Rede:
ID1213809600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Nunmehr: 1
    2. erteile: 1
    3. ich: 1
    4. dem: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Dr.: 1
    7. Burkhard: 1
    8. Hirsch: 1
    9. das: 1
    10. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Klaus Röhl, Horst Friedrich, Ekkehard Gries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 12/2527, 12/4206 — Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 11949B Siegfried Scheffler SPD 11951A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 11952 A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 11952D, 11957 D Ekkehard Gries F.D.P. . . . 11953B, 11955A Dr. Klaus Röhl F.D.P. 11954 C Siegfried Scheffler SPD . . . 11954C, 11965D Elke Ferner SPD 11955 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11957A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11959A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11959C, 11967D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 11960D Heide Mattischeck SPD 11963 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 11964 C Manfred Heise CDU/CSU 11965A Ekkehard Gries F D P 11966D Berthold Wittich SPD 11968 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11969B Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 11969D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Neunter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 10/4690, 10/6816, 12/1384) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) b) Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) c) Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 d) Dreizehnter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksachen 11/1693, 11/3932, 11/6458, 12/553, 12/4094) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11971D Peter Paterna SPD 11973 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 11976A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 11977 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11978 B Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11979C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 11980 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11982 C Wolfgang Lüder F.D.P. 11983 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11984A Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) 11986 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entbindung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes von der ihnen auferlegten Schweigepflicht (Drucksachen 12/2071, 12/3972) Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11987A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 11987D Gisela Schröter SPD 11988D Wolfgang Lüder F.D.P. 11989B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 11990B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern (Drucksachen 12/2534, 12/3914) Wieland Sorge SPD 11991B Ferdi Tillmann CDU/CSU 11992 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 11993 D Uwe Lühr F D P 11994B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 11995B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lieselott Blunck, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherfreundliche Information bei Arzneimitteln (Drucksache 12/2408) Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 11996B Anneliese Augustin CDU/CSU 11997 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 11998D Marita Sehn F.D.P. 11999B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 12000A, 12002A Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 12000 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 12000 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 12001A Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Minderheitenstatus für polnische Bürger und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben (Drucksache 12/3631) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12002 D Jochen Welt SPD 12003 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 12004 A Monika BrudleWski CDU/CSU 12004 D Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12005 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 12006 D Nächste Sitzung 12007 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12009* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 12010* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 12011* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 11949 138. Sitzung Bonn, den 5. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 5.2.93 Andres, Gerd SPD 5.2.93 Antretter, Robert SPD 5.2.93 ' Austermann, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Barbe, Angelika SPD 5.2.93 Bartsch, Holger SPD 5.2.93 Blunck (Uetersen), SPD 5.2.93 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 5.2.93 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 5.2.93 Arne Brandt-Elsweier, Anni SPD 5.2.93 Büchler (Hof), Hans SPD 5.2.93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 5.2.93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 5.2.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 5.2.93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 5.2.93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 5.2.93 Eich, Ludwig SPD 5.2.93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 5.2.93 Eylmann, Horst CDU/CSU 5.2.93 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 5.2.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 5.2.93 * Fuchs (Köln), Anke SPD 5.2.93 Fuhrmann, Arne SPD 5.2.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 5.2.93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.2.93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 5.2.93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 5.2.93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 5.2.93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.2.93 Ibrügger, Lothar SPD 5.2.93 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 5.2.93 Jaunich, Horst SPD 5.2.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 5.2.93 * Körper, Fritz Rudolf SPD 5.2.93 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 5.2.93 Leonhard Koschnick, Hans SPD 5.2.93 Kretkowski, Volkmar SPD 5.2.93 Dr. Küster, Uwe SPD 5.2.93 Lambinus, Uwe SPD 5.2.93 Lamers, Karl CDU/CSU 5.2.93 Lenzer, Christian CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 5.2.93 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 5.2.93 Klaus W. Lummer, Heinrich CDU/CSU 5.2.93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 5.2.93 * Erich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 5.2.93 Marx, Dorle SPD 5.2.93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 5.2.93 * Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 5.2.93 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.2.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 5.2.93 * Müller (Völklingen), SPD 5.2.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 5.2.93 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 5.2.93 Oesinghaus, Günther SPD 5.2.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 5.2.93 Pfuhl, Albert SPD 5.2.93 * Pofalla, Ronald CDU/CSU 5.2.93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 5.2.93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 5.2.93 * Reimann, Manfred SPD 5.2.93 * Rempe, Walter SPD 5.2.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 5.2.93 Rixe, Günter SPD 5.2.93 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 5.2.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 5.2.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 5.2.93 * Dr. Schmidt CDU/CSU 5.2.93 (Halsbrücke), Joachim Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 5.2.93 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 5.2.93 * Dr. Schneider CDU/CSU 5.2.93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell„ Emil SPD 5.2.93 Schöler, Walter SPD 5.2.93 Schütz, Dietmar SPD 5.2.93 Schulte (Hameln), SPD 5.2.93 Brigitte Dr. Schuster, Werner SPD 5.2.93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 5.2.93 Dr. Soell, Hartmut SPD 5.2.93 * Stachowa, Angela PDS/LL 5.2.93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 5.2.93 * Stiegler, Ludwig SPD 5.2.93 Stockhausen, Karl CDU/CSU 5.2.93 Terborg, Margitta SPD 5.2.93 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 5.2.93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 5.2.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 5.2.93 90/DIE GRÜNEN Verheugen, Günter SPD 5.2.93 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 5.2.93 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 5.2.93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 5.2.93 12010* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.2.93 Wester, Hildegard SPD 5.2.93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 5.2.93 Wohlleben, Verena SPD 5.2.93 Ingeburg Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 5.2.93 Zierer, Benno CDU/CSU 5.2.93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung von Sportstätten in den neuen Ländern)*) Eduard Lintner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Seit der Wiedervereinigung hat die Bundesregierung der Zusammenführung des Sports große Aufmerksamkeit gewidmet. Sie hat nicht nur mit einer Verdopplung der Sportförderungsmittel die Zusammenführung der Leistungssportstrukturen in den beiden Teilen Deutschlands unterstützt, sondern auch mit gezielten Maßnahmen den lange vernachlässigten Breitensport auf der Grundlage unseres freiheitlichen demokratischen Systems auf eine neue Basis gestellt. Ich darf in diesem Zusammenhang an die vom Bundesminister des Innern von 1990 bis 1992 gewährten Strukturhilfemittel für den Aufbau der demokratischen Vereins- und Verbandsstrukturen in den neuen Ländern, an die Soforthilfe für die neuen Landessportbünde, die Mittel für den Breitensport der Behinderten sowie an das besondere finanzielle Engagement beim Aufbau der Bundesleistungszentren und der Olympiastützpunkte in den neuen Ländern erinnern. Außerdem galt es, möglichst zügig Sportstätten auf breiter Basis für die neuzugründenden Vereine nutzbar zu machen. Um Spiel und Sport als Teil der kommunalen Kultur in unseren Gemeinden im Verein treiben zu können, sind entsprechende Einrichtungen in den Städten und Gemeinden notwendig. Diese Einrichtungen müssen auch denjenigen Anreize geben, die im Moment noch nicht am Sportgeschehen teilnehmen. Wünschenswert sind deshalb Einrichtungen für Veranstaltungen jeglicher Art, vom Spitzensport bis hin zu Veranstaltungen kultureller und allgemeingeselliger Art. Um die Sportausübung in den neuzugründenden Vereinen abzusichern, galt es deshalb alle Sportanlagen möglichst zügig in Kommunal- bzw. Landes- *) Vgl. Seite 11996A eigentum zu überführen. Durch das erweiterte Grundstückverbilligungskonzept des Bundes vom Oktober 1992 und die entsprechenden Haushaltsvermerke, die vom Parlament zusammen mit dem Bundeshaushaltsplan 1993 in Kraft gesetzt wurden, ist nunmehr sichergestellt, daß nahezu alle Sportanlagen in den neuen Ländern entweder kostenlos oder zu einem symbolischen Kaufpreis in Landes- bzw. Kommunaleigentum übertragen werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal kurz auf den gesamten Umfang dieser Regelungen eingehen: 1. Bereits mit dem 1. Verbilligungskonzept hatte die Bundesregierung festgelegt, daß alle Sportanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 sich in kommunaler Rechtsträgerschaft befanden, durch die Bundesfinanzverwaltung kostenlos in Kommunaleigentum übertragen wurden. Damit wurde bereits die Grundlage für die kommunalen Breitensporteinrichtungen in den neuen Ländern geschaffen, da es sich hierbei um etwa 70 % aller Sportanlagen in den ostdeutschen Ländern handelt. 2. Innerhalb der restlichen 30 % der Sportanlagen im Beitrittsgebiet wurde durch die Treuhandanstalt in Berlin eine entsprechende Regelung der kostenlosen Übertragung der Betriebssportanlagen geschaffen, die nunmehr nach § 7 a des Vermögenszuordnungsgesetz in kommunales Eigentum übertragen werden. 3. Auf Initiative des Bundesministers des Innern wurde die kostenlose Abgabe der Sportanlagen des DTSB festgelegt. 4. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Sportausschusses vom 3. Dezember 1992 hat die Bundesregierung durch das erweiterte Grundstückverbilligungsgesetz vom Oktober 1992 und einen entsprechenden Haushaltsvermerk im Haushalt des Bundesministers der Finanzen sichergestellt, daß auch alle Sportanlagen der ehemaligen NVA, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der GUS-Streitkräfte kostenlos in Kommunaleigentum überführt werden können. 5. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen mit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Frau Breuel, und einem entsprechenden Erlaß sichergestellt, daß die Dynamo-Sportanlagen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,00 DM in kommunales Eigentum abgegeben werden. Lediglich in den Fällen wo eine gewerbliche Nutzung von Anlagen — wie dies bei Flugplätzen der Fall ist — im Vordergrund steht, ist eine kostenlose Abgabe in kommunales bzw. Landeseigentum nicht möglich. Hier handelt es sich aber nicht um Sportanlagen, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge vorhalten müssen, sondern um Anlagen, die primär gewerblich bzw. kommerziell betrieben werden und bei denen lediglich eine teilweise Sportnutzung stattfindet. Hier ist nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts dem Bund eine kostenlose Abgabe versagt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1993 12011* Durch die von mir soeben dargestellte umfassende Regelung des Übergangs der Sportanlagen in kommunales Eigentum werden die Kommunen in den neuen Ländern in die Lage versetzt, die ca. 36 000 Sportanlagen im Beitrittsgebiet zu sichern und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Für die Sportanlagen der Reichsbahn und der Post in den neuen Ländern, die zum Sondervermögen dieser Einrichtungen gehören, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kostenlose Abgabe in Kommunaleigentum möglich. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu zu Recht an den Haushaltsausschuß appelliert, auch für die Sportstätten aus dem Sondervermögen ähnlich wie beim Haushaltsvermerk der Bundesfinanzverwaltung eine kostenlose Abgabe dieser Sportstätten vorzusehen. Zumindest muß hier eine kostenlose Nutzung durch die örtlichen Sportvereine garantiert werden. Der Bund hatte im Hinblick auch auf diese Investitionen in den ostdeutschen Ländern — nach dem Auslaufen des Investitionsprogramms „Aufschwung Ost" zum 1. Januar 1992 — als besondere Finanzierungshilfe den Fonds deutsche Einheit um insgesamt 6 Milliarden DM aufgestockt. Von diesem Fonds stehen 40 % der Mittel unmittelbar den Gemeinden zu, so daß hier bei aller Notwendigkeit anderer Schwerpunkte von den Gemeinden auch Mittel bei der Sanierung von Sportanlagen eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus sind die Gemeinden auch 1993 im Rahmen der neuen kommunalen Investitionspauschale gefordert, Finanzierungsmittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbau bereitzustellen. Innerhalb der kommunalen Investitionspauschalen 1991 wurden von den Gemeinden in den neuen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung ca. 100 Millionen DM in die Sanierung von Sportanlagen investiert. Die Gemeinden dürfen deshalb den Sport auch ab 1993 nicht aus ihren Überlegungen bei der Verwendung der Investitionspauschale ausklammern. Darüber hinaus wird der Bund weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Finanzierungsmittel in einem eingegrenzten Programm für die Sanierung von Sportanlagen in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/600 Drucksache 12/1304 Drucksache 12/2442 Drucksache 12/2938 Drucksache 12/3018 Drucksache 12/3091 Drucksache 12/3101 Drucksache 12/3169 Drucksache 12/3176 Drucksache 12/3177 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/487 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3407 Nr. 3.2 Drucksache 12/3867 Nr. 2.1 Drucksache 12/4131 Nr. 3.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 14 Drucksache 12/157 Nr. 2.17 Drucksache 12/187 Nr. 2.7 Drucksache 12/210 Nrn. 93, 95, 100 Drucksache 12/269 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nrn. 3.4-3.6 Drucksache 12/1220 Nr. 3.8 Drucksache 12/2101 Nrn. 3.11, 3.12, 3.23 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.3-2.5 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.7, 3.11, 3.15, 3.21, 3.24 Drucksache 12/2315 Nr. 2.2 Drucksache 12/2520 Nrn. 3.6, 3.8 Drucksache 12/2774 Nr. 2.15 Drucksache 12/3182 Nr. 23 Drucksache 12/3407 Nr. 3.5 Drucksache 12/3584 Nrn. 3.3-3.5 Drucksache 12/3654 Nrn. 2.3, 2.4 Drucksache 12/3867 Nrn. 2.2-2.6 Drucksache 12/3989 Nrn. 2.1-2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/3449 Nr. 2.13 Drucksache 12/3867 Nr. 2.15 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/3317 Nr. 2.7
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Paterna


