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    Plenarprotokoll 12/71 BundestagDeutscher Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/1869) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/988) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 6003 B Edgar Meister, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 6005 B Martin Grüner FDP 6007 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6008 A Eike Ebert SPD 6008 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 6010B Gunnar Uldall CDU/CSU 6011B Dr. Norbert Wieczorek SPD 6013A, B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verwaltungsaufbau in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/176, 12/916) Rolf Schwanitz SPD 6014 C Werner H. Skowron CDU/CSU 6016A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6017 D Heinz-Dieter Hackel FDP 6019B Jochen Welt SPD 6020 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 6022 D Dr. Jürgen Schmieder FDP 6024 B Gisela Schröter SPD 6026 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 6028 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6029 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Wolfgang Thierse, Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Historische Museum (Drucksache 12/736) Dieter Schloten SPD 6032 A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6033 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6034 B Dr. Jürgen Starnick FDP 6034 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6035 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6037* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6038* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6003 71. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 17.01.92 Braband, Jutta PDS/LL 17.01.92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 17.01.92 Dr. von Bülow, Andreas SPD 17.01.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 17.01.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 17.01.92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.01.92 Herta Dr. Diederich (Berlin), SPD 17.01.92 Nils Dörflinger, Werner CDU/CSU 17.01.92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 17.01.92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17.01.92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.01.92* Gallus, Georg FDP 17.01.92 Gattermann, Hans H. FDP 17.01.92 Dr. Gautier, Fritz SPD 17.01.92 Dr. Glotz, Peter SPD 17.01.92 Graf, Günter SPD 17.01.92 Grünbeck, Josef FDP 17.01.92 Günther (Plauen), FDP 17.01.92 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 17.01.92 Haack (Extertal), SPD 17.01.92 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 17.1.92 (Großhennersdorf), Gottfried Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.92 Dr. Haussmann, Helmut FDP 17.01.92 Heistermann, Dieter SPD 17.01.92 Henn, Bernd fraktionslos 17.01.92 Heyenn, Günther SPD 17.01.92 Dr. Hoffacker, Paul CDU/CSU 17.01.92 Hollerith, Josef CDU/CSU 17.01.92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.01.92 Huonker, Gunter SPD 17.01.92 Iwersen, Gabriele SPD 17.01.92 Jaunich, Horst SPD 17.01.92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 17.01.92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.01.92 Dr. Kappes, CDU/CSU 17.01.92 Franz-Hermann Kastner, Susanne SPD 17.01.92 Klein (München), Hans CDU/CSU 17.01.92 Klemmer, Siegrun SPD 17.01.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.01.92 Krause, Rudolf CDU/CSU 17.01.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17.01.92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17.01.92 Kubicki, Wolfgang FDP 17.01.92 Lamers, Karl CDU/CSU 17.01.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 17.01.92 Lüder, Wolfgang FDP 17.01.92 Matschie, Christoph SPD 17.01.92 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 17.01.92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 17.01.92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 17.01.92 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 17.01.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17.01.92* Müller (Pleisweiler), SPD 17.01.92 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 17.01.92 Neumann (Bremen), CDU/CSU 17.01.92 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 17.01.92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.01.92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 17.01.92* Rawe, Wilhelm CDU/CSU 17.01.92 Rempe, Walter SPD 17.01.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 17.01.92 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 17.01.92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17.01.92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 17.01.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno FDP 17.01.92 Dr. Schneider CDU/CSU 17.01.92 (Nürnberg), Oscar Seibel, Wilfried CDU/CSU 17.01.92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 17.01.92 Seiler-Albring, Ursula FDP 17.01.92 Dr. Semper, Sigrid FDP 17.01.92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 17.01.92 Stockhausen, Karl CDU/CSU 17.01.92 Stübgen, Michael CDU/CSU 17.01.92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 17.01.92 Voigt (Frankfurt), SPD 17.01.92 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 17.01.92 Vosen, Josef SPD 17.01.92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 17.01.92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 17.01.92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Zurheide, Burkhard FDP 17.01.92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 638. Sitzung vom 19. Dezember 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (BundeswehrbeamtenanpassungsgesetzBwBAnpG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwer- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6039* dende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. 10. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß die von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderten Personalstellen in dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1992 nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt sind. Personalreserven bestehen im Sekretariat des Bundesrates nicht. Die in die Haushaltsberatungen 1992 eingebrachten Stellenanforderungen des Bundesrates sind daher in vollem Umfang zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit seines Sekretariats unbedingt erforderlich. 11. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz zwei voneinander unabhängige Verfassungsorgane mit jeweils besonderen Aufgabenstellungen. Die Ablehnung der Stellenanforderungen des Bundesrates durch den Deutschen Bundestag ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Das ist mit dem Verhältnis der beiden gesetzgebenden Körperschaften zueinander nicht vereinbar. 