Rede:
ID1202400800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Frau: 1
    7. Schenk.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1607 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksache 12/413) 1607 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RentenÜberleitungsgesetz — RÜG) (Drucksache 12/405) Julius Louven CDU/CSU 1607 B Rudolf Dreßler SPD 1613 B Heinz Hübner FDP 1619A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1621 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1623 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1625 B Ulrike Mascher SPD 1630 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1633 B Rudolf Dreßler SPD 1634 A Renate Jäger SPD 1637 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 1639 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 1621 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Abgeordneten Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern: Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/409) Maria Michalk CDU/CSU 1641 C Frank-Michael Habermann SPD 1642 B Dr. Eva Pohl FDP 1643 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1644 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1644 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. 4. 1991 zur Abwicklung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 1645 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1646 C Hans Gottfried Bernrath SPD 1647 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 1648 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 1649 A Maria Michalk CDU/CSU 1650 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 1651 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1652 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Monika Brudlewsky CDU/CSU 1652 D Hans-Joachim Welt SPD 1653 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 1654 B Johannes Singer SPD 1655 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 1656A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1656 C Nächste Sitzung 1657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1660* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 1607 24. Sitzung Bonn, den 26. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 04. 91* Bartsch, Holger SPD 26. 04. 91 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 26. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 26. 04. 91* Blunck, Lieselott SPD 26. 04. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 04. 91* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 26. 04. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 26. 04. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 04. 91* Burchardt, Ursula SPD 26. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 26. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 26. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 04. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr. Dobberthien, SPD 26. 04. 91** Marliese Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 26. 04. 91 Duve, Freimut SPD 26. 04. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 26. 04. 91 Dr. Elmer, Konrad SPD 26. 04. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 04. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 04. 91** Formanski, Norbert SPD 26. 04. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 04. 91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26. 04. 91** Gattermann, Hans H. FDP 26. 04. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 04. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 04. 91 Gleicke, Iris SPD 26. 04. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 04. 91 Graf, Günter SPD 26. 04. 91 Gries, Ekkehard FDP 26. 04. 91 Grünbeck, Josef FDP 26. 04. 91 Haack (Extertal), SPD 26. 04. 91 Karl-Hermann Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Hauchler, Ingomar SPD 26. 04. 91 Henn, Bernd PDS 26. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 04. 91** Dr. Hoth, Sigrid FDP 26. 04. 91 Ibrügger, Lothar SPD 26. 04. 91 Irmer, Ulrich FDP 26. 04. 91** Janz, Ilse SPD 26. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 26. 04. 91 Jelpke, Ulla PDS 26. 04. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 26. 04. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 26. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 04. 91* Klein (München), Hans CDU/CSU 26. 04. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koschnick, Hans SPD 26. 04. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 26. 04. 91 Günther Kubatschka, Horst SPD 26. 04. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Kübler, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 26. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 26. 04. 91 Otto Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 26. 04. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 04. 91* Lintner, Eduard CDU/CSU 26. 04. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 04. 91* Erich de Maizière, Lothar CDU/CSU 26. 04. 91 Mascher, Ulrike SPD 26. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 26. 04. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 26. 04. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 04. 91* Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 26. 04. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 26. 04. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 26. 04. 91 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 26. 04. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Otto, Helga SPD 26. 04. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 26. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 26. 04. 91 ' Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 26. 04. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 26. 04. 91 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 26. 04. 91* Reuschenbach, Peter W. SPD 26. 04. 91 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 04. 91 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 26. 04. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 26. 04. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 04. 91* Schluckebier, Günther SPD 26. 04. 91* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 04. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 26. 04. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 26. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 ' Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 26. 04. 91 Schröter, Gisela SPD 26. 04. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 26. 04. 91 Schwarz, Stefan CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 04. 91** Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 26. 04. 91* Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. von Teichman und FDP 26. 04. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 26. 04. 91* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 04. 91 Vergin, Siegfried SPD 26. 04. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 04. 91 Vossen, Josef SPD 26. 04. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 26. 04. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 26. 04. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 26. 04. 91 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26. 04. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 04. 91 Wohlleben, Verena SPD 26. 04. 91 Ingeburg Yzer, Cornelia CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Zöpel, Christoph SPD 26. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7733 Drucksache 11/8533 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/8166 Drucksache 11/4344 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 5-13, 16-20, 22 Drucksache 12/157 Nr. 2.3-2.14, 2.18 Drucksache 12/187 Nr. 2.3-2.6 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/210 Nr. 145 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 200, 203, 207 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/152 Nr. 63, 64 Drucksache 12/187 Nr. 2.22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Widersinn, daß bei einem solch wichtigen Anliegen wie der Alterssicherung der Inhalt des dazu verfaßten umfangreichen Gesetzes nicht hergibt, was der Titel verspricht. Lassen Sie mich hier kurz anmerken, daß dieser Papierstapel den beiden Abgeordnetengruppen erst Ende vergangener Woche zugekommen ist und es für mich schon insofern ein Problem gewesen ist, weil die Lek-



