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    Plenarprotokoll 12/129 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 129. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, bisher ordentliches Mitglied, zum stellvertretenden Mitglied und des Abgeordneten Ulrich Irmer, bisher stellvertretendes Mitglied, zum ordentlichen Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission 11163A Wahl des Abgeordneten Gunnar Uldall zum stellvertretenden Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) 11163 B Erweiterung der Tagesordnung . 11163B Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) (Drucksache 12/3944) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schütz, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Drucksache 12/3948) Peter Götz CDU/CSU 11163 D Otto Reschke SPD . 11166A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . 11168A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 11169 B Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 1117 1 B Otto Reschke SPD . . 11172A, 11173D Dietmar Schütz SPD 11172 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 11173A Rolf Rau CDU/CSU 11174 C Dieter Maaß (Herne) SPD . . . . . . . 11176A Dr. Jürgen Starnick F.D.P. . . . . . . 11177 C Dietmar Schütz SPD 11178D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . 11180 D Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . 11182 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU . . . 11183 C Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 11184 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksachen 12/2758, 12/3605 [neu], 12/3890, 12/3965) Hans-Joachim Hacker SPD (Berichterstatter) 11187 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/3212, 12/3341, 12/3597, 12/3891, 12/3966) Ortwin Lowack fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . 11188 B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/3980) . . 11188 C Tagesordnungspunkt 4 a: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Baumeister, Dr. Rita Süssmuth, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Franz Müntefering, Peter Conradi, Gerd Wartenberg (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Ina Albowitz, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Jürgen Starnick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) (Drucksachen 12/3808, 12/3979) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 82 zu Petitionen (Drucksache 12/3962) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 83 zu Petitionen (Drucksache 12/3963) 11188 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 12/3978) Joachim Hörster CDU/CSU . 11189 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 11190A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. . 11190C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 11190D, 11191 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 11191B, 11192A Dr. Peter Struck SPD 11192D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Bemühungen der Bundesregierung, — im Rahmen der GATT-Verhandlungen zu einer Verringerung der Agrarsubventionen als auch zu einem Abbau der Importhindernisse für Agrargüter aus Entwicklungsländern zu kommen, — die EG-Nahrungshilfepolitik an entwicklungspolitischen Zielsetzungen auszurichten, — um eine Änderung des Artikels 3 der Nahrungsmittelhilfeverordnung dahin gehend, daß Nahrungsmittelhilfen entgegen der bestehenden Regelung grundsätzlich in Entwicklungsländern und nur ausnahmsweise in der EG beschafft werden (Drucksachen 12/926, 12/2016) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Roth, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD GATT-Welthandelssystem: Freier Welthandel zur Sicherung der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft, Integration Osteuropas in die Weltwirtschaft und Überwindung des Nord-Süd-Konfliktes (Drucksachen 12/1817, 12/1330, 12/1745, 12/2312) Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU 11194 C Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 11196B Klaus Beckmann F.D.P. . . . . . . . . 11198 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 11199 B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 11200 B Christoph Matschie SPD 11201 B Günter Marten CDU/CSU 11202 A Dr. Gerald Thalheim SPD 11203C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi. 11204 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 III Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz) (Drucksachen 12/3685 [neu], 12/3973) Norbert Geis CDU/CSU 11206 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . 11207 A Johannes Singer SPD . . . . . . . . 11207 C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 11208 A Dr. Hans de With SPD 11209 C Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . 11210 A Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . 11210D Dr. Hans de With SPD . . . 11211B, 11213C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 11211D Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11212B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . 11212D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 11213B Wolfgang Lüder F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 11214 B Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 240 StGB und zur Straffreiheit für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Demonstrationen mit kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen (Drucksache 12/2166) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Ingrid Köppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafrechts — § 240 StGB (Drucksache 12/2366) Dr. Hans de With SPD 11215B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . 11216 B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11216D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . 11217 B Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . 11218D Dr. Hans de With SPD . . . 11219C, 11222C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . 11220A Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU . . . . . 11221 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 11223C Zusatztagesordnungspunkt 14: Aktuelle Stunde: Haltung der Bundesregierung in bezug auf Berufsfreiheit, Datenschutz und Hochschulautonomie in Bundesländern, dokumentiert am Beispiel des Freistaates Sachsen Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 11225A Dr. Michael Luther CDU/CSU 11226 B Dr. Helga Otto SPD 112273 Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 11227 D Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 11228D Nächste Sitzung 11229 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . 11229 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11231' A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michaela Blunk (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines KronzeugenVerlängerungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . 11231* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 21 (a — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 240 StGB und zur Straffreiheit für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Demonstrationen mit kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen und b — Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafrechts — § 240 StGB) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11232* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Haltung der Bundesregierung in bezug auf Berufsfreiheit, Datenschutz und Hochschulautonomie in Bundesländern, dokumentiert am Beispiel des Freistaates Sachsen) Angelika Pfeiffer CDU/CSU 11233* D Dr. Gerald Thalheim SPD . . . . . , . 11234* D Anlage 5 Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung sowie regionale Wirtschaftsförderung (in den Bereichen Verteidigung, Wirtschaft, Forschung und Technologie, Post und Telekommunikation) im Fünfjahres-Vergleich; Anzahl der in die neuen Bundesländer abgegebenen Aufträge MdlAnfr 12, 13 Drs 12/3921 Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMFT . . 11235* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 11163 129. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 128. Sitzung, Seite 11 134 B: Beim „Endgültigen Ergebnis" ist bei den abgegebenen Stimmen statt „540" „541" und bei „Nein" statt "196" „197" zu lesen. Auf Seite 11 135 B, zweite Spalte, ist bei „SPD" der Name „Angelika Barbe" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 11. 12. 92 Brandt-Elsweier, Anni SPD 11. 12. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 11. 12. 92 * Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 11. 12. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 11. 12. 92 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11. 12. 92 Herta Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 11. 12. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 11. 12. 92 90/GRÜNE Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 11. 12. 92 Fischer SPD 11. 12.92 (Gräfenhainichen), Evelin Gattermann, Hans H. F.D.P. 11. 12. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 11. 12. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11. 12. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 11. 12. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 11. 12. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 11. 12. 92 Heyenn, Günther SPD 11. 12. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 11. 12. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 11. 12. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 11. 12. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 11. 12. 92 Ibrügger, Lothar SPD 11. 12. 92 Jaunich, Horst SPD 11. 12. 92 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11. 12. 92 Dr. Kübler, Klaus SPD 11. 12. 92 Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 11. 12. 92 Leidinger, Robert SPD 11. 12. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 11. 12. 92 Marx, Dorle SPD 11. 12. 92 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 11. 12. 92 Mosdorf, Siegmar SPD 11. 12. 92 Müller (Pleisweiler), SPD 11. 12. 92 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 11. 12. 92 Nitsch, Johannes CDU/CSU 11. 12. 92 Oesinghaus, Günther SPD 11. 12. 92 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 11. 12. 92 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 11. 12. 92 Rempe, Walter SPD 11. 12. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 11. 12. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 11. 12. 92 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 11. 12. 92 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 11. 12. 92 Schmidt (Nürnberg), SPD 11. 12. 92 Renate Dr. Schmude, Jürgen SPD 11. 12. 92 Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 11. 12. 92 Graf von CDU/CSU 11. 12. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Schröter, Karl-Heinz SPD 11. 12. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 12. 92 Steen, Antje-Marie SPD 11. 12. 92 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11. 12. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 11. 12. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 11. 12. 92 Voigt (Frankfurt), SPD 11. 12. 92 Karsten D. Vosen, Josef SPD 11. 12. 92 Wagner, Hans Georg SPD 11. 12. 92 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 11. 12. 92 Walz, Ingrid F.D.P. 11. 12. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 12. 92 Welt, Jochen SPD 11. 12. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 11. 12. 92 Helmut Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 11. 12. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michaela Blunk (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Kronzeugen-Verlängerungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 20) *) Dem „Kronzeugen-Verlängerungs-Gesetz" kann ich nicht zustimmen. Folgende Gründe sind für meine Entscheidung maßgeblich: 1. Die Kronzeugenregelung hat nur sehr bedingt die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllt, denn a) die RAF-Aussteiger gehörten zur Zeit ihrer Aussagen schon seit Jahren nicht mehr zu dem terroristischen Kernbereich oder seinem Umfeld, b) ihre Aussagen bezogen sich auf Vorgänge, die lange vor dem Inkrafttreten der Kronzeugenregelung lagen, *) Vgl. Seite 11214A 11232* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 c) kaum einem Aussteiger wurde durch die Kronzeugenregelung die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, d) der Fall des Kronzeugen Cetiner zeigt die große Versuchung zur Falschaussage. Von ursprünglich 20 von Cetiner Beschuldigten wird nur noch gegen 5 ermittelt, einer wurde in erster Instanz freigesprochen. Die anderen Verfahren wurden meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. 2. Unter Praktikern und Wissenschaftlern der Kriminalistik herrscht verbreitetes Unbehagen über die Kronzeugenregelung, weil a) die Struktur des deutschen Strafverfahrens verändert wird, denn der Kronzeuge erscheint nicht persönlich im Prozeß, b) Kronzeuge und Gericht als gleichsam gleichberechtigte Vertragspartner fungieren, c) die Kronzeugenregelung einen „Kuhhandel" in besonders schlimmen Strafsachen darstellt, d) auch das Gericht weiß, daß es den Strafnachlaß in Wirklichkeit nicht für „Reue und Umkehr" gewährt, e) der Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz" aufgegeben wird. 3. Die Kronzeugenregelung fordert auch von dem Kronzeugen einen zu hohen Preis, denn a) der Staat verzichtet zwar auf seinen Strafanspruch, b) setzt den Kronzeugen aber der — möglicherweise tödlichen — Rache der verratenen Komplizen aus. Kein noch so wehrhaftes Zeugenschutzprogramm kann absoluten Schutz gewähren. Die bisher geringen Erfolge und die bloße Hoffnung auf bessere Ergebnisse bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus räumen meine starken Bedenken gegen die Kronzeugenregelung nicht aus. Deshalb lehne ich ihre Verlängerung ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 21 (a — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 240 StGB und zur Straffreiheit für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Demonstrationen mit kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen und b — Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Strafrechts — § 240 StGB)*) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Die heute zur ersten Beratung anstehenden Gesetzentwürfe greifen ein Problem auf, das vor allem in den 80er Jahren Gegenstand kontroverser rechtspolitischer Diskussionen war. Anlaß hierfür waren strafgerichtliche Verurteilungen von Teilnehmern an Sitzblockaden z. B. vor *) Vgl. Seite 11224D Atomwaffendepots wegen Nötigung. Diese Verurteilungen wurden vielfach als ungerecht empfunden, weil die Betroffenen doch eigentlich für eine „gute Sache" eintraten, nämlich z. B. für den Abbau von Atomwaffen zum Zwecke der Friedenssicherung. Gestatten Sie mir dazu folgende Bemerkungen: In unserem Rechtsstaat gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen und sich gegen Mißstände zu wenden, ohne gleichzeitig unzulässigen Zwang auf andere auszuüben. Um das ganz deutlich zu sagen: Niemand darf bestraft werden, nur weil er sich an einer friedlichen Demonstration beteiligt hat. Eine kurzfristige Verkehrsbehinderung, die als sozialadäquate Nebenwirkung einer rechtmäßigen Demonstration unvermeidbar ist, muß von unbeteiligten Passanten hingenommen werden. Das gebieten die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ich meine aber, daß eine andere Beurteilung angezeigt ist, wenn eine Demonstration gerade darauf angelegt ist, die Fortbewegungsfreiheit anderer zeitweilig zu beeinträchtigen, um so die Aufmerksamkeit auf bestimmte politische Vorstellungen oder bestimmte Mißstände zu lenken. Es ist nahezu einhellige Meinung in Rechtsprechung und Rechtslehre, daß derjenige, der zusammen mit anderen Verkehrswege, Straßenbahnen oder Zu- und Durchgänge körperlich blockiert und dadurch bei dem am Passieren Gehinderten eine unausweichliche, entweder physische oder psychische, Zwangswirkung verursacht, diesen mit Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Damit ist der Straftatbestand einer Nötigung erfüllt. Schon nach dein Gesetzeswortlaut ist eine Nötigung aber nur dann rechtswidrig, wenn die Anwendung von Gewalt oder eines anderen Nötigungsmittels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Dabei ging die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß diese sogenannte Verwerflichkeitsprüfung immer dann entbehrlich sei, wenn mit dem Mittel der Gewalt genötigt werde, weil Gewalt die Verwerflichkeit grundsätzlich indiziere. Da das Verhalten von Sitzblockierern aber nach allgemeiner Meinung als Gewalt im Sinne des Nötigungsparagraphen anzusehen ist, kam es zu zahlreichen Verurteilungen. Dem ist das Bundesverfassungsgericht in der bekannten Entscheidung aus dem Jahr 1986 entgegengetreten. Das Grundgesetz gebiete es, in jedem Fall, also auch bei Vorliegen von Gewalt, unter Berücksichtigung aller Umstände abzuwägen, ob der Einsatz des Nötigungsmittels zu dem beabsichtigten Zweck als verwerflich anzusehen sei. Der Strafrichter sei dabei aber von Verfassungs wegen nicht gehalten, die Fernziele der Demonstranten, wie z. B. die Friedenssicherung oder den Umweltschutz, zu berücksichtigen. Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung im Mai 1988 klargestellt, daß Fernziele von Straßenblockierern nicht bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit, sondern ausschließlich bei der Strafzumessung zu berücksichtigen seien. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 11233* Damit ist diese zuvor kontrovers diskutierte Frage eindeutig beantwortet worden, so daß ein im Frühjahr 1988 erarbeiteter Referentenentwurf eines Gesetzes, der diese Klarstellung zum Inhalt hatte, vom Bundesjustizministerium nicht mehr weiterverfolgt wurde. Der in einer weiteren Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1987 angemahnte gesetzgeberische Handlungsbedarf war danach nicht mehr gegeben. Die Bundesregierung hat in Übereinstimmung mit der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung stets die Meinung vertreten, daß Sitzblockaden strafwürdiges und strafbares Unrecht darstellen, und zwar unabhängig davon, wer sie veranstaltet oder gutheißt und welchem Zweck sie dienen. Eine ersatzlose Aufhebung des § 240 StGB, wie sie in dem Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen wird, kommt daher für die Bundesregierung nicht in Betracht. Der Tatbestand der Nötigung schützt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Sie betrifft damit menschliches Tun in praktisch allen Erscheinungsformen. Eine Aufhebung des § 240 StGB würde diesen strafrechtlichen Schutz beseitigen. Angesichts einer Zahl von mehr als 6 100 Verurteilungen nach § 240 StGB im Jahre 1990 ergäben sich unerträgliche Strafbarkeitslücken. Beispielhaft möchte ich hierfür nur auf strafwürdige Nötigungen im Straßenverkehr, z. B. beim Erzwingen der Vorfahrt, hinweisen sowie auf Fälle aus dem sexuellen Bereich, in denen die Schwelle zum eigentlichen Sexualstrafrecht wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung noch nicht überschritten ist, z. B. wenn der Arbeitgeber eine Angestellte durch Drohung mit einer Kündigung dazu bringt, sich auf Intimitäten einzulassen. Welches Ziel hingegen der Gesetzentwurf der SPD letztendlich verfolgt, ist mir nicht ganz klar. Soweit nur die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung bei der Nötigung konkretisiert werden soll, ist eine derartige Klarstellung entbehrlich. Die Gerichte sind bereits jetzt gehalten, die Nötigungsvorschrift in diesem Sinne verfassungskonform auszulegen. Damit will ich nicht leugnen, daß es immer noch zu divergierenden Entscheidungen kommen kann. Das liegt aber dort, wo alle Umstände eines Einzelfalles zu berücksichtigen sind, auf der Hand. Soweit mit der Neuregelung bezweckt wird, die Beweggründe des Täters bei der Frage der Rechtswidrigkeit einer Sitzblockade zu berücksichtigen, sprechen meines Erachtens mehrere Gründe gegen eine solche Lösung. Es ist kein größeres Maß an Rechtsklarheit zu erwarten. Ich sehe jedenfalls keine brauchbaren objektivierbaren Bewertungsmaßstände zur Unterscheidung zwischen ehrenwerten und sozial unerträglichen Motiven. Bestünde hier nicht letztlich auch die Gefahr, daß die politische Überzeugung der Blokkierer der inhaltlichen Kontrolle durch den Richter unterzogen würde? Ich glaube behaupten zu können, daß niemand eine derartige „Politisierung" einer allgemeinen Strafvorschrift wünscht. Mir ist darüber hinaus unklar, wie die von den Kollegen der SPD vorgeschlagene Neuregelung in die Praxis umgesetzt werden soll: Ich kann mir zwar theoretisch noch vorstellen, daß ein Gericht nach eingehender Verhandlung die Motivationslage des Angeklagten bewertet. Aber kann man dieses ernsthaft von dem Polizeibeamten vor Ort beim ersten Zugriff verlangen? Schließlich, meine Damen und Herren, sehe ich aber auch die Gefahr einer Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung, wenn Beweggründe bei der Frage, ob sich ein Blockierer strafbar gemacht hat, eine Rolle spielen. Gewalt darf in einem Rechtsstaat kein Mittel zur Durchsetzung politischer Meinungen sein, auch nicht noch so ehrenwerter. Daher ziehe ich folgendes Fazit: Es ist sinnvoll, nach geltendem Recht Fernziele von Sitzdemonstranten ausschließlich bei der Festsetzung von Art und Höhe einer Strafe wegen Nötigung zu berücksichtigen. § 240 StGB darf nicht aufgehoben und braucht nicht geändert zu werden. Ausführungen meinerseits zu der in dem SPD-Entwurf vorgeschlagenen Amnestieregelung erübrigen sich daher. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 14 (Aktuelle Stunde zur Haltung der Bundesregierung in bezug auf Berufsfreiheit, Datenschutz und Hochschulautonomie in Bundesländern, dokumentiert am Beispiel des Freistaates Sachsen)*) Angelika Pfeiffer (CDU/CSU): Wenn wir heute in der Aktuellen Stunde nach nicht unerheblichem formalem Gerangel der PDS erneut eine Angelegenheit eines neuen Bundeslandes zu diskutieren haben, sehe ich das unter folgenden Aspekten. Zuerst wird hier vordergründig ein formaljuristisches Anliegen angesprochen, das für die Betroffenen von mehr oder weniger erheblicher Bedeutung ist. Zum anderen geht es nach dem uns über Jahre in der DDR nahegelegten Motiv „wem nützt es?" um eine Selbstdarstellung der PDS als Hüter des Grundgesetzes. Ich sehe hier durchaus einen wohlbedachten Bogen von der Arbeit mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz in Brandenburg zu der Hochschulerneuerung in Sachsen. Lassen Sie mich zuerst auf die Unterstellung einer Verletzung des Grundgesetzes eingehen. Das von der PDS anvisierte Schreiben, eine Weisung des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen an die Rektoren der sächsischen Hochschulen und Universitäten in Personalfragen, bezog sich auf die Wiedereinstellung in einer sächsischen Hochschule, nicht aber auf die Kündigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse. Es sollte sichergestellt werden, daß sich Personen, die sich erneut bei derselben oder einer anderen Hochschule des Frei- *) Vgl. Seite 11225A 11234* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 Staats Sachsen bewerben, nicht wieder eingestellt werden. Diese Schreiben wurden mit der Umschlagskennzeichnung „Persönlich" unmittelbar an die jeweiligen Rektoren gesandt. Es handelt sich um zwei Listen. In Liste 1 werden Namen von Mitarbeitern angeführt, deren Arbeitsverhältnisse nach Empfehlung der Personalkommissionen mangels persönlicher Eignung gekündigt wurden. In einigen Fällen fußt die Eintragung auch auf der Auskunft der „ GauckBehörde " zur Tätigkeit für das MfS. Außerdem enthält Liste 1 auch Namen, deren Arbeitsverhältnisse die jeweiligen Hochschulen durch Bedarfskündigung oder Aufhebungsvertrag beendeten. Liste 2 enthält Namen von Mitarbeitern, bei denen das Staatsministerium aufgrund der Zuarbeit der Personalkommissionen mangelnde persönliche Eignung sieht. Diesen Mitarbeitern wurde noch nicht gekündigt. Das Verbot der Wiedereinstellung der namentlich genannten Hochschulmitarbeiter greift nicht in deren Recht auf Wissenschaftsfreiheit ein. Durch die Weisung wird weder das Recht der genannten Personen, sich wissenschaftlich zu betätigen, noch das Recht der Verbreitung bzw. Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse berührt. Auch das durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, 107 Abs. 2 SV gewährleistete Selbstverwaltungsrecht der wissenschaftlichen Hochschulen wird weder durch die Erteilung der Weisung noch durch den Versand der Listen verletzt. Dieses Recht auf eigenverantwortliche Wahrnehmung aller hochschulspezifischen Angelegenheiten umfaßt nicht die Personalhoheit. Nach Art. 2 GG, Art. 33 SV ist das Recht eines jeden, über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, geschützt. In dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Nach §§ 31 Abs. 7, 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 sächsisches Datenschutzgesetz (DSG) war die Übermittlung aller personenbezogenen Daten zulässig, da sie für die Erfüllung der Aufgaben des Staatsministeriums und der Hochschulen notwendig war und für Zwecke erfolgte, für die die personenbezogenen Daten erhoben worden sind. Der Versand der Listen war erforderlich, da eine Wiedereinstellung nicht wirksam zu verhindern war. In einer Presseinformation des sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 26. November 1992 — die ich aus zeitlichen Gründen nicht ausführlicher zitieren kann — wird festgestellt, daß bei Übersendung der Liste 1 keine rechtlichen Bedenken bestehen. Bei Liste 2 wird der Zusammenhang mit der Hochschulerneuerung gesehen. Das SMWK habe sicherzustellen, „daß ein für die Betroffenen günstiger Ausgang der laufenden Kündigungsverfahren den Hochschulrektoren künftig ebenfalls mitgeteilt wird". Als rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wird die versehentliche Mitteilung nichterfolgter Kündigungen unter Namensnennung betrachtet. Daß die Listen unbefugten Dritten bekannt geworden sind, beruhe entweder auf mangelhaften Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes oder auf Dienstvergehen von Beamten. Bei kritischer Betrachtung bleiben aus meiner Sicht folgende Verfahrensunzulänglichkeiten: 1. Der Hinweis „Persönlich" hätte außer auf den Umschlägen auch auf den Schreiben selbst stehen müssen. 