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    Plenarprotokoll 12/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des ungarischen Parlaments 8785 D Tagesordnungspunkt 1: Fortsetzung der a) ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltspians fur das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksache 12/3000) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Finanzplan des Bundes 1992 bis 1996 (Drucksache 12/3100) Hans-Ulrich Klose SPD 8713B, 8761D Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU 8721B Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. . 8725B, 8754 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 8729 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 8730C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8733 D Dr. Helmut Kohl Bundeskanzler BK 8736A, 8745C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8745 A Björn Engholm, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . . . 8746A, 8755B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . 8750 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 8755C, 8762B Franz Müntefering SPD 8759 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA 8762 D Hans-Ulrich Klose SPD 8765 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 8766 A Ulrich Irmer F D P. 8767 D Volker Rühe, Bundesminister BMVg . . 8769 D Walter Kolbow SPD 8773 B Paul Breuer CDU/CSU 8775 A Dr. Klaus Rose CDU/CSU 8776 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 8778 B Dr. Sigrid Hoth F D P 8781 B Dr. Karl-Heinz Hornhues . . . . 8782C, 8798B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 8784 B Hans-Gerd Strube CDU/CSU 8786A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 8787 B Carl-Ludwig Thiele F D P 8788 B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 8790 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 8792 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU 8793 D Werner Zywietz F.D.P. . . . . . . . . 8794 D Dr. Ingomar Hauchler SPD 8795 B Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8796 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8799 B Ortwin Lowack fraktionslos 8800 C Ulrich Briefs fraktionslos 8802 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 8804 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 8806A, 8815C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 8809C Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 8813D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . 8817C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 8818C Ina Albowitz F D P 8820 B Freimut Duve SPD 8822A, 8826 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8822D, 8841 C Freimut Duve SPD 8823 C Karl Deres CDU/CSU 8824 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 8826 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 8829 A Dr. Hans de With SPD 8831 B Norbert Geis CDU/CSU 8834 B Dr. Hans de With SPD 8834 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 8836 A Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 8836D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 8838 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 8840B Dr. Norbert Geis CDU/CSU 8842 D Tagesordnungspunkt 4: a) Fortsetzung der Beratung (Abstimmung) der Entschließungsanträge der Fraktion der SPD zum Nachtragshaushaltsgesetz 1992 (Drucksachen 12/2910, 12/2911) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/92 und 2 BvE 2/92 (Drucksache 12/3195) Ortwin Lowack fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 8804 A Nächste Sitzung 8843 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8845* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 1 (Haushaltsgesetz 1993) Michael von Schmude CDU/CSU . . . . 8845* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 8713 103. Sitzung Bonn, den 9. September 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 09. 09. 