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    Plenarprotokoll 12/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Kairo 9691 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" (Drucksache 12/3376) Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 9691B Hildegard Wester SPD 9692 D Renate Diemers CDU/CSU 9694 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9695 D Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. 9696 D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9697 C Eva-Maria Kors CDU/CSU 9698 C Christel Hanewinckel SPD 9699 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1989 (Drucksachen 12/69, 12/2515) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Ulrich Klinkert und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum und der Fraktion der F.D.P.: Reaktorsicherheit in den Staaten Mittel- und Osteuropas (Drucksachen 12/1906, 12/2759) Klaus Harries CDU/CSU 9701 B Dr. Klaus Kübler SPD 9702 B Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 9703 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 9705 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9706 B Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9707D Josef Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 97 09 D Ulrich Klinkert CDU/CSU 9711 B Michael Müller (Düsseldorf) SPD 9712C Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Klaus Lennartz, Harald B. Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sanierung dioxinverseuchter Böden (Drucksache 12/1109) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Lennartz, Harald B. Schäfer (Offenburg), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kennzeichnung von Kunststoffen (Drucksache 12/2502) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Marion Caspers-Merk SPD 9714D Birgit Homburger F.D.P. 9716C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste 9718C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9719B Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9720B Ulrike Mehl SPD 9722B Birgit Homburger F.D.P. 9724 A Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 9724 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9725 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jutta Braband, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe PDS/Linke Liste: Auswirkungen auf die Abfallentsorgung durch die Einführung des „Dualen Systems Deutschland" (DSD) (Drucksachen 12/2027, 12/2682) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 9726C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 9728A Jutta Müller (Völklingen) SPD 9729A Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 9730A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9730D Birgit Homburger F.D.P. 9731 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9732 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunftssicherung unserer älter werdenden Gesellschaft — Herausforderung des demographischen Wandels" (Drucksache 12/2272) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maria Michalk, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Joseph-Theodor Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr, Gisela Babel, Hans A. Engelhard, Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Einsetzung einer EnqueteKommission „Chancen und Zukunftsperspektiven der älter werdenden Generation" (Drucksache 12/3460) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPI) und F.D.P.: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der älter werdenden Generation" (Drucksache 12/3461) Anke Fuchs (Köln) SPD 9733 C Dr. Ursula Lehr CDU/CSU 9735 D Hans A. Engelhard F.D.P. 9737 B Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9738 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9739 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9740A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 9741 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 9741D, 9742D Gerlinde Hämmerle SPI) 9742C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 9743 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Verlängerung des Abschiebestopps für Kurdinnen und Kurden (Drucksache 12/3215) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Sofortige Wiedereinsetzung des Waffenembargos gegen die Türkei und Einstellung jeglicher Polizeihilfe und polizeilicher Zusammenarbeit (Drucksache 12/3216) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Einstellung der geheimdienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit mit der Türkei (Drucksache 12/3217) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Bericht der Bundesregierung zu der Entwicklung in der Türkei (Drucksachen 12/987, 12/2887) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Rudolf Bindig, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einstellung der Militärhilfe, Erstellung eines Konzepts für Wirtschaftshilfe und Bericht über Lieferungen an die Türkei (Drucksache 12/3434) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 III Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Hermann Bachmeier, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung des befristeten Abschiebestopps für Kurden und Kurdinnen (Drucksache 12/3435) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 9744 D Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 9746 C Uta Zapf SPD 9747 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 9748 B Nächste Sitzung 9749 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9751* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9752* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 9691 114. Sitzung Bonn, den 16. Oktober 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmeier, Hermann SPD 16. 10. 92 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 16. 10. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 16. 10. 92 Berger, Johann Anton SPD 16. 10. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 16. 10. 92 Büchner (Speyer), Peter SPD 16. 10. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 16. 10. 92 Peter Harry Daubertshäuser, Klaus SPD 16. 10. 92 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 16. 10. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 16. 10. 92 Friedhoff, Paul F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 16. 10. 92 Gallus, Georg F.D.P. 16. 10. 92 Gansel, Norbert SPD 16. 10. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Geiger (Darmstadt), CDU/CSU 16. 10. 92 Sissy Dr. von Geldern, CDU/CSU 16. 10. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 16. 10. 92 Graf, Günter SPD 16. 10. 92 Gres, Joachim CDU/CSU 16. 10. 92 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 16. 10. 92 Großmann, Achim SPD 16. 10. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 16. 10. 92 Haack (Extertal), SPD 16. 10. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 16. 10. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 16. 10. 92 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 16. 10. 92 Hörster, Joachim CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 16. 10. 92 Ibrügger, Lothar SPD 16. 10. 92 Janz, Ilse SPD 16. 10. 92 Jung, (Düsseldorf), SPD 16. 10. 92 Volker Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 16. 10. 92 Klemmer, Siegrun SPD 16. 10. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 16. 10. 92 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16. 10. 92 Koschnick, Hans SPD 16. 10. 92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 16. 10. 92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 16. 10. 92 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 16. 10. 92 Mascher, Ulrike SPD 16. 10. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 16. 10. 92 Molnar, Thomas CDU/CSU 16. 10. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller, Günther CDU/CSU 16. 10. 92 ' Müller (Zittau), Christian SPD 16. 10. 92 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Niese, Rolf SPD 16. 10. 92 Oesinghaus, Günther SPD 16. 10. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 16. 10. 92 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 16. 10. 92 Paterna, Peter SPD 16. 10. 92 Pfeffermann, Gerhard O. CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 16. 10. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 16. 10. 92* Rempe, Walter SPD 16. 10. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16. 10. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 16. 10. 92 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 16. 10. 92 Hannelore Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 16. 10. 92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 16. 10. 92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 16. 10. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 16. 10. 92 Scheffler, Siegfried Willy SPD 16. 10. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 16. 10. 92 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 16. 10. 92 Cornelia Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 16. 10. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 16. 10. 92 Schmidt (Nürnberg), SPD 16. 10. 92 Renate Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 16. 10. 92 flans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 16. 10. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 16. 10. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 16. 10. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 16. 10. 92 Dr. Struck, Peter SPD 16. 10. 92 Dr. von Teichmann, F.D.P. 16. 10. 92 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 16. 10. 92 Thierse, Wolfgang SPD 16. 10. 92 Timm, Jürgen F.D.P. 16. 10. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 16. 10. 92 Vergin, Siegfried SPD 16. 10. 92 Wartenberg (Berlin), SPD 16. 10. 92 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 16. 10. 92 Welt, Jochen SPD 16. 10. 92 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 16. 10. 92 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 16. 10. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 16. 10. 92 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 9752* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Oktober 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/1364 Drucksache 12/1615 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/2461 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 12/3182 Nrn. 5, 6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2636 Nrn. 2.2 — 2.5 Drucksache 12/2867 Nrn . 2.4 — 2.6, 2.8 Drucksache 12/2967 Nr. 3.1
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    Rede von Roswitha Verhülsdonk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat die Bundesregierung immer wieder
    verbesserte Leistungen zur Unterstützung von werdenden Müttern und Familien mit Kindern geschaffen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens", die 1984 gegründet wurde. Sie hat bisher wesentlich dazu beigetragen, ungewollt schwangeren Frauen in Notlagen das Ja zu ihrem Kind zu erleichtern.
    Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, wird ab Januar 1993 diese Bundesstiftung auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Natürlich kann die Stiftung nur einen Teil der Sorgen und Nöte werdender Mütter abdecken — und diesen auch nur insoweit, wie sich die wirtschaftlichen Probleme auf Schwangerschaft und Geburt des Kindes, eventuell auf seine Betreuung nach der Geburt, beziehen.
    Die Beziehungskonflikte und die seelischen Probleme, die häufig bei Schwangerschaftskonflikten eine große Rolle spielen, erfordern an erster Stelle menschliche Zuwendung und sensible Beratung. Sie sind natürlich mit Geld alleine nicht zu beheben. Trotzdem gilt: Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Möglichkeit dazu beitragen, schwangere Frauen gezielt in ihren konkreten Notlagen mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen.
    Das hat sie auch in Tausenden von Fällen schon geleistet. So wurde bisher in den alten Bundesländern mit Stiftungsmitteln mehr als 500 000 schwangeren Frauen, die sich in wirtschaftlichen Notlagen befunden haben, geholfen.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Wie aus dieser Zahl zu erkennen ist, wird die Hilfe der Stiftung von den Frauen gerne angenommen.
    Welchen Stellenwert wir der Arbeit der Bundesstiftung zumessen, das haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht. So wurden die Haushaltsmittel für die Bundesstiftung seit ihrer Errichtung, also seit 1984, bereits fünfmal erhöht. Betrugen sie anfänglich noch 50 Millionen DM, so stehen seit 1990 für diese Stiftung pro Jahr 140 Millionen DM zur Verfügung.
    Mit der Wiedervereinigung Deutschlands konnte auf Grund der Rechtslage die Bundesstiftung nicht sofort auf die neuen Bundesländer ausgedehnt wer-



    Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk
    den. Um aber schwangere Frauen mit wirtschaftlichen Problemen dort nicht schlechterzustellen, wurde mit dem Einigungsvertrag für die Zeit vom Oktober 1990 bis zum Oktober 1992 ein „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not" gegründet, der ausschließlich für die neuen Länder zuständig war. Er kam nach anfänglichen Informationsproblemen in den neuen Ländern ebenfalls gut an. Das erkennt man daran, daß er immerhin 19 000 Frauen und ihren Familien in besonderen Notlagen geholfen hat.
    Da dieser Hilfsfonds laut Einigungsvertrag zum Jahresende eingestellt wird, sieht der Ihnen nun vorliegende Gesetzentwurf vor, daß die Bundesstiftung „Mutter und Kind" ihren Geltungsbereich auf die neuen Bundesländer ausdehnt. Die Hilfen der Stiftung werden somit künftig in Ost wie in West nach einer einheitlichen Rechtsgrundlage vergeben.
    Mit diesem Gesetz wollen wir aber auch noch einer Besonderheit der neuen Bundesländer Rechnung tragen: der anderen Struktur der Beratungsstellen, die sich dort entwickelt hat. So kann in den alten Bundesländern eine Beratung nur in speziellen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erfolgen. Dies entspricht dem noch geltenden § 218b des Strafgesetzbuches. Die §§ 218ff. des Strafgesetzbuches wurden aber bekanntlich nicht mit dem Einigungsvertrag auf die neuen Länder übergeleitet. Schwangerschaftsberatung wird dort nicht nur von speziellen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, sondern auch von Ehe- und Familienberatungsstellen durchgeführt.
    Mit dem heute vorliegenden Änderungsgesetz zum Stiftungserrichtungsgesetz werden alle diese Beratungsstellen, die diese Arbeit leisten, in das Gesetz einbezogen und die Zweckbestimmung der Stiftung in § 2 Abs. 1 des Gesetzes entsprechend umformuliert. Damit können alle Beratungsstellen, die in den neuen Ländern Schwangerschaftsberatung durchführen, ab Januar 1993 die Leistungen der Bundesstiftung den Frauen vermitteln.
    Diese Ausweitung ist, wie ich finde, sehr begrüßenswert. Sie gilt künftig natürlich wie das Gesetz im gesamten Bundesgebiet. Sie hat zum einen eine Entlastung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Folge, die ja bisher alleine für die Vermittlung der Stiftungsmittel zuständig waren. Wenn das Netz an Beratungsstellen nun breiter wird, dann wird es zum anderen den betroffenen Frauen leichter gemacht, Zugang zu den Hilfen aus der Stiftung zu bekommen. Die Wege werden sich dann verkürzen.
    Das nun vorliegende Änderungsgesetz bringt außerdem eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung: Die Stiftungsmittel werden um 40 Millionen DM auf dann insgesamt 180 Millionen DM aufgestockt. Der Betrag, der bisher dem „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not" zur Verfügung stand, wird somit in die Stiftungsmittel integriert; er fällt also nicht weg.
    Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht vorgesehen. Insbesondere soll es dabei bleiben, daß aus der Bundesstiftung keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Aufgabe der Bundesstiftung ist es ja gerade, individuelle und unbürokratische Hilfen zu bieten, wenn die gesetzlichen Hilfen alleine nicht
    ausreichen, um der besonders schwierigen Situation der Frauen im Einzelfall gerecht zu werden. Gerade bei Schwangerschaft und Geburt können Notsituationen entstehen, die sehr speziell sind und nicht in die standardisierten Anspruchsvoraussetzungen, wie sie bei Leistungsgesetzen zugrunde gelegt werden, gefaßt werden können.
    Voraussetzung für die Hilfen ist, daß andere Sozialleistungen — z. B. ein Unterhaltsvorschuß, Wohngeld und Sozialhilfeansprüche nicht oder nicht rechtzeitig gewährt werden können bzw. in ihrer Summe nicht hoch genug sind, um der Problemlage der Frauen gerecht zu werden. Die Stiftungsmittel werden nicht auf Sozialhilfe, auf Arbeitslosengeld, auf Arbeitslosenhilfe, auf Kindergeld, auf Wohngeld oder auf irgendeine andere Sozialleistung angerechnet. Sie werden zusätzlich zu ihnen gezahlt.
    Die Bundesstiftung soll und wird auch in Zukunft eine individuelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen. Guter Rat — so sagt der Volksmund — ist teuer. Diejenigen, die ihn geben, sollen nicht mit leeren I fänden dastehen. Die Stiftung hilft, damit Rat und Tat zusammenkommen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Hildegard Wester, Sie haben das Wort.

