Rede:
ID1207101300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 598
    1. der: 47
    2. die: 29
    3. in: 22
    4. und: 18
    5. von: 18
    6. eine: 17
    7. auf: 13
    8. zu: 12
    9. nicht: 12
    10. den: 12
    11. Zahl: 12
    12. ist: 10
    13. es: 10
    14. wir: 9
    15. im: 9
    16. des: 9
    17. Landeszentralbanken: 9
    18. einer: 8
    19. daß: 8
    20. dem: 8
    21. 16: 8
    22. sie: 7
    23. wird: 7
    24. als: 7
    25. wie: 7
    26. müßte: 7
    27. Der: 6
    28. auch: 6
    29. für: 6
    30. 000: 6
    31. einem: 5
    32. ich: 5
    33. Föderalismus: 5
    34. bei: 5
    35. —: 5
    36. haben,: 5
    37. Deswegen: 4
    38. Die: 4
    39. über: 4
    40. sondern: 4
    41. Sie: 4
    42. Geld-: 4
    43. mit: 4
    44. das: 4
    45. sich: 4
    46. wenn: 4
    47. müßten: 4
    48. man: 4
    49. Damen: 3
    50. meine: 3
    51. ist.: 3
    52. einen: 3
    53. föderative: 3
    54. an: 3
    55. aber: 3
    56. großen: 3
    57. langfristig: 3
    58. was: 3
    59. Bundesbank: 3
    60. Es: 3
    61. keine: 3
    62. Währungspolitik: 3
    63. nur: 3
    64. so: 3
    65. acht: 3
    66. Bundesregierung: 3
    67. mehr: 3
    68. also: 3
    69. heute: 3
    70. Realisierung: 3
    71. Direktoriumsmitglieder: 3
    72. rund: 3
    73. 30: 3
    74. wäre: 3
    75. DM: 3
    76. Verfassung: 2
    77. diesen: 2
    78. Ebert: 2
    79. ist,: 2
    80. Ich: 2
    81. föderativen: 2
    82. Deutschland: 2
    83. innerhalb: 2
    84. zwischen: 2
    85. Wir: 2
    86. effizient: 2
    87. Wer: 2
    88. darf: 2
    89. sind: 2
    90. gibt: 2
    91. oder: 2
    92. nun: 2
    93. nach: 2
    94. Reorganisation: 2
    95. jetzt: 2
    96. jedes: 2
    97. Präsidenten: 2
    98. Direktorium: 2
    99. Entscheidungen: 2
    100. unserer: 2
    101. fünf: 2
    102. neuen: 2
    103. insgesamt: 2
    104. Institute: 2
    105. neun: 2
    106. Mitglieder: 2
    107. Vorschläge: 2
    108. einzelnen: 2
    109. Gunnar: 2
    110. Bereich: 2
    111. Landeszentralbank,: 2
    112. groß: 2
    113. Zahlen: 2
    114. vereinfachten: 2
    115. wurden: 2
    116. Größenordnung: 2
    117. Nordrhein-Westfalen: 2
    118. waren: 2
    119. Landeszentralbank: 2
    120. Herr: 2
    121. zeigen,: 2
    122. gewaltig: 2
    123. Vorschlag: 2
    124. Minister: 2
    125. Meister,: 2
    126. Europäischen: 2
    127. würden: 2
    128. später: 2
    129. noch: 2
    130. dann: 2
    131. würde.: 2
    132. werden.: 2
    133. haben.: 2
    134. muß: 2
    135. werden.\n: 2
    136. Bundesratsvorschlag: 2
    137. Zentralbankrat: 2
    138. Entscheidungsgremium: 2
    139. schon: 2
    140. Gremium: 2
    141. Wenn: 2
    142. ebenfalls: 2
    143. Direktoriumsmitgliedern: 2
    144. leicht: 2
    145. LZB-Mitgliedern: 2
    146. Millionen: 2
    147. teurer: 2
    148. Diese: 2
    149. neue: 2
    150. Abteilungen: 2
    151. angesichts: 2
    152. Frau: 1
    153. Präsidentin!: 1
    154. Meine: 1
    155. Herren!: 1
    156. Bundesfinanzminister: 1
    157. Vorsitzender: 1
    158. Partei,: 1
    159. bis: 1
    160. Knochen: 1
    161. föderativ: 1
    162. aufgebaut: 1
    163. Gerade: 1
    164. CSU-: 1
    165. Politiker: 1
    166. erwarten,: 1
    167. er: 1
    168. Angriff: 1
    169. machen: 1
    170. würde,: 1
    171. grenzt: 1
    172. geradezu: 1
    173. Witz.\n: 1
    174. brauche: 1
    175. Aspekt,: 1
    176. geschätzten: 1
    177. Kollegen: 1
    178. gebracht: 1
    179. worden: 1
    180. weiter: 1
    181. einzugehen.\n: 1
    182. möchte: 1
    183. doch: 1
    184. etwas: 1
    185. Grundsätzliches: 1
    186. zum: 1
    187. Aspekt: 1
    188. sagen.: 1
    189. politische: 1
    190. Stabilität: 1
    191. damit: 1
    192. natürlich: 1
    193. Wohlstand,: 1
    194. leben,: 1
    195. beruht: 1
    196. ganz: 1
    197. Teil: 1
    198. unserem: 1
    199. fein: 1
    200. austarierten: 1
    201. Machtverteilungssystem: 1
    202. Deutschlands: 1
    203. Bund: 1
    204. Ländern.: 1
    205. verfügen: 1
    206. operierende: 1
    207. Verfassung.: 1
    208. jedoch: 1
    209. Elemente: 1
    210. Gebieten: 1
    211. fordert,: 1
    212. wo: 1
    213. wirkungsvoll: 1
    214. arbeiten: 1
    215. können,: 1
    216. stärkt: 1
    217. nicht,: 1
    218. schwächen,: 1
    219. Herren.\n: 1
    220. Selbstzweck: 1
    221. verkommen.: 1
    222. bitte: 1
    223. alle,: 1
    224. allem: 1
    225. Engagement: 1
    226. Föderalismus,: 1
    227. immer: 1
    228. Auge: 1
    229. behalten,: 1
    230. dient: 1
    231. schadet.\n: 1
    232. Währungspolitik,: 1
    233. Herren,: 1
    234. zentralstaatliche: 1
    235. Aufgaben.: 1
    236. Zentralbank: 1
    237. gesprochen.: 1
    238. Saarlandes,: 1
    239. Landes: 1
    240. Rheinland-Pfalz: 1
    241. sonst: 1
    242. irgendeines: 1
    243. Bundeslandes.: 1
    244. Ja,: 1
    245. erkennen: 1
    246. sogar,: 1
    247. nationaler: 1
    248. Ebene: 1
    249. allein: 1
    250. bedingt: 1
    251. durchzuführen: 1
    252. konsequenterweise: 1
    253. ein: 1
    254. Europäisches: 1
    255. Zentralbanksystem: 1
    256. angestrebt.Der: 1
    257. Einigungsvertrag: 1
    258. verlangt: 1
    259. vom: 1
    260. Gesetzgeber,: 1
    261. eines: 1
    262. Jahres: 1
    263. Herstellung: 1
    264. Einheit: 1
    265. vorzunehmen,: 1
    266. Organisation: 1
    267. Verhältnissen,: 1
    268. Gesamtdeutschland: 1
    269. vorfinden,: 1
    270. anzupassen.Bisher: 1
    271. verfügte: 1
    272. Bundesland: 1
    273. eigene: 1
    274. Landeszentralbank.: 1
    275. elf: 1
    276. bilden: 1
    277. gemeinsam: 1
    278. Zentralbankrat,: 1
    279. alle: 1
    280. wichtigen: 1
