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    Berichtigungen zu Plenarprotokollen Deutscher Bundestag Berichtigungen zu Stenographischen Berichten Nachtrag zur 34. Sitzung, erste Seite, linke Spalte: Statt „Klaus Brähning" ist „Klaus Brähmig" zu lesen. Auf Seite 2861 C, zweiter Absatz, letztes Wort: Statt „wurden" ist „würden" zu lesen. (In Nachdruckexemplaren bereits korrigiert.) 35. Sitzung: Auf der ersten Seite, rechte Spalte sowie auf Seite 2960 B ist statt „Gottfried Haschke (Großhennersdorf) " „Udo Haschke (Jena)" zu lesen. Plenarprotokoll 12/35 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 35. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Inhalt: Erinnerung an die 50. Wiederkehr des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion . . . 2927 A Verabschiedung des Platzmeisters beim Deutschen Bundestag Karl-Heinz Schmitt 2928 C Begrüßung einer Delegation des Ausschusses für Sozialordnung des polnischen Sejm 2929 A Bestimmung des Abg. Dr. Willfried Penner in den Rundfunkrat des Deutschlandfunks als Nachfolger des ausgeschiedenen Abg. Dr. Wilhelm Nöbel 2929 A Erweiterung der Tagesordnung 2929 B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, den Richtlinien für Aktuelle Stunden und der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 2. September 1991 2929 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz — RÜG) (Drucksachen 12/405, 12/630, 12/786, 12/826, 12/812) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über vorgezogene Regelungen zur Herstellung der Rechtseinheit in der Renten- und Unfallversicherung (Renten-Vorschaltgesetz) (Drucksachen 12/724, 12/786, 12/826, 12/813) Heinz Rother CDU/CSU 2930 A Ulrike Mascher SPD 2933 B Dr. Gisela Babel FDP 2936 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 2940 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 2943 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 2945 A Rudolf Dreßler SPD 2947 C Volker Kauder CDU/CSU 2950 D Renate Jäger SPD 2953 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 2956 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 2956 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 2957 C Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 2959 C Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU (Erklärung nach § 31 GO) 2960 B Ottmar Schreiner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 2960 D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Entsendung eines Ersatzbewerbers als Beobachter in das Europäische Parlament (Drucksache 12/828) . 2962 D Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 2 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/807) . . 2962 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 22 zu Petitionen (Drucksache 12/808) . . 2962 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/1992 (Flächenstilllegungsgesetz 1991) (Drucksachen 12/721 [neu], 12/821, 12/822) 2963 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Hunger und Bürgerkrieg im Sudan Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 2963 C Verena Wohlleben SPD 2964 C Arno Schmidt (Dresden) FDP 2965 A Dr. R. Werner Schuster SPD 2966 A Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 2966 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 2968 B Christoph Matschie SPD 2969 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 2970B Ulrich Irmer FDP 2971 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 2971D Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 2972 D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 2973 C Nächste Sitzung 2974 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2975* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 12 — Flächenstillegungsgesetz 1991 — Siegfried Hornung CDU/CSU 2975* C Jan Oostergetelo SPD 2976* D Ulrich Heinrich FDP 2978* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 2979* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2927 35. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1991 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 06. 91 Blunck, Lieselott SPD 21. 06. 91 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 21. 06. 91 Formanski, Norbert SPD 21. 06. 91 Ganschow, Jörg FDP 21. 06. 91 Gattermann, Hans H. FDP 21. 06. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 06. 91 Genscher, Hans Dietrich FDP 21. 06. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 06. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 21. 06. 91 Hasenfratz, Klaus SPD 21. 06. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 21. 06. 91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 21. 06. 91 Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 21. 06. 91 Volkmar Kolbe, Regina SPD 21. 06. 91 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 21. 06. 91 Franz-Josef Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 21. 06. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 21. 06. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 21. 06. 91 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 06. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 21. 06. 91 Pfuhl, Albert SPD 21. 06. 91 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 21. 06. 91 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 21. 06. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 21. 06. 91* Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 21. 06. 91 Sielaff, Horst SPD 21. 06. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 21. 06. 91 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 21. 06. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 21. 06. 91 Vosen, Josef SPD 21. 06. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 21. 06. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 21. 06. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagungsordnungspunkt 12 - Flächenstillegungsgesetz 1991 - Siegfried Hornung (CDU/CSU): Die Beratung zum Agrarbericht hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, daß bei ungebremster Agrarproduktion die Betriebseinkommen der Bauern nicht steigen, sondern zunehmend rückläufig sind. Hauptursache sind übervolle Märkte, zurückgehender Verbrauch von Nahrungsmitteln, damit einhergehend sinkende Preise. Die „Stabilisierungskonzepte" der EG haben bislang zuwenig Augenmerk auf die Mengenrückführung gelenkt, vielmehr schlug die Preissenkungsautomatik voll durch. Mit mehr als 25 Millionen Tonnen Getreide derzeit in den Lagern Europas stehen wir auch bei den GATT-Verhandlungen mit dem Rücken an der Wand. Ein auch für unsere Bauern erfolgreicher Abschluß dieser Runde ist nur möglich, wenn die EG ernsthafte Anstrengungen zur Mengenanpassung an den EG-Markt unternimmt. Nur dann ist auch die leidige Frage der Getreidesubstitute positiv zu lösen. Solange ein Teil unserer Agrarproduktion nicht in den „Nonfoodbereich" als nachwachsender Rohstoff einfließt, wobei wir diesem Thema der nachwachsenden Rohstoffe ohnehin in der Agrar- und Umweltpolitik einen besonderen Schwerpunkt widmen werden, muß jede andere Chance der Mengenregulierung genutzt werden. Dabei führt nun einmal „Nichtproduktion" am schnellsten in diese Richtung. Obligatorische Regelungen wären hierbei EG-weit der sicherste Weg, er ist aber nicht durchsetzbar. Deshalb ist es der erste richtige Schritt neben der bisherigen fünfjährigen Flächenstillegung, nunmehr mit dem Sonderprogramm einer einjährigen Flächenstillegung eine Akzeptanz auf freiwilliger Ebene EG-weit zu erreichen. Bundesminister Kiechle hat nach langen und zähen Verhandlungen einen wichtigen Durchbruch gegenüber dem bisherigen Konzept beim Agrarrat erreicht. Wer weiter ungehemmt in einen nicht mehr vorhandenen Markt produziert, muß die erhöhte MVA von 5 % entrichten - künftig vielleicht sogar noch mehr -, andererseits erhält er bei der Teilnahme am Programm die 5%ige MVA voll erstattet. Dies wird nun auch für die Hauptgetreideproduzenten der EG wie Großbritannien und Frankreich interessant. Bisher hatten diese EG-Partner mit 0,6 % sich nur bescheiden an der Reduzierung der Getreideproduktion beteiligt, während in der Bundesrepublik mit über 300 000 ha in den alten Ländern und mit ca. 600 000 ha in den neuen Bundesländern eine überproportionale Teilnahme an der Flächenstillegung zu verzeichnen war. Das hat natürlich im Blick auf „Marktanteile" auch zu Spannungen und entsprechenden Diskussionen bei unseren Marktpartnern geführt. 2976* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Nach dem Brüsseler Beschluß haben wir nun rasch gehandelt und die EG-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Da dies im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nicht möglich war, haben wir uns zur 100%igen Finanzierung des nationalen Anteils durch den Bund bereit erklärt. Bei der Annahme, daß etwa 350 000 ha über dieses Programm aus der Produktion genommen werden, entstehen Kosten in Höhe von rund 84 Millionen DM. Als Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten freut es mich ganz besonders, daß wir den Koalitionsentwurf so zügig von einer Woche auf die andere beraten konnten — hier sage ich allen Ausschußmitgliedern Dank — , so daß er heute schon zur Abstimmung vorliegt und morgen die Landwirte bereits ein Angebot auf dem Tisch haben. Sie haben jetzt mit der Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause, dann die Gelegenheit, sich für die Teilnahme zu entscheiden und in die Betriebskalkulation sowie den Anbauplan aufzunehmen. Die Bedingungen sind gerade für die getreidestarken Betriebe attraktiv: Gestaffelt nach Ertragsmeßzahl beträgt die Prämie zwischen 240 DM und 1059 DM/ha, das heißt ab einer EMZ von 10 gibt es je weiteren Punkt einen Zuschlag von 13 DM/ha bis zur vorgenannten Obergrenze. Im Schnitt rechnen wir mit 720 DM/ha. Die im Vergleich zum fünfjährigen Programm etwas geringere Prämie wird durch die im Gegensatz zur Fünfjahresregelung volle Erstattung der MVA in Höhe von 5 % teilweise mehr als kompensiert. Beträgt z. B. der Getreideanteil des Betriebes 80 % der Marktordnungsfläche, so können bei vollem Vermarktungsanteil im oberen Bereich der Bodenbonitäten bis 1 550 DM/ha erreicht werden. Die Mindeststillegung beträgt 15 % der Marktfruchtfläche, ab 50 ha stillgelegter Fläche — das entspricht einer Betriebsgröße von ca. 330 ha — wird die Prämie um 25 gekürzt. Ab 100 ha stillgelegter Fläche (entsprechend etwa 650 ha Betriebsgröße), erfolgt eine Kürzung um 50 %. Bei diesen Größenordnungen können Fixkosten und Lohnkosten eingespart werden, weshalb die degressive Ausgestaltung gerechtfertigt ist. Bei den sicher mit mehr Fläche ausgestatteten Betriebsstrukturen in den neuen Bundesländern sehe ich auch da keine Nachteile in der Anwendung des Programms. Kritikern der Flächenstillegung möchte ich entgegnen, daß es keine andere Möglichkeit gibt, jetzt schnell von den Überschüssen herunterzukommen. Außerdem darf ich erinnern, noch nach dem Krieg wurden von ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche unsere Zugtiere ernährt. Und im Rahmen der Dreifelder-Wirtschaft war die Brache eine Selbstverständlichkeit, da die heutigen Produktionsmittel nicht vorhanden waren. Damals aber war im Gegensatz zu heute Not und Hunger an der Tagesordnung. Nicht zuletzt sind auch aus diesem Grunde die römischen Verträge 1957 zu einer gemeinsamen EG-Agrarpolitik geschlossen worden. Das allerdings scheinen viele in unserer heutigen Gesellschaft vergessen zu haben. Selbstverständlich würde eine flächendeckende Extensivierung der zunehmenden Bedeutung um die Erhaltung unserer Kulturlandschaft als Lebensraum — neben der Ernährungssicherung — näher kommen. Deshalb unterstütze und werbe ich auch für das baden-württembergische Modell eines Marktentlastungs- und Kulturausgleichs-Programms, das möglicherweise noch mehr als das vor einigen Jahren aufgelegte Grünbrachenmodell Niedersachsens richtungweisend in die Agrarpolitik Eingang findet. Aber auch das einjährige Flächenstillegungsprogramm, daß faktisch einer Rotationsbrache gleichkommt, dient den Umweltaspekten, da nach den Bestimmungen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Ein Vorteil gegenüber dem fünfjährigen Programm ist auch, daß die Strukturveränderungen nicht behindert sind und dennoch auf dem Pachtmarkt keine größeren negativen Auswirkungen zu befürchten sind. Es wird sich nun zeigen, ob das ein Anfang für ein langfristig angelegtes System einer Produktionsregelung sein wird, wie es in den USA schon seit längerer Zeit praktiziert wird, oder ob es im Rahmen der EG-Agrarreform mehr zu einer Extensivierung der Landwirtschaft kommt. Das eine ist in den letzten Jahren jedenfalls immer deutlicher geworden: Ohne Mengenreduzierung werden die Erzeugerpreise immer weiter zurückgehen und die Kosten der Exporterstattung ansteigen. Damit ist aber niemandem, vor allem aber nicht den Bauern gedient. Lassen Sie mich zum Schluß in diesem Zusammenhang auch noch auf die Verflechtung mit den Entwicklungsländern