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    Plenarprotokoll 12/43 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3551 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Regierungsabkommen mit der Sowjetunion über die Seeschiffahrt; weitere aktuelle Themen) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3551 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP 3552 A Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3552 A Dr. Uwe Küster SPD 3552 B Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3552 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 3552 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 3552 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 3553 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 3553 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksachen 12/1175 vom 20. September 1991 und 12/1180 vom 24. September 1991 — Androhung von Militäraktionen gegen Ziele im Irak durch die USA; Konsequenzen aus der möglichen Gefährdung der dort mit Bundeswehrhubschraubern eingesetzten Inspektionsteams DringlAnfr 1, 2 Hans Wallow SPD Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA 3553 D, 3554 B ZusFr Hans Wallow SPD 3554 A, B ZusFr Norbert Gansel SPD 3554 C ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 3555 B Änderung der die Enteignungen im Gebiet der früheren sowjetischen Besatzungszone betreffenden Regelungen im Einigungsvertrag MdlAnfr 1 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 3555 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 3555 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 3556 B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 3556 C Beschleunigung der Auszahlung der Kriegsopferrenten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 2 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 3556 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 3557 B ZusFr Norbert Gansel SPD 3557 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 3557 C Aktivitäten von Sekten und Jugendsekten auf dem Gebiet der neuen Bundesländer MdlAnfr 4 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ 3557 D ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD 3558 A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU 3558 B ZusFr Dr. Edith Niehuis SPD 3558 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 3558 C ZusFr Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD 3558 D Pressemeldung über einen vergeblichen telefonischen Versuch des russischen Präsi- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 denten Jelzin zur Unterrichtung der Bundesregierung über sein weiteres Vorgehen am Tage des Putsches in Moskau MdlAnfr 9, 10 Hubert Doppmeier CDU/CSU Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA 3559 C Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Kambodscha; finanzielle Hilfen MdlAnfr 11, 12 Ingrid Walz FDP Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA 3559 C, D ZusFr Ingrid Walz FDP 3560 A Opfer unter der Zivilbevölkerung bei Angriffen der Jugoslawischen Bundesarmee auf Ziele in Kroatien MdlAnfr 14 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . 3560 B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 3560 B Diplomatische Anerkennung der Republiken Slowenien und Kroatien; Sanktionen gegen die serbische Aggression MdlAnfr 15 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . 3560 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 3560 D ZusFr Norbert Gansel SPD 3561 B ZusFr Otto Schily SPD 3561 C Übereinstimmung der sowjetischen Angaben über den Bestand an Atomwaffen in den neuen Bundesländern mit den Erkenntnissen der Bundesregierung; Vereinbarung über die Kontrolle des Abzugs MdlAnfr 19, 20 Norbert Gansel SPD Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA 3561 C, 3562 B ZusFr Norbert Gansel SPD . . . 3561 D, 3562 B ZusFr Otto Schily SPD 3562 A, D Anrechnung der Probezeit aktiver Helfer des Technischen Hilfswerks auf die Dienstzeit MdlAnfr 21, 22 Detlev von Larcher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 3563 A, B ZusFr Detlev von Larcher SPD 3563 B, C Beilegung des Konflikts zwischen der Leitung der Villa Massimo in Rom und Künstlern bzw. Künstlerinnen MdlAnfr 23 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 3564 A ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 3564 A ZusFr Otto Schily SPD 3564 B Beurteilung der Proteste gegen die OlympiaBewerbung Berlins angesichts der finanziellen Verpflichtungen für den Aufbau Berlins als Hauptstadt MdlAnfr 24 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 3564 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 3564 D ZusFr Otto Schily SPD 3565 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte über ausländerfeindliche Ausschreitungen Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 3565 B Ottmar Schreiner SPD 3566 B Cornelia Schmalz-Jacobsen FDP 3568 A Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3569 B Ulrich Klinkert CDU/CSU 3570 C Dr. Dietmar Matterne SPD 3571 D Dr. Burkhard Hirsch FDP 3572 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 3573 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 3575 A Dr. Jürgen Schmude SPD 3576 D Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3578 A Günter Graf SPD 3578 D Meinrad Belle CDU/CSU 3580 A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU 3580 C Dr. Dietmar Matterne SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3581 C Tagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Sicherheit der Atomanlagen Kozloduj/Bulgarien — Deutsche Ersatzteillieferungen aus dem Atomkraftwerk Greifswald durch Vermittlung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jutta Braband PDS/Linke Liste 3582 A Dr. Harald Kahl CDU/CSU 3583 B Reinhard Weis (Stendal) SPD 3584 C Jörg Ganschow FDP 3585 D Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 3586 C Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 3588 A Siegrun Klemmer SPD 3588 D Klaus Harries CDU/CSU 3588 B Gerhart Rudolf Baum FDP 3590 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 3592 A Horst Kubatschka SPD 3593 D Heinrich Seesing CDU/CSU 3594 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 III Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 3595 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD 3596 C Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 3597 C Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Claudia Nolte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (Drucksache 12/1106) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Fristverlängerung zur Antragstellung auf Aufhebung von Zwangsadoptionen (Drucksachen 12/763, 12/1165) Dr. Michael Luther CDU/CSU 3598 A Dr. Eckhart Pick SPD 3599 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3599 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 3600 B Anke Eymer CDU/CSU 3600 D Claudia Nolte CDU/CSU 3601 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU 3602 A Nächste Sitzung 3603 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 3605* A Anlage 2 Aufbewahrung der Akten von Kriegsdienstverweigerern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, im Bundesarchiv in Koblenz; Kosten MdlAnfr 3 — Drs 12/1175 Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Peter Hintze BMFt 3605* C Anlage 3 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Entschädigungsleistungen wegen des Nichtweiterbaus und der Schließung des Schnellen Brüters in Kalkar MdlAnfr 6 — Drs 12/1175 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 3605* D Anlage 4 Prozentsatz der Umsteiger bei den Auszubildenden im Handwerk MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/1175 — Josef Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 3606* A Anlage 5 Stand der deutschtschechoslowakischen Vertragsverhandlungen MdlAnfr 13 — Drs 12/1175 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw Staatsminister Ursula SeilerAlbring AA 3606* C Anlage 6 Bemühungen der Bundesregierung um Freilassung der in China verurteilten Demokraten oder um Verbesserung der Haftbedingungen MdlAnfr 16 — Drs 12/1175 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw Staatsminister Ursula SeilerAlbring AA 3606* D Anlage 7 Behandlung der polnischen Minderheit nach der Unabhängigkeitserklärung in Litauen MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/1175 — Gernot Erler SPD SchrAntw Staatsminister Ursula SeilerAlbring AA 3607* A Anlage 8 Anzahl der im Ostteil Berlins unter Obhut der Bundesvermögensverwaltung stehenden Wohnungen; Anteil der leerstehenden Wohnungen MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/1175 — Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3607* C Anlage 9 Entwicklung der Zahl der zivilen Arbeitsplätze, der Bauvorhaben (Mülldeponie) und des Wohnungsbaus im Zuge der amerikanischen Präsenz auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/1175 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3607* D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Anlage 10 Festsetzung von Zinsen für Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen durch die Finanzämter seit Inkrafttreten des § 233 a Abgabenordnung MdlAnfr 29 — Drs 12/1175 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3608* A Anlage 11 Entnahme von Beträgen bis zu 10 000 DM aus dem unter Treuhandverwaltung stehenden Parteivermögen zur Deckung laufender Geschäftskosten MdlAnfr 30 — Drs 12/1175 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3608* B Anlage 12 Verhinderung der Umsatzsteuerbegünstigung für offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften MdlAnfr 31 — Drs 12/1175 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3608* C Anlage 13 Verkürzung der Abfertigungszeiten an der deutsch-polnischen Grenze; Verlegung der Grenzübergänge aus den Städten MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/1175 — Hinrich Kuessner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3608* D Anlage 14 Nutzung der durch den Truppenabbau freiwerdenden Bundesliegenschaften für den Naturschutz MdlAnfr 34 — Drs 12/1175 — Dr. Norbert Rieder CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3609* B Anlage 15 Zeitpunkt für den Abbau der Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrt und Binnenschiffahrt MdlAnfr 35 — Drs 12/1175 — Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 3609* C Anlage 16 Kürzung der EG-Mittel für die Verbraucherarbeit von 27,4 auf 8,6 Mio. DM MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/1175 — Lieselott Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 3609' D Anlage 17 Genehmigungen für Kriegswaffen und/oder Waren der Ausfuhrliste Teil IA nach Jugoslawien; Auftauchen deutscher Kriegswaffen im Kriegsgebiet MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/1175 — Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 3610* A Anlage 18 Genehmigung zur Lieferung einer Turbine der Firma Blohm und Voss an eine pakistanische Waffenfabrik MdlAnfr 40 — Drs 12/1175 — Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 3610* C Anlage 19 Investitionen für die Militärflugplätze Eggebek, Jagel, Leck und Husum