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    Plenarprotokoll 12/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Erklärung zum 60. Jahrestag der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 . . . . . . . . . . . 11811 A Begrüßung des Vorsitzenden der Volksversammlung der Republik Bulgarien, Herr Dr. Alexander Jardanov, und seiner Delegation 11811C Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abgeordneten Hans Modrow und der Abgeordneten Editha Limbach 11811 D Erweiterung der Tagesordnung; Behandlung des Tagesordnungspunktes 11 ohne Beratung 11811D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksachen 12/3540, 12/3896, 12/4034, 12/4246) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksachen 12/3609, 12/3614, 12/3896, 12/4035, 12/4247) 11812A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksache 12/4124) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur sozialstaatlichen Gewährleistung von Assistenz, Anleitung und/oder Pflege (Pflege-Assistenz-Gesetz) (Drucksache 12/4099) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Sondertagung des Europäischen Rates in Birmingham vom 16. Oktober 1992 (Drucksache 12/3784) . . . . . 11812 B Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 und 1993 (Drucksachen 12/3344, 12/4238, 12/4239) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 12/3302, 12/4240) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen 12/2257 Nr. 3.63, 12/3998) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über einen Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa (Drucksachen 12/2867 Nr. 2.2, 12/3946) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 12/3903, 12/4148) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltssausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 04 — Vorruhestandsgeld für Empfänger in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — (Drucksachen 12/3933, 12/4149) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — (Drucksachen 12/3919, 12/4150) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 10 02 Titel 656 55 — Krankenversicherung der Landwirte — (Drucksachen 12/3744, 12/4172) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 (apl.) Titel 547 02 — Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen humanitären Hilfsmaßnahmen — (Drucksachen 12/3742, 12/4171) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 86 zu Petitionen (Drucksache 12/4160) 11812D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . 11814B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über medizintechnische Produkte (Drucksachen 12/2144 Nr. 2.13, 12/3999) 11813D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Walter Franz Altherr, Anneliese Augustin, Dietrich Austermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hans H. Gattermann, Martin Grüner, Dr. Helmut Haussmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz — StandOG) (Drucksache 12/4158) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Harald B. Schäfer (Offenburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm Energieeinsparung in Gebäuden — Wiedereinführung und Umgestaltung des § 82 a EStDV (Drucksache 12/2495) Michael Glos CDU/CSU 11815A Siegmar Mosdorf SPD 11817 A Eike Ebert SPD 11818 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 11819D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P . 11821C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 11821 D Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 11822A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 11824 C Ingrid Matthäus-Maier SPD . 11825B, 11835A 11845D, 11853A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 11827C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11829C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 11832A Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . 11833 D Joachim Poß SPD 11834A, 11843 C Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 11837 D Gunnar Uldall CDU/CSU 11838D Manfred Hampel SPD 11840 B Hermann Rind F.D.P. 11842 D Eike Ebert SPD . . . . . . . . . . . . 11846B Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . . 11847D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 III Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 11850B Holger Bartsch SPD 11851 A Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 11852A Ortwin Lowack fraktionslos 11854 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 11855 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Ursula Männle, Claudia Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Gisela Babel, Norbert Eimer (Fürth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Studierende mit Kindern (Drucksachen 12/2001, 12/3491) Maria Eichhorn CDU/CSU 11857 A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 11859A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 11860C Hubert Hüppe CDU/CSU 11861D Armi Brandt-Elsweier SPD 11863 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 11864D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 11866A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksachen 12/4235 vom 29. 1. 1993 und 12/4245 vom 2. 2. 1993 — Nichtbelastung Polens und der Tschechischen Republik durch von der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der vorgesehenen Asylgesetzgebung zurückgewiesene Asylbewerber; Behandlung der beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffenen Menschen DringlAnfr 3, 4 Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 11867A ZusFr Detlev von Larcher SPD 11867 B ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 11868 A ZusFr Ulrike Mehl SPD 11868 C ZusFr Dr. Konrad Elmer SPD 11868D ZusFr Gudrun Weyel SPD 11869A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 11869B ZusFr Dr. Jürgen Schmude SPD 11869D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 11870B ZusFr Norbert Gansel SPD 11870D Erstellung von Listen über „sichere Herkunftsländer" und „sichere Drittländer" durch die deutsche Delegation bei der EGArbeitsgruppe Einwanderung DringlAnfr 17, 18 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . 11871B, C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 11871 C Veröffentlichung des Gutachtens der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zum Sicherheitsstandard des Kernkraftwerks Gundremmingen MdlAnfr 4, 5 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMFT . 11872A, 11873 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 11872C, 11873 B ZusFr Horst Kubatschka SPD . 11872D, 11873 D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . 11873A, 11873 C ZusFr Hanna Wolf SPD 11873 A ZusFr Michael Müller (Düsseldorf) SPD 11873D Anzahl der Aufenthaltsgenehmigungen für abgelehnte Asylbewerber/innen nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen 1991 und 1992 MdlAnfr 13, 14 Horst Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 11874D, 11875A ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD . . . 11875A, B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 11875 C Anerkennung der Vergewaltigung als Asylgrund MdlAnfr 15, 16 Hanna Wolf SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 11875D, 11877A ZusFr Hanna Wolf SPD . . . . 11876B, 11877 B ZusFr Gudrun Weyel SPD 11876 C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . 11876D, 11877D ZusFr Renate Jäger SPD 11878 A Ermöglichung der schnellen Ausreise Erich Honeckers nach Chile; Begleitung durch vier Sicherheitsbeamte MdlAnfr 19 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 11878C ZusFr Norbert Gansel SPD 11878 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung des strafrechtlichen Sanktionensystems (Drucksachen 12/1768, 12/3718) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 11879A Norbert Geis CDU/CSU 11882A Jörg van Essen F.D.P. 11884 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11886A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11887 C Dr. Hans de With SPD 11888D Norbert Geis CDU/CSU 11889B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 11891A Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 12/3487) b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/4105) Ulrike Mehl SPD 11893A, 11903B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11895C Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 11897 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . 11898C, 11900A, 11910D Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 11900D, 11903C Ulrike Mehl SPD 11901D, 11905 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11903D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 11904D Josef M. Leinen, Minister des Saarlandes 11907C Georg Gallus F D P 11908A Joachim Hörster CDU/CSU 11908 D Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 11910A Brigitte Adler SPD 11912C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Harald B. Schäfer (Offenburg), Klaus Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Sonderabfällen (Drucksachen 12/1224, 12/2490) Dr. Liesel Hartenstein SPD 11914 C Steffen Kampeter CDU/CSU 11916C Dr. Liesel Hartenstein SPD 11917 C Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 11918B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11919D Marion Caspers-Merk SPD . 11920A, 11927 C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . . 11921B Birgit Homburger F D P 11922 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11924B Steffen Kampeter CDU/CSU 11924C, 11926A Marion Caspers-Merk SPD 11925C Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 11927A Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sofortiger Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus dem europäischen schnellen Brüterprojekt EFR (Drucksache 12/3807) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Holger Bartsch, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kündigung des Regierungsabkommens zum European Fast Reactor (EFR) (Drucksache 12/4256) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11929C Bärbel Sothmann CDU/CSU 11930 B Josef Vosen SPD 11931B Bärbel Sothmann CDU/CSU . . . . 11932 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. . . 