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    Plenarprotokoll 12/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Jürgen Warnke 7121 A Wahl der Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik . . 7121 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksachen 12/988, 12/2288) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG) (Drucksachen 12/1869, 12/2288) Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU 7121D Dr. Norbert Wieczorek SPD . . 7122C, 7128 C Edgar Meister, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7123 D Hermann Rind F.D.P 7125 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7126 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7128 A Detlev von Larcher SPD 7129B Eike Ebert SPD 7130 C Hermann Rind F.D.P 7132 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7132 C Christine Lieberknecht, Ministerin des Landes Thüringen 7133 D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 7135B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz — THA KredG) (Drucksache 12/2217) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt (Drucksachen 12/433, 12/1203) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Entschuldung der Treuhandunternehmen (Drucksachen 12/615, 12/1204) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt (Drucksachen 12/618, 12/1205) e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation und Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (Drucksachen 12/552, 12/2139) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7136 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Helmut Esters SPD 7138A Arnulf Kriedner CDU/CSU 7140 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7142A Werner Zywietz F.D.P. 7143 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7145 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7146B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7147B Arnulf Kriedner CDU/CSU 7148A Hinrich Kuessner SPD 7149A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7150 C Dietrich Austermann CDU/CSU 7151 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7153 A Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 7154 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 53 zu Petitionen (Drucksache 12/2294) 7155C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 54 zu Petitionen (Drucksache 12/2295) 7155 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Christian Lenzer, Dirk Fischer (Hamburg), Erich Maaß (Wilhelmshaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Manfred Richter (Bremerhaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Elektrofahrzeuge (Drucksachen 12/1361, 12/2247) Bärbel Sothmann CDU/CSU 7155D Siegmar Mosdorf SPD 7157 B Jürgen Timm F D P 7159B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7160D Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMFT 7161D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7164B Siegmar Mosdorf SPD 7164 C Bodo Seidenthal SPD 7165 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski, Horst Eylmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung (Drucksache 12/2280) Eckhart Pick SPD 7167 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 7168D Nächste Sitzung 7170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 7172* A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 7173* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 7173* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7121 86. Sitzung Bonn, den 20. März 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 20.03.92 Bleser, Peter CDU/CSU 20.03.92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20.03.92* Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20.03.92* Dr. von Billow, Andreas SPD 20.03.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 20.03.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 20.03.92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20.03.92 Duve, Freimut SPD 20.03.92 Dr. Eckhardt, Peter SPD 20.03.92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20.03.92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20.03.92 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 20.03.92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 20.03.92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 20.03.92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 20.03.92 Gallus, Georg F.D.P. 20.03.92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 20.03.92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 20.03.92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 20.03.92 Hasenfratz, Klaus SPD 20.03.92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 20.03.92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 20.03.92 Heyenn, Günther SPD 20.03.92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 20.03.92 Jelpke, Ulla PDS/LL 20.03.92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 20.03.92 Kohn, Roland F.D.P. 20.03.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20.03.92 Koschnick, Hans SPD 20.03.