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    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
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    Rede von Dr. Helga Otto


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein reichliches Jahr nach der formalen Wiedervereinigung Deutschlands blicken wir auf die Erfolge und Trümmer unserer Hoffnungen. Haben wir
    das Ziel, eine einheitliche, ausgewogene und freie Wissenschafts- und Hochschullandschaft zu schaffen, erreicht? Sind die dazu vom Einigungsvertrag vorgesehenen Schritte und Empfehlungen des Wissenschaftsrates und die Beschlüsse der Ausschüsse in die Tat umgesetzt worden?
    Eine vielfach behinderte Wissenschaft hatte wohl kaum eine Chance, nach den Maßstäben einer freien und unbehinderten Wissenschaft evaluiert zu werden. Kann man von Chancengleichheit sprechen?
    Das Ergebnis: Von 74 000 Beschäftigten der industrienahen Forschung und Entwicklung blieben bedeutend weniger als ein Drittel übrig. Zahlreiche — natürlich nicht die schlechtesten — wanderten nach Westdeutschland ab oder folgten dem Ruf ins Ausland. Andere gingen in technische Dienstleistungen; die nennt man jetzt „überqualifiziert" . Der Rest ist arbeitslos. Und das bei einer Industrie, in der nur knapp ein Viertel der Industrieerzeugnisse jünger als zwei Jahre sind und nur jedes achte Unternehmen Produkt- und Prozeßinnovation durchführt. In der alten BRD ist es jedes zweite.
    Die Prognose für die von den Betrieben losgelösten Forschungs-GmbHs ist nicht gut; denn ihre Auftraggeber sind verschwunden. Sie haben kein Startkapital, aber Probleme mit dem Eigentum und mit museumswürdiger Technik und Ausstattung. Ich frage Sie: Wie kann sich vor diesem Hintergrund der Staat aus der Verantwortung für diese Leute und für den Industriestandort Ostdeutschland schleichen?
    Appelle an die westdeutsche Industrie, 5 % ihres Forschungspotentials an die ostdeutschen Länder zu geben, haben erwartungsgemäß nichts gebracht. Im Gegenteil: Dumpingpreise von finanzkräftigen Westfirmen nehmen diesen jungen Betrieben noch die Aufträge aus der Hand.
    Nachgezogene Projektfördermittel, Überbrükkungsfinanzierungen und geplante Innovationsförderprogramme sind gut, sie dienen aber nunmehr nur noch der Schadensbegrenzung.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

    Strukturpolitische Programme von Anfang an, gemeinsam mit der Treuhand unter der Vision des Erhalts einer wertvollen Wissenschaftslandschaft in den Regionen, hätte jedenfalls mehr gebracht.
    Die Abwicklung der ADW-Institute war eher ein Schlachtfest. Von 24 000 F- und E-Beschäftigten sind 6 500 Mitarbeiter in Institute übernommen worden. Aus 2 000 versprochenen Stellen für das Wissenschaftlerintegrationsprogramm sind gerade 1 750 übernommen worden.
    Bei den Forschungs-ABM wurden von 2 500 versprochenen Stellen bisher nur 789 bewilligt. Während KAI noch im Juli die löbliche Absicht bekundete, daß — gefördert durch den BMFT — ein Verfahren der Projektförderung in Verbindung mit ABM den Neuaufbau in den neuen Ländern flankieren sollte, lehnte die Bundesanstalt für Arbeit gerade diese Projekte ab, da sie nicht „zusätzlich" seien. Überhaupt ist die Bundesanstalt für Arbeit der Meinung, daß man Wissenschaftler nicht gerade fördern muß, weil sie ja



    Dr. Helga Otto
    — ich zitiere — „am ehesten über die notwendige Flexibilität verfügen" . Flexibel ist man aber auch, wenn man das Land verläßt.
