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    Plenarprotokoll 12/32 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1991 Inhalt: Nachträgliche Überweisungen von Gesetzentwürfen an weitere Ausschüsse 2493 A Überweisungen von Vorlagen an Ausschüsse 2493 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Peter Götz, Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Wohnen im Alter — Förderung der Selbständigkeit in der Gemeinschaft (Drucksache 12/434) Peter Götz CDU/CSU 2493 B Dieter Maaß (Herne) SPD 2495 A Lisa Peters FDP 2496 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 2497 D Dr. Walter Hitschler FDP 2498 B, 2501 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 2498 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 2499 C Gabriele Iwersen SPD 2500 A Erika Reinhardt CDU/CSU 2502 B Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 2503 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Ausschusses Treuhandanstalt (Drucksache 12/433) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entschuldung der Treuhandunternehmen (Drucksache 12/615) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt (Drucksache 12/618) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Norbert Formanski, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entschuldung der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/614) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Den Aufbau in den neuen Ländern vorantreiben — Investitionen fördern — Umwelt sanieren — Verwaltungskraft stärken (Drucksache 12/670) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg), Brigitte Adler, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Arbeit durch mehr Umweltschutz in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/676) g) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reorganisation und Verwertung des ehemaligen volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) (Drucksache 12/552) h) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (Drucksache 12/613) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1991 Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sicherung von Arbeitsverhältnissen für eine Übergangszeit in den neuen Ländern (Drucksache 12/725) Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude), Helmut Esters, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksache 12/726) Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Dr. KlausDieter Feige, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Sanierung und Reorganisation des Treuhandvermögens (Treuhandgesetz) (Drucksache 12/735) Wolfgang Thierse SPD 2505 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 2507 D Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 2509 B Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste 2510 B, 2512 C Horst Gibtner CDU/CSU 2512 B Paul K. Friedhoff FDP 2512 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 2514 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 2515 A Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 2516 B Dr. Christian Neuling CDU/CSU . 2519 A, 2521 C Wolfgang Roth SPD 2521 A Hinrich Kuessner SPD 2521 D Ulrich Petzold CDU/CSU 2523 C Dr. Jürgen Starnick FDP 2524 C Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste 2524 D Franz Müntefering SPD 2526 A Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU 2526 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 2527 B Rolf Rau CDU/CSU 2528 A Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 2529 B Dr. Konrad Elmer SPD 2530 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Wünschen hinsichtlich einer Erhöhung der Rundfunkgebühren und der Erweiterung der Werbezeiten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 2530 D Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU 2531 D Margot von Renesse SPD 2532 D Wilfried Seibel CDU/CSU 2534 A Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste 2535 A Franz Heinrich Krey CDU/CSU 2535 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 2536 C Gerhart Rudolf Baum FDP 2537 B Dr. Eberhard Brecht SPD 2538 A Dr. Bernd Protzner CDU/CSU 2538 D Wolfgang Clement, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 2539 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 2541 D Dr. Peter Glotz SPD 2542 D Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 2543 C Nächste Sitzung 2544 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2545* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2545* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1991 2493 32. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 06. 91 Becker-Inglau, Ingrid SPD 14. 06. 91 Daubertshäuser, Klaus SPD 14. 06. 91 Duve, Freimut SPD 14. 06. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 14. 06. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 14. 06. 91 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 14. 06. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 90/ 14. 06. 91 GRÜNE Gansel, Norbert SPD 14. 06. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 14. 06. 91 Glos, Michael CDU/CSU 14. 06. 91 Grünbeck, Josef FDP 14. 06. 91 Dr. Haussmann, Helmut FDP 14. 06. 91 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 14. 06. 91 Ibrügger, Lothar SPD 14. 06. 91 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 14. 06. 91 Jaunich, Horst SPD 14. 06. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 14. 06. 91 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 14. 06. 91 Jungmann (Wittmoldt), SPD 14. 06. 91 Horst Kastning, Ernst SPD 14. 06. 91 Keller, Peter CDU/CSU 14. 06. 91 Dr. Kolb, Heinrich FDP 14. 06. 91 Leonhard Kolbe, Regina SPD 14. 06. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CDU 14. 06. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 14. 06. 91 Günther Dr. Küster, Uwe SPD 14. 06. 91 Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 14. 06. 91 Lowack, Ortwin fraktionslos 14. 06. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 14. 06. 91 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 06. 91 Gerhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 06. 91* Müller (Völklingen), Jutta SPD 14. 06. 91 Müller (Wadern), CDU/CSU 14. 06. 91 Hans-Werner Neumann (Gotha), SPD 14. 06. 91 Gerhard Pfuhl, Albert SPD 14. 06. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 06. 91 Susanne Reichenbach, Klaus CDU/CSU 14. 06. 91 Reschke, Otto SPD 14. 06. 91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 14. 06. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 06. 91* Schmalz-Jacobsen, FDP 14. 06. 91 Cornelia Schmidt (Nürnberg), SPD 14. 06. 91 Renate Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 14. 06. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 14. 06. 91 Gmünd), Dieter Dr. Sonntag-Wolgast, SPD 14. 06. 91 Cornelie Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 14. 06. 91 Toetemeyer, SPD 14. 06. 91 Hans-Günther Verheugen, Günter SPD 14. 06. 91 Vosen, Josef SPD 14. 06. 91 Weißgerber, Gunter SPD 14. 06. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 14. 06. 91 Wolf, Hanna SPD 14. 06. 91 Wonneberger, Michael CDU/CSU 14. 06. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 14. 06. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 - KOVAnpG 1991) Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und anderer Gesetze Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: A. Zum Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG): Der Bundesrat hat mit seinen Beschlüssen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (Drucksache 149/91) vom 19. 4. 1991 in einigen Punkten wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gefordert. Insbesondere handelte es sich dabei um - die Beibehaltung der 10-Monatsdauer von Sprachlehrgängen; - die Beibehaltung des § 128 AFG; - die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelung in den neuen Bundesländern bis zum 31. 12. 1992; - die Verhinderung der Benachteiligung von Kurzarbeitern, die aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können. Die Forderungen des Bundesrates werden von dem Anliegen getragen, zu einer mittelfristigen Verstetigung und Berechenbarkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu kommen, die für die Bewältigung der enormen beschäftigungs- und wirtschaftspolitischen Anpassungsprozesse in den neuen Ländern unabdingbar ist. So sollte Unternehmern, Arbeitnehmern, den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und Trägern die dringend notwendige mittelfristige Rechts- und Planungssicherheit vermittelt werden. 2546* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1991 Die Haltung der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen im Bundestag, lediglich eine 6-monatige Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeiter vorzusehen, gründet sich nach Auffassung des Bundesrates nach wie vor auf der höchst unrealistischen Annahme, sich selbst tragende wirtschaftliche Aufschwungtendenzen könnten kurzfristig zu einem nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit führen. Ebenso arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv ist nach Auffassung des Bundesrates die zunächst ersatzlose Aufhebung des § 128 AFG. Sie wird in den neuen Ländern einer verstärkten Freisetzung älterer Arbeitnehmer durch Betriebe und Unternehmen zu Lasten des ohnehin aufs äußerste angespannten Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit — und damit letztendlich der Beitragszahler — Tür und Tor öffnen. Darüber hinaus hat der Bundesrat Vorschläge zur Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums des AFG unterbreitet. Hervorzheben sind hier — die Berücksichtigung von Frauen in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und ABM entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen; — die Erleichterung des Zugangs zu Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer; — die verbesserte Verknüpfung von Qualifizierung und ABM in Teilzeitform für benachteiligte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt; — die Erhöhung des Zeitanteiles für Qualifizierung und/oder sozialpädagogische Betreuung in ABM von 10 % auf 20 %; — das Absehen von dem Erfordernis des Nachweises einer Betreuungsmöglichkeit für Kinder während der Arbeitslosmeldung (§ 103 AFG); — die Ausdehnung des Geltungsbereichs des § 40c Abs. 4 AFG-DDR auf Regionen mit überdurchschnittlichem Ausbildungsplatzdefizit. Der Bundesrat bedauert, daß sich die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen diesen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik verschlossen haben. Angesichts der äußerst knappen Fristsetzungen im Verfahren, für die die Bundesregierung die Verantwortung trägt und der unmittelbaren Notwendigkeit, zum 30. 6. 1991 auslaufende Sonderregelungen im Beitrittsgebiet zu verlängern, verzichtet der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang jedoch die Bundesregierung auf, in der für den Herbst angekündigten weiteren AFG-Novellierung die von der Mehrheit der Länder beschlossenen Regelungen in das AFG aufzunehmen. B. Zum Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und anderer Gesetze: Der Bundesrat beobachtet mit großer Besorgnis die Arbeitsmarktlage in den ländlichen Räumen der östlichen Bundesländer, die durch die Auswirkungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes noch weiter verschlechtert wird. Ungeachtet der agrarpolitischen Notwendigkeit für eine Strukturreform sollte stärker berücksichtigt werden, daß gerade in den ländlichen Räumen die alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer völlig unzureichend sind. Es sollte versucht werden, zumindest für eine Übergangszeit von drei bis fünf Jahren einen großen Teil der vorhandenen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in Form ihrer Nachfolgebetriebe (e. G., GmbH u. a.) als Arbeitsstätten zu erhalten — in welcher Rechtsform auch immer. Sonst ist in den ländlichen Räumen eine noch deutlich höhere Arbeitslosigkeit zu befürchten, als ohnehin in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern zu erwarten ist — mit allen sozialen Folgen für die betroffenen Familien, aber auch der Landflucht der noch vermittelbaren jüngeren Arbeitskräfte und allen daraus entstehenden Folgewirkungen auf Besiedlungsdichte, regionale Wirtschaftskraft usw. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 13. Juni 1991 mitgeteilt, daß sie ihre Anträge Einsetzung von Ausschüssen — Drucksache 12/39 — und Einsetzung eines Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 12/448 — zurückzieht. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/157 Nr. 1.5, 1.17, 1.18, 1.19 Drucksache 12/210 Nr. 8 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/210 Nr. 10 Finanzausschuß Drucksache 12/269 Nr. 2.10
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    Rede von Dr. Ulrich Briefs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS/LL)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Kollege, Sie sollten zumindest im Ansatz logisch bleiben. Wenn das, was Sie in bezug auf die PDS sagten, gilt, dann gilt es selbstverständlich insbesondere auch für Sie als Angehörigen einer ehemaligen Blockpartei. So geht es doch nicht! Versuchen Sie einmal, das ein bißchen anders zu sehen.
    Im übrigen habe ich dargestellt, daß wir ein ganz anderes Konzept, geradezu diametral entgegengesetzte Vorstellungen verfolgen, als sie die alten Blockparteien, zu denen Sie gehörten, und die SED verfolgt haben.
    Im übrigen weise ich darauf hin, daß ganz nüchterne Berechnungen zeigen, daß von der heute im Osten leider bestehenden Massenarbeitslosigkeit eine Größenordnung von mindestens 2 Millionen Arbeitslosen auf das Nichtstun, auf die Plan- und Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung zurückzuführen ist.

