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    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
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    Rede von Maria Eichhorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD fordert die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen. Dieser soll die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Hochschulen, Wissenschaft und Forschung sowie den bisherigen Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen darstellen.
    Gegen einen solchen Bericht ist sicherlich nichts einzuwenden, doch erhebt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser vorgelegt werden soll. In der 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Sie haben das bereits angesprochen, Herr Kuhlwein — wurde schon über die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Hochschulstruktur in den neuen Ländern sowie die Durchführung des Erneuerungsprogramms für Hochschule und Forschung diskutiert. Mittlerweise liegt auch ein Bericht des Wissenschaftsrates über den bisherigen Stand der Umsetzung der Empfehlungen vor.
    Die Empfehlung des Wissenschaftsrates betrifft in erster Linie die Länder. Wie wir am Mittwoch bei der Anhörung in Leipzig feststellen konnten, sind die neuen Länder gerade dabei, die personelle und strukturelle Erneuerung der Hochschulen durchzuführen. Ich denke, es ist sinnvoll, mit dem Bericht zu warten, bis von dort konkretere Ergebnisse vorgelegt werden können.
    Der 21. Hochschulrahmenplan erkennt klar die Notwendigkeit, den qualitativen und quantitativen Gesamtrahmen für den Ausbau des Hochschulwesens neu zu überdenken. Gründe sind die neue Situation nach der Wiedervereinigung, aber auch die entgegen früheren Prognosen weiter steigenden Studentenzahlen. Die Festsetzung eigener Ausbauziele für die neuen Länder ist möglich, sobald die erforderlichen Datenerhebungen abgeschlossen sind. Diese Datenermittlung, die derzeit durch die Länder erfolgt, ist auch Voraussetzung für die Kostenprognose, wie sie der Ausschuß gefordert hat.
    Die Umstrukturierung der Hochschulen muß zunächst noch weiter vorangekommen sein, bevor Aussagen für eine längerfristige Ausbauplanung erfolgen können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, für den qualitativen Ausbaustand und die Entwicklung der Hochschulen der alten und der neuen Länder vergleichbare Daten vorzulegen.
    Grundlage für die Planung der Hochschulentwicklung in den neuen Ländern sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Struktur des Hochschul-



    Maria Eichhorn
    wesens. Eine bundesweite Gesamtbetrachtung ist erst möglich, wenn die Planungen der Länder auf der Grundlage dieser Empfehlungen vorliegen.
    Eines wissen wir jedoch heute bereits: Der Bundesansatz von 1,6 Milliarden DM im Haushalt von 1992 für die Gemeinschaftsaufgabe „Aus- und Neubau von Hochschulen" wird künftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Der Wissenschaftsrat fordert deswegen für 1993 einen Bundesanteil von 2 Milliarden DM. Diese Aufstockung ist zum einen auf Grund der Anforderungen in den neuen Bundesländern notwendig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD — Eckart Kuhlwein [SPD]: Sehr richtig! Recht hat der Wissenschaftsrat!)

    Sie ist aber auch Folge weiter steigender Studentenzahlen.
    Angesichts dieser Entwicklung haben sich Bund und Länder entschlossen, den Ausbau der Fachhochschulen zu forcieren, wofür zusätzliche Mittel erforderlich sind. Ich nehme als Beispiel das Land Bayern, das im Herbst letzten Jahres beschlossen hat, an acht Standorten neue Fachhochschulen zu errichten, im Hinblick auf die weitere Entwicklung eine gute Entscheidung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie muß jedoch auch finanziert werden.
    Hinzu kommt der Ausbau der Hochschulen in den alten Bundesländern. Er darf nicht vernachlässigt werden. Projekte, die im Bau sind, müssen weiter vorangebracht werden. Am Beispiel meiner Heimatstadt Regensburg will ich dies verdeutlichen. Dort steht der dritte Bauabschnitt des Universitätsklinikums an. Erst mit der Vollendung des Klinikums erhält die Hochschule eine voll ausgebaute und funktionsfähige medizinische Fakultät mit umfassendem Lehr- und Forschungsbetrieb.
    Ich denke, es ist unbestritten, daß wir neben den verstärkten Anforderungen in den neuen Bundesländern auch den Ausbau in den alten Bundesländern kontinuierlich fortführen müssen. Daher richtet sich unsere Bitte an den Herrn Bundesminister der Finanzen, sich unseren berechtigten Argumenten nicht zu verschließen.