12. Die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates fällt mit der erneuten großzügigen Bewilligung von Stellen für den Deutschen Bundestag zusammen. Der Bundesrat sieht seine Aufgabe als an der Haushaltsgesetzgebung Beteiligter nicht darin, den Personalbedarf des anderen Gesetzgebungsorgans zum Gegenstand einer eigenen, abweichenden Beurteilung zu machen. Er erwartet allerdings, daß seine Anforderungen in Zukunft ebenso behandelt werden. 13. Um eine Verzögerung des Inkrafttretens des dringend erforderlichen Haushaltsgesetzes zu vermeiden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er wird allerdings in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, daß er die zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit erforderlichen Haushaltsmittel erhält. Zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwerdende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. Zum Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sah, rechtzeitig unter Einhaltung der vom Einigungsvertrag gesetzten Fristen den Entwurf eines Kriegsfolgenabschlußgesetzes vorzulegen, und nun zu der Lösung einer Verlängerung der Übergangsregelungen gegriffen werden muß. Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten, in dem Gesetz auch zu Regelungen zu kommen, die die privilegierte Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Ende der Nachkriegszeit und Wegfall des Vertreibungsdruckes in einem absehbaren Zeitraum zum Ende bringen. Der Bundesrat hält eine solche Regelung — eingebettet in eine zukunftsweisende Zuwanderungspolitik — für dringend notwendig. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig einleitet. Zum Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung haben muß. Angesichts der Tatsache, daß sowohl im Bundesbereich (z. B. Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) als auch in den fünf neuen Ländern ein auf lange Zeit nicht zu befriedigender Bedarf an qualifiziertem Verwaltungs- und Führungspersonal bestehen wird, muß in jedem Falle der anderweitige Einsatz geprüft werden. Die Entlassung tausender von Bundeswehrbeamten und Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand würde in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis stoßen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Ländern und Gemeinden einen Anreiz geben, betroffene Beamte zu übernehmen. Dies könnte z. B. in der Weise geschehen, daß der Bund den Ländern und Gemeinden während der aktiven Verwendung Personalkosten in Höhe von z. B. 90 v. H. des im Fall der Zurruhesetzung zu zahlenden Ruhegehalts erstattet und sich an den später anfallenden Versorgungsausgaben angemessen beteiligt. Gegebenenfalls wäre auch eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenzenverordnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz denkbar. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/1045 Drucksache 12/1184 Drucksache 12/1228 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/447 Drucksache 12/594 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/8267 Drucksache 12/47 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/203 EG-Ausschuß Drucksache 11/8539 Drucksache 12/45 Drucksache 12/948 Drucksache 12/949 Drucksache 12/999 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 167, 169 Drucksache 12/1449 Nrn. 2.9, 2.11
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    Rede von Jochen Welt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Hackel sehr dankbar, daß er vorhin die Notwendigkeit einer effizienten Verwaltung, den in diesem Zusammenhang sicherlich vorhandenen Konsens in diesem Hause und dessen Bedeutung als wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unterstrichen hat.
    Einigkeit, so denke ich, dürfte auch insoweit bestehen, als die Schwierigkeiten dieser Aufgabe das Ergebnis einer totalitären, von zentralistischer Mißwirtschaft geprägten 40jährigen SED-Mißwirtschaft sind.
    Ein Teil der staatlichen Verwaltung, die kommunale Selbstverwaltung, mit der ich mich an dieser Stelle beschäftigen möchte, war in der ehemaligen DDR so gut wie nicht existent. Die allmächtige und allgegenwärtige SED verhinderte jeden Pluralismus, der auch auf kommunaler Ebene eine Voraussetzung für Meinungsvielfalt und einen gesunden Wettbewerb unterschiedlicher Interessen ist.
    Ich persönlich erinnere mich mit einem beklemmenden Gefühl an die Verhandlungen, die ich als Bürgermeister von Recklinghausen mit dem SED- Bürgermeister von Schmalkalden im Sommer 1989, also noch vor der Wende, zum Partnerschaftsvertrag zwischen Recklinghausen und Schmalkalden führte. Kein Satz dieses Vertrages war selbstbestimmt. Keine neue Formulierung erfolgte ohne Rückruf bei der Zentrale.
    Jetzt haben wir den schwierigen Weg vom Zentralismus zum Föderalismus, von der Bevormundung der Menschen zur Bürgerbeteiligung zu gehen. Dabei, so denke ich, muß man zunächst an die Menschen denken, die diesen mühsamen Weg des Umdenkens beschreiten müssen.
    In diesem Zusammenhang gilt es mit einem Vorurteil aufzuräumen: Die Menschen wären nicht lernwillig oder leistungsbereit, so sagt man. Ich habe gerade im Rahmen unserer Partnerschaft mit Schmalkalden bei Schulungen, Praktika, bei Ausbildungen und den regelmäßigen Arbeitsgesprächen, die inzwischen stattfinden, hochmotivierte und engagierte Menschen kennengelernt.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Ich denke, diesen Menschen, die unter den ungünstigen Voraussetzungen oftmals mehr als die Pflicht getan haben, gilt unser ganz besonderer Dank.
    Die SPD-Bundestagsfraktion wollte mit Ihrer Anfrage der Bundesregierung die Chance zu einer kritischen Bestandsaufnahme geben, was den Stand des Verwaltungsaufbaus in den neuen Bundesländern betrifft. Die Bundesregierung hat diese Chance leider nicht genutzt. Die vorgelegte Antwort stellt eine Offenbarung ihrer Hilflosigkeit gegenüber den zugegeben wirklich dringlichen und schwierigen Problemen dar. Das Aufzählen einer Vielzahl von Hilfsmaßnahmen auf unterschiedlichsten Ebenen läßt keine wirkliche Koordination von seiten der Bundesregierung erkennen.
    Gestatten Sie den Hinweis darauf, daß sich für mich die Antwort der Bundesregierung wie ein gigantischer Jahresbericht eines Fortbildungsunternehmens liest. Die Auflistung von Statistik und Fördermitteln — im übrigen Geld, das vorher dem Steuerzahler mit einer sozial unausgewogenen Steuererhöhungspolitik abgeknöpft wurde —