    281. trifft.Es: 1
    282. zwei: 1
    283. Vorschläge,: 1
    284. Bundesratsvorschlag,: 1
    285. analog: 1
    286. bisher: 1
    287. bestehenden: 1
    288. Regelung: 1
    289. Bundesländern: 1
    290. einrichten: 1
    291. möchte,: 1
    292. hätten,: 1
    293. Regierungsvorschlag,: 1
    294. beibehalten,: 1
    295. sogar: 1
    296. reduzieren: 1
    297. will.: 1
    298. Zugleich: 1
    299. soll: 1
    300. sechs: 1
    301. zurückgeführt: 1
    302. werden.Nach: 1
    303. meiner: 1
    304. Einschätzung: 1
    305. sprechen: 1
    306. Reihe: 1
    307. Gründen,: 1
    308. Ihnen: 1
    309. darlegen: 1
    310. möchte:Erstens.: 1
    311. Größe: 1
    312. Rückführung: 1
    313. Anzahl: 1
    314. ausgewogener.: 1
    315. Heute: 1
    316. Einwoh-\n: 1
    317. Uldallnerzahl: 1
    318. größten: 1
    319. Nordrhein-Westfalens,: 1
    320. 20mal: 1
    321. kleinsten: 1
    322. Bremen.: 1
    323. Auch: 1
    324. Geschäftsvolumen: 1
    325. zeigen: 1
    326. gewaltige: 1
    327. Größenunterschiede.: 1
    328. Einige: 1
    329. Geschäftsjahr: 1
    330. 1990: 1
    331. sollen: 1
    332. verdeutlichen.Schecks: 1
    333. Lastschriften: 1
    334. Verfahren: 1
    335. Bremen: 1
    336. 13: 1
    337. Stück: 1
    338. eingelöst;: 1
    339. 420: 1
    340. Stück,: 1
    341. 30mal: 1
    342. soviel.Über: 1
    343. Saarlandes: 1
    344. liefen: 1
    345. 36: 1
    346. Überweisungen: 1
    347. Verfahren;: 1
    348. 569: 1
    349. Stück.Vereinfachter: 1
    350. Einzug: 1
    351. Auslandsschecks: 1
    352. fand: 1
    353. Berlin: 1
    354. 891mal: 1
    355. statt,: 1
    356. NRW: 1
    357. 000mal.In: 1
    358. Schleswig-Holstein: 1
    359. 410: 1
    360. Wechsel: 1
    361. Schecks: 1
    362. eingeliefert,: 1
    363. Bayern: 1
    364. 10: 1
    365. Millionen.\n: 1
    366. sehen,: 1
    367. habe: 1
    368. Land: 1
    369. schöne,: 1
    370. passende: 1
    371. herausgesucht,: 1
    372. Kollege.Diese: 1
    373. Unterschiede: 1
    374. Aufgabenanfall: 1
    375. sind.: 1
    376. Keiner: 1
    377. behaupten: 1
    378. wollen,: 1
    379. gravierenden: 1
    380. Größenunterschieden: 1
    381. gleiche: 1
    382. Organisationsform: 1
    383. gerechtfertigt: 1
    384. Bundesrates: 1
    385. schreibt: 1
    386. diese: 1
    387. Größenunterschiede: 1
    388. fort.: 1
    389. strebt: 1
    390. dagegen: 1
    391. organisatorisch: 1
    392. sinnvolle: 1
    393. Angleichung: 1
    394. an.Herr: 1
    395. erkennen,: 1
    396. angestrebte: 1
    397. Neuorganisation: 1
    398. grundsätzlichen: 1
    399. Neugliederung,: 1
    400. Zuge: 1
    401. Währungsunion: 1
    402. Zentralbanksystems: 1
    403. kommen: 1
    404. könnte,: 1
    405. entgegenstehen: 1
    406. könnte.: 1
    407. Im: 1
    408. Gegenteil,: 1
    409. LZB: 1
    410. schafften,: 1
    411. stärkere: 1
    412. Widerstände: 1
    413. überwinden: 1
    414. weil: 1
    415. Besitzstände: 1
    416. größer: 1
    417. geworden: 1
    418. wären,: 1
    419. verteidigen: 1
    420. gelten: 1
    421. Mit: 1
    422. Widerständen: 1
    423. deswegen: 1
    424. fertig: 1
    425. ersten: 1
    426. Schritte: 1
    427. Richtung: 1
    428. tut,: 1
    429. einfacher,: 1
    430. sehr: 1
    431. viel: 1
    432. schwerer: 1
    433. bereits: 1
    434. gehandelt: 1
    435. zweite: 1
    436. Grund,: 1
    437. weshalb: 1
    438. Befolgung: 1
    439. eher: 1
    440. empfehlen: 1
    441. Bundesratsvorschläge,: 1
    442. folgender.: 1
    443. Nach: 1
    444. einfach: 1
    445. groß.: 1
    446. Kollege: 1
    447. hat: 1
    448. gesagt,: 1
    449. richtigen: 1
    450. treffen: 1
    451. kann.\n: 1
    452. Hören: 1
    453. erst: 1
    454. einmal: 1
    455. zu,: 1
    456. Landeszentralbankpräsidenten: 1
    457. steigt,: 1
    458. erhöht: 1
    459. werden,: 1
    460. dieses: 1
    461. explizit: 1
    462. Bundesratsentwurf: 1
    463. enthalten: 1
    464. ist.\n: 1
    465. Insgesamt: 1
    466. ergäbe: 1
    467. statt: 1
    468. maximal: 1
    469. 19: 1
    470. Mitgliedern: 1
    471. ausgehe,: 1
    472. Bundesbankgesetz: 1
    473. möglich: 1
    474. Mitgliedern,: 1
    475. Waigel: 1
    476. vorhin: 1
    477. sagte;: 1
    478. denn: 1
    479. unter: 1
    480. angehoben: 1
    481. Weil: 1
    482. erhöhen.: 1
    483. ja: 1
    484. große: 1
    485. Schieflage: 1
    486. entstehen,: 1
    487. Ausgewogenheit: 1
    488. bestehen.: 1
    489. 14: 1
    490. 15: 1
    491. plus: 1
    492. ausgeht,: 1
    493. kommt: 1
    494. ca.: 1
    495. Personen.: 1
    496. zuviel.: 1
    497. Dieses: 1
    498. Lage,: 1
    499. arbeiten.Drittens.: 1
    500. Kosten: 1
    501. Erweiterung: 1
    502. Bundesbankorganisation: 1
    503. steigen.: 1
    504. Berechnungen: 1
    505. bezug: 1
    506. laufenden: 1
    507. Verwaltungskosten: 1
    508. um: 1
    509. 60: 1
    510. reduzierte: 1
    511. Modell: 1
    512. Bundesregierung.: 1
    513. verständlich,: 1
    514. vor: 1
    515. Augen: 1
    516. hält,: 1
    517. jeder: 1
    518. knapp: 1
    519. 200: 1
    520. zusätzliche: 1
    521. Mitarbeiter: 1
    522. beschäftigt: 1
    523. würden.: 1
    524. summa: 1
    525. summarum: 1
    526. 1: 1
    527. Stellen: 1
    528. zusätzlich: 1
    529. geschaffen: 1
    530. werden.Jede: 1
    531. Organisationsabteilung: 1
    532. Verwaltungsabteilung: 1
    533. Kreditabteilung: 1
    534. Bankabteilung: 1
    535. gleichen: 1
    536. anderer: 1
    537. Dienststelle: 1
    538. Direktoriums: 1
    539. eng: 1
    540. abstimmen.: 1
    541. Natürlich: 1
    542. Gebäude: 1
    543. erstellt: 1
    544. Da: 1
    545. Banken: 1