    (Eckart Kuhlwein [SPD]: Ist das nicht Ihr Parteivorsitzender?)

    In den nächsten Wochen beginnen die Vorbereitungen zum Haushalt 1993. Wir wissen natürlich noch nicht, wie die Gewichte verteilt werden; denn der Wissenschaftsrat fordert zusätzliche Mittel z. B. für die Renovierung von Gästehäusern und den Bau von internationalen Begegnungszentren in den neuen Bundesländern. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen beantragt er ein Sonderprogramm. Dies sind nur einige von einer Vielzahl von Forderungen, die auf den Bundesfinanzminister zukommen werden.
    Bereits im Juli 1990 hat der Wissenschaftsrat erste Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung im Zuge der Wiedervereinigung formuliert. Die ersten Weichenstellungen in den
    neuen Bundesländern sind daraufhin erfolgt. Der Wissenschaftsrat hat hierzu wichtige Voraussetzungen geschaffen. Dafür gilt unser Dank.
    Meine Damen und Herren, wir sind uns dessen bewußt, daß in den nächsten Jahren noch viele Probleme zu bewältigen sein werden. Die Umstrukturierung der Hochschullandschaft in den neuen Bundesländern bietet aber auch die Chance, über unser gesamtes Bildungssystem nachzudenken. Angesichts der Tatsache, daß die Zahl der Studenten immer weiter steigt, die der Auszubildenden aber sinkt, müssen wir nach neuen Wegen suchen, um die berufliche Ausbildung wieder attraktiver zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Doris Odendahl [SPD]: Da helfen wir Ihnen! — Eckart Kuhlwein [SPD]: Dazu haben wir eine gute Novelle zum HRG vorgelegt!)

    — Wir werden uns sicherlich damit beschäftigen, Herr Kuhlwein. — Diese Diskussion betrachte ich als eines der wichtigsten Themen in der nächsten Zeit.
    Die Fraktion der CDU/CSU empfiehlt die Überweisung des Antrages an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Karlheinz Guttmacher.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Nomen est omen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karlheinz Guttmacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation, in der sich der Aufbau einer neuen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern befindet, kann anderthalb Jahre nach der deutschen Einheit von Bund und Ländern im wesentlichen positiv bewertet werden.

    (Zuruf von der SPD: Na! Na!) — Schauen Sie bitte im Bericht nach.

    Die Ergebnisse, die im haushaltsmäßigen, administrativen und politischen Bereich in der Startphase erreicht wurden, waren zufriedenstellend. Die Länder haben aber in der nächsten Zeit unausweichliche praktische Probleme zu lösen, die sich sowohl durch den Verwaltungsvollzug als auch aus den haushaltsmäßigen Verpflichtungen für die Neuordnung der Forschungslandschaft ergeben.
    Durch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten des begrenzten Finanzrahmens auf Bundes- und Landesseite und die damit notwendigen Prioritätenentscheidungen über Landesgrenzen hinweg sind diese Divergenzen nicht zu vermeiden. So werden Bund und Länder auf der Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, auf der Grundlage von Art. 38 des Einigungsvertrags, der Hochschul- und Hochschulerneuerungsgesetze der neuen Ländern und des von Bund und Ländern unterzeichneten Erneuerungsprogramms für Hochschule und Forschung einschließlich des Wissenschaftlerintegrationsprogramms — Art. 8 I