auf Grund des jüngsten Stationierungskonzepts für die Bundeswehr; Ersatz des Kampfflugzeuges F-4F Phantom als Zwischenlösung durch sowjetische Jäger des Typs Mig-29 MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/1175 — Manfred Opel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3610* C Anlage 20 Neuaufstellung atomarer Kurzstreckenraketen mit geringer Reichweite in Frankreich MdlAnfr 43 — Drs 12/1175 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3611* C Anlage 21 Freigabe von Bundesliegenschaften im Zusammenhang mit dem Truppenabbau der Bundeswehr in Schleswig-Holstein MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/1175 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3612* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 V Anlage 22 Freigabe nicht mehr genutzter Liegenschaften der Bundeswehr in Schleswig-Holstein MdlAnfr 46, 47 —Drs 12/1175 — Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3612* B Anlage 23 Abkürzung der Bearbeitungszeit für die Zulässigkeitsprüfung neuer Arzneimittel MdlAnfr 48 — Drs 12/1175 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3612* D Anlage 24 Verhinderung des Imports bestrahlter Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland; Kontrollen MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/1175 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3613* C Anlage 25 Ausgleichsmaßnahmen für von der Auflösung der Ausbildungsverträge betroffene Krankenschwestern in den ostdeutschen Polikliniken MdlAnfr 51 — Drs 12/1175 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3614* A Anlage 26 Voruntersuchungen der Landesbehörden zu den 17 Verkehrsprojekten „Deutsche Einheit" MdlAnfr 52 — Drs 12/1175 — Dr. Margrit Wetzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 3614* C Anlage 27 Verhinderung einer Stillegung der Kursbuchstrecke 680 (Zweibrücken—PirmasensLandau) MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/1175 — Lydia Westrich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 3614* D Anlage 28 Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr in der EG MdlAnfr 55 — Drs 12/1175 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 3615* A Anlage 29 Entsorgung abgebrannter plutoniumhaltiger Mischoxid-Brennelemente (MOX) aus Siedewasser-Reaktoren im Hinblick auf die Gefahr terroristischer Bemühungen um atomwaffentaugliches Ausgangsmaterial MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/1175 — Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 3615* B Anlage 30 Vermutungen des Umweltministers von Sachsen-Anhalt über die Lagerung weiteren Atommülls in Sachsen-Anhalt MdlAnfr 58 — Drs 12/1175 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 3616* A Anlage 31 Verhinderung der geplanten Rodung von ca. 1/8 des Regenwaldes in Nicaragua durch eine taiwanesische Firma MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/1175 — Burkhard Zurheide FDP SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 3616* C Anlage 32 Konkretisierung des Kriteriums „übermäßige Rüstungsausgaben" für die Vergabe von Entwicklungshilfe; Konkretisierung des Kriteriums „Achtung der Menschenrechte" für die Vergabe von Entwicklungshilfe MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/1175 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 3617* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3551 43. Sitzung Bonn, den 25. September 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 09. 91 ** Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 25. 09. 91 Bindig, Rudolf SPD 25. 09. 91 ** Blunck, Lieselott SPD 25. 09. 91 ** Böhm (Melsungen), CDU/CSU 25. 09. 91 ** Wilfried Brandt, Willy SPD 25. 09. 91 Büchler (Hof), Hans SPD 25. 09. 91 ** Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 09. 91 ** Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 09. 91 ** Genscher, Hans-Dietrich FDP 25. 09. 91 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 25. 09. 91 * Janz, Ilse SPD 25. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 25. 09. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 25. 09. 91 ** Koltzsch, Rolf SPD 25. 09. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 25. 09. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 25. 09. 91 ** Lummer, Heinrich CDU/CSU 25. 09. 91 ** Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 09. 91 ** Erich Marten, Günter CDU/CSU 25. 09. 91 ** Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 25. 09. 91 ** Reinhard Möllemann, Jürgen W. FDP 25. 09. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 25. 09. 91 ** Nolte, Claudia CDU/CSU 25. 09. 91 Pfuhl, Albert SPD 25. 09. 91 ** Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 09. 91 ** Reddemann, Gerhard CDU/CSU 25. 09. 91 ** Reimann, Manfred SPD 25. 09. 91 ** Rempe, Walter SPD 25. 09. 91 von Renesse, Margot SPD 25. 09. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 25. 09. 91 Schluckebier, Günther SPD 25. 09. 91 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 09. 91 ** Skowron, Werner H. CDU/CSU 25. 09. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 25. 09. 91 ** Dr. Sperling, Dietrich SPD 25. 09. 91 Terborg, Margitta SPD 25. 09. 91 ** Thierse, Wolfgang SPD 25. 09. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 25. 09. 91 ** Friedrich Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 25. 09. 91 Weiß (Berlin), Konrad Bündnis 25. 09. 91 90/GRÜNE Dr. de With, Hans SPD 25. 09. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 09. 91 ** * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 3): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Akten von Kriegsdienstverweigerern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, nicht vernichtet, sondern im Bundesarchiv in Koblenz aufbewahrt werden sollen, und welche Kosten entstehen durch die Aufbewahrung dieser Akten beim Bundesarchiv in Koblenz? Die Bundesregierung ist aufgrund § 2 Abs. 1 des Bundesarchivgesetzes vom 6. 1. 1988 verpflichtet. Akten von Kriegsdienstverweigerern dem Bundesarchiv in Koblenz zur Übernahme anzubieten. Voraussetzung ist, daß diese Akten für die Zivildienstverwaltung nicht mehr benötigt werden und es sich um Akten von bleibendem Wert im Sinne des § 3 Bundesarchivgesetz handelt. Nicht mehr benötigt werden die Akten von Kriegsdienstverweigerern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ob den Unterlagen bleibender Wert zukommt, entscheidet das Bundesarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. Das Bundesarchiv hat diese Frage in bezug auf die Zivildienstakten bejaht. Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Entscheidung zur Übergabe von Akten dieser Art, soweit sie nicht mehr benötigt werden, getroffen. Die hiermit zusammenhängenden Fragen werden derzeit aufgrund einer Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erneut geprüft. Die Kosten einer Aufbewahrung beim Bundesarchiv lassen sich im einzelnen nicht beziffern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/1175 Frage 6): Steht bereits fest, ob und ggf. in welcher Höhe sich die Bundesrepublik Deutschland an Entschädigungsleistungen beteiligen muß, die sich aus dem Nichtweiterbau und der Schließung des Schnellen Brüters in Kalkar ergeben? Es existieren eine Rückzahlungsforderung Belgiens und die Ankündigung möglicher Kompensationsforderungen durch die Niederlande. Die Verhandlungen der Bundesregierung mit den belgischen und niederländischen Partnern innerhalb der Regierungskommission zum SNR-300 dauern an. Nach Einschätzung der Bundesregierung bieten die Vereinbarungen über die internationale Zusammenarbeit beim Kernkraftwerk Kalkar sowie die Verträge über die Errichtung und Finanzierung keine Grundlage für Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland. 3606* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Anlage 4 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Josef Grünbeck (FDP) (Drucksache 12/1175 Fragen 7 und 8): Wieviel Prozent der Auszubildenden im Handwerk brechen ihre Ausbildung im ersten Lehrjahr ab, und wie hat sich diese Quote in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie viele dieser Abbrecher wechseln in eine Berufsausbildung außerhalb des Handwerks bzw. beginnen eine Ausbildung in einem anderen Handwerksberuf, und wie viele bleiben beim gleichen Lehrberuf und wechseln nur die Lehrstelle? Zu Frage 7: Vertragslösungen im Handwerk werden nicht nach Ausbildungsjahren ausgewiesen. Die vorliegenden Informationen über Vertragslösungen im Handwerk betreffen die Anzahl der Vertragslösungen insgesamt und in der Probezeit. Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge im Handwerk: 1989 1988 1987 1986 Insgesamt 63 041 62 719 57 291 55 229 in % der Neuabschlüsse: 31,7 29,0 25,1 21,4 in der Probezeit: 14160 14184 12101 12 820 in % aller Vertragslösungen: 22,5 22,6 21,1 23,2 Während die Quote der Vertragslösungen im Handwerk insgesamt zugenommen hat, ist der Anteil der Vertragslösungen in der Probezeit nur geringen Veränderungen unterworfen. Vergleichsrechnungen der übrigen Ausbildungsbereiche zeigen, daß im ersten Ausbildungsjahr gut die Hälfte (55 %) der Vertragslösungen vorgenommen werden, im zweiten ein gutes Viertel (28 %) und im dritten etwa ein Achtel (13 %); vier Prozent entfallen auf das vierte Ausbildungsjahr. Mit fortschreitender Ausbildung fällt die Tendenz zur vorzeitigen Vertragslösung. Zu Frage 8: Eine amtliche Statistik über den Verbleib der Jugendlichen, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen, gibt es nicht. Der Vergleich der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit der zeitlich entsprechenden Zahl der Prüfungsteilnehmer weist darauf hin, daß die hohe Quote der Vertragslösungen nicht mit endgültigen Ausbildungsabbrüchen gleichzusetzen ist. Die hohe Übereinstimmung dieser Zahlen belegt, daß die Steigerungen in den Vertragslösungen vor allem die Zahl der Vertragswechsler erhöht haben. Nach Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung können drei Gruppen von Vertragslösern unterschieden werden: — rund die Hälfte sind Ausbildungswechsler, die die Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf oder Ausbildungsbetrieb fortsetzen, nur für jeden zweiten von ihnen bedeutet dies auch eine berufliche Neuorientierung; — rund ein Drittel entscheidet sich für einen anderen Berufs- bzw. Ausbildungsweg und kehrt der betrieblichen Ausbildung den Rücken; darunter findet jeweils ein Drittel nach Vertragslösung eine Arbeitsstelle oder ist arbeitslos, — die übrigen rund 20 To sind ohne Ausbildung, streben aber eine weitere Berufsausbildung an. Ein größerer Teil dieser Gruppe zählt zu den Problemfällen der Vertragslöser, bei denen individuelle Gründe, wie z. B. Lernschwächen, für die Vertragslösung überwiegen dürften. Für das Handwerk bedeutet Vertragslösung überwiegend keine Abkehr der Jugendlichen vom Handwerk. Nach einer Befragung der Handwerkskammer Trier setzen rund 60 To der Vertragslöser im Handwerk die unterbrochene Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf oder in einem anderen Ausbildungsbetrieb des Handwerks fort. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 13): Wie ist der Stand der deutsch-tschechoslowakischen Vertragsverhandlungen, und bis wann kann mit einer Unterzeichnung des Vertrages gerechnet werden? Am 17. September 1991 fand in Bonn die fünfte Verhandlungsrunde zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit statt. In der Verhandlungsrunde ist es gelungen, weitere Einigung in schwierigen Fragen zu erzielen. Eine Aussage über ein mögliches Unterzeichnungsdatum ist zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 16): Liegen der Bundesregierung gesicherte Informationen über die Haftbedingungen der in China zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Demokraten Wei Jingsheng, Wang Dan, Wang Jun-tao, Chen Ziming und Bao Zunxin vor, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, die Freilassung oder zumindest die Verbesserung der Haftbedingungen dieser inhaftierten Demokraten zu erreichen? Die Bundesregierung hat sich mehrmals bilateral und gemeinsam mit ihren EG-Partnern für die Freilassung der Anhänger der Demokratiebewegung eingesetzt. Zuletzt haben die Europäer am 10. 9. 1991 in Peking Auskunft über die Inhaftierten Wang Juntao und Chen Ziming erbeten. Die chinesische Regierung erklärte, daß beide humane Behandlung einschließlich medizinischer Versorgung erhielten. Da Ausländern in China die Kontaktaufnahme mit politischen Gefangenen nicht gestattet ist, besteht je- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3607* doch keine Möglichkeit, unmittelbare Erkenntnisse selbst zu gewinnen. Frühere gemeinsame Demarchen für die Inhaftierten der Demokratiebewegung wurden bereits am 5. 12. 1990 gegenüber Außenminister Qian Qichen und am 9. Januar 1991 gegenüber dem Leiter der Westeuropa-Abteilung im chinesischen Außenministerium unternommen. Zusätzliche bilaterale Demarchen wurden durch den deutschen Botschafter in Peking am 16. 1. 1991 und am 13. 2. 1991 durchgeführt. Die Frage gewaltloser politischer Gefangener ist ein regelmäßiges Thema in den Kontakten zwischen der deutschen und der chinesischen Regierung. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 17 und 18): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Regierung Litauens über das Staatsbürgergesetz der polnischen Minderheit den Erwerb der litauischen Staatsbürgerschaft erschwert, in diesem Zusammenhang eine „Loyalitätsversicherung" der Antragsteller verlangt, die Anerkennung von Polnisch als zweiter Amtssprache verweigert und die demokratisch gewählten Organe der Selbstverwaltung der polnischen Minderheit aufgelöst hat? Welche ihrer Einflußmöglichkeiten hat die Bundesregierung, die ebenso wie die polnische in der Vergangenheit die Unabhängigkeitsbestrebungen der litauischen Republik unterstützt hat, genutzt, um ihre Auffassung über die Behandlung der polnischen Minderheit der Regierung in Vilnius gegenüber zum Ausdruck zu bringen? Zu Frage 17: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wonach die Regierung Litauens durch ein Staatsangehörigkeitsgesetz der polnischen Minderheit den Erwerb der litauischen Staatsbürgerschaft erschwert. Die Auflösung zweier Gebiets- und eines Gemeinderats im Gebiet Wilna mit starkem polnischen Bevölkerungsanteil galt nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen nicht der polnischen Minderheit, sondern lag in der Unterstützung der Moskauer Putschisten durch die Räte in den Tagen des Putsches vom 19. —22. 8. 1991 begründet. Im übrigen hat Präsident Landsbergis erklärt, für die aufgelösten Räte demokratische Wahlen im Laufe eines halben Jahres abzuhalten. Zu Frage 18: Bei seinen Gesprächen mit der litauischen Regierung anläßlich seines Besuches in Litauen am 12. 9. 1991 hat BM Genscher die Erwartung geäußert, daß die Frage der polnischen Minderheit in Litauen bald im Interesse aller Betroffenen gelöst wird. Die litauische Führung hat deutlich gemacht, daß sie eine Konzeption für die Lösung dieses Problems erarbeiten will. Aus Anlaß der Aufnahme der baltischen Staaten in die KSZE haben sich die Außenminister der baltischen Staaten in Briefen an BM Genscher zu den sich aus der Charta von Paris ergebenden Verpflichtungen, zu denen auch die Beachtung des Acquis in der Minderheitenpolitik gehört, bekannt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ma Seifert (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/1175 Fragen 25 und 26) : Wie viele Wohnungen verwalten die Bundesvermögensverwaltung der Oberfinanzdirektion oder andere Organe der Bundesregierung im Ostteil Berlins, und wie viele dieser Wohnungen stehen gegenwärtig leer? Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer, und wie viele dieser Wohnungen stellt der Bund kurzfristig wohnungssuchenden Ostberliner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung? Zu Frage 25: Von der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Berlin werden derzeit im Ostteil Berlins 2 335 Wohnungen verwaltet. Diese Zahl ist noch nicht endgültig, weil von anderen Ressorts noch Grundstücke mit Wohnungen zugeführt werden. 123 Wohnungen stehen gegenwärtig leer. Zu Frage 26: Von den 123 leerstehenden Wohnungen werden 60 kurzfristig an Bundesbedienstete vermietet. Erfahrungsgemäß geschieht dies binnen Monatsfrist nach Zuweisung an die von einer zentralen Vergabestelle ausgewählten Bewerber. 63 Wohnungen sind wegen ihres schlechten baulichen Zustandes vorübergehend nicht vermietbar. Diese Wohnungen sind sanierungsbedürftig und können erst nach Instandsetzung vermietet werden. Alle Wohnungen sind grundsätzlich für Wohnungsfürsorgezwecke des Bundes geeignet. Sie können deshalb nur dann an Ostberliner Bürgerinnen und Bürger vermietet werden, wenn diese dem von der Wohnungsfürsorge des Bundes zu betreuenden Personenkreis angehören. Wegen der regen Nachfrage aus dem Kreise der Bundesbediensteten ist kurzfristig nicht damit zu rechnen, daß Wohnungen an Dritte vermietet werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1175 Fragen 27 und 28) : Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der künftigen amerikanischen Präsenz im Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der zivilen Arbeitsplätze? 3608* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die US-Armee im Truppenübungsplatz Grafenwöhr begonnenen Bauvorhaben (z. B. Sanierung und Erweiterung der Mülldeponie) weitergeführt, und gilt dies auch für den Wohnungsbau in Vilseck? Zu Frage 27: Nach Mitteilung der US-Streitkräfte wird der Truppenübungsplatz Grafenwöhr auch nach einer generellen Truppenreduzierung seine wichtige Funktion als Ausbildungsgelände behalten. Danach sind wesentliche Veränderungen für das dort beschäftigte zivile Personal nicht zu erwarten. Infolge des geltenden Einstellungsstopps hat sich die Zahl der örtlichen Arbeitnehmer geringfügig verringert. Zu Frage 28: Die auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr begonnenen Bauvorhaben der US-Streitkräfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung weitergeführt. Dies gilt auch für die Sanierung der Mülldeponie und für den Wohnungsbau in Vilseck. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 29): In welchem Umfang sind bisher nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils Zinsen für Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung von den Finanzämtern seit Inkrafttreten des § 233 a Abgabenordnung festgesetzt worden? Die Verzinsung nach § 233 a Abgabenordnung gilt erstmals für Steuern des Jahres 1989, im Beitrittsgebiet erstmals für Steuern des Jahres 1991. Der Zinslauf beginnt jedoch grundsätzlich erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Steuern des Jahres 1989 beginnt somit der Zinslauf erst ab 1. April 1991. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, in welchem Umfang seit Ablauf der Karenzzeit Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen festgesetzt worden sind. In der Steuerstatistik werden die Zinsen nicht gesondert, sondern mit den Steuern, auf die sie erhoben werden, zusammen ausgewiesen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 30): Welche Ergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften liegen der Bundesregierung entsprechend der Antwort auf meine Frage 20 in Drucksache 12/875 zwischenzeitlich darüber vor, in welchem Umfang welche Parteien von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, zur Deckung laufender Geschäfte über Beträge von bis zu 10 000 DM aus „ihrem" und der Verwaltung der Treuhand stehenden Vermögen zu verfügen, und falls keine Ergebnisse vorliegen, wann sind diese zu erwarten? Nach Mitteilung der Treuhandanstalt liegen bislang keine Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer zu dem Umfang, in dem die Parteien von der pauschalen Zustimmung zu Vermögensänderungen bis zu 10 000 DM Gebrauch gemacht haben, vor. Im übrigen ist dieses Verfahren inzwischen gegenüber sämtlichen Parteien widerrufen worden, da es sich als unpraktikabel und schwer kontrollierbar erwiesen hat. Nunmehr bedarf jede Vermögensverfügung generell der Zustimmung der Treuhandanstalt. Für Neuvermögen, das nicht unter treuhänderische Verwaltung fällt, müssen separate Konten geführt werden, um Vermögensvermischungen auszuschließen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 31): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die vom Bundesrechnungshof (Drucksache 12/1150 Teilziffer 29.0) festgestellte Umsatzsteuerbegünstigung für offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften abzustellen? Nach geltendem Umsatzsteuergesetz unterliegen indizierte jugendgefährdende Schriften dem allgemeinen Steuersatz von 14 v. H. Eine vom Bundesrechnungshof angestrebte Regelung, die auch nicht indizierte „offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdende Schriften" dem allgemeinen Steuersatz unterwirft, könnte nach Auffassung der Bundesregierung nicht praktiziert werden. Die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden wären nicht in der Lage, anstelle der Bundesprüfstelle die dafür erforderlichen Ermittlungen und Wertungen vorzunehmen. Die Bundesregierung teilt auch nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofs, daß die betroffenen Unternehmer die nicht indizierten „offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdenden Schriften" stets von sich aus dem allgemeinen Steuersatz unterwerfen würden, weil die Umsatzsteuer auf den Endverbraucher abgewälzt werden könnte und für dessen Kaufentscheidung die Umsatzsteuerbelastung ohne Bedeutung sei. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Hinrich Kuessner (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 32 und 33): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. geplant, um die Abfertigungszeiten für LKW und PKW an der deutsch-polnischen Grenze zu verkürzen, und welche konkreten Schritte sind mit den polnischen Behörden zur Beschleunigung des Verfahrens vereinbart bzw. geplant worden? Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Verlagerung der Transitgrenzübergänge aus den Städten an der deutsch-polnischen Grenze zu erwirken, und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies abgeschlossen sein? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3609* Zu Frage 32: Alle Zollanlagen an der deutsch-polnischen Grenze sind dem sprunghaft angestiegenen Verkehrsaufkommen nicht gewachsen. Sie müssen grundsätzlich erneuert bzw. neu errichtet werden. Zur Verbesserung der Verkehrs- und Abfertigungsverhältnisse wurden mit den polnischen Behörden folgende Maßnahmen vereinbart: 1. Die Pläne für eine deutsch-polnische Gemeinschaftszollanlage auf deutschem Hoheitsgebiet beim Grenzübergang Pomellen-Autobahn (Bundesautobahn Berlin—Stettin) werden zur Zeit erstellt; mit dem Bau soll noch in diesem Jahr begonnen werden. 2. Am Grenzübergang Frankfurt/Oder-Autobahn soll eine deutsch-polnische Gemeinschaftszollanlage für die Abfertigung des Güterverkehrs auf polnischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Die Anlage soll nach Aussage der polnischen Zollverwaltung bis Ende 1992 fertiggestellt sein. 3. Beim Grenzübergang Forst-Autobahn (Bundesautobahn Berlin—Cottbus—Breslau) soll einige Hundert Meter östlich des derzeitigen Standortes eine neue Gemeinschaftszollanlage auf polnischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Der Zeitpunkt des Baubeginns steht noch nicht fest. 4. Zur Entlastung der bestehenden Grenzübergänge sollen insgesamt zehn neue Grenzübergänge eingerichtet werden. 5. Auf deutscher Seite wird das Abfertigungspersonal bei den Grenzübergängen laufend verstärkt. Zu Frage 33: Mit den polnischen Behörden wurden folgende Maßnahmen abgestimmt: 1. Zur Entlastung der Bürger der Stadt Frankfurt/ Oder wurde der Grenzübergang Frankfurt/OderStadtbrücke für den Lkw-Verkehr gesperrt. 2. Zur Entlastung des Verkehrs in der Stadt Guben ist am Stadtrand von Guben ein Auffangparkplatz für Lastkraftwagen eingerichtet worden, von dem die Fahrzeuge entsprechend den Abfertigungsmöglichkeiten an der Grenze abgerufen werden. Durch diese Maßnahme hat sich die Verkehrssituation im Stadtgebiet Guben spürbar gebessert. 3. Um die derzeitige Belastung der Bürger der Stadt Görlitz durch den Verkehr über den bestehenden Grenzübergang im Zentrum der Stadt zu mindern, wird westlich der Stadt Görlitz ebenfalls ein Auffangparkplatz für rund 100 Lastkraftwagen gebaut, auf dem die deutsche und die polnische Zollabfertigung vorgenommen werden sollen. Die Anlage soll 1992 fertiggestellt sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Norbert Rieder (CDU/CSU) (Drucksache 12/1175 Frage 34): Plant die Bundesregierung bundeseigene Liegenschaften — gegebenenfalls welche —, die durch den Truppenabbau frei werden, für Naturschutzwecke umzuwidmen? Die Bundesregierung kann keine bundeseigenen Liegenschaften für Naturschutzzwecke umwidmen. Sie hat hier keine Zuständigkeit, weil die Planungshoheit nach dem Bundesnaturschutzgesetz bei den Ländern liegt. Darüber hinaus besteht für die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landwirtschaft festzusetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 35): Für welchen Zeitpunkt — im Hinblick auf die in Aussicht genommenen Verhandlungen auf EG-Ebene — rechnet die Bundesregierung mit dem Abbau der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt und die Binnenschiffahrt? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, schon heute vorherzusagen, bis zu welchem Zeitpunkt die Mineralölsteuerbefreiungen für die gewerbliche Luftfahrt und die gewerbliche Binnenschiffahrt EG-weit abgebaut sein werden. Der Abbau hängt wesentlich von Fortschritten bei der Harmonisierung der Mineralölsteuern in der EG ab. Die Bundesregierung erwartet, daß sich der EG-Ministerrat den Fragen in Kürze zuwenden wird, nachdem bei einigen Verbrauchsteuersätzen eine Einigung erreicht wurde. Sie setzt sich im übrigen auch bei bilateralen Kontakten mit anderen EG-Mitgliedstaaten für einen Abbau von Ölverbrauchssubventionen ein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Lieselott Blunck (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer effizienten europäischen Verbraucherpolitik, gerade auch im Hinblick auf den künftigen Binnenmarkt, die Absicht des EG-Ministerrates, die Mittel für Verbraucherarbeit von derzeit 27,4 Mio. DM auf 8,6 Mio. DM zu kürzen? Hat die Bundesregierung diesen Plänen zugestimmt, und wenn ja, wie kann sie diese Entscheidung mit den im Bundeshaushaltsplan 1992, Einzelplan 09, Seite 59, gegebenen „Erläuterungen" in Einklang bringen, wo es — zutreffend — heißt: „Verbraucherunterrichtung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Orientierung des Verbrauchers am Markt und das Funktionieren der marktwirtschaftlichen Ordnung"? Zu Frage 36: Der Vorentwurf der EG-Kommission sah für die Verbraucherpolitik insgesamt 21,6 Mio DM im Haushalt 1992 vor. Die Reduzierung gegenüber 1991 resultiert aus dem Auslaufen eines Demonstrationsvorhabens Ende 1991. Die vom Budgetrat in erster Lesung vorgenommene Kürzung auf 8,6 Mio DM wird der 3610* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Bedeutung der EG-Verbraucherpolitik nicht gerecht. Die Bundesregierung hält eine Kürzung in diesem Umfang nicht für vertretbar. Zu Frage 37: Die deutsche Verhandlungsposition sah gegenüber dem Kommissionsvorschlag nur geringfügige Kürzungen vor. Allerdings ist es im Budgetrat so, daß bereits drei oder vier Mitgliedstaaten (je nach Größe) andere Entscheidungen erzwingen können. Die Bundesregierung hofft jedoch, daß das EP auch in diesem Fall von seinen Haushaltsbefugnissen Gebrauch machen wird. Die Bundesregierung wird jedenfalls Vorgaben des EP im Rahmen dieser Befugnisse in der zweiten Lesung des Budgetrats Rechnung tragen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Poppe (Bündnis 90/ GRÜNE) (Drucksache 12/1175 Fragen 38 und 39): Wann wurden letztmals Genehmigungen für Kriegswaffen und/oder Waren der Ausfuhrliste Teil I A nach Jugoslawien erteilt? Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß im Kriegsgebiet auf serbischer wie auch auf kroatischer Seite Panzerfäuste des Typs "Armbrust" (entwickelt von MBB) und Schnellfeuerwaffen (entwickelt von Heckler & Koch) im Einsatz sind, obwohl im Zuge der Unabhängigkeitserklärung die Territorialstreitkräfte Kroatien ihre Waffen der jugoslawischen Volksarmee übergeben haben? Zu Frage 38: Genehmigung für die Ausfuhr von deutschen Kriegswaffen nach Jugoslawien wurden nicht erteilt. Im November 1988 wurde lediglich für eine jugoslawische Waffensendung, die über den Flughafen Frankfurt in ein drittes Land verbracht werden sollte und die vom Zoll angehalten worden war, die für die Rücksendung nach Jugoslawien erforderliche Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt. Die letzte Genehmigung nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste wurde im Frühjahr 1991 für die Ausfuhr von Bildgeräten erteilt. Zu Frage 39: Die Bundesregierung hat KWKG-Genehmigungen zum Export der in der Sendung „Monitor" gezeigten Waffensysteme nach Jugoslawien nicht erteilt. Sie besitzt keine Erkenntnisse darüber, wie diese Waffen nach Jugoslawien gelangt sind. Es gibt auch keine Anhaltspunkte, daß diese Waffensysteme in der Bundesrepublik hergestellt wurden. MBB hat 1985 die Produktion eingestellt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 40): Trifft es zu, daß der Firma Blohm + Voss in Hamburg für die Lieferung einer Turbine, die als Teil eines Kraftwerkes die Energieversorgung der pakistanischen Waffenfabrik Pakistan Ordnance Factories (POF) sichern soll, in diesem Jahr eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden ist, in Kenntnis der Tatsache, daß es sich bei der Firma Pakistan Ordnance Factories um den bedeutendsten Waffenhersteller von Pakistan handelt? Ja. Die Bundesregierung hat nach Abwägung aller Umstände das Bundesamt für Wirtschaft ermächtigt, die Lieferung einer Turbine, die als Teil eines Kraftwerkes der Energieversorgung der pakistanischen Rüstungsfabrik „Pakistan Ordnance Factories" dienen soll, zu genehmigen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 41 und 42): Welche Investitionen und zusätzlichen betrieblichen Vorbereitungskosten (für Infrastruktur, bewegliche Wirtschaftsgüter und andere Maßnahmen) entstehen aufgrund des jüngsten Stationierungskonzeptes für die Bundeswehr auf den Militärflugplätzen Eggebek, Jagel, Leck und Husum sowie in den zugehörigen Unterkunftsbereichen (Gesamtsumme sowie nach Möglichkeit Aufteilung in Jahresschritten)? Ist die Bundesregierung bereit, das veraltete, teure, laute und umweltbelastende Waffensystem F-4F Phantom als Zwischenlösung durch sowjetische Jäger des Typs Mig-29 aus dem Fundus der sowjetischen Fliegerkräfte zu ersetzen? Zu Frage 41: 1. Flugplätze Leck und Husum (Lw) Für die Flugplätze Leck und Husum entfallen infolge der Stationierungsentscheidung vom August 1991 folgende mittel- und insbesondere langfristig (bis Jahr 2006) geplante, für die fliegerische Nutzung der Plätze vorgesehene Infrastrukturkosten: Leck: 242 Mio DM (davon 102 Mio DM NATO-Anteil) Husum: 130 Mio DM (davon 42 Mio DM NATO-Anteil) Für die Anschlußnutzung der beiden Flugplätze ergeben sich folgende Infrastrukturkosten für notwendige fortzuführende Maßnahmen (z. B. Umweltschutz, Sanierungen, Unterbringung, Betreuung) sowie neu eingeplante, waffensystemgebundene Baumaßnahmen (Hawk/Patriot): Gesamt 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Rest Leck: 28.5 1.0 6.0 5.5 3.0 1.0 0.0 12.0 Mio DM Husum: 27.5 1.5 5.0 5.0 5.0 3.0 2.0 6.0 Mio DM Die Kosten für Unterhaltung/Bewirtschaftung der Infrastrukturanlagen werden sich in beiden Fällen um je 1,5 Mio DM pro Jahr verringern. 2. Flugplatz Eggebek (Marine) Auf dem Marineflugplatz Eggebek (MFG 2) entstehen infolge der Erhöhung des Bestandes an Flugzeugen Tornado infolge der jüngsten Stationierungsentscheidungen bei Beibehaltung des gegenwärtig ho- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3611* hen Standards der Einsatzbereitschaft und des technischen Klarstands der Flugzeuge Tornado mittel- bis langfristig zusätzliche Kosten für Infrastrukturinvestitionen in Höhe von rd. 30 Mio DM. Bei größtmöglicher Auslastung der vorhandenen guten Kapazitäten kann, unter Inkaufnahme leichter Abstriche in bezug auf die Einsatzfähigkeit, in den nächsten Jahren auf Investitionen verzichtet werden. Der Erhöhung der Liegenschaftsbetriebskosten auf dem Marineflugplatz Eggebek stehen Verringerungen auf dem Marineflugplatz Jagel in gleicher Größenordnung gegenüber, so daß in der Gesamtbilanz der Betriebskosten keine zusätzliche Belastung eintritt. 