Rede:
ID1202402800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Als: 1
    2. nächster: 1
    3. hat: 1
    4. das: 1
    5. Wort: 1
    6. der: 1
    7. Abgeordnete: 1
    8. Dieter-Julius: 1
    9. Cronenberg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1607 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksache 12/413) 1607 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RentenÜberleitungsgesetz — RÜG) (Drucksache 12/405) Julius Louven CDU/CSU 1607 B Rudolf Dreßler SPD 1613 B Heinz Hübner FDP 1619A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1621 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1623 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1625 B Ulrike Mascher SPD 1630 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1633 B Rudolf Dreßler SPD 1634 A Renate Jäger SPD 1637 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 1639 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 1621 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Abgeordneten Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern: Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/409) Maria Michalk CDU/CSU 1641 C Frank-Michael Habermann SPD 1642 B Dr. Eva Pohl FDP 1643 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1644 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1644 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. 4. 1991 zur Abwicklung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 1645 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1646 C Hans Gottfried Bernrath SPD 1647 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 1648 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 1649 A Maria Michalk CDU/CSU 1650 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 1651 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1652 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Monika Brudlewsky CDU/CSU 1652 D Hans-Joachim Welt SPD 1653 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 1654 B Johannes Singer SPD 1655 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 1656A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1656 C Nächste Sitzung 1657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1660* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 1607 24. Sitzung Bonn, den 26. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 04. 91* Bartsch, Holger SPD 26. 04. 91 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 26. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 26. 04. 91* Blunck, Lieselott SPD 26. 04. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 04. 91* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 26. 04. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 26. 04. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 04. 91* Burchardt, Ursula SPD 26. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 26. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 26. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 04. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr. Dobberthien, SPD 26. 04. 91** Marliese Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 26. 04. 91 Duve, Freimut SPD 26. 04. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 26. 04. 91 Dr. Elmer, Konrad SPD 26. 04. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 04. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 04. 91** Formanski, Norbert SPD 26. 04. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 04. 91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26. 04. 91** Gattermann, Hans H. FDP 26. 04. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 04. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 04. 91 Gleicke, Iris SPD 26. 04. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 04. 91 Graf, Günter SPD 26. 04. 91 Gries, Ekkehard FDP 26. 04. 91 Grünbeck, Josef FDP 26. 04. 91 Haack (Extertal), SPD 26. 04. 91 Karl-Hermann Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Hauchler, Ingomar SPD 26. 04. 91 Henn, Bernd PDS 26. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 04. 91** Dr. Hoth, Sigrid FDP 26. 04. 91 Ibrügger, Lothar SPD 26. 04. 91 Irmer, Ulrich FDP 26. 04. 91** Janz, Ilse SPD 26. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 26. 04. 91 Jelpke, Ulla PDS 26. 04. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 26. 04. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 26. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 04. 91* Klein (München), Hans CDU/CSU 26. 04. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koschnick, Hans SPD 26. 04. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 26. 04. 91 Günther Kubatschka, Horst SPD 26. 04. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Kübler, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 26. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 26. 04. 91 Otto Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 26. 04. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 04. 91* Lintner, Eduard CDU/CSU 26. 04. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 04. 91* Erich de Maizière, Lothar CDU/CSU 26. 04. 91 Mascher, Ulrike SPD 26. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 26. 04. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 26. 04. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 04. 91* Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 26. 04. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 26. 04. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 26. 04. 91 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 26. 04. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Otto, Helga SPD 26. 04. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 26. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 26. 04. 91 ' Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 26. 04. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 26. 04. 91 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 26. 04. 91* Reuschenbach, Peter W. SPD 26. 04. 91 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 04. 91 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 26. 04. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 26. 04. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 04. 91* Schluckebier, Günther SPD 26. 04. 91* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 04. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 26. 04. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 26. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 ' Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 26. 04. 91 Schröter, Gisela SPD 26. 04. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 26. 04. 91 Schwarz, Stefan CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 04. 91** Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 26. 04. 91* Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. von Teichman und FDP 26. 04. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 26. 04. 91* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 04. 91 Vergin, Siegfried SPD 26. 04. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 04. 91 Vossen, Josef SPD 26. 04. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 26. 04. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 26. 04. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 26. 04. 91 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26. 04. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 04. 91 Wohlleben, Verena SPD 26. 04. 91 Ingeburg Yzer, Cornelia CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Zöpel, Christoph SPD 26. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7733 Drucksache 11/8533 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/8166 Drucksache 11/4344 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 5-13, 16-20, 22 Drucksache 12/157 Nr. 2.3-2.14, 2.18 Drucksache 12/187 Nr. 2.3-2.6 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/210 Nr. 145 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 200, 203, 207 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/152 Nr. 63, 64 Drucksache 12/187 Nr. 2.22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Jäger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zuerst möchte ich mich an Sie wenden, Herr Geißler. Wenn Sie, wie Sie es zu Beginn Ihrer Rede getan haben, der Öffentlichkeit suggerieren möchten, wie sie die Reden der SPD aufzunehmen habe, dann, glaube ich, unterstellen Sie den Bürgern doch etwas Unmündigkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Natürlich sehen wir, daß in dem Entwurf dieses Gesetzes auch Gutes, Positives für die Rentnerinnen und Rentner enthalten ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Immerhin! — Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: In der überwiegenden Mehrheit! — Julius Louven [CDU/ CSU] Dreßler hat gesagt: Alles wird plattgemacht! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind lernfähig!)