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir heute veranstalten, ist nach meiner Überzeugung — ungeschminkt gesagt — ein Trauerspiel. Wir beraten nicht nur die Beschlußempfehlungen zum Zehnten bis Dreizehnten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Sammelverfahren. Dies wäre für sich genommen schon ein Unding, weil eine angemessene Würdigung einzelner wichtiger Sachverhalte so gar nicht möglich ist.
    Es ist bei dieser Kritik auch zu beachten, daß wir heute Kontrolltätigkeiten seit dem Jahr 1987 zu bewerten haben, also seit Beginn der vorigen Legislaturperiode; dies heute, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich diese Legislaturperiode bereits wieder bedenklich ihrem Ende zuneigt, so daß notwendige gesetzgeberische Initiativen kaum noch eine Chance haben, in einem geordneten Beratungsverfahren zu Ende gebracht zu werden.
    Dabei hat dann wohl eine ordentliche Verwaltung entdeckt, daß nicht einmal die Berichte und Beschlußempfehlungen zum Achten und Neunten Tätigkeitsbericht im Plenum behandelt worden sind. Wir greifen damit also sage und schreibe auf die Jahre 1985 und 1986, also auf die zweite Hälfte der vorvorigen Legislaturperiode zurück. Da war es fast schon ein glücklicher Zufall, die Unterlagen in den Büros überhaupt noch zu finden.
    Herr Kollege Blens, ich denke, es wäre schon angebracht gewesen, diesem unglaublichen Vorgang wenigstens einen Satz der Selbstkritik zu widmen. Sie haben das versäumt. Vielleicht holt das der Kollege Herr Dr. Hirsch noch nach, der ja gern als liberaler Tugendwächter durch die Medien turnt, aber immer dann, wenn es um praktische Arbeit im Hause geht, so daß man als Berichterstatter einmal vorwärtskommt, ständig wie Kimble auf der Flucht und nicht zu kriegen ist. Das ist sicher einer der praktischen Gründe, warum wir dieses Trauerspiel heute miteinander veranstalten.
    Nun wissen Insider, daß sich viele beteiligte Ausschüsse durchaus zeitnah und gründlich mit den Teilen der Tätigkeitsberichte befaßt haben, die in ihre jeweiligen Fachgebiete fallen. Dies gilt u. a. für meinen Ausschuß Post und Telekommunikation.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Jetzt lobt er sich auch noch!)

