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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und des Abgeordneten Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied sowie Ausscheiden der Abgeordneten Cornelia Yzer aus der Gemeinsamen Verfassungskommission 6607 A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen (GFE) (Drucksache 12/1724) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksache 12/2064) Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 6607 C Lothar Fischer (Homburg) SPD 6609 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann F.D.P. 6611 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6613 D Dr. Heinz Riesenhuber, Bundesminister BMFT 666614 D, 6626 D Siegmar Mosdorf SPD 6617 D Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . 6619 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 6621 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 6623 D Josef Vosen SPD 6625 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Odendahl, Josef Vosen, Eckart Kuhlwein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den neuen Ländern und im geeinten Deutschland (Drucksache 12/1983) Eckart Kuhlwein SPD 6628 B Maria Eichhorn CDU/CSU 6629 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P 6630 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6631D Dr. Helga Otto SPD 6632 B Dr. -Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 6633 C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6634 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 6636 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6637 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/2108, 12/2118) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 12/1920) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksache 12/1900) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6639 B Doris Odendahl SPD 6640 C Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 6641 D Dr. -Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6642 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 6643 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6644 B Stephan Hilsberg SPD 6645 C Dirk Hansen F D P 6645 D Josef Hollerith CDU/CSU 6647 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 6648 C Zur Geschäftsordnung Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6649 D, 6650 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P 6650 A Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6650B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absage der 1993 in Berlin geplanten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen durch den Bundesminister des Auswärtigen Helmut Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6650 D Günter Verheugen SPD 6651 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6652 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6653 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6654 A Heinrich Lummer CDU/CSU 6656 A Rudolf Bindig SPD 6657 B Gerhart Rudolf Baum F D P 6658 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 6659 B Dr. Eberhard Brecht SPD 6660 B Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6661 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6662 A Nächste Sitzung 6663 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6665* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6666* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6607 80. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 21. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 21. 02. 92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 02. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 02. 92 Klaus Fuchs (Köln), Anke SPD 21. 02. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 02. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 21. 02. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 02. 92 Gleicke, Iris SPD 21. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 02. 92 Haack (Extertal), SPD 21. 02. 92 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 02. 92 Helmrich, Herbert CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 21. 02. 92 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 21. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 21. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 21. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 21. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 21. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 21. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 21. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 21. 02. 92 Louven, Julius CDU/CSU 21. 02. 92 Marten, Günter CDU/CSU 21. 02. 92 Meckel, Markus SPD 21. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 02. 92 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 21. 02. 92 Müller (Schweinfurt), SPD 21. 02. 92 Rudolf Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche), SPD 21. 02. 92 Volker Niggemeier, Horst SPD 21. 02. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 02. 92 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 21. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 21. 02. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 02. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 02. 92 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 21. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 21. 02. 92 Schmalz, Ulrich CDU/CSU 21. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 21. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 02. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 02. 92 von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 02. 92 Graf von CDU/CSU 21. 02. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 21. 02. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schuster, Werner SPD 21. 02. 92 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 21. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 02. 92 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 02. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 02. 92 Terborg, Margitta SPD 21. 02. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 02. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 21. 02. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 21. 02. 92 Welt, Jochen SPD 21. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 02. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 02. 92 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 21. 02. 92 Hermann Wittich, Berthold SPD 21. 02. 92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 21. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 21. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Erstes Gesetz zur Änderung des Sortenschutzgesetzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung Drittes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Ergänzung des Abkommens vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheft" Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Errichtung der Stiftung verfahrensmäßig sicherzustellen, daß die auf der Bezirks- und Kreisebene entstandenen Unterlagen der in § 2 Abs. 9 des Bundesarchivgesetzes genannten Parteien, Organisationen und juristischen Personen in den zuständigen Archiven der neuen Länder archiviert werden. Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze Der Bundesrat bedauert, daß die dringend gebotene Verschärfung der Kontrolle des Rüstungsexportes und der Strafbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes nicht schon Mitte 1991 in Kraft treten konnte. Seine Ursache hat dies darin, daß in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Februar 1991 eine rechtsstaatlich überaus bedenkliche Ermächtigung für das Zollkriminalinstitut zum Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis enthalten war. Der Bundesrat hat in dem von ihm seinerzeit gegen die Vorlage angestrengten Vermittlungsverfahren konkrete Alternativvorschläge unterbreitet. Sie zielten auf Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die eine bessere Information der Strafverfolgungsbehörden und deren frühzeitigeres Tätigwerden — u. a. auch bei der Telefonkontrolle gem. § 100a StPO — ermöglicht hätten. Diese Vorschläge besaßen nicht nur den Vorzug rechtsstaatlicher Unbedenklichkeit. Auch in der kriminalistischen Praxis versprachen sie mehr Erfolg, weil sie die in dem Konzept der Bundesregierung vorgesehenen Kompetenzzersplitterung zwischen Bundesfinanzministerium und Zollkriminalinstitut einerseits sowie den Strafverfolgungsbehörden andererseits vermieden. Die Problematik, die sich bei solchen Kompetenzüberschneidungen ergeben kann, ist gerade in jüngster Zeit an anderer Stelle augenfällig geworden. Der Bundesrat ist mit seiner Kritik nicht allein geblieben. Sie ist bei Anhörungen während des Gesetzgebungsverfahrens auch von sachverständiger Seite geteilt worden. Um so bedauerlicher ist es, daß die Bundesregierung sowie die Koalitionsfraktionen dieser Kritik keinerlei Beachtung schenkten und das Vermittlungsverfahren scheitern ließen. Stattdessen hat die Bundesregierung den neuerlich vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen im Bundestag durchgesetzten Gesetzentwurf textlich lediglich insoweit retuschiert, als damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat entfallen ist. Nicht entfallen sind dadurch seine inhaltlichen Mängel. Von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses sieht der Bundesrat ab, weil eine weitere argumentative Auseinandersetzung offenbar keinen Sinn hätte und lediglich das dringend gebotene Inkrafttreten der übrigen — inhaltlich vom Bundesrat durchaus begrüßten Regelungen — verzögert würde. Entschließung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes Die vorgesehene Regelung über die Gewährung einer (nach Laufbahngruppen gestaffelten) Stellenzulage für alle Beamten des Bundesausfuhramtes begegnet erheblichen Bedenken. Die hierfür geltend gemachten Gründe lassen sich in entsprechender Weise auch für eine herausgehobene Besoldung hochqualifizierter Mitarbeiter in anderen Verwaltungen anführen. Die Zulagenregelung führt daher zu Verzerrungen der Besoldungsstruktur und muß Anschlußforderungen aus anderen Bereichen hervorrufen, für deren Erfüllung bei der äußerst angespannten Haushaltslage der Länder kein Spielraum besteht. Die nach dem geltenden Recht auch für die Beamten der neuen Behörde gegebenen Möglichkeiten einer Überschreitung der allgemeinen Stellenobergrenzen (§ 26 Abs. 3 BBesG) und einer Vorweggewährung von bis zu vier Dienstalters-Steigerungsstufenbeträgen nach der Verordnung zu § 72 BBesG stellen ein ausreichendes Instrumentarium für die Gewinnung des benötigten Personals dar. Entschließung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) 1. Der Bundesrat fordert Bundesregierung und Bundestag auf, künftig Gesetze über die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von strukturellen besoldungsrechtlichen Änderungen freizuhalten. Derartige Änderungen sollten nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern besonderen Besoldungsstrukturen vorbehalten bleiben. Begründung Das BBVAnpG 91 enthält neben der linearen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge eine Reihe struktureller besoldungsrechtlicher Änderungen, die ohne vorherige Abstimmung mit den Ländern z. T. schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, z. T. aber auch erst durch den Bundestag nach dem 1. Durchgang im Bundesrat eingefügt worden sind. Insbesondere bei Ergänzungen nach dem 1. Durchgang im Bundesrat werden beim Zustandekommen kostenwirksamer Besoldungsregelungen die Länder nicht in dem Maße beteiligt, wie es das föderalistische Prinzip für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern gebietet, zumal die Regelungen meistens weitgehend den Länderbereich betreffen. Die Länder können ihre Interessen dann nur noch durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verfolgen. Es ist dringend geboten, daß strukturelle besoldungsrechtliche Änderungen künftig grundsätzlich von Bund und Ländern sorgfältig vorbereitet und in besonderen Besoldungsstrukturgesetzen umgesetzt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1992 6667* 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in das Beamtenverhältnis zu schaffen und die damit untrennbar verbundene Anerkennung von in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erworbenen Berufsbefähigungen als Zugangsvoraussetzung für entsprechende Beamtenlaufbahnen zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8540 Drucksache 12/943 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/269 Nr. 2.18 Drucksache 12/1767 Nr. 2.2 Drucksache 12/1838 Nrn. 3.2, 3.3 Finanzausschuß Drucksache 12/1518 Nr. 2 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/1220 Nr. 3.12 Drucksache 12/1612 Nr. 2.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU soll der Kollege Dr. Bertold Reinartz ordentliches Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission werden. Der Kollege Erwin Marschewski, der bisher ordentliches Mitglied war, soll nunmehr stellvertretendes Mitglied werden. Das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Cornelia Yzer scheidet aus der Gemeinsamen Verfassungskommission aus. Sind Sie damit einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit sind die Kollegen Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied und Erwin Marschewski als stellvertretendes Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission bestimmt.
    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf:
    a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-
    Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion der F.D.P.
    Großforschungseinrichtungen (GFE) — Drucksache 12/1724 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Forschung Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend)

