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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sabine Bergmann-Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Knaape, es gibt durchaus Beipackzettel, die sehr gut lesbar sind. Ich habe gerade gesagt, daß Firmen dazu übergegangen sind, zwei Beipackzettel beizufügen, einen für den Patienten in gut verständlicher und gut lesbarer Form — ich habe so etwas bei mir, ich kann es Ihnen nachher gerne zeigen — und einen mit einer detaillierteren Information, zu der sie rechtlich verpflichtet sind.
    Selbst wenn vor der Durchführung des Nachzulassungsverfahrens die angesprochene Verpflichtung vorgenommen würde, so könnte doch aus praktischen Gründen eine Überprüfung dieser Angaben erst im Rahmen der Nachzulassung erfolgen.
    Meine Damen und Herren, die Packungsbeilagen für Arzneimittel verbraucherfreundlich zu gestalten bedarf der ständigen Anstrengung aller Betroffenen. In erster Linie sind hier auch die pharmazeutischen Unternehmer gefordert. BGA-Muster kann es nicht für alle Arzneimittel des in Deutschland vielfältigen Marktes geben. Man kann sicherlich auch nicht erwarten, daß das BGA in jedem Einzelzulassungsverfahren oder im Massenverfahren der Nachzulassung die Informationen patientengerecht gestaltet. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, daß das BGA gemeinsam mit den pharmazeutischen Unternehmern detaillierte Empfehlungen für Gebrauchsinformationen entwickelt, die dann von den Unternehmen umzusetzen sind; denn in erster Linie stehen die
    Firmen in der Pflicht, ihren Arzneimitteln eine umfassende und zugleich auch verständliche Information beizulegen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 12/2408 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre und sehe keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den letzten Punkt der heutigen Tagesordnung, den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben
— Drucksache 12/3631 —
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Im Ältestenrat ist dazu eine Aussprache von je fünf Minuten vereinbart worden. — Ich höre und sehe auch da keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst unserer Frau Kollegin Ulla Jelpke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Jelpke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle besonders unsere polnischen Mitbürger, die auf der Besuchertribüne sitzen, begrüßen.
    Ich möchte zu Beginn meiner Rede mit zwei Beispielen das Verhältnis zwischen den Staaten BRD und Republik Polen beleuchten. Als Ende März 1992 der Präsident der Republik Polen zu Besuch kam, da führte Bundeskanzler Kohl in seiner Tischrede zum deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag aus, daß dieser Vertrag neue Chancen des Austausches und der Zusammenarbeit auf dem weiten Feld der Kultur eröffnen würde.
    Nun konnte man meinen, daß der Bundeskanzler — und sei es nur als Geste reiner Gastfreundschaft — dem polnischen Präsidenten die Förderung polnischer Kultur in Deutschland verspricht und zusichert. Weit gefehlt: Der Kanzler führte aus, daß der Austausch und die Zusammenarbeit so zu erfolgen haben, daß ein Deutsches Historisches Institut in Warschau zur Vertiefung der wechselseitigen Kenntnis der Geschichte unserer Völker beitragen wird, daß Zeugnisse deutscher Kultur in Polen als Teil des europäischen Kulturerbes gepflegt und erhalten werden.
    Dabei ließ es der Kanzler bewenden, und vermutlich war ihm gar nicht klar, wie er seinen Gast damit düpiert haben muß.



    Ulla Jelpke
    Ein weiteres Beispiel. Mit Datum vom 13. April 1992 legte der Aussiedlerbeauftragte, Herr Waffenschmidt, für das Bundesministerium des Innern eine Presseerklärung über seinen damaligen viertägigen Polenbesuch vor, in der er verkündete, daß sich der deutschpolnische Nachbarschaftsvertrag bewährt habe; dies, weil die Lage der deutschen Minderheit in Polen positiv geregelt worden sei. Es gebe nun ab sofort für die deutsche Minderheit Schulklassen mit muttersprachlichem Unterricht, überhaupt eine Zunahme des Deutschunterrichts in Polen, die Einrichtung von Bezirksbüros der Deutschen Freundschaftskreise in „Schlesien und auch im Bezirk Alleinstein", wie das Herr Waffenschmidt ausdrückte, ferner, daß die Kirchen die Zusammenarbeit mit der deutschen Minderheit verstärken.
    Die polnische Regierung hatte zugesagt, ihre Bemühungen für die Verankerung der Minderheitenrechte in der Verfassung zu verstärken und sich in allen Fachministerien für die deutsche Minderheit einzusetzen. Die Bundesregierung ihrerseits, so versicherte Waffenschmidt, werde die deutsche Hilfe für die deutsche Minderheit intensivieren. Schwerpunkte seien Ausbildungsinitiativen für die Jugend, Hilfen für die Altenbetreuung usw.
    Meine Damen und Herren, in allen Veröffentlichungen über den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag taucht die polnische Minderheit in der Bundesrepublik überhaupt nicht auf. Dabei leben laut Statistischem Jahrbuch 1990 250 000 polnische Bürgerinnen und Bürger in der BRD. Dabei werden nicht mitgerechnet die zigtausend verschleppten polnischen Zwangsarbeiter, die während des deutschen Faschismus verschleppt worden sind und heute in der BRD als Heimatlose und Staatenlose leben.
    Dabei sind auch nicht mitgerechnet die vielen hunderttausend polnischen Arbeitsimmigranten, die vor allem während des 19. Jahrhunderts nach Deutschland gekommen sind und hier und heute in der vierten und fünften Generation als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Abstammung leben.

    (Anneliese Augustin [CDU/CSU]: Die sind schon lange Deutsche geworden!)

    — Das habe ich gerade gesagt.
    Diese polnischen Arbeitsimmigranten haben in bestimmten Regionen des Ruhrgebiets über ein Viertel der Gesamtbevölkerung gestellt. Es spricht für diese Menschen, daß sie sich hier in aller Bescheidenheit niedergelassen und sich nicht in einem großpolnischen Wahn aufgeplustert haben.
    Es spricht gegen die Bundesregierung, daß sie die Kultur der polnischen Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik nicht fördert, daß sie diesen Menschen nicht Minderheitenrechte gewährt,

    (Claus Jäger [CDU/CSU]: Selbstverständlich stehen denen Minderheitenrechte zu!)

    oder richtiger und umfassender gesagt: sie nicht an dem politischen Leben, z. B. Wahlen, mein lieber Kollege, teilhaben läßt. Die polnische Minderheit hat wie auch andere Minderheiten kein Wahlrecht und wird durch die ganzen gesetzlichen Regelungen in
    diesem Land ebenso wie andere Ausländerinnen und Ausländer benachteiligt. Diese Benachteiligung umfaßt das ganze Leben, angefangen beim Hinausdrängen aus dem Arbeitsmarkt bis hin zu unmenschlichen Regelungen beim Familiennachzug.
    Polnische Kultur in diesem Land wird durch die Bundesregierung nicht gefördert, genausowenig wie polnischsprachige Zeitungen oder auch polnischsprachiger Unterricht. Es zeigt die ganze Unverschämtheit und die ganze großdeutsche Überheblichkeit,

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Unglaublich! Was soll denn das!)

    wenn die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dies alles von der polnischen Regierung für die Deutschen in Polen fordert.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Claus Jäger [CDU/CSU]: Das ist Brunnenvergiftung, was Sie betreiben!)