3. Flugplatz Jagel Der Flugplatz Jagel geht von der Marine an die Luftwaffe über. Die Nutzung durch Flugzeuge vom Typ Tornado bleibt gleich. Daher werden sowohl die geplanten Infrastrukturinvestitionen (mit geringen Ausnahmen) fortgeführt als auch die Betriebskosten in ähnlicher Höhe anfallen. Zusätzliche Anpassungsmaßnahmen zur Aufnahme der Aufklärerversion Tornado entstehen in Höhe von: Gesamt 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Rest Jagel: 21.5 0.0 0.0 4.0 9.5 6.0 2.0 0.0 Mio DM. Zu Frage 42: Das Waffensystem F-4F wird derzeit einem Kampfwertsteigerungs- und Modernisierungsprogramm unterzogen, das es in die Lage versetzen wird, bis zur Einführung eines neuen Jagdflugzeuges seine Auf gaben in der Luftverteidigung wirkungsvoll wahrzunehmen. Wesentlicher Anteil dieses Programms ist die Einrüstung eines modernen, leistungsfähigen Radargerätes und eines Missionsrechners zur Mehrfachzielbekämpfung. Die für dieses Programm erforderlichen Mittel sind bereits fast vollständig vertraglich gebunden. Die Verbindung dieses Kampfwertsteigerungsprogramms mit dem für die F-4F und möglicherweise auch für ein neues Jagdflugzeug einsetzbaren Radarlenkflugkörper über mittlere Entfernungen AMRAAM stellt den Anschluß an die Leistungsfähigkeit moderner Jagdflugzeuge her. Die leistungsgesteigerte F-4F stellt somit, auch aus finanzieller Sicht, die Zwischenlösung bis zum Einsatz eines neuen Jagdflugzeugs dar. Das Waffensystem MIG-29 hat weder die Fähigkeit zur Mehrfachzielbekämpfung, noch kann der Lenkflugkörper AMRAAM integriert werden. Die MIG-29 der Luftwaffe werden jedoch bei entsprechender Rollenzuweisung die F-4F-Flotte bis zur Umrüstung auf ein neues Jagdflugzeug entlasten. Eine Beschaffung weiterer Luftfahrzeuge dieses Typs ist nicht beabsichtigt. Im übrigen ist das Waffensystem F-4F weder signifikant lauter noch umweltbelastender als die MIG-29. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/1175 Frage 43): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der von Frankreich beabsichtigten Neuaufstellung atomarer Kurzstreckenraketen, die aufgrund ihrer geringen Reichweite fast ausschließlich deutsches Gebiet erreichen können? Bisher unterhält Frankreich 5 PLUTON-Regimenter, die im Osten Frankreichs stationiert sind: in Laon (Aisne), Mailly (Aube), Suippes (Marne) sowie Ober-hoffen und Belfort (Elsass). Diese Regimenter werden aufgelöst und durch eine HADES-Brigade mit 2 Regimentern ersetzt. Standorte der Regimenter werden Suippes und Mailly sein, jeweils etwa 250 km vom Rhein und 150 km vom Saarland entfernt. Ebenso wie PLUTON mit einer Reichweite von ca. 150 km ist HADES eine nuklearfähige Rakete mit einer Reichweite von knapp unter 500 km. Über die Stärke der Gefechtsköpfe hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. HADES soll im Rahmen der national-eigenständigen und von der NATO unabhängigen französischen Nuklearstrategie das französische Nuklearpotential im substrategischen Bereich ergänzen. Bekanntermaßen verfügt Frankreich darüber hinaus über luftgestützte sowie seegestützte Nuklearsysteme und fest stationierte Interkontinentalraketen. Die französische Strategie sieht vor, sollte es in Folge eines Angriffs zu der Einsatznotwendigkeit von Nuklearwaffen kommen, HADES — wie zuvor auch PLUTON — als Mittel der „letzten Warnung" („ultime avertissement") vor dem Einsatz des französischen strategischen Potentials zu nutzen. Da HADES ein mobiles Waffensystem ist, kann von der Friedensstationierung nicht auf mögliche Einsatzorte/Ziele geschlossen werden. Staatspräsident Mitterrand hat am 11. September 1991 im französischen Fernsehen erklärt, daß Frankreich deutschen Interessen und der deutsch-französischen Freundschaft keinesfalls schaden wolle. Die 30 HADES-Raketen, die produziert würden, seien im Rahmen der französischen Strategie reine Kriegsverhütungswaffen. Sie würden nach der Produktion in Depots zentral gelagert und nicht disloziert. Darüber hinaus werde sich Frankreich — wie er in seiner UN-Rede im Jahre 1983 bereits ausgeführt hätte — Verhandlungen über die Abrüstung französischer Atomwaffen nicht versagen, wenn die USA und die Sowjetunion entsprechend abrüsten würden. Diese Aussage des französischen Staatspräsidenten ist eine bemerkenswerte Änderung der bisherigen französischen Position in Nuklearfragen und gibt Anlaß zu der Hoffnung, daß sich Frankreich auf Dauer Gesprächen zu der Ausgestaltung seines Nuklearpotentials nicht verschließen wird. Die Bundesregierung, die erklärtermaßen — nicht zuletzt in Folge des Londoner Gipfels vom Juli 1990 und bestätigt durch die sicherheitspolitischen Veränderungen — für Rüstungskontrollverhandlungen mit dem Ziel der Beseitigung der nuklearen Artilleriegeschosse und bodengestützten Kurzstreckenraketen eintritt, hat gleichwohl keinerlei Anlaß, in der Einführung des Waffensystems HADES eine Gefährdung 3612* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 bzw. Bedrohung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, aber auch angesichts der gesamtsicherheitspolitischen Lage seiner Nachbarn zu sehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 44 und 45): Welche Liegenschaften werden im Zuge des Truppenabbaus von der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung in Schleswig-Holstein aufgegeben? Wann ist jeweils mit der Freigabe dieser Liegenschaften zu rechnen? Zu Frage 44: Nach der Entscheidung zur Stationierung der Bundeswehr vom 5. August 1991 und nach dem Ressortkonzept zur Neuorganisation der Territorialen Wehrverwaltung vom 20. September 1991 ist geplant, im Rahmen der Reduzierung der Streitkräfte auch in Schleswig-Holstein Liegenschaften aufzugeben. Welche Liegenschaften ganz oder teilweise aufgegeben werden, wird derzeit im Bundesministerium der Verteidigung untersucht. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden die freiwerdenden Liegenschaften bekanntgegeben. Zu Frage 45: Der zeitliche Schwerpunkt der Liegenschaftsfreigabe in Schleswig-Holstein wird im Jahr 1994 liegen. Die Auflösung von Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung, bzw. die Freigabe ihrer Liegenschaften, wird wegen ihrer Abhängigkeit von der Anzahl der Soldaten vor Ort grundsätzlich nur mit einem gewissen zeitlichen „Nachlauf" möglich sein. Hinzu kommt eine funktionelle Verzögerung, die sich daraus ergibt, daß noch Abwicklungsaufgaben zu erfüllen sein werden, auch wenn der Standort von Soldaten geräumt ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Cornelie SonntagWolgast (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 46 und 47): In welchen Liegenschaften der Bundeswehr in SchleswigHolstein stehen heute bereits Gebäude leer? Ist der Bundesminister der Verteidigung bereit, schon heute Teile von Liegenschaften der Bundeswehr in Schleswig-Holstein mit leerstehenden Gebäuden für eine andere Nutzung freizugeben? Zu Frage 46: Grundsätzlich stehen in Bundeswehr-Kasernen in Schleswig-Holstein keine Gebäude leer, da bereits jetzt in vielen Liegenschaften Teile davon zivil genutzt werden, z. B.: — Belegung mit Aussiedlern, — Unterbringung von Polizeianwärtern aus Mecklenburg-Vorpommern, — Unterbringung von Finanz- und Verwaltungsbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern, — Unterbringung von Auszubildenden aus den neuen Bundesländern. Wegen des kurzfristigen Termins konnte eine genaue Überprüfung vor Ort jedoch nicht vorgenommen werden. Der Bundesminister der Verteidigung ist jedoch bereit, diese Frage, nach Überprüfung, schriftlich zu beantworten. Zu Frage 47: Der Bundesminister der Verteidigung prüft, z. Zt., unter welchen Voraussetzungen militärisch nicht mehr benötigte Teile von Liegenschaften für eine zivile Nutzung freigegeben und in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes überführt werden können. Notwendig ist u. a. die klare Ausgrenzung dieser Gebäude und die Schaffung einer eigenen Zufahrt. Auch muß sich die Finanzverwaltung des Bundes mit einer nur teilweisen Rückgabe der Liegenschaft in das Allgemeine Grundvermögen einverstanden erklären. Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte überprüfen derzeit, für welche Liegenschaften eine Teilfreigabe überhaupt möglich erscheint. Nach der Klärung werden die Objekte bekannt gemacht. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1175 Frage 48): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Interesse der Bevölkerung und pharmazeutischer Unternehmen, die Zulässigkeitsprüfung neuer Arzneimittel, die zur Zeit etliche Jahre dauert, angemessen zu verkürzen? Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesgesundheitsamt sehen es als vordringliche Aufgabe an, den bestehenden Antragstau bei Arzneimitteln abzubauen. Es ist aber sofort sichergestellt worden, daß therapeutisch wichtige Arzneimittel mit Vorrang bearbeitet werden. Die gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungszeiten werden bei diesen Arzneimitteln im wesentlichen eingehalten. Der Antragstau ist durch eine unvorhersehbar starke Zunahme von Antragseingängen im Jahre 1986 entstanden. Damals gingen allein in diesem Jahr 5 600 Anträge beim Bundesgesundheitsamt ein. Das bedeutete mehr als eine Verdoppelung gegenüber 1985 und mehr als eine Verdreifachung gegenüber 1984. Seit 1986 lag jedes Jahr der durchschnittliche Antragseingang weit über dem Volumen, das vor dem Jahr 1986 zu verzeichnen war. Große Schwierigkeiten bestehen aufgrund des Umfanges des Bearbeitungsrückstandes bei den übrigen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3613* Arzneimitteln, die gesetzlich geregelten Zulassungsfristen einzuhalten. In den Haushaltsjahren von 1986 bis 1990 sind zusätzlich 354 neue Stellen für das Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes bewilligt worden. Hinzu kommen weitere 120 Stellen durch die Übernahme von Mitarbeitern der Behörden der ehemaligen DDR. Auch wenn ein Teil dieser Stellen bis zur Behebung der Probleme zeitlich befristet ist, so kann doch bei einem Ausgangsstand von 287 Stellen im Jahre 1985 von einer außerordentlichen Verstärkung des Personals im Arzneimittelinstitut gesprochen werden. Eine der ersten Organisationsmaßnahmen als Antwort auf die entstandenen Probleme war die Errichtung einer neuen Abteilung zur Steuerung des Zulassungsverfahrens. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe eingeführt. Vorhandene Grundlagenarbeit wurde verstärkt fachübergreifend genutzt, gleiche oder vergleichbare Arbeitsschritte wurden standardisiert und allgemeine Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung getroffen. Bei diesen Maßnahmen war der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung beratend tätig. Eine erst kürzlich erstellte Organisationsuntersuchung einer externen Beratungsfirma enthält eine Reihe weiterer Verbesserungsvorschläge für das Arzneimittelinstitut. Das Bundesgesundheitsamt und das Bundesministerium für Gesundheit sind zur Zeit mit der Auswertung und Bewertung der Organisationsvorschläge befaßt. Die Bundesregierung erwartet von der Umsetzung der Ergebnisse der Auswertung eine zusätzliche Beschleunigung der Bearbeitung und eine spürbare Verbesserung der Zulassungssituation im Arzneimittelinstitut. In den Jahren 1988 und 1990 sind im Rahmen des dritten und vierten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes arzneimittelrechtliche Vorschriften mit dem Ziel der Beschleunigung der Bearbeitung der Zulassungsanträge und der Entlastung des Bundesgesundheitsamtes erlassen worden. Im Vordergrund steht hier die verstärkte Nutzung des externen Sachverstandes von unabhängigen Wissenschaftlern. Die Beurteilung der Unterlagen zu Unbedenklichkeit, Wirksamkeit und Qualität durch das Bundesgesundheitsamt soll auf die Gutachten dieser unabhängigen externen Wissenschaftler gestützt werden können. Die in das Arzneimittelgesetz aufgenommenen Regelungen zur Anerkennung von Zulassungsentscheidungen anderer EG-Mitgliedstaaten und der Voten des Arzneimittelausschusses der EG-Kommission führen ebenso zu einer Entlastung des Bundesgesundheitsamtes wie die Anerkennung von Bewertungsberichten anderer Mitgliedstaaten im Rahmen der internationalen Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Bewertungsberichten. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 49 und 50): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bestrahlte Lebensmittel als Importware in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkauf angeboten werden, und welche Möglichkeiten der Kontrolle zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften über das Verbot der Bestrahlung von Lebensmitteln stehen zur Verfügung? Wie viele Verstöße oder Vergehen gegen bestehende Vorschriften sind der Bundesregierung bekannt bzw. werden strafrechtlich verfolgt? Zu Frage 49: Die Bundesregierung kann nicht völlig ausschließen, daß mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel importiert werden, da der amtlichen Lebensmittelüberwachung bisher nur für verschiedene Lebensmittel und Lebensmittelgruppen Analysenmethoden zur Verfügung stehen, mit denen sie den Nachweis einer Strahlenbehandlung führen kann. Es sind dies: 1. Zwei Nachweisverfahren für bestimmte Gewürze und Trockengemüse. Hierbei handelt es sich um das Verfahren der Messung der Chemilumineszenz und das Verfahren der Messung der Thermolumineszenz. Mit ihnen besteht die Nachweismöglichkeit einer Strahlenbehandlung bei mehr als 80 % der Gewürze. Die Verfahren sind in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes veröffentlicht und sind die ersten offiziell anerkannten Nachweismethoden einer Strahlenbehandlung. 2. Über den Nachweis der Strahlenbehandlung bei Champignons mittels der Messung der Thermolumineszenz wurde im Bundesgesundheitsblatt Nr. 5/90, S. 221, berichtet. Eine weitere Veröffentlichung über die Anwendung derselben Methode bei Erdbeeren ist im Bundesgesundheitsblatt Nr. 9/89, S. 388, wiedergegeben. 3. Über die Messung der Elektronenspinresonanz von bestrahltem knochenhaltigen Fleisch sowie Fisch wurde im Bundesgesundheitsblatt Nr. 7/91, S. 317, berichtet. Die Methode ist bei allen Sorten von Fleisch und Fisch anwendbar, soweit Knochen bzw. Gräten enthalten sind. Sie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in der o. g. Methodensammlung nach § 35 LMBG veröffentlicht werden. 4. Über den Nachweis strahlenbedingter Veränderungen am Fettanteil von Geflügelfleisch mittels Gaschromatographie/Massenspektrometrie wurde im Bundesgesundheitsblatt Nr. 8/90, S. 328, berichtet. Die Methode ist auch bei anderen fetthaltigen Fleischsorten anwendbar. Sie wird voraussichtlich Ende 1992 in der Sammlung nach § 35 LMBG veröffentlicht werden. Eine Übersicht über die Entwicklung von Nachweisverfahren ist in dem Bericht der Bundesregierung über die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen gegeben (Drs. 11/7574 vom 18. Juli 1990). An der Weiterentwicklung von Nachweisverfahren für eine Strahlenbehandlung wird am Bundesgesundheitsamt schwerpunktmäßig gearbeitet. 3614* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Zu Frage 50: Auf Anfrage der Bundesregierung vom 2. Juli 1990 wurde von den für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden über einen positiven Befund bei einer Gewürzprobe berichtet. Ob ein Ermittlungsverfahren in der Angelegenheit eingeleitet wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine erneute Anfrage der Bundesregierung konnte bisher nur von 7 Ländern beantwortet werden. Danach konnte in diesen Ländern kein weiterer positiver Befund festgestellt werden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 51): An welche Regelungen ist gedacht, wenn durch Auflösung von Polikliniken/Betriebspolikliniken in den neuen Ländern Ausbildungsverträge für Krankenschwestern hinfällig werden und die Betreffenden keinen Vertragspartner in Krankenhäusern der neuen Länder und unter den neu niedergelassenen Ärzten finden? Die Krankenpflegeausbildung in den neuen Ländern ist nach den dort gewachsenen und z. Zt. bestehenden Strukturen durchweg in der Hand öffentlicher (staatlicher oder kommunaler) Träger. Nach dem zwischen dem Träger der Ausbildung und dem Krankenpflegeschüler bestehenden Ausbildungsvertrag ist der Ausbildungsträger verpflichtet, den Krankenpflegeschüler bis zum Examen auszubilden (§ 13 des übergeleiteten Krankenpflegegesetzes — KrPflG —). Werden Poli-(Betriebs-)Kliniken, an denen ausgebildet wird, aufgelöst, hat der Ausbildungsträger grundsätzlich sicherzustellen, daß für in der Ausbildung befindliche Krankenpflegeschüler Ersatz-Ausbildungsplätze unter zumutbaren Bedingungen (z. B. räumliche Entfernung) bereitgestellt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird er u. U. unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten schadensersatzpflichtig, sofern er nicht von der Möglichkeit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 19 Abs. 4 KrPflG) Gebrauch machen kann. Ein „Wichtiger Grund" dürfte jedoch nur dann anzunehmen sein, wenn der Träger der Ausbildung selbst keinen Einfluß auf die Auflösung der Klinik hat. Da in den neuen Ländern Ausbildungs- und Klinikträger in aller Regel eine Rechtsperson sind, und die Auflösung zumeist von den Trägern selbst betrieben wird, dürfte eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aus „wichtigem Grunde" durch den Träger der Ausbildung kaum in Frage kommen. In diesem Falle trifft ihn — wie oben erwähnt — die Pflicht, dem Schüler den Schaden zu ersetzen, wenn er nicht Ersatzplätze anbieten kann. Die Bundesregierung besitzt keine Handhabe, auf Ausbildungsträger einzuwirken. Handelt es sich um staatliche Träger, so ist das betreffende Land selbst verantwortlich, bei kommunalen Ausbildungsträgern ist die Kommune betroffen, mit der der Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Ausbildungsrechtlich unterstehen kommunale Ausbildungsträger in den neuen Ländern der Aufsicht des zuständigen Gesundheitsressorts, schulrechtlich der Aufsicht des Kultusressorts. Vorstehende Rechtsauskunft steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Gerichte. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 52): In welchem Umfang wurden für beabsichtigte Baumaßnahmen der 17 Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit" bereits Voruntersuchungen durch Landesbehörden (oder Amtshilfe) eingeleitet oder vorgenommen? Ihre Fragen vom 16. September zum Stand der Planungen bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit habe ich bereits schriftlich beantwortet. Eine Erörterung dieser Frage, die sich inhaltlich mit den schriftlichen Fragen deckt, erübrigt sich demnach. Ich weise in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, daß allein für die Fernstraßenprojekte Deutsche Einheit weit über hundert Planungsaufträge erteilt worden sind, deren einzelne Benennung den Rahmen einer Fragestunde bei weitem sprengen würde. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 53 und 54): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn bisher Maßnahmen durchgeführt hat oder für die Zukunft noch plant, um für die Kursbuchstrecke 680 (Zweibrücken—Pirmasens—Landau) im Personenverkehr und im Güterverkehr Angebotsverbesserungen einzuführen, die zu einer besseren Nutzung und zur langfristigen Sicherung der Strecke führen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Stillegung der Kursbuchstrecke 680 (Zweibrücken—Pirmasens—Landau), wie sie von der Bundesbahndirektion Saarbrücken geplant ist, zu einer unerträglichen Belastung der Bundesstraße 10 auf dem Teilstück Pirmasens—Landau führen würde, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, weil für diese strukturschwache Region eine Übernahme der Bahnstrecke durch die Gemeinden finanziell nicht tragbar wäre? Zu Frage 53: Im Güterverkehr auf der Strecke Zweibrücken — Pirmasens — Landau entspricht das Angebot der Deutschen Bundesbahn der derzeitigen Nachfrage. Beschwerden von Kunden über eine unzureichende Angebotsgestaltung sind nicht bekannt. Im Rahmen der zwischen dem Land RheinlandPfalz und der Deutschen Bundesbahn im Juni 1986 abgeschlossenen Vereinbarung über die zukünftige Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs hat die Deutsche Bundesbahn ab Sommerfahrplan 1988 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3615* das Angebot im Schienenpersonenverkehr auf der Strecke Zweibrücken — Pirmasens — Landau verbessert und neu geordnet. Zu Frage 54: Die Deutsche Bundesbahn hat kein Verfahren zur Einstellung des Betriebes der Strecke ZweibrückenPirmasens—Landau eingeleitet, das Voraussetzung für einen diesbezüglichen Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn an den Bundesminister für Verkehr wäre. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 55): Was unternimmt die Bundesregierung im Moment, um sicherzustellen, daß die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Güterstraßenverkehrsunternehmen verschiedener Länder in der EG angeglichen werden und daß im europäischen Straßengüterverkehr die vollen Kosten einschließlich der externen Kosten in die Kalkulation der Spediteure eingehen? Die Bundesregierung sieht in der Anlastung der Wegekosten an schwere Nutzfahrzeuge und der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen wichtige Elemente für einen funktionierenden Verkehrsbinnenmarkt. Sie begrüßt daher, daß die EG-Kommission Überlegungen aufgegriffen hat, die bereits in einem Memorandum des Bundeskanzlers vom 6. September 1990 enthalten sind, und durch den geänderten Richtlinienvorschlag vom 8. Februar 1991 zur Anlastung der Wegekosten an schwere Nutzfahrzeuge der Diskussion über die Harmonisierung fiskalischer Belastungen neue Anstöße gegeben hat. Die Vorschläge — in denen ein enger Zusammenhang der drei unterschiedlichen Abgabenbelastungen (Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, Straßenbenutzungsgebühr) betont wird — werden mittelfristig zur vollen Dekkung der Wegekosten bei einer zunehmenden Angleichung der Abgabenbelastung zwischen den einzelnen EG-Mitgliedstaaten führen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger, daß der Einsatz von plutoniumhaltigen MischoxidBrennelementen (MOX) den Betrieb eines Siedewasser-Reaktors vom Typ Gundremmingen schwieriger werden läßt, weil der Reaktor schlechter zu steuern ist, schneller altert und eine Schnellabschaltung erschwert wird? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente noch problematischer wird, die Risiken des Transports deutlich erhöht sind und die Gefahr terroristischer Aktivitäten bestimmter Gruppen ansteigt, die an atomwaffentaugliches Ausgangsmaterial herankommen wollen? Zu Frage 56: Die Bundesregierung hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Einsatz von MOX-Brennelementen in deutschen Siedewasserreaktoren (SWR). Beratungen in der Reaktor-Sicherheitskommission sowie gutachterliche Stellungnahme ergaben, daß die Sicherheit der Anlagen weder im bestimmungsgemäßen Betrieb noch bei den Auslegungsstörfällen nachteilig beeinflußt wird. Weiter ergaben die Prüfungen, daß die Unterschiede im Vergleich zu den bisher schon genehmigten Uranoxid-Brennelementen hinsichtlich aller sicherheitstechnisch relevanten Aspekte (z. B. Reaktorregelung, Werkstoffverhalten und Reaktorschnellabschaltung) äußerst gering sind. Es ist vorgesehen, den Einsatz der MOX-Brennelemente von Beladung zu Beladung stufenweise zu erhöhen. Jede Nachladung wird einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen und die vorhergehende Betriebserfahrung mitbewertet. Im übrigen laufen derzeit entsprechende atomrechtliche Genehmigungsverfahren für die KKW'e Gundremmingen, Brunsbüttel, Isar 1 und Krümmel mit Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem die Einwendungen besorgter Bürger ausführlich erörtert und in Verfahren berücksichtigt werden. Zu Frage 57: Die Bundesregierung teilt diese Befürchtungen nicht: — Die abgebrannten MOX-Brennelemente können auf dieselbe Weise wie die abgebrannten UranBrennelemente entsorgt werden. Dies gilt auch für hochabgebrannte MOX-Brennelemente. So sehen die mit Frankreich und England abgeschlossenen Wiederaufarbeitungsverträge ausdrücklich auch die Aufarbeitung von MOX-Brennelementen auch mit hohem Abbrand im erforderlichen Umfang vor. — In Deutschland werden bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken, sowohl Uran-Brennelemente als auch Mischoxid-Brennelemente, ausschließlich in zugelassenen und geprüften Transportbehältern befördert, die allen atom- und verkehrsrechtlichen Vorschriften genügen müssen. Im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Vorhabens „Projekt Sicherheitsstudien Entsorgung (PSE) " wurde 1985 die Sicherheitsanalyse zum Transport radioaktiver Materialien für die Verkehrsträger Schiene und Straße veröffentlicht. Ergebnis dieser Sicherheitsanalyse war, daß sowohl beim Transport von bestrahlten Uran-Brennelementen als auch beim Transport von bestrahlten MOX-Brennelementen aufgrund der extremen widerstandsfähigen Bauart der schweren abgeschirmten Transportbehälter ein Versagen dieser Behälter beim Transportunfall nicht zu erwarten ist. — Beim Transport abgebrannter Brennelemente werden seit Jahren bewährte Sicherungs- und Schutzmaßnahmen vom Beförderer und der Polizei getroffen, die eine Entwendung der Brennelemente nach menschlichem Ermessen ausschließen. 3616* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1175 Frage 58): Kann die Bundesregierung die Vermutungen des Ministers für Umwelt und Naturschutz von Sachsen-Anhalt bestätigen, daß neben den in Bitterfeld entdeckten radioaktiven Abfällen in Sachsen-Anhalt weiterer Atommüll lagert, und welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt ergreifen? Bei den in der Frage zitierten radioaktiven Abfällen in Bitterfeld handelt es sich um 78 Kobalt-Strahlenquellen, die aus Trinkwasserbrunnen in Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgebaut wurden. In der ehemaligen DDR wurden zur Verhinderung der Verockerung der Brunnen-Filter Strahlenquellen (Kobalt-Strahlenquellen) eingesetzt. Da in der Bundesrepublik Lebensmittel nicht bestrahlt werden dürfen, müssen diese Strahlenquellen nach dem Einigungsvertrag bis zum 31. Dezember 1992 ausgebaut werden. Bei diesen Strahlenquellen handelt es sich um radioaktive Abfälle, die in einer Landessammelstelle nach § 9 a Abs. 3 AtG abgegeben werden müssen. Da in den neuen Bundesländern zur Zeit derartige Landessammelstellen noch nicht in Betrieb sind, Überbrückungslösungen für eine Zwischenlagerung der Quellen andererseits noch nicht realisiert werden konnten, wurde der bereits begonnene Ausbau der Strahlenquellen unterbrochen, bis eine Zwischenlagermöglichkeit nachgewiesen ist. Aus diesem Grunde wurden die bereits ausgebauten 78 Kobalt-Quellen im Bergebehälter auf dem Gelände der die Quellen ausbauenden Firma gelagert. Dieser Sachverhalt ist der Landesregierung von Sachsen-Anhalt bekannt. Der für diese Abfälle zuständige Minister für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat inzwischen angeordnet, daß der Behälter mit den Strahlenquellen auf dem Gelände des Endlagers Morsleben zwischengelagert wird. Seit Freitag, den 20. September 1991, steht der Behälter in Morsleben. Die Zwischenlagerung ist befristet bis zum 11. Oktober 1991. Nach Auskunft des Ministers für Umwelt und Naturschutz von Sachsen-Anhalt kann davon ausgegangen werden, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken unentdeckt oberirdisch in Sachsen-Anhalt lagern. Es ist aber nicht auszuschließen, daß radioaktive Abfälle aus früherer Industrieproduktion, z. B. Herstellung von Leuchtziffern oder Keramikglasuren, in Sachsen-Anhalt lagern. In engem Kontakt mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bemühen sich sowohl das Land Sachsen-Anhalt als auch die übrigen neuen Bundesländer, Landessammelstellen zur Zwischenlagerung derartiger radioaktiver Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung zu realisieren. Bis zur vorläufigen Schließung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben wurden derartige Abfälle, soweit sie die Aufnahmebedingungen des Endlagers erfüllten, direkt nach Morsleben verbracht, so daß keine Zwischenlager erforderlich waren. Diese Zwischenlager gilt es nun zu schaffen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Burkhard Zurheide (FDP) (Drucksache 12/1175 Fragen 59 und 60): Treffen Berichte in den Medien zu, daß die Regierung Nicaraguas Ende August d. J. einer taiwanesischen Firma eine umfangreiche Rodungskonzession erteilt hat, die es der taiwanesischen Firma erlauben soll, in den kommenden 20 Jahren insgesamt 375 000 ha Regenwald abzuholzen, und daß dies rund einem Achtel des nicaraguanischen Waldbestandes entspricht und daß gleichzeitig bzw. kurz zuvor Taiwan Nicaragua einen Kredit in Höhe von 30 Millionen Dollar zugesagt haben soll, und ist die Bundesregierung mit mir ggf. der Auffassung, daß „Geschäfte" dieser Art den Bemühungen und Programmen der Bundesregierung zur Erhaltung der tropischen Wälder zuwiderlaufen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ggf. durch Einleitung internationaler Schritte, die Rodungen zu verhindern, indem z. B. die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß Nicaragua nicht darauf angewiesen ist, große Teile des Regenwaldes vernichten zu müssen, um finanzielle Hilfe zu erhalten? Zu Frage 59: Genauere Informationen über einen taiwanesischen Kredit und die angesprochene Holznutzungskonzession liegen der Bundesregierung nicht vor. Soweit bekannt, verhandelt die Regierung Nicaraguas mit einer taiwanesischen Firma über eine Konzession zur Nutzung von Kiefernwäldern. Die Erteilung von Nutzungskonzessionen sollte nach Auffassung der Bundesregierung nur im Rahmen von Programmen nachhaltiger Bewirtschaftung der betroffenen Wälder erfolgen, die insbesondere sorgfältig auf die Standortbedingungen und die Belange der in den Gebieten ansässigen Bevölkerung abgestimmt sein müssen. Zu Frage 60: Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit an der Erstellung eines regionalen Tropenwaldaktionsplans für Zentralamerika. Die nicaraguanische Regierung hat die Bundesregierung um Unterstützung bei der Erarbeitung eines nationalen forstwirtschaftlichen Sektorplans gebeten. Dieser Antrag wird z. Z. geprüft. Dabei geht es u. a. um die Festlegung von Maßstäben und Kriterien zur schonenden Nutzung der Waldressourcen. Die Bundesregierung wird darauf bestehen, daß bedeutende Vorhaben — wie beispielsweise Konzessionsvergaben — nur im Rahmen des abgestimmten Sektorplans erfolgen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, mit den zuständigen Stellen in Nicaragua einen Dialog über die langfristige Politik der Walderhaltung und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu führen. Darüber hinaus erwägt die Bundesregierung, im Rahmen eines Programms der ländlichen Regionalentwicklung die Einkommensmöglichkeiten der Be- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1991 3617* völkereng in den Waldgebieten zu verbessern und damit den Siedlungsdruck auf die Wälder zu verringern. Die Prüfung dieses Vorhabens ist in Vorbereitung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/1175 Fragen 61 und 62): Wie weit ist die Bundesregierung mit ihren Bemühungen, das Kriterium „übermäßige Rüstungsausgaben" so weit zu konkretisieren und zu operationalisieren, daß es praktisch für Entscheidungen zur Vergabe von Leistungen der Entwicklungshilfe herangezogen werden kann, und inwieweit findet dieses Kriterium bei der Planung von Vergabeentscheidungen in der Entwicklungspolitik bereits Anwendung? Wie weit ist die Bundesregierung mit ihren Bemühungen, das Kriterium „Achtung der Menschenrechte" so weit zu konkretisieren, daß es praktisch für Entscheidungen zur Vergabe von Leistungen der Entwicklungshilfe herangezogen werden kann, und inwieweit findet dieses Kriterium bei der Planung von Vergabeentscheidungen in der Entwicklungspolitik bereits Anwendung? Zu Frage 61: In Zusammenarbeit mit der Stiftung Wissenschaft und Politik in Ebenhausen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Ansätze entwikkelt, um die Rüstungsausgaben von Empfängern deutscher Entwicklungshilfe zu erfassen und zu bewerten. Zu den wesentlichen quantitativen Kriterien gehören dabei — der Anteil der Militärausgaben am Bruttosozialprodukt sowie an den zentralen staatlichen Ausgaben insgesamt, — das Verhältnis von Militärausgaben zu anderen staatlichen Ausgaben, besonders in den Bereichen Bildung und Gesundheit, — der Anteil der Rüstungsimporte an den Gesamtimporten eines Landes, — das Verhältnis in der Zahl seiner Soldaten zur Gesamtbevölkerung im Vergleich zu internationalen Durchschnittswerten. In einem weiteren Schritt untersuchen wir die Qualität und die wesentlichen Triebkräfte für die jeweilige Rüstungsdynamik, insbesondere, ob ein Land nach Massenvernichtungswaffen bzw. technologisch hochwertigen Waffensystemen strebt, wie seine eigene Rüstungsproduktion aussieht, welche inneren politischen Systemvariablen vorliegen und wie innere Konflikte ausgetragen werden. Ebenso wichtig sind außenpolitische Aspekte wie die „Sicherheitsphilosophie" des betreffenden Staates, seine Einbindung in Allianzen, sein Verhältnis zu den Nachbarländern und insbesondere die Bereitschaft zur Mitwirkung an internationalen Abrüstungsbemühungen. Bei der Planung von Vergabeentscheidungen in der Entwicklungspolitik werden diese Kriterien bereits innerhalb der Gesamteinschätzung der für die Entwicklungsaussichten maßgebenden Rahmenbedingungen berücksichtigt. Zu Frage 62: Zu den international anerkannten Menschenrechten, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit seinem Vorschlag für die Rahmenplanung 1992 mitzugrundegelegt hat, gehören die Freiheit von Folter, Rechte bei der Festnahme und im Justizverfahren, keine Strafe ohne Gesetz, Religionsfreiheit, Minderheitenschutz, gleiches Recht für alle, demokratische Wahlpraxis, Vereinigungsfreiheit, Presse- und Informationsfreiheit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ursula Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS/LL)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erneut betonen, daß die Abgeordnetengruppe PDS/Linke Liste jeglichen politischen Mißbrauch des Adoptionsrechts in der ehemaligen DDR verurteilt.
