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    Plenarprotokoll 12/42 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. September 1991 Inhalt: Vereinbarung über den Wegfall der Fragestunde und Aktuellen Stunde am Donnerstag, dem 26. September 1991 3547 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Krieg in Jugoslawien — eine Herausforderung für Europa Karl Lamers CDU/CSU 3487 A Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3488 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 3489 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 3490 D Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3491 C Günter Verheugen SPD 3492 B Dr. Bruno Menzel FDP 3493 D Hans Koschnick SPD 3494 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 3495 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3496 A Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3496 D Ulrich Irmer FDP 3497 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 3498 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) (Drucksache 12/989) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksache 12/655) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit (Drucksache 12/870) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 12/934) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abschöpfung von Gewinnen, Geldwäsche — (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/731) Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Frei- staates Bayern 3500 C Dr. Jürgen Schmude SPD 3503 B Dr. Hans de With SPD 3505 B Dr. Burkhard Hirsch FDP (Erklärung nach § 30 GO) 3507 D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 3508A Dr. Hans de With SPD 3508 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 3510 C Dr. Eckhart Pick SPD 3513 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 3513 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3515 A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 3516B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 3517 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1991 Joachim Hörster CDU/CSU 3520 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 3522 A Joachim Hörster CDU/CSU 3522 D Jörg van Essen FDP 3523 B Johannes Singer SPD 3524 D Joachim Hörster CDU/CSU 3526 C Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 3628 A Gudrun Schaich-Walch SPD 3530 A Horst Eylmann CDU/CSU 3532 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 3534 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/1154) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/1155) Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 3535 D Klaus Kirschner SPD 3536 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 3538 D Dr. Bruno Menzel FDP 3540 C Klaus Kirschner SPD 3541 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 3542 B Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 3543 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 3543 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 3544 B Dr. Martin Pfaff SPD 3545 C Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 3546 A Nächste Sitzung 3547 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3549* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Erklärung nach § 32 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . 3550* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1991 3487 42. Sitzung Bonn, den 20. September 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 20. 09. 91 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 20. 09. 91 Bachmaier, Hermann SPD 20. 09. 91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 20. 09. 91 Bayha, Richard CDU/CSU 20. 09. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 20. 09. 91 Bindig, Rudolf SPD 20. 09. 91 * Bleser, Peter CDU/CSU 20. 09. 91 Blunck, Lieselott SPD 20. 09. 91 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20. 09. 91 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 20. 09. 91 Arne Bohlsen, Wilfried CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 20. 09. 91 * Büchler (Hof), Hans SPD 20. 09. 91 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. von Bülow, Andreas SPD 20. 09. 91 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 20. 09. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 20. 09. 91 Buwitt, Dankward CDU/CSU 20. 09. 91 * Daubertshäuser, Klaus SPD 20. 09. 91 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20. 09. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 20. 09. 91 90/GRÜNE Feilcke, Jochen CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Feldmann, Olaf FDP 20. 09. 91 * Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 20. 09. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 20. 09. 91 * Fritz, Erich G. CDU/CSU 20. 09. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 20. 09. 91 Gansel, Norbert SPD 20. 09. 91 Gattermann, Hans H. FDP 20. 09. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 20. 09. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Gibtner, Horst CDU/CSU 20. 09. 91 * Gries, Ekkehard FDP 20. 09. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 20. 09. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Grünbeck, Josef FDP 20. 09. 91 Günther (Plauen) FDP 20. 09. 91 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS 20. 09. 91 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 09. 91 Dr. Haussmann, Helmut FDP 20. 09. 91 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 20. 09. 91 Heinrich Hilsberg, Stephan SPD 20. 09. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 20. 09. 91 * Dr. Hoyer, Werner FDP 20. 09. 91 Hübner, Heinz FDP 20. 09. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Iwersen, Gabriele SPD 20. 09. 91 Jaunich, Horst SPD 20. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 20. 09. 91 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 20. 09. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 20. 