    Es ist auch zuzugeben, daß diese Einzelberatungen in einer Reihe von Fällen zu positiven Ergebnissen im Sinne der Monita und Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten geführt haben, seine Zusammen-
    arbeit mit den Fachministerien und nachgeordneten Behörden gefördert hat und zu einem sensibleren Umgang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung veranlaßt haben.
    Die Tätigkeitsberichte sind also keineswegs insgesamt wirkungslos verpufft. Gleichwohl können der federführende Innenausschuß, die Bundesregierung, alle Fraktionen des Bundestages und insbesondere die Koalitionsfraktionen die offenbare Peinlichkeit dieses Vorgangs nur wiedergutmachen, indem wir uns nicht nur fest versprechen, sondern uns auch daran halten, die zukünftigen Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ebenso gründlich wie zügig zu beraten und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
    Die Fraktion der SPD wird der Beschlußempfehlung zum Achten und Neunten Tätigkeitsbericht des BfD nicht zustimmen. Mehrere Themen, die vor allem in den Berichterstattergesprächen ausführlich diskutiert worden waren, fehlen in der Beschlußempfehlung. Wir haben auch einen eigenen Beschlußvorschlag eingebracht, der von der Koalition abgelehnt worden ist. Ich will Ihnen die Aufzählung der einzelnen Themenbereiche, auf die es uns ergänzend angekommen wäre, ersparen; denn Sie können das in den schriftlichen Unterlagen nachlesen.
    Ich komme nun zum Zehnten bis Dreizehnten Tätigkeitsbericht des BfD. Angesichts der Fülle von Monita muß ich mich auf die wesentlichsten Punkte beschränken, wie sie im Innenausschuß behandelt wurden und in der Beschlußempfehlung und im Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 12/ 4094 wiedergegeben sind. Diese Beschlußempfehlung stellt einen vertretbaren Kompromiß zwischen den Berichterstattern von Koalitionsfraktionen und SPD sowie mit dem BfD dar, so daß auch ich Zustimmung empfehlen kann.
    Nun ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Punkten. Erstens. Soweit die Monita das Bundesamt für Verfassungsschutz betreffen, wird festgestellt, daß der BMI zugesagt hat, spätestens bis zum 30. Juni dieses Jahres die Verkartungspläne für alle Abteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in überarbeiteter, der neuen Sach- und Rechtslage angepaßter Form in Kraft zu setzen.
    Gravierender ist aus unserer Sicht das Thema Auskunftsrecht von Betroffenen nach § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Der BfD hat gegenüber dem Innenausschuß in Ergänzung seiner Ausführungen im Elften Tätigkeitsbericht vorgetragen, nach § 15 Abs. 1 des neuen Verfassungsschutzgesetzes erteile das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, aber nur soweit dieser hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweise und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlege. Das kann im Extremfall auf eine Aufforderung zur Selbstbezichtigung hinauslaufen und war sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das Bundesamt für Verfassungsschutz lehne — offenbar mit Unterstützung des BMI; so hat uns der BfD vorgetragen — Auskunftsbegehren ab, bei denen der Bürger nicht auf einen relevanten konkreten Sachverhalt hinweise, ohne zu



