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    Plenarprotokoll 12/94 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Inhalt: Ehrung für den verstorbenen Bundespräsidenten a. D., Dr. Karl Carstens, sowie für den verstorbenen Staatsminister a. D., Dr. Lutz G. Stavenhagen 7691 A Begrüßung des Präsidenten des Repräsentationshauses der Republik Zypern und einer Delegation 7707 D Verzicht der Abgeordneten Jutta Braband, Heinz Hübner, Herbert Helmrich und Dr. Ottfried Hennig auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 7726B Eintritt der Abgeordneten Ingeborg Philipp, Dr. Christoph Schnittler, Jürgen Sikora und Werner Ringkamp in den Deutschen Bundestag 7726B Bestimmung der Abgeordneten Dr. Franz Möller und Otto Hauser (Esslingen) als ordentliche Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuß für die ausgeschiedenen Abgeordneten Bernd Wilz und Dr. Paul Laufs . . 7726 C Bestimmung des Abgeordneten Horst Eylmann als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses für den ausgeschiedenen Abgeordneten Herbert Helmrich 7726 C Wahl des Abgeordneten Dr. Peter Paziorek als ordentliches Mitglied in den Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt für den ausgeschiedenen Abgeordneten Bernd Wilz 7726 D Erweiterung der Tagesordnung 7726 D Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Wirtschaftspolitische Perspektiven der deutschen Wiedervereinigung; Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1992; weiteres aktuelles Thema) Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 7692 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 7693 B Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 7693 C Wolfgang Roth SPD 7694 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 7694 B Ortwin Lowack fraktionslos 7694 D Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7694 D Wolfgang Lüder F.D.P. 7695 B Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7695 B Peter Conradi SPD 7695 C Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7695 C Editha Limbach CDU/CSU 7695 D Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7695 D Siegrun Klemmer SPD 7696 A Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7696 B Dr. Franz Möller CDU/CSU 7696 B Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7696 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 7696 D Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7697 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Jochen Feilcke CDU/CSU 7697 D Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7697D Dr. Horst Ehmke (Bonn) SPD 7698 B Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7698B Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 7698 C Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7698C Franz Müntefering SPD 7698 D Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7699A Siegfried Scheffler SPD 7699 B Franz Kroppenstedt, Staatssekretär BMI 7699B Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7699 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 7699C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2707 vom 29. Mai 1992 — Erneutes Bewertungsverfahren für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für einige Ortsumgehungen an der B 73 MdlAnfr 1 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 7699D ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 7700 A Nichtberücksichtigung der von den sowjetischen Streitkräften jenseits der Oder Deportierten im Gesetz zur Bereinigung von SEDUnrecht MdlAnfr 5, 6 Dr. Helga Otto SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . 7700D ZusFr Dr. Helga Otto SPD 7701 A Tötung ungeborener Kinder in den alten und neuen Bundesländern seit 1983 bzw. 1991 MdlAnfr 9 Claus Jäger CDU/CSU Antw BMin Hannelore Rönsch BMFuS . 7701B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 7701 C ZusFr Peter Conradi SPD 7702 B ZusFr Freimut Duve SPD 7702 C ZusFr Antje-Marie Steen SPD 7702 D ZusFr Gudrun Weyel SPD 7702 D ZusFr Uta Würfel F D P 7703 A ZusFr Susanne Kastner SPD 7703 B Illegale Giftmülltransporte nach Rumänien MdlAnfr 13, 14 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU 7703C, 7704 A ZusFr Susanne Kastner SPD . . . 7703D, 7704B Zeittaktbefreite Rufnummern für Kinder- und Jugendtelefone MdlAnfr 15 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . . 7704D ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 7704 D Vergabe eines Großauftrags der Telekom über die Errichtung von 140 Typengebäuden für Fernmeldevermittlungsanlagen in den neuen Bundesländern an ein westdeutsches Großunternehmen MdlAnfr 16, 17 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . . 7705C ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . . 7705D Einstellung der Berufsverbotsverfahren gegen DKP-Mitglieder angesichts der Tätigkeit von PDS-Mitgliedern im öffentlichen Dienst MdlAnfr 22, 23 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7706A, 7708A ZusFr Peter Conradi SPD . . . 7706C, 7708B ZusFr Freimut Duve SPD 7707 A ZusFr Gudrun Weyel SPD 7707 B ZusFr Renate Jäger SPD 7707 C ZusFr Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . 7707D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 7708D Vorwürfe des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Verein für das Deutschtum im Ausland e. V. (VDA) wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder; Verbleib der für die Einrichtung von VDA-Büros in Bischkek und Barnaul vorgesehenen Mittel MdlAnfr 24, 25 Freimut Duve SPD Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7709A, 7710A ZusFr Freimut Duve SPD . . . 7709B, 7710B ZusFr Peter Conradi SPD 7709 D ZusFr Dr. Peter Eckardt SPD 7710A ZusFr Horst Sielaff SPD 7710 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. neuerliche Kostenexplosion im Gesundheitswesen Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 7711 A Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7712B Rudolf Dreßler SPD 7213 A Dr. Dieter Thomae F D P. 7714 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE . 7714 D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 7715C Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 III Klaus Kirschner SPD 7717 A Dr. Bruno Menzel F D P 7718B Wolfgang Zöller CDU/CSU 7719C Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 7720 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 7721 C Regina Schmidt-Zadel SPD 7723 A Bernhard Jagoda CDU/CSU 7723 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 7725 B Tagesordnungspunkt 5: Entwicklungspolitische Debatte a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entfaltung der privaten unternehmerischen Initiative in der „Dritten Welt" (Drucksache 12/1356) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Uwe Holtz, Christoph Matschie, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bekämpfung von Fluchtursachen (Drucksache 12/1824) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Uwe Holtz, Günter Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kuba (Drucksache 12/1855) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umfassende Hilfe beim Aufbau eines unabhängigen Namibia (Drucksache 12/2303) e) Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Erzbergbau am Ok Tedi in PapuaNeuguinea (Drucksache 12/2462) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Erlassung der Schulden Nicaraguas gegenüber der DDR (Drucksachen 12/427, 12/2287) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Kuba (Drucksache 12/2683) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Die Schöpfung bewahren, privates Engagement fördern, die Umsetzung von Umweltmaßnahmen in Entwicklungsländern beschleunigen (Drucksache 12/2715) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entwicklungspolitische Maßnahmen zur Minderung der Asyl- und Flüchtlingsprobleme (Drucksache 12/2726) Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 7727 D Brigitte Adler SPD 7730 A Ingrid Walz F.D.P. 7731 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 7732D Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 7734 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 7735A Dr. Uwe Holtz SPD 7737 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 7738D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7740 A Burkhard Zurheide F.D.P 7741C Verena Wohlleben SPD 7742 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 7744 B Hans-Günther Toetemeyer SPD 7745 D Anneliese Augustin CDU/CSU 7747 C Arno Schmidt (Dresden) F.D.P. . . . . 7748B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7749 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1992 (Drucksache 12/2427) Engelbert Nelle CDU/CSU 7750 B Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 7751 C Dirk Hansen F D P 7752D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 7754 D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 7755B Josef Hollerith CDU/CSU 7756 D Dr. Peter Eckardt SPD 7757 D Hubert Hüppe CDU/CSU 7759 C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/21, 12/2017) Friedhelm Ost CDU/CSU 7760D Albert Pfuhl SPD 7762 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 7764 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 7765B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7766 D Ludwig Stiegler SPD 7768A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Insolvenzordnung (Drucksache 12/2443) Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 7769D, 7777 C Joachim Gres CDU/CSU 7771 A Dr. Eckhart Pick SPD 7773 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 7776A Nächste Sitzung 7777 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7779* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland) Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . . . 7779* C Anlage 3 Transport behinderter Fahrgäste mit der Bundesbahn MdlAnfr 2 — Drs 12/2707 Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 7780* C Anlage 4 Äußerungen des Bundeskanzlers auf der 33. Kommandeurtagung der Bundeswehr betr. die deutsche Beteiligung an der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit MdlAnfr 4 Drs 12/2707 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BK 7780* D Anlage 5 Haltung der Bundesregierung zum Entwurf eines neuen Walfangsystems bei der Tagung der Internationalen Walfangkommission am 29. Juni 1992 MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/2707 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Gottfried Haschke BML 7781* A Anlage 6 Presseberichte über die Entnahme von Mitteln aus öffentlichen Kassen für die Betriebskrankenkassen bei Bundesbahn, Bundespost und Bundesverkehrsministerium MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/2707 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 77815B Anlage 7 Äußerungen des Staatsministers im Bundeskanzleramt zur amerikanischen Haltung zur Klimaschutzpolitik MdlAnfr 12 — Drs 12/2707 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7781* C Anlage 8 Hintergründe für die israelischen Forderungen nach verbürgten deutschen Krediten; mangelnde deutsche Präsenz im Vorsitz der Ausschüsse des Europäischen Parlaments MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/2707 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 7781* D Anlage 9 Türkische Kampagne gegen deutsche Hilfslieferungen an irakische Kurden MdlAnfr 21 — Drs 12/2707 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 7782* B Anlage 10 Errichtung eines Hilfskrankenhauses in Oldenburg/Ostholstein trotz entspannter politischer Lage; Verwendung der Mittel für den Katastrophenschutz MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/2707 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7782* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 V Anlage 11 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Kompetenzverlagerung vom Deutschen Bundestag auf den EG-Ministerrat; rechtliche bzw. völkerrechtliche Wirkung einer ergänzenden Bundestagsentschließung zu den Verträgen von Maastricht bei Ratifizierung des Abkommens MdlAnfr 28, 29 Drs 12/2707 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 7783* A Anlage 12 Entscheidung über Anträge auf Unternehmensrückgabe durch die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen angesichts der Bearbeitungsdauer für solche Anträge durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/2707 — Klaus Reichenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7783* C Anlage 13 Behinderung der Bewerbung überzähliger Zollbeamter für das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen durch Vorgesetzte MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/2707 — Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7784* A Anlage 14 Handlungsfähigkeit im Falle einer Ölpest an der mecklenburg-vorpommerschen Ostseeküste angesichts des Verkaufs der Ölauffangschiffe und anderer Geräte an ausländische Bewerber durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/2707 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7784* B Anlage 15 Gesundheitsgefährdung von Zollbeamten durch Autoabgase bei der Abfertigung MdlAnfr 36 — Drs 12/2707 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7785* A Anlage 16 Behandlung von Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Rückübertragung von Unternehmen durch die Treuhandanstalt, insbesondere der Frage von Entschädigung MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/2707 — Birgit Homburger F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7785* B Anlage 17 EG-einheitliche Exportkontrolle für verteidigungstechnische oder militärisch nutzbare Güter; Einrichtung eines UNO-Registers für Waffenlieferungen MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/2707 — Erich G. Fritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7785 D Anlage 18 Förderung des Hospitierens von Freiberuflern aus den neuen Bundesländern, Osteuropa und der GUS bei Freiberuflern in Westdeutschland MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/2707 — Joachim Gres CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7786* B Anlage 19 Intervention gegen die Behinderung der Tätigkeit deutscher Unternehmen in Kamerun; Schutz deutscher Staatsbürger MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/2707 — Günter Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7786* C Anlage 20 Anrechnung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor dem Nationalsozialismus geflüchtete Frauen mit im Ausland geborenen Kindern MdlAnfr 45 — Drs 12/2707 — Dr. Ulrich Briefs fraktionslos SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 7787* A Anlage 21 Festschreibung des Diskriminierungsverbots von Behinderten im Grundgesetz und Einbringung in den europäischen Einigungsprozeß MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/2707 — Dr. Ilja Seifert PDS/LL SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 7787* B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Anlage 22 Kurzarbeit inländischer Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft angesichts der Leistung von Überstunden durch osteuropäische Arbeitnehmer mit Werkverträgen MdlAnfr 48 — Drs 12/2707 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 7788* A Anlage 23 Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus osteuropäischen Staaten im Rahmen sog. Werkvertragsabkommen; Verhinderung einer regionalen Konzentration MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/2707 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 7788* C Anlage 24 Ergebnis der Gespräche anläßlich des Besuchs des Verteidigungsministers von Uruguay MdlAnfr 51 — Drs 12/2707 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Ingrid Roitzsch BMVg 7789* A Anlage 25 Anzahl der Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden und der von beiden Diensten Befreiten 1991 MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/2707 — Siegmar Mosdorf SPD7789 A SchrAntw PStSekr'in Ingrid Roitzsch BMVg 7789* A Anlage 26 Anträge auf Überlassung von Lkw aus Beständen der ehemaligen NVA 1991 und 1992 MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/2707 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr'in Ingrid Roitzsch BMVg 7789* C Anlage 27 Auswirkungen des Deutsch-Französischen Armeekorps auf die Deutsch-Französische Brigade MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/2707 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr'in Ingrid Roitzsch BMVg 7790* A Anlage 28 Verhinderung extremer Lärmschutzbelastungen der Bevölkerung im Umfeld der Militärflugplätze Bitburg und Spangdahlem MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/2707 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr'in Ingrid Roitzsch BMVg 7790* C Anlage 29 Nichtzuweisung von Zivildienstleistenden an Jugendringe; Herausgabe einer Broschüre der Bundesregierung zur Information über Finanzierungsmöglichkeiten der Jugendarbeit MdlAnfr 60, 61 — Drs 12/2707 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 7791* C Anlage 30 Weitere Praktizierung der Jugendweihe in den neuen Bundesländern MdlAnfr 62, 63 — Drs 12/2707 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 7791* D Anlage 31 Schließung von Einrichtungen der Kinder-und Jugendbetreuung in den östlichen Bundesländern wegen fehlender Mittel; Verhinderung einer Zweckentfremdung (Verkauf) dieser Einrichtungen durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/2707 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStSekr'in Cornelia Yzer BMFJ 7792* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7691 94. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 03. 06. 92 ** Berger, Johann Anton SPD 03. 06. 92 Bernrath, Hans Gottfried SPD 03. 06. 92 Bindig, Rudolf SPD 03. 06. 92 * Blunck, Lieselott SPD 03. 06. 92 ** Böhm (Melsungen), CDU/CSU 03. 06. 92 ** Wilfried Brandt, Willy SPD 03. 06. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 03. 06. 92 ** Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 03. 06. 92 Doss, Hansjörgen CDU/CSU 03. 06. 92 Eichhorn, Maria CDU/CSU 03. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 03. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 03. 06. 92 ** Fuchs (Verl), Katrin SPD 03. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 03. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 03. 06. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 03. 06. 92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 03. 06. 92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 03. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 03. 06. 92 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 03. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 03. 06. 92 ** Kubicki, Wolfgang F.D.P. 03. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 03. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 03. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 03. 06. 92 ** Marx, Dorle SPD 03. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 03. 06. 92 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 03. 06. 92** Reinhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 03. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 03. 06. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 03. 06. 92 Albrecht Pfuhl, Albert SPD 03. 06. 92 ** Dr. Probst, Albert CDU/CSU 03. 06. 92 ** Dr. Ramsauer, Peter CDU/CSU 03. 06. 92 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 03. 06. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 03. 06. 92 ** Reimann, Manfred SPD 03. 06. 92 ** Rempe, Walter SPD 03. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 03. 06. 92 Reschke, Otto SPD 03. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 03. 06. 92 ** Schluckebier, Günther SPD 03. 06. 92 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 03. 06. 92 ** Dr. Soell, Hartmut SPD 03. 06. 92 ** Steiner, Heinz-Alfred SPD 03. 06. 92 ** Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Tappe, Joachim SPD 03. 06. 92 Terborg, Margitta SPD 03. 06. 92 ** Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 03. 06. 92 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 03. 06. 92 ** Friedrich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 03. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 03. 06. 92 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland) Angela Stachowa (PDS/Linke Liste): Im September vergangenen Jahres wurde hier im Bundestag die Unterrichtung der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland behandelt und den verschiedenen Ausschüssen zur Beratung überwiesen. Nun liegt uns heute dazu die Drucksache 12/2017 „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft" vor. Beim aufmerksamen Lesen dieser Drucksache glaubte ich allerdings meinen Augen nicht zu trauen: Da steht doch tatsächlich auf der letzten Seite im Bericht des Abgeordneten Hansjürgen Doss, daß der Finanzausschuß diese Unterrichtung bereits am 27. Februar 1991 zur Kenntnis genommen hat, das heißt über ein halbes Jahr vor der Beratung des Bundestages, auf dem diese Unterrichtung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Wenn ich jetzt bedenke, wie viele Vorlagen unserer Abgeordnetengruppe vom Bundestag in die Ausschüsse überwiesen wurden und dort monatelang schmoren oder nahezu vergessen werden, dann finde ich das schon etwas seltsam. Ich würde mich freuen, wenn Vorlagen der Opposition auch öfter so zügig behandelt würden. Soweit dazu. Nun zur vorliegenden Beschlußempfehlung. Ihr kann ich prinzipiell zustimmen. Besonders begrüße ich die Aufforderung an die Bundesregierung, alsbald eine ergänzende Information über die Lage und Chancen der Freien Berufe in den neuen Bundesländern vorzulegen. Besser fände ich es aber, die Bundesregierung nicht nur zu ersuchen, sondern sie zu beauftragen, eine solche Ergänzung zu erstellen und diese nicht nur dem Ausschuß für Wirtschaft, sondern allen Abgeordneten vorzulegen. Auch eine gründliche Bestandsaufnahme mit entsprechendem statistischen Material über die Ausgangssituation und den heutigen Zustand der freien Berufe in den neuen Bundesländern würde uns in unserer Arbeit sicher sehr helfen. Nur anmerken möchte ich, daß auch das statistische Material in der vorliegenden Unterrich- 7780* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 tung zur Lage der freien Berufe in den alten Bundesländern überholungsbedürftig ist. Ich möchte insbesondere auf ein Problem verweisen, das zwar sehr „ostdeutsch" ist, aber gerade deswegen die Menschen bei uns auch besonders berührt: Das Gesundheitswesen der ehemaligen DDR mag zwar — aus marktwirtschaftlicher Sicht — nicht sehr effektiv gewesen sein, es garantierte aber doch eine relativ normale gesundheitliche Betreuung der Menschen. Wenn ich aber heute lesen muß, was aus Ärzten und Schwestern wird, dann geht dies über mein Verständnis weit hinaus. In der Leipziger Volkszeitung vom 15. Mai heißt es: — Poliklinik West soll im September aufgelöst werden. Monatelange Verhandlungen mit der Stadtverwaltung zur Umwandlung in ein Ärztehaus ohne Ergebnis. Einen Tag später ist in dieser Zeitung zu lesen: Ehemalige Poliklinik Ost — Haus für Ärzte unbezahlbar. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer Stadt in den neuen Bundesländern. Sie ließen sich sicher beliebig wiederholen. Was ich damit sagen will: Auch eine Ergänzung der vorliegenden Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Lage der freien Berufe bleibt eine Drucksache, wenn nicht etwas getan wird. Mit vollem Recht verweist einer der betroffenen Ärzte in Leipzig darauf, daß die Ärzte, die noch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geblieben und nicht „abgewandert" sind, keine Reichtümer anhäufen konnten, wie manche ihrer Kollegen in den alten Bundesländern. Und damit steht eben ein 40- bis 50jähriger erfahrener Mediziner heute oft vor dem Abgrund. Und nicht nur er, sondern viele seiner Patienten, die bisher voller Vertrauen zu ihm gegangen sind! Ich bezweifle auch, daß das Konzept des Minister Seehofer, wie wir es jetzt zur Kenntnis nehmen durften, dem Ärztestand in den neuen Bundesländern eine Unterstützung ist, von den Patienten gar nicht zu reden. Mit einer Würdigung, wie es im Punkt 4 der Beschlußempfehlung heißt, der Aufbauleistungen der Angehörigen der freien Berufe in den neuen Bundesländern, die — ich zitiere jetzt wörtlich — „sich in Wahrnehmung der Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung trotz aller Schwierigkeiten in den vergangenen zwei Jahren in freier Praxis niedergelassen haben und so die wachsende Nachfrage der Bevölkerung nach freiberuflichen Dienstleistungen zu befriedigen suchen" dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Sicher gibt es hier für manche Berufsgruppen unübersehbare Fortschritte, aber in der Gesamtheit stehen wir wie in manch anderen Bereichen noch sehr am Anfang. Auch das gehört dazu, wenn über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen wird. In meiner Rede im September vergangenen Jahres hatte ich bereits auf eine ähnlich prekäre Situation der freischaffenden Künstler im Osten Deutschlands hingewiesen. Leider hat sich auf diesem Gebiet wenig getan, die Lage hat sich nicht entspannt. Handlungsbedarf ist auch weiterhin angesagt. Bund und Länder sind gleichermaßen gefordert, die Entwicklung der freien Berufe zu fördern. Und das ist im Interesse der Gesamtentwicklung unbedingt nötig. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Frage 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die offensive Werbung der Deutschen Bundesbahn für Behinderte vor dem Hintergrund, daß z. B. eine Gruppe behinderter Kinder aus einer Schule für Körperbehinderte im Kreis Minden-Lübbecke an einem von der Bahn ausgeschriebenen Wettbewerb ( „Wir fahren Bahn") nicht teilnehmen konnte, weil auf vielen Verbindungen der Transport behinderter Fahrgäste nur im Gepäckraum möglich ist und so der Aufforderung „Wir fahren Bahn" nur unter entwürdigenden Bedingungen Folge geleistet werden kann? Der Wettbewerb der Deutschen Bundesbahn (DB) „Wir fahren Bahn" richtet sich zum DB-Kindertag am 30. August 1992 an alle Kinder. Preise sind Freifahrten zu einer DB-Fahrzeugschau beim Bundesbahnzentralamt Minden. Die Gewinner reisen mit Nahverkehrszügen. Die Deutsche Bundesbahn hat sich in den letzten Jahren verstärkt darum bemüht, die Voraussetzungen für Behinderte grundlegend zu verbessern. So sind rund 60 % aller ICE-, EC- und IR-Wagen bereits mit jeweils 2 Behindertenplätzen ausgestattet. Im Nahverkehr sind bisher etwa ein Drittel aller Wagen entsprechend für Behinderte ausgestattet. Die Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn bedauern, daß insoweit vor allem im Nahverkehr noch nicht auf allen Relationen behindertengerechte Angebote zur Verfügung stehen. Dies hat auch in dem hier angeführten Fall zu den dargelegten Problemen geführt. Die Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn sind bemüht, die Reisemöglichkeiten für Behinderte auch gegenüber dem bisher erreichten Stand weiter zu verbessern. Aufgrund der damit allerdings verbundenen hohen Investitionen benötigen die deutschen Bahnen voraussichtlich noch etwa 5 Jahre bis zur vollständigen Umstellung auf das neue Wagenmaterial. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 4): Welche weitergehenden Zukunftsvorstellungen für die Bundeswehr hatte der Bundeskanzler, als er anläßlich der 33. Kommandeurtagung der Bundeswehr in Leipzig sagte: „Aber Deutschland kann und darf sich nicht auf Dauer der Pflicht entziehen, auch an Operationen zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit teilzunehmen. "? Der Herr Bundeskanzler hat anläßlich der 33. Kommandeurtagung der Bundeswehr in Leipzig darauf hingewiesen, daß Deutschland mit der Wiedergewinnung der vollen Souveränität nicht nur mehr Handlungsfreiheit, sondern gleichzeitig mehr Verantwortung zuwächst. Wenn Deutschland dieser neuen Verantwortung gerecht werden will, muß es bereit sein, seine Pflichten als Mitglied der Vereinten Nationen in vollem Umfang wahrzunehmen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7781* Dies erfordert zunächst eine Klarstellung der verfassungsmäßigen Grundlagen. Für die Bundeswehr bedeutet dies, daß sie sich grundsätzlich auf die mit einem VN-Einsatz verbundenen neuen Aufgaben wird einstellen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Bundeswehr prüfen, welche weiteren Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einen entsprechenden Einsatz deutscher Kontingente zu ermöglichen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gottfried Haschke auf die Fragen des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 7 und 8): Wird die Bundesregierung auf der kommenden Tagung der Internationalen Walfangkommission am 29. Juni 1992 (IWC), bei der unter anderem der Entwurf eines neuen Walfangsystems (Revised Management Procedure) auf der Tagesordnung steht, für die Fortführung des bestehenden Walfangmoratoriums stimmen, wenn nein, warum nicht? Wird die Bundesregierung auf der IWC-Tagung dem französischen Antrag zustimmen, die Meere um die Antarktis bis zum 40. Grad südlicher Breite zum Walfangschutzgebiet zu erklären, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Wegen ihrer Haltung zum Walfang-Moratorium und zur Festlegung neuer Verfahren für die Bewirtschaftung von Walbeständen verweist die Bundesregierung auf die Antworten, die sie auf die Fragen 1 bis 4 sowie 6 und 7 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE am 15. 11. 1991 (Drucksache 12/1604 des Deutschen Bundestages) gegeben hat. Zu Frage 8: Die Bewertung des französischen Antrags setzt eine Stellungnahme des Wissenschaftsausschusses der Internationalen Walfang-Kommission voraus, die frühestens Ende Juni 1992 vorliegen wird. Auch die französische Regierung hat diesem Ausschuß eine Reihe von Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 10 und 11): Treffen Berichte der „Wirtschaftswoche" zu, daß aus öffentlichen Kassen für die Bundesbetriebskrankenkassen bei der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundesbahn und beim Bundesministerium für Verkehr über die Personalkosten hinaus weitere Kosten übernommen werden? Wenn ja, wie beurteilt der Bundesminister für Gesundheit als Aufsichtsbehörde dies, da nach § 147 Abs. 2 SGB V nur die Personalkosten vom Arbeitgeber übernommen werden dürfen? Zu Frage 10: Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost, die Deutsche Bundesbahn und das Bundesministerium für Verkehr einen Teil der Sachkosten der Betriebskrankenkassen übernehmen. Zu Frage 11: Das Krankenversicherungsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, auf seine Kosten die für die Führung der Geschäfte der Betriebskrankenkasse erforderlichen Personen zu bestellen (§ 147 Abs. 2 SGB V). Zur Übernahme der sächlichen Verwaltungskosten enthält das Krankenversicherungsrecht keine Regelung. Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die angesprochenen Betriebskrankenkassen führt, sieht keinen Anlaß, gegen die freiwillige Übernahme von Sachkosten durch die Arbeitgeber dieser Kassen aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Der Bundesminister für Gesundheit teilt diese Auffassung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 12): Aus welchem Verhalten der USA leitet die Bundesregierung ihre Meinung ab, die sie durch den Staatsminister im Bundeskanzleramt vergangene Woche in einer Zeitschrift zum Ausdruck brachte, die USA vor Kritik in Schutz zu nehmen, die sich dagegen richtet, daß die USA im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, zur EG und anderen Industrienationen nicht bereit sind, eine Klimakonvention auf dem Rio-Gipfel zu verabschieden, und bedeutet dies ein Einschwenken der Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland auf die der USA? In der letzten Vorbereitungskonferenz zur Abstimmung des Textes einer Klimakonvention haben alle beteiligten Staaten — einschließlich der USA — ihre Bereitschaft erklärt, anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen „Umwelt und Entwicklung" die Klimakonvention zu zeichnen. Diese Bereitschaft der USA ist durch Herrn Staatsminister Schmidbauer in dem Gespräch mit einer Zeitschrift nicht in Frage gestellt worden. Er hat vielmehr wörtlich ausgeführt: „Wichtig ist, daß Washington weitermacht. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Konvention von Rio wird es eine Folgekonferenz in Deutschland geben. Die USA haben zugestimmt, daß dann Ziele und Quoten fixiert werden." Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/2707 Fragen 18 und 19): Welche Zusagen bzw. welches Inaussichtstellen durch Mitglieder des Bundeskabinetts sind Grundlagen der israelischen Forderungen nach verbürgten Krediten bzw. Zahlungen Deutschlands, wie sie in letzter Zeit von offizieller israelischer Seite erhoben werden? 7782* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, daß die Bundesrepublik Deutschland keinen einzigen Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden in folgenden, für die politische Arbeit besonders wichtigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments stellt: Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten und Sicherheit, Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, Ausschuß für Energie, Forschung und Technologie, Ausschuß für soziale Angelegenheiten, Beschäftigung und Arbeitsumwelt, Ausschuß für Regionalpolitik, Raumordnung und Beziehungen zu den regionalen und lokalen Körperschaften, Ausschuß für Kultur, Jugend, Bildung und Medien, institutioneller Ausschuß, Ausschuß „Delors II" u. a.? Zu Frage 18: Die israelischen Bitten um weitere deutsche Finanzhilfe beruhen nicht auf Zusagen oder einem „in Aussicht stellen" durch Mitglieder des Bundeskabinetts, sondern sind Ausdruck der großen finanziellen Probleme des Staates Israel, die sich aus der wirtschaftlichen Integration von Einwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion ergeben. Zu Frage 19: Zur Zeit werden zwei wichtige Ausschüsse des EP (von insgesamt 19) von deutschen Abgeordneten geleitet: Haushaltsausschuß: v. der Vring (SPD/SOZ), Rechtsausschuß: Graf Stauffenberg (CSU/EVP). Daneben haben die beiden Unterausschüsse für Sicherheit und Abrüstung (Pöttering CDU/EVP) und Währungsfragen (Frau Randzio-Plath SPD/SOZ) deutsche Vorsitzende.(Es gibt nur 4 U-Ausschüsse.) Wie im Bundestag reflektieren die Ausschußvorsitze die Verteilung der politischen Kräfte. Diese sind im EP nicht nach nationalen Gruppen, sondern in übernationalen Fraktionen organisiert. Offizielle Länderquoten gibt es nicht. Das Europäische Parlament regelt im Übrigen diese Fragen als direkt gewähltes Parlament in eigener Zuständigkeit. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluß. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 21): Wie wird die Bundesregierung auf die Vorwürfe reagieren, daß ein deutscher Hilfskonvoi mit Hilfsgütern, der deutschen zivilen Hilfsorganisationen im kurdischen Nordirak zur Hilfe für irakische Kurden übergeben werden sollte, nach Aussage türkischer Behörden angeblich Material für militärische Zwecke transportiert habe, was für die türkischen Stellen Anlaß war, eine große Pressekampagne gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entfachen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, daß die türkische Seite bereit ist, ihre teilweise sehr unfreundliche Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu ändern? Das Auswärtige Amt hat die in der türkischen Presse erhobenen Vorwürfe über angebliche deutsche Waffenlieferungen durch die Türkei in den Nordirak mit Nachdruck zurückgewiesen. Die türkische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung keine Vorwürfe erhoben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die türkische Regierung mit uns der Auffassung ist, daß eine derartige Kampagne in der türkischen Presse nicht den beiderseitigen Interessen an einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen dient. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 26 und 27): Wie begründet die Bundesregierung nach wie vor das Festhalten an der Einrichtung eines Hilfskrankenhauses in Oldenburg in Ostholstein, obwohl die politische Lage als eindeutig entspannt gilt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gelder für Hilfskrankenhäuser, deren Errichtung eindeutig einen militärischen Hintergrund haben, besser für sinnvolle Maßnahmen im Katastrophenschutz eingesetzt werden und den im Katastrophenschutz erfahrenen Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt werden sollten? Nach § 15 des Zivilschutzgesetzes ist der Bund verpflichtet, für Zivilschutzzwecke Hilfskrankenhäuser bereitzustellen. Von dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der Bund bisher nicht entbunden, so sehr auch die Entspannung der internationalen Sicherheitslage zu begrüßen ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß Hilfskrankenhäuser nicht nur in einem Verteidigungsfall eine wichtige Funktion erfüllen, sondern auch schon im Frieden, z. B. bei der Bewältigung von Katastrophen — wenn die in bestehenden Krankenhäusern vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen — von großem Nutzen sein können. Vor diesem Hintergrund darf ich Ihre Fragen wegen des engen Sachzusammenhanges zusammen wie folgt beantworten: Die Absicht, das Hilfskrankenhaus Oldenburg trotz der positiv veränderten Sicherheitslage zu errichten, steht nicht im Widerspruch zu der von Bund und Ländern mehrheitlich vertretenen Auffassung, bis auf weiteres auf den Bau neuer Hilfskrankenhäuser zu verzichten. Die zur Zeit noch im Bau befindlichen bzw. abschließend genehmigten Hilfskrankenhäuser sind von diesem Verzicht ausdrücklich ausgenommen. Dies gebietet nicht zuletzt der Vertrauensschutz der Bauherren, der durch die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesministers des Innern zum Bau dieser Hilfskrankenhäuser begründet worden ist. Was speziell das Hilfskrankenhaus Oldenburg betrifft, erweist sich dessen Bau schon deshalb nicht als eine vermeintliche Fehlinvestition, weil es bislang in Schleswig-Holstein kein geschütztes Hilfskranken- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7783* haus und speziell im Raum Ostholstein überhaupt kein Hilfskrankenhaus gibt. Deshalb kann ein Einsatz der für den Bau von Hilfskrankenhäusern vorgesehenen Haushaltsmittel für Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes nicht in Betracht kommen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Fragen 28 und 29): Ist eine Kompetenzverlagerung vom Deutschen Bundestag auf den EG-Ministerrat durch das Abkommen von Maastricht mit Blick auf Artikel 20 und Artikel 79 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich zulässig? Welche rechtliche bzw. völkerrechtliche Wirkung hätte eine ergänzende Entschließung des Deutschen Bundestages zu den Verträgen von Maastricht bei gleichzeitiger Ratifizierung des Gesamtabkommens? Zu Frage 28: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der am 7. Februar 1992 gezeichnete Vertrag über die Europäische Union nach Änderung bzw. Ergänzung des Grundgesetzes ratifiziert werden kann. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt mangelnder demokratischer Legitimation rechtsetzender Akte von Organen der EG stehen zumal nach der im Unions-Vertrag vorgesehenen Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments bei der Rechtsetzung nicht entgegen, wie nicht zuletzt die Sachverständigenanhörung der Gemeinsamen Verfassungskommission des Deutschen Bundestages und des Bundesrates am 22. Mai 1992 in Berlin ergeben hat. Einzelheiten zur Stärkung des Europäischen Parlaments in den Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion und zur Politischen Union finden sich in dem Bericht der Bundesregierung vom 12. März 1992 zu diesem Thema (Drucksache 12/2246). Die Bundesregierung wird alsbald einen Gesetzentwurf zur Änderung bzw. Ergänzung des Grundgesetzes vorlegen. Zu Frage 29: Eine ergänzende Entschließung des Deutschen Bundestages zum Vertrag von Maastricht bedeutet, daß der Bundestag als gewählte Vertretung des deutschen Volkes seine parlamentarische Kontrollfunktion im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen wahrnimmt. Die Entschließung ist als an die Bundesregierung gerichtete Empfehlung zu kennzeichnen, außenpolitisch in bestimmtem Sinne tätig zu werden. Dementsprechend kann die Empfehlung politische Bedeutung entfalten, etwa indem sie die Bundesregierung auffordert, durch entsprechende Initiativen den Vertrag von Maastricht auszufüllen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten weiterzuentwikkeln. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Reichenbach (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Fragen 30 und 31): Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, daß es bis zu einem Jahr dauern kann, ehe die Treuhandanstalt offensichtlich begründete Anfragen auf Rückgabe von Unternehmen bzw. der übriggebliebenen Sachwerte entscheidet, und wieso entscheiden die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen derzeit nicht über Anträge auf Unternehmensrückgabe einschließlich der Folgeansprüche aus § 6 Abs. 2 und 4 VermG? Sind der Bundesregierung die Beschwerden über die Behandlung von Anträgen auf Unternehmensrückgabe und der Berechnung und Bezahlung von Ansprüchen nach § 6 Abs. 2 und 4 VermG durch die Treuhandanstalt, wie sie beispielsweise während der 3. Leipziger Juristentage geäußert wurden, bekannt, und wie nimmt sie Einfluß, daß die Reprivatisierung von enteigneten Unternehmen durch die Treuhandanstalt wohlwollend begleitet und unterstützt wird? Zu Frage 30: Die Rückgabe enteigneter Unternehmen nach dem Vermögensgesetz erfordert auch bei gütlicher Einigung mit der Treuhandanstalt einen gewissen zeitlichen Rahmen. So muß durch das zuständige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen die Berechtigung festgestellt werden. Zusätzlich zu der Eröffnungsbilanz ist gegebenenfalls die Erstellung einer Entflechtungsbilanz erforderlich. Zur Ermittlung der Ansprüche gemäß § 6 VermG muß eine Rückgabebilanz aufgestellt werden. Zur Beschleunigung der Reprivatisierung verstärkt die Treuhandanstalt die zuständigen Abteilungen personell deutlich. Für das 2. Halbjahr 1992 werden in diesem Bereich 255 Mitarbeiter angestrebt, gegenüber 108 Mitarbeitern im Dezember 1991. Zusätzlich werden zur Vorbereitung der Vereinbarungen für Unternehmensrückgaben Mitarbeiter von Unternehmensberatungsbüros als externe Kräfte durch die Treuhandanstalt verstärkt eingesetzt. Die Annahme, die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen würden nicht über die dort vorliegenden Anträge auf Unternehmensrückgaben entscheiden, trifft nicht zu. Nach der statistischen Übersicht des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen haben sie zum 31. März 1992 z. B. insgesamt 3 203 positive Entscheidungen und 1 406 ablehnende Entscheidungen zu Rückübertragungen getroffen. Zu Frage 31: Der Bundesregierung sind die in der Anfrage genannten Beschwerden nicht bekannt. Die Rückgabe von Unternehmen ist im Vermögensgesetz geregelt. Die Bundesregierung achtet darauf, daß die Treuhandanstalt entsprechend dem Vermögensgesetz verfährt. So nehmen Vertreter des Bundesministérs der Finanzen i. d. R. an den Sitzungen der Reprivatisierungsbeauftragten der Treuhandanstalt teil, in dem anliegende Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Rückübertragung von Unternehmen in der Treuhandanstalt besprochen werden. Außerdem geht der Bundesminister der Finanzen den Klagen von Bürgern in Einzelfällen nach. Wesentliche 7784 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Treuhand-Verfahrensweisen bei der Rückübertragung von Unternehmen werden mit den Ressorts abgestimmt, so insbesondere die „Arbeitsanleitung für die Reprivatisierung von Unternehmen und die Rückgabe von Vermögenswerten nach § 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen". Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.) (Drucksache 12/2707 Fragen 32 und 33): Ist der Bundesregierung etwas darüber bekannt, daß Dienstvorgesetzte, insbesondere von überzähligen Zollbeamten, deren Bewerbung an das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen behindern, um zum eigenen Nutzen eine Veränderung der gegenwärtigen Stellenkegel zu verhindern? Ist die Bundesregierung diesen in der Debatte des Deutschen Bundestages vom 30. April 1992 zum Asylverfahrensgesetz aufgestellten Behauptungen nachgegangen und mit welchem Ergebnis? Zu Frage 32: Die Zollverwaltung hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern eine Stellenausschreibung für das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge veröffentlicht. Die Ausschreibung richtet sich an Beamte des mittleren und einfachen Zolldienstes sowie an Angestellte und Arbeiter in Bereichen, in denen aufgrund der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 Personalüberhänge entstehen werden. Eingehende Bewerbungen sind durch die Dienstvorgesetzten dem Bundesministerium der Finanzen auf dem Dienstweg vorzulegen und werden von dort aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zugeleitet. Anhaltspunkte für ein Zurückhalten von Bewerbungen liegen nicht vor. Zu Frage 33: Die Abwicklung der Stellenausschreibung über das Bundesministerium der Finanzen und das besondere Interesse der Personalvertretungen an dem Verlauf der Ausschreibung bilden die Grundlagen für seine korrekte Durchführung. Nicht zuletzt angesichts der Vielzahl der eingehenden Bewerbungen erscheint die in der Bundestagsdebatte vom 30. April 1992 aufgestellte Behauptung als nicht stichhaltig. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 34 und 35): Trifft es zu, daß die Treuhandanstalt die zur Ölschadensbekämpfung vor der mecklenburg-vorpommerschen Ostseeküste speziell geeigneten Schiffe und Geräte sowie die seinerzeit besonders dafür angeschafften Hochseesperren an ausländische Erwerber verkauft hat, so daß das Land Mecklenburg-Vorpommern im Falle einer Ölpest an der Ostseeküste völlig handlungsunfähig wäre? Wie will die Bundesregierung durch geeignete Ersatzleistungen sicherstellen, daß Gefährdungen der norddeutschen Ostseeküste durch Ölpest abgewendet werden, und daß außerdem das für die wirtschaftliche Entwicklung der nordostdeutschen und mitteldeutschen Region immens wichtige Projekte des Rostocker Ölhafens nicht durch diese zusätzlichen Schwierigkeiten in Frage gestellt wird? Zu Frage 34: Die Treuhandanstalt hat ihrem Auftrag entsprechend das ehemalige Unternehmen Bagger-, Bugsier-und Bergungsreederei GmbH (BBG GmbH) an einen privaten, in diesem Falle ausländischen Investor verkauft. Der Käufer erwarb dabei u. a. auch Schiffe und Geräte, die von der ehemaligen DDR zur Ölschadensbekämpfung vorgesehen waren. Aus dem Verkauf des Unternehmens sollte jedoch nicht gefolgert werden, daß die Ölunfallvorsorge im Seegebiet vor Mecklenburg-Vorpommern nicht gewährleistet sei. Gegen Meeresverschmutzungen im dortigen Seegebiet wurde und wird in angemessener Weise vorgesorgt. Der Bund leistet dem Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 1991 Verwaltungs- bzw. Amtshilfe. Zu diesem Zweck hatte er u. a. für 1991 mit der BBG GmbH in Rostock einen Vertrag über die Vorhaltung von vier Ölbekämpfungsfahrzeugen nebst den zugehörigen Geräten abgeschlossen. Die Kosten trugen Bund und Land je zur Hälfte, wobei der Landesanteil im 1. Halbjahr 1991 gemäß Artikel 15 Einigungsvertrag vom Bund vorfinanziert wurde. Seit dem 1. Januar 1992 hat die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ein für ihren Zuständigkeitsbereich (Seegebiet außerhalb der Hoheitsgrenze) geeignetes Fahrzeug unter Vertrag. Der Bundesminister für Verkehr verhandelt außerdem mit den alten Küstenländern über die Verlegung eines leistungsfähigen Bekämpfungsschiffes von der Nordsee- an die Ostseeküste. Zu Frage 35: Der Bund und die Küstenländer verhandeln z. Z. über ein neues Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen, das das seit 1975 bestehende Abkommen ablösen und Mecklenburg-Vorpommern einschließen soll. Außerdem wird das diesbezügliche Systemkonzept überarbeitet, wobei den veränderten Verhältnissen an der deutschen Ostseeküste besonders Rechnung getragen wird. Die Vorsorge gegen Meeresverschmutzungen richtet sich nach dem Gefährdungsgrad, der für ein bestimmtes Seegebiet infolge des Verkehrsaufkommens und der Art und Menge der transportierten Güter gegeben ist. Insofern besteht kein Anlaß, Schwierigkeiten für das Projekt eines Olhafens in Rostock zu befürchten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7785* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 36): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Gesundheitsgefährdung von Zollbeamten durch eingeatmete Kfz-Abgase bei der Abfertigung so gering wie möglich zu halten? Die Bundesregierung ist seit vielen Jahren bemüht, die Gesundheitsgefährdung von Zollbeamten im Abfertigungsdienst an Autobahnen und Landstraßen so gering wie möglich zu halten. Zur Minimierung von Belästigungen durch Abgase werden organisatorische und bauliche Maßnahmen getroffen; organisatorische u. a. durch regelmäßige und häufige Ablösung bei der Außenabfertigung, bauliche durch eine Gestaltung der Anlagen, die je nach den örtlichen Gegebenheiten eine rasche Ableitung der Abgase bewirkt. Schwerpunkte aktueller Baumaßnahmen sind derzeit die Abfertigungsanlagen an den Grenzen zu Polen und CSFR. Im übrigen werden die betroffenen Beamten in besonderem Maße betriebsärztlich betreut. Die Frage, ob Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Abfertigungsdienst durch Autoabgase zu befürchten sind, wird in der Zollverwaltung bereits seit 1958 mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sie hat hierzu wiederholt Untersuchungen durch fachkompetente und unabhängige Einrichtungen veranlaßt. Die Untersuchungen werden laufend unter Verwertung der jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse fortgeführt. Nach bisherigem Erkenntnisstand ist eine Gefahr gesundheitlicher Schädigungen nicht festzustellen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.) (Drucksache 12/2707 Fragen 37 und 38): Welche Entscheidungsbefugnis haben die Außenstellen der Treuhandanstalt in bezug auf die Übergabe von Betrieben an den Berechtigten in den Fällen, in denen aufgrund eines Feststellungsbescheides eines Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen die Rückübertragungsansprüche des Berechtigten feststehen und trifft es zu, daß in Fällen, in denen bereits eine Einigung zwischen dem Berechtigten und dem zuständigen Vertreter der Außenstelle der Treuhandanstalt über die Art und Weise der Übergabe des Betriebes und der Betriebsgrundstücke an den Berechtigten stattgefunden hat, die Übergabe in der Regel deswegen nicht erfolgt, weil der Vertreter der Außenstelle der Treuhandanstalt nicht berechtigt ist, die ausgehandelte Vereinbarung zu unterzeichnen? Trifft es zu, daß von der Treuhandanstalt in Berlin bei Übergabeverträgen zwischen den Rückübertragungsberechtigten und der Treuhandanstalt grundsätzlich keine Klauseln akzeptiert werden, mit denen eventuelle gegenseitige Entschädigungsansprüche mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erledigt sind, und welche finanziellen Folgen sind hierdurch für die Bundesrepublik Deutschland durch zu erwartende Entschädigungsansprüche der Rückübertragungsberechtigten zu erwarten? Zu Frage 37: Mit Beschluß des Vorstandes der Treuhandanstalt ist festgelegt, daß die Niederlassungen der Treuhandanstalt für die Vorbereitung und den Abschluß einvernehmlicher Regelungen zur Rückübertragung von Unternehmen nach § 6 des Vermögensgesetzes betreffend angemeldeter Vermögensansprüche auf Niederlassungsunternehmen bzw. auf deren Betriebsteile verantwortlich sind. Soweit der Abschluß einer Vereinbarung zur Rückübertragung eines Unternehmens die Anerkennung einer Forderung zum Ausgleich einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens- und/oder Ertragslage beinhaltet, gilt folgende Zeichnungsberechtigung: — Bis 10 Millionen DM Forderungen gegen die Treuhandanstalt Niederlassungsleiter und Direktor für Finanzen der Niederlassung; — 10 bis 30 Millionen DM Bestätigung durch zwei Mitglieder des Vorstandes auf Antrag des Leiters der Niederlassung; — Über 30 Millionen DM Bestätigung durch Beschluß des Gesamtvorstandes der Treuhandanstalt. Durch diese Regelung ist sichergestellt, daß die Übergabe grundsätzlich innerhalb einer der Bedeutung des Einzelfalles angemessenen Zeit erfolgen kann. Zu Frage 38: Rückgabe und Entschädigung sind bzw. werden gesetzlich geregelt. Für die THA und den Berechtigten besteht insoweit kein Verhandlungserfordernis. Die gesetzliche Regelung der Entschädigung bleibt insoweit abzuwarten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Fragen 39 und 40): Auf welchem Stand sind die Bemühungen der Bundesregierung um eine europaweit einheitliche Exportkontrolle für verteidigungstechnische oder militärisch nutzbare Waren, Technologien und Dienstleistungen? Wie ist der Stand der Einrichtung des vom EG-Sondergipfel im April 1991 angeregten UNO-Registers, in das alle Waffenlieferungen an fremde Länder aufgenommen werden sollen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit eines solchen Registers? Zu Frage 39: Die EG-Kommission hatte sich Ende Januar 1992 — auch auf Drängen der Bundesregierung — erstmals aktiv in die Harmonisierungsgespräche bei Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eingeschaltet. Die Bundesregierung hat die Vorstellungen der EG-Kommission sowohl im Außenministerrat als auch im Binnenmarktrat nachhaltig unterstützt. Die Bundesregierung tritt für eine Liberalisierung des Intra-EG-Handels, den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen sowie für eine Harmonisierung der Kontrollvorschriften auf hohem Niveau 7786* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 ein. Die Diskussionen werden im Detail in einer vom Rat eingesetzten Ad-hoc-Gruppe geführt. In diesen Beratungen setzt sich die Bundesregierung zusammen mit der EG-Kommission u. a. für eine gemeinsame dual-use-Warenliste, für eine harmonisierte Länderliste sowie für gemeinsame Kriterien bei der Exportgenehmigungspolitik ein. Die Bundesregierung hat auch ihre besonderen Kontrollvorschriften wie z. B. die Auffangnorm des § 5 c AWV oder die Bestimmungen des § 45 b AWV in diese Diskussion eingeführt. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 40: Die UN-Generalversammlung beschloß Dezember 1991, ein UN-Waffenregister einzurichten. Mit diesem Beschluß werden die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, jährlich die Import- und Exportdaten im Waffenhandel dem UN-Sekretariat zur Veröffentlichung zuzusenden. Hierbei handelt es sich um die folgenden Waffenkategorien: Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketensysteme. Erstmalig sollen diese Daten für das Kalenderjahr 1992 veröffentlicht werden. Die Bundesregierung ist derzeit mit der Umsetzung dieses Beschlusses beschäftigt. Die Bundesregierung hat die Verabschiedung des UN-Beschlusses begrüßt. Sie hat von Anfang an an seinem Zustandekommen aktiv mitgewirkt. Die angestrebte größere Transparenz im internationalen Waffenhandel wird dazu beitragen, exzessive Käufe und Anhäufungen von Waffen und daraus sich entwikkelnde Gefahren leichter und mit größerer Genauigkeit zu ermitteln und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Gres (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Fragen 41 und 42): Wann wird der Erfahrungsbericht über die Förderung des Hospitierens von Freiberuflern aus den neuen Bundesländern bei Freiberuflern aus den alten Bundesländern vorliegen, den der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen W. Möllemann, in seiner Rede am 20. Juni 1991 vor dem Bundeskongreß der freien Berufe angekündigt hat? Ist im Hinblick auf die Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie der GUS durch Beratung bei dem Aufbau der Marktwirtschaft wirksam zu helfen, daran gedacht, auch das Hospitieren von freiberuflichen Existenzgründern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie der GUS bei Freiberuflern aus den alten Bundesländern zu fördern? Zu Frage 41: Die Vorbereitungen für den Bericht über die Hospitation von Freiberuflern aus den neuen Ländern sind unmittelbar nach Abschluß der Hospitationen und Vorlage der Erfahrungsberichte Ende 1991 aufgenommen worden. Seit Jahresbeginn 1992 wird der Berichtsentwurf von den beteiligten Stellen im Bundeswirtschaftsministerium geprüft. Mit der Übersendung des Berichts an den Bundesverband der Freien Berufe ist für Juni 1992 zu rechnen. Zu Frage 42: Sollten Anträge deutscher freiberuflicher Organisationen zur Förderung der Hospitationen von freiberuflichen Existenzgründern aus Mittel- und Osteuropa sowie GUS-Staaten vorliegen, so würden diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wohlwollend geprüft werden. Dabei müßte die Hospitation nicht unbedingt nur bei Freiberuflern aus den alten Bundesländern stattfinden; auch geeignete Praxen und Kanzleien in den neuen Ländern könnten vor allem bei entsprechenden Sprachkenntnissen einbezogen werden. Dort bestehen auch die Erfahrungen bei der Systemumstellung von zentraler Planwirtschaft auf eine soziale Marktwirtschaft. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Günter Verheugen (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 43 und 44): Liegen der Bundesregierung über den Fall SITRA hinaus weitere Kenntnisse über die Behinderung der Geschäftstätigkeit deutscher Unternehmen in Kamerun durch Behörden der Republik Kamerun vor? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegenüber der Republik Kamerun einzuleiten, um den Schutz deutscher Staatsbürger und ihres Eigentums in Kamerun sicherzustellen? Zu Frage 43: Weitere Informationen über Behinderungen deutscher Unternehmen in Kamerun liegen nicht vor. Es handelt sich demnach auch nach Einschätzung unserer Botschaft um einen Einzelfall, aus dem Verallgemeinerungen auf die deutsch-kamerunischen Wirtschaftsbeziehungen nicht abgeleitet werden können. Zu Frage 44: Sollte jedoch in Zukunft eine Gefährdung deutscher Staatsbürger und ihres Eigentums eintreten, wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen, wie sie dies im Fall SITRA getan hat. In diesem Fall hat der deutsche Botschafter in Jaunde mehrfach auf höchster Ebene bei den kamerunischen Behörden interveniert. Der kamerunische Botschafter in Bonn wurde zweimal in das Auswärtige Amt und einmal in das Bundesministerium für Wirtschaft einbestellt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7787 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) (Drucksache 12/2707 Frage 45): Wann gedenkt die Bundesregierung, Frauen, die von dem Nazi-Regime verfolgt wurden und ins Ausland, zum Beispiel nach Palästina, flüchten mußten, und die wegen der Verfolgung durch die deutschen Faschisten ihre Kinder im Asylland geboren haben, die entsprechende Erziehungszeit in der Rentenversicherung anzurechnen, wie dies derzeit zum Beispiel auch bei denjenigen Frauen geschieht, die aktiv an der Judenverfolgung und am Völkermord in Deutschland teilgenommen haben? Die Bundesregierung hat der Integration der Verfolgten des NS-Regimes in das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung immer besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dokumentiert wird dies insbesondere durch das Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG), die Ersatzzeitenregelung des Rentenrechts für Verfolgte sowie die im Rahmen des Rentenreformgesetzes 1992 geschaffene und im Rahmen des Renten-Überleitungsgesetzes verbesserte Regelung für Juden aus den Vertreibungsgebieten, die dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehört haben, sich aber, weil sie sich zum Judentum bekannt haben, nicht zum Deutschtum bekennen konnten. Anders als bei diesen Regelungen im Rentenrecht zugunsten der Verfolgten sieht das geltende Recht für Verfolgte wie auch für Nichtverfolgte bei Geburten und bei Kindererziehung im Ausland die Erbringung von Kindererziehungsleistungen und eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht vor. Hierfür waren rentensystematische und EG-rechtliche Gründe ausschlaggebend. Das heißt aber nicht, daß die hier in Rede stehenden Zeiten rentenrechtlich außer Betracht bleiben. Zeiten eines verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts werden nämlich bei Erfüllung der dafür geregelten Voraussetzungen als Ersatzzeiten angerechnet; dadurch werden die damit verbundenen rentenrechtlichen Nachteile grundsätzlich ausgeglichen. Dies gilt für Zeiten einer Erwerbstätigkeit und für Zeiten der Kindererziehung im Ausland gleichermaßen. Daß der Gesetzgeber bei der Beratung des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes (HEZG) und des Kindererziehungsleistungsgesetzes (KLG) die Belange der Verfolgten nicht übersehen hat, zeigt die Regelung, wonach für Verfolgte — im Gegensatz zu Nichtverfolgten — die Kindererziehungsleistung auch dann zu erbringen ist, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Iija Seifert (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/2707 Fragen 46 und 47): Wie und in welchen Zeiträumen will die Bundesregierung die im „Düsseldorfer Appell" formulierte und auf dem europaweiten Protesttag am 5. Mai 1992 in mehr als 60 Städten deutlich bekräftigte Anregung fast aller Behindertenorganisationen, das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen durch eine Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3 Abs. 3 durch den Zusatz, „ ... daß niemand auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Eigenschaften bevorzugt oder benachteiligt werden darf ", aufgreifen und umsetzen? Wie und durch welche Gremien will die Bundesregierung diese europaweite Forderung in die Verhandlungen zur Verwirklichung des europäischen Einigungsprozesses einbringen? Zu Frage 46: Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, daß behinderte Menschen in unserer Gesellschaft als vollwertige, mit gleichen Rechten ausgestattete Bürger angesehen und behandelt werden. Dieser Einsatz war und ist nicht erfolglos; als Beispiel nenne ich das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz, das für die Rechtsstellung sehr vieler behinderter Menschen in unserem Land wesentliche Fortschritte gebracht hat. Die genannte Aufgabe ist sicherlich auch nicht beendet, sondern stellt sich in immer wieder neuen — und auch in nicht „aufgearbeiteten" alten — Zusammenhängen. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die in dem „Düsseldorfer Appell" vorgeschlagene Grundgesetzänderung dabei helfen würde und ob das dort Formulierte — daß „niemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung benachteiligt oder bevorzugt werden" darf — wirklich gewollt ist. Beispielsweise könnte der vorgeschlagenen Fassung entnommen werden, daß die nach dem Schwerbehindertengesetz bestehenden Pflichten entfallen müßten, Schwerbehinderte „bevorzugt" einzustellen. Auch Sozialleistungen zur Rehabilitation, die durchweg als „besondere Hilfen" für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen geleistet werden, wären nach dem vorgeschlagenen Text in dieser Form kaum noch möglich. Aus diesen Erwägungen befürwortet die Bundesregierung derzeit nicht, das Grundgesetz in der vorgeschlagenen Weise zu ergänzen. Zu Frage 47: Die Frage, ob es sinnvoll ist, das Grundgesetz in der im „Düsseldorfer Appell" vorgeschlagenen Weise zu ändern, muß in der Bundesrepublik Deutschland und allein für sie erörtert und entschieden werden. Entsprechende „europaweite Forderungen" sind der Bundesregierung auch nicht bekannt. Auf europäischer Ebene wird eine Verbesserung der Lebensbedingungen von behinderten Menschen vielmehr in Formen angestrebt, die den in der Bundesrepublik Deutschland erprobten Ansätzen entsprechen. So ist der Zugang behinderter Menschen zu den Hilfen, die sie wegen ihrer Behinderung zur Eingliederung in die Gesellschaft benötigen, auf der Ebene des Europarats Gegenstand der Empfehlung R (92)6 zu einer kohärenten Politik für behinderte Menschen, die der Ministerrat am 9. April 1992 angenommen hat. Auch in der 1989 auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften beschlossenen Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer ist ein Verbot von Diskriminierungen nicht enthalten; vielmehr wird dort bestimmt, daß „alle Behinderten ... unabhängig von der Ursache und Art ihrer Behinderung konkrete 7788* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 ergänzende Maßnahmen, die ihre berufliche und soziale Eingliederung fördern, in Anspruch nehmen können" müssen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 48): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bausektor inländische Arbeitnehmer kurzarbeiten, während Arbeitnehmer aus osteuropäischen Reformstaaten, die über Werkverträge beschäftigt sind, Überstunden leisten, und was wird sie dagegen unternehmen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein meßbarer Einfluß der Beschäftigung osteuropäischer Arbeitnehmer zur Ausführung von Werkverträgen zwischen deutschen und osteuropäischen Unternehmen auf Höhe und Dauer von Kurzarbeit im Baugewerbe nicht zu erkennen. Osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer können auf der Grundlage bilateraler Abkommen nur im Rahmen fest vereinbarter Kontingente zur Ausführung von Werkverträgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen für eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden. Die mit mittel- und osteuropäischen Staaten abgeschlossenen Werkvertragsabkommen sind Teil der Maßnahmen der Bundesregierung, den wirtschaftlichen Reformprozeß in diesen Ländern zu unterstützen. Ende April waren rd. 83 000 Werkvertragsarbeitnehmer zugelassen, davon rd. 60 000 im Baugewerbe. Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern im Baubereich ist durch Festlegung von Unterkontingenten begrenzt. Diese begrenzten Unterkontingente sind noch durch Konzentrationsklauseln abgesichert, die verhindern sollen, daß sich die Beschäftigung der Werkvertragsarbeitnehmer in bestimmten Regionen zu Lasten der dort tätigen deutschen Firmen konzentriert. Die Verträge enthalten darüber hinaus eine Klausel, die zu einer Anpassung der Kontingente an eine veränderte Arbeitsmarktlage führt. Der Bundesregierung und der für die Durchführung der Vereinbarungen zuständigen Bundesanstalt für Arbeit liegen keine Erkenntnisse vor, daß Werkvertragsarbeitnehmer im Baubereich Überstunden leisten und damit eine verdeckte Erhöhung der Kontingente herbeiführen. Nach der Arbeitserlaubnisverordnung kann die Arbeitserlaubnis nur erteilt werden, wenn die Beschäftigungsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer. Sollte im Einzelfall festgestellt werden, daß Arbeitnehmer osteuropäischer Werkvertragsunternehmen über das zulässige Maß zu Überstunden herangezogen werden (Tarifverträge Bau, Arbeitszeitordnung), besteht die Möglichkeit, die Arbeitserlaubnis zu widerrufen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 49 und 50): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten können derzeit im Rahmen sogenannter Werkvertragsabkommen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden, und in welchem Umfang sind die Kontingente derzeit ausgeschöpft? Wie beurteilt die Bundesregierung die arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Werkvertragskontingente, und was wird sie unternehmen, um die regionale Konzentration der Beschäftigung aus Werkverträgen zu verhindern? Zu Frage 49: Osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer können auf der Grundlage bilateraler Abkommen nur im Rahmen fest vereinbarter Kontingente zur Ausführung von Werkverträgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen für eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden. Die Bundesregierung ist bisher Verpflichtungen eingegangen, die rund 89 000 ausländischen Werkvertragsarbeitnehmern eine befristete Beschäftigung in der Bundesrepublik ermöglicht (Polen, Ex-Jugoslawien, Türkei, Ungarn, CSFR, Rumänien, Bulgarien, Lettland). Ende April waren rund 83 000 Werkvertragsarbeitnehmer zugelassen. Verträge wurde bisher über weitere 11 500 Werkvertragsarbeitnehmer paraphiert (Rußland, Litauen). In Aussicht genommen ist als letztes eine Vereinbarung mit Estland. Zu Frage 50: Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt gering. Das Gesamtvolumen von rund 89 000 Arbeitnehmern beträgt nur etwa 0,3 v. H. aller im Bundesgebiet beschäftigten Arbeitnehmer. Auf Grund der Anpassungsklausel in den Vereinbarungen (Erhöhung der Arbeitslosenquote um 1 Prozentpunkt löst eine Kürzung des Kontingents um 5 v. H. aus) werden die Kontingente wegen der Arbeitsmarktentwicklung in den neuen Bundesländern voraussichtlich ab 1. Oktober 1992 gekürzt werden. Die für die Durchführung der Vereinbarungen zuständigen Stellen der Vertragsparteien haben nach den Vereinbarungen darauf zu achten, daß es nicht zu einer regionalen und sektoralen Konzentration der beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer kommt. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit das Verfahren zur Genehmigung der Werkverträge neu konzipiert. Danach sind 5 Landesarbeitsämter bestimmt, in denen besondere Bearbeitungsstellen unter verbesserter Personalausstattung künftig eine noch intensivere Prüfung der Werkverträge im. Genehmigungsverfahren ermöglichen sollen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7789* Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/2707 Frage 51): Welche konkreten Ergebnisse bzw. Planungen der Zusammenarbeit wurden anläßlich des Besuches des Verteidigungsministers von Uruguay mit dem Land vereinbart? Der Verteidigungsminister der Republik Uruguay hat bei seinem Besuch die neue Rolle der Streitkräfte seines Landes bei der Bewältigung nationaler Notlagen (Leistung humanitärer Hilfe und Einsatz bei der Schaffung von Grundinfrastrukturen) erläutert und hierfür um Unterstützung mit Material aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee gebeten. Der Bundesminister der Verteidigung hat zugesichert, die von uruguayischer Seite für diese Zwecke übergebenen Materialwunschlisten auf Realisierbarkeit zu prüfen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen des Abgeordneten Siegmar Mosdorf (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 52 und 53): Wie viele Wehrpflichtige gab es im Jahr 1991? Wie viele davon wurden zur Bundeswehr gezogen, haben Zivildienst geleistet und mußten weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten? Zu Frage 52: Die Frage kann nur stichtagsbezogen und nur für die alten Bundesländer beantwortet werden. Die Zahl der Wehrpflichtigen, die im Laufe eines Jahres herangezogen werden können, ändert sich ständig. Dies beruht auf Umständen, die bei den Wehrpflichtigen stets neu entstehen. Aus datentechnischen Gründen können die Wehrpflichtigen aus den neuen Bundesländern frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1992 in die Berechnung einbezogen werden. Nach dem Stand von Anfang Januar 1992 waren aus den Jahrgängen 1966 bis 1972 für eine Einberufung bis Ende 1991 insgesamt 1 698 423 Wehrpflichtige verfügbar. Zu Frage 53: Von den heranziehbaren Wehrpflichtigen haben bis Ende 1991 Dienst geleistet oder leisten derzeit noch Dienst — in der Bundeswehr (Grundwehrdienst, als Soldat auf Zeit): 1 054 527 — im Zivildienst: 270 428 — in vergleichbaren Diensten (u. a. Zivil- und Katastrophenschutz, Entwicklungsdienst): 101 447 Bis Ende 1991 haben 272 021 von den heranziehbaren Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1966 bis 1972 noch keinen der oben genannten Dienste geleistet. Ob diese Wehrpflichtigen, wenn sie einberufen werden, auch wirklich herangezogen werden können, muß in jedem Einzelfall geprüft werden. Ein nicht unerheblicher Anteil wird erfolgreich gesundheitliche Einschränkungen oder gesetzliche Wehrdienstausnahmen (z. B. fortgeschrittene Ausbildung, Unentbehrlichkeit im Beruf) bzw. administrative Einberufungshindernisse (z. B. verheiratete oder alleinerziehende Väter, dritte Söhne) geltend machen. Mit Ausnahme der Angehörigen des Geburtsjahrganges 1966 — diese haben bereits das 25. Lebensjahr überschritten und werden auf Grund einer entsprechenden politischen Vorgabe nicht mehr einberufen — stehen die Angehörigen der Geburtsjahrgänge 1967 und jünger noch bis zu 5 Jahre zur Einberufung heran. Wieviele von ihnen tatsächlich zu einem Dienst herangezogen werden, kann erst nach Überschreiten des Heranziehungsalters (Vollendung des 25. Lebensjahres) festgestellt werden. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 54 und 55): Wie viele Gesuche um Überlassung von Lkw aus Beständen der ehemaligen NVA sind 1991 und 1992 gestellt worden, und wer waren die Antragsteller? Wie viele Anträge um Überlassung von Lkw aus Beständen der ehemaligen NVA sind 1991 und 1992 bewilligt worden, und wer waren die Antragsteller? Zu Frage 54: Zur 28. Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 18. März 1992 hat der Bundesminister der Verteidigung einen ausführlichen Bericht zur Abgabe von Material im Rahmen der Humanitären Hilfe vorgelegt. Dem Bericht beigefügt waren Aufstellungen zu — regierungsseitigen Hilfeersuchen, — Anträgen auf Überlassung von Material der ehemaligen Nationalen Volksarmee an deutsche nichtregierungsseitige Hilfsorganisationen/Initiativen. Diese listenmäßige Erfassung enthielt unter anderem auch Anträge auf Überlassung von Lkw. Sie werden weitergeführt und geben in bezug auf die Anfrage folgendes Bild (Stand: Ende Mai 1992): — 13 regierungsseitige Anfragen nach Lkw, — 327 Anfragen von Hilfsorganisationen/Initiativen nach Lkw. Stückzahlen von Lkw können nicht aufaddiert werden, da die Hilfeersuchen häufig pauschal eine Anfrage nach „Fahrzeugen" beinhalten. Weitere Einzelheiten bitte ich aus dem Bericht vom 18. März 1992 zu entnehmen. Zu Frage 55: Zu dieser Frage ist gleichfalls auf den Bericht des Bundesministers der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß vom März 1992 zu verweisen, der in seinen Anlagen die bewilligten Hilfeersuchen enthält. 7790* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Diese weitergeführten Auflistungen geben in bezug auf die Anfrage folgendes Bild: 1. Zu regierungsseitigen Anfragen: — An Albanien wurden 100 Lkw sowie 20 Sanitätsfahrzeuge geliefert. — An Bulgarien wurden 210 Lkw geliefert. — Für Kasachstan, Rußland und Ukraine liegen Bewilligungen der Bundesregierung in Höhe von 9 000 Fahrzeugen vor; die Lieferungen sind eingeleitet. 2. Zu Anfragen nichtregierungsseitiger Hilfsorganisationen: — Es wurden 52 Abgaben erledigt und 358 Lkw übergeben. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 56 und 57): Welche Auswirkungen wird der Aufbau des in La Rochelle beschlossenen Deutsch-Französischen Armeekorps auf die bisher bestehende Deutsch-Französische Brigade und ihre Stationierung haben? Wo und in welchem Umfang sollen Einheiten des Deutsch-Französischen Armeekorps in Deutschland und Frankreich stationiert werden? Zu Frage 56: Die Deutsch-Französische Brigade wird zum 1. Oktober 1993 als erster Verband dem Europäischen Korps unterstellt werden. Die Aufträge des Europäischen Korps stehen in der Perspektive der Europäischen Union unter Wahrung der nationalen verfassungsrechtlichen Grenzen sowie der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen. Das Korps wird für die gemeinsame Verteidigung der Verbündeten entsprechend Artikel 5 des Washingtoner Vertrages oder entsprechend dem Brüsseler Vertrag eingesetzt werden können. Es kann auch mit Maßnahmen der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Friedens beauftragt sowie im Rahmen von humanitären Aktionen eingesetzt werden. Die bereits im Mai 1991 beschlossene Umstationierung der Deusch-Französischen Brigade wird im Zeitraum 1. Oktober 1992 bis 1. Oktober 1994 durchgeführt. Dadurch wird eine Konzentration der Truppenteile auf 3 statt bisher 6 Standorte erreicht, die Möglichkeit der gemeinsamen Ausbildung von deutschen und französischen Truppenteilen sowie das soziale Umfeld für die Familien der französischen Soldaten verbessert. Diese Stationierungsplanung wird durch die Unterstellung unter das Europäische Korps nicht berührt. Zu Frage 57: Der Umfang der für das Europäische Korps vorgesehenen deutschen und französischen Streitkräfte ist weitgehend festgelegt. Eine Benennung einzelner Verbände sowie deren Stationierung wird zur Zeit durch die deutschen und französischen Führungsstäbe in den Einzelheiten untersucht. Deutscherseits ist eine Neuaufstellung von Verbänden nicht beabsichtigt; es wird auf bereits bestehende Truppenteile zurückgegriffen, für die eine Umstationierung nach erfolgter Zuordnung nicht vorgesehen ist. Mit der französischen Entscheidung zur Zuordnung von Verbänden sowie deren Stationierung — auch in Deutschland — ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 58 und 59): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in bezug auf die militärischen Flugplätze Bitburg und Spangdahlem treffen, um extremer Lärmbelästigung der Bevölkerung außerhalb angekündigter Manöver, der Nichteinhaltung zugesagter Mittagspausen im Flugbetrieb und Triebwerksprüfungen im Freien entgegenzuwirken? Welche exakten Daten, die die Gesamtbelastung der Bevölkerung im Bereich der militärischen Flugplätze Bitburg und Spangdahlem durch Fluglärm und Triebwerksprüfungen im Freien erfassen, liegen der Bundesregierung derzeit vor? Zu Frage 58: Die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem sind zwei von den US-Luftstreitkräften genutzte NATO-Liegenschaften. Art und Umfang der Nutzung dieser Plätze ist zunächst Angelegenheit der US-Regierung und der zuständigen Organe des nordatlantischen Bündnisses. Der Bundesminister der Verteidigung ist aus verständlichen Gründen daran interessiert, daß sich aus dem örtlichen Flugbetrieb so wenig Reibungspunkte wie möglich mit der Bevölkerung im Umfeld der Plätze ergeben. Auf die Gestaltung und Durchführung des Flugbetriebs an Flugplätzen der alliierten Streitkräfte kann der Bundesminister der Verteidigung keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, solange die Abwicklung des Flugbetriebs den deutschen Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften entspricht. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß es außerhalb von Übungen und Manövern im Umfeld dieser Plätze zu extremen Lärmbelastungen, die das Ausmaß des täglichen Übungsflugbetriebs überschritten haben, gekommen sei. Für den Flugbetrieb unterhalb von 1 500 Fuß (450 m) außerhalb der Flugplatzkontrollzonen gilt für Flüge mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen in den Monaten Mai bis Oktober eine Tiefflug-Mittagspause von 12.30 bis 13.30 Uhr. An den Flugplätzen Bitburg und Spangdahlem sind nach hiesigem Kenntnisstand keine Mittagspausen für den örtlichen Flugbetrieb, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 7791* d. h. innerhalb der Kontrollzonen, zugesagt worden. Der Flugbetrieb in der Mittagszeit wird allerdings auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt. Die Triebwerke der Luftfahrzeuge werden etwa 30 Minuten vor dem Start angelassen und 20 Minuten nach der Landung abgestellt. Sie werden, außer beim Start, nur mit Leerlaufdrehzahl betrieben, so daß nur geringe Lärmpegel erzeugt werden. Technische Prüfläufe der Triebwerke werden nicht im Freien, sondern in eigens zu diesem Zweck errichteten Lärmschutzhallen durchgeführt. Zu Frage 59: Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) wurden zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen an allen militärischen Flugplätzen, die „dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind", Lärmschutzbereiche festgesetzt. Maßgeblich für die Beurteilung der Lärmbelastung ist der äquivalente Dauerschallpegel. Dieser wird unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebes auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaus des Flugplatzes nach dem im Fluglärmgesetz festgelegten Verfahren detailliert und umfassend berechnet. Dieses Verfahren, das von präzisen Messungen der Geräuschemissionen aller relevanten Flugzeugmuster ausgeht, berücksichtigt auch die räumliche Verteilung der Lärmbelastung und die zukünftige Entwicklung des Flugbetriebes. Die Spitzenschallpegel werden bei der Berechnung angemessen berücksichtigt. Der Lärmschutzbereich umfaßt das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes, in dem der fluglärmbedingte äquivalente Dauerschallpegel 67 dB(A) übersteigt. Der Lärmschutzbereich teilt sich in 2 Schutzzonen, wobei Zone 1 das Gebiet mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von mehr als 75 dB(A) erfaßt und Zone 2 das rechtliche Gebiet des Lärmschutzbereichs (§ 2) enthält. Im Verlauf des Festsetzungsverfahrens, an dem neben den Nutzern der Flugplätze und den Bundesbehörden auch die Landesregierung und die Gebietskörperschaften der Region beteiligt werden, besteht hinreichend Gelegenheit, berechtigte Anliegen vorzutragen und in die Prüfung einzubeziehen. Das Verfahren hat sich bewährt, weil es exakte, ermessensfreie und jederzeit reproduzierbare Ergebnisse gewährleistet und damit eine Gleichbehandlung aller von den Fluglärmbelastungen Betroffenen ermöglicht. Es berücksichtigt ausschließlich akustisch relevante Daten und stellt damit sicher, daß gleiche Lärmbelastungen an jedem Flugplatz zu gleichem Schutz, zu gleichen Ansprüchen und zu gleichen Beschränkungen führen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 60 und 61): Trifft es zu, daß den Stadt- und Kreisjugendringen oder vergleichbaren Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften derzeit keine Zivildienstleistenden zugewiesen werden, und wie wird dieses begründet? Ist die Bundesregierung bereit, eine Informationsbroschüre herauszugeben, durch welche die in der Jugendarbeit Tätigen umfassend darüber informiert werden, welche Mittel sie auf welche Weise für ihre Arbeit aus europäischen Töpfen beantragen und erhalten können? Zu Frage 60: Zuweisungseinschränkungen betreffen Zivildienstplätze, auf denen ausschließlich Verwaltungstätigkeiten ausgeübt werden. Diese Einschränkung besteht bereits seit 1984 und gilt ohne Unterschied für alle Beschäftigungsstellen, nicht etwa nur für Stadt- und Kreisjugendringe oder vergleichbare Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften. Zivildienstplätze mit Verwaltungstätigkeiten dürfen nur mit Zivildienstpflichtigen besetzt werden, die auf Grund von gesundheitlichen Verwendungsausschlüssen mit anderen Tätigkeiten im Zivildienst nicht befaßt werden können. Mit dieser Regelung wird einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts und des Gesetzgebers, Wehr- und Zivildienstleistende hinsichtlich der Belastung durch den Dienst gleichzubehandeln, entsprochen. Zu Frage 61: Bereits jetzt gibt es eine Vielzahl von Broschüren über für die Jugendarbeit relevante EB-Programme und Aktivitäten. Fachspezifische Veröffentlichungen haben so das Bundespresse- und Informationsamt der Bundesregierung, das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend herausgegeben. In deutscher Sprache liegen zudem Broschüren der Kommission vor. Bei Anfragen im BMFJ wird nicht nur auf die eigene Broschüre „Jugend in Europa", sondern auch auf die der anderen Ressorts hingewiesen. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2707 Fragen 62 und 63): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß in den neuen Bundesländern nach wie vor die zu DDR-Zeiten übliche „Jugendweihe" praktiziert wird? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß mit der Jugendweihe weiterhin sozialistisches DDR-Erbe gepflegt wird und dies möglicherweise unter Verwendung von materieller Hilfe ails öffentlicher Hand? Zu Frage 62: Innerhalb der neuen Bundesländer befassen sich zwei Organisationen mit Ausrichtungen von „Jugendweihe-Feiern" . Stärkster Träger ist die sog. „Interessengemeinschaft Jugendweihe e. V.". 7792* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1992 Im vergangenen Jahr haben nach Angaben der Organisatoren 80 000 junge Leute bzw. 50 % eines Jahrganges an diesen Jugendweihe-Feiern teilgenommen. Da es sich um rein private Veranstaltungen handelt, liegen der Bundesregierung amtliche oder anderweitig überprüfbare Zahlen über das Ausmaß der in den neuen Bundesländern praktizierten Jugendweihen nicht vor. Zu Frage 63: Zu einem beachtlichen Anteil scheinen die Organisatoren der heutigen Jugendweihe-Feiern identisch mit den Organisatoren der früheren DDR-Jugendweihe zu sein. Ob diese Organisationen sozialistisches Gedankengut weiterführen wollen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei den einzelnen Teilnehmern ist dagegen eher zu vermuten, daß sie traditionsgemäß die „Jugendweihe" zum Anlaß nehmen, begründet durch den Eintritt des Jugendlichen in das Erwachsenenleben, eine private Feier durchzuführen. Vom Bundesministerium für Frauen und Jugend sind derartige Feiern nicht gefördert worden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/2707 Fragen 64 und 65): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu verhindern, daß eine Vielzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung in den östlichen Bundesländern, die der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft unterstellt sind, geschlossen werden muß, weil Träger der freien Jugendhilfe auf Grund der finanziellen Notlage nicht imstande sind, die Miet- bzw. Pachtzinsen zu entrichten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu verhindern, daß Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung in den östlichen Bundesländern von der Treuhandanstalt zweckentfremdet verkauft werden, weil Träger der freien Jugendhilfe den Kaufpreis nicht selbst aufbringen können? Wie bereits in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste (BTDrs. 12/1012) sowie in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Niehuis (BT-Drs. 12/1839) zum Ausdruck gebracht, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine angemessene Zahl an Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung in den neuen Bundesländern zu erhalten. Sie verweist aber gleichzeitig auf die im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgelegte Zuständigkeit der Kornraunen und Länder für diesen Aufgabenbereich der Jugendhilfe. Für den Erhalt der Kindererholungszentren hat sich, wie ebenfalls in den erwähnten Beantwortungen der Bundesregierung ausgeführt, Frau Bundesministerin Dr. Angela Merkel in mehreren Gesprächen mit dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der Treuhandanstalt eingesetzt, vor allem mit dem Ziel, möglichst günstige Bedingungen für eine neue Trägerschaft der Einrichtungen zu schaffen. Als Ergebnis dieser Bemühungen hat die Treuhandanstalt folgenden Beschluß gefaßt, der vorn Bundesminister der Finanzen bestätigt worden ist: „Die Treuhandanstalt wird Einrichtungen — reduziert auf den unerläßlichen Flächenbedarf —, die der Kindererholung dienen, von den Betrieben bei Bedarf übernehmen und freien und öffentlichen Trägern insbesondere zu Zwecken der Jugendhilfe (Jugendpflege, Jugendfürsorge) auf eigene Kosten und Gefahr zur Nutzung bis Ende 1992 überlassen. Anschließend kommt eine Eigentumsübertragung in Betracht, über deren Bedingungen zu verhandeln ist. " Im Sinne dieses Beschlusses sind weitere Gespräche zwischen den beteiligten Stellen vorgesehen, um Regelungen zu finden, Kinder- und Jugenderholungszentren auch in Zukunft zweckentsprechend zu verwenden und in fachgemäße Trägerschaften zu überführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und



    Parl. Staatssekretär Rainer Funke
    Herren! Der Regierungsentwurf der Insolvenzordnung sieht eine grundlegende Neugestaltung des geltenden Konkurs- und Vergleichsrechts vor, und zwar durch ein in sich geschlossenes Regelungswerk. Er beruht auf den gründlichen Vorarbeiten der Kornmission für Insolvenzrecht und ist vom Bundesminister der Justiz nachdrücklich auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft ausgerichtet worden.
    Das dringende Bedürfnis für eine umfassende Reform des Insolvenzrechts ist seit Jahren offenkundig; schließlich ist die Konkursordnung über 100 Jahre alt. Die gravierenden Schwächen des geltenden Konkurs- und Vergleichsrechts sind allen Praktikern hinreichend bekannt.
    Der Regierungsentwurf der Insolvenzordnung bietet ein überzeugendes Konzept, mit dem die Mißstände des geltenden Rechts beseitigt werden können. Die neue Insolvenzordnung ermöglicht in einem straffen, unbürokratischen Verfahren eine wirtschaftlich effektive und rechtsstaatlich geordnete Insolvenzbewältigung. Sie erleichtert sinnvolle Sanierungen und Gesamtveräußerungen. Dies kommt den Gläubigern durch eine höhere Quote zugute, den Arbeitnehmern durch die Erhaltung von Arbeitsplätzen.
    Durch die Reform wird außerdem die innerdeutsche Rechtseinheit auf dem Gebiet des Insolvenzrechts hergestellt. Derzeit gilt ja in den fünf neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung als Übergangsrecht weiter.
    Der Regierungsentwurf der Insolvenzordnung enthält eine Reihe bedeutender Neuerungen, von denen ich einige kurz ansprechen möchte.
    Erstens. Die Trennung von Konkurs und Vergleich wird aufgehoben. Im Rahmen der neuen Insolvenzordnung gehen beide Verfahrensarten in einem einheitlichen Insolvenzverfahren auf.
    Zweitens. Die Voraussetzungen für die Eröffnung des neuen Verfahrens werden so ausgestaltet, daß die Abweisung mangels Masse von der Regel wieder zur Ausnahme wird. Jeder, der in der Praxis mit Konkurs-und Vergleichsverfahren zu tun hat, weiß, daß heute die meisten Verfahren auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen werden müssen. Dadurch daß wir versuchen, eine Massenanreicherung vorzunehmen, kann im Vorfeld Licht in die Vorgänge der Insolvenz gebracht werden. Die Verfolgung von Bankrottstraftaten wird erleichtert, Vermögensverschiebungen können besser rückgängig gemacht bzw. Strafverfahren können besser durchgeführt werden. Auch da möchte ich mich auf die Praxis beziehen: Da sehen wir, daß zwar die Konkursakte vorn Konkursrichter rüber zum Staatsanwalt wandert; aber in der Regel folgt kein Verfahren, obwohl hier allzu häufig Vorgänge existieren, die durchaus strafwürdig sein können.
    Drittens. Bis die Sanierungsaussichten geprüft sind, darf der Verbund des insolventen Unternehmens nicht auseinandergerissen werden — also insoweit durchaus eine Angleichung an das amerikanische Recht. Die gesicherten Gläubiger müssen zeitweise stillhalten und werden an den entstehenden Kosten beteiligt. Aber, was auch genauso wichtig ist für unsere Bankenwirtschaft, eine volle Absicherung von Krediten bleibt weiterhin möglich.
    Viertens. Der Ablauf des Insolvenzverfahrens wird weitgehend von der Autonomie der Gläubiger bestimmt. Ob und in welcher Form saniert wird, entscheiden die Gläubiger nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei stehen Liquidation, Reorganisation des Schuldners und auch übertragene Sanierung gleichberechtigt nebeneinander. Über den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse kann mit verfahrensrechtlichen Mitteln frühzeitig Klarheit geschaffen werden, und zwar ganz unabhängig davon, ob es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt oder keinen Betriebsrat.
    Fünftens. Für den Liquidationsfall werden alle allgemeinen Konkursvorrechte beseitigt. Auch der Fiskus wird auf sein Vorrecht verzichten müssen. Einfache Gläubiger werden dadurch erheblich bessergestellt.
    Aber ich sage ganz offen, daß wir im Vorfeld dieser Diskussion um die Insolvenzordnung natürlich harte Verhandlungen mit dem Arbeitsminister und dem Finanzminister durchzustehen hatten, denn die haben natürlich auf eine Reihe von Vorrechten verzichten müssen. Das waren nicht ganz leichte Auseinandersetzungen. Aber die Arbeitnehmer sind hinreichend geschützt. Die Lohnrückstände der Arbeitnehmer bleiben durch das Konkursausfallgeld gesichert, das ähnlich wie nach geltendem Recht für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt werden soll.
    Der Sozialplan im Insolvenzverfahren wird ähnlich wie im geltenden Recht geregelt. Wir haben hier häufiger schon in der letzten Legislaturperiode darüber reden müssen, ob wir dieses Gesetz „Sozialplan im Konkurs" verlängern oder nicht. Wir haben uns häufig miteinander strittig unterhalten müssen.
    Sechstens. Eine in der Öffentlichkeit vielfältig beachtete Neuerung im Regierungsentwurf der Insolvenzordnung ist die Einführung der Restschuldbefreiung. Menschen, die finanziell in Not geraten sind, erhalten so die Chance für einen Neuanfang. Sie können auf der Grundlage eines Insolvenzverfahrens von ihren Schulden befreit werden. Die Möglichkeit ist allerdings zur Vermeidung von Mißbrauch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Der Schuldner muß für die Dauer von sieben Jahren nach Abschluß des Insolvenzverfahrens den pfändbaren Anteil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten. Dieser Treuhänder muß natürlich die Beträge, die er bekommen hat, gleichmäßig auf die Gläubiger aufteilen. Auch ansonsten muß sich der Schuldner aktiv gläubigerfreundlich verhalten. Der Entwurf leistet mit dieser Regelung einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Problems der Verbraucherverschuldung oder — um ein Stichwort aufzugreifen — des Schuldturms. Aber auch für Unternehmer, die ohne vorwerfbares Verhalten wirtschaftlich gescheitert sind, ist die Restschuldbefreiung zugänglich.
    Der Regierungsentwurf der Insolvenzordnung enthält eine sorgfältig vorbereitete, wohl abgewogene Konzeption zur Überwindung der Mißstände des geltenden Konkurs- und Vergleichsrechts. Durch



    Parl. Staatssekretär Rainer Funke
    eine Stärkung der Gläubigerautonomie trägt er zur Deregulierung der Insolvenzabwicklung bei. Er setzt der Gläubigermacht aber Schranken, wo die Interessen eines redlichen Schuldners und die Interessen der Arbeitnehmer dies gebieten. Insgesamt ist der Entwurf von den Grundgedanken einer Sozialen Marktwirtschaft geprägt.
    Lassen Sie mich abschließend eine Bitte äußern. Dieses wichtige Gesetz sollte alsbald verabschiedet und daher im Rechtsausschuß schnell beraten werden, natürlich genauso gründlich, wahrscheinlich auch mit Anhörung. Die Wirtschaft braucht die neue Insolvenzordnung, aber auch der einfache Schuldner braucht die Restschuldbefreiung, um aus dem Schuldturm herauszukommen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir dieses Gesetz gemeinsam intensiv beraten, aber auch möglichst schnell.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nunmehr hat unser Kollege Joachim Gres das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Joachim Gres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Regierungsentwurf einer neuen einheitlichen Insolvenzordnung ist aus zwei Gründen von allgemeinem großen Interesse, und ich bedaure es ein wenig, daß dieses Thema heute übend zu später Stunde in diesem Haus so wenig Resonanz findet. Es hätte eine größere Teilnahme von Mitgliedern dieses Hauses verdient.
    Der Entwurf markiert zunächst einmal den Schlußpunkt einer langen öffentlichen Vorbereitungsdebatte über die allgemein als überfällig empfundene Reform des deutschen Insolvenzrechts. Denn seit vielen Jahren wird in großen und kleinen Fachkreisen darüber diskutiert und gestritten, wie gegen den „Konkurs des Konkurses" dieses Wort eines bekannten Konkursverwalters ist mittlerweile allgemein geläufig — vorgegangen werden kann und muß. Es gab eine mehrere Jahre tagende Insolvenzrechtskommission. Es gab Referentenentwürfe für eine neue Insolvenzordnung. Dann gab es vorläufige erste Entwürfe des Justizministeriums in verschiedenen aufeinanderfolgenden Fassungen. Es gab Anhörungen hierzu in den verschiedensten Verbänden und Gremien. Schließlich gibt es zu all dem eine mittlerweile kaum noch überschaubare Spezialliteratur bis hin zu Dissertationen über Entwürfe.
