Rede:
ID1203500800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Als: 1
    2. nächste: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Christina: 1
    7. Schenk: 1
    8. das: 1
    9. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Berichtigungen zu Plenarprotokollen Deutscher Bundestag Berichtigungen zu Stenographischen Berichten Nachtrag zur 34. Sitzung, erste Seite, linke Spalte: Statt „Klaus Brähning" ist „Klaus Brähmig" zu lesen. Auf Seite 2861 C, zweiter Absatz, letztes Wort: Statt „wurden" ist „würden" zu lesen. (In Nachdruckexemplaren bereits korrigiert.) 35. Sitzung: Auf der ersten Seite, rechte Spalte sowie auf Seite 2960 B ist statt „Gottfried Haschke (Großhennersdorf) " „Udo Haschke (Jena)" zu lesen. Plenarprotokoll 12/35 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 35. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Inhalt: Erinnerung an die 50. Wiederkehr des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion . . . 2927 A Verabschiedung des Platzmeisters beim Deutschen Bundestag Karl-Heinz Schmitt 2928 C Begrüßung einer Delegation des Ausschusses für Sozialordnung des polnischen Sejm 2929 A Bestimmung des Abg. Dr. Willfried Penner in den Rundfunkrat des Deutschlandfunks als Nachfolger des ausgeschiedenen Abg. Dr. Wilhelm Nöbel 2929 A Erweiterung der Tagesordnung 2929 B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, den Richtlinien für Aktuelle Stunden und der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 2. September 1991 2929 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz — RÜG) (Drucksachen 12/405, 12/630, 12/786, 12/826, 12/812) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über vorgezogene Regelungen zur Herstellung der Rechtseinheit in der Renten- und Unfallversicherung (Renten-Vorschaltgesetz) (Drucksachen 12/724, 12/786, 12/826, 12/813) Heinz Rother CDU/CSU 2930 A Ulrike Mascher SPD 2933 B Dr. Gisela Babel FDP 2936 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 2940 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 2943 A Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 2945 A Rudolf Dreßler SPD 2947 C Volker Kauder CDU/CSU 2950 D Renate Jäger SPD 2953 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 2956 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 2956 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 2957 C Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 2959 C Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU (Erklärung nach § 31 GO) 2960 B Ottmar Schreiner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 2960 D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Entsendung eines Ersatzbewerbers als Beobachter in das Europäische Parlament (Drucksache 12/828) . 2962 D Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 2 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/807) . . 2962 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 22 zu Petitionen (Drucksache 12/808) . . 2962 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/1992 (Flächenstilllegungsgesetz 1991) (Drucksachen 12/721 [neu], 12/821, 12/822) 2963 A Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Hunger und Bürgerkrieg im Sudan Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 2963 C Verena Wohlleben SPD 2964 C Arno Schmidt (Dresden) FDP 2965 A Dr. R. Werner Schuster SPD 2966 A Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 2966 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . 2968 B Christoph Matschie SPD 2969 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 2970B Ulrich Irmer FDP 2971 A Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . 2971D Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 2972 D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 2973 C Nächste Sitzung 2974 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2975* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 12 — Flächenstillegungsgesetz 1991 — Siegfried Hornung CDU/CSU 2975* C Jan Oostergetelo SPD 2976* D Ulrich Heinrich FDP 2978* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 2979* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2927 35. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1991 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 06. 91 Blunck, Lieselott SPD 21. 06. 91 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 21. 06. 91 Formanski, Norbert SPD 21. 06. 91 Ganschow, Jörg FDP 21. 06. 91 Gattermann, Hans H. FDP 21. 06. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 06. 91 Genscher, Hans Dietrich FDP 21. 06. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 06. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 21. 06. 91 Hasenfratz, Klaus SPD 21. 06. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 21. 06. 91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 21. 06. 91 Hans-Ulrich Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 21. 06. 91 Volkmar Kolbe, Regina SPD 21. 06. 91 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 21. 06. 91 Franz-Josef Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 21. 06. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 21. 06. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 21. 06. 91 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 06. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 21. 06. 91 Pfuhl, Albert SPD 21. 06. 91 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 21. 06. 91 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 21. 06. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 21. 06. 91* Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 21. 06. 91 Sielaff, Horst SPD 21. 06. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21. 06. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 21. 06. 91 Wolfgang Terborg, Margitta SPD 21. 06. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 21. 06. 91 Vosen, Josef SPD 21. 06. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 21. 06. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 21. 06. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagungsordnungspunkt 12 - Flächenstillegungsgesetz 1991 - Siegfried Hornung (CDU/CSU): Die Beratung zum Agrarbericht hat uns wieder deutlich vor Augen geführt, daß bei ungebremster Agrarproduktion die Betriebseinkommen der Bauern nicht steigen, sondern zunehmend rückläufig sind. Hauptursache sind übervolle Märkte, zurückgehender Verbrauch von Nahrungsmitteln, damit einhergehend sinkende Preise. Die „Stabilisierungskonzepte" der EG haben bislang zuwenig Augenmerk auf die Mengenrückführung gelenkt, vielmehr schlug die Preissenkungsautomatik voll durch. Mit mehr als 25 Millionen Tonnen Getreide derzeit in den Lagern Europas stehen wir auch bei den GATT-Verhandlungen mit dem Rücken an der Wand. Ein auch für unsere Bauern erfolgreicher Abschluß dieser Runde ist nur möglich, wenn die EG ernsthafte Anstrengungen zur Mengenanpassung an den EG-Markt unternimmt. Nur dann ist auch die leidige Frage der Getreidesubstitute positiv zu lösen. Solange ein Teil unserer Agrarproduktion nicht in den „Nonfoodbereich" als nachwachsender Rohstoff einfließt, wobei wir diesem Thema der nachwachsenden Rohstoffe ohnehin in der Agrar- und Umweltpolitik einen besonderen Schwerpunkt widmen werden, muß jede andere Chance der Mengenregulierung genutzt werden. Dabei führt nun einmal „Nichtproduktion" am schnellsten in diese Richtung. Obligatorische Regelungen wären hierbei EG-weit der sicherste Weg, er ist aber nicht durchsetzbar. Deshalb ist es der erste richtige Schritt neben der bisherigen fünfjährigen Flächenstillegung, nunmehr mit dem Sonderprogramm einer einjährigen Flächenstillegung eine Akzeptanz auf freiwilliger Ebene EG-weit zu erreichen. Bundesminister Kiechle hat nach langen und zähen Verhandlungen einen wichtigen Durchbruch gegenüber dem bisherigen Konzept beim Agrarrat erreicht. Wer weiter ungehemmt in einen nicht mehr vorhandenen Markt produziert, muß die erhöhte MVA von 5 % entrichten - künftig vielleicht sogar noch mehr -, andererseits erhält er bei der Teilnahme am Programm die 5%ige MVA voll erstattet. Dies wird nun auch für die Hauptgetreideproduzenten der EG wie Großbritannien und Frankreich interessant. Bisher hatten diese EG-Partner mit 0,6 % sich nur bescheiden an der Reduzierung der Getreideproduktion beteiligt, während in der Bundesrepublik mit über 300 000 ha in den alten Ländern und mit ca. 600 000 ha in den neuen Bundesländern eine überproportionale Teilnahme an der Flächenstillegung zu verzeichnen war. Das hat natürlich im Blick auf „Marktanteile" auch zu Spannungen und entsprechenden Diskussionen bei unseren Marktpartnern geführt. 