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    Plenarprotokoll 12/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Inhalt: Eintritt des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski in den Deutschen Bundestag für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Dr. Heike Niggemeyer 9903 A Erweiterung und Ablauf der Tagesordnung 9903 B Begrüßung einer Delegation des polnischen Parlaments 10000A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 12/3566) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 12/3582) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Akte vom 17. Dezember 1991 zur Revision von Artikel 63 des Europäischen Patentübereinkommens (Drucksache 12/3537) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz — RüstAltFG) (Drucksache 12/3257) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, Dr. Wolf Bauer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelung über die Anmietung von Kraftfahrzeugen im Werkverkehr nach dem Einigungsvertrag (Drucksache 12/3577) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unterrichtung und Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 12/3609) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Kittelmann, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Dr. Franz Möller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Detlef Kleinert (Hannover), Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 12/3614) 9903B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung veterinärrechtlicher, lebensmittelrechtlicher und tierzuchtrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/3201, 12/3619) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Erneuerung von Dörfern und kleinen Orten (Dorferneuerungsbericht) (Drucksachen 12/6346, 12/3403) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die mittelfristige Bau- und Investitionsplanung im Bereich der deutschen Schulen im Ausland (Drucksachen 12/1005, 12/3425) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1992 bei Kapitel 10 02 Titel 656 54 — Zuschüsse zur Sicherung der späteren Altersversorgung als Arbeitnehmer bei Abgabe landwirtschaftlicher Unternehmen (Nachentrichtungszuschüsse) (Drucksachen 12/3207, 12/3454) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen — (Drucksachen 12/3103, 12/3455) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 76 zu Petitionen (Drucksache 12/3575) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 77 zu Petitionen (Drucksache 12/3576) 9904C Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/3212, 12/3341, 12/3597, 12/3598) Erwin Marschewski CDU/CSU 9905 D Gerlinde Hämmerle SPD 9908 B Wolfgang Lüder F.D.P. 9909 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 9910D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9912 A Freimut Duve SPD 9912 C Jürgen Trittin, Minister des Landes Niedersachsen 9912D, 9916D Hans-Joachim Hacker SPD 9913 D Ortwin Lowack fraktionslos 9915 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9915C, 9917 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) (Drucksache 12/3608) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorlage eines neuen Gesundheitsstrukturgesetzes (Drucksache 12/3606) Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 9918 C Rudolf Dreßler SPD 9920 D Dr. Dieter Thomae F.D.P. 9924D, 9932 A Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9926 B Bernhard Jagoda CDU/CSU 9928B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 9930A Horst Seehofer, Bundesminister BMG 9932 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 9933 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 9936 D Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) F.D.P. 9939B Wolfgang Zöller CDU/CSU 9939 C Dr. Bruno Menzel F.D.P. 9940B Dr. Hans Geisler, Staatsminister des Landes Sachsen 9942 A Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Gerd Andres, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mißbrauch ausländischer Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer, Lohn- und Arbeitsrechtsdumping und verstärkte Verfolgung illegaler Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Hauptzollämter (Drucksache 12/3299) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 III b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer), Unfallverhütungsbericht 1990 (Drucksache 12/1845) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AÜG — sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — BillBG — (Drucksache 12/3180) Ottmar Schreiner SPD 9943 D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 9945 B Paul K. Friedhoff F.D.P. 9946 D Manfred Reimann SPD 9948 A Heinz Schemken CDU/CSU 9949 D Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 9950 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksachen 12/3600 vom 3. 11. 1992 und 12/3580 vom 30. 10. 1992—Franz Müntefering SPD (zur GO) 9952C Brigitte Baumeister CDU/CSU (zur GO) 9952 D Uta Würfel F.D.P. (zur GO) 9952 D Anmeldung deutscher Patente beim Bundespatentamt und beim Europäischen Patentamt in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu anderen Industrienationen, z. B. Japan MdlAnfr 8, 9 Wieland Sorge SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 9953A, C ZusFr Wieland Sorge SPD 9953C, D Deutsche Waffenlieferungen in die Türkei seit 1964; Stornierung türkischer Waffenkäufe im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einstellung deutscher Waffenlieferungen MdlAnfr 20, 21 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9954C, 9955 B ZusFr Gernot Erler SPD 9954C, 9955 B Dokumentierung der EG-Bürokratie angesichts des EG-Vorschlags zur Einführung einer gemeinsamen Bananen- Marktordnung MdlAnfr 22 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Gottfried Haschke BML 9956A ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 9956B ZusFr Freimut Duve SPD 9956C Planung von Umbauten für das Deutsche Historische Museum in Berlin; Vergabe des Architektenauftrags ohne Ausschreibung MdlAnfr 28, 29 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 9957A, 9958A ZusFr Peter Conradi SPD 9957A, 9958 A ZusFr Wieland Sorge SPD 9957 C ZusFr Freimut Duve SPD 9957 D Einverständniserklärung der Bundesregierung zum weiteren Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auf deutschem Territorium MdlAnfr 32 Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring 9959 A ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 9959 A Einladung der an der Demonstration gegen Ausländerfeindlichkeit am 8. November 1992 teilnehmenden Arbeiter und Angestellten durch die Bundesregierung MdlAnfr 36 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 9959C ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU 9959C Verwendung von Reizgas durch Demonstranten in Mecklenburg-Vorpommern MdlAnfr 37 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 9959D ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU 9960A Demographische Entwicklung in Deutschland bis 2030 MdlAnfr 38 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 9960 B ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 9960C ZusFr Rudolf Bindig SPD 9960 D Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 12 — Humanitäre Hilfe im Ausland — (Drucksachen 12/3204, 12/3456) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 apl. Titel 686 46 — Errichtung winterfester Flüchtlingsunterkünfte in Kroatien — (Drucksachen 12/3206, 12/3457) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Humanitäre Hilfe und Unterstützung von Friedensinitiativen für Somalia (Drucksachen 12/2159, 12/3599) Hartmut Koschyk CDU/CSU 9961 B Freimut Duve SPD 9962D, 9969 D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 9963 D Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9964 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9965 C Freimut Duve SPD 9966D, 9970 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 9966 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 9968 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 9968 C Rudolf Bindig SPD 9969 B Heinrich Lummer CDU/CSU 9970 A Rudolf Bindig SPD 9971 D Dr. Michaela Blunk F.D.P. 9973 B Hans Wallow SPD 9974B Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 9975 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Schutz und Unterstützung der Staatengemeinschaft für Salman Rushdie Hans-Dirk Bierling CDU/CSU 9976 D Freimut Duve SPD 9977 D Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 9978 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 9979 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 9980 B Heinrich Lummer CDU/CSU 9981 A Thea Bock SPD 9981D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9982 C Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9983B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 9984 A Christoph Matschie SPD 9985 B Dr. Günther Müller CDU/CSU 9986A Norbert Gansel SPD 9986 D Leni Fischer (Unna) CDU/CSU 9987 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Norbert Wieczorek, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Internationale Verschuldungskrise und wirtschaftliche Strukturanpassung in der Dritten Welt und in Osteuropa (Drucksachen 12/2160, 12/3300) Dr. Ingomar Hauchler SPD 9988 D Jochen Feilcke CDU/CSU 9990 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9992 A Ingrid Walz F.D.P. 9993 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 9994 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 9995 C Hans-Günther Toetemeyer SPD 9997 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 9998C, 10000B Dr. Willfried Penner SPD 9999 D Detlev von Larcher SPD 10000 A Dr. Dietrich Sperling SPD 10000 C Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 10001B Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksachen 12/2758, 12/3605 [neu]) Dr. Michael Luther CDU/CSU 10001 D Peter Conradi SPD 10002 B Hans-Joachim Hacker SPD 10003 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10005 B Dr. Walter Hitschler F.D.P. 10005 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 10006C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMF 10007 A Namentliche Abstimmungen 10007 C Ergebnisse 10012D, 10014C Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 55 zu Petitionen (Luftverunreinigung) (Drucksache 12/2296) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 59 zu Petitionen (Luftverunreinigung) (Drucksache 12/2558) Siegrun Klemmer SPD 10008A Steffen Kampeter CDU/CSU 10009 C Birgit Homburger F.D.P. 10011 B Steffen Kampeter CDU/CSU 10011 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 V Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 68 zu Petitionen (Betriebsverfassung) (Drucksache 12/2943) Horst Peter (Kassel) SPD 10016B Franz Romer CDU/CSU 10017 D Barbara Weiler SPD 10018 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10019 B Burkhard Zurheide F.D.P. 10019 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD: Stand und Perspektiven der Arbeitsförderung (Drucksachen 12/1990, 12/2678) Barbara Weiler SPD 10021 A Karl-Josel Laumann CDU/CSU 10022 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 10023 D Dr. Eva Pohl F.D.P. 10024 D Gerd Andres SPD 10025 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 10026B Renate Rennebach SPD 10027 C Dr. Werner Hoyer F.D.P. 10029D Wolfgang Engelmann CDU/CSU 10030A Nächste Sitzung 10031 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10033* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Hartmut Büttner (Schönebeck) und weiterer 38 Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Tagesordnungspunkt 5) 10033* C Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Dorothee Wilms zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — Drucksache 12/3613 Nr. 1 — 10034* C Anlage 4 Äußerungen des Bundeskanzlers über Staatsnotstand wegen Asylsachen DringlAnfr 3 — Drs 12/3600 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw BM Friedrich Bohl ChefBK 10034* D Anlage 5 Begründung für die Teilnahme von Bundeswehrsoldaten in Uniform am 50. Jahrestag der Schlacht von El Alamein; Bedrohungsanalyse der NATO als Basis der neuen Richtlinien für den Einsatz von Atomwaffen MdlAnfr 1 — Drs 12/3580 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg 10034* D Anlage 6 Verlängerung der Fahrzeiten auf der Bundesbahnstrecke Hamburg-Lübeck; Übertragung des ÖPNV auf Regionalverkehrsgesellschaften MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/3580 — Reinhold Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 10035* C Anlage 7 Kampagne der Welttierschutzgesellschaft zum Schutz der Bären MdlAnfr 5 — Drs 12/3580 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU 10035* D Anlage 8 Diskriminierung Schwerbehinderter durch das Urteil des Amtsgerichts Flensburg MdlAnfr 12 Drs 12/3580 — Dr. Eva Pohl F.D.P. SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 10036* A Anlage 9 Transferzahlungen an supranationale Gemeinschaften oder andere Länder MdlAnfr 13 — Drs 12/3580 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 10036 * B Anlage 10 Weitere Tätigkeit der vom Stellenabbau im Zolldienst betroffenen Zollbeamten; Verhinderung der Einstellung in einer Behörde durch eine vorgesetzte Dienststelle MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/3580 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 10036* D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Anlage 11 Letzte Verhandlung im Ermittlungsverfahren wegen der Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika; weitere Verfahren wegen der Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz MdlAnfr 18 — Drs 12/3580 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 10037* C Anlage 12 Auswirkung der Kürzungen der Mittel zur beruflichen Eingliederung von Aussiedlern MdlAnfr 25, 26 Drs 12/3580 — Dieter Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 10037* D Anlage 13 Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes für Behinderte MdlAnfr 27 — Drs 12/3580 — Dr. Eva Pohl F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 10038* B Anlage 14 Verzicht auf Werkvertragsabkommen angesichts der zurückgehenden Auftragslage im Baugewerbe MdlAnfr 30 — Drs 12/3580 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich Kolb BMWi 10038* D Anlage 15 Auflösung des Konzentrationslagers in Bosnien-Herzegowina und Durchsetzung des Embargos gegen Serbien MdlAnfr 31 — Drs 12/3580 Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 10039* B Anlage 16 Ausweisung des iranischen Botschafters im Zusammenhang mit den Morddrohungen gegen Salman Rushdie MdlAnfr 33 — Drs 12/3580 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 10039* D Anlage 17 Zugang für Fachhochschulabsolventen zum höheren Dienst MdlAnfr 40 — Drs 12/3580 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw'PStSekr Eduard Lintner BMI 10040* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 9903 117. Sitzung Bonn, den 5. November 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 05. 11. 92 * Beckmann, Klaus F.D.P. 05. 11. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 05. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 05. 11. 92 Peter Harry Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 05. 11. 92 Eymer, Anke CDU/CSU 05. 11. 92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 05, 11. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 05. 11. 92 Gallus, Georg F.D.P. 05. 11. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 05. 11. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 05. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 05. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 05. 11. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 05. 11. 92 Großmann, Achim SPD 05. 11. 92 Hilsberg, Stephan SPD 05. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 05. 11. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 05. 11. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 05. 11. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 05, 11. 92 ** Marten, Günter CDU/CSU 05. 11. 92 ** Marx, Dorle SPD 05. 11. 92 Mattischek, Heide SPD 05. 11. 92 Meißner, Herbert SPD 05. 11. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 05. 11. 92 ** Oesinghaus, Günther SPD 05. 11. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 05. 11. 92 Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 05. 11. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 05. 11. 92 * Rempe, Walter SPD 05. 11. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05. 11. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 05. 11. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 05. 11. 92 Ingrid Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 05. 11. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 05. 11. 92 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 05. 11. 92 Schüßler, Gerhard F.D.P. 05. 11. 92 Schwanitz, Rolf SPD 05. 11. 92 Schwarz, Stefan CDU/CSU 05. 11. 92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 05. 11. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 05. 11. 92 ** Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 05. 11. 92 Cornelie Steiner, Heinz-Alfred SPD 05. 11. 92 ** Dr. von Teichman, F.D.P. 05. 11. 92 * Cornelia Thierse, Wolfgang SPD 05. 11. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 05. 11. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Voigt (Frankfurt), Karsten SPD 05. 11. 92 *** D. Vosen, Josef SPD 05. 11. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 05. 11. 92 Wimmer (Neuötting), SPD 05. 11. 92 Hermann Zierer, Benno CDU/CSU 05. 11. 92 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Hartmut Büttner (Schönebeck) und weiterer 38 Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Tagesordnungspunkt 5): Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen, mit dem nach Herstellung der deutschen Einheit und mehr als 45 Jahre nach Kriegsende die in der Nachkriegszeit getroffenen gesetzlichen Regelungen zur Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges den veränderten Verhältnissen angepaßt werden sollen, stellen wir fest: Vertriebene und Aussiedler, die nach dem Verlassen des Vertreibungsgebietes in die alte Bundesrepublik gekommen waren, haben hier nach den verschiedenen Kriegsfolgengesetzen vielfältige Rechte, Entschädigungen und Hilfen zu ihrer Eingliederung erhalten. Vergleichbare Leistungen konnten die Vertriebenen, die ihren Aufenthalt im Gebiet der ehemaligen SBZ/DDR genommen haben, nicht erhalten. Sie mußten sich im Osten Deutschlands unter ungleich schwierigeren Bedingungen eine Existenz aufbauen. Eine nachträgliche Einbeziehung dieses Personenkreises in das System des Kriegsfolgenrechts wurde im Einigungsvertrag nicht vorgesehen. Viele berechtigte Erwartungen sind dadurch enttäuscht worden. Dies gilt insbesondere für die große Zahl der Vertriebenen in den neuen Bundesländern, die bisher keinerlei dem Lastenausgleich vergleichbare Leistungen erhalten haben. In gleicher Weise sind aber auch die nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und den deutschen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit vornehmlich in sibirische Lager oder in den Ural verschleppten ehemaligen Kriegsgefangenen und Internierten betroffen, die nach ihrer Entlassung aus dem Gewahrsam ihren 10034* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Aufenthalt in der ehemaligen SBZ/DDR genommen haben. Wir begrüßen es daher, daß die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf ihre Absicht erklärt, den in den neuen Ländern lebenden Vertriebenen, die das Vertreibungsschicksal selbst noch erlitten haben, im Rahmen des noch zu erlassenden Entschädigungsgesetzes eine einmalige Zuwendung von je 4 000,— DM zu gewähren; und den Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen, denen auf Grund der Rechtslage nach dem Einigungsvertrag keine Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz oder nach dem Häftlingshilfegesetz gewährt werden können, künftig durch die Gewährung von Leistungen aus der Heimkehrerstiftung, die auf die neuen Länder überführt wird, und im Rahmen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge flexibel und entsprechend ihrer Bedürftigkeit geholfen werden kann. Dabei sind wir uns bewußt, daß die Gewährung einer begrenzten Einmalleistung an die Vertriebenen kaum als Ausgleich für den Verlust der Heimat und das damit verbundene Vertreibungsschicksal gewertet werden kann. Sie kann nur der Versuch sein, durch eine späte Anerkennung für die heute meist alten Menschen wenigstens ein Stück Gerechtigkeit zu schaffen. Allerdings hätten wir uns im Interesse der Betroffenen gewünscht, wenn für diese Leistung bereits im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs eine gesicherte gesetzliche Grundlage geschaffen worden wäre. Wir erwarten daher, daß die Bundesregierung unverzüglich den Entwurf eines Entschädigungsgesetzes einbringt, der den in den neuen Ländern lebenden Heimatvertriebenen die in Aussicht gestellte Einmalzahlung im Rahmen eines möglichst einfachen und unbürokratischen Verfahrens zuerkennt; und daß bei der Leistungsgewährung ein Auszahlungsmodus festgelegt wird, der dem hohen Lebensalter der Betroffenen Rechnung trägt, denen lange Fristen bei der Auszahlung der Einmalleistung nicht mehr zugemutet werden können — zur inhaltlichen Ausgestaltung schlagen wir anstelle einer Barerfüllung eine zeitlich gestreckte Ausgleichsregelung durch Begründung von Spareinlagen vor; die Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der Auszahlung mit Priorität für besonders betagte Antragsteller, beginnend mit dem Jahre 1993, würde insbesondere die Möglichkeit eröffnen, die haushaltsmäßigen Belastungen aus dieser Regelung auf einen längeren Zeitraum zu erstrecken —, ferner daß Bundesregierung und Bundestag eine angemessene Aufstockung der Mittel für die „Heimkehrerstiftung" und die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge" vornehmen und daß die Richtlinien der beiden Stiftungen überarbeitet werden und eine verstärkte Berücksichtigung der Opfer aus den neuen Bundesländern vorsehen. Erika Steinbach-Hermann, Rudolf Meinl, Wolfgang Dehnel, Manfred Heise, Norbert Ott (Erfurt), Erika Reinhardt, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz), Ulrich Adam, Monika Brudlewsky, Dr. Gerhard Päselt, Dr. Harald Kahl, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Susanne Jaffke, Dr.-Ing. Paul Krüger, Wolfgang Ehlers, Hartmut Koschyk, Erwin Marschewski, Udo Haschke (Jena), Gertrud Dempwolf, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Horst Gibtner, Heinz Rother, Werner H. Skowron, Dr. Hermann Pohler, Dr. Harald Schreiber, Helmut Sauer (Salzgitter), Wolfgang Krause (Dessau), Michael Wonneberger, Dr. Immo Lieberoth, Ulrich Junghans, Rosemarie Priebus, Michael Stübgen, Rainer Eppelmann, Dr. Else Ackermann, Rolf Rau, Dr. Sabine Bermann-Pohl, Bernhard Jagoda, Dr.-Ing. Rainer Jork (alle CDU/CSU) Anlage 3 Erklärung zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Verlängerung der Wartefristen für Eigenbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksache 12/3613 Nr. 1) Den unten angeführten Mitgliedern der CDU/CSU-Arbeitsgruppe in der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" war es aus unverschuldeten Gründen nicht möglich, an der namentlichen Abstimmung teilzunehmen. Rainer Eppelmann, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Harald Kahl, Hartmut Koschyk, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Klaus-Heiner Lehne, Dr. Dorothee Wilms, Prof. Dr. Roswitha Wisniewski Anlage 4 Antwort des Bundesministers Friedrich Bohl auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3600 Frage 3): Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundeskanzler beabsichtigt, in Asylsachen wegen eines angeblichen Staatsnotstandes die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes nicht mehr beachten zu wollen, und wie will er das ggf. mit seinem Eid auf die Verfassung vereinbaren? Derartige Pressemeldungen sind falsch. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/3580 Fragen 1 und 2): Womit begründet die Bundesregierung die offizielle Teilnahme von Bundeswehrsoldaten in Uniform am 50. Jahrestag der Schlacht von El Alamein? Welche Bedrohungsanalyse der NATO stellt die Basis der neuen politischen Richtlinien für den Einsatz von Atom-Waffen durch die NATO dar? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 10035* Zu Frage 1: Die internationale Gedenkfeier in El Alamein war 1992 turnusgemäß von der deutschen Seite auszurichten. Ziel der diesjährigen Veranstaltung zum 50. Jahrestag der Schlacht war es, in Anerkennung des historischen Ausgangs der Schlacht und ihrer Bedeutung vor der Weltöffentlichkeit gemeinsam mit den Veteranen unter Beweis zu stellen, daß heute, 50 Jahre danach, die Versöhnung der Gegner stattgefunden hat. Nunmehr beklagen Freunde und Verbündete gemeinsam die Opfer der Vergangenheit und demonstrieren gleichzeitig, daß die heutigen Verbündeten sich als gleichberechtigte Partner verstehen. Es ist selbstverständlich und international üblich, derartige Gedenkfeiern durch Abordnungen der Streitkräfte feierlich zu umrahmen. Die Präsenz deutscher Soldaten in Uniform entsprach daher ebenso dem feierlichen Anlaß, wie die Teilnahme militärischer Delegationen der anderen damaligen Kriegsgegner. Die Zeremonie in El Alamein dokumentierte auch die Überwindung von Feindschaft und stellte den Gedanken der Völkerverbindung in den Mittelpunkt. Darüber hinaus war es ein selbstverständliches Anliegen, sowohl der gefallenen Soldaten als auch der Opfer unter der Zivilbevölkerung in entsprechender Form zu gedenken. Acht Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, die den Fraktionen der CDU/ CSU, der F.D.P. und der SPD angehören, haben an den Feierlichkeiten in El Alamein teilgenommen und durch ihre Anwesenheit die Bedeutung der Veranstaltung unterstrichen. Abschließend ist festzustellen, daß die an der Vorbereitung und Durchführung der Gedenkfeier beteiligten Soldaten der Bundeswehr einen ausgezeichneten Eindruck hinterließen, der bei den internationalen Beobachtern Respekt und Anerkennung hervorrief. Zu Frage 2: Die „Politischen Prinzipien für nukleare Planung und Konsultationen" basieren auf dem im November 1991 in Rom verabschiedeten „Strategischen Konzept" der Allianz und sind ein notwendiger Schritt auf der Grundlage der neu formulierten Strategie. Sie spiegeln die grundlegend veränderte Situation im nuklearen Bereich in Europa wider und unterstreichen die politische Rolle der Nuklearwaffen. Die „Politischen Prinzipien" reflektieren die verminderte Abstützung der Allianz auf Nuklearwaffen und die in immer weitere Ferne rückende Möglichkeit, daß die NATO jemals auf diese ohnehin drastisch reduzierten Waffen zurückgreifen müßte. Sie richten sich gegen keine konkrete Bedrohung. Vielmehr dienen sie der politischen Absicherung gegen verbleibende Risiken, deren Einschätzung ebenso schwierig wie unsicher ist und die zum Beispiel auch aus der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und weitreichender Trägermittel entstehen könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Reinhold Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 12/3580 Fragen 3 und 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn, die sich in der Werbung als Unternehmen Zukunft bezeichnet, im Hinblick auf die Tatsache, daß im künftigen Jahresfahrplan 1993/94 die Reisezeit auf der Strecke Hamburg-Lübeck so weit verlängert werden soll, daß nicht einmal mehr die Fahrzeiten von 1937 erreicht werden? Ist die Deutsche Bundesbahn im Hinblick auf die von ihr gezeigte fehlende Fähigkeit, für Lübeck und sein südholsteinisches Umland einen konkurrenzfähigen Fahrplan mit den notwendigen Anschlüssen an den überregionalen Verkehr (ICE, IC) zu gewährleisten, bereit, den Verkehr auf der Strecke HamburgLübeck auf leistungsfähige regionale Gesellschaften zu übertragen? Zu Frage 3: Die Fahrzeiten im Regionalverkehr auf der Strecke Hamburg-Lübeck sind erheblich kürzer als vor dem Kriege. Die Deutsche Bundesbahn ist derzeit bemüht, Auswirkungen infolge der vorübergehenden Bauarbeiten auf der Strecke der IC-Linie 1 auf die Fahrzeiten auf der Strecke Hamburg-Lübeck zu vermeiden. Zu Frage 4: Die Bestrebungen, im Rahmen der Bahnreform die Nahverkehrsleistungen zu regionalisieren, werden dazu führen, daß die Deutschen Bahnen künftig im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehen. Dies soll zu verbesserten Leistungen, mehr Kundennähe und höherer Marktakzeptanz führen. Die Strukturreform der deutschen Bahnen wird zukünftig auch ermöglichen, daß regionale Gesellschaften Verkehrsleistungen auf Strecken der Bundeseisenbahnen erbringen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3580 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kampagne der Welttierschutzgesellschaft (WSPA) zum Schutz der Bären, und in welcher Weise wird sie diese unterstützen? Die Bundesregierung begrüßt die Kampagne der Welttierschutzgesellschaft zum Schutz der Bären. Sie hat sich auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Kyoto, März 1992) mit Erfolg dafür eingesetzt, daß alle Bären dem Schutz des Übereinkommens und damit einer internationalen Handelskontrolle unterstellt wurden. Die Bundesregierung hält jedoch den bisherigen Schutz der Bären im Rahmen des geltenden Rechts gleichwohl noch für unzureichend. Sie unterstützt deshalb den Vorschlag der EG-Kommission, alle Bären in der künftigen EG-Artenschutzverordnung einer zusätzlichen Einfuhrgenehmigungspflicht zu unterstellen, um die Einfuhr von Bären unter Arten- 10036* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Schutz- und Tierschutzgesichtspunkten besser kontrollieren zu können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Pohl (F.D.P.) (Drucksache 12/3580 Frage 12): Hält die Bundesregierung das Schwerbehindertenurteil des Amtsgerichts Flensburg — Aktenzeichen 63 C 265/92 —, in dem Urlaubern wegen Anwesenheit Schwerbehinderter im Hotel eine Preisreduzierung wegen Mangelhaftigkeit der Reisevertragsleistung zugebilligt wurde, für mit geltendem Recht — insbesondere der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde — vereinbar, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Behinderte durch derartige Urteile zu Menschen zweiter Klasse erklärt werden? Die Bundesregierung muß sich im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte jeder kommentierenden Wertung einer gerichtlichen Entscheidung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn ein ergangenes Urteil allgemein auf Unverständnis stößt. Die verfassungsrechtliche Garantie der Menschenwürde gilt für Nichtbehinderte und Behinderte gleichermaßen. Die Bundesregierung hat daher in der Vergangenheit stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitest möglichem Umfang verwirklicht werden muß. Sie wird auch künftig mit allem Nachdruck für eine umfassende Integration der Behinderten eintreten. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg aller Bemühungen um eine Eingliederung der Behinderten ist, daß Vor- und Fehlurteile in der Öffentlichkeit abgebaut werden. Dieses Ziel kann nur durch einen ständigen werbenden Prozeß, der auf Bewußtseinsänderung abzielt, erreicht werden. Auf Grund der Berichterstattung über das Urteil des Amtsgerichts Flensburg sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in weiten Teilen unserer Gesellschaft zeugen. Um die Integration der Behinderten sollten aber alle Teile unserer Gesellschaft bemüht sein, Bestrebungen, Behinderte am normalen Alltags- und Urlaubsleben teilhaben zu lassen, sowie jegliches Engagement für die Belange der Behinderten sind auf das Nachdrücklichste zu unterstützen. Behinderte sind keine Menschen zweiter Klasse, sondern ebenso wertvolle Menschen wie die nichtbehinderten Mitbürger. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/3580 Frage 13): Wie hoch sind die unmittelbaren und mittelbaren Transferzahlungen öffentlich bzw. öffentlich finanzierter oder teilfinanzierter Haushalte an übernationale Gemeinschaften oder andere Länder weltweit? Ich gehe davon aus, Herr Kollege, daß Sie „Transferzahlungen" nicht im rein technischen Sinn verstanden wissen wollen, sondern daß Sie generell an allen Leistungen ins Ausland interessiert sind. Dabei kann ich nur Auskünfte über Maßnahmen geben, die im Bundeshaushalt enthalten sind. Zahlen aus anderen öffentlichen, öffentlich finanzierten oder teilfinanzierten Haushalten stehen mir nicht zur Verfügung. Auch die Aufteilung nach unmittelbaren bzw. mittelbaren Leistungen kann ich nicht vornehmen. Derartige Differenzierungen sind im Bundeshaushalt nicht vorgesehen. Die gewünschten Angaben fasse ich zu Ausgabenblöcken zusammen, und zwar mit den im Bundeshaushalt 1992 veranschlagten Beträgen. Nun zu den Einzelheiten: Die Entwicklungshilfe umfaßt 1992 insgesamt rd. 8,2 Milliarden DM. Davon entfallen gut 2,7 Milliarden DM auf die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit. Für humanitäre Hilfsmaßnahmen außerhalb der Entwicklungshilfe werden zusätzlich 85 Millionen DM bereitgestellt. Leistungen an die EG sind im Bundeshaushalt 1992 in Höhe von 38,4 Milliarden DM vorgesehen, die sich durch Rückflüsse an den Bundeshaushalt auf 20,6 Milliarden DM netto reduzieren. Für Leistungen an mittel- und osteuropäische Länder und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sind 1992 gut 8,7 Milliarden DM vorgesehen, davon etwa 7,4 Milliarden DM für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Die Zahlungen des Bundes an internationale und supranationale Organisationen belaufen sich 1992 auf rd. 6,6 Milliarden DM. Dabei handelt es sich überwiegend um Mitgliedsbeiträge an Organisationen, wie z. B. die Vereinten Nationen, oder an internationale Forschungseinrichtungen, wie etwa CERN. Weitere 235,6 Millionen DM sind 1992 für die NATO-Verteidigungshilfe, Rüstungssonderhilfe bzw. Ausstattungshilfe vorgesehen. Darüber hinaus bin ich gerne bereit, Ihnen Zusammenstellungen mit den bedeutendsten Einzelangaben zur Verfügung zu stellen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/3580 Fragen 16 und 17): Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant die Bundesregierung, um den in den Grenzzollstationen verbliebenen Beamten des Grenzzolldienstes zur Vermeidung sozialer Härten bei weiterem Stellenabbau im Grenzzolldienst einen heimatnahen Einsatz, ggf, in anderen Bereichen der staatlichen Verwaltung, zu ermöglichen? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 10037* Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß einem vom Stellenabbau im Grenzzolldienst betroffenen Beamten die Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Behörde der staatlichen Verwaltung trotz Einstellungsabsicht der betreffenden Behörde durch eine vorgesetzte Dienststelle untersagt wurde? Zu Frage 16: Von dem Aufgabenwegfall im Zuge der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts werden rd. 3 100 der an den EG-Binnengrenzen eingesetzten Beamten des mittleren Zolldienstes betroffen sein. Nach heutigem Stand werden davon etwa 400 Beamte bereits 1993 von den Vorruhestandsregelungen Gebrauch machen. Rd. 1 700 Beamte werden innerhalb der Zollverwaltung heimatnah eingesetzt werden können. Es handelt sich dabei um solche Beamte, denen aus schwerwiegenden familiären oder sozialen Gründen eine Versetzung in entfernter gelegene Bereiche nicht zugemutet werden kann. Rd. 550 Beamte mit weniger schwerwiegenden „Verbleibensgründen" können mit einem Einsatz innerhalb ihres bisherigen Oberfinanzbezirks rechnen. Etwa 450 Beamte werden sich auf einen Einsatz in anderen Oberfinanzbezirken einrichten müssen. Sie werden zur Verstärkung insbesondere in den Ballungsräumen, und dort vornehmlich in den Bereichen Internationale Großflughäfen, Zollfahndung, Steueraufsicht und Außenprüfung, Kontrolle der Sozialversicherungsausweise, eingesetzt. Wegen des in diesen Bereichen erfolgten Aufgaben- und Arbeitsplatzzuwachses sind dort zu beseitigende Engpässe entstanden, die auf diese Weise geschlossen werden. Abgaben von Zollbeamten an andere Verwaltungen werden bei dieser Ausgangslage nicht erforderlich sein. Gleichwohl werden von allen in Rede stehenden Beamten des mittleren Zolldienstes insgesamt 155 Beamte zum Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wechseln. Zu Frage 17: Die Tatsache, daß einem vom Stellenabbau im Grenzzolldienst betroffenen Beamten der Verwaltungswechsel untersagt worden ist, läßt sich ohne Kenntnis näherer Einzelheiten dieses Falles nur allgemein bewerten. Eine Abgabe von Angehörigen des gehobenen Zolldienstes an andere Verwaltungen lehnt die Zollverwaltung wegen zur Zeit gegebener erheblicher Personalengpässe in dieser Laufbahn schon seit längerem in aller Regel ab. Eine Ausnahme gilt u. a. für 30 Beamte dieser Laufbahn, die dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden sollen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/3580 Frage 18): Wann hat in dem Ermittlungsverfahren der Oberfinanzdirektion Kiel wegen der Lieferung von Unterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika die letzte Ermittlungshandlung stattgefunden, und wie sollen die Verfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Ende gebracht werden? Die letzte Ermittlungshandlung (Zeugenvernehmung) in dem Bußgeldverfahren der Oberfinanzdirektion Kiel gegen Angehörige und ehemalige Angehörige der Firmen HDW, Kiel, und IKL, Lübeck, hat am 20. Februar 1992 stattgefunden. Die Oberfinanzdirektion Kiel beabsichtigt, das Bußgeldverfahren gem. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung einzustellen, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für das Vorliegen einer außenwirtschaftlichen Ordnungswidrigkeit ergeben haben. Auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald MdB, beim Bundesminister der Finanzen vom 8. September 1992 auf Ihre schriftliche Anfrage an die Bundesregierung weise ich hin. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dieter Heistermann (SPD) (Drucksache 12/3580 Fragen 25 und 26): Was kann den Bildungseinrichtungen geraten werden, die in den letzten Jahren sachlich und personell in großem Umfang investiert haben und jetzt aufgrund der Verabschiedung der 10. Novelle AFG von den Kürzungen in der beruflichen Eingliederung für Aussiedler betroffen sind? Wer sorgt in Zukunft dafür, daß Aussiedler ohne anerkannte Berufsqualifikation bzw. schlechte Berufschancen auf die hiesigen Arbeitsmarktanforderungen vorbereitet werden? Zu Frage 25 und 26: Das in 2. und 3. Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen modifiziert die Eingliederungsleistungen für Aussiedler nach dem Arbeitsförderungsgesetz und verlagert die Finanzierung von der Bundesanstalt für Arbeit auf den Bund. Zukünftig erhalten neu einreisende Aussiedler für 6 Monate eine bedürftigkeitsabhängige Eingliederungshilfe und die Erstattung der durch die Teilnahme an einem ganztägigen sechsmonatigen Sprachkurs entstehenden Kosten. Dies entspricht der Tendenz der Bundesanstalt für Arbeit, den Sprachunterricht zeitlich zu straffen. Dem haben die Träger von Sprachkursen mit ihrem Angebot weitgehend Rechnung getragen. Das in der Zwischenzeit vom Goethe-Institut erarbeitete Curriculum für Deutsch-Sprachkurse weist nach, daß die Erlernung der deutschen Sprache in dem Umfang, wie er für die berufliche Eingliederung notwendig ist, innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Abgesehen von 10038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Ausnahmefällen dürfte daher die Herabsetzung der Sprachenförderungsdauer von acht Monaten auf sechs Monate keine einschneidende Einschränkung bedeuten. Im übrigen war eine langfristige Planung für die Träger von Sprachkursen, was die sachliche und personelle Ausstattung angeht, wegen der schwankenden Aussiedlerzahlen auch bisher nur in beschränktem Umfang möglich. Das Angebot von beruflichen Bildungsmaßnahmen (Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen) ist in aller Regel — mit Ausnahme der sog. Kombimaßnahmen (Verbindung von Sprachkurs und beruflicher Bildungsmaßnahme) — nicht auf die alleinige Teilnahme von Aussiedlern ausgerichtet. Derartige Maßnahmen stehen in der Regel auch anderen Teilnehmern offen. In diesem Bereich wird es daher nicht zu großen Umstellungen der Träger kommen. Dies gilt auch deswegen, weil die meisten Bildungsträger über ein sehr vielfältiges Bildungsangebot verfügen und so einen Ausgleich zwischen den einzelnen Angeboten vornehmen können. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Auch in Zukunft können Aussiedlern die Maßnahmekosten beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erstattet werden, soweit die Teilnahme zur beruflichen Eingliederung notwendig ist. Nach dem Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen entfällt allerdings der Anspruch auf Eingliederungsgeld während der Teilnahme an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Ein Teil der Aussiedler wird daher hinsichtlich der Kosten für den Lebensunterhalt auf die Sozialhilfe angewiesen sein. Insgesamt dürfte damit gewährleistet sein, daß Aussiedler, die eine berufliche Bildungsmaßnahme nötig haben, auch zukünftig an einer solchen teilnehmen können, Im übrigen haben auch in der Vergangenheit nicht alle in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedler einen von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Bildungsgang durchlaufen. Teilweise ist auch eine Einarbeitung auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Pohl (F.D.P.) (Drucksache 12/3580 Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen innerhalb der Interessenvertretungen der Behinderten, ein Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen, und ist sie der Auffassung, daß das Grundgesetz um einen verfassungsrechtlich verankerten Behindertenschutz zu erweitern ist? Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, daß behinderte Menschen in unserer Gesellschaft als vollwertige, mit gleichen Rechten ausgestattete Bürger angesehen und behandelt werden. Dieser Einsatz war und ist nicht erfolglos; als Beispiel nenne ich das am 1. Janur 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz, das für die Rechtsstellung sehr vieler behinderter Menschen in unserem Land wesentliche Fortschritte gebracht hat. Die genannte Aufgabe ist sicherlich auch nicht beendet, sondern stellt sich in immer wieder neuen — und auch in nicht „aufgearbeiteten" alten — Zusammenhängen. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die von Behindertenorganisationen vorgeschlagene Grundgesetzänderung dabei helfen würde und ob das von ihnen Formulierte — daß „niemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung benachteiligt oder bevorzugt werden" darf — wirklich gewollt ist. Beispielsweise könnte der vorgeschlagenen Fassung entnommen werden, daß die nach dem Schwerbehindertengesetz bestehenden Pflichten entfallen müßten, Schwerbehinderte „bevorzugt" einzustellen. Auch Sozialleistungen zur Rehabilitation, die durchweg als „besondere Hilfen" für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen geleistet werden, wären nach dem vorgeschlagenen Text in dieser Form kaum noch möglich. Aus diesen Erwägungen befürwortet die Bundesregierung derzeit nicht, das Grundgesetz in der vorgeschlagenen Weise zu ergänzen. Die Bundesregierung regt deshalb an, die — unzweifelhaft in vielen Bereichen noch bestehenden — Probleme behinderter Menschen bei der vollen Teilhabe an unserer Gesellschaft, soweit dies überhaupt mit rechtlichen Regelungen möglich ist, im Rahmen der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Einordnung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts in das Sozialgesetzbuch anzugehen. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens (SGB IX), gegebenenfalls verbunden mit Änderungen diskriminierender oder eingliederungshemmender Vorschriften in anderen Einzelgesetzen, kann nach Einschätzung der Bundesregierung mindestens so viel an Gleichstellung und „Antidiskriminierung" für behinderte Menschen erreicht werden, wie mit einem gesonderten „Gleichstellungs-" oder „Antidiskriminierungsgesetz" möglich wäre. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3580 Frage 30): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Baukonjunktur angesichts der dramatisch zurückgehenden Auftragslage, vor allem für das Frühjahr, und wird sie die Werkvertragsabkommen zugunsten der Arbeitsplätze hier suspendieren? Antwort zum ersten Teil der Frage: Die Bauwirtschaft ist weiterhin Stütze der Gesamtkonjunktur. Zwar hat die Nachfrage nach Bauleistungen im Westen Deutschlands seit einigen Monaten nachgelassen. Bauproduktion und Beschäftigung sind nicht mehr weiter gestiegen. Die Abflachung der Konjunktur ist auch in der Bauwirtschaft nicht zu übersehen. Aktivitätsniveau und Kapazitätsauslastung sind indes unverändert hoch. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 10039* Bei nachlassender Dynamik des Wirtschaftsbaus (in Phasen konjunktureller Abschwächung geht die Investitionsneigung der Unternehmen zurück) und des öffentlichen Baus ist der Wohnungsbau weiterhin stabil. Nicht nur die Bundesregierung, auch die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute sowie die Bauwirtschaft selbst rechnen mit einem klar positiven Bauergebnis für das Jahr 1992. Der Bauwirtschaft wird eine Ausnahmerolle in der momentan insgesamt gedrückten Konjunkturlage attestiert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Bauinvestitionen in diesem Jahr real um rd. 3 1/2 % höher sein werden als 1991. Dies übertrifft sogar die bis zur Jahresmitte vorherrschenden Erwartungen. Im kommenden Jahr wird auch die Entwicklung der Bauwirtschaft stärker von der gesamtwirtschaftlichen Großwetterlage abhängen. Mit einem Einbruch rechnen weder die Bundesregierung noch die Forschungsinstitute oder die Bauwirtschaft. In den neuen Bundesländern geht der Aufbauprozeß — wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten — weiter voran. Die statistischen Unsicherheiten erlauben nach wie vor keine genaue Quantifizierung. Das Wachstum der Bauwirtschaft ist allerdings bei weitem deutlicher als in der Gesamtwirtschaft. Die Bundesregierung rechnet für dieses, wie für das kommende Jahr mit einer realen Zunahme der Bauinvestitionen in der Größenordnung von 15-20 %. Antwort zum zweiten Teil der Frage: Die Bundesregierung sieht angesichts der Situation keine Notwendigkeit, die mit den mittel- und osteuropäischen Staaten bestehenden Werkvertragsabkommen zu Gunsten der Arbeitsplätze in Deutschland zu „suspendieren". Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß sich die vereinbarten Kontingente für die Beschäftigung von Baufacharbeitern auf Grund der Anpassungsmodalitäten in den Werkvertragsabkommen ab 1. Oktober 1992 um rd. 9 300 Arbeitnehmern verringert haben. Ab 1. Oktober 1992 können auf Grund der Werkvertragsabkommen im Jahresdurchschnitt statt bisher 68 800 Arbeitnehmer künftig nur noch rd. 59 500 ausländische Werkvertragsarbeitnehmer im Baubereich beschäftigt werden. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/3580 Frage 31): Was tut die Bundesregierung, um zu erreichen, daß endlich die Konzentrationslager in Bosnien-Herzegowina aufgelöst und damit unendliches Leid und kaum faßbare Grausamkeiten beendet werden, und was tut die Bundesregierung, um das gegen Serbien beschlossene Embargo endlich durchzusetzen? Die Bundesregierung und ihre EG-Partner haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Existenz von Internierungslagern die Verantwortlichen energisch aufgefordert, alle Gefangenen unverzüglich freizulassen und die Lager aufzulösen. Zuletzt hat sich Bundesminister Kinkel am 25. Oktober 1992 entschieden in einem Brief an die Ko-Vorsitzenden des Lenkungsausschusses der Konferenz über das ehemalige Jugoslawien Vance und Lord Owen für eine umgehende Reaktion der internationalen Gemeinschaft eingesetzt. Wenn sie schon nicht in der Lage ist, die kriegerischen Auseinandersetzungen zu beenden, so kann sie doch zumindest das grauenhafte Geschehen in den Internierungslagern nicht weiter dulden. Soweit die freigelassenen Internierten nicht in der Region untergebracht und versorgt werden können, müssen sie in dritten Staaten Aufnahme finden. Deutschland ist bereit, hier auch in Zukunft einen angemessenen Beitrag zu leisten. Die Bundesregierung hat die Verhängung des Embargos gegen Serbien und Montenegro nachdrücklich unterstützt. Sie hat den VN-Sanktionsbeschluß unverzüglich in innerstaatliches Recht umgesetzt und Verstöße mit erheblichen Strafen belegt. Ein deutsches Schiff ist gemeinsam mit Schiffen der Partner an der Überwachung des Embargos in der Adria beteiligt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Zollbeamte im Rahmen des Einsatzes von EG/KSZE Sanktionsunterstützungsmissionen als Monitore zur Überwachung des Embargos an die Grenzen der Anrainerstaaten entsandt. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/3580 Frage 33): Ist die Bundesregierung bereit, nachdem der iranische Botschafter sich mit der fatwa des verstorbenen Ayatollah Khomeini und den Morddrohungen gegen den britischen Schriftsteller Rushdie identifiziert hat, diesen zur „persona non grata" zu erklären und aufzufordern, die Bundesrepublik Deutschland unverzüglich zu verlassen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den iranischen Botschafter zur „persona non grata" zu erklären. Der Botschafter hat ausweislich der Niederschrift seines Interviews vom 29. Oktober 1992 im Saarländischen Rundfunk einen Hinweis auf das islamische Recht gegeben: „No country and no muslim in the world can and would be able to change the verdict of Islam." Er erklärte zusätzlich gegenüber dem Auswärtigen Amt, Iran respektiere die innere Rechtsordnung anderer Staaten. Sein Land beachte strikt den Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Der Botschafter hat außerdem in einer Presseerklärung seiner Botschaft mitgeteilt, daß die iranische Regierung dem Völkerrecht verpflichtet sei und die Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen ablehne. In den bilateralen Beziehungen gelte der Grundsatz der Respektierung der innerstaatlichen Gesetze und Bestimmungen des jeweiligen Landes und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder. Terrorismus in jeder Form und an jedem Ort sei ohne Einschränkungen zu verurteilen. 10040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1992 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3580 Frage 40): Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, künftig auch Fachhochschul-Absolventen den Zugang zur höheren Laufbahn im Öffentlichen Dienst zu eröffnen, und ist sie bereit, die Laufbahnregelungen entsprechend zu ändern? Die Forderungen sind der Bundesregierung seit langem bekannt. Sie ist nicht der Auffassung, daß Fachhochschulabsolventen der Zugang zum höheren Dienst eröffnet werden sollte. Sie ist deshalb auch nicht bereit, eine Änderung der laufbahnrechtlichen Regelungen im Beamtenrechtsrahmengesetz und im Bundesbeamtengesetz dem Parlament vorzuschlagen. Die Erfüllung der Forderung würde zu einer Zusammenlegung des gehobenen und des höheren Dienstes führen; dies würde weder dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) noch der unterschiedlichen Vor- und Ausbildung gerecht. Sie würde außerdem zu erheblichen Mehrkosten führen; betroffen wären alleine im bisherigen Bundesgebiet mehr als 700 000 Beamte des gehobenen Dienstes. Diese Mehrkosten könnten bei der derzeitigen Haushaltslage nicht aufgebracht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Hoffacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt. Diese Weisheit und die Überzeugung der alten Griechen hat manchen Verhandlungspartner der Koalition und der Opposition bei den zähen Beratungen über das Gesundheitsstrukturgesetz buchstäblich aufrechterhalten.
    Alle wußten aber, daß das Gesundheitsstrukturgesetz entstehen mußte, weil die allgemeine Überzeugung vorherrscht, es müßte nicht nur etwas geschehen, sondern auch etwas passieren. Aber was im einzelnen geschehen mußte, war streitig. Heute, insbesondere draußen, besteht ein heftiger Streit über die Frage, was denn nun im einzelnen zu geschehen hat.
    Ich bin überzeugt: Wenn der Pulverdampf der Attacken mancher Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und weiterer Kombattanten verzogen ist, wird sich zeigen, daß der zwischen Koalition und Opposition erstrittene Kompromiß vernünftig ist, vernünftig deshalb, weil alle am Gesundheitswesen Beteiligten solidarisch belastet werden, solidarisch deshalb, weil alle zugunsten der Patienten Opfer zu bringen haben und auch die Beitragszahler selbst belastet werden.
    Der Konsens der Beteiligten ist Grundlage des heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurfs. Allen Beteiligten möchte ich danken, daß dieser Kompromiß nach langen und zähen Verhandlungen möglich war. Mein Dank gilt dabei ganz besonders den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Gesundheit,

