Rede:
ID1203907600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 104
    1. den: 6
    2. der: 5
    3. und: 4
    4. die: 3
    5. zur: 3
    6. —: 3
    7. ist: 3
    8. Abgeordneten: 3
    9. Dr.: 3
    10. nicht: 2
    11. Beratung: 2
    12. an: 2
    13. für: 2
    14. sowie: 2
    15. dazu: 2
    16. Das: 2
    17. Dann: 2
    18. so: 2
    19. beschlossen.Ich: 2
    20. Meine: 1
    21. Damen: 1
    22. Herren,: 1
    23. weitere: 1
    24. Wortmeldungen: 1
    25. liegen: 1
    26. vor.Interfraktionell: 1
    27. wird: 1
    28. vorgeschlagen,: 1
    29. Gesetzentwürfe: 1
    30. auf: 1
    31. Drucksachen: 1
    32. 12/765: 1
    33. 12/899: 1
    34. federführenden: 1
    35. Ausschuß: 1
    36. Wirtschaft: 1
    37. Mitberatung: 1
    38. Innenausschuß: 1
    39. Rechtsausschuß: 1
    40. zu: 1
    41. überweisen.: 1
    42. Gibt: 1
    43. es: 1
    44. anderweitige: 1
    45. Vorschläge?: 1
    46. Fall.: 1
    47. sind: 1
    48. diese: 1
    49. Überweisungen: 1
    50. rufe: 1
    51. nunmehr: 1
    52. Tagesordnungspunkt: 1
    53. 5: 1
    54. auf:Erste: 1
    55. des: 1
    56. von: 1
    57. Claudia: 1
    58. Nolte,: 1
    59. Norbert: 1
    60. Geis,: 1
    61. Maria: 1
    62. Böhmer,: 1
    63. weiteren: 1
    64. Fraktion: 1
    65. CDU/CSU: 1
    66. Margret: 1
    67. Funke-Schmitt-Rink,: 1
    68. Detlef: 1
    69. Kleinert: 1
    70. \n: 1
    71. Vizepräsident: 1
    72. Helmuth: 1
    73. Beckernes: 1
    74. Gesetzes: 1
    75. Änderung: 1
    76. adoptionsrechtlicher: 1
    77. Fristen: 1
    78. Drucksache: 1
    79. 12/1106: 1
    80. —Überweisungsvorschlag:Rechtsausschuß: 1
    81. Nach: 1
    82. einer: 1
    83. interfraktionellen: 1
    84. Vereinbarung: 1
    85. Aussprache: 1
    86. eine: 1
    87. halbe: 1
    88. Stunde: 1
    89. vorgesehen.: 1
    90. Ich: 1
    91. sehe: 1
    92. keinen: 1
    93. Widerspruch.: 1
    94. das: 1
    95. eröffne: 1
    96. Aussprache.: 1
    97. Wort: 1
    98. hat: 1
    99. als: 1
    100. erster: 1
    101. Herr: 1
    102. Abgeordnete: 1
    103. Michael: 1
    104. Luther.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3243 A Zusätzliche Überweisung eines Entschließungsantrages an den Haushaltsausschuß 3271 B Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft . . 3297 D Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den deutsch-polnischen Verträgen b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1103) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen (Drucksache 12/1104) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/ 1105) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1107) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 3243 D Hans Koschnick SPD 3249 C Karl Lamers CDU/CSU 3253 A Freimut Duve SPD 3255 C Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3256A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3258 C Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3260 A Ortwin Lowack fraktionslos 3261 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 3262 B Markus Meckel SPD 3264 C Ulrich Irmer FDP 3266 B Margitta Terborg SPD 3267 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 3269 B Hans Koschnick SPD 3270 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Drucksache 12/899) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksache 12/ 765) Peter Kittelmann CDU/CSU 3271 D Hermann Bachmaier SPD 3273 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . 3275A, 3279 D Johannes Singer SPD 3275 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 3276 B Horst Eylmann CDU/CSU 3277 A Hermann Bachmaier SPD . . . 3277 C, 3281 D Dr. Hans de With SPD 3278 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 3278 C Ernst Schwanhold SPD 3280 A Peter Kittelmann CDU/CSU 3280 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 3281 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Claudia Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (Drucksache 12/1106) Dr. Michael Luther CDU/CSU 3283 A Margot von Renesse SPD 3283 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 3284 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 3284 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3285 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3285 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . . 3286 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (Drucksache 12/1092) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/ 1118) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3287 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 3287 D Dr. Margrit Wetzel SPD 3289 A Helmut Rode (Wietzen) CDU/CSU . . 3291A Ekkehard Gries FDP 3292 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 3293 D Horst Gibtner CDU/CSU 3294 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 3295 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . 3296 D Nächste Sitzung 3297 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3299* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3299* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3243 39. Sitzung Bonn, den 6. September 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 06. 09. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 06. 09. 