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    Plenarprotokoll 12/107 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 107. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer der Republik Chile und seiner Delegation 9087 A Erweiterung der Tagesordnung 9087 B Absetzung der Punkte 12, 15, 16, 17 und 18 von der Tagesordnung 9087 C Stellungnahme der Präsidentin zur Bildung von Parlamentariergruppen 9104 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz — MTAG) (Drucksache 12/3165) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und vorläufigen Fortführung der Datensammlungen des „Nationalen Krebsregisters" der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Krebsregistersicherungsgesetz) (Drucksache 12/3198) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (Drucksache 12/3164) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Februar 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen (Drucksache 12/3196) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Mitteilungen der Justiz von Amts wegen in Zivil- und Strafsachen (Justizmitteilungsgesetz) (Drucksache 12/3199) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksache 12/3049) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Januar 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/2997) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Swasiland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/2998) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Dezember 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kooperativen Republik Guyana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/2999) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung veterinärrechtlicher, lebensmittelrechtlicher und tierzuchtrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/3201) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen (Drucksache 12/2804) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Binnenschiffahrt (Drucksache 12/2805) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (Wohnungsstatistikgesetz) (Drucksache 12/3043) n) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Bismarck-Kaserne in Schwäbisch Gmünd (Drucksache 12/3093) o) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Exerzierplatzes Toppheide in Münster-Gievenbeck (Drucksache 12/3193) p) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Teilveräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlungen in Neu-Ulm, Steuben-, Ried- und Bradleystraße (Drucksache 12/3205) q) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1991 — Einzelplan 20 — (Drucksache 12/3097) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schütz, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Christine Lucyga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beendigung der Waffenerprobung und Schießübungen im Watten- und Boddenmeer (Drucksache 12/417) s) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Conradi, Freimut Duve, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ateliernotstand in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/2701) 9087 C Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) (Drucksachen 12/2508, 12/3442, 12/3287) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur endgültigen Regelung der Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind Bericht an den Rat über die Ausnutzung der Straßenkabotagegenehmigungen für 1990/91 (Drucksachen 12/2257 Nr. 3.64, 12/2898) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Übersicht 6 — (Drucksache 12/2903) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Unterrichtungen der EG-Kommission Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Bremsanlagen für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Drucksachen 12/2582 Nrn. 2.28, 2.29, 2.27, 12/3061) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 III e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (Drucksachen 12/2315 Nr. 2.13, 12/3062) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung (Verfahren der Zusammenarbeit: Erste Lesung) mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Richtlinie über die vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand an Kraftfahrzeugen der Klasse N (Drucksachen 12/2205, 12/3063) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.14, 12/3146) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterstützung des Demokratieprozesses in Äthiopien und Eritrea (Drucksachen 12/1656, 12/2872) 9089B Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksachen 12/2501, 12/2690, 12/2736, 12/2965, 12/2966, 12/2988) 9090D Zusatztagesordnungspunkt: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz — 1. SED-UnBerG) (Drucksachen 12/1608, 12/2820, 12/3037, 12/3281) Dr. Peter Struck SPD 9091 A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 9091 C Wolfgang Mischnick F.D.P. 9092 B Zusatztagesordnungspunkt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksachen 12/2282, 12/2662, 12/2980, 12/3282) . . . . . . . . . . . . . . 9092 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Johannes Gerster (Mainz), Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Lüder, Gerhart Rudolf Baum, Dr. Olaf Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Förderung der Deutschen und ihrer Kultur im östlichen Europa und jenseits des Urals sowie des ostdeutschen Kulturerbes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/844, 12/2106) Dr. Renate Wisniewski CDU/CSU . . . 9093 A Freimut Duve SPD 9095 A Wolfgang Lüder F.D.P. 9096D Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . . 9098 A Horst Sielaff SPD 9099 A Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9100B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Drucksache 12/2122) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Günter Verheugen, Markus Meckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbindung der Hilfen für Ost-, Mittel- und Südosteuropa und für die Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten mit Projekten zum Aufbau ihrer Demokratien (Drucksache 12/2234) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 9102B Peter W. Reuschenbach SPD 9103 C Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 9104 B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9105C Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. . . . . 9106A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . . 9106D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 9107B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreffen (Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz) (Drucksache 12/3280) Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 9108C Ottmar Schreiner SPD 9109D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 9111B Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 9111D Dr. Eva Pohl F D P 9114A Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 9115A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verjährung von SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) (Drucksache 12/3080) Dr. Hans de With SPD 9116D Dr. Michael Luther CDU/CSU 9118 A Jörg van Essen F D P 9119B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 9119D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9121A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 9121B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 9121 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Anneliese Augustin, Meinrad Belle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Josef Grünbeck, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Mehr Umweltschutz durch Beschleunigung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (Drucksache 12/2947) Ulrich Klinkert CDU/CSU 9122 D Dietmar Schütz SPD 9124A Dr. Jürgen Starnick F D P 9127 D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9129A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 9130B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 9131 C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 9133C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/3269 vom 18. September 1992 — Tourismus in der Antarktis MdlAnfr 26, 27 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 9134B, 9135A ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD 9134C, 9135B Beschäftigung von „Billigarbeitern" aus osteuropäischen Ländern in großen Baufirmen MdlAnfr 28 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 9135D ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 9136A ZusFr Konrad Gilges SPD 9136C ZusFr Regina Kolbe SPD 9136D ZusFr Dr. Peter Struck SPD 9137 A ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 9137 B Qualität der Lehrveranstaltungen im Rahmen von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen MdlAnfr 29 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 9137C ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . 9138A ZusFr Regina Kolbe SPD 9138B Vermehrte Kündigung von Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden und Unterlaufen der Tariflohn-Regelungen durch ostdeutsche Betriebe und Verwaltungen MdlAnfr 30, 31 Regina Kolbe SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 9138D ZusFr Regina Kolbe SPD . . . . . . . . 