Rede:
ID1208606200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 12086

  • date_rangeDatum: 20. März 1992

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    Plenarprotokoll 12/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Inhalt: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Jürgen Warnke 7121 A Wahl der Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik . . 7121 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksachen 12/988, 12/2288) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG) (Drucksachen 12/1869, 12/2288) Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU 7121D Dr. Norbert Wieczorek SPD . . 7122C, 7128 C Edgar Meister, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7123 D Hermann Rind F.D.P 7125 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7126 C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7128 A Detlev von Larcher SPD 7129B Eike Ebert SPD 7130 C Hermann Rind F.D.P 7132 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7132 C Christine Lieberknecht, Ministerin des Landes Thüringen 7133 D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 7135B Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz — THA KredG) (Drucksache 12/2217) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt (Drucksachen 12/433, 12/1203) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Entschuldung der Treuhandunternehmen (Drucksachen 12/615, 12/1204) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt (Drucksachen 12/618, 12/1205) e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation und Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (Drucksachen 12/552, 12/2139) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7136 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Helmut Esters SPD 7138A Arnulf Kriedner CDU/CSU 7140 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7142A Werner Zywietz F.D.P. 7143 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7145 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7146B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7147B Arnulf Kriedner CDU/CSU 7148A Hinrich Kuessner SPD 7149A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7150 C Dietrich Austermann CDU/CSU 7151 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7153 A Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 7154 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 53 zu Petitionen (Drucksache 12/2294) 7155C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 54 zu Petitionen (Drucksache 12/2295) 7155 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Christian Lenzer, Dirk Fischer (Hamburg), Erich Maaß (Wilhelmshaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Manfred Richter (Bremerhaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Elektrofahrzeuge (Drucksachen 12/1361, 12/2247) Bärbel Sothmann CDU/CSU 7155D Siegmar Mosdorf SPD 7157 B Jürgen Timm F D P 7159B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7160D Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMFT 7161D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 7164B Siegmar Mosdorf SPD 7164 C Bodo Seidenthal SPD 7165 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski, Horst Eylmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung (Drucksache 12/2280) Eckhart Pick SPD 7167 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. 7168D Nächste Sitzung 7170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7171* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 7172* A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 7173* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 7173* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7121 86. Sitzung Bonn, den 20. März 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 20.03.92 Bleser, Peter CDU/CSU 20.03.92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20.03.92* Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20.03.92* Dr. von Billow, Andreas SPD 20.03.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 20.03.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 20.03.92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20.03.92 Duve, Freimut SPD 20.03.92 Dr. Eckhardt, Peter SPD 20.03.92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20.03.92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20.03.92 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 20.03.92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 20.03.92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 20.03.92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 20.03.92 Gallus, Georg F.D.P. 20.03.92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 20.03.92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 20.03.92 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 20.03.92 Hasenfratz, Klaus SPD 20.03.92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 20.03.92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 20.03.92 Heyenn, Günther SPD 20.03.92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 20.03.92 Jelpke, Ulla PDS/LL 20.03.92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 20.03.92 Kohn, Roland F.D.P. 20.03.