    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Haushaltsausschuß
    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen
    — Drucksache 12/2064 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (federführend)

    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Haushaltsausschuß
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. — Auch damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Erich Maaß das Wort.


Rede von Erich Maaß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich begründen, warum der Antrag der Regierungskoalition eingebracht worden ist. Hier stellen sich drei Fragen: Erstens. Warum führen wir diese Diskussion? Zweitens. Mit welchem Ziel — unter Haushaltsgesichtspunkten bzw. unter dem Gesichtspunkt forschungspolitischer Haupt- und Nebenziele — wird diese Diskussion geführt? Drittens. Mit welchen Instrumenten kann eine Effizienzerhaltung und -steigerung der Großforschungseinrichtungen erreicht werden? Wie kann ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht werden?
Zu dem ersten Komplex: Warum führen wir diese Diskussion — nicht nur im Parlament, sondern auch außerhalb des Parlaments? Das hat drei Gründe:
Erstens. Durch die Wiedervereinigung sind wir herausgefordert worden, eine einheitliche Großforschungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen.
Das zweite: Wir haben in der alten Bundesrepublik Großforschungseinrichtungen, die ihre Aufgabe gut, exzellent bewerkstelligt haben, die aber nun, allein durch Zeitablauf, zu neuen Zielsetzungen kommen müssen, sich also den Herausforderungen der Zukunft anzupassen haben.
Der dritte Bereich — ebenfalls mit durch die Wiedervereinigung bedingt — betrifft den Haushalt: Wie kann sichergestellt werden, mit den vorhandenen Mitteln ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit zu bekommen?
Zum ersten Themenkreis: Aufgabenstellung der Großforschungseinrichtungen. Die Großforschungseinrichtungen waren bei ihrer Gründung vielfach auf eine einzige Themenstellung ausgerichtet, beispielsweise auf ein Großgerät, beispielsweise auf die Frage der friedlichen Nutzung der Kernenergie, beispielsweise auf die Hochenergiephysik.
Diese ursprünglichen forschungspolitischen Zielsetzungen haben sich im Laufe der Zeit zwangsläufig geändert: Einige sind abgearbeitet worden, bei anderen sind neue Aufgaben hinzugekommen. Deshalb muß im Rahmen einer revolvierenden Planung über-