92*** Antretter, Robert SPD 09. 09. 92* Dr. Blank, CDU/CSU 09. 09. 92** Joseph-Theodor Blunck, Lieselott SPD 09. 09. 92* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 09. 09. 92* Wilfried Brandt, Willy SPD 09. 09. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 09. 09. 92 van Essen, Jörg F.D.P. 09. 09. 92*** Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 09. 09. 92*** Friedrich, Horst F.D.P. 09. 09. 92 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 09. 09. 92 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 09. 09. 92*** Gattermann, Hans H. F.D.P. 09. 09. 92 Haschke CDU/CSU 09.09.92 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Holtz, Uwe SPD 09. 09. 92*** Jaunich, Horst SPD 09. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 09. 09. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 09. 09. 92*** Oesinghaus, Günther SPD 09. 09. 92 Opel, Manfred SPD 09. 09. 92** Pfuhl, Albert SPD 09. 09. 92 Poß, Joachim SPD 09. 09. 92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 09. 09. 92* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 09. 09. 92* Regenspurger, Otto CDU/CSU 09. 09. 92 Rempe, Walter SPD 09. 09. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 09. 09. 92** Helmut Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 09. 09. 92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 09. 09. 92*** Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 09. 09. 92 Schulte (Hameln), SPD 09. 09. 92** Brigitte Schuster, Hans F.D.P. 09. 09. 92 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 09. 09. 92*** Weyel, Gudrun SPD 09. 09. 92*** Dr. Wieczorek, Norbert SPD 09. 09. 92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 09. 09. 92 (Auerbach), Bertram Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 09. 09. 92 Simon Zierer, Benno CDU/CSU 09. 09. 92* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 1 (Haushaltsgesetz 1993) Michael von Schmude (CDU/CSU): Der einigungsbedingte Mehraufwand im Justizetat 1993 unterstreicht erneut den festen Willen von Regierung und Parlament, den Aufbau des Rechtsstaates weiter voranzutreiben und zu konsolidieren. Bei der Haushaltsdebatte 1991 wurde sehr zu Recht die schleppende Abwicklung von Gerichtsverfahren, die totale Überlastung der Grundbuch- und Katasterämter beklagt. Inzwischen hat sich trotz noch immer vorhandener Mängel auch vieles überaus positiv entwickelt. Wer hätte gedacht, daß nach den ersten Erfahrungen-wir mußten ja nach der Säuberung der alten DDR-Justiz in den meisten Bereichen bei Null anfangen - eine derart große Zahl von Juristen für die neuen Bundesländer gewonnen werden könnte. Erinnern wir uns: Es gab dort zur Zeit der Wende 1989 ganze 600 Rechtsanwälte, heute sind es immerhin schon 3 200. Das von der Bundesregierung initiierte Modell „Aufbau des Rechtsstaates" leistet nunmehr einen entscheidenden Beitrag zur Personalausstattung der Gerichte und Grundbuchämter in den neuen Ländern. War es 1991 noch ein Etatansatz von 117,4 Millionen DM, der nur mit 53,5 Millionen ausgenutzt werden konnte, so mußten wir bereits in diesem Jahr den vorgesehenen Betrag von 104,5 Millionen DM noch um Haushaltsreste aus 1991 von rund 19 Millionen DM für EDV-Maßnahmen aufstocken. Damit sind die Zielvorgaben per heute wie folgt verwirklicht worden: i. 1 000 Richter und Staatsanwälte, davon 820 tätig, 500 Rechtspfleger, davon 500 tätig. 2. Der Einsatz von pensionierten Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Urkundsbeamten zeigt leider immer noch ein unbefriedigendes Ergebnis, obwohl bürokratische Hemmnisse beseitigt wurden. Statt der angestrebten Zahl von 500 sind es jetzt erst ganze 68. Man sollte also mehr für ein Seniorenmodell werben. 