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    Plenarprotokoll 12/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3243 A Zusätzliche Überweisung eines Entschließungsantrages an den Haushaltsausschuß 3271 B Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft . . 3297 D Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den deutsch-polnischen Verträgen b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1103) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen (Drucksache 12/1104) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/ 1105) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1107) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 3243 D Hans Koschnick SPD 3249 C Karl Lamers CDU/CSU 3253 A Freimut Duve SPD 3255 C Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3256A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3258 C Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3260 A Ortwin Lowack fraktionslos 3261 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 3262 B Markus Meckel SPD 3264 C Ulrich Irmer FDP 3266 B Margitta Terborg SPD 3267 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 3269 B Hans Koschnick SPD 3270 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Drucksache 12/899) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksache 12/ 765) Peter Kittelmann CDU/CSU 3271 D Hermann Bachmaier SPD 3273 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . 3275A, 3279 D Johannes Singer SPD 3275 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 3276 B Horst Eylmann CDU/CSU 3277 A Hermann Bachmaier SPD . . . 3277 C, 3281 D Dr. Hans de With SPD 3278 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 3278 C Ernst Schwanhold SPD 3280 A Peter Kittelmann CDU/CSU 3280 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 3281 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Claudia Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (Drucksache 12/1106) Dr. Michael Luther CDU/CSU 3283 A Margot von Renesse SPD 3283 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 3284 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 3284 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3285 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3285 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . . 3286 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (Drucksache 12/1092) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/ 1118) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3287 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 3287 D Dr. Margrit Wetzel SPD 3289 A Helmut Rode (Wietzen) CDU/CSU . . 3291A Ekkehard Gries FDP 3292 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 3293 D Horst Gibtner CDU/CSU 3294 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 3295 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . 3296 D Nächste Sitzung 3297 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3299* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3299* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3243 39. Sitzung Bonn, den 6. September 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 06. 09. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 06. 09. 91 Berger, Johann Anton SPD 06. 09. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06. 09. 91 Blunck, Lieselott SPD 06. 09. 91* Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Eichhorn, Maria CDU/CSU 06. 09. 91 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 06. 09. 91 Erler, Gernot SPD 06. 09. 91 Formanski, Norbert SPD 06. 09. 91 Gattermann, Hans H. FDP 06. 09. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 06. 09. 91 Graf, Günter SPD 06. 09. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Großmann, Achim SPD 06. 09. 91 Grünbeck, Josef FDP 06. 09. 91 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 06. 09. 91 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 06. 09. 91 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 06. 09. 91 Hilsberg, Stephan SPD 06. 09. 91 Ibrügger, Lothar SPD 06. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 06. 09. 91 Kastning, Ernst SPD 06. 09. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 06. 09. 91 Koltzsch, Rolf SPD 06. 09. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 06. 09. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 06. 09. 91 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 06. 09. 91* Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 06. 09. 91 Lintner, Eduard CDU/CSU 06. 09. 91 Louven, Julius CDU/CSU 06. 09. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 06. 09. 91 Erich Männle, Ursula CDU/CSU 06. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Matterne, Dietmar SPD 06. 09. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 06. 09. 91 Franz-Josef Dr. Müller, Günther CDU/CSU 06. 09. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 06. 09. 91 Oostergetelo, Jan SPD 06. 09. 91 Otto (Frankfurt), FDP 06. 09. 91 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 06. 09. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 06. 09. 91 Rempe, Walter SPD 06. 09. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 06. 09. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach, Peter W. SPD 06. 09. 91 Richter (Bremerhaven), FDP 06. 09. 91 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 06. 09. 91 Ingrid Romer, Franz-Xaver CDU/CSU 06. 09. 91 Schäfer (Mainz), Helmut FDP 06. 09. 91 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 06. 09. 91* Dr. Soell, Hartmut SPD 06. 09. 91* Dr. Sperling, Dietrich SPD 06. 09. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 06. 09. 91 Logischen, C. Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 06. 09. 91 Verheugen, Günter SPD 06. 09. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 06. 09. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 06. 09. 91 Gert Dr. Wieczorek, Norbert SPD 06. 09. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 06. 09. 91 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 06. 09. 91* *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991 -) Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991 -) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat stellt fest, daß weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit der zwingend notwendige Umbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern nicht zu einem wirtschaftlichen Niedergang, zu Entindustrialisierung und Entqualifizierung führt. Die wirtschaftliche Erfahrung der Menschen und ihre Fertigkeiten müssen genutzt und gewahrt werden, damit sie ihren Beitrag für das gemeinsame Deutschland leisten können. Über die im Bundeshaushalt 1991 festgelegten Entwicklungen hinaus ist für die Zukunft besonders auf die Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und Verkehr, noch stärker zu achten. Die Bundesregierung sollte im Hinblick auf die fortbestehenden Finanzierungsprobleme - auch in den alten Bundesländern - das Bund-Länder-Verhältnis nicht durch einseitige Steuerverbesserungen zugunsten des Bundes belasten. 