    Große Bedenken gibt es beim HEP-Programm. Es liegt klar auf der Hand, daß ein Jahr nicht ausreicht. Bei den Problemen, die die Hochschulen haben, braucht es Zeit; denn Eile ist hier kein guter Ratgeber. Selbst KAI fordert eine Verlängerung auf fünf Jahre. Da wäre eine angemessene Frist. Die Anlaufphase sollte aber in jedem Fall auf zwei Jahre verlängert werden.
    Für das Wissenschaftlerintegrationsprogramm wären auch Aninstitute denkbar, besonders mit Blick auf die älteren Wissenschaftler.
    Bei der Umstrukturierung der institutionellen Förderung fällt auf, daß die Lasten ganz listig den neuen Ländern aufgebürdet werden. Während in Westdeutschland für die gesamte außeruniversitäre Forschung das Verhältnis Bund/Länder 74 zu 26 beträgt, ist es in den neuen Ländern 59 zu 41. Es gibt also für die neuen Länder eine 1,6mal höhere Belastung.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Die mittlere finanzielle Ausstattung pro Mitarbeiter beträgt in den alten Ländern 100 000 bis 200 000 DM, in den neuen Ländern, nach Aufbesserung, 129 000 DM — bei dem enormen investiven Nachholbedarf ein mir völlig unverständlicher Ansatz. Gerade hier müßte wegen der Chancengleichheit kräftig in Bildung, Bausubstanz und apparative Ausstattung investiert werden. Das Wahlversprechen hieß 1990: „Gemeinsam schaffen wir's! ".
    Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch noch an den Beschluß des Forschungsausschusses vom 12. Juni 1991, in dem Sozialpläne und Qualifizierungsmaßnahmen für die gefordert wurden, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Gerade jeder dreizehnte hat eine Übergangsfinanzierung bekommen. Stellen Sie sich bitte einmal vor, einen westdeutschen Wissenschaftler im Alter von 50 oder mehr Jahren, der 20 Jahre in einem Institut gearbeitet hat, stellte man vor diese Tatsache. Lautes Wehgeschrei und Proteste wären die Folge.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich muß das immer wieder anmahnen: Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
    Am Schluß zitiere ich den Molekularbiologen Professor Jens Reich:
    Die deutsche Einigung ist ein Epochenwechsel; sie ist zu wichtig, als daß sie für eine große Zahl Betroffener zur Erinnerung an ein gebrochenes Versprechen, an einen Dolchstoß werden darf.
    Ich danke.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nunmehr erteile ich dem Abgeordneten Schmidt (Halsbrücke) das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr.-Ing. Joachim Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Forschung und Entwicklung ist wirtschaftlicher Aufschwung in den östlichen Ländern nicht möglich. Die Erhaltung und Konsolidierung der Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern ist deshalb eine zentrale Aufgabe deutscher Forschungspolitik. Konsolidieren heißt in diesem Zusammenhang, die Schwächen und Defizite, die Erblast des alten Systems sind, abzubauen und eine zukunftsorientierte und wettbewerbsfähige Forschungsstruktur aufzubauen. Konkret heißt dies, neue Forschungseinrichtungen zu gründen und lebensfähige zu erhalten.
    Die Forschung in der ehemaligen DDR war wie der gesamte Staat zentralistisch organisiert. Sie litt, vor allem in der angewandten Forschung, unter von politischem Abgrenzungsdenken geprägten, die internationale Entwicklung häufig negierenden Forschungsschwerpunkten. Sie litt ferner unter dem Fehlen eines wirkungsvollen Forschungsmanagements. Und schließlich litt sie vor allem daran, daß Forschungsergebnisse meist nicht oder kaum umgesetzt werden konnten. Ich weiß, wovon ich rede. Mangelnde Ausrüstungen wurden durch personelle Oberbesetzungen kompensiert.