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20.03.92 Günther Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20.03.92 Rudolf Karl Kubicki, Wolfgang F.D.P. 20.03.92 Kuhlwein, Eckart SPD 20.03.92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20.03.92 Karl-Hans Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 20.03.92 Lange, Brigitte SPD 20.03.92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 20.03.92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 20.03.92 Lenzer, Christian CDU/CSU 20.03.92 Meckel, Markus SPD 20.03.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20.03.92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20.03.92 Neumann (Bramsche), SPD 20.03.92 Volker Ostertag, Adolf SPD 20.03.92 Paterna, Peter SPD 20.03.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Pfaff, Martin SPD 20.03.92 Pfuhl, Albert SPD 20.03.92* Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20.03.92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20.03.92 Susanne Rempe, Walter SPD 20.03.92 Reschke, Otto SPD 20.03.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 20.03.92 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 20.03.92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20.03.92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 20.03.92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 20.03.92 Rühe, Volker CDU/CSU 20.03.92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 20.03.92 ** Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 20.03.92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 20.03.92 Dr. Scheer, Hermann SPD 20.03.92 * Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20.03.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 20.03.92 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20.03.92 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 20.03.92 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 20.03.92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 20.03.92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 20.03.92 Hermann Seiters, Rudolf CDU/CSU 20.03.92 Sielaff, Horst SPD 20.03.92 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20.03.92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20.03.92 Stiegler, Ludwig SPD 20.03.92 Titze, Uta SPD 20.03.92 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20.03.92 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20.03.92 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20.03.92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 20.03.92 Walz, Ingrid F.D.P. 20.03.92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 20.03.92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20.03.92 Gert Welt, Jochen SPD 20.03.92 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 20.03.92 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 20.03.92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 20.03.92 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuötting), SPD 20.03.92 Hermann Wohlleben, Verena SPD 20.03.92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 20.03.92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 7172* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Die deutschen Juristen treten häufig später in das Berufsleben ein als die Juristen aus anderen EG-Mitgliedstaaten. Dies können wir uns sowohl wegen des Aufbaus einer funktionsfähigen Rechtspflege in den neuen Ländern als auch im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit in der europäischen Gemeinschaft nicht länger leisten. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Juristenausbildung eingebracht, der eine spürbare Reduzierung der Ausbildungsdauer bringt. Zwar ist die immer stärkere Ausdehnung der Studien- bzw. Ausbildungszeit nicht etwa speziell ein Problem bei den Juristen, sondern vielmehr eine in allen Studienbereichen festzustellende Entwicklung: Die Kultusministerkonferenz hat erst kürzlich bekanntgegeben, daß die durchschnittliche Verweildauer an unseren Universitäten mittlerweile 14,7 Semester beträgt; und zweifelsohne gibt es auch für diese lange Verweildauer vielfältige Ursachen. Gleichwohl sind wir der Auffassung, daß jedenfalls die gesetzgeberischen Vorgaben für die Ausbildung der Juristen in Deutschland den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden sollen. Eines sei dabei freilich auch klargestellt: An der bewährten und auch vom Ausland hoch anerkannten Ausbildung zum Einheitsjuristen wird sich selbstverständlich nichts ändern. Zum Inhalt des Gesetzentwurfes: Erstens. Der Referendardienst wird wieder von 21/2 auf 2 Jahre verkürzt, wie dies schon von 1970 bis 1982 der Fall war. Die Verlängerung auf 21/2 Jahre hat keine merkliche Verbesserung der Ausbildung gebracht, wie heute übereinstimmend festgestellt wird. Ein Qualitätsverlust kann durch eine Straffung des Vorbereitungsdienstes und der Vermeidung von unnötigem Leerlauf vermieden werden. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes wird außerdem die durch die hohe Zahl der Rechtsreferendare überlastete Ausbildungspraxis entlasten. Dies wird auch der Qualität der Ausbildung zugute kommen. Sie wird es in den Ländern, in denen Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bestehen, ermöglichen, diese abzubauen. Zweitens. Die nachhängende schriftliche Prüfungsleistung im Wahlfach am Ende der Referendarausbildung wird abgeschafft. Dies wurde übrigens auch von der 62. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Juni 1991 einstimmig empfohlen. Damit wird wertvolle Korrekturzeit eingespart und den Referendaren ein früherer Berufseintritt ermöglicht, und zwar um etwa 3 Monate. Die schriftliche Prüfung bezieht sich somit nunmehr ausschließlich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. Damit wird der Bedeutung der gemeinsamen Ausbildung aller Juristen in den Kernbereichen des Rechts und der Rechtspraxis Rechnung getragen. Drittens. Die Verpflichtung, während des Studiums studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen vorzusehen, entfällt künftig. Diese 1984 in das Deutsche Richtergesetz eingeführten starr vorgeschriebenen Prüfungen in einem sehr frühen Studienabschnitt sollten feststellen, ob der Student für die weitere Ausbildung fachlich geeignet ist. Die studienbegleitenden Leistungskontrollen haben ihren Zweck jedoch nicht erfüllt. Die Mißerfolgsquote bei den Leistungskontrollen liegt unter 3 % und macht sie damit zu einem untauglichen Instrument. Mit ihrer Einführung ist weder die Durchfallquote in der ersten Staatsprüfung noch die durchschnittliche Studiendauer gesunken oder die Anzahl der Studenten, die frühzeitig aus dem Jura-Studium ausgeschieden sind, gestiegen. Insgesamt behindern die Leistungskontrollen nach den Erkenntnissen der Universitäten ein gleichmäßiges Fortschreiten im Studium und wirken nicht studienverkürzend, sondern studienverlängernd. Viertens. Außer den gerade erwähnten Maßnahmen soll auch ein Anreiz zur früheren Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung gegeben werden, dessen Grundlage die freiwillige Entscheidung des Studenten ist. Wir wissen, daß die nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit der Ersten juristischen Staatsprüfung in vielen Fällen bei potentiellen Examenskandidaten zu einer Verstärkung der Prüfungsangst führt mit der Folge, daß die Meldung zum ersten Prüfungsversuch immer weiter hinausgezögert wird. Deshalb soll nunmehr der erstmals in Bayern durch Verordnung vom 1. Juni 1990 eingeführte sogenannte Freischuß bundesweit möglich gemacht werden. Was bedeutet dies? Jura-Studenten, die die Erste juristische Staatsprüfung bereits nach ununterbrochenem Studium von lediglich 8 Fachsemestern ablegen, können die Prüfung im Falle des Mißerfolges nicht nur einmal, sondern ein zweites Mal wiederholen; der sogenannte Freischuß wird in diesem Fall also nicht angerechnet. „Schnelle Studenten" können sich also der Ersten juristischen Staatsprüfung ohne das belastende Bewußtsein unterziehen, im Falle eines Fehlschlages die Wiederholungsprüfung als letzte Chance unbedingt bestehen zu müssen. Diese Regelung hat einen durchschlagenden Erfolg in Bayern erzielt: Die durchschnittliche Studiendauer sank schon ein Jahr nach Einführung dieser Regelung von 10,57 auf 9,49 Semester. Im ersten Termin haben sich 29 % der Kandidaten, die erstmals in die Prüfung gingen, nach nur 8 Semestern der Ersten juristischen Staatsprüfung gestellt. Im Termin 1991/II sind es bereits über 51 %. Die Schnelligkeit des Prüfungsabschlusses ist auch nicht etwa auf Kosten der Qualität der Ausbildung gegangen: Die 1 236 „Freischützen" in den drei Prüfungsterminen, die bisher stattgefunden haben, haben noch besser getroffen als ihre Kollegen: Es sind weniger durchgefallen und mehr Prädikatsexamina geschrieben worden als bei den länger Studierenden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Anmerkung: Nicht nur alle Untersuchungen über das Verhältnis von Studiendauer zu Examensnote belegen es statistisch, sondern ich kann dies auch aus eigener Erfahrung nur bestätigen: Der Zeitpunkt nach dem 8. Semester ist der richtige für die Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung. Wer länger wartet, hat zwar einen Erkenntniszuwachs, aber in der Regel nur, was die Begrenztheit seines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7173* Wissens angeht. Man kann den gegenwärtigen Studienstoff durchaus in 8 Semestern bewältigen, wenn man nur einigermaßen zielstrebig studiert und den Mut aufbringt, sich der Prüfung zu stellen. Bei Kombinierung aller Verkürzungsmaßnahmen, insbesondere der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 2 Jahre sowie Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens nach 8 Semestern, können damit Studenten künftig in weniger als 7 Jahren einen juristischen Beruf aufnehmen, also um 2 bis 3 Jahre früher als im Durchschnitt bisher. Damit sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, die jetzt erforderlich sind, um die Juristenausbildung einerseits zu verkürzen, aber andererseits ihre Qualität zu erhalten, die der Schlüsselfunktion des Rechts und damit der Juristen für den Staat und für die Gesellschaft in einer freiheitlichen Ordnung gerecht wird. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Das Anliegen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU und der F.D.P. ist die Verkürzung der Dauer der Juristenausbildung. Es verdient Zustimmung. Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Juristenausbildung, erst 1984 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes neu gestaltet, entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer sich rasch wandelnden Zeit. Das gilt vor allem und ganz unbestritten im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Gesamtausbildung, die heute im Durchschnitt etwas zehn Jahre ausmacht. Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind geeignet, die Ausbildung zu verkürzen. Der Entwurf übernimmt vor allem einige Vorschläge des Bundesratsentwurfs zum gleichen Thema, soweit sie Vorbereitungsdienst und zweite Prüfung betreffen. Im Vordergrund steht die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr, die auf Grund der Übergangsregelung sehr rasch eingeführt werden soll. In einem nur zweijährigen Vorbereitungsdienst sind in mehr als einem Jahrzehnt bis Ende 1983 schon einmal Juristen ausgebildet worden. Der Zeitraum ist für den Ausbildungszweck ausreichend. Die Verlängerung auf zweieinhalb Jahre, wie seither vorgesehen, hat die Ausbildung nicht nachweisbar verbessert. Die Vorschrift, daß alle schriftlichen Arbeiten am Ende der Ausbildung bei der letzten Pflichtstation zu erbringen sind, wird die Prüfungszeit der zweiten Prüfung verkürzen. Das gleiche gilt für die Beschränkung der schriftlichen Prüfung auf den Bereich der Pflichtstationen. Eine interessante Diskussion erhoffe ich mir zu dem Vorschlag, die erstmals 1990 in Bayern eingeführte und von mehreren Ländern bereits übernommene „Freischuß"-Regelung jetzt auch im Bundesrecht zu verankern, wenn auch — was notwendig ist — mit weitgehenden Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt nicht die im Bundesratsentwurf enthaltenen Vorschläge, mit denen durch Begrenzung des Ausbildungsinhalts und die Gestaltung der ersten Prüfung die Studiendauer — durchschnittlich annähernd sechs Jahre — verkürzt werden soll. Der Entwurf enthält sich auch der Stimme zur besseren Berücksichtigung der Belange der europäischen Integration und zur besseren Berufsvorbereitung. Diese Themen wird man, wenn schon die Juristenausbildung im Deutschen Bundestag wieder zur Diskussion steht, nicht übergehen können. Nicht umsonst wird dies von fast allen Ländern verlangt, wie der Bundesratsentwurf zeigt. Während wir auf der Ebene des Bundes unser Teil tun, werden die Länder sicherlich weiter daran arbeiten, in ihrem Bereich alle Schritte zu unternehmen, die noch zur Verkürzung der Ausbildung beitragen können. Die lange, zur Zeit im Durchschnitt etwa einjährige Prüfungszeit — in Europa ein einmaliger Fall — ist nicht nur durch das gegenwärtige Bundesrecht veranlaßt. Auch die mancherorts, besonders in den Universitätsstädten, über ein Jahr hinausgehenden Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst sind schwer erträglich. Soweit die Ausbildungskapazitäten etwa in den Stadtstaaten eine raschere Einstellung von Referendaren nicht ermöglichen, könnte man z. B. daran denken, daß mit dem Mittel der Kooperation zwischen den Ländern — kooperativer Bundesstaat! — einzelne Stationen in einem anderen Land absolviert werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn insbesondere die Vorschläge, die auf eine Verkürzung des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungszeiten abzielen, nicht zuletzt im Interesse der Neuländer zügig beraten und verabschiedet würden. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 640. Sitzung am 13. März 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 13. März 1992 die Entschließungsanträge 12/151, 12/155 sowie die Anträge 12/392, 12/555 zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/704 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/8537 Drucksache 12/1245 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/895 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/7527 Drucksache 11/5182 7174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7990 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1914 Nrn. 3-6, 8-15 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/157 Nr. 1.12 Drucksache 12/1003 Nr. 21 Drucksache 12/1174 Nrn. 2.20, 2.21, 2.23 Drucksache 12/1339 Nr. 2.14 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 12/1072 Nr. 27
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    Rede von Jürgen Timm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zunächst einmal möchte ich der Regierung und den verantwortlichen Mitarbeitern, die die Antwort auf die Große Anfrage gegeben haben, meinen Dank aussprechen. Ich habe den
    Eindruck, daß die Antwort sehr sachlich, nüchtern zu einem Problem Stellung nimmt, das noch gar nicht einen absehbaren ausreichenden Erfolg in dem hier schon angesprochenen Sinn haben kann, weil doch verschiedene Dinge ganz einfach aus technischen und forscherischen Gesichtspunkten der weiteren Zukunft überlassen bleiben müssen.
