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    Plenarprotokoll 12/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7283 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft 7283 B Tagesordnungspunkt 6: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Ludwig Stiegler, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Urheberrecht (Drucksache 12/1733) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, Robert Leidinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beendigung der Disziplinarverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr, die Angehörige des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL sind (Drucksache 12/2120) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1991) Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Rentenanpassungen (Drucksache 12/1841) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Integration der Gegenstände des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) und des Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) (Drucksache 12/2024) 7283B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (Drucksache 12/2150) 7284 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen Nr. 153 über die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport Empfehlung Nr. 161 betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport (Drucksache 12/2151) 7284A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Anneliese Augustin, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Josef Grünbeck, Birgit Homburger, wei- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 terer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vor der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992: Durch globale Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft die Schöpfung bewahren (Drucksache 12/2489) . . . . 7284 A Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (Drucksachen 12/613, 12/2347) b) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (Drucksache 12/2060) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorzeitigen Inkraftsetzung des Marktstrukturgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen im Beitrittsgebiet (Inkraftsetzungsgesetz) (Drucksachen 12/1946, 12/2405, 12/2406) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/1460, 12/2496, 12/2497) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur europäischen Automobilpolitik (Drucksachen 12/956, 12/2292) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand an Kraftfahrzeugen der Klasse N (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.5, 12/2261) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein System zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse zugunsten am wenigsten entwickelter Länder in Asien und Lateinamerika (Drucksachen 12/1072 Nr. 26, 12/2262) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/143/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger (Bremsen) (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.2, 12/2273) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Drucksachen 12/187 Nr. 2.16, 12/2274) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vollendung der Zivilluftfahrt-politik in der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf den Binnenmarkt; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luf tverkehrsunternehmen; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Zugang von Luftverkehrsunternehmen zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Flugpreise und Luftfrachtraten (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.13, 12/2283) Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (zur GO) 7285 C Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 7286D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/1801, 12/2411, 12/2428) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordne- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 III ten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 12/1800, 12/2450) Lothar Ibrügger SPD 7288C, 7290 C Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 7289B Ferdi Tillmann CDU/CSU 7292 C Ekkehard Gries F.D.P. 7293 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 7294 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 7295 A Namentliche Abstimmung 7295 D Ergebnis 7303 A Tagesordnungspunkt 9: Fortsetzung der Beratung von Entschließungsanträgen zur Regierungserklärung vom 2. April 1992 hier: Abstimmung der — Entschließungsanträge der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksachen 12/2414, 12/2415) — Entschließungsantrag der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksache 12/2416) — Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 12/2417) . . 7295D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lieferung von Rüstungsgütern an die Türkei (Drucksache 12/2498) 7296A Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Drucksache 12/2453) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24) (Drucksache 12/2112) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Bestimmung des Bürgerbegriffs (Drucksache 12/2088) Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 7296D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 7300 B Erwin Marschewski CDU/CSU 7305 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 7306B, 7336A Wolfgang Lüder F.D.P. 7309A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7310C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . 7312D Hans-Ulrich Klose SPD 7317 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7320 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7321 D Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Frei- staates Bayern 7322 C Otto Schily SPD 7324 A Florian Gerster, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7327 D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 7329B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7331B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7333 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 7335B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7337C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7338 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 7339B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7340 C Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 7342 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 7343 C Ortwin Lowack fraktionslos 7345 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Prüfung des Präparates RU 486 in der Bundesrepublik Deutschland zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 12/1835) Dr. Marliese Dobberthien SPD 7347 A Editha Limbach CDU/CSU 7348D Claus Jäger CDU/CSU 7349 C Hanna Wolf SPD 7350 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 7350 C Uta Würfel F.D.P. . . . . . . . 7351B, 7357B Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7351D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 7352D Regina Schmidt-Zadel SPD 7354 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 7355D Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7357 C Gerlinde Hämmerle SPD 7357 D Dr. Edith Niehuis SPD (zur GO) 7358 C Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU (zur GO) . 7359 C Nächste Sitzung 7360 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7361* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7361' D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 7283 89. Sitzung Bonn, den 30. April 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 30. 04. 92 Bayha, Richard CDU/CSU 30. 04. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 30. 04. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 30. 04. 92 Blunck, Lieselott SPD 30. 04. 92 ' Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 04. 92 ' Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30. 04. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 04. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 30. 04. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 30. 04. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 30. 04. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 30. 04. 92 Fuchs (Köln), Anke SPD 30. 04. 92 Fuchs (Veil), Katrin SPD 30. 04. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 30. 04. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 30. 04. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 30. 04. 92 Günther (Duisburg), CDU/CSU 30. 04. 92 Horst Günther (Plauen), F.D.P. 30. 04. 92 Joachim Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 30. 04. 92 Heyenn, Günther SPD 30. 04. 92 Hilsberg, Stephan SPD 30. 04. 92 Hübner, Heinz F.D.P. 30. 04. 92 Huonker, Gunter SPD 30. 04. 92 Jelpke, Ulla PDS/LL 30. 04. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Kauder, Volker CDU/CSU 30. 04. 92 Keller, Peter CDU/CSU 30. 04. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 30. 04. 92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 30. 04. 92 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 30. 04. 92 ' Magin, Theo CDU/CSU 30. 04. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 04. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 30. 04. 92 Dorothea Müller (Schweinfurt), SPD 30. 04. 92 Rudolf Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 30. 04. 92 Odendahl, Doris SPD 30. 04. 92 Paintner, Johann F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 30. 04. 92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 30. 04. 92 Susanne Rauen, Peter Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Rempe, Walter SPD 30. 04. 92 Reschke, Otto SPD 30. 04. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 30. 04. 92 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 04. 92 Helmut Schäfer (Offenburg), SPD 30. 04. 92 Harald B. Dr. Schneider CDU/CSU 30. 04. 92 (Nürnberg), Oscar Graf von CDU/CSU 30. 04. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Steen, Antje-Marie SPD 30. 04. 92 Tietjen, Günther SPD 30. 04. 92 Titze, Uta SPD 30. 04. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 30. 04. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 30. 04. 92 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 30. 04. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 641. Sitzung am 3. April 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Neuntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG) Gesetz zum Zweiten Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe 7362* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 3. April 1992 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Reichsbahn für das Geschäftsjahr 1991 einschließlich Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 8. April 1992 die Anträge Sofortige Einstellung der wirtschaftlichen, militärischen und polizeilichen Hilfen für die Türkei — Drucksache 12/2345, und Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden — Drucksache 12/2346 — zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1618 Drucksache 12/2018 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/3404 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nrn. 3.1, 3.4, 3.5 Drucksache 12/2257 Nr. 3.2
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    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen an einem Scheideweg der deutschen Innenpolitik. Wir debattieren über das Schengener Abkommen — Vorstufe und Prüfstand für die Zusammenarbeit aller EG-Staaten im gemeinsamen Binnenmarkt. Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft befinden sich auf dem Weg zu einem Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Nach der Auflösung der Europäischen Nachkriegsordnung genießen die Bürger Europas heute ein Maß an Freizügigkeit, das vor wenigen Jahren noch unvorstellbar schien. Europa wird eins. Diese Entwicklung, die zur Bewältigung der aktuellen weltweiten Probleme nötig ist und von den meisten Menschen in Europa gewünscht wird, stellt die Staaten gleichzeitig vor neue Herausforderungen. International operierende Kriminalität und illegale Einwanderung fordern eine Verstärkung der internationalen Zusammenar-