    Petra Bläss
    türe dieser Paragraphenverklausulierungen wirklich kein Prosagenuß nur für eine Nacht ist.
    Obwohl das Werk „Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung" heißt, haben wir es mit einem Gesetz zu tun, das wie kein zweites in der Geschichte der deutschen Sozialgesetzgebung die Rechtstaatlichkeit verletzt. Ich will das verdeutlichen.
    Erstens. Der Einigungsvertrag wird bewußt unterlaufen.
    Zweitens. Der Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz ist nicht eingehalten worden.
    Drittens. Mit Hilfe dieses Sozialgesetzes werden Menschen verurteilt und kriminalisiert.
    Der Bruch des Einigungsvertrags allein ist schon eine eklatante Rechtsverletzung. Dort sind nämlich die Wahrung aller Renten und Versorgungen, die zum 3. Oktober 1990 bestanden bzw. bis zum 30. Juni 1995 entstehen, und deren Dynamisierung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung festgelegt.
    Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Festlegung nicht nur nicht eingehalten, sondern auf den Kopf gestellt. Mit dem geplanten Überleitungsgesetz werden wenige gewinnen, aber viele verlieren.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Hunderttausende werden richtig gewinnen!)

    Zu den Verliererinnen zählen vor allem — Kollege Dreßler hat darauf aufmerksam gemacht — die Frauen, auch wenn deren rentenrechtliche Besserstellung in der ehemaligen DDR nur noch für eine Übergangszeit beibehalten werden soll.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Durch Wiederholungen wird die Behauptung nicht wahrer!)

    Worin bestanden diese Positivregelungen für Frauen in der DDR? Ich möchte sie einmal kurz anführen: Rentenerhöhend wirkten sich zum einen die Zurechnungszeiten für die Geburt von Kindern, d. h. ein Jahr pro Kind — bei drei und mehr Kindern waren es drei Jahre je Kind — , aus.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Das hat gerade sechs Ostmark ausgemacht! Aber auch das weiß Herr Dreßler nicht!)

    Wohlgemerkt, allein für die Geburt der Kinder wurden zusätzlich zu dem versicherungsrechtlich gezählten Babyjahr und natürlich den geleisteten Arbeitsjahren Jahre zugerechnet. Zum anderen erhielten Frauen auch Zurechnungszeiten bis zu fünf Jahren zum Ausgleich für den früheren Rentenbeginn mit 60 Jahren. Sie wurden also so gestellt, als hätten sie wie Männer bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet.
    Dies alles waren Leistungen, die der Mehrfachbelastung von Frauen Rechnung trugen und sie in der Frage des Rentenanspruchs mit den Männern gleichstellten. Entscheidend für die Frauen in der DDR war und ist, daß sie im Normalfall auf viele Jahre Berufstätigkeit mit vielen Versicherungszeiten zurückblikken können. Dies wird erst in ein paar Jahren deutlich werden, nämlich dann, wenn die katastrophale Arbeitsmarktsituation in den neuen Bundesländern mit
    ihren unübersehbaren Folgen für die Mehrheit der Frauen bei der Rentenberechnung negativ zu Buche schlagen wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: War es vorher besser?)

