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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/102 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 102. Sitzung Bonn, Dienstag, den 8. September 1992 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten Dr. FranzHermann Kappes 8661 A Erklärung der Präsidentin Dr. Rita Süssmuth zu den Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer 8661 C Eintritt der Abgeordneten Dr. Michaela Blunk in den Deutschen Bundestag für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Wolfgang Kubicki 8662 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover) . . 8662 B Mitteilung zum Stenographischen Bericht (Plenarprotokoll) 8662 B Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksache 12/3000) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Finanzplan des Bundes 1992 bis 1996 (Drucksache 12/3100) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 8662 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 8672 D Jochen Borchert CDU/CSU 8680 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 8684 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 8689B, 8709C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8690 C Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 8692 D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 8695 A Dr. Annette Fugmann-Heesing, Staatsministerin des Landes Hessen 8695 C Ina Albowitz F D P 8699 B Hinrich Kuessner SPD 8701 D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 8705A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 8707 D Nächste Sitzung 8709 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8711* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8711* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. September 1992 8661 102. Sitzung Bonn, den 8. September 1992 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adler, Brigitte SPD 08. 09. 92 * * Bartsch, Holger SPD 08. 09. 92 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 08. 09. 92 Blunck (Uetersen), SPD 08. 09. 92 * Lieselott Bock, Thea SPD 08. 09. 92 Brandt, Willy SPD 08. 09. 92 Dreßler, Rudolf SPD 08. 09. 92 van Essen, Jörg F.D.P. 08. 09. 92 * * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 08. 09. 92 * * Friedrich, Horst F.D.P. 08. 09. 92 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 08. 09. 92 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 08. 09. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 08. 09. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 08. 09. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 08. 09. 92 * * Jaunich, Horst SPD 08. 09. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 08. 09. 92 Lenzer, Christian CDU/CSU 08. 09. 92* Dr. Müller, Günther CDU/CSU 08. 09. 92 * * Oesinghaus, Günther SPD 08. 09. 92 Pfuhl, Albert SPD 08. 09. 92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 08. 09. 92 * Rempe, Walter SPD 08. 09. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 08. 09. 92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 08. 09. 92 * * Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 08. 09. 92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 08. 09. 92 Hermann Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 08. 09. 92 Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 08. 09. 92 * * Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 08. 09. 92 Weyel, Gudrun SPD 08. 09. 92 * * Dr. Wieczorek, Norbert SPD 08. 09. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 08. 09. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der AltguthabenAblösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der „Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel - (... StrÄndG) Gesetz zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Rechtspflege-Anpassungsgesetz-RpflAnpG) Gesetz zur Verlängerung der Verwaltungshilfe Gesetz zur Festlegung des Anwendungsbereiches und zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 Gesetz zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Drittes Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz - THA KredG) Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens: Der Bundesrat hat nach wie vor gewichtige Bedenken gegen das Gesetz. Er hält das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vor allem in folgenden zentralen Punkten für verbesserungsbedürftig: 1. Konzentration der Zuständigkeit für das gesamte beschleunigte Verfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Neubestimmung der Schnittstelle zur Ausländerbehörde) 2. Schaffung einer asylverfahrensunabhängigen Aufenthalts- und Verteilungsregelung für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, bei der der Bund die Kosten trägt. 3. Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung des Bundes, den Ländern für die Unterbringung von Asylbewerbern freie und frei werdende Liegenschaften kostenfrei zu überlassen. 4. Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückstände der mehr als 300 000 unerledigten Asylanträge schnellstens zu bewältigen. Dies ist zwingend geboten, um das neue beschleunigte Verfahren überhaupt zu gewährleisten. Der Bundesrat behält sich Gesetzesinitiativen ausdrücklich vor, wenn sich in der Praxis herausstellen sollte, daß das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens die erhoffte Verfahrensbeschleunigung nicht erbringt; er fordert die Bundesregierung auf, die praktischen Erfahrungen beim Gesetzvollzug aufmerksam zu registrieren und Verfahrensmängel unverzüglich durch geeignete Maßnahmen abzustellen. Zum Treuhandkreditaufnahmegesetz: Der Bundesrat hält die von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates im Zusammenhang mit der Begründung zu § 4 des Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt vertretene Auffassung für rechtlich und sachlich unbegründet, wonach sich aus dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 und dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 eine Verpflichtung der Länder des Beitrittsgebietes ergibt, sich an einer verbleibenden Verschuldung der Treuhandanstalt zu beteiligen. 