    (Zustimmung bei der PDS/Linke Liste — Maria Michalk [CDU/CSU]: Die sind doch auf 40 Jahre Kommandowirtschaft zurückzuführen! Mann, der kapiert das nie!)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Paul Friedhoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul K. Friedhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition hat eine stattliche Anzahl von Anträgen und Gesetzentwürfen zu verschiedenen Themenkomplexen, die die neuen Bundesländer betreffen, vorgelegt. Zu den Anträgen, die sich mit der Treuhandanstalt sowie der Entschuldung von Treuhandunternehmen und Wohnungswirtschaft beschäftigen, möchte ich kurz Stellung beziehen.
    Die Treuhand als Holding hat heute noch ca. 2,9 Millionen Mitarbeiter in über 8 500 Betrieben und ist vor General Motors mit ca. 1 Million Mitarbeitern der weltweit größte Arbeitgeber. Im Gegensatz zu General Motors besteht die Treuhand nicht seit fast 100 Jahren, sondern feiert erst am 1. Juli dieses Jahres ihr einjähriges Bestehen. An diesen Zahlen wird deutlich, welche gigantische Aufgabe der Aufbau der Treuhand war. Dieser beispiellose Aufbau ist untrennbar mit dem Namen des feige ermordeten Detlev Carsten Rohwedder verbunden. Wir wünschen seiner Nachfolgerin, Frau Birgit Breuel, viel Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit, denn wir wissen, welche vielen mühsamen Aufgaben von der Treuhand mit ihren Mitarbeitern noch bewältigt werden müssen.
    Die Treuhandanstalt ist heute, nach etwa einem Jahr, mit fast 2 500 Mitarbeitern in einer Hauptstelle und 15 Nebenstellen weitgehend operationsfähig. Viele Fehler, die der Treuhand tatsächlich unterlaufen sind, müssen auf die Unzulänglichkeiten während