    Peter Paterna
    prüfen, ob die Auskunft nicht doch ohne Gefahr für die Sicherheitsaufgaben des BfV erteilt werden könnte.
    Es wird der Bundesregierung durch Beschlußempfehlung nahegelegt, bei der Anwendung des § 15 weniger restriktiv als in der Vergangenheit zu verfahren und bei der Erteilung von Auskünften an betroffene Bürger keine zu strengen Anforderungen zu stellen.
    Ich habe dieser sehr weichen Formulierung nur mit einigen Bedenken zugestimmt. Wir hätten uns eine schärfer gefaßte Formulierung gewünscht. Daß es besser geht, zeigen u. a. die Verfassungsschutzgesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein und deren Praxis. Es wäre auch verführerisch, sich noch einmal mit den Ausführungen des Kollegen Blens ein wenig auseinanderzusetzen und aus der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 31. Mai 1990 zu zitieren, wo er im Umgang mit diesem Paragraphen alle möglichen Ankündigungen gemacht hat, die in der Praxis keineswegs eingehalten worden sind. Ich empfehle Interessierten, das Protokoll der erwähnten Sitzung nachzulesen. Die Koalition hat jedenfalls in diesem Punkte bis heute nicht zu ihrem Wort gestanden, und es bleibt zu hoffen, daß die Bundesregierung der sehr weich formulierten Empfehlung, in Zukunft weniger restriktiv als in der Vergangenheit zu verfahren, nun endlich folgt.
    Ich komme zum zweiten Thema: Beihilfeverfahren. Diesbezüglich wurde dem Monitum des BfD nach den Beratungen im Innenausschuß insofern entsprochen, als die Praxis dahin gehend geändert worden ist, daß der Beihilfeberechtigte nicht gegen den Willen von berücksichtigungsfähigen Angehörigen Kenntnis von deren eingereichten Belegen erhält. Dabei kann es durchaus um sehr sensible Daten gehen. Wir gehen davon aus, daß alle Bundesbehörden entsprechend verfahren.
    Drittens. Bezüglich der Wehrstammkarten der ehemaligen NVA wird die Bundesregierung aufgefordert, die Datenfelder auf den Wehrstammkarten, die für die Durchführung der Aufgaben der Bundeswehr nicht erforderlich sind, immer dann zu löschen, wenn eine Wehrstammkarte im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Vorganges vorgelegt wird.
    Viertens. Bezüglich der Telefondatenverarbeitung in der Bundesregierung ist festzustellen, daß die Bundesregierung nach langjährigen Monita den Entwurf von neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Einrichtung und Nutzung dienstlicher Fernmeldeanlagen für die Bundesverwaltung mit Ausnahme der Deutschen Bundespost — sogenannte Dienstanschlußvorschriften — erstellt hat. Die Bundesregierung wird aufgefordert — ich glaube, das ist inzwischen sogar Praxis —, die neuen Vorschriften nunmehr unverzüglich in Kraft zu setzen.
    Fünftens. Bezüglich bereichsspezifischer Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz sowie einer gesetzlichen Regelung der Sicherheitsüberprüfung, die den Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung Rechnung trägt, wird die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Regelungen so rechtzeitig vorzulegen, daß sie in dieser Legislaturperiode endlich verabschiedet werden können. Dieses Thema ist insofern ganz besonders ärgerlich, als eine entsprechende Aufforderung an den Gesetzgeber bereits mit dem Volkszählungsurteil 1983 ergangen ist. Da feiern wir jetzt zehnjähriges Jubiläum.
    Ein Gesetz zur bereichsspezifischen Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre spätestens nach dem Achten Tätigkeitsbericht des BfD — also in der vorletzten Legislaturperiode — fällig gewesen. Wenn sich die Bundesregierung gegenüber Geboten der Verfassung derart hartnäckig ignorant verhält und sich die vorgenannten sogenannten Regierungsfraktionen — ein Begriff, den wir eigentlich einmal aus unserem Vokabular streichen sollten, weil er aller Lehre von der Gewaltenteilung Hohn spricht —