8712* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. September 1992 Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß der Bund bei Auflösung der Treuhandanstalt allein die verbleibenden Schulden zu übernehmen hat. Er verweist dabei auf die bereits in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf gegebene Begründung (BT-Drucksache 12/2217 vom 11.3. 1992, Anlage 2; BR-Drucksache 2/92 [Beschluß] vom 14. 02. 1992). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Juli 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 (Nachtragshaushaltsgesetz 1992) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz) Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes Gesetz zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Wahlrechtsverbesserungsgesetz) Zweites Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag Gesetz zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften — Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz (2. VermRÄndG) — Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktengesetz — BauPG) Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa Gesetz zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen) Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) Gesetz zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes und des Wohngeldgesetzes Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat stimmt dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Schwangeren- und Familienhilfegesetz " zu. Es beruht auf der Erkenntnis, daß der Schutz des werdenden Lebens nur mit der Mutter und nicht gegen sie möglich ist, und dient dem Ziel, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, ohne aber zu bezweifeln, daß die Entscheidung der Schwangeren im Bewußtsein ihrer Verantwortung getroffen wird. Das Gesetz bezweckt auf diese Weise, insbesondere in Verbindung mit den sozialen Maßnahmen, die einen ernstzunehmenden Schritt zu einer familien-, (rauen- und kinderfreundlichen Gesellschaft darstellen, den Schutz des werdenden Lebens besser zu gewährleisten, als dies die bisherigen Regelungen vermocht haben. 2. Mit Blick auf die finanziellen Folgen des vom Deutschen Bundestag am 25. Juni 1992 beschlossenen Schwangeren- und Familienhilfegesetzes stellt der Bundesrat fest, daß Ländern und Gemeinden durch die sozialen Begleitmaßnahmen erhebliche Kosten auferlegt werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung belaufen sich die zur Kinderbetreuung vorgesehenen investiven Kosten auf über 42 Mrd. DM, die jährlichen Betriebskosten auf über 11 Mrd. DM. 3. Der Bundesrat fordert mit Nachdruck eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. Er bedauert, daß der Deutsche Bundestag nicht gleichzeitig mit der inhaltlichen Ausgestaltung des Reformanliegens eine Regelung über dessen gemeinsame Finanzierung entwickelt hat. Eine Lastentragung allein durch Länder und Kommunen ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat wird daher umgehend einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem die finanziellen Folgen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes auf alle Ebenen angemessen verteilt werden; dazu soll zumindest der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden. Eine solche Ausgleichsregelung ist in der Kostenübersicht des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes bereits ausdrücklich vorgesehen; auch der Sonderausschuß „Schutz des ungeborenen Lebens" empfiehlt in seinem Bericht an den Deutschen Bundestag, die Umsetzung dieses Gesetzes in eine Neuregelung des Finanzausgleichs einfließen zu lassen. 4. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat im übrigen in seiner Sitzung am 17. Juni 1992 das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz als „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar" erklärt; dies schließt auch die mittelbaren finanziellen Auswirkungen ein. Der Deutsche Bundestag hat seine Entscheidung damit in Kenntnis der Auswirkungen auf den Haushalt des Bundes getroffen. Der Bundesrat erwartet deshalb, daß der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zu einer gesetzlichen Neuregelung des Anteilsverhältnisses bei der Umsatzsteuer geben wird. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1789 Drucksache 12/2102 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 10/2125 Drucksache 11/3254 Drucksache 11/3631 Drucksache 11/1621 Drucksache 11/1622 Drucksache 12/2150 Drucksache 12/2151 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/2113 Drucksache 12/2204 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1783 Sonderausschuß Schutz des ungeborenen Lebens Drucksache 11/6895 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/1838 Nr. 3.14 Drucksache 12/2144 Nrn. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 12/2257 Nrn. 3.60, 3.61 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/152 Nrn.. 56, 65 Drucksache 12/1961 Nrn. 3.1, 3.4 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/1220 Nr. 3.13 Drucksache 12/1612 Nr. 2.10 Drucksache 12/1681 Nr. 3.12 Drucksache 12/2101 Nr. 3.46 Drucksache 12/2257 Nr. 3.69 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/2101 Nr. 3.48 Drucksache 12/2144 Nrn.. 2.16, 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nunmehr hat die Ministerin der Finanzen des Landes Hessen, Frau Dr. Fugmann-Heesing, das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Länder stellen Bundeshaushalt und mittelfristige Finanzplanung des Bundes wichtige finanzpolitische Eckpfeiler dar. Hierin — so die Erwartungen der Länder — müssen Aussagen zu den dringenden finanzpolitischen Fragen enthalten sein; Fragen, die wir nicht auf die lange Bank schieben können, sondern kurz- und mittelfristig lösen müssen. Diese Fragen, diese Probleme konzentrieren sich vor allem auf die finanzwirtschaftliche Bewältigung der deutschen Einheit. Die Menschen im Lande wollen endlich wissen, wohin die Reise geht.

