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ID1211400400

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    Plenarprotokoll 12/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Kairo 9691 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" (Drucksache 12/3376) Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 9691B Hildegard Wester SPD 9692 D Renate Diemers CDU/CSU 9694 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9695 D Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. 9696 D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9697 C Eva-Maria Kors CDU/CSU 9698 C Christel Hanewinckel SPD 9699 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1989 (Drucksachen 12/69, 12/2515) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Ulrich Klinkert und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum und der Fraktion der F.D.P.: Reaktorsicherheit in den Staaten Mittel- und Osteuropas (Drucksachen 12/1906, 12/2759) Klaus Harries CDU/CSU 9701 B Dr. Klaus Kübler SPD 9702 B Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 9703 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 9705 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9706 B Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9707D Josef Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 97 09 D Ulrich Klinkert CDU/CSU 9711 B Michael Müller (Düsseldorf) SPD 9712C Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Klaus Lennartz, Harald B. Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sanierung dioxinverseuchter Böden (Drucksache 12/1109) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Lennartz, Harald B. Schäfer (Offenburg), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kennzeichnung von Kunststoffen (Drucksache 12/2502) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Marion Caspers-Merk SPD 9714D Birgit Homburger F.D.P. 9716C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste 9718C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9719B Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9720B Ulrike Mehl SPD 9722B Birgit Homburger F.D.P. 9724 A Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 9724 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9725 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jutta Braband, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe PDS/Linke Liste: Auswirkungen auf die Abfallentsorgung durch die Einführung des „Dualen Systems Deutschland" (DSD) (Drucksachen 12/2027, 12/2682) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 9726C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 9728A Jutta Müller (Völklingen) SPD 9729A Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9730A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9730D Birgit Homburger F.D.P. 9731 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9732 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunftssicherung unserer älter werdenden Gesellschaft — Herausforderung des demographischen Wandels" (Drucksache 12/2272) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maria Michalk, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Joseph-Theodor Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr, Gisela Babel, Hans A. Engelhard, Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Einsetzung einer EnqueteKommission „Chancen und Zukunftsperspektiven der älter werdenden Generation" (Drucksache 12/3460) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPI) und F.D.P.: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der älter werdenden Generation" (Drucksache 12/3461) Anke Fuchs (Köln) SPD 9733 C Dr. Ursula Lehr CDU/CSU 9735 D Hans A. Engelhard F.D.P. 9737 B Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9738 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9739 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9740A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 9741 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9741D, 9742D Gerlinde Hämmerle SPI) 9742C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9743 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Verlängerung des Abschiebestopps für Kurdinnen und Kurden (Drucksache 12/3215) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Sofortige Wiedereinsetzung des Waffenembargos gegen die Türkei und Einstellung jeglicher Polizeihilfe und polizeilicher Zusammenarbeit (Drucksache 12/3216) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Einstellung der geheimdienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit mit der Türkei (Drucksache 12/3217) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Bericht der Bundesregierung zu der Entwicklung in der Türkei (Drucksachen 12/987, 12/2887) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Rudolf Bindig, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einstellung der Militärhilfe, Erstellung eines Konzepts für Wirtschaftshilfe und Bericht über Lieferungen an die Türkei (Drucksache 12/3434) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 III Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Hermann Bachmeier, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung des befristeten Abschiebestopps für Kurden und Kurdinnen (Drucksache 12/3435) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 9744 D Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 9746 C Uta Zapf SPD 9747 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9748 B Nächste Sitzung 9749 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9751* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9752* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 9691 114. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmeier, Hermann SPD 16. 10. 92 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 16. 10. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 16. 10. 92 Berger, Johann Anton SPD 16. 10. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 16. 10. 92 Büchner (Speyer), Peter SPD 16. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 16. 10. 92 Peter Harry Daubertshäuser, Klaus SPD 16. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 16. 10. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 16. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 16. 10. 92 Gallus, Georg F.D.P. 16. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 16. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Geiger (Darmstadt), CDU/CSU 16. 10. 92 Sissy Dr. von Geldern, CDU/CSU 16. 10. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 16. 10. 92 Graf, Günter SPD 16. 10. 92 Gres, Joachim CDU/CSU 16. 10. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 16. 10. 92 Großmann, Achim SPD 16. 10. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 16. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 16. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16. 10. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 16. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 16. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 16. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 16. 10. 92 Janz, Ilse SPD 16. 10. 92 Jung, (Düsseldorf), SPD 16. 10. 92 Volker Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 16. 10. 92 Klemmer, Siegrun SPD 16. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 16. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16. 10. 92 Koschnick, Hans SPD 16. 10. 92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 16. 10. 92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 16. 10. 92 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 16. 10. 92 Mascher, Ulrike SPD 16. 10. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 16. 10. 92 Molnar, Thomas CDU/CSU 16. 10. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller, Günther CDU/CSU 16. 10. 92 ' Müller (Zittau), Christian SPD 16. 10. 92 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Niese, Rolf SPD 16. 10. 92 Oesinghaus, Günther SPD 16. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 16. 10. 92 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 16. 10. 92 Paterna, Peter SPD 16. 10. 92 Pfeffermann, Gerhard O. CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 16. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 16. 10. 92* Rempe, Walter SPD 16. 10. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16. 10. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 16. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 16. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 16. 10. 92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 16. 10. 92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 16. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 16. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 16. 10. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 16. 10. 92 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 16. 10. 92 Cornelia Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 16. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 16. 10. 92 Schmidt (Nürnberg), SPD 16. 10. 92 Renate Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 16. 10. 92 flans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 16. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 16. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 16. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Struck, Peter SPD 16. 10. 92 Dr. von Teichmann, F.D.P. 16. 10. 92 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 16. 10. 92 Thierse, Wolfgang SPD 16. 10. 92 Timm, Jürgen F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 16. 10. 92 Vergin, Siegfried SPD 16. 10. 92 Wartenberg (Berlin), SPD 16. 10. 92 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 16. 10. 92 Welt, Jochen SPD 16. 10. 92 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 16. 10. 92 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 16. 10. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 16. 10. 92 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 9752* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1364 Drucksache 12/1615 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/2461 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3182 Nrn. 5, 6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2636 Nrn. 2.2 — 2.5 Drucksache 12/2867 Nrn . 2.4 — 2.6, 2.8 Drucksache 12/2967 Nr. 3.1
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    Rede von Hildegard Wester


