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    Plenarprotokoll 12/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei 6957 A Eintritt der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und Klaus-Heiner Lehne in den Deutschen Bundestag 6957 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6957B, 7079 D Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/2253) Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 6958 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 6959 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 6960 C Johannes Singer SPD (Erklärung nach § 31 GO) 6961 A Bernd Henn fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 6961 A Zur Geschäftsordnung Ottmar Schreiner SPD 6961 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 6962 D Heinz Werner Hübner F.D.P. 6963 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 6964 D Vizepräsident Helmuth Becker 6983 D Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der „Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" (Drucksache 12/2170) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache 12/2154) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (Drucksache 12/2149) 6965 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa (Drucksache 12/2263) 6965B Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 1990 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Drucksache 12/ 2264) 6965 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksache 12/ 2282) 6965 C Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes (Drucksachen 12/1609, 12/2115) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1990 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 12/893 [neu], 12/2127) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Drucksachen 12/311 Nr. 2.3, 12/ 2163) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksachen 11/8266, 12/ 2215) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 52 zu Petitionen (Drucksache 12/2227) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/1857, 12/2258) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/1911, 12/2259) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 6967 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bericht zu Stand und Perspektiven der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/825, 12/ 2199) 6966 C Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/2254) . . 6966 C Tagesordnungspunkt 6: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Deutsche Verkehrspolitik im zusammenwachsenden Europa b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Generelle Sicherungspflicht für Kinder im Pkw (Drucksache 12/1978) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), Manfred Heise, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Friedrich, Ekkehard Gries, Roland Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Verbesserung des Schutzes von Kindern als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen (Drucksache 12/2252) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksache 12/985) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für be- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 III stimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.8, 12/2123) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 6968 B Klaus Daubertshäuser SPD 6974 D Ernst Hinsken CDU/CSU 6977 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . 6979 B Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 6981D, 7014 B Roland Kohn F D P 6983 D Dr. Willfried Penner SPD 6985 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 6987 D Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 6989 D Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 6991 A Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . 6991 D Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 6992 A Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 6992 D Ekkehard Gries F.D.P. 6994 C Rudolf Bindig SPD 6996 B Robert Antretter SPD 6997 B Dr. Ottfried Hennig CDU/CSU 6998 D Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . . 7000 D Rainer Haungs CDU/CSU 7002 B Heide Mattischeck SPD 7004 A Horst Friedrich F D P 7004 C Eduard Oswald CDU/CSU 7005 D Rudolf Müller (Schweinfurt) SPD . . 7006 B Siegfried Scheffler SPD 7008 A Horst Gibtner CDU/CSU 7009 C Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 7011 C Steffen Kampeter CDU/CSU 7013A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 7013B Horst Gibtner CDU/CSU 7016C Horst Friedrich F D P 7017 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7018A Claus-Peter Grotz CDU/CSU 7019A Dr. Margrit Wetzel SPD 7019 D Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 7021 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung): — Drucksache 12/2255 vom 13. März 1992 — Beseitigung der Altlasten auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in SchleswigHolstein MdlAnfr 62 Reinhold Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 7023 A ZusFr Reinhold Hiller (Lübeck) SPD . . . 7023 A ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 7023 B Fachgerechte Vernichtung von Munition aus ehemaligen NVA-Beständen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 63, 64 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 7023B, 7024 B ZusFr Siegrun Klemmer SPD . . 7023C, 7024 C ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 7023D, 7024 D Aufbereitung von Munition aus Beständen der ehemaligen NVA durch das Spreewerk Lübben GmbH; Stopp der Munitionsanlieferung durch das Bundesministerium der Verteidigung MdlAnfr 65, 66 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 7025A, B ZusFr Stephan Hilsberg SPD 7025 B Vernichtung von Munition aus ehemaligen NVA-Beständen durch das Spreewerk Lübben GmbH; Stopp der Munitionsanlieferung durch das Bundesministerium der Verteidigung MdlAnfr 67, 68 Holger Bartsch SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 7025C, 7026 A ZusFr Holger Bartsch SPD . . . 7025D, 7026 B ZusFr Stephan Hilsberg SPD 7025 D ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 7026B Verlegung des Ahlhorner Hubschraubertransportgeschwaders nach Hohn; notwendige Umbaumaßnahmen MdlAnfr 69, 70 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 7026C, 7027 C ZusFr Ulrike Mehl SPD 7026D, 7027 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 7026 D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . 7027 B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 7027 B ZusFr Dr. Helga Otto SPD 7027 B ZusFr Lieselott Blunck SPD 7027 D Hilfen der Bundesregierung an ost- und mittelosteuropäische Staaten zur Behebung von Umweltgefahren und Umweltbelastungen MdlAnfr 13 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . . 7028 A ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 7028 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 7028 D ZusFr Lieselott Blunck SPD 7028 D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Untersuchung über den Umgang mit Bio- und Komposttonnen; Herausgabe einer technischen Anleitung für den Gebrauch von Abfallsystemen MdlAnfr 14, 15 Bernd Reuter SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 7029B, D ZusFr Bernd Reuter SPD . . . . 7029C, 7030A ZusFr Antje-Marie Steen SPD 7029D ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 7030B Bericht über die weltweite Reduzierung von FCKW und über die Chlorbilanz in der Atmosphäre MdlAnfr 16 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 7030 C ZusFr Monika Ganseforth SPD 7030 D ZusFr Lieselott Blunck SPD 7031 C ZusFr Bernd Reuter SPD 7031 C Verwicklung deutscher Staatsangehöriger in die Bürgerkriegsauseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 22 Uwe Lambinus SPD Antw StM'in Ursula Seiler-Albring AA . 7032 A ZusFr Uwe Lambinus SPD 7032 A ZusFr Rudolf Bindig SPD 7032 C Entwicklung der Zahl der nach dem Bundes-Seuchengesetz gemeldeten Fälle an „Enteritis infectiosa" (unterteilt nach Salmonellen und anderen Arten) in den Jahren 1986 bis 1990 MdlAnfr 71, 72 Uta Titze SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7032D, 7033 C ZusFr Uta Titze SPD 7033A, D ZusFr Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU . . 7034 B Rolle des Bundesgesundheitsamtes und seiner Institute bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von „Enteritis infectiosa" MdlAnfr 77 Antje-Marie Steen SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7034 B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 7034 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes Rudolf Dreßler SPD 7035 A Bernhard Jagoda CDU/CSU 7036 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 7037 A Dr. Dieter Thomae F D P. 7037 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 7038 D Klaus Kirschner SPD 7040B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU 7041 C Antje-Marie Steen SPD 7042 C Wolfgang Zöller CDU/CSU 7043 D Dr. Bruno Menzel F.D.P. 7044 C Editha Limbach CDU/CSU 7045 B Horst Peter (Kassel) SPD 7046 D Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 7048 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte zu Giftmüllexporten aus der EG in „Nicht-OECD-Staaten" vor dem Hintergrund des Umweltministerrats am 23. März 1992 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 7049B Steffen Kampeter CDU/CSU 7050 B Marion Caspers-Merk SPD 7051 A Birgit Homburger F D P 7052 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 7053 B Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMU 7054 A Dr. Harald Kahl CDU/CSU 7055 B Dr. Liesel Hartenstein SPD 7056 A Burkhard Zurheide F.D.P 7057 B Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 7058 C Jutta Müller (Völklingen) SPD 7059 C Dr. Immo Lieberoth CDU/CSU 7060 D Thea Bock SPD 7061 D Ulrich Klinkert CDU/CSU 7063 A Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Dr. Rolf Olderog, Ulrich Adam, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Dr. Olaf Feldmann, Dr. Jürgen Schmieder und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Sanierung der Ostsee (Drucksache 12/2251) Ulrich Klinkert CDU/CSU 7064 B Dietmar Schütz SPD 7065 D Josef Grünbeck F.D.P. 7068 B Bartholomäus Kalb CDU/CSU 7068 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7069 D Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 7071 A Ulrike Mehl SPD 7072 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 V Josef Grünbeck F D P 7072 D Lieselott Blunck SPD 7073 A Jürgen Koppelin F D P. 7073 B Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 7074 B Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMU 7075 B Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . 7075 D Dietmar Schütz SPD 7077 A Lieselott Blunck SPD 7078 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 7078D Jürgen Koppelin F D P. 7079 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dieter Schanz, Brigitte Adler, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: VN-Konferenz Umwelt und Entwicklung 1992 (Drucksache 12/1652) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: Kongreß der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung 1992 (Drucksache 12/2298) Dieter Schanz SPD 7080 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 7081 D Dr. Ingomar Hauchler SPD 7083 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 7083 C Clemens Schwalbe CDU/CSU (zur GO) . 7084 B Gudrun Weyel SPD (zur GO) 7084 C Martin Grüner F.D.P 7085 C Dieter Schanz SPD 7085 D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7087 A Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär BMU . 7088 B Monika Ganseforth SPD 7089 D Martin Grüner F.D.P. 7091 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 7091 C Monika Ganseforth SPD 7091D Burkhard Zurheide F.D.P 7092D Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 7094 B Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . 7094 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 7096 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 7098A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . . 7098 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 7099 B Marion Caspers-Merk SPD 7100B Klaus Harries CDU/CSU 7101D Thea Bock SPD 7102A Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Weiermann, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betriebsbeauftragte für Umweltschutz (Druck sache 12/1085) 7103 C Nächste Sitzung 7103D Berichtigung 7103 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7105* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 3 (Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 7105* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (Maßnahmen zur Sanierung der Ostsee) Dr. Ottfried Hennig CDU/CSU 7105* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Betriebsbeauftragte für Umweltschutz) Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7109* A Wolfgang Weiermann SPD 7107* B Josef Grünbeck F D P 7108* B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste . 7108* C Anlage 5 Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich MdlAnfr 10 — Drs 12/2255 Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7110* A Anlage 6 Kosten der Erhaltung der Kulturlandschaft bei Nichtwahrnehmung dieser Aufgaben durch die Landwirtschaft MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/2255 — Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7110* B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Anlage 7 Stopp der Abfallexporte in Nicht-OECDLänder MdlAnfr 17 — Drs 12/2255 Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7110* C Anlage 8 Verbringung von Abfallstoffen nach Osteuropa und in Dritte-Welt-Staaten, insbesondere nach Ägypten; Vereinbarkeit der Wiederverwertung mit den Leitlinien der Vereinten Nationen und der Umweltpolitik der Bundesregierung MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/2255 — Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7110' D Anlage 9 Verbringung von Abfallstoffen nach Rumänien, Rußland und in die Ukraine; Vereinbarkeit der dortigen Wiederverwertung mit der Umweltpolitik der Bundesregierung MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/2255 — Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 7111* C Anlage 10 Darlegung der Auffassung der Bundesregierung zum Vertreibungsunrecht an den Sudetendeutschen gegenüber den Regierungen von Großbritannien und den USA MdlAnfr 23 — Drs 12/2255 — Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 7112* A Anlage 11 Einbeziehung der Führung des Rates für Rehabilitierung der Rußlanddeutschen in die deutsch-russischen Beratungen zur Errichtung einer deutschen Republik an der Wolga; interessierte Staaten an der „Weltkonferenz über Menschenrechte" 1993 MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/2255 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 7112* B Anlage 12 Anspruch der USA auf den Status der alleinigen Supermacht MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/2255 — Freimut Duve SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 7112* D Anlage 13 Erhaltung bzw. Aufstockung der Arbeitsplätze bei den von der Continental AG Hannover erworbenen Vogtländischen Reifenwerke Plauen MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/2255 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 7113* B Anlage 14 Ausgleichsregelung in Form einer Vermögensabgabe bei Rückübertragung von Grundstücken und Häusern im Bereich der ehemaligen DDR an Alt-Eigentümer MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/2255 — Franz Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 7113* C Anlage 15 Prüfung der toxischen Unschädlichkeit von als Insektizid eingesetzten Pyrethroiden MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/2255 — Dr. Cornelia von Teichman F.D.P. SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 7113* D Anlage 16 Haltung der EG-Kommission zum nationalen Verbot der Verwendung von Atrazin und zum Freilandeinsatz leicht abbaubarer Pflanzenöle MdlAnfr 41 — Drs 12/2255 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 7114* C Anlage 17 Anzahl der an einer Salmonelleninfektion erkrankten bzw. verstorbenen Menschen im Zeitraum 1986 bis 1990; Dunkelziffer MdlAnfr 73, 74 — Drs 12/2255 — Dr. Martin Pfaff SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7114' D Anlage 18 Wirtschaftlicher Schaden durch die Infektionskrankheit „Enteritis infectiosa"; zuständige Stellen für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheit MdlAnfr 75, 76 — Drs 12/2255 — Horst Schmidbauer SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7115* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 VII Anlage 19 Übernahme der Kosten des HIV-Tests durch die Krankenversicherungen MdlAnfr 78 — Drs 12/2255 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7115* C Anlage 20 Verweigerung der Behandlung auf Krankenschein durch Zahnärzte in Niedersachsen MdlAnfr 79, 80 — Drs 12/2255 Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7116*A Anlage 21 Konzertierte Aktion zur Sanierung der Trinkwasserversorgung in den neuen Bundesländern am 24. März 1992; Aufstellung von Sanierungsplänen angesichts immer noch fehlender Überprüfungen von Trinkwasseranlagen auf Grenzwertüberschreitungen MdlAnfr 81 — Drs 12/2255 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7116* C Anlage 22 Verhinderung der vom Landeshygieneinstitut in Sachsen vorgesehenen Vorschreibung der Trinkwasserfluoridierung MdlAnfr 82 — Drs 12/2255 — Dr. Helga Otto SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7116*D Anlage 23 Ausbau eines City-Bahn-Netzes in der Region Ulm/Neu-Ulm MdlAnfr 83, 84 — Drs 12/2255 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7117* B Anlage 24 Verzicht auf Streckenstillegungen und Kündigungen von Privatgleisanschlüssen bis zur Durchführung der geplanten BundesbahnStrukturreform MdlAnfr 85 — Drs 12/2255 — Karl Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7117* C Anlage 25 Auswirkungen des neuen Fahrplans auf die Zugverbindungen zwischen Münster und Berlin MdlAnfr 86 — Drs 12/2255 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7117 D Anlage 26 Beginn des Baus der Hochgeschwindigkeitsstrecke Mannheim-Saarbrücken-Paris; Fahrzeiten MdlAnfr 87, 88 — Drs 12/2255 — Michael Habermann SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7118* A Anlage 27 Aufhebung der Altersbeschränkung für Fahrpreisvergünstigungen mit der Bundesbahn bei Studenten des zweiten Bildungsweges MdlAnfr 89, 90 — Drs 12/2255 — Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7118* B Anlage 28 Fertigstellung der Schnellbahnverbindung Mannheim-Saarbrücken-Paris MdlAnfr 91 — Drs 12/2255 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7118* D Anlage 29 Ausbau der Schnellbahnstrecke MannheimSaarbrücken-Paris MdlAnfr 92, 93 — Drs 12/2255 — Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7119* A Anlage 30 Gespräch saarländischer Bundestagsabgeordneter mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums über den Stand der Straßenverbindung zwischen Saarlouis und St. Avoid (A 620) MdlAnfr 94 — Drs 12/2255 — Ottmar Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7119* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 6957 85. Sitzung Bonn, den 19. März 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 4 Berichtigung 84. Sitzung, Seite 6935A, fünfter Absatz von oben, Zeile vier im fünften Absatz: Statt: „Putbus" ist „Putlos" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bi einschließlich Antretter, Robert SPD 19. 03. 92 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 19. 03. 92 Berger, Johann Anton SPD 19. 03. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 19. 03. 92 * Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 19. 03. 92 * Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 19. 03. 92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 19. 03. 92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 19. 03. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 03. 92 * Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 19. 03. 92 Hasenfratz, Klaus SPD 19. 03. 92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 19. 03. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 19. 03. 92 Jelpke, Ulla PDS/Linke 19. 03. 92 Liste Kubicki, Wolfgang F.D.P. 19. 03. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 19. 03. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 19. 03. 92 Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 19. 03. 92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 19. 03. 92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 19. 03. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 19. 03. 92 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 19. 03. 92 Paterna, Peter SPD 19. 03. 92 Dr. Pfaff, Martin SPD 19. 03. 92 Pfuhl, Albert SPD 19. 03. 92 * Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 19. 03. 92 Rempe, Walter SPD 19. 03. 92 Reschke, Otto SPD 19. 03. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 19. 03. 92 Roth, Wolfgang SPD 19. 03. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 19. 03. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 19. 03. 92 * * Helmut Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 19. 03. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 19. 03. 92 * Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 19. 03. 92 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 19. 03. 92 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 19. 03. 92 Schuster, Hans Paul F.D.P. 19. 03. 92 Hermann Sielaff, Horst SPD 19. 03. 92 Stiegler, Ludwig SPD 19. 03. 92 Terborg, Margitta SPD 19. 03. 92 * Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 19. 03. 92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 19. 03. 92 Gert Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 19. 03. 92 (Auerbach), Bertram Zierer, Benno CDU/CSU 19. 03. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 3 (Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens) Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Für mich ist dieser Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Hans Modrow nicht zulässig. Formaljuristisch beruht er auf den Aussagen in einem Prozeß, der sich zudem in der Revision befindet. Ich lehne den Antrag auch deshalb ab, weil er nach Lage aller bekannten Fakten mit einem bevorstehenden Prozeß im Zusammenhang steht, der offensichtlich ausschließlich politischen Charakter hat. Prozesse gegen Andersdenkende haben in Deutschland eine lange, unrühmliche Tradition. Sie waren oft genug der Beginn der Aushebelung von Demokratie. Politische Prozesse untergraben die Demokratie! Eine Lehre, die ich aus meinem Leben in der DDR gezogen habe, ist die, daß ich nie wieder zu politischer Willkür schweigen werde. Mit dem vorliegenden Antrag und dem damit ermöglichten Prozeß gegen Dr. Hans Modrow soll offensichtlich nicht nur die Person meines Kollegen diskreditiert, sondern auch eine demokratisch gewählte Partei in diesem Deutschland erneut in das politische Zwielicht gestellt werden. Dem widersetze ich mich und lehne deshalb den Antrag auf Drucksache 12/2253 ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 7 (MaBnahmen zur Sanierung der Ostsee) Dr. Ottfried Hennig (CDU/CSU): Die Ostsee ist ökologisch schwer bedroht, in weiten Teilen sterbenskrank. Der biologische Tod erfaßt immer weitere Gebiete dieses sensiblen Binnenmeeres. Der ökologische Befund für die Ostsee ist noch viel besorgniserregender als der für die Nordsee. Auch die westliche Ostsee, insbesondere auch die Küstengewässer Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns, sind davon betroffen. Alle bisherigen internationalen Vereinbarungen und alle eingeleiteten Schritte konnten den dramatischen Prozeß von 7106* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Verschmutzung und Eutrophierung, von Sauerstoffverzehr und Sterben leider nicht stoppen. In Schleswig-Holstein begrüßen wir nachdrücklich, daß die Bundestagesfraktionen von CDU/CSU sowie F.D.P. gemeinsam einen umfassenden Antrag zum Schutz der Ostsee im Bundestag eingebracht haben. Und wir begrüßen ebenso, daß der Deutsche Bundestag — es ist das erste Mal — eine ausführliche Debatte ausschließlich zum Schutz der Ostsee führt. Die Initiative dazu ist von schleswig-holsteinischen CDU-Bundestagsabgeordneten ausgegangen. Insbesondere danke ich meinem ostholsteinischen Kollegen Rolf