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    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
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    Rede von Angela Stachowa


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS/LL)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlaß, der zu dieser heutigen Aktuellen Stunde geführt hat, ist für mich schlicht und einfach beschämend. Da hat die Bundesregierung noch vor wenigen Monaten mit Vehemenz gekämpft, um die Durchführung der größten Menschenrechtskonferenz der UNO seit 1976 überhaupt übertragen zu bekommen. Sie hat, so nehme ich an, in diesem Bemühen schlagkräftige, überzeugende Argumente ins Feld geführt und andere Bewerber übertroffen. Sie hat den Eindruck zu erwecken versucht, immer und überall auf der Welt konsequenter Verfechter der Menschenrechte zu sein, diese zu verteidigen und einzuklagen. Sie hat mit Wort und Tat den Anschein erweckt, ein würdiger Gastgeber dieser Konferenz sein zu wollen.
    Ich zitiere Außenminister Genscher aus seiner Rede im September 1991 vor der UNO-Vollversammlung:
    Wir freuen uns darauf, diese Konferenz in Berlin durchzuführen, diesem Symbol für eine neue Ära der Menschlichkeit und der Zusammengehörigkeit in Europa.
    Meine Damen und Herren, das war vor knapp einem halben Jahr. Und nun diese Absage!
    Eine Konferenz dieser politischen Dimension und Bedeutung kann nicht einfach abgesagt werden wie ein bilaterales Treffen, das auch noch einige Tage später durchzuführen ist. Die Weltöffentlichkeit hat diese Entscheidung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung muß sich nach den tatsächlichen Gründen fragen lassen.
    Sie liegen wohl kaum in den Kosten, über die noch zu reden sein wird. Egal, welche Worte heute hier im Bundestag dazu gefunden werden, es bleibt eine Fehlleistung deutscher Außenpolitik.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Walter Hitschler [F.D.P.)

    Sollte sich die Befürchtung bestätigen, daß damit die Durchführung dieser Konferenz 1993 gescheitert ist, dann muß sich die deutsche Außenpolitik auch die Frage gefallen lassen, wie glaubwürdig und verläßlich sie eigentlich ist.
    Zusätzlich erhebt sich die Frage: Hat die Bundesregierung vielleicht etwas zu verbergen? Wird die Absage etwa von der Befürchtung diktiert, die Vertreter der ca. 170 teilnehmenden Staaten oder die anreisenden Journalisten könnten bemerken, daß es auch im geeinten Deutschland Probleme mit der umfassenden Verwirklichung der Menschenrechte gibt?

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]): Jetzt machen

    Sie sich aber lächerlich! — Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Ausgerechnet die PDS
    erzählt so etwas, die Menschenrechte überhaupt nie akzeptiert hat! Setzen Sie sich! Das
    ist unverschämt!)
    Daß die großen Worte nach außen nicht immer mit der Realität im Innern übereinstimmen! Niemand wird doch wohl negieren wollen, daß Abwicklung und Berufsverbote, daß Arbeitslosigkeit, Ausländerfeindlichkeit und Sturm auf Asylantenheime, Stasi-Hysterie inzwischen leider schon alltägliche Vorgänge sind, die grundlegende Menschenrechte tangieren.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben irgendwie die falsche Kurve gekriegt! — Gerlinde Hämmerle [SPD]: Falsches Thema drauf!)

    Gestatten Sie ein Wort zu den in den Medien genannten Konferenzkosten von 100 Millionen DM: Daß eine Konferenz dieser Größe Geld kostet, haben das Auswärtige Amt und die Bundesregierung auch vor einem Jahr gewußt. Schwer verständlich ist deshalb, daß ein im Organisieren von Konferenzen nicht gänzlich unerfahrener Stab im Auswärtigen Amt nicht rechtzeitig eine ordentliche Kostenrechnung vorgenommen haben soll. Vor einem halben Jahr hätten längst Überlegungen gemeinsam mit dem Senat von Berlin darüber fällig sein müssen, wie sich die Durchführung dieser Konferenz in die städtebauliche Planung, überhaupt in die Entwicklungspläne der neuen alten Hauptstadt einbringen läßt.
    Im übrigen kann ich mir durchaus vorstellen, daß diese Summe gerade in Anbetracht der wirtschaftlichen wie sozialen Schwierigkeiten in den neuen Bundesländern willkommen, ja bitter nötig wäre, z. B. um Kleininvestoren zu helfen.

    (Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Die in Thüringen hätten davon nichts gespürt!)