    546. selten: 1
    547. bescheidenen: 1
    548. Räumlichkeiten: 1
    549. untergebracht: 1
    550. sind,: 1
    551. Schätzung: 1
    552. halben: 1
    553. Milliarde: 1
    554. Neubauten: 1
    555. untertrieben.Zusammen: 1
    556. Kapitaldienst: 1
    557. Abschreibungen: 1
    558. bin: 1
    559. Summe: 1
    560. weit: 1
    561. 100: 1
    562. zusätzlichen: 1
    563. Kosten.: 1
    564. In: 1
    565. dieser: 1
    566. Bundesratsvorschlags: 1
    567. Vorschlags: 1
    568. Bundesregierung.Können: 1
    569. uns: 1
    570. enormen: 1
    571. Finanzbedarfs: 1
    572. Ostdeutschland: 1
    573. erlauben,: 1
    574. soviel: 1
    575. Geld: 1
    576. Verwaltungsstruktur: 1
    577. stecken,: 1
    578. Aufgabenstellung: 1
    579. her: 1
    580. eigentlich: 1
    581. notwendig: 1
    582. ist?\n: 1
    583. \n: 1
    584. UldallFür: 1
    585. mich: 1
    586. Frage: 1
    587. Glaubwürdigkeit,: 1
    588. Lösung: 1
    589. Finanzprobleme: 1
    590. herangehen.\n: 1
    591. Nicht: 1
    592. alles,: 1
    593. wünschenswert: 1
    594. finanziellen: 1
    595. Herausforderungen: 1
    596. machbar.: 1
    597. müssen: 1
    598. zurückstellen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/71 BundestagDeutscher Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/1869) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/988) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 6003 B Edgar Meister, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 6005 B Martin Grüner FDP 6007 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6008 A Eike Ebert SPD 6008 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 6010B Gunnar Uldall CDU/CSU 6011B Dr. Norbert Wieczorek SPD 6013A, B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verwaltungsaufbau in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/176, 12/916) Rolf Schwanitz SPD 6014 C Werner H. Skowron CDU/CSU 6016A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6017 D Heinz-Dieter Hackel FDP 6019B Jochen Welt SPD 6020 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 6022 D Dr. Jürgen Schmieder FDP 6024 B Gisela Schröter SPD 6026 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 6028 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6029 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Wolfgang Thierse, Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Historische Museum (Drucksache 12/736) Dieter Schloten SPD 6032 A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6033 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6034 B Dr. Jürgen Starnick FDP 6034 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6035 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6037* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6038* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6003 71. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 17.01.92 Braband, Jutta PDS/LL 17.01.92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 17.01.92 Dr. von Bülow, Andreas SPD 17.01.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 17.01.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 17.01.92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.01.92 Herta Dr. Diederich (Berlin), SPD 17.01.92 Nils Dörflinger, Werner CDU/CSU 17.01.92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 17.01.92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17.01.92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.01.92* Gallus, Georg FDP 17.01.92 Gattermann, Hans H. FDP 17.01.92 Dr. Gautier, Fritz SPD 17.01.92 Dr. Glotz, Peter SPD 17.01.92 Graf, Günter SPD 17.01.92 Grünbeck, Josef FDP 17.01.92 Günther (Plauen), FDP 17.01.92 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 17.01.92 Haack (Extertal), SPD 17.01.92 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 17.1.92 (Großhennersdorf), Gottfried Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.92 Dr. Haussmann, Helmut FDP 17.01.92 Heistermann, Dieter SPD 17.01.92 Henn, Bernd fraktionslos 17.01.92 Heyenn, Günther SPD 17.01.92 Dr. Hoffacker, Paul CDU/CSU 17.01.92 Hollerith, Josef CDU/CSU 17.01.92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.01.92 Huonker, Gunter SPD 17.01.92 Iwersen, Gabriele SPD 17.01.92 Jaunich, Horst SPD 17.01.92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 17.01.92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.01.92 Dr. Kappes, CDU/CSU 17.01.92 Franz-Hermann Kastner, Susanne SPD 17.01.92 Klein (München), Hans CDU/CSU 17.01.92 Klemmer, Siegrun SPD 17.01.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.01.92 Krause, Rudolf CDU/CSU 17.01.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17.01.92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17.01.92 Kubicki, Wolfgang FDP 17.01.92 Lamers, Karl CDU/CSU 17.01.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 17.01.92 Lüder, Wolfgang FDP 17.01.92 Matschie, Christoph SPD 17.01.92 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 17.01.92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 17.01.92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 17.01.92 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 17.01.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17.01.92* Müller (Pleisweiler), SPD 17.01.92 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 17.01.92 Neumann (Bremen), CDU/CSU 17.01.92 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 17.01.92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.01.92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 17.01.92* Rawe, Wilhelm CDU/CSU 17.01.92 Rempe, Walter SPD 17.01.