Rede:
ID1208903800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 32
    1. Sie: 2
    2. Herr: 1
    3. Kollege: 1
    4. Gysi,: 1
    5. darf: 1
    6. ich: 1
    7. eine: 1
    8. Sekunde: 1
    9. unterbrechen?: 1
    10. —: 1
    11. Meine: 1
    12. Damen: 1
    13. und: 1
    14. Herren: 1
    15. von: 1
    16. der: 1
    17. F.D.P.-Fraktion,: 1
    18. wenn: 1
    19. vielleicht: 1
    20. die: 1
    21. kleine: 1
    22. Fraktionssitzung: 1
    23. in: 1
    24. einem: 1
    25. anderen: 1
    26. Raum: 1
    27. abhielten,: 1
    28. käme: 1
    29. dies: 1
    30. dem: 1
    31. Redner: 1
    32. zugute.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7283 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft 7283 B Tagesordnungspunkt 6: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Ludwig Stiegler, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Urheberrecht (Drucksache 12/1733) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, Robert Leidinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beendigung der Disziplinarverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr, die Angehörige des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL sind (Drucksache 12/2120) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1991) Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Rentenanpassungen (Drucksache 12/1841) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Integration der Gegenstände des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) und des Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) (Drucksache 12/2024) 7283B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (Drucksache 12/2150) 7284 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen Nr. 153 über die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport Empfehlung Nr. 161 betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport (Drucksache 12/2151) 7284A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Anneliese Augustin, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Josef Grünbeck, Birgit Homburger, wei- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 terer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vor der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992: Durch globale Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft die Schöpfung bewahren (Drucksache 12/2489) . . . . 7284 A Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (Drucksachen 12/613, 12/2347) b) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (Drucksache 12/2060) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorzeitigen Inkraftsetzung des Marktstrukturgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen im Beitrittsgebiet (Inkraftsetzungsgesetz) (Drucksachen 12/1946, 12/2405, 12/2406) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/1460, 12/2496, 12/2497) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur europäischen Automobilpolitik (Drucksachen 12/956, 12/2292) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand an Kraftfahrzeugen der Klasse N (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.5, 12/2261) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein System zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse zugunsten am wenigsten entwickelter Länder in Asien und Lateinamerika (Drucksachen 12/1072 Nr. 26, 12/2262) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/143/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger (Bremsen) (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.2, 12/2273) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Drucksachen 12/187 Nr. 2.16, 12/2274) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vollendung der Zivilluftfahrt-politik in der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf den Binnenmarkt; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luf tverkehrsunternehmen; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Zugang von Luftverkehrsunternehmen zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Flugpreise und Luftfrachtraten (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.13, 12/2283) Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (zur GO) 7285 C Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 7286D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/1801, 12/2411, 12/2428) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordne- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 III ten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 12/1800, 12/2450) Lothar Ibrügger SPD 7288C, 7290 C Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 7289B Ferdi Tillmann CDU/CSU 7292 C Ekkehard Gries F.D.P. 7293 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 7294 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 7295 A Namentliche Abstimmung 7295 D Ergebnis 7303 A Tagesordnungspunkt 9: Fortsetzung der Beratung von Entschließungsanträgen zur Regierungserklärung vom 2. April 1992 hier: Abstimmung der — Entschließungsanträge der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksachen 12/2414, 12/2415) — Entschließungsantrag der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksache 12/2416) — Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 12/2417) . . 7295D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lieferung von Rüstungsgütern an die Türkei (Drucksache 12/2498) 7296A Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Drucksache 12/2453) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24) (Drucksache 12/2112) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Bestimmung des Bürgerbegriffs (Drucksache 12/2088) Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 7296D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 7300 B Erwin Marschewski CDU/CSU 7305 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 7306B, 7336A Wolfgang Lüder F.D.P. 7309A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7310C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . 7312D Hans-Ulrich Klose SPD 7317 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7320 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7321 D Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Frei- staates Bayern 7322 C Otto Schily SPD 7324 A Florian Gerster, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7327 D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 7329B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7331B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7333 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 7335B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7337C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7338 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 7339B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7340 C Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 7342 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 7343 C Ortwin Lowack fraktionslos 7345 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Prüfung des Präparates RU 486 in der Bundesrepublik Deutschland zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 12/1835) Dr. Marliese Dobberthien SPD 7347 A Editha Limbach CDU/CSU 7348D Claus Jäger CDU/CSU 7349 C Hanna Wolf SPD 7350 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 7350 C Uta Würfel F.D.P. . . . . . . . 7351B, 7357B Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7351D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 7352D Regina Schmidt-Zadel SPD 7354 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 7355D Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7357 C Gerlinde Hämmerle SPD 7357 D Dr. Edith Niehuis SPD (zur GO) 7358 C Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU (zur GO) . 7359 C Nächste Sitzung 7360 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7361* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7361' D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 7283 89. Sitzung Bonn, den 30. April 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 30. 04. 92 Bayha, Richard CDU/CSU 30. 04. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 30. 04. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 30. 04. 92 Blunck, Lieselott SPD 30. 04. 92 ' Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 04. 92 ' Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30. 04. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 04. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 30. 04. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 30. 04. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 30. 04. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 30. 04. 92 Fuchs (Köln), Anke SPD 30. 04. 92 Fuchs (Veil), Katrin SPD 30. 04. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 30. 04. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 30. 04. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 30. 04. 92 Günther (Duisburg), CDU/CSU 30. 04. 92 Horst Günther (Plauen), F.D.P. 30. 04. 92 Joachim Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 30. 04. 92 Heyenn, Günther SPD 30. 04. 92 Hilsberg, Stephan SPD 30. 04. 92 Hübner, Heinz F.D.P. 30. 04. 92 Huonker, Gunter SPD 30. 04. 92 Jelpke, Ulla PDS/LL 30. 04. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Kauder, Volker CDU/CSU 30. 04. 92 Keller, Peter CDU/CSU 30. 04. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 30. 04. 92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 30. 04. 92 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 30. 04. 92 ' Magin, Theo CDU/CSU 30. 04. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 04. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 30. 04. 92 Dorothea Müller (Schweinfurt), SPD 30. 04. 92 Rudolf Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 30. 04. 92 Odendahl, Doris SPD 30. 04. 92 Paintner, Johann F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 30. 04. 92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 30. 04. 92 Susanne Rauen, Peter Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Rempe, Walter SPD 30. 04. 92 Reschke, Otto SPD 30. 04. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 30. 04. 92 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 04. 92 Helmut Schäfer (Offenburg), SPD 30. 04. 92 Harald B. Dr. Schneider CDU/CSU 30. 04. 92 (Nürnberg), Oscar Graf von CDU/CSU 30. 04. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Steen, Antje-Marie SPD 30. 04. 92 Tietjen, Günther SPD 30. 04. 92 Titze, Uta SPD 30. 04. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 30. 04. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 30. 04. 92 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 30. 04. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 641. Sitzung am 3. April 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Neuntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG) Gesetz zum Zweiten Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe 7362* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 3. April 1992 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Reichsbahn für das Geschäftsjahr 1991 einschließlich Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 8. April 1992 die Anträge Sofortige Einstellung der wirtschaftlichen, militärischen und polizeilichen Hilfen für die Türkei — Drucksache 12/2345, und Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden — Drucksache 12/2346 — zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1618 Drucksache 12/2018 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/3404 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nrn. 3.1, 3.4, 3.5 Drucksache 12/2257 Nr. 3.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gregor Gysi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben mich eben „Asylant" genannt. Ich kann das im Unterschied zu Ihnen nicht als Beschimpfung empfinden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es war auch nicht so gemeint! Die Art. 1 bis 19 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind sicherlich die bedeutendsten innerhalb des Grundgesetzes selbst. Sie regeln die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und sind Ergebnis der Entwicklung der Menschenrechte seit der großen Französischen Revolution. Es ist deshalb kein Zufall, daß dieses Parlament bisher nur zweimal in seiner Geschichte in die Grundrechte eingriff: einmal 1956, als es um die Wiederaufrüstung und die Schaffung der Bundeswehr ging, und einmal 1968, als es um die Einführung der Wehrpflicht und die Notstandsgesetzgebung ging. Wie ich finde, haben sich die beiden Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht bewährt. (Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Sie sind der berufenste Mann dafür, das zu beurteilen!)