09. 91 * Kittelmann, Peter CDU/CSU 20. 09. 91 * Klein (Bremen), Günter CDU/CSU 20. 09. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20. 09. 91 Koltzsch, Rolf SPD 20. 09. 91 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20. 09. 91 Rudolf Karl Krause (Dessau), CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Kubicki, Wolfgang FDP 20. 09. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 20. 09. 91 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 20. 09. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Leonhard-Schmid, SPD 20. 09. 91 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 20. 09. 91 Lühr, Uwe FDP 20. 09. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 20. 09. 91 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 20. 09. 91 * Erich Männle, Ursula CDU/CSU 20. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 09. 91 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 20. 09. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 20. 09. 91 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 20. 09. 91 * Mosdorf, Siegmar SPD 20. 09. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20. 09. 91 Neumann (Bramsche), SPD 20. 09. 91 Volker Neumann (Bremen), CDU/CSU 20. 09. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 20., 09. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 20. 09. 91 * Pfuhl, Albert SPD 20. 09. 91 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20. 09. 91 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 20. 09. 91 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 20. 09. 91 * Reimann, Manfred SPD 20. 09. 91 * Rempe, Walter SPD 20. 09. 91 von Renesse, Margot SPD 20. 09. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 20. 09. 91 Rind, Hermann FDP 20. 09. 91 Roth, Wolfgang SPD 20. 09. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 20. 09. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 20. 09. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 20. 09. 91 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20. 09. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20. 09. 91 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 20. 09. 91 * Graf von CDU/CSU 20. 09. 91 Schönburg-Glauchau, Joachim Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 20. 09. 91 Reinhard Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 20. 09. 91 Gmünd), Dieter Schwanitz, Rolf SPD 20. 09. 91 Dr. Semper, Sigrid FDP 20. 09. 91 Sielaff, Horst SPD 20. 09. 91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 20. 09. 91 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 20. 09. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Stübgen, Michael CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 20. 09. 91 * Logischen, Cornelie Terborg, Margitta SPD 20. 09. 91 * Thierse, Wolfgang SPD 20. 09. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20. 09. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 20. 09. 91 * Friedrich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20. 09. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20. 09. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 20. 09. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 20. 09. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 20. 09. 91 Dr. Weng (Gerungen), FDP 20. 09. 91 Wolfgang Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 20. 09. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 20. 09. 91 Heidemarie Wimmer (Neuötting), SPD 20. 09. 91 Hermann Wissmann, Matthias CDU/CSU 20. 09. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 20. 09. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 20. 09. 91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Erklärung nach § 32 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) In der 38. Sitzung der 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages am 5. September 1991 führte Herr Bundesminister Dr. Waigel aus, es hätte „immerhin fast acht Tage gedauert, bis die entsprechende Klärung des anfänglich (Herrn Dr. Waigel) gegenüber erhobenen Vorwurfs erfolgte". Herr Bundesminister Waigel insinuierte damit gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die meine Presse-Erklärung vom 26. Juli 1991 nicht kennen konnten, daß ich mir die am 25. Juli 1991 in der ZDF-Sendung „Schalck-Connection" erhobenen Vorwürfe gegen das Bundesministerium der Finanzen vorschnell zu eigen gemacht und Herrn Bundesminister Dr. Waigel vorverurteilt hätte. Herr Bundesminister Dr. Waigel ist noch am 26. Juli 1991 über die Pressestelle der CSU in München über den exakten Wortlaut meiner Stellungnahme in Kenntnis gesetzt worden. Er wußte daher, daß ich unter der Überschrift „Rasche Aufklärung, gegebenfalls Rücktritt" namens des Präsidiums der BayernSPD in der Hauptsache die „rasche, lückenlose Aufklärung und die unverzügliche Einsetzung eines Untersuchungsausschusses" gefordert habe. Die Forderung nach Konsequenzen war ausdrücklich zweimal an die Voraussetzung geknüpft, daß sich die Vorwürfe des ZDF als berechtigt herausstellten. Von der Presse ist dies richtig verstanden und korrekt wiedergegeben worden. So meldete der dpa-Landesdienst Bayern: „ ... forderte die SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt eine rasche Aufklärung. Sollte sich herausstellen, daß das Finanzministerium ein Verfahren in Höhe von 17 Millionen DM ,zugunsten von Spezln der CSU und Schalck-Golodkowskis' niedergeschlagen habe, müsse dies zu personellen Konsequenzen führen." Ich kann in Anbetracht dieser Tatsachen nicht erkennen, daß ich mich unzulässig oder vorschnell geäußert hätte, zumal die Seriosität des Senders (ZDF) und auch die bisherige Arbeit des Autors des ZDFBeitrags eigentlich ausschloß, daß es sich um eine Falschmeldung handelte. Bei nächster Gelegenheit habe ich dann in einem ddp-Interview sogar erklärt, daß für mich der Vorwurf vom Tisch sei.