    Dr. Karlheinz Guttmacher
    des HEP — die bisher praktizierte Gemeinsamkeit beim Aufbau der neuen Institute fortsetzen.
    Ich möchte am Beispiel der Auflösung der Akademie der Wissenschaften die Neustrukturierung der Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern skizzieren. Zum Jahreswechsel wurde die Akademie der Wissenschaften, die eine mit eigenen Instituten organisierte Forschungsstruktur hatte, aufgelöst. Es entwickelt sich mit dem Beginn des Jahres 1992 eine neue Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern mit folgenden aus öffentlichen Mitteln geförderten Forschungseinrichtungen: Drei neue Forschungseinrichtungen, die bereits bestehen, haben sich um acht neue, teilweise große Institutsteile ergänzt.
    31 neue, vom Bund und von den Ländern gemeinsam finanzierte Forschungseinrichtungen wurden errichtet, die einschließlich einer Serviceeinrichtung in die Blaue Liste aufgenommen worden sind. Die neuen Länder gründen Landesforschungseinrichtungen. Der Bund gründet eine neue BundesressortForschungseinrichtung und erweitert bestehende um Anstaltsteile.
    Zwei Institute, zwei Außenstellen von Instituten sowie 29 Arbeitsgruppen an Universitäten und eine Trägereinrichtung für die sieben vorgeschlagenen geisteswissenschaftlichen Zentren werden durch die Max-Planck-Gesellschaft geschaffen. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat acht eigenständige FraunhoferInstitute, einen neuen Institutsteil und zwölf Außenstellen errichtet.
    Zur Erforschung des Transformationsprozesses und zum Neuaufbau der Sozialwissenschaften in den neuen Ländern wurde von Sozialwissenschaftlern aus den alten und den neuen Bundesländern mit Unterstützung des BMFT und des BMA die Kommission für die Erforschung des sozialen und politischen Wandels in den neuen Ländern gegründet und zur Hälfte aus Projektmitteln des BMFT und des BMA in Höhe von 6 Millionen DM gefördert.
    Die DFG hat ihr Fördergebiet mit Erfolg auf die neuen Länder ausgedehnt. Der Förderungsumfang beträgt 124,35 Millionen DM. 44,1 Millionen DM sind bereits 1991 eingesetzt worden.
    Als eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Akademie-Personal in die Hochschulen wurden mit dem Wissenschaftlerintegrationsprogramm bislang über 1 700 Förderzusagen erteilt. Hierfür sind im Jahr 1992 144,8 Millionen DM erforderlich. In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wichtig, daß Hochschulen und Wissenschaftler, die im Wissenschaftlerintegrationsprogramm gefördert werden, sehr schnell aufeinander zugehen müssen, um zu vermeiden, daß durch Aufnahme von Wissenschaftlern aus der Akademie an den Hochschulen der Personalabbau eigener Mitarbeiter zunimmt.
    Dies kann gelingen, wenn die Förderung nach Art. 8 I HEP so lange läuft, daß die Hochschulen nicht schon Ende 1993 die vollen Kosten des ehemaligen Akademiepersonals zu tragen haben und die Länder Anreize für die Hochschulen z. B. durch einen Stellenpool schaffen, der für im Wissenschaftlerintegrationsprogramm gefördertes Personal zweckbestimmt ist. Der Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung und auch das BMBW und das BMFT unterstützten dieses Anliegen und begrüßen die Ausdehnung des Art. 8 I HEP auf fünf Jahre.
    Wenn man sich an den Instituten oder den Universitäten aufhält, wird immer hörbarer vorgebracht, daß die Universitäten zwar die Personalkosten für die aus der Akademie zu übernehmenden Kollegen übertragen bekommen, nicht aber die Sachkosten. Ich glaube, wir müssen gemeinsam darüber nachdenken, inwieweit hier eine Nachbesserung erfolgen soll.
    Die Forschungslandschaft in Deutschland hat sich durch die Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates und die Maßnahmen der Max-PlanckGesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft tiefgreifend verändert. So wurden bereits derzeitig Ankündigungen gemacht bzw. Vereinbarungen getroffen, die jetzt gefällten Entscheidungen nach einigen Jahren zu überprüfen.
    Die außeruniversitäre Forschungslandschaft darf nicht isoliert entwickelt werden. Vielmehr muß es das Ziel sein, meine Damen und Herren, ein ausgewogenes Verhältnis von Universität, außeruniversitäre Forschung und Forschung in der Wirtschaft zu schaffen. Bei Umsetzung des Hochschulerneuerungsprogramms ist die unmittelbare Verbindung zwischen außeruniversitärer und universitärer Forschung anzustreben. Zum anderen wird es aber auch darauf ankommen, daß bei den wissenschaftspolitischen Planungen in den nächsten Jahren eine integrierte Forschungslandschaft entwickelt wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)