    Aber demgegenüber müssen Mängel laut und deutlich benannt werden, damit wir in gemeinsamer Arbeit zu besseren Lösungen kommen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU: Ausgezeichnet!)

    Wir kommen einfach nicht darum herum, zu erkennen, daß diese Lösungen auch die Befindlichkeiten der Bürger in den östlichen Ländern berücksichtigen müssen.
    Einer der größten Mängel — so sehe ich diesen Gesetzentwurf — liegt nun einmal in der Behandlung der Problematik der Renten für Frauen. Der Grund dafür ist, daß das alte DDR-Recht oder die alten DDR-Versicherungsleistungen, wie auch immer wir sie benennen mögen, zunächst einmal in Bausch und Bogen eingestampft werden. Das ist der Fakt; so ist die Lage. Die Verfasser des Entwurfs können sich möglichweise noch nicht vorstellen, daß die vernünftigen und sozialpolitisch besseren Elemente des DDR-Rechts — es gab nicht so sehr viele davon, aber es gab welche —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Welche? Zählen Sie sie mal auf!)

    in das zukünftige Recht des neuen Gesamtdeutschland übernommen werden können und daß daraus ein
    Konzept zur Lösung der Altersarmut und ein frauenfreundliches Rentenrecht entwickelt werden kann.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Wir haben es mit einem Gesetzentwurf zu tun, durch den das westdeutsche Rentenrecht auch für die Berechnung schon vorhandener Renten in den neuen Bundesländern eingeführt wird, und zwar auch dann wenn es zu schlechteren Ergebnissen kommt.

    (Bernhard Jagoda [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! — Gegenruf von der SPD: Doch!)

    Wir alle wissen, daß das westdeutsche Rentenrecht keine Lösung des Problems der Altersarmut darstellt und daß die Gewährung ergänzender Sozialhilfe mit vielen Diskriminierungen verbunden ist. Das haben wir jetzt wieder gehört; das ist genannt worden.
    Ich will noch einmal deutlich machen, was den ostdeutschen Bürgern mit dem neuen Rentenrecht zugemutet werden soll. Ich will es ganz schnell noch einmal in fünf Punkten wiederholen.
    Die Versicherten mit niedrigem Arbeitseinkommen und den kürzeren Versicherungszeiten kommen im Durchschnitt schlechter weg. Mindestrenten wird es nicht geben. Die Zurechnungszeiten für Kindererziehung werden wegfallen, so daß sich Nachteile ergeben. Die fünfjährige Zurechnungszeit für Frauen, die mit 60 Jahren in Rente gehen, wird beseitigt, und die Zeiten der Pflege von Angehörigen werden künftig nicht mehr als rentensteigernde Zeiten berücksichtigt.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Leider wahr!)