    Angela Stachowa
    Nehmen Sie diese Summe doch aus dem Verteidigungshaushalt 1992! Nur 1 % Einsparung bei den über 10 Milliarden DM für Forschung und Entwicklung und militärische Beschaffung würde ausreichen, um die Konferenz zu finanzieren. Zugleich würde etwas für die Abrüstung getan.
    Eine letzte Bemerkung: Ohne sich der Lächerlichkeit preiszugeben kann die Bundesregierung ihre Absage nicht zurücknehmen. Deshalb betrachte ich die vielleicht wohlgemeinten Diskussionen über die Durchführung der Konferenz in Bonn, was ich mir persönlich bei der Größe dieser Konferenz auch kaum vorstellen kann, als überflüssig.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nunmehr erteile ich der Staatsministerin Frau Seiler-Albring das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Seiler-Albring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh über die Gelegenheit, hier darstellung zu können, welche Daten und Fakten dazu geführt haben, daß das Mandat zur Ausrichtung der Menschenrechtsweltkonferenz seitens der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben werden mußte. Die Bundesregierung hat sich die Entscheidung, das Mandat zur Ausrichtung der Menschenrechtsweltkonferenz 1993 in Berlin an die Vereinten Nationen zurückzugeben, nicht leicht gemacht. Auch ich bedaure, daß diese Entscheidung notwendig wurde.
    Wir haben das Für und Wider sorgfältig erworgen und sind zu dem Ergebnis gekommen: Unsere Verantwortung für den Aufbau in den neuen Bundesländern, für die Planung und Gestaltung der deutschen Hauptstadt rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Ein Phantom oder ein Jäger 90 kostet mehr!)

    Lassen Sie mich kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Der Beschluß, eine Weltkonferenz über Menschenrechte im Jahre 1993 abzuhalten, wurde im Dezember 1990 von der 45. Generalversammlung der Vereinten Nationen gefaßt. Im Mai 1991 hatte die Bundesregierung gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Einladung ausgesprochen, diese Konferenz in Berlin auszurichten. Im September 1991 gab dann das Vorbereitungskomitee der Konferenz auf seiner ersten Sitzung eine entsprechende Empfehlung an die Generalversammlung ab. Dem Vorbereitungsausschuß lag zu diesem Zeitpunkt lediglich die deutsche Einladung vor. Die Entscheidung der Generalversammlung für den Konferenzort Berlin fiel am 17. Dezember 1991.
    Grundsätzlich gilt nach einer allgemeinen Regelung der Generalversammlung, daß Konferenzen der Vereinten Nationen an deren Sitz stattfinden sollen. Übernimmt ein Staat die Gastgeberrolle, hat der die gleichen Arbeitsbedingungen wie am Sitz der Vereinten Nationen zu schaffen und alle zusätzlichen direkten und indirekten Kosten zu übernehmen. Die Vereinten Nationen übermitteln dem Gastland die technischen Vorgaben, die zusammen mit anderen Verpflichtungen in einem rechtsverbindlichen Dokument, einem sogenannten Host Country Agreement, festgeschrieben werden.
    Anfang Dezember 1991 wurde uns als Referenzmaterial das Host Country Agreement, das die Vereinten Nationen mit Brasilien zur Ausrichtung der Konferenz über Umwelt und Entwicklung abgeschlossen haben, übergeben. Die darin enthaltenen Parameter wurden uns von den Vereinten Nationen als verbindliche und nicht verhandelbare Vorgabe genannt.
    Ich möchte Ihnen daraus einige Zahlen über die von den Vereinten Nationen erwarteten Teilnehmer nennen. Erwartet wurden Delegationen aus etwa 170 Ländern mit insgesamt 5 000 Mitgliedern, 1 000 Bedienstete der Vereinten Nationen, 4 000 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, International Council of Women, Interparliamentary Union, Weltgewerkschaftsbund, Helsinki-Gruppen aus aller Welt. Der Dialog mit diesen wichtigen, für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte unerläßlichen Organisationen ist ein ganz wesentlicher Aspekt der Menschenrechtsweltkonferenz.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Es waren also insgesamt 10 000!)

    — Das kommt noch, Herr Kollege Hirsch.
    Hinzu kämen 5 000 Vertreter der internationalen Medien aus Deutschland und dem Ausland.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Also 15 000 Personen!)

    — Ganz richtig.
    Dies ergibt eine Gesamtzahl von 15 000 Personen. Diese Gesamtzahl führt zu der verbindlichen Vorgabe, Arbeitsmöglichkeiten, Kommunikationsmittel, Unterbringung und Transport für diese Personenzahl zur Verfügung zu stellen.
    Ich glaube, soeben einen Zwischenruf gehört zu haben. Ich sage noch einmal: Diese Daten, Fakten und Zahlen sind uns seitens der Vereinten Nationen als nicht verhandelbar, Herr Kollege Sauer, mehrmals mitgeteilt worden.

    (Heinrich Lummer [CDU/CSU]: Können wir das schriftlich haben?)

    — Das brauchen Sie nicht schriftlich zu haben. Sie können es hier von mir als gegeben annehmen, Herr Kollege Lummer.

    (Heinrich Lummer [CDU/CSU]: Nein! Das tue ich nicht! Die Zeit ist vorbei! Ich will das schwarz auf weiß sehen!)

    — Lieber Herr Kollege Lummer, lassen Sie mich doch bitte ausreden! Sie wissen ganz genau — wir beide waren in der Sitzung —, daß die Bundesregierung Ihnen selbstverständlich zugesagt hat, den Ablauf und die Daten und Fakten dem Ausschuß zur Verfügung zu stellen. Wir haben doch überhaupt keinen Grund, dies nicht zu tun.

