Rede:
ID1208006600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Nunmehr: 1
    2. erteile: 1
    3. ich: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Frau: 1
    7. Funke-Schmitt-Rink: 1
    8. das: 1
    9. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dietmar Keller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS/LL)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht zu übersehen, daß die Bundesregierung mit der in ihrem Gesetzentwurf versuchten Festschreibung der Ungleichbehandlung ostdeutscher Studierender gegenüber ihren westdeutschen Kommilitonen und Kommilitoninnen ziemlich alleinsteht. Weder der Bundesrat noch der BAföG-Beirat noch Studentinnen- und Studentenverbände und andere Verbände haben dafür Verständnis, am wenigsten die ostdeutschen Studierenden und ihre Eltern.
    Ich muß auch daran erinnern, daß der Gesetzentwurf ein Zeichen von Unglaubwürdigkeit von Versprechungen ist. Ich darf Sie, Herr Bundesminister, daran erinnern, daß Sie im Oktober 1991 die Angleichung des Grundbedarfssatzes für 1992 angekündigt haben. Dankenswerterweise hat Herr Jork ja schon Selbstkritik betreffs des Beschlusses des CDU-Parteitages von Dresden geübt.
    Eine stichhaltige Begründung für die Ungleichbehandlung der ostdeutschen Studierenden vermag die Bundesregierung auch in ihrem umfänglichen Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze nicht zu geben. So ist die im Bericht herangezogene Begründung, daß der Zentralwert der durchschnittlichen monatlichen Gesamtausgaben der ostdeutschen Studierenden 1991 552 DM betragen habe, außerordentlich fadenscheinig, da von diesen Ausgaben keineswegs auf den tatsächlichen Bedarf geschlossen werden kann. Interessanterweise ist im Bericht auch nur von einer Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Bedarfs für einen Normalstudierenden (West) die Rede, und der betrug 1991 immerhin 1 030 DM. Die faktische Schlechterstellung der Oststudierenden beginnt also offensichtlich schon mit einer methodischen Ungleichbehandlung, also der Wahl anderer Erhebungs-, Ermittlungs- und Berechnungsmethoden.
    Andere Begründungen sind ebenso haltlos. So hat die im Bericht verwendete, vom Deutschen Institut für Wirtschaft berechnete zwischen 8 und 19 % höhere Kaufkraft der D-Mark im Osten im vierten Quartal 1991 überhaupt nichts mehr mit dem Grundbedarf von Studierenden zu tun. Sie wird überdies durch den vorausgesagten Anstieg der Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland von 13 % im Jahre 1992 aufgezehrt. Alle ernstzunehmenden Fakten sprechen für eine sofortige Anpassung der Grundbedarfssätze, aber auch — bei entsprechendem Nachweis der Mietkosten — für eine Angleichung der Vollförderung, die im Osten 1992 620 DM, im Westen aber 790 DM betragen soll. Nach den von der Bundesregierung in ihrem Bericht selbst vorgelegten Berechnungen ist für 1992 von gleichen Lebenshaltungskosten in Ost und West auszugehen.
    Darüber hinaus, meine Damen und Herren, ist zumindest noch auf folgendes hinzuweisen: erstens