2. Die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen in Deutschland ist vordringlichste politische Aufgabe. Dem festzustellenden Verfall der bisherigen Absatzmärkte und der damit einhergehenden verschlechterten Arbeitsmarktsituation muß durch entsprechende wirtschafts- und sozialpolitische Flankierungen begegnet werden. Diesen Anliegen muß in den nächsten Jahren noch verstärkt Rechnung getragen werden. 3. Nach wie vor besteht keine hinreichende Klarheit über die Finanzausstattung der neuen Länder ab 1992. Gerade angesichts des Rückgangs der Zuweisungen aus dem Fonds „Deutsche Einheit" besteht hier dringender Handlungsbedarf, um Planungssicherheit für die neuen Länder und Gemeinden zu schaffen. 4. Der Bundesrat bekräftigt die Forderung, daß der Bund seiner Verpflichtung zur Übernahme der Subventionen aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Energie und Verkehr solange nachkommen muß, bis das in den westlichen Bundesländern existierende Förderinstrumentarium auch in den neuen Bundesländern effektiv umgesetzt werden kann. 5. Der Vorrang der deutschlandpolitischen Aufgaben darf nicht dazu führen, daß in den alten Ländern die Beseitigung finanzwirtschaftlicher Ungleichgewichte und die Behebung von Mängeln der Infrastruktur vernachlässigt werden. 6. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, daß gerade wegen der Vereinigung Deutschlands dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern, aber auch in den alten Ländern, hohe Priorität zukommt. Er verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat begrüßt daher, daß aufgrund der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 14. Juni 1991 zu Art. 1 Haushaltsbegleitgesetz 1991 (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Kürzungen im Verkehrsbereich wieder rückgängig gemacht werden und für 1992 und 1993 eine Aufstockung des Plafonds um 1,5 bzw. 3 Mrd. DM erfolgen soll. Der Bundesrat geht davon aus, daß im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen Klarheit geschaffen wird. 7. Wie in seiner Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -) ausgeführt, hält der Bundesrat daran fest, daß auch unter Ausschöpfung aller Umschichtungsmöglichkeiten dem steigenden Bedarf u. a. in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau sowie Hochschulbau und Forschungsförderung ab 1992 durch eine deutliche Mittelaufstockung Rechnung getragen werden muß. 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung - auch im Hinblick auf die vorliegenden 5 Länderplanungen der Bundeswehr - erneut auf, das vom Bundesrat schon am 9. 11. 1990 (Drucksache 462/90 - Beschluß -) geforderte Sonderprogramm zur Förderung von Strukturverbesserungen in besonders von Truppenreduzierungen und Rüstungseinschränkungen betroffenen strukturschwachen Standorten so schnell wie möglich zu konkretisieren und umzusetzen. 9. Der Bundesrat erwartet, daß der Bund nunmehr auch bereit ist, dem Anliegen einer vergünstigten Überlassung ehemaliger militärisch genutzter Liegenschaften an Länder und Gemeinden, insbesondere für Zwecke des sozialen und studentischen Wohnungsbaus wie auch für strukturverbessernde Maßnahmen, hinreichend Rechnung zu tragen. 10. Der Bundesrat hält eine weitere Kürzung der Verteidigungsausgaben für erforderlich. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, daß die Subventionen für die Kernenergie abgebaut werden. Neue umweltfreundliche Energietechnologien sollen gestärkt werden. 11. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen der öffentlichen Haushalte zu Lasten von Ländern und Gemeinden - insbesondere durch Steuererhöhungen, die ausschließlich dem Bund zugute kommen -, erwartet der Bundesrat, daß auch die Länder spätestens ab 1. Januar 1992 einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 12. Der Bundesrat hält daran fest, daß für die Mittel des Programms „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" Verwahrkonten mit dem Ziel eingerichtet werden, daß die Mittel auch für das Jahr 1992 uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 (Flächenstillegungsgesetz 1991) Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern (Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Überstellungsausführungsgesetz - ÜAG) Gesetz zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat sieht im Rentenüberleitungsgesetz einen wichtigen Schritt zur Herstellung der sozialen Einheit Deutschlands. Mit diesem Gesetz werden die unterschiedlichen Rentensysteme in den neuen und alten Bundesländern zusammengeführt. Zum 1. Januar 1992 werden in den neuen Bundesländern mit der Senkung der Altersgrenzen, mit der Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung und mit dem neuen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrecht spürbare sozialpolitische Verbesserungen eingeführt. 2. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer im Bestand geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. Das betrifft vor allem den Sozialzuschlag und die erweiterte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. 3. Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun dazu genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. 4. Eine solche Reform der Alterssicherung der Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden; die unter a) genannten Verbesserungen sollen noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 25. Juni 1991 ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 12/53 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3301* Innenausschuß Drucksache 11/6897 Drucksache 12/347 Finanzausschuß Drucksache 12/368 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/7628 Drucksache 12/48 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 8/2925 Drucksache 11/4315 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 12/152 Nr. 2 Drucksache 12/458 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.5, 2.6 Drucksache 12/706 Nr. 3.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/399 Nr. 3.1-3.4, 3.7-3.16 Drucksache 12/458 Nr. 2.7 —2.10 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 202 Drucksache 12/269 Nr. 2.35, 2.36 Drucksache 12/399 Nr. 3.19 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/311 Nr. 2.22 Drucksache 12/458 Nr. 2.17, 2.18 Drucksache 12/1003 Nr. 22 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 19. Juli 1991 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1989 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günther Krause


