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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/71 BundestagDeutscher Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/1869) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/988) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 6003 B Edgar Meister, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 6005 B Martin Grüner FDP 6007 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6008 A Eike Ebert SPD 6008 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 6010B Gunnar Uldall CDU/CSU 6011B Dr. Norbert Wieczorek SPD 6013A, B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verwaltungsaufbau in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/176, 12/916) Rolf Schwanitz SPD 6014 C Werner H. Skowron CDU/CSU 6016A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6017 D Heinz-Dieter Hackel FDP 6019B Jochen Welt SPD 6020 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 6022 D Dr. Jürgen Schmieder FDP 6024 B Gisela Schröter SPD 6026 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 6028 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6029 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Wolfgang Thierse, Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Historische Museum (Drucksache 12/736) Dieter Schloten SPD 6032 A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6033 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6034 B Dr. Jürgen Starnick FDP 6034 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6035 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6037* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6038* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6003 71. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 17.01.92 Braband, Jutta PDS/LL 17.01.92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 17.01.92 Dr. von Bülow, Andreas SPD 17.01.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 17.01.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 17.01.92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.01.92 Herta Dr. Diederich (Berlin), SPD 17.01.92 Nils Dörflinger, Werner CDU/CSU 17.01.92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 17.01.92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17.01.92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.01.92* Gallus, Georg FDP 17.01.92 Gattermann, Hans H. FDP 17.01.92 Dr. Gautier, Fritz SPD 17.01.92 Dr. Glotz, Peter SPD 17.01.92 Graf, Günter SPD 17.01.92 Grünbeck, Josef FDP 17.01.92 Günther (Plauen), FDP 17.01.92 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 17.01.92 Haack (Extertal), SPD 17.01.92 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 17.1.92 (Großhennersdorf), Gottfried Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.92 Dr. Haussmann, Helmut FDP 17.01.92 Heistermann, Dieter SPD 17.01.92 Henn, Bernd fraktionslos 17.01.92 Heyenn, Günther SPD 17.01.92 Dr. Hoffacker, Paul CDU/CSU 17.01.92 Hollerith, Josef CDU/CSU 17.01.92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.01.92 Huonker, Gunter SPD 17.01.92 Iwersen, Gabriele SPD 17.01.92 Jaunich, Horst SPD 17.01.92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 17.01.92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.01.92 Dr. Kappes, CDU/CSU 17.01.92 Franz-Hermann Kastner, Susanne SPD 17.01.92 Klein (München), Hans CDU/CSU 17.01.92 Klemmer, Siegrun SPD 17.01.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.01.92 Krause, Rudolf CDU/CSU 17.01.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17.01.92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17.01.92 Kubicki, Wolfgang FDP 17.01.92 Lamers, Karl CDU/CSU 17.01.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 17.01.92 Lüder, Wolfgang FDP 17.01.92 Matschie, Christoph SPD 17.01.92 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 17.01.92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 17.01.92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 17.01.92 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 17.01.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17.01.92* Müller (Pleisweiler), SPD 17.01.92 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 17.01.92 Neumann (Bremen), CDU/CSU 17.01.92 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 17.01.92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.01.92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 17.01.92* Rawe, Wilhelm CDU/CSU 17.01.92 Rempe, Walter SPD 17.01.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 17.01.92 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 17.01.92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17.01.92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 17.01.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno FDP 17.01.92 Dr. Schneider CDU/CSU 17.01.92 (Nürnberg), Oscar Seibel, Wilfried CDU/CSU 17.01.92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 17.01.92 Seiler-Albring, Ursula FDP 17.01.92 Dr. Semper, Sigrid FDP 17.01.92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 17.01.92 Stockhausen, Karl CDU/CSU 17.01.92 Stübgen, Michael CDU/CSU 17.01.92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 17.01.92 Voigt (Frankfurt), SPD 17.01.92 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 17.01.92 Vosen, Josef SPD 17.01.92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 17.01.92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 17.01.92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Zurheide, Burkhard FDP 17.01.92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 638. Sitzung vom 19. Dezember 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (BundeswehrbeamtenanpassungsgesetzBwBAnpG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwer- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6039* dende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. 10. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß die von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderten Personalstellen in dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1992 nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt sind. Personalreserven bestehen im Sekretariat des Bundesrates nicht. Die in die Haushaltsberatungen 1992 eingebrachten Stellenanforderungen des Bundesrates sind daher in vollem Umfang zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit seines Sekretariats unbedingt erforderlich. 11. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz zwei voneinander unabhängige Verfassungsorgane mit jeweils besonderen Aufgabenstellungen. Die Ablehnung der Stellenanforderungen des Bundesrates durch den Deutschen Bundestag ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Das ist mit dem Verhältnis der beiden gesetzgebenden Körperschaften zueinander nicht vereinbar. 12. Die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates fällt mit der erneuten großzügigen Bewilligung von Stellen für den Deutschen Bundestag zusammen. Der Bundesrat sieht seine Aufgabe als an der Haushaltsgesetzgebung Beteiligter nicht darin, den Personalbedarf des anderen Gesetzgebungsorgans zum Gegenstand einer eigenen, abweichenden Beurteilung zu machen. Er erwartet allerdings, daß seine Anforderungen in Zukunft ebenso behandelt werden. 13. Um eine Verzögerung des Inkrafttretens des dringend erforderlichen Haushaltsgesetzes zu vermeiden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er wird allerdings in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, daß er die zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit erforderlichen Haushaltsmittel erhält. Zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwerdende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. Zum Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sah, rechtzeitig unter Einhaltung der vom Einigungsvertrag gesetzten Fristen den Entwurf eines Kriegsfolgenabschlußgesetzes vorzulegen, und nun zu der Lösung einer Verlängerung der Übergangsregelungen gegriffen werden muß. Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten, in dem Gesetz auch zu Regelungen zu kommen, die die privilegierte Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Ende der Nachkriegszeit und Wegfall des Vertreibungsdruckes in einem absehbaren Zeitraum zum Ende bringen. Der Bundesrat hält eine solche Regelung — eingebettet in eine zukunftsweisende Zuwanderungspolitik — für dringend notwendig. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig einleitet. Zum Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung haben muß. Angesichts der Tatsache, daß sowohl im Bundesbereich (z. B. Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) als auch in den fünf neuen Ländern ein auf lange Zeit nicht zu befriedigender Bedarf an qualifiziertem Verwaltungs- und Führungspersonal bestehen wird, muß in jedem Falle der anderweitige Einsatz geprüft werden. Die Entlassung tausender von Bundeswehrbeamten und Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand würde in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis stoßen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Ländern und Gemeinden einen Anreiz geben, betroffene Beamte zu übernehmen. Dies könnte z. B. in der Weise geschehen, daß der Bund den Ländern und Gemeinden während der aktiven Verwendung Personalkosten in Höhe von z. B. 90 v. H. des im Fall der Zurruhesetzung zu zahlenden Ruhegehalts erstattet und sich an den später anfallenden Versorgungsausgaben angemessen beteiligt. Gegebenenfalls wäre auch eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenzenverordnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz denkbar. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/1045 Drucksache 12/1184 Drucksache 12/1228 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/447 Drucksache 12/594 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/8267 Drucksache 12/47 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/203 EG-Ausschuß Drucksache 11/8539 Drucksache 12/45 Drucksache 12/948 Drucksache 12/949 Drucksache 12/999 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 167, 169 Drucksache 12/1449 Nrn. 2.9, 2.11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun hat das Wort der Kollege Dr. Jürgen Schmieder.


Rede von Dr. Jürgen Schmieder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man den Stand des Verwaltungsaufbaus in den neuen Ländern analysiert, dann liegt der Schwerpunkt der Betrachtung sicher auf den kommunalen und den Landesverwaltungen, auf die ich gleich zurückkommen werde; aber selbstverständlich verdienen auch
andere öffentliche Verwaltungen in die Betrachtungen einbezogen zu werden.
Ich darf mich hier zuerst einigen konkreten Beispielen aus anderen öffentlichen Verwaltungen zuwenden.
Voranstehen soll eine Einschätzung der Situation in der Behörde des Sonderbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR — kurz: Gauck-Behörde —, denn das scheint mir wesentlich zu sein. Bedingt dadurch, daß seit dem 1. Januar dieses Jahres das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft ist, ist diese Behörde wieder einmal in das öffentliche Interesse gerückt. Bei Gauck wurde in den ersten Tagen des Jahres eine große Leistung vollbracht. Die Behörde hat gezeigt, daß sie in der Lage war, die inhaltliche Umsetzung eines neuen, umfassenden Gesetzes vom ersten Tag seiner Gültigkeit an zu ermöglichen.
Welche andere Behörde kann darauf verweisen, daß beim Einführen einer Neuerung am ersten Tag alles klappt? Hierbei muß unbedingt berücksichtigt werden, daß die Behörde im Moment noch weit von ihrer zugebilligten Soll-Stärke entfernt und auf die Unterstützung durch andere Behörden angewiesen ist.