hinweisen. Es ist im höchsten Maße verantwortungslos, daß die Industrieländer mit ihren Überschußmengen und dann entsprechenden Exporterstattungen den Ländern der Dritten Welt die Agrarpreise vorgeben und ihnen jede Möglichkeit nehmen, auf dem Weltmarkt zu bestehen. Ich möchte unserem Bundesminister Ignaz Kiechle für die positiven Verhandlungsergebnisse recht herzlich danken und die Bundesregierung auffordern, den begonnenen Weg der Marktentlastung auch für die Betriebe, die hier nicht angesprochen sind, konsequent weiterzugehen. Dem Gesetz werden wir zustimmen. Jan Oostergetelo (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 ist einmal mehr ein Zeichen der Hilflosigkeit. Die katastrophale Lage auf den Agrarmärkten zwingt zum Handeln. Die Bundesregierung jedoch doktert herum, ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Sicher, lieber heute als morgen muß etwas gegen die Überproduktion getan werden. Wir zweifeln allerdings daran, ob die Flächenstillegung allein der richtige Weg ist. Um den Produktionszuwachs auf ± Null zu halten, müßten jährlich rund 2,6 Prozent der Getreidefläche — und das permanent — zusätzlich stillgelegt werden. Die Reform der EG-Agrarpolitik kann nach jahrzehntelangen vergeblichen Bemühungen nicht mehr aufgeschoben werden. Nur eine Bündelung geeigneter Maßnahmen kommt hierfür in Frage. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2977* Wieder einmal müssen wir befürchten, daß vor allem deutsche Landwirte fleißig Flächen stillegen. Dieses Sonderprogramm muß jetzt zwar in allen EG-Ländern angeboten werden; da der zuständige Bundesminister aber keine EG-einheitliche Prämiengewährung in Brüssel durchgesetzt hat, wird die ungleichgewichtige Teilnahme an diesem Programm bestehen bleiben. Die Überschüsse bei Getreide werden weiter steigen, die Getreidepreise bleiben niedrig oder geben weiter nach. Die vom BML vorgesehene Prämiengestaltung zuzüglich der Rückerstattung der Mitverantwortungsabgabe verspricht relativ hohe Beträge pro Hektar, so daß bestimmt viele deutsche Getreideerzeuger mitmachen werden. Und wieder gehen wertvolle Marktanteile zugunsten anderer EG-Partner verloren! Eine Erzeugerpreissteigerung durch Mengenrückführung, wie sie die Regierung erhofft und — verständlicherweise — die Landwirte erwarten, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich alle EG-Partner konsequent und gleichgewichtig an Programmen zur Mengenrückführung beteiligen. Die Produktion muß an den innergemeinschaftlichen Verbrauch angepaßt werden. Nur dann kann der EG-Markt wieder ins Gleichgewicht kommen, nur dann können entsprechende Preise erzielt werden! Unerläßliche Rahmenbedingung für das Funktionieren des vom Bundeslandwirtschaftsminister favorisierten Modells wäre ein hoher Außenschutz für den EG-Markt, der in den GATT-Verhandlungen erst einmal durchgesetzt werden müßte. Einheitliche Prämien hat er bisher nicht durchgesetzt. Ob er für die GATT-Verhandlungen mehr Durchsetzungsvermögen haben wird, darf man wohl anzweifeln. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Solange vorwiegend die deutschen Landwirte Mengenrückführung betreiben, geschieht das voll zu ihren Lasten. Frankreich denkt nicht daran, seine Getreideproduktion zu drosseln. Die Politik des Bundeslandwirtschaftsministers ist Stückwerk. Zunächst hat er die Quotenregelung bei Milch propagiert. Wohin das führt, zeigen die permanenten Kürzungen, die uns auch jetzt wieder bevorstehen. Dann hat er propagandistisch auf nachwachsende Rohstoffe gesetzt, bisher auch mit wenig Erfolg. Jetzt setzt er einseitig auf Flächenstillegung und eine aktive Preispolitik. Weiterhin sehe ich strukturpolitische Gefahren: Die Prämien und die Rückerstattung der Mitverantwortungsabgabe zusammen bieten vor allem flächenstarken Betrieben mit hohem Anteil an Getreidevermarktung Anreize zur Flächenstillegung. Diese Betriebe liegen vor allem in Nord- und Ostdeutschland. Die schon jetzt großen beschäftigungspolitischen Probleme in den Agrarstandorten der neuen Länder werden drastisch zunehmen. Dabei werden besonders dort Initiativen benötigt, die Arbeitsplätze erhalten oder schaffen — und nicht überflüssig machen! Für strukturschwache Räume bedeutet ein Anreiz zur Flächenstillegung geradezu eine Bedrohung. Sicher, auf brachliegenden Flächen können keine Überschüsse produziert werden, aber was sollen die Menschen tun, die vorher dort gearbeitet haben? Entweder wirtschaften sie auf den verbleibenden Äckern um so intensiver — mit allen umweltschädlichen Folgen —, oder sie sind schlicht arbeitslos. Deshalb schließe ich mich den Bedenken des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministers Matthiesen an, der — ich zitiere — „arge Zweifel am Sinn eines Agrarkonzepts hat, das in der Bundesrepublik stillgelegte landwirtschaftliche Modellregionen schafft, in denen keine Landwirte mehr wohnen und arbeiten". Die Politik der Flächenstillegung hat deshalb auch nicht zu unterschätzende psychologische Folgen. Noch ein Einwand gegen den Gesetzentwurf: Wo bleibt die Kontrolle der Substituteeinfuhr? Wer verhindert, daß eine reduzierte Getreideproduktion im Inland nicht automatisch durch vermehrten Import von Substituten kompensiert wird — womöglich auf Kosten der Länder in der Dritten Welt? Dort verhungern die Menschen, während wir ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse für wenig Geld erwerben und an unser Vieh verfüttern. Solange der Schlund der Substituteinfuhren noch offen ist, erscheint mir jede Mengenrückführung im Inland wirkungslos. Nebenbei bemerkt: Ich halte die Kostenkalkulation der Regierungsparteien für gewagt: Woher nehmen sie die Sicherheit, von 350 000 ha stillgelegter Fläche auszugehen? Wie schnell können hier zig Hektar hinzukommen, und die nationalen Aufwendungen schnellen in die Höhe! Und das beim nahezu täglich von Mitgliedern dieser Regierung lauthals angekündigten Subventionsabbau! Allein diese Argumente bestätigen, daß wir mit unserer Forderung „Extensivierung vor Flächenstillegung" richtig liegen. Im Interesse der Menschen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten, aber auch derer, die dort Erholung suchen, und im Interesse der Umwelt ist die nötige Produktionsrückführung vor allem in der Fläche vorzunehmen, durch Extensivierung und in gewissem Umfang durch den Anbau von Nichtlebensmitteln und Umwidmungen aller Art, z. B. für Aufforstungen oder Freizeit- und Erholungsflächen. Ich will diese Forderung an Hand eines hoffentlich