    Bisher kennen wir die Reduzierung der spezifischen Verbrauche von Treibstoff bei Kraftfahrzeugen durch entsprechende Motorentechnologien, durch Entgiftung der Abgase, z. B. durch Entbleiung und durch Katalysatoren. Das sind die herkömmlichen Methoden, um die Umwelt von Schadstoffen zu entlasten. Das Potential ist noch lange nicht ausgeschöpft. Das geht auch aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Hier besteht durchaus ein Konkurrenzproblem für die Einführung von Elektrofahrzeugen. Aber gleichwohl darf natürlich der Kreativität für weitere Entwicklungen hier keine Grenze gesetzt werden. Ich frage mich nur, Herr Kollege Mosdorf, ob das alles aus dem Forschungshaushalt bezahlt werden muß. Das meiste von dem, was Sie zu Recht und was auch wir fordern, hat mit Forschung im Prinzip nichts mehr zu tun. Wir müssen wahrscheinlich andere Instrumente anwenden, um zum Erfolg zu kommen.
    Wir wollten wissen, in welchem Rahmen Elektroantriebe bei Kraftfahrzeugen ihren Beitrag dazu leisten können, und zwar insbesondere in lokalen Bereichen, den Schadstoffausstoß und den Verkehrslärm drastisch zu reduzieren. Man muß wissen: der gesamte Verkehr ist am Endenergieverbrauch mit etwa 25 beteiligt, und das bei einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von 17 %. Das ist zu gering. Da kann man also noch sehr viel mehr tun.
    Wir sind uns bewußt, daß in der Gesamtenergiebilanz elektrische Antriebssysteme für mobile Kraftfahrzeuge, d. h. also durch Batterie betriebene, nicht gerade zur Euphorie in Sachen Energieeinsparung und Schadstoffentlastung führen dürften, wenn es insbesondere um die nackten Zahlen geht. Trotzdem ist es eben notwendig, den Sachstand besser kennenzulernen, um daraus die Schlüsse zu ziehen. Es ist auch notwendig, Maßnahmen und Ergebnisse aus anderen Ländern besser zu kennen.
    Die Große Anfrage dient diesem Ziel. Wir wollen auch wissen, wie über Substitution der herkömmlichen Treibstoffe unter Anwendung solcher, möglicherweise regenerativer Energien weitere Verbesserungen im Endenergieverbrauch erreicht werden können.
    In der Antwort stellt die Bundesregierung fest, daß sie die Intention der Anfrage teilt, daß auch Elektrofahrzeuge in der Zukunft jedenfalls eine gewisse Bedeutung bei der Entlastung von Verkehrsemissionen haben werden. Der TÜV Rheinland hat z. B. Untersuchungen gemacht und festgestellt, daß hier im Prinzip nur in Ballungsräumen ein Erfolg erzielbar ist, und zwar bei einem hohen Verkehrsaufkommen insgesamt. Wenn Fördermaßnahmen und gesetzgeberische Veranlassungen darüber hinaus einen gewissen Druck auf die betroffene Kraftfahrzeugindustrie ausüben, sich intensiver mit der Veränderung der Kraftfahrzeuge in der Zukunft zu befassen, dann hat diese Anfrage und dann haben vor allen Dingen die erheb-



    Jürgen Timm
    lichen staatlichen Mittel für entsprechende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ihren Sinn schon erfüllt. Umgesetzt werden müssen die Ergebnisse von der Industrie; aber wir müssen unsere Erkenntnisse dazu nutzen, die Rahmenbedingungen zu definieren und durchzusetzen.