2976* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Nach dem Brüsseler Beschluß haben wir nun rasch gehandelt und die EG-Verordnungen in nationales Recht umgesetzt. Da dies im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nicht möglich war, haben wir uns zur 100%igen Finanzierung des nationalen Anteils durch den Bund bereit erklärt. Bei der Annahme, daß etwa 350 000 ha über dieses Programm aus der Produktion genommen werden, entstehen Kosten in Höhe von rund 84 Millionen DM. Als Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten freut es mich ganz besonders, daß wir den Koalitionsentwurf so zügig von einer Woche auf die andere beraten konnten — hier sage ich allen Ausschußmitgliedern Dank — , so daß er heute schon zur Abstimmung vorliegt und morgen die Landwirte bereits ein Angebot auf dem Tisch haben. Sie haben jetzt mit der Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause, dann die Gelegenheit, sich für die Teilnahme zu entscheiden und in die Betriebskalkulation sowie den Anbauplan aufzunehmen. Die Bedingungen sind gerade für die getreidestarken Betriebe attraktiv: Gestaffelt nach Ertragsmeßzahl beträgt die Prämie zwischen 240 DM und 1059 DM/ha, das heißt ab einer EMZ von 10 gibt es je weiteren Punkt einen Zuschlag von 13 DM/ha bis zur vorgenannten Obergrenze. Im Schnitt rechnen wir mit 720 DM/ha. Die im Vergleich zum fünfjährigen Programm etwas geringere Prämie wird durch die im Gegensatz zur Fünfjahresregelung volle Erstattung der MVA in Höhe von 5 % teilweise mehr als kompensiert. Beträgt z. B. der Getreideanteil des Betriebes 80 % der Marktordnungsfläche, so können bei vollem Vermarktungsanteil im oberen Bereich der Bodenbonitäten bis 1 550 DM/ha erreicht werden. Die Mindeststillegung beträgt 15 % der Marktfruchtfläche, ab 50 ha stillgelegter Fläche — das entspricht einer Betriebsgröße von ca. 330 ha — wird die Prämie um 25 gekürzt. Ab 100 ha stillgelegter Fläche (entsprechend etwa 650 ha Betriebsgröße), erfolgt eine Kürzung um 50 %. Bei diesen Größenordnungen können Fixkosten und Lohnkosten eingespart werden, weshalb die degressive Ausgestaltung gerechtfertigt ist. Bei den sicher mit mehr Fläche ausgestatteten Betriebsstrukturen in den neuen Bundesländern sehe ich auch da keine Nachteile in der Anwendung des Programms. Kritikern der Flächenstillegung möchte ich entgegnen, daß es keine andere Möglichkeit gibt, jetzt schnell von den Überschüssen herunterzukommen. Außerdem darf ich erinnern, noch nach dem Krieg wurden von ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche unsere Zugtiere ernährt. Und im Rahmen der Dreifelder-Wirtschaft war die Brache eine Selbstverständlichkeit, da die heutigen Produktionsmittel nicht vorhanden waren. Damals aber war im Gegensatz zu heute Not und Hunger an der Tagesordnung. Nicht zuletzt sind auch aus diesem Grunde die römischen Verträge 1957 zu einer gemeinsamen EG-Agrarpolitik geschlossen worden. Das allerdings scheinen viele in unserer heutigen Gesellschaft vergessen zu haben. Selbstverständlich würde eine flächendeckende Extensivierung der zunehmenden Bedeutung um die Erhaltung unserer Kulturlandschaft als Lebensraum — neben der Ernährungssicherung — näher kommen. Deshalb unterstütze und werbe ich auch für das baden-württembergische Modell eines Marktentlastungs- und Kulturausgleichs-Programms, das möglicherweise noch mehr als das vor einigen Jahren aufgelegte Grünbrachenmodell Niedersachsens richtungweisend in die Agrarpolitik Eingang findet. Aber auch das einjährige Flächenstillegungsprogramm, daß faktisch einer Rotationsbrache gleichkommt, dient den Umweltaspekten, da nach den Bestimmungen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Ein Vorteil gegenüber dem fünfjährigen Programm ist auch, daß die Strukturveränderungen nicht behindert sind und dennoch auf dem Pachtmarkt keine größeren negativen Auswirkungen zu befürchten sind. Es wird sich nun zeigen, ob das ein Anfang für ein langfristig angelegtes System einer Produktionsregelung sein wird, wie es in den USA schon seit längerer Zeit praktiziert wird, oder ob es im Rahmen der EG-Agrarreform mehr zu einer Extensivierung der Landwirtschaft kommt. Das eine ist in den letzten Jahren jedenfalls immer deutlicher geworden: Ohne Mengenreduzierung werden die Erzeugerpreise immer weiter zurückgehen und die Kosten der Exporterstattung ansteigen. Damit ist aber niemandem, vor allem aber nicht den Bauern gedient. Lassen Sie mich zum Schluß in diesem Zusammenhang auch noch auf die Verflechtung mit den Entwicklungsländern hinweisen. Es ist im höchsten Maße verantwortungslos, daß die Industrieländer mit ihren Überschußmengen und dann entsprechenden Exporterstattungen den Ländern der Dritten Welt die Agrarpreise vorgeben und ihnen jede Möglichkeit nehmen, auf dem Weltmarkt zu bestehen. Ich möchte unserem Bundesminister Ignaz Kiechle für die positiven Verhandlungsergebnisse recht herzlich danken und die Bundesregierung auffordern, den begonnenen Weg der Marktentlastung auch für die Betriebe, die hier nicht angesprochen sind, konsequent weiterzugehen. Dem Gesetz werden wir zustimmen. Jan Oostergetelo (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92 ist einmal mehr ein Zeichen der Hilflosigkeit. Die katastrophale Lage auf den Agrarmärkten zwingt zum Handeln. Die Bundesregierung jedoch doktert herum, ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Sicher, lieber heute als morgen muß etwas gegen die Überproduktion getan werden. Wir zweifeln allerdings daran, ob die Flächenstillegung allein der richtige Weg ist. Um den Produktionszuwachs auf ± Null zu halten, müßten jährlich rund 2,6 Prozent der Getreidefläche — und das permanent — zusätzlich stillgelegt werden. Die Reform der EG-Agrarpolitik kann nach jahrzehntelangen vergeblichen Bemühungen nicht mehr aufgeschoben werden. Nur eine Bündelung geeigneter Maßnahmen kommt hierfür in Frage. Ein Allheilmittel gibt es nicht. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2977* Wieder einmal müssen wir befürchten, daß vor allem deutsche Landwirte fleißig Flächen stillegen. Dieses Sonderprogramm muß jetzt zwar in allen EG-Ländern angeboten werden; da der zuständige Bundesminister aber keine EG-einheitliche Prämiengewährung in Brüssel durchgesetzt hat, wird die ungleichgewichtige Teilnahme an diesem Programm bestehen bleiben. Die Überschüsse bei Getreide werden weiter steigen, die Getreidepreise bleiben niedrig oder geben weiter nach. Die vom BML vorgesehene Prämiengestaltung zuzüglich der Rückerstattung der Mitverantwortungsabgabe verspricht relativ hohe Beträge pro Hektar, so daß bestimmt viele deutsche Getreideerzeuger mitmachen werden. Und wieder gehen wertvolle Marktanteile zugunsten anderer EG-Partner verloren! Eine Erzeugerpreissteigerung durch Mengenrückführung, wie sie die Regierung erhofft und — verständlicherweise — die Landwirte erwarten, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich alle EG-Partner konsequent und gleichgewichtig an Programmen zur Mengenrückführung beteiligen. Die Produktion muß an den innergemeinschaftlichen Verbrauch angepaßt werden. Nur dann kann der EG-Markt wieder ins Gleichgewicht kommen, nur dann können entsprechende Preise erzielt werden! Unerläßliche Rahmenbedingung für das Funktionieren des vom Bundeslandwirtschaftsminister favorisierten Modells wäre ein hoher Außenschutz für den EG-Markt, der in den GATT-Verhandlungen erst einmal durchgesetzt werden müßte. Einheitliche Prämien hat er bisher nicht durchgesetzt. Ob er für die GATT-Verhandlungen mehr Durchsetzungsvermögen haben wird, darf man wohl anzweifeln. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Solange vorwiegend die deutschen Landwirte Mengenrückführung betreiben, geschieht das voll zu ihren Lasten. Frankreich denkt nicht daran, seine Getreideproduktion zu drosseln. Die Politik des Bundeslandwirtschaftsministers ist Stückwerk. Zunächst hat er die Quotenregelung bei Milch propagiert. Wohin das führt, zeigen die permanenten Kürzungen, die uns auch jetzt wieder bevorstehen. Dann hat er propagandistisch auf nachwachsende Rohstoffe gesetzt, bisher auch mit wenig Erfolg. Jetzt setzt er einseitig auf Flächenstillegung und eine aktive Preispolitik. Weiterhin sehe ich strukturpolitische Gefahren: Die Prämien und die Rückerstattung der Mitverantwortungsabgabe zusammen bieten vor allem flächenstarken Betrieben mit hohem Anteil an Getreidevermarktung Anreize zur Flächenstillegung. Diese Betriebe liegen vor allem in Nord- und Ostdeutschland. Die schon jetzt großen beschäftigungspolitischen Probleme in den Agrarstandorten der neuen Länder werden drastisch zunehmen. Dabei werden besonders dort Initiativen benötigt, die Arbeitsplätze erhalten oder schaffen — und nicht überflüssig machen! Für strukturschwache Räume bedeutet ein Anreiz zur Flächenstillegung geradezu eine Bedrohung. Sicher, auf brachliegenden Flächen können keine Überschüsse produziert werden, aber was sollen die Menschen tun, die vorher dort gearbeitet haben? Entweder wirtschaften sie auf den verbleibenden Äckern um so intensiver — mit allen umweltschädlichen Folgen —, oder sie sind schlicht arbeitslos. Deshalb schließe ich mich den Bedenken des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministers Matthiesen an, der — ich zitiere — „arge Zweifel am Sinn eines Agrarkonzepts hat, das in der Bundesrepublik stillgelegte landwirtschaftliche Modellregionen schafft, in denen keine Landwirte mehr wohnen und arbeiten". Die Politik der Flächenstillegung hat deshalb auch nicht zu unterschätzende psychologische Folgen. Noch ein Einwand gegen den Gesetzentwurf: Wo bleibt die Kontrolle der Substituteeinfuhr? Wer verhindert, daß eine reduzierte Getreideproduktion im Inland nicht automatisch durch vermehrten Import von Substituten kompensiert wird — womöglich auf Kosten der Länder in der Dritten Welt? Dort verhungern die Menschen, während wir ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse für wenig Geld erwerben und an unser Vieh verfüttern. Solange der Schlund der Substituteinfuhren noch offen ist, erscheint mir jede Mengenrückführung im Inland wirkungslos. Nebenbei bemerkt: Ich halte die Kostenkalkulation der Regierungsparteien für gewagt: Woher nehmen sie die Sicherheit, von 350 000 ha stillgelegter Fläche auszugehen? Wie schnell können hier zig Hektar hinzukommen, und die nationalen Aufwendungen schnellen in die Höhe! Und das beim nahezu täglich von Mitgliedern dieser Regierung lauthals angekündigten Subventionsabbau! Allein diese Argumente bestätigen, daß wir mit unserer Forderung „Extensivierung vor Flächenstillegung" richtig liegen. Im Interesse der Menschen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten, aber auch derer, die dort Erholung suchen, und im Interesse der Umwelt ist die nötige Produktionsrückführung vor allem in der Fläche vorzunehmen, durch Extensivierung und in gewissem Umfang durch den Anbau von Nichtlebensmitteln und Umwidmungen aller Art, z. B. für Aufforstungen oder Freizeit- und Erholungsflächen. Ich will diese Forderung an Hand eines hoffentlich überzeugenden Beispiels für alle nachvollziehbar machen: Die Mutterkuhhaltung ist eine — inzwischen zunehmend verbreitete — Form extensiver Viehhaltung. Im Vergleich zur Flächenstillegung leistet sie unvergleichlich mehr für den Erhalt des ländlichen Raumes bei gleichzeitiger Rückführung der Erzeugung. Nehmen wir zunächst den offensichtlichsten Aspekt der Landschaftsgestaltung. Sagen Sie selbst, was ansprechender ist: eine brachliegende Fläche, auf der im Verlauf der „Selbstbegrünung" Unkraut wuchert, oder der Anblick einer Grünfläche, auf der sich (glückliche) Kühe samt Nachwuchs tummeln? Auch die beschäftigungspolitische Seite klingt nicht schlecht: Bei Förderung der Mutterkuhhaltung bleibt der Landwirt weiterhin Landwirt: Er muß die Mutterkuhherde managen und ihre „Erzeugnisse" — Kalb und Kuh — gewinnbringend vermarkten. Er bleibt also weiterhin als Landwirt gefordert, was bei stillgelegten Flächen nicht der Fall ist. Selbst das Abweidenlassen derselben durch Schafe ist bereits „prämienschädlich". 2978* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 Weiterhin werden durch Mutterkuhhaltung keine Überschüsse erzeugt: Das Kalb verbraucht die Milch der Kuh, die so den Markt nicht belastet, und pro Hektar wird wesentlich weniger Fleisch produziert. Ich weiß natürlich auch, daß davon nicht alle Bauern, die heute auf diesen Flächen intensiv wirtschaften, weiter existieren können. Ein Wechsel in der Struktur wird nicht zu umgehen sein. Aber wir können es uns auch leisten, dem Mutterkuhhalter mehr Geld in Form direkter Einkommensübertragung zu geben. Denn wir sparen nicht unerhebliche Beträge bei den Marktordnungskosten ein, die wir jetzt den Bauern direkt einkommenswirksam zukommen lassen können. Letztlich freut sich auch der Verbraucher: Das Fleisch extensiv aufgezogener Rinder garantiert ihm Qualität und Gesundheit. Die Tierschützer sind zufrieden, da die Tiere artgerecht gehalten werden. Auch die Umwelt profitiert: Ein geschlossener Kreislauf, bei dem auf zusätzlichen Energie- und Stickstoffimport verzichtet werden kann, belastet weder Boden noch Grundwasser, da Dauergrünland Voraussetzung ist. Ich habe das jetzt sehr gedrängt dargestellt. Die Vorteile der Extensivierung liegen auf der Hand. Wir wollen doch auch in Zukunft einen lebendigen, vielfältigen ländlichen Raum und Landwirte, die darin befriedigende Arbeit finden. Sie werden sich zunehmend ihrer Doppelrolle als Produzent und Erbringer ökologischer Dienste bewußt. Die gesamtgesellschaftlichen Anforderungen und nicht zuletzt die Marktentwicklung verlangen das zunehmend. Wir enthalten uns der Stimme. Wir können der ungleichgewichtigen Politik der Bundesregierung, die dieser Gesetzentwurf manifestiert, nicht zustimmen. Wir wollen allerdings auch den Landwirten nicht die Segnungen vorenthalten, zumal in einer Zeit, in der aufgrund einer verfehlten Agrarpolitik der Bundesregierung die landwirtschaftlichen Einkommen um 25 Prozent zurückgehen. Nein, diese Politik hat keine Perspektive! Wir haben unsere Auffassung hierzu in einem Entschließungsantrag zusätzlich aufgezeigt, für den ich um Zustimmung bitte. Damit unterstützen wir zugleich die dringend erforderliche Reform der EG-Agrarpolitik. Ulrich Heinrich (FDP): Das Gesetz zur einjährigen Flächenstillegung hat die Mengenbegrenzung zum Ziel. Es muß vor dem Hintergrund der ständig steigenden Überschüsse und immer mehr unter Druck geratenden Preissituation auf den Agrarmärkten gesehen werden. Mit der Verabschiedung und Umsetzung dieses Gesetzes können mit Sicherheit nicht alle Probleme auf den Agrarmärkten auf einen Schlag gelöst werden. Es ist jedoch ein redlicher Versuch, der unser aller Unterstützung verdient. Wir sitzen in der EG inzwischen auf einem Getreideberg von etwa 20 Millionen Tonnen. Davon werden alleine in der Bundesrepublik 9,3 Millionen Tonnen gelagert, was einem Anteil von 46 Prozent entspricht. Die Lagerkapazitäten sind erschöpft und das preisstabilisierende Instrument der Intervention in Gefahr. Von einem weiteren drastischen Anstieg der Lagerbestände ist auszugehen. Rechnet man nämlich für dieses Jahr — bei einer durchschnittlichen Ernte — in der EG mit einer Getreidemenge von etwa 175 Millionen Tonnen (davon elf Millionen Tonnen in den neuen Bundesländern), so steht dem nur ein Verbrauch von etwa 141 Millionen Tonnen gegenüber (davon acht Millionen Tonnen in den neuen Bundesländern).Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit schnellgreifender Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse. Ein gangbarer Weg, um durch Extensivierungsmaßnahmen zu deutlichen, mit der Flächenstillegung vergleichbaren Produktionssenkungen zu kommen, gibt es noch nicht. Die unterschiedlichsten Modelle führen alle nur zu einer prozentual nicht ausreichenden Rückführung der Produktion. Selbst ein so ausgereiftes Modell wie das Kulturlandschaftsprogramm in Baden-Württemberg kann nur zu einer Produktionssenkung von maximal ca. zwei Prozent führen. Der in der Gemeinschaft inzwischen angehäufte Getreideberg verursacht jährliche Kosten von etwa zehn bis zwölf Milliarden DM. Und das, obwohl allein im Wirtschaftsjahr 1989/90 in der EG mit dem fünfjährigen Flächenstillegungsprogramm etwa 430 000 ha aus der Produktion genommen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich daran mit rund 57 000 ha. Im vergangenen Jahr stieg die stillgelegte Fläche in den alten Bundesländern auf rund 90 000 ha, im Beitrittsgebiet sogar auf 600 000 ha. Der Anteil der stillgelegten Fläche an der Ackerfläche stieg damit im gesamten Bundesgebiet auf 7,6 Prozent. Mit dieser großen Resonanz auf das Flächenstillegungsprogramm können wir uns im EG-Vergleich mehr als nur sehen lassen. Es zeigt sich aber auch deutlich, daß das fünfjährige Stillegungsprogramm für unsere EG-Nachbarn, vor allem für die Franzosen und Engländer, nicht attraktiv genug ausgestaltet wurde. So beteiligten sich diese beiden großen Agrarländer im Wirtschaftsjahr 1989/90 nur mit zusammen rund 90 000 ha an der Flächenstillegung. Bei den EG-Preisverhandlungen ist es nun das erste Mal auf dem Getreidesektor gelungen, einen betriebsbezogenen Zusammenhang zwischen produzierter Menge und Preis herzustellen. Wir bedienen uns dabei des Instruments der Mitverantwortungsabgabe (MVA), indem sie auf fünf Prozent erhöht wird. Die Entrichtung dieser MVA entfällt für einen Betrieb erst, wenn er sich mit mindestens 15 Prozent seiner Marktordnungsfläche an einem einjährigen Flächenstillegungsprogramm beteiligt. Diese grundlegende Richtungsänderung im Bemühen um eine spürbare Mengenbegrenzung innerhalb der Gemeinschaft wird von mir ausdrücklich begrüßt und wird zu einer stärkeren Beteiligung unserer EG-Nachbarstaaten an der Flächenstillegung führen. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieses Programm, wenn es von den Landwirten entsprechend angenommen wird, kann auch einen Beitrag zur Preisstabilisierung auf dem Getreidemarkt leisten. Bei der einjährigen Flächenstillegung wird es nicht bleiben. Sie ist ein Einstieg in weitere Jahresprogramme. Diese klare Perspektive sollen und müssen wir unseren Landwirten geben. Die Flächenstillegung als Instrument zur Beseitigung von Überschüssen ist meines Erachtens noch so lange erforderlich, bis es uns gelingt, unseren Landwirten wirkliche Produktionsalternativen im „non food"-Bereich anzubieten. In vielen Bereichen, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1991 2979* insbesondere der nachwachsenden Rohstoffe, gibt es hier hoffnungsvolle Ansätze. Was aber soll nun mit dem Programm der fünfjährigen Flächenstillegung geschehen? Ich bin der Auffassung, sie sollte in naher Zukunft in eine noch längerfristigere Flächenstillegung umgewandelt werden. Hierbei sollten in erster Linie Grenzertragsböden aus der Produktion genommen werden und für Forst-, für landschaftsgestaltende, vor allem aber für Umweltschutzmaßnahmen zum Beispiel in Feucht- und Trockenbiotopen Verwendung finden. Diese Flächen sind dann allerdings mit einer geringeren Beihilfe zu versehen. Die einjährige Flächenstillegung ist aber auch aus umweltpolitischer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Flächen dürfen nicht gedüngt werden, weder organisch noch anorganisch, und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewendet werden. Im weiteren sind Meliorationsmaßnahmen untersagt, und Grünland darf auch nicht in Ackerland umgewandelt werden, um es dann anschließend stillzulegen. Die Flächen sind zu begrünen und dienen somit zur Auflockerung und Streckung unserer ohnehin zu engen Fruchtfolgen. Negative Begleiterscheinungen des laufenden fünfjährigen Programmes werden mit dem neuaufgelegten Programm zudem vermieden. Es kommt nämlich nicht zur bisher zu beobachtenden Störung des Pachtmarktes durch Stillegung ganzer Betriebe. Neben diesen willkommenen Begleiterscheinungen dient dieses Programm aber in erster Linie der Reduzierung der nicht mehr finanzierbaren Überschüsse und der damit einhergehenden Exportsubventionen. Der sicherlich berechtigte Stein des Anstoßes und der Kritik bei den laufenden GATT-Verhandlungen dürfte damit ein entscheidendes Stück weggerückt werden. Nicht aus den Augen verlieren dürfen wir aber die Entwicklung der Getreidesubstitute. Mengen, die wir auf dem Getreidesektor reduzieren, dürfen nicht mit Substituten aufgefüllt werden. Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Im Gesetz über die Forderung einer einjährigen Flächenstillegung werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die als Folge einer EG-Ratsverordnung notwendig geworden sind. Sie sind damit auch Ausdruck agrarpolitischer Leitlinien der EG, die gegenwärtig vorrangig darin gesehen werden, das seit 1958 bestehende agrarpolitische Leitbild zu erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt ist das vorliegende Gesetz eine notwendige Schlußfolgerung. Meine prinzipielle Kritik orientiert sich deshalb nicht an der unmittelbaren Gesetzesvorlage, sondern am Grundanliegen. Erstens weiß ich natürlich auch, daß Ernährungsprobleme der Menschheit nicht allein mit Nahrungsmittelexporten gelöst werden können, sondern vor allem durch Lösungen vor Ort, d. h. durch die betroffenen Menschen selbst. Trotzdem erscheint es widersinnig, wenn in der gesamten EG Milliardenbeträge und in der Bundesrepublik 84 Millionen allein 1992 für die vorliegenden Gesetzesmaßnahmen aus Haushaltsmitteln ausgegeben werden sollen, um Nahrungsmittelproduktionen zu begrenzen. Es geht dabei nicht darum, daß ich vielleicht den Bauern die Einnahmen aus dieser Gesetzesvorlage nicht gönne, ganz im Gegenteil. Es ist ohnehin mehr eine Berufung als nur ein Beruf, in der Landwirtschaft zu arbeiten. Das ist gut so, weil auch ich der Meinung bin, daß man Landwirtschaft ohne innerer Beziehung zu Boden, Pflanze und Tier nicht betreiben kann oder nicht betreiben sollte, aber sie wird nicht ausreichend honoriert und anerkannt. Rein betriebswirtschaftlich bedeutet deshalb dieses Gesetz eine Lösungsmöglichkeit, Preise zu halten und Einkommen zu sichern. Als Betriebswirtschaftler sage ich auch, es rechnet sich vor allem für Betriebe mit hohem Marktanteil an Getreide durch die Rückerstattung der 5%igen Mitverantwortungsgabe, auch wenn mit einem Einjahresprogramm kaum Einsparungen bei fixen Kosten erreicht werden können, und deshalb die Staffelung der Stillegungsprämien für größere Betriebe diskriminierend wirkt. Hier wird erneut ein untauglicher Versuch angestellt, politische Forderungen mit betriebswirtschaftlichen Erwägungen zu begründen. Wenn schon dieses Gesetz, dann wäre es eine Möglichkeit gewesen, „good will" zu zeigen, um den Strukturwandel positiv zu begleiten. Das hätte mich auch zu einer anderen Haltung zu diesem Gesetz bewogen. Zweitens. Flächenstillegung wird immer wieder als ökologische Maßnahme gepriesen. Natürlich stimmt es, daß auf stillgelegten Flächen keine Chemikalien ausgebracht werden. Das hat jedoch nicht dazu geführt, den Einsatz insgesamt zu verringern. Die Erfahrungen zeigen, daß Flächenstillegungen einerseits Intensivierung auf anderen Flächen bewirkt haben. Dafür sind nicht zuletzt die Prämien aus der Stillegung verwandt worden. Wenn schon Mengenbegrenzungen in der Produktion, dann über allgemeine Extensivierung. Das ist ökologisch sinnvoller und könnte außerdem noch ein Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sein. Lassen Sie mich deshalb als Punkt 3 der Kritik anbringen: 15 % Flächenstillegung bedeuten auch Verlust von Arbeitsplätzen, und zwar stärker in den fünf neuen Ländern als in den alten Ländern. Ich rechne mit 10 000 Arbeitsplätzen allein in den fünf neuen Ländern durch diese gesetzliche Regelung. Insgesamt halte ich also den begangenen Weg für untauglich und dringend reformbedürftig in der gesamten EG, nicht nur in Deutschland, zumal ohnehin zweifelhaft ist, ob sich alle Länder in der EG so diszipliniert daran halten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kompromisse in aller Stille ausgehandelt, die dreiwöchigen Verhandlungen zur Abwendung dieses Konflikts wurden in aller Stille geführt. Im zuständigen Bundestagsausschuß hatten sich die Parteien noch am Mittwoch dieser Woche nicht einigen können. — So tickerte es, gewiß nicht nur zu meiner Überraschung, gestern am späten Nachmittag über dpa.