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20.03.92 Koschnick, Hans SPD 20.03.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 20.03.92 Günther Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20.03.92 Rudolf Karl Kubicki, Wolfgang F.D.P. 20.03.92 Kuhlwein, Eckart SPD 20.03.92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 20.03.92 Karl-Hans Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 20.03.92 Lange, Brigitte SPD 20.03.92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 20.03.92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 20.03.92 Lenzer, Christian CDU/CSU 20.03.92 Meckel, Markus SPD 20.03.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20.03.92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20.03.92 Neumann (Bramsche), SPD 20.03.92 Volker Ostertag, Adolf SPD 20.03.92 Paterna, Peter SPD 20.03.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Pfaff, Martin SPD 20.03.92 Pfuhl, Albert SPD 20.03.92* Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20.03.92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 20.03.92 Susanne Rempe, Walter SPD 20.03.92 Reschke, Otto SPD 20.03.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 20.03.92 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 20.03.92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20.03.92 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 20.03.92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 20.03.92 Rühe, Volker CDU/CSU 20.03.92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 20.03.92 ** Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 20.03.92 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 20.03.92 Dr. Scheer, Hermann SPD 20.03.92 * Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20.03.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 20.03.92 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20.03.92 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 20.03.92 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 20.03.92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 20.03.92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 20.03.92 Hermann Seiters, Rudolf CDU/CSU 20.03.92 Sielaff, Horst SPD 20.03.92 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 20.03.92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20.03.92 Stiegler, Ludwig SPD 20.03.92 Titze, Uta SPD 20.03.92 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20.03.92 Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20.03.92 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20.03.92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 20.03.92 Walz, Ingrid F.D.P. 20.03.92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 20.03.92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 20.03.92 Gert Welt, Jochen SPD 20.03.92 Dr. Weng (Gerlingen), F.D.P. 20.03.92 Wolfgang Wettig-Danielmeier, Inge SPD 20.03.92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 20.03.92 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuötting), SPD 20.03.92 Hermann Wohlleben, Verena SPD 20.03.92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 20.03.92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 7172* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 10 (Gesetz zur Verkürzung der Juristenausbildung) Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Die deutschen Juristen treten häufig später in das Berufsleben ein als die Juristen aus anderen EG-Mitgliedstaaten. Dies können wir uns sowohl wegen des Aufbaus einer funktionsfähigen Rechtspflege in den neuen Ländern als auch im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit in der europäischen Gemeinschaft nicht länger leisten. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Juristenausbildung eingebracht, der eine spürbare Reduzierung der Ausbildungsdauer bringt. Zwar ist die immer stärkere Ausdehnung der Studien- bzw. Ausbildungszeit nicht etwa speziell ein Problem bei den Juristen, sondern vielmehr eine in allen Studienbereichen festzustellende Entwicklung: Die Kultusministerkonferenz hat erst kürzlich bekanntgegeben, daß die durchschnittliche Verweildauer an unseren Universitäten mittlerweile 14,7 Semester beträgt; und zweifelsohne gibt es auch für diese lange Verweildauer vielfältige Ursachen. Gleichwohl sind wir der Auffassung, daß jedenfalls die gesetzgeberischen Vorgaben für die Ausbildung der Juristen in Deutschland den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden sollen. Eines sei dabei freilich auch klargestellt: An der bewährten und auch vom Ausland hoch anerkannten Ausbildung zum Einheitsjuristen wird sich selbstverständlich nichts ändern. Zum Inhalt des Gesetzentwurfes: Erstens. Der Referendardienst wird wieder von 21/2 auf 2 Jahre verkürzt, wie dies schon von 1970 bis 1982 der Fall war. Die Verlängerung auf 21/2 Jahre hat keine merkliche Verbesserung der Ausbildung gebracht, wie heute übereinstimmend festgestellt wird. Ein Qualitätsverlust kann durch eine Straffung des Vorbereitungsdienstes und der Vermeidung von unnötigem Leerlauf vermieden werden. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes wird außerdem die durch die hohe Zahl der Rechtsreferendare überlastete Ausbildungspraxis entlasten. Dies wird auch der Qualität der Ausbildung zugute kommen. Sie wird es in den Ländern, in denen Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bestehen, ermöglichen, diese abzubauen. Zweitens. Die nachhängende schriftliche Prüfungsleistung im Wahlfach am Ende der Referendarausbildung wird abgeschafft. Dies wurde übrigens auch von der 62. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Juni 1991 einstimmig empfohlen. Damit wird wertvolle Korrekturzeit eingespart und den Referendaren ein früherer Berufseintritt ermöglicht, und zwar um etwa 3 Monate. Die schriftliche Prüfung bezieht sich somit nunmehr ausschließlich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. Damit wird der Bedeutung der gemeinsamen Ausbildung aller Juristen in den Kernbereichen des Rechts und der Rechtspraxis Rechnung getragen. Drittens. Die Verpflichtung, während des Studiums studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen vorzusehen, entfällt künftig. Diese 1984 in das Deutsche Richtergesetz eingeführten starr vorgeschriebenen Prüfungen in einem sehr frühen Studienabschnitt sollten feststellen, ob der Student für die weitere Ausbildung fachlich geeignet ist. Die studienbegleitenden Leistungskontrollen haben ihren Zweck jedoch nicht erfüllt. Die Mißerfolgsquote bei den Leistungskontrollen liegt unter 3 % und macht sie damit zu einem untauglichen Instrument. Mit ihrer Einführung ist weder die Durchfallquote in der ersten Staatsprüfung noch die durchschnittliche Studiendauer gesunken oder die Anzahl der Studenten, die frühzeitig aus dem Jura-Studium ausgeschieden sind, gestiegen. Insgesamt behindern die Leistungskontrollen nach den Erkenntnissen der Universitäten ein gleichmäßiges Fortschreiten im Studium und wirken nicht studienverkürzend, sondern studienverlängernd. Viertens. Außer den gerade erwähnten Maßnahmen soll auch ein Anreiz zur früheren Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung gegeben werden, dessen Grundlage die freiwillige Entscheidung des Studenten ist. Wir wissen, daß die nur einmalige Wiederholungsmöglichkeit der Ersten juristischen Staatsprüfung in vielen Fällen bei potentiellen Examenskandidaten zu einer Verstärkung der Prüfungsangst führt mit der Folge, daß die Meldung zum ersten Prüfungsversuch immer weiter hinausgezögert wird. Deshalb soll nunmehr der erstmals in Bayern durch Verordnung vom 1. Juni 1990 eingeführte sogenannte Freischuß bundesweit möglich gemacht werden. Was bedeutet dies? Jura-Studenten, die die Erste juristische Staatsprüfung bereits nach ununterbrochenem Studium von lediglich 8 Fachsemestern ablegen, können die Prüfung im Falle des Mißerfolges nicht nur einmal, sondern ein zweites Mal wiederholen; der sogenannte Freischuß wird in diesem Fall also nicht angerechnet. „Schnelle Studenten" können sich also der Ersten juristischen Staatsprüfung ohne das belastende Bewußtsein unterziehen, im Falle eines Fehlschlages die Wiederholungsprüfung als letzte Chance unbedingt bestehen zu müssen. Diese Regelung hat einen durchschlagenden Erfolg in Bayern erzielt: Die durchschnittliche Studiendauer sank schon ein Jahr nach Einführung dieser Regelung von 10,57 auf 9,49 Semester. Im ersten Termin haben sich 29 % der Kandidaten, die erstmals in die Prüfung gingen, nach nur 8 Semestern der Ersten juristischen Staatsprüfung gestellt. Im Termin 1991/II sind es bereits über 51 %. Die Schnelligkeit des Prüfungsabschlusses ist auch nicht etwa auf Kosten der Qualität der Ausbildung gegangen: Die 1 236 „Freischützen" in den drei Prüfungsterminen, die bisher stattgefunden haben, haben noch besser getroffen als ihre Kollegen: Es sind weniger durchgefallen und mehr Prädikatsexamina geschrieben worden als bei den länger Studierenden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Anmerkung: Nicht nur alle Untersuchungen über das Verhältnis von Studiendauer zu Examensnote belegen es statistisch, sondern ich kann dies auch aus eigener Erfahrung nur bestätigen: Der Zeitpunkt nach dem 8. Semester ist der richtige für die Ablegung der Ersten juristischen Staatsprüfung. Wer länger wartet, hat zwar einen Erkenntniszuwachs, aber in der Regel nur, was die Begrenztheit seines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 7173* Wissens angeht. Man kann den gegenwärtigen Studienstoff durchaus in 8 Semestern bewältigen, wenn man nur einigermaßen zielstrebig studiert und den Mut aufbringt, sich der Prüfung zu stellen. Bei Kombinierung aller Verkürzungsmaßnahmen, insbesondere der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 2 Jahre sowie Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens nach 8 Semestern, können damit Studenten künftig in weniger als 7 Jahren einen juristischen Beruf aufnehmen, also um 2 bis 3 Jahre früher als im Durchschnitt bisher. Damit sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, die jetzt erforderlich sind, um die Juristenausbildung einerseits zu verkürzen, aber andererseits ihre Qualität zu erhalten, die der Schlüsselfunktion des Rechts und damit der Juristen für den Staat und für die Gesellschaft in einer freiheitlichen Ordnung gerecht wird. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Das Anliegen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU und der F.D.P. ist die Verkürzung der Dauer der Juristenausbildung. Es verdient Zustimmung. Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Juristenausbildung, erst 1984 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes neu gestaltet, entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer sich rasch wandelnden Zeit. Das gilt vor allem und ganz unbestritten im Hinblick auf die tatsächliche Dauer der Gesamtausbildung, die heute im Durchschnitt etwas zehn Jahre ausmacht. Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sind geeignet, die Ausbildung zu verkürzen. Der Entwurf übernimmt vor allem einige Vorschläge des Bundesratsentwurfs zum gleichen Thema, soweit sie Vorbereitungsdienst und zweite Prüfung betreffen. Im Vordergrund steht die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr, die auf Grund der Übergangsregelung sehr rasch eingeführt werden soll. In einem nur zweijährigen Vorbereitungsdienst sind in mehr als einem Jahrzehnt bis Ende 1983 schon einmal Juristen ausgebildet worden. Der Zeitraum ist für den Ausbildungszweck ausreichend. Die Verlängerung auf zweieinhalb Jahre, wie seither vorgesehen, hat die Ausbildung nicht nachweisbar verbessert. Die Vorschrift, daß alle schriftlichen Arbeiten am Ende der Ausbildung bei der letzten Pflichtstation zu erbringen sind, wird die Prüfungszeit der zweiten Prüfung verkürzen. Das gleiche gilt für die Beschränkung der schriftlichen Prüfung auf den Bereich der Pflichtstationen. Eine interessante Diskussion erhoffe ich mir zu dem Vorschlag, die erstmals 1990 in Bayern eingeführte und von mehreren Ländern bereits übernommene „Freischuß"-Regelung jetzt auch im Bundesrecht zu verankern, wenn auch — was notwendig ist — mit weitgehenden Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt nicht die im Bundesratsentwurf enthaltenen Vorschläge, mit denen durch Begrenzung des Ausbildungsinhalts und die Gestaltung der ersten Prüfung die Studiendauer — durchschnittlich annähernd sechs Jahre — verkürzt werden soll. Der Entwurf enthält sich auch der Stimme zur besseren Berücksichtigung der Belange der europäischen Integration und zur besseren Berufsvorbereitung. Diese Themen wird man, wenn schon die Juristenausbildung im Deutschen Bundestag wieder zur Diskussion steht, nicht übergehen können. Nicht umsonst wird dies von fast allen Ländern verlangt, wie der Bundesratsentwurf zeigt. Während wir auf der Ebene des Bundes unser Teil tun, werden die Länder sicherlich weiter daran arbeiten, in ihrem Bereich alle Schritte zu unternehmen, die noch zur Verkürzung der Ausbildung beitragen können. Die lange, zur Zeit im Durchschnitt etwa einjährige Prüfungszeit — in Europa ein einmaliger Fall — ist nicht nur durch das gegenwärtige Bundesrecht veranlaßt. Auch die mancherorts, besonders in den Universitätsstädten, über ein Jahr hinausgehenden Wartezeiten für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst sind schwer erträglich. Soweit die Ausbildungskapazitäten etwa in den Stadtstaaten eine raschere Einstellung von Referendaren nicht ermöglichen, könnte man z. B. daran denken, daß mit dem Mittel der Kooperation zwischen den Ländern — kooperativer Bundesstaat! — einzelne Stationen in einem anderen Land absolviert werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn insbesondere die Vorschläge, die auf eine Verkürzung des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungszeiten abzielen, nicht zuletzt im Interesse der Neuländer zügig beraten und verabschiedet würden. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 640. Sitzung am 13. März 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Sechstes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 13. März 1992 die Entschließungsanträge 12/151, 12/155 sowie die Anträge 12/392, 12/555 zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/704 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/8537 Drucksache 12/1245 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/895 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/7527 Drucksache 11/5182 7174* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1992 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7990 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1914 Nrn. 3-6, 8-15 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/157 Nr. 1.12 Drucksache 12/1003 Nr. 21 Drucksache 12/1174 Nrn. 2.20, 2.21, 2.23 Drucksache 12/1339 Nr. 2.14 Ausschuß für Fremdenverkehr und Tourismus Drucksache 12/1072 Nr. 27
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    Rede von Dr. Joachim Grünewald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Jahrhundertaufgabe des Wiederaufbaus in den jungen Bundesländern ist in vollem Gange. Die Bewältigung der Aufgabe erfordert noch für einige Zeit ganz erhebliche Finanztransfers von West nach Ost. In diesen Rahmen fällt auch die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Aufgaben der Treuhandanstalt, die durch das heute hier zu beratende Gesetz geregelt werden soll.