91 Berger, Johann Anton SPD 06. 09. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06. 09. 91 Blunck, Lieselott SPD 06. 09. 91* Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Eichhorn, Maria CDU/CSU 06. 09. 91 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 06. 09. 91 Erler, Gernot SPD 06. 09. 91 Formanski, Norbert SPD 06. 09. 91 Gattermann, Hans H. FDP 06. 09. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 06. 09. 91 Graf, Günter SPD 06. 09. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Großmann, Achim SPD 06. 09. 91 Grünbeck, Josef FDP 06. 09. 91 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 06. 09. 91 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 06. 09. 91 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 06. 09. 91 Hilsberg, Stephan SPD 06. 09. 91 Ibrügger, Lothar SPD 06. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 06. 09. 91 Kastning, Ernst SPD 06. 09. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 06. 09. 91 Koltzsch, Rolf SPD 06. 09. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 06. 09. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 06. 09. 91 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 06. 09. 91* Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 06. 09. 91 Lintner, Eduard CDU/CSU 06. 09. 91 Louven, Julius CDU/CSU 06. 09. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 06. 09. 91 Erich Männle, Ursula CDU/CSU 06. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Matterne, Dietmar SPD 06. 09. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 06. 09. 91 Franz-Josef Dr. Müller, Günther CDU/CSU 06. 09. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 06. 09. 91 Oostergetelo, Jan SPD 06. 09. 91 Otto (Frankfurt), FDP 06. 09. 91 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 06. 09. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 06. 09. 91 Rempe, Walter SPD 06. 09. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 06. 09. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach, Peter W. SPD 06. 09. 91 Richter (Bremerhaven), FDP 06. 09. 91 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 06. 09. 91 Ingrid Romer, Franz-Xaver CDU/CSU 06. 09. 91 Schäfer (Mainz), Helmut FDP 06. 09. 91 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 06. 09. 91* Dr. Soell, Hartmut SPD 06. 09. 91* Dr. Sperling, Dietrich SPD 06. 09. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 06. 09. 91 Logischen, C. Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 06. 09. 91 Verheugen, Günter SPD 06. 09. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 06. 09. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 06. 09. 91 Gert Dr. Wieczorek, Norbert SPD 06. 09. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 06. 09. 91 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 06. 09. 91* *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991 -) Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991 -) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat stellt fest, daß weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit der zwingend notwendige Umbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern nicht zu einem wirtschaftlichen Niedergang, zu Entindustrialisierung und Entqualifizierung führt. Die wirtschaftliche Erfahrung der Menschen und ihre Fertigkeiten müssen genutzt und gewahrt werden, damit sie ihren Beitrag für das gemeinsame Deutschland leisten können. Über die im Bundeshaushalt 1991 festgelegten Entwicklungen hinaus ist für die Zukunft besonders auf die Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und Verkehr, noch stärker zu achten. Die Bundesregierung sollte im Hinblick auf die fortbestehenden Finanzierungsprobleme - auch in den alten Bundesländern - das Bund-Länder-Verhältnis nicht durch einseitige Steuerverbesserungen zugunsten des Bundes belasten. 2. Die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen in Deutschland ist vordringlichste politische Aufgabe. Dem festzustellenden Verfall der bisherigen Absatzmärkte und der damit einhergehenden verschlechterten Arbeitsmarktsituation muß durch entsprechende wirtschafts- und sozialpolitische Flankierungen begegnet werden. Diesen Anliegen muß in den nächsten Jahren noch verstärkt Rechnung getragen werden. 3. Nach wie vor besteht keine hinreichende Klarheit über die Finanzausstattung der neuen Länder ab 1992. Gerade angesichts des Rückgangs der Zuweisungen aus dem Fonds „Deutsche Einheit" besteht hier dringender Handlungsbedarf, um Planungssicherheit für die neuen Länder und Gemeinden zu schaffen. 4. Der Bundesrat bekräftigt die Forderung, daß der Bund seiner Verpflichtung zur Übernahme der Subventionen aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Energie und Verkehr solange nachkommen muß, bis das in den westlichen Bundesländern existierende Förderinstrumentarium auch in den neuen Bundesländern effektiv umgesetzt werden kann. 5. Der Vorrang der deutschlandpolitischen Aufgaben darf nicht dazu führen, daß in den alten Ländern die Beseitigung finanzwirtschaftlicher Ungleichgewichte und die Behebung von Mängeln der Infrastruktur vernachlässigt werden. 6. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, daß gerade wegen der Vereinigung Deutschlands dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern, aber auch in den alten Ländern, hohe Priorität zukommt. Er verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat begrüßt daher, daß aufgrund der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 14. Juni 1991 zu Art. 1 Haushaltsbegleitgesetz 1991 (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Kürzungen im Verkehrsbereich wieder rückgängig gemacht werden und für 1992 und 1993 eine Aufstockung des Plafonds um 1,5 bzw. 3 Mrd. DM erfolgen soll. Der Bundesrat geht davon aus, daß im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen Klarheit geschaffen wird. 7. Wie in seiner Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -) ausgeführt, hält der Bundesrat daran fest, daß auch unter Ausschöpfung aller Umschichtungsmöglichkeiten dem steigenden Bedarf u. a. in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau sowie Hochschulbau und Forschungsförderung ab 1992 durch eine deutliche Mittelaufstockung Rechnung getragen werden muß. 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung - auch im Hinblick auf die vorliegenden 5 Länderplanungen der Bundeswehr - erneut auf, das vom Bundesrat schon am 9. 11. 1990 (Drucksache 462/90 - Beschluß -) geforderte Sonderprogramm zur Förderung von Strukturverbesserungen in besonders von Truppenreduzierungen und Rüstungseinschränkungen betroffenen strukturschwachen Standorten so schnell wie möglich zu konkretisieren und umzusetzen. 9. Der Bundesrat erwartet, daß der Bund nunmehr auch bereit ist, dem Anliegen einer vergünstigten Überlassung ehemaliger militärisch genutzter Liegenschaften an Länder und Gemeinden, insbesondere für Zwecke des sozialen und studentischen Wohnungsbaus wie auch für strukturverbessernde Maßnahmen, hinreichend Rechnung zu tragen. 10. Der Bundesrat hält eine weitere Kürzung der Verteidigungsausgaben für erforderlich. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, daß die Subventionen für die Kernenergie abgebaut werden. Neue umweltfreundliche Energietechnologien sollen gestärkt werden. 11. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen der öffentlichen Haushalte zu Lasten von Ländern und Gemeinden - insbesondere durch Steuererhöhungen, die ausschließlich dem Bund zugute kommen -, erwartet der Bundesrat, daß auch die Länder spätestens ab 1. Januar 1992 einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 12. Der Bundesrat hält daran fest, daß für die Mittel des Programms „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" Verwahrkonten mit dem Ziel eingerichtet werden, daß die Mittel auch für das Jahr 1992 uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 (Flächenstillegungsgesetz 1991) Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern (Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Überstellungsausführungsgesetz - ÜAG) Gesetz zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat sieht im Rentenüberleitungsgesetz einen wichtigen Schritt zur Herstellung der sozialen Einheit Deutschlands. Mit diesem Gesetz werden die unterschiedlichen Rentensysteme in den neuen und alten Bundesländern zusammengeführt. Zum 1. Januar 1992 werden in den neuen Bundesländern mit der Senkung der Altersgrenzen, mit der Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung und mit dem neuen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrecht spürbare sozialpolitische Verbesserungen eingeführt. 2. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer im Bestand geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. Das betrifft vor allem den Sozialzuschlag und die erweiterte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. 3. Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun dazu genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. 4. Eine solche Reform der Alterssicherung der Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden; die unter a) genannten Verbesserungen sollen noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 25. Juni 1991 ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 12/53 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3301* Innenausschuß Drucksache 11/6897 Drucksache 12/347 Finanzausschuß Drucksache 12/368 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/7628 Drucksache 12/48 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 8/2925 Drucksache 11/4315 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 12/152 Nr. 2 Drucksache 12/458 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.5, 2.6 Drucksache 12/706 Nr. 3.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/399 Nr. 3.1-3.4, 3.7-3.16 Drucksache 12/458 Nr. 2.7 —2.10 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 202 Drucksache 12/269 Nr. 2.35, 2.36 Drucksache 12/399 Nr. 3.19 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/311 Nr. 2.22 Drucksache 12/458 Nr. 2.17, 2.18 Drucksache 12/1003 Nr. 22 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 19. Juli 1991 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1989 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich möchte jetzt zu meinen eigentlichen Ausführungen kommen. Ich bitte dafür um Verständnis. Sonst komme ich nicht mehr zur Sache selbst, Frau Kollegin. Ich stehe Ihnen aber gern gleich noch zum Gespräch zur Verfügung.