    (Beifall bei der SPD)




    Jochen Welt
    liest sich wie die Inventurliste eines Großhändlers für Kurzwaren. Was fehlt, ist die Koordination des Mitteleinsatzes durch die Bundesregierung; was fehlt, ist ein klares Konzept der Regierung zum Verwaltungsaufbau in den neuen Bundesländern; was fehlt, ist die Lösung von grundsätzlichen strukturellen Fragen, die wir Sozialdemokraten schon lange, sehr lange — nach meiner Einschätzung zu lange — angemahnt haben.
    Was nutzen die ganzen Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen? Was bringt die Unterstützung aus Westkommunen, wenn z. B. die Eigentumsfrage nicht zufriedenstellend geklärt wird?

    (Beifall bei der SPD)

    Trotzig besteht die Regierung auf dem Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung". Inzwischen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist allen Handelnden, allen Kommunalpolitikern in Ostdeutschland klar, daß die nach wie vor ungelöste Eigentumsfrage ein gewaltiger Hemmschuh für notwendige öffentliche und private Investitionen in den Kommunen ist, ein Hemmschuh auch für mögliche Einnahmequellen städtischer Haushalte. Die ungelöste Eigentumsfrage behindert eine rasche Rekonstruktion der öffentlichen Infrastruktur in den Kommunen, und diese wiederum ist Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Menschen in Ostdeutschland helfen wollen, dann geben Sie schnell Ihre verkrustete ideologische Position auf. Schaffen Sie eine praktikable Entschädigungsregelung! Dann helfen Sie auch den Verwaltungen in den Gemeinden, und dann helfen Sie den Menschen in Ostdeutschland.

