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    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Köppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß der Datenschutz in diesem Parlament einen besonders großen Stellenwert hätte, kann man wahrlich nicht sagen. Das ist heute auch schon mehrmals festgestellt worden. Wenn sich der Bundestag erst jetzt abschließend mit den Berichten des Bundesbeauftragten aus den Jahren 1985 und 1986, also nach acht bzw. sieben Jahren, beschäftigt — und dies dann gleich in einem Rutsch mit allen fortfolgenden —, spricht das wohl für sich.
    Für uns ist nicht nur wichtig, was in den Datenschutzberichten als Kritik an konkreten Verletzungen bestehender Vorschriften ausgebreitet wird. Wichtiger ist für uns, festzustellen, in welchen Bereichen man noch gar nicht von zureichenden Schutzvorschriften sprechen kann und wo solche Regelungen bewußt von Regierung und Koalitionsfraktionen boykottiert oder gar ins Gegenteil verkehrt werden. Darum haben wir Ihnen heute, um unsere weitergehenden Forderungen deutlich zu machen, einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ich möchte ein paar Punkte nennen.
    Erstens. Wir sollten uns als Parlament, wenn wir hier von Datenschutz sprechen, zunächst einmal an die eigene Nase fassen. Es spricht nicht für die parlamentarischen Gremien des Bundestages, daß es sich hier weiterhin um eine quasi „datenschutzfreie Zone handelt" . Seit einem Jahr liegt den Fraktionen ein Gesetzentwurf für den Datenschutz im Bundestag vor. Nicht nur das, sogar schon die entsprechende Beschlußempfehlung hat der 1. Ausschuß erarbeitet. Wir finden diese Vorlage zwar in vielen Punkten verbesserungsbedürftig, aber niemand in den großen Fraktionen scheint sich überhaupt dazu zu bequemen, die Angelegenheit parlamentarisch einbringen und regeln zu wollen.
    Zweitens. Zur Zeit wird in der Gemeinsamen Verfassungskommission über die Erarbeitung der Grundrechtspositionen beraten. Mit nahezu allen Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wissen wir uns in der Forderung einig, daß der Datenschutz wegen seiner Bedeutung eigenständig im Grundgesetz verankert werden müßte. Zum einen muß unmißverständlich klargestellt werden: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, nicht nur ein Anhängsel des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Auch ist seit langem überfällig, das individuelle Recht auf Informationsfreiheit mit Grundrechtsgeltung auszustatten, also das unverzichtbare Gegenstück zum Datenschutzrecht.



    Ingrid Köppe
    Schließlich — auch das ist ein seit langem vertretenes Ziel der Datenschutzbeauftragten — sollte das Kontrollorgan des Datenschutzbeauftragten selbst Verfassungsrang haben. Aus vorgenanntem Grund müßte es ein Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit sein.
    Drittens. Was viele westliche Staaten — ich nenne nur Schweden, die USA, Frankreich, die Niederlande — in unterschiedlicher Form haben, bei uns fehlt es völlig, nämlich ein allgemeines Recht auf Einsicht in Behördenakten. Dieses Akteneinsichtsrecht — angesichts der Umstellung auf elektronische Speichersysteme besser als allgemeines Informationszugangsrecht bezeichnet — muß schleunigst gesetzlich eingeführt werden. Die bevorstehende Umsetzung der EG-Richtlinie für ein Recht auf Einsicht in behördliche Umweltakten kann nur der erste Schritt sein.
    Viertens. Wir waren, nachdem wir von seiten des Hamburger Datenschutzbeauftragten darauf hingewiesen wurden, wie notwendig eine Regelung für den Datenschutz in privaten Akten sei, schon darüber erstaunt, daß dies offenbar im Bundestag und selbst seitens des Bundesbeauftragten für Datenschutz als nicht notwendig angesehen wird. Wir hoffen, das letzte Wort hierüber ist noch nicht gesprochen.
    Fünftens. Weit wichtiger ist uns aber, daß nach der leidlich gelungenen Sicherung des Datenschutzes im öffentlichen Bereich die erheblichen Lücken und zum Teil auch Unzumutbarkeiten im nichtöffentlichen Bereich endlich angegangen werden. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts — mittlerweile ist es schon zehn Jahre her — hat den Gesetzgeber damals zu unverzüglichen bereichsspezifischen Regelungen aufgefordert. Diese gibt es aber heute immer noch nicht. Wir mahnen sie bei der Bundesregierung an.
