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    Plenarprotokoll 12/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Jürgen Warnke 7121 A Wahl der Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik . . 7121 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksachen 12/988, 12/2288) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG) (Drucksachen 12/1869, 12/2288) Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU 7121D Dr. Norbert Wieczorek SPD . . 7122C, 7128 C Edgar Meister, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7123 D Hermann Rind F.D.P 7125 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7126 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7128 A Detlev von Larcher SPD 7129B Eike Ebert SPD 7130 C Hermann Rind F.D.P 7132 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7132 C Christine Lieberknecht, Ministerin des Landes Thüringen 7133 D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 7135B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz — THA KredG) (Drucksache 12/2217) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt (Drucksachen 12/433, 12/1203) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Entschuldung der Treuhandunternehmen (Drucksachen 12/615, 12/1204) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt (Drucksachen 12/618, 12/1205) e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation und Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (Drucksachen 12/552, 12/2139) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7136 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Helmut Esters SPD 7138A Arnulf Kriedner CDU/CSU 7140 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7142A Werner Zywietz F.D.P. 7143 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7145 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7146B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7147B Arnulf Kriedner CDU/CSU 7148A Hinrich Kuessner SPD 7149A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7150 C Dietrich Austermann CDU/CSU 7151 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7153 A Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 7154 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 53 zu Petitionen (Drucksache 12/2294) 7155C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 54 zu Petitionen (Drucksache 12/2295) 7155 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Christian Lenzer, Dirk Fischer (Hamburg), Erich Maaß (Wilhelmshaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Manfred Richter (Bremerhaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Elektrofahrzeuge (Drucksachen 12/1361, 12/2247) Bärbel Sothmann CDU/CSU 7155D Siegmar Mosdorf SPD 7157 B Jürgen Timm F D P 7159B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7160D Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMFT 7161D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7164B Siegmar Mosdorf SPD 7164 C Bodo Seidenthal SPD 7165 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski, Horst Eylmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung (Drucksache 12/2280) Eckhart Pick SPD 7167 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 7168D Nächste Sitzung 7170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 7172* A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 7173* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 7173* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7121 86. Sitzung Bonn, den 20. März 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 20.03.92 Bleser, Peter CDU/CSU 20.03.92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20.03.92* Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20.03.92* Dr. von Billow, Andreas SPD 20.03.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 20.03.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 20.03.92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20.03.92 Duve, Freimut SPD 20.03.92 Dr. Eckhardt, Peter SPD 20.03.92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20.03.92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20.03.92 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 20.03.92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 20.03.92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 20.03.92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 20.03.92 Gallus, Georg F.D.P. 20.03.92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 20.03.92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 20.03.92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 20.03.92 Hasenfratz, Klaus SPD 20.03.92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 20.03.92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 20.03.92 Heyenn, Günther SPD 20.03.92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 20.03.92 Jelpke, Ulla PDS/LL 20.03.92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 20.03.92 Kohn, Roland F.D.P. 20.03.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20.03.92 Koschnick, Hans SPD 20.03.