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    Plenarprotokoll 12/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 3243 A Zusätzliche Überweisung eines Entschließungsantrages an den Haushaltsausschuß 3271 B Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft . . 3297 D Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den deutsch-polnischen Verträgen b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1103) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen (Drucksache 12/1104) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/ 1105) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 12/1107) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 3243 D Hans Koschnick SPD 3249 C Karl Lamers CDU/CSU 3253 A Freimut Duve SPD 3255 C Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3256A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3258 C Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3260 A Ortwin Lowack fraktionslos 3261 B Hartmut Koschyk CDU/CSU 3262 B Markus Meckel SPD 3264 C Ulrich Irmer FDP 3266 B Margitta Terborg SPD 3267 D Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 3269 B Hans Koschnick SPD 3270 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Drucksache 12/899) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksache 12/ 765) Peter Kittelmann CDU/CSU 3271 D Hermann Bachmaier SPD 3273 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . 3275A, 3279 D Johannes Singer SPD 3275 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 3276 B Horst Eylmann CDU/CSU 3277 A Hermann Bachmaier SPD . . . 3277 C, 3281 D Dr. Hans de With SPD 3278 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 3278 C Ernst Schwanhold SPD 3280 A Peter Kittelmann CDU/CSU 3280 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 3281 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Claudia Nolte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) (Drucksache 12/1106) Dr. Michael Luther CDU/CSU 3283 A Margot von Renesse SPD 3283 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 3284 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 3284 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 3285 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3285 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . . 3286 B Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (Drucksache 12/1092) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/ 1118) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 3287 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 3287 D Dr. Margrit Wetzel SPD 3289 A Helmut Rode (Wietzen) CDU/CSU . . 3291A Ekkehard Gries FDP 3292 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 3293 D Horst Gibtner CDU/CSU 3294 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 3295 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . 3296 D Nächste Sitzung 3297 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3299* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3299* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3243 39. Sitzung Bonn, den 6. September 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 06. 09. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 06. 09. 91 Berger, Johann Anton SPD 06. 09. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06. 09. 91 Blunck, Lieselott SPD 06. 09. 91* Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Eichhorn, Maria CDU/CSU 06. 09. 91 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 06. 09. 91 Erler, Gernot SPD 06. 09. 91 Formanski, Norbert SPD 06. 09. 91 Gattermann, Hans H. FDP 06. 09. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 06. 09. 91 Graf, Günter SPD 06. 09. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 06. 09. 91 Großmann, Achim SPD 06. 09. 91 Grünbeck, Josef FDP 06. 09. 91 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 06. 09. 91 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 06. 09. 91 Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 06. 09. 91 Hilsberg, Stephan SPD 06. 09. 91 Ibrügger, Lothar SPD 06. 09. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 06. 09. 91 Kastning, Ernst SPD 06. 09. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 06. 09. 91 Koltzsch, Rolf SPD 06. 09. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 06. 09. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 06. 09. 91 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 06. 09. 91* Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 06. 09. 91 Lintner, Eduard CDU/CSU 06. 09. 91 Louven, Julius CDU/CSU 06. 09. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 06. 09. 91 Erich Männle, Ursula CDU/CSU 06. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Matterne, Dietmar SPD 06. 09. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 06. 09. 91 Franz-Josef Dr. Müller, Günther CDU/CSU 06. 09. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 06. 09. 91 Oostergetelo, Jan SPD 06. 09. 91 Otto (Frankfurt), FDP 06. 09. 91 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 06. 09. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 06. 09. 91* Dr. Reinartz, Bertold CDU/CSU 06. 09. 91 Rempe, Walter SPD 06. 09. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 06. 09. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reuschenbach, Peter W. SPD 06. 09. 91 Richter (Bremerhaven), FDP 06. 09. 91 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 06. 09. 91 Ingrid Romer, Franz-Xaver CDU/CSU 06. 09. 91 Schäfer (Mainz), Helmut FDP 06. 09. 91 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 06. 09. 91* Dr. Soell, Hartmut SPD 06. 09. 91* Dr. Sperling, Dietrich SPD 06. 09. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 06. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 06. 09. 91 Logischen, C. Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 06. 09. 91 Verheugen, Günter SPD 06. 09. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 06. 09. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 06. 09. 91 Gert Dr. Wieczorek, Norbert SPD 06. 09. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 06. 09. 91 Heidemarie Zierer, Benno CDU/CSU 06. 09. 91* *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen oder einen Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 - HBeglG 1991 -) Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991 -) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1991 (Haushaltsgesetz 1991) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat stellt fest, daß weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit der zwingend notwendige Umbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern nicht zu einem wirtschaftlichen Niedergang, zu Entindustrialisierung und Entqualifizierung führt. Die wirtschaftliche Erfahrung der Menschen und ihre Fertigkeiten müssen genutzt und gewahrt werden, damit sie ihren Beitrag für das gemeinsame Deutschland leisten können. Über die im Bundeshaushalt 1991 festgelegten Entwicklungen hinaus ist für die Zukunft besonders auf die Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und Verkehr, noch stärker zu achten. Die Bundesregierung sollte im Hinblick auf die fortbestehenden Finanzierungsprobleme - auch in den alten Bundesländern - das Bund-Länder-Verhältnis nicht durch einseitige Steuerverbesserungen zugunsten des Bundes belasten. 2. Die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen in Deutschland ist vordringlichste politische Aufgabe. Dem festzustellenden Verfall der bisherigen Absatzmärkte und der damit einhergehenden verschlechterten Arbeitsmarktsituation muß durch entsprechende wirtschafts- und sozialpolitische Flankierungen begegnet werden. Diesen Anliegen muß in den nächsten Jahren noch verstärkt Rechnung getragen werden. 3. Nach wie vor besteht keine hinreichende Klarheit über die Finanzausstattung der neuen Länder ab 1992. Gerade angesichts des Rückgangs der Zuweisungen aus dem Fonds „Deutsche Einheit" besteht hier dringender Handlungsbedarf, um Planungssicherheit für die neuen Länder und Gemeinden zu schaffen. 4. Der Bundesrat bekräftigt die Forderung, daß der Bund seiner Verpflichtung zur Übernahme der Subventionen aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Energie und Verkehr solange nachkommen muß, bis das in den westlichen Bundesländern existierende Förderinstrumentarium auch in den neuen Bundesländern effektiv umgesetzt werden kann. 5. Der Vorrang der deutschlandpolitischen Aufgaben darf nicht dazu führen, daß in den alten Ländern die Beseitigung finanzwirtschaftlicher Ungleichgewichte und die Behebung von Mängeln der Infrastruktur vernachlässigt werden. 6. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, daß gerade wegen der Vereinigung Deutschlands dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern, aber auch in den alten Ländern, hohe Priorität zukommt. Er verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat begrüßt daher, daß aufgrund der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 14. Juni 1991 zu Art. 1 Haushaltsbegleitgesetz 1991 (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) Kürzungen im Verkehrsbereich wieder rückgängig gemacht werden und für 1992 und 1993 eine Aufstockung des Plafonds um 1,5 bzw. 3 Mrd. DM erfolgen soll. Der Bundesrat geht davon aus, daß im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen Klarheit geschaffen wird. 7. Wie in seiner Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -) ausgeführt, hält der Bundesrat daran fest, daß auch unter Ausschöpfung aller Umschichtungsmöglichkeiten dem steigenden Bedarf u. a. in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau sowie Hochschulbau und Forschungsförderung ab 1992 durch eine deutliche Mittelaufstockung Rechnung getragen werden muß. 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung - auch im Hinblick auf die vorliegenden 5 Länderplanungen der Bundeswehr - erneut auf, das vom Bundesrat schon am 9. 11. 1990 (Drucksache 462/90 - Beschluß -) geforderte Sonderprogramm zur Förderung von Strukturverbesserungen in besonders von Truppenreduzierungen und Rüstungseinschränkungen betroffenen strukturschwachen Standorten so schnell wie möglich zu konkretisieren und umzusetzen. 9. Der Bundesrat erwartet, daß der Bund nunmehr auch bereit ist, dem Anliegen einer vergünstigten Überlassung ehemaliger militärisch genutzter Liegenschaften an Länder und Gemeinden, insbesondere für Zwecke des sozialen und studentischen Wohnungsbaus wie auch für strukturverbessernde Maßnahmen, hinreichend Rechnung zu tragen. 