9139 A Aussagen von Bundeswehroffizieren gegenüber dem ehemaligen Präsidenten von Chile, Augusto Pinochet, über Angehörige der Bundeswehr MdlAnfr 34, 35 Konrad Gilges SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 9139B, D ZusFr Konrad Gilges SPD 9139B, D Auflösung der EG-Umweltabteilung MdlAnfr 43 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 9140C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 9140D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 V Verbesserung des Artenschutzes MdlAnfr 44, 45 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 9141B, D ZusFr Ulrike Mehl SPD 9141C, 9142A Finanzielle Mittel für den geplanten Neubau des Fachbereichs Elektrotechnik der Fernuniversität-Gesamthochschule Hagen MdlAnfr 47, 48 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 9142C, 9143 C ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD 9143A, C Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für Erfindungen an Technischen Universitäten und Fachhochschulen MdlAnfr 49 Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 9144 A Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz) (Drucksache 12/3212) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Heimkehrerstiftung und die Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksachen 12/1435, 12/1932, 12/1933) Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9145 A Gerlinde Hämmerle SPD 9147A Wolfgang Lüder F.D.P. 9148D Gerlinde Hämmerle SPD . . . 9149C, 9152D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9150C Gudrun Weyel SPD 9151 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 9151 D Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Gerd Andres, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gemeinschaftsinitiative Neue Länder (Drucksache 12/2874) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Friedhelm Julius Beucher, Peter Büchner (Speyer), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortprogramm zur Förderung des Sports in den neuen Ländern (Goldener Plan 2000) (Drucksache 12/2815) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg), Brigitte Adler, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Arbeit durch mehr Umweltschutz in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/676, 12/1705) Rolf Schwanitz SPD 9154 B Josef Grünbeck F.D.P.. . . . . . . 9156 C Dr. Uwe Küster SPD 9156C Michael Wonneberger CDU/CSU . . . 9157D Jürgen Türk F.D.P 9159B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 9161 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9162D, 9174A Dieter-Julius Cronenberg F.D.P. . . . . 9163D Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 9165 D Dr. Uwe Küster SPD 9166C Christian Müller (Zittau) SPD 9168 D Ulrich Petzold CDU/CSU 9170 D Christoph Matschie SPD 9171 C Holger Bartsch SPD 9172 A Josef Grünbeck F.D.P. 9172B Dr. Uwe Küster SPD 9172 D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 9174 B Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMU 9175A Siegrun Klemmer SPD 9176 B Ulrich Klinkert CDU/CSU 9178 C Marion Caspers-Merk SPD 9179B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 9181 A Dr. Harald Kahl CDU/CSU 9181D Wieland Sorge SPD 9183B, 9188D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU 9185B Wieland Sorge SPD . . . . . . . . 9187 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 9188D Uwe Lühr F D P. 9189A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 9190 C Uwe Lambinus SPD 9191 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 9191 D Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Viertes Mietrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/3254) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Wartefristen für Ei- VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 genbedarfskündigungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksache 12/2758) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Rudolf Schöfberger, Renate Schmidt (Nürnberg), Achim Großmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung eines sozialen Mietrechts (Drucksache 12/ 3013) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Verschiebung der 2. Mietsteigerung zum 1. Januar 1993 um ein Jahr (Drucksache 12/3284) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Begrenzung des Mietpreisanstiegs, zur Erweiterung des Kündigungsschutzes und zur Erhaltung des Bestands an Mietwohnungen (Drucksache 12/3291) Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 9192C Dr. Rudolf Schöfberger SPD 9193 D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . 9194C, 9203B, 9204D, 9205 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 9196B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 9196D Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9198B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . 9198D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . . 9199D Dr. Rudolf Schöfberger SPD 9200 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 9201 A Dieter Maaß (Heme) SPD 9202 A Herbert Frankenhauser CDU/CSU . . . 9204 A Dieter Maaß (Herne) SPD 9204 D Nächste Sitzung 9206 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9207* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Tagesordnungspunkt 5) Ingrid Matthäus-Maier (SPD) 9207* C Detlev von Larcher (SPD) 9208* B Anlage 3 Tagung für Medienvertreter im Oktober 1992 in Bonn zum Thema „Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität" MdlAnfr 9 — Drs 12/3269 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StS Dieter Vogel BPA 9208* D Anlage 4 Finanzielle Unterstützung des Kaufs energiesparender Geräte für Privathaushalte durch Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 25 — Drs 12/3269 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStS Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 9209* A Anlage 5 Beantwortung von Bürgerschreiben durch die Bundesregierung MdlAnfr 37 — Drs 12/3269 — Peter Conradi SPD SchrAntw PStS Dr. Dieter Schulte BMV . . 9209* B Anlage 6 Werkseitiger Einbau von Diebstahlsicherungen in Kraftfahrzeugen MdlAnfr 40 — Drs 12/3269 — Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Dieter Schulte BMV . . 9209* C Anlage 7 Stand des Projekts „feste Querung Fehmarnbelt"; Verlauf der Straßen- und Eisenbahnverbindungen MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/3269 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStS Dr. Dieter Schulte BMV . . 9210* A Anlage 8 Weiterer Export radioaktiver Abfälle nach Frankreich MdlAnfr 46 — Drs 12/3269 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 9210* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 VII Anlage 9 Unterschiedliches Niveau von Hochschul- und Fachhochschulabschlüssen, die zur Bezeichnung „Diplom" berechtigen, in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten MdlAnfr 50 — Drs 12/3269 —Uta Warfel F.D.P. SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMBW 9210* C Anlage 10 Anzahl der jährlich in Deutschland gestohlenen Kraftfahrzeuge und Höhe des dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Schadens; Vorschreiben von Diebstahlsicherungen MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/3269 —Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9211* B Anlage 11 Abschluß eines Rechtshilfeabkommens mit Polen und Verbesserung der Grenzkontrollen zur Verhinderung der Ausfuhr gestohlener Kraftfahrzeuge MdlAnfr 66 — Drs 12/3269 — Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9212* A Anlage 12 Anzahl der von den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern in das gemeinsame Informationssystem NADIS eingestellten Personendatensätze MdlAnfr 67 — Drs 12/3269 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9212* D Anlage 13 Zahlungen an den Ost-Berliner Rechtsanwalt Dr. Vogel seit 1983 MdlAnfr 68, 69 — Drs 12/3269 — Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9213* B Anlage 14 Verteilung von Werbebroschüren an Deutschstämmige in Osteuropa, insbesondere in der ehemaligen Sowjetunion, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland als Aussiedler MdlAnfr 70 — Drs 12/3269 — Hans Martin Bury SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9213* C Anlage 15 Personelle Ausstattung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge MdlAnfr 71, 72 — Drs 12/3269 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9214* B Anlage 16 Darstellung der Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst in den neuen Ländern in der zum Oktober dieses Jahres abzugebenden Stellungnahme gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation MdlAnfr 73, 74 — Drs 12/3269 — Horst Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 9215* A Anlage 17 Ausmaß der Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR und strafrechtliche Ermittlung gegen die Verantwortlichen MdlAnfr 75, 76 — Drs 12/3269 — Dr. Eva Pohl F.D.P. SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . . 9215* C Anlage 18 Etikettenschwindel von in den neuen Bundesländern tätigen Firmen und Organisationen mit ortsfremden Produkten MdlAnfr 77 — Drs 12/3269 —Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . . 9216* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 9087 107. Sitzung Bonn, den 24. September 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 24. 