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    die unter nicht leichten Bedingungen bis in die Nacht hinein — wie das bisweilen der Fall war — die Bedingungen für dieses Gesetz erst ermöglicht haben.
    Wir waren, meine Damen und Herren, praktisch zur Übereinkunft gezwungen. „Wir", das waren und sind die CDU/CSU, die F.D.P., die SPD, die Verantwortlichen der alten und neuen Bundesländer mit ihren farbenprächtigen Parlamenten und Regierungen.
    Wir mußten eine Übereinkunft herbeiführen, weil die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung in Ost und West alarmierend ist. Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung driften weiter auseinander. So ist für das erste Halbjahr 1992 festzustellen, daß die Steigerung der Ausgaben 10,6 % betrug, die Steigerung der Einnahmen in den Krankenkassen demgegenüber nur bei 4,4 % lag.
    Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den alten Ländern erstmals auf den hohen Spitzenbetrag von 13,1 % hochgeklettert. Dennoch erwarten wir in diesem Jahr ein Defizit von nahezu 10 Milliarden DM.



    Dr. Paul Hoffacker
    Auch in den neuen Ländern ist nach anfänglichen Überschüssen die defizitäre Entwicklung vorprogrammiert. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sich vor diesem Hintergrund einer rezessiven Entwicklung der Wirtschaft eröffnen könnten, möchte ich hier nur andeuten. Ein Aussteigen bei diesen Verhandlungen, bei dieser Situation wäre verantwortungslos gewesen.
    Fazit: Handlungsbedarf, nein, Handlungszwang besteht. Untätigkeit verschlechtert die Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Untätigkeit erhöht die Belastungen der Arbeitgeber und verringert die Nettoeinnahmen der Arbeitnehmer. Untätigkeit wirkt sich doppelt zu Lasten unserer Rentner aus. Sie müßten nämlich höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen und erhielten geringere Rentenanpassungen wegen der Nettolohnbezogenheit der Rente. Das, meine Damen und Herren, muß verhindert werden.
    Konsequenz dieser Diagnose ist: Der Konsens der Koalition mit der SPD-Bundestagsfraktion und den Ländern ist nötig. Er ist, soweit ich das überschaue, in den grundsätzlichen politischen Aussagen auch gelungen. Eine realistische und kalkulierbare gesundheitspolitische Alternative ist nicht zu erkennen.
    All diejenigen, die jetzt ordnungspolitische Grundsätze zitieren oder das Erreichte an ihrem sozialpolitischen Credo messen, bitte ich, auch diese Fakten zu berücksichtigen.
    Ergebnis dieser politischen Situation ist unser Gesundheits-Strukturgesetz. Grundlage dieses Gesetzes ist der Kompromiß, weil sich alle Beteiligten — ausgehend von ihren unterschiedlichen Ausgangspositionen — aufeinander zubewegt haben. Ohne hier ein Aufrechnen der gegenseitigen Erfolge beginnen zu wollen, glaube ich sagen zu können, daß das Gesetz von einem ausgewogenen Geben und Nehmen getragen ist. Wir müssen erkennen — auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen —, daß wir, wie die Zahlen zeigen, über unsere Verhältnisse gelebt haben. Das Anspruchsdenken aller am Gesundheitswesen Beteiligten — manche tun es besorgt, manche unbekümmert — überwuchert die realen Zahlungsmöglichkeiten und nimmt immer weniger Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Der Spannungsbogen von Eigenverantwortung und Solidarität wird überdehnt. Er wird strapaziert durch medizinisch nicht notwendige Leistungen, und er wird überlastet, so daß dieser Spannungsbogen zu bersten beginnt. Dieser Entwicklung muß in dreifacher Weise entgegengewirkt werden; einmal durch Sofortmaßnahmen, weiterhin durch Strukturmaßnahmen und drittens durch eine neue Bestimmung der Selbstverantwortung von Patienten, Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Arzneimittelherstellern, also von all denjenigen, die wir in der Regel etwas abschätzig Leistungserbringer nennen. Alle müssen zwischen Selbstverantwortung und Solidarhaftung der Versicherten ihre Verantwortung neu überdenken.
    Es kann nämlich nicht angehen, daß der ungebremste Zugriff auf das Geld der Kassen noch weiter beschleunigt wird. Wie sich dieser Zugriff beschleunigt hat, sehen wir exemplarisch an einigen Zahlen im Bereich der Kuren und des Zahnersatzes oder beispielhaft an den Krankenhausausgaben des laufenden Jahres. Es muß daher schnell gehandelt werden.
    Wir nehmen deshalb kurzzeitig bei diesem Prozeß in Kauf, daß wir gegen ordnungspolitische Prinzipien verstoßen, weil sich kurzfristig das Gesundheitswesen nicht durch das System der Sozialen Marktwirtschaft sanieren läßt. Ich selber bin aber der Überzeugung, daß nur das System der Sozialen Marktwirtschaft auch langfristig das Gesundheitswesen beherrschen muß und daß diese Grundsätze über kurz oder lang eingeführt werden müssen.
    Uns passen diese Eingriffsinstrumente genausowenig wie den sogenannten Leistungsanbietern. Aber, meine Damen und Herren: Wer fragt denn die Versicherten, wenn ihnen durch Beitragserhöhungen ungefragt in die Tasche gegriffen wird? Wer schützt die Versicherten vor diesem Zugriff, wenn die Politik nicht Grenzen setzt?