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    Rede von Hildegard Wester


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Familienpolitik ist keine Unterabteilung der Sozialpolitik." Dieser bemerkenswerte Satz stammt von Frau Familienministerin Rönsch, gesprochen am 11. Juni dieses Jahres. Volle Zustimmung für diese Aussage. Nur, Frau Rönsch — leider ist Sie nicht da —, Sie müssen sich an ihr messen lassen.
    Seit nun knapp zwei Jahren besteht Ihr Ministerium für Familie und Senioren zum erstenmal seit Bestehen der Bundesrepublik ein eigenständiges Ressort. Wir alle haben erwartet, daß dieser Zeichensetzung Taten folgen, daß in diesem Ministerium Initiativen ergriffen werden, die dem drastischen Sozialabbau unter der Regierung Kohl, der Familien in besonderer Härte trifft, Einhalt gebieten und gegensteuern.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Hier verwechseln Sie aber etwas!)

    Ich nenne nur einige familienpolitische Ruhmestaten der zehn Jahre Kohl-Regierung:

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, Rentenrecht!)

    Einsparung beim Schüler-BAföG, Senkung des Kindergeldes

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Welche Senkung des Kindergeldes?)

    — 1983; ich rede von zehn Jahren Kohl-Regierung —

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Für die Besserverdienenden! Sagen Sie das dazu!)




    Hildegard Wester
    — ich rede von zehn Jahren Kohl-Regierung und von der Gesamtheit unserer Gesellschaft —, Halbierung des Ausbildungsfreibetrages, Kinderfreibetrag statt Kinderbetreuungskosten. Dies sind nur einige wenige Fakten aus der Vergangenheit.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aber falsche!)

    Wenden wir uns der Gegenwart zu — vielleicht wird es dann richtiger —: 1990 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, daß Familien mit Kindern in unserem Lande verfassungswidrig besteuert werden. Vor den Bundestagswahlen 1990 versprach Finanzminister Waigel den betroffenen Familien, die zwischen den Jahren 1983 und 1985 zuviel gezahlten Steuern zu erstatten. Was geschah? Nur die Familien, die gegen ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt hatten, erfuhren Steuergerechtigkeit.
    Dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion für ein Kindergeld von 230 DM monatlich, der einen wichtigen Schritt in einen gerechten Familienlastenausgleich dargestellt hätte, hat die Regierungskoalition nicht zugestimmt. Wo bleibt das Wort der Familienministerin? Ist ihr nicht klar, daß eine bloße Anhebung des Steuerfreibetrages die Gutverdienenden stärker entlastet?