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 17.01.92 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 17.01.92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17.01.92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 17.01.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno FDP 17.01.92 Dr. Schneider CDU/CSU 17.01.92 (Nürnberg), Oscar Seibel, Wilfried CDU/CSU 17.01.92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 17.01.92 Seiler-Albring, Ursula FDP 17.01.92 Dr. Semper, Sigrid FDP 17.01.92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 17.01.92 Stockhausen, Karl CDU/CSU 17.01.92 Stübgen, Michael CDU/CSU 17.01.92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 17.01.92 Voigt (Frankfurt), SPD 17.01.92 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 17.01.92 Vosen, Josef SPD 17.01.92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 17.01.92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 17.01.92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Zurheide, Burkhard FDP 17.01.92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 638. Sitzung vom 19. Dezember 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (BundeswehrbeamtenanpassungsgesetzBwBAnpG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwer- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6039* dende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. 10. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß die von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderten Personalstellen in dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1992 nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt sind. Personalreserven bestehen im Sekretariat des Bundesrates nicht. Die in die Haushaltsberatungen 1992 eingebrachten Stellenanforderungen des Bundesrates sind daher in vollem Umfang zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit seines Sekretariats unbedingt erforderlich. 11. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz zwei voneinander unabhängige Verfassungsorgane mit jeweils besonderen Aufgabenstellungen. Die Ablehnung der Stellenanforderungen des Bundesrates durch den Deutschen Bundestag ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Das ist mit dem Verhältnis der beiden gesetzgebenden Körperschaften zueinander nicht vereinbar. 12. Die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates fällt mit der erneuten großzügigen Bewilligung von Stellen für den Deutschen Bundestag zusammen. Der Bundesrat sieht seine Aufgabe als an der Haushaltsgesetzgebung Beteiligter nicht darin, den Personalbedarf des anderen Gesetzgebungsorgans zum Gegenstand einer eigenen, abweichenden Beurteilung zu machen. Er erwartet allerdings, daß seine Anforderungen in Zukunft ebenso behandelt werden. 13. Um eine Verzögerung des Inkrafttretens des dringend erforderlichen Haushaltsgesetzes zu vermeiden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er wird allerdings in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, daß er die zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit erforderlichen Haushaltsmittel erhält. Zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwerdende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. Zum Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sah, rechtzeitig unter Einhaltung der vom Einigungsvertrag gesetzten Fristen den Entwurf eines Kriegsfolgenabschlußgesetzes vorzulegen, und nun zu der Lösung einer Verlängerung der Übergangsregelungen gegriffen werden muß. Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten, in dem Gesetz auch zu Regelungen zu kommen, die die privilegierte Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Ende der Nachkriegszeit und Wegfall des Vertreibungsdruckes in einem absehbaren Zeitraum zum Ende bringen. Der Bundesrat hält eine solche Regelung — eingebettet in eine zukunftsweisende Zuwanderungspolitik — für dringend notwendig. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig einleitet. Zum Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung haben muß. Angesichts der Tatsache, daß sowohl im Bundesbereich (z. B. Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) als auch in den fünf neuen Ländern ein auf lange Zeit nicht zu befriedigender Bedarf an qualifiziertem Verwaltungs- und Führungspersonal bestehen wird, muß in jedem Falle der anderweitige Einsatz geprüft werden. Die Entlassung tausender von Bundeswehrbeamten und Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand würde in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis stoßen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Ländern und Gemeinden einen Anreiz geben, betroffene Beamte zu übernehmen. Dies könnte z. B. in der Weise geschehen, daß der Bund den Ländern und Gemeinden während der aktiven Verwendung Personalkosten in Höhe von z. B. 90 v. H. des im Fall der Zurruhesetzung zu zahlenden Ruhegehalts erstattet und sich an den später anfallenden Versorgungsausgaben angemessen beteiligt. Gegebenenfalls wäre auch eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenzenverordnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz denkbar. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/1045 Drucksache 12/1184 Drucksache 12/1228 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/447 Drucksache 12/594 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/8267 Drucksache 12/47 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/203 EG-Ausschuß Drucksache 11/8539 Drucksache 12/45 Drucksache 12/948 Drucksache 12/949 Drucksache 12/999 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 167, 169 Drucksache 12/1449 Nrn. 2.9, 2.11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als letzter zu diesem Tagesordnungspunkt spricht der Abgeordnete Gunnar Uldall.