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20.03.92 Günther Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20.03.92 Rudolf Karl Kubicki, Wolfgang F.D.P. 20.03.92 Kuhlwein, Eckart SPD 20.03.92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20.03.92 Karl-Hans Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 20.03.92 Lange, Brigitte SPD 20.03.92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 20.03.92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 20.03.92 Lenzer, Christian CDU/CSU 20.03.92 Meckel, Markus SPD 20.03.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20.03.92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20.03.92 Neumann (Bramsche), SPD 20.03.92 Volker Ostertag, Adolf SPD 20.03.92 Paterna, Peter SPD 20.03.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Pfaff, Martin SPD 20.03.92 Pfuhl, Albert SPD 20.03.92* Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20.03.92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20.03.92 Susanne Rempe, Walter SPD 20.03.92 Reschke, Otto SPD 20.03.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 20.03.92 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 20.03.92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20.03.92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 20.03.92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 20.03.92 Rühe, Volker CDU/CSU 20.03.92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 20.03.92 ** Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 20.03.92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 20.03.92 Dr. Scheer, Hermann SPD 20.03.92 * Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20.03.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 20.03.92 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20.03.92 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 20.03.92 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 20.03.92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 20.03.92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 20.03.92 Hermann Seiters, Rudolf CDU/CSU 20.03.92 Sielaff, Horst SPD 20.03.92 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20.03.92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20.03.92 Stiegler, Ludwig SPD 20.03.92 Titze, Uta SPD 20.03.92 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20.03.92 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20.03.92 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20.03.92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 20.03.92 Walz, Ingrid F.D.P. 20.03.92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 20.03.92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20.03.92 Gert Welt, Jochen SPD 20.03.92 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 20.03.92 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 20.03.92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 20.03.92 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuötting), SPD 20.03.92 Hermann Wohlleben, Verena SPD 20.03.92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 20.03.92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 7172* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Die deutschen Juristen treten häufig später in das Berufsleben ein als die Juristen aus anderen EG-Mitgliedstaaten. Dies können wir uns sowohl wegen des Aufbaus einer funktionsfähigen Rechtspflege in den neuen Ländern als auch im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit in der europäischen Gemeinschaft nicht länger leisten. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Juristenausbildung eingebracht, der eine spürbare Reduzierung der Ausbildungsdauer bringt. Zwar ist die immer stärkere Ausdehnung der Studien- bzw. Ausbildungszeit nicht etwa speziell ein Problem bei den Juristen, sondern vielmehr eine in allen Studienbereichen festzustellende Entwicklung: Die Kultusministerkonferenz hat erst kürzlich bekanntgegeben, daß die durchschnittliche Verweildauer an unseren Universitäten mittlerweile 14,7 Semester beträgt; und zweifelsohne gibt es auch für diese lange Verweildauer vielfältige Ursachen. Gleichwohl sind wir der Auffassung, daß jedenfalls die gesetzgeberischen Vorgaben für die Ausbildung der Juristen in Deutschland den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden sollen. Eines sei dabei freilich auch klargestellt: An der bewährten und auch vom Ausland hoch anerkannten Ausbildung zum Einheitsjuristen wird sich selbstverständlich nichts ändern. Zum Inhalt des Gesetzentwurfes: Erstens. Der Referendardienst wird wieder von 21/2 auf 2 Jahre verkürzt, wie dies schon von 1970 bis 1982 der Fall war. Die Verlängerung auf 21/2 Jahre hat keine merkliche Verbesserung der Ausbildung gebracht, wie heute übereinstimmend festgestellt wird. Ein Qualitätsverlust kann durch eine Straffung des Vorbereitungsdienstes und der Vermeidung von unnötigem Leerlauf vermieden werden. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes wird außerdem die durch die hohe Zahl der Rechtsreferendare überlastete Ausbildungspraxis entlasten. Dies wird auch der Qualität der Ausbildung zugute kommen. Sie wird es in den Ländern, in denen Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bestehen, ermöglichen, diese abzubauen. Zweitens. Die nachhängende schriftliche Prüfungsleistung im Wahlfach am Ende der Referendarausbildung wird abgeschafft. Dies wurde übrigens auch von der 62. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Juni 1991 einstimmig empfohlen. Damit wird wertvolle Korrekturzeit eingespart und den Referendaren ein früherer Berufseintritt ermöglicht, und zwar um etwa 3 Monate. Die schriftliche Prüfung bezieht sich somit nunmehr ausschließlich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. Damit wird der Bedeutung der gemeinsamen Ausbildung aller Juristen in den Kernbereichen des Rechts und der Rechtspraxis Rechnung getragen. Drittens. Die Verpflichtung, während des Studiums studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen vorzusehen, entfällt künftig. Diese 1984 in das Deutsche Richtergesetz eingeführten starr vorgeschriebenen Prüfungen in einem sehr frühen Studienabschnitt sollten feststellen, ob der Student für die weitere Ausbildung fachlich geeignet ist. Die studienbegleitenden Leistungskontrollen haben ihren Zweck jedoch nicht erfüllt. Die Mißerfolgsquote bei den Leistungskontrollen liegt unter 3 % und macht sie damit zu einem untauglichen Instrument. Mit ihrer Einführung ist weder die Durchfallquote in der ersten Staatsprüfung noch die durchschnittliche Studiendauer gesunken oder die Anzahl der Studenten, die frühzeitig aus dem Jura-Studium ausgeschieden sind, gestiegen. Insgesamt behindern die Leistungskontrollen nach den Erkenntnissen der Universitäten ein gleichmäßiges Fortschreiten im Studium und wirken nicht studienverkürzend, sondern studienverlängernd. Viertens. Außer den gerade erwähnten Maßnahmen soll auch ein Anreiz zur früheren Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung gegeben werden, dessen Grundlage die freiwillige Entscheidung des Studenten ist. Wir wissen, daß die nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit der Ersten juristischen Staatsprüfung in vielen Fällen bei potentiellen Examenskandidaten zu einer Verstärkung der Prüfungsangst führt mit der Folge, daß die Meldung zum ersten Prüfungsversuch immer weiter hinausgezögert wird. Deshalb soll nunmehr der erstmals in Bayern durch Verordnung vom 1. Juni 1990 eingeführte sogenannte Freischuß bundesweit möglich gemacht werden. Was bedeutet dies? Jura-Studenten, die die Erste juristische Staatsprüfung bereits nach ununterbrochenem Studium von lediglich 8 Fachsemestern ablegen, können die Prüfung im Falle des Mißerfolges nicht nur einmal, sondern ein zweites Mal wiederholen; der sogenannte Freischuß wird in diesem Fall also nicht angerechnet. „Schnelle Studenten" können sich also der Ersten juristischen Staatsprüfung ohne das belastende Bewußtsein unterziehen, im Falle eines Fehlschlages die Wiederholungsprüfung als letzte Chance unbedingt bestehen zu müssen. Diese Regelung hat einen durchschlagenden Erfolg in Bayern erzielt: Die durchschnittliche Studiendauer sank schon ein Jahr nach Einführung dieser Regelung von 10,57 auf 9,49 Semester. Im ersten Termin haben sich 29 % der Kandidaten, die erstmals in die Prüfung gingen, nach nur 8 Semestern der Ersten juristischen Staatsprüfung gestellt. Im Termin 1991/II sind es bereits über 51 %. Die Schnelligkeit des Prüfungsabschlusses ist auch nicht etwa auf Kosten der Qualität der Ausbildung gegangen: Die 1 236 „Freischützen" in den drei Prüfungsterminen, die bisher stattgefunden haben, haben noch besser getroffen als ihre Kollegen: Es sind weniger durchgefallen und mehr Prädikatsexamina geschrieben worden als bei den länger Studierenden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Anmerkung: Nicht nur alle Untersuchungen über das Verhältnis von Studiendauer zu Examensnote belegen es statistisch, sondern ich kann dies auch aus eigener Erfahrung nur bestätigen: Der Zeitpunkt nach dem 8. Semester ist der richtige für die Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung. Wer länger wartet, hat zwar einen Erkenntniszuwachs, aber in der Regel nur, was die Begrenztheit seines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7173* Wissens angeht. Man kann den gegenwärtigen Studienstoff durchaus in 8 Semestern bewältigen, wenn man nur einigermaßen zielstrebig studiert und den Mut aufbringt, sich der Prüfung zu stellen. Bei Kombinierung aller Verkürzungsmaßnahmen, insbesondere der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 2 Jahre sowie Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens nach 8 Semestern, können damit Studenten künftig in weniger als 7 Jahren einen juristischen Beruf aufnehmen, also um 2 bis 3 Jahre früher als im Durchschnitt bisher. Damit sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, die jetzt erforderlich sind, um die Juristenausbildung einerseits zu verkürzen, aber andererseits ihre Qualität zu erhalten, die der Schlüsselfunktion des Rechts und damit der Juristen für den Staat und für die Gesellschaft in einer freiheitlichen Ordnung gerecht wird. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Das Anliegen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU und der F.D.P. ist die Verkürzung der Dauer der Juristenausbildung. Es verdient Zustimmung. Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Juristenausbildung, erst 1984 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes neu gestaltet, entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer sich rasch wandelnden Zeit. Das gilt vor allem und ganz unbestritten im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Gesamtausbildung, die heute im Durchschnitt etwas zehn Jahre ausmacht. Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind geeignet, die Ausbildung zu verkürzen. Der Entwurf übernimmt vor allem einige Vorschläge des Bundesratsentwurfs zum gleichen Thema, soweit sie Vorbereitungsdienst und zweite Prüfung betreffen. Im Vordergrund steht die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr, die auf Grund der Übergangsregelung sehr rasch eingeführt werden soll. In einem nur zweijährigen Vorbereitungsdienst sind in mehr als einem Jahrzehnt bis Ende 1983 schon einmal Juristen ausgebildet worden. Der Zeitraum ist für den Ausbildungszweck ausreichend. Die Verlängerung auf zweieinhalb Jahre, wie seither vorgesehen, hat die Ausbildung nicht nachweisbar verbessert. Die Vorschrift, daß alle schriftlichen Arbeiten am Ende der Ausbildung bei der letzten Pflichtstation zu erbringen sind, wird die Prüfungszeit der zweiten Prüfung verkürzen. Das gleiche gilt für die Beschränkung der schriftlichen Prüfung auf den Bereich der Pflichtstationen. Eine interessante Diskussion erhoffe ich mir zu dem Vorschlag, die erstmals 1990 in Bayern eingeführte und von mehreren Ländern bereits übernommene „Freischuß"-Regelung jetzt auch im Bundesrecht zu verankern, wenn auch — was notwendig ist — mit weitgehenden Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt nicht die im Bundesratsentwurf enthaltenen Vorschläge, mit denen durch Begrenzung des Ausbildungsinhalts und die Gestaltung der ersten Prüfung die Studiendauer — durchschnittlich annähernd sechs Jahre — verkürzt werden soll. Der Entwurf enthält sich auch der Stimme zur besseren Berücksichtigung der Belange der europäischen Integration und zur besseren Berufsvorbereitung. Diese Themen wird man, wenn schon die Juristenausbildung im Deutschen Bundestag wieder zur Diskussion steht, nicht übergehen können. Nicht umsonst wird dies von fast allen Ländern verlangt, wie der Bundesratsentwurf zeigt. Während wir auf der Ebene des Bundes unser Teil tun, werden die Länder sicherlich weiter daran arbeiten, in ihrem Bereich alle Schritte zu unternehmen, die noch zur Verkürzung der Ausbildung beitragen können. Die lange, zur Zeit im Durchschnitt etwa einjährige Prüfungszeit — in Europa ein einmaliger Fall — ist nicht nur durch das gegenwärtige Bundesrecht veranlaßt. Auch die mancherorts, besonders in den Universitätsstädten, über ein Jahr hinausgehenden Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst sind schwer erträglich. Soweit die Ausbildungskapazitäten etwa in den Stadtstaaten eine raschere Einstellung von Referendaren nicht ermöglichen, könnte man z. B. daran denken, daß mit dem Mittel der Kooperation zwischen den Ländern — kooperativer Bundesstaat! — einzelne Stationen in einem anderen Land absolviert werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn insbesondere die Vorschläge, die auf eine Verkürzung des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungszeiten abzielen, nicht zuletzt im Interesse der Neuländer zügig beraten und verabschiedet würden. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 640. Sitzung am 13. März 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 13. März 1992 die Entschließungsanträge 12/151, 12/155 sowie die Anträge 12/392, 12/555 zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/704 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/8537 Drucksache 12/1245 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/895 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/7527 Drucksache 11/5182 7174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7990 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1914 Nrn. 3-6, 8-15 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/157 Nr. 1.12 Drucksache 12/1003 Nr. 21 Drucksache 12/1174 Nrn. 2.20, 2.21, 2.23 Drucksache 12/1339 Nr. 2.14 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 12/1072 Nr. 27
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    Bei dem Ringen um den richtigen Weg der Privatisierung und Sanierung in Ostdeutschland drohen die Finanzverpflichtungen der Treuhandanstalt ein Faß ohne Boden zu werden.
    Dazu ist zweierlei festzustellen:
    Erstens. Vom Ringen um den richtigen Weg merken die Menschen in Ostdeutschland wenig. Sie haben das Vertrauen in die Treuhandpolitik weitgehend verloren.
    Zweitens. Wenn die Treuhand zu einem Faß ohne Boden zu werden droht, dann deshalb, weil die Bundesregierung über keine tragfähige Politik verfügt, wie die Desindustrialisierung Ostdeutschlands aufgehalten werden kann. Weil sie entgegen der Formel von Detlev Karsten Rohwedder eben nicht entschlossen saniert, droht nicht nur die Treuhandanstalt,