3. Die Bundesförderung für die Neueinstellung von Richtern, Rechtsanwälten, Rechtspflegern - insgesamt sollen es 300 sein -, wird von den neuen Ländern voll in Anspruch genommen. Diese Gesamtförderung wird 1993 mit 107,5 Millionen DM fortgesetzt, wobei wir die Unterstützung bei der EDV-Ausstattung der Grundbuchämter erneut mit einschließen. Natürlich besteht auch darüber hinaus für die Folgejahre noch Handlungsbedarf. Ich möchte aber heute auch allen danken, die in den neuen Bundesländern auf Dauer oder vorübergehend beim schwierigen Aufbau des Rechtsstaates mitwirken. Sie tragen entscheidend dazu bei, das Vertrauen in unseren Staat zu stärken. Für ganz Deutschland gilt gleiches Recht, und damit muß auch die gleiche Rechtswirklichkeit einhergehen. Allerdings müssen wir in diesem Zusammenhang auch einige selbstkritische Fragen stellen: - Was bremst und blockiert eigentlich den Wiederaufbau im 8846* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. September 1992 Osten? — Sind es nicht vielfach bürokratische Hemmnisse, ist es nicht vor allem unser Gesetzesperfektionismus, der schon den Wirtschaftsstandort Westdeutschland mehr als genug belastet? Insoweit muß dringend geprüft werden, ob und wie Maßnahmegesetze zur Beschleunigung — so wie im Verkehrsbereich — auch im Umwelt- und Baubereich für eine begrenzte Zeit einzuführen sind. Die Ungeduld und Unzufriedenheit vieler Landsleute mit bestimmten Verwaltungsabläufen ist verständlicherweise groß. Wir als Gesetzgeber sind darüber hinaus gefordert, bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts zügig fortzufahren. In den letzten 12 Monaten sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen. Ich nenne hier das 1. SED-Unrechts-Bereinigungsgesetz sowie das 2. Vermögensrechts-Änderungsgesetz. Es sind noch gesetzliche Regelungen zur Wiedergutmachung von Berufs- und Verwaltungsunrecht zu beschließen und vor allem das in Kürze vorliegende Entschädigungsgesetz. Die Erwartung aller Betroffenen ist in diesem Bereich besonders groß. Die Höhe der Entschädigung bei Unmöglichkeit der Rückgabe — gleich aus welchen Gründen — muß sich leider auch an den finanziellen Möglichkeiten orientieren. Dasselbe gilt für die Ausgleichsleistungen für besatzungsrechtliche Enteignungen in der Zeit von 1945 bis 1949. Die Anerkennung der Bodenreform auf Grund der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen und _des Einigungsvertrages stellen für den betroffenen Personenkreis eine besondere Härte dar. Die Rückgabe des oft unter unvorstellbaren Bedingungen enteigneten Besitzes wurde ausgeschlossen, obwohl gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft oft noch wesentliche Teile des Altbesitzes für eine Rückübertragung verfügbar wären. Es ist deshalb dringend geboten, den Anspruch von Alteigentümern auf das geplante Wiedereinrichtermodell ausdrücklich festzuschreiben. Für die nach 1949 Enteigneten sollte noch einmal überprüft werden, ob das bisher geltende Wahlrecht: Rückgabe oder Entschädigung nicht auch künftig beizubehalten ist, da bereits Fälle bekannt wurden, wo Anspruchsberechtigte im Vertrauen auf das geltende Vermögensgesetz freiwillig auf ihren Besitz verzichtet haben, um kommunale Planungen zu ermöglichen. Wichtig ist auch, daß Vertriebene vor allem jenseits von Oder und Neiße, die nach 1945 ihren ständigen Aufenthalt in der früheren DDR genommen haben, eine einmalige Zuwendung von 4 000 DM erhalten sollen, da sie von der in Westdeutschland durchgeführten Lastenausgleichsregelung nicht begünstigt wurden. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört selbstverständlich, daß mit dem geplanten Entschädigungsgesetz bei Rückgabe von Vermögenswerten auch der gezahlte Lastenausgleich zurückzuzahlen ist und daß darüber hinaus wegen des Ungleichgewichts zwischen Sachwert bei Rückgabe und Entschädigung eine Vermögensabgabe erhoben werden soll. Zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts gehört ferner, daß die Verfolgung von Regierungskriminalität zügig vorangetrieben wird. Bund und Länder hatten vereinbart, 60 Staatsanwälte zum Kammergericht nach Berlin zu delegieren. Als einziges