Rede von Gunnar Uldall
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren! Der Bundesfinanzminister ist Vorsitzender einer Partei, die bis in die Knochen föderativ aufgebaut ist. Gerade von einem CSU- Politiker zu erwarten, daß er einen Angriff auf die föderative Verfassung machen würde, grenzt geradezu an einen Witz.

(Joachim Poß [SPD]: Die CSU ist immer für einen Witz gut!)

Deswegen brauche ich auf diesen Aspekt, der von dem geschätzten Kollegen Ebert gebracht worden ist, nicht weiter einzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte aber doch etwas Grundsätzliches zum Aspekt der föderativen Verfassung sagen. Die politische Stabilität und damit natürlich auch der Wohlstand, in dem wir in Deutschland leben, beruht zu einem ganz großen Teil auf unserem fein austarierten föderativen Machtverteilungssystem innerhalb Deutschlands zwischen Bund und Ländern. Wir verfügen in Deutschland über eine effizient operierende föderative Verfassung. Wer jedoch föderative Elemente auf Gebieten fordert, wo sie nicht wirkungsvoll arbeiten können, der stärkt den Föderalismus nicht, sondern der wird langfristig den Föderalismus schwächen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Föderalismus darf nicht zu einem Selbstzweck verkommen. Ich bitte Sie alle, bei allem Engagement für den Föderalismus, immer im Auge zu behalten, was langfristig dem Föderalismus dient und was langfristig dem Föderalismus schadet.