    Wichtig ist aber auch, daß bereits jetzt ein Einfluß auf die Energiebilanz genommen werden muß. Es reicht nicht aus, mit sauberen Elektrofahrzeugen zwar am Einsatzort eine qualitative Verbesserung für die Umwelt zu erhalten, wenn dafür die Belastung an anderer Stelle erhöht wird. Das trifft sowohl für die Energieerzeugung als auch für die Produktion und Entsorgung der durch neue Technologien entstandenen Energieträger zu, z. B. der Batterien und der Anlagen.
    Auch und gerade bei der Diskussion über den Einsatz regenerativer Energien muß klar sein, daß keine Schönschreibung die durchaus vorhandenen Probleme verdeckt. Deshalb wehre ich mich so ein bißchen dagegen, daß wir hier in Deutschland die aus dem Amerikanischen übersetzte Formulierung „NullEmissions-Fahrzeug" übernehmen. Eine solche Bezeichnung ist nur dazu geeignet, die tatsächlich bestehenden Produktions- und Entsorgungsprobleme zu verdrängen.
    Im übrigen: Die US-Standards, die auf Papier niedergeschrieben sind, sind ein Teil, die Praxis in den USA ist ein anderer Teil. Wenn man mit offenen Augen kreuz und quer durch das Land fährt, dann sieht man sehr schnell, daß punktuell zwar mit hochentwickelter Technologie und fortgeschrittener Wissenschaft gearbeitet wird, die Ressourcen aber in einer nicht mehr erträglichen Weise verschwendet werden. Das miteinander in Einklang zu bringen ist eine schwierige Aufgabe, die wir hier nicht leisten müssen. Denn unser Prinzip, hier in Schritten vorwärts zu gehen, um Verbesserungen zu erreichen, halte ich für besser.
    Einen guten Erfolg mit eben solchen Schritten haben wir in der Bundesrepublik bei der Entwicklung von Hochenergiebatterien durch verschiedene Hersteller zu verzeichnen. Diese Entwicklung, die zwar noch nicht abgeschlossen ist, aber bereits zur Einsatzreife geführt hat, ist unbedingt erforderlich, wenn man z. B. an Energiespeichersysteme denkt.
    Gerade bei der Nutzbarmachung regenerativer Energien für den Kraftfahrzeugbereich gibt es noch ein weites Feld der technologischen Betätigung. Dabei kann es nach Lage der Dinge nicht darum gehen, ob denn insbesondere diese Energien über entsprechende Anlagen für eine direkte Versorgung von Elektrofahrzeugen verfügbar gemacht werden können. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, gehen alle betroffenen Energieformen heute in die allgemeine Stromversorgung ein. Das ist auch nicht anders zu erwarten und auch im Sinne der Umweltentlastung nicht schädlich.
    Eine Trennung der Systeme, d. h. ein gezielter Kraftwerkseinsatz für eine spezielle Verwendung, ist nicht absehbar und wahrscheinlich weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Der Stromverbrauch der Elektrofahrzeuge würde selbst bei einer Zulassung in
    Millionenhöhe 0,5 % des erzeugten elektrischen Stroms nicht übersteigen.
    Ziemlich deutlich geworden ist in der Antwort der Bundesregierung, daß die Konkurrenz zwischen herkömmlich betriebenen Kraftfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei Ausschöpfung der Kraftstoffeinsparung in Verbrennungsmotoren noch einige Zeit erhalten bleibt. — Ich habe ja eingangs schon gesagt, daß hier noch ein ganz gewaltiges Potential vorhanden ist. — Das soll nun nicht negativ gesehen werden, sondern — im Gegenteil — zu weiteren Anstrengungen bei der Substitution von fossilen Kraftstoffen führen. Diese Substitution muß uns im Hinblick auf den gewaltigen „Generationenraub", den wir mit der Ausbeutung der fossilen Brennstoffe zur Zeit mit steigender Tendenz begehen, sowieso gelingen.