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    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Das ist ein Gerechtigkeitspostulat, das in der römischen Rechtstradition wurzelt. Sinnvolles Strafen ist danach überhaupt nicht denkbar, ohne daß dem Täter seine Tatvorteile entzogen werden.
    Bis heute wird deshalb in der Literatur die Gewinnabschöpfung als unverzichtbares Element staatlichen Strafens angesehen. Dabei geht es auch um konkrete Tatvorbeugung; denn durch den Zugriff auf die Tatgewinne soll dem Straftäter das Investitionskapital für die Begehung weiterer Taten entzogen werden. Letztlich geht es auch um die Vision eines sozial gerechten Strafrechts, das nicht die Kleinen fängt und die Großen laufen läßt. Denn die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen ist eine Sanktion, die naturgemäß nur gegen Täter zur Anwendung kommt, die durch ihr häufig menschenverachtendes Verhalten Gewinne erzielen, z. B. internationale Drogenhändler, Waffenhändler, Umweltstraftäter, Wirtschaftskriminelle.
    „Unrecht Gut gedeiht nicht gut" , sagt ein Sprichwort. Stimmt das so? Redet man vielleicht deshalb in Deutschland und weltweit immer häufiger über Gewinnabschöpfung, weil sich Verbrechen in Wirklichkeit doch oft lohnen? In den verschiedenen Bereichen des organisierten Verbrechens haben die Gewinnspannen auch in der Bundesrepublik längst die Milliardengrenze überschritten. Allein für den Heroinhandel schätzt man die jährlichen Gewinne in Deutschland auf 1,5 Milliarden DM. Weltweit übersteigen die Gewinne des internationalen Drogenhandels längst die Billionengrenze.
    Was ist zu tun? — Unbestreitbar reicht unser geltendes Recht nicht aus, um die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen zu sichern. Die Geldstrafe eignet sich seit der Einführung des Tagessatzsystems nicht mehr für diesen Zweck; denn die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem tatsächlichen oder potentiellen Nettoeinkommen des Straftäters, wobei illegales Einkommen nicht mitgerechnet werden darf. Man würde sonst ja geradezu einen Anreiz für die Begehung neuer Straftaten zwecks Aufbringung der Geldstrafe schaffen.
    Der Verfall nach § 73 StGB setzt den Nachweis der deliktischen Herkunft des Vermögens voraus. Die insoweit im englischen „Drug Trafficking Offences Act" von 1986 vorgesehene Umkehr der Beweislast, wonach eine widerlegbare Vermutung dafür spricht, daß das gesamte gegenwärtige Eigentum eines verurteilten Drogenhändlers Erlös aus Drogenhandel sei, stößt aus deutscher Sicht auf verfassungsrechtliche Bedenken.
    Wir brauchen also neue Instrumente, um Verbrechensgewinne abschöpfen zu können. Über dieses Ziel besteht Einigkeit. Aber über die besten Lösungen müssen wir noch streiten. Der Bundesratsentwurf, der insoweit auf einen Entwurf der Bundesregierung von 1989 zurückgeht, enthält teilweise andere Vorschläge als der von der SPD-Fraktion vorgelegte Entwurf zur Abschöpfung von Gewinnen und zur Geldwäsche.



    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Die Auseinandersetzung, Herr Justizminister, wird darüber zu führen sein, welche Lösungsvorschläge rechtsstaatlich überzeugend sind und welche nicht. Wir sehen in einigen Punkten des vorliegenden Entwurfes mit dem einprägsamen Titel OrgKG erhebliche und im Laufe der weiteren Gesetzesberatungen unbedingt auszuräumende Risiken, nicht nur, weil wir gemeinsam dem Rechtsstaat verpflichtet sind, auch wenn wir Unrecht bekämpfen. Wir müssen uns auch fragen: Wollen wir wirklich den Verbrechern der organisierten Kriminalität den Triumpf gönnen, daß eine gegen sie verhängte Sanktion vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsverstoßes für null und nichtig erklärt wird

    (Beifall des Abg. Johannes Singer [SPD])

    oder daß ein befreundeter Staat ein Ersuchen um Rechtshilfe bei der Durchsetzung einer Sanktion ablehnen muß, weil diese nicht rechtsstaatlich ist?
