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    Plenarprotokoll 12/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1607 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksache 12/413) 1607 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RentenÜberleitungsgesetz — RÜG) (Drucksache 12/405) Julius Louven CDU/CSU 1607 B Rudolf Dreßler SPD 1613 B Heinz Hübner FDP 1619A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1621 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1623 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1625 B Ulrike Mascher SPD 1630 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1633 B Rudolf Dreßler SPD 1634 A Renate Jäger SPD 1637 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 1639 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 1621 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Abgeordneten Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern: Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/409) Maria Michalk CDU/CSU 1641 C Frank-Michael Habermann SPD 1642 B Dr. Eva Pohl FDP 1643 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1644 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1644 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. 4. 1991 zur Abwicklung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 1645 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1646 C Hans Gottfried Bernrath SPD 1647 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 1648 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 1649 A Maria Michalk CDU/CSU 1650 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 1651 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1652 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Monika Brudlewsky CDU/CSU 1652 D Hans-Joachim Welt SPD 1653 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 1654 B Johannes Singer SPD 1655 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 1656A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1656 C Nächste Sitzung 1657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1660* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 1607 24. Sitzung Bonn, den 26. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 04. 91* Bartsch, Holger SPD 26. 04. 91 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 26. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 26. 04. 91* Blunck, Lieselott SPD 26. 04. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 04. 91* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 26. 04. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 26. 04. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 04. 91* Burchardt, Ursula SPD 26. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 26. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 26. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 04. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr. Dobberthien, SPD 26. 04. 91** Marliese Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 26. 04. 91 Duve, Freimut SPD 26. 04. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 26. 04. 91 Dr. Elmer, Konrad SPD 26. 04. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 04. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 04. 91** Formanski, Norbert SPD 26. 04. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 04. 91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26. 04. 91** Gattermann, Hans H. FDP 26. 04. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 04. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 04. 91 Gleicke, Iris SPD 26. 04. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 04. 91 Graf, Günter SPD 26. 04. 91 Gries, Ekkehard FDP 26. 04. 91 Grünbeck, Josef FDP 26. 04. 91 Haack (Extertal), SPD 26. 04. 91 Karl-Hermann Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Hauchler, Ingomar SPD 26. 04. 91 Henn, Bernd PDS 26. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 04. 91** Dr. Hoth, Sigrid FDP 26. 04. 91 Ibrügger, Lothar SPD 26. 04. 91 Irmer, Ulrich FDP 26. 04. 91** Janz, Ilse SPD 26. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 26. 04. 91 Jelpke, Ulla PDS 26. 04. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 26. 04. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 26. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 04. 91* Klein (München), Hans CDU/CSU 26. 04. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koschnick, Hans SPD 26. 04. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 26. 04. 91 Günther Kubatschka, Horst SPD 26. 04. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Kübler, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 26. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 26. 04. 91 Otto Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 26. 04. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 04. 91* Lintner, Eduard CDU/CSU 26. 04. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 04. 91* Erich de Maizière, Lothar CDU/CSU 26. 04. 91 Mascher, Ulrike SPD 26. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 26. 04. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 26. 04. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 04. 91* Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 26. 04. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 26. 04. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 26. 04. 91 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 26. 04. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Otto, Helga SPD 26. 04. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 26. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 26. 04. 91 ' Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 26. 04. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 26. 04. 91 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 26. 04. 91* Reuschenbach, Peter W. SPD 26. 04. 91 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 04. 91 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 26. 04. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 26. 04. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 04. 91* Schluckebier, Günther SPD 26. 04. 91* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 04. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 26. 04. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 26. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 ' Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 26. 04. 91 Schröter, Gisela SPD 26. 04. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 26. 04. 91 Schwarz, Stefan CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 04. 91** Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 26. 04. 91* Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. von Teichman und FDP 26. 04. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 26. 04. 91* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 04. 91 Vergin, Siegfried SPD 26. 04. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 04. 91 Vossen, Josef SPD 26. 04. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 26. 04. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 26. 04. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 26. 04. 91 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26. 04. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 04. 91 Wohlleben, Verena SPD 26. 04. 91 Ingeburg Yzer, Cornelia CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Zöpel, Christoph SPD 26. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7733 Drucksache 11/8533 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/8166 Drucksache 11/4344 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 5-13, 16-20, 22 Drucksache 12/157 Nr. 2.3-2.14, 2.18 Drucksache 12/187 Nr. 2.3-2.6 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/210 Nr. 145 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 200, 203, 207 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/152 Nr. 63, 64 Drucksache 12/187 Nr. 2.22
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    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vereinheitlichung der Alterssicherung in Ost- und Westdeutschland ist, denke ich, mehr als ein gesetzestechnischer und bürokratischer Vorgang. Die Vereinheitlichung der Alterssicherung ist alles andere als ein Akt der bloßen Rechtsbereinigung. Wer das nicht sieht, verkennt, glaube ich, in fataler Weise die Größe der Aufgabe, die hier zu bewältigen ist. In Wirklichkeit ist die Rentenangleichung eine ernste Bewährungsprobe der Sozialpolitik. Nimmt man die Härte der möglichen Einschnitte,
    nimmt man die Zahl der davon betroffenen Personen und die qualitative Bedeutung der strukturellen Weichenstellungen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, dann ergibt sich ein gesellschaftspolitisches Gewicht, das dem der Rentenreform 1992 mindestens gleichkommt.
    Die Schaffung einer einheitlichen Alterssicherung in ganz Deutschland hätte die Stunde einer großen sozialpolitischen Reform sein können.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Mit diesem Gesetz hätten wir einen mutigen Schritt in die Zukunft tun können.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Tun wir doch!) Wir hätten Altersarmut abschaffen können,


    (Julius Louven [CDU/CSU]: Auch das tun wir!)

    und wir hätten Rentennachteile von Frauen beseitigen können.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE)

    Mit der gesamtdeutschen Rentenreform hätte auch unsere politische Kultur eine Bewährungsprobe bestehen können. Die politischen Akteure hätten beweisen können, daß sie in der Lage sind, Entscheidungen in einer Weise zu treffen, die der Größe der Aufgabe gewachsen ist, nämlich nach der staatlichen auch die gesellschaftliche Einheit Deutschlands herzustellen.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Der Westen der Republik hätte zeigen können, daß sein Verhältnis zu den neuen Ländern vom Geist der Partnerschaft, von Fairneß, von Dialogbereitschaft und von Respekt vor der gewachsenen Identität in den neuen Ländern bestimmt ist. Auf diese Weise wäre eine gesamtdeutsche Rentenreform im Geiste des Nehmens und Gebens möglich gewesen, die unser Land ein Stück auf dem schwierigen und langwierigen Weg zur inneren Einheit hätte voranbringen können.
    Was ist aus dieser Chance geworden? Man muß leider sagen, daß die Regierung es nicht verstanden hat, sie zu nutzen. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen sind der historischen Aufgabe der Sozialpolitik, die mit diesem Projekt verbunden ist, nicht gerecht geworden.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: So ist es!)