11932B Nächste Sitzung 11933 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11935* A Anlage 2 Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren zur Feststellung des redlichen Erwerbs von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/4235 — Arnulf Kriedner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 11935* D Anlage 3 Unterstützung des „Europäischen Aktionsplans Alkohol" der Weltgesundheitsorganisation MdlAnfr 3 — Drs 12/4235 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 11936* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 V Anlage 4 „Recht auf Heimat" als Grundprinzip des Grundgesetzes MdlAnfr 6 — Drs 12/4235 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 11937* A Anlage 5 Darstellung menschlichen Elends durch die Fernsehanstalten; Beförderung des RTLTeams mit einem BGS-Hubschrauber zum Filmort MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/4235 —Günter Graf SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 11937* B Anlage 6 Abgelehnte Asylersuchen bzw. Abschiebung vergewaltigter Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien 1992 MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/4235 — Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 11937* D Anlage 7 Gefährdung der Inneren Sicherheit durch ehemalige Nomenklatur-Kader der SED; Erkenntnisse über die Organisationen „Initiativgemeinschaft zum Schutz sozialer Rechte der ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe" bzw. „Insiderkomitee zur Aufarbeitung der Geschichte der Stasi" und deren Zusammenarbeit mit der PDS MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/4235 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Walter Priesnitz BMI 11938* B Anlage 8 Ausstattung neuer Kraftfahrzeuge der Bundesregierung nur noch mit Magermotoren oder umweltfreundlichen Antriebssystemen zur Verminderung des KohlendioxidAusstoßes MdlAnfr 22 — Drs 12/4235 — Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 11938* C Anlage 9 Gewinnung von Investoren für Ostdeutschland angesichts der Benachteiligungen bei der Investitionszulage und beim Grundstückskauf MdlAnfr 23 — Drs 12/4235 — Manfred Opel SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 11938* D Anlage 10 Vereinbarung mit den US-Streitkräften über die Umwandlung einer LN- in eine US-Planstelle MdlAnfr 24 — Drs 12/4235 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMF 11939* B Anlage 11 Wettbewerbsverbesserung in der Elektrizitätswirtschaft bei Ausbleiben einer Einigung über die EG-Vorschläge zum Elektrizitäts- und Gasmarkt; Stand der Deregulierung im Sachverständigenwesen in der EG; Gewährleistung der Sicherheitsstandards im technischen Prüfungs- und Sachverständigenwesen MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/4235 — Dr. Bernd Protzner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 11939* C Anlage 12 KONVER-Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Restrukturierung aufgelöster militärischer Standorte MdlAnfr 27 — Drs 12/4235 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940* A Anlage 13 Kriterien für die Vergabe der EG-Mittel zur Förderung der vom Truppenabbau besonders betroffenen Regionen MdlAnfr 28 — Drs 12/4235 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940* C Anlage 14 Bedingungen für die Vergabe von Fördermitteln an die Firma TADICOM in Dresden; Relation zwischen Fördermitteln und Stammkapital MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/4235 — Renate Jager SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940* D Anlage 15 Entscheidung über den Standort der Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" MdlAnfr 31 — Drs 12/4235 — Ulrich Heinrich F.D.P. SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 11941* A VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Anlage 16 Mittel des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für technische Hilfen an osteuropäischen Staaten 1990 bis 1993 MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/4235 — Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 11941* B Anlage 17 Wiederaufnahme des Walfangs durch Norwegen MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/4235 — Dietmar Schütz SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 11941* D Anlage 18 Pläne der EG-Kommission betr. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Atrazin, Lindan, Simazin MdlAnfr 36 — Drs 12/4235 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 11942* A Anlage 19 Verhinderung einer EG-weiten Zulassung von grundwasser- und luftbelastenden Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Atrazin MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/4235 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 11942* C Anlage 20 Vereinbarkeit der Zusage auf Lieferung von 3 U-Booten und 39 Schiffen der ehemaligen NVA nach Indonesien mit den Rüstungsexportgrundsätzen MdlAnfr 39 — Drs 12/4235 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11943* A Anlage 21 Fehlbetrag bei der Entwicklung des Jäger 90/EFA; Aufträge an die deutsche Wirtschaft MdlAnfr 40 — Drs 12/4235 — Manfred Opel SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11943* B Anlage 22 Bundeswehrübungen im Hinblick auf UNBlauhelmeinsätze auf dem geplanten Gefechtsübungszentrum Colbitz-LetzlingerHeide MdlAnfr 41 — Drs 12/4235 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11943* C Anlage 23 Aufgabe der deutschen AWACS-Besatzungen während des Golfkriegs; militärischer Zweck und Adressat der Aufklärungsergebnisse der AWACS-Einsätze über der Türkei MdlAnfr 42, 43 — Drs 12/4235 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11943* D Anlage 24 Strukturhilfe für die zur Privatisierung vorgesehene Deutsche Seereederei GmbH (DSR) MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/4235 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 11944* B Anlage 25 Dauer der Arbeiten für ca. 50 km Autobahn von der Planung bis zur Fertigstellung; Zeitverkürzung nach Verabschiedung des Verfahrensbeschleunigungsgesetzes MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/4235 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11944* D Anlage 26 Veröffentlichung des Gutachtens über MOX-Brennstoffelemente MdlAnfr 48 — Drs 12/4235 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11945* B Anlage 27 Reihenuntersuchung für die im Umfeld der Wismut AG lebende Bevölkerung; Gewährung von Entschädigungen bei Gesundheitsschäden; Vorruhestandsregelung für die geschädigten Mitarbeiter MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/4235 — Christoph Matschie SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11945* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 VII Anlage 28 Gesetzliche Bestimmungen für den Bau der dritten Reinigungsstufe für Abwasseranlagen MdlAnfr 51 — Drs 12/4235 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 11946* A Anlage 29 Angabe der Adressen von Fernsprech-Teilnehmern durch den Fernsprech-Auskunftsdienst der Bundespost; Zulassung von Fernsprechanlagen mit Ablesbarkeit der Telefonnummer des Anrufers MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/4235 — Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 11946* B Anlage 30 Gesetzliche Regelung der Einrichtung von Fangschaltungen sowie der Speicherung von Gesprächsdaten innerhalb des ISDNNetzes; vorläufiger Verzicht der Telekom auf Einzelentgeltnachweise MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/4235 — Dr. Ulrich Briefs fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 11946* D Anlage 31 Asylantrag des Vorsitzenden der in Pilsen gegründeten „Demokratischen Partei Sudetenland" wegen ständiger Bedrohung MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/4235 — Claus Jager CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 11947* C Anlage 32 Ausreise des in der Türkei verurteilten deutschen Journalisten Stephan Waldberg MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/4235 — Gernot Erler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 11948* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11811 137. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 93 Antretter, Robert SPD 4. 2. 93 • Barbe, Angelika SPD 4. 2. 93 Blunck (Uetersen), SPD 4. 2. 93 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 4. 2. 93 ' Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 4. 2. 93 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 4. 2. 93 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 4. 2. 93 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 4. 2. 93 Herta Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 93 Eich, Ludwig SPD 4. 2. 93 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 93 Eylmann, Horst CDU/CSU 4. 2. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 4. 2. 93 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 4. 2. 93 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 4. 2. 93 Klaus Gattermann, Hans H. F.D.P. 4. 2. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 4. 2. 93 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 4. 2. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 4. 2. 93 Johannes Hasenfratz, Klaus SPD 4. 2. 93 Dr. Holtz, Uwe SPD 4. 2. 93 * Jagoda, Bernhard CDU/CSU 4. 2. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 93 Körper, Fritz Rudolf SPD 4. 2. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 93 * Dr. Lieberoth, Immo CDU/CSU 4. 2. 93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 4. 2. 93 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 4. 2. 93 * Erich Marx, Done SPD 4. 2. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 4. 2. 93 * Reinhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 4. 2. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 93 * Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 93 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 93 Oesinghaus, Günther SPD 4. 2. 93 Dr. Penner, Willfried SPD 4. 2. 93 Pfuhl, Albert SPD 4. 2. 93 * Dr. Probst, Albert CDU/CSU 4. 2. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 93 Reimann, Manfred SPD 4. 2. 93 Rempe, Walter SPD 4. 2. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 4. 2. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schmidt CDU/CSU 4. 2. 93 (Halsbrücke), Joachim von Schmude, Michael CDU/CSU 4. 2. 93 Dr. Schneider CDU/CSU 4. 2. 93 (Nürnberg), Oscar Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 93 Schulte (Hameln), SPD 4. 2. 93 ** Brigitte Dr. Soell, Hartmut SPD 4. 2. 93 * Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 4. 2. 93 * Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 4. 2. 93 * Verheugen, Günter SPD 4. 2. 93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 4. 2. 