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich denke, die Beantwortung dieser Frage geht nicht von meiner Redezeit ab, weil wir eigentlich ein wichtigeres Thema haben.
    Ich habe mich mit dem Kollegen Töpfer natürlich geeinigt, daß es dabei bleibt, daß die rund 2 % noch nicht von einer Geschwindigkeitsbeschränkung betroffenen Straßen auch weiterhin nicht mit einem Tempolimit belastet werden.

    (Ekkehard Gries [FDP]: Das weiß auch der Schäfer!)

    Das marode Verkehrsnetz in den neuen Bundesländern ist den Anforderungen schon heute längst nicht mehr gewachsen. Ich möchte die Zahl achtfach doch noch einmal in Prozent ausdrücken: Zuwachs um 800 %.
    Ein völlig veraltetes Schienennetz, das nur geringe Fahrgeschwindigkeiten erlaubt — ich hoffe, daß Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung nun nicht auch noch auf die Eisenbahn ausdehnen wollen —, wenige Fernstraßenverbindungen, in nicht ausreichendem verkehrssicheren Zustand, verschwindend wenige Ortsumgehungen, ein für moderne Binnenschiffahrt unzureichend ausgebautes Wasserstraßennetz sind nicht nur Verkehrsengpässe, sondern auch gravierende Hemmnisse für Investitionen, die einen kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Ländern in Gang setzen sollen; denn bei jeder Investitionsentscheidung stellt sich für jedes Wirtschaftsunternehmen heute sofort die Frage nach der Verkehrsanbindung.
    Ein rascher Aufbau der Verkehrsinfrastruktur ist damit dringend notwendig, aus der Sicht der Regierung lebenswichtig für die neuen Bundesländer.
    Planungsverfahren, die unumstritten 10, 15, ja sogar 20 Jahre dauern, erfordern Zeiträume, die wir uns in dieser komplizierten Situation in den neuen Bundesländern nicht leisten können. Das sind die nüchternen Tatsachen, von denen wir auszugehen haben. Das ist die Basis, und wir sitzen hier zusammen, um auf dieser Basis neue Lösungen zu schaffen.
    Wir brauchen eine Straffung des Planungsverfahrens, damit wir die enormen Mittel, die der Bund für den Ausbau der Verkehrswege in den neuen Bundesländern bereitgestellt hat und weiter bereitstellen wird, auch tatsächlich investieren können. Deshalb ist es dringend notwendig, daß sobald wie möglich das Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie in dem Land Berlin in Kraft gesetzt wird — mit der wichtigen Ergänzung, daß bis in die westdeutschen Wirtschaftsräume hinein dieses Gesetz wirksam werden kann.
    Das Beschleunigungsgesetz strafft und konzentriert förmliche Verfahrensschritte. An der Qualität der Planung werden keine Abstriche gemacht. Bürgerbeteiligung und Rechtsweggarantie bleiben erhalten.

