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    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/73 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 73. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Verena Wohlleben zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abgeordneten Ursula Schmidt (Aachen) . 6081 A Bestimmung der Abgeordneten Brigitte Baumeister als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des durch Wahl zum ordentlichen Mitglied ernannten Abgeordneten Bernhard Jagoda 6081 A Erweiterung der Tagesordnung und Abwicklung der Tagesordnung 6081 B Absetzung des Punktes 10 — Entschädigungsrentengesetz — von der Tagesordnung 6081B Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes (Drucksachen 12/1059, 12/1755 [neu]) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Horst Eylmann, Herbert Helmrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Detlev Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (RAFachBezG) (Drucksachen 12/1710, 12/1956) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Übersicht 4 — (Drucksache 12/1819) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 11 — Erstattung des Sozialzuschlags für Rentenempfänger in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — (Drucksachen 12/1689, 12/ 1937) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 08 — Erstattung von Aufwendungen der Rentenversicherung für Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — (Drucksachen 12/1690, 12/1938) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 866 01 — Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern — (Drucksachen 12/1664, 12/1939) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 04 Titelgruppe 02 — Lei- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 stungen des Bundes nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes — (Drucksachen 12/1431, 12/1940) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1991 bei Kapitel 10 02 Titel 656 55 — Krankenversicherung der Landwirte — (Drucksachen 12/1743, 12/1944) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1991 hier: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 684 01 — Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten — (Drucksachen 12/1744, 12/1945) Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 6082 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksachen 12/1134, 12/1475, 12/1952) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksachen 12/899, 12/1952) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksachen 12/765, 12/1952) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksachen 12/1202, 12/1952) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Moratorium für Rüstungsexporte in den Nahen und Mittleren Osten (Drucksachen 12/744, 12/1516) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes (Drucksachen 12/1461, 12/1962, 12/1963) Peter Kittelmann CDU/CSU 6084 A Hermann Bachmaier SPD 6086 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP 6087 D Ernst Hinsken CDU/CSU 6088 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP 6089 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 6091 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 6092 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6094A, 6100B, 6102D Hermann Bachmaier SPD 6095 A Ernst Schwanhold SPD 6095 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 6096 B Ortwin Lowack fraktionslos . . . 6096D, 6101A Ernst Schwanhold SPD 6097 C Ernst Hinsken CDU/CSU 6101 A Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 6102C, 6103 A Josef Grünbeck FDP 6103 A Horst Eylmann CDU/CSU 6103B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 6105A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesellschaftern (Nachhaftungsbegrenzungsgesetz) (Drucksache 12/1868) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (Drucksache 12/1867) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1991 bei Kap. 10 04 Titel 682 04 (Von der EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben) (Drucksache 12/1613) d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1991 bei Kap. 10 04 Titel 683 21 (Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet) (Drucksache 12/1620) e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache vom 17. Januar 1990 (Drucksache 12/1041) 6106A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 III Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Wolfgang Zeitlmann, Dr. Paul Laufs, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, Dr. Jürgen Schmieder, Heinz-Dieter Hackel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksachen 12/288, 12/1967) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR (Drucksachen 12/283, 12/ 1540, 12/1967) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Gründung von drei unselbständigen Stiftungen unter dem Dach des Bundesarchivs (Drucksachen 12/1379, 12/1967) Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 6107A Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 6109A Dr. Jürgen Schmieder FDP 6112 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 6114 D Dr. Roswitha Wisnieswki CDU/CSU . . 6116D Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 6118C Dr. Burkhard Hirsch FDP 6120A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 6120D Wolfgang Thierse SPD 6121B Wolfgang Lüder FDP 6122 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6123D Wolfgang Thierse SPD 6124 A Freimut Duve SPD 6126B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/1958 vom 17. Januar 1992 — Veröffentlichung eines Hetzartikels über Flüchtlinge und Asylsuchende in der vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegebenen Zeitschrift „Der Zivildienst, Magazin für den Zivildienstleistenden" (Heft 8/91) MdlAnfr 6, 7 Dr. Burkhard Hirsch FDP Antw PStS Peter Hintze BMFJ 6127A, C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP . . . 6127B, D Einführung der nach dem Gesundheits-Reformgesetz vorgesehenen Krankenversicherungskarte anstelle des Krankenscheins; gesetzliche Grundlage und datenschutzrechtliche Beurteilung für die von der Kassenärztlichen Vereinigung geforderte Einführung einer elektronischen Chipkarte MdlAnfr 48, 49 Klaus Kirschner SPD Antw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6128B, 6129 A ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 6128C, 6129B Silikonimplantierungen in der Bundesrepublik Deutschland; Erkenntnisse über die Risiken; Verfügung eines Moratoriums MdlAnfr 50, 51 Antje-Marie Steen SPD Antw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6129D, 6130B ZusFr Antje-Marie Steen SPD . 6130A, 6130C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 6130B Psychosoziale Betreuung von Patientinnen nach Brustoperationen (ohne nachfolgende Silikonimplantation); Einfuhrstopp für Silikonpräparate MdlAnfr 58, 59 Brigitte Adler SPD Antw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6130D, 6131 A ZusFr Brigitte Adler SPD . . . 