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Familienpolitik ist keine Unterabteilung der Sozialpolitik." Dieser bemerkenswerte Satz stammt von Frau Familienministerin Rönsch, gesprochen am 11. Juni dieses Jahres. Volle Zustimmung für diese Aussage. Nur, Frau Rönsch — leider ist Sie nicht da —, Sie müssen sich an ihr messen lassen.
    Seit nun knapp zwei Jahren besteht Ihr Ministerium für Familie und Senioren zum erstenmal seit Bestehen der Bundesrepublik ein eigenständiges Ressort. Wir alle haben erwartet, daß dieser Zeichensetzung Taten folgen, daß in diesem Ministerium Initiativen ergriffen werden, die dem drastischen Sozialabbau unter der Regierung Kohl, der Familien in besonderer Härte trifft, Einhalt gebieten und gegensteuern.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Hier verwechseln Sie aber etwas!)

    Ich nenne nur einige familienpolitische Ruhmestaten der zehn Jahre Kohl-Regierung:

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, Rentenrecht!)

    Einsparung beim Schüler-BAföG, Senkung des Kindergeldes

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Welche Senkung des Kindergeldes?)

    — 1983; ich rede von zehn Jahren Kohl-Regierung —

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Für die Besserverdienenden! Sagen Sie das dazu!)




    Hildegard Wester
    — ich rede von zehn Jahren Kohl-Regierung und von der Gesamtheit unserer Gesellschaft —, Halbierung des Ausbildungsfreibetrages, Kinderfreibetrag statt Kinderbetreuungskosten. Dies sind nur einige wenige Fakten aus der Vergangenheit.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aber falsche!)

    Wenden wir uns der Gegenwart zu — vielleicht wird es dann richtiger —: 1990 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, daß Familien mit Kindern in unserem Lande verfassungswidrig besteuert werden. Vor den Bundestagswahlen 1990 versprach Finanzminister Waigel den betroffenen Familien, die zwischen den Jahren 1983 und 1985 zuviel gezahlten Steuern zu erstatten. Was geschah? Nur die Familien, die gegen ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt hatten, erfuhren Steuergerechtigkeit.
    Dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion für ein Kindergeld von 230 DM monatlich, der einen wichtigen Schritt in einen gerechten Familienlastenausgleich dargestellt hätte, hat die Regierungskoalition nicht zugestimmt. Wo bleibt das Wort der Familienministerin? Ist ihr nicht klar, daß eine bloße Anhebung des Steuerfreibetrages die Gutverdienenden stärker entlastet?

    (Renate Diemers [CDU/CSU]: Dazu hat sie eine Menge gesagt!)