    An Hand der politischen Fragestellungen damals wird aber deutlich, wie schwergewichtig die Fragen sind, um die es hier geht. Denn es ging jeweils um Schlußfolgerungen, die aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 gezogen wurden. Das gilt auch für das Grundrecht auf politisches Asyl. Denn damals war die Erfahrung gemacht worden, daß die wirklichen deutschen Patrioten und viele andere Menschen, die von den Nazis verfolgt wurden, darauf angewiesen waren, nicht nur ihr Land zu verlassen, sondern vor allem in einem anderen Land politisches Asyl zu finden.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Gysi, darf ich Sie eine Sekunde unterbrechen? — Meine Damen und Herren von der F.D.P.-Fraktion, wenn Sie vielleicht die kleine Fraktionssitzung in einem anderen Raum abhielten, käme dies dem Redner zugute.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gregor Gysi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Es handelt sich aber offensichtlich um eine Fraktion innerhalb der Fraktion, wenn Sie genau hinsehen. Das scheint in letzter Zeit typisch zu sein.
    Ich glaube, ich war gerade bei einem wichtigen Thema. Lassen Sie mich hinzufügen, daß in den letzten Jahrzehnten in den anderen europäischen Staaten viel Kritik an den Regierungen dafür geübt wurde, daß sie in den Jahren zwischen 1933 und 1945 solchen Menschen, die in Deutschland verfolgt wurden, nicht ausreichend Asyl gewährt haben. Zum Teil wurden sogar Juden an den Grenzen mit der Begründung abgewiesen, daß sie Wirtschaftsflüchtlinge seien. Ich darf auch an diese Parallele erinnern.
    Das Besondere besteht ja gerade darin, daß nach Art. 16 des Grundgesetzes der Staat nicht im Einzelfall Asyl faktisch als eine Art Gnadenakt gewährt, wie es z. B. leider in der DDR geregelt war, sondern daß die bzw. der einzelne einen Rechtsanspruch auf Asyl hat, wenn er oder sie in dem Land, aus dem er bzw. sie kommt, politisch verfolgt wird.
    In den ersten Jahren wurde Art. 16 betont weit ausgelegt. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil vom 4. Februar 1959 fest:
    Das Asylrecht wurde allgemein im Parlamentarischen Rat als das Recht bezeichnet, das dem Ausländer gewährt wird, welcher in seinem eigenen Land nicht mehr leben kann, weil er durch das politische System seiner Freiheit, seines Lebens oder seiner Güter beraubt wird. Schon diese Erwägungen legen es nahe, den Begriff des politisch Verfolgten nicht eng auszulegen. Eine weite Auslegung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes entspricht nicht nur dem Geist, in dem er konzipiert worden ist, sondern auch der Situation, für die er gemünzt war. Sie ist gekennzeichnet durch tiefgreifende gesellschaftspolitische und weltanschauliche Gegensätze zwischen Staaten, die wesensverschiedene innere Strukturen entwickelt haben. In einer Reihe von Staaten wird zur Durchsetzung und Sicherung politischer und gesellschaftlicher Umwälzungen die Staatsgewalt in einer Weise eingesetzt, die den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie widerspricht . Das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes sollte auch dieser Notlage Rechnung tragen. Dem muß seine Auslegung entsprechen.
    Soweit das Zitat aus dem Urteil.
    Natürlich war das damals in erster Linie auf Flüchtlinge aus den real existierenden sozialistischen Län-