    Dr. Dietmar Keller
    auf den unbestrittenen Nachholbedarf ostdeutscher Studierender bei der Anschaffung von Lernmitteln; zweitens auf die in Ostdeutschland kaum — fast überhaupt nicht — gegebene Möglichkeit von Nebenerwerbstätigkeiten, denen in Westdeutschland immerhin 50 % der Studierenden regelmäßig nachgehen; drittens auf die — vielleicht nicht gewollte — Förderung eines Studiums im Westen durch die studienortgebundene Gewährung der Bedarfssätze mit dem Effekt, daß der in Westdeutschland studierende Ostdeutsche mehr bekommt als bei einem Studium zu Hause und auch seine Eltern erst bei einem höheren Einkommen in die eigene Tasche greifen müssen; und viertens auf die Einkommenssituation der ostdeutschen Familien, die gegenwärtig bei etwa 50 % des Westniveaus angekommen ist und Zuwendungen für das studierende Kind in der Regel sehr schwer macht.
    Der Bericht der Bundesregierung belegt eindrucksvoll, daß für die überwiegende Mehrheit der studierwilligen ostdeutschen Jugendlichen im Unterschied zu den westdeutschen nur ein BAföG-finanziertes Studium möglich ist — oder überhaupt keines.
    In Westdeutschland beträgt die Gefördertenquote weniger als 30 % der Studierenden, in Ostdeutschland 90 %. In Ostdeutschland haben mehr als 50 % der Studierenden Anspruch auf Vollförderung; im Westen sind es weniger als 10 %. Warum ignoriert da die Bundesregierung durch die unbegründete Schlechterstellung der ostdeutschen Studierenden dieses hohe Maß des Angewiesenseins auf BAföG?
    Übrigens belegt die Gefördertenquote von 90 % die von mir schon früher angemerkte Unsinnigkeit der puren Übertragung der aufwendigen „Bafögologie" auf Ostdeutschland. Während der in Westdeutschland betriebene Aufwand vor allem durch die Einkommenssituation der Familien und der Studierenden selbst noch eine gewisse Berechtigung haben mag, um die etwa 30 % Förderungsberechtigten herauszufinden, war dieser gleiche Aufwand in Ostdeutschland für einen längeren Übergangszeitraum mit Sicherheit nicht nötig.
    Ich glaube — an Sie, Herr Bundesminister, und an die Regierungskoalition gewandt —, Nachbesserungen sind im Interesse der Studenten in Ostdeutschland dringend nötig.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nunmehr erteile ich der Abgeordneten Frau Funke-Schmitt-Rink das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Am 1. Oktober des vergangenen Jahres konnten wir das 20jährige Jubiläum des Bundesausbildungsförderungsgesetzes begehen und damit auf eines unserer wichtigsten Instrumente zurückblicken, Jugendlichen aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien den Weg zum Studium zu ebnen.
    Das Jubiläum ist allerdings auch Mahnung, uns nicht auf Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen.
    Das BAföG ist nach wie vor ein Dauerreparaturgesetz. Es beinhaltet den Auftrag an die Bildungspolitik, die Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, die Veränderung der Lebenshaltungskosten sowie die finanzwirtschaftliche Entwicklung regelmäßig zu prüfen, um Bedarfssätze, Frei- und Höchstbeträge neu festzusetzen. Unser Ziel bleibt es, den realen Wert der Ausbildungsförderung zu erhalten; denn eine Begrenzung der Bildungschancen junger Menschen durch den Geldbeutel der Eltern muß auch in Zukunft ausgeschlossen sein.
    In den neuen Bundesländern, in denen das BAföG zum 1. April 1991 eingeführt worden ist, wurden im Herbst des vergangenen Jahres 180 000 Schüler und Studenten gefördert; das sind übrigens 80 % aller Studierenden dort. Im Westen sind es 30 % Geförderte. Für die ostdeutschen Studierenden galten wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten in den neuen Ländern 1991 abgesenkte Bedarfssätze. Da dort aber auf Grund der raschen wirtschaftlichen Anpassungsprozesse schnelle Änderungen festzustellen sind, wollen wir mit diesem 15. Änderungsgesetz die Bedarfssätze und Freibeträge der Einkommensentwicklung und den veränderten Lebenshaltungskosten anpassen. Der reale Lebensstandard der vom BAföG erfaßten Studierenden darf nicht sinken. So nähern sich z. B. die allgemeinen Lebenshaltungskosten und die Mieten langsam dem westlichen Niveau.
    Die stufenweise Angleichung des Grundbedarfs war in den letzten Wochen Anlaß für ungerechtfertigte Aufgeregtheiten; denn es gibt trotz der zunehmenden Angleichung der Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten sehr wohl noch beträchtliche Unterschiede zwischen Ost und West. Ob bei den Sozialbeiträgen, bei den Verkehrstarifen oder bei den Preisen für Mensaessen: Wir stellen immer noch durchschnittlich Unterschiedsbeträge fest. Diesen Unterschieden müssen wir auch finanzpolitisch Rechnung tragen. Wir zementieren hiermit keine Ungerechtigkeit zwischen Ost und West, wie uns das die Opposition weismachen will.
    Auch andere Sozialleistungsgesetze wie z. B. das Bundessozialhilfegesetz differenzieren bei der Leistungsgewährung weiterhin zwischen alten und neuen Ländern.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ja das Falsche!)