2. Es werden versehentlich 11 Mitarbeiter in den Listen aufgeführt, deren Arbeitsverhältnisse fortgesetzt werden können. Da sich der Minister für Wissenschaft und Kunst persönlich schriftlich bei den Betroffenen dafür entschuldigte, sollte man den Betroffenen die Chance geben, die Entschuldigung selbst anzunehmen oder abzulehnen. All dies kann kein Grund dafür sein, daß wir uns hier im Bundestag damit befassen. Warum legt also die Nachfolgepartei der SED, die PDS, Wert auf eine Behandlung hier? Naturgemäß hat sie ein feines Gespür, nein, praktische Erfahrung, mit der Erfassung und Verwertbarkeit von Personendaten. Schließlich hat sie, auch mit Hilfe von „Schild und Schwert der Partei", der Staatssicherheit, die Personenkennzahl PKZ kreiert, mit der neben den Namen alle nur denkbaren Daten jederorts — z. B. an jedem Grenzübergang und in jeder Kaderabteilung — abgefragt werden konnte. Und diese PKZ diente auch der in der DDR üblichen Berufsverbotspraxis. Hatten doch bei Bewerbungen in der Industrie und an Hochschulen z. B. sogenannte Westverwandtschaft und -verbindungen, Parteizugehörigkeit, Aufenthalte in der Sowjetunion usw. Selektionsfunktionen. Ist es nicht die Krönung von Ironie, daß jene Schöpfer von PKZ und Stasi nun sorgfältig darüber zu wachen scheinen, daß Personenrechte geschützt werden? Wer schützt hier eigentlich wen mit welchem Ziel? Wer von den durch die Stasi im Auftrag der SED Bewachten oder Geschädigten wurde denn bisher um Entschuldigung gebeten? Geben wir der SED/PDS Gelegenheit, dies offiziell — auch im Bundestag — zu tun. Dr. Gerald Thalheim (SPD): Beim Gegenstand der heutigen Debatte handelt es sich um einen Punkt, der tatsächlich in die Kompetenz der Länder fällt. Aus diesem Grunde möchte ich mich nicht in der Sache äußern. Allerdings ist einzuräumen, daß wir Abgeordneten insofern angesprochen sind, als es darum geht, in welcher Art und Weise die DDR-Vergangenheit aufgearbeitet wird. Eine zentrale Forderung der Demonstranten des Herbstes 1989 war die personelle Erneuerung der staatlichen Verwaltung und anderer öffentlicher Einrichtungen — insbesondere der Schulen und Hochschulen. Ich will nicht verschweigen, daß ich heute große Zweifel habe, ob das immer mit dem notwendigen Feingefühl erfolgt. Ich wende mich gegen pauschale Verurteilungen und Schuldzuweisungen. Vor allem wende ich mich dagegen, Lehrer und Hochschullehrer generell zu Sündenböcken des alten Systems abzustempeln. Der überwiegende Teil der Abgeordneten aus den neuen Ländern hat einen Hochschulabschluß und hat damit das gesamte Bildungswesen der ehemaligen DDR durchlaufen. Einige der Abgeordneten waren selbst im Hochschulbereich tätig. Ich wende mich jetzt dagegen, ehemalige Berufskollegen pauschal zu verunglimpfen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 11235* Die Zugehörigkeit zur SED allein ist ein zu schwaches Argument. Mir ist der Fall eines Lehrers aus Hohenstein bekannt, für den sich mehrere namhafte Persönlichkeiten sowie Kollegen, Schüler und deren Eltern eingesetzt haben, der aber trotzdem aus dem Schuldienst entlassen wird, weil er früher den Posten eines Schuldirektors bekleidet hat. Die pädagogische Qualifikation spielte hier offensichtlich bei der Entscheidungsfindung überhaupt keine Rolle. Zu DDR-Zeiten hat mich oftmals mehr das Mittelmaß von Hochschullehrern gestört als ihre Parteizugehörigkeit. Zu verschweigen ist natürlich nicht, daß viele mit dem Parteibuch Karriere gemacht haben. Ich halte es deshalb für richtig, in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit der einzelne sich Verfehlungen schuldig gemacht hat. Zweifel habe ich auch, wenn sich heute Abgeordnete von Landtagen in den neuen Ländern zu Richtern aufspielen, die zu früheren Zeiten Parteigänger des SED-Regimes waren. Zum Beispiel war der jetzige CDU-Landtagsabgeordnete des Kreises Hainichen 16 Jahre lang Mitglied der Volkskammer der DDR. Woher nehmen Abgeordnete wie er das Recht, über andere den Stab zu brechen? Das alles sollte bedacht werden, wenn Entscheidungen über das Schicksal von Menschen — wie zur Zeit in Sachsen — getroffen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/3921 Fragen 12 und 13): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung, regionale Wirtschaftsförderung (Einzelplan 14/ Verteidigung, Einzelplan 09/Wirtschaft, Einzelplan 30/Forschung und Technologie, Einzelplan 13/Post und Telekommunikation) im Fünfjahres-Vergleich insgesamt, und in welche Bundesländer wurden die Aufträge — ausgedrückt in Prozenten und in absoluten Zahlen — gelenkt? Ist die Bundesregierung in der Lage, mir mitzuteilen, wie viele Arbeitsplätze und in welchen Regionen durch die Ausgaben des Bundes, bezogen auf die obengenannten Einzelpläne neu geschaffen, erhalten oder langfristig gesichert wurden? Zu Frage 12: Die Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung (FuE) insgesamt sowie für das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundesministerien für Wirtschaft, Post und Telekommunikation sowie für Forschung und Technologie für die Jahre 1986 bis 1990 sind in der Tabelle 1 zusammengestellt. Tabelle 2 weist die FuE-Ausgaben des Bundes für die entsprechenden Jahre in regionaler Gliederung — in absoluten Zahlen und in Prozenten — aus. Eine regionale Gliederung der FuE-Ausgaben der genannten einzelnen Ministerien in vergleichbarer Abgrenzung steht nicht zur Verfügung. Die Aufbereitung der entsprechenden Daten für 1991 (regionale FuE-Daten beziehen sich grundsätzlich nur auf IstAusgaben) ist noch nicht abgeschlossen; diese Angaben werden im Frühjahr 1993 im Bundesbericht Forschung 1993 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Anzumerken ist, daß es sich bei den FuE-Ausgaben nicht nur um „Aufträge" handelt, sondern auch und vor allem um Zuwendungen. Im Fall des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist der Anteil der Aufträge vergleichsweise gering, so daß auch nicht von einer „Lenkung" der Mittel in bestimmte Regionen gesprochen werden kann: Die Förderung von Forschung und Entwicklung erfolgt nicht nach regionalen Gesichtspunkten. Die regionale Wirtschaftsförderung des Bundes wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchgeführt. Die Tabelle 3 enthält — ausgedrückt in absoluten Zahlen und in Prozenten — die Bundesmittel für die regionalen Aktionsprogramme der alten Bundesländer, in denen mit GA-Mitteln gefördert wird, für die Jahre 1988 bis 1992. Tabelle 4 weist die entsprechenden Angaben für die neuen Bundesländer aus (beginnend mit dem ersten Haushaltsjahr nach der Vereinigung). In Tabelle 5 sind darüber hinaus die Mittel des regionalen Sonderprogramms im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung-Ost aufgeführt. Zu Frage 13: Ihre Frage, wieviele Arbeitsplätze und in welchen Regionen durch die Ausgaben de Bundes, bezogen auf die Einzelpläne 09, 13, 14 und 30, neu geschaffen, erhalten oder langfristig gesichert wurden, läßt sich bezüglich der Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Einzelplan 09) beantworten. Für die regionalen Aktionsprogramme der alten Bundesländer sind gegenwärtig Angaben für den Zeitraum 1986 bis 1990 möglich. Aktuellere Angaben werden zur Zeit erarbeitet und stehen voraussichtlich zum Jahresende zur Verfügung. Für den Zeitraum 1986 bis 1990 ergibt sich folgender Stand: Land neu geschaffene gesicherte Arbeitsplätze Arbeitsplätze Schleswig-Holstein 19 200 31 700 Niedersachsen 47 200 96 900 Bremen 8 500 — Nordrhein-Westfalen 54 200 2 900 Hessen 16 600 31 600 Rheinland-Pfalz 15 400 3 700 Saarland 12 700 11 800 Bayern 64 100 201 400 Zusammen 242 500 380 000 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft Für die regionalen Aktionsprogramme der neuen Bundesländer ergibt sich für die Jahre 1991 und 1992: 11236* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 1991 1992 Land neu geschaffene gesicherte neu geschaffene gesicherte Arbeitsplätze Arbeitsplätze Brandenburg 17 200 35 400 4 800 3 600 Mecklenburg-Vorpommern 13 400 19 100 11 700 6 600 Sachsen-Anhalt 39 400 30 000 30 400 14 200 Sachsen 46 900 34 300 49 200 42 900 Thüringen 42 000 2 100 32 800 3 400 Berlin 6 600 22 000 5 600 12 100 Zusammen 185 500 143 100 134 500 77 800 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft Bezogen auf Forschung und Entwicklung kann die Bundesregierung leider keine Angaben dazu machen, wieviele Arbeitsplätze und in welchen Regionen durch die Ausgaben des Bundes bzw. der Einzelpläne 09, 13, 14 und 30 neu geschaffen, erhalten oder langfristig gesichert wurden. Empirische Untersuchungen zu dieser Frage liegen nicht vor und sind wegen der komplexen Wirkungszusammenhänge auch nicht sinnvoll durchführbar.
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    Rede von Peter Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit der rasanten Veränderungen, in einer Zeit, in der heute schon von der Entwicklung überrollt ist, was
    11164 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992
    Peter Götz
    gestern noch selbstverständlich erschien. Wer hätte vor wenigen Jahren gedacht, daß wir uns heute mit den Hinterlassenschaften des gescheiterten real existierenden Sozialismus in einer Größenordnung auseinanderzusetzen haben, die Menschen in Ost und West noch über einen längeren Zeitraum in vielen Bereichen fordern wird.
    Die Menschen in den neuen Bundesländern, die in Sorge um den Arbeitsplatz, um die Bewältigung des Alltags leben, erwarten von uns in der gegenwärtigen Phase des Umbruchs zu Recht Verständnis und Solidarität. Sie erwarten Investitionen, sie erwarten aber auch unbürokratisches Handeln.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Der Westen Deutschlands hat eine völlig andere Entwicklungsphase hinter sich, die in dieser Form auch nicht vorhersehbar war.

