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    Plenarprotokoll 12/42 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 42. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. September 1991 Inhalt: Vereinbarung über den Wegfall der Fragestunde und Aktuellen Stunde am Donnerstag, dem 26. September 1991 3547 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Krieg in Jugoslawien — eine Herausforderung für Europa Karl Lamers CDU/CSU 3487 A Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3488 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 3489 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 3490 D Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3491 C Günter Verheugen SPD 3492 B Dr. Bruno Menzel FDP 3493 D Hans Koschnick SPD 3494 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 3495 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3496 A Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3496 D Ulrich Irmer FDP 3497 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 3498 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) (Drucksache 12/989) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksache 12/655) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit (Drucksache 12/870) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 12/934) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abschöpfung von Gewinnen, Geldwäsche — (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/731) Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Frei- staates Bayern 3500 C Dr. Jürgen Schmude SPD 3503 B Dr. Hans de With SPD 3505 B Dr. Burkhard Hirsch FDP (Erklärung nach § 30 GO) 3507 D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 3508A Dr. Hans de With SPD 3508 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 3510 C Dr. Eckhart Pick SPD 3513 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 3513 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3515 A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 3516B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 3517 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1991 Joachim Hörster CDU/CSU 3520 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 3522 A Joachim Hörster CDU/CSU 3522 D Jörg van Essen FDP 3523 B Johannes Singer SPD 3524 D Joachim Hörster CDU/CSU 3526 C Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . 3628 A Gudrun Schaich-Walch SPD 3530 A Horst Eylmann CDU/CSU 3532 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 3534 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/1154) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/1155) Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 3535 D Klaus Kirschner SPD 3536 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 3538 D Dr. Bruno Menzel FDP 3540 C Klaus Kirschner SPD 3541 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 3542 B Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 3543 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 3543 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 3544 B Dr. Martin Pfaff SPD 3545 C Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 3546 A Nächste Sitzung 3547 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3549* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Erklärung nach § 32 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . 3550* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. September 1991 3487 42. Sitzung Bonn, den 20. September 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 20. 09. 91 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 20. 09. 91 Bachmaier, Hermann SPD 20. 09. 91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 20. 09. 91 Bayha, Richard CDU/CSU 20. 09. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 20. 09. 91 Bindig, Rudolf SPD 20. 09. 91 * Bleser, Peter CDU/CSU 20. 09. 91 Blunck, Lieselott SPD 20. 09. 91 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20. 09. 91 * Wilfried Börnsen (Ritterhude), SPD 20. 09. 91 Arne Bohlsen, Wilfried CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 20. 09. 91 * Büchler (Hof), Hans SPD 20. 09. 91 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. von Bülow, Andreas SPD 20. 09. 91 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 20. 09. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 20. 09. 91 Buwitt, Dankward CDU/CSU 20. 09. 91 * Daubertshäuser, Klaus SPD 20. 09. 91 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 20. 09. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 20. 09. 91 90/GRÜNE Feilcke, Jochen CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Feldmann, Olaf FDP 20. 09. 91 * Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 20. 09. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 20. 09. 91 * Fritz, Erich G. CDU/CSU 20. 09. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 20. 09. 91 Gansel, Norbert SPD 20. 09. 91 Gattermann, Hans H. FDP 20. 09. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 20. 09. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Gibtner, Horst CDU/CSU 20. 09. 91 * Gries, Ekkehard FDP 20. 09. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 20. 09. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Grünbeck, Josef FDP 20. 09. 91 Günther (Plauen) FDP 20. 09. 91 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS 20. 09. 91 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 09. 91 Dr. Haussmann, Helmut FDP 20. 09. 91 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 20. 09. 91 Heinrich Hilsberg, Stephan SPD 20. 09. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 20. 09. 91 * Dr. Hoyer, Werner FDP 20. 09. 91 Hübner, Heinz FDP 20. 09. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Iwersen, Gabriele SPD 20. 09. 91 Jaunich, Horst SPD 20. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 20. 09. 91 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 20. 09. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 20. 09. 91 * Kittelmann, Peter CDU/CSU 20. 09. 91 * Klein (Bremen), Günter CDU/CSU 20. 09. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 20. 09. 91 Koltzsch, Rolf SPD 20. 09. 91 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Krause (Bonese), CDU/CSU 20. 09. 91 Rudolf Karl Krause (Dessau), CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Kubicki, Wolfgang FDP 20. 09. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 20. 09. 91 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 20. 09. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Leonhard-Schmid, SPD 20. 09. 91 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 20. 09. 91 Lühr, Uwe FDP 20. 09. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 20. 09. 91 * Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 20. 09. 91 * Erich Männle, Ursula CDU/CSU 20. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 09. 91 Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 20. 09. 91 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 20. 09. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 20. 09. 91 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 20. 09. 91 * Mosdorf, Siegmar SPD 20. 09. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20. 09. 91 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 20. 09. 91 Neumann (Bramsche), SPD 20. 09. 91 Volker Neumann (Bremen), CDU/CSU 20. 09. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 20., 09. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 20. 09. 91 * Pfuhl, Albert SPD 20. 09. 91 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 20. 09. 91 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 20. 09. 91 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 20. 09. 91 * Reimann, Manfred SPD 20. 09. 91 * Rempe, Walter SPD 20. 09. 91 von Renesse, Margot SPD 20. 09. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 20. 09. 91 Rind, Hermann FDP 20. 09. 91 Roth, Wolfgang SPD 20. 09. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 20. 09. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 20. 09. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 20. 09. 91 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20. 09. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20. 09. 91 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 20. 09. 91 * Graf von CDU/CSU 20. 09. 91 Schönburg-Glauchau, Joachim Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 20. 09. 91 Reinhard Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 20. 09. 91 Gmünd), Dieter Schwanitz, Rolf SPD 20. 09. 91 Dr. Semper, Sigrid FDP 20. 09. 91 Sielaff, Horst SPD 20. 09. 91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 20. 09. 91 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 20. 09. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 20. 09. 91 Wolfgang Stübgen, Michael CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 20. 09. 91 * Logischen, Cornelie Terborg, Margitta SPD 20. 09. 91 * Thierse, Wolfgang SPD 20. 09. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 20. 09. 91 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 20. 09. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 20. 09. 91 * Friedrich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 20. 09. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 20. 09. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 20. 09. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 20. 09. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 20. 09. 91 Dr. Weng (Gerungen), FDP 20. 09. 91 Wolfgang Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 20. 09. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 20. 09. 91 Heidemarie Wimmer (Neuötting), SPD 20. 09. 91 Hermann Wissmann, Matthias CDU/CSU 20. 09. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 20. 09. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 20. 09. 