    Dr. Gregor Gysi
    dern bezogen. Aber die Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht anstellte, haben nichts an Gültigkeit verloren. Wenn heute z. B. Frauen im Iran nur deshalb öffentlich ausgepeitscht werden, weil sie zusammen mit Männern in einem Auto fahren, dann spricht dies eben dafür, daß es sich um einen Staat handelt, der — ich zitiere wieder das Bundesverfassungsgericht —
    zur Durchsetzung und Sicherung politischer und gesellschaftlicher Umwälzungen die Staatsgewalt in einer Weise einsetzt, die den Grundsätzen freiheitlicher Demokratie widerspricht.
    Dennoch wurde in dem gerade beschriebenen Fall der Antrag der betroffenen Iranerin auf Asyl vom Gericht mit der Begründung abgewiesen, daß in einer ähnlichen Situation alle Frauen im Iran eine gleiche Behandlung erfahren hätten und damit eine Gleichbehandlung der Frauen im Iran gesichert sei, so daß politisches Asyl nicht gewährt werden könne.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS/Linke Liste]: Unerhört!)

    Diese Auffassung des Gerichts ist nicht nur gleichermaßen abenteuerlich und inhuman, sondern widerspricht eben auch ganz eindeutig dem gerade zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD und des Bündnisses 90/GRÜNE)

    Die Rechtsprechung der Gerichte entspricht also leider schon längst der inzwischen von Ihnen geschürten Diskussion. Art. 16 des Grundgesetzes wird immer enger ausgelegt, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine gegenteilige Forderung aufstellte.
    Der frühere Bundesinnenminister Schäuble hat sich ja auch schon lobend darüber geäußert, in wieviel Fällen der Bundesgrenzschutz Asylbewerberinnen und Asylbewerber gleich an der Grenze abgewiesen hat, obwohl dies nun eindeutig den rechtlichen Bestimmungen widerspricht.
    In Anbetracht dieser Rechtspraxis muß man sich fragen, was denn mit der Grundgesetzänderung eigentlich bezweckt ist, wenn nicht eine noch weitere Beschneidung des Asylrechts. In der Diskussion werden zwei Vokabeln immer wieder verwendet, die eine bestimmte Stimmung in der Bevölkerung schüren sollen. Es handelt sich hier um die Begriffe Asylmißbrauch und Wirtschaftsflüchtlinge. Übrigens werden diese Begriffe leider auch von der SPD benutzt.
    Lassen Sie mich etwas zum Begriff des Asylmißbrauchs sagen. Gemeint ist damit, daß Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Gewährung von Asyl stellen, der sich dann als unbegründet herausstellt. Ein solcher Fall wird als „Mißbrauch" deklariert. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß ich die Verwendung dieses Begriffs bei der Entwicklung eines Rechtsbewußtseins für äußerst gefährlich halte. Es ist doch etwas völlig Normales, daß Anträge an das Gericht gestellt werden, die sich als unbegründet herausstellen. Man kann davon ausgehen, daß in etwa die Hälfte aller Klagen und die Hälfte aller Rechtsmittel bei Gericht keinen Erfolg haben. Wäre dies nicht so, würde dies bedeuten, daß die jeweiligen Antragsgegner — die Verklagten sowie die Berufungs- und Revisionsgegner — immer unterliegen müßten. Aber es ist noch niemand auf die Idee gekommen, den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, die bei Gericht einen Antrag stellen, eine Klage erheben oder ein Rechtsmittel einlegen, das letztlich als unbegründet zurückgewiesen wird, deshalb einen Mißbrauch des Klagerechts oder einen Mißbrauch des Rechtsmittelrechts vorzuwerfen. Geschähe dies, wäre damit eine erhebliche Einschränkung normaler rechtsstaatlicher Verfahrensrechte verbunden.
    Wenn es gerade beim Asylantrag an eine Verwaltungsbehörde bzw. an ein Gericht so formuliert wird, daß es sich um einen Mißbrauch handelt, wenn der Antrag nicht begründet ist, dann ist das eine Diskreditierung von Ausländerinnen und Ausländern. Das wiegt um so schwerer, als es sich hier um ein Grundrecht handelt, was nicht gleichermaßen für alle anderen Anträge bei Gericht zutrifft.
    Jeder hier im Saal weiß, mit welchen Bürgerkriegen wir es im Jahre 1991 in Jugoslawien zu tun hatten. Dennoch wird auch für diese Bürgerinnen und Bürger, die um ihr nacktes Überleben kämpfen, ernsthaft von einem Mißbrauch des Asylrechts gesprochen. Laut „Welt" vom 7. März 1992 ist der wegen seiner rassistischen Äußerungen sattsam bekannte Innenminister Stoiber

    (Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich!)