10. Der Bundesrat hält eine weitere Kürzung der Verteidigungsausgaben für erforderlich. Der Bundesrat hält es ferner für erforderlich, daß die Subventionen für die Kernenergie abgebaut werden. Neue umweltfreundliche Energietechnologien sollen gestärkt werden. 11. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen der öffentlichen Haushalte zu Lasten von Ländern und Gemeinden - insbesondere durch Steuererhöhungen, die ausschließlich dem Bund zugute kommen -, erwartet der Bundesrat, daß auch die Länder spätestens ab 1. Januar 1992 einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 12. Der Bundesrat hält daran fest, daß für die Mittel des Programms „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost" Verwahrkonten mit dem Ziel eingerichtet werden, daß die Mittel auch für das Jahr 1992 uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 19. April 1991 (Drs. 50/91 - Beschluß -). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 (Flächenstillegungsgesetz 1991) Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern (Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Überstellungsausführungsgesetz - ÜAG) Gesetz zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RUG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat sieht im Rentenüberleitungsgesetz einen wichtigen Schritt zur Herstellung der sozialen Einheit Deutschlands. Mit diesem Gesetz werden die unterschiedlichen Rentensysteme in den neuen und alten Bundesländern zusammengeführt. Zum 1. Januar 1992 werden in den neuen Bundesländern mit der Senkung der Altersgrenzen, mit der Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung und mit dem neuen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrecht spürbare sozialpolitische Verbesserungen eingeführt. 2. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer im Bestand geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. Das betrifft vor allem den Sozialzuschlag und die erweiterte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. 3. Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun dazu genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. 4. Eine solche Reform der Alterssicherung der Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden; die unter a) genannten Verbesserungen sollen noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt werden. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 25. Juni 1991 ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 12/53 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. September 1991 3301* Innenausschuß Drucksache 11/6897 Drucksache 12/347 Finanzausschuß Drucksache 12/368 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/7628 Drucksache 12/48 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 8/2925 Drucksache 11/4315 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen, bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 12/152 Nr. 2 Drucksache 12/458 Nr. 2.4 Haushaltsausschuß Drucksache 12/458 Nr. 2.5, 2.6 Drucksache 12/706 Nr. 3.2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/399 Nr. 3.1-3.4, 3.7-3.16 Drucksache 12/458 Nr. 2.7 —2.10 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 202 Drucksache 12/269 Nr. 2.35, 2.36 Drucksache 12/399 Nr. 3.19 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/311 Nr. 2.22 Drucksache 12/458 Nr. 2.17, 2.18 Drucksache 12/1003 Nr. 22 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 19. Juli 1991 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1989 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die heute dem Deutschen Bundestag vorliegenden Verträge markieren einen Wendepunkt im deutsch-polnischen Verhältnis. Deutsche und Polen wenden sich der gemeinsamen Gestaltung einer friedlichen Zukunft in Europa zu. Die Tragweite des Wandels in unserem Verhältnis zu Polen erfaßt jeder, dem die leidvolle Geschichte unserer beiden Völker gerade in diesem Jahrhundert bewußt ist: die Folgen der von Hitler-Deutschland gegen Polen gerichteten Gewaltpolitik, aber auch das von Deutschen erlittene Leid.
    Diese beiden Verträge weisen den Weg zur Versöhnung zwischen unseren Völkern. Sie sind Ecksteine beim Bau einer Ordnung des Friedens, der Freiheit und der Zusammenarbeit in Europa. In Polen hat der Geist der Freiheit alle Versuche der Unterdrückung überdauert.
    Mit der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze haben wir einen historischen Schritt vollzogen. Dieser Vertrag durchbricht ein für allemal den Teufelskreis von Unrecht und neuem Unrecht.
    Die Bestätigung der bestehenden deutsch-polnischen Grenze war auch ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zur deutschen Einheit. Die Vollendung der Einheit Deutschlands und die Durchsetzung von Freiheit und Demokratie in Mittel- und Osteuropa und in der Sowjetunion bestätigt die Richtigkeit des Weges, der mit dem Warschauer Vertrag, mit den anderen Ostverträgen und mit der Schlußakte von Helsinki beschritten wurde.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Der Beginn dieses Weges ist untrennbar verbunden mit den Namen Willy Brandt und Walter Scheel.

