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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dirk Hansen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Hilsberg, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß das, was Sie gerade zum Schluß gesagt haben, das aufhebt, was Sie



    Dirk Hansen
    zu Anfang hinsichtlich eines bestimmten Schwachsinns geäußert hatten?

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Das war der andere Punkt!)



Rede von Stephan Hilsberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich verstehe ja, daß es für Sie immer wieder notwendig ist, auch mit Hilfe der Opposition wichtige Punkte, die in der Regierungspolitik verändert werden müssen, durchzusetzen. Sie werden der Opposition nicht verdenken, das, was falsch ist, auch als Schwachsinn zu benennen. Wir wollen uns nicht in das Geschäft einmischen, das, was schlecht ist, gut zu nennen, auch wenn Ihnen das möglicherweise besser passen würde.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber Schwachsinn ist etwas anderes! Das würde ich zurücknehmen!)

Trotzdem muß ich einige Anmerkungen machen. Ich will versuchen, sie schnell durchzugehen:
Der wichtigste Punkt ist mir natürlich die sofortige Angleichung des BAföG in der gesamten Bundesrepublik: gleiches BAföG in Ost und West, und zwar nicht erst 1993, sondern schon Ende dieses Jahres.
Es gibt keine Gründe mehr dafür, eine Angleichung des Grundbedarfs abzulehnen. Die Preise in Deutschland sind überall gleich hoch. Eher sind sie in den neuen Bundesländern sogar noch ein wenig höher, weil wir dort noch nicht die Konkurrenz haben, die die Preise woanders drückt. Eine Supermarktkette beispielsweise, die den örtlichen „Konsum" aufgekauft hat, diktiert jetzt die Preise. Für einen Stadtteil mag das entscheidend sein.
Auch in anderen Bereichen lassen sich eher stärkere finanzielle Belastungen für Oststudenten ausmachen. Zum Beispiel werden Sie nicht abstreiten, daß ostdeutsche Eltern im Gegensatz zu westdeutschen Eltern über ein viel geringeres Finanzvolumen verfügen und daß sie deshalb während des Studiums ihre Kinder lange nicht so gut unterstützen können. Gründe hierfür sind die geringeren Löhne und ist die gestiegene Arbeitslosigkeit. Das wird ja auch noch auf eine gewisse Zeit so bleiben.
Erklärungen wie die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates, der die Ost-West-Angleichung jetzt beschlossen hat, nehmen sich da mager aus. Es mag sein, daß der Sozialbetrag an den ostdeutschen Hochschulen noch niedriger ist. Aber der braucht ja lediglich einmal im Semester von jedem Studenten entrichtet zu werden.
Wer aber spricht von den ständigen Ausgaben der Studierenden? Ein Beispiel ist die Miete, auch die Miete in den Internaten, in denen die Studenten leben müssen. Die Miete muß ja geradezu heraufgesetzt werden. Sonst haben die Internate nicht die finanziellen Mittel, um kostendeckend zu arbeiten, vor allem bei dem Ausbaubedarf, der dort zur Zeit herrscht. Das ist der aktuelle Zustand.
Notwendig wäre die Angleichung schon in der 14. Novelle gewesen. Aber Sie haben sie nicht einmal in der 15. Novelle vorgeschlagen. Gerade von Ihnen, Herr Minister, der Sie aus einem östlichen Bundesland
kommen, hätte ich mir an dieser Stelle etwas mehr versprochen. Ich glaube auch, daß Sie wahrscheinlich Schelte für Ihre übrigen Koalitionspartner bekommen. Wahrscheinlich fällt es auch Ihnen in der ersten gesamtdeutschen Regierung schwer, einen vernünftigen Interessenausgleich durchzusetzen.
Für die Gleichstellung ist auch die Zustimmung der ostdeutschen Länder im Bundesrat erreicht worden; im Gegensatz zur Situation bei der 14. BAföG-Novelle, wo, wie man leider anmerken muß, die ostdeutschen Länder selber dazu beigetragen haben, daß es nicht zu einer Angleichung kam.
Ende der vergangenen Woche hatte sich schon der Bundesrat mit dem Thema BAföG auseinandergesetzt und zu einer Reihe von Einzelfragen umfangreiche Veränderungen und Verbesserungen vorgeschlagen und verlangt.
Leider hat im Bundesrat die Weiterführung der Studienabschlußförderung noch keine Mehrheit gefunden. Mit dieser Abschlußförderung können Studierende BAföG erhalten, die innerhalb der nächsten maximal zwölf Monate ihr Studium abschließen können, auch wenn die Förderungshöchstdauer erreicht oder überschritten ist. Diese Form der Förderung ist damit ein Notnagel für diejenigen Studenten, die ihr Studium nicht in der Zeit abschließen können, die vorgesehen ist. Nur wenige Studierende aber können ihr Studium in den alten Bundesländern rechtzeitig beenden. In den neuen Bundesländern ist das Betreuungsverhältnis von Hochschullehrern zu Studierenden noch gut, und das Studium kann in der Regelstudienzeit bewältigt werden.
In den kommenden Jahren wird die Zahl der Studierenden in den neuen, jungen Bundesländern jedoch steigen. Wir begrüßen es, wenn immer mehr junge Menschen — ungehindert durch systembedingte Umstände — ihren Wunsch nach Bildung realisieren können.