6131A, 6131 B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 6131 C Konsequenzen aus den in amerikanischen Tierversuchen festgestellten negativen Auswirkungen der Silikon-Implantate auf das menschliche Immunsystem; Beschaffung von Informationsmaterial MdlAnfr 60, 61 Uta Titze SPD Antw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6131D, 6132A ZusFr Uta Titze SPD 6131D, 6132B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 6132 B Bundesweite Verbesserung der Situation der Unfallrettung, insbesondere im Hinblick auf die Aufnahme von Unfallpatienten in Krankenhäusern MdlAnfr 63, 64 Dr. Helga Otto SPD Antw PStS Wolfgang Gröbl BMV 6132C, 6132D ZusFr Dr. Helga Otto SPD . . . 6132D, 6133A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Beschaffung von 75 Doppelstockwagen der Bundesbahn für den Großraum München MdlAnfr 67 Horst Kubatschka SPD Antw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . . 6133B ZusFr Horst Kubatschka SPD 6133 C Finanzierung des Baus der A 8 zwischen Merzig und Perl MdlAnfr 70, 71 Elke Ferner SPD Antw PStS Wolfgang Gröbl BMV 6133D, 6134B ZusFr Elke Ferner SPD 6134A, 6134 C Beurteilung des beim niedersächsischen Umweltministerium gebildeten „Beirats für Fragen des Kernenergieausstiegs" MdlAnfr 75 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStS Dr. Paul Laufs BMU 6134 D ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 6134D ZusFr Arne Fuhrmann SPD 6135A Nichteignung des Salzlagers Gorleben als Endlager nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft zum Bau von Endlagern; weitere Abteufung der Schächte 1 und 2 MdlAnfr 76 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStS Dr. Paul Laufs BMU 6135 B ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 6135 C ZusFr Arne Fuhrmann SPD 6135 C Einführung einer Altpapierquote für aus Skandinavien importiertes Zeitungspapier MdlAnfr 77 Horst Kubatschka SPD Antw PStS Dr. Paul Laufs BMU 6135 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 6136A ZusFr Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . 6136B ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 6136 C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 6136C Anzahl der Vertragsabschlüsse entsorgungspflichtiger Körperschaften mit der DualesSystem-Deutschland-GmbH MdlAnfr 80 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStS Dr. Paul Laufs BMU 6136 D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . 6137A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 6137 C ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 6137C ZusFr Ulrich Klinkert CDU/CSU 6137 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Dr. Uwe Holtz, Norbert Gansel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform der Vereinten Nationen (Drucksache 12/1719) Günter Verheugen SPD 6138 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU 6140A Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 6141 C Ulrich Irmer FDP 6142A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 6143 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 6144B Dr. Eberhard Brecht SPD 6145D Leni Fischer (Unna) CDU/CSU 6146 C Dr. Uwe Holtz SPD 6148A Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Ausländerbeauftragte (Drucksache 12/1357) Gerd Andres SPD 6149 B Dr. Horst Waffenschmidt CDU/CSU . 6150D Volker Kauder CDU/CSU 6151 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 6152 D Cornelia Schmalz-Jacobsen FDP 6153B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 6154 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. Willfried Penner, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beibehaltung der bisherigen Förderungshöhe für die Kultur in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/1437) Freimut Duve SPD 6155A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6157A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6158A Gerhart Rudolf Baum FDP 6159A Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 6160A Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 6160D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 6163A Dr. Horst Waffenschmidt BMI 6163A Freimut Duve SPD 6163 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Mißachtung der Menschenrechte in der Türkei (Drucksachen 12/1274, 12/1918) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 6165A Dr. Hans Stercken CDU/CSU 6166C Monika Ganseforth SPD 6167 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 V Dr. Burkhard Hirsch FDP 6169A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 6170C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 6171D Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe in den neuen Bundesländern schaffen (Drucksache 12/1909) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Festschreibung der zur Zeit gültigen ABM-Regelung bis 31. Dezember 1992 (Drucksache 12/1927) Petra Bläss PDS/Linke Liste 6174A Ulrich Petzold CDU/CSU 6174D Adolf Ostertag SPD 6175 D Heinz Werner Hübner FDP 6177 A Ottmar Schreiner SPD 6177 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 6178B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6179B Nächste Sitzung 6180 D Berichtigung 6180D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6181* A Anlage 2 Gesetzliche Regelung der Kriegsfolgenentschädigung und des Lastenausgleichs für die in den neuen Bundesländern lebenden Menschen; Höhe der Entschädigung MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/1958 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6181* C Anlage 3 Gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Computerviren durch deutsche Geheimdienste; Übermittlung von Informationen über westdeutsche Bürger an das Bundesamt für Verfassungsschutz durch das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/1958 — Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 6181* D Anlage 4 Aufgabenverteilung nach der Beauftragung der Materialdepot-Service-Gesellschaft mbH (MDSG) neben der VEBEG mit der Verwertung des NVA-Materials MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/1958 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStS Willy Wimmer BMVg . . 6182* B Anlage 5 Bundesanteil an der mit der Verwertung von NVA-Material betrauten Materialdepot-Service-Gesellschaft mbH; Kontrolle und Rekrutierung der Mitarbeiter der MDSG MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/1958 — Manfred Opel SPD SchrAntw PStS Willy Wimmer BMVg . . 6182* D Anlage 6 Deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt einer „unsichtbaren Drohne" MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/1958 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStS Willy Wimmer BMVg . . 6183* A Anlage 7 Vorzeitige Räumung der Rhein-Main-Air- Base durch die US-Streitkräfte MdlAnfr 47 — Drs 12/1958 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP SchrAntw PStS Willy Wimmer BMVg . . 