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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Karl-Hans Laermann.

    (Josef Vosen [SPD]: Herr Kollege, Sie können jetzt das bestätigen, was Herr Fischer gesagt hat!)



Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf einige Äußerungen des Kollegen Lothar Fischer zur Frage der Bedeutung und der Anerkennung von Großforschungseinrichtungen zurückkommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie zurückweisen!)

Ich bin auch der Auffassung, daß Großforschungseinrichtungen bedeutende Strukturelemente in unserer Wissenschafts- und Forschungslandschaft sind,

(Josef Vosen [SPD]: Sehr richtig!)

und sie haben auch ausgezeichnete Leistungen aufzuweisen.

(Josef Vosen [SPD]: Auch richtig!)

Vor allen Dingen ist anzuerkennen, daß sie Zentren der internationalen Zusammenarbeit sind.

(Josef Vosen [SPD]: Sehr richtig!)

Schließlich möchte ich ihre Leistungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausdrücklich hervorheben.

(Josef Vosen [SPD]: Absolut richtig, Herr Kollege!)

Ich erkenne auch an, daß sich die Großforschungseinrichtungen in den alten Bundesländern bemühen, am
Aufbau neuer Einrichtungen in den neuen Bundeslän-



Dr. -Ing. Karl-Hans Laermann
dern mitzuwirken und dazu ihren solidarischen Beitrag zu leisten. Ich möchte hier ausdrücklich betonen,

(Josef Vosen [SPD]: Volle Zustimmung, Herr Kollege!)

daß dies von diesem Hause anerkannt werden soll. Und ich will dazu einmal sagen: Wenn wir keine Großforschungseinrichtungen hätten, müßten wir sie jetzt schleunigst erfinden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Wolf-Michael Catenhusen [SPD] — Josef Vosen [SPD]: Und warum streichen Sie ihnen dann die Mittel?)

Nun können wir aus rechtlichen Gründen wohl nicht umhin, festzustellen, daß eine klare Definition für einen grundlegenden Arbeitsauftrag zur Gründung einer Großforschungseinrichtung notwendig ist, für einen Arbeitsauftrag, der dann auch nur in einer Großforschungseinrichtung abgearbeitet und erfüllt werden kann. Nur unter diesem Aspekt sind verfassungsgemäß Großforschungseinrichtungen zu akzeptieren.
Zu diesem Arbeitsauftrag möchte ich ausdrücklich feststellen, daß es sich dabei nicht — dies im Gegensatz zu den Vorstellungen der Kollegen von der SPD-Fraktion — um detaillierte inhaltliche wissenschaftliche Vorgaben handeln darf, sondern daß es wirklich nur eine globale Zielsetzung für diese Einrichtungen geben muß. Da helfen uns auch keine Kommissionen und keine Festschreibungen, auf welchem Gebiet und mit welchen Einzelthemen sich diese Einrichtungen befassen sollen. Das möchte ich hier einmal als grundsätzliche Position festhalten.
Wenn dieser klare Auftrag an die Großforschungseinrichtungen zu stellen ist, dann ergeben sich allein von daher schon differenzierte Aufgaben und Arbeitsfelder der einzelnen Großforschungseinrichtungen. Ich glaube, ich brauche hier in dieser Runde nicht darzustellen, daß sie in der Bundesrepublik in der Tat differenzierte Arbeitsfelder haben, die jeweils auch nur in einer Großforschungseinrichtung behandelt und von einer Großforschungseinrichtung vertreten werden können.
Nun haben sich im Zeitablauf naturgemäß Veränderungen ergeben, und für einige Großforschungseinrichtungen sind die ursprünglich mit dem Gründungsauftrag vorgegebenen Arbeitsfelder inzwischen nicht mehr die eigentlichen Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten. Auf der Suche nach neuen Schwerpunkten hat sich durch Hinwendung zu detaillierten Themen in solchen Einrichtungen eine weitgehende Diversifizierung ergeben, womit zwangsläufig die Frage aufkam, ob damit die Begründung für eine Großforschungseinrichtung noch gegeben ist.
Ich möchte dazu folgendes anmerken.
Erstens. In dieser Umorientierungsphase haben die Forschungspolitik und damit auch wir hier aus dem Parlament heraus versäumt,

(Josef Vosen [SPD]: Sehr richtig!)

neue grundlegende Arbeitsaufträge festzulegen. Die
Großforschungseinrichtungen haben wir mit diesem
ihrem Problem der Umstrukturierung alleine gelassen. Das müssen wir uns anrechnen.