    Es handelt sich um eine Anschlußregelung zu Art. 25 Abs. 4 des Einigungsvertrages. Diese Norm hatte lediglich die Kreditaufnahme für die Jahre 1990 und 1991 geregelt. Seinerzeit hofften wir alle miteinander, daß die Treuhandanstalt in der Folgezeit keine weiteren Kredite mehr benötigen würde. Die tatsächliche Entwicklung hat gezeigt, daß die damaligen Erwartungen nicht erfüllt wurden. Umfang und insbesondere die Werthaltigkeit des Treuhandvermögens sind weit überschätzt und der Finanzbedarf demzufolge weit unterschätzt worden. In diesem Zusammenhang möchte ich nur die Sanierung der ökologischen Altlasten erwähnen, aber auch das, was im Laufe der Entwicklung so erschreckend deutlich geworden ist: die alte verdeckte Arbeitslosigkeit in den Betrieben.
    Für den beispiellosen Umstrukturierungsprozeß in den jungen Bundesländern kommt der Treuhandanstalt eine Schlüsselposition zu. Jede D-Mark, die der Treuhandanstalt zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird, ist eine Investition in die Zukunft der jungen Bundesländer. Es handelt sich also nicht — ich darf das wiederholen — um Kosten, sondern um zukunftssichernde Investitionen, die früher oder später für unsere Kinder und Kindeskinder reiche Ernte in die Scheuern einbringen werden. Das können wir heute Gott sei Dank im Ansatz schon in einer beachtlichen Erfolgsbilanz der Treuhandanstalt ablesen.
    Bis Ende Januar dieses Jahres konnten für ca. 6 000 Unternehmen neue, unternehmerisch aktive Eigentümer aus dem In- und Ausland gewonnen werden. Rund 1 Million Arbeitsplätze konnten mit den neuen Eigentümern vertraglich vereinbart werden. Das von den privaten Investoren — das scheint mir besonders wichtig zu sein — im Rahmen der Übernahmeverträge zugesagte Investitionsvolumen beläuft sich zur Zeit auf 117 Milliarden DM. Gerade das ist zur dringend notwendigen Erneuerung des Kapitalstocks in den neuen Bundesländern ein unverzichtbarer Beitrag.
    Gleichwohl muß die Kreditaufnahme der Treuhandanstalt in einem finanzpolitisch vertretbaren Rahmen gehalten werden. Dieser finanzpolitischen Notwendigkeit trägt das Gesetz zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt Rechnung. Als Unternehmen im Sinne der Bundeshaushaltsordnung kann und könnte die Treuhandanstalt zwar grundsätzlich in eigener Verantwortung Kredite aufnehmen. Das Gesetz begrenzt aber die Nettokreditaufnahme auf bis zu 30 Milliarden DM je Wirtschaftsjahr bis 1994. Mit dieser Begrenzung wird
    die zwingend notwendige Balance zwischen dem für die Finanzierung der Aufgaben der Treuhandanstalt Erforderlichen auf der einen Seite und dem finanziell Machbaren auf der anderen Seite gehalten werden können.
    Allerdings haben wir auch zukünftig den vorhandenen Unabwägbarkeiten, die gerade und insbesondere mit den schwierigen Aufgaben der Treuhandanstalt verbunden sind, Rechnung zu tragen. Deswegen ist eine flexible Regelung vorgesehen, die sicherstellt, daß der unabweisbare Mehrbedarf finanziert werden kann. Insofern läßt das Gesetz eine Überschreitung des Kreditrahmens um bis zu 8 Milliarden DM im Wirtschaftsjahr — ich betone: mit Einwilligung und nur mit Einwilligung des Bundesfinanzministers und selbstverständlich auch des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages — zu.
    Durch das Gesetz wird ferner eine Gleichstellung der Schuldverschreibungen der Treuhandanstalt mit den Schuldverschreibungen, die der Bund begibt, erreicht. Die Treuhandanstalt erhält also das gleiche Standing am Kreditmarkt wie der Bund selbst. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz u. a. die Haftung des Bundes für die von der Treuhandanstalt aufgenommenen Kredite vor. Die Kreditaufnahme der Treuhandanstalt wird auf diese Weise erleichtert und vor allem und insbesondere wesentlich kostengünstiger gestaltet. Bis 1994 dürften sich hieraus Gesamteinsparungen in Höhe von voraussichtlich mehr als 500 Millionen DM ergeben.