    Bundesminister Rudolf Seiters
    beit. Der Abbau der Binnengrenzen und der Verzicht auf die Schlagbäume muß daher durch ein Bündel von Ausgleichsmaßnahmen flankiert werden, die verhindern, daß die Verminderung oder der Wegfall der Grenzkontrollen Nachteile für die innere Sicherheit mit sich bringt.
    Dem Schengener Übereinkommen kommt hier eine Vorreiterrolle zu. Auf Initiative von Staatspräsident Mitterrand und Bundeskanzler Dr. Kohl im Jahre 1984 wurde am 19. Juni 1990 nach vielen Beratungen, über deren Fortgang die Ausschüsse des Deutschen Bundestages fortlaufend und umfassend unterrichtet worden sind, von den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland ein Abkommen geschlossen, das mittlerweile von acht der insgesamt zwölf EG-Staaten unterzeichnet worden ist und in Europa und wohl auch weltweit seinesgleichen sucht.
    Es sieht den Abbau der Binnengrenzkontrollen bei gleichzeitiger Gewährleistung der inneren Sicherheit vor. Die hierzu vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen umfassen u. a. einheitliche Kontrollen an den Außengrenzen, ein gemeinsames Fahndungssystem, Erleichterungen und Vereinfachungen im Bereich des internationalen Rechtshilfeverkehrs und der Auslieferung sowie die Harmonisierung der Sichtvermerks-politik und der Bedingungen zur Einreise von Drittausländern.
    Durch diese Maßnahmen bekommt die Politik der Schaffung innerer Sicherheit eine neue europäische Dimension. Die innere Sicherheit wird nicht Opfer, sondern ein Motor und wichtiger Pfeiler der europäischen Einigung. Das Schengener Abkommen gewährleistet freie Fahrt ohne Personenkontrollen an den Binnengrenzen für jedermann und stellt zugleich sicher, daß dieses Recht nicht vom international operierenden Verbrechertum zum Schaden der Bürger mißbraucht werden kann. Es beruht auf der Einsicht, daß grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden allemal effektiver ist als jede Zufahrtskontrolle per Schlagbaum.
    Wir wollen, daß die Notwendigkeit, zum Ausgleich für den Wegfall der Grenzkontrollen verstärkt mit den Nachbarn zusammenzuarbeiten, nicht zu weniger, sondern zu mehr Sicherheit in Europa führt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das gilt umso mehr, meine Damen und Herren, als das gemeinsame DV- gestützte Fahndungssystem, das Schengener Informationssystem, eine Fahndung in sämtlichen Schengen-Staaten ermöglicht, von Frankfurt/Oder bis Lissabon und von Hamburg bis Palermo. Das SIS orientiert sich an den strengen deutschen Datenschutzregelungen und führt so nicht nur zu einer verbesserten Fahndungszusammenarbeit, sondern stellt auch einen Fortschritt im europäischen Datenschutz dar.
    Durch den Vertrag werden die Schengen-Staaten verpflichtet, ihr Datenschutzrecht zu verbessern oder überhaupt erst Datenschutzgesetze zu erlassen.
    Lassen Sie mich noch einmal sagen, daß das Schengener Übereinkommen einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Sicherheitsverbundes leistet, den wir für die Lösung der schweren vor uns liegenden
    Aufgaben auch brauchen. Immer mehr Menschen fühlen sich durch den Anstieg der Kriminalität bedroht, die in einem schleichenden Prozeß die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens in Frage zu stellen beginnt.
    Insbesondere die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität stellt eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden, aber auch für die Gesellschaft insgesamt dar. Gefordert sind dabei internationale Konzepte, die im europäischen Gesamtzusammenhang immer wieder zu fordern wir nicht müde werden.
    Auf Initiative des Bundeskanzlers haben sich die EG-Staaten in Maastricht — darauf will ich in diesem Zusammenhang auch verweisen — auf den Aufbau einer europäischen kriminalpolizeilichen Zentralstelle, Europol, geeinigt. Die organisierte Kriminalität werden wir erfolgreich nur durch eine ganz intensive internationale Zusammenarbeit bekämpfen können.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland entspricht in vielen Bereichen bereits den im Schengener Übereinkommen eingegangenen Verpflichtungen. Deshalb sind zur Umsetzung dieses Übereinkommens nur wenige Änderungen im deutschen Recht — Melderechtsrahmengesetz, Ausländergesetz, Waffengesetz — erforderlich.
    Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes sowie die sich abzeichnenden Wanderbewegungen erfordern aber auch auf dem so brisanten Feld der Asyl- und Einwanderungspolitik gemeinschaftliches Handeln. Meine Damen und Herren, wer ja sagt zu einem Europa ohne Grenzen, muß auch ja sagen zu einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik, weil wir nur mit europäischen Lösungen den immer stärker anschwellenden Strom von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun erlauben Sie mir bitte, zu diesem asylrechtlichen Teil in aller Ruhe meine Einschätzung der Lage vorzutragen, wobei ich hier als Innenminister der Bundesrepublik, aber auch als Abgeordneter dieses Hauses spreche. Ich mache den Zusatz: Jedermann weiß ja, daß es auch im Kabinett bei der Beschlußfassung unterschiedliche Protokollnotizen gegeben hat. Ich möchte die Dinge gern aus meiner Sicht vortragen und sagen, wie ich sie beurteile.
    Zunächst zum Sachverhalt. Der asylrechtliche Teil des Schengener Übereinkommens regelt, meine Damen und Herren, welche Vertragspartei für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Dadurch soll erreicht werden, daß einerseits jedem Asylbewerber im Vertragsgebiet die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert, andererseits die Durchführung mehrerer Asylverfahren in verschiedenen Vertragsstaaten vermieden wird. Die Zuständigkeit wird nach objektiven Kriterien bestimmt, wie z. B. die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder die Einreise über die Außengrenze eines Mitgliedstaates.