(Beifall bei der SPD)

Dieser Wunsch ist in der ehemaligen DDR verständlicherweise ungeheuer groß. Nachholen- und Aufholen-Wollen verbindet sich mit der Erkenntnis, daß eine gute, fundierte berufliche Perspektive eine gute Ausbildung voraussetzt.
Wenn sich diese Prognosen erfüllen — und sie werden sich erfüllen —, dann werden die Bedingungen für ein Studium im Osten genauso aussehen wie hier in den alten Ländern: überfüllte Hörsäle, Wartezeiten auf Plätze in Praktika und viel zu wenig persönliche Beratung und Betreuung der Studentinnen und Studenten. Das dumme Geschwätz, daß wir im Osten lediglich die bundesdeutschen Strukturen zu übernehmen bräuchten, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen, hat dazu geführt, daß mögliche innovative Elemente, wie beispielsweise das Betreuungsverhältnis in der gesamtdeutschen Hochschullandschaft nicht zur Kenntnis genommen wurden. Wie gesagt, in den neuen Bundesländern ist das eigentlich noch kein Thema, aber wenn diese Entwicklung so weitergeht, wie sie zur Zeit dort stattfindet, dann wird es binnen kurzem, binnen weniger Jahre ein Thema sein.



Stephan Hilsberg
Wird die Studienabschlußförderung nicht jetzt verlängert, dann können ab Oktober dieses Jahres nur noch verkürzte Bescheide vergeben werden. Da nützt auch alle Beteuerung nichts, daß man sich darüber noch einmal unterhalten will; denn wann soll das in Kraft treten? Wenn sich die Zahlen der Studierenden an den Hochschulen in den neuen Ländern vervierfachen, wird es auch dort sehr viel mehr als eng werden.
Ich möchte noch ein anderes Problem ansprechen: Die Diskussion über die politische Bildungsdiskriminierung ist von uns im vergangenen Jahr angerissen worden. Das BAföG enthält — leider nur in den Ausführungsbestimmungen — Vorschriften, um den von der Bildungsdiskriminierung Betroffenen neue Chancen und Möglichkeiten zu geben.
Das Problem daran ist: Diese Vorschriften kennt niemand. Deshalb können sie auch nicht greifen. In diesem Bereich wäre ein Mehr an Öffentlichkeitsarbeit hilfreich. Wir haben das im Ausschuß angemahnt. Es ist bis jetzt nicht erfolgt. Diese Öffentlichkeitsarbeit muß sich direkt an die Menschen wenden.
Ohne das Lob am Anfang meiner Rede zurückzunehmen, zeigt sich, daß die überstürzte Einführung des BAföG in den neuen Ländern doch Nachteile hatte: In den neuen Ländern wird nämlich die Höhe des Anspruchs auf BAföG anders als in den alten Ländern festgestellt. Während dort die Einkommen von vor zwei Jahren entscheidend sind, gelten in den neuen Ländern die Einkommen der letzten drei Monate des letzten Jahres.
Das Verfahren mag für 1991, in dem die Monate Oktober bis Dezember 1990 Grundlage waren, richtig gewesen sein. Wer allerdings in diesem Jahr BAföG beantragt, bei dem werden die letzten drei Monate des letzten Jahres, also von 1991, zugrunde gelegt, inklusive Weihnachtsgeld, und dieser Betrag wird mit vier multipliziert. Das führt dazu, daß ein im Durchschnitt höheres Einkommen berechnet wird, als es tatsächlich vorhanden ist.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Schwierigkeiten werden sich künftig bei der Höhe der Freibeträge und der Bedarfssätze ergeben. Ich will dabei nur darauf verweisen, daß die Bundesregierung eine höhere Steigerung der Nettoeinkommen erwartet, als sie sie bei der Erhöhung der Freibeträge vorgesehen hat. Das bedeutet, daß wieder Familien aus der Förderung herausfallen werden, die auf diese zusätzlichen Mittel angewiesen sind.
Deswegen ist die vorgesehene Erhöhung der Freibeträge in zwei Stufen um 6 % genauso wenig ausreichend wie die Anhebung der Bedarfssätze in dem gleichen Umfang. Im Bericht gemäß § 35 geht die Bundesregierung selber von einer Steigerung der Lebenshaltungskosten in den alten Bundesländern um allein 4 % im laufenden Jahr aus.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist. Für über 21jährige Kinder von EG-Ausländern gibt es derzeit kein BAföG. Nur wenn die Eltern ihnen vollen Unterhalt gewähren können, dürfen sie bei uns studieren. Das ist keine aufgeschlossene Politik gegenüber Europa. Es bedeutet nämlich, daß diejenigen, die hier studieren wollen, aus reichen Familien kommen müssen. Das heißt: Europa nur für den reicheren Teil. Damit können wir keinesfalls einverstanden sein.
Wenn es in den anderen europäischen Staaten kein so gutes System der Ausbildungsförderung wie bei uns geben sollte, sollte sich die Bundesregierung dafür stark machen, daß eine solche Förderung eingerichtet wird. Das wäre die Antwort darauf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, nachdem Sie Ihre Redezeit schon deutlich überschritten haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie zum Ende kämen.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Aber er sagt Wichtiges!)