überzeugenden Beispiels für alle nachvollziehbar machen: Die Mutterkuhhaltung ist eine — inzwischen zunehmend verbreitete — Form extensiver Viehhaltung. Im Vergleich zur Flächenstillegung leistet sie unvergleichlich mehr für den Erhalt des ländlichen Raumes bei gleichzeitiger Rückführung der Erzeugung. Nehmen wir zunächst den offensichtlichsten Aspekt der Landschaftsgestaltung. Sagen Sie selbst, was ansprechender ist: eine brachliegende Fläche, auf der im Verlauf der „Selbstbegrünung" Unkraut wuchert, oder der Anblick einer Grünfläche, auf der sich (glückliche) Kühe samt Nachwuchs tummeln? Auch die beschäftigungspolitische Seite klingt nicht schlecht: Bei Förderung der Mutterkuhhaltung bleibt der Landwirt weiterhin Landwirt: Er muß die Mutterkuhherde managen und ihre „Erzeugnisse" — Kalb und Kuh — gewinnbringend vermarkten. Er bleibt also weiterhin als Landwirt gefordert, was bei stillgelegten Flächen nicht der Fall ist. Selbst das Abweidenlassen derselben durch Schafe ist bereits „prämienschädlich". 2978* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Weiterhin werden durch Mutterkuhhaltung keine Überschüsse erzeugt: Das Kalb verbraucht die Milch der Kuh, die so den Markt nicht belastet, und pro Hektar wird wesentlich weniger Fleisch produziert. Ich weiß natürlich auch, daß davon nicht alle Bauern, die heute auf diesen Flächen intensiv wirtschaften, weiter existieren können. Ein Wechsel in der Struktur wird nicht zu umgehen sein. Aber wir können es uns auch leisten, dem Mutterkuhhalter mehr Geld in Form direkter Einkommensübertragung zu geben. Denn wir sparen nicht unerhebliche Beträge bei den Marktordnungskosten ein, die wir jetzt den Bauern direkt einkommenswirksam zukommen lassen können. Letztlich freut sich auch der Verbraucher: Das Fleisch extensiv aufgezogener Rinder garantiert ihm Qualität und Gesundheit. Die Tierschützer sind zufrieden, da die Tiere artgerecht gehalten werden. Auch die Umwelt profitiert: Ein geschlossener Kreislauf, bei dem auf zusätzlichen Energie- und Stickstoffimport verzichtet werden kann, belastet weder Boden noch Grundwasser, da Dauergrünland Voraussetzung ist. Ich habe das jetzt sehr gedrängt dargestellt. Die Vorteile der Extensivierung liegen auf der Hand. Wir wollen doch auch in Zukunft einen lebendigen, vielfältigen ländlichen Raum und Landwirte, die darin befriedigende Arbeit finden. Sie werden sich zunehmend ihrer Doppelrolle als Produzent und Erbringer ökologischer Dienste bewußt. Die gesamtgesellschaftlichen Anforderungen und nicht zuletzt die Marktentwicklung verlangen das zunehmend. Wir enthalten uns der Stimme. Wir können der ungleichgewichtigen Politik der Bundesregierung, die dieser Gesetzentwurf manifestiert, nicht zustimmen. Wir wollen allerdings auch den Landwirten nicht die Segnungen vorenthalten, zumal in einer Zeit, in der aufgrund einer verfehlten Agrarpolitik der Bundesregierung die landwirtschaftlichen Einkommen um 25 Prozent zurückgehen. Nein, diese Politik hat keine Perspektive! Wir haben unsere Auffassung hierzu in einem Entschließungsantrag zusätzlich aufgezeigt, für den ich um Zustimmung bitte. Damit unterstützen wir zugleich die dringend erforderliche Reform der EG-Agrarpolitik. Ulrich Heinrich (FDP): Das Gesetz zur einjährigen Flächenstillegung hat die Mengenbegrenzung zum Ziel. Es muß vor dem Hintergrund der ständig steigenden Überschüsse und immer mehr unter Druck geratenden Preissituation auf den Agrarmärkten gesehen werden. Mit der Verabschiedung und Umsetzung dieses Gesetzes können mit Sicherheit nicht alle Probleme auf den Agrarmärkten auf einen Schlag gelöst werden. Es ist jedoch ein redlicher Versuch, der unser aller Unterstützung verdient. Wir sitzen in der EG inzwischen auf einem Getreideberg von etwa 20 Millionen Tonnen. Davon werden alleine in der Bundesrepublik 9,3 Millionen Tonnen gelagert, was einem Anteil von 46 Prozent entspricht. Die Lagerkapazitäten sind erschöpft und das preisstabilisierende Instrument der Intervention in Gefahr. Von einem weiteren drastischen Anstieg der Lagerbestände ist auszugehen. Rechnet man nämlich für dieses Jahr — bei einer durchschnittlichen Ernte — in der EG mit einer Getreidemenge von etwa 175 Millionen Tonnen (davon elf Millionen Tonnen in den neuen Bundesländern), so steht dem nur ein Verbrauch von etwa 141 Millionen Tonnen gegenüber (davon acht Millionen Tonnen in den neuen Bundesländern).Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit schnellgreifender Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse. Ein gangbarer Weg, um durch Extensivierungsmaßnahmen zu deutlichen, mit der Flächenstillegung vergleichbaren Produktionssenkungen zu kommen, gibt es noch nicht. Die unterschiedlichsten Modelle führen alle nur zu einer prozentual nicht ausreichenden Rückführung der Produktion. Selbst ein so ausgereiftes Modell wie das Kulturlandschaftsprogramm in Baden-Württemberg kann nur zu einer Produktionssenkung von maximal ca. zwei Prozent führen. Der in der Gemeinschaft inzwischen angehäufte Getreideberg verursacht jährliche Kosten von etwa zehn bis zwölf Milliarden DM. Und das, obwohl allein im Wirtschaftsjahr 1989/90 in der EG mit dem fünfjährigen Flächenstillegungsprogramm etwa 430 000 ha aus der Produktion genommen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich daran mit rund 57 000 ha. Im vergangenen Jahr stieg die stillgelegte Fläche in den alten Bundesländern auf rund 90 000 ha, im Beitrittsgebiet sogar auf 600 000 ha. Der Anteil der stillgelegten Fläche an der Ackerfläche stieg damit im gesamten Bundesgebiet auf 7,6 Prozent. Mit dieser großen Resonanz auf das Flächenstillegungsprogramm können wir uns im EG-Vergleich mehr als nur sehen lassen. Es zeigt sich aber auch deutlich, daß das fünfjährige Stillegungsprogramm für unsere EG-Nachbarn, vor allem für die Franzosen und Engländer, nicht attraktiv genug ausgestaltet wurde. So beteiligten sich diese beiden großen Agrarländer im Wirtschaftsjahr 1989/90 nur mit zusammen rund 90 000 ha an der Flächenstillegung. Bei den EG-Preisverhandlungen ist es nun das erste Mal auf dem Getreidesektor gelungen, einen betriebsbezogenen Zusammenhang zwischen produzierter Menge und Preis herzustellen. Wir bedienen uns dabei des Instruments der Mitverantwortungsabgabe (MVA), indem sie auf fünf Prozent erhöht wird. Die Entrichtung dieser MVA entfällt für einen Betrieb erst, wenn er sich mit mindestens 15 Prozent seiner Marktordnungsfläche an einem einjährigen Flächenstillegungsprogramm beteiligt. Diese grundlegende Richtungsänderung im Bemühen um eine spürbare Mengenbegrenzung innerhalb der Gemeinschaft wird von mir ausdrücklich begrüßt und wird zu einer stärkeren Beteiligung unserer EG-Nachbarstaaten an der Flächenstillegung führen. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieses Programm, wenn es von den Landwirten entsprechend angenommen wird, kann auch einen Beitrag zur Preisstabilisierung auf dem Getreidemarkt leisten. Bei der einjährigen Flächenstillegung wird es nicht bleiben. Sie ist ein Einstieg in weitere Jahresprogramme. Diese klare Perspektive sollen und müssen wir unseren Landwirten geben. Die Flächenstillegung als Instrument zur Beseitigung von Überschüssen ist meines Erachtens noch so lange erforderlich, bis es uns gelingt, unseren Landwirten wirkliche Produktionsalternativen im „non food"-Bereich anzubieten. In vielen Bereichen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2979* insbesondere der nachwachsenden Rohstoffe, gibt es hier hoffnungsvolle Ansätze. Was aber soll nun mit dem Programm der fünfjährigen Flächenstillegung geschehen? Ich bin der Auffassung, sie sollte in naher Zukunft in eine noch längerfristigere Flächenstillegung umgewandelt werden. Hierbei sollten in erster Linie Grenzertragsböden aus der Produktion genommen werden und für Forst-, für landschaftsgestaltende, vor allem aber für Umweltschutzmaßnahmen zum Beispiel in Feucht- und Trockenbiotopen Verwendung finden. Diese Flächen sind dann allerdings mit einer geringeren Beihilfe zu versehen. Die einjährige Flächenstillegung ist aber auch aus umweltpolitischer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Flächen dürfen nicht gedüngt werden, weder organisch noch anorganisch, und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewendet werden. Im weiteren sind Meliorationsmaßnahmen untersagt, und Grünland darf auch nicht in Ackerland umgewandelt werden, um es dann anschließend stillzulegen. Die Flächen sind zu begrünen und dienen somit zur Auflockerung und Streckung unserer ohnehin zu engen Fruchtfolgen. Negative Begleiterscheinungen des laufenden fünfjährigen Programmes werden mit dem neuaufgelegten Programm zudem vermieden. Es kommt nämlich nicht zur bisher zu beobachtenden Störung des Pachtmarktes durch Stillegung ganzer Betriebe. Neben diesen willkommenen Begleiterscheinungen dient dieses Programm aber in erster Linie der Reduzierung der nicht mehr finanzierbaren Überschüsse und der damit einhergehenden Exportsubventionen. Der sicherlich berechtigte Stein des Anstoßes und der Kritik bei den laufenden GATT-Verhandlungen dürfte damit ein entscheidendes Stück weggerückt werden. Nicht aus den Augen verlieren dürfen wir aber die Entwicklung der Getreidesubstitute. Mengen, die wir auf dem Getreidesektor reduzieren, dürfen nicht mit Substituten aufgefüllt werden. Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Im Gesetz über die Forderung einer einjährigen Flächenstillegung werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die als Folge einer EG-Ratsverordnung notwendig geworden sind. Sie sind damit auch Ausdruck agrarpolitischer Leitlinien der EG, die gegenwärtig vorrangig darin gesehen werden, das seit 1958 bestehende agrarpolitische Leitbild zu erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt ist das vorliegende Gesetz eine notwendige Schlußfolgerung. Meine prinzipielle Kritik orientiert sich deshalb nicht an der unmittelbaren Gesetzesvorlage, sondern am Grundanliegen. Erstens weiß ich natürlich auch, daß Ernährungsprobleme der Menschheit nicht allein mit Nahrungsmittelexporten gelöst werden können, sondern vor allem durch Lösungen vor Ort, d. h. durch die betroffenen Menschen selbst. Trotzdem erscheint es widersinnig, wenn in der gesamten EG Milliardenbeträge und in der Bundesrepublik 84 Millionen allein 1992 für die vorliegenden Gesetzesmaßnahmen aus Haushaltsmitteln ausgegeben werden sollen, um Nahrungsmittelproduktionen zu begrenzen. Es geht dabei nicht darum, daß ich vielleicht den Bauern die Einnahmen aus dieser Gesetzesvorlage nicht gönne, ganz im Gegenteil. Es ist ohnehin mehr eine Berufung als nur ein Beruf, in der Landwirtschaft zu arbeiten. Das ist gut so, weil auch ich der Meinung bin, daß man Landwirtschaft ohne innerer Beziehung zu Boden, Pflanze und Tier nicht betreiben kann oder nicht betreiben sollte, aber sie wird nicht ausreichend honoriert und anerkannt. Rein betriebswirtschaftlich bedeutet deshalb dieses Gesetz eine Lösungsmöglichkeit, Preise zu halten und Einkommen zu sichern. Als Betriebswirtschaftler sage ich auch, es rechnet sich vor allem für Betriebe mit hohem Marktanteil an Getreide durch die Rückerstattung der 5%igen Mitverantwortungsgabe, auch wenn mit einem Einjahresprogramm kaum Einsparungen bei fixen Kosten erreicht werden können, und deshalb die Staffelung der Stillegungsprämien für größere Betriebe diskriminierend wirkt. Hier wird erneut ein untauglicher Versuch angestellt, politische Forderungen mit betriebswirtschaftlichen Erwägungen zu begründen. Wenn schon dieses Gesetz, dann wäre es eine Möglichkeit gewesen, „good will" zu zeigen, um den Strukturwandel positiv zu begleiten. Das hätte mich auch zu einer anderen Haltung zu diesem Gesetz bewogen. Zweitens. Flächenstillegung wird immer wieder als ökologische Maßnahme gepriesen. Natürlich stimmt es, daß auf stillgelegten Flächen keine Chemikalien ausgebracht werden. Das hat jedoch nicht dazu geführt, den Einsatz insgesamt zu verringern. Die Erfahrungen zeigen, daß Flächenstillegungen einerseits Intensivierung auf anderen Flächen bewirkt haben. Dafür sind nicht zuletzt die Prämien aus der Stillegung verwandt worden. Wenn schon Mengenbegrenzungen in der Produktion, dann über allgemeine Extensivierung. Das ist ökologisch sinnvoller und könnte außerdem noch ein Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sein. Lassen Sie mich deshalb als Punkt 3 der Kritik anbringen: 15 % Flächenstillegung bedeuten auch Verlust von Arbeitsplätzen, und zwar stärker in den fünf neuen Ländern als in den alten Ländern. Ich rechne mit 10 000 Arbeitsplätzen allein in den fünf neuen Ländern durch diese gesetzliche Regelung. Insgesamt halte ich also den begangenen Weg für untauglich und dringend reformbedürftig in der gesamten EG, nicht nur in Deutschland, zumal ohnehin zweifelhaft ist, ob sich alle Länder in der EG so diszipliniert daran halten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster hat der Abgeordnete Rudolf Dreßler das Wort.


