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    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 12/1983 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Ich nehme an, das Haus ist damit einverstanden. — Dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt abschließen.
    Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG)

    — Drucksachen 12/2108, 12/2118 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Familie und Senioren
    b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2
    — Drucksache 12/1920 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Haushaltsausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    — Drucksache 12/1900 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    EG-Ausschuß
    Der Ältestenrat schlägt eine Stunde Debattenzeit vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Nun kann ich wiederum dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft das Wort geben. Herr Bundesminister Ortleb, Sie haben das Wort.


Rede von Prof. Dr. Rainer Ortleb
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Entwurf eines 15. BAföG-Änderungsgesetzes in erster Linie das Ziel, durch Anpassung der Leistungsparameter den realen Wert der
Ausbildungsförderung zu erhalten. Der Entwurf zieht insoweit die Schlußfolgerungen aus dem gleichzeitig vorgelegten 9. Bericht nach § 35 BAföG, in dem die Ergebnisse der turnusmäßigen Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG zusammengefaßt sind. Bund und Länder werden 1993 für rund 600 000 Schüler und Studenten im gesamten Bundesgebiet über 4 Milliarden DM aufwenden; das sind rund 655 Millionen DM mehr als nach geltendem Recht.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im wesentlichen folgende Verbesserung vor:
In den alten Ländern werden die Bedarfssätze zum Herbst 1992 um durchschnittlich 6 v. H. angehoben. Unter Berücksichtigung der Zuschläge für Krankenversicherung und erhöhten Wohnbedarf steigt der Förderungshöchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studentinnen und Studenten um 50 DM von derzeit 890 DM auf 940 DM.
In den neuen Ländern soll nach dem Regierungsentwurf der Grundbedarf zum Herbst 1992 angehoben und zum Herbst 1993 voll an das Westniveau angeglichen werden. Für Studierende an ostdeutschen Hochschulen bedeutet dies eine Erhöhung des Grundbedarfs 1992 auf 540 DM und 1993 um weitere 30 DM auf dann im Bundesgebiet einheitliche 570 DM. Auch der Wohnbedarf soll angehoben werden; für nicht bei den Eltern wohnende Studenten soll er im Osten von 50 DM auf 80 DM steigen. Durch eine besondere Bestimmung der Härteverordnung wird sichergestellt, daß auch bei höheren Mieten in den neuen Ländern eine entsprechend höhere Förderung gezahlt werden kann.
In diesem Zusammenhang wenden sich die neuen Länder gegen die 25%ige Selbstbeteiligung der in Wohnheimen öffentlicher Träger untergebrachten Studenten. Die Bundesregierung will mit dieser Selbstbeteiligung ausschließen, daß notwendige Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wege von Mietsteigerungen mit BAföG-Mitteln finanziert werden. Zu ihrem Bedauern sehen sich die neuen Länder bisher nicht in der Lage zuzusichern, daß dies ausgeschlossen wird. Darum muß es bei der Selbstbeteiligung bleiben.
Im gesamten Bundesgebiet werden die Freibeträge um durchschnittlich 3 v. H. jeweils zum Herbst 1992 und zum Herbst 1993 angehoben. Außerdem werden die Vomhundertsätze und die Höchstbeträge zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherung entsprechend dem Anstieg der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert.
Neben den 1992 und 1993 vorzunehmenden Anpassungen sind vor allem zwei Neuregelungen hervorzuheben:
Erstens. Auszubildende, denen wegen einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird, erhalten diese Förderungsbeträge zukünftig als Zuschuß. Damit wird verhindert, daß sich der zurückzuzahlende Darlehnsbetrag



Bundesminister Dr. Rainer Ortleb
wegen der aus diesem Grunde verlängerten Förderungsdauer erhöht.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Zweitens. Im Inland förderungsberechtige Ausländer werden in die Auslandsförderung einbezogen, wenn sie an einem integrierten Studiengang teilnehmen, der zwingend vorsieht, daß ein Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule durchgeführt wird.
Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf kurz eingehen:
Erstens. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie und in welchem Zeitrahmen die Ausbildungsförderung für bei den Eltern wohnende Schüler allgemeinbildender und berufsbildender Schulen wieder geöffnet werden kann. Die Bundesregierung wird den hierzu erbetenen Bericht im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorlegen. Schon jetzt möchte ich aber auf folgendes hinweisen. Sicherlich können wir Überlegungen über die Wiedereinführung des Schüler-BAföG anstellen. Bereits durch das Zwölfte Änderungsgesetz sind bestimmte Schülergruppen wieder in die Förderung einbezogen worden. Die Ausweitung der Förderung auf die Schüler allgemeinbildender Schulen ab der 11. Klasse würde aber zu Mehrausgaben für die Ausbildungsförderung von weiteren 400 bis 500 Millionen DM für Bund und Länder jährlich führen. Ich gebe das nur zu bedenken.
Zweitens. Der Vorschlag des Bundesrates, die Bedarfssätze West auf Pendler, die in West-Berlin wohnen und eine Ausbildungsstätte in Ost-Berlin besuchen, anzuwenden, begegnet Bedenken. Er steht im Zusammenhang mit einer vom Land Berlin geplanten Umstrukturierung der Hochschulen. Danach sollen bestimmte Studiengänge ausschließlich auf Hochschulen im Ostteil verlagert werden. Gründe der Besitzstandswahrung mögen es rechtfertigen, solche in West-Berlin wohnhafte und dort studierende Auszubildende, die durch die geplante Verlagerung einzelner Studiengänge gezwungen werden. ihre Ausbildung formal an Eirichtungen im Osten der Stadt fortzusetzen, weiterhin in den Genuß von Leistungen in Höhe der Westsätze kommen zu lassen. Die vorgeschlagene Regelung geht aber weit darüber hinaus. Sie begünstigt alle Auszubildenden, die im Beitrittsgebiet ausgebildet werden und in den alten Bundesländern wohnen. Es ist nicht erkennbar, warum diese aus freier Entscheidung im Westen wohnenden Auszubildenden von Gesetzes wegen anders behandelt werden sollen als Auszubildende aus den alten Ländern, die sich entscheiden, eine Ausbildung im Beitrittsgebiet aufzunehmen und dort zu wohnen.
Abschließend möchte ich hervorheben, daß das BAföG in Gestalt des Fünfzehnten Änderungsgesetzes voll den Anforderungen gerecht wird, die der europäische Binnenmarkt ab 1993 an die Ausbildungsförderung stellt. In dem Bericht der Bundesregierung vom 20. Dezember 1991 über die Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes auf das BAföG, über den der Deutsche Bundestag heute ebenfalls berät, wird darauf im einzelnen eingegangen. Nach
Auffassung der Bundesregierung nimmt das System der Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den Förderungssystemen anderer europäischer Staaten eine Spitzenposition ein. Auch tragen die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen einer Inlandsausbildung Ausbildungsförderung für eine Teilausbildung im Ausland gewährt wird, den Erfordernissen der wachsenden Mobilität durchaus Rechnung. Eine Ausweitung der Ausbildungsförderung und des BAföG etwa auf die Durchführung ganzer Ausbildungsgänge im europäischen Ausland wird daher nach Auffassung der Bundesregierung erst im Rahmen einer fortschreitenden Angleichung der Bildungsgänge und des Leistungsniveaus der nationalen Förderungssysteme vorgenommen werden können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin Odendahl, jetzt kann ich Ihnen wirklich das Wort erteilen. Bitte schön.