Olderog. Er war Initiator und Präsident der Ersten Internationalen Parlamentarischen Ostsee - schutzkonferenz vom 18. bis 20. Oktober 1991 in der Hansestadt Lübeck, in deren Folge unser Entschließungsantrag im Bundestag eingebracht worden ist. Was kennzeichnet heute die Situation der Ostsee im Einzelnen? Weite Zonen, insbesondere in tiefen Gewässern der mittleren und östlichen Ostsee, sind bereits dauernd oder vorübergehend biologisch tot, Pflanzen und Tiere weitgehend abgestorben. Es handelt sich um einen Bereich von etwa 70 000 km2 Ostsee. In den letzten 10 Jahren sind 20 000 km2 dazugekommen. Immer wieder erschreckt uns Massensterben von Tieren und Pflanzen. Besonders betroffen sind die Grundfischbestände. Problemschwerpunkt ist die übermäßige Zufuhr von Nährstoffen, Stickstoff und Phosphor. Im Einzugsbereich der Ostsee leben über 70 Millionen Menschen. Insbesondere vom Gebiet der früheren Ostblockstaaten werden die Abwässer der Städte und Fabriken völlig oder doch weitgehend ungereinigt und ungeklärt in die Ostsee geleitet. Vor allem die Flüsse, z. B. die Oder und die Weichsel, die Memel und der Pregel, transportieren gewaltige Schadstoff-lasten ins Meer. Hinzu kommen diffuse Einträge aus der Luft, die sogar beim Stickstoff 50 % des Eintrags ausmachen. Schätzungen gehen dahin, daß jährlich 900 000 Tonnen Stickstoff und 50 000 Tonnen Phosphor in die Ostsee gekippt, zugeleitet oder hineingespült werden. Insbesondere die Nährstoffzufuhr von Stickstoff und Phosphor führt zu exzessivem Wachstum von Algen, die absterbend in die tiefen Wasserschichten absinken und dabei durch mikrobielle Zerstörung immer mehr Sauerstoff aufzehren. Die Produktion von Algen und anderer Biomasse hat sich in den letzten 25 Jahren verdoppelt. Verschärft hat sich die Situation dadurch, daß in den letzten Jahren die Herbststürme ausgeblieben sind, die sauerstoffreiches Salzwasser aus der Nordsee, insbesondere über den Großen Belt, der Ostsee zuführen. Auch an der schleswig-holsteinischen Küste können wir deutlich den beschriebenen Prozeß beobachten, so z. B. in der Kieler Bucht, in der Flensburger Förde und in der Schlei. Ausdrücklich möchte ich aber darauf hinweisen, daß es auch bescheidene Fortschritte gegeben hat. Die Konzentration der Gifte DDT, PCB und Quecksilber konnte verringert werden, wie vor allem Untersuchungen bei Ostseefischen und Seevogeleiern zeigten. An dieser Stelle möchte ich aber ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Anreicherung von Nährstoffen nicht die Qualität der Ostsee als Badewasser beeinträchtigt. Hier verfügt die deutsche Ostseeküste über gute Daten, wie zuletzt die Untersuchungen der Stiftung Warentest bewiesen haben. Aber zweifellos dürfte längerfristig die Attraktivität des Urlaubs an der Ostsee leiden, wenn sie biologisch weitgehend abgestorben wäre. Es ist also auch eine Forderung des Fremdenverkehrs in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sich konsequent für den Schutz der Ostsee zu engagieren. Welche Schritte müssen vordringlich getan werden? Nach meiner Überzeugung gibt es keine schnell wirkenden Patentlösungen. Nur ein komplexes Programm, national und international, insbesondere für alle Ostsee-Anrainer-Staaten, kann mittel- und längerfristig Erfolge erzielen. Einige wichtige Punkte: Wir müssen die Nähr- und Giftstoffe an ihren Quellen konsequent bekämpfen. Es geht zentral darum, das gesamte Einzugsgebiet der Ostsee mit Kläranlagen zu versorgen, Industrieabwässer zu reinigen, insbesondere auch bei der Papier- und Zelluloseproduktion. Es gilt, Programme für die Landwirtschaft aufzulegen, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft, um die Belastung durch Stickstoff und Pflanzenschutzmittel zu minimieren. Weitere Verbesserungen sind im Bereich der Schiffahrt durchzusetzen, 1. durch mehr technische Sicherheit bei Tankschiffen, 2. durch Verbesserung bestehender Seeverkehrssysteme zur Vermeidung von Seeunfällen. Erreichen müssen wir auch eine Verringerung von Gefahren, die in den östlichen Ostsee-Anrainer-Staaten von Kernkraftwerken und Atomwaffen ausgehen, z. B. durch Einführung und Einhaltung strengster Sicherheitsmaßnahmen. Vor allem aber muß international und natürlich über den Bereich der Ostsee-Anrainer-Staaten hinaus die Luftverschmutzung in Europa wirksam bekämpft werden. Auch wenn noch viel zu tun bleibt, möchte ich ausdrücklich die großen Leistungen, die Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung und des Landes Schleswig-Holstein anerkennen. In einer großen gemeinschaftlichen Anstrengung von Bund und Land, mit dem Einsatz Hunderter von Millionen Mark, sind in den letzten Jahrzehnten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste große und leistungsfähige Klärwerke gebaut und immer wieder modernisiert worden. Auch ökologisch wirksame Programme für die Landwirtschaft, wie Extensivierungsprogramme und Uferrandstreifenprogramme, möchte ich hervorheben. Wir müssen jetzt die Nachrüstung der Kläranlagen Schleswig-Holsteins zur Beseitigung von Stickstoff, Phosphor und Giften konsequent weiter vorantreiben. Wir begrüßen, daß die Kieler Landesregierung entsprechend den von Bundesumweltminister Klaus Töpfer erreichten international getroffenen Vereinbarungen tätig geworden ist. Sie finanziert diese Maßnahmen weitgehend mit Mitteln des Bundes. Wir haben ausdrücklich empfohlen, diese Mittel schwerpunktmäßig für Umweltaufgaben einzusetzen. Es wäre aber fair, wenn die Landesregierung in Kiel die massive Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7107* Hilfe des Bundes nicht ständig verschweigen und verschleiern würde. Ich fordere die Landesregierung auf sicherzustellen, daß die Entsorgungsanlagen in schleswig-holsteinischen Häfen nicht eingeschränkt werden. Der Bund hat Pilotprojekte zur kostenlosen Schiffsentsorgung durchgeführt; sie haben sich bewährt. Sie müssen jetzt vom Land fortgesetzt werden. Nachdrücklich möchte ich mich dafür aussprechen, daß das Europäische Programm zur Stillegung landwirtschaftlicher Flächen stärker auf ökologisch vorrangige Ziele ausgerichtet wird, also insbesondere Flächenstillegungen im Rand- und Einzugsbereich von Fließgewässern. Aber die zentrale Aufgabe für Deutschland bleibt der Aufbau des Umweltschutzes in den neuen Bundesländern, vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern, sowie im Einzugsbereich von Ostseezuflüssen. Ich möchte der Bundesregierung, vor allem Bundesumweltminister Klaus Töpfer, dafür danken, daß sie hier bereits umfassende Initiativen ergriffen hat. Es dürfte sich hierbei um Investitionen in einer Größenordnung von 4 bis 6 Milliarden Mark handeln. Diese Zahlen zeigen, in welcher Größenordnung das politische Problem zu sehen ist. Aber die Ostsee ist natürlich vor allem ein internationales Sorgenkind. Wie auch auf anderen Gebieten des Umweltschutzes, so haben auch beim Schutz der Ostsee die früheren Diktaturen des real existierenden Sozialismus ein uns alle bedrohendes Erbe hinterlassen. Ohne massive Hilfe des Westens werden die Nachfolgerepubliken über Jahre nicht in der Lage sein, das Notwendige zu tun. Ich appelliere daher insbesondere an die internationalen Finanzinstitutionen, an die Weltbank, die Europäische Investitionsbank, die Nordische Investitionsbank sowie die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sich massiv für die Aufbauarbeit an der Ostsee zu engagieren. Ebenso appeliere ich an die Europäische Gemeinschaft, nach ihrer jahrelangen Hinwendung zu anderen Meeren im Süden jetzt auch Verantwortung für die bedrohte Ostsee zu übernehmen. Wir leisten viel Hilfe für Osteuropa. Aber oft in der Politik noch wichtiger ist ein entschiedener Wille. Machen wir uns heute das ganze Ausmaß der Bedrohung für unsere Ostsee bewußt! Begreifen wir sie als eine zentrale ökologische Herausforderung für unser Land! Und nehmen wir uns fest vor, alle Kräfte zu mobilisieren, national wie international, um das Leben der Ostsee zu retten! Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Betriebsbeauftragte für Umweltschutz) Wolfgang Weiermann (SPD): Seit Mitte der 70er Jahre gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten. Seine Aufgaben werden vom Bundes-Immissionsschutz-, Wasserhaushalts- und Abfallbeseitigungsgesetz definiert, d. h. der Betriebsbeauftragte ist innerhalb eines Unternehmens zuständig für die Bereiche Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfallbeseitigung. Häufig gehört zu seinen Aufgaben auch noch die Überwachung der Arbeitsplatzsicherheit. Darüber hinaus soll er, so will es der Gesetzgeber, Einfluß nehmen sowohl auf die Verfahrens- als auch auf die Produktentwicklung, wobei sein Augenmerk der Verträglichkeit von Verfahren und Produkten mit den Zielen des Umweltschutzes gelten soll. Die Schaffung der Institution „Betriebsbeauftragter" ist eine Konsequenz der Umweltschutzgesetze der 70er Jahre — und damit ein erheblicher Fortschritt in der Realisierung des Umweltschutzgedankens. Fast 20 Jahre und viele Industrie-Unfälle später wissen wir allerdings, daß es mit den Einflußmöglichkeiten des Betriebsbeauftragten, mit seinen Rechten und Pflichten, mit der Potenz des Amtes nicht allzu weit her ist. Der Betriebsbeauftragte ist nicht Fisch, nicht Fleisch; Anspruch und Wirklichkeit decken sich nicht. Der Grund dafür — und das Hauptproblem der bestehenden Institution „Betriebsbeauftragter" — liegt in der unklaren juritischen Konstruktion des Amtes, in der rechtlichen Zwitterstellung seines Inhabers und in seiner Einflußlosigkeit. Seine Aufgabe wird vom Gesetzgeber umrissen, am Gesetzes- und Verordnungstext muß er sich orientieren. Zugleich aber wird er vom Unternehmen angestellt und bezahlt, ohne daß er in irgendeiner Form vor negativen Konsequenzen seiner Aufgaben — sprich Kündigung — persönlich geschützt wäre. Sein Einfluß beschränkt sich darauf, die Unternehmensleitung beraten zu dürfen. In der Rolle des Beraters besitzt er aber tatsächlich keine Möglichkeiten, entscheidend Einfluß zu nehmen auf Investitionen, Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen. Der Betriebsbeauftragte mußte so notgedrungen das Ziel seines Amtes verfehlen. Deshalb ist eine Stärkung geboten und die Notwendigkeit zwingend gegeben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten neu zu fassen und ihm die Möglichkeit zur Durchsetzung seines Auftrages unter den Bedingungen der heutigen Industrielandschaft zu schaffen. Zu diesem Zweck bringt die SPD-Bundestagsfraktion jetzt erneut ihren Antrag „Betriebsbeauftragte für Umweltschutz" aus der 11. Wahlperiode im Deutschen Bundestag ein. Meine Damen und Herren, Verstöße gegen den Umweltschutz stellen zumeist auch gravierende Verstöße gegen den Arbeitsschutz dar. Deswegen ist betrieblicher Umweltschutz nicht mehr allein Sache der Betriebsleitungen, sondern ein elementares Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort, die letztlich ihre Gesundheit und Leistungskraft einbringen. Betrieblicher Umweltschutz und Arbeitsschutz sind daher zwei Aspekte ein und derselben Sache. Von daher wird auch verständlich, daß auf Dauer der Umweltschutzbeauftragte als Institution im Betriebsverfassungsgesetz wird verankert werden müssen. Dazu gehört neben der Verankerung im 7108* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Betriebsverfassungsgesetz die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über Rechte und Pflichten des Umweltbeauftragten. Ein derartiges Gesetz muß die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung oder dem Vorstand ebenso regeln wie einen besonderen Kündigungsschutz des Umweltbeauftragten. Es muß gewährleistet sein, daß er bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht behindert oder benachteiligt wird. Darüber hinaus muß die Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber den Betriebsangehörigen bestehen. Die Informationspflicht der Betriebsleitung gegenüber dem Beauftragten muß bei allen Investitionsentscheidungen, die den betrieblichen Umweltschutz berühren, sichergestellt sein. Ein derartiges Gesetz wird außerdem festlegen müssen, daß Vorschläge, die der Beauftragte im Rahmen seiner Aufgaben dem für Umweltpolitik zu benennenden Mitglied der Geschäftsleitung oder des