    Ich rede nicht davon, daß Regierung und Opposition selbstverständlich in Sachfragen völlig unterschiedlicher Meinung sein können, sein müssen. Das wahrhaft Deprimierende ist vielmehr, daß Regierung, Koalition und Ministerialbürokratie offenbar nicht in der Lage sind, die Vereinheitlichung der Alterssicherung in Ost- und Westdeutschland überhaupt als gesellschaftspolitische Aufgabe zu begreifen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist unerhört! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)




    Rudolf Dreßler
    Für sie handelt es sich nur um einen technischen Vorgang, als ginge es darum, irgendwelche Aktenvermerke zu fotokopieren.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch lächerlich!)

    Ich werde Ihnen jetzt vorhalten, um was es hier eigentlich geht. Dementsprechend ist nämlich auch das Produkt dieser Art von Regierungstätigkeit. Es ist geprägt von technokratischer Phantasielosigkeit, von ideologischen Scheuklappen und von westdeutscher Überheblichkeit.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Ich füge hinzu: Besser hätte man das Wort von den „Besserwessis" wohl kaum illustrieren können, als es der Sozialminister — übrigens unfreiwillig — getan hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind ein berufsmäßiger Besserwisser!)

    Schon das Verfahren offenbart eine rüde Ausschlußmentalität. Der Vergleich mit der Rentenreform 1992 zeigt das überdeutlich.
    Auch wer mit der Rentenreform 1992 nicht einverstanden ist, wird eines zugeben müssen: daß ihr eine über Jahre hinweg geführte breite gesellschaftliche Diskussion vorausgegangen ist. Wessen Meinung sich in diesem Diskussionsprozeß nicht durchgesetzt hat, mag das beklagen. Er mag auch die getroffenen Entscheidungen für töricht halten. Aber er wird nicht behaupten können, daß nicht genug diskutiert worden ist und daß nicht jede Partei, daß nicht jede gesellschaftliche Gruppe, jeder Verband und alle in der Wissenschaft Tätigen, die sich dazu berufen fühlten, Gelegenheit gehabt hätten, eigene Vorstellungen zu entwickeln und in die öffentliche Debatte einzubringen.
    Ganz anders sieht es bei der Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland aus.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sollen wir da auch drei Jahre warten?)

    Von Dialog keine Spur. Hier gibt es keine Diskussion, sondern es gibt nur einen Renten-Ukas aus Bonn.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Es gibt 15 % Rentenerhöhung!)

    An den politischen Entscheidungen, meine Damen und Herren, haben kein einziger Politiker und keine einzige Politikerin aus den neuen Bundesländern maßgeblich mitgewirkt. Das Gesetz ist ein reines Westprodukt.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wie kommen Sie zu dieser Behauptung?)

    Schon der Zeitplan ist — man könnte meinen, daß dies absichtsvoll so eingerichtet ist — so angelegt, daß die Menschen in der früheren DDR keinerlei Möglichkeit zu irgendeiner Art von Partizipation und politischer Mitwirkung an diesem Projekt haben, das sie ja existentiell betrifft. Alles ist von vornherein so eingerichtet, daß Meinungsäußerungen, Sorgen und berechtigte Anliegen der Betroffenen an der mit Höchstgeschwindigkeit laufenden Gesetzgebungsmaschine abprallen müssen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wer soll Ihnen das glauben?)

    Wenn die Bundesregierung den enormen Zeitdruck, unter dem dieses Gesetz steht, mit den Bestimmungen des Einigungsvertrages nach der Fristsetzung zum 1. Januar 1992 rechtfertigt, dann verwechselt die Regierung Ursache und Wirkung. Der Zeitrahmen ist die Folge gewollter politischer Entscheidungen der Bundesregierung, und es ist unredlich, ihn als Sachzwang darzustellen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des Bündnisses 90/ GRÜNE — Julius Louven [CDU/CSU]: Sie haben doch dem Einigungsvertrag zugestimmt!)

    Der Sozialminister weiß selbstverständlich, daß das von ihm vorgelegte Gesetz allein schon verwaltungsmäßig unmöglich bis zum 1. Januar umgesetzt werden kann. Die Rentenversicherungsträger haben ihm das schriftlich bescheinigt. So hat z. B. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte am 12. März an den Sozialminister folgendes geschrieben — ich zitiere — :
    Schon heute läßt sich allerdings sagen, daß das RÜG nicht bis zum 1. 1. 92 umzusetzen sein wird, denn bis Ende 1991 sind die Kapazitäten für die Systementwicklung voll mit der Umsetzung des Rentenreformgesetzes '92 ausgelastet. Infolge nicht vorhersehbarer zusätzlicher Aufgaben für das Beitrittsgebiet (Vergabe von Versicherungsnummern und Einrichtung von 2,5 Millionen Versicherungskonten, Übernahme des Rechnungswesens für die Überleitungsanstalt, Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen für das Beitrittsgebiet, Unterstützung bei der Angleichung und Anpassung der Sozialversicherungsrenten sowie schließlich Übernahme des Sozialversicherungsrentenbestandes zum 1. 1. 92) muß die Realisierung von bestimmten eng umgrenzten Teilen der Rentenreformgesetzgebung '92 sogar in das erste Halbjahr 1992 verschoben werden. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird daher für eine Übergangszeit lediglich sicherstellen können, daß Rentenantragsteller aus dem Beitrittsgebiet vorschußweise eine Leistung erhalten.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Ja und? Was wollen Sie damit sagen?)

    Die BfA sagt weiter:
    Das bedeutet, daß alle diese Fälle erneut aufgegriffen und endgültig beschieden werden müssen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der VDR hat uns etwas anderes gesagt!)

    Das alles muß der Sozialminister auch vorher schon gewußt haben. Es kann also nur politische Gründe für dieses Verfahren geben, das jeder praktischen Vernunft spottet. Diese Gründe liegen klar auf der Hand.



    Rudolf Dreßler
    Denn unter äußerstem Zeitdruck läßt sich das Projekt der Harmonisierung der Alterssicherung im vereinigten Deutschland am besten politisch so durchsetzen, wie man das offenbar will, nämlich als einfaches Überstülpen, als Rentenüberleitung — wie es so schön in unfreiwilliger Offenheit heißt — , ruck, zuck, ohne daß es erst zu einer großen Diskussion über die Inhalte und über Reformperspektiven kommt.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Herr Dreßler, das ist doch unerhört!)