    (Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Sie müssen in den Ausschuß kommen, dann kriegen Sie das mit!)




    Petra Bläss
    Für mich als Neuparlamentarierin fürwahr eine gründliche Lektion in Sachen parlamentarischer Demokratie.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Finden Sie es denn schlecht, wenn ein Kompromiß zustande kommt?)

    Einmal mehr zeigt sich, wo hier die eigentliche Politik gemacht wird, nämlich hinter den Kulissen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Ist das hier hinter den Kulissen? Ist der Bundestag hinter den Kulissen?)

    Was hier als demokratisches Verfahren deklariert wird, meine Damen und Herren, ist eine Farce. Da haben wir im zuständigen Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung stundenlang debattiert, bekamen von den Regierungsvertretern die unzähligen Paragraphen des Gesetzentwurfs haarklein erläutert, dann die 166 Seiten umfassenden Änderungsvorschläge der Koalition vor die Nase gesetzt, und die Änderungsanträge der Opposition einschließlich des von der SPD eingebrachten Rentenvorschaltgesetzes wurden von seiten der Koalition rasch vom Tisch gefegt, ohne auch nur den Versuch des Bedenkens dieser Vorschläge erkennen zu lassen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sie waren doch weitestgehend gar nicht da, Frau Kollegin!)

    — Ich war dabei. — Schließlich gab es dann die stundenlange Abstimmungsmaschinerie, bei der in der Tat der Gedanke nahelag: Das letztlich Entscheidende war nicht der Inhalt des zur Debatte Stehenden, sondern die Frage, von wem es kam.

    (Dr. Alexander Warrikoff [CDU/CSU]: Kommen Sie mal zur Sache, und lassen Sie die pauschalen Anschuldigungen!)

    Dieses Schauspiel wurde also bis zur letzten Minute bespielt.
    Nun liegen in aller Stille buchstäblich in letzter Minute ausgehandelte Vorschläge auf dem Tisch.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Was heißt „in aller Stille"? Sie reden doch darüber! Bei uns funktioniert die Demokratie!)

    Im Klartext heißt das: Von den tatsächlichen Regelungen, die dann gelten sollen, stimmen wir heute weitgehend auf Basis des Kommentars und nicht auf Basis der ursprünglichen Gesetzesvorlage ab, denn wer konnte sich schon detailliert durch den seit gestern abend — ich wiederhole: gestern abend — auf dem Tisch liegenden Paragraphendschungel durchboxen?

    (Dr. Alexander Warrikoff [CDU/CSU]: Hätten Sie das Gesetz verzögert?)