09. 92* Brandt, Willy SPD 24. 09. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24. 09. 92 Dr. von Bülow, Andreas SPD 24. 09. 92 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 24. 09. 92 Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 24. 09. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 09. 92 Dr. von Geldern, Wolfgang CDU/CSU 24. 09. 92 Großmann, Achim SPD 24. 09. 92 Dr. Guttmacher, F.D.P. 24. 09. 92 Karlheinz Dr. Hartenstein, Liesel SPD 24. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 24. 09. 92 Kampeter, Steffen CDU/CSU 24. 09. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 24. 09. 92** Kretkowski, Volkmar SPD 24. 09, 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 24. 09. 92 Lennartz, Klaus SPD 24. 09. 92 Dr. Leonhard-Schmid, Elke SPD 24. 09. 92 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 24. 09. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 24. 09. 92** Neumann (Gotha), Gerhard SPD 24. 09. 92 Oesinghaus, Günther SPD 24. 09. 92 Oostergetelo, Jan SPD 24. 09. 92 Paintner, Johann F.D.P. 24. 09. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 24. 09. 92* Rempe, Walter SPD 24. 09. 92 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 24. 09. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 24. 09. 92 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 24. 09. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 24. 09. 92** Weis (Stendal), Reinhard SPD 24. 09. 92 Weißgerber, Gunter SPD 24. 09. 92 Welt, Jochen SPD 24. 09. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärungen nach j 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Tagesordnungspunkt 5) Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich lehne das Zinsabschlaggesetz im Bundestag ab, denn ich halte es für verfassungswidrig. Am 27. Juni 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht die heutige Zinsbesteuerung wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für verfassungswidrig erklärt. In den Leitsätzen des Urteils hatte das Gericht u. a. festgestellt: „Hängt die Festsetzung einer Steuer von der Erklärung des Steuerschuldners ab, werden erhöhte Anforderungen an die Steuerehrlichkeit des Steuerpflichtigen gestellt. Der Gesetzgeber muß die Steuerehrlichkeit deshalb durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen. Im Veranlagungsverfahren bedarf das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip." Als Hinderungsgrund für die Gewährleistung von Gleichheit werden in den Urteilsgründen ausdrücklich § 30a Abgabenordnung und sein Vorläufer, der Bankenerlaß, genannt. Vor allem mit dem Verbot der Kontrollmitteilungen werde der Finanzverwaltung eines der wirksamsten Mittel zu Sachverhaltsaufklärung genommen. Weiter fährt das Bundesverfassungsgericht fort: „Diese vom Bankenerlaß veranlaßten Beschränkungen der Steuerermittlung sind nicht etwa verfassungsrechtlich geboten. Vielmehr bestätigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum grundrechtlichen Datenschutz, daß steuerliche Kontrollmitteilungen und Auskunftspflichten mit den Grundrechten der Banken und der Bankkunden vereinbar sind." In der Anhörung des Finanzausschusses am 6. Mai 1992 haben die Verfassungssachverständigen vorgetragen, daß sie dén Gesetzentwurf der Bundesregierung für verfassungswidrig bzw. verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft halten, so z. B. Prof. Birk: „Ich meine, wenn wir das Urteil ernst nehmen wollen, uns also an den Wortlaut des Urteils halten, wird das Gesetz keinen Bestand haben können. Sich darauf zu verlassen, daß das Bundesverfassungsgericht vielleicht wieder einen Rückzieher machen wird, daß es mit einer 25 %igen Quellensteuer zufrieden sein wird, ist ein sehr gefährlicher Weg." Dazu Prof. Arndt: „Im wesentlichen teile ich die Auffassung von Herrn Birk." Auch Prof. Tipke, der Senior der deutschen Steuerrechtswissenschaft, sowie die Deutsche Steuerge- 9208* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 werkschaft haben immer wieder die Meinung vertreten, der Gesetzentwurf zum Zinsabschlagsgesetz sei verfassungswidrig. Im gleichen Sinn hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Zinsabschlaggesetz (Bundestags-Drucksache 12/2690 vom 27. Mai 1992) festgestellt: „Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist eine unmittelbare Folge aus dem Entwurf der Bundesregierung, der keine Kontrollmitteilungen vorsieht und § 30a der Abgabenordnung unverändert läßt. " Diese Bewertung ändert sich m. E. qualitativ nicht dadurch, daß der Quellensteuersatz im Vermittlungsverfahren von 25 auf 30 % erhöht worden ist. Die Kombination einer 30 %igen Quellensteuer mit § 30 a Abs. 3 der Abgabenordnung führt dazu, daß Spitzenverdiener mit hohen Kapitalvermögen, die eigentlich 53 % Steuern zahlen müßten, mit 30 % davonkommen. Bei dem Gesetz muß kein Steuerpflichtiger, der Steuern hinterzieht, befürchten, bei der Steuerhinterziehung erwischt zu werden. Das führt dazu, daß auch die Steuerpflichtigen, die einen höheren Grenzsteuersatz als 30 % haben, mit 30 % Steuerbelastung davonkommen, wenn sie nur wollen. Daß die Bundesregierung und die sie tragende Koalition im Vermittlungsausschuß nicht bereit waren, auch nur Änderungen im § 30a AO ins Auge zu fassen, zeigt, worum es bei diesem Gesetz geht: Die Sanktionierung des Rechts auf Steuerhinterziehung bei hohen Kapitaleinkünften. Nach diesem Gesetz ist der Ehrliche nach wie vor der Dumme. Das hat auch verheerende Auswirkungen auf die Steuermoral der bisher Steuerehrlichen. Gegenüber den Arbeitnehmern, denen von jeder Mark Lohn oder Gehalt (incl. 1,50 DM Essenzuschuß!) sofort die Lohnsteuer abgezogen wird, ist diese staatlich sanktionierte Steuerhinterziehungsmöglichkeit ein schwerer Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Mit der Steuergewerkschaft muß daher zu Recht die Frage gestellt werden, ob dann das Lohnsteuerabzugsverfahren bei Arbeitnehmern überhaupt noch aufrechterhalten werden kann. Kapitalfluchtbefürchtungen sind aus durchsichtigen Interessengesichtspunkten künstlich geschürt worden. Was dabei als „Kapitalflucht" bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit Steuerflucht. Denn Kapitalflucht findet nicht statt, weil die Gelder, selbst wenn die zum Beispiel in Luxemburg angelegt werden, den DM-Kapitalmarkt damit nicht verlassen und unserer Wirtschaft weiterhin zur Verfügung stehen. Außerdem hat das Ausmaß dieser möglichen Steuerflucht auch etwas mit dem Verhalten und der Kundenberatung der Kreditinstitute zu tun. Und schließlich bleibt mit dem Bundesverfassungsgericht festzuhalten: „Selbst wenn sich ein Teil des Kapitalmarktes an Gepflogenheiten gewöhnt haben sollte, nach denen durch Nichterklärung die einkommensteuerliche Belastung tatsächlich vermieden werden kann, handelt es sich dabei um einen Mißstand, der in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist." Detlev von Larcher (SPD): Ich lehne das Zinsabschlaggesetz ab. Das Zinsabschlaggesetz sieht keine zureichenden Kontrollen vor, die die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleisten. Die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Kontrollmitteilungen wurden von den Koalitionsfraktionen unter Hinweis auf das Bankgeheimnis strikt abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen stilisieren das Bankgeheimnis zu einem Grundrecht hoch, während sie und die Bundesregierung Grundrechte aus dem Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes und andere Verfassungsbestimmungen zur Disposition stellen. Das Zinsabschlaggesetz gewährleistet nicht, daß Steuerhinterziehung aufgedeckt wird. Arbeitnehmern wird von jeder verdienten Mark die Lohnsteuer direkt abgezogen. Spitzenverdiener mit hohem Kapitalvermögen, die eigentlich 53 % Steuern zahlen müßten, kommen mit 30 % weg, wenn sie steuerehrlich sind. Sind sie es nicht, müssen sie aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten nicht befürchten, ertappt zu werden. Diese ungleiche Behandlung von Steuerpflichtigen, bei der die Reichen mit Hilfe des Bankgeheimnisses bevorzugt werden, lehne ich ab. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dieter Vogel auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/3269 Frage 9): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung genau mit der durch ihr Presse- und Informationsamt am 14./15. Oktober 1992 in Bonn geplanten Tagung für Medienvertreter u. a. mit dem bayerischen Innenminister zu dem — in Bevölkerung und Parlament am Beispiel des Lauschangriffs hochkontrovers diskutierten — Thema „Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität", wenn in der Einladung an die Chefredakteure der Hoffnung Ausdruck verliehen wird, „mit Ihrer Unterstützung diese Thematik vertieft in das Bewußtsein der Öffentlichkeit rücken zu können", und in welchem Maße soll dabei auch für das kürzlich nach den Rostocker Krawallen vorgeschlagene Maßnahmenbündel im Bereich der Inneren Sicherheit geworben werden? Die Tagung soll der Erläuterung und vertiefenden Darstellung des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität dienen, das in diesen Tagen in Kraft getreten ist. Sie entspricht dem Auftrag des Presse- und Informationsamtes, die Politik der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit zu erläutern und zu vertreten. Konsequenzen aus den Ausschreitungen gegen Asylbewerberunterkünfte sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Ich schließe aber nicht aus, daß die teilnehmenden Journalisten diese Gelegenheit auch zu Fragen an die hochrangigen Gesprächspartner nutzen werden, die diesen Themenkomplex betreffen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 9209* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stromsparförderprogramme der RWE Energie AG Essen, der Stadtwerke München und der Hessischen Elektrizitätswerke, die durch finanzielle Unterstützung den Kauf von energiesparenden Geräten in privaten Haushalten forcieren wollen, und welche Möglichkeiten sieht sie, Anreize zu schaffen, daß alle bundesdeutschen Energieversorgungsunternehmen solche Programme durchführen, um dadurch den Bau neuer Kraftwerke zu verhindern? Die Bundesregierung begrüßt aus Energie- und Umweltgründen, daß sich die Versorgungsunternehmen aktiv für eine sparsame und rationelle Verwendung von Elektrizität bei den Verbrauchern einsetzen. Ein erfolgversprechender Ansatz dafür sind finanzielle Anreize für die Stromkunden, sich beim Kauf größerer Elektrogeräte für besonders verbrauchsarme Modelle zu entscheiden. Damit wird zugleich ein zusätzlicher Druck auf die Gerätehersteller ausgeübt, sparsame Modelle zu entwickeln. In die gleiche Richtung zielen z. B. spezielle Beratungsprogramme für Kunden insbesondere im gewerblichen und kommunalen Bereich, um konkrete Einsparmöglichkeiten etwa durch Verhaltensänderungen oder auch durch Investitionen zu erschließen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Stromwirtschaft, möglichst alle Alternativen zu untersuchen und zu erproben, die unter den deutschen Verhältnissen Einsparerfolge versprechen. Dabei ist eine sorgfältige Effizienzkontrolle und Bewertung der Programme notwendig, um Geld und Personal optimal einsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund erscheint die Festlegung auf ein ganz bestimmtes Modell für alle Versorgungsunternehmen nicht der richtige Weg. Das Bundeswirtschaftsministerium wird in weiteren Gesprächen mit der Stromwirtschaft und den Ländern vielmehr darauf hinwirken, daß die jeweils aussichtsreichsten Energiedienstleistungen optimal genutzt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 37): Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines ihrer Parlamentarischen Staatssekretäre, die Anfrage eines Bürgers bedürfe keiner Antwort, wenn aus ihr kein „echtes Interesse des Einsenders an Verbesserungen" und kein „gerechtfertigtes Informationsbedürfnis" hervorgehe und wenn auch „ein in die Zukunft gerichtetes Informationsbedürfnis nicht erkennbar" sei, „weil sonst die Beantwortung von Bürgerschreiben einen Umfang annähme, der die Erledigung der eigentlichen ministeriellen Arbeit in nicht zu unterschätzendem Maße einschränken müßte", und hält es die Bundesregierung für in Ordnung, daß das Bundesministerium nach Aussage dieses Parlamentarischen Staatssekretärs eine „gewisse Selektion bei den Bürgerschreiben" vornimmt? In einer Zeit, in der die ministeriellen Aufgaben aufgrund politischer Entwicklungen, zum Beispiel Wiedervereinigung, fortschreitendes Zusammenwachsen Europas, in nicht unbeträchtlichem Umfang angewachsen sind, ist deren ordnungsgemäße Erledigung ohne das Setzen von Prioritäten nicht möglich. Das Abstellen auf das Informationsbedürfnis des Bürgers ist dabei ein durchaus objektives Kriterium. Dies ist auch der Grund, warum die betreffende Bürgeranfrage erst vor einigen Tagen vom Bundesministerium für Verkehr beantwortet werden konnte. Trotz all der aufgezeigten Probleme bemüht sich das Ministerium nach Kräften, dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3269 Frage 40): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf Grund der weiterhin steigenden Zahlen von Autodiebstählen und dem daraus erwachsenden Schaden für die Volkswirtschaft die Automobilindustrie notfalls durch entsprechende gesetzliche Vorschriften dazu veranlaßt werden muß, wirksame (z. B. durch den Gebrauch einer Code-Karte) Maßnahmen zu treffen, die Kraftfahrzeuge diebstahlsicher zu machen, weil solche Maßnahmen im Hinblick auf den finanziellen Mehraufwand einen im Verhältnis zum Kaufpreis vernachlässigbaren Faktor darstellen? In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, in der EG-Richtlinie 74/61/EWG und in der Regelung Nr. 18 der UN-Wirtschaftskommission für Europa sind bereits weitgehend identische Vorschriften für Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen enthalten. Damit ist die wahlweise Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit Diebstahlalarmeinrichtungen, die nach § 38b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung bzw. der ECE-Regelung Nr. 18 bestimmten Anforderungen entsprechen müssen, schon heute zulässig. Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die genannten Vorschriften weiter entwikkelt werden müssen, um den Diebstahl von Fahrzeugen zu erschweren; dies kann heute wegen der Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in internationale Verpflichtungen nur noch über die Europäischen Gemeinschaften bzw. die UN-Wirtschaftskommission für Europa erfolgen. Die Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich, daß die EG-Kommission vor kurzem einen Vorschlag zur Ergänzung der EG-Richtlinie 74/61/EWG vorgelegt hat, der insbesondere auf Vorstellungen der Bundesregierung und des Vereinigten Königreiches basierend nunmehr auch Anforderungen an Diebstahlalarmeinrichtungen vorsieht und konstruktive Maßnahmen enthält, um den Diebstahl von Fahrzeugen zu erschweren. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag sowohl in den Beratungen als auch im EG-Rat unterstützen. 9210* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/3269 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über ein Projekt „feste Querung Fehmarnbelt" der Fa. Berger, Bilfinger Bau AG und über Art und Verlauf der angekündigten vier Varianten der Straßen und Eisenbahnverbindung? Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen bestätigen, wonach das Projekt bereits im Jahr 2003 dem Verkehr übergeben wird und ein fester Termin für die Unterzeichnung eines Vertrages über die Untersuchung der Umweltverträglichkeit bereits vereinbart ist? Zu Frage 41: Das Fehmarn-Belt Consortium, dem Baufirmen (Bilfinger + Berger KKS, BOYGES, Campenon SGE, Strabag) und Banken (Dresdner Bank, BNP, Bikuben) aus Dänemark, Deutschland und Frankreich angehören, hat sich 1991 auf privater Basis zusammengeschlossen. Das Consortium ist neben der Planung und dem Bau auch an der Finanzierung und dem Betrieb der Verkehrsverbindung interessiert. Es hat deshalb auch ohne einen entsprechenden Auftrag von dänischer oder deutscher Seite eine Studie erstellt, die als firmeneigene Untersuchung zu werten ist. Darin werden vier Varianten der Belt-Querung untersucht, die sich in ihrer Ausführung als Brücke oder Tunnel, als Kombinationen von beiden oder in der technischen Ausgestaltung unterscheiden. Alle vier Varianten enthalten eine Verkehrsführung unter Einbeziehung von Schiene und Straße. Zu Frage 42: Die deutsche und die dänische Regierung haben Konsultationsgespräche über Möglichkeiten für eine feste Querung des Fehmarn-Belts aufgenommen. Zunächst muß die Frage der Wirtschaftlichkeit geprüft werden, bevor Entscheidungen getroffen werden können. Voruntersuchungen hierzu sollen in Kürze beginnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 46): Besteht die Möglichkeit, daß nach dem französischen Stopp von Mülltransportern aus Deutschland nicht ähnliche Maßnahmen für radioaktive Abfälle zu erwarten sind, da in Artikel 3 des französischen Gesetzes Nr. 91-1381 vom 30. Dezember 1991 die Lagerung von importierten radioaktiven Abfällen in Frankreich verboten ist, auch wenn ihre Wiederaufarbeitung auf nationalem Gebiet erfolgte, mit Ausnahme von technischen Zeitverzügen, die durch die Wiederaufarbeitung erzwungen sind? Von Deutschland werden keine radioaktiven Abfälle nach Frankreich exportiert, wohl aber finden Transporte bestrahlter Brennelemente mit dem Ziel ihrer Wiederaufarbeitung bei der COGEMA statt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um radioaktive Abfälle, sondern um Reststoffe. Die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden Wertstoffe (wiederaufgearbeitetes Uran und Plutonium) sowie die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden radioaktiven Abfälle (hochradioaktive Glaskokillen sowie mittel- und schwachradioaktive Abfälle) werden entsprechend den Verträgen zwischen den deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der COGEMA nach Deutschland rückgeführt. Zur Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen hat sich die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Wiederaufarbeitung von Atommüll nach Einschränkung der Lagerungsmöglichkeit in Frankreich" geäußert. Auf diese Antwort (Bundestags-Drucksache 12/2969 vom 29. Juni 1992) wird daher verwiesen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/3269 Frage 50): Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem zu lösen, daß der Vorspann „Diplom" auf einen irgendwie gearteten Hochschulabschluß oder Fachhochschulabschluß hindeutet und die damit verbundene Qualifikation in weiten Bevölkerungskreisen als höherwertig angesehen wird, auch wenn längst nicht jede akademische Bezeichnung oder Ausbildung in einem anderen EG-Mitgliedstaat dem qualitativen Stand entspricht, der in Deutschland mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluß verknüpft ist? Das Recht der akademischen Grade ist im wesentlichen Landesrecht, das Bundesrecht regelt diesen Bereich nur punktuell, soweit die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse dies gebietet. Dies geschieht in § 18 des Hochschulrahmengesetzes. Für den Diplomgrad trifft § 18 Abs. 1 HRG folgende Regelungen: Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 HRG wird der Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, von der Hochschule verliehen. § 18 Abs. 1 Satz 2 HRG bestimmt, daß auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen der Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule" („FH") verliehen wird. Nach § 18 Abs. 1 Satz 3 HRG kann die Hochschule einen Diplomgrad auch auf Grund einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen. Über diese Bestimmungen hinausgehende Regelungen fallen in den Kompetenzbereich der Länder. Dies gilt auch für die Frage der Anerkennung ausländischer akademischer Grade, die grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland nur mit einer besonderen Genehmigung geführt werden dürfen. Zuständig für die einzelne Genehmigung ist der Kultus- oder Wissenschaftsminister bzw. -senator des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Bei dem Verfahren zur Genehmigung der Führung des ausländischen Grades in der Originalform wird geprüft, ob der vorgelegte Grad an einer anerkannten Hoch- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 9211* schule des Herkunftslandes erworben wurde, d. h. einer Hochschule, deren Ausbildung von anderen anerkannten Hochschulen im Grundsatz wie die eigene Ausbildung behandelt wird. Daneben gibt es ein weiteres Verfahren, das aber nicht in allen Bundesländern angewandt wird. Es handelt sich dabei um das Verfahren zur Führung des ausländischen akademischen Grades in der deutschen Form. Damit ist gemeint, daß dem Betreffenden bei dem erfolgreichen Verfahren die Genehmigung gegeben wird beispielsweise das deutsche Diplom zu führen. Die Genehmigung zur Führung der deutschen Form des ausländischen Grades kann aber nur erteilt werden, wenn der Inhalt der ausländischen Ausbildung vom Niveau her und in der Fächerzusammensetzung in der Spannbreite der in Deutschland üblichen Ausbildung liegt, der ausländische Grad also dem deutschen Grad gleichwertig ist. Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluß vom 9. November 1990 vereinbart, die Führung von Graden in der Originalform aus Mitgliedstaaten der EG, Österreich und der Schweiz, der Päpstlichen Hochschule in Rom sowie der Europäischen Hochschule in Florenz und Brügge allgemein zu genehmigen. Diese Vereinbarung bedarf der Umsetzung durch die Länder. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben diese Vereinbarung Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz umgesetzt. Die EG-Richtlinie über eine allgemeine Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, vom 21. Dezember 1988 (Hochschuldiplomrichtlinie) regelt ausschließlich den Zugang zu reglementierten Berufen, bei denen eine akademische Vorbildung erforderlich ist. Die Richtlinie erfaßt nicht die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade. Den Begünstigten wird jedoch das Recht eingeräumt, ihren akademischen Grad zu führen. Um Verwechslungen mit inländischen Graden zu vermeiden, darf der Grad nur in der Form und Sprache des Heimat- oder Herkunftslandes geführt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/ CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 64 und 65): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der jährlich in Deutschland gestohlenen Pkws und den dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Schaden? Befürwortet die Bundesregierung gesetzliche Vorschriften zur Erhöhung des kriminaltechnisch möglichen Sicherheitsstandards von Pkws in Deutschland? Zu Frage 64: Im 1. Halbjahr 1992 wurde nach einem beträchtlichen Anstieg in den letzten Jahren eine erneute Steigerung der Fahndungseingaben nach Pkw und Kombifahrzeugen im Informationssystem der Polizei (INPOL) registriert. Mit mehr als 63 000 Fahndungsnotierungen wurden die Vergleichszahlen des 1. Halbjahres 1991 (ca. 35 000) um 80 % überschritten. Es muß damit gerechnet werden, daß im gesamten Jahr 1992 über 120 000 Fahndungsnotierungen registriert werden (1991: 87 174). In den alten Bundesländern stieg die Zahl der wieder aufgefundenen Fahrzeuge nur geringfügig um 9,4 % auf 23 542 (1. Halbjahr 1991: 21 514). Die Zahl der aktuell gesuchten Kfz — d. h. Fahrzeuge, die vermutlich zum größten Teil auf Dauer verschwunden bleiben werden — ist dagegen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (10 704) um 83,5 % auf 19 817 gestiegen. Von den neuen Bundesländern sind derzeit 10 802 Fahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben. 8 029 entwendete Kfz wurden zwischenzeitlich wieder aufgefunden. Die Zahlen 1992 lassen sich auf Grund der 1991 noch nicht flächendeckend vorhandenen Eingabemöglichkeiten im INPOL nicht mit den Zahlen des entsprechenden Vorjahreszeitraumes vergleichen. Selbst unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist in den neuen Bundesländern ein enormer Anstieg der Kfz-Diebstähle zu verzeichnen. Im 1. Halbjahr 1991 waren 563 Fahrzeuge aktuell zur Fahndung ausgeschrieben und es wurden 233 entwendete Kfz wieder aufgefunden. Erstmals überstieg bundesweit der Anteil der vermutlich auf Dauer verschwundenen Kfz (31 826) mit 50,1 % den der wiederaufgefundenen (31 674 gleich 49,9 %). Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug der Anteil der wieder aufgefundenen Kfz noch 65,8 %. Der durch Diebstähle einschließlich unbefugter Gebrauch von Kraftwagen entstandene Schaden betrug 1991 945,6 Millionen DM (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik). Nach Schätzungen des HUK-Verbandes dürfte die entsprechende Schadenssumme 1992 erstmals über einer Milliarde DM liegen. Zu Frage 65: Insoweit darf auf die schriftliche Anwort der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneten Bachmeier und Dr. Müller — schriftliche Einzelfragen zu dem Monat August Nr. 129, 130, 138 und 139 verwiesen werden. Dort wurde ausgeführt, daß Vorschriften für Sicherungseinrichtungen gegen unbefugtes Benutzen von Kraftfahrzeugen bereits heute in der StVZO, der EG-Richtlinie 74/61/EWG sowie in der Regelung Nr. 18 UN-Wirtschaftskommission für Europa ECE enthalten sind. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die genannten Vorschriften jedoch weiter zu entwickeln. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, daß die EG-Kommission einen Vorschlag zur Ergänzung der EG-Richtlinie 74/61/EWG vorgelegt hat, der insbesondere auf Vorstellungen der Bundesregierung und des Vereinigten Königreichs basiert und der Anforderungen an Diebstahlalarmeinrichtungen und weitere Sicherungsmaßnahmen für Fahrzeuge enthält. Erste Beratungen dieses Kommissionsvorschlages haben bereits stattgefunden. Die Bundesregierung wird diesen Kommissionsvorschlag in den Beratungen und im EG-Rat mit Nachdruck unterstützen. 9212* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 Ergänzend ist mitzuteilen, daß beim Bundeskriminalamt derzeit eine Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Diebstahlsicherheit von Kfz in Vorbereitung ist. Dort soll neben den Möglichkeiten zur technischen Sicherung von Kfz auch das mögliche Täterverhalten bei verbesserter Kfz Diebstahlsicherung berücksichtigt werden, da damit zu rechnen ist, daß international organisierte Tätergruppen unter Umständen zu anderen Begehungsweisen, beispielsweise Unterschlagung, Raub oder betrügerische Erlangung von Kfz übergehen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Frage 66): Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Verbesserung der Grenzkontrollen in personeller und materieller Hinsicht, um die Ausfuhr von gestohlenen Kraftfahrzeugen zu verhindern, und wie weit sind die Bemühungen gediehen, mit der Republik Polen — in welche ein Großteil der gestohlenen Pkws verbracht werden — ein Rechtshilfeabkommen abzuschließen? Die Bundesregierung mißt der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung bei der organisierten Kriminalität an den östlichen Grenzen Deutschlands eine hohe Priorität bei. Neben der Eindämmung der zumeist von Menschenhändler-Organisationen geschleusten illegalen Zuwanderung von Ausländern sowie der Unterbindung des Rauschgiftschmuggels gilt ein weiteres Hauptaugenmerk der Verhinderung der illegalen Ausfuhr der in Deutschland gestohlenen Kraftfahrzeuge. Dazu stehen den Grenzschutzstellen anlaßbezogen zusätzliche Verstärkungskräfte aus den Verbänden sowie Hubschrauber und Aufklärungszüge zur Verfügung. Die Zusammenarbeit von Bundesgrenzschutz und Zollverwaltung bei der Überwachung der Grenze zu Polen und der CSFR erfolgt auf der Grundlage der vom Bundesminister