91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Erklärung nach § 32 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) In der 38. Sitzung der 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages am 5. September 1991 führte Herr Bundesminister Dr. Waigel aus, es hätte „immerhin fast acht Tage gedauert, bis die entsprechende Klärung des anfänglich (Herrn Dr. Waigel) gegenüber erhobenen Vorwurfs erfolgte". Herr Bundesminister Waigel insinuierte damit gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die meine Presse-Erklärung vom 26. Juli 1991 nicht kennen konnten, daß ich mir die am 25. Juli 1991 in der ZDF-Sendung „Schalck-Connection" erhobenen Vorwürfe gegen das Bundesministerium der Finanzen vorschnell zu eigen gemacht und Herrn Bundesminister Dr. Waigel vorverurteilt hätte. Herr Bundesminister Dr. Waigel ist noch am 26. Juli 1991 über die Pressestelle der CSU in München über den exakten Wortlaut meiner Stellungnahme in Kenntnis gesetzt worden. Er wußte daher, daß ich unter der Überschrift „Rasche Aufklärung, gegebenfalls Rücktritt" namens des Präsidiums der BayernSPD in der Hauptsache die „rasche, lückenlose Aufklärung und die unverzügliche Einsetzung eines Untersuchungsausschusses" gefordert habe. Die Forderung nach Konsequenzen war ausdrücklich zweimal an die Voraussetzung geknüpft, daß sich die Vorwürfe des ZDF als berechtigt herausstellten. Von der Presse ist dies richtig verstanden und korrekt wiedergegeben worden. So meldete der dpa-Landesdienst Bayern: „ ... forderte die SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt eine rasche Aufklärung. Sollte sich herausstellen, daß das Finanzministerium ein Verfahren in Höhe von 17 Millionen DM ,zugunsten von Spezln der CSU und Schalck-Golodkowskis' niedergeschlagen habe, müsse dies zu personellen Konsequenzen führen." Ich kann in Anbetracht dieser Tatsachen nicht erkennen, daß ich mich unzulässig oder vorschnell geäußert hätte, zumal die Seriosität des Senders (ZDF) und auch die bisherige Arbeit des Autors des ZDFBeitrags eigentlich ausschloß, daß es sich um eine Falschmeldung handelte. Bei nächster Gelegenheit habe ich dann in einem ddp-Interview sogar erklärt, daß für mich der Vorwurf vom Tisch sei.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist sich mit dem Bundesrat einig, daß der Organisierten Kriminalität, insbesondere dem internationalen Drogenhandel, mit aller Entschiedenheit Einhalt geboten werden muß. Die Bundesregierung richtet auch eine deutliche und entschiedene Kampfansage an die Organisierte Kriminalität, an die Verbrecherbanden, die mit illegalem Rauschgifthandel aus reiner Profitgier Unglück, Verelendung und Tod anderer Menschen, vor allem auch von Jugendlichen und Kindern, in Kauf nehmen.
    Wir hatten — das ist schon angeklungen — bis zum September dieses Jahres 1 340 Drogentote. Im Vergleichszeitraum 1990 waren es 834. Das bedeutet einen schrecklichen Anstieg von rund 62 %.
    Die Probleme sind bekannt. Es ist darauf eingegangen worden; ich will nicht weiter darüber sprechen, ich will mich mehr auf die rechtliche Betrachtung konzentrieren.
    Trotz unterschiedlicher Auffassungen in einigen Fragen, hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf letztendlich ein einheitliches Ergebnis erreicht.

    (Johannes Singer [SPD]: Oh, das scheint aber schwierig gewesen zu sein!)

    Dafür bin ich im Interesse des gemeinsamen Ziels, die Organisierte Kriminalität mit ganzer Kraft zu bekämpfen, dankbar. Ich finde, daß das, was in der Koalition beschlossen wurde, letztlich ein fairer Kompromiß zwischen der effizienten Bekämpfung der organisierten Kriminalität einerseits und unverzichtbaren Freiheitsrechten des Bürgers andererseits, worauf ich besonderen Wert lege, ist.
    Ich möchte den Kollegen Schäuble und Stoiber — trotz ungeheuer langwieriger, in der Sache anstrengender und äußerst kontroverser, aber Gott sei Dank zum Schluß erfolgreicher Gespräche — danken; denn wir mußten uns in langen Tages- und Nachtgesprächen mit der Materie wirklich auseinandersetzen und haben das auch getan.
    Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beruht im wesentlichen — darauf möchte ich doch einmal hinweisen dürfen — auf Vorarbeiten des Bundesjustizministeriums, die in langjährigen Beratungen mit den Bundesländern abgestimmt wurden.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Das habe ich schon gesagt, Herr Minister!)




    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Wegen der grundsätzlichen Übereinstimmung zwischen Bundesrat und Bundesregierung verzichtet die Bundesregierung darauf, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen; wir haben uns das sehr wohl überlegt. In der Koalition haben wir uns vielmehr darauf verständig, den Gesetzentwurf des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren — allerdings mit bestimmten Änderungen — zu unterstützen und mitzutragen.
    Das Gesamtkonzept des Bundesrates verfolgt im wesentlichen zwei Ziele: Erstens. Im Bereich des materiellen Strafrechts sollen durch die Einführung neuer Rechtsinstitute — Vermögensstrafe und erweiterter Verfall — und des neuen Straftatbestandes der Geldwäsche die rechtlichen Möglichkeiten zur Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten verbessert werden. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, dem internationalen Drogenhandel die finanziellen Grundlagen zu entziehen. Insbesondere zur Bekämpfung der Bandenkriminalität sollen Strafvorschriften im Strafgesetzbuch und im Betäubungsmittelgesetz verschärft und erweitert werden.