    (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    In ihren Entschließungen vom 21. und 22. Juni 1990 haben der Deutsche Bundestag, die damals schon frei gewählte Volkskammer der DDR und der Bundesrat ihrem Willen Ausdruck gegeben, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig bekräftigt werden sollte. Wir haben den darin zum Ausdruck gebrachten Willen des deutschen
    Volkes im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, im sogenannten Zwei-plusVier-Vertrag, am 14. September 1990 und im deutschpolnischen Grenzvertrag vollzogen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Bestätigung der deutsch-polnischen Grenze ist das deutsche Volk, ist Deutschland seiner europäischen Friedensverantwortung gerecht geworden.
    Wir Deutsche sind uns dabei bewußt, daß der deutsch-polnische Grenzvertrag nichts aufgibt, was nicht längst vorher verloren war als Folge eines verbrecherischen Krieges und eines verbrecherischen Systems.

    (Beifall im ganzen Hause)

    Wir sind uns auch bewußt: Wir hätten ohne diesen Vertrag die einmalige historische Chance verspielt, die Einheit Deutschlands wiederzuerlangen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Keinem Deutschen fällt die Entscheidung zum Abschluß des Grenzvertrages leicht. Für diejenigen, die ihre Heimat verloren haben, die das Leid der Vertreibung erfuhren, ist sie besonders schmerzlich. Ihren Gefühlen und ihrer Friedensverantwortung gilt in dieser Stunde unsere besondere Achtung. Der Verlust der Heimat ist ein schweres Opfer. Unser Gedenken gilt denen, die bei der Vertreibung ihr Leben verloren haben.
    Unsere Empfindungen nehmen unserer Entscheidung nichts von ihrem Rang als Beitrag zum Frieden in Europa. Sie nehmen ihr nichts von ihrer Bedeutung für eine neue europäische Zukunft. Sie machen das tiefe Bewußtsein, das heute die Deutschen in europäischer Friedensverantwortung bewegt, nur noch deutlicher.
    Wir wissen, daß nicht nur Deutsche als Folge des Krieges ihre Heimat verloren haben. Auch Polen mußten ihre Heimat aufgeben.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Wir hoffen, daß aus dieser gemeinsamen Erfahrung gemeinsames Verständnis erwachsen möge.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Der Grenzvertrag und der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit bilden ein Ganzes. Beide Verträge sind untrennbare Seiten des einen Blattes, das einen leidvollen Abschnitt beendet und ein neues, in die gemeinsame Zukunft weisendes Kapitel eröffnet. Es geht heute um den umfassenden Ausbau unserer Beziehungen zu Polen. Der Vertrag steckt diese Felder ab : Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, kultureller Austausch, menschliche Begegnungen und nicht zuletzt die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Überwindung der Umweltschäden.
    Der politischen Zusammenarbeit unserer beiden Regierungen wollen wir auf der Grundlage des Vertrages eine neue Qualität geben. Der Vertrag sieht regelmäßige Treffen auf allen Ebenen, auch auf der Ebene der Regierungschefs, vor. In der Praxis füllt meine Zusammenarbeit mit meinem polnischen Kol-



    Bundesminister Hans-Dietrich Genscher
    legen Skubiszewski längst die von dem Vertrag vorgegebenen Normen aus. Schon jetzt verzeichnen wir die Zunahme des Jugendaustausches, der Städtepartnerschaften, die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit.
    Die drei gleichzeitig mit dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit am 17. Juni dieses Jahres hier in Bonn geschlossenen zusätzlichen Abmachungen legen weitere Grundlagen für einen Ausbau der praktischen Zusammenarbeit mit Polen.
    Mit dem deutsch-polnischen Jugendwerk sollen die Begegnungen zwischen unseren beiden Völkern vertieft und erweitert werden. Wir müssen der jungen Generation beider Länder eine dauerhafte, breite Grundlage für ein freundschaftliches Verhältnis zu unserem polnischen Nachbarn legen, so wie uns das im Verhältnis zu Frankreich gelungen ist.
    Wir haben eine Kommission für grenznahe und regionale Zusammenarbeit gegründet. Der regionalen Zusammenarbeit insbesondere im grenznahen Bereich kommt für unser Verhältnis zu unseren Nachbarn im Osten in Zukunft die gleiche Bedeutung zu, wie sie sie im Verhältnis zu unseren westlichen Nachbarn seit langem besitzt. Das gilt nicht nur für Polen; das gilt genauso für die CSFR.