    (Zuruf von der SPD: Die Phase sollten Sie jetzt nicht wiederholen!)

    — So ist es.
    Es gab zu Beginn der 80er Jahre noch Schwierigkeiten, neu gebaute Wohnungen zu vermieten. Der Leerstand von einigen hunderttausend Wohnungen wurde beklagt, die Auflösung des Bundesbauministeriums stand zur Debatte,

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: So war es!)

    weil es angeblich nichts mehr zu bauen gab. Die Städteplaner philosophierten von der entwickelten Stadt. Meine Damen und Herren, das ist noch gar nicht so lange her. Was kam dann? Der längste Aufschwung der Nachkriegszeit, von 1982 bis in dieses Jahr hinein.

    (Zuruf von der SPD)

    Er hat die realen Einkommen und damit die Nachfrage nach Wohnraum deutlich steigen lassen. Die Haushalte wurden kleiner. In fast allen großen Städten leben ein Drittel oder mehr als Singles, die pro Kopf mehr Wohnraum in Anspruch nehmen als beispielsweise ein Vierpersonenhaushalt. Außerdem gab es eine unerwartet starke Zuwanderung in die westlichen Bundesländer, die, wie wir wissen, alle Prognosen um ein mehrfaches übertraf. Ich will das Thema der Zuwanderung nach Deutschland nicht vertiefen. Es war viel zu lange in der politischen Diskussion und hat genug Blessuren am Demokratieverständnis unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger hinterlassen.
    Wie viele der heutigen Probleme am Wohnungsmarkt hätten wir Wohnungssuchenden ersparen können, wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, Ihre Verweigerungshaltung nicht jetzt erst aufgegeben und der notwendigen Grundgesetzänderung beim Asylrecht früher zugestimmt hätten!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Achim Großmann [SPD]: Kommen Sie mal zum Thema, Herr Götz!)

    — Auch das gehört zum Thema, Herr Großmann, denn
    Zuwanderungen, Einkommenszuwachs und Haushaltsverkleinerungen haben selbstverständlich die Wohnungsnachfrage steil in die Höhe getrieben.

    (Zuruf von der SPD: Wer bestreitet das?)