Rede von Rudolf Dreßler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor nahezu zwei Monaten, am 26. April, haben die Rednerinnen und Redner der SPD-Bundestagsfraktion in der ersten Lesung des Renten-Überleitungsgesetzes den Entwurf der Koalition grundsätzlich kritisiert.

(Vorsitz: Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

Wir haben damals den Vorwurf erhoben, daß dieser Gesetzentwurf die Reformchance verfehlt, die in einer deutsch-deutschen Rentenharmonisierung hätte liegen können. Wir haben den Vorwurf erhoben, daß es der Ausdruck einer Planierungspolitik gegenüber den neuen Bundesländern sei; daß er nicht einer gesamtdeutschen Rentenreform diene, sondern dem Zweck, in den neuen Ländern so schnell wie möglich alles wegzunehmen, was in irgendeiner Weise einen Ansatz oder einen Anlaß zu einer produktiven Weiterentwicklung des bundesdeutschen Rentenrechts geben könnte ; daß er massive Verschlechterungen für viele Frauen bringen werde und daß das Grundprinzip, nämlich der Abbau der eigenständigen Alterssicherung der Frau bei gleichzeitigem Aufbau der vom Ehemann abgeleiteten Witwenversorgung, zentralen gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten zuwiderlaufe.
Ich sage Ihnen heute: Von dieser Kritik haben wir, was den Gesetzentwurf — übrigens einschließlich der Änderungsempfehlungen, die mit der Koalitionsmehrheit im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossen worden sind — betrifft, nichts zurückzunehmen.

(Konrad Gilges [SPD]: Richtig!)

Wir werden davon auch nichts zurücknehmen.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

Was heute vorliegt, ist aber nicht mehr der gleiche Gesetzentwurf. Wir erleben heute die wohl einmalige Situation, daß die Koalitionsfraktionen zusammen mit der SPD einen Änderungsantrag zur zweiten Lesung einbringen, der den ursprünglichen Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten aufhebt und andere zukunftsweisende Impulse ausweist.
Dies, meine Damen und Herren, ist das Resultat langer und intensiver Verhandlungen, die beide Seiten unter Einbeziehung der Bundesländer geführt haben. Diese Verhandlungen haben wir geführt, um bei diesem Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Anrufung des Vermittlungsausschusses und die Notwendigkeit von Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat während der Sommerpause zu vermeiden.



Rudolf Dreßler
Am 26. April, in der ersten Lesung, habe ich hier folgendes ausgeführt — ich wiederhole das heute — :
... wir alle wissen, daß der Entwurf des RentenÜberleitungsgesetzes letztlich nur im Konsens Gesetzeskraft erlangen kann. Das heißt, daß Extrempositionen in der einen wie in der anderen Richtung keine Chance auf Durchsetzung haben werden. Daß der Entwurf des RentenÜberleitungsgesetzes in der vorliegenden Fassung ohne nennenswerte Korrekturen verabschiedet werden kann, ist jedenfalls seit der vernichtenden CDU-Wahlniederlage am vergangenen Sonntag
— gemeint war die Rheinland-Pfalz-Wahl vom 21. April —
nicht mehr wahrscheinlich. Ich habe dann hinzugefügt:
Die SPD-Fraktion hat zwar sehr grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf (des Renten-Überleitungsgesetzes), aber positive Perspektiven könnten sich z. B. eröffnen, wenn es bei der Frage der Sozialzuschläge, beim Bestandsschutz für die nach altem Recht erworbenen Rentenanwartschaften und bei den Bestimmungen über die Fortgeltung und Änderung des Fremdrentengesetzes Bewegung gäbe.
Heute kann ich feststellen: Diese Bewegung hat es gegeben. Damit hat das von der SPD-Fraktion eingebrachte Vorschaltgesetz seine Erledigung gefunden.
Ich will an dieser Stelle wegen des unüblichen Verfahrens den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeit und Sozialordnung der SPD-Fraktion unter ihrem Sprecher Ottmar Schreiner, aber auch den anderen im Ausschuß deshalb meinen Dank sagen, weil ohne diese intensive detaillierte Ausschußarbeit mit unglaublichen Stunden der Sachverständigenanhörung und der Auswertung ihrer Ergebnisse die Positionsbeschreibungen, die zu diesen Veränderungen geführt haben, und wohl auch die Logik der Argumentation — die ja, wenn man etwas verändern will, auf der Seite, wo Änderungen notwendig sind, Erkenntnis notwendig macht — nicht möglich gewesen wären. Der Dank gilt auch den Sachverständigen, die sich in relativ kurzer Zeit unendliche Mühe gegeben haben und, denke ich, dem Parlament mehr geholfen haben, als es im ersten Anschein wirkt. Er gilt den SPD-geführten Landesregierungen, die sich mit der gleichen Intensität um die Verwirklichung dieses Gesetzes gekümmert haben.

(Beifall bei der SPD)