    Ich würdige insbesondere das Engagement der neuen Bundesländer, die die Aufgabe der Zusammenarbeit mit ihren neuen, demokratisch legitimierten Partnern aufgenommen haben.
    Die Gründung des deutsch-polnischen Umweltrates ist eine Antwort auf die Probleme, die sich für Deutsche und Polen beiderseits der Grenze gemeinsam stellen. Angesichts der großen Schäden, die in über 40 Jahren sozialistischer Herrschaft entstanden sind, liegt hier eine große Aufgabe.
    Die verschiedenen Felder deutsch-polnischer Zusammenarbeit fließen ein in den Prozeß, in dem ein konföderales Europa der Subsidiarität entsteht. Es gilt jetzt, die Netze der Kooperation immer dichter zu knüpfen, die die Völker und Staaten über einst trennende Grenzen hinweg auf allen Ebenen in der ganzen Breite des Lebens miteinander verbinden. Indem wir das tun, eröffnen wir den neuen Demokratien unserer östlichen Nachbarn die Perspektive einer Rückkehr nach Europa, eine Perspektive, die für sie auch materiell und menschlich erfahrbar wird. Hier dürfen keine neuen Trennmauern entstehen, die sich diesmal durch unterschiedlichen Lebenstandard, durch Armut und Reichtum, auszeichnen. Das Ziel polnischer Politik ist die Rückkehr nach Europa, zu dem Polen seiner politischen Tradition und seiner Kultur nach immer gehört hat.
    Die gemeinsame Begegnung mit meinem polnischen und meinem französischen Kollegen am Geburtstag Goethes in der vergangenen Woche in Weimar hat die Perspektiven gezeigt, die wir heute schon in Europa haben. Der deutsch-polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit verknüpft die Neugestaltung unseres bilateralen Verhältnisses zu Polen mit der Heranführung unseres polnischen Nachbarn an die Europäische Gemeinschaft. Diese Zielrichtung findet seine Entsprechung in dem Vertrag, den Frankreich mit Polen geschlossen hat. In dem Maße, wie die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft ihren Partnern in den sich entwickelnden neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas eine europäische Perspektive aufzeigen, leisten sie einen Beitrag zur Absicherung der dort in Gang gekommenen Reformen von Wirtschaft und Gesellschaft zur Schaffung gesamteuropäischer Stabilität.
    Wir sind uns mit unseren europäischen Nachbarn einig, den Prozeß der Assoziierung der Staaten Mittel-und Osteuropas an die Europäische Gemeinschaft weiter zu beschleunigen. Wir tun das mit dem Ziel der vollen Mitgliedschaft dieser Staaten in der Europäischen Gemeinschaft.
    Polen hat sich selbst ein mutiges und ein kohärentes Reformprogramm verordnet. Der zähen Konsequenz bei der Durchführung des Programms zollen wir Respekt. Mehr denn je kommt es heute darauf an, zur Stabilität Polens beizutragen. Unser östliches Nachbarland sieht sich mehr denn je Belastungen gegenüber, die nicht nur eine Folge des eigenen inneren Wandels sind, sondern auch der revolutionären Umwälzungen an seinen Grenzen. Die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen verstehen wir auch als Beitrag zur Integration Polens in die Weltwirtschaft und auch in dieser Hinsicht zu seiner wirtschaftlichen Stabilisierung. In dem Vertrag bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung Polens im Rahmen einer voll entwickelten sozialen Marktwirtschaft.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Stunde denken wir in besonderer Weise an die Deutschen, die heute in Polen leben. Sie sollen wissen, daß die neue europäische Ordnung, die wir wollen, das neue Verhältnis zwischen Deutschland und Polen es auch ihnen ermöglichen sollen, sich dort, wo sie leben, in einem Polen der Freiheit und der Demokratie zu entfalten und ihre Identität zu bewahren.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Eine befriedigende Regelung für die Rechte der deutschen Minderheit in Polen war ein zentrales Anliegen unserer Verhandlungen über den Nachbarschaftsvertrag. Wir haben in dem Vertrag eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Existenz und die Entfaltung der deutschen Minderheit in der angestammten Heimat erreicht. Die wesentlichen Teile des europäischen Standards für Minderheitenrechte, wie er insbesondere im Dokument des Kopenhagener Treffens über die menschliche Dimension der KSZE sowie in den Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats niedergelegt ist, wurden durch den Vertrag völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben.