    (Zuruf von der SPD: Lächerlich!) — Auch Sie bekommen noch das Wort.

    Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung haben sich bewährt. Wir stehen zu diesen Elementen eines demokratischen Verwaltungsverfahrens. Die Verkürzung und Konzentration der Verfahren werden nichts an den materiellen Prüfungsmaßstäben ändern. Der Gesetzentwurf konzentriert die Linienbestimmung für alle Verkehrsträger beim Bundesverkehrsministerium. Er ermöglicht dadurch eine stärkere Einflußnahme auf die Beschleunigung der vorbereitenden Planung.
    Es bleibt den Ländern wie bisher überlassen, ob sie zur Prüfung der Raumverträglichkeit ein formelles Verfahren nach Landesrecht durchführen wollen oder, wie es bis vor kurzem beispielsweise noch in Nordrhein-Westfalen üblich und anerkannt war, ohne besondere Verfahren die Raumverträglichkeit des Vorhabens prüfen wollen. Ich meine, in Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Jahren auch vernünftige Verkehrspolitik gemacht. Da werden Sie mir zustimmen.

    (Ekkehard Gries [FDP]: Teilweise!) — Teilweise, das ist richtig.

    Im Planfeststellungsverfahren verkürzen sich Fristen für die Verwaltungsbehörden.
    Der Gesetzentwurf konzentriert das verwaltungsgerichtliche Verfahren auf eine Instanz, nämlich auf den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses Gericht ist Garant für eine rechtsstaatliche und einheitliche Rechtsprechung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Damit können die Bürger in den neuen Bundesländern sicher sein, daß ihnen umfassender Rechtsschutz gewährt wird.
    Wenn wir in absehbarer Zeit von Mecklenburg-Vorpommern bis Sachsen tatsächlich leistungsfähigere, menschen- und umweltgerechtere Verkehrsbedingungen haben und nicht in den Planungen stekkenbleiben wollen, dann müssen wir diesen Gesetzentwurf so bald wie möglich verabschieden. Das Beschleunigungsgesetz wird für alle Planungen beim Bundesverkehrswegebau gelten, nicht nur für die Straße. Es soll vor allem bei der Schiene Elektrifizierung und Linienbegradigung, bei der Straße den Bau von Ortsumgehungen, natürlich auch den Neubau von Straßen, bei der Wasserstraße Ausbauvorhaben zügiger als bisher ermöglichen. Es wird außerdem auch für den öffentlichen Personennahverkehr wie z. B. im Straßenbahn- oder U-Bahn-Bau gelten. Vor allem aber soll in die Schiene investiert werden. So liegt der Anteil der Bahn am Verkehrshaushalt für das Jahr 1992 bei über 50 %, wobei 72 % dieser Mittel Investitionen in die Schiene sind. Der Löwenanteil der Investitionen entfällt hierbei auf die Deutsche Reichsbahn, in 1992 mit einer Steigerung um mehr als 3,6 Milliarden DM. Das sind im Vergleich zum Vorjahr erhebliche Steigerungen.
    Wem die Förderung der Bahn nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, der muß nach dem ersten Schritt, der Bereitstellung der Mittel, auch den zweiten tun, nämlich sich für die Verkürzung der Planungszeiten entscheiden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)






Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Margrit Wetzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist es ähnlich wie mit Schalk-Golodkowski, Strauß und dem BND: Die Wahrheit liegt im verborgenen.