    Paul K. Friedhoff
    der raschen Aufbauphase zurückgeführt werden. Häufig werden der Treuhand aber auch Fehlleistungen zugeschrieben, für die sie in Wirklichkeit gar keine Verantwortung trägt. Der Zeitraum, in dem die Treuhandanstalt nicht handlungsfähig war, hat der sehr stark angeschlagenen Wirtschaft in den neuen Bundesländern ohnehin nicht geholfen, sondern erheblich geschadet. Die Betrachtungsweise, die dem ursprünglich zugrunde lag, die von der Regierung Modrow stammt, Treuhandunternehmen seien Vermögenswerte des Staates, hat sich als falsch erwiesen.
    Auch die Einrichtung der Superbehörde Treuhand zur Überführung der sozialistischen Kommandowirtschaft in die Soziale Marktwirtschaft wäre uns Liberalen sicher nicht eingefallen. Dennoch, die Treuhandanstalt existiert durch ein Gesetz der Volkskammer vom 17. Juni 1990.
    Im Einigungsvertrag wurde dann festgeschrieben, daß die Rechts- und Fachaufsicht über die Treuhandanstalt dem Finanzminister zugeordnet ist. Auch dies hätten wir Liberalen gern anders gesehen, genau wie wir auch an anderen Stellen, z. B. bei der Hauptabteilung Geld und Kredit, eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundeswirtschaftsministers durchaus gerne sähen. Das war aber auch in einer früheren Koalition nicht durchsetzbar, obwohl wir es nach wie vor für sinnvoll halten. Als verläßlicher Partner in einer Koalition muß man kompromißfähig sein; dies waren wir in der sozialliberalen Koalition und sind es auch in der Koalition mit der CDU/CSU.