93 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 93* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Arnulf Kriedner (CDU/CSU) (Drucksache 12/4235 Fragen 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die erforderliche Überprüfung eines redlichen Erwerbs eines Vermögenswertes (§ 4 VermG, Abs. 2 und 3) durch die Amter zur Regelung offener Vermögensfragen und durch die strengen Auflagen, die von den Verwaltungsgerichten in den neuen Bundesländern an diesen Amtsermittlungsgrundsatz gestellt werden, sowie bedingt durch die hohe Widerspruchsquote der Alteigentümer in Anbetracht der zu erwartenden vergleichsweise ungünstigen Entschädigungsregelung bei nahezu 100 % der Fälle - soweit Grundstücke und Gebäude anspruchsbehaftet sind - bis zur bestands-und rechtskräftigen Entscheidung zwei bis drei Jahre und, falls der bisherige Verfügungsberechtigte Gegenklage erhebt, sogar vier bis sechs Jahre vergehen und somit Investitionen in diesem Bereich für die genannten Zeiträume nicht erfolgen können? Plant die Bundesregierung eine Regelung, mit der ggf. vom Restitutionsgrundsatz im Falle des unredlichen Erwerbs Abstand genommen wird unter der Maßgabe, daß dem Alteigentümer vom unredlichen Erwerber der Verkehrswert ersetzt werden muß, bzw. ist eine Initiative geplant, die Verfahren zur Feststellung des redlichen Erwerbs zu vereinfachen und zu verkürzen, damit für die Betroffenen schnellere Rechtssicherheit erreicht und die anstehenden Investitionen durchgeführt werden können, und wie soll eine solche Regelung aussehen? Zu Frage 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß dann, wenn in einem Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz über die Frage des redlichen Erwerbs gestritten wird, regelmäßig mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet werden muß, die sich in Einzelfällen durchaus auch über Jahre hinziehen kann, bevor ein 11936* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 letztinstanzliches Gerichtsurteil vorliegt. Das liegt in der Natur der Sache begründet. Nicht richtig ist, daß in diesen Fällen in der Zwischenzeit keine Investitionen stattfinden könnten. So ist der Verfügungsberechtigte (d. h. der Erwerber, um dessen Redlichkeit im Verfahren gestritten wird) z. B. nicht gehindert, an dem Haus, in dem er wohnt, Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Das ist ihm schon nach dem Vermögensgesetz erlaubt; denn die dort in § 3 Abs. 3 festgelegte Verfügungsbeschränkung läßt dies ausdrücklich zu. Investitionen, die über den Rahmen von Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen hinausgehen, können, wenn sie der Realisierung besonderer Investitionszwecke im Sinne des § 3 des Investitionsvorranggesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1268) dienen, im Investitionsvorrangverfahren verwirklicht werden. Im übrigen ist allgemein darauf hinzuweisen, daß die Verfügungsbeschränkung des § 3 Abs. 3 Vermögensgesetz von vornherein dann nicht gilt, wenn der Restitutionsanspruch des Alteigentümers offensichtlich unbegründet ist. Das ist z. B. dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich sind, die vernünftigerweise den Schluß nahelegen, daß Zweifel hinsichtlich der Redlichkeit des Erwerbs begründet sein könnten. In einem solchen Fall ist der Verfügungsberechtigte durch nichts gehindert, Investitionen jeglicher Art durchzuführen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung plant beides nicht. Wie ich bereits ausgeführt habe, besteht das Problem des Investitionshemmnisses in dieser Schärfe nicht. Es besteht deshalb auch keine Veranlassung, den Ausschlußtatbestand des redlichen Erwerbs durch einen Ausschlußtatbestand des Erwerbs schlechthin zu ersetzen, zumal dies eine grundsätzliche Abkehr vom Prinzip des sozial verträglichen Interessenausgleichs zwischen dem Alteigentümer und dem gegenwärtigen Nutzer bedeuten würde, wie er in der Gemeinsamen Erklärung beider deutscher Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 vorgegeben ist. Die Gemeinsame Erklärung ist Bestandteil des Einigungsvertrages, und die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, keine gesetzlichen Regelungen zu erlassen, die den dort niedergelegten Grundsätzen widersprechen (Art. 41 Abs. 3 Einigungsvertrag). Möglichkeiten, die Verfahren zur Feststellung des redlichen Erwerbs durch Gesetz weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, sieht die Bundesregierung nicht. Bereits nach geltendem Recht ist die Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Restitutionsverfahren ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 VermG). Soweit es die bekannten personellen und organisatorischen Schwierigkeiten angeht, die bei den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen bestehen, bemüht sich die Bundesregierung seit langem intensiv, diese durch materielle und personelle Unterstützungsmaßnahmen zu überwinden. Das Bundesministerium der Justiz wirkt fortlaufend an Schulungsmaßnahmen für die Sachbearbeiter bei den Vermögensämtern mit. Es hat sich im übrigen dafür eingesetzt, — daß qualifizierte juristische Mitarbeiter aus den westlichen Bundesländern zur Mitarbeit in den zuständigen Ämtern gewonnen werden, — daß das mit der Bearbeitung befaßte Personal kontinuierlich aufgestockt wird — und daß die Erfassung und Bearbeitung der Anträge durch ein besonders hierfür entwickeltes EDV-Programm bis zur Entscheidungsreife unterstützt werden. Im Rahmen dieses EDV-Projekts ist den zuständigen Ämtern im Beitrittsgebiet flächendeckend Hard- und Software mit einem Finanzvolumen von ca. 12 Millionen DM als Verwaltungshilfe des Bundes zur Verfügung gestellt worden. Diese Unterstützungsmaßnahmen werden laufend weiterentwickelt. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/4235 Frage 3): Hat die Bundesregierung schon Schritte eingeleitet, um den „Europäischen Aktionsplan Alkohol " der Weltgesundheitsorganisation — Regionalbüro für Europa vom 14. Mai 1992 — in der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen, bzw. was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Plan tatkräftig zu unterstützen? Die Bundesregierung hat die Entwicklung eines Europäischen Aktionsplanes Alkohol der Weltgesundheitsorganisation intensiv unterstützt. Deshalb hat sie diesen Plan auch unmittelbar nach seiner Verabschiedung auf der 42. Sitzung des WHO-Regionalkomitees den Ländern und der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren als der Dachorganisation der in der Suchtkrankenhilfe tätigen Verbände zur Kenntnis gebracht. Der Plan richtet sich nämlich nicht nur an die Regierungen der Mitgliedstaaten, sondern auch an eine „Vielzahl von Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie von freien Trägern". Die Bundesregierung wird mit den Ländern und der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren demnächst weitere Gespräche zur Umsetzung des Aktionsplanes Alkohol führen. Als eine erste Maßnahme wird der BMG in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren und der WHO/Euro im Herbst 1993 ein dreitägiges internationales Seminar zum Thema „Alkohol-Prävention am Arbeitsplatz" durchführen. Zur Durchführung dieses Seminars ist eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit in Höhe von ca. 50 000 DM geplant. Die Bundesregierung war und ist im Bereich „Bekämpfung des Alkoholismus" unabhängig von der Verabschiedung des Europäischen Aktionsplanes Alkohol tätig. So unterstützt sie z. B. die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren mit jährlich rund 1,1 Millionen DM institutionell; ca. 400 000 DM fließen aus Bundesmitteln für Weiterbildungsmaß- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11937* nahmen und sonstige Aufgaben über die Deutsche Hauptstelle an Abstinenzlerverbände wie Kreuzbund, Blaues Kreuz, Guttempler und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freundeskreise in der Suchtkrankenhilfe. 1993 fördert der Bund darüber hinaus eine Sucht-Selbsthilfetagung in Dresden. Der 1990 vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan legt einen breiten Suchtmittelbegriff zugrunde. Dementsprechend sind z. B. Aufklärung und Präventionskampagnen nicht nur auf die Verhütung des Konsums illegaler Drogen gerichtet, sondern sie werben gleichermaßen für ein Leben ohne Alkohol und andere Suchtstoffe. Die Bundesregierung hat die Haushaltsmittel im Bereich Prävention in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht; sie liegen derzeit bei rd. 22 Millionen DM. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/4235 Frage 6): Entspricht das „Recht auf die Heimat", das in der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 und in der Verfassung von Baden-Württemberg enthalten ist, nach Auffassung der Bundesregierung den „Grundprinzipien des GG"? Nach der bundesstaatlichen Verfassungsordnung des Grundgesetzes steht es den Ländern grundsätzlich frei, in ihren Verfassungen Gewährleistungen niederzulegen, die über die in Artikel 1 bis 18 des Grundgesetzes aufgeführten Grundrechte hinausgehen. Diese bleiben nach dem auch in Artikel 142 GG verankerten Grundsatz in Kraft, soweit sie nicht den in Artikel 28 Abs. 3 GG in Bezug genommenen Strukturprinzipien des Grundgesetzes widersprechen. Es ist nicht ersichtlich, daß das in den Verfassungen von Baden-Württemberg und des Freistaates Sachsen gewährleistete Recht auf Heimat nicht im Einklang mit diesen Strukturprinzipien — etwa den Grundrechten oder den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats — steht. Darüber hinaus unterliegen die Grundrechte und sonstigen Verfassungsbestimmungen der Länder nach der Verfassungsordnung des Grundgesetzes keiner Bewertung durch Bundesorgane. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 7 und 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der letzten Zeit verstärkt die verschiedenen Fernsehanstalten (öffentlich-rechtliche und private) das Elend und die Not anderer Menschen, bestimmte Schicksals- und Notsituationen filmen und über das Medium Fernsehen der Öffentlichkeit darstellen, und was gedenkt sie ggf. dagegen zu tun? Trifft ein Bericht im Bonner „Express" vom 20. Januar 1993 zu, daß das RTL-Team unter der Leitung des Herrn Uhrmeister, Chef der Sendung „Im Visier", von einem Bundesgrenzschutz-Hubschrauber zum Filmort geflogen wurde? Zu Frage 7: Die Bundesregierung beobachtet diese Programmentwicklung mit Sorge und wird die Medien immer wieder auf die mit der Presse- und Rundfunkfreiheit verbundene Verantwortung aufmerksam machen. Auf Grund des Prinzips der Staatsferne der Medien, das Ausfluß der in Artikel 5 Abs. 1 GG garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit ist, sind jedoch staatliche Eingriffe oder Einflußnahmen auf das Programm öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunkanstalten grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus weist das Grundgesetz die Regelungskompetenz für das Rundfunkwesen den Ländern zu. Auf landesrechtlicher Grundlage sind diese bzw. Rundfunkräte und Landesmedienanstalten für die Aufsicht über das öffentlich-rechtliche und private Fernsehen zuständig, während bei Verstößen gegen Strafgesetze oder bei Ordnungswidrigkeiten im Einzelfall die Strafverfolgungs- bzw. die nach Rundfunkrecht zuständigen Ordnungsbehörden in den Ländern tätig werden müssen. Zu Frage 8: RTL erstellt für seine Sendung „Im Visier" einen Film über die im Rettungsdienst (Länderzuständigkeit) tätigen Berufsgruppen. In diesem Rahmen soll auch über die Luftrettung berichtet werden. Die Entscheidung über die Dreherlaubnis für das RTLTeam liegt bei den für das Rettungswesen zuständigen örtlichen Landes-/Kommunaldienststellen. Die Federführung liegt beim Verwaltungsdirektor des Klinikums Köln-Merheim. Zur Vorbereitung der Dreharbeiten führten der leitende Unfallchirurg der Klinik Köln-Merheim, der leitende Rettungsarzt und der Leiter der Feuerwehr Köln Besprechungen mit dem RTL-Redakteur im Klinikum Köln-Merheim. Die fliegerischen Belange wurden durch einen Angehörigen der Grenzschutz-Fliegergruppe wahrgenommen. In diesem Rahmen wurden die Bedingungen und Auflagen für die Dreharbeiten seitens des Klinikums festgelegt. Anläßlich eines Luftrettungseinsatzes am 15. Januar 1993 wurde das RTL-Team mit einem Rettungshubschrauber des Bundes von BGS-Piloten an einen Einsatzort geflogen. Der Rettungseinsatz wurde durch das RTL-Team nicht behindert. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 11 und 12): In wie vielen Ablehnungsbescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind in den letzten zwölf Monaten auf Asylersuchen vergewaltigter Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien, insbesondere aus Bosnien, Ablehnungsbescheide ergangen bzw. Asylverfahren mit der Begrün- 11938' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 dung abgelehnt worden, daß Vergewaltigung asylunerheblich ist, weil es sich um eine normale kriminelle Straftat handelt und eine solche Straftat politisch nicht motiviert ist, und wie viele Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien sind aufgrund dieser Entscheidungen aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben oder mit Abschiebung bedroht worden? Welchen rechtlichen Status besitzen diese vergewaltigten Frauen nach ihrer Ablehnung in Anbetracht der Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland ein sogenannter B-Status für Flüchtlinge bisher nicht existiert, und wie sind diese Frauen vor Abschiebung geschützt? Zu Frage 11: Statistiken über von Asylbewerbern vorgetragene einzelne Asylmotive werden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht geführt, so daß hierzu keine Angaben gemacht werden können. Für die Aufenthaltsbeendigung von Asylbewerbern nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren sowie für den Erlaß der Abschiebungsandrohung waren bis 30. Juni 1992 die Länder zuständig. Seit 1. Juli 1992 ist das Bundesamt auch für den Erlaß der Abschiebungsandrohung bei ablehnenden Entscheidungen zuständig. Wie bereits ausgeführt, werden hierzu jedoch statistische Aufzeichnungen differenziert nach Asylgründen nicht geführt. Zu Frage 12: Eine vorübergehende Aufenthaltsgewährung (Bleiberecht) nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren kann grundsätzlich auf Grund einer Entscheidung der obersten Landesbehörde erfolgen. Zur Zeit besteht ein genereller Abschiebestopp für Bosnien-Herzegowina, so daß auch vergewaltigte Frauen vor Abschiebung geschützt sind. Ihnen wird in der Regel eine Duldung nach § 55 Abs. 2 Ausländergesetz erteilt. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/4235 Fragen 20 und 21): Welche Gefährdung der Inneren Sicherheit Gesamtdeutschlands geht nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung von den Hunderttausenden ehemaligen Nomenklatur-Kadern der SED aus? Welche verfassungsschutzrelevanten Informationen liegen der Bundesregierung über die Organisationen „Initiativgemeinschaft zum Schutz sozialer Rechte der ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe" bzw. „Insiderkomitee zur Aufarbeitung der Geschichte der Stasi" vor, und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organisationen und der PDS? Zu Frage 20: Es gibt derzeit keine tatsächlichen Anhaltspunkte, daß von den ehemaligen sog. Nomenklatur-Kadern der SED eine Gefährdung für die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausginge. Zu Frage 21: ISOR und Insiderkomitee bemühen sich um Mitglieder insbesondere unter früheren Angehörigen des MfS. Beide Organisationen haben Ziele deklariert, die keine Bestrebungen im Sinne von § 3 BVerfSchG darstellen. Insofern berührt Ihre Frage nach einer Zusammenarbeit dieser beiden Organisationen und der PDS Bereiche, die vom Verfassungsschutz nicht zu beobachten sind. Der Verfassungsschutz achtet jedoch darauf, ob sich nicht tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, daß diese Organisationen anstelle oder neben den öffentlich erklärten Zielen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes verfolgen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 12/4235 Frage 22): Plant die Bundesregierung, angesichts der Vorgabe, den Kohlendioxid-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um bis zu 30 Prozent zu vermindern, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihre gesamte Fahrzeugflotte bei Neuanschaffungen nur noch mit Magermotoren oder mit alternativen, umweltfreundlichen Antriebssystemen oder mit CO2-neutralen Biokraftstoffen betriebenen Motoren auszustatten? Die Hersteller bieten zur Zeit weder Magermotoren noch welche mit alternativen, umweltfreundlichen Antriebssystemen oder mit CO2-neutralen Biokraftstoffen betriebene Motoren serienmäßig oder als Zusatzausstattung an. Schon deshalb kann es keine konkreten Planungen in der Bundesregierung geben, die Dienstkraftfahrzeuge bei Neubeschaffungen generell mit den genannten Antriebssystemen auszustatten Die Bundesregierung leistet allerdings bei der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen schon jetzt einen gewichtigen Beitrag zum Umweltschutz: Die Bundesministerien dürfen für sich und ihre nachgeordneten Behörden nur besonders schadstoffarme Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator bzw. Diesel-Katalysator und mit möglichst geringem Treibstoffverbrauch beschaffen. Die Bundesregierung wird selbstverständlich auch in Zukunft den technischen Fortschritt nutzen, um den Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen der Dienstkraftfahrzeuge des Bundes noch weiter zu senken. Entscheidende Voraussetzung ist dafür allerdings, daß erprobte und im Massenbetrieb belastbare technische Entwicklungen vorliegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 23): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11939* Wie will die Bundesregierung Investoren aus dem Westen und aus dem Ausland für Ostdeutschland gewinnen, wenn sie diese gleichzeitig bei der Investitionszulage und beim Grundstückskauf deutlich benachteiligt? Sie sprechen mit Ihrer Frage wohl die mit dem Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz auf 20 v. H. erhöhte Investitionszulage an. Diese wird nur für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks gewährt, die überwiegend in der Hand natürlicher Personen sind, die am 9. November 1989 ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten. Die Aufstockung der Investitionszulage auf 20 v. H. für bestimmte ostdeutsche Investoren hat der Deutsche Bundestag am 2. Dezember 1992 einstimmig beschlossen. Hierdurch sollen nicht westdeutsche und ausländische Investoren benachteiligt, sondern die besonderen, historisch bedingten Nachteile der ostdeutschen Investoren ausgeglichen und die Entwicklung eines leistungsfähigen gewerblichen Mittelstands unterstützt werden. Besondere Hilfe soll den heimischen Wirtschaftsbereichen zukommen, die sich in einem schwierigen Umstrukturierungsprozeß befinden. Für Investoren aus dem Westen und aus dem Ausland hält das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz ebenfalls Verbesserungen bereit. So ist die Investitionszulage, wie bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, um zwei Jahre bis Ende 1996 verlängert worden. Sie beträgt 8 v. H. bei Investitionsbeginn bis Mitte 1994 und 5 v. H. bei späterem Investitionsbeginn. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Investitionsstandort „neue Bundesländer" auch weiterhin für westdeutsche und ausländische Investoren attraktiv zu erhalten. Von einer Benachteiligung westdeutscher und ausländischer Investoren durch die Bundesregierung beim Kauf von Grundstücken ist mir nichts bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 24): Welche generellen Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesregierung und den US-Streitkräften über das Verfahren der Umwandlung einer LN-Planstelle in eine US-Planstelle? Nach Artikel 56 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmen allein die amerikanischen Streitkräfte Art und Zahl der von ihnen benötigten Arbeitsplätze. Da sie auch die Löhne und Gehälter ihres örtlichen Zivilpersonals aus eigenen Mitteln finanzieren müssen, hat die Bundesregierung naturgemäß keine Einflußmöglichkeiten auf die Personalplanung der Streitkräfte. Dementsprechend bestehen keine Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den US-Streitkräften über die Umwandlung von Stellen. Die Bundesregierung setzt sich jedoch nach wie vor für die Erhaltung der Arbeitsplätze der deutschen Arbeitnehmer ein. Die Bundesregierung hat die Zusage der US-Streitkräfte, daß kein örtlicher Arbeitnehmer entlassen wird, um auf seinen Arbeitsplatz einen US-Staatsangehörigen beschäftigten zu können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4235 Fragen 25 und 26): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Wettbewerbsverbesserung im Bereich der Stromwirtschaft ergreifen, sofern auf europäischer Ebene keine Einigung über die Vorschläge der EG-Kommission für die Richtlinien des Rates zum Elektrizitäts- und Gasmarkt erzielt wird? Wie weit ist die Deregulierung im Bereich des Sachverständigenwesens auf nationaler und auf EG-Ebene gediehen, und wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang sicherzustellen, daß die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards im technischen Prüfungs- und Sachverständigenwesen nicht beeinträchtigt werden? Zu Frage 25: Die Vorschläge der EG-Kommission zum Binnenmarkt für Strom, die sich inhaltlich weitgehend mit den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Deregulierungskommission decken, haben eine europaweit breite Diskussion für mehr Wettbewerb angestoßen. Angesichts der gänzlich unterschiedlichen Ausgangslage in den verschiedenen Mitgliedstaaten nimmt die Diskussion erhebliche Zeit in Anspruch. Dies ist für ausgewogene Lösungen auch erforderlich. Der Energierat am 30. November 1992 hat Schlußfolgerungen verabschiedet, in denen die Probleme und die zu beachtenden Prinzipien (Versorgungssicherheit, Umweltschutz, Schutz der Kleinverbraucher, Transparenz und Diskriminierung, Durchführung und Übergangsvorschriften) deutlich dargestellt sind, gleichzeitig aber das Ziel bekräftigt, den Energiebereich in den Binnenmarkt einzubeziehen und zu mehr Wettbewerb zu kommen. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, ihre Vorschläge im Lichte der Ratsberatungen und der Meinung des europäischen Parlaments mit dem Ziel „mehr Wettbewerb" zu modifizieren. Diese Haltung wird von der Bundesregierung voll unterstützt. Bei dieser Sachlage besteht für Überlegungen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, wenn auf europäischer Ebene keine Einigung erzielt wird, derzeit keine Notwendigkeit. Zu Frage 26: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat inzwischen, wie in der Antwort auf Ihre entsprechende Frage vom Dezember 1992 angekündigt, den Bericht über den Stand der Deregulierungspolitik in Deutschland fertiggestellt. Sobald das Kabinett darüber beraten hat, erhalten Sie mit Blick auf Ihre Fragestellungen ein Exemplar des Berichts. Das Kabinett wird sich voraussichtlich im Februar mit dem Bericht befassen. 