    (Horst Friedrich [FDP]: Das ist ein kühner Vergleich!)

    Das Gesetz zielt darauf ab, „die Planungszeiten für Verkehrswege in den neuen Bundesländern so zu verkürzen, daß so schnell wie möglich deren Zustand verbessert werden kann. " Das ist eine Fehlleistung.
    Was heißt das denn? Wollen Sie den Zustand der vorhandenen Verkehrswege so schnell wie möglich verbessern, oder — und das ist etwas völlig anderes — wollen Sie die Planungszeiten für solche Verkehrswege verkürzen, die neue Verkehrsströme bündeln sollen? Ich sage: Wir müssen beide Zielsetzungen realisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Gesetz behandelt aber nur die Beschleunigung der Verkehrswegeplanungsverfahren und nicht die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrswege in den neuen Ländern. Das ist bereits der erste gravierende Mangel.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Wir bezweifeln im übrigen entschieden, daß der vorgelegte Gesetzentwurf das Teilziel der Planungsbeschleunigung tatsächlich erreichen kann. Der Gesetzentwurf „verzichtet" auf die erste Stufe im Planungsverfahren, das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieser sogenannte Verzicht ist ein Eingriff in die föderalistische Ordnung des Grundgesetzes, das den Ländern die Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung zuweist. Die neuen Bundesländer haben noch keine entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen. Sie haben noch kein ausreichendes Personal und noch wenig Erfahrung. Dies darf aber kein Grund sein, den verfassungsrechtlichen Rahmen föderalistischer Aufgabenteilung anzutasten, sondern muß umgekehrt Ansporn zu Amts- und Verwaltungshilfe sein, den neuen Ländern beim Auf- und Ausbau der Planungsbehörden schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Bundesregierung weiß das.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Herr Krause, das ist eine Parlamentsdebatte! Da hört man zu!)

    — Die Bundesregierung weiß das; sie braucht gar nicht zuzuhören. Denn sonst hätte sie nicht dem Bundesrat beschieden, daß der Verzicht auf das Raumordnungsverfahren im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden müsse. Bei dieser Prüfung, Herr Krause, werden wir kräftig nachhelfen, weil wir nämlich die Planungsfähigkeit der Länder und den Föderalismus überhaupt stärken wollen und nicht die Machtkonzentration bei Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Der Hinweis im Gesetzentwurf, die Ersetzung des Raumordnungsverfahrens durch die Linienbestimmung bedeute nicht, „daß es den Ländern untersagt ist, nach landesrechtlichen Bestimmungen — soweit solche in den neuen Ländern vorhanden sind — Raumordnungsverfahren innerhalb der dreimonatigen Frist ... durchzuführen. " Diese Bestimmungen haben die neuen Länder nicht Herr Krause. Auch die Verlängerung der Frist durch den Bundesrat auf vier bis sechs Monate ändert nichts daran, daß so etwas blanker Zynismus ist und jedem Praktiker wie ein schlechter Witz vorkommen muß. Diese Fristsetzung ist fachliche Inkompetenz: Stärke 10 auf der nach oben offenen Krause-Skala.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Die neuen Bundesländer haben weder ausreichende Grundlagendaten für umfassende Verkehrsplanung noch ausdiskutierte Zielkonzepte für die strukturelle Entwicklung der Räume. Die Abwägung wirtschaftlicher und städtebaulicher Belange mit verkehrspolitischen Zielen, zu denen auch die Selbstverpflichtung zur CO2-Reduzierung, Verkehrsvermeidung, die Umlenkung von Verkehrsströmen auf Bahn und ÖPNV gehört, ist für die eigenständige Landesplanung, also gerade jetzt, zu Beginn der Etablierung einer marktwirtschaftlichen Ordnung, unglaublich wichtig, weil es gilt, mögliche Konflikte so frühzeitig wie möglich zu erkennen und Lösungen auch für komplexe Problemstellungen zu finden.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)

    Das kann nur ein solides Raumordnungsverfahren leisten.

    (Hubert Doppmeier [CDU/CSU]: Sie wollen doch nur den schnellen Wiederaufbau verzögern!)

    — Hören Sie erst einmal zu, und dann können Sie kommentieren.

    (Hubert Doppmeier [CDU/CSU]: Ihre Meinung kenne ich ja schon vorher! Nur auf Destruktion aus!)

    Dazu gehört unverzichtbar auch wirksame Umweltvorsorge, d. h. eine materielle, eine frühzeitige UVP, die zusammen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in hohem Maße eine entlastende und damit beschleunigende Wirkung auf die übrigen Planungsverfahren hat. Sie aufzugeben heißt, Konflikte auf die letzte Planungsphase, nämlich das Planfeststellungsverfahren mit den dort gesetzten engen Fristen, zu verlagern, statt rechtzeitig alternative Möglichkeiten zu prüfen und anstehende Probleme zu erkennen. Insofern führt sich das Beschleunigungsgesetz, Herr Krause, selbst ad absurdum.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Genau! Das Gesetz beschleunigt den Abgang von Herrn Krause, sonst nichts!)




    Dr. Margrit Wetzel
    Die im Entwurf vorgesehene Konzentrationswirkung über die Linienbestimmung durch den Verkehrsminister soll solide Planung und verantwortungsvolle Abwägung ersetzen — ein Feigenblatt vor die politische Blöße derer, die sich vor der eigenen Verantwortung für schnelle Entscheidungen drükken

    (Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)

    und sie im fernen Bonn einem allmächtigem BMV überlassen wollen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Volk, das auf die Straße gegangen ist, um demokratische Rechte zu erstreiten, bleibt nun, wo es um wichtige infrastrukturelle Entscheidungen geht, draußen vor der Tür des Verkehrsministeriums.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Statt mehr Demokratie und echter Aufbauhilfe gilt für die neuen Länder: konzentrierte Macht beim BMV durch Zentralisierung der Entscheidungsbefugnisse.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das Volk will Straßen! — Widerspruch bei der SPD)

    Das gilt erstens für die Linienbestimmung ohne verbindliche Rückkopplung mit den Ländern.
    Das gilt zweitens im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung für die Linienbestimmung zwischen den neuen Ländern und sogenannten — nicht weiter definierten — Wirtschaftszentren der alten Länder. Ich bin sicher, daß diese Wirtschaftszentren wie Pilze aus dem Boden schießen werden — ebenso wie die Truppenreduzierung der Bundeswehr plötzlich den Nebeneffekt hat, daß die ganze Bundesrepublik nur noch aus strukturschwachen Regionen besteht. Genau das gleiche werden wir hier erleben.

    (Hubert Doppmaier [CDU/CSU]: Das ist alles sehr widersprüchlich, was Sie sagen!)

    — Lesen Sie das nachher nach und begründen Sie das dann.
    Drittens. Diese Linienbestimmungskompetenz
    — speziell die für die Wirtschaftszentren — eröffnet darüber hinaus einen mittelbaren oder unmittelbaren
    — das zu beurteilen muß ich anderen überlassen — Einfluß des Verkehrsministers auf den Gerichtsstand in den alten Ländern. Das bedeutet einen Übergriff der Exekutive auf die Gerichtsbarkeit. In welchem Land leben wir denn eigentlich?

    (Beifall bei der SPD)