    Zweitens. Im strafverfahrensrechtlichen Bereich soll das Ermittlungsinstrumentarium der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Rasterfahndung und der Einsatz technischer Mittel bei der polizeilichen Beobachtung und der Strafverfolgung erhalten erstmals — und ich glaube, das ist ganz wesentlich — eine klare gesetzliche Grundlage. Außerdem soll der Schutz gefährdeter Zeugen verbessert werden.
    Über die Vorschläge zur Änderung des Strafgesetzbuches besteht weitgehend Einigkeit. Hier geht es im wesentlichen nur noch darum, daß wir Einzelheiten zum Anwendungsbereich der Vermögensstrafe und zum Tatbestand der Geldwäsche abklären müssen.
    In dem Gesetzentwurf der SPD zur Abschöpfung von Gewinn und zur Geldwäsche sieht die Bundesregierung keine überzeugende Alternative zu dem von ihr entwickelten und vom Bundesrat mitgetragenen Gesamtkonzept zur Regelung dieser Teilbereiche.
    Auch den Bundesratsvorschlägen zur Verschärfung und Erweiterung von Strafvorschriften im Betäubungsmittelgesetz stimmt die Bundesregierung weitgehend zu. Allerdings hält sie — auch wegen der gebotenen Anpassung an den auch von ihr befürworteten neuen Straftatbestand der Geldwäsche — eine Erhöhung der Strafdrohung auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für die Grundtatbestände der Betäubungsmitteldelikte für sachgerecht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte nach Ansicht der Bundesregierung künftig auch der Mißbrauch Minderjähriger zum Betäubungsmittelverkehr unter Strafe gestellt werden.
    Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Strafverfahrensrechts waren erwartungsgemäß die umstrittensten, Herr Kollege Stoiber, hier haben nicht nur die Länder in erneuten Beratungen im Bundesrat gegenüber der Fassung der letzten Wahlperiode Änderungen vorgenommen — ich will nur beispielsweise den jetzt vorgeschlagenen engen Deliktskatalog für die Maßnahmen der Rasterfahndung und des Einsatzes verdeckter Ermittler nennen —, hier hat auch die Bundesregierung am heftigsten um Kompromisse gerungen und ringen müssen.
    Das vorliegende Ergebnis ist jedenfalls meines Erachtens gut und vertretbar. Natürlich gibt es Stimmen, die mehr verlangen, die sagen, es sei ein stumpfes Schwert geschaffen worden, andererseits gibt es auch Stimmen, die behaupten, der Rechtsstaat habe zugunsten des Staates, zugunsten der Strafverfolgung zu viele Federn gelassen.
    Ich meine, daß die Effektivität der Strafverfolgung gerade bei den modernen, besonders bedrohlichen Kriminalitätsbereichen wie der Rauschgiftkriminalität und der Organisierten Kriminalität gewährleistet sein muß, daß der Rechtsstaat dieser Effektivität aber auch Grenzen setzt.

    (Beifall des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

    Gegenüber dem notwendigen und berechtigten Streben nach dieser geforderten Effektivität in einem Rechtsstaat, wie wir ihn wollen, gibt es auch Unverfügbares. Ich habe das an anderer Stelle hier in diesem Hohen Haus schon mal gesagt. Das Rechtsstaatsprinzip ist ein verfassungsgebotenes Minimum. Eine in alle Lebensbereiche eindringende totale Kontrolle und Überwachung darf es nach meiner Meinung nicht geben.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Soweit es aber geht, müssen die Verbrechensaufklärung und Verbrechensverfolgung mit rechtsstaatsgemäßen Methoden effektiv gestaltet werden. Darin sind wir uns einig.
    Ich meine, daß der vorliegende Entwurf des Bundesrates in diese Richtung geht und den genannten Vorgaben weitestgehend gerecht wird. Es ist zu begrüßen, daß der Gesetzentwurf erstmals — ich wiederhole es — eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz verdeckter Ermittler, den Einsatz technischer Mittel, die Rasterfahndung und auch für die polizeiliche Beobachtung schafft. Hier geht es — dazu will ich mich ausdrücklich bekennen — um unverzichtbare Ermittlungsmaßnahmen.
