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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
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    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meinen beiden Vorrednern anschließen: Die Rechtslage ist eindeutig. Mit der vom Innenausschuß heute vorgelegten Entschließung stellen wir lediglich klar, was nach Auffassung aller Fraktionen und auch der Bundesregierung seit der Wiedervereinigung Rechtslage ist. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter müssen nicht erst noch von der Bundesregierung von einer amtlichen, dienstlichen Schweigepflicht entbunden werden. Sie sind frei zu reden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten, vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen auszusagen, wie jeder andere Bürger unseres Staates auch. Sie haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
    Der Beschluß und der Bericht sprechen eine klare Sprache und sind juristisch zutreffend. Irritationen aus der Rechtsprechung dürften damit ausgeräumt sein.
    Der mit Gesetzeskraft versehene Beschluß des Ministerrats der DDR vom 16. Mai 1990 war kein einfacher Verwaltungsakt. Das macht allein schon der Blick auf die Ziffer 2 dieses Beschlusses klar. Wenn etwa einige Kollegen wie der frühere Innenminister der DDR meinen, es sei ein Verwaltungsakt, wenn der Ministerrat beschlossen hat, jegliche Aktivitäten und Planungen für eine konspirative Tätigkeit ehemaliger Mitarbeiter des MfS/AfNS sind verboten und Zuwiderhandlungen werden entsprechend den strafrechtlichen Bestimmungen verfolgt, so soll dies ein auf einzelne Leute gerichteter Verwaltungsakt und keine generelle Regelung sein, die im Gesetzesblatt auch noch veröffentlicht worden ist? Nein! Hier handelt es sich um eine Materie, die gesetzesvergleichbare Kraft oder Gesetzeskraft hatte und damit so wie die DDR mit dem Einigungsvertrag untergegangen ist.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten uns klarwerden, daß es — jedenfalls nach meinem Eindruck; ich sage das hier mit allem Freimut — nicht um eine Rechtsfrage geht.

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was?)

    Man muß sich einmal ansehen, was hier an Politischem versucht wird, Leute davor zu bewahren, offenkundig zu machen, was sie offenbar verschweigen wollen.
    Die Damen und Herren Zeugen berufen sich auf zwei gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte. Auf das eine dürfen sie sich nach unserer Auffassung nicht berufen. Das andere steht ihnen zu wie jedem anderen Bürger auch. Sie dürfen schweigen, wenn sie durch Offenbarung eigene Straftaten offenlegen müßten. An diesen Punkt wollen sie nicht heran, und sicherheitshalber haben die Kollegen Rechtsanwälte in allen vorbereiteten Schriftsätzen immer schon gleich auf den § 55 reflektiert.
    Wenn dann noch in einem Schreiben bei dem Untersuchungsausschußvorgang jetzt gesagt wird, man verlange von der Bundesregierung die Zusicherung — ich zitiere wörtlich —, daß der Zeuge für seine Aussage unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafrechtlich verfolgt werde, dann ist dies ein Begehren, das im Rechtsstaat uns allen die Rechtsstaatshaare zu Berge stehen lassen müßte. Es ist doch unmöglich, daß die Bundesregierung zusagt: Was auch immer der Mensch aussagt, er wird dafür nicht verfolgt. Darum geht es: Sie wollen schweigen über das, was sie getan haben.



    Wolfgang Lüder
    Wenn ich dann sehe, mit welcher Akribie die Aussageverweigerung vor dem 1. Untersuchungsausschuß vorbereitet worden ist, daß nämlich schon im Oktober, Monate bevor überhaupt der Beweisbeschluß kam, mein Anwaltskollege Diestel befragt wurde, was er denn hier noch aus der Erinnerung wisse — das Wissen des Kollegen Diestel findet sich in einem Schriftsatz vom 20. Oktober auf mehreren Seiten —, was damit begründet wird, daß sich aus den Hintergründen der Veröffentlichung ergebe, daß seine Rechtsauffassung richtig sei, dann stinkt mir das zu sehr. Ich darf das hier in allem Freimut sagen. Hier wird politisch versucht, unter dem Vorwand von Rechtsstaatlichkeit Unrechtstaten zu verdecken. Dies muß vermieden werden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Dies sollten wir mit aller Deutlichkeit den Gerichten sagen, damit sie nicht so leichtmütig hineinfallen wie das Kammergericht. Ich mache keine Urteilsschelte. Ich lese nur den Beschluß und sehe, was es alles nicht berücksichtigt hat. Auch Gerichte leben ja in dieser Republik, und sie sollten das Wissen aus dem Leben in dieser Republik in ihre zutreffende Rechtsfindung mit einfließen lassen.
    Wenn der Gesetzgeber heute klarstellt, daß es kein dienstliches Zeugnisverweigerungsrecht gibt, dann werden Sie sehen, daß dieses Wort des Gesetzgebers sicherlich auch in die Entscheidungen unserer Gerichte Eingang finden wird. Dieses Vertrauen habe ich.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist unsere Kollegin Frau Andrea Lederer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Lederer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit es nicht ganz so konsensual wird, einige andere Anmerkungen! Ich würde gern auf einen Punkt zurückkommen. Wir sind uns alle darüber im klaren, daß die de-MaizièreRegierung intensiv von ihrer Nachfolgeregierung in Bonn beraten wurde. Wir wissen auch, daß z. B. über den Aspekt der geheimdienstlichen Tätigkeit, insbesondere die Frage der Aufklärung, diskutiert wurde. Warum also hat die Bundesregierung damals erstens de Maizière offenkundig in der Richtung mitberaten, diese Schweigeverpflichtung zu formulieren, und warum wurde zweitens keine klare entgegenstehende Regelung im Einigungsvertrag getroffen? Ich kann mir das nur so erklären: Beide Seiten hatten ein Interesse daran, daß eine solche Schweigeverpflichtung besteht,