    Ein solches Schauspiel in Sachen Demokratie, wie ich es geschildert habe, wäre zum Lachen, wenn es nicht um Interessen, ja um das Schicksal von Millionen Menschen ginge.
    Fest steht eines: Die in den Verhandlungen hinter den Kulissen errungenen Kompromisse stellen im Vergleich zu den Vorstellungen der Regierungskoalition über die Art und Weise der Herstellung eines einheitlichen Rentenrechts in Ost und West in der Tat eine fundamentale Verbesserung dar.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich denke, dieser Fakt ist nicht zu leugnen, wenngleich sich mir sofort die Frage stellt, weshalb bis zuletzt mit anderen Karten gespielt wurde. Gestatten Sie mir die Anmerkung: Vielleicht ist das meiner neuen Erfahrung hier im Bundestag geschuldet, daß ich mich über diesen Zustand so sehr wundere.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)

    Noch eines ist Fakt. Die Tatsache, daß kurz vor Ultimo nun doch solche Bastionen gefallen sind, die bis dato zur Tabuzone erklärt worden waren, wie die längere Zahlung von Sozialzuschlägen, die Entschärfung der Kappung von Rentenbezügen bei Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sowie die Bereitschaft, über ein neues rentenpolitisches Konzept nachzudenken, das eine eigenständigere — ich merke an: nicht etwa eigenständige — Sicherung der Frau ermöglicht, ist ganz gewiß nur darauf zurückzuführen, daß es massiven Protest von Tausenden betroffenen älteren Bürgerinnen und Bürgern aus den neuen Bundesländern gab, selbst die in den Anhörungen im Ausschuß aufgetretenen Sachverständigen durch die Bank ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken über die vorgesehene Kappung von Rentenansprüchen äußerten und die Opposition während der gesamten Phase der parlamentarischen Beratungen an ihren Forderungen und ihrer fundamentalen Kritik hartnäckig festhielt.
    Trotz der Verbesserungen bleibt eine willkürliche Begrenzung der Bezüge in den Sonder- und Zusatzsystemen auf jetzt 2 010 DM beziehungsweise 800 DM, es bleibt eine Begrenzung des anrechenbaren Einkommens auf das 1,8fache des Durchschnitts, und das trifft eben auch und gerade eindeutig beitragsbelegte Einkommen der freiwilligen Zusatzversicherungen. Das sind für uns unannehmbare Kappungen. Sicher wäre es bei der Staatssicherheitsversorgung ein Weg gewesen, bestimmte Zuschläge außer acht zu lassen. Die SPD hatte mit ihrem Änderungsantrag im Ausschuß, der ein fiktives Einkommen, nämlich das nach Qualifikationsstufen gestaffelte Einkommen aus dem Bereich staatlicher Verwaltung und gesellschaftlicher Organisationen, vorsah, einen recht brauchbaren Vorschlag. Wenn aus den anderen Systemen einige wenige mit sogenannten Extrembeträgen existieren, dann ist das halt die logische Konsequenz aus hochdotierten Tätigkeiten auch international anerkannter Wissenschaftler, Ärzte und Künstler.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)

    In der DDR gab es keine Möglichkeit, sich zusätzlich privat zu versichern.
    Ist das alles so unvereinbar mit enormen Rentenbezügen aus beamtlichen und privaten Systemen in der alten Bundesrepublik? Meines Wissens sind da doch 6 000 bis 10 000 DM monatlich kein Einzelfall.
    Zusammenfassend kann zu den neuerlichen Verrenkungen nur gesagt werden: Sie setzen Willkür fort, und sie verquicken Sozial- und Strafrecht.



    Petra Bläss
    Aus meiner Kenntnis der Stimmungslage unter weiten Kreisen der Betroffenen kann ich Ihnen versichern: Die Verfassungsklage ist auch nach dieser Lösung gewiß.
    Es scheint den Regierenden zwar klargeworden zu sein, daß die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern die Kappung ihrer Rentenansprüche nicht so einfach hinnehmen. Wir können uns aber des Eindrucks nicht erwehren, daß jetzt voll auf Entsolidarisierung gesetzt wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)

    Noch vor einer Woche reagierte im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ein Regierungsvertreter, der Herr Parlamentarische Staatsskretär Günther, auf den Brief der Sozialminister der neuen Bundesländer angesprochen, mit den Worten, daß ihm diese Aktion befremdlich vorkäme,

    (Horst Günther [Duisburg] [CDU/CSU]: So ist es!)

    da ihm derartige Protestmeinungen aus den neuen Bundesländern nicht bekannt seien.
    War das Ignoranz solcher Briefe, oder kamen diese nicht bis in seinen Elfenbeinturm hoch? Wir übergaben letzte Woche dem Ausschuß Hunderte von Unterschriften der Brandenburgischen Rentnerinitiative gegen die Beschneidung von Rentenansprüchen.
    Heute möchte ich Ihnen, Herr Blüm, mehr als 1 000 Protestunterschriften überbringen,

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)

    und ich möchte Sie darüber informieren, daß für kommenden Montag elf Verbände und Organisationen zu einer Protestkundgebung in den Lustgarten in Berlin aufgerufen haben.

    (Horst Günther [Duisburg] [CDU/CSU]: Das ist aber nicht die Bevölkerung! Das sind alles Betroffene! Die Bevölkerung, das sind andere!)

    Ich fürchte, ich werde dort verkünden müssen, daß hier im Parlament all das abgeschmettert wurde, was in Ruhe mittelfristig zu einer vernünftigen Lösung geführt hätte. So wurde im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung dank der gesicherten Mehrheitsverhältnisse unser Änderungsantrag abgelehnt. Dieser zielte darauf ab, für die nach DDR-Recht gewährten Bestandsrenten und erworbenen Anwartschaften einen zeitlich unbegrenzten Vertrauensschutz zu sichern und erst die nach Inkrafttreten bundesdeutschen Rechts erworbenen Ansprüche nach diesem zu behandeln. Das hätte freilich eine grundlegende Umgestaltung des Renten-Überleitungsgesetzes bedeutet, die nicht vor Januar 1993 hätte wirksam werden können. Doch eben dieses längere Nebeneinanderbestehen von verschiedenem Recht hätte die Chance geboten, fortschrittliche Elemente beider Rentensysteme miteinander zu verbinden. Da ich mir des Vorwurfs, eine solche Rosinenpickerei sei nicht finanzierbar, schon gewiß bin, lassen Sie mich darauf hinweisen, daß beispielsweise eine Mindestsicherung sehr wohl finanzierbar ist; denn Gelder würden überwiegend nur verlagert.
    Für die Mindestabsicherung älterer Bürgerinnen und Bürger würden nicht die Kassen der Sozialhilfe oder unterhaltspflichtige Personen aufkommen müssen, sondern der Bund würde diese Mittel in die Rentenkassen fließen lassen, und damit würde Hunderttausenden der entwürdigende Gang zum Sozialamt erspart bleiben.
    Da die Mindestregelung für Renten in der DDR hier in letzter Zeit häufig ins Lächerliche gezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle ein paar Klarstellungen zum tatsächlichen Sachverhalt in diesem Recht machen.
    Immerhin wurde in der ersten Lesung der Betrag von 330 bzw. 320 DM von den Herren der CDU/CSU gleich viermal in die Debatte geworfen;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da waren auch Damen dabei! — Gerd Andres [SPD]: Nein!)

    bezeichnenderweise jedesmal, wenn Frauen für Frauen plädierten. Frau Mascher hatte einmal und ich gleich zweimal die „Ehre" solcher Zwischenrufe.

    (Horst Günther [Duisburg] [CDU/CSU]: Zwischenrufe sind parlamentarischer Brauch!)

