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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich erteile nun dem Parlamentarischen Staatssekretär Eduard Lintner das Wort.


Rede von Eduard Lintner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute das erste Mal, daß im Plenum des Deutschen Bundestags ein Beschlußvorschlag des federführenden Innenausschusses zu den Tätigkeitsberichten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erörtert wird. Die Kritik daran, Herr Kollege Paterna, trifft nicht die Bundesregierung; denn die Bundesregierung wäre selbstverständlich auch in der Vergangenheit jederzeit dazu bereit gewesen.
Meine Damen und Herren, ich nehme die Gelegenheit gern wahr, um dem Plenum einmal einen Sachstandsbericht zu den vom Innenausschuß angesprochenen Themen zu geben. Dabei beschränke ich mich auf Ausführungen zu den Tätigkeitsberichten 10 bis 13, da die auf dem 8. und 9. Tätigkeitsbericht basierenden Empfehlungen des Innenausschusses entweder längst erledigt sind oder in der Beschlußempfehlung zu dem 10. bis 13. Tätigkeitsbericht wieder aufgegriffen worden sind.
Soweit der Innenausschuß in seiner Beschlußempfehlung zu dem 10. bis 13. Tätigkeitsbericht Änderungsvorschläge im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten auf den Wehrstammkarten der ehemaligen NVA anregt, ist die Bundesregierung diesem Vorschlag bereits gefolgt. Auch die Dienstanschlußvorschriften für die Telefondatenverarbeitung in der Bundesregierung sind inzwischen in Kraft getreten.
Soweit die Beschlußempfehlung die Überarbeitung der Verkartungspläne für alle Abteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz anmahnt und dessen Auskunftspraxis anspricht, weise ich auf folgendes hin: Der Bundesregierung ist selbstverständlich daran gelegen, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz die erforderlichen Arbeitspläne — das sind die sogenannten Verkartungspläne — seiner Fachabteilungen auch formal der aktuellen Rechtslage anpaßt. Materiell wird die gegenwärtige Rechtslage natürlich längst eingehalten.
Die Empfehlung unter 1 b entspricht im wesentlichen der heutigen Auskunftspraxis des Bundesamtes. Es erteilt in Ausnahmefällen schon bisher Auskünfte über den Wortlaut des § 15 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes hinaus, ohne daß hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Ich wende mich nunmehr den Wünschen des Innenausschusses in bezug auf die Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen zu und beginne hier mit dem unter meiner Federführung erarbeiteten Entwurf zu einem Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es nach wie vor, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ich erinnere daran, daß das Hohe Haus bereits im September 1990 auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. die Bundesregierung aufgefordert hatte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz soll bekanntermaßen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, die derzeit in Verwaltungsvorschriften geregelt sind, auf eine bereichsspezifische und normenklare Grundlage stellen. Es kann nämlich keinen Zweifel unterliegen, daß nach wie vor die Notwendigkeit besteht, im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Der Gesetzentwurf ist im Herbst vergangenen Jahres mit den Ressorts, dem Datenschutzbeauftragten, den Nachrichtendiensten und allen anderen betroffenen Kreisen abgestimmt worden. Dennoch konnte er bislang dem Kabinett nicht zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt werden, weil über zwei Punkte innerhalb der Koalition noch eine Abstimmung erfolgen sollte. Dies ist inzwischen geschehen. Die Kabinettsvorlage wird in allerkürzester Zeit eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, dies ist auch notwendig, um das Gesetz, dem Wunsch des Hohen Hauses entsprechend, rechtzeitig in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können.
Zur Frage der Notwendigkeit bereichsspezifischer Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz ist darauf hinzuweisen, daß der Datenschutz im Arbeitsverhältnis bereits nach dem geltenden Recht insbesondere durch Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Rechtsprechung sichergestellt ist.
