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ID1210320000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des ungarischen Parlaments 8785 D Tagesordnungspunkt 1: Fortsetzung der a) ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltspians fur das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksache 12/3000) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Finanzplan des Bundes 1992 bis 1996 (Drucksache 12/3100) Hans-Ulrich Klose SPD 8713B, 8761D Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 8721B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . 8725B, 8754 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 8729 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 8730C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8733 D Dr. Helmut Kohl Bundeskanzler BK 8736A, 8745C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8745 A Björn Engholm, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . . . 8746A, 8755B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . 8750 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 8755C, 8762B Franz Müntefering SPD 8759 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 8762 D Hans-Ulrich Klose SPD 8765 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 8766 A Ulrich Irmer F D P. 8767 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 8769 D Walter Kolbow SPD 8773 B Paul Breuer CDU/CSU 8775 A Dr. Klaus Rose CDU/CSU 8776 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 8778 B Dr. Sigrid Hoth F D P 8781 B Dr. Karl-Heinz Hornhues . . . . 8782C, 8798B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 8784 B Hans-Gerd Strube CDU/CSU 8786A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 8787 B Carl-Ludwig Thiele F D P 8788 B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 8790 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 8792 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 8793 D Werner Zywietz F.D.P. . . . . . . . . 8794 D Dr. Ingomar Hauchler SPD 8795 B Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8796 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8799 B Ortwin Lowack fraktionslos 8800 C Ulrich Briefs fraktionslos 8802 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 8804 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 8806A, 8815C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 8809C Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 8813D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . 8817C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 8818C Ina Albowitz F D P 8820 B Freimut Duve SPD 8822A, 8826 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8822D, 8841 C Freimut Duve SPD 8823 C Karl Deres CDU/CSU 8824 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 8826 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 8829 A Dr. Hans de With SPD 8831 B Norbert Geis CDU/CSU 8834 B Dr. Hans de With SPD 8834 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 8836 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 8836D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 8838 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 8840B Dr. Norbert Geis CDU/CSU 8842 D Tagesordnungspunkt 4: a) Fortsetzung der Beratung (Abstimmung) der Entschließungsanträge der Fraktion der SPD zum Nachtragshaushaltsgesetz 1992 (Drucksachen 12/2910, 12/2911) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/92 und 2 BvE 2/92 (Drucksache 12/3195) Ortwin Lowack fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 8804 A Nächste Sitzung 8843 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8845* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 1 (Haushaltsgesetz 1993) Michael von Schmude CDU/CSU . . . . 8845* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 8713 103. Sitzung Bonn, den 9. September 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 09. 09. 92*** Antretter, Robert SPD 09. 09. 92* Dr. Blank, CDU/CSU 09. 09. 92** Joseph-Theodor Blunck, Lieselott SPD 09. 09. 92* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 09. 09. 92* Wilfried Brandt, Willy SPD 09. 09. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 09. 09. 92 van Essen, Jörg F.D.P. 09. 09. 92*** Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 09. 92*** Friedrich, Horst F.D.P. 09. 09. 92 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 09. 09. 92 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 09. 09. 92*** Gattermann, Hans H. F.D.P. 09. 09. 92 Haschke CDU/CSU 09.09.92 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Holtz, Uwe SPD 09. 