    — Deshalb sage ich es noch einmal. Die gesamte Nachfrage stürzt sich auf den engen Markt für Neuvermietungen und führt dort zu drastischen Preissprüngen. Diese wirken wieder in den vorhandenen Bestand zurück. Ehepaare, deren Kinder das Haus verlassen haben, und Witwen bleiben in den zu großen Wohnungen, weil eine neue, kleinere Wohnung teurer wäre. Dem Wohnungsengpaß auf der einen Seite steht Wohnraumhortung auf der anderen Seite gegenüber — eigentlich eine verrückte Entwicklung.

    (Zuruf von der SPD: Reden Sie mal von Baulandhortung! Das ist interessanter!)

    — Darauf kommen wir.
    Lag früher der Grundstücksanteil an den Baukosten noch zwischen 10 % und 20 %, so nähert er sich heute immer mehr der Marke von 40 % und darüber. Die fehlende Rentabilität führt dazu, daß sich klassische Bauherren, wie Versicherer, die ständig unter dem Druck stehen, große Summen anlegen zu müssen, weitgehend aus dem Wohnungsbau zurückgezogen haben. Der Ruf der Opposition nach mehr Staat, nach mehr Geld für die Wohnungsbauförderung, für den Sozialen Wohnungsbau, wird laut, hört sich gut an,

    (Otto Reschke [SPD]: Ist auch richtig!)

    ist auch gut — davon bin ich überzeugt. Aber, Herr Reschke, können wir es uns so einfach machen bei jährlich 40 bis 50 Milliarden DM Steuersubventionen im Bereich des Wohnungsbaus? Es sind Subventionen des Steuerzahlers. Sollten wir nicht stärker an die Gründe für diese Entwicklung gehen?

    (Otto Reschke [SPD]: Einverstanden!)

    — Prima. Fehlendes Bauland wird immer mehr zum Engpaß, verteuert den Wohnungsmarkt und wird damit zur Hauptursache fehlender Investitionsbereitschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    — Ich freue mich über dieses Einverständnis.
    Vielfältige Forderungen und Restriktionen aus den Bereichen des Naturschutzes, der Landes- und Regionalplanung erschweren die Verfahren zusätzlich. Es gibt bei uns eine große Gruppe Menschen, die gut bis sehr gut mit Wohnraum versorgt sind. Das Bewußtsein für den Wert von Natur und Landschaft nimmt deutlich zu. Beides begrüßen wir; es ist in Ordnung. Vielfach sind es jedoch genau die gleichen, die, gut wohnend, auf dem Balkon sitzend, den uneingeschränkten Erhalt der freien Landschaft fordern und im selben Atemzug die Wohnungsnot in Deutschland beklagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ist es aber für den obdachlosen Bürger nachvollziehbar, daß Grundstücke für den Naturschutz bereitgestellt werden, mangels Bauland allerdings kein ausreichender Wohnraum geschaffen werden kann? Mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 11165
    Peter Götz
    F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes gehen wir gleichzeitig zwei wichtige Probleme an, um der veränderten Lage in unserem Land Rechnung zu tragen. Das sind erstens die Erleichterung von Investitionen und zweitens die verstärkte Ausweisung von Wohnbauland.

    (Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Umgedreht!)

    Die Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen ist vor allem, Herr Kollege Dr. Seifert, in den neuen Bundesländern eine wichtige Voraussetzung für den Aufschwung, für die Stabilität und die Schaffung von neuen, wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen. Mein Kollege Rolf Rau wird darauf später näher eingehen.
    Aber auch in den alten Ländern ist die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren hemmend und wird zu einem Standortfaktor, der im internationalen Wettbewerb zunehmend an Bedeutung gewinnt.
    Deshalb müssen wir den Städten und Gemeinden in Ost und West Instrumentarien an die Hand geben, Wohnungsbau- und städtebauliches Investitionspotential beschleunigt zu mobilisieren. Für viele, die eine Wohnung suchen, spielt der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle, auch aus menschlichen Gründen. Deshalb muß unsere Solidarität denen gelten, die auf der Suche nach einer Wohnung sind, und nicht denen, die bereits eine haben.
    Meine Damen und Herren, nach der Verabschiedung des wohnungspolitischen Sofortprogramms im Frühjahr dieses Jahres hat der Wohnungsbau erneut einen kräftigen Schub erfahren. Baugenehmigungen sind um über 30 % gestiegen. Die Trendwende am Wohnungsmarkt ist deutlich spürbar. Wir rechnen in diesem Jahr mit Fertigstellungszahlen von etwa 380 000 Wohneinheiten. Nächstes Jahr werden es sicherlich noch mehr sein, aber immer noch nicht genug, um die auseinandergehende Schere zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen.
    Die besten Wohnungsbauprogramme, die wir aufstellen können, nützen nichts, wenn nicht genügend Bauland zur Verfügung steht. Wir wollen aufbauend auf dem Baugesetzbuch und dem bereits im Jahr 1990 mit großem Widerspruch der SPD verabschiedeten Wohnungsbauerleichterungsgesetz die Fristen für Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen aller Art verkürzen. Ferner ist vorgesehen, erstens, das Instrument des städtebaulichen Vertrags zwischen Investor und Gemeinde auf eine breitere Basis zu stellen und den in den neuen Bundesländern bewährten Vorhaben- und Erschließungsplan auch im Westen einzuführen. Damit können konkrete Investitionsvorhaben beschleunigt werden, bei denen sich der Investor verpflichtet, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen, und die Kommune per Satzung das nötige Baurecht schafft.
    Zweitens. Die bisher zeitlich befristete städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wollen wir als Dauerrecht in das Baugesetzbuch übernehmen.
    Drittens brauchen wir Regelungen zur Bewältigung der Konflikte zwischen Naturschutz und Bebauungserfordernis für den Wohnungsbau.
    Unter dem Eindruck der Ökologie-Diskussion der beiden letzten Jahrzehnte ist die Praxis heute eher darauf angelegt, das Bauen zu verhindern als es zu fördern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das nur bedingt harmonische Zusammenspiel von Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglicht es den Fachbehörden in den Ländern, der Ausweisung und Erschließung von Wohngebieten große Stolpersteine in den Weg zu rollen. Hier sei nur an die in einigen Ländern immr wieder erhobene Forderung erinnert, Freiraum nur gegen Ersatzflächen oder Ersatzzahlung für die Bebauung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diesem Gesichtspunkt bereits in der vorgeschriebenen Abwägung im Bebauungsplanverfahren Rechnung getragen wurde. Das sind nicht nur Investitionshemmnisse, sondern auch Gründe dafür, daß das Bauen und damit die Miete zwangsläufig teurer wird. Ich denke, es ist ausreichend, wenn die Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung künftig nur noch einmal, und zwar auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens, erfolgt.
    Meine Damen und Herren, dies kann nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Gesetzentwurf sein. Wir sind offen gegenüber weiteren Anregungen,

    (Otto Reschke [SPD]: Das ist gut!) .