Erich Maaß (Wilhelmshaven)

legt werden, wie man sich an die neuen Ziele und Voraussetzungen anpassen kann.
Daß die Großforschungseinrichtungen dem Rechnung getragen haben, zeigt uns der Umstand, daß sie sich erfolgreich um neue Forschungsfelder bemüht haben. Dennoch ist es Voraussetzung, daß wir diesen Umstrukturierungsprozeß in geordneten Bahnen weiterführen; und hier müssen wir auf das zurückgreifen, was vorhanden ist. Wir besitzen eine große technische Infrastruktur, eine ausgwiesene Kompetenz zur fächerübergreifenden Bearbeitung komplexer Themenstellungen und langfristig abgesicherte Kapazitäten in Forschung und Entwicklung.
Der nächste Bereich ist: Wie kommen wir zu einer Vereinheitlichung der Forschungslandschaft? Hier ist das Problem: Wie kann man zwei ganz unterschiedliche Systeme, wie wir sie in den neuen Bundesländern und in den alten Bundesländern haben, einheitlich zusammenfassen? Hier hat es in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen gegeben. Dabei ist natürlich auch emotionales Konfliktpotential hochgekommen, indem gesagt worden ist: Warum wird in den neuen Bundesländern bis ins Detail evaluiert, warum wird in den alten Bundesländern nur ansatzweise evaluiert? Wir dürfen dieses Konfliktpotential nicht unterschätzen und müssen auch unsere künftige Arbeitsweise darauf einstellen.
Der weitere Grund ist, daß diese Struktur mit den vorhandenen Mitteln verbessert und ausgebaut werden muß. Hierzu gibt es eine ganze Menge von Instrumentarien, von denen wir erwarten, daß sie in Zusammenarbeit mit den Großforschungseinrichtungen und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie erarbeitet werden, damit die Leistungsfähigkeit gesichert und weiter ausgebaut wird.
Nun lassen Sie mich auf die Frage kommen, wie man so etwas erreichen kann. Wir haben Verständnis dafür, daß durch die großen Herausforderungen in den letzten Monaten dieses große Ziel einer einheitlichen Forschungslandschaft natürlich nur etappenweise erreicht werden kann. Das bedeutet, daß wir mit den vorhandenen Mitteln, die wir haben, auch nur einen begrenzten Aktionsradius haben.

(Josef Vosen [SPD]: Das gilt für die ganze Regierung!)

Wir haben im Jahre 1992 einer Haushaltsplafondierung zugestimmt, d. h. einer über alle Großforschungseinrichtungen gehenden linearen Kürzung. Nur, diese lineare Kürzung und somit auch eine forschungspolitische Gleichbehandlung kann auf Dauer nicht unser Ziel sein. Wir müssen hier stärker differenzieren, und das heißt, wir müssen ab 1993 mit den vorhandenen Mitteln differenzierter vorgehen.
Was bedeutet es, eine Gleichbehandlung vorzunehmen? Da gibt es bei uns in der Arbeitsgruppe und im Ausschuß so einen saloppen Spruch: Das heißt, wir gehen mit dem Rasenmäher darüber.

(Josef Vosen [SPD]: Ist so etwas Gleichbehandlung?)

Wir haben Großforschungseinrichtungen, die sich
ganz nahe an Aufgaben befinden und die auch
wirklich den Versuch unternehmen müssen, ihre
Leistung mit zusätzlichen Mitteln zu erbringen. Es gibt andere Großforschungseinrichtungen, die in einer Phase der Umstrukturierung sind. Hier muß die Frage gestellt werden, ob nicht noch Mittelkürzungen vorgenommen werden können. Eine Gleichbehandlung, eine Vereinheitlichung dient weder den forschungspolitischen Zielen, noch hilft sie den Großforschungseinrichtungen selbst.