11940* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Die in der Antwort auf Ihre Frage vom Dezember 1992 erwähnte Öffnung der Kfz-Hauptuntersuchung und der technischen Überprüfung von Personenaufzügen für freiberufliche Sachverständige, die in Sachverständigenorganisationen zusammengeschlossen sind, ist im Benehmen mit den Berufsorganisationen und den jeweiligen Arbeitskreisen, an denen die Bundesländer beteiligt sind, erfolgt. Durch die Beteiligung dieser Gremien, den Erfahrungsaustausch in den Sachverständigenorganisationen und die den Ländern obliegende Überwachungspflicht ist sichergestellt, daß die Qualität und Sicherheit im technischen Prüfungs- und Sachverständigenwesen durch die Öffnung nicht beeinträchtigt wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung das KONVER-Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Restrukturierung von Standorten, die von Truppenreduzierungen besonders betroffen sind, und in welcher Weise wird sie sich national daran beteiligen? Der Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments hat auf der Grundlage eines „Entwurfs für einen Beschluß der Kommission für ein Programm zur Konversion (KONVER) " Haushaltsmittel in Höhe von 130 Millionen ECU für 1993 beschlossen. Der Abstimmungsprozeß über den Entwurf ist innerhalb der Kommission noch nicht abgeschlossen, die konkrete Ausgestaltung der möglichen EG-Gemeinschaftsinitiative für Konversionszwecke ist zur Zeit also noch offen. Die finanzielle Abwicklung der Förderung im Rahmen der EG-Gemeinschaftsinitiativen erfolgt in der Bundesrepublik derzeit ausschließlich durch die Länder über die Länderhaushalte. Dies schließt auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes aus. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Bund den Ländern im Zusammenhang mit der Abrüstung in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung stellt: Nachdem Bund und Länder lange über ein Bund/Länder-Konversionsprogramm verhandelt haben, ist im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Steueränderungsgesetz 1992, zur Neufassung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des „Fonds Deutsche Einheit" der Umsatzsteueranteil der Lander in den Jahren 1993 und 1994 von 35 auf 37 v. H. erhöht worden. Mit den Mehreinnahmen von rd. 9 Milliarden DM sind die Länder auch in die Lage versetzt, die strukturpolitischen Folgen des Truppenabbaus in eigener Verantwortung zu bewältigen. Bund und Länder sind sich grundsätzlich darüber einig, daß die Anzahl der EG-Gemeinschaftsinitiativen deutlich reduziert und daß das dafür bereitgestellte Mittelvolumen zurückgefahren werden sollte. Gemeinschaftsinitiativen widersprechen vielfach dem Subsidiaritätsprinzip. Bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel über die neuen Strukturfonds streben Bund und Länder größere Flexibilität bei der Festlegung der EG-Fördergebiete an. Ihr gemeinsames Ziel ist es, daß für die einzelnen Mitgliedstaaten Plafonds für die EG-Fördergebiete festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nach eigenen sachgerechten Kriterien ausfüllen können. Dabei könnte es auch möglich sein, negative regionalwirtschaftliche Folgen der Abrüstung zu berücksichtigen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/4235 Frage 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Europäische Gemeinschaft ab 1993 diejenigen Regionen fördert, die von der Truppenreduzierung besonders stark betroffen sind, und nach welchen Kriterien diese Mittel vergeben werden? In der Antwort zu Frage 27 wurde bereits erwähnt, daß der Entscheidungsprozeß innerhalb der EG-Kommission noch nicht abgeschlossen ist. Die konkrete Ausgestaltung der möglichen EG-Gemeinschaftsinitiative KONVER einschließlich der Vergabekriterien ist z. Z. noch ungewiß. In einem Arbeitsdokument des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments werden als Kriterien genannt: a) Starke Abhängigkeit der regionalen Wirtschaft von der Rüstungsindustrie und militärischen Einrichtungen. b) Erhebliche Arbeitsplatzverluste in der Rüstungsindustrie und bei militärischen Einrichtungen in der jüngsten Vergangenheit und/oder absehbare Arbeitsplatzverluste durch Abrüstung und Truppenabzug, die voraussichtlich zu einer Verschlechterung der regionalen Beschäftigungslage führen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Heinrich L. Kolb auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 29 und 30): Zu welchen Bedingungen (Standort, Arbeitsplätze usw.) erhält die Firma TADICOM für ihr geplantes Vorhaben in Dresden Fördermittel der Bundesregierung? Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel im Verhältnis zum Stammkapital? Die Weitergabe von Daten und Informationen darüber, ob und ggf. in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen die Fa. TADICOM Fördermittel erhalten hat, würde gegen das Gebot der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gemäß §§ 30 VwVfG, 203 StGB verstoßen und ist daher unzulässig. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11941* Ob generell die Vergabe von Fördermitteln an einen bestimmten Standort oder an eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen gebunden ist, hängt von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. So müssen z. B. bei Investitionszuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Werden diese Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, kann ein Bewilligungsbescheid widerrufen und die gewährte Förderung ganz oder teilweise zurückverlangt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Drucksache 12/4235 Frage 31): Wann liegt in der Frage des Standortes der beschlossenen Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe" eine Entscheidung der Bundesregierung vor? Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitet die Gründung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe vor. Die Unabhängige Föderalismuskommission des Deutschen Bundestages und des Bundesrates erwartet Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Agentur errichtet wird. Sie hat den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um einen Sachstandsbericht zur Errichtung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe auf ihrer nächsten Sitzung am 11. Februar 1993 gebeten. Im Anschluß daran wird die Bundesregierung eine Entscheidung über die Agentur und auch über den Standort treffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/4235 Fragen 32 und 33): Welche Mittel standen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Jahren 1990 bis 1992 pro Jahr für technische Hilfe an osteuropäische Staaten zur Verfügung, und welche Mittel wurden zu diesem Zweck im Haushalt von 1993 veranschlagt? Von welchen Grundsätzen läßt sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Vergabe von Aufträgen aus dem Haushaltstitel technische Hilfe leiten, und an wie viele auftragnehmende Consulting Firmen sind bislang die Mittel vergeben worden? Zu Frage 32: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat für die Technische Hilfe an die mittel- und osteuropäischen Staaten und die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion in den vergangenen Jahren folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Ist: 1990: 0,46 Millionen DM 1991: 1,95 Millionen DM 1992: 22,32 Millionen DM Für das Haushaltsjahr 1993 sind zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 26,8 Millionen DM vorgesehen. Zu Frage 33: Ausschlaggebend für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Technischen Hilfe ist die technische Qualität der Angebote von Unternehmungen oder Institutionen, die sich um die Durchführung von Projekten bewerben. In diesem Zusammenhang sind vor allem die vorgeschlagene Konzeption, die Qualifikation des angebotenen Beratungspersonals und die Erfahrungen in der agrarwirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern von Bedeutung. Daneben wird aber auch das finanzielle Angebot gründlich geprüft, um eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten. Im Jahr 1992 sind die Mittel an — sieben Consultingfirmen — sechs Verbände — vier Bildungseinrichtungen — drei öffentlich-rechtliche Einrichtungen und — vier sonstige Unternehmen/Institutionen vergeben worden. Ich weise daraufhin, daß im Rahmen der Technischen Hilfe zur Überwindung akuter Engpässe oder zur Ergänzung von Pilotprojekten auch Landmaschinen bwz. Ersatzteile geliefert wurden. Im Jahre 1992 kamen diese Lieferungen zum überwiegenden Teil aus den neuen Bundesländern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung Norwegens, entgegen des bestehenden IWC-Moratoriums den kommerziellen Walfang wiederaufzunehmen, und welche konkreten Einflußmöglichkeiten sieht sie für sich, dieser Entscheidung entgegenzuwirken? Sind Meldungen zutreffend, wonach im Februar oder März 1993, also noch vor Wiederaufnahme des Walfangs durch Norwegen, eine Konferenz einiger IWC-Mitglieder, darunter die Bundesrepublik Deutschland, stattfinden wird, auf der die Absicht Norwegens thematisiert werden soll, und welche Haltung würde die Bundesregierung auf einer solchen Konferenz einnehmen? Zu Frage 34: Die Ankündigung Norwegens, notfalls einseitig den kommerziellen Walfang ab 1993 wiederaufzunehmen, hat auf der letzten Jahrestagung der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) im Juli 1992 zu harten Gegenreaktionen geführt, unter anderem von 11942' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 deutscher Seite. Norwegen wurde aufgefordert, die alleinige Zuständigkeit der IWC für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Walbestände nicht zu untergraben und sich an den schwierigen Arbeiten im Zusammenhang mit der vorgesehenen Überprüfung des weltweiten Verbots des kommerziellen Walfangs (Moratorium) zu beteiligen. Zugleich wurde die Erwartung ausgedrückt, daß Norwegen seine Entscheidung überprüfen werde. Es bleibt abzuwarten, wie sich Norwegen auf der nächsten Jahrestagung der IWC verhalten wird, die vom 10. bis 14. Mai 1993 in Kyoto (Japan) stattfinden wird. Zu Frage 35: Am 17. und 18. Februar 1993 ist in Madrid ein Treffen einiger Vertreter von IWC-Mitgliedern, unter anderem Deutschlands, vorgesehen. Dabei sollen Möglichkeiten sondiert werden, die großen Schwierigkeiten zu überwinden, die sich in der IWC vor allem im Zusammenhang mit der Überprüfung des Moratoriums ergeben. Es handelt sich um einen informellen Gedankenaustausch, dessen Ergebnis die Bundesregierung bei der Festlegung ihrer Haltung für die nächste Jahrestagung der IWC im Mai 1993 berücksichtigen wird. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf einem sicheren Schutz der Walbestände bestehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der EG-Kommission, Pflanzenschutzmittel, deren Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland aus gesundheits- oder umweltpolitischen Gründen verboten oder stark eingeschränkt ist (z. B. Atrazin, Lindan, Simazin), EG-weit zuzulassen, und sieht die Bundesregierung in den Plänen der EG-Kommission einen Widerspruch zu den strengen EG-Grenzwerten für Pflanzenschutzmittel? Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln obliegt — auch nach Umsetzung der Richtlinie über das Inverkehrbringen von PflanzenschutzmitteLn (91/414/ EWG) — weiterhin den Mitgliedstaaten. Auch nach den neuen EG-Vorschriften ist das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne nationale Zulassung nicht erlaubt. Die Richtlinie sieht eine schrittweise Prüfung der derzeit auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe im Hinblick auf ihre Aufnahme in Anhang I (sog. Positivliste) der Richtlinie 91/414/EWG vor. Zur Durchführung der ersten Stufe dieser Überprüfung hat die EG-Kommission am 11. Dezember 1992 die Verordnung Nr. 3600/92 mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG erlassen. Es ist vorgesehen, zunächst 90 Wirkstoffe zu überprüfen. Unter diesen befinden sich auch die drei genannten Stoffe. Die Nennung der 90 Wirkstoffe besagt lediglich, daß die Überprüfung mit diesen Wirkstoffen beginnt. Die Bewertung der Stoffe erfolgt vor ihrer Aufnahme in Anhang I der Richtlinie anhand der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 37 und 38): Wie kommen die 90 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, u. a. auch das bei uns verbotene Atrazin, auf die Liste der ab 1. Februar 1993 in Kraft tretenden Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG), obwohl diese Wirkstoffe in der Bundesrepublik Deutschland verboten oder mit Auflagen versehen sind und obwohl die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln noch nicht beschlossen sind, und was will die Bundesregierung unternehmen, um Mehrheitsentscheidungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und z. B. der Wasserwirtschaft über die EG-weite Zulassung von grundwasser- und luftbelastenden Pflanzenschutzmitteln, wie Atrazin, zu verhindern? Wie beurteilt die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die im Entwurf vorliegenden Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Richtlinie des Rates zur Festsetzung des Anhangs VI der Richtlinie 91/414/EWG (2646/VI/92-EN; Rev 2), und wie will sie einer möglichen Aushebelung des deutschen Gewässer- und Trinkwasserschutzes über diese Richtlinie und die Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 begegnen? Zu Frage 37: Bei der von Ihnen erwähnten Liste in der Verordnung Nr. 3600/92 handelt es sich um eine Auflistung der Stoffe, die im Hinblick auf ihre Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zuerst überprüft werden. Bei ihrer Erstellung haben für die Kommission zahlreiche Faktoren eine Rolle gespielt, wie z. B. die Bedeutung der Stoffe für die Landwirtschaft und vorhandene toxikologische Bewertungen der Stoffe. Die Bundesregierung hat der Verordnung im Ständigen Ausschuß Pflanzenschutz nicht zugestimmt. Ausschlaggebend war die Nennung der Stoffe Atrazin und Quintozen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß für beide Stoffe ein sofortiges EG-weites Verbot gerechtfertigt ist. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbleibt auch nach der Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Der Ständige Ausschuß Pflanzenschutz entscheidet lediglich über die Aufnahme der Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie. Die Zulassung als Pflanzenschutzmittel muß nach wie vor national erfolgen. Die Aufnahme eines Wirkstoffes in Anhang I der Richtlinie bedeutet lediglich, daß dieser für die Zulassung als Pflanzenschutzmittel prinzipiell akzeptabel ist. Zu Frage 38: Das genannte Dokument ist lediglich ein Arbeitspapier der Kommission. Der Vorschlag der Kommission Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11943* zur Ausgestaltung der Einheitlichen Grundsätze liegt noch nicht vor. Der Schutz des Wassers ist in Artikel 4 der Richtlinie 91/414/EWG festgeschrieben. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an nachdrücklich dafür eingesetzt, daß mit dieser Richtlinie ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt verwirklicht wird. Sie wird bei den kommenden Beratungen und bei der Beschlußfassung der „Einheitlichen Grundsätze" durch die Agrarminister weiterhin fordern, daß das im Artikel 4 der Richtlinie verankerte, dem deutschen Pflanzenschutzgesetz entsprechende hohe Schutzniveau auch in den „Einheitlichen Grundsätzen" seinen Niederschlag findet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 39): Trifft es zu, daß die Bundesregierung Indonesien die Lieferung von drei U-Booten und 39 Schiffen der ehemaligen NVA zugesagt hat, und wie läßt sich eine solche Zusage mit den Rüstungsexportgrundsätzen der Bundesregierung vereinbaren? Bereits 1981 hatte die damalige Bundesregierung der Lieferung von zwei U-Booten nach Indonesien zugestimmt, die in der Folge auch geliefert wurden. 1992 wurde die Genehmigung zur Ausfuhr von drei weiteren U-Booten nach Indonesien erteilt. Es trifft zu, daß die Bundesregierung der Lieferung von 39 Schiffen der ehemaligen NVA an Indonesien zugestimmt hat. Die Schiffe wurden der indonesischen Regierung am 4. Januar 1993 in Peenemünde übereignet. Bei den geheimen Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind die rechtlichen Vorgaben und exportpolitischen Grundsätze beachtet worden. Dies gilt auch für die in der Diskussion stehende Menschenrechtslage (Ost-Timor-Konflikt), für deren Bewertung u. a. das Ergebnis der EG-Sonderkommission herangezogen wurde. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 40): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Fehlbetrag, der im Jahr 1993 bei der Entwicklung des Jäger-90/EFA auftreten wird, und welchen Prozentsatz der Arbeitspakete wird die deutsche Wirtschaft bei der Entwicklung des Jäger-90/EFA im Jahr 1993 erhalten? Am 10. Dezember 1992 haben die Verteidigungsminister der Teilnehmerstaaten beschlossen, das europäische Jagdflugzeug-Programm neu auszurichten und die Produktion des neuen Eurofighter 2000 später einzuleiten. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet nunmehr Industrievorschläge im Rahmen der Neuorientierung des Eurofighter 2000-Programms. Ob und in welcher Höhe sich für das Jahr 1993 noch eine Differenz zwischen Haushaltsansatz und dem Mittelbedarf auf Grund der derzeit noch gültigen und der im Hinblick auf die Neuorientierung zu ändernden vertraglichen Verpflichtungen ergibt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Der Arbeitsanteil der deutschen Industrie betrug in Übereinstimmung mit den Regierungsvereinbarungen 33 % der Gesamtentwicklung; dieser Anteil wurde nicht jährlich neu festgelegt. Ob und in welchem Umfang sich aus der Umstrukturierung des Programms eine prozentuale Änderung des deutschen Arbeitsanteils ergibt, muß zunächst den Vorschlägen und Verhandlungen über das neu strukturierte Programm vorbehalten bleiben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 41): Welche soldatischen Fähigkeiten für friedenssichernde Maßnahmen der UNO entsprechend dem tradierten Verständnis solcher ,,UN-Blauhelmeinsätze" könnten im Hinblick auf durch eine Grundgesetzänderung mögliche Einsätze der Bundeswehr in dem geplanten Gefechtsübungszentrum Colbitz-LetzlingerHeide geübt werden? Ohne nähere Bewertung der verfassungspolitischen oder verfassungsrechtlichen Aspekte würde nach Inbetriebnahme des Gefechtsübungszentrums dort auch die Möglichkeit bestehen, Soldaten so auszubilden, daß sie die Maßnahmen zur Sicherung eigener Einrichtungen und Anlagen im Einsatzraum beherrschen. Dies würde auch die Fähigkeit ein-. schließen, Kontrollpunkte und Beobachtungsposten einzurichten sowie im beweglichen Einsatz als Streife bzw. als Begleitschutz Dienst zu verrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 42 und 43): Welche konkreten militärischen Aufgaben hatten die deutschen AWACS-Besatzungen bei allen ihren Einsätzen unmittelbar vor und während des Golfkrieges? Zu welchem militärischen Zweck wurden die Aufklärungsergebnisse der AWACS-Einsätze über der Türkei während der Zeit des Golfkrieges an welche Kommandobehörde weitergegeben? 11944' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Zu Frage 42: Der NATO AIRBORNE EARLY WARNING-, auch NATO AWACS-Verband genannt, wurde vor und während des Golfkrieges im Zeitraum 8. August 1990 bis 16. März 1991 vom ALLIERTEN OERBEFEHLFSHABER EUROPA (SACEUR) über dem MITTELMEERRAUM und der TÜRKEI eingesetzt. Bei diesem Verband handelt es sich um eine ihm bereits im Frieden für den Einsatz unterstellte NATO COMMAND FORCE zur Wahrnehmung der ihm übertragenen militärischen Verantwortung für den NATO-Bereich EUROPA. Der Auftrag der NATO-AWACS über dem ostwärtigen MITTELMEER bestand in der Seeraumüberwachung, derjenige der über der TÜRKEI eingesetzten AWACS in der Überwachung des türkisch-irakischen Grenzgebietes zum Schutz und zur Gewährleistung der Unverletzlichkeit des NATO-Gebietes. Im Rahmen dieses Auftrages haben sie zur See- und Luftlagererstellung beigetragen, Luftlagerreportagen ausgestrahlt, NATO-Jagdflugzeuge über dem NATO-Gebiet geleitet sowie navigatorische Hilfeleistungen innerhalb des NATO-Gebietes gewährt und auch zum Zweck der Frühwarnung mit US AWACS kooperiert. Die deutschen Angehörigen des NATO AIRBORNE EARLY WARNING-Verbandes sind in die Struktur dieses von 12 NATO-Partnern unterhaltenen und betriebenen Verbandes voll integriert. Die deutschen Besatzungsmitglieder der NATO-AWACS haben dementsprechend im Rahmen der verbandsinternen Diensteinteilung auf allen AWACS-Besatzungspositionen bei diesen Einsätzen ihren Dienst versehen. Die AWACS-Einsätze fanden ausschließlich über NATO-Gebiet statt. Zu Frage 43: Die Kommandobehörde, an die die Aufklärungsergebnisse der AWACS-Einsätze über der Türkei übermittelt wurden, war der übergeordnete regionale NATO Luftverteidigungssektorgefechtsstand, das SECTOR OPERATION CENTER (SOC) II in DIYARBAKIR/TÜRKEI. Der Zweck dieser Übermittlung lag in der Ergänzung des Lagebildes der NATO-Luftverteidigung in der TÜRKEI sowie in der Frühwarnung vor zum damaligen Zeitpunkt nicht ausschließbaren irakischen Luftangriffen gegen das türkische Territorium. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die jetzt noch von der Treuhandanstalt betfeute und in nächster Zeit zur Privatisierung vorgesehene Deutsche Seereederei GmbH (DSR) aufgrund finanzieller Zwänge und erheblicher struktureller Wettbewerbsnachteile zu westdeutschen Reedereien sich gezwungen sieht, einen großen Teil ihrer Schiffe ab April/Mai 1993 auszuflaggen? Ist die Bundesregierung bereit, vor allem angesichts der dadurch drohenden Arbeitsplatzverluste für weitere 650 deutsche Seeleute und angesichts der strukturellen Benachteiligung gegenüber westdeutschen Reedern durch Altlasten und anderes, der Deutschen Seereederei eine Strukturhilfe zukommen zu lassen, die sie in die Lage versetzt, ihre notwendige Umstrukturierung in einem angemessenen Zeitrahmen sozial verträglich zu gestalten und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu können? Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß der Aufsichtsrat der Deutsche Seereederei Rostock-GmbH im November 1992 einstimmig, d. h. auch mit den Stimmen der Arbeitnehmervertreter, eine Reihe von kostensenkenden strukturellen Anpassungsmaßnahmen beschlossen hat unter dem Vorbehalt, daß vor dem endgültigen Vollzug zum März 1993 eine Überprüfung dieses Beschlusses durch das Unternehmen im Lichte aktueller Entwicklungen und eventueller alternativer Kostensenkungsmöglichkeiten stattfinden soll. Zu Frage 45: Die Deutsche Seereederei Rostock-GmbH steht als Unternehmen der Treuhandanstalt vor der Privatisierung. Die Bundesregierung hat das Unternehmen während der schwierigen Phase der marktwirtschaftlichen Anpassung in den Jahren 1991 und 1992 mit jeweils 25 Millionen DM Umstrukturierungshilfen unterstützt. Diese Hilfen wurden zusätzlich zu den die Umstrukturierung flankierenden Maßnahmen der Treuhandanstalt sowie den für Unternehmen in den neuen Bundesländern geltenden Förderregelungen (z. B. eine bis zum 31. Dezember 1994 befristete Befreiung von der Gewerbekapital- und Vermögensteuer) gewährt. Ziel der Schiffahrtsförderungsmaßnahmen des Bundes ist es, darauf hinzuwirken, daß die Seeschiffahrt unter deutscher Flagge international wettbewerbsfähig bleibt. Hierzu sollen insbesondere die für 1993 und 1994 beschlossenen Finanzbeiträge — im laufenden Jahr für die Deutsche Seereederei Rostock-GmbH voraussichtlich über 10 Millionen DM — beitragen. Hinzu kommen die kostensenkenden Möglichkeiten des Internationalen Seeschiffahrtsregister sowie die für die deutsche Seeschiffahrt geltenden steuerlichen Erleichterungen. Die Deutsche Seereederei Rostock-GmbH muß, um internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, diesen schiffahrtspolitischen Flankenschutz wie die übrigen deutschen Seeschiffahrtsunternehmen nutzen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 46 und 47): Wie lange dauert erfahrungsgemäß für bisher realisierte Fernstraßenbauvorhaben nach derzeitigem Planungsrecht die Vorplanung, das Raumordnungsverfahren, die Umweltverträglichkeitsstudie, das Planfeststellungsverfahren mit Linienbestimmung und der Bau eines ca. 50 km langen Autobahnteilstükkes in schwieriger Mittelgebirgslage? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11945* Mit welchen zeitlichen Verkürzungen, beispielsweise für ein in Frage 46 genanntes Vorhaben, rechnet die Bundesregierung für ein beschleunigtes Verfahren nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Deutschen Bundestag noch zu beschließenden Verfahrensbeschleunigungsgesetz? Zu Frage 46: Nach den Erfahrungen aus der Anwendung des bisherigen Planungsrechts sind für die Planungsstufen eines rund 50 km langen Autobahnteilstücks in schwieriger Mittelgebirgslage folgende Zeitspannen realistisch: — Voruntersuchung einschließlich Umweltverträglichkeitsstudie: 3 bis 4 Jahre (Dauer ist abhängig vom Vorhaben und der zur Verfügung stehenden Planungskapazität) — Raumordnungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung: 3 bis 4 Jahre — Linienbestimmung: 9 Monate bis 1 Jahr — Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung: 3 bis 4 Jahre. Unter Einbeziehung der verwaltungsinternen Aufstellung der Planunterlagen muß insoweit mit einem Zeitbedarf von 12 bis 15 Jahren für die gesamte Planung gerechnet werden. Für etwaige verwaltungsgerichtliche Verfahren muß darüber hinaus für jede der zwei Instanzen mit einer Dauer bis zu 2 Jahren gerechnet werden. Ob in dieser Zeit mit dem Bau begonnen werden kann, hängt von einer gesonderten gerichtlichen Entscheidung ab. Für den Bau selbst ist mit einer Dauer von 5 bis 6 Jahren zu rechnen; dabei wird unterstellt, daß zum Bauabschnitt auch größere Talbrücken gehören. Zu Frage 47: Der Entwurf des Planungsvereinfachungsgesetzes befristet das Raumordnungsverfahren auf 6 Monate. Die Linienbestimmung wird künftig in 4 bis 6 Monaten durchführbar. Das Planfeststellungsverfahren wird durch die Einführung neuer Fristen in etwa 2 Jahren durchführbar sein. Die Zeitdauer für die förmlichen Verfahrensstufen der Planung kann damit in etwa halbiert werden. Dies wird zu einer Reduzierung der Gesamtplanungsdauer für die genannte schwierige Autobahnstrecke auf etwa 7 bis 9 Jahre führen. Durch Abschnittsbildung kann für einfache Abschnitte der genannten Strecke eine kürzere Planungszeit erreicht werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/4235 Frage 48): Trifft der Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21. Januar 1993 zu, daß der Bundesregierung angeblich ein Geheimgutachten zu Mischoxyd-Brennelementen (MOX) vorliegt, und falls ja, beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Gutachten zu veröffentlichen? Der Bundesregierung liegt kein solches „Geheimgutachten" vor. Alle in den letzten Jahren vom BMU in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchungen zu MOX sind veröffentlicht und im Buchhandel oder direkt von einem Vertriebsservice in Süddeutschland käuflich erwerblich. Eine Preisliste sowie genaue Postanschrift des Verlages kann dem Herrn Abgeordneten auf Wunsch zugesandt werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Christoph Matschie (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 49 und 50): Plant die Bundesregierung eine Entschädigungsregelung für die durch die WISMUT-Tätigkeit gesundheitlich geschädigten Personen der Wohnbevölkerung der Region, die nicht Arbeitnehmer der WISMUT waren, und ist sichergestellt, daß Reihenuntersuchungen nicht nur bei WISMUT-Angehörigen, sondern auch in der Wohnbevölkerung durchgeführt werden? Ist vorgesehen, die Anzahl der Arbeitsjahre für WISMUTGeschädigte, die Strahlenbelastungen ausgesetzt waren bzw. noch bei Sanierungsarbeiten sind, zu begrenzen, und wenn ja, wie soll eine entsprechende Regelung aussehen? Zu Frage 49: Über die Verursachung von Gesundheitsschäden bei der Wohnbevölkerung durch den Uranerzbergbau der WISMUT liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. Die Untersuchung der Auswirkungen des Uranerzbergbaus auf die Gesundheit der Bevölkerung erfordert die Einbeziehung der Wirkung anderer Belastungsfaktoren sowie der durch den geologischen Aufbau des Untergrundes ohnehin erhöhten natürlichen Strahlenexposition. Solche Zusammenhänge werden gegenwärtig in verschiedenen Studien erforscht. So fördert der Bundesumweltminister eine auf mehrere Jahre angelegte Studie „Lungenkrebsrisiko durch Radon in der Bundesrepublik Deutschland", in die auch die Wirkung anderer Belastungsfaktoren eingeschlossen ist. Entschädigungsregelungen und Reihenuntersuchungen der Wohnbevölkerung sind vor dem Hintergrund dieser Sachlage derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 50: Soweit Arbeitskräfte bei Sanierungsarbeiten in den Uranbergbaueinrichtungen der WISMUT jährlichen Strahlenexpositionen über 15 Millisievert ausgesetzt sein können, finden personendosimetrische Überwachungen und jährliche ärztliche Untersuchungen statt. Sie dürfen ihre Tätigkeit nur fortsetzen, wenn der jeweilige ärztliche Befund dies zuläßt. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ablösung nach dem Einigungsvertrag fortgeltender ehemaliger DDRStrahlenschutzregelungen für bergbauliche Tätigkeiten durch eine bundeseinheitliche Regelung wird geprüft, ob zusätzliche, über Jahresdosisgrenzwerte hinausgehende Einschränkungen in der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. 11946* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/4235 Frage 51): In welchen gesetzlichen Bestimmungen sieht die Bundesregierung die verbindliche Rechtsgrundlage für Städte und Gemeinden, innerhalb einer bestimmten Frist die dritte Reinigungsstufe für Abwasseranlagen bauen zu müssen? Regelwerk, an das anzuknüpfen ist, sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) vom 21. Mai 1991. Anhang 1 zu der nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz erlassenen Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer — in Kraft seit dem 1. Januar 1992 — sieht ab bestimmten Größenklassen die sogenannte dritte Reinigungsstufe — Denitrifikalion und Phosphorelimination — vor, gilt jedoch nur für neue Einleitungen. Die Anpassung vorhandener Einleitungen liegt in der Kompetenz der Länder, die gemäß § 7 a Abs. 2 WHG Fristen festlegen können, innerhalb derer die Maßnahmen abgeschlossen sein müssen. Allgemein sind solche Fristen nicht festgelegt worden. Im Einzelfall geschieht dies bei Anpassung des wasserrechtlichen Bescheides. Die EG-Richtlinie kommunales Abwasser vom 21. Mai 1991 sieht die Einführung der dritten Reinigungsstufe bis zum 31. Dezember 1998 verbindlich vor. Dabei kann dies flächendeckend oder nur in sogenannten empfindlichen Gebieten erfolgen. Diese empfindlichen Gebiete müssen vom jeweiligen Mitgliedstaat ausgewiesen werden. Von dieser Pflicht ist der Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Abs. 8 der Richtlinie nur dann befreit, wenn er die in der Richtlinie geforderte Behandlung der Abwässer in seinem gesamten Staatsgebiet anwendet. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt, da das hierzu geeignete nationale rechtliche Instrumentarium erst noch zu schaffen ist. Darüber hinaus ist noch nicht entschieden, ob empfindliche Gebiete ausgewiesen werden sollen, oder ob nicht vielmehr eine flächendeckende Anwendung gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie erfolgt. Bis spätestens 1994 wird die nationale Umsetzung erfolgen, wobei noch nicht abschließend geklärt ist, ob durch den Bund oder die Länder. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.) (Drucksache 12/4235 Fragen 52 und 53): Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die Femsprech-Auskunft bei der Deutschen Bundespost künftig nicht nur über die Telefon-Nummern, sondern auch über die Adressen der Femsprech-Teilnehmer Auskunft gibt? Ist die Bundesregierung bereit, künftig Telefongeräte zuzulassen, bei denen der angerufene Teilnehmer — ggf. auf Wunsch und gegen Gebühr — die Telefon-Nummer des anrufenden Teilnehmers sehen kann? Zu Frage 52: Die Deutsche Bundespost TELEKOM erteilt zur Zeit Auskünfte über die Rufnummern von Kunden des Telefondienstes und des Mobilfunknetzes, soweit dem Eintrag im Telefonbuch nicht widersprochen wurde. Diese Auskünfte sind entgeltfrei. Lediglich für die Bereitstellung der Netzverbindung zur Auskunft sind derzeit 23 Pfennig, also 1 Einheit, zu zahlen. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Adreßauskünfte, erteilt die Auskunft aus Kostengründen bisher noch nicht. Die Deutsche Bundespost TELEKOM beabsichtigt aber, demnächst das Dienstleistungsangebot der Auskunft zu erweitern und dann auch Adreßauskünfte zu erteilen. Dies wird aber nur gegen ein entsprechendes Entgelt möglich sein. Im übrigen ist es seit der Liberalisierung des Post-und Fernmeldewesens jedem privaten Diensteanbieter gestattet, Auskunftsdienstleistungen, z. B. über Rufnummern und Adressen, zu erbringen. Zu Frage 53: Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Telefongeräte zuzulassen, bei denen der Angerufene die Rufnummer des anrufenden Teilnehmers sehen kann. Die Anzeige der Rufnummer des Anrufenden beim Angerufenen ist allerdings technisch nur möglich, wenn die gesamte Verbindung über moderne Vermittlungssysteme im digitalen Netz verläuft. Die Möglichkeit einer Anzeige beim Apparat allein reicht nicht aus. Das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation hat bereits eine größere Zahl heute im Markt erhältlicher ISDN-Endgerätetypen zugelassen, die über Anzeigemöglichkeiten verfügen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) (Drucksache 12/4235 Fragen 54 und 55): Wann legt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts („Fangschaltungsurteil") vom 25. März 1992 entsprechende Gesetzentwürfe vor, die die Einrichtung von Fangschaltungen sowie die Speicherung von Ge .prächsdaten über das jeweilige Gespräch hinaus, also die ge: amte Kommunikationsdatenverarbeitung im iSDN, regeln, und beabsichtigt die Bundesregierung, die derzeit unzureichende Telekommunikations-Datenschutzverordnung und Unternehmens-Datenschutzverordnung lediglich in Gesetze umzuwandeln? Wird der Bundesminister für Post und Telekommunikation als Aufsichtsbehörde der drei Postunternehmen die Deutsche Bundespost TELEKOM anweisen, vor einer abschließenden gesetzlichen Regelung keine Einzelentgeltnachweise im ISDN und D1-Netz anzubieten, und ist der Bundesminister für Post und Telekommunikation der Auffassung, daß die von Mannesmann Mobilfunk und Mehrwertdiensteanbietern bereits jetzt im D2-Netz angebotenen Einzelentgeltnachweise gesetzwidrige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 GG der Angerufenen darstellen? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 11947 e Zu Frage 54: Im Bundesministerium für Post und Telekommunikation wurde auf Arbeitsebene ein Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, der sogenannten „Fangschaltungsentscheidung", Rechnung trägt. Der Entwurf befaßt sich mit den Maßnahmen „Fangschaltung" und „Zählvergleichseinrichtung", zu denen sich das Bundesverfassungsgericht unmittelbar geäußert hat. Er wendet die Grundsätze der Entscheidung daneben auch auf die weiteren datenschutzrechtlich relevanten Tatbestände an. Das Bundesverfassungsgericht hat die materielle Rechtslage nicht beanstandet; es hat lediglich eine der Verfassung entsprechende ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage angemahnt. Der erarbeitete Entwurf soll dementsprechend die Voraussetzungen für eine neue gesetzliche Ermächtigungsgrundlage schaffen, in der der Gesetzgeber alle wesentlichen Merkmale selbst festlegt; Detailregelungen, insbesondere technisch-betrieblicher Art, sollen weiterhin den einschlägigen Verordnungen vorbehalten sein. Zu Frage 55: Die Deutsche Bundespost TELEKOM hat den Bundesminister für Post und Telekommunikation über das beabsichtigte Angebot eines Einzelentgeltnachweises für Kunden von ISDN- und D 1-Mobilfunk-Telefonanschlüssen informiert. Mit diesem Angebot will die Deutsche Bundespost TELEKOM die ihr in § 12 Abs. 2 der Telekommunikationsverordnung auferlegte Verpflichtung zur Erteilung einer nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselten Rechnung erfüllen, sofern dies ein Kunde verlangt. Es ist sichergestellt, daß die Deutsche Bundespost TELEKOM Einzelentgelt- bzw. Einzelverbindungsnachweise daten-schutzrechtlich an den aus der Fangschaltungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuleitenden Grundsätzen orientiert. Zur Zeit gibt die Deutsche Bundespost TELEKOM nur für Kunden des D1-Mobilfunknetzes einen Einzelentgelt- bzw. Einzelverbindungsnachweis heraus, bei dem die Zielrufnummern durch Löschung der letzten drei Stellen anonymisiert werden. Einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme bedarf es daher nicht. Für Mannesmann Mobilfunk gilt die Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung, die mit der TELEKOM-Datenschutzverordnung im wesentlichen übereinstimmt. Zur Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert. Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die von Mannesmann Mobilfunk und Mehrwertdiensteanbietern angebotenen Einzelentgeld- bzw. Einzelverbindungsnachweise gesetzwidrige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes darstellen. Mannesmann Mobilfunk ist als Netzbetreiber unmittelbar durch § 10 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Auf diese Gesetzesbestimmung können die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 10 Grundgesetz entwickelten Grundsätze nur bedingt übertragen werden. Es ist aber nicht auszuschließen, daß Einzelentgelt- bzw. Einzelverbindungsnachweise mit ungekürzten, d. h. nicht anonymisierten Zielrufnummern, wie von Mannesmann Mobilfunk und einzelnen Mehrwertdiensteanbietern angeboten, rechtlichen Bedenken begegnen. Zur Klärung wird das in meiner Antwort zu Ihrer ersten Frage angekündigte Gesetzgebungsverfahren führen, dessen Ergebnis auch für die Ermächtigungsgrundlage der Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung in § 14 a Abs. 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen von Bedeutung sein wird. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Claus Jager (CDU/CSU) (Drucksache 12/4235 Fragen 56 und 57): Trifft es zu, daß der Vorsitzende der vor kurzem in Pilsen gegründeten „Demokratischen Partei Sudetenland", Jaroslav Blühmel, wegen ständiger gegen ihn gerichteter Drohungen und tätlicher Übergriffe die Tschechische Republik verlassen und in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt hat, und was wird die Bundesregierung zutreffendenfalls gegenüber der tschechischen Regierung unternehmen, um auf die Beachtung der Menschenrechte auf Vereinigungs- und auf Meinungsfreiheit in der Tschechischen Republik hinzuwirken? Wird die Bundesregierung nach den massiven und offenbar auch in Zukunft nicht zu verhindernden Verletzungen des Embargos gegen Serbien nunmehr dafür eintreten, daß die Vereinten Nationen ihr Waffenembargo gegen Jugoslawien in bezug auf Bosnien aufheben, nachdem auch der Bundeskanzler inzwischen öffentlich Überlegungen in diese Richtung angestellt hat? Zu Frage 56: Für die Entgegennahme von Anträgen auf Asylgewährung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Innenbehörden zuständig. Im zentralen Erfassungsregister in Zirndorf liegt bisher keine Meldung über einen entsprechenden Antrag von Herr Jaroslav Blühmel vor. Falls die in Ihrer Frage enthaltene Vermutung zutrifft, hätte Herr Blühmel das normale Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. In diesem Zusammenhang wird es Sie interessieren, daß wir im Jahre 1992 bei 2 682 Asylanträgen von Personen aus dem Gebiet der ehemaligen CSFR eine Anerkennungsrate von 0 % hatten. Zu Frage 57: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß festgestellte Verletzungen der Sanktionen gegen Serbien und Montenegro sowie des Waffenembargos gegen das gesamte ehemalige Jugoslawien nicht zu einer Aufhebung der Sanktionen führen darf, sondern vielmehr zu einer Verbesserung der Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen. Auf dem Allgemeinen Rat in Brüssel am 1. Februar 1993 haben die Außenminister der Zwölf über weitere mögliche Maßnahmen zur politischen Unterstützung des Friedensplanes der Jugoslawienkonferenz beraten. In diesem Zusammenhang wurde auch eine mögliche Aufhebung des Waffenembargos gegen Bosnien-Herzegowina behandelt. Diese Gespräche haben erneut deutlich gemacht, daß die Mehrheit 11948* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Februar 1993 unserer Partner unverändert gegen eine solche Aufhebung ist. Ebenso ist eine Änderung der Haltung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in dieser Frage derzeit nicht erkennbar. Die Bundesregierung wird im Lichte der angestrebten Entscheidung des Sicherheitsrats über den Friedensplan der Jugoslawienkonferenz weiter mit ihren Partnern über geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarungen beraten. Im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung des Waffenembargos hat Bundesminister Dr. Kinkel hierzu in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 2. Februar 1993 ausgeführt: „Es wird auf jeden Fall keinen deutschen Alleingang geben, sondern nur eine eingebettete Maßnahme unter den Zwölf und abgestimmt mit den anderen Partnern." Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/4235 Fragen 58 und 59): Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Urteils gegen den deutschen Journalisten Stephan Waldberg aus Waldkirch bei Freiburg unternommen, um eine möglichst umgehende Ausreise Waldbergs nach Deutschland zu ermöglichen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die türkische Seite einzuwirken, um eine Ausreise des deutschen Journalisten Stephan Waldberg, der in einem politischen Prozeß, an dessen Rechtsstaatlichkeit Zweifel geboten sind, zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, aus der Türkei zu erreichen? Zu Frage 58: Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 25. Januar 1993 in dieser Sache ein persönliches Schreiben an seinen türkischen Amtskollegen gerichtet. Der deutsche Botschafter in Ankara setzt seine Bemühungen um Freilassung mit Nachdruck fort. Zu Frage 59: Herrn Waldbergs Verteidiger hat angekündigt, Revision beim Kassationsgericht in Ankara gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des Staatssicherheitsgerichts Diyarbakir einzulegen. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, in das laufende Verfahren einzugreifen. Wie ich schon ausgeführt habe, setzt sich die Bundesregierung jedoch gegenüber der türkischen Regierung energisch für Herrn Waldberg ein. Ich hoffe, daß hierdurch eine Lösung in dem von Ihnen angesprochenen Sinne ermöglicht wird.
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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Kampeter, sind Sie bereit, eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein zu beantworten?


Rede von Steffen Kampeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wenn ich diesen Gedanken noch eben zu Ende führen darf, dann gerne.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sie dürfen.