(Joachim Poß [SPD]: Das ist ein gutes Prinzip!)

Geld- und Währungspolitik, meine Damen und Herren, sind zentralstaatliche Aufgaben. Deswegen wird von der Bundesbank auch als einer Zentralbank gesprochen. Es gibt keine Geld- und Währungspolitik des Saarlandes, des Landes Rheinland-Pfalz oder sonst irgendeines Bundeslandes. Ja, wir erkennen sogar, daß auch auf nationaler Ebene allein Geld- und Währungspolitik nur bedingt durchzuführen ist. Deswegen wird konsequenterweise ein Europäisches Zentralbanksystem angestrebt.
Der Einigungsvertrag verlangt nun vom Gesetzgeber, innerhalb eines Jahres nach Herstellung der Einheit eine Reorganisation der Bundesbank vorzunehmen, die Organisation den Verhältnissen, wie wir sie jetzt in Gesamtdeutschland vorfinden, anzupassen.
Bisher verfügte jedes Bundesland über eine eigene Landeszentralbank. Die elf Präsidenten der Landeszentralbanken bilden gemeinsam mit dem Direktorium der Bundesbank den Zentralbankrat, der alle wichtigen Entscheidungen unserer Geld- und Währungspolitik trifft.
Es gibt nun zwei Vorschläge, den Bundesratsvorschlag, der analog der bisher bestehenden Regelung auch in den fünf neuen Bundesländern Landeszentralbanken einrichten möchte, so daß wir insgesamt 16 Institute hätten, und den Regierungsvorschlag, der nicht nur nicht die Zahl der Landeszentralbanken beibehalten, sondern sie sogar auf neun reduzieren will. Zugleich soll das Direktorium von acht auf sechs Mitglieder zurückgeführt werden.
Nach meiner Einschätzung sprechen für die Vorschläge der Bundesregierung eine Reihe von Gründen, die ich Ihnen darlegen möchte:
Erstens. Die Größe der einzelnen Landeszentralbanken wird bei der Rückführung der Anzahl auf neun Institute ausgewogener. Heute ist die Einwoh-



Gunnar Uldall
nerzahl im Bereich der größten Landeszentralbank, der Nordrhein-Westfalens, mehr als 20mal so groß wie die im Bereich der kleinsten Landeszentralbank, der in Bremen. Auch im Geschäftsvolumen zeigen sich gewaltige Größenunterschiede. Einige Zahlen für das Geschäftsjahr 1990 sollen das verdeutlichen.
Schecks und Lastschriften im vereinfachten Verfahren wurden in Bremen in einer Größenordnung von 13 000 Stück eingelöst; in Nordrhein-Westfalen waren es 420 000 Stück, also mehr als 30mal soviel.
Über die Landeszentralbank des Saarlandes liefen 36 000 Überweisungen im vereinfachten Verfahren; in Nordrhein-Westfalen waren es 569 000 Stück.
Vereinfachter Einzug von Auslandsschecks fand in Berlin 891mal statt, in NRW 16 000mal.
In Schleswig-Holstein wurden 410 000 Wechsel und Schecks eingeliefert, in Bayern über 10 Millionen.

(Zuruf von der SPD)

— Sie sehen, ich habe für jedes Land eine schöne, passende Zahl herausgesucht, Herr Kollege.
Diese Zahlen zeigen, wie gewaltig die Unterschiede im Aufgabenanfall bei den einzelnen Landeszentralbanken sind. Keiner wird behaupten wollen, daß bei so gravierenden Größenunterschieden eine gleiche Organisationsform gerechtfertigt ist. Der Vorschlag des Bundesrates schreibt aber diese Größenunterschiede fort. Der Vorschlag der Bundesregierung strebt dagegen eine organisatorisch sinnvolle Angleichung an.
Herr Minister Meister, es ist nicht zu erkennen, daß die angestrebte Neuorganisation einer grundsätzlichen Neugliederung, die im Zuge der Europäischen Währungsunion und des Europäischen Zentralbanksystems kommen könnte, entgegenstehen könnte. Im Gegenteil, wenn wir jetzt 16 LZB schafften, würden wir später noch stärkere Widerstände zu überwinden haben, weil dann die Besitzstände noch größer geworden wären, die es zu verteidigen gelten würde. Mit diesen Widerständen müßten wir deswegen fertig werden. Wer also heute nicht die ersten Schritte in Richtung einer Reorganisation tut, Herr Meister, wird es später nicht einfacher, sondern sehr viel schwerer haben. Deswegen muß bereits heute gehandelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Der vorzeitige Ruhestand von Präsidenten ist teuer!)