(Josef Vosen [SPD]: Aber das macht ihr!)

Sie kommt einer ständigen dirigistischen Strangulierung gleich, und deshalb wollen wir eine Differenzierung. Die lieben Kollegen von der SPD haben ja zu der Plafondierung für 1992 gesagt: Gut, wir sehen die Umstände, wir müssen ihr auch zustimmen.

(Josef Vosen [SPD]: Nein nein, so nicht!) —Na ja.

Meine Damen und Herren, deshalb ist unsere Aufgabe eine differenzierte Vorgehensweise.
Der zweite Punkt: Wie kann diese einheitliche leistungsfähige Struktur jetzt erhalten und verbessert werden? Hierbei geht es um die forschungspolitischen Ziele. Wir sind der Auffassung, daß im Rahmen einer Globalsteuerung globale Ziele vorgegeben werden müssen, so daß die Struktur aller Großforschungseinrichtungen einheitlich nach gewissen Hauptzielen geändert werden kann, damit dann in entsprechenden Unterzielen, spezifisch ausgerichtet auf die einzelnen Forschungseinrichtungen, eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann.
In der öffentlichen Diskussion um die Großforschungseinrichtungen in den alten Bundesländern höre ich von deren Vertretern dauernd: Ja, wir evaluieren doch ständig. Das tun Sie auch selbstverständlich. Aber wir müssen fragen, nach welchen Zielvorstellungen. Wir sollten auch dieses Schwarze-PeterSpiel, das seit einigen Monaten läuft, nicht unterschätzen. Von den Großforschungseinrichtungen kommt die Forderung: Der Forschungsminister muß ganz konkrete Ziele vorgeben. Wenn er sie vorgibt, heißt es: Ihr begrenzt uns in unserer Effizienz. Der Forschungsminister hingegen sagt: Ich gebe euch diese Ziele vor, damit ihr den Handlungsspielraum behaltet. Hier muß zwischen den Großforschungseinrichtungen und der Regierung ein stärkerer Konsens hergestellt werden.

(Josef Vosen [SPD]: O Gott!)

— Nicht „O Gott!", mein lieber Kollege Vosen. Schon wenn ich an Ihre Strukturkommission denke, kommt mir das kalte Grausen. Ihr Konzept bedeutet: Habt ihr keine Ideen mehr? — Dann wollen wir erst einmal eine Kommission einsetzen, und dann werden wir weitersehen. Dabei kommt nur noch mehr Bürokratie, noch mehr Strangulierung, noch weniger Flexibilität, noch weniger Leistungsfähigkeit heraus.

(Josef Vosen [SPD]: Unsere Kommission besteht aus Wissenschaftlern!)

Darin unterscheiden wir uns halt.
Meine Damen und Herren, es gibt zwei Wege der Evaluierung. Das, was wir in den neuen Bundesländern gemacht haben, kommt für die alten Bundeslän-



Erich Maaß (Wilhelmshaven)

der nicht in Frage, weil wir die neuen Bundesländer auf eine Struktur einstimmen und aufbauen wollen, die sich schon bewährt hat. Ich tendiere aber in die Richtung, daß wir für die alten Bundesländer eine themenbezogene Bewertung, d. h. eine Evaluierung nach größeren Forschungsbereichen wie beispielsweise dem Bereich Umweltforschung durchführen. Diese Vorgehensweise böte den Vorteil, daß für die Großforschungseinrichtungen eine forschungspolitische Bewertung auch bei anderen staatlich geförderten bzw. initiierten Forschungsaktivitäten übergreifend durchgeführt würde.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich diesen Komplex zusammenfassen: Den forschungspolitischen Zielvorstellungen muß eine eindeutige Priorität gegenüber etwaigen Einsparungszielen eingeräumt werden. Die Einsparung von Mitteln stellt, für sich genommen, kein forschungspolitisches Ziel dar,