    Hier wäre ein Handlungsfeld für eine fortschrittliche Familienpolitik. Hier könnte die Bedeutung von Politik für die Familien unter Beweis gestellt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Vorgestern gab es erneut ein Verfassungsgerichtsurteil, in dem festgestellt wird, daß die Höhe des Steuergrundfreibetrages verfassungswidrig ist. Auch hier gilt: Der Finanzminister nimmt Gelder ein, die ihm nicht zustehen. Betroffen sind wieder einmal besonders hart die Familien mit Kindern. Aber auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Familienpolitiker, sich Gehör zu verschaffen.
    Eine weitere familienpolitische Leistung, die dringend einer Überprüfung bedarf, ist das Bundeserziehungsgeldgesetz. Abgesehen davon, daß die Höhe der Leistungen und die mangelnde Flexibilität in der zeitlichen Gestaltung dazu beitragen, daß Frauen in die Rolle der Haupterzieherin geraten und in ihr verharren, ist es ein schweres Versäumnis, daß bei der letzten Novellierung 1991 die Einkommensgrenze für die Leistung nach dem sechsten Lebensmonat des Kindes nicht angehoben wurde. Sie ist noch auf dem Stand des Jahres 1986, also sechs Jahre alt. Dieses Versäumnis ist eine weitere Stufe auf dem Weg von Familien in die Armut.
    Heute haben wir über den Entwurf der Bundesregierung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" zu beraten.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Jetzt kommen wir zum Thema!)

    — Ich werde Ihnen gleich sagen, daß ich die ganze Zeit beim Thema war.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das haben wir noch nicht gemerkt!)

    — Ich sagte „gleich"; Sie müssen noch ein bißchen warten.
    Es handelt sich um eine Leistung für Frauen in einer bestimmten Notlage. Die Leistung in Form einer in den weitaus meisten Fällen einmaligen Geldzahlung in Höhe von in der Regel etwa 2 000 DM soll Frauen in die Lage versetzen, ihr Ja zum Kind zu erleichtern. Auf eine solche Leistung hat sie aber keinen Rechtsanspruch. Sie muß einen Bittgang antreten, um in den Genuß des Geldes zu gelangen.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Nein, muß sie nicht!)

    - Das ist eine Frage der Interpretation. —

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das ist aber eine falsche!)

    Dazu muß sie glaubhaft machen, daß alle ihr gesetzlich zustehenden Leistungen — etwa nach dem BSHG — ausgeschöpft sind. Ist das Familienpolitik in Abgrenzung zur Sozialpolitik? Ich sage, es ist weit weniger: Es ist Fürsorge.
    Familien und Frauen brauchen aber weit mehr als das. Sie benötigen einen festen, planbaren Rahmen an familienpolitischen Leistungen. Das geht nur mit einem Rechtsanspruch.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Erfahrungen zeigen nämlich nach einer Untersuchung von „Pro Familia", daß für nur 7 % der Frauen die Aussicht auf Stiftungsgelder eine Rolle bei der Entscheidung zum Austragen einer Schwangerschaft spielt. 51 % der Antragstellerinnen leben bereits vor der Geburt des Kindes ganz oder teilweise von Sozialoder Unterhaltsleistungen. In 20 der Fälle bezogen die Schwangeren ihren Lebensunterhalt aus Arbeitslosenunterstützung oder BAföG-Geldern, in 14 % von der Sozialhilfe.
    Dieser Personengruppe ist nicht mit einer einmaligen Leistung geholfen. Hierher gehören familienpolitische Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum wirken — ich sprach sie zu Beginn an —: ein deutlich höheres Kindergeld, ein ebenso deutlich erhöhtes Erziehungsgeld, Betreuungsangebote für Kinder in jeder Altersgruppe, I lilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie flexible Arbeitszeiten.
    Frauen und Familien brauchen eine längere Perspektive als ein paar Monate, um ein Kind annehmen zu können.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist endlich an der Zeit zu sehen, daß Familien erst dann ihren vielfältigen Aufgaben, die wir ihnen zuschreiben, gerecht werden können, wenn ihre Existenz gesichert ist. Welche Mutter, welcher Vater kann das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln — eine wichtige Grundvoraussetzung für



    Hildegard Wester
    das Heranwachsen eines Kindes —, wenn ihr oder ihm täglich Existenzängste ins Haus stehen?
    Ich will nicht verhehlen, daß die Mittel der Stiftung in Einzelfällen eine Hilfe darstellen können. Es gibt sicherlich kritische Situationen, die mit einer kurzfristigen oder einmaligen finanziellen Hilfe überbrückt werden können.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aha!)

    Solche Einzelfallhilfe darf aber nicht als Alibi für eine mißglückte Familienpolitik herhalten, sondern muß als das bezeichnet werden, was sie ist.

