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ID1208006200

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    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
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    Rede von Doris Odendahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das kann ich Ihnen ganz einfach beantworten, Herr Lammert. Wenn man die Länder im Vorfeld mit zu hoch gerechneten Kosten zu schocken versucht, fällt ihnen angesichts des Druckes der Finanzminister jede Entscheidung schwer. In diesem Falle waren sie besonders tätig. Das läßt sich leicht nachprüfen, wenn man die Schätzungen sieht, welche Kosten entstünden.
    Auch der Bundesrat bedauert, daß sich die Bundesregierung wie bei jeder seit 1983 vorgelegten BAföG-Novelle nicht zu der wiederholten Forderung nicht nur des BAföG-Beirats, sondern auch der SPD auf allen Ebenen geäußert hat, endlich die Ausbildungsförderung für Schüler allgemeiner und berufsbildender Schulen, die bei den Eltern wohnen, wiederherzustellen. Diesen Kahlschlag von 1983 so rasch wie irgend möglich zu beseitigen, verfolgt die SPD mit allem Nachdruck. Auch hier hat die Bundesregierung den Ländern einzureden versucht — Herr Blanke, Sie rechnen jedesmal ein bißchen höher —, die Reform sei nicht finanzierbar. Verrechnet man allerdings die Sozialhilfekosten und die in einer Reihe von Ländern



    Doris Odendahl
    bestehende Förderung von begabten Schülern mit den Kosten einer Novelle, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion in der unendlichen BAföG-Geschichte immer wieder vorgeschlagen hat, so sieht man, daß die Reform für die Länder durchaus haushaltsneutral ist, ganz abgesehen davon, daß die Bundesregierung damit auch ihre blamablen Fehlleistungen beim Familienlastenausgleich korrigieren könnte.
    In einem weiteren Punkt hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. In einer Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses wurde sie aufgefordert, für die von 1983 bis 1990 auf Volldarlehen geförderten Ausgebildeten, soweit diese noch Zahlungen zu leisten haben, nach einer Erleichterung zu suchen. Sie sollte sich dabei ins Gedächtnis rufen, daß Studierende, die in der Zeit von 1982 bis 1990 den Höchstbetrag erhielten, mit durchschnittlich 40 000 DM Schulden ins Berufsleben starten mußten. Der Geamtschuldenberg summierte sich auf über 15 Milliarden DM. Gleichzeitig sank der Gefördertenanteil dramatisch. 1972 erhielten noch 43 % aller Studierenden BAföG, 1988 dagegen lediglich 22,6 %.
    Ich muß hier leider die zwölfte Sozialerhebung zitieren, weil die dreizehnte anscheinend Verschlußsache ist. Alles, was Sie heute an Reparaturmaßnahmen vorsehen — das weiß ich durchaus zu würdigen, Herr Minister Ortleb —, korrigiert diese Abwärtsentwicklung nur bruchstückweise. Die Zahlen der zwölften Sozialerhebung haben es belegt: Im Jahre 1988 besuchten von 100 Beamtenkindern 49 eine Hochschule, von 100 Arbeiterkindern dagegen nur acht. Die Sparpolitik beim BAföG hat vor allem einkommensschwache Familien getroffen, und von Chancengleichheit, die einmal das gemeinsame Anliegen bei der Schaffung der Ausbildungsförderung in diesem Hause war, kann keine Rede mehr sein.
    Mein Appell an die Bundesregierung und die Regierungskoalition kann also nur lauten — geben Sie das auch Herrn Waigel weiter —: Bereiten Sie endlich dem BAföG-Poker ein Ende!
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste sowie des Abg. Dr. Ulrich Briefs [fraktionslos])



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun erteile ich dem Abgeordneten Dr. Jork das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr.-Ing. Rainer Jork


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Diskussion zum 15. BAföG-Änderungsgesetz möchte ich als Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion, aber besonders als Abgeordneter aus den neuen Bundesländern auch an die Fördersysteme in der ehemaligen DDR erinnern. Das Grundstipendium von im Regelfall 200 DM war eitern- bzw. einkommensunabhängig und nicht bedarfsdeckend. Zunächst gab es aber das Leistungsstipendium, das neben guten Studienleistungen den Nachweis einer vorbildlichen politischen Haltung erforderte. Ferner wurden Zuschläge für längerdienende NVA-Soldaten, nach längerer Berufstätigkeit oder in sozialen Härtefällen gewährt.
    Diese Regelung war bereits ein erheblicher Fortschritt im Vergleich zu meiner eigenen Stipendienbemessung im real existierenden Sozialismus. Danach erhielt ich, obwohl ich selbst bereits Facharbeiter war, das Mindeststipendium von 140 Mark, da mein verstorbener Vater zu Lebenszeiten Angestellter war, also nicht der Arbeiterklasse zugerechnet werden konnte.
    Was ist dagegen, liebe Frau Odendahl, die regelmäßige Novellierung des BAföG? Ich finde es eine wunderbare Sache.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zurufe von der SPD: Ein Paradies!)