Die Entwicklung der Informationstechnik verläuft aber, wie wir alle wissen, sehr stürmisch. Der sich ständig steigernde Einsatz von EDV in fast allen Bereichen ist für jedermann erkennbar. Die modernen Personalinformationssysteme können vielfältig eingesetzt werden, so zur Speicherung, Verknüpfung, Auswertung und auch zum Datentransfer. Das hat dazu geführt, daß der individuelle Datenschutz der Arbeitnehmer heute nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
Auch die Bundesregierung hält daher eine bereichsspezifische Regelung in Form eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes für erforderlich. Bei der bereichsspezifischen Regelung wird darauf zu achten sein, daß durch den Ausbau dieses Arbeitnehmerdatenschutzes der einzelne Arbeitnehmer in seinen Persönlichkeitsrechten ausreichend geschützt wird.
Im Hinblick auf die in der Beschlußempfehlung angesprochenen Entwürfe zu einem BKA- und einem



Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
BGS-Gesetz ist folgendes zu sagen. Die Bundesregierung stimmt dem Beschlußvorschlag des Innenausschusses, die Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im BKA- und im BGS-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, ausdrücklich zu. Derzeit befindet sich der Entwurf eines BKA-Gesetzes in der Ressortabstimmung. Die Ressortabstimmung zu der BGS-Gesetzesnovelle soll in Kürze ebenfalls eingeleitet werden.
Die Arbeiten zum BKA-Gesetzentwurf stehen dabei in einem engen Zusammenhang sowohl mit dem BGS-Gesetzentwurf als auch mit dem Entwurf des Strafverfahrensänderungsgesetzes, das nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im wesentlichen die datenschutzrechtlichen Neuregelungen im Rahmen der Strafprozeßordnung beinhaltet.
Hinsichtlich des BGS-Gesetzentwurfs wird eine möglichst zeitgleiche Einbringung mit dem BKA- Gesetzentwurf angestrebt, da vorgesehen ist, daß letzterer im Bereich des Personenschutzes auf die Befugnisregelung des BGS-Gesetzes verweisen soll. Auch beim Strafverfahrensänderungesgesetz, das sich derzeit ebenfalls in der Ressortabstimmung befindet, bestehen eine Reihe von Querbezügen, die Auswirkungen auf den BKA-Gesetzentwurf haben.
Auch die Bemühungen urn gesetzliche Bestimmungen zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Ausländerzentralregister kommen voran, meine Damen und Herren.
Die Bundesregierung ist wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz der Auffassung, daß das beim Bundesverwaltungsamt geführte Ausländerzentralregister so rasch wie möglich auf eine umfassende Rechtsgrundlage gestellt wird, die sowohl dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Ausländers als auch den veränderten Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt. Der am 24. November 1989 von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebrachte Entwurf ist in der 11. Legislaturperiode nicht abschließend beraten worden. Er muß deshalb erneut eingebracht werden.
Mit Nachdruck wird gegenwärtig im Bundesinnenministerium ein neuer Entwurf erstellt, der neben den datenverarbeitungstechnischen Neuerungen die im Ausländer- und Asylrecht anstehende Novellierung berücksichtigt. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse hat der BMI durch Rundschreiben vom 28. Juni 1990 an die Registerbehörde und die Benutzerbehörden des Registers im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz sichergestellt.
Die Bundesregierung wird den überarbeiteten Gesetzentwurf schnellstmöglich einbringen. Sie rechnet damit, daß der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Was den nächsten Punkt, nämlich die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Einschränkung genomanalytischer Untersuchungen anbelangt, so sind die Vorarbeiten hierzu aufgenommen worden. Anfang des Jahres 1992 wurde ein Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung zur Verwendung des genetischen Fingerabdrucks für Zwecke der Strafverfolgung
an die zu beteiligenden Stellen zur Stellungnahme versandt. Er soll demnächst den Bundesressorts zur Abstimmung zugeleitet werden.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Einsatz gentechnischer Maßnahmen durch normklare Festlegung der Voraussetzungen und Beschränkungen einzugrenzen. Vorgeschlagen werden eine Regelung über Voraussetzung und Inhalt der Untersuchung mit genomanalytischen Methoden, verfahrenssichernde Rahmenbedingungen sowie Vorschriften über die Verwendung von Untersuchungsmaterial und seine Vernichtung.