    (Beifall bei der SPD)

    Was ebenso not tut, ist eine Korrektur der Treuhandarbeit. Nicht Privatisierung um jeden Preis — Gott sei Dank hat sich dies relativiert — ist gefragt, sondern Sanierung und Abstimmung mit einer im Aufbau befindlichen örtlichen Wirtschaftsförderung.
    Völlig unbefriedigend ist auch die Situation der kommunalen Haushalte. Die Abhängigkeit vom Tropf der Fördertöpfe und die Abhängigkeit von zentralstaatlichen Dotationen lassen nicht zu, von kommunaler Selbstverwaltung zu sprechen. Kolleginnen und Kollegen, es gilt schon jetzt, im kommunalen Finanzwesen die Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Das bedeutet Verstetigung der eigenen kommunalen Einnahmen. Auch deshalb ist es falsch, wenn die Bundesregierung immer und immer wieder an dem Fundament der Gewerbesteuer rüttelt. Wir Sozialdemokraten wollen eine Verbesserung der kommunalen Einnahmen. Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sollten endlich Ihre Pläne zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer begraben.

    (Beifall bei der SPD)

    Die großen Probleme des Verwaltungsaufbaus korrespondieren mit der Situation des öffentlichen Dienstes. Es gibt zuwenig qualifizierte Mitarbeiter für die Bereiche der engeren Verwaltung, bei den Liegenschaften, in der Bauverwaltung und in der Kämmerei und die Überbesetzung in den Gemeinden generell durch die Übernahme von volkseigenen Betrieben und deren Einrichtungen. Das führt zu
    erheblichen Belastungen des Verwaltungshaushalts und zu Leistungsschwierigkeiten in Bereichen, die für die Zukunftsentwicklung nun einmal entscheidend sind. Wo bleiben die Auffanggesellschaften, die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, die den vielen Betroffenen eine Perspektive geben und die Gemeinden entlasten können?
    Wir Sozialdemokraten haben sehr frühzeitig den Grundsatz „Qualifizieren statt entlassen" vertreten.

    (Beifall bei der SPD)

    Die kommunalen Spitzenverbände, die kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften haben sich in einer gemeinsamen Erklärung nochmals in diesem Sinne geäußert. Es wird Zeit, daß auch die Bundesregierung ihre Politik endlich an diesem Grundsatz „Qualifizieren statt entlassen" ausrichtet.
    Zu diesem Problem gehört auch die Besoldungsfrage; sie wurde schon erwähnt. Wen wundert es, wenn Spitzenkräfte abwandern? Es ist wichtig, daß Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen Ost und West angeglichen werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu der Stellungnahme der Bundesregierung positiv feststellen, daß Sie jetzt endlich die Bedeutung der alten Bundesländer und ihrer Kommunen bei der Hilfe für die Landesverwaltungen und Kommunen im sogenannten Beitrittsgebiet anerkennen. Für diese Erkenntnis haben Sie lange, zu lange, gebraucht. Es war ein schwerer Fehler, daß insbesondere bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag die kommunale Ebene fast gar nicht hinzugezogen wurde.
    Die Arbeit der Verwaltungen wird durch fehlendes Know-how erschwert. Das bisherige Verwaltungspersonal ist vielfach schlecht ausgebildet. Es fehlt häufig das Wissen über rechtsstaatliches Handeln gegenüber dem Bürger; es fehlen trotz Grundausstattung und Info-Dienst Informationen über gesetzliche Grundlagen. Ein Crash-Programm bei Information sowie Aus- und Weiterbildung ersetzt keine sorgfältige Analyse und keine umfassende Qualifizierung der Handelnden. Wer sich im Zusammenwirken der Gemeindeordnung nicht auskennt, wer die Finanzverwaltung der Kommunen nicht versteht, wer sich in wichtigen gemeindlichen Aufgabenbereichen, wie öffentliche Ordnung, Schule, Kindergärten, soziale Angelegenheiten, Gesundheitswesen oder Bauverwaltung, nicht zurechtfindet, der kann auch keine effiziente Verwaltung aufbauen.
    Die westdeutschen Kommunen haben ihre Bereitschaft zur Hilfe vielfach unter Beweis gestellt, insbesondere dort, wo zwischen ost- und westdeutschen Städten Städtepartnerschaften bestehen. Allerdings ist durch derartige Partnerschaften weder der Bedarf zu decken, noch ist diese Hilfe auf Dauer durch die Gemeinden zu finanzieren. Nur dort, wo, wie in Nordrhein-Westfalen, durch das Land massive Unterstützung geleistet wird, ist effiziente Hilfe auch auf Dauer möglich.
    Der Bund hat sich bei der finanziellen Unterstützung bei der Gewinnung von Fachpersonal auffallend lange zurückgehalten. Im Nachtragshaushalt 1990 waren 10 Millionen DM vorgesehen. Das hat sich