    Genau dieser Gefahr setzt sich die Bundesregierung bei dem von ihr vorgeschlagenen neuen Instrument der Vermögensstrafe aus. Diese sieht nämlich die Abschöpfung des Vermögens von Straftätern auch dann vor, wenn es nachweisbar legal — etwa durch versteuertes Einkommen, Erbschaft oder ähnlich — erworben worden ist. Es wird noch nicht einmal vermutet, daß das Vermögen aus der abgeurteilten oder einer anderen Straftat stammt. Insoweit geht man noch weit über die englische Regelung hinaus, die bei uns als verfassungsrechtlich nicht haltbar beurteilt wird. Nach dem vorgeschlagenen § 43 a des Strafgesetzbuchs soll die an sich verwirkte Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren nach einem Umrechnungsmaßstab, der das private Geheimnis der Entwurfsverfasser ist, ermäßigt werden; nebenbei eine Möglichkeit des Freikaufs von Strafe, die weniger vermögenden Tätern verschlossen bleibt.
    Es ist nicht verwunderlich, daß der Strafrechtsausschuß des Europarates die Vermögensstrafe aus dem einschlägigen Rechtshilfeübereinkommen ausdrücklich ausgeklammert hat. Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird uns also demnächst beispielsweise die Türkei, die wir im Zusammenhang mit der Todesstrafe oft über Rechtsstaatlichkeit belehrt haben, erklären, Rechtshilfe bei der Abschöpfung des Vermögens eines Drogenhändlers in der Türkei könne man leider nicht gewähren, weil das türkische Verfassungsgericht im Jahre 1988 die bis dahin in der Türkei vorgesehene Vermögensstrafe für rechtsstaatswidrig erklärt hat. Ähnliches gilt für Belgien, Dänemark, die Niederlande und andere Europaratsstaaten. Ist es denn, frage ich das Bundesjustizministerium und Sie, Herr Minister, so schwer einzusehen, daß man grenzüberschreitende Kriminalität — und darum geht es doch bei der organisierten Kriminalität — wirksam nur bekämpfen kann, wenn man auch mit Rechtshilfe rechnen kann?

    (Beifall bei der SPD)

    Das Gegenkonzept der SPD beruht auf Untersuchungen, die im Auftrage des Bundeskriminalamtes im Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt werden und 1989 unter dem Titel „Gewinnabschöpfung bei Betäubungsmitteldelikten" vom Bundeskriminalamt veröffentlicht worden sind. Wir wollen mit dem von uns vorgeschlagenen § 44 a des Strafgesetzbuchs, daß ein Straftäter, der sich durch seine Tat unrechtmäßig bereichert hat, zur Zahlung eines dem Wert des Erlangten entsprechenden Geldbetrages zu verurteilen ist. Der Strafcharakter dieser neuen Sanktion besteht darin, daß nicht nur, wie es beim Verfall als Maßnahme schwerlich anders möglich ist, die Bereicherung abgeschöpft wird, also tatsächliche oder angebliche Kosten für Drogenkuriere, Schmuggelfahrzeuge, Bestechungsgelder, Scheinfirmen und ähnliches nicht abgezogen werden dürfen. Wir sagen: Nicht die Bereicherung, sondern das Erlangte ist herauszugeben.
    Selbstverständlich muß die Gesamtstrafe schuldangemessen sein. Und wir wollen, daß die neue Sanktion nicht, wie es Bundesregierung und Bundesrat bei der Vermögensstrafe jedenfalls vorerst vorsehen, auf Drogenstraftaten beschränkt wird. Wir wollen keine Sonderrechte für oder gegen Drogentäter. Verbrechen sollen sich nicht lohnen. Das gilt auch für Waffenhändler, Umweltstraftäter, Wirtschaftskriminelle und andere Täter, wobei wir über eine Beschränkung der neuen Sanktion auf Verbrechen durchaus mit uns reden lassen.
    In anderen Bereichen geht uns der vorliegende Entwurf des Bundesrates noch nicht weit genug. Während die Regierung bei der Vermögensstrafe gegen Drogenhändler offensichtlich aufs Ganze gehen will, haben wir ein jahrelanges Zaudern bei der Einführung der Strafbarkeit der Geldwäsche beobachten müssen. Bekanntlich ist organisierte Kriminalität ohne das Waschen schmutziger Gelder nicht lebensfähig. Sie ist angewiesen auf die Unterstützung durch Banken, Versicherungen, Immobilienmakler und andere Einrichtungen, die z. B. die abgegriffenen Scheine aus dem Straßenverkauf von Drogen und die Schwarzgelder in privaten Tresoren in blütenweiße Konto- oder Grundbuchauszüge oder Versicherungspolicen verwandeln. Hat sich etwa die Bundesregierung von der durchaus verständlichen Kritik einiger Vertreter des Kreditgewerbes an der künftigen Strafbarkeit der Geldwäsche bei der Anhörung im Rechtsausschuß des Bundestages im März vergangenen Jahres ernsthaft beeindrucken lassen?
    Die SPD-Fraktion hat in mündlichen und schriftlichen Anfragen immer wieder darauf hingewiesen, daß wir durch eine Reihe von Übereinkommen — nicht nur durch das in der Entwurfsbegründung allein erwähnte Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1988, sondern auch durch verschiedene von uns mit-verabschiedete Empfehlungen des Europarates und der Europäischen Kommission und schließlich durch die EG-Richtlinie vom 10. Juni 1991 — seit langem verpflichtet sind, einen Straftatbestand der Geldwäsche zu schaffen. Fast alle europäischen Nachbarländer sind uns vorausgegangen. Es begann sich bereits herumzusprechen, daß die Bundesrepublik ein besonders sicheres Anlegerland für kriminelle Gewinne sei. Nun kommt ein Entwurf, nicht etwa der Bundesregierung, sondern des Bundesrates. Kein gutes Bild, das die Bundesregierung hier abgibt.

    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Doch, ausnahmsweise! Das hat das Verfahren beschleunigt!)




    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    — Wenn Sie sagen, Herr Kollege, daß die Bundesregierung ausnahmsweise ein gutes Bild abgibt, dann könnten wir uns in anderen Zusammenhängen auf diese Feststellung schon verständigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun endlich kommt dieser Entwurf. Wir werden bei den weiteren Beratungen sehr kritisch prüfen, ob die jetzt endlich vorgelegte Strafvorschrift weit genug in den Fahrlässigkeitsbereich hineingeht. Zur Schonung von Geldinstituten und anderen Vermögensanlegern, die ihre Augen vor der kriminellen Herkunft bei ihnen angelegter Gelder verschließen, besteht keinerlei Veranlassung. Warum eigentlich soll das Geschäft mit der organisierten Kriminalität nach § 261 des Strafgesetzbuches in der Entwurfsfassung nur bei Vorsatz und „Leichtfertigkeit" hinsichtlich der kriminellen Herkunft von Anlagegeldern strafbar sein? Ist es gerecht, Herr Justizminister, daß die Unterstützung, ja die Ermöglichung schwerster Kriminalität nur bei Leichtfertigkeit, also grober Fahrlässigkeit, bestraft wird, während etwa die eher alltägliche Körperverletzung im Straßenverkehr und andere Delikte mittlerer Schwere schon bei einfacher Fahrlässigkeit bestraft werden?
    Übrigens sind die rechtsvergleichenden Hinweise in der Entwurfsbegründung unvollständig. Denn in der bereits erwähnten Freiburger Untersuchung ist nachzulesen, daß es in den USA, wo man über die größten Erfahrungen mit der Bekämpfung von Geldwäsche verfügt, strafbewehrte Berichtspflichten über Vermögenstransaktionen von mehr als 10 000 US-Dollar gibt. Trotzdem wird dort inzwischen vielfach gefordert, auch die fahrlässige Geldwäsche unter Strafe zu stellen. Die Bundesregierung schlägt keines von beiden vor.