Ich komme nun, meine Damen und Herren, zu Punkt 9 der Beschlußempfehlung: ISDN-Verbindungsdaten und sonstige Kommunikationsdaten. Der Bundesminister für Post und Telekommunikation ist unverzüglich in die Prüfung der aus der sogenannten Fangschaltungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1992 zu ziehenden Folgerungen sowohl für die erforderliche gesetzliche Regelung als auch für die technisch-betrieblichen Abläufe bei der Deutschen Bundespost Telekom eingetreten. Dabei ist die Komplexität vorläufiger und im Endzustand anzustrebender Lösungen deutlich geworden, die sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen beachten als auch die Nachfrage der Allgemeinheit nach Telekommunikationsdienstleistungen und bestimmte damit verbundene Sachverhalte angemessen berücksichtigen.
Ausgehend von den Ergebnissen der mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz geführten Unterredungen zu der Frage, in welcher Weise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zweckmäßig umzusetzen ist, wurde inzwischen ein Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erarbeitet, der auch von der Deutschen Bundespost Telekom mitgetragen wird. Dieser Formulierungsvorschlag wird in Kürze dem — übrigens jederzeit über den Sachstand der Arbeiten unterrichteten — Bundesbeauftragten für den Datenschutz absprachegemäß zugeleitet und mit ihm und den Bundesressorts erörtert werden.
Vom wesentlichen Inhalt her regelt der als § 30 Abs. 2 und 3 des Postverfassungsgesetzes vorgesehene Entwurf einer Ermächtigungsgrundlage die verschiedenen betrieblich erforderlichen Datenverarbeitungssachverhalte wie z. B. Herstellen und Aufrechterhalten der Verbindung, Abrechnen der Entgelte, Verhinderung von Störungen, Aufklären von Leistungserschleichungen sowie auf Antrag der Kunden erfolgende Sonderdienstleistungen zur Kontrolle des Leistungsentgeltes und zum Identifizieren von Anschlüssen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß das Bundesverfassungsgericht die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Regelung nicht eingegrenzt hat. Deshalb kann die erforderliche Gesetzesanpassung gegebenenfalls auch im Rahmen der Poststrukturreform II erfolgen; in jedem Fall erfolgt sie aber noch in dieser Legislaturperiode. In der Übergangszeit bis dahin wird die Telekom-Datenschutzverordnung nur in einer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigenden Weise angewandt.



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    Die Bundesregierung hält die Vereinheitlichung der Bestimmungen zum Datenschutz für eine wichtige Aufgabe in einem zusammenwachsenden Europa. Im Rahmen des Binnenmarktes wird eine Vielzahl personenbezogener Daten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgetauscht. Harmonisierung bedeutet hier insbesondere Förderung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Aber auch dem Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers, der Wahrung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, muß dabei Rechnung getragen werden.
    Die Bundesregierung unterstützt daher die Initiative der Kommission zur Schaffung eines einheitlichen Datenschutzstandards innerhalb der Zwölf. Sie ist jedoch nicht bereit, Abstriche von dem in Deutschland teilweise höheren Schutzniveau zu machen. Es muß daher unbedingt gewährleistet sein, daß strengere Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik, beispielsweise im Bereich des Arbeitnehmer- und Sozialdatenschutzes, von dem Anwendungsbereich der Richtlinie unberührt bleiben.
    Ferner sind zu sehr ins Detail gehende Vorschriften, die gewachsene und bewährte Strukturen innerhalb der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, zu vermeiden. Unter dem Gesichtspunkt der Grundsatzes der Subsidiarität, der seit der Tagung des Europäischen Rats in Edinburgh im Dezember 1992 wieder stärker in das Bewußtsein der Mitgliedstaaten getreten ist, muß es insoweit noch zu Korrekturen des Richtlinienvorschlages kommen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie auch mich zum Schluß meiner Rede dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeitern herzlich für die wirklich wertvolle Arbeit danken, die geleistet worden ist, und alles Gute für die weitere Arbeit wünschen.

    (Zuruf von der SPD: Nicht einmal Beifall von den Regierungsfraktionen! — Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der SPD: Zögerlicher Beifall!)