    Bundesminister Rudolf Seiters
    Hieraus ergeben sich für jeden Vertragsstaat sowohl Übernahmeverpflichtungen als auch Abgabemöglichkeiten. Die auf der einen Seite bestehenden Übernahmeverpflichtungen bedeuten, daß wir wie die anderen Vertragsstaaten in Zukunft einen Asylantrag nicht allein wegen eines sicheren Aufenthalts in einem der Vertragsstaaten ablehnen können, wenn wir für die inhaltliche Prüfung zuständig sind. Insoweit muß bei uns wie auch in anderen Vertragsstaaten das Verfahrensrecht angepaßt werden.
    Von dem uns auf der anderen Seite vertraglich eingeräumten Recht, Asylbewerber zur Durchführung des Asylverfahrens an einen anderen Vertragsstaat zu überstellen, können wir auf Grund unserer Verfassungsrechtslage jedoch nur eingeschränkt Gebrauch machen.
    Meine Damen und Herren, nach den von der Rechtsprechung gezogenen weiten Schutzgrenzen des Art. 16 Grundgesetz reicht es nicht aus, daß von unseren europäischen Partnerstaaten dem Ausländer, der zu uns kommt, ein rechtsstaatliches Asylprüfungsverfahren auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention garantiert wird. Der Ausländer muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr zuvor in diesem für ihn zuständigen Vertragsstaat aufgehalten und dort seine Flucht beendet haben. Das Gericht nimmt dies erst dann an, wenn er sich dort länger als drei Monate aufgehalten oder Anstalten für einen längerfristigen Aufenthalt getroffen hat.
    Das bedeutet, daß wir auch in Fällen, in denen unsere Partnerstaaten zur Aufnahme des Ausländers und zur Durchführung eines Asylverfahrens nach dem Schengener Übereinkommen verpflichtet und bereit wären, auf Grund unserer verfassungsrechtlichen Lage gehindert sind, den Ausländer an diesen Staat zu verweisen. Darüber hinaus müssen wir auch Asylbewerbern, deren Asylantrag zuvor in einem anderen Vertragsstaat abgelehnt wurde, bei uns ein neues Asylverfahren eröffnen, was sonst kein anderer Staat zu tun bräuchte.
    Wegen dieser Verfassungsrechtslage, meine Damen und Herren, mußten wir in den Vertrag einen entsprechenden nationalen Vorbehalt aufnehmen, um den Vertrag, der in seiner Gesamtheit eine Vorreiterrolle für Europa darstellt, unterzeichnen zu können. Eine volle und gleichberechtigte Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland an den asylrechtlichen Bestimmungen des Übereinkommens setzt — das ist ja wohl unstreitig — eine Ergänzung des Grundgesetzes voraus.
    Ich bin auch der Überzeugung, meine Damen und Herren, daß unserer Bevölkerung nicht verständlich zu machen sein wird, daß unser Verfassungsrecht der Überstellung eines Asylbewerbers in einen Staat entgegensteht, der vertraglich zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet ist, der die Genfer Flüchtlingskonvention anwendet, der in gleicher Weise wie wir ein Rechtsstaat ist und der zum Teil eine längere Asyltradition besitzt als wir. Das Vertrauen in europäische Lösungen wird hierdurch in einer durch die steigenden Asylbewerberzahlen ohnehin beunruhigten Öffentlichkeit mit Sicherheit nicht gefördert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein Parlament kann auf Dauer nicht gegen eine Mehrheit der Bürger Politik machen, sonst riskiert es den inneren Frieden im Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der Asylfrage sind wir dicht vor einer solchen Situation.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich warne davor, die zahlreichen Briefe besorgter Bürger, die erschreckenden Ergebnisse rechtsradikaler Parteien bei den letzten Wahlen und den dramatischen Anstieg der Straftaten bei fremdenfeindlicher Tendenz auf 2 427 im Jahre 1991 leichtfertig zu ignorieren. Ich denke, wir sind uns doch einig, daß wir das Feld nicht rechtsradikalen Demagogen überlassen dürfen, die die Menschen aufhetzen, verunsichern und mit Verachtung die scheinbar handlungsunfähigen demokratischen Parteien und ihre gegenseitige Blockierung vorführen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch deshalb ist es höchste Zeit, daß wir entschlossen und mit den nach unserer Verfassung erforderlichen Mehrheiten die Voraussetzung dafür schaffen, daß der Asylmißbrauch beendet und der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen, die unseres Schutzes nicht bedürfen und nicht unter die Asylgarantie des Art. 16 fallen, zurückgeführt wird. Ich sage nicht, daß mit einer Grundgesetzänderung und der Schaffung der erforderlichen Ausführungsgesetze alle Probleme sofort gelöst sind.