Der zweite Grund, weshalb die Befolgung der Vorschläge der Bundesregierung eher zu empfehlen ist als die Realisierung der Bundesratsvorschläge, ist folgender. Nach dem Bundesratsvorschlag wird der Zentralbankrat als Entscheidungsgremium einfach zu groß. Der Kollege Ebert hat schon gesagt, daß man mit einem großen Gremium keine richtigen Entscheidungen treffen kann.

(Detlev von Larcher [SPD]: Nun nehmen Sie mal nicht Herrn Ebert für sich in Anspruch!)

— Hören Sie erst einmal zu, wie groß der Zentralbankrat würde. Wenn die Zahl der Landeszentralbankpräsidenten auf 16 steigt, müßte die Zahl der Direktoriumsmitglieder ebenfalls erhöht werden, auch wenn dieses nicht explizit im Bundesratsentwurf enthalten ist.

(Eike Ebert [SPD]: Warum? Erklären Sie es doch einmal!)

Insgesamt ergäbe sich statt einer Zahl von heute maximal 19 Mitgliedern — wenn ich von acht Direktoriumsmitgliedern ausgehe, wie es nach dem Bundesbankgesetz möglich ist — eine Zahl von rund 30 Mitgliedern, wie Minister Waigel vorhin schon sagte; denn die Zahl der Direktoriumsmitglieder müßte von acht auf leicht unter 16 angehoben werden.

(Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: Warum denn?)

— Weil Sie die Zahl der Landeszentralbanken ebenfalls auf 16 erhöhen. Es darf ja keine zu große Schieflage entstehen, sondern es muß eine Ausgewogenheit zwischen der Zahl der Direktoriumsmitglieder und den 16 LZB-Mitgliedern bestehen. Wenn man von 14 oder 15 Direktoriumsmitgliedern plus der Zahl von 16 LZB-Mitgliedern ausgeht, kommt man auf eine Zahl von insgesamt ca. 30 Personen. 30 Mitglieder in einem Entscheidungsgremium sind aber zuviel. Dieses Gremium wäre nicht mehr in der Lage, effizient zu arbeiten.
Drittens. Die Kosten für die Erweiterung der Bundesbankorganisation würden gewaltig steigen. Berechnungen zeigen, daß der Bundesratsvorschlag in bezug auf die laufenden Verwaltungskosten um rund 60 Millionen DM teurer wäre als das reduzierte Modell der Bundesregierung. Diese Zahl ist leicht verständlich, wenn man sich vor Augen hält, daß in jeder der fünf neuen Landeszentralbanken knapp 200 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt würden. Es müßten also summa summarum rund 1 000 Stellen zusätzlich geschaffen werden.
Jede neue Landeszentralbank müßte einen Präsidenten haben, sie müßte eine Organisationsabteilung haben, sie müßte eine Verwaltungsabteilung haben, sie müßte eine Kreditabteilung haben, und sie müßte eine Bankabteilung haben. Diese Abteilungen müßten sich mit den gleichen Abteilungen anderer Landeszentralbanken und der Dienststelle des Direktoriums eng abstimmen. Natürlich müßten neue Gebäude erstellt werden. Da die Banken nur selten in bescheidenen Räumlichkeiten untergebracht sind, ist eine Schätzung von einer halben Milliarde DM für Neubauten von Landeszentralbanken nicht untertrieben.
Zusammen mit dem Kapitaldienst und den Abschreibungen bin ich dann bei einer Summe von weit über 100 Millionen DM an zusätzlichen Kosten. In dieser Größenordnung wäre die Realisierung des Bundesratsvorschlags teurer als die Realisierung des Vorschlags der Bundesregierung.
Können wir es uns angesichts des enormen Finanzbedarfs in Ostdeutschland erlauben, soviel Geld in eine Verwaltungsstruktur zu stecken, die von der Aufgabenstellung her eigentlich nicht notwendig ist?

(Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: Das bezahlt die Bundesbank, nicht die Bundesregierung! Können Sie das nicht auseinanderhalten, Herr Uldall?)




Gunnar Uldall
Für mich ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie wir an die Lösung unserer Finanzprobleme herangehen.

(Detlev von Larcher [SPD]: Die Bundesregierung verkleinern!)

Nicht alles, was wünschenswert ist, ist angesichts der großen finanziellen Herausforderungen auch machbar. Wir müssen es zurückstellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Uldall, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wieczorek?