    (Beifall des Abg. Wolfgang Lüder [F.D.P.] — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Wir haben ihn nicht erfunden!)

    als Schutz- und Trutzbündnis und so wenig als Kontrolleure der Regierung verstehen, darf man sich über zunehmende Politikverdrossenheit nicht wundern.

    (Zuruf von der F.D.P.: Mein Gott!)

    Sechstens. Hinsichtlich des Ausländerzentralregisters wird die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten so schnell wie möglich einzubringen. Die Formel „so schnell wie möglich" , auf die wir uns geeinigt haben, ist sicher ein freundliches Entgegenkommen des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Auch dort hätte man durchaus deutlicher werden können. Der BfD weist seit Jahren auf die besondere Dringlichkeit hin, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Ausländerzentralregister zu schaffen. Auch hier sind fast zehn Jahre seit dem Volkszählungsurteil vergangen.
    Siebtens. Zum Thema Verbot oder Einschränkung genomanalytischer Untersuchungen hat der BfD u. a. in seinem Dreizehnten Tätigkeitsbericht schon zum wiederholten Male die Unerläßlichkeit einer Regelung in dieser Legislaturperiode betont und — mit Blick auf die erforderliche gründliche Beratung — auf die Notwendigkeit einer zügigen Fortsetzung der Arbeiten hingewiesen. Bislang existiert lediglich ein Referentenentwurf des Bundesministers der Justiz zur gesetzlichen Regelung des genetischen Fingerabdrucks für Zwecke der Strafverfolgung. Hierzu wird in der Beschlußempfehlung die Notwendigkeit festgestellt, die erforderlichen speziellen gesetzlichen Regelungen zu treffen.
    Achtens. In Übereinstimmung mit dem BfD wird die Notwendigkeit festgestellt, die Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im BKA- und BGS-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Auch hier muß leider wiederum festgestellt werden, daß der Übergangsbonus des Bundesverfassungsgerichts bei genauer Betrachtungsweise eigentlich schon längst verbraucht ist.
    Neuntens. Hinsichtlich der ISDN-Verbindungsdaten und sonstiger Kommunikationsdaten — ich begrüße, daß Staatssekretär Dr. Laufs da ist, weil ihn