    (Zuruf von der SPD: Aha!)

    — Das haben wir immer gesagt. Es gibt gar keine andere Auffassung. Ich spreche das wirklich ganz ruhig aus. Natürlich wird eine Grundgesetzänderung nicht alle Probleme lösen. Aber ohne die Grundgesetzänderung ist eine Lösung unmöglich, und ohne Grundgesetzänderung wird die Bundesrepublik Deutschland zum Reserveasylland in diesem Kontinent.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Grundgesetzänderung ist im übrigen auch deshalb erforderlich, um eine engere Zusammenarbeit mit jenen Nachbarstaaten, die nicht zu den SchengenStaaten gehören — wie z. B. Polen, die Tschechoslowakei, die Schweiz und Österreich —, überhaupt erst zu ermöglichen. Hier ist der Abschluß von Rücknahmeübereinkommen erforderlich. Zwischen den Schengen-Staaten und Polen wurde bereits am 29. März 1991, noch unter der Federführung meines Vorgängers Wolfgang Schäuble, ein solches Rücknahmeübereinkommen geschlossen. Ähnliche Abkommen mit der CSFR, der Schweiz und Österreich werden von mir mit Nachdruck angestrebt, wobei ich allerdings darauf hinweisen will, daß sich die Verhandlungen nicht gerade einfach gestalten.
    Aber auch dann, meine Damen und Herren, wenn wir zu entsprechenden Abkommen gelangen, so wer-