    Damit bin ich beim Hauptvorwurf, den die SPD-Bundestagsfraktion gegen das Rentenüberleitungsgesetz erheben muß: Dieses Gesetz dient nicht einer gesamtdeutschen Rentenreform, sondern dieses Gesetz dient dem Zweck, in den neuen Ländern so schnell wie möglich alles auszulöschen und niederzumachen, was in irgendeiner Weise ein Ansatz oder ein Anlaß für eine produktive Weiterentwicklung des bundesdeutschen Rentenrechts sein könnte.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und beim Bündnis 90/GRÜNE — Zuruf von der CDU/CSU: Ein Zyniker!)

    Dabei geht es um zwei wichtige Punkte, die Ihnen natürlich völlig suspekt sind, nämlich um die Bekämpfung der Altersarmut und um die eigenständigen Rentenansprüche von Frauen. Das interessiert die Herren nicht, die da sitzen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das Rentenrecht der neuen Bundesländer enthält in beiden Hinsichten wesentlich günstigere Regelungen als das bisherige Rentenrecht im Westen. Warum sind die Bundesregierung und die Koalition so scharf darauf, diese besseren und fortschrittlicheren Elemente so schnell wie nur irgend möglich zu beseitigen? Selbstverständlich deshalb, weil sie verhindern wollen, daß Berufungsfälle für Reformen im Westen daraus entstehen könnten. Das soll auf alle Fälle unterbunden werden, obwohl bei uns im Westen 8 % der Rentnerhaushalte im Armutsbereich leben und die Versichertenrenten der Frauen nicht einmal 45 % der Männerrenten erreichen. Trotzdem tönt der Sozialminister mit eitler Selbstgefälligkeit, in den neuen Bundesländern werde nun ein Rentensystem eingeführt, das — so wörtlich — „in der Welt seinesgleichen" sucht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Das halte ich für eine eitle Selbstgefälligkeit geradezu Kohlschen Ausmaßes.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Wo haben wir denn ein besseres Rentenversicherungssystem?)

    Damit diese Illusion nicht platzt, meine Damen und Herren, muß in den neuen Bundesländern alles platt gemacht werden. Mehr noch: Im Grunde sind die Existenz von angeblich selbstverschuldeter Altersarmut, die institutionelle Ausgrenzung der Armen aus der Zuständigkeit der Sozialversicherung und die Aufrechterhaltung eines am patriarchalischen Eheverständnis orientierten Rentenrechts ein zentrales Anliegen christdemokratischer und wirtschaftsliberaler Alterssicherungspolitik.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das ist der wahre Grund für Ihre Planierungspolitik, die Sie gegenüber den neuen Bundesländern betreiben. Das ist auch der Kern der politischen Auseinandersetzung um dieses Renten-Überleitungsgesetz.
    Die sozialen Folgen dieser arroganten Politik müssen in erster Linie die Frauen in den neuen Ländern tragen.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Herr Dreßler spricht von Arroganz! — Julius Louven [CDU/CSU]: 190 000 Frauen bekommen erstmals eine Rente!)

    Die Bundesregierung will im Grundsatz alle Renten in den neuen Ländern mit einem Schlag zum 1. Januar kommenden Jahres auf das bundesdeutsche Rentenrecht umstellen, und zwar nicht nur die Zugangsrenten ab dem 1. Januar 1992, sondern auch die bereits heute laufenden Renten. Dieses ideologische, nicht etwa praktisch-sozialpolitisch motivierte Prinzip des schnellstmöglichen Systemwechsels hat massive Verschlechterungen für Frauen zur Folge, und zwar aus folgenden Gründen.
    Die bundesdeutsche Rentenformel stellt gegenüber der bislang in der Ex-DDR praktizierten Berechnungsweise Versicherte mit niedrigem Arbeitseinkommen und kürzerer Versicherungsdauer schlechter. Die Vorschriften über die Mindestrenten fallen weg. Die Zurechnungszeiten des alten DDR-Rechts für Kindererziehung werden abgeschafft. Bisher wurde ein Jahr pro Kind, bei drei und mehr Kindern drei Jahre pro Kind jeweils additiv angerechnet. Das heißt, die Kindervergünstigung war auch beim Zusammentreffen der Kindererziehungszeit mit Berufstätigkeit voll wirksam. Künftig gibt es nur noch ein Jahr. Berufstätige Mütter erhalten keine oder nur eine geringe Rentensteigerung. Auch die Zurechnungszeit für Frauen, die mit 60 Jahren in Rente gehen, wird beseitigt. Schließlich werden auch Zeiten der Pflege von Angehörigen nicht mehr als Beschäftigungszeiten angerechnet.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU] : Wir müssen hier ein katastrophales System haben! — Gegenruf der Abg. Uta Würfel [FDP]: Das stimmt leider, Herr Kollege!)

    Wir bestreiten nicht, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die massiven Verschlechterungen, die bei sofortigem Wechsel vom heutigen ostdeutschen zum bundesdeutschen Rentenrecht entstehen können, durch Bestandsschutzklauseln zu mindern. Aber an der längerfristigen negativen Auswirkung des Renten-Überleitungsgesetzes ändert das überhaupt nichts. Der Bestandsschutz für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, der sogenannte Auffüllbetrag, der hier soeben eingeführt worden ist, ist nur auf fünf Jahre befristet. Anschließend wird er massiv abgebaut.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wollen Sie ihn denn immer behalten? — Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Sie wollen es immer besserwissen!)




    Rudolf Dreßler
    Aber auch schon vor Ablauf dieser fünf Jahre wird der Eingriff durch deutliche Minderungen der Rentensteigerungen spürbar sein. Kein Wort von dieser Seite! Der Bestandsschutz für die neu hinzukommenden Renten wird in vollem Umfang durch die Rentenerhöhungen verschwunden sein. Kein Wort von dieser Seite! Für alle, die nach dem 30. Juni 1995 in Rente gehen, gibt es keinerlei Bestandsschutz mehr. Kein Wort! Kurzfristig werden die Übergangsregelungen das volle Ausmaß der Umstrukturierung zwar überdecken. Aber mittelfristig, wenn die Auffüllbeträge abgebaut werden und die Neurentner und Neurentnerinnen keinen Bestandsschutz mehr erhalten, werden die Kürzungen in voller Höhe spürbar werden.
    Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat, rechnerisch bezogen auf das zweite Halbjahr 1991, das Volumen der Auffüllbeträge beziffert, die für Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner gezahlt werden müssen, weil ihre neue Rente nach dem Westrecht niedriger ist als die alte nach bisherigem Recht. Das Volumen dieser Auffüllbeträge beträgt nicht weniger als 7,2 Milliarden DM. Das sind 23 % des Rentenvolumens in den neuen Ländern. Diese gewaltige Summe — 7,2 Milliarden DM oder 23 % des Rentenvolumens — illustriert das Gewicht der Kürzungen der Versichertenrenten, die nach Auslaufen der Übergangsregelungen langfristig auf die Rentnerinnen und Rentner und auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR zukommen werden. 23 % !

