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    Plenarprotokoll 12/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Jürgen Warnke 7121 A Wahl der Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik . . 7121 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksachen 12/988, 12/2288) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG) (Drucksachen 12/1869, 12/2288) Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU 7121D Dr. Norbert Wieczorek SPD . . 7122C, 7128 C Edgar Meister, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7123 D Hermann Rind F.D.P 7125 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7126 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7128 A Detlev von Larcher SPD 7129B Eike Ebert SPD 7130 C Hermann Rind F.D.P 7132 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7132 C Christine Lieberknecht, Ministerin des Landes Thüringen 7133 D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 7135B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz — THA KredG) (Drucksache 12/2217) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt (Drucksachen 12/433, 12/1203) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Entschuldung der Treuhandunternehmen (Drucksachen 12/615, 12/1204) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt (Drucksachen 12/618, 12/1205) e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation und Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (Drucksachen 12/552, 12/2139) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7136 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Helmut Esters SPD 7138A Arnulf Kriedner CDU/CSU 7140 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7142A Werner Zywietz F.D.P. 7143 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7145 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7146B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7147B Arnulf Kriedner CDU/CSU 7148A Hinrich Kuessner SPD 7149A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7150 C Dietrich Austermann CDU/CSU 7151 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7153 A Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 7154 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 53 zu Petitionen (Drucksache 12/2294) 7155C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 54 zu Petitionen (Drucksache 12/2295) 7155 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Christian Lenzer, Dirk Fischer (Hamburg), Erich Maaß (Wilhelmshaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Manfred Richter (Bremerhaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Elektrofahrzeuge (Drucksachen 12/1361, 12/2247) Bärbel Sothmann CDU/CSU 7155D Siegmar Mosdorf SPD 7157 B Jürgen Timm F D P 7159B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7160D Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMFT 7161D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7164B Siegmar Mosdorf SPD 7164 C Bodo Seidenthal SPD 7165 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski, Horst Eylmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung (Drucksache 12/2280) Eckhart Pick SPD 7167 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 7168D Nächste Sitzung 7170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 7172* A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 7173* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 7173* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7121 86. Sitzung Bonn, den 20. März 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 20.03.92 Bleser, Peter CDU/CSU 20.03.92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20.03.92* Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20.03.92* Dr. von Billow, Andreas SPD 20.03.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 20.03.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 20.03.92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20.03.92 Duve, Freimut SPD 20.03.92 Dr. Eckhardt, Peter SPD 20.03.92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20.03.92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20.03.92 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 20.03.92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 20.03.92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 20.03.92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 20.03.92 Gallus, Georg F.D.P. 20.03.92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 20.03.92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 20.03.92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 20.03.92 Hasenfratz, Klaus SPD 20.03.92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 20.03.92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 20.03.92 Heyenn, Günther SPD 20.03.92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 20.03.92 Jelpke, Ulla PDS/LL 20.03.92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 20.03.92 Kohn, Roland F.D.P. 20.03.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20.03.92 Koschnick, Hans SPD 20.03.