    die dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen, überflüssige Vorschriften abzubauen sowie zusätzliche Baulandmobilisierung zu ermöglichen. Das neue Investitions- und Baulandgesetz erweitert — ich glaube das ist auch für die Städte und Gemeinden wichtig — den Handlungs- und Gestaltungsspielraum unter bodenrechtlichen Gesichtspunkten. Es ist ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und dient gleichzeitig den Gemeinden als Anstoß, von ihrer Planungshoheit durch eine bedarfsgerechte Ausweisung von Wohnbauland und die Mobilisierung bestehender Baurechte aktiv Gebrauch zu machen.
    Lassen Sie mich abschließend ein Thema ansprechen, das mir sehr am Herzen liegt und wo ich für den Bund als Grundstückseigentümer eine zusätzliche Chance sehe, den im Wohnungsbau zum Nadelöhr gewordenen Grundstücksmarkt kurzfristig zu entlasten. Meine Damen und Herren, im Laufe der nächsten Jahre stehen durch den Abzug der alliierten Streitkräfte und der Aufgabe von Bundeswehrstandorten in über 1 000 Städten und Gemeinden ca. 60 000 ha Flächen zur Umwidmung an. Wenn es gelingt, nur die Hälfte dieser innerstädtischen Flächen, also 30 000 ha, kurzfristig dem Wohnungsbau zuzuführen, bedeutet dies bei einer Geschoßflächenzahl von 1,0 drei Millionen Wohneinheiten. Zügig und richtig gemanagt, kann dies für viele Regionen in Ost und West spürbare Entlastung bringen. Wir sollten deshalb den Mut haben, bei der Vermarktung dieser Flächen in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden auch private Verwertungsgesellschaften einzusetzen, damit in der Regel voll
    11166 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992
    Peter Götz
    erschlossenes innerstädtisches Bauland ohne Verzögerung einer Bebauung zugeführt werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir alle wissen, daß der Wohnungs- und Städtebau auch ein wichtiger Wachstumsbereich ist, von dem starke Impulse für die Beschäftigung und Produktion in der ganzen Wirtschaft ausgehen können. Wir sind gut beraten, alles daran zu setzen, dieses Gesetzeswerk zügig zu beraten und zu verabschieden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dazu bereit.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Otto Reschke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Götz, in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland heißt es — ich habe bewußt die Begründung aus dem Referentenentwurf genommen, bei dem wir uns in einem Punkt einig sind —: Bauland zu Wohnzwecken wird zunehmend ein Engpaßfaktor für den Wohnungsbau. — Die Analyse ist klar. Das zweite Stichwort: Vorhandenes Bauland kommt angesichts niedriger Haltungskosten und zu erwartender Wertsteigerungen nicht ausreichend auf den Markt.
    Ich sage Ihnen: Die Konsequenz dieser beiden Punkte wäre doch eigentlich, bedarfsgerecht Wohnbauland auszuweisen und zu mobilisieren, aber gerade dies finden Sie in diesem Gesetzentwurf nicht wieder. Dies ist unser Problem, das wir damit haben.

    (Peter Götz [CDU/CSU]: Durchlesen!)

    Der Gesetzentwurf wird dieser Konsequenz nicht gerecht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes in der vorliegenden Form wird kein Quadratmeter Bauland bereitgestellt. Die zigtausend Baulücken in unseren Innenstädten werden von diesem Gesetzentwurf nicht erfaßt und nicht berücksichtigt.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweiter Punkt. Bauland in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden ist zur Genüge ausgewiesen worden, übrigens Anfang der 80er Jahre, Frau Bauministerin, nicht wie in dem Referentenentwurf geschrieben wird, in den 70er Jahren; die Flächennutzungspläne sind Anfang der 80er Jahre entwickelt worden. Aber die Bereitstellung scheitert an der Eigentumsfrage, an spekulativer Zurückhaltung und an Kosten für Erschließung und Infrastruktur. Auch darauf nimmt dieser Gesetzentwurf keine Rücksicht. Alles das wird mit der Novelle nicht erreicht, Frau Ministerin.
    Bislang ist die Bauministerin mit ihren halbherzigen Bemühungen zur Bekämpfung der Bodenspekulation durch eine Baulandsteuer an den Koalitionsparteien gescheitert, vor allem an der eigenen F.D.P. Seit Mai hat sie diese Novelle zur Baulandbereitstellung angekündigt und ist nun vom Kabinett endgültig gerupft worden. Finanzminister Waigel selbst hat reklamiert,
    daß er für Steuerfragen zuständig sei. Über sein Haus hat er verkünden lassen, er sei gegen eine Strafsteuer für Grundstücke; ich werde gleich einmal erklären, wie hoch die Grundstückseigentümer steuerlich bestraft werden. Für Deutschland heißt das: Wer Bauland aus spekulativen Gründen hortet und damit Wohnungsbau verhindert, soll nach dem Willen dieser Regierung weiterhin ungeschoren davonkommen — eine unmögliche Situation in diesem Staat.
    Die Durchsetzungsschwäche der Bauministerin und die Blockadehaltung des Finanzministers gereicht im Endeffekt den Bodenspekulanten, d. h. den Hortern, zum Vorteil. Die Bauministerin hat sich hier, so sehr wir sie unterstützt haben, an der falschen Stelle einschüchtern lassen. Sie hat einen Gesetzentwurf eingebracht, von dem im Grunde genommen nur der Rumpf übriggeblieben ist, Herz und Lunge fehlen vollständig.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Bauministerin will die Baulandbereitstellung wider besseres Wissen, wider ihre eigene Auffassung nur mit Hilfe des Städtebaurechts forcieren, und das wird nicht reichen. Wenn dieser Gesetzentwurf unverändert verabschiedet wird und ein Abgabenteil nicht hinzukommt, wird im Endeffekt die Hortungstendenz steigen. Selbst der Städtetag warnt vor der Wirkungslosigkeit der Novelle ohne abgabenrechtlichen Teil. Er ist im Grunde genommen ein Bagger — den begrüßen wir alle —, aber was sollen die Gemeinden mit einem Bagger ohne Schaufel vor der Tür, wenn sie kein Bauland bereitstellen und Wohnungsbau nicht betreiben können.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Dabei wird von allen Seiten, von Wissenschaftlern wie Praktikern, bestätigt: Wer mehr Bauland haben will, muß endlich an das Steuerrecht, an das Abgabenrecht herangehen.

    (Johann Paintner [F.D.P.]: Der muß mehr ausweisen!)

    — Nein, nicht mehr ausweisen. Sie kennen die Städte nicht. Sie haben noch keine Ahnung, was in den Flächennutzungsplänen der Städte steckt.

    (Beifall bei der SPD)

    Drei Gutachten, zwei vom Finanzminister, eines von der Bund-Länder-Kommission bei der Bundesbauministerin bestätigen, daß man hier den Ansatz finden muß.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Aber doch nicht nur!)

    Aber die Regierung setzt sich über jeden Sachverstand hinweg.
    Städte und Gemeinden brauchen dringend Instrumente zur Besteuerung baureifer unbebauter Grundstücke, sie brauchen dringend eine neue Grundlage zur Bewertung des Grundvermögens, da bei fast allen Grundstücken nur noch 20 % des Werts von der Grundsteuer erfaßt werden. Selbst der Rechnungshof
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992 11167
    Otto Reschke
    hat der Bundesregierung mehrmals eine Abmahnung erteilt, ohne daß sie, das Kabinett, darauf reagiert.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Blasen Sie doch das Steuerrecht nicht zur Wunderwaffe auf!)