    Peter Paterna
    das besonders angeht — hat sich der Innenausschuß der Forderung des BfD angeschlossen. Zu erinnern ist hier an die sogenannte Fangschaltungsentscheidung vom 25. März 1992, in der das Bundesverfassungsgericht das Fehlen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage jedenfalls für diejenigen in der Telekommunikations-Datenschutzverordnung geregelten Sachverhalte festgestellt hat, die dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes unterliegen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.
    Ich füge hinzu: Auch diese Peinlichkeit wäre uns erspart geblieben, wenn man rechtzeitig von den Mehrheitsfraktionen auf den BfD gehört hätte; denn wir haben seinerzeit gewarnt, daß das, was wir da tun, im Rahmen des Postverfassungsgesetzes und des FAG wohl nur an der äußersten Grenze einer möglichen Verfassungskonformität entlangsegelt.
    Dies, meine Damen und Herren, sind die wesentlichsten Punkte, die sich aus der Beschlußempfehlung des Innenausschusses ergeben. Wenn ich betone, daß es sich nur um die wesentlichsten Punkte handelt, so meine ich damit zugleich, daß es eine Fülle sonstiger wichtiger Monita des BfD gibt. Jeder einzelne Bericht beweist Jahr für Jahr, wie unverzichtbar die Arbeit des BfD und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist.
    Umgekehrt kann natürlich auch festgestellt werden — und dazu hat man besonders gute Gelegenheit, wenn man im Zeitraffer diese ganzen Berichte zur Vorbereitung noch einmal zur Hand nehmen muß —, daß es die Bundesregierung Jahr für Jahr in erheblicher Weise mangeln läßt an der erforderlichen Sensibilität für die berechtigten Belange des Datenschutzes, der im Grunde nichts anderes ist als aktiver Schutz bürgerlicher Freiheiten, um die andere angeblich immer so besonders bemüht sind.
    In einer Vielzahl von Fällen muß der BfD Jahr für Jahr seine Monita wiederholen. Das ist ebenso ärgerlich wie im Grunde überflüssig, vorausgesetzt, die Bundesregierung käme ihren Amtspflichten und die Koalitionsfraktionen ihren parlamentarischen Kontrollpflichten hinreichend nach.
    Ebenso ist leider festzustellen, daß auch Mängelrügen des Bundesverfassungsgerichts — ich habe das Stichwort Volkszählungsurteil mehrfach erwähnen müssen — bei der Bundesregierung offenkundig keinen besonderen Eindruck hinterlassen. Nach fast zehn Jahren hat die Bundesregierung bis auf den heutigen Tag die Sicherheitsüberprüfung nicht auf die erforderliche gesetzesmäßige Grundlage gestellt. Die Bundesregierung macht sich dadurch selbst zum Sicherheitsrisiko in puncto Verfassungstreue.
    Ich muß die Bundesregierung auch dringend auffordern, in der EG endlich Druck auf ein angemessenes gemeinschaftliches Schutzniveau zur Datensicherheit und zum Datenschutz auszuüben. Seit Jahren suche ich in allen Vorlagen, die Telematikdienste betreffen, vergeblich nach Datenschutzregelungen. In allen diesen Vorlagen findet man dann irgendwo die Floskel,
    dies sei eine besonders dringende Aufgabe für die Zukunft. Geschehen ist aber nichts.
    Das Übereinkommen des Europarats vom 28. Januar 1981 zum Schutze des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ist bisher das einzige Instrument internationalen Rechts in diesem Bereich. Es läßt allerdings viele Optionen für die Umsetzung der von ihm definierten Rahmengrundsätze offen und wurde nur von sieben Mitgliedsstaaten ratifiziert. Wir haben also eine Reihe von EG-Staaten, die bisher jeder datenschutzrechtlichen Sicherung gesetzlicher Art ermangeln.
    Zu Recht wird in einer der EG-Vorlagen, die sich hier zur Zeit im Beratungsverfahren befinden und die wir gerade in dieser Woche auch in meinem Fachausschuß auf der Tagesordnung hatten, darauf hingewiesen, daß die unterschiedlichen Ansätze auf einzelstaatlicher Ebene und das Fehlen eines Schutzsystems auf Gemeinschaftsebene ein Hemmnis für die Vollendung des Binnenmarktes darstellen. Es wird darauf hingewiesen, daß die rasche Einführung harmonisierter Vorschriften für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre u. a. im Rahmen der diensteintegrierenden digitalen Netze — das ist wieder eines unserer gemeinsamen Themen, Herr Dr. Laufs — für die Verwirklichung des Binnenmarkts für Anlagen und Telekommunikationsdienste unabdingbar sind.
    Das ist eine neue Tonlage, die ich begrüße, weil nun endlich einmal mit dem Märchen aufgehört wird, daß diejenigen, die um verbesserten Datenschutz und verbesserte Datensicherheit bemüht sind, die Verzögerer des technischen Fortschritts seien. Nein, es ist umgekehrt: Vernünftige gemeinschaftsweite Datenschutzregelungen sind eine Voraussetzung für eine gute Entwicklung des Gemeinsamen Marktes. Es muß Schluß damit gemacht werden, daß bei der EG immer nur dann flott gearbeitet wird, wenn es um die Durchsetzung privater Kapitalverwertungsinteressen geht und dann bürgerliche Freiheitsrechte oder soziale Sicherungsrechte immer nur als Floskeln und Leerformeln auftauchen, es in diesem Bereich aber in Wirklichkeit nicht vorangeht.
    Es wird also höchste Zeit, daß solchen wohlfeilen Bekenntnissen endlich Taten folgen. Ich lege Wert auf die Feststellung, daß für die bisherigen katastrophalen Defizite nicht in erster Linie die Kommission verantwortlich ist, auf die man das ja gerne abschiebt. Es geht vielmehr um Ratsrichtlinien, also um die Aufgaben der Fachminister. Diese müssen notfalls von den nationalen Parlamenten zur Verantwortung gezogen werden.
    Der besondere Dank, meine Damen und Herren — damit will ich schließen; ich hoffe, das ist nicht nur der Dank der SPD, sondern des gesamten Parlaments —, gilt dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