    Langzeitarbeitslosigkeit bzw. der mehr oder weniger freiwillige Rückzug in die Familie werden für viele Frauen die Existenzsicherung im Alter erheblich gefährden. Hinzu kommt, daß nach bundesdeutschem Recht Kindererziehungszeiten nur an Stelle von Versicherungszeiten aus Erwerbstätigkeit angerechnet werden — und das auch nicht vollwertig — , Ausbildungszeiten, Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit nur zu 75 % bis 80 %, Zeiten der Pflege von Angehörigen — im übrigen meist auch eine Aufgabe von Frauen — nicht mehr als Beschäftigungszeiten angerechnet werden, Zurechnungszeiten für Invalidenrentnerinnen und -rentner gekürzt werden und — dies ist besonders entscheidend — das hiesige Recht keine Mindestrente kennt, die es in der DDR auch für Menschen mit Behinderungen gab, die niemals einer Erwerbstätigkeit nachgehen konnten.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: 330 Ostmark!)

    Das Fehlen einer Mindestrente bedeutet für Hunderttausende soziale Demütigung und ein Abrutschen in die Sozialhilfe. Die Kürzung der Versichertenrente der Frauen mit der Verbesserung der Witwenrente aufzurechnen, halten wir für makaber, zugleich aber für bezeichnend, was die politische Dimension dieses Vorganges betrifft.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: 330 Ostmark! Das können wir für die Frauen wieder einführen!)

    Ich kann mich in meiner Kritik nur voll und ganz dem Kollegen Dreßler anschließen: In letzter Konsequenz heißt das, daß man die Frauen als eigenständige Personen mit unabhängigem Berufsleben und dem Anspruch auf eigene Altersversorgung ignoriert und sie lediglich als Anhängsel ihrer zum Unterhalt verpflichteten Männer bzw. als Witwen ernst nimmt.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Wörtliche Übernahme von Herrn Dreßler!)

    — Ich habe gesagt, daß ich Herrn Dreßler hier zitiere!
    Die weitere beabsichtigte Nichteinhaltung des Einigungsvertrags bezüglich der Überleitungsmaßgaben für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme führt zur Verletzung des grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes und zur Willkür. Alle Zusatz- und Sonderversorgungssysteme sollen — Zitat — vorläufig auf 1 500 DM bzw. 600 DM reduziert und danach gesondert behandelt werden, indem für wissenschaftliche, medizinische, pädagogische und künstlerische Intelligenz, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Parteien und Massenorganisationen nur ein DDR-durchschnittlicher Höchstverdienst in die Rentenformel eingeht, der bezeichnenderweise 1971 monatlich gerade bei 600 Mark gelegen haben soll, bei Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit



    Petra Bläss
    gar nur bei 394 Mark, wohlgemerkt 1971, also in dem Jahr, in dem jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit der freiwilligen zusätzlichen Versicherung der Einkünfte über 600 Mark eröffnet wurde.
    Die Bürgerinnen und Bürger mit Zusatz- und Sonderversorgungssystemen werden nicht nur pauschal als „ungerechtfertigt privilegiert" verurteilt, sondern sie werden auch für Dinge haftbar gemacht, die sie nicht selbst entscheiden konnten. Der bzw. die einzelne, ob Arzt, Wissenschaftlerin, Zollbeamter oder Sängerin, hatte nicht die Möglichkeit, dieses oder jenes Versorgungssystem zu wählen. Er oder sie wurde zugeordnet und durfte bis auf wenige Ausnahmen fleißig Beiträge zahlen, die oft über diejenigen der Sozialversicherung und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung hinausgingen, und das schon seit 1952.
    Aber nicht einmal die Sozialversicherung und die freiwillige Zusatzrentenversicherung haben in diesem Gesetz Vertrauensschutz. § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Kürzung und Aberkennung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen, ein Bestandteil des vorliegenden Papierberges, legt fest — ich zitiere — :
    Die Aberkennung oder Kürzung kann sich auch auf Ansprüche oder Anwartschaften in der Rentenversicherung und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung des Beitrittsgebietes aus Krankenversicherungszeiten zwischen dem 7. Oktober 1949 und dem 30. Juni 1990 beziehen.
    Das Aberkennen und Kürzen von Rentenansprüchen soll einer Kommission übertragen werden. Diese, berufen von der Bundesregierung, soll aus je einem Vertreter der neuen Bundesländer und ausgewählter Ministerien bestehen. Sie erhält die Vollmacht, über die Rentenanwartschaften ganzer Personengruppen zu entscheiden. Die Kriterien dafür dürften ebenso willkürlich sein wie die Begrenzung der Jahresdurchschnittseinkommen. Entscheidend ist, daß diese Kommission über einen Zeitraum von vier Jahren inquisitorisch und — je nach ihrem Urteil — Renten kürzen, aberkennen und begrenzen kann. Über 1 Million Menschen wird so befunden. Verunsicherung und Existenzangst für Hunderttausende sind die Folge dieser Maßnahmen.
    Die PDS/Linke Liste verurteilt die Beliebigkeit und Rechtswillkür der heute zur Debatte stehenden gesetzlichen Regelungen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Das muß gerade die PDS sagen! Sie mit Ihren Sonderversorgungssystemen, die Sie da hatten!)