    (Renate Diemers [CDU/CSU]: Dazu hat sie eine Menge gesagt!)

    Hier wäre ein Handlungsfeld für eine fortschrittliche Familienpolitik. Hier könnte die Bedeutung von Politik für die Familien unter Beweis gestellt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Vorgestern gab es erneut ein Verfassungsgerichtsurteil, in dem festgestellt wird, daß die Höhe des Steuergrundfreibetrages verfassungswidrig ist. Auch hier gilt: Der Finanzminister nimmt Gelder ein, die ihm nicht zustehen. Betroffen sind wieder einmal besonders hart die Familien mit Kindern. Aber auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Familienpolitiker, sich Gehör zu verschaffen.
    Eine weitere familienpolitische Leistung, die dringend einer Überprüfung bedarf, ist das Bundeserziehungsgeldgesetz. Abgesehen davon, daß die Höhe der Leistungen und die mangelnde Flexibilität in der zeitlichen Gestaltung dazu beitragen, daß Frauen in die Rolle der Haupterzieherin geraten und in ihr verharren, ist es ein schweres Versäumnis, daß bei der letzten Novellierung 1991 die Einkommensgrenze für die Leistung nach dem sechsten Lebensmonat des Kindes nicht angehoben wurde. Sie ist noch auf dem Stand des Jahres 1986, also sechs Jahre alt. Dieses Versäumnis ist eine weitere Stufe auf dem Weg von Familien in die Armut.
    Heute haben wir über den Entwurf der Bundesregierung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" zu beraten.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Jetzt kommen wir zum Thema!)

    — Ich werde Ihnen gleich sagen, daß ich die ganze Zeit beim Thema war.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das haben wir noch nicht gemerkt!)

    — Ich sagte „gleich"; Sie müssen noch ein bißchen warten.
    Es handelt sich um eine Leistung für Frauen in einer bestimmten Notlage. Die Leistung in Form einer in den weitaus meisten Fällen einmaligen Geldzahlung in Höhe von in der Regel etwa 2 000 DM soll Frauen in die Lage versetzen, ihr Ja zum Kind zu erleichtern. Auf eine solche Leistung hat sie aber keinen Rechtsanspruch. Sie muß einen Bittgang antreten, um in den Genuß des Geldes zu gelangen.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Nein, muß sie nicht!)

    - Das ist eine Frage der Interpretation. —

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das ist aber eine falsche!)

    Dazu muß sie glaubhaft machen, daß alle ihr gesetzlich zustehenden Leistungen — etwa nach dem BSHG — ausgeschöpft sind. Ist das Familienpolitik in Abgrenzung zur Sozialpolitik? Ich sage, es ist weit weniger: Es ist Fürsorge.
    Familien und Frauen brauchen aber weit mehr als das. Sie benötigen einen festen, planbaren Rahmen an familienpolitischen Leistungen. Das geht nur mit einem Rechtsanspruch.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Erfahrungen zeigen nämlich nach einer Untersuchung von „Pro Familia", daß für nur 7 % der Frauen die Aussicht auf Stiftungsgelder eine Rolle bei der Entscheidung zum Austragen einer Schwangerschaft spielt. 51 % der Antragstellerinnen leben bereits vor der Geburt des Kindes ganz oder teilweise von Sozialoder Unterhaltsleistungen. In 20 der Fälle bezogen die Schwangeren ihren Lebensunterhalt aus Arbeitslosenunterstützung oder BAföG-Geldern, in 14 % von der Sozialhilfe.
    Dieser Personengruppe ist nicht mit einer einmaligen Leistung geholfen. Hierher gehören familienpolitische Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum wirken — ich sprach sie zu Beginn an —: ein deutlich höheres Kindergeld, ein ebenso deutlich erhöhtes Erziehungsgeld, Betreuungsangebote für Kinder in jeder Altersgruppe, I lilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie flexible Arbeitszeiten.
    Frauen und Familien brauchen eine längere Perspektive als ein paar Monate, um ein Kind annehmen zu können.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist endlich an der Zeit zu sehen, daß Familien erst dann ihren vielfältigen Aufgaben, die wir ihnen zuschreiben, gerecht werden können, wenn ihre Existenz gesichert ist. Welche Mutter, welcher Vater kann das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit vermitteln — eine wichtige Grundvoraussetzung für