Bundesland hat das Saarland sich bisher geweigert, seinen Anteil, der sowieso nur aus einem Staatsanwalt besteht, zu leisten. Ein vergleichbar unwürdiges Verhalten konnte man übrigens auch bei anderen SPD-regierten Ländern in der Vergangenheit bereits feststellen, wenn es um die Finanzierung der zentralen Dokumentationsstelle Salzgitter ging. Die Mitarbeiter dieser Einrichtung haben in vorbildlicher Weise Unrechtstatbestände ermittelt und die dafür Verantwortlichen festgestellt. Großen Unmut in der Bevölkerung gibt es verständlicherweise über Fälle von Bereicherung in der früheren DDR, die bis heute nicht rückgängig gemacht wurden. Einige Beispiele dafür hat BILD am Sonntag gerade in der letzten Ausgabe dargestellt. Da wird Herr Diestel ebenso erwähnt wie sein damaliger Stellvertreter Müller, aber auch eine Reihe von Generälen der NVA, u. a. der Chef der DDR-Grenztruppen sowie der frühere Polizeipräsident von Berlin. Bei beiden stellt sich übrigens nicht nur die Frage der Überprüfung der Grundstücksgeschäfte, sondern auch nach deren strafrechtlicher Verantwortung auf Grund ihrer früheren Tätigkeit. Die Reformaufgaben der Justiz werden — wenn auch nicht im gleichen Tempo wie in den vergangenen Jahren — fortgeführt. Dabei steht volumenmäßig die Überprüfung des Nichtehelichenrechts im Vordergrund. Das Justizministerium muß aber jetzt mit besonderer Priorität Änderungen im Ausländer- und Asylrecht vorbereiten. Die Erfahrungen der letzten Monate, insbesondere der letzten Wochen, zeigen, mit welcher Dringlichkeit auch eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Asylrechts und gegen den ungezügelten Mißbrauch durch Wirtschaftsflüchtlinge erfolgen muß. Abschließend möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesjustizministerium bedanken, die auch in diesem Jahr in besonderer Weise Mehrarbeit für den Aufbau des Rechtsstaats in den neuen Bundesländern zu leisten hatten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich wünsche uns allen eine gute Sportberatung.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Bevor ich der Justizministerin das Wort gebe, erlaube ich mir, nach diesem sportbezogenen Beitrag das Haus darüber zu informieren, daß es in dem Fußballspiel Deutschland — Dänemark 1 : 0 für Deutschland steht.

(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das alles ohne Förderung des Staates! — Weiterer Zuruf von der SPD: Weil der Innenminister nicht dabei ist!)

Nun haben Sie das Wort, Frau Justizministerin.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schwerpunkte der Rechtspolitik haben sich seit der deutschen Einheit verschoben: Länger angelegte Reformvorhaben, aufbauend auf wissenschaftlichen Gutachten und Diskussionen in Fachkreisen, standen in den 70er und 80er Jahren im Vordergrund. Heute nehmen die Auswirkungen der Vereinigung zweier rechtsdogmatisch und rechtspolitisch unterschiedlicher Systeme — auf der einen Seite ein Zwangsstaat ohne unabhängige Justiz und ohne Gewaltenteilung, auf der anderen Seite ein über 40 Jahre gewachsener Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten, gut ausgebauten Rechtszügen und einem Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung — die erste Priorität ein. Dies führt zwangsläufig dazu, daß umfangreiche Reformen wie z. B. des Kindschaftsrechts und des Rechts der Tötungsdelikte länger dauern.
    Die Menschen in den alten Ländern nehmen die komplizierte, umfangreiche und sich ständig vertiefende Regelungsdichte und Regelungsvielfalt als nahezu selbstverständlich hin. Gleichzeitig haben sie sich weitgehend damit abgefunden, daß die praktische Umsetzung dieser Regelung in häufig aufwendigen Verfahren erfolgt und zwangsläufig längere Zeit dauert. Der Grund: Man sieht dies als ein wesentliches Element unserer Rechtsstaatlichkeit an und glaubt, auf diese Weise Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit in optimaler Weise zu verwirklichen.