6183* C Anlage 8 Schadenersatzansprüche auf Grund allergischer Reaktionen durch Silikonimplantate MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/1958 — Dr. Martin Pfaff SPD SchrAntw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6183*D Anlage 9 Gesundheitsrisiken durch Silikonimplantate; Alternativen für brustamputierte Frauen MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/1958 — Regina Schmidt-Zadel SPD SchrAntw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6184* A VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Anlage 10 Auswirkungen der Silikon-Implantate auf die menschliche Gesundheit nach Verschleiß der Plastikumhüllung MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/1958 — Gudrun Schaich-Walch SPD SchrAntw PStS Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6184B Anlage 11 Privatisierung der deutschen Wetterdienste MdlAnfr 62 — Drs 12/1958 — Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . 6184* C Anlage 12 Anzahl der von Städten und Gemeinden an das Bundesministerium für Verkehr herangetragenen Beratungswünsche im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes MdlAnfr 65, 66 — Drs 12/1958 — Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . 6184* D Anlage 13 Einrichtung von Personenzugverbindungen zwischen Rheinland-Pfalz und Frankreich, insbesondere für die Strecke Neustadt/ Weinstraße-Strasbourg, im Zusammenhang mit dem EG-Binnenmarkt MdlAnfr 68, 69 — Drs 12/1958 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . 6185* A Anlage 14 Aufgabe der Option auf die Nutzung des Flughafens Wiesbaden-Erbenheim durch die Flughafen Frankfurt AG MdlAnfr 72 — Drs 12/1958 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . 6185* B Anlage 15 Sicherung der Kapazitätsentwicklung des Rhein-Main-Flughafens durch Übernahme der Rhein-Main-Air-Base von den US-Streitkräften; Verlagerung von Flugbewegungen auf benachbarte Flughäfen MdlAnfr 73, 74 — Drs 12/1958 — Dr. Heinrich L. Kolb FDP SchrAntw PStS Wolfgang Gröbl BMV . . 6185* C Anlage 16 Anzahl der Vertragsabschlüsse entsorgungspflichtiger Körperschaften mit der DualesSystem-Deutschland-GmbH; Erarbeitung von beim Vertragsabschluß zu berücksichtigenden Kriterien MdlAnfr 81 — Drs 12/1958 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 6185* D Anlage 17 Duldung von Verträgen privater Entsorger mit der Duales-System-Deutschland-GmbH; rechtliche Konsequenzen bei Verweigerung der Einführung des Dualen Systems durch eine kommunale Gebietskörperschaft MdlAnfr 82, 83 — Drs 12/1958 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 6186* A Anlage 18 Berücksichtigung regionaler Entsorgungsfirmen durch die Duales-System-DeutschlandGmbH; Benachteiligung wiederbefüllbarer Weinflaschen durch die Verpackungsverordnung MdlAnfr 84, 85 — Drs 12/1958 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 6186* C Anlage 19 Vorlage ergänzender Verordnungen zur Verpackungsverordnung MdlAnfr 86 — Drs 12/1958 — Klaus Lennartz SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 6187* A Anlage 20 Beurteilung des Entwurfs der EG-Verpakkungsrichtlinie, insbesondere hinsichtlich des Vorrangs von Einweg-Verpackungen MdlAnfr 87, 88 — Drs 12/1958 — Dr. Liesel Hartenstein SPD SchrAntw PStS Dr. Paul Laufs BMU . . . 6187 * B Anlage 21 Klage vor dem Internationalen Gerichtshof zur Feststellung der Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibung von Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg MdlAnfr 89 — Drs 12/1958 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 6187* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 VII Anlage 22 Lieferung von 60 Panzern und 4 Haubitzen nach Rijeka/Jugoslawien am 19. 12. 1991 MdlAnfr 90, 91 — Drs 12/1958 — Katrin Fuchs (Verl) SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 6188* A Anlage 23 Deutscher Beitrag zur Friedenssicherung in der Welt; Notwendigkeit einer Satzungsänderung der Art. 53 und 107 UN-Charta (sog. Feindstaatenklauseln) MdlAnfr 92, 93 — Drs 12/1958 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 6188* B Anlage 24 Zusicherung einer Intervention der Bundesregierung gegen die völkerrechtliche Anerkennung Mazedoniens durch die EG gegenüber dem griechischen Ministerpräsidenten MdlAnfr 94 — Drs 12/1958 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 6188* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 6081 73. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 64. Sitzung, Seite 5532 D, Zeile 11: Statt „Ausländer" ist „Aussiedler" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 23. 01. 92 Adler, Brigitte SPD 23. 01. 92 Berger, Johann Anton SPD 23. 01. 92 Blunck, Lieselott SPD 23. 01. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 23. 01. 92* Wilfried Braband, Jutta PDS/LL 23. 01. 92 Brandt-Elsweier, Anni SPD 23. 01. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 23. 01. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 23. 01. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 23. 01. 92 Gallus, Georg FDP 23. 01. 92 Ganschow, Jörg FDP 23. 01. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 23. 01. 92 Wolfgang Genscher, Hans Dietrich FPD 23. 01. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 23. 01. 92 Günther (Plauen), FDP 23. 01. 92 Joachim Haschke CDU/CSU 23.01.92 (Großhennersdorf), Gottfried Horn, Erwin SPD 23. 01. 92** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 23. 01. 92 Irmer, Ulrich FPD 23. 01. 92 ' Jaunich, Horst SPD 23. 01. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 23. 01. 92 Kubicki, Wolfgang FDP 23. 01. 92 Dr. Kübler, Klaus SPD 23. 01. 92 Dr. Graf Lambsdorff, FDP 23. 01. 92 Otto Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 23. 01. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 23. 01. 92 Dorothea Nitsch, Johannes CDU/CSU 23. 01. 92 Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 23. 01. 92 Pfuhl, Albert SPD 23. 01. 92' Rappe, (Hildesheim), SPD 23. 01. 92 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 23. 01. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 23. 01. 92 ' Rempe, Walter SPD 23. 01. 92 Reschke, Otto SPD 23. 01. 92 Schily, Otto SPD 23. 01. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 23. 01. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno FDP 23. 01. 92 Dr. Schmude, Jürgen SPD 23. 01. 92 Dr. Semper, Sigrid FDP 23. 01. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 23. 01. 92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 23. 01. 92 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 23. 01. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 23. 01. 92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 23. 01. 92 90/GRÜNE Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 23. 01. 92 Wohlleben, Verena SPD 23. 01. 92 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 23. 01. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 14 und 15): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Komplex der Kriegsfolgenentschädigung 1992 gesetzlich zu regeln, und wie hoch sind die dafür benötigten finanziellen Mittel? Gedenkt die Bundesregierung, 1992 den Lastenausgleich für die in den neuen Bundesländern lebenden Vertriebenen zu regeln, und wie hoch wird die Entschädigung sein? Die Bundesregierung beabsichtigt, 1992 eine gesetzliche Regelung zur Bereinigung der Kriegsfolgengesetzgebung vorzulegen. Einzelheiten sind in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 12/1665) der Fraktion der SPD aufgeführt. Darüber hinausgehende Aussagen sind z. Z. noch nicht möglich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/ GRÜNE) (Drucksache 12/1958 Fragen 19 und 20): Von welcher gesetzlichen Grundlage sieht die Bundesregierung einen Einsatz der im Besitz deutscher Geheimdienste befindlichen und dort getesteten Computerviren als „nachrichtendienstliche Mittel" derzeit als gedeckt an, und in welchem Zusammenhang haben deutsche Geheimdienste - ähnlich wie Medienmeldungen zufolge die gegen Irak verbündeten Länder während des Golfkriegs - bereits solche Computerviren eingesetzt? In welchem Umfang hat das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin Informationen aus den im Frühjahr 1990 erlangten 5 000 sogen. „Telefonzielkontrollauftrags"-Akten über westdeutsche Bürger entgegen dem Vernichtungsbeschluß der Innenministerkonferenz vom Sommer 1990 nicht nur behalten, sondern durch eine Einspeisung in das nachrichtendienstliche Datensystem NADIS prinzipiell - entgegen der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/1839, S. 12) - auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz verfügbar gemacht, und welche weiteren Bundesbehörden außer dem Generalbundesanwalt am 5. November 1991 haben diese Akten bzw. Informationen hieraus zur Nutzung erhalten? Zu Frage 19: Soweit die §§ 8 Abs. 2 und 9 Bundesverfassungsschutzgesetz, §§ 4 und 5 MAD-Gesetz sowie § 3 BND-Gesetz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mit- 6182* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 tel zulassen, können dazu auch Methoden gehören, die es technisch ermöglichen, unbemerkt Informationen aus Datenverarbeitungsanlagen zu gewinnen. Die Frage der Zuverlässigkeit ist bei den verschiedenen Nachrichtendiensten unterschiedlich nach deren gesetzlichen Aufgabenbereichen zu beurteilen. Der Gesetzgeber hat gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bewußt darauf verzichtet, alle anwendbaren nachrichtendienstlichen Mittel konkret und abschließend im Gesetz aufzuführen; hierdurch sollte verhindert werden, daß gegnerischen Nachrichtendiensten und Beobachtungsobjekten die verfügbaren Mittel bekannt werden und deren effizienter Einsatz dadurch gefährdet wird. Daher eignet sich das in der Frage angesprochene Thema nicht für eine Beantwortung in der Öffentlichkeit. Über die Frage, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen die Nachrichtendienste des Bundes solche Methoden anwenden, können nur die für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages unterrichtet werden. Eine Bestätigung des mit der Frage unterstellten tatsächlichen Einsatzes von Computerviren als nachrichtendienstliches Mittel kann aus dieser Antwort nicht gefolgert werden. Zu Frage 20: Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Antwort vom 9. Dezember 1991 (BT-Drucksache 12/1839). Im übrigen wird auf die ständige Praxis der Bundesregierung hingewiesen, zu Anfragen, die Angelegenheiten der Länder oder ihrer Behörden betreffen, keine Stellungnahme abzugeben. Jede Verfassungsschutzbehörde trägt die Verantwortung für die von ihr in das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) eingegebenen Daten selbst (§ 6 Satz 5 Bundesverfassungsschutzgesetz) . Soweit das Bundeskriminalamt vom Generalbundesanwalt beauftragt worden ist, „Zielkontrollkarten" auszuwerten, war ihm ein Teil dieser „Zielkontrollkarten" vom Generalbundesanwalt übersandt worden. Da die „Zielkontrollkarten" für eine Verdachtschöpfung keine genügenden Anhaltspunkte boten, wurde eine Auswertung nicht durchgeführt. Eine weitergehende Nutzung der „Zielkontrollkarten" erfolgte beim Bundeskriminalamt nicht. Sie wurden im Original an den Generalbundesanwalt zurückgegeben. Anlage 4 Antwort des Pall. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 41 und 42): Weshalb ist neben der VEBEG für die Aufgabe der Verwahrung und Verwertung des NVA-Materials mit der „Materialdepot-Service-Gesellschaft mbH (MDSG)" noch eine weitere Firma beauftragt worden? Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen VEBEG, VEMIG und MDSG bei der Verwahrung und Verwertung des NVA-Erbes aus, und wie wird diese Aufgabenverteilung begründet? Zu Frage 41: Die VEBEG ist ein Handelsunternehmen, das für den Bund ausschließlich ausgesondertes Material (auch Material der ehemaligen NVA) mit dem größtmöglichen Nutzen treuhänderisch verwertet (verkauft). Der Geschäftszweck der Firma MaterialdepotService-Gesellschaft mbH (MDSG) umfaßt lediglich die Bewirtschaftung von Verwertungslagern. (Zum Beispiel: Bewachung, Sicherung, Führen der Bestandslisten) Zu Frage 42: Die Aufgabenverteilung ist wie folgt: — VEBEG ist die Verwertungsgesellschaft mit Bundesbeteiligung (siehe Antwort zu 1) — MDSG ist Lagerhaltungsgesellschaft mit Bundesbeteiligung (siehe Antwort zu 1) — VEMIG ist eine Privatfirma und verwertet unabhängig von der VEBEG persönliche Ausrüstung und Bekleidung (der ex-NVA) auf Grund eines noch vom ehemaligen Ministerium für Abrüstung und Verteidigung abgeschlossenen Vertrages. Die Aufgabenverteilung begründet sich auf dem Geschäftszweck der Firmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 43 und 44): Welchen Anteil hat der Bund an der mit der Verwahrung und Verwertung von NVA-Material betrauten „Materialdepot-Service-Gesellschaft mbH (MDSG) ", und auf welche Weise kontrolliert die Bundesregierung die Arbeit der MDSG? Auf welche Weise rekrutiert die MDSG ihre Mitarbeiter, und auf welcher Vertragsbasis arbeiten die MDSG-Mitarbeiter? Zu Frage 43: Die MDSG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Industrieverwaltungsgesellschaft AG. An letzter hält der Bund einen Kapitalanteil von 55 Prozent. Die Bundesregierung kontrolliert die Arbeit der MDSG: — zum einen als Auftraggeber auf Grund eines Lagerhaltervertragsverhältnisses — zum anderen im Rahmen ihrer Rechte als mittelbarer Mehrheitsgesellschafter im Aufsichtsrat der MDSG. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 6183* Zu Frage 44: Die MDSG übernimmt das in den Lagern beschäftigte qualifizierte Bundeswehrpersonal, soweit es für eine wirtschaftliche Lagerhaltung notwendig ist. Es handelt sich hierbei um Angehörige der ehemaligen NVA, die bis zur Übernahme durch die MDSG Soldaten (Weiterverwender) waren oder bereits einen zivilen Status hatten. Für übergreifende Aufgaben, z. B. Management, stellt die MDSG in Einzelfällen Fachpersonal ein, wobei es sich auch hierbei vorwiegend um ehemalige NVA-Angehörige handelt. Die MDSG schließt mit ihren Mitarbeitern industrieübliche Arbeitsverträge auf der Grundlage des Tarifvertrages für das Bayerische Speditions- und Lagerwesen ab. Es handelt sich um zweckbefristete Arbeitsverträge, d. h. das Arbeitsverhältnis besteht nur so lange, bis das Lager aufgelöst wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretär Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 45 und 46): Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen ihrer Auffassung der gegenwärtigen Bedrohungssituation und den Gründen der Entscheidung zugunsten der deutschfranzösischen Entwicklung einer „unsichtbaren Drohne" für militärische und zivile Zwecke, und welche Gründe sind dies im einzelnen? Welchen zivilen Zwecken kann die geplante „unsichtbare Drohne" dienen, und würde ihr ziviler Einsatz