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Genau!)

    sondern auch die Arbeitsmarktpolitik zu einem Faß ohne Boden zu werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Gewichte zwischen einer aktiven Sanierungspolitik für die überlebensfähigen ostdeutschen Betriebe und der Arbeitsmarktpolitik haben sich völlig verschoben. Während die Bundesanstalt für Arbeit 1992 mit rund 45 Milliarden DM über die Hälfte ihres Budgets für den Arbeitsmarkt Ost einsetzt, können gerade 10 % des Treuhandetats 1992 nach



    Helmut Esters
    ihren eigenen Angaben der aktiven Sanierungspolitik zugerechnet werden. Bei einem Gesamtetat von rund 50 Milliarden DM werden z. B. nur 5,3 Milliarden DM als Investitionsdarlehen und zur Eigenkapitalaufstokkung bei Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, die Arbeitsmarktpolitik muß zunehmend die ökonomischen Fehlentwicklungen einer bisher ausschließlich auf Privatisierung orientierten Treuhandpolitik ausgleichen.

    (Hans-Günther Toetemeyer [SPD]: Genauso ist es!)

    Die Treuhandanstalt nimmt ihre Verantwortung als Eigentümer aller als sanierungsfähig eingestuften Unternehmen völlig unzureichend wahr. Deshalb fordern wir die Festschreibung eines aktiven Sanierungsauftrags im Gesetz,

    (Beifall bei der SPD)

    nicht um einer staatlichen Beteiligungspolitik das Wort zu reden, sondern um den operativen Mangel Ihrer Politik zu korrigieren.

    (Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht!)

    Sie kommt unserem Land teuer zu stehen und führt in eine Überforderung der Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft.

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Sie müssen aber wissen, an welche Adresse Sie das richten!)

    Was wir brauchen, sind nicht nur Einzelfallösungen für die großen Problemfälle in ausgewählten Branchen, in denen die Privatisierung mit Milliardensummen erkauft wird, die 400 000 DM pro Arbeitsplatz zum Teil weit überschreiten. Was wir für die laufende Phase der Treuhandpolitik brauchen, ist die aus der Eigentümerfunktion der Treuhand erfolgende Begleitung eines in unternehmerischer Eigenverantwortung durchgeführten Sanierungsprozesses für die vielen mittelständischen Unternehmen. In den mittelständischen Betrieben des Westens sind rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer beschäftigt und werden rund 80 % der beruflichen Ausbildung erbracht. So wie die Wirtschaftsstruktur der alten Bundesländer entscheidend von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt wird, hängt die Festigung und die Beständigkeit der Sozialen Marktwirtschaft als Gesellschaftssystem auch in den neuen Ländern davon ab, daß es gelingt, diese Struktur in die neuen Bundesländer zu übertragen, nicht nur deshalb, weil sie der entscheidende Hebel zur Verbesserung der Wirtschaftslage und zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist, sondern auch, weil sie die Grundlage für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West schlechthin bildet.
    Die Verankerung dieses Sanierungsauftrages erfordert die Erweiterung der bisherigen Treuhandpolitik. Im finanzwirtschaftlichen Bereich erfordert sie, über die bisher in begrenztem Umfang gewährten pauschalen Liquiditätsbürgschaften oder Investitionskredite hinaus gezielte Hilfen zur Umstrukturierung und Modernisierung als Investitionshilfen aus Treuhandmitteln zu gewähren. Sie erfordert auch organisatorische Änderungen innerhalb der Treuhandanstalt.
    Bei aller Anerkennung der von der Treuhand geleisteten Arbeit häufen sich dennoch Fehler und Mängel im operativen Geschäft, insbesondere im Bereich der Privatisierung. Sie können auf Dauer nicht mit dem beispiellosen Auftrag der Anstalt entschuldigt werden. Darüber wird in Kürze ausführlich zu sprechen sein.

    (Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Das kann man so aber nicht sagen!)

    Die Behauptung der Bundesregierung, mit der künftigen Neuverschuldung der Treuhand bis zu 38 Milliarden DM jährlich würde die Treuhandanstalt neue, bleibende Werte schaffen, ist eine Irreführung.

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Das nehmen Sie sofort zurück!)

    Ihre eigenen Angaben belegen, daß die Neuverschuldung im Umfang von zwei Dritteln zur Bedienung der Zinslast benötigt wird. Zinsen schaffen vielleicht bleibende Werte bei Kapitalanlegern; die Menschen in den neuen Ländern gehen dabei aber leer aus.
    Die Finanzvorschau der Treuhandanstalt bis 1994 zeigt, daß die geschätzten Einnahmen in diesem Dreijahreszeitraum von knapp 19 Milliarden auf rund 8 Milliarden zurückgehen, bei veranschlagten Aufgaben für 1994 von rund 41 Milliarden DM.
    Da sich die Verschuldung der Treuhand in diesem Zeitraum mindestens verdoppelt, steigt allein der Zinsanteil an den Ausgaben von knapp 40 % in 1992 auf fast 60 % in 1994. Das sind 24 Milliarden DM von einem Jahresbudget von 41 Milliarden DM für Zinsen ohne Tilgung.
    Das bedeutet, 1994 sind die Zinsen dreimal so hoch wie die laufenden Einnahmen. Es stellt in der Geschichte der Finanzpolitik der Bundesrepublik eine einzigartige Zumutung dar, von einem Parlament eine Kreditermächtigung zu verlangen, die nachweislich dazu dient, Zinsen kreditär zu finanzieren.

    (Beifall bei der SPD — Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Das hatten wir schon mal 1980/ 81! Sie vergessen das!)