    Der Vorwurf der SPD-Opposition, es handele sich hierbei um eine fortgesetzte Diskriminierung der Auszubildenden, liebe Frau Odendahl, entbehrt also jeder Grundlage. Im Gegenteil, das Gesetz stellt sicher, daß die Studierenden nicht von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt werden.
    Natürlich haben auch wir Liberale Wünsche, die offenbleiben müssen. Der Vorstoß des CDU-Parteitags vom Dezember, auf den Sie, Herr Jork, hingewiesen haben, die Angleichung des Grundbedarfssatzes in diesem Jahr in einem Zug vorzunehmen, war publizistisch gelungen. Doch bisher war es leider nicht möglich, den Finanzrahmen bereitzustellen.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Schon wieder Krach in der Koalition, oder?)




    Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink
    Ich bedauere dies sehr.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Die Koaition ist zutiefst zerstritten!)

    — Ich habe gesagt, ich bedauere das sehr. Da gibt es überhaupt keine Zerstrittenheit.

    (Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Meinungsfreiheit!)

    Auch der Finanzrahmen muß doch dargestellt werden.
    Doch zurück zur 15. Novelle: Es ist eine vernünftige und sachgerechte Lösung, den Wohngeldzuschlag auch für Studierende, die zwar am Wohnort ihrer Eltern, aber nicht bei ihren Eltern wohnen, nicht zu streichen, zumal umfangreiche Umgehungsmöglichkeiten einen nicht zu rechtfertigenden Überprüfungsaufwand erforderlich gemacht hätten.

    (Stephan Hilsberg [SPD]: So ist es! — Eckart Kuhlwein [SPD]: Wer hat sich das überhaupt ausgedacht? In welchem kranken Hirn ist diese Idee entstanden?)

    An dieser Stelle möchte ich auf eine wichtige Änderung in der BAföG-Novelle hinweisen: Der zurückzuzahlende Förderungsbetrag von Auszubildenden, denen wegen einer Schwangerschaft oder der Pflege bzw. Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten fünften Lebensjahr Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer geleistet wird — auch Herr Ortleb hat dies schon dargestellt —, wird sich für die Betroffenen nicht erhöhen, da diese Förderungsbeiträge künftig als Zuschuß geleistet werden. Ich betrachte das als ein Instrument der Frauenförderung. Erziehende werden damit für ihre zusätzliche Belastung gewürdigt und von einer finanziellen Benachteiligung verschont. Das haben Sie leider zu erwähnen vergessen, Frau Odendahl.
    Des weiteren werden im Inland förderungsberechtigte Ausländer in die Auslandsförderung einbezogen, wenn sie an einem integrierten Studiengang teilnehmen, der zwingend vorsieht, daß ein Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule durchgeführt wird. In diesem Punkt müssen wir, so denke ich, gerade bei der Förderung des Auslandsstudiums im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt ohnehin Perspektiven für eine Erweiterung des BAföGs entwikkeln.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Das ist richtig!)

    Wichtig ist für uns zum Schluß auch die Frage nach einer Verlängerung der Studienabschlußförderung. Wir Liberalen begrüßen, daß an der Förderung in der Examensphase bis zum Herbst 1993 nicht gerüttelt wurde. Wir sind nun aufgerufen, Erfahrungen über die Zweckmäßigkeit der Abschlußförderung zu sammeln und auszuwerten.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Was Sie heute alles begrüßen müssen, das ist schon toll!)

    Sollten die Erfahrungen zeigen, daß eine Nichtfortführung der Förderung über 1993 hinaus eine Verlängerung der individuellen Studienzeit bewirken und Studenten aus sozial schwächeren Familien benachteiligen würde, werden wir Liberalen auch zukünftig an der Studienabschlußförderung festhalten.

    (Beifall bei der SPD — Eckart Kuhlwein [SPD]: Das machen wir gemeinsam!)

    Fazit: Die 15. Novelle des BAföG schafft ohne jeden Zweifel eine Besserstellung der Studierenden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Die Angleichung der Sätze wird in einem vertretbaren Zeitabschnitt und in sinnvollen zwei Schritten erreicht. Daher sind die Versuche der Opposition, das Gesetz kaputtzureden, ohne jede Chance.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)