(Josef Vosen [SPD]: Die Regierung!)

— Nein, nein, auch das Parlament als solches. Wo waren Sie denn? Sie machen doch noch jetzt „business as usual". Wo sind denn die neuen Ansätze? Da fällt Ihnen nur eine Strukturkommission ein. Das ist genau das Problem: Wenn man ein Problem hat und nicht weiß, wie man es lösen soll, dann schlägt man eine Kommission vor und läßt sie arbeiten, bis sich das Problem von alleine gelöst hat.
Zweitens möchte ich dazu anmerken: Trotz dieses politischen Versäumnisses haben die Einrichtungen begonnen, aus ihrem Selbstverständnis heraus selbst wieder eine konkrete Identität zu finden. Neue Schwerpunkte beginnen sich herauszubilden, wobei sich Strukturen ergeben, die wegen der Synergismen und der zunehmenden Vernetzung unterschiedlicher wissenschaftlicher Problemfelder der wachsenden Notwendigkeit zu interdisziplinärer Forschung entsprechen können. Ich denke, wir sollten dies bei unseren weiteren Beratungen und weiteren Entscheidungen in diesem Feld wirklich berücksichtigen.
Die Notwendigkeit zur internen Umstrukturierung einiger Großforschungseinrichtungen ist sicher unbestritten. Ich habe hier heute morgen auch nichts Gegenteiliges gehört, bis jetzt jedenfalls noch nicht. Dabei ist nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates auch zu überprüfen, was an Grundlagenforschung wieder in die Hochschulforschung reintegriert werden sollte und wie die Zusammenarbeit mit den Hochschulen intensiviert und ausgebaut werden kann. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt.

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Richtig!)

In der Folge eines solchen Umstrukturierungsprozesses wird es auch unumgänglich sein, einzelne Arbeitsfelder aufzugeben. In diesem Zusammenhang wäre auch zu erwägen, ob nicht einzelne Institute privatisiert bzw. in Tochtergesellschaften umgewandelt werden könnten. Für konkrete Privatisierungs- oder Teilprivatisierungsabsichten von Großforschungseinrichtungen müßten meines Erachtens Konstruktionen zu finden sein, die sowohl die Interessen des Staates als auch die der Privatwirtschaft und der betroffenen Einrichtung berücksichtigen.
Dabei muß es keineswegs immer so sein, daß etwa eine Teilprivatisierung nur dann in Frage kommt, wenn die jeweilige Einrichtung ihre Kosten in einem offenen Markt erwirtschaften und somit dauerhaft eigenständig bestehen kann. Es ist auch denkbar, daß florierende Industriezweige für grundlegende FuE-Arbeiten in ihrem Geschäftsbereich ganz oder teilweise für die Finanzierung entsprechender Forschungseinrichtungen aufkommen. Diese könnten etwa einen ähnlichen Status in den Forschungszentren einnehmen wie die „An-Institute" an den Universitäten. Ich denke, damit könnten gleichzeitig auch Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen industrieller Forschung und den Großforschungseinrichtungen z. B. wegen der stringenten Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgeräumt werden. Hier gibt es eine ganze Reihe von Kinken, mit



Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
I denen wir uns im Bereich der Forschungspolitik
wirklich einmal beschäftigen sollten und müßten.
Nach den generellen, aus forschungspolitischen Ansätzen heraus entwickelten Vorgaben — diese müssen erfolgen — muß der Umstrukturierungsprozeß aus den Großforschungseinrichtungen und aus den Zentren heraus selbst geleistet werden.

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Richtig!)