09. 92*** Jaunich, Horst SPD 09. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 09. 09. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 09. 09. 92*** Oesinghaus, Günther SPD 09. 09. 92 Opel, Manfred SPD 09. 09. 92** Pfuhl, Albert SPD 09. 09. 92 Poß, Joachim SPD 09. 09. 92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 09. 09. 92* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 09. 09. 92* Regenspurger, Otto CDU/CSU 09. 09. 92 Rempe, Walter SPD 09. 09. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 09. 09. 92** Helmut Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 09. 09. 92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 09. 09. 92*** Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 09. 09. 92 Schulte (Hameln), SPD 09. 09. 92** Brigitte Schuster, Hans F.D.P. 09. 09. 92 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 09. 09. 92*** Weyel, Gudrun SPD 09. 09. 92*** Dr. Wieczorek, Norbert SPD 09. 09. 92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 09. 09. 92 (Auerbach), Bertram Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 09. 09. 92 Simon Zierer, Benno CDU/CSU 09. 09. 92* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 1 (Haushaltsgesetz 1993) Michael von Schmude (CDU/CSU): Der einigungsbedingte Mehraufwand im Justizetat 1993 unterstreicht erneut den festen Willen von Regierung und Parlament, den Aufbau des Rechtsstaates weiter voranzutreiben und zu konsolidieren. Bei der Haushaltsdebatte 1991 wurde sehr zu Recht die schleppende Abwicklung von Gerichtsverfahren, die totale Überlastung der Grundbuch- und Katasterämter beklagt. Inzwischen hat sich trotz noch immer vorhandener Mängel auch vieles überaus positiv entwickelt. Wer hätte gedacht, daß nach den ersten Erfahrungen-wir mußten ja nach der Säuberung der alten DDR-Justiz in den meisten Bereichen bei Null anfangen - eine derart große Zahl von Juristen für die neuen Bundesländer gewonnen werden könnte. Erinnern wir uns: Es gab dort zur Zeit der Wende 1989 ganze 600 Rechtsanwälte, heute sind es immerhin schon 3 200. Das von der Bundesregierung initiierte Modell „Aufbau des Rechtsstaates" leistet nunmehr einen entscheidenden Beitrag zur Personalausstattung der Gerichte und Grundbuchämter in den neuen Ländern. War es 1991 noch ein Etatansatz von 117,4 Millionen DM, der nur mit 53,5 Millionen ausgenutzt werden konnte, so mußten wir bereits in diesem Jahr den vorgesehenen Betrag von 104,5 Millionen DM noch um Haushaltsreste aus 1991 von rund 19 Millionen DM für EDV-Maßnahmen aufstocken. Damit sind die Zielvorgaben per heute wie folgt verwirklicht worden: i. 1 000 Richter und Staatsanwälte, davon 820 tätig, 500 Rechtspfleger, davon 500 tätig. 2. Der Einsatz von pensionierten Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Urkundsbeamten zeigt leider immer noch ein unbefriedigendes Ergebnis, obwohl bürokratische Hemmnisse beseitigt wurden. Statt der angestrebten Zahl von 500 sind es jetzt erst ganze 68. Man sollte also mehr für ein Seniorenmodell werben. 3. Die Bundesförderung für die Neueinstellung von Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern - insgesamt sollen es 300 sein -, wird von den neuen Ländern voll in Anspruch genommen. Diese Gesamtförderung wird 1993 mit 107,5 Millionen DM fortgesetzt, wobei wir die Unterstützung bei der EDV-Ausstattung der Grundbuchämter erneut mit einschließen. Natürlich besteht auch darüber hinaus für die Folgejahre noch Handlungsbedarf. Ich möchte aber heute auch allen danken, die in den neuen Bundesländern auf Dauer oder vorübergehend beim schwierigen Aufbau des Rechtsstaates mitwirken. Sie tragen entscheidend dazu bei, das Vertrauen in unseren Staat zu stärken. Für ganz Deutschland gilt gleiches Recht, und damit muß auch die gleiche Rechtswirklichkeit einhergehen. Allerdings müssen wir in diesem Zusammenhang auch einige selbstkritische Fragen stellen: - Was bremst und blockiert eigentlich den Wiederaufbau im 8846* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Osten? — Sind es nicht vielfach bürokratische Hemmnisse, ist es nicht vor allem unser Gesetzesperfektionismus, der schon den Wirtschaftsstandort Westdeutschland mehr als genug belastet? Insoweit muß dringend geprüft werden, ob und wie Maßnahmegesetze zur Beschleunigung — so wie im Verkehrsbereich — auch im Umwelt- und Baubereich für eine begrenzte Zeit einzuführen sind. Die Ungeduld und Unzufriedenheit vieler Landsleute mit bestimmten Verwaltungsabläufen ist verständlicherweise groß. Wir als Gesetzgeber sind darüber hinaus gefordert, bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts zügig fortzufahren. In den letzten 12 Monaten sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen. Ich nenne hier das 1. SED-Unrechts-Bereinigungsgesetz sowie das 2. Vermögensrechts-Änderungsgesetz. Es sind noch gesetzliche Regelungen zur Wiedergutmachung von Berufs- und Verwaltungsunrecht zu beschließen und vor allem das in Kürze vorliegende Entschädigungsgesetz. Die Erwartung aller Betroffenen ist in diesem Bereich besonders groß. Die Höhe der Entschädigung bei Unmöglichkeit der Rückgabe — gleich aus welchen Gründen — muß sich leider auch an den finanziellen Möglichkeiten orientieren. Dasselbe gilt für die Ausgleichsleistungen für besatzungsrechtliche Enteignungen in der Zeit von 1945 bis 1949. Die Anerkennung der Bodenreform auf Grund der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen und _des Einigungsvertrages stellen für den betroffenen Personenkreis eine besondere Härte dar. Die Rückgabe des oft unter unvorstellbaren Bedingungen enteigneten Besitzes wurde ausgeschlossen, obwohl gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft oft noch wesentliche Teile des Altbesitzes für eine Rückübertragung verfügbar wären. Es ist deshalb dringend geboten, den Anspruch von Alteigentümern auf das geplante Wiedereinrichtermodell ausdrücklich festzuschreiben. Für die nach 1949 Enteigneten sollte noch einmal überprüft werden, ob das bisher geltende Wahlrecht: Rückgabe oder Entschädigung nicht auch künftig beizubehalten ist, da bereits Fälle bekannt wurden, wo Anspruchsberechtigte im Vertrauen auf das geltende Vermögensgesetz freiwillig auf ihren Besitz verzichtet haben, um kommunale Planungen zu ermöglichen. Wichtig ist auch, daß Vertriebene vor allem jenseits von Oder und Neiße, die nach 1945 ihren ständigen Aufenthalt in der früheren DDR genommen haben, eine einmalige Zuwendung von 4 000 DM erhalten sollen, da sie von der in Westdeutschland durchgeführten Lastenausgleichsregelung nicht begünstigt wurden. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört selbstverständlich, daß mit dem geplanten Entschädigungsgesetz bei Rückgabe von Vermögenswerten auch der gezahlte Lastenausgleich zurückzuzahlen ist und daß darüber hinaus wegen des Ungleichgewichts zwischen Sachwert bei Rückgabe und Entschädigung eine Vermögensabgabe erhoben werden soll. Zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gehört ferner, daß die Verfolgung von Regierungskriminalität zügig vorangetrieben wird. Bund und Länder hatten vereinbart, 60 Staatsanwälte zum Kammergericht nach Berlin zu delegieren. Als einziges Bundesland hat das Saarland sich bisher geweigert, seinen Anteil, der sowieso nur aus einem Staatsanwalt besteht, zu leisten. Ein vergleichbar unwürdiges Verhalten konnte man übrigens auch bei anderen SPD-regierten Ländern in der Vergangenheit bereits feststellen, wenn es um die Finanzierung der zentralen Dokumentationsstelle Salzgitter ging. Die Mitarbeiter dieser Einrichtung haben in vorbildlicher Weise Unrechtstatbestände ermittelt und die dafür Verantwortlichen festgestellt. Großen Unmut in der Bevölkerung gibt es verständlicherweise über Fälle von Bereicherung in der früheren DDR, die bis heute nicht rückgängig gemacht wurden. Einige Beispiele dafür hat BILD am Sonntag gerade in der letzten Ausgabe dargestellt. Da wird Herr Diestel ebenso erwähnt wie sein damaliger Stellvertreter Müller, aber auch eine Reihe von Generälen der NVA, u. a. der Chef der DDR-Grenztruppen sowie der frühere Polizeipräsident von Berlin. Bei beiden stellt sich übrigens nicht nur die Frage der Überprüfung der Grundstücksgeschäfte, sondern auch nach deren strafrechtlicher Verantwortung auf Grund ihrer früheren Tätigkeit. Die Reformaufgaben der Justiz werden — wenn auch nicht im gleichen Tempo wie in den vergangenen Jahren — fortgeführt. Dabei steht volumenmäßig die Überprüfung des Nichtehelichenrechts im Vordergrund. Das Justizministerium muß aber jetzt mit besonderer Priorität Änderungen im Ausländer- und Asylrecht vorbereiten. Die Erfahrungen der letzten Monate, insbesondere der letzten Wochen, zeigen, mit welcher Dringlichkeit auch eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Asylrechts und gegen den ungezügelten Mißbrauch durch Wirtschaftsflüchtlinge erfolgen muß. Abschließend möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesjustizministerium bedanken, die auch in diesem Jahr in besonderer Weise Mehrarbeit für den Aufbau des Rechtsstaats in den neuen Bundesländern zu leisten hatten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nun erteile ich Herrn Dr. Ullmann das Wort.