    In den Forschungseinrichtungen der ehemaligen DDR arbeiteten aber Wissenschaftler und technische Mitarbeiter mit hoher Motivation und sehr guter wissenschaftlich-fachlicher Ausbildung. An der fachlichen und intellektuellen Ebenbürtigkeit gegenüber westlichem Standard bestand und besteht auch heute kein Zweifel. Die zum Teil bemerkenswerten Ergebnisse von zum Teil internationaler Bedeutung entsprachen aber in erster Linie subjektiver Tüchtigkeit und persönlichem wissenschaftlichen Format, nicht einer weitsichtigen und effizienten Forschungspolitik der DDR.
    Wenn wir uns heute mit dem Stand und der Entwicklung der Forschung in den neuen Bundesländern beschäftigen, dann sollte die Diskussion von der politisch wohl unbestrittenen Tatsache ausgehen, daß sich die neuen Bundesländer insgesamt in einer schwierigen Übergangssituation befinden, in der sich neben dem Wirtschafts- auch das gesamte Gesellschaftssystem von Grund auf wandelt. Es ist deshalb nur selbstverständlich, daß auf dem Gebiet der Forschung Maßnahmen ergriffen werden, die diese Übergangssituation berücksichtigen. Es geht darum, der Forschung in den neuen Bundesländern eine faire Startchance zu geben. Dies muß im Hinblick auf alle Ebenen geschehen, auf denen in der ehemaligen DDR Forschung betrieben wurde und noch wird, unabhängig von ihren derzeitigen ministeriellen Zuordnungen. Im einzelnen betrifft dies die außeruniversitäre Forschung, die Hochschul- und die Industrieforschung.
    Mit dieser komplexen Betrachungsweise wird richtigerweise dem historischen Umstand Rechnung getragen, daß die Zuordnung und Unterstellung der Forschungsinstitute in der ehemaligen DDR häufig eher von rein subjektiven denn von objektiven Kriterien abhing. Machtstreben, Einfluß und oft auch nur persönliche Beziehungen exponierter Persönlichkeiten gaben den Ausschlag über die Einordnung der



    Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)

    Institute in die Forschungsstruktur der DDR. Dies heißt: Alle Forschungsbereiche haben im Prinzip eine sehr ähnliche Vergangenheit. Sie verdienen in dieser Übergangsphase alle Unterstützung und Zuwendung.
    Bei der Umgestaltung der Forschungslandschaft sind zwei Aufgaben zu lösen.
    Erstens. Die Orientierung auf zukunftsträchtige und wettbewerbsfähige Forschungs- und Technologiefelder, für mich die Zukunftsaufgabe schlechthin, und damit die Bereitschaft und der Wille zur fachlichen Flexibilität sowie zur Ausschöpfung der eigenen, wie ich glaube, nicht geringen Möglichkeiten.
    Zweitens. Die Behandlung der offenen sozialen Fragen, die für die in der Forschung Tätigen einen Übergang in einen sozial gesicherten Lebensabschnitt gewährleisten muß.
    Erlauben Sie mir einige kurze Bemerkungen zur Situation in den einzelnen Forschungsbereichen. Die außeruniversitäre Forschung wurde vom Wissenschaftsrat evaluiert. Darüber ist hier von Kollegen vorher schon einiges gesagt worden. Ich möchte aber hinzufügen, die Bemühungen um den Erhalt und die Entwicklung dieses Forschungsbereiches, die vom BMFT, vom Wissenschaftsrat und anderen Institutionen und nicht zuletzt von KAI-AdW unternommen wurden, verdienen wohl unsere anerkennende Würdigung.