    Das mit dem BAföG vereinbarte Verfahren zur Bedarfsbemessung nach dem aktuellen Durchnittseinkommen halte ich für eine hervorragende, sozial angelegte Methode. Insofern ist es richtig, daß mein studierender Sohn jetzt in Anbetracht meines aktuellen Einkommens über das BAföG nicht gefördert wird.
    Die Überprüfung der Bedarfssätze im BAföG ergab einen Erhöhungsbedarf entsprechend den gestiegenen Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten. Die Steigerungssätze werden befristet noch unterschiedlich nach westlichen und östlichen Bundesländern festgelegt. Dazu gingen mir Änderungswünsche und -forderungen von mehreren Verbänden zu, z. B. von dem Deutschen Studentenwerk, der Kammer der Technik und dem RCDS, aber auch vom Freistaat Sachsen, aus dem ich komme, und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
    Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind zu sehen?
    Wir alle wünschen uns möglichst schnell einheitliche Lebensbedingungen in Deutschland. Das betrifft alle Bevölkerungsschichten, neben der Jugend, den Studierenden, aus meiner Sicht vor allem die Senioren und die Behinderten.
    Zur Herstellung der inneren Einheit Deutschlands gehört auch eine zunehmende Mobilität von Ost nach West. Ich wünschte mir — im Zusammenhang mit dem Studium — auch eine zunehmende Mobilität von West nach Ost.
    Einheitliche Lebensverhältnisse betreffen aber auch das Arbeitsplatzangebot, die Effizienz der Produktion, die Verkehrs- und die Umweltbedingungen. Die Ausgaben müssen allgemein in einer vernünftigen Relation zu den Einnahmen und dem sozialen Umfeld stehen.
    Die Bundesregierung schlägt eine differenzierende Gestaltung der Bedarfssätze vor. Nach Art. 6 der BAföG-Novelle soll in zwei Stufen, nämlich in einem ersten Schritt am 1. Juli 1992, in einem zweiten am 1. Juli 1993, die volle Anhebung des sogenannten Grundbedarfs an Westniveau erfolgen.
    Aus Erhebungen und eigenen Einschätzungen läßt sich erkennen, daß der Anstieg der Lebenshaltungskosten in den östlichen Bundesländern rascher erfolgte, als zu erwarten war. Das haben wir ja auch in Leipzig gehört. Das betrifft u. a. die Preise für Eisenbahn und Nahverkehrsmittel, Lebensmittel und Textilien, aber auch einen Grund- und Nachholbedarf bei



    Dr.-Ing. Rainer Jork
    Büchern und Rechentechnik, die für Studierende unverzichtbar sind.
    Ich bitte in meinem eigenen Namen besonders herzlich, Möglichkeiten für die Anpassung in einem Schritt bereits für den 1. Juli dieses Jahres zu prüfen. Dabei sehe ich mich übrigens auch in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Beschluß des CDU-Bundesparteitages Ende 1991 in Dresden.

    (Dr. Dietmar Keller [PDS/Linke Listel: Sehr richtig!)

    Eine persönliche Bemerkung zur Studienzeit: Ich halte die weitgehende Einhaltung der Regelstudienzeit, eine Minderung der Abbruchquoten und eine Senkung der Ausbildungszeiten einschließlich des Studiums für unverzichtbar — auch im Blick auf die Konkurrenzfähigkeit im künftigen Europa. Das bedeutet auch, daß für Studierende Bedarfssätze so festgelegt werden, daß sie nicht während der Semester „jobben" müssen. Grundlagen dafür sehe ich durch den Gesetzentwurf gelegt.
    Der Gesetzentwurf sieht für Studierende in den östlichen Bundesländern, die in Wohnheimen mit öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wohnen, bei Mieten eine Selbstbeteiligung von 25 % vor. Minister Ortleb sagte bereits —und diesen Standpunkt teile ich —, daß die Zusicherung der Länder gefragt ist, daß entsprechende Mieterhöhungen nicht zur Ausnützung der BAföG-Leistungen führen dürfen. In diesem Sinn wäre nach Abgabe der Zusicherung der Länder an dieser Stelle eine Korrektur durch die Bundesregierung — so habe ich seine Ausführungen verstanden — akzeptabel.
    Für die nächste BAföG-Novelle habe ich den Wunsch, eine entsprechende Förderung auch im Zusammenhang mit Meisterlehrgängen und -prüfungen vorzulegen. Dazu bewegt mich auch die zunehmende Diskrepanz, was die Relation zwischen beruflicher und akademischer Bildung angeht; wir sprachen vorhin schon darüber. Im Zusammenhang mit einer Korrektur der Ein- und Aufstiegsordnung sowie den Studienzugangsbedingungen muß den wirtschaftlichen Erfordernissen besser entsprochen werden.
    Ich möchte kurz zusammenfassen:
    Erstens. Angesichts des enormen Arbeitsaufwandes und Engagements bei der verwaltungstechnischen Vorbereitung und Durchführung der BAföG-Regelungen in den östlichen Bundesländern möchte ich den beteiligten Mitarbeitern — auch denen aus den westlichen Bundesländern — herzlich danken.
    Zweitens. Die Steigerung der Bedarfssätze ist erforderlich und angemessen. Für die östlichen Länder müssen diese Sätze in richtiger Relation zu den genannten wirtschaftspolitischen Kriterien gesehen werden.
    Drittens. Ich bitte darum, die Möglichkeit einer Grundbedarfsanpassung in einem Schritt zum 1. Juli 1992 nochmals zu prüfen.
    Letztlich viertens. Eine Streichung der vorgesehenen 25 %igen Beteiligung von Studierenden an Spitzenanteilen für Mieten in Wohnheimen öffentlicher Träger sollte durch Mietbegrenzungserklärungen der betroffenen Länder für die Bundesregierung akzeptabel gestaltet werden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)