In der Gauck-Behörde arbeiten seit dem 1. Januar rund 940 Mitarbeiter und rund 170 abgeordnete Mitarbeiter; einerseits ist das also noch nicht einmal ein Drittel der Soll-Stärke, andererseits sind unter den genannten Mitarbeitern per 1. Januar 1992 rund 300 neue Mitarbeiter. Es ist also schon verwunderlich, daß die Behörde zu solchen Leistungen fähig ist. Aber die Mitarbeiterzahl verrät natürlich auch, daß die Behörde auf Verschleiß fährt und die Leistungsgrenzen sicher schnell erreicht sind.
Im letzten Jahr gingen fast 330 000 Anträge auf Überprüfung ein, und dieses Jahr sind es täglich zwischen 3 000 und 4 000 Anträge. Beim Aufbau der Behörde besteht also dringend Handlungsbedarf. Da die Zustimmung des Bundesrats zum Stasi-Unterlagen-Gesetz erst am 18. Dezember 1991 erfolgte, konnte erst ab diesem Termin mit dem ernsthaften Aufbau der Behörde begonnen werden.
Hinzu kommt: Die Behörde kann nur in dem Maße wachsen, wie sie auch in der Lage ist, jeder Neueinstellung einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Viele Liegenschaften können noch nicht bezogen werden oder stehen noch nicht zur Verfügung. Hier ist nicht nur die Behörde gefragt, sondern hier geht es auch um die örtliche Unterstützung durch die Landesregierungen und die Regierungspräsidien.
Übrigens: Die Tatsache, daß die Antragsformulare zwischenzeitlich ausgegangen waren, hängt mit der Risikobereitschaft der Behörde zusammen. Ehrlich gesagt: Ich hätte nicht in der Haut des verantwortlichen Beamten stecken wollen, wenn der Fall eingetreten wäre, daß der Bundesrat dem Gesetz rund zehn Tage vor dem Inkrafttreten nicht zugestimmt hätte, von diesem Beamten aber schon vorher der Druck von 100 000 Antragsformularen beantragt wurde. Man konnte eben nicht zwingend davon ausgehen, daß der Bundesrat dem Gesetz vollinhaltlich zustimmt.



Dr. Jürgen Schmieder
Die Antragsteller sollten hierbei beachten, daß die Abarbeitung der schon gestellten Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Deshalb fallen ein paar Tage Verzögerung bei der bloßen Antragstellung nicht ins Gewicht.
Ärgerlich ist allerdings, daß in einigen Landkreisen keine Anträge zur Verfügung stehen. Hier sollte die Behörde eng mit den Meldestellen der Polizei zusammenwirken, wie es beispielsweise im Regierungsbezirk Chemnitz praktiziert wird. Denn jeder Bürger, der einen Antrag stellen möchte, braucht eine Meldebescheinigung der Polizei und muß diese Stellen daher ohnehin anlaufen. Auf diese Weise entfallen für die Bürger viele Belastungen, die sie sonst auf sich nehmen müßten, nur um in den Besitz eines Antrags zu gelangen.
Bevor ich mich den Kommunen zuwende, noch ein Wort zum Aufbau der Verwaltungen der Staatsunternehmen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den zügigen Aufbau leistungsfähiger öffentlicher Verwaltungen in den neuen Bundesländern verstärkt zu unterstützen. Wo könnte sie es besser tun als in den von ihr geleiteten Unternehmen? Ich erwähne das Beispiel Deutsche Bundespost: Postdienst und Postbank. Gerade in dieser Woche erhielten wir im Postausschuß großzügig Auskunft über die Steigerung der Leistungsfähigkeit dieser beiden Unternehmensbereiche. Bekannt ist, daß im Bereich der gelben Post in den letzten 40 Jahren in der ehemaligen DDR mit zu vielen Arbeitskräften, primitiven Arbeitsmethoden und vorsintflutlichen Gerätschaften gewurstelt wurde. Also mußten Veränderungen her. Man flüchtete sich in Personalabbau. — Prima!
Was ist das Ergebnis? In der Hauptstadt Berlin wird in einigen Straßen nur alle zwei Tage Post zugestellt. Hier und da werden mehrere Dörfer, die eine gemeinsame Poststelle hatten, durch die Schließung des Postschalters und damit auch durch die Verschließung des einzigen öffentlichen Telefons, das sich im Postraum befand, von der Außenwelt völlig abgetrennt. In Chemnitz werden ganze Neubaugebiete meist erst nachmittags mit Post und Zeitungen versorgt. Die eingeleitete Schrittfolge scheint also nicht gerade die richtige gewesen zu sein.
Die von den Vertretern der Unternehmensbereiche vorgetragenen Vorstellungen waren für mich die besten Argumente für die beschleunigte Durchführung der Postreform II, damit in den Unternehmen endlich marktwirtschaftlich effizient gearbeitet wird.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Hinzu kommt, daß beide Unternehmensbereiche offenbar keinen leichten Umgang miteinander haben; denn bei der Gewährung von Postbankdiensten an den Postschaltern in den neuen Ländern tut man sich sehr schwer.