    Sowohl die Bundesregierung als auch unsere polnischen Vertragspartner sind sich bei ihren Verhandlungen darüber einig gewesen und haben es auch gewollt, daß mit einer solchen Regelung über das bilaterale Verhältnis hinaus eine Fortentwicklung des europäischen Minderheitenstandards erfolgt. Die Festschreibung der im Kopenhagener Dokument nur als politisch verpflichtend vereinbarten Regelungen ist



    Bundesminister Hans-Dietrich Genscher
    eine völkerrechtliche Verfestigung des europäischen Minderheitenstandards.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Der Nachbarschaftsvertrag mit seinen Minderheitenregelungen wird auch auf polnischer Seite unmittelbar in innerstaatliches Recht umgewandelt. Darüber hinaus wurde vereinbart, daß Fragen der Minderheiten auch auf höchster politischer Ebene erörtert und gegebenenfalls nach gegenseitiger Absprache eine gemischte Kommission zur Behandlung solcher Fragen eingerichtet werden kann. Ich bin zuversichtlich, daß die in Polen lebenden Deutschen auf der in dem Vertrag gelegten Grundlage ihre Identität wahren und entwickeln können.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das deutsch-polnische Vertragswerk weist über das bilaterale Verhältnis zwischen unseren Ländern und Völkern hinaus. Dieses Vertragswerk ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer gesamteuropäischen Ordnung des Friedens, der Freiheit und der Zusammenarbeit, die alle Völker Europas und auch die nordamerikanischen Demokratien einschließt. Auf diesem Wege sind West und Ost von politischen wieder zu geographischen Begriffen geworden.
    An die Stelle von ideologisch bestimmter Konfrontation ist mit der Überwindung der Blöcke ein europäischer Grundkonsens über Menschenrechte, über die Prinzipien von Demokratie, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit sowie der freien Marktwirtschaft und die umfassende solidarische Zusammenarbeit mit dem Ziel des Zusammenwachsens und der Einigung Europas getreten.
    Diese neue Epoche der europäischen Geschichte ist möglich geworden, weil Deutschland seine Einheit in Freiheit wiedererlangt hat, weil die neuen Demokratien in Mittel- und Osteuropa durch den revolutionären Freiheitswillen der Bürger ihre Souveränität wiedererlangt haben und weil sich die Sowjetunion Europa und der Welt geöffnet hat.
    Deutschland und Polen verbinden sich mit diesen Verträgen dauerhaft und gleichberechtigt wie niemals zuvor in ihrer Geschichte. Ein polnischer Teilnehmer des Hambacher Festes von 1832 erklärte:
    Nie waren zwei Nationen eine der anderen würdiger als die deutsche und die polnische. Nie war zwischen Völkern ein schönerer und festerer Bund geschlossen als jetzt zwischen Deutschen und Polen. Möge er unsere spätesten Nachkommen noch beglücken!
    Eine bittere Zeit folgte danach. Jetzt haben wir eine neue Chance. Streben wir nach einem solchen Glück, Deutsche und Polen, demokratisch und frei, in Achtung und in Freundschaft, in einem geeinten, einem neuen Europa!

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es spricht jetzt der Abgeordnete Gerd Poppe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Poppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE begrüße ich den heute zur ersten Beratung vorgelegten deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Wir sind davon überzeugt, daß die Ratifizierung dieses Vertrages eine wichtige Voraussetzung für das gute Zusammenleben zweier großer europäischer Völker ist.
    Zugleich wissen wir, daß ein staatlicher Vertrag allein dauerhafte freundschaftliche Beziehungen zwischen zwei Völkern nicht zu stiften und zu sichern vermag. In der ehemaligen DDR haben wir jahrzehntelang erleben müssen, wie unterhalb der offiziellen Freundschaftsbekundungen gegenseitige Abneigung, Mißachtung und oftmals auch Feindseligkeit zwischen Deutschen und Polen geduldet, ja bei Bedarf sogar von der Politbürokratie und der Staatssicherheit manipulativ erzeugt wurde.
    Es ist eine wichtige Erfahrung der mittel- und osteuropäischen Demokratiebewegungen, daß vor allem das aktive Engagement von Individuen und gesellschaftlichen Gruppen dazu beiträgt, daß sich Toleranz, Verständnis und Freundschaft zwischen Völkern entwickeln können. Das gilt in besonderem Maße für solche, deren Beziehungen durch so leidvolle Erlebnisse geprägt sind, wie sie Polen und Deutsche in diesem Jahrhundert machen mußten.