    Hildegard Wester
    das Heranwachsen eines Kindes —, wenn ihr oder ihm täglich Existenzängste ins Haus stehen?
    Ich will nicht verhehlen, daß die Mittel der Stiftung in Einzelfällen eine Hilfe darstellen können. Es gibt sicherlich kritische Situationen, die mit einer kurzfristigen oder einmaligen finanziellen Hilfe überbrückt werden können.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aha!)

    Solche Einzelfallhilfe darf aber nicht als Alibi für eine mißglückte Familienpolitik herhalten, sondern muß als das bezeichnet werden, was sie ist.

    (Beifall bei der SPD — Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Eine gute Familienpolitik!)

    — Das habe ich zu widerlegen versucht; schade, daß Sie das nicht akzeptieren.

    (Irmgard Karwatzki [CDU/CSU]: Nein, das ist so!)

    Vor allem muß die Hilfe gerecht sein. Durch den Stiftungscharakter dieser Leistung haben wir aber einen Zustand der Ungleichbehandlung in der Praxis. So werden in vergleichbaren Fällen in einem Bundesland Anträge abgelehnt, in anderen Leistungen gewährt. In einem Bundesland beträgt die durchschnittliche Höhe der Leistung ein Mehrfaches der eines anderen Bundeslandes.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Welches war das denn?)

    — Zum Beispiel Baden-Württemberg und RheinlandPfalz.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Aha!)

    Das gleiche Ergebnis zeigt sich bei der Betrachtung der Leistungsdauer. Wenn wir verläßlich helfen wollen, müssen wir für Ersatz durch eine gesetzliche Regelung mit einem Rechtsanspruch sorgen.
    Ein weiterer Wermutstropfen: In allen Jahren seit 1984 haben die Finanzmittel nicht ausgereicht, um alle Anträge zu berücksichtigen. Teilweise haben die Bundesländer schon im August mitgeteilt, die Mittel seien erschöpft.
    Auch im laufenden Jahr sind die Nachforderungen beträchtlich. Nordrhein-Westfalen benötigt zusätzlich 1,6 Millionen DM, Bayern 1 Million DM, Hessen 650 000 DM, Bremen 0,5 Millionen DM und Hamburg 1 Million DM mehr, als in der ursprünglichen Mittelvergabe vorgesehen war. Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von fast 5 Millionen DM.
    Ich will eine Voraussage wagen: Durch die begrüßenswerte Einbeziehung aller Beratungsstellen, bei denen sich Schwangere um Rat und Hilfe in einer Notsituation bemühen, in die Vermittlung bzw. Vergabe von Mitteln der Stiftung wird sich der Finanzbedarf deutlich erhöhen. Die 180 Millionen DM, die Sie unter Einbeziehung der neuen Länder zur Verfügung stellen wollen, werden bei weitem nicht reichen. Dann werden Sie die Finanzierungslücke nicht mehr aus dem Stiftungsvermögen schließen können, wie Sie es in diesem Jahr tun werden.
    Ein weiterer Effekt wird sein, daß die vorhandenen Mittel auf mehr Personen verteilt werden müssen und dadurch die Zuwendungen bedeutend geringer ausfallen werden. Der Hilfeeffekt ist damit noch stärker in Frage gestellt.
    Meine Damen und Herren, auch die letztgenannten Punkte zeigen deutlich, daß letztlich nur rechtsverbindliche Leistungen Abhilfe schaffen können. Vonnöten ist das Konzept einer Familienpolitik, die die verschiedenen Stadien von Familien begleitet und stützt. Wir werden daran arbeiten.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)