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Deshalb setzen wir Grenzen, und zwar in der Phase der nächsten zwei bis drei Jahre. Dies geschieht beispielsweise durch Budgetierung, durch Preisstopp, durch eine Verringerung der Arztbedarfszahlen und durch andere Maßnahmen.
    Aber wir eröffnen gleichzeitig die Chance zur strukturellen Veränderung im Gesundheitswesen. Diese Chancen sollten von allen durch Annahme des Gesetzes genutzt werden und nicht durch eine Blokkade neuer Wege.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wie dies aussieht, können wir leider täglich erleben: Durch große Demonstrationen, durch falsche Informationen und bisweilen durch eine Verhetzung der Patienten. Dies, meine Damen und Herren, kann nicht die Wirklichkeit der kurzfristigen oder langfristigen Entwicklung sein.
    Deshalb haben wir Strukturen in dieses Gesetz eingebaut und dafür gesorgt, daß sich auf lange Frist das Gesundheitswesen so entwickeln kann, daß alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen, so beispielsweise im Krankenhaussektor mit der Aufgabe des Selbstkostendeckungsprinzips. Bei gleichzeitiger Ablösung der tagesgleichen Pflegesätze wird ein grundlegender Strukturfehler des bisherigen Krankenhausrechts beseitigt. Durch Einführung von Fallpauschalen, Sonderentgelten und differenzierten Pflegesätzen wird der Weg für mehr Transparenz und Effizienz im Krankenhaus eröffnet.
    Durch die bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, insbesondere durch die Einführung von vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung, wird die Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus erheblich gesteigert werden können. Stationäre Krankenhausbehandlung soll künftig nur noch dann erfolgen, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Wir