des Innern und vom Bundesminister der Finanzen im März 1992 erlassenen gemeinsamen Dienstanweisung und hat sich bestens bewährt. Die Potentiale der unmittelbaren Nachbarstaaten werden wirkungsvoll ergänzt. Auf der Grundlage des am 14. August 1992 in Kraft getretenen Abkommens mit Polen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität arbeitet das Bundeskriminalamt eng mit der Polizei Polens zusammen. Im November 1992 wird ein ständiger Verbindungsbeamter des BKA nach Warschau entsandt werden. Polnische Polizeibeamte werden im Rahmen des Ausbildungs- und Ausstattungsprogramms der Bundesregierung erfolgreich bei der Grenzschutzdirektion in Koblenz ausgebildet. Die polnische Polizei erhält finanzielle und materielle Ausstattungshilfen. So hat der Bundesminister des Innern anläßlich seines Besuches in Warschau am 20. August 1992 drei vollausgerüstete Funkstreifenwagen überreicht. Die konzertierte Bekämpfung der Kfz-Verschiebung gewinnt inzwischen Gestalt: — Im Juni und Juli 1992 fanden an den Grenzübergängen Pomellen und Schwedt gezielte Einsätze unter Beteiligung des BGS, des BKA, der polnischen Grenzpolizei und französischer Sicherheitsorgane statt. — Der polnische Grenzschutz partizipiert am INPOL- Sachfahndungsbestand (Kfz) in der Weise, daß auf Anfragen Auskünfte über Ausschreibungen erteilt werden. — Polen hat sich auf deutsches Drängen hin bereit erklärt, anlaßbezogen eine zweite Kontroll- und Auffanglinie im Hinterland einzurichten. Nicht zuletzt dadurch konnten im ersten Halbjahr 1992 ca. 200 Kraftfahrzeuge beschlagnahmt werden. Bei den politischen Gesprächen mit Staatspräsident Walesa, Premierministerin Suchocka und Innenminister Milczanowski am 19./20. August 1992 in Warschau hat Bundesinnenminister Seiters eine besondere Sicherheitspartnerschaft mit Polen angeboten und Einvernehmen darüber erzielt, daß Warschau unverzüglich ein umfassendes, auch der effizienten Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität dienendes Verbesserungsprogramm mit deutscher Unterstützung realisiert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß Polen in absehbarer Zeit das für Deutschland bereits geltende Europäische Übereinkommen für die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 ratifizieren wird. Dies würde schneller und einfacher, als dies durch Ausarbeitung eines bilateralen Vertrages möglich wäre, zur Schaffung einer vertraglichen Grundlage für den deutsch-polnischen Rechtshilfeverkehr führen. Zur Berücksichtigung von Besonderheiten im deutschpolnischen Verhältnis könnte sich dann ein bilateraler Zusatzvertrag anschließen. Im übrigen unterstützen die zuständigen deutschen und polnischen Behörden sich bereits jetzt großzügig in allen Ermittlungs- und Strafverfahren vertragslos auf der Grundlage des jeweils geltenden Rechts. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/3269 Frage 67): Ist die Bundesregierung im Anschluß an den entsprechenden Beschluß der Innenministerkonferenz vom 22. Mai 1992 nun bereit zu beantworten, wie viele Personendatensätze — gegliedert nach Entstehungszusammenhang bzw. nachrichtendienstlichen Aufgabenbereichen — jeweils durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der einzelnen Länder in das gemeinsame Informationssystem NADIS eingestellt worden sind, und wie lauten die entsprechenden Angaben? Zur Offenlegung von Angaben über Datenspeicherungen hat die Bundesregierung bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 6. November 1991 (Protokoll Nr. 19 Seiten 31/32) auf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 9213* verwiesen und erklärt, daß eine Offenlegung nicht am Bundesminister des Innern scheitern werde. Bei der Vorstellung des letzten Verfassungsschutzberichtes am 13. August 1992 hat der Bundesminister des Innern darauf hingewiesen, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz demnächst weitergehende Strukturdaten über das „Nachrichtendienstliche Informationssystem" NADIS gemäß einem Beschluß der IMK bekanntgeben werde. Nach dem Beschluß der IMK vom 22. Mai 1992 soll zur Erreichung einer größeren Transparenz der Arbeit des Verfassungsschutzes die Struktur und Arbeitsweise des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) erläutert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt die IMK, die Gesamtzahl der personenbezogenen NADIS-Speicherungen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bekanntzugeben, sowie den Anteil der Speicherungen zu benennen, die aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen erfolgten. Zur Zeit (17. September 1992) sind in NADIS 1 442 291 Personen gespeichert; der Anteil der Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben oder ausüben sollen und deshalb vom Verfassungsschutz sicherheitsüberprüft wurden, beträgt 41,4 von Hundert. Die IMK hat darüber hinaus empfohlen, die Bekanntgabe dieser Zahlen mit den Erläuterungen zur Funktion von NADIS zu koppeln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in einer ausführlichen Presseerklärung Struktur und Arbeitsweise von NADIS in den nächsten Tagen näher erläutern. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Fragen 68 und 69): Treffen Meldungen (Passauer Neue Presse) zu, wonach die Bundesregierung seit 1983 dem Ost-Berliner Rechtsanwalt Vogel jährlich 360 000 DM als Pauschale u. a. für die Führung von Korrespondenzen mit Mandanten und für die Beglaubigung von Vollmachten gezahlt hat? Welche Leistungen hat Rechtsanwalt Vogel für diesen Betrag präzise erbracht? Zu Frage 68: Es trifft zu, daß Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Vogel unter Einschaltung der von der Bundesregierung im Rahmen der besonderen Bemühungen beauftragten Anwälte seit 1983 unverändert ein jährliches Honorar in Höhe der von Ihnen genannten Summe aus Mitteln des ehemaligen BMB erhalten hat. Zu Frage 69: Die zwischen den bevollmächtigten Anwälten der Bundesregierung und Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Vogel auf der Grundlage der §§ 14 und 15 RAGO/ DDR (Anordnung über Gebühren für die Tätigkeit der Rechtsanwälte — Rechtsanwaltsgebührenordnung [RAGO] — vom 01. Februar 1982) getroffenen Gebührenvereinbarungen betrafen alle Tätigkeiten des Rechtsanwaltes Vogel nach rechtskräftigem Abschluß der Verfahren gegen politische Häftlinge in der ehemaligen DDR bis hin zu notwendigen Regulierungen im Zusammenhang mit der Ausreise/Entlassung in die Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Gebührenvereinbarung wurden mit der RAGO schwer erfaßbare und damit aufwendige Einzelabrechnungen in tausenden von Fällen vermieden. Diese Zahlungen sind auch Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses „Kommerzielle Koordinierung" des 12. Deutschen Bundestages, vor dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Vogel in der 89. Sitzung am 8. Oktober 1992 als Zeuge vernommen werden soll, und eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht — Arbeitsgruppe Regierungskriminalität — gegen Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Vogel. Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis gebeten, daß von einer weitergehenden Präzisierung gegenwärtig abgesehen werden muß. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans Martin Bury (SPD) (Drucksache 12/3269 Frage 70): Stimmen Berichte, nach denen die Bundesregierung mit Werbebroschüren, die z. T. in russischer Sprache abgefaßt sind, Deutschstämmige in Osteuropa und in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion auf die Möglichkeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland als Aussiedler aufmerksam macht und diese Einwanderung sogar dadurch unterstützt, daß sie die Flugkosten übernimmt, wenn ja, wie läßt sich diese Förderung von Einwanderung mit der restriktiven Politik der Bundesregierung gegenüber politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen vereinbaren? Alle Bundesregierungen haben sich aus historischen, rechtlichen und moralischen Gründen zu ihrer Verantwortung gegenüber den Deutschen in den Staaten des früheren Ostblocks bekannt und sie als tragenden Gesichtspunkt ihrer Politik angesehen. Vor diesem Hintergrund hilft die Bundesregierung den Deutschen in den Aussiedlungsgebieten, um ihnen dort Lebensperspektiven zu eröffnen. Andererseits finden diejenigen Deutschen, die nach vom Herkunftsgebiet aus durchgeführten Aufnahmeverfahren im Besitz eines Aufnahmebescheides sind und sich entschlossen haben, als Aussiedler zu uns zu kommen, Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der Verfassungsgarantie des Art. 116 des Grundgesetzes handelt es sich hierbei nicht um „Einwanderung". Das Aufnahmeverfahren wurde zum 1. Juli 1990 durch das Aussiedleraufnahmegesetz neu geregelt. Wichtige Neuerung dieses Gesetzes ist, daß als Aussiedler nur anerkannt werden kann, wer vor dem endgültigen Verlassen des Herkunftsgebietes einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes erhalten hat. Mit der von Ihnen angesprochenen kleinen Broschüre ist — in enger Abstimmung mit dem AA — 9214* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 der außerordentlich große Informationsbedarf in der damaligen Sowjetunion und in Polen zu den neuen gesetzlichen Regelungen gedeckt worden. Im übrigen wird