    Abschließend möchte ich auf einen Sachverhalt eingehen, der in einer solchen Debatte gern ausgeklammert wird, aber, wie ich denke, gerade hierher gehört. Regierung, Koalition und leider in zunehmendem Maße auch die SPD arbeiten in großem Umfang an der Aushöhlung grundsätzlicher Datenschutzregelungen. Ist es nicht gerade ein massiver Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, wenn demnächst der „große Lauschangriff" eingeführt werden soll? Ist es nicht merkwürdig, wenn bei jedem Versagen von Politikern, etwa im Bereich des Rechtsextremismus, der viel zu überhöhte Datenschutz angeprangert wird, der angeblich die Strafverfolgung behindere? Ist es nicht auch merkwürdig, daß Sie sich auf ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in der Verfassung nicht verständigen können, jetzt aber Planungen offenbar werden, dem Bundesnachrichtendienst in der Verfassung neue Kompetenzen zuzubilligen, indem er weitaus großzügigere Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vornehmen darf als bisher?
    Wie sieht es mit den behördlichen Zugriffsrechten auf intimste Daten von Bürgerinnen und Bürgern durch das neue Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität aus? Warum schließlich verzögern Sie die seit der letzten Legislaturperiode überfällige
    Debatte zum Melderechtsrahmengesetz? Warum erlauben Sie in der neuen Vorlage den Kirchen noch großzügigere Zugriffsrechte auf Daten von Bürgerinnen und Bürgern als bisher, statt diese Kirchenprivilegien endlich drastisch zu beschneiden und auch die Hotel- und Krankenhausmeldepflicht abzuschaffen?
    Und: Wollen Sie den flächendeckenden Ausverkauf von Meldedaten an Parteien zu Wahlkampfzwecken nicht endlich abschaffen, statt sich aus parteiegoistischen Interessen dieser Daten wie bisher zu bedienen?
    All das ist Datenschutz, wie wir ihn verstehen, und der hat in dieser Debatte leider eine viel zu geringe Bedeutung.

    (Beifall bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste — Dr. Heribert Blens [CDU/CSU]: Ja, das liegt an der Wählerzahl! — Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Und an der Realität! — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Mein Gott, sind Sie edel!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Gerd Wartenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen zu Defiziten im Bereich des Datenschutzes im Anschluß an das vortragen, was mein Kollege Peter Paterna zu den sehr konkreten Mängeln, die aus den Datenschutzberichten hervorgehen, schon gesagt hat.
    Aus gutem Grund ist immer wieder die Aufnahme des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie des Rechts auf Aktenzugang in das Grundgesetz gefordert worden. Das ist in der Gemeinsamen Verfassungskommission des Bundestages und des Bundesrates ausgiebig diskutiert worden. Es hat viele Anhörungen gegeben. Selbst die CDU schien bereit zu sein, verfassungsrechtlich festzuschreiben, daß der Datenschutz durch eine Ergänzung zu Art. 2 des Grundgesetzes nun über den Tag hinaus realisiert werden sollte. Denn das scheint uns auch nach dem Volkszählungsurteil wichtig zu sein, das ja letzten Endes dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Grundrechtscharakter verliehen hat.
    Im übrigen sei darauf verwiesen, daß die neuen Bundesländer in ihre Verfassungen derartige Grundrechte ausdrücklich aufgenommen haben. Dasselbe gilt für den Informationszugang zu öffentlichen Daten und Informationen. Dieser Informationszugang sollte verfassungsrechtlich abgesichert sein. Es ist ein Merkmal des mündigen Bürgers, daß er den öffentlichen Informationen nicht wie einer verschlossenen Tür gegenübersteht. Dem freien Informationszugang kommt in einem demokratischen Staat, der mündige Bürgerinnen und Bürger benötigt, um demokratiefähig zu sein und als Demokratie zu funktionieren, ein entscheidender Stellenwert zu. Erst so wird die Bürgerin und wird der Bürger in die Lage versetzt, ihre Bürgerschaft auch aktiv wahrzunehmen.
    Es mußte also mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen werden, daß die Unionsfraktionen plötzlich davon abgerückt sind, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung im Grundgesetz



    Gerd Wartenberg (Berlin)

    festzuschreiben, nachdem in den Sachfragen bereits Einigkeit erzielt zu sein schien. Rationale Gründe für ein solches Verhalten sind nicht ersichtlich. Man kann hinter diesem Verhalten nur den Grund vermuten, daß die Koalitionsfraktionen die Hoffnung nicht aufgegeben haben, das grundlegende, von ihnen innerlich nie akzeptierte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 möge durch die Fortentwicklung der Rechtsprechung wieder ausgehöhlt und relativiert werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einiges zu unserer eigenen Angelegenheit, dem Datenschutz im Deutschen Bundestag, sagen. Der Deutsche Bundestag, seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen sowie deren Verwaltung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen nicht dem Bundesdatenschutzgesetz, soweit sie in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Diese besondere Rechtsstellung des Bundestages im Regelungsbereich des Datenschutzes ergibt sich aus der unmittelbaren Wahl seiner Mitglieder durch das Volk und aus der Rechtsstellung seiner Mitglieder als freie Abgeordnete, die keiner staatlichen Fremdkontrolle unterliegen.