    In jedem Fall bedarf dies wohl einer sehr gründlichen Überprüfung auf verfassungsrechtliche Haltbarkeit.
    Viertens. Konzentrierte Macht ist auch über das Institut der Plangenehmigung für — ich bitte Sie, zuzuhören — „Bau und" — nicht näher definierte — „Änderung von Verkehrswegen" gegeben. Da bei der Plangenehmigung auch noch die zweite Stufe der UVP und die Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen, wird die einzige „Öffentlichkeit" in einem solchen Verfahren durch die von der Genehmigung Betroffenen dargestellt. Das muß man sich einmal ganz deutlich vergegenwärtigen.
    Fünftens. Die Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht — aus vermeintlicher Rücksicht auf die noch nicht bestehende Verwaltungsgerichtsbarkeit in den neuen Ländern —, ist doch nur als logische Konsequenz dessen anzusehen, daß die gesamte Planungsverkürzung zu einem gewaltigen vorhersehbaren Anstieg der Zahl der Klagen führen wird. Das dient nun aber ganz gewiß nicht dem raschen Bau von Verkehrswegen. Ich habe den entschiedenen Eindruck, die Regierung drückt sich vor der Amtshilfe zum Aufbau der Planungsbehörden und der Gerichtsbarkeit in den neuen Ländern. Das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz wird damit de facto zu einem Verkehrswegeverzögerungsgesetz.
    Die neuen Länder haben eindeutig einen Sonderstatus. Das vorhandene umfangreiche Straßen- und Schienennetz der neuen Länder ist unstrittig über weite Strecken in desolatem Zustand. Die Erschließungsqualität hingegen entspricht durchaus jener westlicher Bundesländer. Wer es ernst meint mit der Angleichung von Lebensverhältnissen, mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, muß konzentriert die verfügbaren Finanzmittel in die Sanierung der vorhandenen Verkehrswege lenken.
    Die Ernsthaftigkeit dieses Bemühens spricht sich die Bundesregierung selbst ab, denn bereits ganz kurze Zeit nach der Verabschiedung des Haushalts 1991 — das war im Mai oder Anfang Juni 1991 — hat mir Herr Gröbl in Beantwortung einer Anfrage mitgeteilt — ich zitiere wiederum — :
    Die Ausgabenentwicklung in den neuen Bundesländern erlaubt es, von den seinerzeit zu Lasten der Altländer in die Neuländer umgeschichteten Investitionsmitteln in Höhe von i Milliarde DM nunmehr 500 Millionen DM wieder zurückzuleiten. Dies ist den Ländern mit Ministerschreiben vom 11. Juni 1991 mitgeteilt worden.

    (Ekkehard Gries [FDP]: Warum?)

    Das ist ein Skandal gegenüber dem Parlament. Das war nämlich eine Woche später.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Wenn Sie wirklich positive Beschäftigungseffekte in den neuen Ländern schaffen wollen, dann spielen Sie bitte nicht mit gezinkten Karten.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Ein Sofortprogramm für Sanierungsmaßnahmen bedarf keines zeitaufwendigen Planungsvorlaufs. Nur der schnelle und zielgerichtete, realisierbare Einsatz der Haushaltsmittel kann Verkehrswege verbessern und zugleich eine weitere Veränderung des ModalSplit zu Lasten der Bahn und zu Lasten des ÖPNV verhindern.
    Wir werden im Zuge der Gesetzesberatungen eine beispielhafte Liste der notwendigen Maßnahmen vorlegen, die ohne Planungsrecht schnell umsetzbar sind und die Effizienz der Verkehrsinfrastruktur innerhalb kürzester Zeit erheblich steigern können.

    (Zuruf des Abg. Ekkehard Gries [FDP])




    Dr. Margrit Wetzel
    — Keine Zauberflöte.
    Ein Sonderrecht, zumal ein Recht, das möglicherweise mit dem Grundgesetz kollidiert, wäre nur dann zu verantworten, wenn anders Beschleunigungseffekte nicht zu erzielen und wenn alle nach dem geltenden Recht bestehenden Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft wären. Dies aber ist eindeutig nicht der Fall.
    Die Dringlichkeit der Verfahrensbeschleunigung steht außer Zweifel. Planungszeiten von Jahrzehnten sind auch für die alten Länder nicht akzeptabel. Wir fordern deshalb — ich betone das ausdrücklich — eine effektive Planungsbeschleunigung durch volle Ausschöpfung der Spielräume des geltenden Rechts für ganz Deuschland — ich betone noch einmal: für ganz Deutschland — statt eines einseitigen Rechtsabbaus in den neuen Bundesländern.
    Deshalb, Herr Krause: Ziehen Sie Ihren unseriösen Gesetzentwurf zugunsten eines vernünftigen Beschleunigungsprogramms zurück.