    Jochen Welt
    inzwischen geändert: 1992 stehen — wie 1991 —100 Millionen DM zur Verfügung.
    Die Schwerpunkte der Hilfe werden sich in der Zukunft ändern müssen. Die Zeit, in der nur Berater mit westdeutscher Erfahrung und manchmal auch arrogantem Auftreten zeitweise in den ostdeutschen Kommunen zum Einsatz kommen, ist vorbei. Wichtig sind nun Entscheider, die die Kommunalverwaltung durch einen längerfristigen Aufenthalt in Schwung bringen oder dabei mithelfen. Dabei zeigt sich, daß eine direkte administrative und kommunalpolitische Zuordnung einer westdeutschen zu einer ostdeutschen Kommune wesentlich effektiver ist als die Einrichtung eines anonymen Personalpools auf Länderebene. Das bedingt dann auch eine finanzielle Förderung der entsendenden Gemeinden über einen längeren Zeitraum.
    Der beschleunigte Ausbau entsprechender Ausbildungseinrichtungen für den mittleren und gehobenen Dienst ist notwendig, um den Mangel nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ zu beseitigen. Derartige Initiativen gilt es nun inhaltlich und finanziell zu unterstützen.
    Mein Bürgermeister-Kollege aus Schmalkalden — ich erwähnte vorhin unsere Partnerstadt — hat mir in der vergangenen Woche zur Vorbereitung einer Arbeitssitzung, die wir regelmäßig durchführen, eine Problemliste zugeschickt. Ich möchte Ihnen einige Stichworte aus dieser Problemliste nennen: Klärung der Zugehörigkeit von Kindertagesstätten; Übernahme von Kindergärten vom Landkreis; Rationalisierung und Personalanpassung in den Einrichtungen; Übernahme der VEB Gebäudewirtschaft, zirka 2 600 Wohnungen, Umstrukturierung in eine GmbH, Übernahme der Altschulden; starke Überforderung der Stadtverwaltung durch die Privatisierung des Werkzeugkombinats mit ehemals 3 600 und jetzt 1 000 Beschäftigten und des Sportgerätekombinats mit ehemals 1 800 und jetzt 450 Beschäftigten; Belastung durch die Bindung der Treuhand an das Finanzministerium und die damit verbundenen Arbeitsweisen; dringende Qualifizierung im Baudezernat. Weitere Probleme, so schreibt der Bürgermeister, sind die fehlende Kenntnis der Bundesgesetzgebung; Landesgesetze kommen nur langsam. Ortssatzungen werden behindert und kommen nicht auf den Plan. Auch die Umweltgesetzgebung, so schreibt er, steckt erst in den Anfängen.
    Ich denke, Kolleginnen und Kollegen, das sind Probleme der Praxis, die wir ernst nehmen sollten und auf die wir eingehen müssen. Die Bundesregierung täte gut daran, wenn sie mehr als bisher die Hilfsmaßnahmen der alten Länder und der Kommunen unterstützen würde.
    Ich darf die Forderungen an die Bundesregierung, die sich aus dem Gesagten ergeben, zusammenfassen:
    Erstens Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen wie die Klärung der Eigentumsfrage, zweitens gemeindefreundlichere Arbeit der Treuhand, drittens Stärkung der eigenverantwortlichen Finanzwirtschaft, viertens Ausweitung der Unterstützung für Personaltransfers der Länder und Gemeinden, fünftens mehr Freiräume für die westdeutschen Kommunen für Hilfsleistungen bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung, sechstens eine langfristig ausgerichtete Qualifizierungsstrategie, siebtens Wahrung des Grundsatzes „Qualifizieren statt entlassen" .
    Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich habe aus dem Brief meines Kollegen aus Schmalkalden vorgetragen. Ich möchte den letzten Satz seines Briefes zitieren. Dort heißt es über die Probleme in Schmalkalden: Lieber Kollege, das sind wohl die wichtigsten Schwierigkeiten, mit denen wir zu kämpfen haben. Auch wenn die aufgezählten Fakten das Bild etwas düster erscheinen lassen, so sind wir dennoch mit Optimismus an der Arbeit.