    Dies ist die Pervertierung der öffentlichen Finanzwirtschaft; dies muß man deutlich sagen. Denn wo Zinsen kreditär finanziert werden, ist im normalen Wirtschaftsleben der Bankrott nicht weit.
    In Wahrnehmung Ihrer finanzpolitischen Verantwortung hätten Sie an Stelle dieses Kreditermächtigungsgesetzes ein Gesetz vorlegen müssen, mit dem die Treuhandanstalt in die öffentliche Finanzwirtschaft eingebunden wird. Statt dessen wagen Sie es, in diesem Gesetz zum Stichwort Kosten zu schreiben, die Haushalte der Gebietskörperschaften würden durch den Gesetzentwurf nicht belastet, obwohl bereits heute feststeht und von Ihnen auch nicht geleugnet wird, daß die in dieser Woche auf 270 Milliarden DM geschätzte Gesamtverschuldung der Treuhand nicht aus Erlösen refinanziert werden kann, sondern nach den nächsten Bundestagswahlen größtenteils vom Staat übernommen werden muß.



    Helmut Esters
    Um die Konfusion perfekt zu machen, sagen Sie gleichzeitig an anderer Stelle, daß die Schulden der Treuhandanstalt auf Bund und neue Länder aufgeteilt werden sollen.

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Das steht im Einigungsvertrag!)

    Der Bundesrat hat diesem Ansinnen eine klare Ablehnung erteilt. Da die Treuhandanstalt eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts ist, trägt sie die alleinige Verantwortung für die bei der Auflösung der Anstalt verbleibenden Schulden.

    (Hans-Günther Toetemeyer [SPD]: Richtig!)

    Der Umstand, daß sich die Bundesregierung in der Vermögenssubstanz der Treuhandanstalt getäuscht hat, gibt ihr nicht das Recht, die Neuverschuldung dieser Anstalt auf die neuen Bundesländer abzuwälzen.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE — Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Einigungsvertrag!)

    Dies ist im übrigen keine Politik im Geist des kooperativen Föderalismus. Ich sage dies unabhängig von der finanzwirtschaftlichen Bewertung, wonach die Schuldendienstleistungsfähigkeit der neuen Länder bereits mit der hälftigen Zuweisung der Verschuldung des Kreditabwicklungsfonds überschritten sein dürfte.
    Ein Parlament, das Haushaltswahrheit und -klarheit, aber auch kooperativen Föderalismus für grundlegende Ordnungsprinzipien der staatlichen Haushaltswirtschaft hält, kann das Gesamtverhalten nur zurückweisen.
    Die mit diesem Gesetz der Treuhandanstalt eröffnete Neuverschuldung bis zu 114 Milliarden DM liegt deutlich über der von der Bundesregierung geplanten Neuverschuldung des Bundes für diese drei Jahre,

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Wie kommen Sie denn auf 114 Milliarden?)

    die in der Finanzplanung ein Volumen von 110,5 Milliarden DM ausweist.
    Allein dieser Größenvergleich zwingt zu der Frage, ob ein Parlament seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung gerecht wird, wenn es ein derartiges Verschuldungsvolumen für einen Schattenhaushalt bewilligt. Ich halte dieses Verfahren für eine Aushebelung des parlamentarischen Budgetrechts.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Dieser Konflikt wird durch die Haltung der Bundesregierung verschärft, die dazu führt, daß der Haushaltsausschuß bzw. ein Treuhand-Unterausschuß in die substantielle Beratung des Wirtschaftsplans der Treuhandanstalt nicht einbezogen ist. Der Haushaltsausschuß wird noch nicht einmal in grundsätzliche Treuhand-Entscheidungen — wie im Fall der Werften oder im Fall Carl Zeiss Jena — einbezogen, obwohl dadurch letztlich milliardenschwere Verpflichtungen zu Lasten des Bundeshaushalts eingegangen werden. Diese Regelung ist ein Aberwitz, wenn der Bundesfinanzminister andererseits wegen jeder über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabe den Haushaltsausschuß
    oder den Deutschen Bundestag um nachträgliche Zustimmung bitten muß.

    (Josef Grünbeck [F.D.P.]: Aber Sie haben keine Alternative!)