    (Beifall bei der FDP — Gudrun Weyel [SPD]: So? Daran haben wir aber keine Erinnerung!)

    Mit gesetzlichen Veränderungen, die teilweise auf Initiative der Treuhand erfolgten und die dieser Bundestag im Frühjahr beschlossen hat, sind die Voraussetzungen für das Funktionieren der Treuhandanstalt deutlich verbessert worden. Die parlamentarische Begleitung ist durch den Unterausschuß Treuhandanstalt des Haushaltsausschusses sichergestellt. Die Länderregierungen sind seit dem 14. März durch die Schaffung der Treuhand-Wirtschaftskabinette an den Entscheidungen beteiligt.
    Der Ausschuß, den Sie heute fordern, soll die parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Arbeit der Treuhandanstalt durchführen. Auf diesem Weg wollen Sie Ihre industriepolitischen Konzeptionen realisieren. Sie träumen von einer staatlich geregelten Marktwirtschaft. Ein so gearteter Interventionismus blockiert jedoch nicht nur die Arbeit der Treuhandanstalt; er schadet auch in hohem Maße dem raschen Umbau der Wirtschaft in den neuen Bundesländern.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren von der PDS, die Betonung liegt auf „sozialer" Marktwirtschaft. Anders als in Ihrem Gesetzentwurf kann von „kapitalistischer" Marktwirtschaft bei der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht die Rede sein. Sie wollen offensichtlich immer noch nicht die Errungenschaften der Sozialen Marktwirtschaft begreifen. Wir dagegen sind
    froh, daß die alten Zeiten sozialistischer Propaganda endlich vorbei sind.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ein grundsätzlich neuer Ansatz, wie er hier für die Treuhand gefordert wird, der bis zur Handlungsfähigkeit wiederum viel Zeit benötigen würde, verbietet sich nach unserer Überzeugung von selbst, da keine weitere Zeit verlorengehen darf.
    Dennoch müssen aus den bisherigen Erfahrungen der Treuhand, aus ihren Erfolgen und Mängeln, Konsequenzen gezogen werden. Das Ziel muß sein, in den neuen Bundesländern eine möglichst große Anzahl von Unternehmungen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen und so die Umgestaltung der Wirtschaftsordnung zu beschleunigen.
    Bei dieser Analyse wird derzeit von einigen Seiten versucht, nach dem Scheitern des Sozialismus unserer Sozialen Marktwirtschaft die Fähigkeit abzusprechen, die Probleme der Umgestaltung der Wirtschaft in den neuen Ländern zu lösen. Es werden staatliche Interventionen gefordert, bevor sich überhaupt irgendwelche Marktkräfte entwickeln können. Auch heute wird durch die Einsetzung eines eigenen Ausschusses staatliches Eingreifen gefordert und so getan, als könne ein Ausschuß des Deutschen Bundestages helfen, die Probleme besser zu lösen.

    (Zuruf von der SPD: Was halten Sie denn von parlamentarischer Begleitung?)

    Dies geschieht vor dem Hintergrund des Konkurses der staatlich gelenkten Wirtschaftsordnung in den sozialistischen Ländern und der Erfahrung in der alten Bundesrepublik, daß mit staatlichen Eingriffen immer nur kurzfristig Erfolgsmeldungen produziert werden konnten, die sich dann sehr bald als Pyrrhussiege herausstellten.

    (Zuruf von der SPD: Dann kann man das Parlament ja abschaffen! — Gegenruf von der CDU/CSU: Das ist ein falsches Verständnis von Parlament, Herr Kollege!)

