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ID1213814000

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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anneliese Augustin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag auf Drucksache 12/2408 der SPD-Fraktion hat mich ein wenig überrascht. Ich wundere mich auch ein bißchen darüber, Frau Kollegin Blunck, in welcher Weise Sie versuchen, die Beipackzettel niederzumachen. Bereits bei der zweiten AMG-Novelle waren wir uns in diesem Hause einig, die Packungsbeilage von Arzneimitteln klarer und verständlicher zu verfassen und von überflüssigem Ballast zu befreien. Hierdurch ist es gelungen, die Packungsbeilage den Bedürfnissen des Patienten anzupassen und verbraucherfreundlich zu gestalten. Denn uns alle verbindet das Wohl für den Patienten. Wir waren uns einig, daß die Gebrauchsinformation, die in erster Linie für den Patienten bestimmt ist, in ihrem Informationsgehalt gegenüber dem bisherigen Stand nicht gemindert und nicht verkürzt werden sollte. Keine Risiken sollten verschwiegen oder verharmlost werden. Wir waren uns auch darin einig, daß das oberste Ziel des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahre 1976, nämlich die Arzneimittelsicherheit, in keinem Fall aus dem Auge verloren werden darf. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen,



    Anneliese Augustin
    was Sie, liebe Frau Blunck, dazu geführt hat, heute diesen Antrag einzubringen: Zum einen — das nehme ich Ihnen gar nicht übel — weil alles, was nur den Anschein erweckt, verbraucherfreundlich zu sein, von vornherein jedenfalls sympathisch ist. Zum anderen aber auch, weil sich bei der Lektüre der Gebrauchsinformation in der Tat beim Patienten sehr oft Unbehagen, Mißtrauen und Ängste einschleichen, die nicht selten dazu führen — Sie haben das auch gesagt —, daß Arzneimittel entweder überhaupt nicht oder in unvertretbarer Unterdosierung eingenommen werden.
    Nach der Lektüre einer solchen Gebrauchsanweisung muß es dem Patienten in manchen Fällen geradezu als Gnade erscheinen, an der eigentlich zu bekämpfenden Krankheit leiden zu dürfen, anstatt an den Nebenwirkungen sterben zu müssen.
    Wenn ich dies jetzt auch etwas spaßhaft ausgeführt habe, so meine ich dennoch, daß wir uns den Problemen mit großem Ernst zuwenden sollten.
    In der zweiten AMG-Novelle haben wir die Forderung erhoben, daß der Text allgemeinverständlich sein solle und daß etwaige Risiken nicht verschwiegen und nicht verharmlost werden dürfen.

    (Lieselott Blunck [Uetersen] [SPD]: Das ist völlig klar! Das ist auch nicht mein Ansatz!)

    In den von mir überprüften Gebrauchsinformationen habe ich erfreulicherweise festgestellt, daß medizinische Fachausdrücke soweit wie möglich in deutscher Sprache gebraucht wurden und daß der lateinische Name dahinter in Klammern folgte.
    Da steht beispielsweise in einer Gebrauchsinformation folgender Satz:
    In sehr seltenen Fällen wurde eine Erhöhung des Blutzuckers im Serum (Hyperglykämie) beobachtet. Dies sollte vor allem bei Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) beachtet werden.
    Ein Satz in einer anderen Gebrauchsinformation aber lautet wie folgt:
    Diuresebedingte Auswirkungen wie akute interstitielle Nephritis, Vaskulitis und anaphyplaktischer Schock, Hypovolämie und Kreislaufdysregulationen können auftreten.
    Dieser Satz macht angst, weil er unverständlich ist. Er macht aber auch deshalb angst, weil sein realer Inhalt nichts Gutes ahnen läßt. Er zeigt aber auch das Dilemma, in dem sich der Hersteller des Arzneimittels befindet: Zum einen gibt es Fachausdrücke, die nur sehr unvollkommen übersetzt werden können.

    (Lieselott Blunck [Uetersen] [SPD]: Dafür gibt es z. B. Piktogramme!)

    Zum anderen besteht die Verpflichtung zur umfassenden Information über die Risiken, die bei der Verwendung des betreffenden Arzneimittels entstehen. In letzterem Fall sind diese Risiken offenbar nicht gering.
    Hier liegt die Schwierigkeit für den Patienten, die es zu überwinden gilt. Daran wollen wir uns ja auch
    gemeinsam machen. Als Apothekerin erlebe ich sehr oft, daß Patienten völlig überfordert sind, weil sie sich über die Häufigkeit der unerwünschten Nebenwirkungen einfach nicht im klaren sind und diese überschätzen.
    Offensichtlich ist dies nicht immer ein Problem der Sprache; denn die Häufigkeit der Nebenwirkungen wird bereits heute in sehr vielen Gebrauchsanweisungen allgemeinverständlich ausgedrückt. Ob sich hieran durch die Kategorisierung, die Sie, liebe Frau Blunck, vorschlagen, etwas ändert, möchte ich ein bißchen bezweifeln.
    Uns alle in diesem Haus verbindet das Wohl des Patienten. Gleichwohl erscheinen mir einige der im Antrag der SPD-Fraktion formulierten Forderungen überflüssig, einige fragwürdig und einige aus medizinisch-pharmazeutischer Sicht nicht ohne Risiko.
    Überflüssig ist Ihre Forderung, daß fortan auch bei Arzneimitteln, die zur Nachzulassung anstehen, ein Verfalldatum angegeben werden muß. Dies ist bereits im AMG von 1961 festgelegt und wird selbstverständlich auch so praktiziert.

    (Lieselott Blunck [Uetersen] [SPD]: Das ist nicht zwingend vorgeschrieben!)

    Fragwürdig erscheint mir Ihre Forderung, die Mindestschriftgröße auf 3,5 mm zu erhöhen. Die bisherigen äußeren Verpackungen würden mit Sicherheit platzen; denn viele Gebrauchsinformationen müßten dann möglicherweise auf mehreren DIN A4-Seiten untergebracht werden.
    Aus medizinisch-pharmazeutischer Sicht nicht ohne Risiko erscheint mir Ihre Forderung, daß der Hersteller ohne Einschaltung des Bundesgesundheitsamtes zur Änderung der Gebrauchsinformation berechtigt, ja sogar verpflichtet werden soll. Diese Forderung konterkariert die auf wissenschaftlicher Grundlage für den pharmazeutischen Hersteller im BGA erarbeitete Mustergebrauchsinformation.
    Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber vielleicht wäre es auch gut gewesen, bei der schriftlichen Begründung mit etwas mehr Sorgfalt vorzugehen; denn unter Ziffer 5 ist zu lesen, daß nur die vor der amtlichen Zulassung an einer festgelegten Patientenzahl aufgetretenen Nebenwirkungen in der Gebrauchsinformation erscheinen. Das ist natürlich nicht richtig.


Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin Augustin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Seifert.

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    Rede von Anneliese Augustin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gern.