    Auch der Hinweis auf die Bestandsschutzklauseln hilft hier nicht, zumal sie zeitlich auf fünf Jahre befristet sind. Erst danach wird sich das volle Ausmaß der Verwestlichung des Versicherungssystems zeigen. Nach heutigem Stand — das kann man in den Papieren der Rentenversicherungsträger nachlesen — summieren sich die Minderungen — u. a. auch durch den Verlust der Dynamisierung — bei Männern auf 167 DM monatlich und bei Frauen auf 234 DM monatlich, die Summen sind schon genannt worden.
    Im Zusammenhang mit den drastischen Minderungen der Renten von Frauen verweist die Regierung auf Verbesserungen an anderer Stelle: Sie will die Hinterbliebenenrente nach westdeutschem Vorbild einführen und damit vielen Frauen zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente verhelfen. Das will ich hier zweifelsfrei anerkennen und auch würdigen. Es fragt sich aber, ob es der richtige Weg ist, auf der einen Seite die eigenen Renten der Frauen zu kürzen und auf der anderen Seite Hinterbliebenenrenten zu verbessern.
    Die Frauen in den neuen Bundesländern sind voll in die Berufswelt integriert gewesen. Sie haben ihr eigenes Geld verdient und eigene Rentenansprüche erworben. Sie waren, welchen Familienstand sie auch hatten, unabhängig. Das sollte nach meinen Vorstellungen im Rentenrecht auch so bleiben.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)




    Renate Jäger
    Die geplanten Regelungen verstärken die Abhängigkeit und die Unselbständigkeit der Frauen und stellen in meinen Augen einen gesellschaftspolitischen Rückschritt dar.
    Im übrigen mißachtet die Bundesregierung dabei die gesellschaftliche Wirklichkeit in den neuen Bundesländern auch auf einem anderen Gebiet. Wir haben es dort mit einer hohen Scheidungsquote zu tun. Die geschiedenen Frauen sind eine große Minderheit, die nicht vernachlässigt werden darf. Geschiedene Frauen haben in der Regel keinen Anspruch nach westdeutschem Rentenrecht auf eine Hinterbliebenenrente nach dem Tod des geschiedenen Mannes. Für sie gibt es also keinen Ausgleich für die Kürzungen ihrer eigenen Rente über die Gewährung von Hinterbliebenenrenten.
    Im Zusammenhang mit der zukünftigen sozialen Situation von geschiedenen Frauen ist mir beim Studium des Gesetzentwurfs noch folgendes aufgefallen: Während westdeutsche geschiedene Frauen, die keinen Versorgungsausgleich erhalten haben, als Ausgleich dafür nach dem Tod ihres unterhaltspflichtigen geschiedenen Mannes eine Hinterbliebenenrente erhalten, sollen ostdeutsche Frauen bei Scheidungen bis zum 31. Dezember 1991 weder einen Versorgungsausgleich noch eine Hinterbliebenenrente bekommen. Wenn schon der Versorgungsausgleich für bereits geschiedene Ehen aus vielen guten Gründen nicht rückwirkend eingeführt werden kann, dann muß doch zumindest eine Hinterbliebenenrente als rentenrechtlicher Ausgleich gewährt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Neben dem Problem der Frauenrenten möchte ich noch besonders das Problem der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR ansprechen. Mir geht es dabei nicht um die Empfänger von hohen und höchsten Leistungen, die im allgemeinen in besonderer Staats- und Systemnähe gearbeitet haben, sondern mir geht es um die vielen Empfänger von Leistungen einer normalen Größenordnung außerhalb des Stasi-Systems, z. B. der Versorgungssysteme für Pädagogen oder der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz. Ich will das deshalb differenziert behandelt wissen, weil keiner von der Koalition auf die Idee käme, die Beamtenrenten für Lehrer in den Altbundesländern abzuschaffen. Nichts anderem entspricht das Versorgungssystem für Pädagogen in der ehemaligen DDR. In diesem Zusammenhang ist für viele sicher noch interessant, daß Pädagogen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gar keine Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversorgung einzahlen durften.
    Die wichtigsten Absichten der Bundesregierung in diesem Bereich sind die beiden folgenden: Für Personen, die Leistungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen außerhalb des Stasi-Systems erhalten, erfolgt eine Begrenzung der Gesamtbezüge wegen Alters auf höchstens 1 500 DM. Zum 31. Dezember 1991 sollen diese Ansprüche und Anwartschaften in die Rentenversicherung überführt werden.