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Herr Dreßler, Sie wollen die Auffüllbeträge im System drinlassen?)

    — Was wir dazu zu sagen haben, Herr Louven, hören Sie sich jetzt bitte einmal an. Dann werden wir die Ausschußberatungen machen. Haben Sie dabei bitte immer im Kopf: Seit Sonntag letzter Woche hat sich die bundesrepublikanische politische Landschaft entscheidend geändert.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Regen Sie mich deshalb bitte nicht auf! Hören Sie genau zu; es wird nämlich noch sehr interessant, Herr Louven.
    Diese Kürzung beträgt im Durchschnitt aller Betroffenen monatlich 221 DM; für Frauen beträgt sie übrigens 234 DM und für Männer 167 DM. Dabei spreche ich von Kürzung.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Aber erst dann, nachdem unser Rentenniveau erreicht ist!)

    — Herr Louven, Sie können das drehen und wenden, wie Sie wollen: Das sind echte Rentenverluste, die ab 1995 als Differenz zwischen dem Anspruch nach neuem und nach altem Recht auftreten werden. Die Verluste durch die fehlende Dynamisierung der Auffüllbeträge habe ich dabei gar nicht eingerechnet.
    Eingriffe dieser Größenordnung berühren mit Sicherheit auch verfassungsrechtliche Fragen. Darauf wird in der parlamentarischen Beratung streng zu achten sein. Nach den Maßstäben, die in der alten Bundesrepublik bisher üblich gewesen sind, wären
    diese Kürzungen jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Eigentumsschutzes absolut indiskutabel. Ich wiederhole: Im Westen wären sie absolut indiskutabel.
    Die Bundesregierung muß sich deshalb fragen lassen, ob sie den Menschen in der früheren DDR für ihre Renten nur einen minderen Eigentumsschutz zubilligen will, während sie doch gleichzeitig auf einem weitgehenden Eigentumsschutz für Bürger der alten Bundesländer gegenüber Enteignungsmaßnahmen des DDR-Regimes besteht.
    Unabhängig von der juristischen Betrachtungsweise betrachten wir die Eingriffe des Renten-Überleitungsgesetzes trotz des begrenzten Bestandsschutzes als schwerwiegenden Vertrauensbruch.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Zum 1. Juli 1990, als die Währungsunion in Kraft trat, haben Kanzler Kohl und Minister Blüm den DDR-Bürgerinnen und -Bürgern dynamische Renten in Aussicht gestellt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! Genauso kommt es!)

    — Es ist interessant, daß Sie das jetzt auch noch bestätigen. Ich hoffe, Sie machen Ihre Ohren jetzt weit auf: Damit wurde der Eindruck erweckt, als würden die bislang in der DDR erworbenen Renten und Anwartschaften künftig entsprechend der Lohnentwicklung steigen und alsbald eine den West-Renten vergleichbare Höhe erreichen.
    Anfang des kommenden Jahres werden die Bürgerinnen und Bürger erfahren, daß unter dynamischer Rente etwas ganz anderes zu verstehen ist, als ihnen im Sommer 1990 vorgespiegelt wurde, nämlich eine Rente, die zwar mit den Nettolöhnen steigt, aber in vielen Fällen von einem Betrag ausgehend, der bedeutend niedriger sein wird als der, der ihnen bisher zustand. Das heißt: Die Bonner Koalition will jetzt rigoros in Vertrauenstatbestände einschneiden, die sie selbst indirekt, d. h. in Gestalt der Gesetzgebung der damaligen DDR-Regierung unter dem CDU-Ministerpräsidenten de Maizière, geschaffen hat.
    Auf jeden Fall werden diese Einschnitte in Besitzstände weit über das hinausgehen, was die Bundesregierung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der westlichen Bundesländer und ihren Rentenanwartschaften jemals juristisch und politisch riskieren würde.
    Ein solches Gesetz wäre in der West-Rentenversicherung absolut undenkbar. Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Vorgangs zeigt sich, daß hier zumindest verfassungspolitisch mit zweierlei Maß gemessen wird: CDU/CSU und FDP setzen sich damit dem Vorwurf aus, daß die Menschen in den neuen Ländern für sie nur so lange von Interesse waren, bis sie ihre Wählerstimmen im Kasten hatten.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Ein unverschämter Lümmel!)

    Jetzt, nach der Wahl, sind sie für die Regierenden nur noch Rentenempfänger zweiter Klasse.



    Rudolf Dreßler
    Wir bestreiten nicht, daß es bei den Hinterbliebenenrenten erhebliche Verbesserungen geben wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!) — Nun denken Sie mal!

    Auch die flexible Altersgrenze und das bundesrepublikanische Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrecht wird ein Fortschritt sein. Aber das ist einerseits nicht strittig, meine Damen und Herren von der Koalition, und andererseits ist es ja wohl auch zwangsläufig so. Oder möchten Sie die westdeutsche Gesetzgebung dieser Art den Menschen in den fünf neuen Bundesländern sozusagen als Gnadenakt anbieten? — Es ist doch wohl selbstverständlich, daß wir diese im Einigungsvertrag vereinbarte Gesetzgebung auf die Bevölkerung der neuen Länder übertragen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sie sind für die Rosinenpicker-Methode ! )