    — Hören Sie zu, Herr Kansy! Wenn Sie Unsinn lauf end wiederholen, wird er auch nicht sinnvoll.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Ein Quadratmeter Bauland kostet heute — ich will noch nicht einmal auf die 500 DM, 600 DM pro Quadratmeter in den Zentren hinausgehen; ich nehme den Bundesdurchschnitt, damit es ziemlich zahm aussieht — in der Bundesrepublik im Durchschnitt 141 DM. Bei 500 Quadratmetern Bauland — Durchschnittsgrundstück — sind das 70 500 DM. Dafür sind an Grundsteuern auf der Basis des Einheitswerts von 1964 16,67 DM zu entrichten —0,18 DM je m2 im Jahr. Das heißt: Für 500 Quadratmeter Bauland haben Sie 88,50 DM in Deutschland an die Gemeinden zu entrichten. Dem steht im Jahr eine Wertsteigerung von mindestens 5 % gegenüber. Das sind 3 525 DM.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Das streitet ja keiner ab!)

    Da wären die Leute doch mit dem Klammerbeutel bepudert, wenn sie dieses Grundstück verkaufen und nicht weiter horten.

    (Beifall bei der SPD)

    Das heißt: Einer Wertsteigerung von 3 525 DM stehen 88,50 DM an Grundsteuern gegenüber — keine Probleme mit der Quellensteuer, keine Probleme mit der Kapitalertragsteuer; im Gegenteil: Die Kapitalanlage und der Gewinn sind bei späterem Verkauf sogar noch einkommensteuerfrei. Dies ist der eigentliche Grund spekulativer Zurückhaltung von Bauland.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Die Bauministerin nennt dies verschämt im Gesetzentwurf niedrige Haltungskosten. Das muß man sich einmal vorstellen.

    (Zuruf von der SPD: Skandal!)

    Städte und Gemeinden beklagen zu Recht die Baulandmisere und fühlen sich alleingelassen. Die Verfahren dauern zu lange. Die Verfügbarkeit an Boden fehlt. Jeder Bebauungsplan ist für eine Stadt ein Zuschußgeschäft. Erschließungs- und Planungskosten, Kosten der Infrastruktur und Folgelasten für Unterhaltung und Betrieb sind in vielen Bereichen zu leisten.
    Diese drei Kernfragen sind nicht allein mit dem Baurecht zu lösen. Sie sind nur mit abgabenrechtlichen Maßnahmen in den Griff zu bekommen, wie dies auch 15 von 16 Landesbauministern gesagt haben. Das heißt, wenn ich die Bundesbauministerin dazunehme, ist da eine Qualitätsentscheidung von 15 zu 2. Darüber muß man doch nachdenken.
    In der Presse war zu lesen: Frau Schwaetzer hält an der Baulandsteuer fest. Sie hatte ja vorgeschlagen, eine rückzahlbare Baulandsteuer C einzuführen. Wir können das diskutieren. Aber ich halte eine rückzahlbare Baulandsteuer C im Grunde genommen für eine nicht vertretbare Mehrbelastung der Kommunal- und Finanzverwaltung. Dann lassen wir es doch besser gleich sein.
    Ob der Flick-Paragraph 6 b zur vermehrten Baulandbereitstellung führt, wie es vorgeschlagen worden ist, ist fraglich. Was fehlt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine klare Regelung für baureife unbebaute Grundstücke und übrige Nutzungsarten in den Städten.
    Erstens: Im Gesetz stehen Steuermeßzahlen für Grundstücksarten. Lesen Sie das einmal in § 15 nach. Landwirtschaft wird mit der Meßzahl 6 v. T. je Einheitswert versehen; Wohngrundstücke und sonstige: 3,5 v. T.; Zweifamilienhäuser: 3,1 v. T. und Einfamilienhäuser: 2,6 v. T.
    Warum die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 30 % weniger Grundsteuern in Deutschland zahlen gegenüber Mietern und Mieterinnen in Mietwohnungen oder gegenüber Eigentümern in Eigentumswohnungen bleibt Geheimnis dieses Staates. Dies zu ändern ist dem Finanzminister zu kompliziert. Es ist aber dringend geboten, da ranzugehen.
    Zweitens. Im Gesetz steht, daß Grundstücke den gleichen Hebesatz haben müssen. Das heißt, wenn man einen Verfassungsrechtler fragt: gleicher Hebesatz für gleiche Grundstücksarten und -nutzungen. Die Nutzungsarten sind in der Baunutzungsverordnung festgelegt.
    Warum verpflichten wir Städte und Gemeinden, den Hebesatz für den sozialen Wohnungsbau in Essen-Margaretenhöhe oder Düsseldorf-Flingern genauso hochzuhalten wie das Grundstück auf der Kö in Düsseldorf oder das Grundstück auf der Kettwiger in Essen? Das ist doch ein Unsinn in diesem Staat, wenn man einmal darüber nachdenkt. Da liegt ja auch ein Unterschied in der Ertragskraft von 5 DM bis 100 DM pro Quadratmeter Wohnfläche oder Nutzfläche. Wir sollten im Grunde genommen daran gehen, darüber nachdenken und dies als Ansatzpunkt nehmen.
    Die SPD schlägt zum einen die Neufestsetzung dieser Steuermeßzahlen vor, die bislang ungerecht und einseitig unbebaute Grundstücke bevorzugen. Wenn dabei eine gleiche Steuermeßzahl für Ein- und Zweifamilienhausnutzer, für Mietwohnungsnutzer und für Eigentumswohnungsnutzer herauskommt, wäre das doch eine soziale Gerechtigkeit.
    Zum anderen schlägt die SPD die Zulassung unterschiedlicher Hebesätze für die Grundsteuer bei den verschiedensten Grundstücksarten vor. Dies alles — trotz des Vorschlags des Städtetages von 140 % Zuschlag auf den Einheitswert, wie dies bei der Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer ist — darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß bei der Besteuerung des Grundbesitzes seit langem ein anerkannter Maßstab fehlt. Die Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer erfassen das Grundstück im Verkehrswert; Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer nach dem Einheitswert von 1964 mit einem Zuschlag von 140 %. Die Grundsteuer erfaßt das Grundstück nach dem Einheitswert, d. h. auf der Preisbasis von 1964. In den
    11168 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1992
    Otto Reschke
    neuen Bundesländern geht das alles noch auf der Basis von 1935.
    Ich sage deutlich: Langfristig sind deshalb die Grundvermögen von der Einheitsbewertung abzukoppeln, damit eine zeitnahe Bewertung möglich und auch die Ungerechtigkeit in der Bodenbesteuerung beseitigt wird.
    Ich komme zum Schluß, Herr Präsident: Wir hoffen, Frau Ministerin, daß vor diesem Hintergrund der Baulandprobleme die Koalition bei der Beratung in den Ausschüssen Einsicht zeigt. Wir gehen davon aus, Frau Ministerin, daß Sie brennend auf unsere Vorschläge warten, weil Sie ja auch mit uns der Auffassung sind: Der Abgabenteil für Boden muß geändert werden. Wir werden Sie nicht enttäuschen. Wir halten mit Ihnen gemeinsam an der Baulandsteuer fest und werden dies auch ins Plenum einbringen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)