    Elektrofahrzeuge können zur Zeit nur bedingt — aber lokal durchaus — einen Beitrag zur Umweltverbesserung leisten. Diesen Ansatz sollten wir nutzen, unsere Forschungs- und Entwicklungspolitik weiterhin in den Dienst der Sache zu stellen. Insbesondere aber sind die Automobilindustrie und die Privatwirtschaft gefordert, den Wettbewerb bei der Herstellung der Wirtschaftlichkeit solcher Fahrzeuge anzunehmen. Es muß ja ein solches Fahrzeug — wie ich es hier in einer Zeitschrift gefunden habe — nicht gerade für die Schokoladenwerbung benutzt werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum nicht!)

    Aber man kann dem Werbenden schon ein Lob aussprechen. Er hat eine sehr billige Art der Werbung gefunden

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und eine sinnvolle!)

    und ein Fahrzeug als Vehikel dazu benutzt. Wenn das dabei hilft, für das Fahrzeug einen breiteren Markt zu schaffen, soll das nur recht sein.
    Ganz sicher werden wir nach Abschluß der von uns gemeinsam beschlossenen Durchführung des Flottenversuchs mit Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen im Alltagseinsatz weitere wertvolle Erkenntnisse bekommen. Wir sollten alle Erkenntnisse, die wir aus verschiedenenen Unternehmungen gewonnen haben, dazu nutzen, um dafür zu sorgen, daß Elektrofahrzeuge auch in Zukunft in zunehmendem Maße ihren Stellenwert in unserem Verkehrsbereich bekommen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
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Das Wort hat der Kollege Dr. Fritz Schumann.

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    Rede von Dr. Fritz Schumann


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entwicklungen auf dem Elektrofahrzeugsektor bleiben nicht ohne Beachtung, zumal sie auch Maßstab technischer Innovation sind. Sie sind natürlich bei weitem nicht die einzige Alternative für denkbare Energie- und Antriebskonzepte. Insbesondere Herr Mosdorf und andere Vorredner haben hier darauf hingewiesen.



    Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt)

    Die Große Anfrage und auch die hier vorliegende Antwort enthalten neben durchaus interessanten Fragen und Antworten die Intuition, daß die Lösung gegenwärtig so belastender Probleme von Verkehr und Umwelt nun des Elektromobils bedarf. Um es von vornherein zu sagen: Die besten Elektrofahrzeuge sind die elektrischen Schienenfahrzeuge, sind Elektro-Lok, S-Bahn und elektrische Straßen- bzw. U- Bahn. Die Verfasser der Großen Anfrage zu Elektrofahrzeugen sollten sich darüber klarwerden, daß die Lösung der Verkehrsprobleme wie wir sie heute haben, in erster Linie eine Frage struktureller Effizienz und erst in zweiter Linie eine Frage technologischer Effizienz ist. Ein Stau von Hunderten von Elektroautos mag zwar nicht so die Luft verpesten wie einer mit konventionellen Fahrzeugen. Die strukturellen Probleme des motorisierten Individualverkehrs durch Elektroautos jedoch bleiben. Unfallgefahr, Parkplatzprobleme, Belastung der Umwelt durch Fertigung, Betrieb und Verwertung bleiben, sind teilweise sogar höher einzustufen. Ich denke nur an die zur Zeit noch relativ giftigen Hochenergieakkumulatoren.
    Vor Ort verbessert sich durch Elektrofahrzeuge zwar die Ökobilanz, da diese Fahrzeuge weniger Lärm verursachen und kaum Schadstoffe emittieren. Durch Abhängigkeit vom Strom aus der Steckdose, bei dessen Bereitstellung derzeit erhebliche Emissionsmengen entstehen, kann von einer Reduzierung von Schadstoffen, insbesondere der Reduzierung von Kohlendioxid, jedoch keine Rede sein.
    Nach Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt emittiert ein Mittelklassewagen auf 100 Kilometer 18 bis 20 Kilogramm Kohlendioxid, während ein Elektromobil, dessen Ladestrom von einem Kohlekraftwerk erzeugt wird, für die gleiche Strecke 70 Kilogramm freisetzt.