    (Beifall bei der SPD — Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Eine gute Familienpolitik!)

    — Das habe ich zu widerlegen versucht; schade, daß Sie das nicht akzeptieren.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Nein, das ist so!)

    Vor allem muß die Hilfe gerecht sein. Durch den Stiftungscharakter dieser Leistung haben wir aber einen Zustand der Ungleichbehandlung in der Praxis. So werden in vergleichbaren Fällen in einem Bundesland Anträge abgelehnt, in anderen Leistungen gewährt. In einem Bundesland beträgt die durchschnittliche Höhe der Leistung ein Mehrfaches der eines anderen Bundeslandes.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Welches war das denn?)

    — Zum Beispiel Baden-Württemberg und RheinlandPfalz.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aha!)

    Das gleiche Ergebnis zeigt sich bei der Betrachtung der Leistungsdauer. Wenn wir verläßlich helfen wollen, müssen wir für Ersatz durch eine gesetzliche Regelung mit einem Rechtsanspruch sorgen.
    Ein weiterer Wermutstropfen: In allen Jahren seit 1984 haben die Finanzmittel nicht ausgereicht, um alle Anträge zu berücksichtigen. Teilweise haben die Bundesländer schon im August mitgeteilt, die Mittel seien erschöpft.
    Auch im laufenden Jahr sind die Nachforderungen beträchtlich. Nordrhein-Westfalen benötigt zusätzlich 1,6 Millionen DM, Bayern 1 Million DM, Hessen 650 000 DM, Bremen 0,5 Millionen DM und Hamburg 1 Million DM mehr, als in der ursprünglichen Mittelvergabe vorgesehen war. Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von fast 5 Millionen DM.
    Ich will eine Voraussage wagen: Durch die begrüßenswerte Einbeziehung aller Beratungsstellen, bei denen sich Schwangere um Rat und Hilfe in einer Notsituation bemühen, in die Vermittlung bzw. Vergabe von Mitteln der Stiftung wird sich der Finanzbedarf deutlich erhöhen. Die 180 Millionen DM, die Sie unter Einbeziehung der neuen Länder zur Verfügung stellen wollen, werden bei weitem nicht reichen. Dann werden Sie die Finanzierungslücke nicht mehr aus dem Stiftungsvermögen schließen können, wie Sie es in diesem Jahr tun werden.
    Ein weiterer Effekt wird sein, daß die vorhandenen Mittel auf mehr Personen verteilt werden müssen und dadurch die Zuwendungen bedeutend geringer ausfallen werden. Der Hilfeeffekt ist damit noch stärker in Frage gestellt.
    Meine Damen und Herren, auch die letztgenannten Punkte zeigen deutlich, daß letztlich nur rechtsverbindliche Leistungen Abhilfe schaffen können. Vonnöten ist das Konzept einer Familienpolitik, die die verschiedenen Stadien von Familien begleitet und stützt. Wir werden daran arbeiten.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat die Kollegin Renate Diemers.

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    Rede von Renate Diemers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der ideelle und materielle Wert der Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" ist bei denen, die so Hilfe in Not- und Konfliktsituationen erhalten haben, und bei denen, die diese Hilfe geben konnten, unbestritten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Kritikerinnen und Kritiker dieser Stiftung übersehen noch immer, daß der Zweck dieser Stiftung darin besteht, ergänzende finanzielle Hilfen zu den bestehenden Leistungsgesetzen für Schwangere in Notsituationen zur Verfügung zu stellen.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: So ist es!)

    Damit sollen in den Fällen, in denen für die Schwangeren aus individuellen Gründen die Leistungsgesetze nicht ausreichen und deshalb ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, materielle Ängste während und nach der Schwangerschaft genommen werden. Das ist seit Bestehen der Stiftung in den alten Bundesländern in sehr vielen Fällen gelungen.
    Wie wichtig diese zusätzliche Hilfe im Einzelfall ist, Frau Wester, für die jeweils ganz persönlich gelagerte Situation, die in keine gesetzliche Norm paßt und auch nicht normiert werden kann, beweisen die Nachfragen und Anforderungen an die Stiftung. Im Gründungsjahr 1984 konnte die Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" den hilfesuchenden Schwangeren im Bundesgebiet 50 Millionen DM zur Verfügung stellen. Derzeit — wir haben es gehört — sind es 140 Millionen DM jährlich für die alten Bundesländer.
    Hinter diesen Beträgen stehen Menschen, die auf besondere Hilfen angewiesen sind. 1990 waren es über 330 000 Schwangere, denen auf Grund der Zusagen durch die Stiftung die Entscheidung zugunsten des Kindes erleichtert wurde. Nach meiner Überzeugung können Stiftungsgelder nicht wirkungsvoller eingesetzt werden.
    In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen, den Ländern und Kommunen, die durch Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln den Finanztopf der Stiftung auffüllen, ein Wort des Dankes zu sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie tun das — das sollte für alle anderen ein Signal und
    ein Vorbild sein — aus örtlicher, praxisbezogener
    Kenntnis der vielfach gelagerten Einzelschicksale, wo