    Aber eine ganz andere Frage ist — dazu lassen Sie sich auch nicht aus — , wie dies finanziert wird. Denn es ist nicht zu bestreiten, daß das alles, jedenfalls mittel- und langfristig, wenn die Besitzstandsregelungen angelaufen sind, durch Verschlechterung der Versichertenrenten — und dies hauptsächlich bei den Versichertenrenten von Frauen in den neuen Ländern — bezahlt werden soll. Mit diesen Rentenkürzungen wird nicht nur die verbesserte Witwenrente finanziell abgesichert, sondern auch die Herabsetzung der Altersgrenze für die Männer vom 65. auf das 63. Lebensjahr. Dies alles verschweigt die Bundesregierung gegenüber den Frauen der ehemaligen DDR, während sie die Verbesserungen lautstark anpreist und sich für soziale Wohltaten feiern läßt. Dies ist nichts anderes als ein weiterer Täuschungsversuch.
    Ein besonderes Kapitel ist das Bemühen des Sozialministers, die Verbesserung der Witwenrenten als Kompensation, als Ausgleich für die Verschlechterung der Versichertenrenten der Frauen darzustellen. Diese Rechnung ist schon deswegen falsch, weil die finanziellen Dimensionen nicht stimmen; anders ausgedrückt, weil das Kürzungsvolumen der Versichertenrenten der Frauen nach Auslaufen der Bestandsschutzregelungen weitaus höher ist als die Mehrausgaben für die Witwenrenten. Vor allem aber ist es das Kennzeichen — nun hören Sie genau zu — einer im strengen Wortsinn reaktionären Sozialpolitik, wenn man die Kürzung der Versichertenrenten der Frauen mit der Verbesserung der Witwenrenten aufrechnet.
    Was ist das denn anders, meine Damen und Herren? Dieses Tauschgeschäft hat eine eminente gesellschaftspolitische Dimension. Es bedeutet nämlich in letzter Konsequenz, daß man die Frauen als eigenständige Personen mit unabhängigem Berufsleben und dem Anspruch auf eigene Altersversorgung ignoriert und sie lediglich als Anhängsel ihrer unterhaltsverpflichteten Männer bzw. als Witwen ernst nimmt. Das ist die Philosophie, die sich dahinter verbirgt.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Möglicherweise sitzt ja in Ihren Reihen noch ein fortschrittlicher Mann — von Frauen ist nichts zu sehen — , und deshalb will ich vielleicht diesem einen
    fortschrittlichen Mann sagen, den ich da im Auge habe: Er wird wissen, daß aus dieser Philosophie nicht nur ein rückständiges Verständnis von Ehe und Partnerschaft spricht. Eine solche Sozialpolitik verkennt auch schlicht die gesellschaftspolitische Wirklichkeit.
    Frauen sind in erster Linie auch die Leidtragenden, wenn in den neuen Ländern der Sozialzuschlag zu den Renten wegfällt: zunächst für neue Rentenzugänge ab 1. Januar 1992, endgültig für alle ab 1. Januar 1995. Geradezu eine Unverschämtheit ist es, daß die Regierung ausgerechnet beim Sozialzuschlag einen Bruch des Einigungsvertrages plant. Nach dem Einigungsvertrag sollten die Sozialzuschläge bis zum 30. Juni 1995 laufen. Die Bundesregierung verkürzt diese Frist selbstherrlich auf den 31. Dezember 1994. Kein Wort der Abgeordneten der CDU/CSU aus den neuen Bundesländern! Sie machen alles mit, was ihnen hier vom Westen vorgekaut wird. Jedenfalls fordert die SPD die Bundesregierung dringend auf, diesen Vertragsbruch zu unterlassen.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Gegenwärtig, meine Damen und Herren, erhalten rund 640 000 Rentnerinnen und rund 35 000 Rentner einen solchen Sozialzuschlag. Das macht das Ausmaß an Armut und Sozialhilfebedürftigkeit und die drohende Überforderung der Kommunen deutlich, die in den neuen Ländern drohen, wenn der Sozialzuschlag entfällt.
    Was mit dem Sozialzuschlag geschieht, halten wir für eine katastrophale sozialpolitische Fehlentscheidung und für ein Musterbeispiel verfehlter gesamtdeutscher Gesellschaftspolitik.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der soll auch auf Dauer bleiben?)

    Wenn in den westlichen Ländern Altersarmut ein ungelöstes Problem ist, in den östlichen aber ein Instrument existiert, das zwar Mängel hat, aber zumindest ausbaufähig ist und in geänderter Form zur Lösung der Altersarmut tauglich ist, dann ist es absurd, die Ansätze zum Besseren abzuschaffen und die schlechtere Lösung aus dem Westen zu wählen.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich CDU/CSU und FDP darauf hinweisen, daß sie sich bezüglich ihrer Einstellung zur Altersarmut in Europa in einer zunehmend isolierten Position befinden. In keinem EG-Land, außer Portugal und Griechenland, erst recht nicht in Österreich, Norwegen, in der Schweiz oder in Schweden, gibt es eine derartig rigorose Abgrenzung von Sozialversicherung und Existenzminimumsicherung. Nirgendwo wird die institutionalisierte Abgrenzung nach unten derart borniert zu einem Grundsatz der Sozialpolitik gemacht wie von CDU/CSU und FDP in Deutschland. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die deutsche Einheit endlich zur Horizonterweiterung und zur Abkehr von hartherzigen Prinzipienreitereien führen würde.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)




    Rudolf Dreßler
    Die SPD, meine Damen und Herren, kann dem Entwurf der Bundesregierung zur Angleichung der Rentenversicherung in der ehemaligen DDR in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Wir lehnen das Renten-Überleitungsgesetz ab wegen der Verschlechterung für viele Frauen und der damit verbundenen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes. Wir lehnen es ab, weil das Grundprinzip, nämlich der Abbau der eigenständigen Alterssicherung der Frau bei gleichzeitigem Aufbau der vom Ehemann abgeleiteten Witwenversorgung, zentralen, gesellschaftspolitischen Reformnotwendigkeiten zuwiderläuft.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum machen wir eigentlich noch eine Ausschußberatung?)

    Wir können dem ersatzlosen Wegfall der Sozialzuschläge nicht zustimmen, weil Hunderttausende von alten Menschen, hauptsächlich Frauen, dadurch in Armut gestürzt und von der Sozialhilfe abhängig gemacht würden und weil darüber hinaus die ostdeutschen Kommunen finanziell aufs schwerste belastet werden.
    Wir lehnen die im Gesetz enthaltenen Regelungen zum Fremdrentengesetz ab, vor allem weil sie dazu führen würden, daß Umzügler aus den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern gegenüber Aussiedlern aus den osteuropäischen Ländern in geradezu empörender Weise benachteiligt werden.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des Bündnisses 90/GRÜNE)

    Schließlich lehnen wir auch die Einbeziehung der Rentenversicherung (Ost) in den Finanzverbund der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ab, weil die Beitrags- anstelle aller Steuerzahler dadurch mit Kosten der deutschen Einheit erneut ungerecht belastet werden.
    Im Grunde — ich habe das bereits ausgeführt — ist die Basisentscheidung der Bundesregierung, nämlich das Westrecht den neuen Ländern schnellstmöglich überzustülpen, die eigentliche Wurzel aller Unzulänglichkeiten, insbesondere der Verschlechterungen für die Frauen und der katastrophalen Auswirkungen auf Bezieher von Kleinrenten.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Das Westrecht haben Sie doch mitbeschlossen, Herr Dreßler! Ist das so schlecht? — Karl Josef Laumann [CDU/CSU]: Daran mag er sich nicht mehr erinnern!)

    Um den Notwendigkeiten einer zukunftsgerechten Reform Genüge zu tun, müßte man nach unserer Auffassung ganz anders vorgehen — ich nenne drei wichtige Punkte — :
    In einem ersten Schritt müßten die im Osten erreichten eigenständigen Rentenansprüche der Frauen erhalten und das vorhandene Mindestsicherungssystem befristet weitergeführt werden.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: „Befristet"? Das ist interessant!)