    Wir alle miteinander werden deshalb bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Haushaltsausschuß gut beraten sein, die von der Bundesregierung gewollte pauschale Kreditermächtigung durch institutionelle oder einzelfallbezogene Parlamentskontrolle zu ergänzen. Dies ist eine Möglichkeit für das Parlament, sich Mitwirkungsrechte, die es bisher in diesem Bereich leider nicht hat, zurückzuholen. Diejenigen, die uns heute im nachhinein über Entscheidungen informieren — in welchen Zirkeln auch immer diese Entscheidungen gefallen sind —, werden dann merken, daß sie das Parlament auch schon vorher beruhigt in Entscheidungsprozesse einbeziehen können. Ich glaube, dann wäre eine breitere, tragfähigere Basis der politischen Gesamtverantwortung für die Menschen und für die Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern möglich, als es bisher der Fall war.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE — Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU] : In dem letzten Punkt stimme ich Ihnen zu!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arnulf Kriedner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkte befassen sich durchweg mit den Fragen der Treuhandanstalt, einem Thema also, das gegenwärtig große Teile der politischen Diskussion beherrscht. Wir haben das ja soeben auch bei dem Beitrag des Kollegen Esters festgestellt.
    Zum einen liegt uns der Entwurf des schon besprochenen Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt vor, zum anderen behandeln wir Beschlußempfehlungen zu verschiedenen Teilbereichen der organisatorischen Arbeit der Treuhandanstalt sowie einen Gesetzentwurf, der die gesamte Arbeit der Treuhandanstalt reorganisieren will.
    Gestatten Sie mir zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. Ich möchte an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, daß die Arbeit in dem für den Bereich der Treuhand zuständigen Unterausschuß des Haushaltsausschusses und im Haushaltsausschuß selber von hoher Sachlichkeit auf allen politischen Seiten getragen wird. Dies ist bei einem Thema, das nahezu täglich die Gemüter erregt, keine Selbstverständlichkeit. Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Ausschüssen, besonders bei denen der SPD-Fraktion.

    (Helmut Esters [SPD]: Danke schön!)

    Die seit der Einigung unseres Landes mit dem Treuhandproblem unmittelbar Befaßten kennen die außerordentlich schwierige Aufgabe und wissen, daß parteipolitische Polemik in der Sache keine Fortschritte bringt. Dies führt mich unmittelbar zur



    Arnulf Kriedner
    Behandlung der heute zur Diskussion anstehenden Fragen.
    Herr Kollege Esters, Sie haben vorhin einige Ausführungen gemacht, die von der Opposition sicher vorgetragen werden müssen. Nur weiß ich auch, daß Sie einiges von dem, was Sie gesagt haben, besser wissen. Ich muß, ehe ich in das Thema einsteige, sagen: Man kann sich doch nicht einfach hier hinstellen und erklären, in gewissen Bereichen würden pro Arbeitsplatz 400 000 DM investiert.

    (Helmut Esters [SPD]: Und mehr!)

    — Und mehr! Sie wissen doch genau, daß ein großer Teil dieser Investitionen Altschulden sind. Im Bereich der Werften sind es etwa 50 % der notwendigen Investitionen. Sie wissen auch sehr genau, daß es politische Forderungen sowohl auf der gewerkschaftlichen Seite als auch in diesem Hause sind, die zu solchen Investitionen führen. Man kann nicht — dieser Spagat ist unmöglich — auf der einen Seite die hohe Verschuldung der Treuhandanstalt beklagen und auf der anderen Seite noch mehr fordern. Wie denn, wenn nicht mit Krediten, soll das finanziert werden? Ein schlüssiges Konzept zu diesem Thema hat bisher niemand vorgetragen.
    Sie haben von einer Art Bankrott der Treuhandanstalt gesprochen. Natürlich ist das so. Aber das hängt doch nicht damit zusammen, daß die Anstalt schlecht wirtschaftet, sondern damit, daß wir den Bankrott übernommen haben. Der Bankrott war da. Wir werden hier mit den Folgen eines eigentlich eingetretenen Staatsbankrotts konfrontiert. Das ist das Thema, um das es hier geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Helmut Esters [SPD]: Das ist nicht das Thema!)

    Ich habe bisher in allen Debatten noch kein in sich schlüssiges Konzept einer anderen Finanzierung vernommen. Wir können alle gemeinsam hervorragend analysieren. Aber hinter der Analyse muß ja der Schluß stehen. Ich sage Ihnen eines: Es bedrückt auch mich — besonders weil ich von dort komme —, was für eine Schuldenlast dieser Berg von Aufgaben einst produzieren wird. Das bedrückt micht zutiefst. Nur, ich weiß auch, daß es keinen anderen Weg gibt, es sei denn, Sie wollten einer weiteren Erhöhung der Staatseinnahmen — etwa durch Steuererhöhungen — das Wort reden, die Sie soeben beklagt haben. Das wollen wir alle nicht. Das heißt, wir loten zur Zeit den Weg aus, den wir gehen können. Was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, hat die Bundesregierung, wie ich finde, ja schon auf die Bremse getreten. Wenn es nach der Treuhandanstalt gegangen wäre, gäbe es keine Begrenzung. Sie hätte auch gern — da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Esters —, daß wir uns nicht so intensiv um die Sache kümmern. Ich sage Ihnen für die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle zu: Wir werden bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs einige Streben einziehen. Die Kontrolle des Parlaments muß verstärkt werden. Wir fordern das mit Ihnen gemeinsam.