    Dr. Paul Hoffacker
    wissen heute, daß die Bezugsgrößen Bettenzahl und Verweildauer im Krankenhaus falsch sind, ja, geradezu dazu anreizen, daß der Patient das Krankenhaus aufsucht und dort seine Behandlung verlangt.
    Auch die Regelungen in der ambulaten Versorgung enthalten wichtige Strukturelemente. Hier geht es eben nicht nur, wie der erste Eindruck glauben machen möchte, um Budgetierung, Grundlohnanbindung, Eindeckeln und Ausdeckeln, Punktwertabsenkung oder kollektive und individuelle Maßnahmen. All jene Dinge, die von den meisten Zeitgenossen sowieso nur unverständlich und nur unter dem Gebot der Stunde als unvermeidliche Sofortmaßnahmen akzeptiert werden können, sind eine vorübergehende Maßnahme.
    Nicht zu unterschätzen sind Struktureffekte, wie beispielsweise die Neuordnung der hausärztlichen Versorgung unter qualitativen, finanziellen und organisatorischen Aspekten. Die Neuregelung der Kassenarztzulassung durch Neubestimmung der Kriterien bei der Überversorgung bis hin zur Bedarfszulassung ist eine Komponente, die längst überfällig war.
    Meine Damen und Herren, trotz der Befürchtung, daß ich mit meiner Äußerung zu der Vorschlagsliste für die verordnungsfähigen Arzneimittel vielleicht wiederum Mißverständnisse wecke, möchte ich sagen, daß diese Vorschlagsliste nicht eine Positivliste im Sinne dieses Reizwortes ist.