    (V o r s i t z: Vizepräsidentin Renate Schmidt)

    Kolleginnen und Kollegen, die Bundesrepublik ist hier, so denke ich am Zug. Lassen Sie uns die Rahmenbedingungen dafür schaffen, daß sich der zitierte Optimismus und das spürbare Engagement in Wohlfahrt für die Bürgerinnen und Bürger in den fünf neuen Bundesländern umsetzen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster Redner hat der Kollege Hartmut Büttner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hartmut Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verwaltungsaufbau ist ein scheinbar trockenes und langweiliges Thema. Aber auch diese Debatte zeigt, welch zentrale Bedeutung für das Funktionieren der Wirtschaft, das Wohlbefinden der Bürger und die Verwirklichung von Gerechtigkeit eine gut funktionierende Verwaltung hat. Ich sage das bewußt als aktiver Mittelständler und Handwerksmeister. Es soll schon einmal Meinungen aus diesem Umfeld gegeben haben, die kein so positives Licht auf die Arbeitsweise und Arbeitsmoral von öffentlichen Verwaltungen geworfen haben.
    Für den Aufbau der Wirtschaft in den neuen Ländern und das Zusammenwachsen in Deutschland sind funktionsfähige Verwaltungsstrukturen unverzichtbar. Wie schleppend und schwerfällig zahlreiche Ämter und Institutionen in den neuen Ländern immer noch arbeiten, ist hier mehrfach vorgetragen worden und bekannt: monatelanges Warten auf Genehmigungen von Bauten, Antragsstau in den Grundbuchämtern, überlange Bearbeitungszeiten bei Entschädigungsansprüchen, Arbeitslosengeld, Wohngeld und andere soziale Fragen. Der Bürger in den neuen Ländern verbringt immer noch ein Mehrfaches an Zeit mit dem Anstehen vor Behördentüren, als in einer modernen Gesellschaft akzeptabel ist. Wenn er dann noch auf ihm gut bekannte Gesichter aus der vordemokratischen Zeit trifft — die hier am Rednerpult schon repräsentiert worden ist —, die im bekannt liebenswerten Tonfall das Verhältnis zwischen Staatsorgan und Untertan zurechtrücken, dann zeigt das deutlich, welche Aufgabe noch vor uns liegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Hartmut Büttner (Schönebeck)

    Meine Damen und Herren, 471 Tage — ich wiederhole es: 471 Tage — nach Erlangung der deutschen Einheit sei es aber auch gestattet, auf die Ausgangslage am 3. Oktober 1990 und auf die bisher zurückgelegte Wegstrecke hinzuweisen. Die ehemalige DDR war ein bis in die kleinste Gemeinde durchorganisierter sozialistischer Obrigkeitsstaat. Es gab weder eine eigenständige kommunale Selbstverwaltung noch Länder. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden lösten zu diesem Zeitpunkt viele unbelastete Bürger die sachkundigen, eingearbeiteten Kader des Sozialismus ab. Dem kann man natürlich noch ein Paar Krokodilstränen nachweinen, wie hier geschehen. Die Zahl unbelasteter Richter und Rechtsanwälte konnte man mühelos in einer Turnhalle zusammenfassen. Berufe wie der des Rechtspflegers waren zudem in der DDR völlig unbekannt.