    Meine Damen und Herren, zur Verbesserung der Exportkontrollen enthält dieser Gesetzentwurf vor allem drei wesentliche Punkte, nämlich erstens eine Einzeleingriffsermächtigung für den Bundeswirtschaftsminister bei eilbedürftigen Einzelfällen — solche Fälle gibt es ja immer wieder —, zweitens eine erhebliche Strafverschärfung bei Verstößen, insbesondere auch bei UN-Wirtschaftssanktionen, und drittens eine Vorfeldaufklärung durch das Zollkriminalinstitut, und zwar notfalls auch durch Beschränkungen des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses.
    Die Unterschiede zu dem vorangegangenen Gesetz bestehen vor allen Dingen in zwei Punkten: Erstens. In diesem Entwurf fehlt die Vorschrift, die im Gesetzesbeschluß des Bundestages die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates ausgelöst hatte. Es handelte sich dabei mehr um eine technische Vorschrift zur Umsetzung von EG-Recht in nationales Recht.
    Zweitens. Der neue Gesetzentwurf nimmt Bedenken auf, die im Bundesrat gegen die Ermächtigung des Zollkriminalinstituts zu Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis erhoben wurden. Jetzt sind umfangreiche Verpflichtungen des ZKI zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft über solche Eingriffe vorgesehen. Meine Damen und Herren, ich halte das für eine wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Textes. Insoweit war auch die Kritik des Bundesrates hilfreich.
    Die Unterrichtung der Staatsanwaltschaft gewährleistet die unerläßliche Koordinierung der Maßnahmen, um illegalen Exporteuren ihr kriminelles Handwerk besser legen zu können. Sie bedeutet also ein Plus an Effektivität, und sie bedeutet auch ein Mehr an rechtsstaatlicher Klarheit.
    Die obligatorische Unterrichtung der Staatsanwaltschaft soll zugleich die befürchtete Verselbständigung des ZKI gegenüber der Staatsanwaltschaft als Verfolgungsbehörde ausschließen. Der Schutz der Privatsphäre des Bürgers bleibt weiterhin Verfassungsgebot. Es gilt, die Barrieren im Bereich dieses Schutzes zu respektieren.
    Keinesfalls dürfen die vorgeschlagenen Eingriffe zum Schutz des Friedens und des menschlichen Lebens zum Anlaß genommen werden, den bisher bestehenden Katalog für Telefonkontrollen ins Uferlose auszuweiten. Die Bundesregierung nimmt insoweit die auch hier heute geäußerten Bedenken sehr ernst. Wir haben deshalb im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre des Bürgers den vorliegenden Text sehr eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zusammen erarbeitet, und wir haben mit ihm Einvernehmen erzielt.
    Auf der anderen Seite möchte ich klarstellen: Die vorgeschlagenen Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind zum Schutz höchster Verfassungsgüter — des Friedens und des menschlichen Lebens — notwendig.

    (Vorsitz: Vizepräsident Helmuth Becker)

    Die nicht nachlassenden Bemühungen einiger fremder Staaten, sich Rüstungsgüter oder Komponenten dazu aus dem Bundesgebiet illegal zu beschaffen, erfordern eine Verbesserung der Vorfeldaufklärung. Die Erfahrungen mit raffinierten illegalen Beschaffungsbemühungen des Irak — selbst während des Embargos —, z. B. auch unter Verwendung von Um-wegadressen, zeigen klar die Notwendigkeit einer solchen Vorfeldaufklärung.
    Von den Entwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen unterscheiden sich die Entwürfe der Opposition vor allem in dem Verzicht auf die Eingriffsbefugnis des Zollkriminalinstituts. Aber es genügt nicht, wie es die Opposition vorschlägt, die Strafbarkeit von Beschaffungsaktivitäten im Bereich illegaler Exporte lediglich vorzuverlagern. Das kann auch keine Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, sondern bedarf einer für präventive Aufgaben geeigneten Behörde wie des Zollkriminalinstituts. Es geht nämlich vor allen Dingen um Prävention.
    Meine Damen und Herren, zur verfassungsrechtlichen Seite der Gesetzesänderungen möchte ich hier keine weiteren Ausführungen machen; das hat der Kollege Eylmann hier sehr nachdrucksvoll getan.