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20.03.92 Günther Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20.03.92 Rudolf Karl Kubicki, Wolfgang F.D.P. 20.03.92 Kuhlwein, Eckart SPD 20.03.92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20.03.92 Karl-Hans Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 20.03.92 Lange, Brigitte SPD 20.03.92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 20.03.92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 20.03.92 Lenzer, Christian CDU/CSU 20.03.92 Meckel, Markus SPD 20.03.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20.03.92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20.03.92 Neumann (Bramsche), SPD 20.03.92 Volker Ostertag, Adolf SPD 20.03.92 Paterna, Peter SPD 20.03.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Pfaff, Martin SPD 20.03.92 Pfuhl, Albert SPD 20.03.92* Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20.03.92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20.03.92 Susanne Rempe, Walter SPD 20.03.92 Reschke, Otto SPD 20.03.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 20.03.92 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 20.03.92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20.03.92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 20.03.92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 20.03.92 Rühe, Volker CDU/CSU 20.03.92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 20.03.92 ** Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 20.03.92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 20.03.92 Dr. Scheer, Hermann SPD 20.03.92 * Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20.03.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 20.03.92 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20.03.92 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 20.03.92 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 20.03.92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 20.03.92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 20.03.92 Hermann Seiters, Rudolf CDU/CSU 20.03.92 Sielaff, Horst SPD 20.03.92 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20.03.92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20.03.92 Stiegler, Ludwig SPD 20.03.92 Titze, Uta SPD 20.03.92 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20.03.92 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20.03.92 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20.03.92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 20.03.92 Walz, Ingrid F.D.P. 20.03.92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 20.03.92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20.03.92 Gert Welt, Jochen SPD 20.03.92 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 20.03.92 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 20.03.92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 20.03.92 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuötting), SPD 20.03.92 Hermann Wohlleben, Verena SPD 20.03.92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 20.03.92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 7172* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Die deutschen Juristen treten häufig später in das Berufsleben ein als die Juristen aus anderen EG-Mitgliedstaaten. Dies können wir uns sowohl wegen des Aufbaus einer funktionsfähigen Rechtspflege in den neuen Ländern als auch im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit in der europäischen Gemeinschaft nicht länger leisten. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Juristenausbildung eingebracht, der eine spürbare Reduzierung der Ausbildungsdauer bringt. Zwar ist die immer stärkere Ausdehnung der Studien- bzw. Ausbildungszeit nicht etwa speziell ein Problem bei den Juristen, sondern vielmehr eine in allen Studienbereichen festzustellende Entwicklung: Die Kultusministerkonferenz hat erst kürzlich bekanntgegeben, daß die durchschnittliche Verweildauer an unseren Universitäten mittlerweile 14,7 Semester beträgt; und zweifelsohne gibt es auch für diese lange Verweildauer vielfältige Ursachen. Gleichwohl sind wir der Auffassung, daß jedenfalls die gesetzgeberischen Vorgaben für die Ausbildung der Juristen in Deutschland den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden sollen. Eines sei dabei freilich auch klargestellt: An der bewährten und auch vom Ausland hoch anerkannten Ausbildung zum Einheitsjuristen wird sich selbstverständlich nichts ändern. Zum Inhalt des Gesetzentwurfes: Erstens. Der Referendardienst wird wieder von 21/2 auf 2 Jahre verkürzt, wie dies schon von 1970 bis 1982 der Fall war. Die Verlängerung auf 21/2 Jahre hat keine merkliche Verbesserung der Ausbildung gebracht, wie heute übereinstimmend festgestellt wird. Ein Qualitätsverlust kann durch eine Straffung des Vorbereitungsdienstes und der Vermeidung von unnötigem Leerlauf vermieden werden. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes wird außerdem die durch die hohe Zahl der Rechtsreferendare überlastete Ausbildungspraxis entlasten. Dies wird auch der Qualität der Ausbildung zugute kommen. Sie wird es in den Ländern, in denen Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bestehen, ermöglichen, diese abzubauen. Zweitens. Die nachhängende schriftliche Prüfungsleistung im Wahlfach am Ende der Referendarausbildung wird abgeschafft. Dies wurde übrigens auch von der 62. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Juni 1991 einstimmig empfohlen. Damit wird wertvolle Korrekturzeit eingespart und den Referendaren ein früherer Berufseintritt ermöglicht, und zwar um etwa 3 Monate. Die schriftliche Prüfung bezieht sich somit nunmehr ausschließlich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. Damit wird der Bedeutung der gemeinsamen Ausbildung aller Juristen in den Kernbereichen des Rechts und der Rechtspraxis Rechnung getragen. Drittens. Die Verpflichtung, während des Studiums studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen vorzusehen, entfällt künftig. Diese 1984 in das Deutsche Richtergesetz eingeführten starr vorgeschriebenen Prüfungen in einem sehr frühen Studienabschnitt sollten feststellen, ob der Student für die weitere Ausbildung fachlich geeignet ist. Die studienbegleitenden Leistungskontrollen haben ihren Zweck jedoch nicht erfüllt. Die Mißerfolgsquote bei den Leistungskontrollen liegt unter 3 % und macht sie damit zu einem untauglichen Instrument. Mit ihrer Einführung ist weder die Durchfallquote in der ersten Staatsprüfung noch die durchschnittliche Studiendauer gesunken oder die Anzahl der Studenten, die frühzeitig aus dem Jura-Studium ausgeschieden sind, gestiegen. Insgesamt behindern die Leistungskontrollen nach den Erkenntnissen der Universitäten ein gleichmäßiges Fortschreiten im Studium und wirken nicht studienverkürzend, sondern studienverlängernd. Viertens. Außer den gerade erwähnten Maßnahmen soll auch ein Anreiz zur früheren Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung gegeben werden, dessen Grundlage die freiwillige Entscheidung des Studenten ist. Wir wissen, daß die nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit der Ersten juristischen Staatsprüfung in vielen Fällen bei potentiellen Examenskandidaten zu einer Verstärkung der Prüfungsangst führt mit der Folge, daß die Meldung zum ersten Prüfungsversuch immer weiter hinausgezögert wird. Deshalb soll nunmehr der erstmals in Bayern durch Verordnung vom 1. Juni 1990 eingeführte sogenannte Freischuß bundesweit möglich gemacht werden. Was bedeutet dies? Jura-Studenten, die die Erste juristische Staatsprüfung bereits nach ununterbrochenem Studium von lediglich 8 Fachsemestern ablegen, können die Prüfung im Falle des Mißerfolges nicht nur einmal, sondern ein zweites Mal wiederholen; der sogenannte Freischuß wird in diesem Fall also nicht angerechnet. „Schnelle Studenten" können sich also der Ersten juristischen Staatsprüfung ohne das belastende Bewußtsein unterziehen, im Falle eines Fehlschlages die Wiederholungsprüfung als letzte Chance unbedingt bestehen zu müssen. Diese Regelung hat einen durchschlagenden Erfolg in Bayern erzielt: Die durchschnittliche Studiendauer sank schon ein Jahr nach Einführung dieser Regelung von 10,57 auf 9,49 Semester. Im ersten Termin haben sich 29 % der Kandidaten, die erstmals in die Prüfung gingen, nach nur 8 Semestern der Ersten juristischen Staatsprüfung gestellt. Im Termin 1991/II sind es bereits über 51 %. Die Schnelligkeit des Prüfungsabschlusses ist auch nicht etwa auf Kosten der Qualität der Ausbildung gegangen: Die 1 236 „Freischützen" in den drei Prüfungsterminen, die bisher stattgefunden haben, haben noch besser getroffen als ihre Kollegen: Es sind weniger durchgefallen und mehr Prädikatsexamina geschrieben worden als bei den länger Studierenden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Anmerkung: Nicht nur alle Untersuchungen über das Verhältnis von Studiendauer zu Examensnote belegen es statistisch, sondern ich kann dies auch aus eigener Erfahrung nur bestätigen: Der Zeitpunkt nach dem 8. Semester ist der richtige für die Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung. Wer länger wartet, hat zwar einen Erkenntniszuwachs, aber in der Regel nur, was die Begrenztheit seines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7173* Wissens angeht. Man kann den gegenwärtigen Studienstoff durchaus in 8 Semestern bewältigen, wenn man nur einigermaßen zielstrebig studiert und den Mut aufbringt, sich der Prüfung zu stellen. Bei Kombinierung aller Verkürzungsmaßnahmen, insbesondere der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 2 Jahre sowie Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens nach 8 Semestern, können damit Studenten künftig in weniger als 7 Jahren einen juristischen Beruf aufnehmen, also um 2 bis 3 Jahre früher als im Durchschnitt bisher. Damit sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, die jetzt erforderlich sind, um die Juristenausbildung einerseits zu verkürzen, aber andererseits ihre Qualität zu erhalten, die der Schlüsselfunktion des Rechts und damit der Juristen für den Staat und für die Gesellschaft in einer freiheitlichen Ordnung gerecht wird. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Das Anliegen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU und der F.D.P. ist die Verkürzung der Dauer der Juristenausbildung. Es verdient Zustimmung. Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Juristenausbildung, erst 1984 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes neu gestaltet, entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer sich rasch wandelnden Zeit. Das gilt vor allem und ganz unbestritten im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Gesamtausbildung, die heute im Durchschnitt etwas zehn Jahre ausmacht. Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind geeignet, die Ausbildung zu verkürzen. Der Entwurf übernimmt vor allem einige Vorschläge des Bundesratsentwurfs zum gleichen Thema, soweit sie Vorbereitungsdienst und zweite Prüfung betreffen. Im Vordergrund steht die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr, die auf Grund der Übergangsregelung sehr rasch eingeführt werden soll. In einem nur zweijährigen Vorbereitungsdienst sind in mehr als einem Jahrzehnt bis Ende 1983 schon einmal Juristen ausgebildet worden. Der Zeitraum ist für den Ausbildungszweck ausreichend. Die Verlängerung auf zweieinhalb Jahre, wie seither vorgesehen, hat die Ausbildung nicht nachweisbar verbessert. Die Vorschrift, daß alle schriftlichen Arbeiten am Ende der Ausbildung bei der letzten Pflichtstation zu erbringen sind, wird die Prüfungszeit der zweiten Prüfung verkürzen. Das gleiche gilt für die Beschränkung der schriftlichen Prüfung auf den Bereich der Pflichtstationen. Eine interessante Diskussion erhoffe ich mir zu dem Vorschlag, die erstmals 1990 in Bayern eingeführte und von mehreren Ländern bereits übernommene „Freischuß"-Regelung jetzt auch im Bundesrecht zu verankern, wenn auch — was notwendig ist — mit weitgehenden Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt nicht die im Bundesratsentwurf enthaltenen Vorschläge, mit denen durch Begrenzung des Ausbildungsinhalts und die Gestaltung der ersten Prüfung die Studiendauer — durchschnittlich annähernd sechs Jahre — verkürzt werden soll. Der Entwurf enthält sich auch der Stimme zur besseren Berücksichtigung der Belange der europäischen Integration und zur besseren Berufsvorbereitung. Diese Themen wird man, wenn schon die Juristenausbildung im Deutschen Bundestag wieder zur Diskussion steht, nicht übergehen können. Nicht umsonst wird dies von fast allen Ländern verlangt, wie der Bundesratsentwurf zeigt. Während wir auf der Ebene des Bundes unser Teil tun, werden die Länder sicherlich weiter daran arbeiten, in ihrem Bereich alle Schritte zu unternehmen, die noch zur Verkürzung der Ausbildung beitragen können. Die lange, zur Zeit im Durchschnitt etwa einjährige Prüfungszeit — in Europa ein einmaliger Fall — ist nicht nur durch das gegenwärtige Bundesrecht veranlaßt. Auch die mancherorts, besonders in den Universitätsstädten, über ein Jahr hinausgehenden Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst sind schwer erträglich. Soweit die Ausbildungskapazitäten etwa in den Stadtstaaten eine raschere Einstellung von Referendaren nicht ermöglichen, könnte man z. B. daran denken, daß mit dem Mittel der Kooperation zwischen den Ländern — kooperativer Bundesstaat! — einzelne Stationen in einem anderen Land absolviert werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn insbesondere die Vorschläge, die auf eine Verkürzung des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungszeiten abzielen, nicht zuletzt im Interesse der Neuländer zügig beraten und verabschiedet würden. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 640. Sitzung am 13. März 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 13. März 1992 die Entschließungsanträge 12/151, 12/155 sowie die Anträge 12/392, 12/555 zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/704 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/8537 Drucksache 12/1245 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/895 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/7527 Drucksache 11/5182 7174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7990 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1914 Nrn. 3-6, 8-15 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/157 Nr. 1.12 Drucksache 12/1003 Nr. 21 Drucksache 12/1174 Nrn. 2.20, 2.21, 2.23 Drucksache 12/1339 Nr. 2.14 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 12/1072 Nr. 27
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs das Wort.


Rede von Dr. Ulrich Briefs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS/LL)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Handhabung des Wirtschaftsaufbaus im Osten durch Bundesregierung und Treuhandanstalt gerät zur Tragödie, zur Tragödie für immer mehr Menschen, die in die Arbeitslosigkeit, den Verlust der Existenzgrundlage und den Sinnverlust für ihr restliches Leben abgedrängt werden.
Es gibt kein drängenderes, kein drückenderes Problem, wie ich immer wieder in zahlreichen Gesprächen in Ostdeutschland vernehme, als den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Sorge, was denn sein wird, wenn die ABM-Stelle, die man jetzt noch hat, ausläuft.
Die Treuhandanstalt hat hieran nicht die Alleinschuld. Hauptschuldiger ist die Bundesregierung mit ihrer Plan- und Konzeptionslosigkeit. Aber die Treuhand hat ein gerüttelt Maß an Mitschuld. Über ein Jahr Privatisierung durch die Treuhandanstalt liegen nun hinter uns. Das Ergebnis ist katastrophal: über 1,3 Millionen Arbeitslose, 500 000 Kurzarbeiter; weitere 300 000 bis 600 000 Entlassungen in Treuhandbetrieben sind im kommenden Sommer abzusehen.
Übrigens: Nichts ist geschehen, als wir im vorigen Sommer vor dem Abbau von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen im gerade vergangenen Winter — wie es dann tatsächlich auch geschehen ist — gewarnt haben.