    Bundesminister Rudolf Seiters
    den diese doch zunächst nur Rücknahmepflichten beinhalten. Wir selbst könnten ohne eine Ergänzung des Grundgesetzes von den dann vereinbarten Abgabemöglichkeiten nur im Rahmen des Art. 16 Gebrauch machen.
    Bei der heutigen Debatte geht es daher nicht allein um das Schengener Übereinkommen; in der heutigen Debatte stellt sich auch die Frage, wie Deutschland am europäischen Verhandlungstisch zu einer harmonisierten Asylpraxis in Europa steht.
    Ich bin kürzlich von einem Mitglied dieses Hauses nachdrücklich aufgefordert worden, mit der Harmonisierung des Asylrechts in Europa endlich zu beginnen. Die Verhandlungen haben längst begonnen, aber wir stehen immer wieder vor folgendem absurden Dilemma.
    Innenpolitisch wird bei uns als Voraussetzung für eine Änderung unseres Asylrechts eine Harmonisierung des Asylrechts in Europa verlangt. Für dann auch bei uns notwendige Harmonisierungsmaßnahmen könne und müsse — so wird gesagt — gegebenenfalls dann auch unser Grundgesetz geändert werden.
    Andererseits ist völlig klar, daß unsere Partner in Europa eine Harmonisierung auf der Basis unserer durch Art. 16 und Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes geprägten Rechtsordnung kategorisch ablehnen. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hält eine Änderung unseres Asylrechts für notwendig, um zu einer Harmonisierung in Europa zu kommen.
    Wenn wir jedoch darüber in den zuständigen Gremien mit unseren Partnern verhandeln, sind wir doch wohl an unser geltendes Recht gebunden, solange das Grundgesetz nicht geändert wird. Folgendes anschauliches Beispiel: Unter der derzeitigen portugiesischen Präsidentschaft befassen sich die eingesetzten Arbeitsgruppen u. a. mit der Festlegung von europäischen Grundsätzen zur Behandlung von Asylsuchenden, die aus Drittstaaten kommen, in denen sie weder verfolgt werden noch befürchten müssen, in einen Verfolgerstaat abgeschoben zu werden, sondern in gleicher Weise wie in den EG-Staaten um Schutz nachsuchen können. Keiner unserer Partnerstaaten hat Verständnis für unsere Rechtslage, daß eine Zurückweisung oder Zurückführung in den sicheren Drittstaat nur zulässig ist, wenn der Ausländer dort seine Flucht beendet hat, also sich dort länger als drei Monate aufgehalten oder Anstalten für einen längerfristigen Aufenthalt getroffen hat. Nach Auffassung aller unserer Partnerstaaten muß es ausreichen, daß der Ausländer die Gelegenheit hatte, sich dort an eine amtliche Stelle mit einem Schutzersuchen wenden zu können.
    In dieser Frage, aber auch in anderen, die auch im Hinblick auf einen gleichen Standard bei der Kontrolle der Außengrenzen der Gemeinschaft von Bedeutung ist, sind wir inzwischen in Europa isoliert. Die portugiesische Präsidentschaft würde diesen Komplex gern abschließen.
    Und nun frage ich Sie: Wie sollen wir uns eigentlich jetzt im Prozeß der europäischen Harmonisierung verhalten? Soll ich auf der Ministersitzung den
    Abschluß dieses Komplexes wegen unserer Verfassungslage blockieren? Das würde bedeuten, daß Deutschland auf dem Gebiete der Harmonisierung des Asylrechts zum europäischen Bremser wird.
    Soll ich in Kenntnis, daß eine solche Regelung mit unserer Verfassung nach der angeführten Rechtsprechung nicht vereinbar ist, zustimmen, dann würde mir als Verfassungsminister zugemutet, etwas nach der Rechtsprechung Verfassungswidriges zu billigen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Nein!)