    Lassen Sie mich zum Schluß herzlich darum bitten, daß Sie alle diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Ihre Unterstützung gewähren und die Beratungen in den Ausschüssen rasch durchführen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 12/765 und 12/899 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft sowie zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann sind diese Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Claudia Nolte, Norbert Geis, Dr. Maria Böhmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, Detlef Kleinert (Hannover), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs ei-



Vizepräsident Helmuth Becker
nes Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG)

— Drucksache 12/1106 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Familie und Senioren Ausschuß für Frauen und Jugend
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als erster der Herr Abgeordnete Dr. Michael Luther.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Luther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion danke ich der Bundesregierung für die schnelle Ausarbeitung und Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung der adoptionsrechtlichen Fristen. Erst am 19. Juni dieses Jahres haben wir hier im Bundestag den dringenden Handlungsbedarf zu diesem Thema festgestellt.
    Es kann und darf nicht sein, daß sozialistisches Unrecht, das an vielen Familien durch Zwangsadoptionen in verachtenswerter Weise verübt worden ist, lediglich aus einem formalen Grund, nämlich des Ablaufs der Antragsfrist auf Rückgängigmachung von Adoptionsverfahren nach dem Recht der DDR, auf ewige Zeiten festgeschrieben ist.
    In Kenntnis der sogenannten Zwangsadoptionen sieht schon der Einigungsvertrag die Möglichkeit vor, in Anlehnung an die Regelungen des BGB auf Grund von Anträgen bei Vormundschaftsgerichten durchgeführte Adoptionen gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen. Bei der Ausarbeitung des Einigungsvertrages gingen alle Beteiligten jedoch davon aus, daß das Problem so überschaubar ist, daß solche Anträge auf Aufhebung der Zwangsadoptionen innerhalb eines Jahres nach Vollendung der rechtlichen Einheit Deutschlands gestellt werden können. Diese Annahme kann leider aus heutiger Sicht nicht aufrecht erhalten werden.
    So ist z. B. nach bisher geltendem Recht die Kenntnis des jetzigen Aufenthaltsortes der betroffenen Kinder für die leiblichen Eltern wichtig; denn nur bei dem für den Aufenthaltsort der Kinder zuständigen Vormundschaftsgericht können sie einen Antrag auf Aufhebung der Zwangsadoption stellen.
    Deshalb sind drei sehr begrüßenswerte und kluge Regelungen getroffen worden. Erstens ist dankenswerterweise die Frist für einen Antrag auf Aufhebung einer Zwangsadoption bis zum 2. Oktober 1993 verlängert worden.
    Zweitens ist es zu begrüßen, daß in den Fällen, in denen der genaue Aufenthaltsort nicht feststellbar ist, jedes Vormundschaftsgericht als zuständig anzusehen ist.
    Drittens. Da die politische Motivation des Staates DDR bei einer Zwangsadoption nicht in der offiziellen Entscheidung festgehalten ist, ist es richtig, wenn nach dieser Gesetzesänderung alle Adoptionen nach dem Familiengesetzbuch der DDR, die die Zustimmung der leiblichen Eltern nicht erforderten, geprüft werden können. Hier werden auch die Stasi-Akten hilfreich sein. Zugleich wird eine individuelle Prüfung möglich, ob der Annehmende an einer etwaigen politischen Einflußnahme beteiligt war und diese Verstrickung eine Aufhebung des Annahmeverhältnisses auch und gerade im Kindesinteresse erfordert.
    Viertens. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, daß der jeweilige Richter den Antrag auf Aufhebung der Zwangsadoption sehr sorgfältig im Hinblick auf die Interessen des Kindes und seine bereits stattgefundene Eingewöhnung in die Adoptivfamilie zu prüfen hat. Dies bedeutet, daß eine rechtswidrige Zwangsadoption dann trotzdem nicht aufgehoben wird, wenn das Wohl des Kindes dem entgegensteht.
    Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, daß Adoptionsverfahren in der ehemaligen DDR, die nach den Kriterien des BGB Rechtens gewesen wären, nicht mehr aufgehoben werden dürfen.
    Insgesamt scheint mit diesem Gesetzentwurf ein optimaler Ausgleich zwischen den Interessen der leiblichen Eltern, deren Kinder zwangsadoptiert wurden, auf Wiederbegründung der familiären Einheit und den Interessen und dem Wohl des Kindes, das sich bereits über einen längeren Zeitraum und gut in seiner Adoptivfamilie eingelebt hat, gelungen zu sein. Ich bitte daher die mit dem Gesetzentwurf befaßten Ausschußkollegen um eine zügige und positive Beratung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)