    Ein weiterer Punkt. Mit der an die Vermögensstrafe gekoppelten Beschlagnahmeregelung im Entwurf von § 111 o der Strafprozeßordnung erhält die Strafverfolgungspraxis Steine statt Brot. Die Beschlagnahme soll von einer praktisch unmöglichen Prognose der künftigen Verhängung von Vermögensstrafe abhängen. Wir wollen mit einer praktikablen Beschlagnahmeregelung der Erfahrung Rechnung tragen, daß sich grenzüberschreitend operierende Kriminelle häufig dem Strafverfahren durch Absetzen ins Ausland entziehen, wobei sie ihr Vermögen dorthin transferieren und für die Begehung weiterer Straftaten investieren. Dem soll durch die Erweiterung der in § 443 der Strafprozeßordnung schon heute vorgesehenen Vermögensbeschlagnahme auf Drogen- und Waffenhändler sowie die Täter schwerster Umweltdelikte Rechnung getragen werden, sobald — so steht es ja im Gesetz — Anklage erhoben oder Haftbefehl ergangen ist. Es handelt sich um ein Instrument der Verfahrenssicherung, aber auch der Verbrechensverhütung, das nach unserer Auffassung gezielt gegen organisierte Kriminalität eingesetzt werden sollte.
    Gestatten Sie mir bitte eine abschließende Bemerkung zu der im Bundesratsentwurf vorgesehenen Regelung für den Einsatz verdeckter Ermittler.
    Als sich im Jahre 1983 die turnusmäßig stattfindende Strafrechtslehrertagung erstmals mit diesem Instrument befaßte, habe ich mich — das ist jetzt acht
    Jahre her — in einem Referat mit großem Engagement dafür eingesetzt, derartige Einsätze rechtsstaatlich zu gestalten. Inzwischen habe ich Zweifel, ob das überhaupt möglich ist. Der verdeckte Ermittler, der für längere Zeit in die kriminelle Szene eintaucht, läßt sich kaum noch kontrollieren, jedenfalls nicht von der Staatsanwaltschaft oder gar einem Richter.
    Kürzlich hatte sich der Petitionsausschuß des Bundestages mit dem Hilferuf eines ehemaligen Undercover-agent zu befassen, der nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst von seinem früheren Dienstherrn fallengelassen worden war. Der ehemalige verdeckte Ermittler erklärte dem Petitionsausschuß, daß er bei konspirativen Einsätzen im Rahmen der unorthodoxen Verbrechensbekämpfung Kopf und Kragen riskiert habe und nun vor dem Nichts stehe.
    Ich halte es für richtig, diese Seite eines zweifelhaften Geschäfts ebenso zu sehen wie das Problem der Verstrickung unbescholtener Bürger in Schuld und Strafe durch das gängige Mittel der Tatprovokation.
    Ich komme gleich zum Schluß, Herr Präsident.
    Vor diesem Hintergrund habe ich es als besonders unerfreuliches Doppelspiel der Bundesregierung empfunden, daß der Herr Justizminister anläßlich der Verabschiedung des vorliegenden Bundesratsentwurfes stolz verkündete, daß die von Bayern und Baden-Württemberg geforderte Möglichkeit verdeckter Ermittler, milieubedingte Straftaten zu begehen, ausdrücklich nicht mehr vorgesehen sei. Gleichzeitig erklärte der Bundesinnenminister eine entsprechende Gesetzesänderung für „aus polizeilicher Sicht sinnvoll"
    Was gilt denn nun? Im Klartext heißt das doch: Derartige Straftaten von Staatsbeamten sollen nach Auffassung der Bundesregierung zwar nicht im Bundesgesetz, wohl aber unter dem Etikett der Vorfeldermittlungen in den Landespolizeigesetzen zugelassen werden.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Professor, ich habe ja mit Wohlwollen Ihre Ankündigung zur Kenntnis genommen, daß Sie bereit sind, sich an die Redezeit zu halten. Sie haben aber inzwischen ganz deutlich überschritten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, ich bin in zwei Sätzen am Ende und nehme nur einen Teil der Redezeitverlängerung des Herrn Stoiber in Anspruch.