    Oder soll ich auf der Aufnahme eines nationalen Vorbehalts bestehen, wie hier im Schengener Übereinkommen, und damit ein harmonisiertes europäisches Asylrecht schon in seinen ersten Ansätzen durchlöchern?
    An der Beantwortung dieser Frage kommt keine Fraktion dieses Parlaments vorbei. Ich dränge ja gerade deswegen auf Klarheit, weil ich auf dem Wege zur europäischen Harmonisierung des Asylrechts vorankommen will. Das heißt, ich brauche Verhandlungsspielraum. Wird der Verhandlungsspielraum — meine Damen und Herren, das muß ich mit allem Ernst sagen — weiterhin durch unsere asylrechtliche Sonderlage begrenzt, dann muß ich auf das Risiko hinweisen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Verhandlungsergebnisse weder unterzeichnen noch ratifizieren kann oder daß die Harmonisierung an nationalen Vorbehalten scheitern wird. Und das kann doch eigentlich niemand in diesem Hause wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage noch einmal: Wir müssen bei den Verhandlungen zur Kenntnis nehmen, daß sich ein europäisches Asylrecht nicht auf der Grundlage des Art. 16 unseres Grundgesetzes verwirklichen läßt. Es wird aber auch nicht ein Asylrecht des kleinsten gemeinsamen Nenners sein. Mit diesem Schlagwort, daß manchmal auch von einzelnen Mitgliedern dieses Hauses gebraucht wird, wird unterstellt, daß die anderen europäischen Rechtsstaaten nur ein Asyl minderer Qualität gewähren.
    Niemand kann aber doch ernsthaft behaupten, daß die Parlamente der anderen europäischen Staaten Lösungen anstreben oder mittragen würden, die politisch Verfolgten die Zuflucht verwehren. Niemand kann doch ernsthaft behaupten, daß nur unsere von der Verfassung geprägte Asylrechtskonzeption dem politisch Verfolgten Schutz gewährt. Ich fände eine solche Einstellung und Aussage nicht fair und nicht in Ordnung gegenüber unseren europäischen Partnern.
    Eine Ergänzung des Grundgesetzes, meine Damen und Herren, muß deshalb weiteren Verhandlungen auf EG-Ebene vorausgehen, und sie muß auch dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens vorausgehen. Europa muß den wirklich politisch Verfolgten Schutz gewähren. Die mißbräuchliche Berufung auf das Asylrecht darf aber nicht zu einem Einwanderungstor gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deutschland muß sich europäischen Regelungen gleichberechtigt anschließen können, weil die Probleme der Armuts- und Kriegsflüchtlinge dieser Welt



    Bundesminister Rudolf Seiters
    zu groß sind, als daß sie von einem Land allein gelöst werden könnten.
    Umgekehrt dürfen wir die europäische Einigung, für die das Schengener Übereinkommen die Vorstufe bildet, nicht auf dem Altar einer Auffassung opfern, die allen, die in Deutschland eine bessere Lebensperspektive zu finden hoffen, die Tür öffnet, auch wenn sie nicht politisch verfolgt sind und dies bereits in einem unserer Partnerstaaten festgestellt wurde. Dies entspricht eben nicht der Asylverheißung des Grundgesetzes, sondern verstärkt die Krise unseres Grundrechts auf Asyl.
    Der Ausweg, meine Damen und Herren, liegt in der Erkenntnis, daß Innenpolitik eine europäische Angelegenheit geworden ist. Dies gilt nicht nur für die Asyl-und Ausländerpolitik, sondern auch für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Aus dieser Erkenntnis heraus ist das Schengener Übereinkommen zustande gekommen. Aus dieser Einsicht heraus müssen wir es nun ratifizieren und umsetzen. Das Schengener Vertragswerk macht Ernst mit der Aufhebung der Grenzen in Europa. Das, wofür Adenauer, de Gaulle, Schuman und de Gasperi gearbeitet haben, ist dabei, verwirklicht zu werden: ein Europa, in dem man von Rom nach Paris, von Madrid nach Luxemburg und von Berlin nach Brüssel fahren kann, ohne Grenzkontrollen zu passieren.

    (Vorsitz: Vizepräsident Hans Klein)

    Ich möchte eindringlich an Sie appellieren, die Weichen zu stellen und grünes Licht für das Schengener Übereinkommen und für die Anpassung des Grundgesetzes an dessen Regelungen im Interesse unserer Bürger und der Bürger Europas zu geben.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Gerd Wartenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute steht das Schengener Abkommen auf der Tagesordnung. Dazu ist ein Antrag auf Änderung der Verfassung von der CDU/CSU eingebracht worden.
    Das Schengener Abkommen ist von der Philosophie her eigentlich eine grandiose Sache. Man erinnere sich an den Spaziergang, den der Kanzler mit Präsident Mitterrand vor mehreren Jahren gemacht hat. Damals haben sich beide überlegt, daß im Vorgriff auf eine europäische Lösung die Freizügigkeit im Personenverkehr für die Vertragsstaaten geschaffen werden sollte. Dieses Vertragswerk ist unter einer bestimmten Europaeuphorie entstanden.
    Ich finde es bedauerlich, daß dieses Vertragswerk jetzt mit einer Änderung der Verfassung betreffend das Asylrecht verknüpft wird. Das Schengener Abkommen hätte es verdient — gerade auch unter dem Aspekt der Europamüdigkeit, die wir feststellen —, daß es als Schengener Abkommen gewürdigt würde und deutlich gemacht würde, was das für unsere Bürger in einem Raum ohne Grenzen bedeutet.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Das Asylrecht spielt im Schengener Abkommen nur eine untergeordnete Rolle. Durch diese Verknüpfung ist auch ein politisches Thema verschenkt worden. Das Schlimme ist, daß die Öffentlichkeit heute nur noch darauf lauert, was der eine oder der andere zum Asylrecht sagt und daß dieses so bedeutsame europapolitische Thema nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE])