nach Ansicht der Bundesregierung schon allein ihre Entwicklung rechtfertigen? Zu Frage 45: Voraussetzung für eine zeitgemäße Ausbildung im Bereich der Artillerie ist eine wirkungsvolle RealzeitAufklärung, die die Ausnutzung von Treffgenauigkeit und Reichweiten der modernen Rohr- und Raketenartillerie erlaubt. In diesem Aufgabenspektrum bestehen zur Zeit Defizite im deutschen und französischen Heer. Daher haben Deutschland und Frankreich beschlossen, das Kleinfluggerät für Zielortung unter dem Namen BREVEL gemeinsam zu entwickeln. Zielsetzung der gemeinsamen Entwicklung ist, — die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Aufklärung für die Artillerie des deutschen und französischen Heeres zu schaffen und damit eine vorhandene Lücke zu schließen. — durch Teilung der Entwicklungskosten Haushaltsmittel einzusparen. — das deutsche und das französische Heer vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen mit identischem Material für eine künftige Kooperationsfähigkeit auszustatten. Zu Frage 46: Das deutsch-französische Regierungsabkommen zur Entwicklung des Kleinfluggerätes Zielortung BREVEL wurde auf der Basis militärischer Forderungen abgeschlossen. Die Entwicklungskosten des Vorhabens sind daher von diesen militärischen Forderungen bestimmt. Es ist allerdings vorstellbar, daß dieses Kleinfluggerät Zielortung auf Grund seiner Fähigkeit, größere Räume zu überwachen sowie Ereignisse und Bewegungen in diesen Räumen festzustellen, auch für zivile Zwecke im Rahmen des Umwelt- und Katastrophenschutzes genutzt werden könnte. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 12/1958 Frage 47): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, daß die amerikanischen Streitkräfte die Rhein-Main-Air Base in Frankfurt früher räumen werden als den Flughafen WiesbadenErbenheim? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach die amerikanischen Streitkräfte beabsichtigen, die Rhein-Main-Air-Base in Frankfurt am Main oder den Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim aufzugeben. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Pfaff (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 52 und 53): Welche Informationen hat das Bundesministerium für Gesundheit darüber, daß es durch derartige körperliche Implantate zu allergischen Reaktionen und Abstoßkomplikationen gekommen ist und dadurch evtl. medizinisch indizierte Operationen notwendig wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß Schadensersatzansprüche gestellt bzw. Entschädigungen gezahlt worden sind? Zu Frage 52: Dem Bundesgesundheitsamt liegen aus der Bundesrepublik Deutschland keine Meldungen über unerwünschte Wirkungen von silikongefüllten Brustimplantaten vor. Wie ich in der Antwort auf die Frage der Frau Kollegin Antje-Marie Steen ausgeführt habe, sind dem Bundesgesundheitsamt lediglich aus der Literatur und aus den Erkenntnissen der FDA eine Reihe von möglichen Risiken bekannt. Zu ihnen zählen keine allergischen Reaktionen. Zu Frage 53: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Schadensersatzansprüche gestellt oder Entschädigungen gezahlt worden sind. 6184* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 54 und 55): Wie kann die Bundesregierung angesichts der Meldungen, daß Silikonimplantate in Zusammenhang gebracht werden mit erhöhtem Krebsrisiko, Störungen im Immunsystem und chronisch entzündlichen Erkrankungen die Unbedenklichkeit der Implantate gewährleisten? Welche Alternativmöglichkeiten zu Silikon sind bisher für die brustamputierten Frauen bekannt, und welche Alternativforschungen laufen derzeit? Zu Frage 54: Das Bundesgesundheitsamt hat am 14. Januar 1992 in Kenntnis der Entscheidung der FDA die Empfehlung ausgesprochen, Silikongel-haltige Brustimplantate nicht mehr einzusetzen. Gleichzeitig wurde ein Stufenplanverfahren zur Ermittlung von Arzneimittelrisiken eingeleitet. Das Bundesgesundheitsamt hat die Hersteller in einem Fragenkatalog aufgefordert, zu möglichen Risiken Unterlagen vorzulegen und diese dem Bundesgesundheitsamt innerhalb von 3 Wochen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zur Verfügung zu stellen. Nach Eingang der Stellungnahmen wird das Bundesgesundheitsamt das Material auswerten und eine entsprechende Empfehlung über notwendige Maßnahmen an die für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständigen Bundesländer erstellen. Zu Frage 55: Als im Ergebnis vergleichbare Alternativen können Implantate mit Kochsalzlösungen als Füllmaterial in Frage kommen. Die von der Silikongummi-Hülle ausgehenden Risiken bleiben jedoch bestehen. Eine weitere Möglichkeit ist durch den Einsatz der Eigengewebsrekonstruktionen gegeben, bei denen Muskelgewebe aus dem Bauch oder dem Rückenbereich implantiert wird. Spezielle Forschungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 56 und 57): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich das ehemals als Schmier- und Dichtungsmittel für US-amerikanische Marineschiffe entwickelte Silikon verhält, wenn es durch Verschleiß der umhüllenden Plastiktasche in den menschlichen Körper gelangt? Auf welchen Gebieten und mit welchen Fragestellungen laufen derzeit Forschungen in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen dieser Produkte? Zu Frage 56: Über den Einsatz und die Eigenschaften der bei amerikanischen Marineschiffen eingesetzten Silikonverbindungen, die dort als Schmier- und Dichtungsmittel eingesetzt werden sollen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die die Implantate „umhüllende Plastiktasche" ist üblicherweise aus Silikongummi (Silikonkautschuk) hergestellt. Das Silikongel, das als Füllung eingesetzt wird, ist in der Medizin sehr gut untersucht und gilt allgemein als inert, d. h. nicht gesundheitsschädlich. Trotzdem sind gelegentlich Unverträglichkeiten aufgetreten im Sinne von Granulombildung, deren auslösende Funktion für Autoimmunphänomene zur Zeit diskutiert wird. Zu Frage 57: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 62): Welche sachlichen Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zur Privatisierung der Wetterdienste in der Bundesrepublik Deutschland, und gibt es bereits konkrete Planungen? Es gibt zur Zeit keine Planungen für eine Privatisierung des Deutschen Wetterdienstes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 65 und 66): Wie viele Städte oder Gemeinden haben sich jeweils in den letzten drei Jahren mit dem Wunsch nach Beratung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) direkt an das Bundesministerium für Verkehr gewandt? In wie vielen Fällen ist das Bundesministerium für Verkehr dabei bereits beratend tätig geworden im Zusammenhang mit der Planung von Investitionsobjekten in einer Kommune? Zu Frage 65: Beratungswünsche von Städten oder Gemeinden in bezug auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden häufig von Kommunalpolitikern bei Veranstaltungen vor Ort oder auch bei Besuchen im Bundesverkehrsministerium sowie auch schriftlich und fernmündlich gezielt an das Bundesverkehrsministerium herangetragen. Zuweilen geschieht dies auch durch Vermittlung von Bundestagsabgeordneten. Diese Anliegen