    — Beifall auf allen wichtigen Seiten des Hauses; die CDU/CSU hat nämlich geschlafen. — Aufgaben und Arbeit des BfD erfordern ein Höchstmaß an Präzision und Sorgfalt, aber auch an Rechts- und Gesetzeskenntnis und technischem Know-how, gepaart mit



    Peter Paterna
    sicherem Urteilsvermögen und Sensibilität für die unterschiedlichsten Fachbereiche.
    Jahr für Jahr wird hochwertige Qualitätsarbeit geleistet. Wenn ich an die personelle Ausstattung des BfD denke, stelle ich fest, daß ich kein Beispiel effektiverer Aufgabenerledigung in der öffentlichen Verwaltung kenne als die in Ihrem Hause, Herr Dr. Einwag. Daran könnte sich selbst der Bundesrechnungshof noch ein Beispiel nehmen, wenn ich einmal Aufwand und Output miteinander vergleiche.
    Ich schließe deshalb mit der Feststellung: Dem BfD gebührt die uneingeschränkte Anerkennung des Deutschen Bundestags.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nunmehr erteile ich dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beifall, den wir eben gespendet haben, galt eigentlich weniger dem Kollegen Paterna als dem Datenschutzbeauftragten. Ihre Kritik, die Sie geäußert haben, muß sich im Grunde genommen an das ganze Haus richten; denn wir haben und auch Ihre Fraktion hat ebenso wie der Bundesrat eigene Initiativrechte, von denen wir natürlich hätten Gebrauch machen können.
    Ich finde, daß die vier Datenschutzberichte zusammen mit denen der Länder eine in der Tat fesselnde Lektüre für jeden bieten, der sich mit der Wunderwelt der deutschen Verwaltung befaßt. Sie sind — da widerspreche ich Ihnen — wirklich in vielen Einzelheiten von den Berichterstattern zusammen mit der Verwaltung, zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern erörtert worden, und zwar nicht nur im Innenausschuß, sondern auch in den beteiligten Fachausschüssen.
    Darum benutze ich zuerst die Gelegenheit, dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern für diese jahrelange Arbeit auch unseren herzlichen Dank auszusprechen.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Sie haben mit Augenmaß, aber auch mit Entschiedenheit ein Grundrecht des Bürgers, nämlich das auf Privatheit, gewahrt, das ohne den Datenschutzbeauftragten nicht verwirklicht werden könnte.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem berühmten Volkszählungsurteil in eindrucksvoller Weise ausgeführt, daß dieses Recht auf Privatheit als ein Teil der Menschenwürde nicht nur um des einzelnen Bürgers willen ein unverzichtbarer Bestandteil unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist, sondern weil unter den Bedingungen der modernen Informationsgesellschaft auch die Ausübung politischer Rechte auf Dauer nicht möglich wäre, wenn der Bürger nicht wüßte, was und von wem und mit welchen Folgen über ihn aufgeschrieben, registriert und mitgeteilt wird. Die möglichst lückenlose Erfassung des Bürgers und die Mißachtung seiner Privatsphäre ist ein Kennzeichen totalitärer Staaten. Darum, Herr Blens, ist es so bedauerlich, daß in Ihrer Fraktion — nirgendwo sonst, nur in Ihrer Fraktion — die Widerstände dagegen, ein Grundrecht auf Privatheit in der Verfassung so zu verankern, wie es inhaltlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, so groß sind.