    Meine Damen und Herren, offene Grenzen in Europa bedeutet natürlich, daß es Kompensationsmaßnahmen geben muß, wenn die Menschen die Grenzen ohne Kontrolle überschreiten können. Dies hatte gemeinsame Datenschutzregelungen zur Folge, die sehr vernünftig sind. Damit wurde endlich auch der Datenschutz für Belgien und andere Länder eingeführt, die ihn bisher nicht kannten. Das heißt, man ist durch das Schengener Abkommen in vielen Bereichen Europas bei den Bürgerrechten einen Schritt weitergekommen. Gleichzeitig mußten aber auch Sicherheitsfragen gelöst werden. Ich nenne nur die Rauschgiftproblematik oder die grenzüberschreitende Kriminalität. Es ist gelungen, Verfahren zu entwicklen, die uns helfen, die Sicherheit der Bürger in einen so großen Raum ohne Grenzen weiterhin zu gewährleisten.
    Unter diesem Aspekt hat das Asylrecht natürlich eine gewisse Bedeutung bekommen, weil die Einreise in eines der Schengen-Länder voraussetzt, daß die anderen handeln können, wenn ein Mensch, der einen Asylantrag stellt, ohne Grenzkontrollen von einem Vertragsstaat in einen anderen geht. Dies hat aber nichts mit einer materiell-rechtlichen Harmonisierung auf europäischer Ebene zu tun. Leider nicht!

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Wolfgang Lüder [F.D.P.] und Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE])

    Es ist durch das Schengener Abkommen nur eine Zuständigkeitsfrage gelöst worden. Aber mit Zuständigkeitsregelungen werden wir die drängenden Probleme der Zuwanderung und des Asylrechts in Europa nicht lösen können, und das, Herr Minister Seiters, haben Sie nicht der Situation angemessen diskutiert.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist nicht so, daß die Schengener Vertragsstaaten von uns erwarten, daß wir jetzt schon im Vorgriff bei einer Zuständigkeitsfrage die Verfassung ändern, sondern umgekehrt haben die europäischen Staaten — weil wir 60 % der Zuwanderer aufnehmen — leider kein Interesse daran, das Asylrecht in Europa im Moment zu harmonisieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber wir doch!) Das ist unser Drama.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE] — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Und darum muß man es ändern!)




    Gerd Wartenberg (Berlin)

    Bei diesen Zuständigkeitsfragen also eine Verfassungsdebatte zu eröffnen ist nicht sehr seriös und macht uns betroffen. Wenn man den Menschen erklären will, daß über europäische Regelungen — diese sind notwendig — und über eine gemeinsame europäische Politik die Zuwanderung insgesamt gerechter und steuerbar gemacht wird, dann kann das nicht an diesem Punkt geschehen.
    Meine Damen und Herren, die Asyldebatte in der Bundesrepublik Deutschland ist von schrecklichen Vorkommnissen begleitet worden. Die Töne sind nach den Wahlen in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zwar moderater geworden, dennoch muß ich mit Bitterkeit feststellen, daß diese moderateren Töne vor den Wahlen gefehlt haben. Auch die komplexeren Ansätze, die man heute von einzelnen aus der CDU hört, hätte es schon vor den Wahlen geben müssen.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht das Problem! Sie reden wie ein Blinder von der Farbe!)

    Dann wären wir in einer anderen Situation.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE])

    Meine Damen und Herren, die Vorstellung, daß über eine europäische Harmonisierung auf der Basis des Schengener Abkommens den deutschen Behörden die Möglichkeit an die Hand gegeben würde, Asylbewerber vom deutschen Asylverfahren fernzuhalten, ist in doppelter Hinsicht von einer gewissen Ahnungslosigkeit begleitet.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Von Ihrer Seite!)

    Die an den Grenzen zwischen den Vertragsstaaten gestellten Asylanträge betragen ganze 0,5 %. Diese 0,5 % müssen allerdings noch unter einem anderen Gesichtspunkt gewertet werden. Unser Grundproblem ist, daß wir bei denjenigen, die einen Antrag stellen, immer wieder die Schwierigkeit haben, den Sachverhalt festzustellen, d. h. wer ist der Mann, was ist sein Begehren, wo kommt er her? Dies ist ja notwendig, um die Maßnahmen, die Sie nach dem Schengener Vertrag glauben erfüllen zu müssen, wirksam werden zu lassen. Erst wenn ich das also weiß, kann ich von den 0,5 % diejenigen zurückschikken, die einen Asylantrag in einem anderen Staat gestellt haben. Und das in einer Situation, in der gerade diese Gruppe, die in einem anderen Land abgelehnt worden ist, ohne Papiere bei uns einreist.
    Es ist geradezu niederschmetternd, wenn man glaubt, mit diesem Maßnahmenpaket, über eine Verfassungsänderung, könnte man unsere Asyl- und Zuwanderungsproblematik lösen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Ich sage das nicht in der Pose desjenigen, der sich darüber freut. Denn wir müssen es schaffen, daß die Zuwanderung steuerbarer ist,

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Was wollen Sie denn nun eigentlich?)

    daß Zuwanderung eingegrenzt wird. Dann muß man
    aber versuchen, die richtigen Maßnahmen zu finden.
    Die richtigen Maßnahmen kann man aber immer erst abschätzen, wenn man jeden Vorschlag bis zum Detail herunterbuchstabiert. Wir stellen fest, daß dann, wenn man diesen Vorschlag der CDU/CSU, der sich pauschal so gut anhört — Verfassungsänderung bezogen auf Schengen —, auf die Realität herunterbuchstabiert, die Wirkung gleich Null ist.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Null!)