    (Beifall des Abg. Helmut Esters [SPD])

    In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Unterausschuß Treuhand mit der finanziellen Jahresplanung
    der Treuhandanstalt befaßt. Die von Ihnen vorgetragenen Zahlen stimmen. Aber wir alle wissen, daß darin viele Risiken und Unwägbarkeiten enthalten sind. Wenn heute jemand sagt, das wird am Schluß des Auftrags etwa 250 oder 270 Milliarden DM kosten, dann wissen wir alle, daß man mit einer Stange im Nebel stochert.

    (Helmut Esters [SPD]: Nach derzeitigem Erkenntnisstand!)

    — Nach derzeitigem Erkenntnisstand.
    Wir werden uns, denke ich, darauf einigen können, daß die Treuhandanstalt ein Kreditvolumen in der genannten Größenordnung benötigt. Für mich ist interessant, inwieweit wir das von der Rolle und dem Selbstverständnis des Parlaments her kontrollierend begleiten. Für mich gehört allerdings dazu — das fordere ich bei Ihnen, Herr Grünewald, und bei der Treuhandanstalt ein —, daß wir uns bei bedeutenden Geschäftsvorfällen nicht mehr mit nachträglichen Informationen abspeisen lassen. Das darf nicht so ablaufen.

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Sehr gut! — Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Ulrich Briefs [fraktionslos])

    Ich möchte einige Worte zu den vorliegenden Beschlußempfehlungen sagen. Die SPD hat im vorigen Jahr die Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt, also eines Hauptausschusses, verlangt. Dieses Anliegen ist in den mitberatenden Ausschüssen mehrheitlich abgelehnt worden. Der Mehrheit erschien die parlamentarische Beratung der mit der Treuhandanstalt zusammenhängenden Fragen im Unterausschuß des Haushaltsausschusses richtig angesiedelt, weil dieser Ausschuß in unmittelbarer Einbindung des Bundesministers der Finanzen die Hauptfragen der finanziellen Belastung am ehesten mit den haushaltspolitischen Anforderungen in Übereinstimmung bringen kann. Dies belegt auch die heutige Debatte.
    Deshalb wird auch die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion zur Entschuldung der Treuhand-Unternehmen empfohlen. Würde diesem Antrag gefolgt, stiege die Schuldenlast um weitere 25 Milliarden DM, ohne daß erkennbar würde, inwieweit generell die Entschuldung der Treuhand-Unternehmen die Arbeit der Anstalt positiv beeinflußt.
    Die Parlamentsmehrheit hält es auch nicht für erforderlich — das hat der Kollege Grünewald schon ausgeführt —, daß nun, mitten in der laufenden Arbeit, die Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt auf ein anderes Ministerium übergeht. Das würde die Arbeit doch nicht verbessern. Das wissen wir alle. Letztlich haben wir das ja auch in dieser Richtung diskutiert.
    Schließlich empfiehlt meine Fraktion, den Gesetzentwurf der Gruppe PDS/Linke Liste zur Reorganisation der Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens abzulehnen. Dieses Gesetz beschließen hieße, die Pferde mitten im Lauf wechseln. Zudem ist dieser Gesetzentwurf vom Hauch des Sozialismus und der Fortführung staatlicher Planwirtschaft durchsetzt.



    Arnulf Kriedner
    Wir werden den Entwurf in der zweiten und der dritten Beratung ablehnen.
    Ich fasse zusammen. Es ist noch nie versucht worden, zwei so völlig unterschiedliche Wirtschaftsformen, wie es die erfolgreiche Soziale Marktwirtschaft auf der einen Seite und die gescheiterte sogenannte sozialistische Planwirtschaft auf der anderen Seite sind, in kürzester Zeit miteinander zu verbinden und dabei die katastrophalen Folgen der Planwirtschaft auszupendeln.
    Wir stehen mitten in dieser Aufgabe, und wir stehen zu dieser Aufgabe. Dies verlangt jedoch von uns allen einen schwierigen Lernprozeß und sehr viel Mut für die notwendigen Entscheidungen. Der Deutsche Bundestag, denke ich, vor allem die Mehrheit in diesem Hause, stellt sich dieser Verantwortung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)