werden aber nicht zahlenmäßig erfaßt. Zu Frage 66: Auch hierüber wird keine Statistik geführt. Der Bundesverkehrsminister sieht seine Aufgabe vielmehr darin, die Förderungsanträge, die zur end- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 6185' gültigen Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm seiner Zustimmung bedürfen, schnellstmöglich zu bearbeiten, damit die Investitionen insbesondere in den neuen Ländern wirksam werden können. Beratungswünschen, die die Förderung von Investitionsvorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz betreffen, wird in jedem Fall unter Wahrung der Planungshoheit der Kommunen und dei Durchführungskompetenzen der Länder beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mündlich oder schriftlich entsprochen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 68 und 69): Wäre die Bundesregierung bereit — im Blick auf die Errichtung des EG-Binnenmarktes Ende 1992 und im Geiste des europäischen Gedankens —, etwas für die Mobilität der nichtmotorisierten „Europäer" zu tun und Maßnahmen zu ergreifen, damit es zwischen Rheinland-Pfalz und dem Nachbarland Frankreich wieder eine Personenzugverbindung gibt? Wäre sie willens und in der Lage, die nötigen Aufwendungen, zum Beispiel für die Strecke Neustadt/Weinstraße — Strasbourg (für eine Bedienung im Zweistundentakt wäre hier maximal ein neues Fahrzeug anzuschaffen und der Oberbau zu verbessern) aus übergeordneten europäischen Gründen mit Sondermitteln zu finanzieren? Zu Frage 68: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, für die Mobilität der nichtmotorisierten „Europäer" Sorge zu tragen. Für Maßnahmen, die hierfür das bestehende Verkehrsangebot erweitern und verbessern sollen, muß eine ausreichende Wirtschaftlichkeit gegeben sein. Zu Frage 69: Diese Frage läßt sich erst beantworten, wenn sowohl der Bedarf als auch die Aufwendungen hinreichend geklärt sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 12/1958 Frage 72): Weshalb haben die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Flughafen Frankfurt AG am 13. Januar 1992 einem Beschluß zugestimmt, wonach die Option auf eine Nutzung des Flughafens Wiesbaden-Erbenheim im Ergebnis aufgegeben wurde? Zur Frage der Option auf eine Nutzung des heutigen Militärflugplatzes Wiesbaden-Erbenheim hat der Aufsichtsrat der Flughafen Frankfurt/Main AG keinen Beschluß gefaßt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) (Drucksache 12/1958 Fragen 73 und 74): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß durch eine Übernahme der Rhein-Main-Ah Base aus amerikanischer Hand die notwendige Kapazitätsentwicklung des RheinMain-Flughafens gesichert werden könnte? Aufgrund welcher Konzepte oder Überlegungen und mit welchen Ergebnissen wird die Möglichkeit beurteilt, durch die Verlagerung geeigneter Flugbewegungen auf benachbarte Flughäfen (Saarbrücken, Köln/Bonn, Nürnberg, Erfurt) bzw. kleinere Flugplätze im Rhein-Main-Gebiet (Erbenheim, Egelsbach, Griesheim u. a.) den Kapazitätsengpaß des Rhein-MainFlughafens zu bewältigen? Zu Frage 73: Die Einbeziehung des militärischen Teils des Flughafens Frankfurt in die zivile Erweiterungsplanung ist nicht aktuell, da die amerikanischen Streitkräfte vorläufig hier bleiben werden. Zu Frage 74: Der Flughafen Frankfurt stellt derzeit und nach fachlicher Einschätzung zumindest bis zum Jahre 2000 keinen Engpaß dar und ist für weiteren Luftverkehr aufnahmefähig. Überlegungen zur Verlagerung von Luftverkehr auf andere Flughäfen sind deshalb bisher nicht notwendig gewesen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/1958 Frage 81): Gedenkt die Bundesregierung, z. B. in Kooperation mit den Ländern, den Kommunen eine Hilfestellung bei der Erarbeitung von Kriterien, die bei Vertragsabschluß mit dem DSD zu berücksichtigen sind, zu erarbeiten und vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Hilfestellung dann noch rechtzeitig kommt? Der Bund und die Länder haben im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall — kurz LAGA genannt — eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit allen Fragen der Verpackungsverordnung und deren Umsetzung befaßt. Auf Vorlage. dieser Arbeitsgruppe hat das Plenum der LAGA bereits im November 1991 einen Katalog verabschiedet, der eine ganze Reihe von Forderungen an die DSD im Zusammenhang mit der Errichtung dualer Systeme in den Kommunen enthält. [n diesem Forderungskatalog sind auch die Positionen der kommunalen Spitzenverbände eingeflossen, die einen entsprechenden Katalog im November 1991 vorgestellt haben. Darüber hinaus haben die Länder den entsdrgungspflichtigen Körperschaften bereits Hinweise im Zusammenhang mit der nach § 6 Abs. 3 VerpackV erforderlichen Abstimmungserklärung zukommen lassen bzw. beabsichtigen entsprechende Hilfestellungen. Der Bundesumweltminister trägt im Rahmen der Arbeiten der speziellen LAGA-Arbeitsgruppe zur Verpackungsverordnung, in bilateralen 6186* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Gesprächen mit den Kollegen in den Ländern und Verantwortlichen in entsorgungspflichtigen Körperschaften zu dieser Hilfestellung wesentlich bei. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 82 und 83): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung aus der Verpakkungsverordnung heraus eine rechtliche Verpflichtung für Kommunen oder Kreise, die Einführung des Dualen Systems durch Verträge privater Entsorger mit der „Duales System Deutschland" zu dulden? Welche rechtlichen Konsequenzen für die Einführung des Dualen Systems in einem Bundesland hätte es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft einer Einführung des Dualen Systems nicht bereit ist zuzustimmen? Zu Frage 82: Nach § 6 Abs. 3 VerpackV haben Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Rücknahmeverpflichtung am Laden durch Errichtung freiwilliger Erfassungssysteme, die endverbrauchernah eingerichtet sind, zu ersetzen. Neben quantitativen Voraussetzungen für die Genehmigung solcher privater Erfassungssysteme ist den Belangen der entsorgungspflichtigen Körperschaften durch die Abstimmung nach § 6 Abs. 3 VerpackV Rechnung getragen. Da diese Abstimmung kein formal rechtliches Zustimmungserfordernis ist, kommt den entsorgungspflichtigen Körperschaften auch keine rechtliche Kompetenz zu, darüber zu bestimmen, wer Träger eines solchen freiwilligen Erfassungssystems wird. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß im Rahmen der Abstimmung zwischen DSD und entsorgungspflichtiger Körperschaft grundsätzlich auch Einvernehmen darüber herbeigeführt werden kann, wer vor Ort für die Entsorgung der gebrauchten Verkaufsverpackungen zuständig wird. Zu Frage 83: Kann zwischen dem Träger eines Dualen Systems und der entsorgungspflichtigen Körperschaft kein Konsens über das Abstimmungserfordernis nach § 6 Abs. 3 VerpackV herbeigeführt werden, so hat die für die Feststellung nach § 6 Abs. 3 Satz 6 VerpackV zuständige Landesbehörde hierüber zu entscheiden. Dann wird diese Behörde detailliert prüfen müssen, ob die Belange der entsorgungspflichtigen Körperschaft ihr Begehren rechtfertigen oder diese Belange auch bei der vom Antragsteller vorgesehenen Ausgestaltung des Dualen Systems ausreichend berücksichtigt sind. Insofern wird die zuständige Landesbehörde im fortbestehenden Dissens über die Abstimmung entscheiden. Für den Fall, daß eine entsorgungspflichtige Körperschaft jede Mitwirkung an einer Abstimmung verweigern sollte, z. B. weil sie in ihrem Entsorgungsgebiet selbst für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen sorgen will, scheint eine Entscheidung durch die Landesbehörde nicht notwendig. Sachgerecht erscheint in diesen Fällen, daß darauf verzichtet wird, in Gebieten solcher entsorgungspflichtiger Körperschaften duale Erfassungssysteme einzurichten. Im Hinblick auf die weiteren Voraussetzungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV und dem Anhang hierzu wäre dann der Flächenraum einer solchen entsorgungspflichtigen Körperschaft unberücksichtigt zu lassen. Anderenfalls würde dies dazu führen, daß eine einzelne entsorgungspflichtige Körperschaft die Errichtung eines freiwilligen Erfassungssystems für gebrauchte Verkaufsverpackungen im gesamten Bundesland verhindern könnte. Dies würde die Kornpetenzen entsorgungspflichtiger Körperschaften weit überschreiten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 84 und 85): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß bei Vertragsabschlüssen der „Duales System Deutschland" mit privaten Entsorgern solche Entsorgerfirmen berücksichtigt werden, die regionale Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit vorhandenen Sammel- und Verwertungssystemen haben? Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen zahlreicher Winzergenossenschaften, daß durch die neuen Regelungen der Verpackungsverordnung, die zur Einführung des Dualen Systems geführt haben, Weinpfandflaschen und die neuen wiederbefüllbaren Flaschen nach Euronorm vom Markt gedrängt werden? Zu Frage 84: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, bei der Wirtschaft darauf hinzuwirken, von der Option der Errichtung dualer Erfassungssysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV Gebrauch zu machen. Insofern ist es auch nicht Aufgabe der Bundesregierung, bei der Ausgestaltung etwaiger freiwilliger Erfassungssysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen Einfluß darauf zu nehmen, wer die Entsorgung vor Ort durchführt. Der Bundesregierung ist andererseits bekannt, daß die Duales System Deutschland GmbH im Hinblick auf den notwendigen schnellen Aufbau freiwilliger Erfassungssysteme sowie auf die Effizienz solcher Systeme vor Ort darauf bedacht ist, Verträge mit solchen kommunalen Eigenbetrieben bzw. privaten Entsorgern zu schließen, die bislang bereits im Gebiet der jeweiligen entsorgungspflichtigen Körperschaft mit der Entsorgung betraut waren. Zu Frage 85: Nein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch im Bereich des Weins der bisherige Bestand an Mehrwegflaschen beibehalten werden wird. Dies ist im Hinblick auf die Verpflichtung aus § 9 Abs. 2 VerpackV von besonderer Bedeutung. Denn nur wenn die Durchschnittsquote von 72 % Mehrweganteil für alle Massengetränke incl. Wein eingehalten wird, können Getränkeverpackungen von der Rück- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 6187' nahmeverpflichtung am Laden befreit und in sogenannte Duale Systeme eingebracht werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Klaus Lennartz (SPD) (Drucksache 12/1958 Frage 86): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Entschließungsantrag des Bundesrates geforderten ergänzenden Verordnungen zur Verpackungsverordnung vorzulegen? Bundesumweltminister Prof. Dr. Töpfer hat im Dezember 1991 den Entwurf zu einer Verordnung zur Förderung von Getränkemehrwegsystemen vorgestellt. Dieser Entwurf wird zur Zeit mit den Bundesressorts abgestimmt. Danach wird der Entwurf mit den Ländern und den Wirtschaftsbeteiligten erörtert werden. Hiernach wird das Bundeskabinett darüber befinden. Der Entwurf für eine Verordnung über die Rücknahme und Verwertung von Druckerzeugnissen wird zur Zeit im Bundesumweltministerium vorbereitet. Hinsichtlich vom Bundesrat geforderter Regelungen zum Verbot ökologisch bedenklicher Verpackungen hat der Bundesumweltminister den Bundesländern vorgeschlagen, im Rahmen einer Bund-LänderArbeitsgruppensitzung konkret zu erörtern, welche Materialien als ökologisch bedenklich einzustufen und welche als eine die weitestgehende Abfallvermeidung und Abfallverwertung gefährdend anzusehen sein sollen. Der Bundesumweltminister geht davon aus, daß im Rahmen einer solchen gemeinsamen Erörterung zwischen Bund und Ländern Vorschläge zu einer entsprechenden Regelung vorgelegt werden können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 87 und 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeit als Entwurf vorliegende EG-Verpackungsrichtlinie? Wie beurteilt die Bundesregierung den eindeutigen Vorrang von Einwegverpackungen in der Verpackungsrichtlinie im Hinblick auf den vor kurzem vorgelegten Entwurf einer Getränkemehrwegverordnung? Zu Frage 87: Ein offizieller Entwurf einer EG-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß die EG-Kommission derzeit an einem solchen Entwurf arbeitet. Bekannt ist der Bundesregierung ferner ein zweiter Vorschlag für eine entsprechende EG-Richtlinie. Dieser Vorschlag enthält eine ganze Reihe von Elementen, die auch in der deutschen Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 enthalten sind. So wird in diesem Vorschlag u. a. zum Ausdruck gebracht, daß künftig diejenigen, die für die Produktion und das Inverkehrbringen von Verpackungen ursächlich sind, auch Verantwortlichkeit für die Entsorgung solcher gebrauchter Verpakkungen übernehmen sollen. Andererseits läßt dieser Vorschlag doch auch in einer ganzen Reihe von Punkten zu wünschen übrig: Nach Vorstellung des Bundesumweltministers ist es z. B. erforderlich, Mehrwegverpackungen deutlicher Vorrang gegenüber Einwegverpackungen einzuräumen, ferner gilt es, der stofflichen Verwertung noch stärkeren Vorrang vor einer thermischen Behandlung mit energetischer Nutzung zuzuordnen. Ferner erachtet der Bundesumweltminister Regelungen zur Einrichtung eines Fonds zur Handhabung von Verpackungsabfällen, umfangreiche Dateninformationssysteme und weitreichende Notifizierungspflichten nicht als sinnvoll. Die Bundesregierung wird bei der Beratung eines entsprechenden Richtlinienentwurfs die mit der Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 gesetzten rechtlichen Standards auch EG-weit vertreten. Zu Frage 88: Wie bereits in der Antwort auf die vorangegangene Frage deutlich gemacht, wird die Bundesregierung auch EG-weit für die Umweltschutzanforderungen eintreten, die sie national für notwendig erachtet. Dies gilt gerade im Hinblick auf in der Bundesrepublik bewährte Getränkemehrwegsysteme. Deren Bestandsschutz wurde in der VerpackV vom 12. Juni 1991 gesichert; durch den im Dezember 1991 vorgestellten Entwurf einer GetränkemehrwegV sollen diese wiederbefüllbaren Getränkeverpackungen weiter gefördert werden. Der Bundesumweltminister hatte allerdings bereits bei der Vorstellung des Entwurfs einer Verordnung zur Förderung von Getränkemehrwegsystemen deutlich gemacht, daß entsprechende Regelungen bei der EG notifizierungsbedürftig sind. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/1958 Frage 89): Weshalb war die Bundesregierung angesichts ihrer Verpflichtung, die Interessen deutscher Staatsbürger wahrzunehmen, bislang nicht bereit, die Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibung vieler Millionen Deutscher aus ihrer angestammten Heimat durch eine Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag feststellen zu lassen, zumal die Bundesregierung die Frage des Eigentums der Deutschen aus den Vertreibungsgebieten bislang ausdrücklich offengehalten (im Vertrag mit Polen bewußt nicht abschließend geregelt) hat, und das Verfahren beim Internationalen Gerichtshof nur als Staatenklage zulässig ist, so daß den betroffenen Vertriebenen der unmittelbare Weg zum Gerichtshof verwehrt bleibt? Einer derartige Klage beim Internationalen Gerichtshof stünde entgegen, daß die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 36 IGH-Statut dafür bei keiner der Parteien vorliegen. 6188* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Januar 1992 Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 90 und 91): Treffen Meldungen verschiedener Nachrichtenagenturen zu, wonach die jugoslawische Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland beschuldigt, am 19. Dezember 1991 60 Panzer und vier Haubitzen nach Rijeka geliefert zu haben? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, aus welchen Quellen dieses Kriegsgerät stammt und wer die Lieferung veranlaßt hat? Zu Frage 90: Die Behauptung solcher Lieferungen ist falsch. Es trifft zu, daß am 2. Januar 1992 der deutschen VN-Vertretung in New York der Text eines Memorandums der jugoslawischen Bundesregierung übergeben wurde, in dem neben anderen Staaten (namentlich erwähnt werden Ungarn und Österreich) auch die Bundesrepublik beschuldigt wird, gegen das vom Sicherheitsrat der VN verhängte Waffenembargo verstoßen zu haben. Dieses Memorandum ließ die jugoslawische Bundesregierung auch beim Treffen hoher Beamter der KSZE-Staaten, das vom 8.-10. Januar in Prag stattfand, zirkulieren. Vorgeworfen wird der Bundesrepublik u. a., 60 Panzer über den Hafen von Rijeka geliefert zu haben. Vier 203 mm-Haubitzen sollen über Österreich nach Kroatien gelangt sein. Zu Frage 91: Die Bundesregierung hat die von jugoslawischer Seite wegen angeblicher Verletzung des VN-Embargos erhobenen Vorwürfe eingehend überprüft. Dabei haben sich keinerlei Hinweise auf solche Lieferungen aus Deutschland ergeben. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (Drucksache 12/1958 Fragen 92 und 93): Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung aufgrund der völlig veränderten Weltlage, um mit anderen Staaten gemeinsam Mitverantwortung im Weltsicherheitsrat zu tragen, in dem die entscheidenden Beschlüsse zur Friedenssicherung in der Welt getroffen werden, zumal ein deutscher Beitrag zu dieser Friedenssicherung erwartet wird? Sieht die Bundesregierung angesichts der völlig veränderten Weltlage jetzt eine Notwendigkeit zu einer Satzungsänderung der Artikel 53 und 107 der UNO-Charta (der sogenannten „Feindstaatenklauseln"), zumal ein deutscher Beitrag zur Friedenssicherung in der Welt durch die Vereinten Nationen erwartet wird? Zu Frage 92: Der Bundeskanzler hat öffentlich erklärt, er sei strikt dagegen, die Frage einer deutschen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat von uns aus auf die Tagesordnung zu bringen. Es obliegt den EG-Partnern, die auch dem VN-Sicherheitsrat angehören, die Positionen und Interessen der Gemeinschaft dort zu vertreten. An der vorhergehenden Meinungsbildung wirkt die Bundesregierung aktiv mit. Darüber hinaus macht die Bundesregierung von den Möglichkeiten Gebrauch, die auch einem Nichtmitglied zur Verfügung stehen, um auf die Arbeit des Sicherheitsrates Einfluß zu nehmen. Zu Frage 93: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die sogenannten „Feindstaatenklauseln" spätestens mit dem Beitritt der deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen gegenstandslos geworden sind. Mit dem Inkrafttreten der abschließenden Regelung, durch die die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet wurden, gilt dies erst recht. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1958 Frage 94): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, dem griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis die Zusicherung gegeben haben, daß sie sich einer völkerrechtlichen Anerkennung Mazedoniens durch die Europäische Gemeinschaft widersetzen würden, wie Agenturmeldungen berichten (Agenturübersicht des Bundespresseamtes NSP AUSL/15. Januar 1992)? Diese Behauptung trifft nicht zu. Derzeit prüft die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern die Frage einer völkerrechtlichen Anerkennung der Republik Makedonien durch die Bundesrepublik Deutschland und die anderen EG-Staaten auf der Grundlage der Beschlüsse der EG-Außenminister vom 16. Dezember 1991. Dabei werden selbstverständlich die Interessen des EG-Partners und Nachbarn Makedoniens Griechenland miteinbezogen. Diese Haltung wurde dem griechischen Ministerpräsidenten am 14. Januar 1992 verdeutlicht.
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    Rede von Elke Ferner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, als dieses Teilstück der A 8 in den Bundesverkehrswegeplan in die Stufe „vordringlicher Bedarf" aufgenommen worden ist, war damals schon bekannt, daß die Bausumme für dieses Autobahnteilstück die Mittel, die über Quote dem Saarland zufließen, wesentlich übersteigen werden. Warum hat man dann, wenn die Finanzierung jetzt plötzlich nicht gesichert ist — das war ja damals schon absehbar —, dieses Stück überhaupt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen?
    Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Das war eine Entscheidung des Deutschen Bundestages, wie Sie wissen, und die hat ein Mitglied der Bundesregierung nicht zu kritisieren.
    Zum zweiten. Ich habe Ihnen in meiner Antwort auf Ihre Frage dargelegt, daß wir die neuerlichen Finanzierungsvorstellungen der saarländischen Regierung in unserem Haus überprüfen. Hier werden Prioritäten angeboten, über die wir nachzudenken haben.


Rede von Renate Schmidt
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Eine Zusatzfrage.

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    Rede von Elke Ferner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn Sie bei den Überlegungen in Ihrem Haus, Herr Staatssekretär, zu einem für das Saarland negativen Ergebnis kommen, wie schätzen Sie dann die Chancen ein, mit dem Bau dieses Teilstücks der A 8 zu beginnen? Wenn andere Maßnahmen vorgezogen werden, werden diese unter Umständen auch nicht im Haushaltsjahr 1992 abgeschlossen sein und dann über die nächsten Haushaltsjahre Mittel in Anspruch nehmen.
    Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Wir sollten, Frau Kollegin, das Ergebnis dieser Prüfung jetzt nicht vorwegnehmen. Ich glaube, wir würden dem Projekt insgesamt keinen guten Dienst erweisen.