    Um es vorwegzunehmen: Kein Abgeordneter aus den neuen Bundesländern würde solche Minirenten verteidigen wollen. Es wäre aber der Sache dienlicher, wenn die Herren Abgeordneten geprüft hätten, was für diese Mindestrentnerinnen und -rentner nach diesem neuen Gesetzentwurf künftig herauskommt.
    Erstens. Einen Mindestbetrag von 340 DM erhielten Frauen mit 15 Versicherungsjahren. Nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf würden diese Frauen nur ganze 297 DM — gerechnet zum Durchschnittsverdienst — als Rentenanspruch haben.
    Zweitens. Eine Frau mit fünf Kindern hat eine Mindestrente von 330 DM gehabt, so Herr Geißler am 26. April. Das stimmt. Das sind Frauen, die keine Anwartschaft aus eigener Versicherung hatten. Herr Geißler hat aber übersehen, daß solche Frauen nach bundesdeutschem Recht künftig ganze 98 DM Rentenanspruch haben sollen. Beide Tatsachen sind Ursachen für die weibliche Altersarmut in den alten Bundesländern.
    Drittens. Die Mindestrente von 330 DM erhielten auch Menschen mit Behinderung ab vollendetem 18. Lebensjahr, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, die also keine Versicherungszeiten erbringen können. Künftig erhalten diese Personen gar keine Rente mehr. Auch deshalb sind wir dafür, in einem künftigen Rentensystem das Versicherungsprinzip mit dem Rechtsanspruch auf soziale Grundsicherung zu verbinden.
    Meine Damen und Herren, wir können vor allem aus den erwähnten Mängeln heraus den heute vorliegenden veränderten Gesetzentwurf nicht akzeptieren. Da trotz dieses Vetos hier und heute eine Variante des Renten-Überleitungsgesetzes die parlamentarische Hürde nehmen wird, appellieren wir an alle, daß diese Verabschiedung zum Anlaß genommen wird, eine dringend notwendige Vervollkommnung des bundesdeutschen Rentenrechts in Angriff zu nehmen.



    Petra Bläss
    Dazu haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, durch den die Bundesregierung beauftragt werden soll, mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen aller im Bundestag vertretenen Parteien und Bewegungen, aus Gewerkschaften und interessierten Verbänden in den nächsten zwei Jahren ein neues Rentengesetz zu erarbeiten.
    In dem nun vorliegenden gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, FDP und SPD ist zwar die Bereitschaft zu künftiger Diskussion zu erkennen, vor allem über eine verbesserte Alterssicherung der Frauen nachzudenken; doch von einer Forderung nach einer Mindestsicherung ist an keiner Stelle die Rede. Wir meinen: Es gibt noch viel zu tun, ehe davon gesprochen werden kann, daß mit der Rente eine wesentliche Grundlage für ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben im Alter gelegt werden kann.
    Ich danke Ihnen und möchte Herrn Blüm jetzt die Unterschriften übergeben.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Abg. Petra Bläss [PDS/Linke Liste] übergibt Bundesminister Dr. Norbert Blüm eine Unterschriftenliste)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächste hat die Abgeordnete Christina Schenk das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Politiker und Politikerinnen dieses Landes haben in den letzten anderthalb Jahren mit dem Adjektiv „historisch" nicht gegeizt. Aber wenn man die Dinge verfolgt, bekommt man den Eindruck, daß sich das eher auf ihre persönliche Befindlichkeit als auf die politischen Konzepte bezog, mit denen die anstehenden Probleme der deutschen Einheit angegangen werden sollen. Insbesondere in dem vorliegenden Renten-Überleitungsgesetz ist ein solcher historischer Geist zumindest von mir nicht zu entdecken.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo waren Sie bei den Beratungen?)

    Daß ein einheitliches Rentenrecht ein Erfordernis ist, bedarf keiner Begründung und auch keiner besonderen Erwähnung. Es ist immer die Frage, wie ein einheitliches Rentenrecht zustande kommt, also auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis es zustande kommt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Haben Sie mitgewirkt?)

    Eine tatsächliche Zusammenführung beider Rentensysteme, nämlich desjenigen der alten BRD und desjenigen der ehemaligen DDR, wäre der Situation angemessener gewesen. Die Einheit Deutschlands hätte ja die Chance geboten, gravierende strukturelle Defizite des lohn- und beitragsbezogenen Rentensystems zu beseitigen, Defizite, die darin bestehen, daß Altersarmut nicht verhindert wird und daß eine eigenständige Absicherung für Frauen fehlt.
    Aber wie in vielen anderen Bereichen wurde auch hier nicht auf ost-westlichen Erfahrungsaustausch gesetzt, sondern es wurde der technokratische Weg purer Überstülpung westlicher Strukturen beschritten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie hätten das einbringen können! Sie haben gefehlt!)

    Eine Auseinandersetzung um grundsätzliche Fragestellungen wurde verweigert, und zwar mit dem Verweis auf Festlegungen im Einigungsvertrag und auf die Debatte in der letzten Legislaturperiode, die der westdeutschen Rentenreform vorausgegangen war.
    Das Gesetz zur Rentenreform wurde damals zufälligerweise genau an dem Tag verabschiedet, als in Berlin die Mauer fiel. Seitdem, so heißt es dann tatsächlich in der Begründung zum Überleitungsgesetz, hätten sich keine grundlegenden neuen Gesichtspunkte ergeben. Ich finde schon überaus erstaunlich, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wie man zu einer solchen Feststellung kommen kann. Als ob die Tatsache, daß es in der DDR Mindestrenten und eine eigenständige, existenzsichernde Altersversorgung für Frauen gegeben hat, für die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung eines gemeinsamen Rentenrechts völlig unerheblich wäre!
    Daß die Übertragung des westlichen dynamischen Rentensytems auch Vorteile für die Rentnerinnen und Rentner in neuen Bundesländern bringt, ist hier schon so oft gesagt worden, daß ich es nicht wiederholen will. Mit den interfraktionellen Änderungsanträgen, die heute erstmals von den Regierungsfraktionen zusammen mit der SPD vorgelegt wurden und die erst in dieser Woche hinter verschlossen Türen ausgeheckt worden sind, werden die unmittelbarsten negativen Auswirkungen des Gesetzentwurfs etwas entschärft. So soll es den Sozialzuschlag in abgewandelter Form etwas länger geben. Der Bestandsschutz wird etwas ausgebaut. Der Bund entlastet die Länder bei den ihnen zufallenden Kosten etwas. Aber grundsätzlich hat sich an der frauenfeindlichen Konzeption des Überleitungsgesetzes nichts geändert.
    Eine prinzipielle Kritik daran: Die Überleitung des westlichen Rentenrechts wird, bedingt durch die zu erwartenden regelmäßigen Anpassungen an die Lohn- und Gehaltsentwicklung, für manche Rentner und Rentnerinnen nominelle Vorteile bringen. Gleichzeitig sind damit aber gravierende strukturelle Nachteile für die Frauen in den neuen Bundesländern verbunden. Wenn Strukturelemente des ehemaligen DDR-Rentenrechts wie Mindestrenten, Mindestbeträge, Rentenansprüche für Pflege sowie Zurechnungszeiten für Kinder zukünftig entfallen, sind das spürbare Veränderungen in der Bewertung der Arbeit von Frauen.
    Bei der Neubewertung auf der Basis der westlichen Rentenformel werden vor allem Renten aus niedrigeren Einkommen oder kürzeren Versicherungszeiten schlechtergestellt. In den östlichen Bundesländern trifft auch das fast auschließlich die Frauen, wenngleich vor allem die Frauen der späteren Generation in der Tat längere Erwerbszeiten nachweisen können als die Frauen im Westen.
    Wie das Ganze in der Zukunft aussehen wird, läßt sich schwer abschätzen. Aber der Trend ist deutlich, daß es zu einer zunehmenden Verdrängung und Mar-