    Die genannten Tätigkeiten sind Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben.
    Die Problematik des Datenschutzes im Bereich des Deutschen Bundestages ist im Rahmen der Beratungen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes ausgiebig beraten worden. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Aber auch von seiten der CDU/ CSU-Fraktion ist erklärt worden, daß man auf geeignete Weise Datenschutzregelungen schaffen wolle. Im Auftrag des 1. Ausschusses des Deutschen Bundestages haben Mitarbeiter der Fraktionen Vorschläge erarbeitet. Diese sind vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz als sachgerecht betrachtet worden.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat im September letzten Jahres der Einbringung dieser Vorlage zugestimmt. Die Fraktion der CDU/CSU ist nun nicht mehr bereit, diese gemeinsam erarbeitete Vorlage mitzutragen. Wieder einmal soll an ihr der wirksame Schutz von Grundrechten — denn darum handelt es sich — scheitern. Es erscheint mir dringend erforderlich, daß nach vielen Ankündigungen nunmehr der Bundestag Ernst macht, einen wirksamen Datenschutz für seinen Bereich sicherzustellen. Ein Eindruck in der Öffentlichkeit wie der, der Bundestag verpflichte die Bürger ständig zu Verhaltensweisen, die er für sich selbst nicht akzeptiere, wäre äußerst fatal. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird der Öffentlichkeit erklären müssen, warum sie nicht mehr bereit ist, an den Datenschutzmaßnahmen des Deutschen Bundestages mitzuwirken.
    Die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes ist nunmehr zweieinhalb Jahre in Kraft. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird in einigen Wochen in seinem 14. Bericht über die Erfahrungen mit der
    Novellierung berichten. Die damalige Novellierung der Datenschutzvorschriften, insbesondere für den nichtöffentlichen Bereich, war sehr umstritten. Gleichwohl ist der nach langen Beratungen gefundene Kompromiß akzeptabel, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß sowohl für den nichtöffentlichen wie für den öffentlichen Bereich ergänzende bereichsspezifische Regelungen geschaffen werden. Dies ist nicht geschehen.
    Die Liste der Mängel ist lang. Weite Gebiete der Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich weisen keinen angemessenen und ausreichenden Schutz auf. Dies gilt insbesondere in jenen Bereichen, in denen der Betroffene seinen Vertrags- oder Geschäftspartnern nur formal, faktisch aber nicht wirklich gleichberechtigt gegenübertritt. Vorrangig ist dies im Rahmen von Arbeitsvertragsverhältnissen der Fall, aber auch Kreditnehmer und Versicherte der Privatversicherung sind nicht hinlänglich geschützt. Auch die Tätigkeit von Auskunfteien, Privatdetekteien und privaten Sicherheitsdiensten ist nicht einmal ansatzweise geregelt. Diese können nach wie vor mit Daten von Bürgern großzügiger umgehen, als es Sicherheitsbehörden des Staates tun dürfen. Auch der Schutz von personenbezogenen Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen, wie etwa beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis oder dem Patientengeheimnis, ist nicht geregelt. Trotz vielfältiger rechtzeitiger Warnungen hat der Bundespostminister eine Unternehmensdatenschutzverordnung erlassen, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 weitgehend verfassungswidrig ist.
    Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Jahren die Regierung mehrfach aufgefordert, eine gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes vorzulegen. Die SPD hatte bereits im Jahre 1983 in ihrem Entwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes detaillierte Regelungen vorgeschlagen. Nach den Informationen der letzten Zeit muß man davon ausgehen, daß in dieser Legislaturperiode einschlägige Regelungen nicht mehr verabschiedet werden können. Auch hier hat die Bundesregierung auf ganzer Breite versagt. Das Bundesarbeitsgericht mußte in die Bresche springen und seine Rechtsprechung an die Stelle der nicht vorhandenen Entscheidung des Gesetzgebers setzen. Vorschriften für den Bereich des Kreditwesens und den Bereich der Versicherungswirtschaft fehlen völlig. Die Tätigkeit von Detekteien und privaten Sicherheitsunternehmen ist völlig ungeregelt. Auch im Bereich der Daten, die dem Arzt- oder Patientengeheimnis unterliegen, fehlt jeglicher Ansatz zu einer Lösung. Das gleiche gilt für die zunehmende Verwendung von Verfahren der Genomanalyse im Rahmen der Versicherungswirtschaft. Fehlanzeige, wohin man auch blickt.