    Sie ist solidarisch mit jenen, die ihre verbrieften Rechte entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz einfordern. Wir fordern, daß die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf zurückzieht und daß eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe aus allen hier im Bundestag vertretenen Parteien und Bewegungen gebildet wird,

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Was ist das denn für ein Demokratieverständnis? — Gegenrufe von der PDS/Linke Liste — Gegenruf des Abg. Julius Louven [CDU/CSU]: Wollen Sie jetzt Mehrheiten verändern?)

    die den Auftrag hat, ein Rentengesetz vorzulegen, das folgende Grundsätze berücksichtigt: rechtsstaatliche Behandlung aller Rentenansprüche einschließlich der mit politischer Brisanz, Anerkennung eines selbstbestimmten Frauenlebens auch im Alter,

    (Beifall der Abg. Dr. Margret Funke-SchmittRink [FDP])

    Einbau einer sozialen Mindestsicherung, denn nur so wird ein menschenwürdiges Leben auch im Alter garantiert.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Julius Louven [CDU/CSU]: Das menschenwürdige Leben, davon müssen Sie hier reden! — Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie das mal dem Lambsdorff! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schenk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierung präsentiert uns heute ein Gesetz, mit dem — so Herr Blüm — „die sozial- und rentenpolitische Wiedervereinigung" vollzogen werden soll. Suggeriert wird dabei, es handle sich um die „rententechnische Umsetzung der Einheit" . Die Regierung spricht von „Rentenüberleitung", und wie so oft muß die Begrifflichkeit erst übersetzt werden, damit die Menschen verstehen, was gemeint ist.
    Zukünftig sollen die Renten in Ost und West nach einheitlichen Prinzipien bemessen werden, d. h. nach den Prinzipien der westlichen Rentenlogik, was eine völlige Umkrempelung des Rentensystems der DDR zur Folge hat. Nicht nur die zukünftigen Rentenneuzugänge, sondern auch die Bestandsrenten der heutigen Rentnerinnen und Rentner werden ab 1. Januar 1992 neu bewertet und berechnet.
    Für viele Menschen in der ehemaligen DDR bedeutet das nicht nur eine Neubewertung schlechthin, sondern auch eine Entwertung ihrer gelebten Biographien und der von ihnen geleisteten Arbeit.
    Die beiden Rentensysteme folgten einer unterschiedlichen Logik. Während das Rentensystem der ehemaligen DDR stärker am Prinzip der Bedarfsdekkung und der Mindestsicherung orientiert war, sind die Renten in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich beitrags- und lohnbezogen.
    Es stellen sich nun zwei Fragen. Die erste Frage ist, warum das sinnvolle Prinzip der Mindestsicherung anläßlich der Vereinigung nicht übernommen wird. Man könnte ja wenigstens in dieser Hinsicht aus der Not eine Tugend machen. Die zweite Frage ist: Wie wirkt sich die Überleitung auf die Ostrenten aus?
    Wenn die Regierung — in welchen Zusammenhängen auch immer — von „Vereinheitlichung" spricht, dann ist fast ausschließlich Angleichung an den Westen gemeint. Im Hinblick auf die Renten geht es bei dieser Angleichung zunächst nur um die strukturellen