Wir konstatieren, meine Damen und Herren, daß die Verhandlungen zu einem fairen Kompromiß geführt haben und daß es in allen wesentlichen Punkten gelungen ist, soziale Korrekturen an dem Gesetzentwurf anzubringen, die es der Opposition im Bundestag und den sozialdemokratisch regierten Ländern im Bundesrat ermöglichen, dem Gesetz zuzustimmen.
Ich will dies an zwei besonders wichtigen Punkten illustrieren:
Erstens. Mit der Verlängerung und Verbesserung des Sozialzuschlags für die Menschen in den neuen Ländern haben wir erstmals konzeptionell und strukturell die bedarfsorientierte steuerfinanzierte Mindestrente oder, wie wir Sozialdemokraten sagen, die soziale Grundsicherung im Sozialrecht verankert. An Stelle des bloß statischen Sozialzuschlages wird künftig eine Steigerung entsprechend der Entwicklung der Sozialhilferegelsätze eingebaut.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt, die Rentenzugangsjahrgänge bis einschließlich 1993 werden diese Leistungen neu erhalten, während die Bundesregierung den gesamten Rentenzugang ab 1. Januar 1992 ausschließen wollte. Entgegen dem Entwurf der Regierung wird der Sozialzuschlag nicht nur bis Jahresende 1994, sondern bis Jahresende 1996 gezahlt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, eine vernünftige Anschlußregelung zu schaffen, die dann sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland gleichermaßen Altersarmut ausschließt.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Der Schutz der Ansprüche und Anwartschaften, die nach bisherigem Recht der neuen Länder erworben wurden, ist wesentlich verbessert worden. Es ist sichergestellt, daß der gesamte Rentenzugang .bis zum 31. Dezember 1996 einen Vertrauensschutz genießt. Bis dahin werden die Renten in den neuen Ländern so weit gestiegen sein, daß Verschlechterungen des Zahlbetrages weitgehend ausgeschlossen sind. Für die Rentenzugangsjahrgänge 1992 und 1993 wird die qualitative Ausgestaltung des Bestandsschutzes verbessert. Er wird nicht sofort mit den Anpassungen der dynamischen Rente abgeschmolzen, sondern bleibt voll als Rentenzuschlag erhalten und wird erst ab 1996 schrittweise abgebaut.
In der Tendenz besteht zwischen den an dem Kompromiß beteiligten Fraktionen auch Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer solchen Reform der Alterssicherung der Frauen. Der gemeinsame Entschließungsantrag, den wir zugleich vorlegen, dokumentiert dies, aber er verwischt auch nicht die Unterschiede in den Sichtweisen. Ich denke, das schadet auch nichts, denn es kann der Sozialpolitik nur guttun, wenn wir im Wettstreit um die beste Reformkonzeption in die nächste Bundestagswahl gehen.
Stellen Sie sich einmal vor, meine Damen und Herren, die Parteien könnten sich dazu aufraffen, 1994 primär in einen Wettstreit über ein eigenständiges Alterssicherungskonzept für Frauen einzutreten. Es wäre phantastisch!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE)

Auch diese Verbesserung hat strategische Bedeutung; denn sie bedeutet, daß die positiven strukturellen Elemente des alten DDR-Rechts — vor allem die weitreichende Anerkennung von Kindererziehungs-
und Pflegezeiten — , die als Anknüpfungspunkt eines besseren gesamtdeutschen Rentenrechts tauglich sind, bis zum Jahre 1996 erhalten bleiben. Das heißt, sie bleiben so lange bestehen, bis eine umfassende Reform der Alterssicherung der Frauen — den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt — eigenständige Ansprüche geschaffen haben wird.

(Beifall bei der SPD)




Rudolf Dreßler
Erst im Verlauf der parlamentarischen Beratungen sind die schwerwiegenden rechtspolitischen — man kann auch sagen: staatspolitischen — Probleme offen zutage getreten, die mit dem Renten-Überleitungsgesetz verbunden sind, und zwar mit der Neuregelung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR.
Wir müssen der Fairneß halber zugeben, daß es um eine außerordentlich schwierige Gratwanderung zwischen sozialpolitischen Erfordernissen, rechtsstaatlicher Korrektheit und der Notwendigkeit, die Vergangenheit der DDR politisch-moralisch aufzuarbeiten, geht. Einfache Lösungen, die in jeder Hinsicht befriedigen, kann es nicht geben. Deshalb werfen wir der Regierung nicht vor, daß sie keine perfekte Lösung gefunden hat. Aber, meine Damen und Herren, zutiefst desillusionierend waren nachgerade die fehlende Sensibilität und der bisweilen fahrlässige Umgang mit der Rechtsstaatlichkeit, den die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen mit diesem Teil des RentenÜberleitungsgesetzes an den Tag gelegt haben.

(Beifall bei der SPD)

Offensichtlich hat hier zunächst das Motto gegolten: Wenn wir dabei etwas falsch machen, dann wird Karlsruhe es schon richten.
Ich muß Ihnen sagen: Das kann verhängnisvoll sein. Es ist auch staatspolitisch kurzsichtig. Wir wissen, daß viele Bürgerinnen und Bürger in der früheren DDR Probleme mit den Beschränkungen und Hindernissen haben, die der Rechtsstaat dem Ruf nach Sühne und Bestrafung in den Weg legt und, so füge ich hinzu, in den Weg legen muß.
Es mag schwer sein, offen dafür einzutreten, daß der Rechtsstaat manchen, den man bestraft sehen möchte, ungeschoren lassen muß, weil er strafrechtlich nicht zu fassen ist. Aber der Schaden für die Akzeptanz des demokratischen Rechtsstaats wäre noch viel größer, wenn ein Angehöriger der SED-Elite bei einer Klage gegen rechtsstaatswichtige Eingriffe beim Bundesverfassungsgericht recht bekäme. Eine solche Situation, in der die Täter von gestern als Opfer der neuen demokratischen Ordnung erscheinen, mußte nach unserer Auffassung auf jeden Fall vermieden werden.

(Beifall bei der SPD)

Man muß in aller Deutlichkeit sagen, daß der ursprüngliche Entwurf in dieser Hinsicht total mißglückt war. Daher mußte die Neuregelung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR bei den Vermittlungsgesprächen zwangsläufig eine wichtige Rolle spielen. Dabei konnte erreicht werden, daß jetzt wenigstens das rechtsstaatliche Minimum gewahrt wird und daß Strafrecht und Sozialrecht auseinandergehalten werden.
Mit unseren Änderungsanträgen wird klargestellt, daß hier kein Platz für Strafexpeditionen, die der ursprüngliche Gesetzentwurf im Bereich der Zusatzversorgungssysteme der früheren DDR unternehmen wollte, ist. Nach diesem Gesetzentwurf hätten sämtliche Angehörigen der sogenannten wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Intelligenz der ehemaligen DDR, vom Betriebsleiter über den Chefarzt am. evangelischen Krankenhaus bis zum Professor für Archäologie und zum Dirigenten des Leipziger Gewandhausorchesters bei der Überführung ihrer Versorgungsanwartschaften in die Rentenversicherung nur noch eine Rente entsprechend dem Durchschnittsverdienst erhalten — ein Kahlschlag, eine Unsensibilität. Daran hätte die unverbindliche, in Aussicht gestellte Rechtsverordnung der Regierung nichts Substantielles geändert.

(Zuruf von der FDP: Das stimmt doch nicht! — Julius Louven [CDU/CSU]: Das stand aber nicht im Gesetzentwurf, Herr Dreßler! — Gegenruf von der SPD: Doch, so stand es drin!)

Wenn wir uns vorstellen, Herr Louven, was ein Arzt, ein Lehrer, ein Künstler oder ein Wissenschaftler denken mußte, der trotz schwierigster Lebensumstände in der DDR geblieben ist und dem man seine Rente jetzt kürzen wollte, während es sein in den Westen übergesiedelter Kollege dort längst zu Wohlstand gebracht hat, werden wir in diesem Bereich vielleicht sensibler.

(Heinz-Adolf Hörsken [CDU/CSU]: Das gilt aber für den Schlosser auch!)