    Aber auch der Datenschutz im öffentlichen Bereich ist nicht durch bereichsspezifische Regelungen fortentwickelt und verbessert worden. Die Regelungen auch des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes für den öffentlichen Bereich reichen wegen ihrer abstrakten Fassung nicht aus, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes notwendige normenklare Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Personalrecht des Bürgers zu schaffen. Dies gilt insbeson-



    Gerd Wartenberg (Berlin)

    dere für personenbezogene Daten, die ohne Wissen der Betroffenen, die zum Teil sogar heimlich erhoben worden sind und zu Eingriffen in Grundrecht der Bürger genutzt werden soll. Das größte Defizit besteht hier im Bereich der Sicherheits- und Strafverfolungsbehörden. Die Ansätze, die mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den MAD und den BND gemacht worden sind, reichen nicht aus. Trotz wiederholter Anläufe hat es die Bundesregierung bis heute nicht geschafft, die Strafprozeßordnung grundlegend zu novellieren, um den Forderungen des Volkszählungsurteils gerecht zu werden.
    Auch auf dem Gebiet der Nutzung der Genomanalyse im Strafverfahren ist nichts geschehen. Auch dies ist ein eklatanter Fall des Versagens der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen. Dies hatte zur Folge, daß die Gerichte zu teilweise voneinander abweichenden Entscheidungen gekommen sind. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung, um die Rechtseinheitlichkeit zu garantieren. Die SPD- Bundestagsfraktion hat kürzlich ein Gesetz zur Regelung des Problembereiches genetischer Fingerabdruck im Strafverfahren vorgelegt, um auf diesem Gebiet die Beratungen wieder in Gang zu setzen.
    Die Liste der Fehlleistungen dieser Bundesregierung auf dem Gebiet des Datenschutzes ist lang. Wegen meiner begrenzten Redezeit nur einige Stichpunkte: Das Gesetz fiber das Bundeskriminalamt bedarf der grundlegenden Überarbeitung. Dasselbe gilt für das Gesetz über den Bundesgrenzschutz. Eine Novellierung ist um so mehr geboten, als der Bundesgrenzschutz vor kurzem die Aufgaben der Bahnpolizei übernommen hat. Auch für die Zollverwaltung fehlen einschlägige Vorschriften. Die längst überfälligen Regeln für das Ausländerzentralregister fehlen. Bereichsspezifische Regelungen fehlen auch für den Bereich von Buch X des Sozialgesetzbuches.
    Herr Hirsch hat schon darauf hingewiesen, daß der europäischen Entwicklung besondere Bedeutung zukommt. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 15. Oktober 1992 ihren zweiten Entwurf einer EG-Datenschutzrichtlinie veröffentlicht. Die rechtlichen Regelungen über den Datenschutz sind in den Vertragsstaaten der EG sehr unterschiedlich. Die Harmonisierung darf nicht dazu führen, daß der deutsche Datenschutzstandard vermindert wird, auch wenn Regelungen vorstellbar und wahrscheinlich sind, die von unserer deutschen Datenschutzphilosophie abweichen. Dies schließt auch nicht aus, daß in einzelnen Bereichen Änderungen des deutschen Datenschutzrechtes vorgenommen werden müssen.
    Ziel der Bundesrepublik und damit der Bundesregierung in den Verhandlungen auf EG-Ebene muß sein, daß die EG-Richtlinie lediglich einen Mindeststandard festschreibt und die Mitgliedstaaten nicht gehindert werden, über das Niveau der Richtlinie hinauszugehen. Wir gehen davon aus, daß die Bundesregierung rechtzeitig den Deutschen Bundestag über den Stand der Beratungen in Brüssel informiert und den Deutschen Bundestag nicht, wie so häufig, vor vollendete Tatsachen stellt.
    Meine Damen und Herren, die Defizite im Rahmen des Datenschutzes sind eklatant. Gleichwohl möchte ich mich noch einmal, besonders auch im Namen der SPD-Fraktion, bei dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern bedanken und wünsche ihnen für die weitere Arbeit und Zusammenarbeit mit uns alles Gute.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Blens [CDU/CSU])