    Christina Schenk
    Prinzipien, nicht um die nominelle Rentenhöhe, versteht sich. Es wird so getan, als ob eine Vergleichbarkeit von Biographien, die in unterschiedlichen Systemen gelebt wurden, herstellbar sei. Ich denke, daß das grundsätzlich nicht möglich ist. Entscheidend ist dabei vor allem, daß das neue sogenannte lohn- und beitragsbezogene Bewertungssystem vor allem in einem Punkt eine Umkehrung der bisherigen Bemessungslogik beinhaltet: die bestehenden Mindestsicherungselemente werden demnächst abgewertet, indem sie bei Rentenanpassungen nicht mit angehoben werden und künftig entfallen.
    Noch einschneidender ist: Für Neuzugänge ab 1. Januar 1992 wird es den Sozialzuschlag, mit dem die östlichen Renten bislang auf ein Mindestniveau von 544 DM angehoben wurden, nicht mehr geben. Für Bestandsrenten wird dieser Zuschlag bei Rentenanpassungen — wie demnächst zum 1. Juli — nicht mit angehoben. Er wird so zur auslaufenden Übergangsregelung, die spätestens am 30. Juni 1995 durch Sozialhilfe ersetzt wird.
    Ich verstehe immer nicht — ich stelle es auch mit einem gewissen Entsetzen fest — , daß es hier offensichtlich Menschen gibt, die immer noch nicht den ganz grundsätzlichen Unterschied begriffen haben, der zwischen einem Rechtsanspruch auf eine existenzsichernde Mindestrente auf der einen Seite und der Gewährung von Sozialhilfe — noch dazu mit einem erheblichen Ermessensspielraum — auf der anderen Seite besteht.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Mit Rechtsanspruch!)