    Die Verlängerung der Frist zur Überprüfung jener Fälle, die nachweislich auf einer politisch-mißbräuchlichen Ersetzung elterlicher Einwilligung zur Adoption begründet sind, wird von uns als notwendig erachtet, weil jeder Fall aus meiner Sicht schon einer zuviel ist. Ich weiß wovon ich rede; ich war bei Adoptionen indirekt beteiligt.
    In jedem der bislang bekannten sechs Fälle, bei denen es sich um bereits volljährige Adoptivkinder handelt, sollte eine Aufhebung des Annahmeverhältnisses nur mit deren Zustimmung erfolgen.
    Wir wenden uns jedoch mit aller Entschiedenheit dagegen, daß mit der Fristverlängerung für Aufhebungsanträge von politisch mißbräuchlich begründeten Annahmeverhältnissen zugleich einer gesetzlichen Infragestellung aller in der ehemaligen DDR ohne elterliche Einwilligung vorgenommenen Adoptionen Tor und Tür geöffnet wird, wie Herr Kinkel es hat durchblicken lassen. Ein solches Vorgehen widerspricht meiner Meinung nach der Würde von Adoptiveltern und Adoptierten, nebenbei auch Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
    Es ist hinlänglich bekannt, daß die adoptionsrechtlichen Regelungen in der Mehrheit der europäischen Staaten analog zu § 1747 Abs. 4 BGB festgelegt sind und praktiziert werden. Auch in der Altbundesrepublik sind elterliche Einwilligungen gemäß diesem Paragraphen ersetzt worden, ohne daß deren Wirkung aufgehoben werden könnte.
    Die gesamte gesetzliche Palette der Ersetzung elterlicher Einwilligung zur Adoption für die ehemalige DDR nunmehr außer Kraft zu setzen würde auf ungerechtfertigte Weise über Jahre herausgebildete stabile Familienbeziehungen erschüttern, Menschen verunsichern und obendrein deren humanistisches Handeln diskreditieren.
    Wir fordern die Respektierung der Adoptionsregelung, die — international ist es ähnlich — elterliche Einwilligung als ersetzbar ansieht, wenn Eltern dauernd abwesend und außerstande sind, eine Einwilligungserklärung abzugeben. Deshalb drängen wir auf eine eindeutige Definition des Grundes für die Aufhebung von Annahmeverhältnissen als nachweislich politischen Mißbrauch des Adoptionsrechts.
    Es geht uns darum, auszuschließen, daß alle diese in der DDR vorgenommenen Adoptionen in Frage gestellt bzw. Adoptiveltern und Adoptierte politischer Diskriminierung ausgesetzt werden können.
    Unser Anliegen ist es, erstens politisch Unrecht und Rechtsbeugung zu beseitigen, zweitens einen garantieren Schutz der auf gesetzlicher Grundlage eingegangenen Annahmeverhältnisse zu gewährleisten und drittens jede Form einer politisch-rechtlichen Demontage der Würde von Bürgern und Bügerinnen der ehemaligen DDR zu verhindern.
    Wir plädieren nachdrücklich dafür, daß nachweislich politisch mißbräuchlich begründete Annahmeverhältnisse innerhalb von drei Jahren aufgehoben werden können. Ich hätte mir dazu eine Änderung des Antrags gewünscht. Wir werden aber auch ohne Annahme dieser Änderung zustimmen.
    Alle Adoptionen, die im Interesse des Kindes liegen und lagen, müssen unangetastet bleiben.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Eymer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Eymer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die politisch bedingte Zwangsadoption in der ehemaligen DDR gehört zu den schrecklichsten Hinterlassenschaften des SED-Regimes. Ich denke, wir sind uns in diesem Hohen Hause einig: Nur weil Menschen eine andere politische Vorstellung hatten als das Regime und ihr Land verlassen wollten, nahm man Müttern und Vätern ihr ureigenstes Recht, für ihre Kinder zu sorgen. Den Kindern nahm man das Recht, von den leiblichen Eltern behütet und versorgt zu werden.
    Wir haben heute die Chance, dieses Unrecht, wenigstens in Grenzen, wieder zu beheben.
    Gegen den Willen der Eltern wurden in der ehemaligen DDR seit 1973 5 693 Kinder auf Grund von Kla-



    Anke Eymer
    gen zur Adoption freigegeben. Das elterliche Erziehungsrecht wurde in 1 660 Fällen durch Klageverfahren den betroffenen Eltern entzogen. Diese anonyme Statistik wiegt schwer, weil auch nach einem Jahr intensiver Arbeit nicht feststeht, in wieviel dieser insgesamt 7 353 Fälle Kinder von ihren Eltern, von ihrer Familie allein aus politischen Gründen getrennt wurden.
    Die Aufarbeitung der Adoptionsakten gestaltet sich schwierig, vor allem deswegen, weil seit dem Jahreswechsel 1975/76 eine geschicktere Vorgehensweise der Behörden zu verzeichnen ist. Presseberichte, die politisch bedingte Zwangsadoption in der ehemaligen DDR angeprangert hatten, waren der Grund für diesen Wandel.
    Außerdem wurden alle Adoptionen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Sie sonnen sich auch jetzt noch in dem trügerischen Schein der Rechtmäßigkeit. Kaum eine der zuständigen Behörden und kaum eines der Gerichte der ehemaligen DDR war darum verlegen, die gesetzlichen Vorschriften nach Bedarf, nach politischer Opportunität auszulegen.
    Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was heißt eigentlich „zum Wohl des Kindes"? Für das SED-Regime und sein Rechtsverständnis war gerade eine solche Generalklausel ein geeignetes Einfallstor, um über menschliches Unrecht den Mantel des Rechts zu stülpen. Die sachfremde und mißbräuchliche Auslegung dieser Klausel des § 70 Abs. 1 des Familiengesetzbuchs der DDR war ein leichtes, um die politische Zwangsadoption durchzusetzen.
    Wer sich darauf berufen will, es könne nicht Unrecht sein, was gestern noch Recht war, erkennt nicht: Müttern und Vätern die Kinder zu nehmen kann überhaupt nur in engumgrenzten Ausnahmefällen rechtmäßig sein. Dort, wo Recht aus politischer Opportunität heraus gebeugt wird, war schon immer Unrecht.
    Die in drei der neuen Bundesländer eingerichteten Clearingstellen stehen heute vor der schweren Aufgabe, die zunehmenden Anfragen über Zwangsadoptionen zu bearbeiten. Eine gerechte und wahrheitsgetreute Arbeit ist hier zu leisten. Gerechtigkeit kostet Zeit.
    Bereits 50 Anfragen sind bisher an die Berliner Clearingstelle gerichtet worden. In sechs bearbeiteten Fällen erhärtete sich der Verdacht einer politisch motivierten Zwangsadoption.
    Das Land Sachsen-Anhalt hat alle Landkreise und kreisfreien Städte zur Überprüfung der Adoptionsakten seit 1970 angehalten. Schon jetzt haben sich in 15 Fällen erhebliche Verdachtsmomente gebildet.
    Sie sehen, meine verehrten Damen und Herren, welch schwere Hinterlassenschaft es aufzuarbeiten gilt.
    Die im Oktober endende Frist zur Aufhebung politischer Zwangsadoptionen ist ein bedeutender Scheitelpunkt, bedeutend für uns alle, weil mit ihm die Chance verstreichen würde, fair einen Teil deutscher Vergangenheit aufzuarbeiten, Justizunrecht zu beseitigen, das vielen Menschen ein schweres Schicksal beschied, ihnen eine menschliche Last aufbürdete,
    nur weil sie anderes dachten, als es das Regime von ihnen erwartete.
    Eine Aufarbeitung ist unerläßlich. Sie ist bedeutend für jeden einzelnen Betroffenen, weil nur eine Verlängerung der Frist ihm die Chance gibt, die eigene Identität zu finden.
    Dabei kann man nicht generelle Lösungsmöglichkeiten suchen, sondern nur eine sensible Einzelfallprüfung gibt den Betroffenen ihren Leumund zurück, als Mutter oder Vater das Beste für das Kind gewollt zu haben.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)