    (Ingrid Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Es reicht eine kleine Turnhalle!)

    — Ja, ich habe eine kleine Turnhalle gemeint.
    Bei diesen Voraussetzungen ist es bemerkenswert und erstaunlich — auch das sollte hier gesagt werden —, was in erst 471 Tagen des neuen Deutschland auf diesem Gebiet geleistet worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Bund hat einschließlich Bahn, Post und Verteidigung mehr als 4 000 Einrichtungen mit 560 000 Beschäftigten übernommen, umstrukturiert und die bundeseigene Verwaltung aufgebaut. Fünf neue Landesregierungen und die gemeinsame Verwaltung von Berlin wurden völlig neu gebildet und aus dem Boden gestampft. Die Gemeindevertretungen und Kreise bauten ihre Verwaltung erst jetzt nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung um und auf. Fachverwaltungen wie Finanzämter, Arbeitsämter, Versorgungsämter, Kfz-Zulassungsstellen oder Eichämter — ich könnte das noch beliebig ausweiten — mußten umstrukturiert oder völlig neu errichtet werden.
    Die Verbände — wir hatten gestern die Rentendiskussion — haben sich in dieser Zeit ebenfalls erst etablieren können. Ich nenne als Stichwort nur die Träger der Sozialversicherung. Tausende von neuen Gesetzen, Verordnungen und Handlungsanweisungen, von Formularen und Vordrucken mußten zunächst beschafft, gelesen, verarbeitet, umgesetzt und schließlich noch angewandt werden.
    Liebe Freunde im ganzen Hause, daß angesichts der Herausforderungen der Jahrhundertaufgabe, die deutsche Einheit auch im Innern unseres Landes zu verwirklichen und zu gleichen Lebensverhältnissen zu kommen, das alles noch nicht ausreicht, ist doch eine Binsenweisheit und dürfte von jedermann nachzuvollziehen sein.
    Selbst die in 40 Jahren bewährte Verwaltung in den alten Bundesländern würde einen derartigen Umbau der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung nicht ohne größere Verwerfungen bewältigen können. Deshalb bitte ich Bürger und Öffentlichkeit um eine gerechte Einschätzung der Aufbausituation. Wir haben bestimmt noch nicht überall befriedigende Verwaltungsstrukturen und ausreichende Verwaltungsabläufe erreicht. Aber was bisher unter schwierigsten
    Vorgaben aufgebaut werden konnte, sollte auch unseren Beifall und unsere Anerkennung finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) — Dieser Beifall gilt auch für die Opposition;


    (Zuruf von der CDU/CSU: Was?)

    denn angesichts der Tatsachenlawine, meine Damen und Herren, echter Hilfs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für die neuen Länder und Gemeinden klingt die SPD-Kritik, die Bundesregierung habe ihre Verpflichtung nur — ich zitiere wörtlich — „unzureichend erfüllt", kleinkariert und, Herr Welt, ein bißchen besserwessisch.
    So waren am 30. November 1991 12 905 Bundesbedienstete aus dem Westen in der Bundesverwaltung im Osten unseres Vaterlandes eingesetzt. Der Bund hat in seinem Verantwortungsbereich 10 000 Jugendliche aus den jungen Bundesländern eingestellt, um der Jugendarbeitslosigkeit vorzubeugen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Lehrstellenkatastrophe ist, wie wir alle wissen, durch diese und andere Maßnahmen nicht nur völlig ausgeblieben, sondern viele Berufszweige suchen heute händeringend nach Auszubildenden.
    Auch die Landesverwaltungen sind vom Bund mit 965 Bundesbediensteten nachdrücklich unterstützt worden. Die alten Bundesländer haben noch zusätzlich 7 682 Mitarbeiter als Verwaltungshilfe zur Verfügung gestellt.

    (Ingrid Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Nur Saarland nicht!)