    Zu begrüßen ist auch, daß die jetzt vorliegenden Regelungsvorschläge in vielen Punkten der Stellungnahme der Bundesregierung Rechnung tragen, die diese zu dem in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Entwurf abgegeben hat. Erfreulich ist, wie ich meine, insbesondere auch, daß nunmehr für die Ermittlungsmaßnahmen Rasterfahndung und Einsatz verdeckter Ermittler abschließende Deliktkataloge vorgesehen sind. Wenn auch insoweit noch Erörterungsbedarf besteht, ist es doch begrüßenswert, daß die Zulässigkeit dieser Maßnahmen klar auf bestimmte Straftaten beschränkt ist und damit für den Rechtsanwender und für den von den Maßnahmen Betroffenen Transparenz geschaffen wird, soweit es in diesem Bereich überhaupt möglich ist. Dem Charakter der Maßnahmen und den mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffen wird, wie ich meine, damit Rechnung getragen.
    Die am heftigsten umstrittenen Fragen waren — darauf haben Herr Kollege Stoiber und auch Herr Kollege Gerster hingewiesen — : Soll es verdeckten



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    Ermittlern erlaubt sein, technische Mittel heimlich auch in Wohnungen einzusetzen, soll es insbesondere erlaubt sein, in Anwesenheit eines verdeckten Ermittlers in einer Wohung auch Gespräche abzuhören und aufzuzeichnen? Soll es darüber hinaus verdeckten Ermittlern erlaubt sein, milieugerechte Straftaten zu begehen?
    Meine Meinung: Der Einsatz von Abhörgeräten in Wohnungen ist unzulässig.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung,

    (Beifall bei der FDP, der SPD, dem Bündnis 90/GRÜNE sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    einem der höchsten Güter unserer Verfassung. Nach dem Willen unserer Verfassungsgeber — Herr Stoiber, ich sehe die Probleme, trotzdem bleibe ich dabei — muß und soll es Räume geben, in denen jeder sicher sein kann, daß er nicht abgehört wird, nämlich die eigene Wohnung.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Der im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgeschlagene sogenannte kleine Lauschangriff, d. h. die vorgeschlagene Zulässigkeit eines Abhörens in Wohnungen in Anwesenheit eines verdeckten Ermittlers als Dokumentation des ohnehin von diesem Mitgehörten, berührt, wenn auch nicht in gleichem Maße, ebenfalls die Unverletztlichkeit der Wohnung. Ich meine, auch auf diese in die Wohnung eindringende Maßnahme sollte und kann verzichtet werden.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Ermittlungsrelevante und beweiserhebliche Erkenntnisse können gegebenenfalls durch den Zeugen vom Hörensagen oder durch die Vernehmung des anwesenden verdeckten Ermittlers eingebracht und in einer Hauptverhandlung nachgewiesen werden.
    Gestrichen werden sollte aus dem Entwurf auch die Regelung der Zulässigkeit des Einsatzes technischer Mittel allein zur Sicherung eines verdeckten Ermittlers. Ich sage: aus diesem Gesetzentwurf. Es handelt sich hier nicht um eine Maßnahme, die dem Gewinnen von Erkenntnissen im Ermittlungsverfahren dient. Es geht vielmehr allein um die Maßnahme, die der Sicherheit des eingesetzten Beamten, mithin der präventiven Gefahrenabwehr dient. Der richtige Regelungsstandort ist nicht die Strafprozeßordnung, sondern sind die Polizeigesetze der Länder, in denen das schon weitgehend steht. Einige neue Landespolizeigesetze bzw. Entwürfe sehen das ja bereits vor. Ich weise noch einmal darauf hin und möchte mit Nachdruck sagen, daß milieugerechte Straftaten des verdeckten Ermittlers nicht zulässig sind. Ich will jetzt nicht wieder lange in die alte Auseinandersetzung eintreten. Wir sind jedenfalls der Meinung, daß das so ist und auch so bleiben sollte.
    Nochmals: Der Entwurf verdient in seiner Zielsetzung und Ausgestaltung grundsätzlich Zustimmung.