    Sowohl die Erhöhung des Kreditrahmens bei unabweisbarem Mehrbedarf als auch die Inanspruchnahme des Kreditrahmens in den Jahren 1993 und 1994 bedarf — wie schon gesagt — der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Hierdurch wird die notwendige parlamentarische Kontrolle der Kreditaufnahme der Treuhandanstalt gewährleistet. Daneben erfolgt die parlamentarische Kontrolle durch den Unterausschuß Treuhandanstalt, der sich ja gerade gestern noch, Herr Kollege Kriedner, sehr umfänglich mit dem Wirtschaftsplan der Treuhandanstalt befaßt hat.
    Im übrigen hat dieser Ausschuß — das wird wohl auch von niemanden bestritten — inzwischen Tritt gefaßt und außerordentlich effiziente Arbeit geleistet. Auch durch die Vielzahl der Sitzungen — in jeder Sitzungswoche tagt er einmal — leistet er die Arbeit eines Vollausschusses. Deswegen ist der Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Vollausschusses schon aus diesem Grunde überflüssig.
    Die in der Öffentlichkeit lautgewordene Kritik, die Bundesregierung bilde Schattenhaushalte, die sie der parlamentarischen Kontrolle entziehe, erweist sich damit als unberechtigt.
    Im übrigen wird über die letztendliche Zuordnung der Schulden der Treuhandanstalt auf die öffentlichen Körperschaften erst in der Zukunft entschieden werden.

    (Heiterkeit des Abg. Helmut Esters [SPD])




    Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald
    — Herr Kollege Esters, so zum Lachen finde ich das — ich glaube, in Übereinstimmung mit Ihnen — nicht.

    (Franz Müntefering [SPD]: Sie machen aber auch ein freundliches Gesicht!)

    Der vertretbare kalkulierte Rahmen der Kreditaufnahme durch die Treuhandanstalt kann nur eingehalten werden, wenn die Treuhandanstalt bei der Erfüllung der vor ihr liegenden vielfältigen Aufgaben eine strenge finanzpolitische und wirtschaftspolitische Disziplin übt und — ich betone „und" — wenn ihr nicht immer wieder über ihre Kernaufgaben hinaus neue und zusätzliche Aufgaben übertragen werden, so als wäre die Treuhandanstalt die zu melkende Kuh bei allen Problemen im Beitrittsgebiet, die im Himmel geweidet wird, um auf Erden gemolken zu werden.

    (Zuruf des Abg. Helmut Esters [SPD])

    Die heutigen Schätzungen über den zu erwartenden Schuldenstand der Treuhandanstalt am Jahresende 1994 belaufen sich — man höre und staune — auf ungefähr 200 Milliarden DM. Angesichts dieser Summe sind Forderungen, wie sie im Antrag der SPD enthalten sind, die Treuhandunternehmen zu Lasten der Treuhandanstalt nun pauschal zu entschulden, wirklich gänzlich unangebracht.
    Zu der von der Treuhandanstalt praktizierten Entschuldung nach Einzelfallprüfung gemäß Art. 28 Abs. 2 des Einigungsvertrages gibt es ganz einfach keine Alternative.
    Die Übernahme der gesamten Altschulden der Treuhandunternehmen in Höhe von rund 104 Milliarden DM ist in dieser Situation schlichtweg finanzpolitisch unvertretbar, ganz abgesehen davon, daß sie auch ökonomisch falsch wäre.
    Im Rahmen der Einzelfallentschuldung wird die Treuhandanstalt für Altkredite ihrer Unternehmen in Höhe von etwa 70 Milliarden DM einstehen. Die von der SPD vorgeschlagene Vorgehensweise würde also eine nochmalige Mehrbelastung von 30 Milliarden DM bedeuten.
    Eine Entschuldung nicht sanierungsfähiger und damit langfristig nicht wettbewerbsfähiger Unternehmen konserviert nur die althergebrachten Strukturen und verlangsamt damit die unvermeidliche Strukturanpassung in den jungen Bundesländern. Das Argument, eine einzelfallbezogene Entschuldung sei mit einem zu großen bürokratischen Aufwand verbunden, kann man angesichts der ohnehin bestehenden Verpflichtung der einzelnen Unternehmen, D-MarkEröffnungsbilanzen zu erstellen und vorzulegen, nun wirklich nur als vorgeschoben betrachten.