    In einem zweiten Schritt müßte eine Soziale Grundsicherung eingeführt werden, in die dann die Sozialzuschläge der neuen Bundesländer überführt werden können.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Was heißt „befristet"? — Günther Heyenn [SPD]: Das hat er soeben erklärt!)

    Schließlich müßte in einem dritten Schritt die 1985 versäumte Reform der Alterssicherung der Frau in Gang gesetzt und dafür gesorgt werden, daß im Westen gleichgezogen wird.
    Meine Damen und Herren, wir alle wissen, daß der Entwurf des RentenÜberleitungsgesetzes letztlich nur im Konsens Gesetzeskraft erlangen kann. Das heißt, daß Extrempositionen in der einen wie in der anderen Richtung keine Chance auf Durchsetzung haben werden. Daß der Entwurf des Renten-Überleitungsgesetzes in der vorliegenden Fassung ohne nennenswerte Korrekturen verabschiedet werden kann, ist jedenfalls seit der vernichtenden CDU-Wahlniederlage am vergangenen Samstag nicht mehr wahrscheinlich.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Es war Sonntag!)

    — Sie haben Samstag und Sonntag verloren; Samstag sozusagen im Vorfeld und Sonntag dann auch noch amtlich.
    Die SPD-Fraktion hat zwar sehr grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf, aber positive Perspektiven könnten sich z. B. eröffnen, wenn es bei der Frage der Sozialzuschläge, beim Bestandsschutz für die nach altem Recht erworbenen Rentenanwartschaften und bei den Bestimmungen über die Fortgeltung und Änderung des Fremdrentengesetzes Bewegung gäbe. Außerdem sollte die Bundesregierung ernsthaft prüfen, ob — unabhängig von Kontroversen über den Inhalt des Gesetzes — das Inkrafttreten vom 1. Januar 1992 auf den 1. Januar 1993 verschoben werden könnte.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wir haben doch den Einigungsvertrag!)

    Verbesserungen bei den Witwenrenten und die Einführung der flexiblen Altersgrenze könnten nicht erst zum 1. Januar 1992, Herr Louven, sondern — wenn der politische Wille vorhanden ist — sogar schon zum 1. Juli 1991 vorgeschaltet werden. Ich biete die Inkraftsetzung dieser beiden Punkte, Verbesserung bei den Witwenrenten und Senkung der Altersgrenzen im Osten Deutschlands, zum 1. Juli 1991 ausdrücklich an. Wir wollen einmal sehen, ob Sie bereit sind, diese konstruktiven Vorschläge zu übernehmen.
    Unter diesen Bedingungen, meine Damen und Herren, hätten die Rentenversicherungsträger erheblich mehr Zeit zur Vorbereitung. Dann könnte man auch auf die geradezu absurde Vorschrift verzichten, die den Rentenversicherungsträgern aus verwaltungstechnischen Gründen eine falsche Rentenberechnung ausdrücklich erlaubt und die Betroffenen mit der Möglichkeit der späteren Überprüfung und Nachzahlung vertröstet.
    Schlußbemerkung: Wenn die Angleichung der Rentensysteme in Ost und West gelingen soll, dann bedarf es dazu größerer Flexibilität, mehr Rücksicht auf die



    Rudolf Dreßler
    Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern und größeren Respekts vor Vertrauenstatbeständen, als die Bundesregierung bisher gezeigt hat.
    Wir können nur hoffen, daß die Einsichten, die wir bislang vermissen mußten, bei der Bundesregierung und den sie tragenden Koalitionsparteien noch heranreifen werden und die Bundesregierung ausdrücklich darauf verzichtet, politisch zu pokern, sondern sich unserer begründeten Auffassung anschließt, ein Renten-Überleitungsgesetz zu schaffen, das den Menschen und nicht irgendwelchen Ideologien dient.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Hübner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Werner Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einer guten Nachricht für die SPD wie auch für mich und viele Kollegen aus meiner Fraktion beginnen: Herr Kollege Dreßler, in verschiedenen Punkten Ihrer Rede kann ich Ihnen durchaus folgen. Aber —

    (Zuruf von der SPD: Aha!)

    jetzt kommt die schlechte Nachricht — ich habe in meiner Fraktion bisher noch nicht — und ich hoffe, daß das auch so bleibt — westdeutsche Überheblichkeit erfahren. Herr Kollege Dreßler, aber in einigen Passagen Ihrer Rede haben Sie mir gezeigt, was westdeutsche Überheblichkeit ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Sie sprechen von einem mutigen Schritt in die Zukunft im Zusammenhang mit diesem hier zu diskutierenden Renten-Überleitungsgesetz. Ich glaube, diesen mutigen Schritt tun wir. Ich bin überzeugt davon, denn wir aus den ostdeutschen Bundesländern in unserer Fraktion haben massiv mitgewirkt und auch gleichberechtigt mitgewirkt. Bei Ihnen, Herr Kollege Dreßler, habe ich auf Grund Ihres Auftrittes die Befürchtung, daß uns das in diesem Falle teilweise nicht so möglich gewesen wäre.