    — Das ist Ihre Folgerung daraus. Wenn Sie glauben, daß das Parlament für die Aktivitäten und für die Unternehmensentscheidungen notwendig ist, haben Sie in der Tat recht.
    Die Antwort auf die Forderung nach mehr staatlichen Eingriffen ist für uns eine noch zügigere Einführung der Marktwirtschaft mit nur so vielen staatlichen Eingriffen wie unbedingt notwendig.
    Mit der Marktwirtschaft ist Privateigentum untrennbar verbunden. Die Treuhandanstalt muß bei ihren Anstrengungen, das Privatisierungstempo zu beschleunigen, unterstützt werden. Hier sollten wir ansetzen und uns überlegen,

    (Detlev von Larcher [SPD]: Nicht weiter sanieren?)

    ob die Privatisierung nicht durch weitere Anreize noch schneller erreicht werden kann. Eine gesetzliche Verpflichtung der Treuhand zur Sanierung ehemaliger Staatsbetriebe in der Hoffnung, für diese zu einem späteren Zeitpunkt einen Interessenten zu finden, ist



    Paul K. Friedhoff
    nach unserer Überzeugung jedenfalls der falsche Weg.
    Wir glauben nicht daran, daß eine Staatsholding für die Beurteilung und Durchführung der Sanierungskonzepte die am besten geeignete und kompetenteste Einrichtung ist. Die Unternehmenssanierung sollte von Privaten erarbeitet und umgesetzt werden. Private Unternehmer sind viel besser als der Staat geeignet,

    (Detlev von Larcher [SPD]: Sagen Sie doch einmal etwas zu Salzgitter und zu VW!)

    schnell und flexibel einen wirksamen Umstrukturierungsprozeß in Unternehmen in Gang zu setzen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Zu begrüßen sind die sich verstärkende Zusammenarbeit der Treuhandanstalt mit internationalen Investmentbanken und der intensive Kontakt zu nationalen und internationalen Beteiligungsgesellschaften. Die deutschen Kreditinstitute bleiben aufgefordert, ihre Zurückhaltung aufzugeben und ihrer bedeutenden Rolle in unserer Wirtschaftsordnung gerecht zu werden.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Und weil Sie das sagen, machen die das?)

    In den neuen Ländern ist dieses Engagement stärker als bisher gefordert.
    Zur Minderung des Risikos der Investoren sollten zusätzliche Instrumentarien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingeführt werden. Bei der Ermittlung des Wertes, den das Treuhandunternehmen für den jetzigen Beisitzer, die Bundesrepublik Deutschland, hat, müssen die zu erwartenden Sanierungskosten berücksichtigt werden. Diese Kosten fallen sowieso an, egal ob durch den privaten Investor oder durch die staatliche Treuhand saniert wird.
    Zusätzlich sind die Kosten für die Beseitigung eventueller Altlasten und für Sozialpläne, die ebenfalls unabhängig vom Eigentümer anfallen, bei der Wertermittlung einzubeziehen. In einer solchen Situation, in der übrigens das Angebot die Nachfrage bei weitern übersteigt, sind auch keine hohen Verkaufserlöse für die Treuhandunternehmen zu erwarten.
    Unter Berücksichtigung dieser volkswirtschaftlichen Betrachtung sowie der Tatsache, daß kein Aufschub für den raschen Neuaufbau geduldet werden kann, kann auch ein negativer Kaufpreis gerechtfertigt sein.

    (Zurufe von der SPD: Was?)

    Die Investoren müßten sich dann allerdings verpflichten, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich durchzuführen und so die Grundlage für die Erhaltung rentabler und die Schaffung zukunftsträchtiger neuer Arbeitsplätze zu legen.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Ein negativer Kaufpreis ist sehr marktwirtschaftlich!)

    Meine Damen und Herren, es ist richtig, daß viele Unternehmen in der ehemaligen DDR als Folge der sozialistischen Kommandowirtschaft hochverschuldet sind. Die Entschuldungs-Verordnung vom 5. September 1990 ermöglicht es der Treuhandanstalt, bei Unternehmensverkäufen die Altschulden zu übernehmen. Dies geschieht ja auch; denn bislang hat die Treuhandanstalt bei Unternehmensverkäufen rund 85 % der Altschulden übernommen. Ich denke, diese Zahl spricht für sich. Es ist hier soeben darauf hingewiesen worden, daß bislang keine Unternehmensverkäufe daran gescheitert sind. Deswegen verstehe ich auch Ihren Antrag nicht.
    Dies gilt auch bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen; denn auch hier ist eine generelle Entschuldung durch den Bund nicht sinnvoll.