in der Broschüre auch auf die vielfältigen Hilfsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen „vor Ort" sowie auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer Aussiedlung verbunden sind. Für Personen, die im Besitz eines Aufnahmebescheides sind und als Aussiedler zu uns kommen, trägt der Bund nach dem Ersten Überleitungsgesetz die Kosten der Rückführung, soweit sie im Herkunftsgebiet entstanden sind. Für Aussiedler aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion übernimmt der Bund die Flugkosten ab Moskau, um eine geordnete und menschenwürdige Ausreise zu ermöglichen. Damit wird angesichts der Verkehrs- und Sicherheitslage in den Republiken der ehemaligen UdSSR einem humanitären Anliegen Rechnung getragen. Im übrigen betreibt die Bundesregierung keine restriktive Politik gegenüber politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen. Die Aufnahme politisch Verfolgter steht nicht zur Disposition. Wer politisch verfolgt und an Leib und Leben bedroht ist, soll auch in Zukunft Aufnahme in Deutschland finden können. Mit der angestrebten Änderung des Asylrechts soll lediglich die massenweise illegale Zuwanderung unter mißbräuchlicher Berufung auf das Asylgrundrecht unterbunden werden. Mit der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina hat die Bundesrepublik Deutschland gerade erst unter Beweis gestellt, daß sie auch insoweit nicht restriktiv handelt, sondern in Europa ein Beispiel setzt für eine großzügige humanitäre Aufnahmepraxis gegenüber Menschen, die in Not sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/3269 Fragen 71 und 72): Wie viele der vom Parlament bewilligten Entscheider sind beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge derzeit eingesetzt, und was ist die Ursache dafür, daß so viele Stellen noch nicht mit Personal ausgestattet sind? Wie viele Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wurden inzwischen mit Personal eingerichtet, und was ist der Grund dafür, daß bis heute nicht alle der geplanten Außenstellen eingerichtet worden sind? Zu Frage 71: Das Personal des Bundesamtes muß von 1 176 (Soll 1991) auf 3 599 (Soll 1992) Mitarbeiter verdreifacht werden. Allein für Einzelentscheider sind 868 Planstellen/Stellen vorgesehen. Auf der Grundlage von über 10 000 Bewerbungen wurden bis 10. September 1992 insgesamt rd. 1 800 Bewerbungsgespräche, davon 649 für den Bereich der Einzelentscheider, geführt. Dabei wurden insgesamt rd. 1 000 Bewerber nach durchgeführten Bewerbungsgesprächen als grundsätzlich geeignet angesehen. Davon entfallen auf den Bereich der Einzelentscheider 387 Bewerber. Deren Bewerbungen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Bearbeitungsstadien: — Personalratsbeteiligung — schriftliche Einstellungszusage — Verhandlungen mit abgebender Behörde. Erfahrungsgemäß ist allerdings davon auszugehen, daß ein Teil der ausgewählten Bewerber seinen Dienst nicht antreten wird. Die Werbemaßnahmen für alle Bereiche werden kontinuierlich und nachhaltig fortgesetzt. Derzeit sind 397 Einzelentscheiderstellen besetzt. Die Personalgewinnung ist schwierig, weil — die Benennung von 500 erfahrenen Beamten als Einzelentscheider nur durch einige Länder erfolgte; stattdessen wurden dem Bundesamt weit überwiegend lediglich Bewerbungen übersandt; — die Standortentscheidung der Länder für eine Erstaufnahmeeinrichtung teilweise sehr spät bzw. noch nicht vollständig erfolgte und ein Großteil der Bewerber nur an einem bestimmten Standort interessiert ist; — langwierige und personalintensive Freigabeverhandlungen mit anderen Behörden erforderlich sind, die ihre Mitarbeiter, die sich zum BAR beworben haben, nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung freigeben wollen. Zu Frage 72: Nach dem am 1. Juli 1992 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens sind die Länder verpflichtet, die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Aufgrund der in diesem Gesetz enthaltenen Übergangsregelungen muß dieses Erfordernis zum 1. April 1993 erfüllt sein. Aufgrund der von den Ländern zu treffenden Standortentscheidungen für die Aufnahmeeinrichtungen errichtet der Bund dort Außenstellen des BAF1. Die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Planungen gehen von 336 000 Asylbewerbern aus. Hierfür werden nach heutigem Stand 46 Außenstellen des BAF1 eingerichtet. 23 haben bereits ihre Arbeit — allerdings nur im Rahmen der Übergangsregelungen — aufgenommen, 7 werden bis zum Jahresende folgen und bis zum 1. April 1993 werden voraussichtlich die restlichen, wenn auch provisorisch (z. B. in Bürokontainern) untergebracht, ihre Arbeit aufnehmen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die noch offenen Standortentscheidungen von den Ländern schnellstens getroffen werden. Es werden zunehmend kommunale Vorbehalte erkennbar, die die Realisierung der von den Ländern getroffenen oder beabsichtigten Standortentscheidungen erschweren oder sogar unmöglich machen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 9215* Dies trifft — zumal nach den Vorkommnissen in Rostock — auf die von den Bundesländern einzurichtenden Zentralen Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und damit auch für die Außenstellen des BAR zu. Die Bundesregierung ersuchte die Länder wiederholt, ihrer Aufgabe gerecht zu werden und die Kommunen zur Umsetzung der nach dem Asylverfahrensgesetz notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. In vielen Fällen sind Baumaßnahmen zur Errichtung und Sanierung der Asyleinrichtungen unabweisbar, deren Planung und tatsächliche Durchführung zeitaufwendig sind und vom Bund, insbesondere vom BMI, nicht allein gesteuert werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Horst Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 12/3269 Fragen 73 und 74): Wie gedenkt die Bundesregierung die Einstellungspraxis in den öffentlichen Dienst in den neuen Ländern in der zum Oktober dieses Jahres abzugebenden Stellungnahme gegenüber dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) zum ILO-Übereinkommen 111 darzustellen? Gegen wie viele auf Grund der Antworten in den „Erklärung" bezeichneten Fragebögen zum beruflichen und politischen Verhalten in der DDR ergangenen Ablehnungen sind Gerichtsverfahren anhängig bzw. bereits erstinstanzlich entschieden? Zu Frage 73: Die Bemerkungen des Sachverständigenausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) betreffen nicht die Einstellungspraxis, sondern die Entlassung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung der ehemaligen DDR im Zusammenhang mit dem Beitritt. Hierzu wird die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Internationalen Arbeitsamt insbesondere auf folgendes hinweisen: Die Entlassungen beruhen auf den Kündigungsregelungen im Einigungsvertrag, der Gesetzeskraft hat. Danach kann einem Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung außerordentlich gekündigt werden, wenn er gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint. Die Kündigungsregelung ist so ausgestaltet, daß stets eine Einzelfallprüfung erfolgen muß; dies ist in den Erläuterungen zum Einigungsvertrag ausdrücklich klargestellt. Daneben besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, wenn ein Beschäftigter mangels persönlicher Eignung den Anforderungen, die an Angehörige einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu stellen sind, nicht entspricht. Auch insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Regelungen im Einigungsvertrag nicht korrekt angewendet worden sind. Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Grundsatzurteilen vom 11. Juni 1992 die Rechtmäßigkeit der Kündigungsregelungen im Einigungsvertrag bestätigt. Sie sind für den Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung im Gebiet der früheren DDR unerläßlich und stehen deshalb in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation, das auf die Sicherung der Menschenrechte ausgerichtet ist. Zu Frage 74: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wievielen Fällen einer Kündigung aufgrund der Regelungen im Einigungsvertrag ein Gerichtsverfahren anhängig bzw. bereits erstinstanzlich entschieden ist. Hierzu wäre eine zeit- und arbeitsaufwendige Umfrage erforderlich. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Eva Pohl (F.D.P.) (Drucksache 12/3269 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, welches Ministerium in der ehemaligen DDR für die Zwangsadoptionen sowie für die einschlägige Gesetzgebung zuständig war und wer in dem fraglichen Zeitraum dieses Ministerium leitete? Welches Ausmaß in Zahlen hatten die von den Behörden der ehemaligen DDR gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern veranlaßten Zwangsadoptionen, und in wie vielen Fällen wurde seit Herstellung der deutschen Einheit gegen die für Zwangsadoptionen Verantwortlichen strafrechtlich bis heute ermittelt? Zuständig für die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt und für die Entscheidung über den Antrag betreffend die Annahme an Kindes Statt war — in einer Art Doppelfunktion — das Organ der Jugendhilfe beim Rat des Kreises oder des Stadtkreises oder des Stadtbezirkes. Die Jugendhilfe gehörte zu den Abteilungen Volksbildung der örtlichen Räte. Die Referate Jugendhilfe waren dem ehemaligen Ministerium für Volksbildung unterstellt, das seit den 70er Jahren von Margot Honecker geleitet wurde. Die Annahme an Kindes Statt war in den §§ 66 bis 78 des Familiengesetzbuchs der ehemaligen DDR geregelt. Für die Vorbereitung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familienrechts war das Justizministerium der DDR zuständig. Über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils (§ 70 FGB), über den Entzug der Erziehungsrechte (§ 51 FGB) und über die Aufhebung der Annahme (§§ 74 bis 76 FGB) entschieden die Gerichte, über die Aufhebung auf Antrag des Angenommenen gemäß § 77 FGB das Staatliche Notariat. Zum Ausmaß widerrechtlicher Adoptionen in der ehemaligen DDR verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/ Linke Liste vom 11. Juli 1991 (BT-Drucksache 12/ 932). Auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Jörg van Essen vom 6. Mai 1992 hat die Bundesregierung bereits mitgeteilt, daß nach einer vom Ministerium der 9216* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. September 1992 Justiz des Landes Brandenburg durchgeführten Auswertung von 727 Verfahren, die in den Jahren 1980 bis 1990 bei den Bezirksgerichten Cottbus, Frankfurt/ Oder und Potsdam im Zusammenhang mit dem Entzug des Erziehungsrechts und der Ersetzung der Einwilligung zur Adoption im jetzigen Land Brandenburg anhängig waren, keine Hinweise auf politisch motivierte Zwangsadoptionen und eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze erkennbar geworden seien. Neuere Erkenntnis hierzu liegen derzeit noch nicht vor. Ein genauerer Überblick über die Zahl politisch motivierter Zwangsadoptionen dürfte erst nach Ablauf der durch das Adoptionsfristgesetz verlängerten Antragsfrist möglich sein. Zur Zahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seit Herstellung der deutschen Einheit gegen die für Zwangsadoptionen Verantwortlichen hat eine bei den Justizverwaltungen der neuen Bundesländer und Berlins durchgeführte Umfrage ergeben, daß 29 Ermittlungsverfahren bei den dortigen Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Zwangsadoptionen anhängig waren und teilweise noch anhängig sind. Diese Zahl kann sich noch erhöhen, da Berichte der Staatsanwaltschaften die Landesjustizministerien erst mit einer gewissen Zeitverzögerung erreichen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) (Drucksache 12/3269 Frage 77): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem in der Praxis in den östlichen Bundesländern geübten Etikettenschwindel, der dadurch gegeben ist, daß nicht ortsansässig organisierte und nicht Produkte dieser Länder vertreibende Betriebe und Organisationen durch typische lokale Betriebsbezeichnungen irreführend den Eindruck erwecken, örtliche Produkte und/oder Leistungen anzubieten, durch Regelungen oder Maßnahmen entgegenzuwirken? Gemäß § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Angaben macht. Von dem in § 3 UWG enthaltenen allgemeinen Verbot irreführender Werbung werden auch irreführende Angaben über die Herkunft von Waren und Leistungen aus einem bestimmten geographischen Raum erfaßt. Der im Falle irreführender Herkunftsangaben gegebene Unterlassungsanspruch gemäß § 3 UWG kann nach § 13 Abs. 2 UWG nicht nur von unmittelbar betroffenen ortsansässigen Mitbewerbern, sondern von allen Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art vertreiben, von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, von rechtsfähigen Verbraucherverbänden sowie von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern geltend gemacht werden. Nach Auffassung der Bundesregierung bieten die genannten gesetzlichen Bestimmungen eine ausreichende Grundlage für eine wirksame Bekämpfung von Täuschungen der in der Frage angesprochenen Art.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte sehr.


Rede von Dr. Rudolf Schöfberger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß das Deutsche Städtebauinstitut in einer breit angelegten empirischen Befragung aller möglichen Wohnungsbauinvestoren zur Erkenntnis gekommen ist, daß das bestehende Mietrecht am allerwenigsten investitionsentscheidend ist — weder positiv noch negativ —, sondern vielmehr das Bodenrecht, die Bodenhortung, die Bodenverknappung, die mangelnde Ausweisung durch die Kommunen, die Bodenspekulation und auch letzten Endes die Bodenpreise?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schöfberger, diesen Unsinn habe ich vorhin schon Ihrer Rede entnommen. Es wird dadurch nicht klüger, daß er vom Deutschen Städtebauinstitut verbreitet wird.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Es gibt sehr viel namhaftere und klügere Wirtschaftsfachleute, die genau das bestätigen, was ich Ihnen vorgetragen habe.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn bei kräftig steigenden Baukosten und Baulandpreisen und überdies hohen Fremdkapitalzinsen Ihren Anregungen zur Beschneidung der Mieten gefolgt würde, käme dies einer Erdrosselung des privaten Wohnungsbaus gleich, die viel schlimmere soziale Folgen hätte als die, die Sie hier als Folgen steigender Mieten an die Wand zu malen versuchen,
    Nein, es geht kein Weg an der Erkenntnis vorbei, daß der Staat diese Aufgabe des privaten Wohnungsbaus aus Geldmangel nicht erfüllen kann, daß wir auf private Investoren angewiesen sind und daß die Rahmenbedingungen für den Neubau von Wohnungen deshalb so gestaltet werden müssen, daß sich die auf lange Sicht rechnenden und kalkulierenden Investoren auf verläßliche Konditionen einstellen können, die nicht bei jedem konjunkturellen Windhauch wieder vom Gesetzgeber geändert werden. Um negative soziale Auswirkungen abzumildern, stehen, was die Miethöhe angeht, andere Instrumente zur Verfügung, im übrigen das Wohngeld, das sich in vielen Jahren ausgezeichnet bewährt hat.
    Wenn wir uns die Entwicklung der Baufertigstellungszahlen und der Baugenehmigungszahlen ansehen, können wir feststellen, daß selbige kontinuierlich ansteigen und wir uns auf einem erfolgreichen Weg befinden. Gutgemeinte, aber falsch angelegte sozial bemäntelte Wohnungspolitik, wie sie hier von Herrn Schöfberger gezeichnet worden ist, kommt dem Bürger im nachhinein immer am teuersten zu stehen. Dennoch erliegen viele Politiker immer wieder dieser Versuchung, weil der Unbedarften viele sind.

    (Gerlinde Hämmerle [SPD]: Das Phänomen betrifft alle Parteien!)

    Weitergehende Eingriffe und Verschlechterungen der Rahmenbedingungen an den Wohnungsmärkten über das hinaus, was in diesem Gesetz enthalten ist, kommen für die Freien Demokraten nicht in Betracht. Dies gilt auch für die Forderungen nach einem Umwandlungsverbot oder der Einführung einer gesetzlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung, wie sie in der Umwandlungsdiskussion, die jetzt überflüssigerweise losgetreten wird, gefordert wird.
    In Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf ist der Käufer bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung fünf Jahre an einer Eigenbedarfskündigung gehindert. Der Eigenbedarf muß darüber hinaus begründet sein. Erst nach Ablauf dieser fünfjährigen Schutzfrist kann er die Kündigung aussprechen. Erst von diesem Zeitpunkt an beginnt die gesetzliche Kündigungsfrist zu laufen, und danach kann er sich auf die Sozialklausel des § 556a BGB berufen, wonach er einer Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen kann, wenn die Kündigung für ihn oder seine Familie eine soziale Härte darstellen würde.
    All dies wird in Ihren Darstellungen verschwiegen. Die Fälle, in denen es einem Vermieter gelingt, einen Mieter mit einer Räumungsklage aus einer Wohnung herauszuklagen, haben in der wirtschaftlichen Wirklichkeit Seltenheitswert.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ja wohl nicht wahr!)

    Nicht wenige Fachleute nennen dies bereits einen überzogenen Mieterschutz und zählen ihn ihrerseits zu den Investitionshemmnissen.
    Gesetzliche Eingriffe sind auch, was die Zahlen tatsächlicher Eigenbedarfskündigungen im Umwandlungsfalle angeht, nicht angebracht. Sie reden immer von den angemeldeten Umwandlungen, aber nicht von den tatsächlichen Kündigungen der Mietverhältnisse. Es ist ja wohl etwas völlig anderes, ob



    Dr. Walter Hitschler
    den Leuten im Falle der Umwandlung hinterher auch gekündigt wird, ob der Eigenbedarf also tatsächlich geltend gemacht wird. Diese Zahlen werden in der Öffentlichkeit verschwiegen. Sie spielen nämlich in der Wirklichkeit überhaupt keine Rolle.
    Gerade in Ballungsgebieten ist der Kauf einer Eigentumswohnung überdies für viele junge Familien die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu bilden, was uns ausgesprochen wünschenswert erscheint und darüber hinaus hilft, den Wohnungsbestand qualitativ zu verbessern.
    Für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mit diesem Vierten Mietrechtsänderungsgesetz in Sachen Mietrechtsänderungen das Ende der Fahnenstange erreicht. Wir sagen, obwohl wir in der Sache eigentlich eine Liberalisierung des Mietrechts fordern müßten, um des sozialen Friedens willen zu Mietern und Vermietern: Hände weg vom Mietrecht!

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)