Rede von Dr. Wolfgang Ullmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Heuer, bitte fassen Sie es als einen Ausdruck der von Ihnen mit Recht geforderten Versöhnlichkeit auf, wenn ich Sie an ein Faktum erinnere, das meines Erachtens in Ihrem Kommentar zur Anklage gegen Erich Honecker gefehlt hat. Die Anklage gegen Erich Honecker ist nicht von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland, sondern vom Generalstaatsanwalt der DDR erhoben worden.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

Nun, lieber Herr Kollege Kleinert, jetzt wende ich mich zur rechten Seite in diesem Hause und erkläre, daß Ihre amüsanten Satiren mich nicht abhalten werden, jetzt ganz dogmatisch zu reden, nicht aus Verachtung für die praktischen Probleme, auf die Sie eingegangen sind, sondern weil es mir um Gerechtigkeit und um Menschen geht.
Die Gerechtigkeit allein ist Sinn, Ziel und Inhalt allen Rechtes wie alle Rechtspraxis. Ein Staat ist Rechtsstaat, nicht, weil es in ihm Gesetze gibt, sondern deswegen, weil diese Gesetze der Norm der Gerechtigkeit unterworfen und darum Recht sind. So kann Gerechtigkeit auch niemals Sache einer bestimmten Gruppe, z. B. eines Komitees, sein. Sie ist vielmehr Sache aller Verfassungsorgane und gemeinsame Sache aller Bürger und Bürgerinnen der Demokratie.
In unserer innenpolitischen Situation aber fordert die Gerechtigkeit vor allem anderen eines von uns: die Grundrechte so zu konkretisieren, daß ihre Unantastbarkeit gemeinsame Überzeugung der ganzen Gesellschaft und vor allem auch zur Selbstverständlichkeit für eine Jugend wird, deren Zweifel an ihrer eigenen Zukunft sie geneigt macht, alles Leben so verachtungsvoll anzusehen, wie sie das mit ihrem eigenen tun. Zu diesen Grundrechten aber gehört auch das Asylrecht. Es ist jenes Recht, das die biblische Tradition dem Fremdling einräumt, indem sie vorschreibt, gerade ihn als Nächsten zu behandeln. „Denn er ist wie Du", lautet die ebenso knappe wie zwingende Begründung dafür.
Das Grundgesetz kennt Grundrechte, die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden können. Aber dann muß das in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen sein. Die Änderung muß ein wirkliches Gesetz sein und darf nicht nur für den Einzelfall gelten. Genügen die vorgeschlagenen Änderungen oder Ergänzungen oder — wie es uns heute abend wieder angedeutet wurde — gar die Streichung des Asylrechts zu diesen Bedingungen? Sie tun es offenkundig nicht; denn weder gehört das Asylrecht zu den Grundrechten, deren Einschränkung das Grundgesetz vorsieht, noch können Gesetze, die als Änderungsgesetze nur eine besondere bevölkerungspolitische Absicht verfolgen — die kann es ja geben —, als Gesetze im Sinne der geforderten Allgemeinheit anerkannt werden.
Ausdrücklich heißt es: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. " Was aber ist dieser Wesensgehalt? Art. 1 Abs. 1



Dr. Wolfgang Ullmann
Satz 1 Grundgesetz sagt es: die Unantastbarkeit menschlicher Würde. Darum kann auch gar kein Zweifel daran bestehen, daß der Schutz der Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 mit dem Hinweis auf jenen Satz 1 auch das Asylrecht einschließt; schon deswegen, weil Abs. 2 des Art. 1 in der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft sieht.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Da gehen wir lieber nicht in die Diskussion!)

Diese Grundsätze haben aber inzwischen noch eine ganz andere, verfassungsrechtliche Bedeutung erlangt. Soll die durch Maastricht gegründete — nicht etwa nur angestrebte — Europäische Union ein Gemeinwesen demokratischen Charakters sein, müssen die Grundrechte in dieser neuen Verfassung einen völlig neuen, fundamentalen Sinn gewinnen, nämlich den der Basis einer neuen, nicht mehr nationalstaatlichen Einheit. Zum Wesensgehalt dieser europäischen Grundrechte gehörte es dann auch, Gleichheit in einem viel umfassenderen Sinne zu bezeichnen und zu begründen, als es je auf nationalstaatlicher Ebene möglich war. Käme es noch darüber hinaus zur Einigung über eine europäische Sozialcharta, so entstünde ein ganz neues Verständnis von Grundrechten als Kernbestand einer Verfassung, deren übriger Inhalt nicht Staatsorganisation, sondern Wirtschafts- und Währungsunion ist.