    Anfang 1992 befinden sich noch rund 6 800 Unternehmen mit ca. 1,4 Millionen Arbeitnehmern im Bestand der Treuhandanstalt. Diese Zahl verdeutlicht, daß die Treuhandanstalt eine arbeitsmarkt- und strukturpolitische Mitverantwortung — ich betone: Mitverantwortung — für den Wiederaufbau in den jungen Bundesländern hat. Dieser Mitverantwortung hat sie sich in der Vergangenheit gestellt. Sie wird das auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun. Allerdings darf ich noch einmal feststellen, daß die primäre Verantwortlichkeit für die einzelnen regional-politischen Probleme nicht bei der Treuhandanstalt liegt, sondern bei den jeweiligen Ländern.
    Die Bundesregierung ihrerseits fördert den raschen Strukturwandel in den jungen Bundesländern mit umfassenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen, wobei wichtigstes Prinzip ist, Investitionen und neuen Arbeitsplätzen Vorrang zu geben. Der strukturelle Umbruch wird durch umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen der Regierung regional und sozial flankiert.
    Hauptaufgabe der Treuhandanstalt wird es auch in der Zukunft sein, sehr intensiv und kreativ daran zu arbeiten, die nationalen und internationalen Privatisierungschancen für ihren Beteiligungsbestand zu erhöhen. Sie wird das Potential externer Privatisierungsaktivitäten unter Fortentwicklung ihres bewährten Instrumentariums und nach dem Motto, daß Privatisierung die beste Form der Sanierung ist, weiter erschließen. Mit dieser Strategie ist die Treuhandanstalt besser und flexibler in der Lage, auch regional- und strukturpolitische Ziele mit adäquaten Instrumenten zu unterstützen.
    Die Übertragung der Rechts- und Fachaufsicht über die Treuhandanstalt auf das Bundesministerium für Wirtschaft würde in der Tat — hier darf ich einmal den Haushaltsausschuß selbst zitieren — „ein falsches Signal für eine Überbetonung einer staatlichen Industriepolitik mit dem Ziel einer zentral gelenkten Strukturpolitik" setzen. Hierdurch würde die für den Wiederaufbau in den jungen Bundesländern unverzichtbare Privatinitiative abgeschwächt.
    Daneben spricht eine Vielzahl von Praktikabilitätsgründen für die Beibehaltung der geltenden Aufsichtsregelung. So verfügt der Bundesminister der Finanzen über jahrzehntelange Erfahrungen auf dem Gebiet der Beteiligungsverwaltung, und die Größenordnung der Verschuldung der Treuhandanstalt läßt eine Koordinierung mit dem Schuldenmanagement des Bundes, das beim Bundesminister der Finanzen angesiedelt ist, als sinnvoll erscheinen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Was würde es eigentlich der Treuhandanstalt und insbesondere dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb nutzen, wenn man diese Zuständigkeitsregelung verändern würde? Lassen Sie mich ein wenig scherzhaft hinzufügen: Arbeitsökonomisch wäre es für den Bundesfinanzminister von Interesse, diese Arbeitslast und dieses sensible Arbeitsfeld dem Bundesminister für Wirtschaft zu übertragen. Herr Kollege Beckmann, ich würde auch sehr gerne mit Ihnen tauschen, denn wenn Sie diese Zuständigkeit hätten, dann würde Ihnen der Rest an Freizeit unter den Fingern zerrinnen.

(Heiterkeit)

Besonders befremdet hat uns einmal mehr der Antrag der Gruppe PDS/Linke Liste, die Privatisie-



Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald
rung vollständig in den Hintergrund zu rücken. Im Grunde genommen ist es das alte Lied: Man will an den alten Strukturen festhalten; man will überhaupt keine Verfestigung der Marktwirtschaft. Eigentlich — nehmen Sie mir es nicht übel — haben Sie aus der Entwicklung in den vergangenen viereinhalb Jahrzehnten nichts gelernt. Diesem Antrag können wir unter gar keinen Umständen zustimmen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der CDU/CSU: Die lernen nie etwas!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nunmehr erteile ich dem Abgeordneten Helmut Esters das Wort.