    Christina Schenk
    ginalisierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt kommen wird — und das mit den entsprechenden Auswirkungen auf ihre Rentenbezüge.
    Die hauptsächlichen Gesichtspunkte möchte ich an zwei Beispielen illustrieren. Nehmen wir zwei Frauen, die 15 Jahre erwerbstätig waren und dabei unterdurchschnittlich oder auch durchschnittlich verdient haben. Nehmen wir an, daß eine von den beiden Frauen — nennen wir sie Frau Schulz — schon vor Juli 1990 Rente bezogen hat, während die andere — Frau Meier genannt — erst nach dem 1. Januar 1992 bzw. entsprechend der neuen Fassung bis zum 1. Januar 1994 in Rente geht.
    Nach dem ehemaligen DDR-Recht stünde Frau Schulz eine Mindestrente zu, die sich vor Juli 1990 auf 330 DM belaufen hat. Das war zwar kein üppiges Alterseinkommen, aber unter den gegebenen Lebensverhältnissen immerhin existenzsichernd. Das ist eine Tatsache, die immer sehr gerne vergessen oder verdrängt wird. Seitdem sind die Renten mehrmals angepaßt worden, so daß Frau Schulz zum 1. Juli 1991 inklusive Sozialzuschlag eine Rente von ca. 600 DM beziehen würde. Diesen Betrag erhält sie nun weiter, obwohl unklar bleibt, was nach dem 31. Dezember 1996 aus dem Sozialzuschlag wird.
    Für Frau Meier, die im Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis zum 1. Januar 1994 in Rente geht, würde sich nach dem SGB-Rentenrecht aktuell eine Ostrente in Höhe von 225 bis ca. 300 DM errechnen, je nachdem, ob sie unterdurchschnittlich oder durchschnittlich verdient hat. Frau Meier stünde sich damit also wesentlich schlechter als mit der bisher noch fortgeschriebenen und angepaßten Mindestrente nach dem DDR-Recht.
    In diesem Fall greift zwar in der Übergangszeit die Bestandsschutzregelung, der zufolge eine Vergleichsberechnung nach altem Recht und neuem Recht vorgenommen werden muß und der jeweils höhere Rentenzahlbetrag dann auch ausgezahlt wird. Die Differenz zwischen der aus altem — in diesem Fall: dynamisierte Mindestrente plus Sozialzuschlag — und neuem Recht errechneten Rente wird als Auffüllbetrag gewährt, der sich aber nicht erhöht und ab 1. Januar 1996 abgebaut wird. Der Sozialzuschlag wird nur noch bis Ende 1996 gezahlt. Danach gibt es in jedem Fall eine Rentensenkung, auch wenn bis dahin der eigentliche SGB-Rentenanteil dynamisiert wurde und inzwischen angestiegen sein wird.
    Derartige Aufstellungen und Zusammenstellungen haben keinen großen Unterhaltungswert. Aber es ist damit schon zu demonstrieren, was auf die Bürger und insbesondere auf die Bürgerinnen zukommt.
    Zurück zu grundsätzlichen Überlegungen. Ich beziehe mich auf die Ursprungsfassung; denn neue Berechnungen liegen seit gestern abend noch nicht vor. Die Rentenversicherungsträger haben errechnet, 90 % der Frauen stünden sich ohne die für die Übergangszeit vorgesehenen Auffüllbeträge bei der Neubewertung auf der Basis der westlichen Rentenformel schlechter als bei der Anwendung des DDR-Rentenrechts.
    Das macht, auch wenn nun zeitliche Verschiebungen durch den Änderungsantrag eintreten, eines
    deutlich: Mit der Überleitung wird die strukturelle Benachteiligung von Frauen im lohn- und beitragsbezogenen Rentenrecht grundsätzlich auf den Osten übertragen. Das ist mittlerweile auch von einer breiten Öffentlichkeit heftig kritisiert worden. Um davon abzulenken, wird eine neue Information aus derselben Quelle, also von den Rentenversicherungsträgern, nachgeschoben, die Ostfrauen kämen mittlerweile zu 90 % an das Niveau der Westfrauen heran, während das Rentennivau der Männer im Osten erst knapp oberhalb von 50 % der Männer im Westen liege. Dazu müßte dann allerdings gesagt werden, daß das durchschnittliche Rentenniveau der Arbeiterinnen im Westen bei ca. 550 DM und das der Arbeiter bei 1 434 DM liegt.
    Im Hintergrund wurden schon Stimmen laut, die monieren, daß die Frauen im Osten auf Grund ihrer wesentlich längeren Erwerbsbiographien bald schon höhere eigenständige Renten haben könnten als die Frauen im Westen. Die damit zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen erscheinen mir allerdings völlig widersinnig, da sie aus derselben Ecke kommen, in der bisher immer die sogenannte Leistungsgerechtigkeit beschworen wurde.
    Ich möchte abschließend einen weiteren Punkt erwähnen; diese Kritik geht jetzt auch an die SPD. Die Übertragung des westlichen Rentenrechts bringt auch eine Ausweitung der Ansprüche auf Witwen- und Witwerrenten. Von dieser Neuregelung werden vor allen Dingen Frauen profitieren, die kaum eigene Ansprüche erworben haben und mit gutverdienenden Männern verheiratet waren. Gleichzeitig kommen künftig auch verstärkt Männer in den Genuß einer solchen Leistung.
    Das Problem aber ist, daß hier eine Umschichtung vorgenommen wird, daß die Ausweitung abgeleiteter Ansprüche mit einer Verschlechterung bei eigenständig erworbenen Renten einhergeht. Noch viel entscheidender ist folgendes: Solange es eine abgeleitete Rente für Frauen gibt, wird das immer ein Argument gegen die eigenständige Sicherung von Frauen sein.
    Jetzt hätte es die Chance gegeben, gerade in dieser Richtung etwas zu tun, nicht die abgeleitete Witwenrente zu übertragen, sondern dem Osten die eigenständige Sicherung der Frauen beizubehalten und auf den Westen zu übertragen. Dies hätte konsequenterweise einen schrittweisen Abbau der Witwenrenten nach sich gezogen. Aber warum sollten Frauen einer vom Mann abgeleiteten Rente nachtrauern, wenn sie auf eigenen Füßen stehen könnten?
    Mit dem Renten-Überleitungsgesetz sind wir also, wie ich denke, ganz eindeutig, rückwärts — statt vorwärts gegangen.

    (Horst Günther [Duisburg] [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)

    Zum Schluß möchte ich noch eine Bemerkung zum Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE machen. Bei der Ausarbeitung dieses Ent-



    Christina Schenk
    schließungsantrages lag der Änderungsantrag der CDU/CSU, SPD und FDP noch nicht vor.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sie stimmen also zu?)

    Wir möchten nun die Punkte I.5. und I.6. auf den Seiten 5 bis 7 unseres Antrages zurücknehmen, da sie
    durch die jetzt erfolgten Diskussionen überholt sind.
    Danke.

    (Beifall beim Bündnis 90/GRÜNE und der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Julius Louven [CDU/CSU]: Wenigstens eine Einsicht!)