In welchem Verhältnis aber steht die deutsche Verfassung zu dieser größeren Demokratie? Da die letztere sich laut Maastricht als eine Union versteht, „in der Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden" , muß die erstere diesem Ziel ebenfalls entgegenstreben. Ist es nicht ein seltsamer Widerspruch, daß alle Welt über Parteienverdrossenheit philosophiert, aber durchaus nicht mit gleicher Intensität die Forderung nach einer Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch die partizipative gefordert wird? Muß es erst dahin kommen, daß Komitees gegen die demokratischen Institutionen gegründet werden, statt Bürgerinitiativen für sie?
Noch in einer zweiten Hinsicht wird die europäische Union zur Herausforderung unserer Verfassung: Ihr Föderalismus gewinnt in dem Maße an Gewicht, wie die Europäische Union eine wirklich politische Union wird, eine Struktur gemeinschaftlich wahrgenommener Souveränität jenseits der klassischen Kategorien von Nationalstaat, Bundesstaat oder Einheitsstaat.
Das gleiche gilt für die verfassungsrechtliche Seite des deutschen Einigungsprozesses. Was nützt der ständig beschworene Beitritt nach Art. 23, wenn dieser Beitritt in einen Status ungleichen Rechtes hineinführt wie den des gespaltenen Rechtes der beiden Anlagen des Einigungsvertrages?
Schwerer noch beeinträchtigt die demokratische Verfaßtheit der Länder jene Sonderfinanzierung der Ostländer, die 1995 in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden sollen. Gerade im Hinblick hierauf muß die Dringlichkeit einer Reform der Finanzverfassung unterstrichen werden. Wenn die Gemeinsame Verfassungskommission sich wegen der Kompliziertheit der Materie scheut, Hand anzulegen, dann sollte sie sich des Rates zusätzlicher Experten bedienen, aber auf keinen Fall weiteren Aufschub betreiben; denn eines wissen wir nun schon sehr genau: Es ist dem deutschen Einigungsprozeß schlecht bekommen, daß — umgekehrt wie bei der EG — die Währungs- vor der Wirtschaftsunion gestanden hat und vor allem eine Rechtsunion bisher nur unvollständig oder noch gar nicht zustande gekommen ist. Eigentums- und Vermögensrecht klaffen noch immer auseinander und produzieren eine Hochkonjunktur von Prozessen. Das zweite Vermögensgesetz, Herr Geis, hat wieder ein vierjähriges Moratorium. Ich nehme an, dies wird ebenfalls zu einer Hochkonjunktur neuer Prozesse führen.
Das Wiedergutmachungsrecht wird zwar Gegenstand einer eigenen Gesetzgebung — das hat Herr Luther richtig gesagt —, aber sie läuft darauf hinaus, die alten Regelungen von Lasten- und Chancenausgleich über Stichtage auslaufen zu lassen; als ob nicht die deutsche Teilung die einschneidendste aller Kriegsfolgen und darum die Beseitigung ihrer Folgen die umfassendste aller Lastenausgleichsaufgaben wäre.
Die ungenügende Realisierung der Rechtsunion führt uns wieder in den innenpolitischen Alltag zurück; denn nicht zuletzt ist sie es, die gerade die Jugend der rechtsradikalen Gewalt zutreibt. So stehen Innen- und Rechtspolitik vor der Frage: Wollen sich die großen demokratischen Parteien in die Sackgasse der Ideologen der ethnischen Säuberung treiben lassen,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Mit Sicherheit nicht!)

in dem Lande, das Thomas Mann, Albert Einstein, Willy Brandt und Walter Benjamin ins Exil getrieben hat? Sollen wirklich die kleinen Bürgerbewegungen die einzigen Wächter der Demokratie sein? Dann stünde es nicht gut urn die Demokratie. Aber wenn uns nichts übrig bleibt, nun gut, dann scheuen wir uns nicht, wie schon oft, die Stimme der Opposition zu erheben und den großen Parteien zuzurufen: Soll alles darauf hinauslaufen, daß — wie Herr Gerster und Herr Geis das heute vorgeführt haben — die Republikaner die CDU vor sich hertreiben und die CDU dasselbe mit der SPD tut? Sollte es nicht gerade jetzt Pflicht aller Demokraten sein, sich schützend vor die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte zu stellen und zu beweisen, wie ernst es uns allen mit dem Bekenntnis zu ihnen ist?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Dr. Ullmann, sind Sie noch bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Geis zu beantworten?