    (Beifall bei der FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Konsolidierung der staatlichen, also der äußeren Einheit Deutschlands war trotz all ihrer Riesenprobleme, die sie für die Bundesrepublik und für die damalige DDR mit sich brachte, man könnte fast sagen: ein Kinderspiel, ein Klacks im Vergleich zur Herstellung der inneren Einheit und damit zur Schaffung und Festigung einheitlicher Lebensverhältnisse in unserem Land. Diese Aussage trifft insbesondere — und hier glaube ich, das ist die Meinung aller — auf das hier eingebrachte Renten-Überleitungsgesetz zu. Dabei ist wohl unumstritten, daß die Sicherung vergleichbarer Lebensverhältnisse zunächst konkret bei denen beginnen muß, die auf Grund ihres Alters und der zurückgelegten Arbeit ihren Lebensabend in Würde und annehmbarem Wohlstand, wie ich an dieser
    Stelle schon einmal formulierte, verbringen können und sollen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich sage das deshalb so deutlich, weil ich damit auch zeigen möchte: Das ist der Anspruch, den wir erheben. Hinsichtlich der unterschiedlichen Entwicklungen im Rentenrecht lassen sich die bei der Angleichung auftretenden Probleme natürlich nicht leugnen. Deshalb und gerade deshalb wollen wir auch nicht — wie hier schon erwähnt —nach der sogenannten Rosinentheorie im Zuge der Überleitung verfahren. Wir können es nicht.
    Mit der unveränderten Übernahme des Regierungsentwurfes durch die Koalitionsfraktionen und der heutigen Einbringung wird von uns das Ziel verfolgt, das parlamentarische Verfahren gerade im Interesse der Menschen in den neuen Bundesländern zu beschleunigen. Nachdrücklich verweise ich jedoch darauf, daß nicht jeder Punkt, nicht jede Formulierung unsere ungeteilte Zustimmung findet und wir damit offen sind für jede Verbesserung, wenn diese sich in das beitrags- und leistungsbezogene Rentenversicherungssystem adäquat einfügt und auch langfristig finanzierbar ist. Das sollte jeder Kritiker bedenken.
    Ich warne auch nachdrücklich vor Versuchen, diese notwendige Überleitung als Aufhänger für Veränderungen im Rentensystem jetzt nutzen zu wollen. Dies kann niemandem nützen; denn gerade die Rentenversicherungsträger haben immer wieder betont, wie dringend notwendig eine rasche Verabschiedung dieses Gesetzes — natürlich nach gründlicher und ausgiebiger, aber auch sachlicher Beratung — ist.
    Wenn wir heute diesen Entwurf nicht nur einbringen, sondern natürlich auch kritisch beleuchten, so sollten wir unbedingt noch einmal kurz betrachten, wie sich das DDR-Rentenrecht darstellte: niedrige, statische Renten, die nicht der Lohnentwicklung angepaßt waren und in unregelmäßigen Abständen auf Jubelparteitagen von senilen Greisen beifallheischend um ein paar Mark angehoben wurden. Ältere Rentenbezieher kamen bei diesem Verfahren oft zu kurz. Gleiches galt insbesondere für Witwen. Das System zur Rentenberechnung in der früheren DDR entsprach in seiner Struktur weitgehend dem bundesdeutschen Recht von vor 1957, einem Standard, auf den wohl kaum jemand heute zurückkehren möchte.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf halten wir uns strikt an die Koalitionsvereinbarungen mit folgenden Zielen: einheitliches Rentenrecht in Deutschland mit weitgehenden, sozialverträglichen Übergangsregelungen für Bürger der neuen Bundesländer, Eingliederung der bisherigen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in die allgemeine Rentenversicherung, notwendige Änderung im Fremdrentenrecht sowie die finanzielle Einheit der Rentenversicherung, wie wir sie in der Arbeitslosenversicherung bereits praktiziert haben. Für den einzelnen — das sei besonders betont — wird sich positiv bemerkbar machen: die Zielgröße des Rentenniveaus von 70 % des bisherigen Nettoeinkommens nach 45 Arbeitsjahren, hohe Steigerungsraten entsprechend der Lohnentwicklung, wesentlich höhere



    Heinz Hübner
    Hinterbliebenenrenten. Letzteres ist nicht unumstritten.
    Gerade die hohen Steigerungsraten könnten manchen im westlichen Bundesgebiet neidisch machen. Vergessen Sie dabei aber bitte nicht, daß das derzeitige Niveau im Osten nur bei 46 % der westlichen Renten liegt. Nach der Erhöhung am 1. Juli werden es ca. 50,8 To sein. Der Nachholbedarf ist nicht zu leugnen. Es geht um den sozialen Frieden und die angemessene Absicherung der Renten im Osten. Neid ist dabei aber ein ebenso schlechter Ratgeber wie der Wunsch, vierzig Jahre sozialistischer Mißwirtschaft quasi über Nacht beseitigen zu wollen.
    Wir Freien Demokraten haben immer darauf hingewiesen, daß wir in dieser für die Betroffenen nicht leichten Umbruchsituation bemüht sind, den Wechsel sozialverträglich zu gestalten, ohne unser Wirtschafts- und Sozialsystem zu überfordern oder gar zu gefährden.

    (Beifall bei der FDP)

    Nicht nur die Regierungskoalition ist für die Finanzierung verantwortlich, das gesamte Haus trägt Verantwortung für die Finanzierbarkeit auch künftiger Renten. Vergessen Sie das bitte nicht. Konstruktive Mitarbeit ist angesagt, aber nicht das Schüren von Mißmut und Unsicherheit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Regelungen des Gesetzentwurfes näher betrachten. Auf die positiven Aspekte wurde schon hingewiesen: daß für über 900 000 Witwenrenten Verbesserungen erfolgen, daß in etwa 150 000 Fallen erstmals Witwenrenten gezahlt werden können. Diese zusätzliche Rente neben der eigenständigen, oft niedrigen Rente halte ich für sinnvoll und notwendig. Denn trotz aller behaupteten Gleichbehandlung von Männern und Frauen lagen auch in der Ex-DDR die Frauenlöhne im Durchschnitt wesentlich niedriger als die ihrer männlichen Kollegen. Diese realen Verbesserungen sollten nicht kurzfristig zugunsten gegenwärtig nicht realisierbarer anderer Konzeptionen geopfert werden. Bei uns würde das niemand verstehen.
    Positiv bewerte ich bei der derzeit schwierigen Arbeitsmarktsituation auch die Einführung vorgezogener Altersgrenzen, z. B. für Schwerbehinderte oder Arbeitslose. Gleichfalls sinnvoll ist die Neuregelung der DDR-Invalidenrenten und ihre Ersetzung durch die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wie im bisherigen Bundesgebiet. Niemand darf allerdings verkennen, daß diese Regelung mittelfristig der Überarbeitung und Korrektur bedarf.
    Auch die Vertrauensschutzregelungen für rentennahe Jahrgänge sind notwendig und sinnvoll. Aber man sollte auch bedenken, daß sich dann, wenn in den neuen Bundesländern das Rentenniveau West erreicht ist, keine neuen Ungleichbehandlungen ergeben dürfen.
    Gestatten Sie mir, in diesem Zusammenhang auch auf das Thema Kindererziehungszeiten einzugehen. Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden künftig drei Erziehungsjahre pro Kind anerkannt — eine sachgerechte und notwendige Regelung. Die Kindererziehungszeitenregelung führt jedoch, auch wenn sie ab 1992 ausgedehnt wird, nicht oder nur teilweise zu Rentenerhöhungen: wenn gleichzeitig eine Berufstätigkeit ausgeübt wird. Hier ist meines Erachtens ein Ansatzpunkt für weitere konstruktive Diskussionen, was besonders die Problematik einer eigenen Rentenbiographie von Frauen betrifft.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Deshalb fordern wir Liberale Regelungen, die auch einer berufstätigen Frau die volle Anrechnung der Kindererziehungszeit ermöglichen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich habe an dieser Stelle schon einmal gesagt, daß ich Vater von vier Kindern bin. Meine Frau ist voll berufstätig. Ich weiß also, wovon ich spreche.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Ich würde mich freuen, wenn die Kollegin Frau Dr. Merkel in ihrer neuen Funktion erfolgreich dazu beitragen könnte, daß bestimmte Positionen in dieser Frage im Bundesarbeitsministerium überdacht und korrigiert werden.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir werden an diesem Thema dranbleiben, insbesondere — Sie sehen das — unsere Frauen.
    Entscheidend für die Renten ist auch im Rahmen des Überleitungsgesetzes der Gesichtspunkt, wie lange und in welcher Höhe Beiträge gezahlt worden sind. Der Beitragszahlung an LVA oder BfA im bisherigen Bundesgebiet entsprechen die Zahlungen an die Überleitungsanstalt bzw. früher an die Sozialversicherungsanstalt der DDR in beiden Formen. Wer Beiträge gezahlt hat und damit Anwartschaften und Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung in der früheren DDR begründet hat, der hat auch im Hinblick darauf das Erforderliche getan, daß diese Systeme — von der FZR bis zur Zusatzversorgung — in die Rentenversicherung überführt werden. Diese selbstverständlichen Grundsätze haben auch für die tatsächlichen oder angeblichen Funktionsnachfolger zu gelten.
    Es kann nicht geleugnet werden, daß in den Fällen, in denen im bisherigen Bundesgebiet überwiegend Beamte tätig waren und die neuen Bundesländer künftig Beamte beschäftigen werden, für die Rentenversicherung Beitragszahler ausfallen. Allerdings muß bei denjenigen Institutionen, bei denen sich dieser Wanderungsverlust nicht ergibt, berücksichtigt werden, wer in welchem Umfang und an wen in der Vergangenheit gezahlt hat.
    In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die in Art. 3 § 14 Abs. 2 getroffene Regelung hinsichtlich der Mitarbeiter der ehemaligen Bauernpartei zusätzliche Probleme aufwirft.
    Ich habe hiermit schon das schwierige Thema der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme angesprochen. Es darf nicht vergessen werden, daß zusätzliche Versorgung in einigen Fällen einen Ausgleich für niedrige Entgelte während der Phase der aktiven Berufstätigkeit bildete — als Lehrer in der Ex-DDR weiß