Gleichzeitig muß ich noch darauf hinweisen, daß insbesondere in der Unternehmensführung Postdienst bei der Beurteilung der Spezies „Ossi" offenbar von falschen Denkansätzen ausgegangen wird. Der vorexerzierte Umgang mit den Angestellten zeigt, daß man die Ossis als Versuchskaninchen oder, treffender gesagt, als Menschen zweiter Klasse sieht.
Nun zum Aufbau der öffentlichen Verwaltungen in den Kommunen und Ländern. Hier habe ich das Land Sachsen und meine Heimatstadt Chemnitz im Blickfeld. Sicherlich laufen hier großzügige Unterstützungsprogramme, initiiert durch Bund und Länder. Der Bund stellt Mittel zur Förderung des Personalaustausches, zur Durchführung von Aus- und Fortbildungen zur Verfügung. Auch gibt es vielfältige Unterstützung im städtepartnerschaftlichen Bereich. Das alles klingt gut. Aber es bleibt zu beleuchten: Wie wird das alles umgesetzt, und wie fruchtet es?
Der Bund organisiert im Bereich der Justiz die Mitfinanzierung von Abordnungen von Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Urkundenbeamten. Damit werden diese Gremien schrittweise arbeitsfähig. Vor Ort wird aber beklagt, daß immer noch eine erhebliche Unterbesetzung vorherrscht. Außerdem gibt es nicht selten Probleme mit der Unterbringung. Die Kommunen im Osten nehmen die abgeordnete Hilfe vielfach gern an, finden aber meist keine Möglichkeiten der Unterbringung. Die Folge sind erhebliche Belastungen der Beteiligten, bis hin in den persönlichen und familiären Bereich.
Das gilt nicht nur für abgeordnete Mitarbeiter im Bereich der Justiz, sondern leider eben auch für andere Ämter, insbesondere für die Kommunalverwaltungen selbst.
Die abgeordneten und in der Regel hilfswilligen Mitarbeiter finden vor Ort meist verzwickte, unübersichtliche Strukturen und eine weit überzogene Personalstärke vor. Auf Grund dieser Unübersichtlichkeit und anderer Mängel besteht in den Verwaltungen oft die Möglichkeit, daß jeder Amtsleiter bzw. fast jeder Mitarbeiter seine eigenen politischen Entscheidungen trifft, manchmal noch am jeweiligen Parlament vorbei.
Es ist vielfach noch der alte Personalbestand vorhanden, der entweder geblieben ist oder aus anderen Bereichen umgesetzt wurde. Zum anderen wurden oft neue Mitarbeiter eingestellt, die zwar den angewandten Einstellungskriterien entsprachen, aber vorher in völlig anderen Bereichen tätig waren und bestimmte Dinge und Vorgänge nicht beherrschen. Somit wird klar, warum manche Bürgermeister mit ihren Beigeordnetengremien oder an ihren Beigeordnetengremien scheitern müssen.
Zum Beispiel in Chemnitz: Die Stadtverwaltung dieser mit rund 300 000 Einwohnern drittgrößten Stadt im Freistaat Sachsen hat — einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen — laut Veröffentlichung der örtlichen Presse —18 000 Mitarbeiter. Eine vergleichbare Stadt im Altbundesgebiet hätte nur etwa 6 000 Bedienstete.
Hinzu kommt in den Kommunen der neuen Länder noch der Parteienkrieg. Oft existieren riesenhafte, für westliches Verständnis unvorstellbare Koalitionen. Nachdem man jetzt fast zwei Jahre koaliert hat, ist man miteinander fertig. Aus dieser Situation heraus ist man selbstverständlich nicht in der Lage, die Struktur in der Verwaltung zu straffen oder sich um die Belange der Bürger zu kümmern, geschweige denn, irgend etwas voranzubringen. Man hat ja mit sich selbst zu tun.



Dr. Jürgen Schmieder
Unter anderem dies nahm die FDP am Anfang dieses Jahres in Chemnitz zum Anlaß, aus der bestehenden Koalition auszutreten, wobei sie auch das bisher Erreichte unter Kritik stellte. Sie sah keine Möglichkeit mehr, mit den bisherigen Partnern zu vernünftigen Veränderungen zu kommen.

(Martin Göttsching [CDU/CSU]: Genauso ist es, sehr richtig!)

Die einzigen Reaktionen, die eintraten, waren, daß versucht wurde, die FDP-Abgeordneten zu anderen Fraktionen abzuwerben, und daß der Wahlsieger CDU ein Gesprächsangebot der FDP ablehnte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, würden Sie bitte zum Schluß kommen.