    Es wurde daher Zeit für die Vorlage des Regierungsentwurfs, der nach all den Jahren in begrüßenswerter Deutlichkeit Position bezieht, einen klaren Regelungsvorschlag macht und — bei aller Kontroversität einzelner Regelungsvorschläge — eine insgesamt brauchbare Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung liefert.
    Der Regierungsentwurf ist aber auch deswegen von großer Bedeutung — Herr Staatssekretär Funke, Sie haben darauf hingewiesen —, weil wir nach dem Einigungsvertrag als Bundesgesetzgeber bei der insolvenzrechtlichen Rechtsvereinheitlichung in ganz Deutschland in Zugzwang sind. Die zunächst für die fünf neuen Bundesländer übernommene Gesamtvollstreckungsordnung der ehemaligen DDR verliert mit dem Fortgang der Privatisierung vormals „volkseigenen" Vermögens im Kontext der Anwendung von Vermögensgesetz, D-Mark-Bilanzgesetz, Treuhandgesetz usw. seinen spezifischen Sinn und seine praktische Bedeutung. Schon heute ist die Bedeutung dieses partikularen Insolvenzrechts, wie es Professor Smid einmal ausgedrückt hat, weitgehend auf die Fälle der Insolvenzen von früheren LPGs reduziert. Ich will allerdings nicht verschweigen, daß in Zukunft wohl auch Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen in den neuen Bundesländern quantitativ zunehmen werden.
    Mit dem Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern ergibt sich jetzt die Möglichkeit, ja die Notwendigkeit zur Rechtsvereinheitlichung auch auf diesem Gebiet. Auch aus diesem Grunde müssen wir jetzt die parlamentarische Beratung einer einheitlichen deutschen Insolvenzordnung beginnen.
    Lassen Sie mich zu dem vorgelegten Entwurf einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Die Fülle von Einzelaspekten, die hier zu vertiefen wären, müssen der Ausschußberatung vorbehalten werden.
    Erstens. Das Ziel jeden Konkurs- oder Insolvenzrechts in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist im Kern die staatliche Gewährung der gleichmäßigen Befriedigung von Gläubigern in der Krise des Schuldners. Das ist das Ziel der alten Konkursordnung aus dem Jahre 1877 und ist auch heute die Kernaufgabe jeder neuen gesetzlichen Regelung. Dabei ist nicht die alte Konkursordnung für den Konkurs des Konkurses haftbar zu machen. Vielmehr ist die Konkursordnung an sich ein durchaus zweckmäßiges Regelungswerk, das weniger aus gesetzestechnischen oder systemimmanenten Gründen in die Krise geraten ist, sondern auf Grund von Regelungen und Rechtsentwicklungen im Umfeld des Konkurses. Ich nenne als Beispiel nur die Zunahme der publizitätslosen Sicherheiten und die immer weiter getriebene Ausweitung des Kreises der bevorrechtigten Gläubiger, vom Fiskus angefangen bis hin zu den Sozialplanberechtigten. Wegen dieser externen Faktoren stellen die Konkursordnung und erst recht die Vergleichsordnung in ihrer jetzigen Form keine befriedigende Lösung mehr zur Bewältigung der Insolvenzlage eines Betriebs oder auch einer Einzelperson dar.
    In den letzten Jahren sind die Zahlen der Konkursoder Vergleichseröffnungen denn auch drastisch zurückgegangen. So wurden 1965 nur 39 % aller Konkursanträge mangels Masse abgewiesen. Seitdem ist dieser Anteil ständig gestiegen. Heute kann man davon ausgehen, daß — unter Einbeziehung der mangels Masse später eingestellten Verfahren — ca. 85 bis 90 % aller Konkursverfahren masselos sind, also die vorhandenen Mittel des Gemeinschuldners noch nicht einmal ausreichen, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken; von der ganz geringen Zahl der eröffneten und abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichsverfahren ganz zu schweigen.
    Richtig ist aber auch, daß ein modernes Insolvenzverfahren heute auch hochkomplexen und teilweise gegenläufigen Interessen gerecht werden muß. Es gilt, neben der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung die gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Insolvenzverfah-



    Joachim Gres
    rens untereinander auszubalancieren, Sanierungsmöglichkeiten für insolvente Unternehmen zu optimieren und, soweit dies aus Gründen des Sozialstaats angezeigt ist, die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung zugunsten privater Verbraucher zu regeln.
    Zweitens. Wir werden in der kommenden parlamentarischen Beratung genau zu prüfen haben, ob der vorgelegte Gesetzentwurf in hinreichender Art und Weise den bekannten Problemen des Insolvenzrechts Rechnung trägt, ob er praktikabel ist oder vielleicht einige zu komplizierte Regelungen enthält und ob der Entwurf nicht teilweise mit Regelungen überfrachtet ist, die materiell eher in andere Gesetzesmaterien gehören, z. B. in den Bereich der Vollstreckungsschutzregelungen der ZPO.
    Ich will hier nur einige konkrete Beispiele aus der Fülle von Fragen nennen, um die es gehen wird.
    Im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und des redlichen Geschäftsverkehrs dürfen die Mobiliarsicherheiten, also insbesondere die Besicherung der tausendfachen tagtäglichen Liefergeschäfte auf Lieferantenkreditbasis, in ihrer Werthaltigkeit nicht ausgehöhlt werden. In der Regel steht dem produzierenden Gewerbe, das seinerseits immer in einer längeren Fertigungskette mit seinen Zulieferern steht und an Finanzierungsabsprachen mit seinen Banken gebunden ist, im Gegensatz zu Finanzinstituten nicht die Möglichkeit zur Verfügung, sich Grundpfandrechte zur Besicherung der Kaufpreisforderungen zu verschaffen. Der mittelständische Unternehmer ist daher vielfach zwingend auf Mobiliarsicherheiten als sein einziges wirksames Sicherheitsinstrument angewiesen.
    Gleichzeitig müssen aber die dinglich gesicherten Gläubiger in geeigneter Form in das Insolvenzverf ah-ren einbezogen werden, um die Überprüfung der Sanierungsfähigkeit von Betrieben und Unternehmen überhaupt durchführen zu können,

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

    ohne daß dabei allerdings Eingriffe in die Wertsubstanz der Sicherheiten vorgenommen werden dürfen. Es wird unsere Aufgabe sein, zu prüfen und zu entscheiden, ob der jetzt vorgesehene Weg auf der einen Seite die Zerschlagungsautomatik des heutigen Insolvenzrechts auf Grund der Möglichkeit der sofortigen Aussonderung von Vorbehaltsgütern verhindert und ob auf der anderen Seite die berechtigten Sicherungsinteressen von aussonderungsberechtigten Gläubigern durch lange hinausgeschobene Wahlrechtsregelungen des Insolvenzverwalters praktisch vereitelt werden, zumal wenn die Vorbehaltsware gar noch verarbeitet oder mit Drittprodukten vermengt wird.
    Der andere große Problembereich ist die Frage der Geltung des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmern auf Grund von § 613 a BGB im Fall der Insolvenz des Unternmehmers. Nach Angabe der meisten Insolvenzrechtspraktiker ist die derzeitige Regelung des § 613 a BGB einer der Hauptgründe für das Scheitern vieler Sanierungen von notleidenden, aber sanierungsfähigen Unternehmen. In vielen Fällen läßt sich eine erfolgreiche Teilbetriebsveräußerung eines insolventen Unternehmens und damit die Rettung wenigstens eines Teils der Arbeitsplätze dieses Unternehmens nur dann realisieren, wenn der Personalbestand noch vor der geplanten Übernahme durch einen Dritten reduziert wird. Dies möglich zu machen, ist eine der nachdrücklichen Forderungen z. B. des Gravenbrucher Kreises und der meisten Konkursrechtspraktiker. Ob der Gesetzentwurf hier bereits eine optimale Regelung vorsieht, bedarf der weiteren Diskussion und Vertiefung im Ausschuß.
    Schließlich wird zu prüfen sein, ob das Mittel des Insolvenzplans ein wirklich praxisnahes Instrument ist, das in den jetzt dafür vorgesehenen Fällen einen angemessenen Rahmen für Insolvenzabwicklungen schafft. Hier wird besonders der vorgesehenen starken Auffächerung der über den Insolvenzplan abstimmenden Gruppen nachzugehen und zu fragen sein, ob Gruppenegoismen und komplizierte Abstimmungsmechanismen nicht eher eine Gesamteinigung der Gläubiger erschweren.
    Hier sollten wir uns auch der Erfahrungen in europäischen Nachbarländern versichern. Zum Beispiel ist gerade erst in England im Rahmen der dortigen Insolvenzrechtsreform ein neues Sanierungsverfahren eingeführt worden, das nur noch eine einheitliche Abstimmungsprozedur zwischen der Gruppe der Gläubiger und den Gesellschaftern des insolventen Schuldners vorsieht, weil sich die früher vorgesehene Einzelgruppenabstimmung als nicht praktikabel erwiesen hat. Diese Erfahrungen sollten wir abfragen und für unsere Entscheidung nutzen. Jedenfalls sollten die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichtes bei Betriebsveräußerungen an Dritte, also bei der sogenannten übertragenden Sanierung, nicht durch den Zwang zur Aufstellung eines komplizierten Insolvenzplanes so erschwert werden, daß am Ende keine raschen, praktikablen Lösungen erzielt werden können. Schnelles Handeln ist in diesen kritischen Situationen der Insolvenz oftmals der einzige Weg, um die Gesamtzerschlagung des Unternehmens zu verhindern.
    Schließlich werden wir uns intensiv mit dem Verbraucherkonkurs beschäftigen müssen. Die jetzt vorgesehene Restschuldbefreiung knüpft ins besondere an entsprechende Regelungen in den USA an. Wir werden uns zu vergewissern haben, wie die Erfahrungen in den USA mit den Kap. 7 und 13 des US-amerikanischen Insolvenzrechtes sind. Was ich aus diesem Bereich höre, ist durchaus zwiespältig.
    Sosehr es richtig ist, daß eine Regelung für eine vernünftige Restschuldbefreiung notwendig ist, so sehr müssen wir aber auch aufpassen, daß wir mit einer solchen Regelung nicht skrupellosen Geschäftemachern die Chance eröffnen, sich kurzerhand in einem derartigen Verfahren von ihren Verbindlichkeiten loszusagen, um an der nächsten Ecke mit dem Schuldenmachen wieder zu beginnen.
    Lassen Sie mich zusammenfassen: Ein funktionierendes Insolvenzrecht ist für die Soziale Marktwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Es geht, wie es einer der Gutachter einmal gesagt hat, um die richtige rechtliche Ordnung des Marktaustritts oder des finanziellen Umbaues solcher Wirtschaftseinheiten, die am Markt versagt haben.



    Joachim Gres
    Zwar werden in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Unternehmen insolvent; alle Marktpartner müssen aber ihr wirtschaftliches Verhalten auf die Normen des Insolvenzrechts einrichten. Deshalb dürfen die Vorschriften für die Abwicklung von Insolvenzen den normalen gesunden Wirtschaftsverkehr nicht behindern. Die Funktion eines Konkurses besteht darin, weitere Fehlentwicklungen zu verhindern und die Gläubigerinteressen in einem geordneten Verfahren sachgerecht auszugleichen.
    Es geht bei dem neuen Insolvenzrecht meiner Meinung nach nicht um die Aufgabe, Konkurse zu verhindern oder alle Gläubiger in vollem Umfange zu befriedigen. Es geht deshalb auch nicht darum, not-leidende Unternehmen durch Eingriffe in die Rechte der Beteiligten vor der Zerschlagung zu retten. Der Erfolg der Reform, die wir alle anstreben, wird nicht daran zu messen sein, ob mehr Sanierungen als heute zustande kommen, sondern nur daran, ob marktwirtschaftlich sinnvolle Sanierungen ermöglicht und sinnwidrige Sanierungen verhindert werden.
    Meine Damen und Herren, diesem Ziel dient der Gesetzentwurf, den wir in seinen Grundzügen begrüßen. Es wird noch eine Menge Arbeit sein, bevor wir ihn über die parlamentarischen Ausschußhürden gebracht haben. Aber ich glaube, er ist des Schweißes der Edlen wert. Wie Sie sagten, Herr Funke: Die Wirtschaft und die Betroffenen warten darauf, daß wir hier ein neues Gesetz verabschieden, das den praktischen Gegebenheiten von heute Rechnung trägt. Daran wollen wir mitwirken.
    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)