    Müssen wir, so frage ich, von dieser Einschätzung zumindest für eine Übergangszeit einige Abstriche machen? Werden die neuen Bundesländer mit diesem Anspruch filigraner Rechts- und Verwaltungstechnik in der Zeit des Umbruchs, des Aufbaus und der Vollzugsdefizite überfordert, und überfordern wir uns darüber hinaus gemeinsam nicht manchmal mit unserem Anspruch nach Aufarbeitung, Bewältigung und Wiedergutmachung des im materiellen und immateriellen Sinne erlittenen SED-Unrechts? Das sind kritische Fragen und Analysen, deren Antworten ehrlicherweise lauten müssen: Ja; zumindest teilweise ja.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Aus meiner Sicht sollte man darüber nachdenken, bestimmte Regelungsbereiche mehr zu entschlacken, sie handhabbarer zu machen und weniger komplexe Verfahren zu schaffen. Ich glaube nicht, daß damit eine Einbuße an rechtsstaatlichen Garantien verbunden ist. Mir scheint dieser Verlust an Perfektion durchaus hinnehmbar zu sein, wenn es dadurch in den neuen Ländern schneller aufwärts geht.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir müssen uns auch von der Vorstellung lösen, daß wir die durch politische Unrechtsurteile erlittene Haft, die gravierenden fortdauernden Nachteile durch berufliches Unrecht und das Verwaltungsunrecht wiedergutmachen können. Dies wird uns weder mit Geld noch mit gerichtlicher Kassation oder politischer Rehabilitierung gelingen. Es gibt Dinge, deren Folgen man nicht ungeschehen machen und auch nicht annähernd angemessen entschädigen kann. Vielfach wird es bei einer nur unzureichenden Entschädigung bleiben. Wichtig aber ist: Wir müssen unsere innere
    Betroffenheit zum Ausdruck bringen, die Opfer moralisch rehabilitieren und ihnen ihre verlorene Würde zurückgeben.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Aber es kann eben nicht immer angemessen sein, und ich glaube, man darf diese Erwartung gar nicht erst aufbauen. Es ist ganz wichtig, daß man das im Hinblick auf die vor uns liegenden Gesetzesvorhaben auch an dieser Stelle schon sagt.
    Aber nach wie vor sind die komplexen offenen Vermögens- und Eigentumsfragen ein wichtiges Thema in den neuen Ländern. Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes das jetzt Erforderliche zur Förderung von Investitionen getan. Für Prinzipienstreitereien ist jetzt kein Raum mehr.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Auch die Wiederholung der Umkehrung des Prinzips verkennt, daß damit nichts schneller voranginge, sondern daß dadurch eher mehr Chaos verursacht würde.
    Die noch vorhandenen Probleme, die wir auch nicht leugnen, liegen zum großen Teil in einem Vollzugsdefizit. Das erforderliche qualifizierte Personal ist mit Unterstützung des Bundes und der Länder erst teilweise eingestellt worden, und die notwendige Erfahrung in der Anwendung des auf Grund der komplexen Materie zwangsläufig nicht einfachen Gesetzes kann noch nicht vorliegen. Wir haben Arbeitshilfen und Formularsammlungen erstellt, die den zuständigen Behörden die Anwendung erleichtern sollen.
    Wenn Sie — wie ich — in den letzten Wochen viel in .den neuen Ländern unterwegs gewesen sind und viele Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen und Grundbuchämter besucht haben, dann sehen Sie, daß eine generelle, unterschiedslose Schwarzmalerei nicht mehr der Realität entspricht. Es gibt viele Ämter, die hervorragend arbeiten; andere hingegen befinden sich im Aufbau. Alles in allem ergibt sich: Die Erledigungsquoten steigen. Die Investitionsentscheidungen haben Vorrang. Rückstände werden — langsam — abgebaut. Hinzu kommt: Die Arbeiten an einer gesetzlichen Entschädigungsregelung unter Federführung des Finanzministeriums sind weit fortgesrhrittPn. Darüber werden wir mit Sicherheit in den kommenden Wochen hier beraten.
    Was aussteht, ist die Überführung der dinglichen oder schuldrechtlichen Nutzungsrechte, die in der ehemaligen DDR auf teilweise unsicherer oder fehlender Rechtsgrundlage eingeräumt worden sind, in unser Sachenrechts- und Eigentumssystem. Die sogenannte Sachenrechtsbereinigung soll zur Beruhigung und Sicherheit der Menschen in den neuen Ländern beitragen, ohne die Interessen der Alteigentümer zu negieren. Denn auch dies kann und muß eine wichtige Aufgabe der Rechtspolitik sein: den Menschen Sicherheit und Vertrauen in den Rechtsstaat zu geben. Eckwerte für eine Regelung werden derzeit mit den Vertretern aus den neuen Ländern erörtert.