    Herr Guttmacher hat die wesentlichen Tatsachen bezüglich der Umstrukturierung der ehemaligen Akademie der Wissenschaften schon erwähnt, so daß ich mich auf wenige Ergänzungen beschränken kann. Vom Mitarbeiterstamm der ehemaligen Akademien werden ca. 7 000 Mitarbeiter in der außeruniversitären Forschung weiterarbeiten, ca. 2 000 werden in Landesforschungseinrichtungen oder in Forschungseinrichtungen der Bundesressorts tätig sein. Erfreulicherweise sind 40 % davon ältere Wissenschaftler, deren hohe Motivation und Erfahrung auf diese Weise genutzt werden können. Der BMFT ist mit seinen Umsetzungen in verschiedenen Fällen weit über das hinausgegangen, was vom Wissenschaftsrat empfohlen worden ist. Es kann mit Befriedigung festgestellt werden, daß die Forschungsstandorte erhalten geblieben sind und der verschiedentlich befürchtete Kahlschlag nicht stattgefunden hat.
    Zur Hochschulforschung. Zuerst ist festzustellen, daß an den Hochschulen der ehemaligen DDR weit mehr Forschung betrieben wurde, als landläufig bekannt ist. Das aufgelegte Hochschulerneuerungsprogramm bietet gegenwärtig wertvolle Hilfe und Unterstützung, die Forschung an den Hochschulen zu verstärken und neu zu organisieren.
    Etwa 2 000 Wissenschaftler der ehemaligen Akademie der Wissenschaften werden in die Hochschulforschung integriert. Es liegt auf der Hand, daß dieser Transfer nur mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl und Augenmaß sinnvoll zu realisieren ist. In diesem Zusammenhang wiederholen wir die am 4. Dezember 1991 vom Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung erhobene Forderung nach Verlängerung des Wissenschaftlerintegrationsprogrammes bis 1996.
    Zur Situation in der Industrieforschung. Die Industrieforschung ist in den letzten beiden Jahren vernachlässigt worden und noch vor Vollendung der staatlichen Einheit zum Teil auch überstürzt privatisiert worden. Die Auftragssituation ist derzeit das schwierigste Problem in der Industrieforschung in den neuen Ländern. Aus dem eigenen Umfeld können zur Zeit aus verständlichen Gründen nicht ausreichend Aufträge gewonnen werden. Die Auftragsakquirierung in den alten Bundesländern hat trotz verbesserten Marketings wenig Erfolg gebracht.
    Ich möchte deshalb auch hier und heute die westdeutsche Wirtschaft, vor allen Dingen die mittelständische auffordern, mehr Aufträge für Forschung und Entwicklung an industrieorientierte Forschungseinrichtungen in den neuen Bundesländern zu vergeben. Mittlerweile wurden die mit der Industrieforschung befaßten Forschungs-GmbHs in den östlichen Bundesländern von der Treuhand evaluiert und in ihrer übergroßen Mehrheit als überlebens- und sanierungsfähig bewertet.
    Der Bund wird in diesem Jahr die Industrieforschung mit 180 Millionen DM fördern und damit zum Ausdruck bringen, daß die Industrieforschung einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil der Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern bildet.
    Ich hatte zu Beginn von Übergangsmaßnahmen gesprochen. ABM in der Forschung hat sich als ein wirkungsvolles Instrument bewährt, durch Auftragsmangel zur Zeit gefährdete, für den Aufschwung aber notwendige Arbeitsrichtungen und damit eingespielte Forscherteams zu erhalten und ihr Auseinanderbrechen zu verhindern. ABM hat sich auch als besonders wertvoll erwiesen, wichtige Wissenschaftler und Mitarbeiter in den Institutionen zu halten und ihr Abwandern in die westlichen Bundesländer und in das Ausland zu verhindern.
    Es ist erfreulich, festzustellen, daß dies jetzt auch für die außeruniversitäre Forschung möglich ist. Der BMFT und die Bundesanstalt für Arbeit haben dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
    Ich komme zum Schluß. Ein wichtiges Vorhaben bleibt zur Zeit noch offen: die Verbesserung der apparativen Ausrüstung der Forschungseinrichtungen in den östlichen Bundesländern, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die anstehenden Haushaltsberatungen werden Gelegenheit geben, dieses Problem verantwortungsbewußt zu lösen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)