    (Beifall bei der F.D.P. — Rudolf Bindig [SPD]: Dann machen wir eine neue Aktuelle Stunde!)

    — Herr Kollege, das steht im Belieben des Parlaments.



    Staatsministerin Ursula Seiler-Albring
    Ms Raumbedarf für eine solche Konferenz wurde angegeben: drei Plenarsäle mit jeweils 1 000 Plätzen und zusätzlich weitere Konferenzräume, 400 Delegationsbüros, 200 Büros für den Stab der Vereinten Nationen und 200 Büros für den Organisationsstab sowie ein Pressezentrum.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Wahnsinn!)

    Diese Arbeitsplätze und Räume müssen natürlich in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang stehen, dürfen also nicht über den Gesamtraum einer Großstadt verteilt werden.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Wahnsinn! Und das für nur 14 Tage!)

    — 17 Tage. Aber das macht es nicht besser. Die Anforderungen der Vereinten Nationen hätten nur durch Einsatz umfangreicher mobiler Bauten ohne bleibenden Infrastrukturnutzen erfüllt werden können.
    Wir haben aus diesen Vorgaben zügig konkrete Pläne entwickelt und die Kosten geschätzt. Ich möchte auch hierzu einige Zahlen nennen:
    Allein für die Kosten für mobile Baumaßnahmen und Mieten ergab sich ein Voranschlag von 40 Millionen DM. Hinzu wären u. a. folgende Positionen gekommen: Konferenztechnik 12 Millionen DM, Innenausbau 4 Millionen DM, Telekommunikation 1 Million DM, Honorar für 300 Dolmetscher, Übersetzer und Schreibkräfte 3,5 Millionen DM, Betreuung der NGOs 2 Millionen DM.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Das ist Gigantomanie!)

    Das sind zusammen mehr als 90 Millionen DM.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Diese geleierte Vortragsweise ist eine Zumutung!)

    Auf Grund dieser Vorgaben lagen die Elemente für eine abschließende Bewertung vor. Es ging nicht darum, ob Berlin in der Lage ist, eine solche Konferenz auszurichten.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Bonn!)

    Keine andere Stadt in Deutschland wäre besser geeignet gewesen als Berlin, dieses weltweite Symbol für die Sehnsucht der Menschen nach Demokratie und Menschenrechten. Bei der Entscheidung der Bundesregierung ging es allein darum, ob die begrenzten Haushaltsmittel nach der Vereinigung und angesichts der Probleme, die sich in Berlin durch das Zusammenwachsen der Stadt und ihre Vorbereitung auf die Hauptstadtfunktion ergeben, eine solche Ausgabe zulassen. Es fiel ferner ins Gewicht, daß es besser ist, unmittelbar nach dem Zuschlag der Generalversammlung und vor Abschluß eines Host Country Agreements klare Verhältnisse zu schaffen,

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Sehr wahr!)

    als Verpflichtungen zu übernehmen, die unvertretbar hoch erscheinen

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    und deren konkrete Höhe, wie häufig in solchen Fällen, noch über den vorläufigen Ansätzen liegen könnte.

    (Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht früher gewußt?)

    — Wenn Sie sich erinnern, Herr Kollege Lummer:

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Das war der Reddemann!)

    Ich sagte, daß das Host Country Agreement Anfang Dezember 1991 übergeben worden ist.

    (Heinrich Lummer [CDU/CSU]: Das war doch nicht die erste Konferenz dieser Art in der Weltgeschichte!)

    Mit Schreiben vom 12. Februar 1992 hat der Bundesminister des Auswärtigen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen das Ergebnis unserer Untersuchungen mitgeteilt. Es liegt jetzt an der Generalversammlung, erneut über den Konferenzort zu beschließen. Italien hat seine Bereitschaft erklärt, die Ausrichtung zu übernehmen.
    Lassen Sie mich hier mit aller Deutlichkeit feststellen: Die Konferenz wird stattfinden. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich auch weiterhin aktiv an der Vorbereitung der Weltkonferenz beteiligen. Wir sehen in dieser Konferenz einen bedeutsamen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte überall in der Welt und fühlen uns deshalb ihren Zielen in besonderer Weise verbunden.
    Die Verteidigung und der weitere Ausbau der Menschenrechte sind zentrales Anliegen deutscher Außenpolitik. Unsere Partner und Freunde und die übrigen Mitgliedstaaten im Weltparlament der Vereinten Nationen wissen dies. Die Mutmaßungen und Unterstellungen, daß die Ziele der Konferenz nicht nachdrücklich und ausdrücklich die Zustimmung der Bundesrepublik finden, weise ich zurück.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Sehr gut!)

    Die Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe, der Vorschlag zur Vermeidung von Flüchtlingsströmen und viele andere Schritte zur weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte sind mit unserem Namen verbunden.

    (Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P]: Sehr gut!)

    Unsere langjährige, aktive Mitarbeit in der Menschenrechtskommission und in den zahlreichen Menschenrechtsausschüssen der Vereinten Nationen ist bekannt; ebenso bekannt sind unsere häufigen Demarchen zur Verteidigung der Menschenrechte im deutschen oder europäischen Namen.