    — das müssen Sie bloß nachlesen — noch einen Schritt weitergegangen und hat für Jugoslawinnen und Jugoslawen eine Visumpflicht verlangt, obwohl natürlich auch er ausreichend Phantasie besitzt, um sich auszurechnen, daß die Betroffenen im Augenblick keine ernsthafte Chance haben, in die Hauptstadt Jugoslawiens bzw. in die serbische Hauptstadt zu reisen, um sich ein Visum zu holen.
    Für ebenso verfehlt halte ich den Begriff der Wirtschaftsflüchtlinge. Hiermit soll den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land suggeriert werden, daß die meisten Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland kommen, weil sie ein Leben im Luxus führen wollen, das ihnen in ihren Heimatländern vorenthalten wird. Dabei wird nicht erwähnt, daß es sich häufig um Menschen handelt, die in ihren Heimatländern Hunger leiden und die einfach im Interesse ihres Überlebens den Schritt zur Flucht gehen. Es sind ja wohl auch die wenigsten, die anschließend in der Bundesrepublik ein luxuriöses Leben führen.
    Es kann als eine gesicherte Tatsache betrachtet werden, daß Menschen nur ungern ihre Heimat verlassen. Die meisten sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge kommen also aus wirklicher Not. Ein Mensch, der in seiner Heimat nicht oder kaum noch existieren kann, muß meines Erachtens auch als verfolgt gelten, denn das erste Menschenrecht ist doch wohl immer noch das Recht auf Leben.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)

    In der Menschenrechtsdiskussion in der DDR spielte immer die Kritik daran eine große Rolle, daß deren Regierung die Menschenrechte immer nur als die



    Dr. Gregor Gysi
    sozialen Rechte sehen wollte und die politischen ausschloß. Aber ich sage: Es ist ebenso falsch, nur die politischen Rechte zu sehen und die sozialen auszuschließen, die eine Grundlage dafür sind, daß man politische Rechte in Anspruch nehmen kann.
    Übrigens: Mit dieser Auffassung stehe ich gar nicht so allein. Ich darf hier einmal laut „Kölnischer Rundschau" vom 4. September 1989 den Herrn deutschen Bundeskanzler zitieren. Er sagte damals wörtlich:
    Ich habe etwas dagegen, daß hier bei uns in der Bundesrepublik der eine oder andere sagt: Die kommen ja nur aus wirtschaftlichen Gründen. Ja, meine Damen und Herren, die private Wohlfahrt, eine Verbesserung des eigenen Wohlstands gehören auch zu den Menschenrechten.
    Soweit das Zitat des Kanzlers. Natürlich meinte er damals die Flüchtlinge aus der DDR, aber ich finde, es gilt gleichermaßen für Polen, Ungarn, Russen oder auch Afrikanerinnen und Afrikaner.
    Ich stütze mich dabei übrigens auch auf das Grundgesetz. In Art. 1 Abs. 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." — Nicht die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar, nein, die Würde des Menschen ist unantastbar, völlig unabhängig von seiner Nationalität! In Art. 3 Abs. 1 heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." — Auch dort wird nicht auf den deutschen Menschen abgehoben. In Art. 3 Abs. 3 heißt es sogar:
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    (Jochen Feilcke [CDU/CSU]: Können Sie noch ein bißchen mehr Artikel vorlesen?)

    Ich frage mich, wie Sie die geplanten gesetzlichen Regelungen mit diesen Grundsätzen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung bringen wollen.
    Die gesamte Debatte, wie sie insbesondere durch die CDU/CSU in den letzten Monaten bezüglich des Asylrechts geführt wurde, hat meines Erachtens erhebliche negative Auswirkungen auf das Klima der Bundesrepublik Deutschland und damit auch auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehabt. Wer rechtsradikale Parolen salonfähig macht, erreicht damit bei Wahlen zwar keinen eigenen Stimmengewinn, wie die letzten Landtagswahlen gezeigt haben, macht damit aber rechtsradikale Parteien parlamentsfähig. Denn auch hier gilt die alte Regel: Wenn schon, dann wählen die Menschen das Original und nicht das Duplikat.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Deshalb müssen Sie Honecker beim nächstenmal an Ihrer Stelle kandidieren lassen!)

    Natürlich ist auch den Mitgliedern meiner Gruppe klar, daß in der Bundesrepublik Deutschland nicht sämtliche Menschen der übrigen Welt Platz haben, aber es besteht auch keine Gefahr, daß sie alle kommen. In diesem Zusammenhang kritisiere ich die Dramatisierung der Zahlen, mit denen ständig operiert wird, um Angst zu schüren. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden schon mehr Menschen in einem Jahr aufgenommen als im Jahre 1991, so daß zur Dramatisierung gar kein Grund besteht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Verharmlosung!)