Vorstandes unterbreitet, nur begründet abgelehnt werden können und daß eine solche Ablehnung gleichzeitig der zuständigen Behörde und dem Betriebsrat mitzuteilen ist. Daher fordern wir in unserem Antrag, die einzelnen Betriebsbeauftragten als Umweltbeauftragte zu bestellen und zu einer eigenständigen Einrichtung mit ausreichender personeller Ausstattung innerhalb der betrieblichen Organisationsstruktur zusammenzufassen. Parallel dazu muß ein für Umweltfragen zuständiges Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsleitung ernannt werden. Bei Berufung oder Abberufung des Umweltbeauftragten muß dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden. Die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ist erforderlich. Eine Abberufung kann nur dann erfolgen, wenn dem Umweltbeauftragten Verstöße gegen die im Gesetz vorgeschriebenen Pflichten und Aufgaben nachgewiesen werden können. Der Umweltbeauftragte hat einen jährlichen Umweltbericht und darüber hinaus einen betrieblichen Umweltkataster vorzulegen. In den Fällen, in denen aufgrund der Betriebsgröße die Bestellung einer/ eines Betriebsangehörigen als Umweltbeauftragter nicht zumutbar ist, können betriebsfremde Personen bzw. zugelassene Fachinstitute nach Genehmigung der zuständigen Behörde — die Aufgaben von betrieblichen Umweltbeauftragten wahrnehmen. Die oder der Umweltbeauftragte ist nach unserem Verständnis eine Kontroll-, Informations- und Beratungsinstanz — freilich mit besonderen Absicherungen, die ihn jedoch zugleich in besonderem Maß zur Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Betriebsleitung verpflichten. Josef Grünbeck (F.D.P.): Es ist bedauerlich, daß es den Sozialdemokraten nicht gelingt, einen klaren Kurs in einer zielgerechten Umweltpolitik zu finden. In ihrem Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung für die Rechte und Pflichten von Betriebsbeauftragten für den Umweltschutz vorzulegen. Man kann es kaum glauben, aber es ist wahr. Da wird verlangt, daß — diese Forderung im Betriebsverfassungsgesetz eingebunden wird, - alle Betriebsgrößen erfaßt werden, entweder durch eigene Beschäftigte oder, wenn dies nicht zumutbar ist, durch betriebsfremde Personen, - der Betriebsbeauftragte zu allen Investitionen des Unternehmens seine Zustimmung geben muß, - er seiner Informationspflicht gegenüber der gesamten Belegschaft durch einen regelmäßigen Bericht, durch die Erstellung eines Umweltkatasters und durch die Einberufung eines paritätisch besetzten Ausschusses zu genügen hat. Das ist die Entmündigung der Unternehmen und ihrer Führungskräfte. Was wir dagegen brauchen, ist die Motivation, die Verantwortung und die Verbesserung der umweltpolitischen Ziele in der Unternehmenskultur. Das heißt, nicht nur Waren zu produzieren, die umweltverträglich sind, sondern auch Produktionsabläufe bis hin zur Verarbeitung der Produkte sicherzustellen, die den umweltpolitischen Forderungen gerecht werden. Aber dies macht man nicht durch mehr Institutionen. Auf diese Weise gäbe es in kleinen und mittleren Betrieben allmählich mehr Beauftragte als Mitarbeiter. Einen solchen Unfug kann man nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, aber nicht in eine Gesetzesinitiative umsetzen. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste): Mehr Umweltschutz im Betrieb ist notwendig, selbstverständlich, um Arbeiter und Arbeiterinnen besser zu schützen; aber auch die Produktion muß nach den Kriterien des Umweltschutzes neu organisiert werden. Betriebswirtschaftliches Handeln muß an volkswirtschaftlichen (einschließlich ökologischen) Kriterien überprüft und korrigiert werden. Es muß in Zusammenhängen gedacht werden. Kurzfristige Gewinninteressen müssen hinter dem Interesse des Gemeinwohls — und damit meine ich das Wohl der gesamten Menschheit zurückstehen. Denken wir nur an die Chemische Industrie, eine florierende Wachstumsbranche. Der Kollege Hermann Rappe wird mir zustimmen: So wie sie bisher produziert, kann es nicht weitergehen. Gerade in einer Industrie wie der chemischen mit ihren verheerenden Folgen bei Störfällen und in bezug auf die Abfallproduktion muß umgesteuert werden. Nur die Umstellung der industriellen Güterproduktion auf abfallarme und in den Naturkreislauf rückführbare Produkte bietet hier einen Ausweg. Es sei insbesondere der Großindustrie in die Geschäftsberichte geschrieben: Letztendlich hat nur die Produktion Zukunft, die umweltfreundlich, sozialverträglich und ressourcenschonend ist. Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz ist, daß der oder die Umweltbeauftragte völlig unabhängig von der Geschäftsführung tätig werden kann. Ein Kündigungsschutz, wie ihn Mitglieder von Betriebsräten haben, ist dabei unverzichtbar. Entsprechende Regelungen müssen im Betriebsverfassungsgesetz Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7109* verankert werden. Und selbstverständlich müssen dem oder der Umweltbeauftragten alle Informationen über den jeweiligen Betrieb zugänglich sein. Nur so kann sichergestellt werden, daß diese Funktion kein wirkungsloses Alibi-Pöstchen wird. Die PDS/Linke Liste wird dem Antrag zustimmen. Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die eigenverantwortliche Wahrnehmung des innerbetrieblichen Umweltschutzes durch die Unternehmen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Daher begrüßt es auch die Bundesregierung, daß jetzt schon betriebliche Umweltbeauftragte durch intensive Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden die Dauer der Genehmigungsverfahren erheblich verkürzen. Damit betreibt man wirksame Standortpflege. Auf diese Weise verwirklichen die betrieblichen Umweltbeauftragten das von Bundeswirtschaftsminister Möllemann eingeforderte Kooperationsprinzip zwischen Wirtschaft und Politik, mit dem zugleich ökologische und ökonomische Ziele erreicht werden sollen. In den betrieblichen Bereichen, in denen die Bestellung eines Umweltschutzbeauftragten geboten ist, wurden bereits vor Jahren die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen. So sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragen vor, das Abfallgesetz macht die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall notwendig, und das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten. Im übrigen überarbeitet die Bundesregierung derzeit die Verordnung über die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten. Außerdem wurde durch die Novellierung des Bundesimmissionschutzgesetzes vom 1. September 1990 die Stellung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz aus- und umgestaltet, sowie durch die demnächst in Kraft tretende atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der kerntechnische Sicherheitsbeauftragte eingeführt. Die jetzt im Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagene neue gesetzliche Regelung paßt nicht in das bestehende System, das sich bewährt hat. Die gegenwärtige gesetzliche Regelung ist so ausgestaltet, daß sich die Befugnisse des Umweltschutzbeauftragten auf alle Angelegenheiten erstrecken, die für seinen Aufgabenbereich von Relevanz sind. Er hat das Recht und die Pflicht, auf die umweltgerechte Ausgestaltung des jeweiligen Betriebs hinzuwirken und auf die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften zu achten. Ergänzt werden diese Rechte durch eine Reihe von Pflichten auf der Seite des Unternehmens. Dieses hat insbesondere seinem Umweltschutzbeauftragten jede zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Unterstützung zu gewähren. Außerdem gewährleisten bereits ein Benachteiligungsverbot und ein besonderer Kündigungsschutz die notwendige Unabhängigkeit des Umweltschutzbeauftragten. Diese kurze Darstellung der Rechtslage zeigt, daß die von der SPD-Fraktion geforderte Umgestaltung des Betriebsbeauftragten als eigenständige Einrichtung nicht notwendig ist. Die Darstellung zeigt weiterhin, daß andere Forderungen der SPD bereits erfüllt sind. Andererseits sehe ich in diesem Antrag große Gefahren verborgen: Eine Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsbeauftragten im Sinne des Antrags würde tief in die grundgesetzlich geschützte unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen. Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, daß der Unternehmer verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorschriften — und natürlich auch die Umweltschutzregelungen — einzuhalten. Die überwiegend beratende Funktion des Umweltschutzbeauftragten führt daher nicht zu einer Verminderung des Schutzniveaus, das ohnehin durch die gesetzlichen Regelungen vorgegeben wird. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorschriften muß weiterhin bei den Aufsichtsbehörden liegen. Soweit Umweltschutz gleichzeitig Arbeitsschutz ist, wird auch dieser Bereich bereits von den geltenden Regelungen abgedeckt. Die insoweit bestehenden Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer werden in bewährter Weise vom Betriebsrat wahrgenommen. Eine Verankerung des Umweltschutzgedankens im Betriebsverfassungsgesetz ist für die Sicherheit der Arbeitnehmer daher überflüssig. Eine Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes um den Umweltschutz ist mit den fachlichen Aufgaben des Betriebsrates nicht vereinbar, da das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zum Wohl des Betriebes und der Belegschaft zur Zielsetzung hat. Ein allgemeines Umweltschutzmandat geht weit über dieses Ziel hinaus. Lassen Sie mich noch kurz auf das im vorliegenden Antrag vorgesehene betriebliche Umweltkataster eingehen. Die Dokumentation der ökologischen Daten eines Betriebs kann ein nützliches internes Managementinstrument darstellen. Ähnliche Pläne im Rahmen eines Vorschlags für ein sogenanntes UmweltAudit (ökologische Betriebsprüfung) hat die EG-Kommission vorgelegt. Es ist für mich ein Gebot der Vernunft, abzuwarten, ob sich aus der von der EG-Kommission angestrebten Verordnung ein Regelungsbedarf für eine Änderung der Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Umweltschutz ergibt. Zum Schluß möchte ich festhalten: Für eine grundlegende Reform der Stellung und der Aufgaben von Betriebsbeauftragten für den Umweltschutz sieht die Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß. Vielmehr sind die Anliegen des SPD-Antrags von der Bundesregierung bereits in einer Weise aufgenommen worden, die den Erfordernissen des betrieblichen Umweltschutzes gerecht wird. 7110" Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Frage 10): Sieht die Bundesregierung die sachliche Notwendigkeit und die politische und rechtliche Möglichkeit, daß das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in absehbarer Zeit seinen Betrieb aufnehmen kann? Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. März 1992 auf die Beschwerde der Betreiberin des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich die Revision zugelassen. Gegenstand der Revision ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, durch das die erste Teilgenehmigung (neu) aufgehoben wurde. Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Revision entscheiden wird, läßt sich derzeit nicht absehen. Sollte die Klage gegen die erste Teilgenehmigung letztlich ohne Erfolg bleiben, steht einer Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich nichts mehr im Weg. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird dann auch zügig über den Antrag auf Erlaß der abschließenden Dauerbetriebsgenehmigung zu entscheiden haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Fragen 11 und 12): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Kosten zur Erhaltung der Kulturlandschaft dem Staat entstehen würden, wenn die Landwirtschaft diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen könnte? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die deutschen Landschaften für Erholungs- und Freizeitzwecke genutzt werden, und welche Wertschätzung Erholungsuchende diesen Aktivitäten zumessen? Zu Frage 11: Zu dieser Frage liegen zumindest keine quantifizierbaren Erkenntnisse vor. Sie dürften in dieser Weise auch kaum zu gewinnen sein, vor allem weil eine Bewertung der Kulturlandschaft und einer entsprechenden Pflegetätigkeit nur jeweils in Zuordnung zu unterschiedlichen Zielen möglich ist und diese Ziele sich im Zustand kontinuierlicher Diskussion befinden. Derartige Ziele sind z. B. — Sicherung der Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum - Landschaftserhaltung und -ausgestaltung unter dem Aspekt optimaler Biotop- und Artenvielfalt — Als Sonderfall: Erhaltung wichtiger Elemente der historisch überkommenen Kulturlandschaft In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 18. Februar 1992 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paintner (BT-Drs. 12/2180, Arbeits-Nrn. 42 und 43). Zu Frage 12: Genaue Erkenntnisse über den räumlichen Umfang der Inanspruchnahme der Landschaft für Erholungszwecke liegen der Bundesregierung nicht vor. Man kann jedoch davon ausgehen, daß in Deutschland mehr als die Hälfte der Landschaft für Zwecke von Freizeit und Erholung einschließlich der Naherholung genutzt wird. Über die Wertschätzung von Erholungsmöglichkeiten in der Landschaft sind bislang allenfalls qualitative Angaben möglich. Versuche, den Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft zu quantifizieren und zu monetarisieren, hatten bisher keinen durchgreifenden Erfolg. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/2255 Frage 17): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die „Verordnung des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft", wonach alle Abfallexporte aus der Gemeinschaft, inklusive solcher zum Recycling oder weiteren Gebrauch, in „Nicht-OECD-Staaten" zu stoppen sind, und wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Position des Umweltausschusses auf der Sitzung des Ministerrates am 23. März 1992 eine Mehrheit findet? Die Bundesregierung verfolgt mit großem Interesse die Erörterung der Problematik im europäischen Parlament. Sie hat sich in den Verhandlungen über den Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft nachhaltig dafür eingesetzt, Abfallexporte in „Nicht-OECDStaaten" prinzipiell zu untersagen. Sie ist zuversichtlich, daß diese Position auch vom Umweltministerrat insgesamt geteilt wird, der über den Verordnungsentwurf beschließen muß. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/2255 Fragen 18 und 19): Wie beurteilt die Bundesregierung den beabsichtigten Export von gemischten Schredderabfällen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Verwendung als Brennstoff für die ägyptische Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7111* Zementindustrie, und inwieweit hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um die damit verbundene Verschmutzung der Umwelt in Ägypten zu stoppen? Wie vereinbaren sich Abfallexporte, auch solche unter der Bezeichnung „Wiederverwertung", aus Industriestaaten in Staaten der sogenannten Dritten Welt bzw. nach Osteuropa und die damit verbundenen Umweltschädigungen mit dem Leitsatz der Vereinten Nationen vom Juni 1972, wonach alle Staaten sicherstellen müssen, daß Handlungen im Bereich ihrer Gesetzgebung und Kontrolle keine Schäden in anderen Staaten oder irgendwo jenseits der Grenzen nationaler Gesetzgebung verursachen? Zu Frage 18: Der Bundesregierung ist der beabsichtigte Export der genannten Rückstände erst bekannt geworden, nachdem diese Rotterdam mit dem Ziel Ägypten verlassen haben. Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist der Transport von der ägyptischen Regierung in Alexandria zurückgewiesen worden. Ungeachtet der Frage, ob eine Entsorgung der genannten Rückstände in Ägypten technisch möglich und unter Umweltgesichtspunkten vertretbar wäre, sieht die Bundesregierung in diesem Vorgang den Versuch einer Umgehung deutschen Abfallrechts und der in diesem Zusammenhang bestehenden Absprachen zwischen Bund und Ländern über Abfallexporte in Staaten der „Dritten Welt". Die Bundesregierung hat die betroffenen Länder um Aufklärung über den Vorgang gebeten. Sie hält es für erforderlich, die Konsequenzen aus derartigen Vorgängen in allgemeiner Form zu ziehen und Abfallexporte in Staaten der Dritten Welt gesetzlich zu unterbinden und die Umgehungsmöglichkeiten durch unvertretbare Umwidmung von Abfällen zu Wirtschaftsgütern durch eine Erweiterung des Abfallbegriffs für Exportvorgänge zu verhindern. Hinsichtlich ihrer Haltung bei den Verhandlungen über den Entwurf einer EG-Verbringungsverordnung nimmt die Bundesregierung auf die Beantwortung der Frage des Abgeordneten Schulz (Arbeits-Nr. 17) Bezug. Sollte es im europäischen Rahmen nicht zu einer für die Bundesregierung annehmbaren Regelung kommen, wird sie sich entsprechende einzelstaatliche Regelungen vorbehalten. Zu Frage 19: Bei den angesprochenen Abfallexporten handelt es sich um nach deutschem Recht illegale Vorgänge, d. h. um Vorgänge, die unter Verstoß gegen geltendes Recht stattfinden. Die Bundesregierung legt insoweit Wert auf die Feststellung, daß sie ihre Möglichkeiten zur Verhinderung von Abfallexporten in die Dritte Welt und in die Staaten Osteuropas mit Nachdruck nutzt und Gesetzgebung zur Erschwerung von Umgehungsmöglichkeiten bestehender Verbote vorbereitet. Sie weist darauf hin, daß diese Gesetzgebung wegen der „gemischten Kompetenz" im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft nur in enger Abstimmung auf die vorgesehenen Regelungen der Gemeinschaft erfolgen können. Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, daß auch die Zielstaaten derartiger Verbringungen dafür sorgen müssen, daß durch Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich derartige „Geschäfte" nicht angeregt und abgeschlossen werden. Dies kann am deutlichsten durch Abfallimportverbote erfolgen. Die Bundesregierung bedauert, daß potentielle Empfängerstaaten von dieser Möglichkeit nur zögerlich Gebrauch machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/2255 Fragen 20 und 21): Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne, ein bis drei Millionen Tonnen Autoschredder und Industriegummi (Altreifen) aus der Bundesrepublik Deutschland zur Rekultivierung von aufgelassenen Braunkohletagebauhalden an den südlichen Karpatenhängen in Rumänien einzusetzen, und wie sind solche Abfallstoffe nach deutschem Recht (TA Abfall) zu behandeln? Wie beurteilt die Bundesregierung, daß derzeit unter der Bezeichnung „Wiederverwertung" in Rußland und der Ukraine Granulate aus Filterstäuben, Schlacken und Aschen der deutschen Metallindustrie zum Trockenlegen von Sumpfgebieten, zum Straßen- und Flughafenbau angeboten werden, und inwieweit ist dies mit der Umweltvorsorgepolitik der Bundesregierung vereinbar? Zu Frage 20: Die Bundesregierung, der zur Zeit keine belastbaren Informationen zu den geschilderten Plänen vorliegen, lehnt derartige Überlegungen ab. Zu Frage 21: Derartige Planungen sind der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Bau eines Autobahnrings um St. Petersburg bekanntgeworden. Sie wurden — auch nach Intervention der Bundesregierung — aufgegeben. Darüber, daß derartige Pläne weiterverfolgt werden, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Metallurgische Schlacken, Krätzen und Stäube sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Abfallschlüssel 31203 bis 31217) im Sinne des § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes und im Anhang der Abfallbestimmungsverordnung aufgeführt. Sie sind ebenfalls überwachungsbedürftige Reststoffe nach der Reststof f bestimmungs-Verordnung. Gegen eine Verwendung der metallurgischen Krätzen und Stäube zum Trockenlegen von Sumpf gebieten bestehen erhebliche Bedenken. Lediglich Schlakken aus der Eisen- und Metallhüttenindustrie können bei Einhaltung bestimmter Bedingungen im Straßen- und Erdbau verwendet werden. Die Randbedingungen sind in der DIN 4301, der zugehörigen Technischen Lieferbedingung für Mineralstoffe im Wasserbau und insbesondere im Runderlaß des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. April 1991 festgelegt. Der Runderlaß des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt für Hochofenstückschlacken, Hüttensand, LD-Schlacken und Elektroofenschlacken aus der Eisen- und Stahlerzeugung die Verwertungsbedin- 7112* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 gungen in Abhängigkeit von der Einbauart und den wasserwirtschaftlichen Bedingungen des Einsatzortes. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2255 Frage 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Botschafter Großbritanniens und der USA in Prag in Briefen an Abgeordnete des Föderalparlaments der CSFR zum Ausdruck gebracht haben, daß ihre Regierungen die Vertreibung von über 3 Millionen Sudetendeutschen als eine „Aussiedlung" betrachten, und ist die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber den Regierungen Großbritanniens und der USA vorstellig geworden, um ihre Auffassung zu dem Vertreibungsunrecht an den Sudetendeutschen darzulegen? Die von Ihnen erwähnten Briefe der Botschafter Großbritanniens und der USA in Prag enthalten nicht die in Ihrer Frage enthaltene Aussage, sondern beschränken sich auf ein Zitat aus Artikel XII des Protokolls der Potsdamer Konferenz und stellen klar, daß jeder Bezug in dem deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrag hinsichtlich der Frage der Vertreibung eine bilaterale, deutsch-tschechoslowakische Angelegenheit sei, die zu kommentieren nicht Sache der Regierungen Großbritanniens bzw. der USA sei. Beide Regierungen haben damit unmißverständlich deutlich gemacht, daß sie nicht bereit sind, sich in innertschechoslowakische Auseinandersetzungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrag hineinziehen zu lassen. Da den Regierungen der Drei Mächte unsere Haltung zur Frage der Vertreibung seit langem bekannt ist und der Nachbarschaftsvertrag in den genannten Briefen auch nicht kommentiert wird, gab es keinen Anlaß für eine Demarche von seiten der Bundesregierung. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Fragen 26 und 27): Inwieweit ist entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage 4 in Drucksache 12/1839 die Führung des Rates für Rehabilitierung der Rußlanddeutschen konkret in die deutsch-russischen Beratungen zur Errichtung einer deutschen Republik an der Wolga und in die Realisierung der von der Bundesregierung finanzierten Hilfsmaßnahmen für die Deutschen in der ehemaligen Sowjetunion einbezogen worden und wie erklärt es sich, daß das Führungsgremium der Rußlanddeutschen in Moskau bis heute noch nicht über ein funktionsfähiges Büro einschließlich der notwendigen Kommunikationsmittel (Telefax, Telex) verfügt? Welche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hatten Interesse daran bekundet, die „ Weltkonferenz über Menschenrechte " im Jahr 1993 in ihrem Land abzuhalten, diesen Wunsch aber im Hinblick auf die Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland für Berlin von sich aus oder nach der Intervention durch deutsche Botschaften zurückgestellt beziehungsweise zurückgezogen haben? Zu Frage 26: Die Konsultationen mit Vertretern des zwischenstaatlichen Rats zur Rehabilitierung der Rußlanddeutschen sind auch nach den Verhandlungen mit der russischen Regierung über die Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Republik der Deutschen an der Wolga (28.-29. November 1991) intensiv fortgesetzt worden. Der Vorsitzende des Rats, Heinrich Groth, hielt sich mit einer Delegation auf Einladung der Bundesregierung in der Zeit vom 17.-23. Dezember 1991 zu Gesprächen in Bonn auf, Vertreter des BMI reisten vom 22.-23. Januar 1992 nach Moskau. Herr Groth nahm darüber hinaus teil an der Reise von PStS Waffenschmidt vom 27.-28. Februar 1992 nach Kiew und Cherson zur Klärung von Ansiedlungsmöglichkeiten von Deutschen in der Ukraine. Herr Groth ist anläßlich eines weiteren Bonn-Aufenthaltes am 12. März 1992 im BMI empfangen worden. Im Umfeld des bevorstehenden Moskauer Kongresses der Deutschen (20.-22. März 1992) wird der Meinungsaustausch fortgeführt. Die Bereitstellung von Infrastruktur für den Rat der Rußlanddeutschen ist zunächst eine Obliegenheit der russischen Regierung, die in der Nachfolge der UdSSR Organisation und Finanzierung des Kongresses der Deutschen übernommen hatte. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, konnte die russische Seite dem Rat bislang keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Ein Antrag auf Ausstattung von Büros ist der Bundesregierung erst Ende Februar 1992 zugegangen. Zu Frage 27: Argentinien, Ungarn und die CSFR haben Interesse an der Ausrichtung der Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 bekundet. Die CSFR hat ihr Angebot mündlich dem Genfer Menschenrechtszentrum unterbreitet, aber nicht weiter verfolgt. Ungarn hat sein Angebot, die Weltkonferenz auszurichten, auf der 47. Tagung der Menschenrechtskommission (1991) in Genf vorgetragen. Es hat seine Kandidatur nicht weiterverfolgt, als bekannt wurde, daß Deutschland die Ausrichtung der Konferenz in Berlin anstrebe. Argentinien hat sich formell bei den Vereinten Nationen um die Abhaltung der Konferenz beworben. Nach Konsultationen mit der deutschen Seite hat Argentinien seine Bewerbung zurückgenommen. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 28 und 29): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7113* Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der NEW YORK TIMES zu, wonach US-Verteidigungsminister Cheney noch in diesem Monat ein politisches und strategisches Grundsatzdokument („Defense Planning Guidance"), an dem auch führende Berater von Präsident Bush mitgewirkt haben, für ausgewählte Führungspersönlichkeiten des US-Verteidigungs - bereichs bereitstellen wird? Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der NEW YORK TIMES über den Inhalt dieses Dokuments („Defense Planning Guidance") zu, wonach die USA vor allem auf die Perpetuierung ihres gegenwärtigen Status als einzige Supermacht und weniger auf „kollektiven Internationalismus" im Rahmen der Vereinten Nationen Wert legen sollen, wenn ja, wird die Bundesregierung zu diesem, den Geist der NATO sprengenden Anspruch der USA auf den Status als alleinige Supermacht Stellung beziehen? Zu Frage 28: Das als „Defense Planning Guidance" bekannte Dokument wird vom amerikanischen Verteidigungsministerium in der Regel in zweijährigem Abstand für den internen Gebrauch der US-Regierung erstellt. Bei dem von der NEW YORK TIMES erwähnten Dokument soll es sich lediglich um einen noch nicht gebilligten Entwurf handeln. Zu Frage 29: Der Bundesregierung ist dieses Dokument nicht bekannt. Sie kann sich daher nicht zu seinem Inhalt äußern. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2255 Fragen 35 und 36): Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Continental AG Hannover als Erwerberin der Vogtländischen Reifenwerke Plauen sich an die mit der Treuhandanstalt geschlossenen Verträge hält, die einen Erhalt von 150 Arbeitsplätzen vorsehen und eine Aufstockung auf 230 Mitarbeiter bis 1993 festlegen? Wo sonst noch in den östlichen Bundesländern sind ähnliche Demontagen, wie bei den Vogtländischen Reifenwerken Plauen, von Käufern vorgenommen oder versucht worden? Zu Frage 35: Verträge dieser Größenordnung fallen in die eigene Verantwortung der Treuhandanstalt. Der zwischen der Continental AG Hannover und der Treuhandanstalt über die Vogtländischen Reifenwerke Plauen geschlossene Kaufvertrag enthält die Absichtserklärung der Continental, im Jahre 1991 150 Arbeitsplätze zu erhalten und sich nach besten Kräften zu bemühen, die Beschäftigtenzahl bis 1993 stufenweise bis zu 230 auszubauen. Diese Absicht ließ sich wegen des Zusammenbruchs des Marktes für runderneuerte Reifen in den neuen Bundesländern nicht verwirklichen. Das von der Vogtländischen Reifenwerke GmbH betriebene Sevicenetz mit z.Z. 15 Betrieben und 55 Mitarbeitern ist nicht betroffen; es besteht die Absicht, diesen Bereich weiter auszubauen. Zu Frage 36: Es ist nicht bekannt, ob und wieviele andere Käufer ähnliches vorgenommen oder versucht haben. Bei der Vogtländischen Reifenwerke GmbH handelt es sich — marktbedingt (Zusammenbruch des Marktes für runderneuerte Reifen) — um einen besonderen Fall. Eine Statistik wird darüber in der Treuhandanstalt nicht geführt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Franz Müntefering (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 37 und 38): Arbeitet die Bundesregierung an einer Ausgleichsregelung im Zusammenhang mit der Rückübertragung von Grundstücken und Häusern im Bereich der ehemaligen DDR an Alt-Eigentümer, und ist sie bereit, noch vor dem 5. April 1992, dem Wahltag in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Auskunft zu geben über voraussichtliche Abgaben, die von Alt-Eigentümern bei Rückübertragung gezahlt werden sollen? Treffen Meldungen zu, daß diese Vermögensabgabe rund ein Drittel des Rückgabewertes betragen soll, und beabsichtigt die Bundesregierung, auf diesem Weg rund 10 Milliarden DM Einnahmen zu erzielen? Die Meinungsbildung in der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen über Entschädigungsregelungen einschließlich ihrer Finanzierung ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um ein sehr schwieriges und komplexes Gesetzgebungsvorhaben. Mit Ihrer Frage unterstellen Sie, die Bundesregierung halte aus wahltaktischen Gründen unangenehme Informationen zurück. Dies ist falsch. Über den derzeitigen Diskussionsstand hat die Bundesregierung am 12. März 1992 dem Ausschuß „Deutsche Einheit" des Bundesrates berichtet. Hinsichtlich der Höhe der Vermögensabgabe ist klarzustellen, daß bisher noch keine abgestimmte Meinung der Bundesregierung dazu vorliegt. Die von Ihnen erwähnten Werte geben allerdings die Größenordnung des zu finanzierenden Entschädigungsvolumens in etwa wieder. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Cornelia von Teichman (F.D.P.) (Drucksache 12/2255 Fragen 39 und 40): Trifft es zu, daß die als Insektizide eingesetzten Pyrethroide unspezifisch auf Nerven wirken, d. h. nicht nur auf Insekten, sondern auf Wirbeltiere aller Spezies und auf den Menschen, und daß die Wirkung der Pyrethroide die Nervenwirksamkeit der früher verwendeten und teilweise verbotenen Insektizide sogar übersteigt? Welche Prüfverfahren sind vorgesehen, die vor einer Anwendung von Pyrethroiden und anderen Insektiziden deren toxische Unschädlichkeit für Mensch und Wirbeltiere nachweisen? Zu Frage 39: Die im chemischen Pflanzenschutz, im Haushaltsund Hygienebereich sowie in der Veterinärmedizin 7114* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 verwendeten Pyrethroide sind Stoffe, deren insektizide Eigenschaften in der spezifischen Wirksamkeit auf das Nervensystem der Schadorganismen begründet sind. Da die Nervenzellen von Insekten und Wirbeltieren in der Fähigkeit zur Weiterleitung von Nervenimpulsen grundlegende Übereinstimmungen aufweisen, ist es naheliegend, daß die Wirkungen der Pyrethroide auf die Nervenmembran bei Insekten und Wirbeltieren qualitativ ähnlich sind. Im Vergleich zu den in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen aus der Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe (z. B. DDT) besitzen Pyrethroide eine höhere spezifische Wirksamkeit auf die Nervenmembran. Die deutlich höhere Wirksamkeit der Pyrethroide zeigt sich u. a. daran, daß für Insekten eine vielfach (ca. 3- bis 50fach) höhere Aufwand-menge an DDT erforderlich ist, um den gleichen Nutzeffekt bei einer Schädlingsbekämpfung zu erzielen. Die akute Toxizität von Pyrethroiden für Säugetiere ist demgegenüber etwa gleich wie die akute Toxizität von DDT bzw. bei einigen Pyrethroidwirkstoffen auch deutlich niedriger, so daß die Vorteile der Pyrethroide, geringe Aufwandmenge bei gleichzeitig geringer Warmblüter-Toxizität, für die Gesundheit von Mensch und Tier eine höhere Sicherheit bedeuten. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß DDT und andere Wirkstoffe aus der Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe nicht aufgrund ihrer mangelnden Spezifität, d. h. weil sie nicht nur bei Insekten, sondern auch bei allen übrigen Tieren und beim Menschen als Nervengifte wirken, verboten oder nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen wurden, sondern weil diese Stoffe, im Unterschied zu Pyrethroiden, wegen ihres langsamen Abbaus im Organismus von Mensch und Tier kumulieren und sich in der Natur anhäufen. Zu Frage 40: In der Bundesrepublik Deutschland sind für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Nachweise über die Prüfung des Wirkstoffes auf akute, subakute, subchronische und chronische Wirkungen, auf Haut-und Augenreizung sowie auf Sensibilisierung, auf krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtbarkeitsverändernde, fruchtschädigende und nervenschädigende Eigenschaften sowie auf den Stoffwechsel im Warmblüterorganismus vorzulegen. Aus diesen Unterlagen ergeben sich umfassende Hinweise auf das toxikologische Profil, d. h. auf den Angriffsort der toxischen Wirkungen, den Wirkungsmechanismus und den Metabolismus des Stoffes; darüber hinaus müssen eindeutige Dosen ohne erkennbare Wirkung bzw. ohne erkennbare nachteilige Wirkung ermittelt worden sein. Nach dem derzeitigen Stand des Wissens haben Pyrethroide und andere Insektizide mit hinreichender Sicherheit keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, wenn die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten ADI-Werte (acceptable daily intake) bzw. die vom Bundesgesundheitsamt festgelegten DTA-Werte (duldbare tägliche Aufnahme) eingehalten werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Frage 41): Wie beurteilt nach Kenntnis der Bundesregierung die EGKommission das nationale Verbot der Verwendung von Atrazin in der Landwirtschaft hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem EG-Recht, und gäbe diese Haltung der EG nicht auch die Möglichkeit, den nationalen Spielraum zur Einführung von leicht abbaubaren Produkten auf Pflanzenölbasis im Freilandeinsatz (z. B. Hydrauliköl, Schalöle usw.) durch Gebote zu nützen? Das nationale Anwendungsverbot für atrazinhaltige Planzenschutzmittel ist im Dezember 1990 mit dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Rahmen der Richtlinie 83/189/EWG — Normen und technische Vorschriften — der EG-Kommission notifiziert worden. Die EG-Kommission hat daraufhin mitgeteilt, daß der Verordnungsentwurf und damit auch das Verbot von Atrazin nach ihrer Auffassung nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Unabhängig von der Beurteilung des nationalen Verbotes der Verwendung von Atrazin durch die EG-Kommission prüft die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten von Anwendungsgeboten für biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe. Eine Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, daß Anwendungsgebote bzw. das Vorschreiben bestimmter Mindestnormen, die Schmierstoffe zu erfüllen haben, nach geltendem Recht möglich sind und ferner geeignet und erforderlich sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen zum selben Ergebnis führen. Abhängig vom Ergebnis der eingeleiteten Untersuchungen werden konkrete Vorschläge für rechtliche Maßnahmen erarbeitet werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Pfaff (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 73 und 74): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer und wie hoch könnte unter Berücksichtigung dieser Dunkelziffer die Anzahl der Salmonellenerkrankten sein? Wie viele Menschen sind im Zeitraum von 1986 bis 1990 pro Kalenderjahr in Verbindung mit einer Salmonellen-Infektion verstorben? Zu Frage 73: Die Höhe der Dunkelziffer der Erkrankten an Salmonellosen kann in der Bundesrepublik Deutschland nur sehr vage eingeschätzt werden. Die Erkrankung verläuft häufig milde und nicht alle Erkrankten suchen einen Arzt auf. Die Infektion wird somit nicht immer diagnostiziert. Es kann weiterhin nicht davon ausgegangen werden, daß alle von Ärzten diagnostizierten Fälle auch tatsächlich gemeldet werden. Daher muß damit gerechnet werden, daß die Dunkelziffer relativ hoch ist. Das Bundesgesundheitsamt rechnet mit einem mehrfachem der gemeldeten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7115* (A) Erkrankungen, so daß mit einer Zahl von mehreren 100 000 Erkrankungsfällen zu rechnen ist. Zu Frage 74: Im Zeitraum von 1986-1990 sind 386 Todesfälle bedingt durch Salmonellose bekanntgeworden. Davon 1986: 48 1987: 65 1988: 56 1989: 100 1990: 116 Fälle. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 75 und 76): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch Entritis infectiosa verursachten wirtschaftlichen Schaden? Wer ist nach Meinung der Bundesregierung für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung der Entritis infectiosa zuständig? Zu Frage 75: Konkrete Angaben über die Ausgaben, die durch „Enteritis infectiosa" in der Gesetzlichen Krankenversicherung verursacht werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Aus der „Krankheitsarten-Statistik" in der Gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich Daten über die durch „sonstige Salmonelleninfektionen" im Laufe eines Jahres verursachten Arbeitsunfähigkeitsfälle und -Tage sowie Krankenhausfälle und -Tage entnehmen. 1989 verursachte diese Krankheitsgruppe bei den Pflichtmitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne Rentner 5 306 Arbeitsunfähigkeitsfälle und 92 776 Arbeitsunfähigkeitstage. Gemessen an der Gesamtzahl der Unfähigkeitsfälle und -Tage für diesen Personenkreis entspricht dies einem Anteil von jeweils 0,02 %. 1989 entfielen weiterhin für sämtliche Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung 3 547 Krankenhausfälle und 42 384 Krankenhaustage auf den Bereich der „sonstigen Salmonellen-Infektionen". Gemessen an der Gesamtzahl der Krankenhausfälle entspricht dies einem Prozentsatz von ca. 0,04 %, an der Gesamtzahl der Krankenhaustage einem Prozentsatz von ca. 0,03 %. Zu Frage 76: Die Erkennung und Behandlung von Erkrankungen von Enteritis infectiosa bei Menschen obliegt dem behandelnden Arzt in niedergelassener Praxis oder Krankenhaus. Jeder Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Todesfall an Enteritis infectiosa ist nach § 3 des Bundes-Seuchengesetzes vom behandelnden Arzt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Auch entsprechende Laboratoriumsbefunde sind durch die Institute und Laborärzte an das Gesund- heitsamt zu melden. Durch den öffentlichen Gesundheitsdienst werden dann Maßnahmen, die die Weiterverbreitung der Salmonellen durch Erkrankte verhindern sollen, eingeleitet. Die Verhütung von Infektionen durch kontaminierte Lebensmittel oder infizierte Tierbestände wird durch die Veterinär- bzw. Lebensmittelaufsichtsämter der Länder vorgenommen. D as Bundesgesundheitsamt liefert seinen Beitrag zur Erkennung von Krankheiten durch Empfehlung von Nachweismethoden und durch statistische Auswertung von gemeldeten Erkrankungsfällen aus Deutschland und aus Europa. Die Erkennung einer epidemiologischen Situation wird genutzt um auf bestimmte Erkrankungsursachen hinzuweisen und die zuständigen Amtsärzte und Amtstierärzte vor Ort zu unterstützen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 78): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der HIV-Test nur für besondere Risikogruppen von den Krankenversicherungen übernommen wird, während Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise gegen Krebs für jedermann ab einem gewissen Alter von der Krankenkasse übernommen werden, und wird sich die Bundesregierung für eine Änderung dieser Praxis einsetzen? Nach geltendem Recht haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, jedes zweite Jahr einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Der Gesetzgeber hat es dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen — eine durch Gesetz geschaffene gemeinsame Einrichtung von Kassenärzten und Krankenkassen — übertragen, in Richtlinien das Nähere über Art und Umfang der Untersuchungen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen zu bestimmen. Dafür sieht § 25 Abs. 3 SGB V einen gesetzlich festgelegten Rahmen vor. Der Bundesausschuß ist der Auffassung, daß — außer im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge — die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des HIV-Tests in das Gesundheits-Untersuchungsprogramm zur Früherkennung von Krankheiten gegenwärtig nicht erfüllt sind, weil es sich dabei nicht um eine Krankheit handelt, die wirksam behandelt werden kann (vgl. § 25 Abs. 3 Nr. 1 SGB V). Unabhängig hiervon kann ein HIV-Test zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden, wenn sich dies im Rahmen einer allgemeinen ärztlichen Behandlung wegen des Vorliegens von konkreten Verdachtsmomenten als erforderlich erweisen sollte. Die Bundesregierung sieht aus den genannten Gründen z. Z. keinen Anlaß, den Bundesausschuß der 7116* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 (A) Ärzte und Krankenkassen um eine Überprüfung seiner Beschlüsse zu bitten. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 79 und 80): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Zahnärzte in Niedersachsen (KZV-Niedersachsen), die ab 1. April 1992 keine zahnärztliche Behandlung mehr auf Krankenschein vornehmen wollen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der damit verbundenen Verletzung des Sicherstellungsauftrages, die dazu führt, daß für Millionen Versicherte in Niedersachsen die zahnärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist? Ist aus Sicht der Bundesregierung dies keine Rechtsverletzung, wenn Millionen Versicherten die kassenzahnärztliche Behandlung verweigert wird, und sind diese Praktiken der niedersächsischen Zahnärzte u. a. das Ergebnis der von der Bundesministerin für Gesundheit geführten Strategiegespräche mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte? Zu Frage 79: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Kassenzahnärzte durch die Verweigerung der zahnärztlichen Behandlung auf Krankenschein gegen ihre kassenzahnärztlichen Pflichten verstoßen und insbesondere das Gebot zur Teilnahme an der kassenzahnärztlichen Versorgung verletzen, das in § 95 Abs. 3 SGB V näher ausgestaltet ist. Aufgrund des ihnen von Gesetzes wegen obliegenden Sicherstellungsauftrages sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Zahnärzte zur Erfüllung ihrer Behandlungspflicht anzuhalten und auf die Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen (§ 75 Abs. 2 SGB V). Ich habe deshalb veranlaßt, daß das Niedersächsische Sozialministerium, das die Aufsicht über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen führt, von Ihrer Anfrage Kenntnis erhält. Es wurde gleichzeitig gebeten, im Rahmen der vorbeugenden Aufsicht dafür Sorge zu tragen, daß die kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen ihrem Sicherstellungsauftrag durch entsprechende Unterrichtung der Kassenzahnärzte nachkommt. Zu Frage 80: Die Bundesministerin für Gesundheit führt keine Strategiegespräche mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte und hat dies auch bisher nicht getan. Allerdings prüft das Ministerium die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Zahnärztekammern und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte gemachten Vorschläge zur Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Versorgung. Ähnliche Verfahren zur Prüfung von Vorschlägen anderer Beteiligter im Gesundheitswesen finden laufend statt und gehören zur selbstverständlichen Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Sie dürfen sicher sein, daß die Bundesregierung sich (C) dabei vom Gemeinwohl und Bewertungskriterien lei- ten läßt, die sich gesundheits- und sozialpolitisch bewährt haben bzw. verantwortbar sind. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 81): Hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, zu der am 24. März 1992 geplanten Konzertierten Aktion zur Sanierung der Trinkwasserversorgung in den neuen Ländern nicht nur die Gesundheitsminister der Länder, sondern auch die Umwelt-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsminister sowie Vertreter der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft, der Industrie bzw. der Treuhand und der Umwelt- und Verbraucherverbände einzuladen, um die notwendigen Maßnahmen mit den betroffenen und verantwortlichen Kreisen abzustimmen, und wie sollen Sanierungspläne für die Grenzwertüberschreitungen aufgestellt werden, wenn noch nicht alle Trinkwasseranlagen auf Grenzwertüberschreitungen untersucht worden sind? Die von Frau Bundesministerin Gerda Hasselfeldt angekündigte Konzertierte Aktion „Verbesserung der Trinkwasserqualität in den neuen Ländern" wird am 24. März 1992 mit einer ersten gemeinsamen Beratung mit den Gesundheitsministern der neuen Länder beginnen. Dem Ergebnis dieser Beratung entsprechend und gemäß den Verantwortlichkeiten für die Trinkwasserversorgung werden dann auch die Umwelt- und Landwirtschaftsminister der neuen Länder sowie die Finanz- und Wirtschaftsressorts an der Konzertierten Aktion beteiligt. Gleiches gilt für die Wasserversorgungsunternehmen und die Verbände der Wasserwirtschaft und Wassertechnik sowie die Treuhandanstalt, die derzeit Eigentümerin der Wasserversorgungsunternehmen ist. Eines der Ziele der Konzertierten Aktion ist die schnellstmögliche Einhaltung der EG-Trinkwasser-Richtlinie. Deshalb ist auch daran gedacht, die EG-Kommission zu den Beratungen einzuladen. Die Sanierungspläne, deren Aufstellung umd Umsetzung in der Verantwortung der Länder und Kommunen liegt, werden jeweils nach Feststellung von Qualitätsmängeln erarbeitet. Deshalb hat der Bundesminister für Gesundheit die Länder bei deren Untersuchungsprogrammen der Wasserversorgungsanlagen bisher mit über 5 Millionen DM unterstützt. Damit sollen die sachgerechten Informationen über die notwendige Sanierung so rasch wie möglich verfügbar gemacht werden. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 82): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7117* Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen des Landeshygieneinstituts in Sachsen, die Trinkwasserfluoridierung im Rahmen der Trinkwasseraufbereitung wieder vorzuschreiben, obwohl die Wasserwerke und das Bundesgesundheitsamt dies ablehnen, der Grenzwert der Trinkwasserverordnung mit den veralteten Dosieranlagen kaum eingehalten werden kann und ältere Leute z. B. durch diese Zwangsbehandlung evtl. Skelettschäden erleiden müssen, und was wird die Bundesregierung ggf. gegen diese Zwangsmedikation der Bürger unternehmen? Die Bundesregierung empfiehlt die Zuführung von Fluoriden über das Trinkwasser zur Kariesprophylaxe nicht. In Fachkreisen bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Trinkwasserfluoridierung eine wirkungsvolle, mit technisch angemessenem Aufwand durchführbare und außerdem gesundheitlich unbedenkliche Maßnahme zur Vorbeugung gegen Karies ist. Die Bundesregierung gibt daher individuellen Formen der Applikation von Fluorid zum Schutz vor Karies den Vorzug, z. B. durch Fluoridtabletten und fluoridhaltige Zahnpflegemittel. Zur Zeit prüft das Bundesministerium für Gesundheit, ob auch fluoridiertes Speisesalz, das aufgrund von Ausnahmegenehmigungen bereits aus EG-Mitgliedstaaten in Deutschland auf den Markt gebracht wird, generell zugelassen werden soll. Das Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz sieht die Möglichkeit vor, auf Antrag eine Ausnahme für das Zusetzen von Fluoriden zu Trinkwasser zur Vorbeugung von Karies zu erteilen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 83 und 84): Stehen für den Ausbau eines City-Bahn-Netzes in einer Region wie Ulm/Neu-Ulm (160 000 Einw.) Bundesmittel zur Verfügung, oder können sie für diesen Zweck bereitgestellt werden? Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Planung und dem Bau eines solchen Nahverkehrs-Bundesbahn-Netzes daraus, daß es sich um ein Bundesländergrenzen überschreitendes Projekt handeln würde? Zu Frage 83: Aufgrund der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 können die Länder nunmehr auch den Ausbau von Schienenverkehrswegen der Deutschen Bundesbahn außerhalb von Verdichtungsräumen sowie die Beschaffung von Schienenfahrzeugen, soweit dies dem öffentlichen Personennahverkehr dient, aus den ihnen zustehenden Bundesfinanzhilfen fördern. Voraussetzung ist die Anmeldung aus der Region für das Förderprogramm des Landes, ein Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbahn sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Zu Frage 84: Ländergrenzen spielen beim Ausbau von Bundesbahnstrecken im Regionalbereich grundsätzlich keine Rolle. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Karl Stockhausen (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2255 Frage 85): Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn sicherzustellen, daß bis zur Durchführung der geplanten Strukturreform der Deutschen Bundesbahn keine Strecken mehr stillgelegt und keine Privatgleisanschlüsse zu Industriebetrieben mehr gekündigt werden? Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, von der für sie bestehenden Verpflichtung, den Reise- und Güterverkehr einer Strecke zu bedienen, entbunden zu werden, so hat sie dies im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesbahngesetz zur Diskussion zu stellen. Damit ist sichergestellt, daß sowohl wirtschaftliche Kriterien als auch regionale Interessen sowie Gesichtspunkte der Raumordnung, der Sozial- und Strukturpolitik und des Umweltschutzes Berücksichtigung finden. Dies entspricht auch dem Geist und Inhalt der Rahmenvereinbarungen, welche die Deutsche Bundesbahn mit den westlichen Bundesländern abgeschlossen hat. Ein generelles Aussetzen der Verfahren bei der Deutschen Bundesbahn wie auch der Entscheidungen des Bundesministers für Verkehr über die Anträge der Deutschen Bundesbahn ist daher nicht vorgesehen. Bei Privatgleisanschlüssen handelt es sich stets um eine unternehmerische und eigenverantwortliche Entscheidung der Deutschen Bundesbahn, ein bestehendes Vetragsverhältnis mit einem Kunden aus kommerziellen Gründen fortzuführen oder zu beenden. Der Bundesminister für Verkehr wird Fragen, die diesbezüglich an ihn herangetragen werden, mit der Deutschen Bundesbahn erörtern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 86): Welche Veränderungen ergeben sich durch den neuen, ab Juni 1992 geltenden Fahrplan der Deutschen Bundesbahn für Zugverbindungen zwischen Münster/Westfalen und Berlin, und womit werden diese Veränderungen begründet? Die Deutsche Bundesbahn hat ihre Planungen für das Fahrplanjahr 1992/93 noch nicht abgeschlossen. Sie ist deshalb auch noch nicht in der Lage, über etwaige Veränderungen im Fahrplan zu berichten und Begründungen für Veränderungen anzugeben. 7118* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 (A) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Michael Habermann (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 87 und 88): Wann wird nach Informationen der Bundesregierung der Neubau der Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke MannheimSaarbrücken-Paris auf französischer Seite begonnen und fertiggestellt werden können, und ist die Finanzierung dieser Strecke gesichert? Wie sehen die Fahrzeiten bezüglich der Relationen Paris-Mannheim, Paris-Frankfurt und Paris-Berlin bei einer Ausbaustrecke und hei einer Neubaustrecke auf deutscher Seite jeweils aus, und auf welche Fahrzeiten haben sich der Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, und der Minister für Ausrüstung, Wohnungswesen, Verkehr und Weltraumfragen, Paul Quilès, hei der Vorbereitung des Regierungsgipfels ans 6. März 1992 in Paris geeinigt? Zu Frage 87: Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich streben eine Fertigstellung der Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland für 1997/1998 an. Die Unterzeichnung der Vereinbarung über diese Schnellbahnverbindung ist für den nächsten deutsch/französischen Gipfel voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgesehen. In Frankreich werden zur Finanzierung der Strecke noch Untersuchungen durchgeführt. Auf deutscher Seite ist beabsichtigt, die Strecke in den Vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen. 1111 Zu Frage 88: Nach der deutsch/französischen Untersuchung vom März 1991 beträgt in der Relation Paris-Mannheim die Fahrzeit im Falle eines Ausbaus der Abschnitte St. Ingbert-Kaiserslautern und Neustadt-Ludwigshafen 2 Stunden 52 Minuten. Bei einem Neubau Hochspeyer-Ludwigshafen würde sich diese Fahrzeit um 14 Minuten verkürzen. Die entsprechenden Fahrzeiten in der Relation Paris-Frankfurt/Main betragen 3 Stunden 32 Minuten bzw. im Fall des Neubaus Hochspeyer-Ludwigshafen 14 Minuten weniger. Für die Relation ParisFrankfurt/Main-Berlin ist zu den letztgenannten Fahrzeiten die Fahrzeit Frankfurt/Main-Berlin hinzuzurechnen. Hierüber kann erst nach Vorliegen des Bundesverkehrswegeplanes 1992 eine konkrete Aussage getroffen werden. Der Entwurf einer Projektvereinbarung zur Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland, der gegenwärtig mit der französischen Seite erörtert wird, geht von einer Fahrzeit zwischen Paris und Mannheim über Saarbrücken von 2 Stunden 52 Minuten aus. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Fragen 89 und 90): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Studenten Vergünsti- (C) pungen bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich des Fahrpreises eingeräumt werden, die durch eine Altersbeschränkung auf 27 Jahre bei Studenten des zweiten Bildungsweges in der Regel entfallen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich Vergünstigungen für Studenten nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem Alter richten müssen, insbesondere wenn man bedenkt, daß Studenten des zweiten Bildungsweges nicht mehr auf das Einkommen ihrer Eltern zurückgreifen können und oftmals bereits eine eigene Familie mit Kindern zu versorgen haben? Sieht die Bundesregierung in der Benachteiligung von Studenten des zweiten Bildungsweges einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dahin gehend einzuwirken, daß die Altersbeschränkung für Studenten des zweiten Bildungsweges aufgehoben wird, soweit sie einen geordneten Studienverlauf nachweisen können? Zu Frage 89: Die Fahrpreisermäßigungen aus sozialen Gründen für Schüler und Studenten für Fahrten zwischen Wohnort und Studienort sind an keine Altersgrenze gebunden, so daß sie auch von älteren Studenten des zweiten Bildungsweges in Anspruch genommen werden können. Die Deutsche Bundesbahn erhält für die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen einen finanziellen Ausgleich vom Bund. Mit den kommerziellen Angeboten der Deutschen Bundesbahn für Jugendliche wie dem Junior-Paß und dem Tramper-Monats-Ticket sollen zusätzliche Verkehrsleistungen erzielt und eine Verbesserung der Ertragslage erbracht werden. Um diesen Zweck zu erfüllen, kommt nach Ansicht der Deutschen Bundesbahn der Abgrenzung des Berechtigtenkreises durch die Altersgrenze eine besondere Bedeutung zu. Zu Frage 90: Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht die Bundesregierung aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes nicht. Ich werde aber die Frage, ob die Deutsche Bundesbahn bei diesen Angeboten auch in den Studenten, die 27 Jahre und älter sind, einen Markt sieht, noch mit ihr erörtern. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 91): Bezieht sich die in der Saarbrücker Zeitung vom 12. März 1992 wiedergegebene Aussage des Bundesministers für Verkehr, Dr. Günther Krause, am 11. März 1992 in Homburg/Saar, die Schnellbahnverbindung Mannheim-Saarbrücken-Paris könne auf deutscher Seite bereits 1997/1998 in Betrieb genommen werden, auf die reine Ausbaustrecke, und wenn ja, wann wird nach Meinung der Bundesregierung die von Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, wohl eher favorisierte Neubaustrecke in Betrieb gehen können? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1992 7119' (A) Die Bundesregierung strebt die Inbetriebnahme der Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland für 1997/1998 an. Die Entscheidung über den Umfang der Maßnahmen zwischen Saarbrücken und Ludwigshafen/ Mannheim hängt von dem Abschluß der bilateralen Projektvereinbarung zur Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland mit Frankreich ab, darüber hinaus aber auch von dem Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn für die Strecke zwischen Hochspeyer und Neustadt (Weinstraße). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 92 und 93): Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die in der Saarbrükker Zeitung vom 12. März 1992 wiedergegebene Aussage des Bundesministers für Verkehr, Dr. Günther Krause, am 11. März 1992 in Homburg/Saar, daß bei der Realisierung der Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland mit einer reinen Ausbaustrecke von Saarbrücken nach Mannheim keine attraktive Fahrzeit zur Konkurrenzstrecke über Straßburg zu erreichen sei, mit der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte in einem Schreiben an den Ausschuß für Verkehr vom 30. Oktober 1991, die Bundesregierung strebe einen Ausbau der vorhandenen Strecke SaarbrückenLudwigshafen an, in Einklang zu bringen? Wie will der Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, sicherstellen, daß auf der Verbindung Mannheim-SaarbrückenParis attraktive Fahrzeiten im Vergleich zur Konkurrenzstrecke über Straßburg erreicht werden können, und wie sehen hierzu die planungsrechtlichen Vorbereitungen seitens der Deutschen Bundesbahn aus? Zu Frage 92: Die Saarbrücker Zeitung vom 12. März 1992 hat die Aussage von Bundesminister Prof. Dr. Günther Krause nicht richtig wiedergegeben. Deshalb besteht auch (C) kein Widerspruch zur Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schulte in seinem Schreiben vom 30. Oktober 1991. Zu Frage 93: Die Entscheidung über den Umfang der Maßnahmen zwischen Saarbrücken-Ludwigshafen/Mannheim hängt von dem Abschluß der bilateralen Projektvereinbarung zur Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland mit Frankreich und von dem Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn zwischen Hochspeyer und Neustadt (Weinstraße) mit dem Ziel einer deutlichen Fahrzeitverbesserung ab. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist für den nächsten deutsch/ französischen Gipfel voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgesehen. Die Deutsche Bundesbahn erstellt zur Zeit im Auftrag des Bundesministers für Verkehr die erforderlichen Unterlagen zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 12/2255 Frage 94): Ist die politische Führung des Bundesministeriums für Verkehr bereit, dem bereits am 30. Oktober 1991 mitgeteilten Wunsch aller saarländischen Bundestagsabgeordneten nach einem Gespräch über den Erörterungsstand für eine leistungsfähige Straßenverbindung zwischen Saarlouis und St. Avoid nachzukommen, und gegebenenfalls wann? Ja! Ein Gesprächstermin erscheint jedoch erst sinnvoll, wenn die Bewertungsergebnisse vorliegen. Ich verweise hierzu auf die Antwort zu Frage Nr. 92 aus der 76. Sitzung (Drucksache 12/2051).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Lederer, ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen. Es hat keinen Zweck. Ich kann Sie nicht weiterreden lassen.


Rede von Andrea Lederer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Ich komme zum Schluß. Die Beispiele, die schon Herr Gysi genannt hat, machen das Ausmaß deutlich, das an Opportunismus und Wendehalsfähigkeit hierzulande gefordert wird. In dieser Logik liegt auch die widerwärtige Argumentation, nach der das, was im westdeutschen Staat an Aufarbeitung des deutschen Faschismus nicht gelungen sei, nun um so konsequenter im Kampf gegen die Führungen und Apparate eines anderen Staates durchexerziert werden müsse.

(Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.]: Das ist ein Mißbrauch unserer Geschäftsordnung! — Gerhard O. Pfeffermann [CDU/ CSU]: Jetzt schlägt's aber Dreizehn!)

Daraus resultiert der Wille nach Abrechnung und nicht nach Aufarbeitung. Das exakt sind die prägenden politischen Bedingungen für diesen Strafprozeß. Genau bei diesem Spiel mache ich nicht mit.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will hier noch einmal sagen, worum es geht. Es geht weder um Verurteilungen noch sonst etwas. Hier haben Strafverfolgungsbehörden den Antrag gestellt, daß gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestags ermittelt werden kann und daß dafür die Immunität aufgehoben wird. Sonst wäre das gar nicht möglich. Nur um diesen Sachverhalt geht es.
    Deswegen bitte ich auch Frau Dr. Dagmar Enkelmann, sich dieser Tatsache bewußt zu sein, wenn sie hier noch etwas gemäß § 31 der Geschäftsordnung erklären will. — Bitte sehr.