    Heinz Hübner
    ich, wie das lief — und daß es zum anderen in einer Reihe von Fällen ausgeschlossen oder für den einzelnen ökonomisch unvernünftig war, nebenbei noch Beiträge an die freiwillige Zusatzrentenversicherung zu zahlen.
    Wenn in dem Entwurf Ansprüche und Anwartschaften — mit Ausnahme des Stasi-Sondersystems — auf den Durchschnittsverdienst begrenzt werden, mag das in den Bereichen, die sich durch besondere Staatsoder Systemnähe ausgezeichnet haben, noch vertretbar sein. Sicherlich kann das im Einzelfall auch ungerecht sein. Ich sehe zum Beispiel nicht ein, daß Techniker, Ingenieure, Ärzte oder Lehrer, die nicht Aktivisten dieses Systems waren und die nicht den Weg in den Westen gesucht haben, dafür auch im Verhältnis zu Übersiedlern noch indirekt bestraft werden sollen.

    (Zuruf von der FDP: Richtig!)

    Ich kann nur eindringlich raten, rasch eine differenzierte Regelung zu verabschieden, die den Realitäten in der Ex-DDR entspricht, wenn wir nicht zusätzlich sozialen Sprengstoff, zum Beispiel auch bei Hinterbliebenen, schaffen wollen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Im Hinblick auf die Erfahrungen und die damit verbundenen Meinungen bei den Bürgern der neuen Bundesländer erscheint mir die Tatsache als außerderordentlich wichtig, daß bei Angehörigen des Sonderversorgungssystems Staatssicherheit die Rente deutlich unter den Durchschnittsrenten liegen wird. Gerade, wenn es sich um Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit handelt, wäre es für die Rentner in der Ex-DDR unverständlich, wenn zum Beispiel ihre ehemaligen Peiniger über wesentlich höhere Renten verfügen würden als diejenigen, die in diesem Staat für diese Funktionärsclique arbeiten mußten.

    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Was den Sozialzuschlag betrifft, so möchte ich daran erinnern, daß es sich hierbei um eine pauschalierte Sozialhilfe ohne Bedürftigkeitsprüfung handelt, die in einem beitrags- und leistungsbezogenen Rentensystem grundsätzlich einen Fremdkörper bildet und die nur wegen der besonderen Anlaufschwierigkeiten bei der Sozialhilfe in den neuen Bundesländern gerechtfertigt war.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Es wäre meines Erachtens ein falscher Schritt, diese Regelung jetzt zu dynamisieren oder gar unbegrenzt fortzuführen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Gut, Sie' haben gesagt: befristet.

    Wer dies will, wer unter Umständen sogar für die Ausdehnung auf das bisherige Bundesgebiet plädiert, muß sich auch darüber im klaren sein, daß eine solche zusätzliche Leistung als zusätzliche Altersleistung in
    andere EG-Staaten exportiert werden müßte und uns dies teuer zu stehen käme.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Nein, wir wollen die soziale Grundsicherung! Das ist etwas anderes!)

    Abschließend noch einige Bemerkungen zum Fremdrentenrecht. Man könnte jetzt, lange nach Kriegsende, an ein kurzfristiges Auslaufen des Fremdrentenrechts denken. Dabei muß man aber berücksichtigen, daß solche Überlegungen unter Umständen eine Völkerwanderung in Marsch setzen könnten, die an die Dimension der ersten Nachkriegsjahre erinnern und die sozialen Probleme im Bundesgebiet noch verschärfen würde. Deshalb erarbeiten wir jetzt ein längerfristiges Konzept hinsichtlich der Behandlung aller Kriegsfolgelasten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei einem solch gewaltigen Vorhaben wie der Eingliederung des früheren DDR-Rentenrechts in das der bisherigen Bundesrepublik kann und wird es leider zunächst keine optimale Regelung geben, die immer die Einzelfallgerechtigkeit und Finanzierbarkeit im Rahmen des Systems gewährleistet. Deshalb ist es gut, wenn der Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum hat, den er nun ausnutzen muß.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch eines feststellen: Als Bürger aus einem der neuen Bundesländer empfinde ich Genugtuung darüber, daß diese Vorlage jetzt, nach 40jähriger Ex-DDR-Unterbrechung, eine kontinuierliche Weiterführung der 100jährigen Sozialgesetzgebungspraxis in Deutschland ist. Bei allen dabei auftretenden Problemen sollten wir diese Fragen gemeinsam optimistisch angehen und gegenwärtig noch existierende Kanten und Ecken auch in der Perspektive abschleifen. Lassen Sie uns diese Arbeit heute im Geiste konstruktiver Zusammenarbeit beginnen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)