    (Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Sehr wahr!)

    Mit dieser Liste kann für die Ärzteschaft mehr Transparenz geschaffen werden, und damit können die Anreize zu einem wirtschaftlichen Ordnungsverhalten erhöht werden.
    Die Reduzierung des Arzneimittelangebots auf dem Markt und die damit verbundene Einschränkung der Therapiefreiheit wird durch diese Liste, die als Verordnung des Bundesministers für Gesundheit erlassen wird, nicht herbeigeführt. Betonen möchte ich, daß unter allen Konsenspartnern Einvernehmen darüber besteht, daß die Medikamente der besonderen Therapierichtungen auch weiterhin grundsätzlich verordnungsfähig bleiben. Wer das Gegenteil behauptet, hat entweder dieses Gesetz mißverstanden, oder er führt absichtlich irre.
    Meine Damen und Herren, das Thema Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung — ein Diskussionspunkt in politischen Fachkreisen seit Jahren — ist mit diesem Gesundheits-Strukturgesetz einer langfristigen Lösung zugeführt worden. Ich will nicht verschweigen, daß die hier gefundenen Ergebnisse einiges an Überzeugungsarbeit erforderten und auch weiterhin noch erfordern. Dies, so meine ich, muß in der Öffentlichkeit deutlich werden. Aber, Tatsache ist, daß die Einschränkung der Wahlrechte von pflichtversicherten Arbeitern in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits heute nicht mehr sachlich überzeugend vertreten werden kann. Die Ausweitung der Wahlrechte stellt das Organisationsrecht in der Krankenkasse auf eine nunmehr auch verfassungsrechtlich langfristig tragfähige Grundlage. Das gegliederte Kassensystem wird bewahrt. Auch hier: Entgegenstehende Reden sind nicht richtig.
    Über die Strukturausgleiche, die wir wollen, und über den Zeitpunkt der Einführung der Risikostrukturausgleiche muß sicherlich noch während des Gesetzesverfahrens durch die Sachverständigen, die wir in der Anhörung bereits morgen haben, noch einiges hinzugefügt werden. Ich kann jedoch nicht erkennen, daß mit dieser Entscheidung der Weg in eine sogenannte Einheitsversicherung vorprogrammiert wäre. Dies muß ich zum Schutze aller, die daran mitgewirkt haben, sagen.
    Meine Damen und Herren, das Strukturgesetz enthält neben den unbestreitbar dirigistischen Elementen, die kurzfristig nicht zu vermeiden waren, hauptsächlich strukturelle Elemente, Entscheidungen, die die Weichen für die gesetzliche Krankenversicherung langfristig in die richtige Richtung stellen. Es wird aber darauf ankommen, mit allen Beteiligten konsensfähige Konzepte zu entwickeln, die Lösungen aufzuzeigen, die nach der Notbremsung oder, um mit Rudolf Dreßler zu sprechen, nach der Phase Günter Mittag vereinbart werden können.
    Dazu möchte ich alle Beteiligten von dieser Stelle aus ausdrücklich auffordern. Der Grundstein zur weiteren Reform auf dem Weg zur gesetzlichen Krankenversicherung 2000 ist mit diesem Strukturgesetz bereits gelegt.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Rudolf Dreßler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Beratung anstehende Entwurf eines Gesundheits-Strukturgesetzes, den die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und F.D.P. eingebracht haben, ist in mehrfacher Hinsicht von exemplarischer Bedeutung.
    Zum einen zeigt er, daß Koalition und Opposition abseits des sonst notwendigen parlamentarischen Gegeneinanders zu gemeinsamem Handeln fähig sind, wenn die Wohlfahrt des Landes es erfordert.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Er ist, so gesehen, ein Stück demokratischer Kultur, an deren Vorhandensein in Deutschland, wie wir wissen, eine zunehmende Zahl von Menschen zu zweifeln beginnt. Dieser Entwurf verkleistert nicht die politischen Gegensätze zwischen Regierung und Opposition. Gleichwohl unterstreicht er die zu einem tragfähigen Kompromiß zusammengebundenen gemeinsamen Interessen.
    Zum zweiten zeigt der Gesetzentwurf die Fähigkeit des Parlaments, den Einwirkungsversuchen von Interessengruppen zu widerstehen, wenn es geschlossen handelt. Vor dem Hintergrund des Vertrauensverlustes, den Politik in den letzten Monaten erfahren hat, ist dies eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Menschen, für die wir da sind.
    Spötter meinen, unser Gesundheitswesen gleiche einem Minenfeld, zu dem der Verlegungsplan abhanden gekommen sei. Daran ist mehr wahr, als uns lieb sein kann.