    Ich will dies an dem weiteren Vorschlag, den Sie machen, darstellen. Sie haben in Ihre Verfassungsänderung die Länderliste eingebracht, die davon ausgeht, daß es verfolgungsfreie Staaten gibt. Welches ist das Kriterium für einen verfolgungsfreien Staat? — Da kann man sich nur an eines halten, an die amtliche Statistik des Bundesamtes für ausländische Flüchtlinge. Wenn Sie diese Statistik aller Staaten dieser Welt, von Andorra bis Zypern, durchgehen, und darauf schauen, welche Menschen bei uns Asylanträge stellen, dann stellen Sie plötzlich fest, daß aus Staaten, in denen es keine Verfolgung gibt, d. h. aus denen noch nie jemand in der Bundesrepublik Deutschland wegen politischer Verfolgung anerkannt worden ist, im vorvorigen Jahr 1,3 % der Asylbewerber kamen, im letzten Jahr etwa 2,5 % der Asylbewerber. Wenn ich eine solche Länderliste für 2,5 % der Asylbewerber habe, muß ich erst einmal das Feststellungsverfahren bewältigt haben, um dem Asylbewerber nachzuweisen, wo er eigentlich herkommt. Worauf reduziert sich also dieser Vorschlag zur Verfassungsänderung eigentlich im Kern?

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Auf nichts!) — Sie haben recht, Herr Dr. Hirsch, auf nichts!


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE] — Zurufe von der SPD: Null!)

    Verstehen Sie doch in Ihrem eigenen Interesse, daß man der Bevölkerung doch nicht sagen kann: Dies ist jetzt ein Weg, der wesentlich zur Entlastung der Bundesrepublik Deutschland beiträgt. Dafür darf die Verfassung nicht geändert werden.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE])

    In den Verhandlungen zum Asylbeschleunigungsgesetz, die übrigens im Unterschied zu der öffentlichen Diskussion vor den Wahlen in außerordentlich sachlicher und qualifizierter Weise zwischen den Parteien weitergelaufen sind,

    (Wolfgang Lüder [F.D.P.]: Richtig!)

    sind wir an genau die Frage gekommen, die ich Ihnen eben erläutert habe. Eines der größten Probleme ist die Sachverhaltsfeststellung, die Identifizierung. Erst wenn ich das kann, kann ich letzten Endes eine wie auch immer geartete Maßnahme umsetzen. Das ist unser Grundproblem, auch heute.
    An dieser Stelle kommen wir auch beim Beschleunigungsverfahren an eine Risikogrenze. Das heißt: Wenn wir Voraussetzungen für Maßnahmen schaffen wollen, die über das Beschleunigungsgesetz hinaus wirken sollen, müssen wir auch über solche Dinge sprechen; dazu sind wir auch bereit; es kann nicht nur beim Beschleunigungsgesetz bleiben. Dann muß aber



    Gerd Wartenberg (Berlin)

    eine Lösung gegen die Identitätsverschleierung gefunden werden: Wie kann ich es sanktionieren, wenn derjenige, der bei uns einen Asylantrag stellt, nicht seiner Mitwirkungspflicht hinsichtlich seiner Identifizierung und seiner Herkunft gerecht wird?

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE] — Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das sind alles Ausreden!)

    Diese Frage ist inzwischen die Grundfrage bei allen Verfahren, sowohl bei Beschleunigungsgesetzen unterhalb einer Verfassungsänderung als auch bei Verfassungsänderungen. Diese Frage zu lösen ist schwierig. Sie kann dazu führen, daß wir in ein Spannungsfeld zur Verfassung kommen. Dann müssen wir an dieser Stelle vielleicht über die Verfassung reden, aber an dieser Stelle! Ich sage bis jetzt nur „reden". Aber das ist der eigentliche Kernpunkt, nicht die anderen Fragen, die dann folgen. Es gibt dafür im Moment keinen Vorschlag.
    Meine Damen und Herren, ich will Ihnen an einem Beispiel noch einmal die Wirkungsweise Ihres Gesetzes deutlich machen: Die Schweiz hat im letzten Jahr die Länderliste eingeführt. Diese Länderliste, die in der Schweiz eingeführt worden ist, betrifft Länder wie Bulgarien, Rumänien, eine Vielzahl von Ländern, aus denen auch zu uns viele Flüchtlinge kommen.