    (Dr. Heribert Blens [CDU/CSU]: Haben wir doch im Grundgesetz!)

    Zu der Bemerkung, daß das alles ja gesetzlich geregelt ist, kann ich Ihnen sagen: Das Eigentum ist gesetzlich geregelt, die Familie ist gesetzlich geregelt, das Recht auf Leben ist gesetzlich geregelt; mit dieser Begründung könnten sie den halben Grundrechtskatalog beseitigen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD — Dr. Heribert Blens [CDU/CSU]: Aber wer etwas ändern will, muß die Notwendigkeit nachweisen, und das ist Ihnen noch nicht gelungen!)

    Manche Behörden reagieren auf die „Zumutung" beleidigt, die Privatsphäre des Bürgers zu beachten und sich deswegen kontrollieren lassen zu müssen. Sie haben den Eindruck, da wolle jemand mit — wie es dann heißt — „übertriebenem Datenschutz" Ihre segensreiche Arbeit erschweren. Natürlich bezieht sich der Begriff „übertriebener Datenschutz" immer auf die Privatheit anderer. Dabei wird verdrängt, daß die moderne Informationstechnik das Gleichgewicht zwischen heimlichem Ausforschen auf der einen Seite und Privatheit auf der anderen Seite, zwischen Wissen und Wissensübermittlung auf der einen Seite und Vergessen auf der anderen Seite völlig verändert hat. Es wird verdrängt, daß der damit heraufziehende staatliche Perfektionismus nicht etwa zu höchster sozialer und politischer Akzeptanz führt, sondern zur Isolierung und zur Manipulierbarkeit des einzelnen.
    Nicht umsonst nimmt der Datenschutz in den Verfassungen aller neuen Bundesländer einen so breiten Raum ein. Darum muß man bedauern, daß die rasante technische Entwicklung, die zunehmende Computerisierung der Verwaltung in Staat und Wirtschaft, die wachsende Internationalisierung der Datenströme von der Gesetzgebung und von Kontrollvereinbarungen nur mühsam verfolgt werden. Das zeigt sich nicht in großen Skandalen, die erfreulicherweise ausgeblieben sind, aber es zeigt sich in ständigen Auseinandersetzungen um Forderungen, die dem Außenstehenden als schlichte Selbstverständlichkeit erscheinen, und es zeigt sich darin, wie schwer es gemacht wird, manche Basteleien überhaupt zu erkennen.
    Drei Punkte will ich besonders hervorheben: Erstens. Da der Schutz der Privatheit ein elementarer Bestandteil unserer Verfassung ist, muß er vom Staat in derselben Weise geschützt und gewahrt werden wie andere Rechte der Bürger: Das Recht auf Eigentum, das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf politische Betätigung. Bei Kollisionen zwischen diesen Rechtsgütern muß der Gesetzgeber sie gegeneinander abwägen. Es kann aber nicht



    Dr. Burkhard Hirsch
    Aufgabe der Polizei sein, sich auszusuchen, welche Rechtsgüter sie schützen will und welche nicht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Darum ist es nicht hinnehmbar, wenn führende Vertreter des Bundeskriminalamts ständig versuchen, das Recht des Bürgers auf Privatheit zu diskreditieren und es zum Sündenbock für ausbleibende Erfolge zu machen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Es ist allerdings einigermaßen beruhigend, daß man solche Töne nur von den Kommandohöhen des BKA, sehr viel weniger aber von den Beamten der kriminalpolizeilichen Praxis hört. Wenn der Innenminister konkrete Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder ein neues Polizeirecht für notwendig hält, dann mag er seine Forderungen dem Bundestag vorlegen. Die schleichende und vorsätzliche Diskreditierung des geltenden Rechts durch leitende Beamte kann nicht länger hingenommen werden!

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Sie haben die Grundrechte der Bürger nicht zu bemäkeln, sondern sie zu achten und zu wahren

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Aber sie zu schützen!)

    — und sie zu schützen, auch das Recht auf Privatheit. Darum nehme ich es nicht hin, wenn der Vizepräsident des Bundeskriminalamts urbi et orbi verkündet, es gebe zuviel Freiheitsrechte, und das Ganze sei eine hinderliche Veranstaltung.

    (Bernd Reuter [SPD]: Sehr wahr!)

    Das Grundrecht des Bürgers auf Privatheit ist genau so ein Grundrecht und hat denselben Wert wie das auf Eigentum und andere Rechtsgüter.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)