Die Produktion im Osten kommt nicht in Gang. Der Osten der neuen Bundesrepublik Deutschland droht auch dank der Treuhandanstalt zur perspektivlosen Dauerdepressionszone zu werden. Die Produktion im Osten kommt übrigens deshalb nicht in Gang, weil wir im Westen und weltweit, z. B. im Stahlbereich, bei den Werften und in anderen größeren Wirtschaftszweigen, seit Jahren, zum Teil seit mehr als einem Jahrzehnt, Überkapazitäten haben. Das ist der entscheidende Punkt.
Daran scheitert auch die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt, wenn man sie an den Zielen des Produktionsaufbaus und der Arbeitsplatzbeschaffung mißt. Welche Werftengruppe, welcher Stahlkonzern, in der Zukunft welches Chemieunternehmen wird in Ostdeutschland neue Kapazitäten aufbauen, wenn die eigenen hochmodernen Kapazitäten im Westen nicht ausgelastet sind?
Der Aufschwung scheitert aber auch an der verfehlten Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Die Verschuldungsorgie dieser Bundesregierung hat dazu beigetragen, die Zinsen auf eine solche Höhe zu drücken — wie wir alle wissen —, daß auch die interne Verzinsung in den Unternehmen das ist der wesentlichste Bestandteil der mit Investitionen planmäßig zu erwirtschaftenden Profitrate — erheblich nach oben
gehen mußte. Das schreckt natürlich zusätzlich von Investitionen gerade im Osten ab.
An dieser Grundtatsache scheitert auch der marktradikale Anspruch — wenn er überhaupt mehr als politische Rhetorik ist —, im Osten das Wirtschaftswunder der 50er Jahre im Westen zu kopieren.
Was daher in bezug auf die Treuhandanstalt her muß, ist ein Wechsel der Grundkonzeption. Das setzt aber wiederum voraus, daß die Bundesregierung von ihrem Credo „Die Marktwirtschaft wird's schon richten" abläßt und eine aktive Industriepolitik mit sozialen und ökologischen Prioritäten entwickelt.

(Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Wollen Sie wieder Sozialismus?)

Zu unterstützen ist die Forderung nach der Veränderung der Ziele der Treuhandanstalt. Sanierung muß durchlaufendes Ziel werden. Soziale, ökologische und volkswirtschaftliche Kriterien müssen neben die betriebswirtschaftlichen Ziele treten. Betriebswirtschaftliche Ziele Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Produktivität — müssen in der Form zur Geltung gebracht werden, daß sie soziale, ökologische und volkswirtschaftliche Ziele unterstützen. Ein marktradikales Weitermachen durch die Treuhandanstalt wird dagegen eine Industriewüste im Osten schaffen.
Insofern brächte die Unterstellung der Treuhandanstalt unter die Fach- und Rechtsaufsicht des marktradikalen Bundeswirtschaftsministeriums in der Tat nichts.
Verbundlösungen, wie bei den Werften von der IG Metall gefordert, müssen auch in der Zukunft und sicherlich in noch viel stärkerem Maße her. Nur, dann wäre es zumindest problematisch, die Treuhandanstalt aufzuteilen und den Landeswirtschaftsministern zu unterstellen, wie im PDS-Gesetzentwurf gefordert. Jeder Produktionsverbund und jeder Unternehmensverbund über die Landesgrenzen hinweg würde zu endlosem Tauziehen zwischen den Ländern führen, und zwar zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben. Deshalb ist diese Form der Regionalisierung abzulehnen.
Die Treuhandanstalt sollte sich intern wegorientieren von einer „Vermögens-noch-Verwaltungs-und-möglichst-schnell-Verscherbelungs-Gesellschaft" und statt dessen den Treuhandbetrieben Hilfestellung geben, und zwar im Zusammenhang mit der Anbahnung von Übernahme- und Kooperationsbeziehungen, Hilfestellung bei der Geschäftsfelderentwicklung, bei der Diversifikation, bei der Umstellung auf neue Produkte und Verfahren sowie bei der Entwicklung zweckmäßiger regional orientierter Produktionsstrukturen.
Wichtiger als die Schaffung eines eigenen Bundestagsausschusses ist nach meiner Auffassung die Entwicklung eines politischen Steuergremiums mit entsprechend ausgreifenden Rechten, das nach dem Muster des „Runden Tisches" zu schaffen wäre, der unmittelbaren Vertretung der Bürger und Bürgerinnen im Osten.
Die Erhöhung des Kreditrahmens — —




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    Rede von Hans Klein


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Dr. Briefs, Sie haben Ihre Redezeit schon ein gutes Stück überzogen.