    Rudolf Dreßler
    Die mit diesem Gesetzgebungsverfahren verbundenen Einwirkungsversuche von Interessenverbänden lagen mehr als einmal jenseits des guten politischen Geschmacks und kamen der Grenze zur politischen Nötigung oft bedrohlich nahe. Wenn diese Interessengruppen nunmehr die Erfahrung gemacht haben, daß unser Parlament nicht vor ihren Pressionsversuchen kuscht, hat dieser Gesetzeskompromiß über den sachlichen Rahmen hinaus auch eine prinzipielle politische Signalwirkung.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Diese will ich ausdrücklich benennen. Das notwendige Gespräch mit Verbänden kann so auf neuer, vor allem aber auf angemessenerer Basis geführt werden.
    Zum dritten zeigt der Gesetzentwurf schließlich, daß die politische Tradition in Deutschland, grundlegende Regelungen der sozialstaatlichen Ausgestaltung unseres Landes gemeinsam zu treffen, nunmehr auch im Gesundheitswesen Fuß gefaßt hat; denn bemerkenswerterweise ist eine parteiübergreifende Regelung in der Vergangenheit im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Regelkreisen im Gesundheitswesen bisher noch nie gelungen. Wir stehen mit diesem Entwurf gleichsam vor einer Premiere.
    Wenn sich wie in diesem Fall Regierung und Opposition zu einem gemeinsamen Lösungsversuch zusammenfinden, so kann diese Ausnahme von der herkömmlichen parlamentarischen Regel des Gegeneinander ihre Rechtfertigung nur in zwei Gründen finden: zum einen in der elementaren Bedeutung des zu lösenden Problems und zum anderen in der politischen Tragfähigkeit und Qualität der Lösungsvorschläge.
    Zu letzterem will ich aus der Sicht meiner Fraktion anmerken, daß der mit der Koalition gefundene Kompromiß inhaltlich von weitreichender Bedeutung ist, der über diese zwölfte Legislaturperiode hinaus tragen wird. Wir haben den Teufelskreis aus kurzfristig wirkenden Kostendämpfungsoperationen, die ständig neue und in immer kürzeren Abständen folgende weitere Gesetzesinterventionen provozierten, endlich durchbrochen. Zum erstenmal in der Nachkriegsgeschichte des Gesundheitswesens gibt es eine wirkliche Gesundheitsreform, wird unser Gesundheitswesen wirklich umgebaut.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir werden unsere Krankenversicherungen neu organisieren und an einen modernen, wettbewerblichen Grundsatz orientieren. Wir werden die Selbstverwaltung der Krankenkassen neu gestalten und zu einem effektiven Mitbestimmungsinstrument der Versicherten umbauen. Wir werden die Krankenhausfinanzierung auf neue Grundlagen stellen und moderne, betriebswirtschaftlich vernünftige Entgeltverfahren einführen. Wir werden den Graben zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überbrücken. Wir werden den Arzneimittelmarkt neu ordnen und die ärztliche Verordnungspraxis stärker an therapeutisch rationalen und wirtschaftlich vernünftigen Kriterien orientieren. Wir werden die ärztliche und zahnärztliche Vergütung umstellen und die
    Zahl der neuen Kassenzulassungen bedarfsgerecht steuern.
    Dies alles sind strukturverändernde Maßnahmen mit Langzeitwirkung. Dies sind aber auch Maßnahmen, die nicht von heute auf morgen gleichsam auf Knopfdruck wirksam werden können. Sie brauchen eine Vorbereitungszeit, in der die bedrohliche Ausgabenentwicklung in den Krankenkassen nicht sich selbst überlassen werden darf.
    Wir haben daher über die Strukturveränderungen hinaus auch Maßnahmen vereinbart, die, für sich allein genommen, ordnungspolitisch bedenklich wären. Die im Gesetzentwurf vorhandenen Elemente interventionistischer Kostendämpfungspolitik finden ihre Rechtfertigung allein in der Verpflichtung des Gesetzgebers, bis zum Wirksamwerden der Strukturreform für Ruhe an der Kostenfront zu sorgen. Wir verlangen mit diesen Maßnahmen der Ausgabenplafondierung von den Leistungserbringern einen Stabilisierungsbeitrag. Er ist unverzichtbar, meine Damen und Herren.
    Ich widerspreche jenen Verbandsfunktionären der Ärzte, der Zahnärzte und der Pharmaindustrie, die dies für eine Zumutung halten. Niemand wird überfordert, vor allem die nicht, die in der Vergangenheit unserem Gesundheitswesen ihren — auch persönlichen — wirtschaftlichen Erfolg verdanken.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ihr Beitrag zur Stabilisierung ist überfällig, und er ist dringendes Gebot der sozialen Gerechtigkeit.
    Für die SPD-Fraktion will ich mich auf die Bewertung einiger grundsätzlicher Fragen des Gesetzeskompromisses konzentrieren. Kern einer Reform im Gesundheitswesen mußte aus unserer Sicht der Umbau und die Modernisierung der Organisation unserer Krankenkassen sein. Es ist unübersehbar, daß dieses System den modernen Anforderungen an eine leistungsfähige Sicherung der Menschen gegen das Risiko der Krankheit nicht mehr gewachsen ist.
    In ca. 1 200 Krankenkassen zersplittert, von starken organisatorischen Eigeninteressen durchsetzt und gegenüber schlagfertigen Vertretungen der Erbringer von Gesundheitsleistungen in einer deutlich unterlegenen Position, ist unsere Krankenversicherung in ihrer bisherigen Konstruktion nicht mehr opitmal in der Lage, die Interessen der Krankenversicherten wirksam wahrzunehmen. Beitragssatzunterschiede von bis zu 8 % für die gleiche Leistung im Krankheitsfall belegen zudem, daß das System gegen seine zentralen Grundsätze verstößt.
    Eigentlich auf Solidarität verpflichtet, produziert es in Wirklichkeit in hohem Maße Entsolidarisierung. Eine Reform unseres Gesundheitswesens, die dieses Problem nicht löste, wäre in ihren langfristigen Auswirkungen ohne Erfolgschance.
    Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Weichen neu gestellt. In Zukunft kann jeder Versicherte seine Krankenkasse frei wählen, und die gewählte Krankenkasse muß den Betreffenden aufnehmen. Mit diesem grundlegenden Schritt haben wir den Versicherten wieder in den Mittelpunkt des

    Rudolf Dreßler
    Systems gestellt. Durch seine Wahlentscheidung gibt er dem Ganzen Gestalt. Seine Wahlmöglichkeit schafft für die Krankenversicherungsorganisationen den Zwang, sich um die Mitglieder zu kümmern. Organisationspolitisch motivierte Verhaltensweisen treten in den Hintergrund. Ein Wettbewerb um die Versicherten beginnt; denn wer wählen kann, kann auch wechseln. Die stärkere Wettbewerbsorientierung unserer Krankenversicherung ist gewünscht. Von ihr wird nach unseren Erwartungen mehr an Einsparungswirkungen und -dynamik ausgehen als von jeder noch so gut gemeinten Kostendämpfungsmaßnahme. Anders ausgedrückt: Unser Krankenversicherungssystem gerät in Bewegung. Dynamik statt Beharrungsvermögen wird sein entscheidendes Element sein.
    Ich habe in den letzten Monaten in vielen Gesprächen gelernt, daß die Vertreter der Krankenversicherungen dem dadurch ausgelösten Wettbewerbsprozeß mit einiger Skepsis gegenüberstehen oder ihn gar ablehnen. Ich kann diese Skepsis zwar nachvollziehen, verstehen kann ich sie aber nicht. Sie ist gesellschaftspolitisch unangebracht. Denn wer ein gegliedertes Krankenversicherungssystem will, der muß auch der Gliederung selbst ihren Sinn verleihen. Gesetzliche Zuweisung der einzelnen Versicherten auf die verschiedenen Systemglieder ist jedenfalls ohne Sinn. Wer zuweisen will, braucht eigentlich nur eine einzige Krankenkasse. Gliederung aber gebietet den Krankenversicherungen, auch die Auswahl zwischen den verschiedenen Gliedern anzubieten. Genau dies geschieht mit der Wahlfreiheit.
    Der Wettbewerb, der von der freien Wahl der Krankenkasse ausgeht, hat eine entscheidende Voraussetzung. Alle die an ihm teilnehmen, müssen dies zu gleichen Ausgangsbedingungen tun können. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. So wie im Sport ein Hürdenlauf nicht zu einem gerechten Ergebnis kommen kann, wenn einige Läufer ständig mehr Hindernisse zu überwinden haben als andere, kann ein Wettbewerb unter Krankenkassen nicht zu einem sozial gerechten Ergebnis führen, wenn einige Teilnehmer vom Gesetzgeber gezwungen werden, unter erschwerten Bedingungen zu starten.
    Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, führen wir mit dem vorliegenden Kompromiß für alle Krankenkassen gleiches Recht ein, das heißt gleiches Mitgliedschaftsrecht, gleiches Beitragsrecht, gleiches Leistungsrecht und gleiches Vertragsrecht.
    In den vergangenen Jahren haben die noch bestehenden rechtlichen Ungleichheiten zu erheblichen Verwerfungen zwischen den Krankenkassen geführt. Wir hatten demnach auch dafür zu sorgen, daß die in der Vergangenheit angesammelten Ungerechtigkeiten nicht zu Hypotheken für die zukünftige wettbewerbliche Betätigung werden. Erreichen werden wir dies durch die Einführung eines kassenartenübergreifenden Risikostrukturausgleichs. Dieser Ausgleich wird künftig dafür sorgen, daß die einzelnen Kassen so gestellt werden, als hätten sie auf der Einnahmeseite die gleiche Verteilung gesundheitlich unterschiedlicher Risiken. Nach diesem Ausgleich gibt es keine unterschiedliche Risikoverteilung mehr, die bei den Kasseneinnahmen finanzwirksam wäre.
    Was dann an Unterschieden zwischen den einzelnen Krankenkassen noch besteht, fällt ausschließlich in ihre eigene Verantwortung; es ist auch nicht mehr durch unterschiedliche gesetzliche oder rechtliche Startbedingungen verursacht.
    Der Risikostrukturausgleich war in der Vergangenheit in der gesundheitspolitischen Diskussion — wie wir alle wissen — heftig umstritten. Er unterschied sich dabei sicherlich nicht von den anderen Vorschlägen, die die unterschiedlichen Belastungen zwischen den Krankenkassen ausgleichen sollten. Zu jedem dieser Vorschläge erscholl, Tragödienchören gleich, Kritik, Kritik, die den Untergang ganzer Krankenkassenlandschaften beschwor. Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren: Nur ein Ausgleichsmodell wäre ohne Kritik geblieben, und das wäre jenes gewesen, bei dem alle Krankenkassen Zahlungen erhielten, aber keine Zahlungen leisten müßten. Nur: Diesen Ausgleich gibt es nicht.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

    Uns kam es schließlich darauf an, zu einem Ergebnis zu gelangen, das dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entspricht. Das haben wir, denke ich, erreicht.
    Für die SPD-Fraktion muß ich allerdings eines klarstellen. Wenn wir für die Krankenversicherungen nunmehr gleiche Ausgangsvoraussetzungen geschaffen haben, kommen weitere Ausgleichsmechanismen nicht mehr in Betracht. Ich sage dies mit durchaus warnendem Unterton in alle Richtungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mit dem kassenartenübergreifenden Risikostrukturausgleich ist das Ende der Fahnenstange erreicht, es sei denn, wir wollten uns mit weiteren Ausgleichsmechanismen zukünftig in Richtung auf die Einheitsversicherung zubewegen. Das aber wollen wir nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Es kommt jetzt darauf an, die ganze Energie auf eine wettbewerbsgerechte Ausrichtung jeder einzelnen Krankenkasse zu konzentrieren. Es kommt nicht darauf an, Modellbastlern zusätzliche Möglichkeiten zur Konstruktion neuer Ausgleichsfaktoren zu schaffen.
    Es ist sicherlich richtig, daß die stärkere wettbewerbliche Ausrichtung unserer Krankenversicherung für eine Reihe von Krankenkassen zu Problemen führen wird. Nicht jede Krankenkasse wird den Wettbewerbsprozeß überstehen. Dies haben wir einkalkuliert. Vor dem Hintergrund von ca. 1 200 Krankenkassen in der Bundesrepublik sehe ich darin auch keinen Schaden für die Versicherten. Was soll es denn an gravierenden sozialpolitischen Einwänden dagegen geben, wenn eine Krankenkasse wirklich schließen müßte und die darin bisher Versicherten bei gleichen Leistungen und möglicherweise sogar noch günstige-



    Rudolf Dreßler
    ren Beiträgen in anderen Krankenkassen genausogut aufgehoben sind?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. — Bundesminister Seehofer: Liberales Gedankengut!)