    Nun werden einige sicher anmerken, wir könnten den Strom auch mit Atomenergie erzeugen, also kohlendioxidfrei, wie behauptet wird. Das RWE argumentiert so: Elektrofahrzeuge, die tagsüber fahren, werden nachts an der Steckdose mit verbilligtem Nachtstrom aufgeladen. 40 % davon seien Atomstrom, der ohne Luftschadschoffe erzeugt würde, weshalb der Schadstoffausstoß von Elektrofahrzeugen geringer sei.
    Von einer kohlendioxidfreien Erzeugung von Strom aus Atomkraftwerken kann jedoch keine Rede sein. Schon für die Urangewinnung und -aufbereitung werden große Mengen an fossilen Energieträgern verbraucht. Natürlich gehören zu einem auf Atomenergie basierenden Energiesystem auch mit Kohle, Erdgas und 01 betriebene Mittel- und Spitzenlastkraftwerke.
    Keinesfalls sollten wir jedoch den Risiken des individuellen Straßenverkehrs weitere Risiken des vermehrten Atomenergieausbaus hinzufügen. Wer möchte als Umweltfreund schon gerne ein Atomauto fahren?
    Noch ein Wort zur geplanten Einführung von Elektroautos in den USA. Die strukturellen Verkehrsprobleme sind dort natürlich die gleichen wie bei uns. Die US-Pkw-Flotte verbraucht jedoch im Durchschnitt erheblich mehr Kraftstoff als bei uns. Würde der Treibstoffverbrauch aller US-Kraftfahrzeuge auf westeuropäisches Niveau gesenkt — dieser könnte bekanntlich noch niedriger liegen —, würde eine Erdölmenge eingespart, die dem gegenwärtigen Verbrauch von China, Indien und dem afrikanischen Kontinent zusammen entspricht. Gerade in den USA und in Kanada, den Staaten mit dem höchsten ProKopf-Energieverbrauch der Erde könnten Investitionen in die Effizienzsteigerung der Energieausnutzung erheblich mehr Energie einsparen und Kohlendioxidemissionen vermeiden, als wenn in Elektroautos investiert wird. Wie gesagt: Das sind sicher interessante Entwicklungsrichtungen. Es gibt mehr davon.
    Ein Umsteuern in Sachen Verkehrspolitik bleibt jedoch auch in den USA früher oder später unumgänglich. Sinnvoll wäre es allenfalls, in Zukunft Elektrofahrzeuge zu betreiben, die ihren Strom aus regenerativen Energiequellen beziehen, also aus Wind, Wasser und Solarstromerzeugungsanlagen. Das kann jedoch nur der zweite Schritt sein. Im ersten Schritt muß es darum gehen, unsinnige Mobilität zu verringern, den motorisierten Individualverkehr, insbesondere in den Ballungszentren, zurückzudrängen und auf die Schiene zu verlagern, auf elektrische Schienenfahrzeuge, versteht sich. Gestern ist dazu in diesem Haus ausführlich diskutiert,

    (Vorsitz: Vizepräsident Helmuth Becker)

    zum Schluß aber nur ein parteipolitischer Schlagabtausch geführt worden.
    Da möchte ich schon mehr der Frau Bundesbauministerin in ihrer gestern in einem Rundfunkinterview geäußerten Meinung Durchhaltevermögen wünschen. In Auswertung von Experimenten in Berlin und Buxtehude stellte sie fest, daß es in erster Linie darum gehen müßte, Gewerbe- und Wohngebiete wieder näher zusammenzubringen und vor allem die unsinnige Politik der Einkaufszentren außerhalb der Stadt, die nur mit dem Pkw zu erreichen sind, zu beenden. In den neuen Bundesländern hätte dazu die Möglichkeit bestanden. Was ich bisher sehe und erlebe, widerspricht jedoch jeder Vernunft, nicht nur der verkehrspolitischen.
    Danke.

    (Beifall des Abg. Horst Kubatschka [SPD])