    Ich verweise noch einmal auf den Ergänzungsbedarf im einzelnen, beispielsweise was die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Maßnahme einer Rasterfahnung betrifft, durch die viele Nichtbeschuldigte betroffen werden, die in den strafverfahrensrechtlichen Kontrollprozeß geraten können.
    Bestimmungen zu den offengebliebenen Bereichen, in denen ebenfalls dringender Regelungsbedarf besteht, werden von der Bundesregierung in Kürze ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. An erster Stelle nenne ich umfassende Dateiregelungen und Akteneinsichtsregelungen für das Strafverfahren. Die Vorbereitungen sind relativ weit gediehen. Ich bin zuversichtlich, alsbald einen die vorliegenden Vorschläge ergänzenden Regierungsentwurf vorlegen zu können. Ich hoffe dabei sehr auf die Mitarbeit der Bundesländer.
    Die zunehmende Überschwemmung des europäischen Marktes mit illegalen Drogen hat nicht nur zu hohen Todesraten geführt, sondern auch die Nachfrage gefährlich belebt. Damit hat sich gezeigt, daß eine verstärkte Bekämpfung der Drogenkriminalität allein mit den Mitteln des Strafrechts nicht ausreicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/ GRÜNE])

    Ebenso wichtig erscheint deshalb, daß die Nachfrage nach illegalen Drogen durch Aufklärung, Beratung und Behandlung Abhängiger so weit wie nur irgendwie möglich verringert wird. Das ist keine leichte Aufgabe; das weiß ich. Es ist leichter, theoretisch darüber zu sprechen, als es in die Praxis umzusetzen. Denn die von illegalen Drogen Abhängigen führen zwangsläufig ein leider sehr oft mit Straftaten verbundenes Leben, das sie scheu und mißtrauisch macht. Sie benötigen daher einen erhöhten Vertrauensschutz, wenn wir von ihnen erwarten, daß sie sich der Drogenberatung öffnen und sich in der Praxis tatsächlich helfen lassen.
    Hier kann das im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht für die Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit Vertrauen schaffen und hoffentlich sicherstellen, daß der Betroffene leichter als bisher den Zugang zu Drogenberatungsstellen findet.
    Die Ausdehnung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts auf neue Berufsgruppen ist nicht unproblematisch; das wissen wir. Sie kann die Wahrheitsfindung einschränken und die Gefahr von Fehlurteilen erhöhen. Sie bedarf deshalb immer einer besonderen Legitimation.
    Während der Konflikt zwischen Berufsgeheimnis und Strafverfolgungsinteressen bei der Beratung Betäubungsmittelabhängiger offensichtlich ist und ein Zeugnisverweigerungsrecht rechtfertigt, habe ich doch Zweifel, ob die Belange einer sachgerechten Suchtberatung auch in den übrigen Beratungsfällen den Ausschluß der Zeugnispflicht erfordern, wie es der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vorsieht.
    Bei anderen Suchtformen ist strafbares Suchtverhalten nicht die Regel. Beim Beratungsgespräch wer-



    Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
    den, wie ich mir habe sagen lassen, Straftaten nicht typischerweise offenbart.
    Der Gesetzentwurf des Bundesrats, dem die Bundesregierung auch insoweit im wesentlichen zustimmt, macht deutlich, daß das Zeugnisverweigerungsrecht nur so weit gehen darf, wie es die Dringlichkeit des Betäubungsmittelproblems zwingend gebietet. Der Entwurf hat daher nur die Suchtberatung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit mit einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgestattet und von einer Erstreckung auf andere Suchtformen abgesehen. Diese Eingrenzung stellt sicher, daß die Wahrheitsfindung im Strafprozeß nicht unvertretbar eingeschränkt wird. Dabei müssen wir sehr vorsichtig sein.
    Ich komme zum Schluß. Die vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwürfe bieten meines Erachtens in Verbindung mit den Stellungnahmen der Bundesregierung eine sehr gute Grundlage für die bevorstehenden Ausschußberatungen. Ich hoffe sehr, daß die Beratungen zügig durchgeführt werden, wobei ich Sie sehr herzlich um Ihre Mitwirkung bitte.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Minister, sind Sie am Schluß noch bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Gern.