    Wenn ich davor warne, eine Dramatisierung vorzunehmen, so bedeutet das nicht, daß ich nicht anerkenne, daß es kommunal ernst zu nehmende Probleme gibt, die einer Lösung bedürfen. Aber diese Lösung kann mit Hilfe der Bundesregierung gefunden werden, nicht jedoch auf Kosten der Ausländerinnen und Ausländer und auch nicht durch die Änderung des Grundgesetzes. Es war natürlich auch von Übel, unmittelbar nach Herstellung der deutschen Einheit eine völlig gleichberechtigte Quotierung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich des Asyls für die neuen Bundesländer zu verlangen, obwohl die sachlichen und personellen Voraussetzungen dort nicht vorlagen und obwohl man wußte, welche Stimmung man damit schürt. Während man bei allen anderen Fragen sagte: Da müßt ihr noch Jahre und Jahrzehnte warten, bis ihr gleiche Ansprüche habt, wurde hier sofort scheinbar Gleichheit hergestellt. Viele Kommunen brauchen also Hilfe, aber eben nicht die Änderung des Grundgesetzes.
    Wir werden aber auch der Änderung des Art. 24 des Grundgesetzes nicht zustimmen, weil damit ja wohl zusätzlich erreicht werden soll, daß die Bundesregierung zukünftig über völkerrechtliche Verträge auch noch die nunmehr geplante Regelung des Art. 16 des Grundgesetzes unterlaufen darf. Dann wäre es schon ehrlicher, Sie forderten gleich die Abschaffung und sagten, was Sie wirklich wollen.
    Im übrigen halte ich die ganze Debatte auch so lange für verlogen, solange aus wirtschaftlichen Gründen nach wie vor Ausländerinnen und Ausländer in unser Land geworben werden. Allein im letzten Jahr waren es über 150 000. Ich finde, daß die Heuchelei ihren Höhepunkt findet, wenn über ein Einwanderungs- und Zuwanderungsgesetz die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften zusätzlich legitimiert wird, gleichzeitig aber das Asylrecht eingeschränkt werden soll.
    Aus den gleichen Gründen müssen wir auch die Ratifizierung des Schengener Abkommens ablehnen. Hier wird versucht, eine „Festung Europa" zu zementieren. Es macht die Einschränkung des Asylrechts in der Bundesrepublik nicht besser, wenn darauf hingewiesen wird, daß dies auch in anderen führenden Industriestaaten der Fall ist. Eine Auseinandersetzung mit den einzelnen Bestimmungen dieses Abkommens zeigt darüber hinaus, daß hier auch ein erheblicher Abbau an Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit vorgesehen ist. Im Grunde genommen regelt das Abkommen, daß fast jede Ausländerin und fast jeder Ausländer, soweit er nicht aus den Ländern der Europäischen Gemeinschaft stammt, als verdächtig zu behandeln ist. Eingeführt werden soll z. B. die verdeckte Registrierung. Ich hatte gehofft, daß diese Methoden der Vergangenheit angehören. Interessant ist es auch zu lesen, in welchen Fällen eine solche verdeckte Registrierung erfolgen soll: u. a. dann, wenn der Verdacht besteht, daß von der Person eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder der öffentlichen Ordnung ausgeht. Das sind Begriffe, die mir aus dem Rechts-



    Dr. Gregor Gysi
    wesen der DDR noch sehr geläufig sind, und ich weiß, wie sie mißbraucht wurden.
    Ich füge hinzu: Ursprünglich hieß es sogar „Staatssicherheit", aber auf Wunsch der deutschen Seite wurden dann mehrere Genitive gebildet, so daß es jetzt „Sicherheit des Staates" heißt. Das ändert aber nichts an der Identität dieser Begriffe.
    Bemerkenswert ist auch, daß die Bundesregierung trotz der Vorbehaltsklauseln natürlich ständig an einem Abkommen gearbeitet hat, von dem sie wußte, daß es grundgesetzwidrig ist, und das sagt etwas über die Einstellung dieser Bundesregierung aus.