Das war ein irrationales Vorhaben, ein klarer Verstoß gegen den Einigungsvertrag! — Herr Hörsken, das gilt auch für den Schlosser, das gilt auch für die Rentnerin. Sie werden, wenn Sie das, was heute als Änderungsantrag vorliegt, aufmerksam lesen, prozentual nicht nur erhebliche, sondern erheblichste Unterschiede zwischen dem von Ihnen Beabsichtigten und dem feststellen, was von der Mehrheit der SPD im Bundesrat und durch unser Engagement — letztlich heute mit Ihnen gemeinsam, aber ohne uns eben nicht — gerade für den Schlosser, gerade für die Rentnerin, nämlich für die Sozialzuschlagsempfängerin, erreicht worden ist.

(Beifall bei der SPD — Julius Louven [CDU/ CSU]: Aber trotzdem ist richtig, Herr Dreßler, daß sich auch ein Schlosser, der in den Westen gegangen ist, heute bessersteht!)

Ich denke, daß es den zähen Verhandlungen meiner Fraktion und der SPD-geführten Länder zu verdanken ist, daß dieser Weg nicht gegangen wird. Die jetzt vorgelegten Änderungsanträge, die das Resultat der interfraktionellen Vermittlungsgespräche sind, sorgen dafür, daß praktisch nur noch bei Personen mit leitender Funktion im Staatsapparat, in NVA und Polizei, in Justiz, Armee und Staatssicherheit sowie in gesellschaftlichen Organisationen eine Begrenzung der anzurechnenden Arbeitseinkommen stattfindet.
Im übrigen haben wir auch dafür gesorgt, daß bei der Begrenzung bereits laufender Sonder- und Zusatzrenten — entgegen der ursprünglichen Absicht der Koalition — die von der demokratisch gewählten Volkskammer der DDR beschlossenen und im Einigungsvertrag, wie sie wissen, bestätigten Obergrenzen von ca. 2 010 DM beibehalten werden und daß ein weiterer, pauschal diskriminierender Kürzungsschnitt, der vielen Berechtigten von einem Monat zum anderen eine Einkommenskürzung von 510 DM beschert hätte, unterblieben ist.



Rudolf Dreßler
Auch eine dritte Kollision mit dem Einigungsvertrag und damit mit dem verfassungsmäßig garantierten Vertrauensschutz konnte die SPD-Fraktion verhindern. Es war nämlich geplant, den — ohnehin schon auf 2 010 DM begrenzten — Bestandsschutz für die erworbenen Anwartschaften auf Sonder- und Zusatzrenten einfach unter den Tisch fallen zu lassen, wenn es sich um Berechtigte handelt, die ab dem 1. Januar 1992 in den Ruhestand gehen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen den Einigungsvertrag gewesen. Wir konnten dies wenigstens teilweise bereinigen.
Zu den unappetitlichsten Gesetzesvorlagen, über die je in einem deutschen Parlament diskutiert werden mußte, gehörte Art. 4 des Gesetzentwurfs, mit dem die Möglichkeit eröffnet werden sollte, aus Gründen individueller politisch-moralischer Verfehlungen in Rentenanwartschaften einzugreifen. Das wäre ein einmaliger Sündenfall in der Rechtsgeschichte der zweiten deutschen Republik gewesen.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE sowie bei Abgeordneten der PDS/ Linke Liste)

Ich will Ihnen, weil der Kollege Hörsken — aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen — hier den Eindruck erweckte, es gelte heute morgen die Lufthoheit über Stammtischen in Deutschland zu bewahren,

(Heinz-Adolf Hörsken [CDU/CSU]: O je!)

ganz ernsthaft etwas in Erinnerung rufen: Einzig und allein in der Zeit des Nationalsozialismus und unter der SED-Herrschaft hat man solche Eingriffe praktiziert.

(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Herr Dreßler, das steht doch im Einigungsvertrag! Dem haben Sie zugestimmt!)

Man muß sich, Herr Seehofer, daran erinnern, daß in der Nachkriegsgesetzgebung der Bundesrepublik niemals in Altersversorgungsanwartschaften von NS-belasteten Personen eingegriffen worden ist. Nach dem G-131-Gesetz wurden ausnahmslos alle entlassenen NS-Beamten mit vollem Einkommen und ohne Kürzung in der Rentenversicherung nachversichert. Das geschah übrigens mit guten Gründen, denn es entsprach staatspolitischer Vernunft, auch denjenigen, die unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle im Hitler-Faschismus mitverantwortlich waren, die Chance zu einem Neubeginn in der Demokratie zu geben.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das hängt aber nicht vom Geld ab! — Ein Fehler rechtfertigt nicht den anderen!)

Zu gleicher Einsicht und Klugheit wie gegenüber den Nazis wollte die Mehrheit in Regierung und Parlament gegenüber den Kommunisten zunächst nicht bereit oder in der Lage sein. Auch das einmütige und geradezu vernichtende Urteil aller Verfassungsrechtssachverständigen, die im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung angehört wurden, reichte dazu noch nicht aus. Es bedurfte härtester Verhandlungen, um die Regierungsseite zum Einlenken zu bewegen.
Von dem Art. 4 ist jetzt nichts mehr übrig als eine Bestimmung, die es erlaubt, Ansprüche auf Sonder-
und Zusatzrenten ruhen zu lassen, wenn sich der Berechtigte durch Auslandsaufenthalt der Strafverfolgung wegen einer politisch motivierten Straftat in der ehemaligen DDR entzieht.

(Konrad Gilges [SPD]: Das ist eine vernünftige Regelung!)

Damit wurde eine wesentliche Hürde für eine Verständigung weggeräumt.
Dem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Form kann die sozialdemokratische Fraktion und können auch die SPD-regierten Länder im Bundesrat zustimmen. In einigen Punkten bleiben unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit Bauchschmerzen. Wir nehmen sie hin, weil wir sozialpolitisch viel erreicht haben. Wir haben dieses Gesetz von der SPD-Seite aus substantiell verbessert.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [Bündnis 90/GRÜNE])

Seine ursprüngliche Absicht waren die schnellstmögliche Beseitigung aller weiterführenden Strukturen im früheren DDR-Recht und die Beseitigung jeden Reformimpulses. Jetzt bleibt die Tür für weiterführende Reformen geöffnet. Durchschreiten konnten und können wir als parlamentarische Opposition diese Tür nicht. Aber wir konnten sie offenhalten, und wir werden in unserem Kampf für eine gerechte Alterssicherung der Frauen und gegen die Altersarmut nicht nachlassen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nun hat der Abgeordnete Kauder das Wort.