    Mir wird jener ältere Mann unvergeßlich bleiben, der mir vor 20 Jahren in einer polnischen Kleinstadt ein Zimmer vermietete und mir dabei in einem knappen Satz mitteilte, er könne zwar deutsch, aber seit seine ganze Familie im KZ umgekommen sei, würde er es nicht mehr sprechen, und darauf müsse ich mich einlassen. Am darauffolgenden Tag blieben wir stumm. Dann begann ich, ihm mit Hilfe eines Wörterbuchs auf polnisch Fragen über das Wetter, die Preise und die Haustiere zu stellen. So ging das mehrere Tage. Etwa am fünften Tag antwortete er zu meiner Überraschung auf deutsch und blieb von nun an dabei. Er zeigte mir die Fotos seiner Eltern, seiner Geschwister, seiner Frau. Wir sprachen über die Arbeit, die Grenzen, die Regierungen. Am nächsten Tag reiste ich ab.
    Über ähnliche Erlebnisse berichten unsere Kinder und werden voraussichtlich auch noch unsere Enkel berichten. So mühsam ist das und wird das auch bleiben. Da hilft auch kein Hinweis auf die späte Geburt.
    Der Vertrag, über den wir heute sprechen, wird ein gutes und tragfähiges Fundament bilden, auf dem vielfältige Formen von Begegnung und Zusammenarbeit wachsen können. Das gilt für staatliche Einrichtungen, für deutsch-polnische Kommissionen und Konsultationen, für das deutsch-polnische Jugendwerk, das hoffentlich bald seine Arbeit aufnehmen wird, oder auch für die geplante europäische Universität in Frankfurt/Oder, die sich den deutsch-polnischen Beziehungen hoffentlich auf besondere Weise widmen wird.
    Das gilt vor allem für viele unabhängige deutschpolnische Initiativen. Als Beispiel nenne ich das AnnaMorawska-Seminar, das jahrelang ungeachtet staatlicher Behinderungen unter Beteiligung der Aktion



    Gerd Poppe
    Sühnezeichen, der Kirchen sowie polnischer und ostdeutscher Dissidenten abgehalten wurde und nun auch unter den neuen Bedingungen seine Arbeit fortsetzt.

    (Beifall bei der SPD)

    Das gilt für viele neue Begegnungszentren, die jetzt entlang der Oder-Neiße-Grenze entstehen.
    Die Anerkennung dieser Grenze ist ebenso wie der Sturz der totalitären Diktaturen in Polen und der DDR eine Voraussetzung dafür, daß eine neue Kultur der Begegnung, des Austauschs und der gemeinsamen Aufarbeitung der Geschichte entstehen kann.
    An dieser Stelle will ich die besondere Bedeutung würdigen, die die aufrechte Haltung polnischer Menschen für die Herausbildung der neuen Situation in Europa hatte. Erinnern Sie sich an die Streiks der Werftarbeiter und Bergleute seit 1956, an die Gründung der Solidarnosc durch Lech Walesa und andere, an Dissidenten wie Adam Michnik, die sich auch durch mehrfachen Gefängnisaufenthalt nicht von ihrem Weg abbringen ließen, an ihre heimlichen Begegnungen mit den tschechoslowakischen Oppositionellen der Charta 77 an der polnisch-tschechoslowakischen Grenze, an weltberühmte Künstler und Schriftsteller wie Andrzej Wajda und Zbigniew Herbert, die es vorzogen, in Jaruzelskis Internierungslager zu gehen, anstatt sich mit dem System zu arrangieren, an diejenigen, die die ersten, mühevollen Schritte zur Demokratie gingen, wie Tadeusz Mazowiecki! Erinnern Sie sich auch an den polnischen Runden Tisch, der das Modell wurde für alle ähnlichen Versuche der Konsensfindung zwischen den Kräften der demokratischen Erneuerung! Wir werden nicht vergessen, daß vieles, was in Polen geschah, ganz außerordentliche Impulse in der DDR ausgelöst hat und schließlich auch unmittelbar dazu beigetragen hat, daß die deutsche Einheit möglich wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Die Erinnerung an die hinter uns liegenden Mühen und die Genugtuung über die neuen Möglichkeiten, die durch die vorgelegten deutsch-polnischen Verträge sichtbar werden, sollte uns aber nicht die Augen vor neuen Herausforderungen verschließen lassen.