    Meine Damen und Herren, Vertrauen in den Rechtsstaat zu bewahren oder zu erzeugen wird in



    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Zukunft neben aller sachbezogenen Arbeit das dominante Ziel rechtspolitischer Bemühung sein.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Dieses Ziel dürfen wir auf keinen Fall verfehlen trotz der unvermeidbar großen ökonomisch-sozialen Bürden, die nicht nur, besonders aber auf den Menschen in den neuen Bundesländern lasten.
    Zum einen müssen wir noch intensiver dafür sorgen, daß unser Recht von den betroffenen Menschen besser nachvollzogen und verstanden werden kann. Wir müssen aber auch um Einsicht werben, daß Rechtsstaatlichkeit aus gutem Grund manchmal komplizierte Prozeduren fordert. Zum anderen müssen wir versuchen, die immanente Werteordnung besser zu vermitteln, die unserem Rechtsstaat eigen ist. Es muß insbesondere der Jugend deutlich werden, daß Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Werteraster bilden, das soziale Sicherung und individuelle Freiheit garantiert, das Lebensorientierung liefern kann und für das einzustehen sich lohnt.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Andererseits muß deutlich werden, daß zum Schutz dieser freiheitlichen Ordnung sowohl der einzelne wie auch der Staat strikt an Recht und Gesetz gebunden sind und das Grundgesetz zu respektieren haben.
    Die Chancen einer solchen Demokratisierungsoffensive werden nicht zuletzt davon bestimmt sein, wie überzeugend es der Politik gelingt, die aktuellen rechtspolitischen Probleme kritisch und zugleich auch sachlich zu beraten und der parlamentarischen Entscheidung zuzuführen.
    Im Hinblick auf die in Kürze vor uns liegenden Debatten ist mir daran gelegen, auf einige Tendenzen hinzuweisen, die meiner Ansicht nach bezeichnend sind für die allgemeine aktuelle Lage unserer Rechtspolitik.
    Erstens. Wir stehen vor der Bewältigung nicht unerheblicher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Probleme. Ich sehe, daß sich vor diesem Hintergrund die Tendenz verstärkt, nach Lösungen zu rufen, die im Ergebnis die Beschränkung individueller Rechte mit sich bringen oder — das ist die andere Seite dieser Konsequenz — mit einer Ausweitung staatlicher Gewalt verbunden sind.
    Im Bereich der einfachen Gesetzgebung führen wir die Diskussion um die Verlängerung der bis zum Ende dieses Jahres befristeten Kronzeugenregelung. Im Hinblick auf die jüngsten schändlich fremdenfeindlichen Exzesse werden die Verschärfung des Strafrechts und des Haftrechts sowie das Tätigwerden von Sonderstaatsanwälten und Schnellgerichten gefordert. Auf den unterschiedlichsten Feldern der Politik wird mit Vorhaben operiert, die im Ergebnis eine Vielzahl der im Grundgesetz verbrieften individuellen Rechte tangieren. Ohne Einzelheiten zu erläutern, nenne ich die Berufsfreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, die Eigentumsgarantie, das individuelle Grundrecht auf Asyl und die Rechtsweggarantie unseres Grundgesetzes.
    Wenn diese aufgezeigten Pläne alle wirklich würden, dann würde dieser Bundestag Parlamentsgeschichte machen;

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das macht er sowieso!)

    denn seit 24 Jahren, seit der Notstandsdiskussion des Jahres 1968, sah sich kein Bundestag veranlaßt, in den Grundrechtskatalog unserer Verfassung einzugreifen.
    Zweitens. Wir müssen sehen, daß immer mehr die Auffassung vertreten wird, es seien Eingriffe in fundamentale Individualrechte des einzelnen erforderlich, um aktuelle gesellschaftliche Probleme zu lösen. Das Grundgesetz ist aber kein Relikt vergangener Zeit, das zur Bewältigung anstehender Probleme einer gründlichen und totalen Renovierung bedarf. Wir haben es hier noch vor kurzem alle gemeinsam als Garant fortwährender deutscher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefeiert.