    Der Dank an die Länder ist etwas einzuschränken, gilt aber besonders Bayern — das ist hier schon gesagt worden —, das mit 1 684 Abordnungen die Spitzenposition bei der Hilfeleistung einnimmt, übrigens — weil NRW anklang — weit vor dem volkreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen.

    (Editha Limbach [CDU/CSU]: Die haben auch eine SPD-Regierung!)

    — Es hat eine SPD-Regierung.
    Ich glaube, wenn man das alles sieht, wenn man auch noch die umfangreichen finanziellen und organisatorischen Maßnahmen, Ausbildungs-, Ausstattungs- und Arbeitshilfen hinzunimmt, dann erkennt man, wie überzogen die SPD-Kritik wirklich ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das nennen die dann Politik!)

    Ich will es mir versagen, den gesamten Katalog der Bundesunterstützung aufzulisten. In Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion ist hierzu ausführlich Stellung bezogen worden.
    Wir als CDU/CSU-Fraktion haben durch zahlreiche Initiativen dazu beigetragen, die praktischen Schwierigkeiten des Verwaltungsaufbaus auszuräumen oder zu mildern. Sich jetzt auf den erreichten Fortschritten auszuruhen, wäre allerdings verfehlt.
    Eine Voraussetzung für funktionsfähige Verwaltungen ist auch eine Vollendung der in fast allen neuen Bundesländern angelaufenen Gebiets- und Verwaltungsreformen. In meinem Heimatland Sachsen-



    Hartmut Büttner (Schönebeck)

    Anhalt gibt es ca. 1 350 Gemeinden. 1 000 davon haben weniger als 1 000 Einwohner. Ähnlich sieht es in allen neuen Bundesländern aus. Nur wenn es uns hier gelingt, in einer humanen, den Bürger einbeziehenden Weise zu leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaften zu kommen, werden die Menschen und die Unternehmen auch ordentliche Leistungen erhalten können. Wenn in Kleinstgemeinden 80 % des Haushalts von Personalkosten aufgezehrt werden, ist hier, denke ich, dringender Handlungsbedarf.
    Bei diesem schwierigen Prozeß einer Gebiets- und Verwaltungsreform wäre allen neuen Bundesländern das Fingerspitzengefühl des Landes Sachsen-Anhalt zu wünschen.
    Was eine falsch eingeleitete Reform an Schaden anrichten kann, sollten die negativen Beispiele der letzten 20 Jahre aus den westlichen Bundesländern zeigen. Hierüber sollen ja, meine Damen und Herren, sogar einmal Landesregierungen gestolpert sein.
    Je mehr Freiwilligkeit zu neuen Strukturen führt, desto weniger Konfliktpotential bleibt noch für Entscheidungen von oben übrig. Vielleicht finden dann auch die ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker wieder mehr Spaß an ihrer Arbeit und mehr Motivation für sie. Denn ich sehe mit Erschrecken, daß in vielen Gemeinden die Arbeit der Parlamente an personeller Ausdünnung leidet. Eine Verkleinerung der Kommunalparlamente wäre, denke ich, ebenfalls notwendig und anzuraten.
    Der Schwerpunkt der weiteren personellen Verbesserung muß in einer vermehrten Ausbildung und Qualifizierung einheimischer Mitarbeiter liegen. So gut die westliche Personalhilfe in der Anfangsphase war, so notwendig sie auch noch heute in vielen Spezialbereichen ist, wo immer es möglich erscheint, sollten Menschen aus den neuen Bundesländern eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist auch ein Abschluß der Überprüfung der Mitarbeiter auf eine etwaige Zugehörigkeit zur unseligen Stasi oder zum Repressionsapparat der untergegangenen DDR. Dort, wo die Überprüfungen abgeschlossen worden sind, zeigt sich auch ein deutlich besseres Arbeits- und Betriebsklima. Die Bürger werden es uns danken.
    Zusammenfassend darf ich feststellen: Der Bund und — bei einigen Differenzierungen — auch die alten Bundesländer und vor allem deren Kommunen sind ihrer Verantwortung für die neuen Länder gerecht geworden. Der Geist der Partnerschaft muß auch weiterhin diese wichtige Aufbauarbeit bestimmen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)