(Beifall bei der SPD)

Der Bundeshaushalt gibt darauf keine Antwort.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Doch, nur lesen!)

Er ist Stückwerk, wo doch Schwerpunkte gesetzt werden müßten.
In den von Ihnen vorgelegten Zahlenwerken ist tatsächlich nichts davon zu spüren, daß die Ausgaben für die neuen Länder das Schwergewicht des Haushalts darstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: 90 Milliarden sind doch immerhin eine Summe!)

Die Aufwendungen des Bundes für die jungen Länder betragen 92 Milliarden DM. Das sind rund 21 % der gesamten Bundesausgaben. Nun leben in den neuen Bundesländern knapp 20 % der deutschen Bevölkerung. 21 % der Bundesausgaben für 20 % der Bevölkerung — da kann man schwerlich von einem echten Schwerpunkt für die neuen Bundesländer sprechen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Bundesminister Dr. Theodor Waigel: Das ist doch nicht zu fassen!)

Würden Sie echte Schwerpunkte setzen, z. B. durch eine Aufstockung des Programms Aufschwung Ost, durch eine Wiederbelebung der kommunalen Investitionspauschale, wie es mittlerweile auch aus den Reihen der Regierungskoalition gefordert wird, durch verstärkte Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit, könnte tatsächlich davon gesprochen werden, daß die Hilfe für die neuen Länder im Mittelpunkt des Haushalts steht.
Es ist sogar zu befürchten, daß der Bund seine Aufwendungen für die neuen Länder schrittweise reduzieren wird.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Aber Hessen ist bereit?)

— Dazu komme ich noch.
Der Bundeshaushalt 1993 und mehr noch der Finanzplan bis 1996 folgen dem seit Anfang 1990 von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg der finanzpolitischen Vernebelung, insbesondere was



Staatsministerin Dr. Annette Fugmann-Heesing (Hessen)

die Kosten und Belastungen der Bundesländer angeht.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das ist aber nicht freundlich! Eduard Oswald [CDU/ CSU]: Das sollten Sie nicht sagen!)

Ich darf erinnern: Der Fonds Deutsche Einheit mit einer Belastung der Länder von 47,5 Milliarden DM wurde im Mai 1990 beschlossen. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juni 1990 heißt es dazu — ich zitiere —:
Der Bundesrat stellt in Übereinstimmung mit der Bundesregierung fest, daß die Höhe der Länderbeteiligung an den Kosten der Einheit durch den vorliegenden Gesetzentwurf abschließend geregelt ist.

(Zurufe von der SPD: Hört! Hört! So ist es!)

Risiken, die über die festgelegten Beträge hinausgehen, sind daher vom Bund zu tragen.

(Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Das ist der Herr Waigel!)

Dem hat die Bundesregierung zugestimmt. Wo bleibt Ihr Erinnerungsvermögen, Herr Waigel? Was ist von der Ernsthaftigkeit solcher Zusagen des Bundes im Gesetzgebungsverfahren zu halten?

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sie kennen den Herrn Finanzminister zuwenig! Sein Erinnerungsvermögen ist ausgezeichnet!)

Die alten Länder — man kann es nicht oft genug betonen — waren damals und sind heute solidarisch mit den neuen Ländern.

(Zustimmung bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Zahlen!)

Wir wollen nur endlich die vollständigen Zahlen — da kann ich Ihren Zuruf nur aufgreifen — über die finanziellen Auswirkungen der Einheit auf den Tisch haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Diese Nebelwerferkompanie da! —Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das heißt, Hessen ist bereit? — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Die Zahlen liegen alle vor, Frau Ministerin! Sie wollen nicht bezahlen! Das ist der Unterschied!)

Im Rahmen der Beratungen zum Einigungsvertrag — nur einen Monat später — wurden die Länder entgegen der erwähnten Zusicherung des Bundes mit einer erhöhten Umsatzsteuerbeteiligung der neuen Lander konfrontiert. Nach langen Verhandlungen wurde das im Einigungsvertrag festgelegte Modell der abgestuften Umsatzsteuerbeteiligung festgeschrieben; auch hier mit der klaren Zusicherung des Bundes an die neuen Bundesländer, daß damit eine ausreichende Finanzausstattung gefunden sei und die alten Bundesländer weitere Forderungen nicht zu erwarten hätten.

(Michaela Geiger [CDU/CSU]: Also: Ihr wollt helfen, aber nicht zahlen!)

Trotzdem: Wir wollen Ehrlichkeit in der Auseinandersetzung. Ich möchte nur an das erinnern, was in der Vergangenheit geschehen ist.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb auch die Forderung der Länder, endlich die Zahlen umfassend auf den Tisch zu legen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Hören Sie mir doch zu; ich kann verstehen, daß Sie es nicht wissen wollen.
Es kam kurze Zeit später erneut zu Finanzverhandlungen mit dem Ergebnis vom 28. Februar 1991, wonach die neuen Länder bereits ab 1991 zu 100 % in die Umsatzsteuerverteilung einbezogen wurden. Die Belastungen aus diesen beiden Umsatzsteuervereinbarungen betragen für die alten Länder fast 50 Milliarden DM in vier Jahren.
Nun wird dieses bekannte Verwirrspiel fortgesetzt. In Ihrem Finanzplan, Herr Waigel, legen Sie ein Modell zur Verteilung der Schulden des Kreditabwicklungsfonds und der Treuhandanstalt vor, das weder der Rechtslage entspricht noch die finanzielle Leistungsfähigkeit der verschiedenen Gebietskörperschaften berücksichtigt.

(Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Das ist ein Wunschbild!)

Die Schulden des Kreditabwicklungsfonds sollten zu 50 % der Bund und zu 50 % alle Länder — nicht nur die neuen, wie es der Einigungsvertrag vorsieht — tragen.

(Bundesminister Dr. Theodor Waigel: Wie wollen Sie es denn?)

Ich halte es für ein starkes Stück, daß Sie den Ländern einen solchen Vorschlag über die Presse vorgestellt haben statt in den dafür vorgesehenen Gremien.

(Beifall bei der SPD)

Dies ist schlechter Stil im Umgang mit Verfassungsorganen.

(Beifall bei der SPD — Eduard Oswald [CDU/ CSU]: Jetzt sind Sie aber zu weit gegangen!)

— Herr Waigel, ist in diesem Punkt zu weit gegangen, nicht ich.

(Bundesminister Dr. Theodor Waigel: Hoffentlich gewinne ich Ihre Gunst zurück!)

In derselben Pressemeldung vom 2. Juli 1992 haben Sie auch eine hälftige Aufteilung der Treuhandschulden zwischen Bund und Ländern vorgeschlagen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch in Ordnung!)

Die Treuhand ist eine Anstalt des Bundes, über deren Geschäftsgebaren allein der Bund bestimmt. Sie, Herr Waigel, haben bekanntlich im Mai 1990 die von meinem Kollegen Schleußer und dem bayerischen Finanzminister Tandler geforderte Beteiligung oder Mitsprache der Länder abgelehnt.

(Zurufe von der SPD: Hört! Hört! — Der hat für Bayern nichts übrig!)




Staatsministerin Dr. Annette Fugmann-Heesing (Hessen) Damals erwarteten Sie Gewinne. Heute erwarten Sie Verluste, und daran sollen nun die Länder beteiligt werden.

(Beifall bei der SPD — Dr. Peter Struck [SPD]: Ein altes Schlitzohr! — Dr. Konstanze Wegner [SPD]: Das tut weh!)

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister, für diese Aufteilung der Treuhandschulden zwischen Bund und Ländern gibt es weder eine rechtliche Grundlage, noch werden Sie die Zustimmung der Länder dazu erhalten;

(Hans Peter Schmitz [Baesweiler] [CDU/ CSU]: Aha, interessant!)

die Länder sind zur Übernahme dieser Schulden überhaupt nicht in der Lage.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Aha!)

Daß die Kommunen in den neuen Ländern mit der Übernahme der Schulden der Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 1994 überfordert sind, haben inzwischen auch Mitglieder der Bundesregierung erkannt. Deshalb fordert die Bundesbauministerin, diese Schulden auf den Kreditabwicklungsfonds und damit mindestens zur Hälfte auf den Bund zu übertragen.

(Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!)

Hier herrscht größere Unsicherheit über die zukünftige Schuldenaufteilung denn je. Herr Waigel, Sie können nicht scheibchenweise neue Belastungen ankündigen. Warum machen Sie keine Finanzpolitik aus einem Guß,

(Zuruf von der SPD: Weil er es nicht kann!)

warum legen Sie nicht endlich eine Gesamtkonzeption vor?

(Beifall bei der SPD)

Wo bleibt Ihre Bestandsaufnahme? Die Menschen in den neuen und in den alten Ländern warten darauf, Wirtschaft und Industrie warten darauf, auch die Länder warten darauf.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die bereits Mitte 1990 in dem Gesetz zur Wirtschafts- und Währungsunion für den 1. Januar 1995 verabredet worden ist, kommt nicht voran. Schon vor geraumer Zeit haben Sie; Herr Waigel, die Vorlage eines Eckpunktepapiers angekündigt; bis heute haben wir vergeblich darauf gewartet. Aber Eckpunkte sind noch lange keine gesetzlichen Formulierungen.

(Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt!)

Sie ersetzen insbesondere kein Gesamtfinanzierungskonzept.

(Rudi Walther [Zierenberg] [SPD]: Sehr gut!)

Es reicht nicht, für diesen ganzen Komplex lapidar 15 Milliarden DM in den Finanzplan einzustellen.

(Ina Albowitz [F.D.P.]: Was heißt „lapidar"?)

Es muß insbesondere darum gehen, die Finanzausstattung der neuen Länder mittel- und langfristig zu sichern, die finanzwirtschaftliche Leistungsfähigkeit der alten Länder zu erhalten,

(Dr. Peter Struck [SPD]: Richtig!)

den Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1992 zum Länderfinanzausgleich zu erfüllen und Vorschläge zur Beseitigung der extremen Haushaltsnotlage von Bremen und dem Saarland zu erarbeiten und — als weitere Konsequenz aus diesem Urteil zugunsten der anderen finanzschwachen Länder Grundzüge einer vorsorgenden, präventiven Haushaltsnotlagenpolitik aufzustellen.
Meine Damen und Herren, angesichts der komplexen Materie und angesichts der noch verbleibenden Zeit erscheint es mir durchaus fraglich, ob bis Mitte 1994 tatsächlich eine abschließende, dauerhafte Regelung für einen gesamtdeutschen Finanzausgleich geschaffen werden kann. Jede Änderung an einzelnen Vorschriften beeinflußt die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Länder sofort und unmittelbar.
Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist um so schwieriger zu bewerkstelligen, als die neuen Länder ab 1995 enorme Finanzierungsdefizite erwarten müssen. Zur Abdeckung dieser Defizite wird auch ein gesamtdeutscher Länderfinanzausgleich allein nicht ausreichen. Deshalb wird angesichts dieser Defizite eine weitere finanzwirtschaftliche Übergangsregelung erforderlich sein, mit der der Bund und die alten Länder die Finanzausstattung der neuen Länder absichern müssen. Es drängt sich der Verdacht auf, daß sich die Bundesregierung aus dieser auch von ihr erkannten, aber noch nicht zugegebenen Problematik herausstehlen und die Hauptlast unter dem Deckmantel der Ländersolidarität vor allem den alten Ländern aufbürden will.
Um nicht mißverstanden zu werden: Die alten Länder werden sich auch in Zukunft solidarisch und bereitwillig an den finanziellen Leistungen für die neuen Lander beteiligen

(Beifall bei der SPD — Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU)

— ich will Ihnen hinterher gern einmal die Zahlen erläutern —, wie auch das Land Hessen in den letzten zehn Jahren über 10 Milliarden DM im Länderfinanzausgleich an die finanzschwächeren alten Länder gezahlt hat.

(Bundesminister Dr. Theodor Waigel: Mir kommen die Tränen!)

Es darf allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, daß die alten Länder bis Ende 1994 bereits fast 114 Milliarden DM Transferleistungen an die neuen Länder zahlen werden.
Der Bundesfinanzminister täuscht sich, wenn er meint, die Länder gegeneinander ausspielen zu können. Wir Länder fordern gemeinsam eine ausgabengerechte Finanzausstattung. Hier zeichnet sich ab 1993 eine erhebliche Schieflage in der bundesstaatlichen Finanzverteilung zugunsten des Bundes und zu Lasten der Länder und Gemeinden ab. Der Bund kann teilungsbedingte Aufgaben zurückführen, er hat Steuererhöhungen beschlossen, die im wesentlichen



Staatsministerin Dr. Annette Fugmann-Heesing (Hessen) ihm allein zufließen, er finanziert einen Teil seiner Hilfen für die neuen Länder allein durch Umschichtung zu Lasten der alten Länder.

(Dr. Peter Struck [SPD]: So ist es!)

Die alten Lander haben diese Möglichkeiten nicht.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!)

In diesem Zusammenhang will ich ganz deutlich darauf hinweisen, daß die Forderung, die Länderhaushalte dürften jährlich nur um 3 % steigen, die völlig unterschiedlichen Strukturen von Länderhaushalten und Bundeshaushalt außer acht läßt.

(Adolf Roth [Gießen] [CDU/CSU]: Haben Sie im Finanzplanungsrat zugestimmt oder nicht?)

Das scheinen auch Sie, Herr Roth, nicht zu realisieren, wenn Sie auf den hessischen Nachtrag hinweisen; über die Einzelheiten könnten wir uns gern noch unterhalten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich komme noch zum Finanzplanungsrat. — Nicht nur angesichts der wesentlich höheren Personalkostenquote und auf Grund des kommunalen Finanzausgleichs ist eine solche Steigerungsrate kurzfristig überhaupt nicht und auch mittelfristig nur außerordentlich schwer zu verwirklichen. Deshalb haben die alten Länder in der Sitzung des Finanzplanungsrates am 3. Juni 1992 unmißverständlich darauf hingewiesen, daß die 3-%-Linie kurzfristig nicht zu verwirklichen ist. So steigt — das werden Sie wissen, Herr Waigel — z. B. der Landeshaushalt des Freistaates Bayern nach den mir heute vorliegenden Informationen im Jahre 1993 um 5,9 %.

(Zuruf von der SPD: Hört! Hört! — Hans Peter Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU]: Das ist ein Doppelhaushalt, das wissen Sie doch genau!)