Aber dazu müssen die Zentren auch hinreichende Entscheidungskompetenz erhalten. Der Deutsche Bundestag hat dazu in den vergangenen zwölf Jahren — der eine oder andere wird sich sicherlich daran erinnern — bereits dreimal entsprechende Flexibilisierungsmaßnahmen gefordert. Diese haben wir hier in diesem Hause beschlossen. Wären diese konkreten Beschlüsse des Parlamentes in der Vergangenheit umgesetzt worden, wären einige der heutigen Schwierigkeiten — so behaupte ich — weitgehend vermieden worden.

(Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Einige, ja!)

Nun möchte ich ausdrücklich begrüßen, daß der Bundesfinanzminister Ende 1991 den Flexibilisierungsmaßnahmen in der Bewirtschaftung der Großforschungseinrichtungen endlich zugestimmt hat. Wir fordern aber die Aufhebung der Befristung dieser Maßnahme auf drei Jahre; denn bei einer solchen Befristung werden sich positive Effekte dieser Flexibilisierung kaum entfalten können, und es wird für drei Jahre kaum jemand die grundlegenden Anstrengungen unternehmen wollen.
In diesem Zusammenhang muß ich ein heikles Thema ansprechen. Nach der Auffassung einiger Finanzverwaltungen sollen Forschungsmittel einzelner Großforschungseinrichtungen in erheblichem Maße einer Besteuerung unterworfen werden. Damit droht über die aktuelle Finanzsituation hinaus eine weitere Beschneidung der Forschungsaktivitäten.
Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesen Absichten entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, daß die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Forschungsgelder wie auch sonstige im Rahmen von Forschung und Entwicklung eingeworbenen Drittmittel voll der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Forschungseinrichtungen zugute kommen. Die Forschungsförderung dieser Art sollte steuerfrei bleiben. Es macht doch wirklich keinen Sinn, Steuergelder für die Förderung von Wissenschaft und Forschung einzusetzen und diese dann über Steuern zum Teil wieder zurückzufordern. Ich denke, das macht wirklich keinen Sinn.
Von entscheidender Bedeutung für eine kontinuierliche und sozial verträgliche, auch die Forschungsaktivität und die wissenschaftliche Kreativität nicht störende Umorientierung in den Forschungseinrichtungen ist der Einsatz von personalwirtschaftlichen Flexibilisierungsinstrumenten. Auch dazu sind im Antrag der Koalitionfraktionen einige konkrete Vorschläge aufgeführt. Wir fordern von der Bundesregierung eindringlich ein Konzept zu deren Umsetzung, damit die aus diesen Vorschlägen sich ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung in den Großforschungseinrichtungen bereits für den Haushalt 1993 berücksichtigt werden können.
Herr Minister, im September 1991 ist aus Ihrem Hause ein Papier betreffend Status und Perspektiven der Großforschungseinrichtungen herausgekommen. In einer Anlage dazu ist der finanzielle Rahmen für die weitere Entwicklung abgesteckt worden. Nach Herausgabe dieses Papiers haben Sie mit Vertretern der Großforschungseinrichtungen Gespräche geführt. Ich habe nun folgende Frage: Haben sich Konsequenzen für den finanziellen Rahmen aus diesen Gesprächen ergeben, wenn ja, welche? Dies zu erfahren wäre von Interesse. Vielleicht können Sie darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier deutlich sagen: Für die F.D.P.-Fraktion vertrete ich hier den Standpunkt, daß nur mit einer differenzierten Betrachtung und Bewertung jeder einzelnen Großforschungseinrichtung die unterschiedlichen Charakteristiken und die jeweilige Rolle, die den einzelnen Großforschungseinrichtungen in den Wissenschafts- und Forschungsstrukturen zugewiesen ist, berücksichtigt werden können. Wir lehnen deshalb einen weiteren undifferenzierten Überrollungshaushalt und lineare Kürzungen für alle Großforschungseinrichtungen nach dem System Rasenmäher ab.
Lassen Sie uns gemeinsam die Aufgabe angehen, damit wir die Großforschungseinrichtungen in der gesamten Bundesrepublik in die Lage versetzen, Wissenschaft und Forschung auch in der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit effizient und effektiv zu vertreten.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Dietmar Keller.