    Wenn es uns um die Versicherten, nicht aber um die Organisationen geht, dann können wir darin nichts Verwerfliches erkennen.
    Im Zusammenhang mit der Einführung der Wahlfreiheit für alle haben wir die Öffnung der Ersatzkassen für jedermann vorgesehen. Dies hat zu heftigen Vorwürfen der Ersatzkassen und ihrer Verbände geführt. Ich kann diese Kritik weder nachvollziehen noch ihr eine soziale Berechtigung zubilligen. Meine Damen und Herren, der Vorwurf der Ersatzkassen, mit ihrer Öffnung nehme man den Menschen die Möglichkeit, sich zu differenzieren, ist absurd. Im Gegenteil: In Zukunft haben alle Versicherten und nicht nur eine einzelne Gruppe die Möglichkeit zu differenzieren. Ich füge hinzu: Wer über das indische Kastensystem die Nase rümpft — das tun wir ja schließlich alle —, sollte wissen, wie er sich in der Frage der Öffnung der Ersatzkassen zu verhalten hat. Er muß dem nämlich zustimmen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, es ist sozialpolitisch gewollt, daß der Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten in der Krankenversicherung fällt. Das werden wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen. Ich halte das für einen wesentlichen gesellschaftspolitischen Fortschritt.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Betriebs- und Innungskrankenkassen werden zukünftig ihren Beitrag an die gesamte Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten durch Teilnahme am Risikostrukturausgleich leisten. Ich muß allerdings die Organisationen von Betriebs- und Innungskrankenkassen davor warnen, sich der Illusion hinzugeben, als würde sich für sie nichts ändern. Es ändert sich Grundlegendes: Betriebs- und Innungskrankenkassen können zukünftig nicht in vollem Umfang am Wettbewerb um den Versicherten teilnehmen. Man kann sich aus ihnen nur heraus-, nicht aber in sie hineinwählen. In einer völlig veränderten Krankenversicherungslandschaft ist dies kein Vorteil, wie manche meinen; es ist ein Nachteil. Wir haben deshalb diesen beiden Kassenarten die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig durch Satzung für alle Versicherten in einer Region zu öffnen. Ich kann nur hoffen, daß Betriebs- und Innungskrankenkassen die darin liegende Chance erkennen. Nur wer in vollem Umfang am Wettbewerb teilnimmt, nur wer sich also für alle Versicherten öffnet, hat die Chance, in diesem Prozeß zu überleben.
    Wir haben neben einer Reform der Organisation unserer Krankenkassen auch deren Selbstverwaltung einem Umgestaltungsprozeß unterzogen. Wir nehmen Selbstverwaltung ernst und wollen, daß sie zukünftig wirklich mitbestimmen kann. Niemand kann behaupten — die in der Selbstverwaltung Tätigen tun dies ja selbst am allerwenigsten —, daß deren bisherige Ausgestaltung sonderlich effektiv sei. Der Gesetzeskompromiß sieht vor, daß zukünftig an die Stelle von Vertreterversammlung und Vorstand einer Krankenkasse ein Verwaltungsrat tritt, der weitreichende Mitbestimmungsrechte erhält. Das ist neu; gleichwohl ist es unverzichtbar.
    Wer unsere Krankenversicherung wettbewerblich orientieren will, muß ihr auch zu einer schlagkräftigen Führungsstruktur verhelfen. Wir tun das mit dem Gesetzentwurf. An die Stelle der Geschäftsführung tritt zukünftig ein Management, also ein auf Zeit bestellter hauptamtlicher Vorstand. Wir wollen mehr Dynamik in der Führung unserer Krankenversicherungen. Die neugefundene Regelung wird diese Dynamik herbeiführen.
    Die Neuordnung des Arzneimittelmarkts ist weitere wesentliche Aufgabe einer Strukturreform. Wir haben diese Neuordnung mit dem Gesetzeskompromiß eingeleitet. In der Bundesrepublik gibt es derzeit ca. 100 000 auf Kassenrezept verordnungsfähige Arzneimittel. Dies ist eine gewaltige Zahl. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer Neuordnung. Während die Schweiz mit etwa 8 000 Präparaten auskommt und die riesigen Vereinigten Staaten von Amerika mit ca. 46 000, leistet sich die Bundesrepublik einen solchen Arzneimittelwust. Ich kann nicht sehen, daß Schweizer oder Amerikaner aus diesen Gründen kränker sind als Deutsche, meine Damen und Herren. Im Gegenteil: Der aufgeblähte Arzneimittelmarkt führt zu Intransparenz und zu unwirtschaftlichem Verhalten. Hier ist eine Marktbereinigung überfällig. Wir wollen, daß der Arzneimittelmarkt von therapeutischen Unsinnigkeiten bereinigt wird. Dazu wird es in Zukunft ein Institut „Arzneimittel in der Krankenversicherung" geben, das diese Bereinigung vornimmt. Es wird in einem Vorschlag eine Liste verordnungsfähiger Arzneimittel erstellen, die dann der Bundesgesundheitsminister in Form einer Rechtsverordnung verbindlich macht.

    (Vor s i t z : Vizepräsident Helmuth Becker)

    Das ist solide, rechtlich sauber und gesundheitspolitisch vernünftig. Es entspricht zudem dem Wunsch der Krankenkassen und vieler niedergelassener Ärzte.

    (Beifall bei der SPD — Gerd Andres [SPD]: Positivliste!)

    Wir nennen es — das ist völlig richtig, Herr Kollege — Positivliste. Die Damen und Herren auf der anderen Seite des Parlaments nennen es eine Liste verordnungsfähiger Präparate. Mir ist das egal. Entscheidend ist, daß zum Schluß der politische Sinn und der Erfolg zum Ausdruck kommen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es ist kein Geheimnis, daß die SPD auch Änderungen der Arzneimittelpreisgestaltung herbeiführen wollte. Wir wollten Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern, also ein marktwirtschaftlich vernünftiges Instrument. Wir haben uns mit diesem Vorschlag gegen die selbsternannten Marktwirtschaftler in der CDU/CSU und der F.D.P. und gegen die pharmazeutische Industrie nicht durchsetzen können.
    9924 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5 November 1992
    Rudolf Dreßler
    Dies mag jedermann bewerten, wie er will. Ich jedenfalls habe folgende Erfahrung gemacht. Man kann Marktwirtschaftler solcher Art durch nichts mehr erschrecken als durch die Ankündigung, die Marktwirtschaft jetzt wirklich einzuführen.

    (Heiterkeit bei der SPD)

    Sie empfinden diese Ankündigung nämlich als Drohung. Man erreicht furchtgeweitete Augen.
    Sichergestellt worden ist jedoch, daß künftig 80 des Arzneimittelmarkts festbetragsfähig sein werden. Das ist eine Verdoppelung des bisherigen Festbetragsanteils. Auch von dieser Regelung geht eine preisdämpfende Wirkung aus. Wir können sie daher mittragen.
    Die Drohung vieler Zahnärzte, bei einer ihnen nicht genehmen Gesetzesregelung künftig die Kassenzulassung niederzulegen, hat uns schließlich dazu bewogen, für einen solchen Fall Vorsorge zu tragen. Damit stellen wir zweierlei klar: Erstens demonstriert der Gesetzgeber damit, daß er durch das von derlei politischem Manöver ausstrahlende Brimborium nicht erpreßbar ist. Das halte ich für notwendig. Zweitens sichert der Gesetzgeber für diesen Fall die zahnärztliche Versorgung der Menschen in Deutschland auf andere Weise als nach dem bisherigen System. Das ist seine Pflicht.
    Niemand wird gezwungen, an der kassenzahnärztlichen Versorgung teilzunehmen. Wer es tut, hat sich an die bestehenden Regeln zu halten. Zu diesen Regeln wird künftig gehören: Wer seine kassenzahnärztliche Zulassung niederlegt, wird sie für die darauf folgenden sechs Jahre nicht wieder erhalten. Für die Zeit danach wird er die Zulassung nur dann erhalten, wenn für ihn im Rahmen der Bedarfsplanung noch ein Bedarf besteht.
    Ich weiß, daß viele Zahnärzte, die ihre schwierige Arbeit verantwortungsvoll erfüllen, über die scharfmacherischen Reden und die verantwortungslosen Verhaltensweisen mancher ihrer Standesfunktionäre erbost sind. Dies müssen Zahnärzte in einem Gesundheitswesen mit Selbstverwaltungskörperschaften selber regeln.
    Den zahnärztlichen Funktionären ist zu raten: Kehren Sie zu einem sachbezogenen Diskussionsstil zurück und erfüllen Sie Ihre Pflichten! Hören Sie auf, so zu reden, als beginne mit der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes für Sie der wirtschaftliche Notstand! Keiner im Lande glaubt Ihnen diese für alle erkennbare Unwahrheit.

    (Beifall bei der SPD)

    Alle Fraktionen dieses Hauses mußten aus jenem Kreis anmaßende Diskussionsbeiträge über sich ergehen lassen. Ich möchte klarstellen, daß niemand davon ausgehen darf, daß der Deutsche Bundestag seine Gesetzesbeschlüsse der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung oder dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte vorher zur Genehmigung vorlegen wird.

    (Beifall bei der SPD)

    In den zurückliegenden Wochen sind seit Ablauf der Konsensgespräche zwischen SPD, CDU/CSU und
    F.D.P. Fragen problematisiert worden, die etwa so lauten: Wer von den vier beteiligten Parteien ist nun der eigentliche Sieger dieses Kompromisses? Wer hat denn nun am stärksten seine Handschrift im vorliegenden Gesetzeskompromiß unterbringen können?
    Ich halte eine solche Frage für unsinnig. Sie liegt neben der Sache. Ein Kompromiß, in dem sich nicht alle Beteiligten wiederfinden können, ist keiner; denn er ist nicht tragfähig.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. — Gerd Andres [SPD]: Alle haben gewonnen!)

    Ich füge hinzu: Wer gern Strichlisten führt, Herr Kollege Andres, oder Rechenkunststückchen vollführt, dem ist dies unbenommen. Er kann die von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe mit dem vergleichen, was nunmehr vorliegt. Die SPD jedenfalls kann sich in diesem Kompromiß wiederfinden. Sie wird ihn mittragen und mit dafür sorgen, daß er nicht zerbröselt oder zerbröckelt wird.
    Der vorliegende Gesetzentwurf ist von weitreichender Bedeutung. Ich bin mir sicher, daß wir eine zweite Chance für einen solchen Kompromiß so schnell nicht wieder erhalten. Deshalb dürfen wir ihn nicht verspielen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der F.D.P.)

    Jeder muß sich darüber im klaren sein, daß weder die derzeitige noch eine andere Koalition allein dazu die Kraft gehabt hätte. Auch CDU/CSU oder SPD allein hätten dies nicht schaffen können. Aus dieser Bewertung ergibt sich für alle Beteiligten eine besondere Verantwortung.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dieser Verantwortung gerecht werden. Wir wollen den politischen Erfolg des vereinbarten Gesetzentwurf s.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)