    Ich möchte auch anmerken, daß die Sprache, in der die rechtspolitische Diskussion teilweise geführt wird, nicht immer der Bedeutung der gesellschaftlichen Herausforderung gerecht wird. Es ist nicht angemessen, die Aufgabe bisheriger Grundrechtspositionen als Abwurf von Ballast zu bezeichnen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Es ist aber auch nicht angemessen, daß diejenigen, die auf verfassungsrechtliche Risiken hinweisen, als verfassungsrechtliche Bedenkenträger gehänselt werden.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir müssen mit den Möglichkeiten der Verfassungsänderung sehr behutsam vorgehen, um Respekt vor und Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu schmälern. Dies schulden wir unserer Geschichte, unseren Nachbarn und uns selbst. Wir dürfen nicht vergessen, daß fundamentale, im Grundgesetz geschützte Freiheitsrechte auf dem Spiel stehen, die es dem einzelnen nicht nur erlauben, sein Leben nach den eigenen Bedürfnissen einzurichten, sondern die auch konstitutive Fundamente sind, auf denen unser Rechtsstaat ruht. Unsere individuellen Freiheitsrechte sind transzendentale Bedingung dafür, daß Demokratie und Rechtsstaat schlechthin möglich sind und bleiben. Sie stellen verbindliche Leitlinien für die politische Gestaltung auf, von denen abzuweichen nur im Ausnahmefall erlaubt ist.
    Deshalb kommt es darauf an, Entschiedenheit zu zeigen in der Abwehr jeglichen Versuches, verbürgte Rechte außer Kraft zu setzen. Wir dürfen dabei jene eines Besseren belehren, die im Zuge der Vereinigung beider Teile Deutschlands skeptisch danach fragten, ob unser demokratisches System auch Krisen überstehen werde oder ob es nur im Wohlstand funktioniere. Es darf einfach nicht sein, daß wir erst wieder anfangen, Bürgerrechte zu schätzen, wenn wir sie nicht mehr haben.
    Nun bin ich kein rechtspolitischer Fundamentalist. Auch ich sehe, daß das Prinzip der Unverfügbarkeit



    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger individueller Grundrechte kein Freibrief für den hemmungslosen Mißbrauch dieser Rechte ist.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Primär erwächst daraus jedoch der Anspruch an die Politik, nur jene dieser Rechte zu beschneiden, die sich ihres Mißbrauchs schuldig machen. Auf keinen Fall kann aus dem Mißbrauch individueller Rechte abgeleitet werden, daß das Recht an sich generell entzogen werden muß.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Auch warne ich davor, im Grundgesetz verbürgte individuelle Rechte einer reinen zweckorientierten Abwägungsdogmatik zu unterwerfen. Es darf nicht sein, daß allein Effektivität oder eine Kosten-NutzenRechnung den Maßstab für den Eingriff in verbürgte Freiheitsrechte bildet. Gefragt ist besonnenes Handeln, das die Balance zwischen der Freiheit des Bürgers auf der einen und dem Schutz des Bürgers vor Mißständen und Gewalt auf der anderen Seite nicht einseitig zu Lasten der Freiheit des Bürgers verschiebt.
    Jeder, der es unternimmt, diese Freiheitsrechte einzuschränken, muß gute Gründe haben. Er trägt zumindest die Last des Beweises, daß der von ihm gewollte Eingriff in die individuellen Rechte tatsächlich seinen Zweck erfüllt. Dies sollten wir, meine Damen und Herren, bei all den anstehenden innen-und rechtspolitischen Debatten bedenken. Letztlich werden wir nicht danach bemessen, ob wir zum Handeln fähig sind, sondern danach, ob wir mit Vernunft und Weitsicht handeln. Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und der PDS/Linke Liste)