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Richtig!)

wenn auch nicht verkannt werden darf, daß durch die deutsche Wiedervereinigung Lasten entstanden sind, von denen die Großforschungseinrichtungen — wie im übrigen auch alle anderen Forschungsbereiche — nicht ausgenommen werden können.
Jetzt zu den Instrumenten, also zu der Frage, wie wir das erreichen wollen: Wir müssen einen Weg finden, um auf sozialverträgliche und forschungspolitisch vertretbare Weise zu einer Umorientierung von Forschungskapazitäten zu kommen. Bei der Mittelbewirtschaftung haben wir hier erste Erfolge erzielt. Ich bin sicher, daß der Bundesminister darauf noch eingeht. Ich denke hier auch nach Maßnahmen im personalwirtschaftlichen Bereich. Wir müssen personalwirtschaftliche Instrumentarien, d. h. Flexibilisierungselemente, weiterentwickeln. Ich spreche hierbei Bereiche wie Abfindungszahlungen, Vorruhestandsregelungen und notfalls auch Instrumentarien für Sozialpläne an.
Zum Bereich der Zeitverträge: auch wenn die Flexibilisierungsinstrumente zur Zeit im Mittelpunkt der Diskussion stehen, darf darüber nicht vergessen werden, wodurch die personelle Inflexibilität hervorgerufen worden ist. Je nach Großforschungseinrichtung ist der Anteil der Zeitverträge recht unterschiedlich. Bei einigen beträgt er 50 %, bei anderen deutlich weniger. Mit einer pauschalen prozentualen Festlegung für alle Großforschungseinrichtungen wird auf Grund der spezifischen Strukturen der GFEs der Sache nicht gedient.
Wir sind der Auffassung, daß wir größere Anreize geben müssen. Wir dürfen die Steuerung der Großforschungseinrichtungen mittelfristig nicht mehr wie bisher durch Budgetfestlegung und durch Festlegung des Stellenkegels vornehmen. Dies darf nur noch über das Budget selbst geschehen. Damit geben wir auch den Großforschungseinrichtungen mehr Handlungsspielraum.
Auch das Thema Steuern ist ein Problem. Darauf wird der Kollege Martin Mayer noch ausführlich eingehen. Wir müssen aufpassen, daß durch Steuerforderungen in einer Größenordnung von mehreren Millionen Mark für die Landschaft der Großforschungseinrichtungen kein Schaden entsteht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Unser Ziel, das der CDU/CSU, kann es nicht sein, durch mehr Dirigismus, durch mehr Bürokratie die Leistungsfähigkeit einer guten Großforschungslandschaft zu beeinträchtigen, sondern wir wollen mit vorgegebenen forschungspolitischen Zielen eine einheitliche Großforschungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland schaffen. Wir wollen den Standard und die Effizienz erhalten und steigern, auch im internationalen Wettbewerb. Wir wollen dies mit vertretbaren Haushaltsmitteln erreichen. Wir wollen keine bürokratische Strangulierung, keinen staatlichen Dirigismus. Wir wollen eine Planungssicherheit für die Großforschungseinrichtungen selbst.

(Josef Vosen [SPD]: Und den Bankrott der Großforschungseinrichtungen! )

Wir wollen auch für das dort arbeitende Personal eine entsprechende Sicherheit haben. Um das umzusetzen, erwarten wir vom Bundesminister für Forschung und Technologie Vorschläge bis nach der Sommerpause, um hier dieses Instrumentarium zu entwickeln.
Lieber Herr Kollege Vosen, Sie sprechen vom Bankrott der Großforschungseinrichtungen. Da muß ich natürlich sagen: Das, was Sie vorhaben, führt tatsächlich zum Bankrott.

(Josef Vosen [SPD]: Dieser Regierung!) Darin unterscheiden wir uns Gott sei Dank.

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile dem Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg) das Wort.