    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Völliger Quatsch!)

    aus Sicht der damaligen MfS-Offiziere die Befürchtung der Strafverfolgung, insbesondere was die Aufklärung anbelangt, und aus Sicht der Bundesregierung möglicherweise auch, daß durch eine nicht bestehende Schweigeverpflichtung Erkenntnisse des ehemaligen MfS an die Öffentlichkeit geraten, woran sie selber kein Interesse hatte. Das ist in der Tat der
    Hintergrund. Anders ließe es sich auch nicht erklären, daß die Bundesregierung es einmal war, die einen Entwurf für ein Straffreiheitsgesetz, für ein Amnestiegesetz, und zwar für ein unheimlich weitgehendes Amnestiegesetz, eingebracht hat.
    Es geht mir nicht darum — wie meine geschätzte Kollegin Ingrid Köppe mir vorhin sagte — zu begründen, warum MfS-Offiziere nicht reden sollen. Das ist nicht mein Interesse. Ich fände es in der Tat sehr interessant, da mehr zu hören.
    Es geht mir darum: Erstens. Welche rechtsstaatlichen Gefahren stecken in Ihrem Herangehen? Zweitens: Was ist wirklich die Blockade zum Stichwort „Aufarbeitung der Geschichte"?
    Zum ersten Punkt muß ich sagen: Rechtsstaatlich problematisch ist in der Tat das Bemühen, Zeugen- und Beschuldigtenrechte mit aus meiner Sicht problematischen Mitteln einzuschränken. Es ist nicht so — ich bin ja selbst Mitglied des KoKo-Ausschusses —, daß nur in Frage gestellt wird, ob diese Schweigeverpflichtung gilt oder nicht. Es ist auch so, daß z. B. § 55 StPO nur höchst widerwillig und zum Teil sogar bestritten diesen Zeugen gewährt wird. Die Blockade besteht doch darin, daß Sie wirklich zu Tausenden Strafverfahren einleiten und das diese Leute ihre Rechte wahrnehmen, die ihnen aus der StPO zustehen. Und nun wollen Sie das eine, was möglicherweise leichter zu kippen ist, nämlich das, was zwischen der Bonner Regierung und der DDR-Regierung ausgehandelt wurde, im Nachgang kippen. Das ist im Grunde schon wieder ein Beispiel dafür, daß man die Regelung jetzt kippt, weil einfach der Vertragspartner nicht mehr da ist. Das ist es, was ich angreife.
    Das ist überhaupt kennzeichnend für den Umgang mit dem Einigungsvertrag. Wenn die Bundesregierung damals zugestimmt hat und jetzt sagt: wir stellen hiermit fest, daß das nicht mehr gilt, zack, aus, fertig!, dann würde ich gern einmal von Herrn Schäuble und auch von Herrn Diestel wissen, was damals tatsächlich zu der dahinterstehenden Problematik diskutiert wurde, warum die Bundesregierung anderer Auffassung war und warum sie sich heute einfach über diese Auffassung hinwegsetzt. Das ist meiner Ansicht nach exakt das Gefährliche.
    Noch eine Anmerkung zum Stichwort Förderung für die Aufarbeitung der Geschichte. Ich glaube, wir sind uns wirklich darüber im klaren, daß da die Blockaden in der Tat woanders liegen. Es sind erstens quantitativ sehr wenige Zeugen, die sich darauf berufen, und zweitens sind es in der Regel Zeugen, die sich auch auf § 55 StPO berufen können, weil eben gegen sie massenhaft Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Warum stellen Sie sich hier wieder hinter die Stasi-Täter?)

    — Ich stelle mich nicht hinter Stasi-Täter.

    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Doch, Sie verteidigen, daß die uns nichts sagen wollen!)

    Nein. Ich will Ihnen etwas sagen: Sie nutzen all das,
    was in diesem Bereich in puncto Einigungsvertrag
    gemacht wurde, für einen generellen Einstieg in die



    Andrea Lederer
    rechtsstaatliche Kultur dieses Landes. Das ist die Gefahr, die ich sehe.

    (Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Völliger Blödsinn, was Sie da erzählen! — Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Ein derartiger Stuß! Stasis werden geschützt!)

    — Nein, das ist durch tausend Beispiele belegbar. Sie setzen sich über Verträge hinweg, Sie setzen sich auch darüber hinweg, was durch die Rechtsprechnung festgestellt wurde. Sie betreiben hier eine Justizschelte, wofür man normalerweise massiv angegriffen würde, reden von irritierten Gerichten und ähnlichem, wenn auf der anderen Seite Ihnen das in den politischen Kram paßt.
    Ich für meinen Teil werde diesen Antrag ablehnen, meine Gruppe ebenfalls, soweit ich informiert bin. Ich glaube, daß Sie damit leben können.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Wir werden damit leben! — Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Sie wollen die Stasi-Täter weiter schützen! Stasi-Täter-Schutzwart!)