    Renate Diemers
    die Frauen auf diese zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Ihnen und auch den Trägern von Einrichtungen für Schwangere in Konfliktsituationen, die in ähnlicher Weise verfahren, sage ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mit dem Einigungsvertrag sind wir alle auch die Verpflichtung eingegangen, den Frauen in den neuen Bundesländern Hilfsangebote in gleichen und vergleichbaren Schwangerschaftskonfliktsituationen zu geben. Übergangsweise ist dies, befristet bis zum Ende dieses Jahres, mit dem Hilfsfonds für Schwangere in Not geschehen. Nun kommt es darauf an, auch in besonderen Schwangerschaftskonfliktsituationen gleiche Hilfevoraussetzungen bundeseinheitlich bereitzustellen.
    Soweit dies den Bereich der Rechtsansprüche im Rahmen verschiedener Leistungsgesetze betrifft, hat meine Fraktion, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die notwendigen Initiativen ergriffen bzw. haben wir dazu beigetragen, daß die entsprechenden Koalitionsvereinbarungen eingelöst wurden. Dazu nenne ich auszugsweise: Erhöhung des Kindergeldes, Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages, Ausweitung von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld, Ausweitung der Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung und die erhebliche Ausweitung des Freistellungsanspruchs von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder.
    Im Zusammenhang mit diesem erweiterten Leistungspaket ist es folgerichtig, daß wir die Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" jetzt ebenfalls auf die neuen Bundesländer ausdehnen; denn trotz aller gesetzlichen Leistungsansprüche, die noch so ausgefeilt, die noch so großzügig bemessen sein können, werden wir nie alle Problembereiche, die im Schwangerschaftskonflikt möglich sind, gesetzlich erfassen und regeln können.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Norbert Eimer [Fürth] [F.D.P.]: So ist es!)

    Deshalb ist es von elementarer Bedeutung, daß die Stiftung dann mit Leistungen in Erscheinung tritt, wenn schnelle und unbürokratische ergänzende Hilfen erforderlich sind.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!)

    Solche Hilfeleistungen können auf Grund von personenbezogenen Schwierigkeiten innerhalb der Herkunftsfamilien sowie der Ausbildungs- und Wohnungssituation der Schwangeren erforderlich sein.
    Ich unterstreiche, daß die im Sinne der Stiftung erforderliche ergänzende Hilfe mit Inkrafttreten dieses Gesetzes bundeseinheitlich erfolgen wird. Die konfliktgezielte Hilfe ist dadurch gewährleistet, daß die Vergabe der Stiftungsmittel unter Einbeziehung aller Beratungsstellen erfolgt.
    Auf den Hinweis, daß die Mittelvergabe der Stiftung unter Einbeziehung aller Beratungsstellen erfolgt, lege ich besonderen Wert. Schon deshalb sind alle Beratungsstellen aufgefordert — das gilt besonders für die Beratungsstellen in den neuen Bundesländern —, die Frauen über Sinn und Zweck der Stiftung zu informieren,

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    aber auch darüber, daß die finanzielle Hilfe, die von der Stiftung bezogen wird, nicht auf die Geldleistungen anzurechnen ist, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch diese Tatsache macht die Bedeutung der Stiftung sichtbar.
    Mit den genannten Fakten und Erfordernisssen ist unter Beachtung der vorgegebenen finanziellen Mittelaufstockung gewährleistet, daß den Schwangeren in ihrer jeweiligen individuellen Notlage die Sicherheit gegeben wird, daß sie zu den gesetzlichen Rechtsansprüchen, wenn ihre Lebensumstände es erforderlich machen, ergänzende und unbürokratische Hilfen während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt ihres Kindes erhalten.
    Durch die Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" erhalten die Mütter ein zusätzliches Hilfsangebot und damit eine größere Chance, die Schwangerschaft zu bejahen und der Geburt des Kindes materiell angstfreier entgegenzusehen. Diese Chance muß für alle Schwangeren bundeseinheitlich gegeben sein. Deshalb muß der Wirkungsbereich der Stiftung auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)