    Diese völlig unterschiedliche psychische Situation der Menschen in diesen beiden Fällen kommt diesen Leuten offensichtlich überhaupt nicht ins Blickfeld. Das ist eine traurige Tatsache.
    Tausende und aber Tausende werden also künftig aufs Sozialamt geschickt werden, wo sie dann nach vielen Arbeitsjahren zu Bittstellerinnen und Bittstellern degradiert werden. Die Überführung in die Sozialhilfe beginnt für viele aber auch schon früher, indem nämlich ab 1. Januar 1992 die Ehegattensubsidiarität eingeführt wird. Wie in der Sozialhilfe wird dann das Einkommen des jeweiligen Ehepartners oder der jeweiligen Ehepartnerin berücksichtigt. Übersteigt dieses Einkommen monatlich 440 DM, so wird es auf den Sozialzuschlag angerechnet.
    Mit der Mindestrente wird also ein strukturelles Element aufgegeben, das eine Grundlage dafür hätte sein können, Altersarmut zu verhindern. Altersarmut ist, wie die Erfahrung in den alten Bundesländern zeigt, ein strukturelles Problem des hauptsächlich lohn- und beitragsbezogenen Rentenrechts. Mit der Beseitigung der Mindestrente fällt die Garantie einer eigenständigen Alterssicherung, was natürlich besonders Frauen trifft. Das ist ein ganz grundlegender Aspekt, auf den ich kurz eingehen möchte.
    Die lohn- und beitragsbezogene Rentenformel, mit der die Ostrente in Zukunft berechnet wird, benachteiligt Renten aus niedrigen Einkommen und solche mit kürzeren Versicherungszeiten. Das waren auch in der ehemaligen DDR die Frauenrenten, da Frauen in der Regel ca. 20 % weniger verdienten als Männer
    und zumindest ältere Frauen auch dort längere Unterbrechungszeiten hatten. Beides wurde jedoch in der DDR stärker ausgeglichen, als es zukünftig der Fall sein wird: die niedrigen Einkommen durch die nach Arbeitsjahren gestaffelten Festbeträge, die Unterbrechungszeiten durch eine wesentlich großzügigere Anrechnung der Kindererziehungszeiten und Zurechnungszeiten. Auf diese Weise kam eine Frau, die nach 40 Erwerbsjahren mit 60 Jahren in Rente ging, auf die gleiche Anzahl von anrechnungsfähigen Jahren wie ein Mann, der nach 45 Arbeitsjahren mit 65 Jahren in Rente ging.
    Zeiten der Kindererziehung wurden im DDR-Rentenrecht bislang mehrfach honoriert. Zum einen wurden die Zeiten der Freistellung in der Kleinkindphase als reguläre Beschäftigungszeiten verbucht. Zum anderen wurden für Kindererziehung zusätzliche Zurechnungszeiten angerechnet, d. h. auf diese Weise konnten Frauen die Anwartschaftszeiten für den Rentenbezug leichter erfüllen.
    Noch ein Drittes: Kindererziehung allein löste bei Frauen mit fünf und mehr Kindern einen Mindestrentenanspruch aus, der zwar mit 330 Mark nicht üppig bemessen war, aber der Mindestrente nach 15jähriger Erwerbstätigkeit entsprach und — was noch viel wichtiger ist — unter DDR-Verhältnissen existenzsichernd war.
    All diese Regelungen entfallen nun mit der Überleitung. An ihre Stelle tritt für die heutigen Rentnerinnen nur die Anerkennung eines Erziehungsjahres pro Kind, bei der zudem die Frauen leer ausgehen, die im ersten Lebensjahr des Kindes erwerbstätig waren. Für Kinder, die ab 1992 geboren werden, werden dann immerhin drei Jahre pro Kind mit ins Kalkül gezogen. Hier hat sich also schon etwas bewegt.
    Frauen werden also bei der Neubewertung der Rente mit erheblichen Einbußen zu rechnen haben. Herr Dreßler hat das hier vorexerziert. Ich muß das nicht noch einmal sagen.
    Noch ein letzter Aspekt. Die neue Rentenlogik trifft nun zusammen mit der erheblichen Verschlechterung der allgemeinen Verhältnisse im Gebiet der ehemaligen DDR. Während bislang die Frauen zu einem sehr hohen Prozentsatz erwerbstätig waren, wird das künftig nicht mehr der Fall sein. Im Zuge der hohen und weiterhin ansteigenden Massenerwerbslosigkeit in den östlichen Bundesländern sind es — das ist Ihnen ja bekannt — vor allem die Frauen, die aus dem Erwerbsleben hinausgedrängt werden. Es kursieren ja schon Zahlen, daß man 25 % Erwerbsbeteiligung von Frauen für die Zukunft sozusagen als normativen Richtwert anzusehen habe.
    Bezeichnenderweise wird den Frauen nun ausgerechnet in dieser Situation mit dem neuen Überleitungsgesetz eine Ausweitung der abgeleiteten Witwenrente angeboten. Ich denke, das paßt wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge. Statt auf die eigenständige Alterssicherung — wie bislang — sollen sich zukünftig auch die Ostfrauen verstärkt auf die vom Mann abgeleitete Rente verlassen. Das Witwenrentenrecht der DDR war restriktiver; das stimmt. Zukünftig werden nun mehr Frauen in den Genuß einer solchen Rente oder einer Erhöhung dieser Rente kom-



    Christina Schenk
    men. Die vom Mann abgeleitete Witwenrente hat jedoch nichts mit der Lebensleistung der Frauen zu tun. Sie richtet sich allein nach dem Einkommen des verstorbenen Ehepartners. Damit wird also nicht die immer noch überwiegend von Frauen abgeforderte unbezahlte Arbeit honoriert, sondern allein der Tatbestand ist ausschlaggebend, ob die Frau mit einem gut oder weniger gut bezahlten Mann verheiratet war. Die individuelle weibliche Biographie ist ohne Bedeutung und wird in diesem System einfach nicht zur Kenntnis genommen. Anstatt mittels einer eigenständigen sozialen Sicherung weibliche Altersarmut zu verhindern, wird hier also ein Wesenselement des Patriarchats — ein alter Zopf — auf die ehemalige DDR übertragen. Frauen sollen nun also auch hier ihre emanzipatorischen Ansprüche für ein Linsengericht abgeben. Die Chance für eine auch im Westen insgesamt überfällige Reform wurde vertan.
    Insgesamt — damit komme ich zum Schluß — beweist auch die neue Rentenregelung, daß die Ignoranz gegenüber den Lebensverhältnissen, die in der ehemaligen DDR bestanden haben, ein ganz elementares Charakteristikum der Politik der gegenwärtigen Bundesregierung ist.

    (Beifall beim Bündnis 90/GRÜNE, bei der SPD und der PDS/Linke Liste)