    (Vorsitz: Präsidentin Dr. Rita Süssmuth)

    Dabei ist bei der Rentenberechnung das Einkommen grundsätzlich nur bis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt zu berücksichtigen. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß für Personenkreise mit relativ geringer Staatsnähe auch Einkommen über dem jeweiligen Durchschnittsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze ganz oder teilweise berücksichtigt werden können.

    (Zuruf von der FDP: Richtig!)

    Ich verhehle nicht, daß ich die sich ergebenden Einschnitte in die vorhandenen Leistungsansprüche für zu hart halte. Ich meine, die Bundesregierung sollte höhere Leistungsansprüche nicht erst durch die erwähnte Rechtsverordnung zuerkennen, sondern die rentenrechtliche Begünstigung schon im Rahmen des jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahrens festlegen.
    Dabei könnte ich mir folgende Lösungen vorstellen:
    Erstens. Grundsätzliche Berücksichtigung des tatsächlichen Entgelts, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
    Zweitens. Bei Personengruppen, die auf Grund großer Staatsnähe oder Systemnähe besonders begünstigt waren, kann das berücksichtigungsfähige Entgelt begrenzt werden. Diese Begrenzung muß aber durch ein Gesetz erfolgen und nicht durch eine Verordnung. Mindestens jedoch ist die Rente entsprechend den tatsächlich gezahlten Beiträgen zu berechnen. Der Bestandsschutz für bereits gezahlte Leistungen ist entsprechend dem Einigungsvertrag zu regeln. Zusätzlich ist für den Gesamtbetrag aus Sozialpflichtversicherung und Zusatzversorgung eine Obergrenze von 2 010 DM vorzusehen. Dies entspricht der Regelung des Rentenangleichungsgesetzes der DDR für die Zusatzversorgung der Staatsbediensteten, Blockparteien, gesellschaftlichen Organisationen usw. Diese Regelung muß auch auf die restlichen Fälle erstreckt werden, die durch dieses Gesetz noch nicht erfaßt worden sind. Der Betrag von 2 010 DM errechnet sich aus 1 500 DM Höchstgrenze für die Zusatzversorgung plus 510 DM maximale Sozialversicherungsrente.
    Der Vorschlag der Bundesregierung, die endgültige Höhe der Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bis zum Erlaß einer Rechtsverordnung ungeregelt zu lassen, kann nicht akzeptiert werden.
    Auch vielen Empfängern von normalen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung blüht dieses Schicksal der Ungewißheit. Dazu heißt es an einer wichtigen Stelle des Gesetzentwurfs, daß die Renten in Ostdeutschland in einem maschinellen Verfahren aus den vorhandenen Daten über den Rentenbeginn und das Durchschnittseinkommen zu ermitteln sind. Hierbei werden ganz bewußt — wie in der Gesetzesbegründung zugegeben wird — Ungenauigkeiten in Kauf genommen. Die Rentner sollen ab 1994 — also erst in drei Jahren — einen Anspruch auf Überprüfung haben. Diese Bestimmung ist eine Zumutung.
    Dem Entwurf der Bundesregierung möchte ich einige Vorschläge gegenüberstellen. Mein vordring-



    Renate Jäger
    lichstes Ziel wäre es, das westdeutsche Rentenrecht erst für die Versicherungszeiten ab 1. Januar 1992 einzuführen. Die nach DDR-Recht erworbenen Rentenanwartschaften sollten erhalten und für die Zukunft dynamisiert werden. Dies würde bedeuten, daß viele negative Wirkungen der angestrebten Rentenüberleitung für die Bürger in den neuen Bundesländern vermieden werden könnten. Ein solches Verfahren würde der bisherigen rentenrechtlichen Situation in den neuen Bundesländern eher entsprechen.
    Darüber hinaus sollten die Bestimmungen über den Sozialzuschlag und über die Mindestrenten sowohl für die neuen als auch für die alten Bundesländer in die Soziale Grundsicherung einmünden. In diesen Fällen müßte Sozialhilfe nicht in Anspruch genommen werden. Die Kernpunkte einer solchen Grundsicherung wären dann folgende:
    Erstens. Die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch zusätzliche Leistungen der Sozialen Grundsicherung ergänzt. Die Rentenversicherung übernimmt neben ihrer Funktion als Versicherung auch die Aufgabe, im Falle nicht ausreichender oder fehlender Versicherungsleistungen durch zusätzliche Geldleistungen vor Armut zu schützen.
    Zweitens. Die Kosten der Sozialen Grundsicherung über die Versicherungsleistungen hinaus sollten vom Bund getragen werden.
    Drittens. Auf die Leistungen der „Sozialen Grundsicherung" oberhalb der Versicherungsleistungen sollten sonstiges Einkommen und verwertbares Vermögen des Berechtigten angerechnet werden. Dies gilt auch für Einkommen von Ehegatten. Im Unterschied dazu dürften aber unterhaltspflichtige Eltern und Kinder nicht dazu herangezogen werden. Die Leistungen müßten nach Familienstand und Kinderzahl differenziert und alljährlich zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Nettolohnes erhöht werden.
    Zur Sozialen Grundsicherung gehört auch die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen. Ich möchte gerne einräumen, daß das Ziel der Sozialen Grundsicherung nicht in diesem Gesetzentwurf, sondern eher mittelfristig erreicht werden kann. Es ist aber sicher von Nutzen, dies bei der Behandlung des Entwurfs im Blick zu haben. Gleiches gilt auch für die grundsätzliche Reform der Alters- und Invaliditätssicherung der Frau. Hierbei müssen Ideen wie die verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten, das Teilhabemodell, ein Rentensplitting oder eine eigenständige Pflichtversicherung von nichterwerbstätigen Ehegatten gleichermaßen auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden.
    Einer Rentenüberleitung mit Zukunftsperspektiven, die die gesellschaftlichen Probleme wie etwa die Bekämpfung der Altersarmut und die eigenständige soziale Sicherung der Frauen tatsächlich anpackt, würde die SPD-Fraktion gern ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Dieter-Julius Cronenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Frau Kollegin Jäger, möchte ich mich bei Ihnen bedanken, weil Sie es zumindest zu Beginn Ihrer Rede für erwähnenswert hielten, einzuräumen, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf erhebliche Verbesserungen für die Rentner in der ehemaligen DDR vorgesehen sind.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Das war wohltuend!)

    Der Gesetzentwurf sieht vor, daß 10 bis 12 Milliarden DM mehr ausgegeben werden. Zum Teil wird dieser Betrag aus den Rentenversicherungsbeiträgen der Menschen in den westlichen Bundesländern finanziert.
    Ich freue mich auch darüber, daß Sie die Erkennntis haben, daß Ihr Anliegen einer sozialen Grundsicherung, zu dem ich hier nicht Stellung nehmen will, im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzeswerk ganz sicher nicht realisiert werden kann.
    Ich habe mich gemeldet, um noch ein paar Bernerkungen zu den Ausführungen von Rudolf Dreßler zu machen. Wer Rudolf Dreßler kennt, kennt den Rudolf Dreßler I; das ist der Rhetoriker, manchmal auch der aggressive Rhetoriker im Plenum, mit dem ich mich gleich werde auseinandersetzen müssen. Er kennt zum anderen den Rudolf Dreßler II, den sachlichen Verhandlungsführer seiner Fraktion, der mir, mit Velaub gesagt, lieber ist als Dreßler I.
    Lieber Rudolf Dreßler, unbeschadet der Notwendigkeit, im Hearing das eine oder andere im Detail zu überprüfen und zu ändern, ist es erforderlich, mit aller Deutlichkeit — auch mit Blick auf die „Hygiene" unter uns — noch einmal festzustellen, daß das, was wir dem Parlament vorschlagen, die Übernahme des von uns gemeinsam beschlossenen Rentenkonsenses ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dieser Konsens ist — jedenfalls nach meiner Bewertung — ein hervorragendes Stück solider Sozialpolitik. Wer das hier mit der Bemerkung beiseite schiebt, wir machten nur ein Stückchen Rechtsbereinigung für die Menschen in der alten DDR, der verkennt, welch große gesellschaftspolitische Bedeutung dieses Rentenreformrecht und unser Rentensystem haben. Stellt es denn nicht eine entscheidende strukturelle Veränderung dar, wenn anstelle statischer Rentenzusagen, die auf Parteitagen und auf Jubelparteitagen, wie der Kollege Hübner gesagt hat, gelegentlich geändert wurden, ein Rechtsanspruch auf Dynamisierung der Rente eingeführt worden ist?

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ist es denn nicht ein sozialer Fortschritt, wenn sich die Renten von 1991 bis 1995 auf das Niveau des Westens hin entwickeln werden?
    Lieber Rudolf Dreßler, nun muß ich doch einmal auf Ihren Hauptvorwurf eingehen, der da lautete, wir hätten sozusagen die Chance verpaßt, bei dieser Gelegenheit Änderungen, selbstverständlich im Sinne Ihrer Vorstellung, vorzunehmen; wir hätten die Chance für Reformen verpaßt und — nach der hier benutzten Terminologie — strukturelle Veränderungen nicht vorgenommen.



    Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg)

    Die Redlichkeit gebietet es, festzustellen, daß derjenige, der über diese Dinge sinnvoll reden will — ich unterstelle jetzt einmal, daß er das im Interesse der Sache dann auch mit dem Versuch tun will, wiederum Konsens zwischen den drei Fraktionen herzustellen —, wissen muß, daß das eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Wer also verlangt, daß wir im Zusammenhang mit der Überleitung strukturelle Reformen vornehmen, der verweigert den Menschen in der ehemaligen DDR auf Jahre das von uns gemeinsam verabschiedete Gesetz von 1989.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Genau das ist übergekommen, und das ist auch der Grund, warum ich mich noch einmal gemeldet habe.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Herr Kollege, lesen Sie das bitte noch einmal nach! Das ist doch Unsinn!)

    — Ich werde das ganz sicher nachlesen. Aber ich weiß, was übergekommen ist und was überkommen sollte.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Ich dachte, wenigstens Sie können zuhören! Herr Geißler und Herr Blüm können es ja nicht!)

    Das ist genau das Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen.
    Ich will nun noch auf ein paar Dinge eingehen.
    Die Diskussion um die Kindererziehungszeiten und deren rentenrechtliche Anrechnung ist auch in unseren Reihen nicht unumstritten. Es lassen sich für das eine oder andere gute Argumente anführen. Ich habe es immer bedauert, daß sich unsere Fraktion mit der additiven Lösung, d. h. während der Berufstätigkeit auch Ansprüche aus Kindererziehung zu gewähren, nicht hat durchsetzen können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Aber das ist und bleibt ein Anliegen der FDP. Ich habe mich — ich will gar nicht lange darum herumreden — nicht immer durchgesetzt. Aber ich habe lange genug Koalitionen in unterschiedlicher Zusammensetzung erlebt und weiß, daß ich gelegentlich nachgeben und es bei passender Gelegenheit wieder vorbringen muß. Man muß eben dicke Bretter bohren. Ich bin sicher: Zum Schluß wird das „Unternehmen" schon auf die richtige Schiene kommen.

    (Beifall bei der FDP)

    Aber man darf nicht vergessen, daß wir ab 1992 Kindererziehungszeiten in einem Umfang einführen, der traumhaft ist. Es geht nicht an, das nicht zu erwähnen. Herr Geißler hat mit Recht darauf hingewiesen: Statischen 6 Mark nach altem DDR-Recht stehen 30 DM dynamisch pro Jahr gegenüber. Darauf kommt es entscheidend an. Mir sind Kindererziehungszeiten mit statischen Beträgen auf niedrigstem Niveau nicht so lieb wie dynamische Beträge auf hohem Niveau, mögen sie auch einmal weniger dynamisch sein. Das ist das Entscheidende.
    Ich muß Ihnen, Frau Kollegin Jäger, sagen: Ich halte die Darstellung der Hinterbliebenenrenten als reaktionären Schritt — ich glaube, das war die Formulierung von Rudolf Dreßler — nicht für richtig. Ich habe Verständnis dafür, wenn man unterschiedlicher Meinung darüber ist, ob es eine abgeleitete Rente sein soll oder nicht. Diejenigen, die im Zusammenhang mit dem Renten-Überleitungsgesetz von der Hinterbliebenenrente profitieren, sind diejenigen, die in der ehemaligen DDR wohnen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren in der ehemaligen DDR annähernd 90 % der Frauen beschäftigt. Wenn ich die Hinterbliebenenrente zu dieser eigenständigen Rente hinzufüge, ist das doch nicht das Abschaffen eines eigenständigen Rentenanspruchs für 90 % der Frauen. Das ist vielmehr eine zusätzliche soziale Leistung, die den Minderverdienst der Frau ausgleicht, den es in der DDR offensichtlich gegeben hat.
    Bei allem Respekt vor der Tatsache, daß die Diskussion über diesen Fragenkomplex offen geführt wird: Wer das übersieht, benutzt diese Vorlage für eine Polemik, die an dieser Stelle nicht angebracht ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich möchte kurz auf die Problematik der Auffüllbeträge und der Sozialzuschläge eingehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage mit allem Ernst: Wer den sozialen Frieden in diesem Lande haben und erhalten will — das ist unser Anliegen —, muß auch dafür sorgen, daß am Ende der Aktion nicht ungewollt Privilegierungen für die Menschen, die aus der ehemaligen DDR in die alten Bundesländer gekommen sind, entstehen. Die Fortschreibung der Auffüllbeträge und insbesondere des Sozialhilfezuschlages wird dann ein großes Problem werden, wenn dies am Ende der Anpassungsphase dazu führt, daß die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner aus dem Osten höher sind als die der Rentnerinnen und Rentner aus dem Westen.

    (Zuruf des Abg. Günther Heyenn [SPD])

    — Sicher tritt das ein. Da gehe ich jede Wette ein. Das ist logisch für denjenigen, der das System kennt, und Heyenn sollte es kennen.
    Wir dürfen nicht vergessen, daß die Sozialzuschläge pauschalierte Sozialhilfeansprüche sind, die nur eingeführt wurden, weil die Bedürftigkeit nicht geprüft werden konnte.
    Vor diesem Hintergrund muß eine solche Diskussion mit aller Vorsicht geführt werden. Sonst sehen Sie in den Versammlungen genauso „herrlich" aus wie wir auch, weil uns dort mit Recht vorgeworfen wird, daß hier Privilegien geschaffen worden sind.

    (Dr. Norbert Blüm [CDU/CSU]: Wir sehen nicht so aus wie er! Ich bitte, auf den Unterschied zu achten!)

    — Es ist ausgezeichnet, daß wir uns wengistens in diesem Punkt sauber unterscheiden.
    Diese Hilfskonstruktionen haben in einer Übergangsphase bei einem Rentenniveau von 50 % ihren Sinn, aber bei einem angepaßten Rentenniveau sieht das anders aus.
    Frau Jäger, ich möchte mit ein paar Worten ausdrücklich unterstreichen — das hat auch schon der Kollege Hübner getan — , daß wir Sonderregelungen im Zusammenhang mit den Sonderversorgungssyste-



    Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg)

    men von Ärzten, Technikern und teilweise auch Lehrern unbedingt brauchen. Ich bin allerdings der Meinung: Der Verordnungsweg ist richtiger, weil die Dinge so kompliziert sind, daß wir im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere dann, wenn wir es hier mit hineinpacken wollten, ganz große Probleme bekämen.
    In dieser Debatte ist mit viel sozialem Engagement argumentiert worden. Man verlangt hier und dort zusätzliche soziale Leistungen. Es darf aber in einer sozialpolitischen Diskussion nicht so sein, daß niemand darauf hinweist, daß jede Mehrleistung auch solide finanziert werden muß, d. h., daß in unserem Rentenversicherungssystem das Geld durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber erst aufgebracht werden muß.