Was Bayern schon nicht leisten kann, wird von anderen Ländern mit deutlich schlechteren Finanzstrukturen noch weniger zu schaffen sein — es sei denn, es werden Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich eingeschränkt.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Waigel muß die Bayern kritisieren!)

In aller Regel trifft dies die sozial Schwächeren, wie etwa bei Ihrer Kürzung der Aids-Hilfen. Eine solche Leistungseinschränkung kann und wird ein Finanzminister eines Landes nicht akzeptieren. Oder, Herr Waigel, wollen Sie Haushaltssicherungsgesetze?
Meine Damen und Herren, wenn nun von dem Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag gesagt wird, die Steuern müßten nur deshalb steigen, weil die Lander ihre Haushalte stärker als um 3 % erhöhen,

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: So stimmt das!)

so muß ich dieser drohenden Legendenbildung aufs
schärfste widersprechen. Wem sind denn die bisherigen Steuererhöhungen ganz wesentlich zugeflossen? — Doch nicht den alten Ländern!

(Dr. Peter Struck [SPD]: Nur dem Waigel! — Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Tricky Theo kassiert!)

Und wenn von Ländern und Gemeinden verstärkte Sparsamkeit gefordert wird, um Steuererhöhungen zu vermeiden, die sicher wieder wesentlich dem Bund zuflössen, kann ich nur fragen: Welche weiteren Belastungen wollen Sie vom Bund auf die Länder abwälzen?

(Gerlinde Hämmerle [SPD]: Alle!)

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die deutsche Einheit jetzt zum Vorwand genommen wird, die föderalen Strukturen in Frage zu stellen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Peter Struck [SPD]: Sehr wahr! Unglaublich!)

Herr Waigel, Sie wissen, daß Sie den Ländern mit Ihrer Vorgabe von 3 % jeglichen Gestaltungsspielraum nehmen, zumal wir für 1993 mit einer Preissteigerungsrate von deutlich über 3 % rechnen müssen. Hinzu kommt, daß ein völliger Rückzug der Länder aus Investitionen den Weg der Wirtschaft in eine Rezession beschleunigen würde.

(Adolf Roth [Gießen] [CDU/CSU]: Wer redet denn von „völligem Rückzug"?)

Ein Abschwung West aber wird die Mittel für den langersehnten Aufschwung Ost erst recht nicht erbringen. Ich habe durchaus Sympathie für die Forderung der ostdeutschen Ministerpräsidenten, die sie mit der plakativen Formel „Aufbau Ost vor Ausbau West" verkündet haben. Aber von einem Abbau West war nun wahrlich nicht die Rede.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Verabschiedung eines Bundeshaushalts im Kabinett und die Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung sollten eigentlich haushalts- und finanzpolitische Ruhe bedeuten und den Ländern und Kommunen verläßliche Daten für die nächsten 12 Monate an die Hand geben.

(Adolf Roth [Gießen] [CDU/CSU]: Genau das geschieht!)

Gerade das Verwirrspiel der letzten Tage — ich nenne nur die Stichworte Zwangsanleihe, Deutschlandanleihe, Autobahnvignette und Mehrwertsteuererhöhung — zeigen, daß die mit dem Bundeshaushalt und der mittelfristigen Finanzplanung vorgelegten Zahlen unvollständig, wenn nicht sogar schon längst überholt sind.
Die Bundesregierung muß endlich zugeben, daß die notwendigen Leistungen für die neuen Länder mittelfristig nicht nur über eine erhöhte Kreditaufnahme und eine Ausgabenreduzierung finanziert werden können, sondern daß auch deutliche und dauerhafte Einnahmeverbesserungen notwendig sind.

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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Staatsministerin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Ich kann und will Ihnen das Wort nicht entziehen; das ist grundgesetzlich geregelt. Aber ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Redezeit, die



    Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
    Sie jetzt verbrauchen, auf Kosten Ihres Kollegen Kuessner aus der SPD-Fraktion geht, und bitte, das zu berücksichtigen.