    Seit einigen Monaten gibt es den visafreien Verkehr zwischen Deutschland und Polen. Dessen Vereinbarung war für die Polen ein wichtiger vertrauensbildender Schritt. Auch für die deutschen in den neuen Bundesländern hatte sie eine große Bedeutung, wenn man bedenkt, daß Polen neben der Tschechoslowakei in den 70er Jahren das wichtigste Reiseland für sie gewesen ist und für die meisten von ihnen in den 80ern verschlossen blieb.
    Daß es ein richtiger Schritt war, zeigt sich auch darin, daß allen damaligen Warnungen zum Trotz die prophezeiten großen Einwanderungsströme, gegenseitigen Feindseligkeiten und rechtsradikalen Massendemonstrationen ausgeblieben sind, wenngleich auch die Aktivitäten der relativ kleinen Neonazigruppen und die Zunahme von Gewalt allemal Anlaß zur Beunruhigung bleiben.
    Der visafreie Verkehr zwischen Deutschland und Polen ist heute schon europäische Normalität. Wir verfolgen es jedoch mit Sorge, wenn Polen gleichsam die Rolle eines Pufferstaats zugewiesen werden soll, der osteuropäische Einwanderer von den deutschen Grenzen fernhält. Die alte Bundesrepublik war zur Zeit der Mauer gewissermaßen vor den Auswirkungen osteuropäischer Krisen geschützt, auch wenn sie sich das nicht eingestanden hat. Nun darf nach dem Fall der einen Mauer an der polnischen Ostgrenze keinesfalls eine neue errichtet werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Der Weg nach Europa führt über die Freizügigkeit für alle Europäer.
    Angesichts der großen Umwälzungen in der Sowjetunion dürfen wir nicht die Probleme Polens vergessen. Das Rücktrittsangebot von Bielecki war ein deutliches Signal dafür, daß sich die Reformpolitik in Polen erst am Anfang eines schwierigen Weges befindet, daß sie unsere ganze Unterstützung braucht, wie auch die demokratischen Parteien und Bewegungen unserer Solidarität bedürfen.
    Der deutsch-polnische Vertrag schlägt auch in der Frage der Minderheiten ein neues Kapitel auf. Er gibt der deutschen Minderheit in Polen die Chance, zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu werden. Er verpflichtet uns, die Rechte der polnischen Minderheit in Deutschland zu achten. Besonders hervorheben möchte ich die durch den Briefwechsel eingeräumte Möglichkeit, daß diese Rechte auch auf die polnischen Staatsbürger in Deutschland ausgedehnt werden. Diese Passage des Vertragswerkes könnte ganz neue Räume in den Fragen der Minderheitenrechte öffnen.
    Aus den Reihen von Vertriebenenverbänden sind leider noch immer Äußerungen zu vernehmen, die die deutsch-polnischen Verträge in Frage stellen. Die daraus entstehenden Irritationen bei unseren polnischen Nachbarn können sich als Hindernis erweisen, wenn es darum geht, die Verträge mit Leben zu erfüllen. Wir sind der Meinung, daß die staatlichen Mittel für solche Verbände gekürzt bzw. dergestalt umgewidmet werden sollten, daß mit ihnen deutsch-polnische Gemeinschaftsprojekte gefördert werden können.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

    Abschließend ein Wort zur Entschädigung der polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen. Es ist für uns beschämend, wie trotz der von allen polnischen Regierungen vertretenen berechtigten Forderungen die Lösung dieses Problems immer wieder von Bundesregierung und Bundestag verschleppt wurde. Wir setzen uns für die schnellstmögliche Gründung einer Stiftung zugunsten dieser Opfer des NS-Regimes ein, deren Mittel u. a. auch von den Firmen erbracht werden sollten, die aus der Ausbeutung der Zwangsarbeiter Gewinn gezogen haben. Die Behandlung des deutsch-polnischen Vertrages ist ein guter Anlaß, dieses Thema erneut aufzugreifen. Wir bitten alle Fraktionen dieses Hauses, unserem diesbezüglichen Antrag zu folgen.



    Gerd Poppe
    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste)