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    Plenarprotokoll 12/23 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 Inhalt: Wahl der Abg. Monika Brudlewsky zur Schriftführerin als Nachfolgerin des Abg. Heinrich Seesing 1473 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 1473 A Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 1473 B Verkürzung der Frist für die Einreichung der Fragen 1556 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991) (Drucksache 12/401) 1473 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991) (Drucksache 12/402) . . . . 1473D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) (Drucksache 12/403) 1473 D d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Umwelt in städtischen Gebieten (Drucksache 11/3900) . . . 1474 A e) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung; TechnikfolgenAbschätzung und -Bewertung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. November 1987: Landwirtschaftliche Entwicklungspfade (Drucksache 11/7991) 1474 A f) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung; TechnikfolgenAbschätzung und -Bewertung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. November 1987: Nachwachsende Rohstoffe (Drucksache 11/7992) 1474 A Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik (Drucksachen 12/198, 12/414) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen 12/199, 12/390 [neu]) Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 1474 C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 1476 A Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 1478 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1481A Dr. Helmut Haussmann FDP 1482 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 1483 C Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 1485 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1485 C Gernot Erler SPD 1486 D Peter Kittelmann CDU/CSU 1488 C Markus Meckel SPD 1490 C Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 1493 B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD (Erklärung gem. § 31 GO) 1495 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Egon Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Johann Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik — Landwirtschaftsanpassungsgesetz — und anderer Gesetze (Drucksachen 12/161, 12/404) Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1495 C Edwin Zimmermann, Minister des Landes Brandenburg 1496 C Ulrich Heinrich FDP 1498 A Jan Oostergetelo SPD . . . 1499B, C, 1506D, 1507 A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1500 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 1501 A Dr. Gerald Thalheim SPD 1503 A Ulrich Heinrich FDP 1503 C, 1505 A Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU . . 1505 B Egon Susset CDU/CSU 1507 C Jan Oostergetelo SPD 1507 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsmäßigen und gerechten Familienlastenausgleich (Drucksache 12/320) Frank-Michael Habermann SPD 1508 C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 1510A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1511 C Gerhard Schüßler FDP 1512 B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 1513 C Dr. Rose Götte SPD 1515 A Dr. Walter Hitschler FDP 1516B Renate Diemers CDU/CSU 1517 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 1519A Dr. Rose Götte SPD 1519B, 1520 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/396 vom 19. April 1991 — Aufklärung der Zusammenhänge über die Zwangsuntersuchung einer aus den Niederlanden eingereisten und wegen des Verdachts auf Abtreibung in ein Krankenhaus eingewiesenen Frau MdlAnfr 1, 2 Dr. Burkhard Hirsch FDP Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 1521A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 1521 D ZusFr Uta Würfel FDP 1522 C ZusFr Otto Schily SPD 1523 A ZusFr Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 1523 C ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1523 C ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 1523 D Absicherung der versicherungsrechtlichen Risiken der Ferienaufenthalte für Kinder aus Tschernobyl durch die Bundesregierung MdlAnfr 3, 4 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . 1524 A ZusFr Dietmar Schütz SPD 1524 B ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . 1524 D Inhalt des Telefongesprächs zwischen Dr. Schalck-Golodkowski und Egon Krenz am 15. November 1989 in Gegenwart von Kanzleramtsminister Seiters; Information des Bundeskanzlers über die Öffnung des Brandenburger Tores MdlAnfr 7, 8 Norbert Gansel SPD Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 III Öffnung des Brandenburger Tores in Berlin mit 5wöchiger Verspätung auf Intervention von Bundeskanzler Dr. Kohl und Kanzleramtsminister Seiters Ende 1989 MdlAnfr 9 Otto Schily SPD Antw BM Rudolf Seiters BK 1525 B ZusFr Norbert Gansel SPD 1525 D ZusFr Otto Schily SPD 1526 D Rückführung der sich seit Ende des ersten Weltkrieges in der Sowjetunion befindlichen deutschen Kunstschätze MdlAnfr 12 Klaus Harries CDU/CSU Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . 1528 B ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 1528 C ZusFr Gernot Erler SPD 1528 C ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . 1528D Übernahme der Bibliothek des alten Reichstages durch den Deutschen Bundestag MdlAnfr 13, 14 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 1529 A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 1529 B Förderung von Jugendgruppenreisen bzw. Schulklassenfahrten nach Berlin bzw. in die neuen Bundesländer MdlAnfr 15 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 1529 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 1529 C Steuerersparnisse deutscher Banken durch Vornahme von die Steuerschuld mindernden Wertberichtigungen auf Forderungen an verschuldete Länder der Dritten Welt MdlAnfr 21 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1530 A ZusFr Hans Wallow SPD 1530 B Illegale Fischerei spanischer Fischer in der 200-Meilen-Zone vor Namibia MdlAnfr 26 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . . 1530 C ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD . . 1530 D Abbruch der Verhandlungen über ein Fischereiabkommen zwischen der EG und Namibia unter Hinweis auf die Verurteilung spanischer Kapitäne von durch die namibische Küstenwache aufgebrachten spanischen Schiffen MdlAnfr 27 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . . 1531A ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD . . 1531 B Aufnahme der Durchführung von Bodenuntersuchungen (anstelle einer Schätzwertermittlung) und Einbeziehung von Umweltschutzaspekten, wie z. B. Nitratbelastung des Grundwassers, in die Düngemittel-Anwendungsverordnung MdlAnfr 30, 31 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML 1531C, 1533 A ZusFr Ulrike Mehl SPD 1531D, 1533 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 1532 A ZusFr Günther Bredehorn FDP . 1532B, 1534 A ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . . 1532 C ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . . 1532 D Kälberimporte aus Drittländern 1990 bis März 1991; Verhinderung des weiteren Zusammenbruchs der Schlachtrinderpreise durch diese Importe MdlAnfr 32, 33 Günther Bredehorn FDP Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . 1534 B, C ZusFr Günther Bredehorn FDP 1534 D ZusFr Antje-Marie Steen SPD 1535 B ZusFr Otto Schily SPD 1535 C Relation zwischen den verhängten Geldbußen für unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen 1990 zu dem aufgedeckten Schaden MdlAnfr 34 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP Antw PStSekr Horst Seehofer BMA . . . 1535 D ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 1536 A Bundesmittel für das Programm „Aufbau und Reform ausländischer Arbeitsverwaltungen" der Bundesanstalt für Arbeit; unterstützte Länder Ost- und Südosteuropas MdlAnfr 35, 36 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Horst Seehofer BMA 1536C, 1537 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 1536D, 1537B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Fünfter Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl — Die Haltung der Bundesregierung zum Bau von Kraftwerken in den neuen Bundesländern Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . 1537 D Klaus Harries CDU/CSU 1538D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 1539 D Gerhart Rudolf Baum FDP 1540 C Jutta Braband PDS/Linke Liste 1541D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 1542 C Joseph Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 1544 A Dr. Harald Kahl CDU/CSU 1547 B Ulrike Mehl SPD 1548B Jürgen Timm FDP 1549 B Reinhard Weis (Stendal) SPD 1550 B Erich Fritz CDU/CSU 1551 B Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 1552 D Dietmar Schütz SPD 1554 B Heinrich Seesing CDU/CSU 1555 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP sowie der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre" — Drucksache 12/419 — Ulrich Klinkert CDU/CSU 1556 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . 1557 D Marita Sehn FDP 1559 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 1560 D Dr. Walter Hitschler FDP 1561 D Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 1562 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 1563 A Klaus Harries CDU/CSU 1564 A Monika Ganseforth SPD 1564 C Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 1566A Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mietentwicklung in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/313) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag des Abgeordneten Franz Müntefering, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nutzung mietenpolitischer Verordnungsermächtigungen für die neuen Länder durch die Bundesregierung (Drucksachen 12/156, 12/343) Achim Großmann SPD 1567 D Gabriele Wiechatzek CDU/CSU 1569 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1570 D Dr. Walter Hitschler FDP 1571 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1573 B Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 1574 B Achim Großmann SPD 1575 B Dr. Walter Hitschler FDP 1575 D Dr. Christine Lucyga SPD 1576 A Hans Raidel CDU/CSU 1578 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 33 03 Titel 446 01 — Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften — Kapitel 33 04 Titel 433 03 — Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge — Kapitel 33 04 Titel 433 04 — Übergangsbeihilfen — Drucksachen 12/31, 12/68 Nr. 1.9, 12/293) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1990 bei Kapitel 10 02 Titel 656 55 — Krankenversicherung der Landwirte — (Drucksachen 11/8530, 12/68 Nr. 1.3, 12/294) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 12 Abschnitt B bei der Haushaltsstelle „Investitionen" (Drucksachen 11/8525, 12/68 Nr. 1.2, 12/295) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 14 22 Titel 686 01 — NATO- Militärhaushalte — (Drucksachen 12/19, 12/68 Nr. 1.6, 12/296) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 684 01 — Kosten zur Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien — (Drucksachen 12/20, 12/68 Nr. 1.7, 12/297) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 V f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 548 01 (Abschnitt B) — Unvorhergesehene Ausgaben im Zusammenhang mit der Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion — im Haushaltsjahr 1990 (Drucksachen 12/27, 12/68 Nr. 1.8, 12/298) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 893 01 (Abschnitt B) — Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur (Drucksachen 11/8572, 12/68 Nr. 1.4, 12/299) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 65 200 000 DM bei Kapitel 60 02 Titel 893 01 (Abschnitt B) — Zuweisungen für Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur — (Drucksachen 12/18, 12/68 Nr. 1.5, 12/300) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 1 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 12/301) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Drucksachen 11/8528 Nr. 31, 12/210 Nr. 138, 12/315) 1580A Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 11 zu Petitionen (Drucksache 12/379) . . 1581B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 12 zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Februar 1987 bis 19. Dezember 1990 eingegangenen Petitionen (Drucksache 12/380) 1581 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Gesundheitswesen in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/386) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . . 1582 A Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . . 1583 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 1584 A Gudrun Schaich-Walch SPD 1585 A Dr. Bruno Menzel FDP 1586 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 1588 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Kündigungsschutz für bisherige Angehörige des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR (Drucksache 12/392) Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1590A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1590 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 1591B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1592 A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1592 A Jürgen Koppelin FDP 1592 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1592 B Heinz-Dieter Hackel FDP 1593 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1594 A Klaus Kirschner SPD 1594 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1595 A Nächste Sitzung 1595 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1597' A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Harmut Koschyk (CDU/CSU) zur Schlußabstimmung eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 1597* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 1 (Aktuelle Stunde) Dr. Gerhard Friedrich (CDU/CSU) . . . . 1598* A VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 Anlage 4 Ausgaben der ESA für Forschung und Entwicklung und Mindereinnahmen durch deren steuerliche Förderung in den Jahren 1989 und 1990; Fördermittel des Bundes für zivile Forschungsvorhaben der Daimler-Benz AG in den Jahren 1983 bis 1989 MdlAnfr 5, 6 — Drs 12/396 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 1599* A Anlage 5 Anpassung der steuerlichen Pauschbeträge für Behinderte an die gestiegenen Lebenshaltungskosten MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/396 — Dr. Rolf Niese SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1599* B Anlage 6 Zusätzliche Planstellen für die Zollverwaltung an den bayerischen Grenzübergängen zur CSFR MdlAnfr 20 — Drs 12/396 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1599* D Anlage 7 Schwerpunktorte zum neuen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Bayern MdlAnfr 23 — Drs 12/396 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 1600* A Anlage 8 Verwendung von EG-Strukturfondsmitteln für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für die Region Rostock MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/396 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 1600* C Anlage 9 Überwachung der im Entwurf der Düngemittel-Anwendungsverordnung vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Landwirte; Forderung von Mindestnormen für eine umweltverträgliche Ausbringungstechnologie von Gülle MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/396 — Brigitte Adler SPD SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 1601* B Anlage 10 Abhaltung von Paraden der Bundeswehr in Berlin MdlAnfr 37 — Drs 12/396 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1602* A Anlage 11 Freigabe der ehemaligen Grenzgebiete zur DDR für militärische Tiefflüge MdlAnfr 38 — Drs 12/396 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1602* B Anlage 12 Auffassung der Bundeswehr über die Werbewirkung des Bildes „Guernika" von Picasso MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/396 — Horst Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1602* C Anlage 13 Kriterien für den Abbau der Befestigungsanlagen an der ehemaligen Grenze zur DDR; Beteiligung der Bundeswehr MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/396 — Paul Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 1603* A Anlage 14 Überprüfung aller Wasserversorgungsanlagen in den neuen Bundesländern auf gesundheitlich bedenkliche Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers, insbesondere in bezug auf Nitrate und Pflanzenschutzmittel MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/396 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1603* C Anlage 15 Schulungsprogramme für das Personal der Wasserwirtschaft zur Sicherstellung des Vollzugs der Trinkwasserverordnung in den neuen Bundesländern; Finanzierung und Ausstattung der zuständigen Behörden MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/396 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1604* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 VII Anlage 16 Kürzung der Mittel für die AIDS-Bekämpfung im Bundeshaushalt 1991 angesichts der notwendigen Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/396 — Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1605* A Anlage 17 Gepäckwagen-Reduzierung bei der Bundesbahn ab Juni 1991 angesichts der angestrebten Verbesserung des Fahrradmitnahmeangebots, insbesondere bei Interregio-Zügen MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/396 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1606* A Anlage 18 Fällung von Alleebäumen im Zuge des Ausbaus und der Instandsetzung von Straßen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 51 — Drs 12/396 — Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1606* C 23. Sitzung Bonn, den 25. April 1991 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 25. 04. 91 * Bartsch, Holger SPD 25. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 25. 04. 91 * Blunck, Lieselott SPD 25. 04. 91 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 25. 04. 91 * Wilfried Dr. Brecht, Eberhard SPD 25. 04. 91 * Büchler (Hof), Hans SPD 25. 04. 91 * Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25. 04. 91 * Burchardt, Ursula SPD 25. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 25. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 25. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 25. 04. 91 Herta Dr. Dobberthien, SPD 25. 04. 91 * * Marliese Dr. Elmer, Konrad SPD 25. 04. 91 Dr. Feldmann, Olaf FDP 25. 04. 91 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 25. 04. 91 * * Francke (Hamburg), CDU/CSU 25. 04. 91 Klaus Friedhoff, Paul FDP 25. 04. 91 Fuchs (Verl), Katrin SPD 25. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 25. 04. 91** Dr. Glotz, Peter SPD 25. 04. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 25. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 25. 04. 91 ** Irmer, Ulrich FDP 25. 04. 91 ** Janz, Ilse SPD 25. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 25. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 25. 04. 91 * Körper, Fritz Rudolf SPD 25. 04. 91 Dr. Kolb, Heinrich FDP 25. 04. 91 Leonhard Dr.-Ing. Laermann, FDP 25. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 25. 04. 91 Otto Lenzer, Christian CDU/CSU 25. 04. 91* Lummer, Heinrich CDU/CSU 25. 04. 91* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 25. 04. 91* Erich Mascher, Ulrike SPD 25. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 25. 04. 91 * Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 25. 04. 91 * Reinhard Molnar, Thomas CDU/CSU 25. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 25. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 25. 04. 91 Jutta Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 25. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 25. 04. 91 * Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 25. 04. 91 Poß, Joachim SPD 25. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 25. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 25. 04. 91 Susanne Rappe (Hildesheim), SPD 25. 04. 91 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 25. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 25. 04. 91 * Roth, Wolfgang SPD 25. 04. 91 Schäfer (Mainz), Helmut FDP 25. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 25. 04. 91 * Schluckebier, Günther SPD 25. 04. 91 * Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 25. 04. 91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 25. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 25. 04. 91 * Dr. Schneider CDU/CSU 25. 04. 91 (Nürnberg), Oscar Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 25. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 25. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 25. 04. 91 * * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 25. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 25. 04. 91 * Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 25. 04. 91 * Dr. von Teichman und FDP 25. 04. 91 * Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 25. 04. 91 * Vergin, Siegfried SPD 25. 04. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 25. 04. 91 Gert Wissmann, Matthias CDU/CSU 25. 04. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 25. 04. 91 * Dr. Zöpel, Christoph SPD 25. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) zur Schlußabstimmung eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ich begrüße die Aussage der Bundesregierung in der Denkschrift zu dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, wonach der vorliegende Vertrag eine Grenzaussage enthält, „die der des Moskauer Vertrages entspricht" und sein Art. 2 der Formulierung des Moskauer Vertrages, Art, 3, erster bis dritter Spiegelstrich, entspricht. Aus diesem Grunde stimme ich diesem Vertrag zu. Ich gehe davon aus, daß dieser Vertrag einen Schritt dahin gehend darstellt, daß die Sowjetunion ihre völkerrechtliche Verpflichtung aus Art. 27 des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte von 1966 erfüllen wird und demzufolge die Deutschen in der Sowjetunion auf der Grundlage die- 1598* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 ser völkerrechtlichen Verpflichtung und der entsprechenden KSZE-Beschlüsse, insbesondere der KSZE- Schlußakte von Helsinki und des Dokumentes des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die menschliche Dimension der KSZE vom Juni 1990, behandeln wird und den Deutschen in der Sowjetunion alsbald die unveräußerlichen Menschen- und Gruppenrechte einräumen und ihnen damit eine wirkliche Perspektive für ein Verbleiben in der angestammten Heimat vermitteln wird. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatzpunkt 1 (Aktuelle Stunde) Dr. Gerhard Friedrich (CDU/CSU): Erstens. Die Diskussionsbeiträge der Redner der Opposition bestätigen die Absicht, die mit der Formulierung des Themas dieser Aktuellen Stunde verfolgt wird: Wir sollen uns anläßlich des 5. Jahrstages nochmals die Folgen des Reaktorunglücks in Tschernobyl vor Augen führen und dann auf den Bau von Kernkraftwerken Made in Germany in den neuen Bundesländern verzichten. Ausgerechnet die Vertreterin der PDS ging im Umweltausschuß noch weiter: Ein Staat, der die Kernenergie nutzt, ist auch für die Katastrophe in Tschernobyl und ihre Folgen verantwortlich. Dies ist technisch nicht haltbar und politisch eine Zumutung. Man kann sich ja auch nicht unter dem Sammelthema Landwirtschaft über den Verfall der Schweinepreise unterhalten, um dann festzustellen, daß sich die Milchwirtschaft nicht mehr rentiert. Der Reaktortyp Tschernobyl ist nicht in sich stabil konstruiert. Anders als bei unseren Kernkraftwerken bremst ein Temperaturanstieg nicht automatisch die Kettenreaktion. Beim Vergleich wird auch deutlich, daß zum Beispiel ein Schnellabschaltesystem und ein Sicherheitseinschluß fehlt. Angesichts der großen Unterschiede in der Sicherheitstechnik, der Unfähigkeit der früheren Ostblockstaaten, bei ihrer Energieversogung auf Kernkraftwerke zu verzichten oder die Mittel für eine Nachrüstung aufzubringen, kann es keine gemeinsame Verantwortung geben. Die Folgen, die das Reaktorunglück bei uns hatte, zeigen aber, daß es eine internationale Risikogemeinschaft gibt. Aus diesem Risiko können wir auch nicht durch Abschalten unserer Kernkraftwerke aussteigen. Das von der SPD geforderte Kernenergieabwicklungsgesetz würde weder das von uns aufgebaute integrierte Meß- und Informationssystem (IMIS), noch die Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln überflüssig machen. Es bleibt nur der Versuch, in internationaler Zusammenarbeit die weltweit zu beachtenden Sicherheitsstandards anzuheben. Staaten, die auf die Kernenergie verzichten, werden dabei kaum eine Rolle spielen. Zweitens. Die Ratschläge und dann Entscheidungen des Bundesumweltministers über das Schicksal der Kernkraftwerke bzw. Baustellen in Greifswald, Rheinsberg und Stendal haben bewiesen, daß der Grundsatz „Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit" nicht nur in Reden hochgehalten, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird. Der Verzicht auch auf Nachrüstungskompromisse hat die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung und der Koalition erhöht. Deshalb ist der Versuch, uns heute wieder einmal die Verantwortung für das Unglück in der Sowjetunion zuzuschieben, besonders schäbig. Drittens. Bei der Entscheidung über die künftige Struktur der Energieversorgung der neuen Bundesländer muß auch der Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit eine Rolle spielen. Selbst die letzte kommunistische DDR-Regierung sah ein, daß es angesichts der Klimaproblematik nicht bei einem Anteil der Braunkohle von 70 Prozent der eingesetzen Primärenergie und von 85 Prozent bei der Stromerzeugung bleiben kann. 1989 wurde der Ausbau der Kernenergie als die wichtigste Alternative bezeichnet. Wir sehen für die alten Bundesländer keine Möglichkeit, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um ca. 180 Millionen Tonnen zu senken und gleichzeitig noch die 140 Millionen Tonnen auszugleichen, die uns heute die Kernenergie im Vergleich zur Verstromung von Steinkohle erspart. Wenn wir im Beitrittsgebiet ähnlich anspruchsvolle Ziele verfolgen wollen, liegt es nahe, auch dort auf den Beitrag der Kernenergie nicht völlig zu verzichten. In der früheren DDR hat die Kernenergie zuletzt mit 9,9 Prozent zur Stromerzeugung beigetragen. Der Ersatz durch moderne Kernkraftwerke wäre kein Ausbau der Kernenergie, sondern eine Entscheidung für einen bewährten „Energiemix". Viertens. Ich habe Verständnis dafür, daß die Energieversorgungsunternehmen für einschlägige Investitionen Sicherheit verlangen. Die Erfahrungen, z. B. mit dem Milliardengrab in Kalkar, schrecken ab. SPD- Landesregierungen vollziehen nicht mehr das Atomgesetz, sondern Parteitagsbeschlüsse. Die SPD zerstört — wie beim Schnellen Brüter — Projekte, die sie selbst beschlossen und auf den Weg gebracht hat. Leider können wir weder den Ausgang von Genehmigungsverfahren noch den Ausgang von Landtagswahlen garantieren. Es spricht einiges dafür, daß wir über die Reduzierung von Klimagasen reden und zusätzliche Kohlekraftwerke bauen. Da die SPD vor Ort auch das eine oder andere konventionelle Kraftwerk verhindern wird und sich die Träume vom Energiesparen nicht voll verwirklichen lassen, werden wir letztlich Atomstrom aus dem Ausland beziehen. Zu gegebener Zeit werde ich analysieren, ob dies ein Beitrag zu mehr oder weniger Sicherheit für unsere Mitbürger ist. Fünftens. Unser neuer Bundeswirtschaftsminister hat uns jetzt im „Spiegel" geraten, endlich den energiepolitischen Konsens mit der Opposition zu suchen. Die Chancen dafür seien nicht ausgeschöpft worden. Er muß damit auch die Vorgänger aus der eigenen Partei gemeint haben. Ich wünsche für die Gespräche mit prominenten Sozialdemokraten viel Glück und kann den Bericht über die Ergebnisse kaum erwarten. In Sachen Endlager habe ich gelernt, daß die SPD jede konstruktive Mitarbeit selbst dann verweigert, wenn der Bedarf völlig unumstritten ist. Hier hilft kein Appell an Gemeinsamkeit, sondern nur die bundesaufsichtliche Weisung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 1599* Als Bayer kann ich nicht in Aussicht stellen, daß wir einseitig am verlorenen Konsens in der Energiepolitik festhalten. Wer uns ständig in Sachen Kernenergie Prügel zwischen die Beine wirft, kann nicht erwarten, daß wir dies auf Dauer mit der Zahlung des Kohlepfennigs honorieren. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 5 und 6): Wie hoch waren die Ausgaben der ESA für Forschung und Entwicklung an Gesellschaften und Unternehmen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Steuermindereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden infolge steuerlicher Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft in den Jahren 1989 und 1990? Wie hoch waren die Zuwendungen und Ausgaben des Bundes zur Förderung ziviler Forschungsvorhaben bei der Daimler-Benz AG in den Jahren 1983 bis 1989 und dem Jahr 1989? Zu Frage 5: Die Ausgaben der ESA für Forschung und Entwicklung an Gesellschaften und Unternehmen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland beliefen sich 1990 auf etwa 850 Millionen DM. Die Steuermindereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden infolge steuerlicher Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung betragen für das Jahr 1989 auf Grund § 4 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 449 Millionen DM und auf Grund § 82 Buchstabe d) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStD) 225 Millionen DM sowie für das Jahr 1990 auf Grund § 4 InvZulG 471 Millionen DM. Die Maßnahme nach § 82 Buchstabe d) EStD war 1990 bereits ausgelaufen. Zu Frage 6: Wegen der Kürze der mir zur Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine Umfrage bei anderen Ressorts nicht durchgeführt werden. Die beim BMFT vorliegenden Unterlagen stammen aus einer Ressortumfrage von Juli 1990, bei der Angaben über die jeweils 50, meistbegünstigten Gesellschaften und Unternehmen erhoben wurden. Die Mittel für Zuwendungen und Ausgaben des Bundes zur Förderung ziviler Forschungsvorhaben bei der Daimler-Benz-AG beliefen sich hiernach 1989 auf 14,3 Millionen DM und von 1983-1989 auf 65,0 Millionen DM. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Höhe der steuerlichen Pauschbeträge für Behinderte seit über 15 Jahren unverändert geblieben ist, während die Lebenshaltungskosten in dem gleichen Zeitraum um ca. 40 % gestiegen sind? Ist die Bundesregierung bereit, die steuerlichen Pauschbeträge für Behinderte zu erhöhen, und welche anderen Förderungsinstrumente wären möglich, die besondere soziale Situation von Behinderten durch steuerliche Entlastungen zu berücksichtigen? Zu Frage 16: Behinderte können für die ihnen unmittelbar infolge ihrer Behinderung erwachsenen außergewöhnlichen Belastungen eine Steuerermäßigung beantragen. Eine Begrenzung der Höhe nach gibt es nicht. Allerdings müssen die Aufwendungen im einzelnen nachgewiesen werden. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand — insbesondere in Fällen mit geringen Aufwendungen — gibt § 33b des Einkommensteuergesetzes die Möglichkeit, ohne Einzelnachweis und ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung einen Pauschbetrag abzuziehen, der nach dem Grad der Behinderung gestaffelt ist. Diese Pauschbeträge für Behinderte sind aber keine Freibeträge; sie dienen der Vereinfachung. Es bleibt den Behinderten unbenommen, anstelle der Pauschbeträge ihren tatsächlichen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen des § 33 Einkommensteuergesetz geltend zu machen, wenn dies nach Abzug der zumutbaren Belastung zu einer höheren Steuerentlastung führt. Zu Frage 17: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, die Pauschbeträge für Behinderte anzuheben, weil eine zutreffende Berücksichtigung der behinderungsbedingten Aufwendungen — wie bereits vorhin dargelegt — gewährleistet ist. Andere Förderung (Förderungsinstrumente) müssen deshalb auch nicht in Erwägung gezogen werden. Bei der Anhebung von Pauschbeträgen ist eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und etwaigen Vereinfachungsvorteilen erforderlich. Ein Verzicht auf den Nachweis von Aufwendungen in größerem Umfang würde das Risiko unerwünschter Mitnahmeeffekte mit der Folge von ungerechtfertigten und deshalb unvertretbaren Steuerminderungen erhöhen. Hierdurch sind der Anhebung von Pauschbeträgen Grenzen gesetzt, die ohne sachliche Notwendigkeit nicht überschritten werden dürfen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/396 Frage 20): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Personalsituation der Zollverwaltung an den in Bayern gelegenen Grenzübergängen zur Tschechoslowakei, und was wird sie unternehmen, um eine Entlastung der Beschäftigten durch zusätzliche Planstellen zu erreichen? 1600* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 Zur Anpassung an die allgemeine Verkehrsentwicklung sind die Zollämter an der Grenze zur CSFR um insgesamt 104 Beamte verstärkt worden. Die Grenzzollstellen werden darüber hinaus nach Bedarf durch Beamte aus dem Grenzaufsichtsdienst unterstützt, der dort gleichzeitig um 76 Beamte verstärkt worden ist. Damit ist der Personalbestand der in Bayern gelegenen Zolldienststellen an der Grenze zur Tschechoslowakei seit dem Jahre 1989 um insgesamt 180 Bedienstete erhöht worden. Bei einigen Dienststellen ist jedoch zur Zeit ein außergewöhnlich hoher Krankenstand zu verzeichnen. Die personellen Maßnahmen sind deshalb teilweise noch nicht voll wirksam geworden. Sobald die Beamten ihren Dienst wieder aufgenommen haben, wird sich die Personalsituation merkbar entspannen. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung im Verkehrs- und Warenaufkommen an der Grenze zur CSFR. Sie wird — wie bisher — auf erneute Steigerungen im Waren- und Reiseverkehr durch die weitere Umsetzung von Beamten aus anderen Bereichen zeitnah reagieren. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/396 Frage 23): Welche Schwerpunktorte (B und C) hat der Freistaat Bayern zum neuen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe angemeldet, und wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen mit der EG-Kommission für die Genehmigung des im Januar verabschiedeten Rahmenplans? Mit Schreiben vom 4. April 1991 hat das Land Bayern zum 20. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe 50 B-Schwerpunktorte (möglicher Förderhöchstsatz für Errichtungen 18 %) und 30 C-Schwerpunktorte (möglicher Förderhöchstsatz für Errichtungen 15 %) beantragt. Die Anmeldung Bayerns zum 20. Rahmenplan umfaßt auch das restliche Fördergebiet des Landes Baden-Württemberg mit dem Schwerpunktort Creglingen. Damit leben rd. 1,4 Millionen Einwohner im bayerischen Fördergebiet in Schwerpunktorten und Mitorten. Die bayerische Anmeldung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den bayerischen Ministerrat und durch den Landtag. Die Liste der Schwerpunktorte Bayerns, die 80 Positionen umfaßt, darf ich Ihnen anschließend übergeben. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 25. Januar 1991 die Neuabgrenzung der westdeutschen Fördergebiete sowie Änderungen der Förderregelungen beschlossen. Mit der EG-Kommission wurde zunächst die gesamte deutsche Regionalförderung, d. h. die Förderung in den neuen Ländern, die Schritte zum Abbau der Berlin- und Zonenrandförderung sowie die westdeutsche Regionalförderung, als ein Paket behandelt. Inzwischen hat die EG-Kommission die Förderung zugunsten der neuen Länder am 26. März 1991 genehmigt. Die Verhandlungen zum Abbau der Berlin- und Zonenrandförderung sowie zur westdeutschen Regionalförderung gehen fort. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im 20. Rahmenplan umzusetzen, der voraussichtlich frühestens Ende Mai 1991 beschlossen werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 24 und 25): Welche Schwerpunktbereiche hat die Bundesregierung in ihren Vorschlägen an die EG-Kommission für die Verwendung der Strukturfondsmittel für Mecklenburg-Vorpommern benannt? Mit welchem Anteil und welchen Einzelvorschlägen ist die Region Rostock an den Mitteln beteiligt? Zu Frage 24: Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich im Rahmen der Verordnung Nr. 3575/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 mit ihren Strukturfonds und Darlehensinstrumenten an strukturpolitischen Programmen im Bereich der Regional-, Sozial- und Agrarpolitik in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt beläuft sich die Gemeinschaftshilfe in den Jahren 1991 bis 1993 auf 3 Milliarden ECU, das sind gut 6 Milliarden DM, hiervon erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern rund 409 Millionen ECU = 13,6 Prozent bzw. rund 820 Millionen DM. In enger Abstimmung mit der Bundesregierung und der Landesregierung hat die EG-Kommission im gemeinschaftlichen Förderkonzept für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, daß von den Mitteln der Strukturfonds etwa — 177 Millionen DM für Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, vor allem zur Förderung gewerblicher Investitionen und kommunaler, wirtschaftsnaher Infrastrukturinvestitionen, einschließlich des Fremdenverkehrsbereichs; — 80 Millionen ECU für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, insbesondere zur Erschließung des Humankapitals und — 152 Millionen ECU für Vorhaben zur Verbesserung des ländlichen Raumes sowie zur Umstellung und Modernisierung der Landwirtschaft eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Mittelansätze können auch Beratungsmaßnahmen und technische Hilfe gefördert werden. Diese Mittel verstärken die Eigenanstrengungen von Bund und neuen Ländern in diesen Bereichen; so werden zum Beispiel im gleichen Zeitraum 1991 bis 1993 im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" insgesamt 9 Milliarden DM für alle neuen Länder bereitgestellt, wovon etwa 1,07 Milliarden DM auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen. Hinzu kommen die im Rahmen des Gemeinschafts- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 1601* werkes des Aufschwung Ost in Aussicht stehenden Mittel für ein GA-Sonderprogramm zugunsten von Regionen mit hohen Arbeitsplatzverlusten von insgesamt 2,4 Milliarden DM (Bund und neue Länder) für 1991 und 1992. Die Mittel müssen noch auf die Länder aufgeteilt werden, Mecklenburg-Vorpommern wird angemessen beteiligt. Zu Frage 25: Die Region Rostock wird angemessen an den Beteiligungsmitteln partizipieren, und zwar ungeachtet dessen, daß die in Aussicht stehenden Finanzierungsbeiträge der Europäischen Gemeinschaft in den Plänen und Programmen räumlich nicht auf einzelne Gebiete des Landes und in der Sache nicht auf Einzelprojekte, sondern nur auf Maßnahmenkategorien in diesen Regionen fest aufgeteilt sind. Die regional-, sozial- und agrarstrukturpolitische Förderung bildet ein Angebot, an dem sich die Interessenten, seien es gewerbliche Unternehmen, Betriebe der Landwirtschaft oder des Fremdenverkehrs, Kommunen, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Bürger, beteiligen können. Für die Durchführung der Förderung sind die jeweiligen Stellen der Landesregierung zuständig, daß heißt das Wirtschafts-, Arbeits- und Landwirtschaftsministerium des Landes. Hier können Anträge auf Förderung gestellt werden. Es liegt im Ermessen der Landesregierung, inwieweit und wo sie die Fördermittel räumlich und sachlich konzentriert einsetzt. Dabei wird sie sich unter anderem von den sozio-ökonomischen Problemlagen und ihrer Dringlichkeit leiten lassen. Wesentlichen Einfluß auf den Mitteleinsatz haben aber auch die Antragsteller, die die Förderung nachfragen. Die Landesregierung wird in Rostock, ähnlich wie in anderen Werftstandorten mit der Förderung vorrangig das Ziel verfolgen, die Zahl und Qualität der gewerblichen Arbeitsplätze deutlich zu erhöhen. Dabei geht es ihr um neue Arbeitsplätze in zukunftsorientierten und umwelterträglichen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben, insbesondere für aus dem Schiffbaubereich ausscheidende Arbeitnehmer. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Adler (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 28 und 29): Welchen Wert haben die im Entwurf der Düngemittel-Anwendungsverordnung vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Landwirte, wenn nicht gleichzeitig eine regelmäßige behördliche Überwachung stattfindet? Warum sieht die Bundesregierung, daß der in der Düngemittel-Anwendungsverordnung vorgeschriebene Einsatz von rein technisch einwandfreien Geräten eine geeignete Regelung darstellen würde, um bei der Ausbringung von Gülle eine Minimierung der Stickstoff-Ausbringungsverluste zu erreichen, ohne konkrete Mindestnormen bezüglich einer umweltverträglichen Ausbringungstechnologie zu fordern bzw. die nach gegenwärtigem Stand der Technik umweltschonendste Ausbringungstechnologie vorzuschreiben, und sind nicht insbesondere in Regionen mit Schwerpunkt in der tierischen Veredelung über die Anwendungsverordnung hinausgehende Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung der Gülle sowie Viehbestandsobergrenzen in Abhängigkeit von Standorteigenschaften notwendig? Zu Frage 28: Bei dem Entwurf einer Düngemittel-Anwendungsverordnung — Stand: 26. März 1991 — handelt es sich um einen Referentenentwurf, der als Basis für die Diskussion mit den Ländern und für eine Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise dient. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den zu beteiligenden anderen Ressorts abgestimmt und auch nicht für die Zuleitung an den Bundesrat vorgesehen. Zunächst müssen die Anregungen aus den Besprechungen mit den Ländern und der Wirtschaft in der vergangenen und in dieser Woche geprüft und — soweit sie übernommen werden — ausformuliert werden. Eine Detaildiskussion in diesem Stadium läuft deshalb Gefahr, sich an Einzelheiten zu orientieren, die in einem späteren Entwurfstadium möglicherweise eine andere Lösung finden. Dies vorausgeschickt, darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Bundesregierung und die an der Vorbereitung des Entwurfes beteiligten Fachleute aus den Ländern sehen in der Verpflichtung zur Aufzeichnung von Nährstoffzufuhren und -abfuhren und zum Vergleich dieser Nährstoffzufuhren und -abfuhren ein wesentliches Instrument, mit dessen Hilfe sich der Landwirt zunächst selbst Rechenschaft geben kann über die Wirkung seiner Düngungsmaßnahmen. Auch für diese Verordnung gilt der § 8 des Düngemittelgesetzes, wonach die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwacht werden. Zu Frage 29: Ohne der endgültigen Formulierung der Verordnung vorgreifen zu wollen, läßt sich sagen, daß die Minimierung der Stickstoff-Ausbringungsverluste bei der Ausbringung von Gülle nur zum Teil von der Ausbringungstechnik abhängig ist. Genau so wichtig sind Wetterbedingungen, unverzügliche Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland oder Verdünnung insbesondere bei Ausbringung von Rindergülle auf Grünland oder in wachsende Bestände. Angesichts der unterschiedlichen Einsatzbereiche und -bedingungen sowie einer kontinuierlichen technischen Fortentwicklung erscheint es nicht angezeigt, konkrete Mindestnormen vorzuschreiben. Bei Neuanschaffungen werden ohnehin regelmäßig Geräte angeschafft, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Für die Festlegung von Viehbestandsobergrenzen gibt die Rechtsgrundlage des § 1 a des Düngemittelgesetzes keine Handhabe. Die vom Deutschen Bundestag seinerzeit ausdrücklich gewollte bundeseinheitliche Regelung der Düngemittelanwendung erlaubt insoweit keine regionale Differenzierung. 1602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/396 Frage 37): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard Diepgen (in der Illustrierten „Bunte", Nr. 12 vom 14. März 1991), „künftig Bundeswehrparaden " in der Bundeshauptstadt Berlin abzuhalten? Paraden der Bundeswehr sind feierliche militärische Formen zur Gestaltung besonderer Anlässe. Sie werden von der Bataillonsebene an aufwärts durchgeführt. Besondere Anlässe von Paraden können sein: — Jubiläen und Gedenktage der Bundesrepublik Deutschland, der NATO, der Bundeswehr oder einer Teilstreitkraft der Bundeswehr, — Abschluß von Großübungen, — Veranstaltungen mit verbündeten Streitkräften und — Veranstaltungen im Rahmen von Patenschaften. Die Durchführung von Paraden ist an jedem Ort der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Berlin möglich. Eine konkrete Planung für die Abhaltung einer Parade in Berlin besteht derzeit nicht. Sollten entsprechende Anträge zu bestimmten besonderen Anlässen gestellt werden, wird der Bundesminister der Verteidigung diese sorgfältig unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen prüfen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/396 Frage 38) : Trifft es zu, daß seit kurzem auch die Gebiete an der früheren innerdeutschen Grenze für militärische Tiefflugübungen freigegeben sind, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Bevölkerung in dieser Region über das Ausmaß der zu erwartenden Belästigung umfassend zu informieren? Im Zuge der Vereinigung Deutschlands wurde die ehemalige Flugüberwachungszone (ADIZ) entlang der früheren innerdeutschen Grenze einvernehmlich mit dem Bundesministerium für Verkehr am 5. November 1990 aufgehoben und durch eine schmalere Entflechtungszone ersetzt. Diese dient der Trennung des militärischen Luftverkehrs der NATO und der in den fünf neuen Bundesländern stationierten sowjetischen Luftstreitkräfte, die dort bis zu ihrem Abzug aus Deutschland weiterhin Flugbetrieb durchführen. Kampfflugzeuge der NATO-Bündnispartner dürfen diese Zone grundsätzlich nicht befliegen. Die neue Entflechtungs-/Identifizierungszone gibt gegenüber der früheren Flugüberwachungszone Luftraum frei. Dieser zusätzliche Luftraum westlich der Entflechtungszone wird in der Nordhälfte Deutschlands schon genutzt, während der Flugbetrieb im südlichen Bereich erst voraussichtlich ab Anfang Mai 1991 möglich ist. Für die Nutzung dieses Luftraums gelten die gleichen Bedingungen wir für militärischen Flugbetrieb über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, d. h. — 1 000 Fuß Mindesthöhe — Kein Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern unter 2 000 Fuß. Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß die Medien entsprechend unterrichtet werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Horst Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 39 und 40): Inwieweit entsprechen die Auffassungen der Bundeswehr, daß mit dem Bild „Guernika" von P. Picasso Feindbilder erzeugt werden und dieses deshalb für eine Werbeanzeige der Bundeswehr zu gebrauchen, den Auffassungen der Bundesregierung? Ist der Bundesminister der Verteidigung entsprechend der Aufforderung von G. Grass zu einer Geste der Entschuldigung gegenüber den Menschen von Guernika bereit? Zu Frage 39: Pablo Picassos „Guernica" ist vielleicht das eindrucksvollste Anti-Kriegsbild, das es gibt. Es prangert die Schrecken des Krieges als letzte Konsequenz von Haß und Feindbilddenken an. Ich selbst empfinde dieses eindrucksvolle Bild als etwas aus dem Werk des großen Malers Picasso Herausragendes. Nun hat es als Motiv in einer Anzeigenserie Verwendung gefunden, die in zehn verschiedenen Motiven den Anteil der Streitkräfte und unserer Sicherheitspolitik am Zustandekommen der deutschen Einheit herausarbeiten und die Notwendigkeit von Soldaten auch in Zukunft begründen sollte. Sie war mit Schwerpunkt auf meinungsbildende Schichten angelegt und zielte durch positive Aussagen auf das Zustandekommen eines Dialogs. Unsere Werbeagentur McCann — Erickson, Düsseldorf, hat dieses Motiv stark favorisiert, da sein Aufmerksamkeitswert besonders hoch ist. Die Botschaft, die Schrecken des Krieges als Folge des Feindbilddenkens anzuprangern und herauszustellen, daß die Bundeswehr ihren friedenssichernden Auftrag nie mit Feindbildern begründet hat, ist mehrheitlich verstanden worden. In die Diskussion geriet diese Anzeige erst lange nach ihrem Erscheinen durch einen Beitrag von Günter Grass. Ich möchte ihm und jener Minderheit, die diesen Werbeeinfall falsch verstanden hat, gerne sagen, daß historische Sensibilität uns als gerade in diesem Zusammenhang noch lange in besonderer Weise als Notwendigkeit begleiten wird. Zu Frage 40: Da sich die Bundesregierung mit dem Leid der Menschen von Guernica, das ihnen von deutscher Hand zugefügt wurde, ausdrücklich identifiziert, besteht zu einer Entschuldigung kein Anlaß. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 1603* Zudem ist eine solche Forderung der Stadt Guernica niemals an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtet worden. Sollte dies geschehen, wird ein eingehender Dialog stattfinden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 12/396 Fragen 41 und 42): In welchem Umfang sind die Befestigungsanlagen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze abgebaut, und nach welchen Kriterien wird hierbei vorgegangen? Durch welche Institutionen bzw. durch welchen Personenkreis ist der Abbau bisher erfolgt, und ist dafür ggf. auch ein Einsatz der Bundeswehr vorstellbar? Zu Frage 41: Mit Stichtag 31. Januar 1991 waren von den Befestigungs-/Sperranlagen abgebaut: 1. an der ehemaligen innerdeutschen Grenze — Grenzmauer zu 32,7 % (von 30 km) — Grenzzaun zu 19,4 % (von 1 250 km) — Kfz-Sperrgraben zu 23,8 % (von 786 km) — Führungsstellen/ zu 51,3 % (von 558 Stück) Beobachtungstürme 2. im Raum Berlin (Stadtrand) — Grenzmauer zu 85,3 % (von 106,4 km) — Grenzzaun zu 84,6 % (von 68,4 km) — Kfz-Sperrgraben zu 84,8 % (von 86,7 km) — Führungsstellen/ zu 92,7 % (von 260 Stück) Beobachtungstürme Die Mauer in Berlin war bereits zum 31. Dezember 1990 abgebaut worden. Der Abbau erfolgt mit Schwerpunkt im Raum Berlin. Maßgebend sind: — Beseitigung von Gefahrenstellen, — Berücksichtigung der Belange der Bundesländer/ Landkreise/Gemeinden, — ökologische Aspekte. Zu Frage 42: Der Abbau der Sperranlagen erfolgt durch Angehörige der ehemaligen Grenztruppen, die in einer besonderen Organisation und nicht als Soldaten der Bundeswehr seit 3. Oktober 1990 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vorübergehend weiterverwendet werden. Dabei ist die Fortführung des Abbaus der früheren Grenzsicherungsanlagen eine ressortfremde Aufgabe, die der Bundesminister der Verteidigung nur treuhänderisch weiter-, jedoch nicht zuende führen kann. Nach Auflösung der Organisation zum 30. September 1991 muß der Abbau der restlichen Sperranlagen in der Zuständigkeit der betroffenen Bundesländer erfolgen. Der Einsatz von Truppenteilen der Bundeswehr zum Abbau der Sperranlagen wäre durch Artikel 87 a Grundgesetz nicht gedeckt. Die Einsatzbereitschaft dieser Truppenteile wäre im übrigen dadurch erheblich eingeschränkt. Außerdem ist die Übernahme dieser Arbeiten durch die Bundeswehr auch aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung nicht möglich. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 43 und 44): Wie will die Bundesregierung der EG-Kommission bis Ende 1991 die erforderlichen Angaben über von den Gesundheitsbehörden genehmigte Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserverordnung und vorgesehene Sanierungspläne in den neuen Bundesländern machen, wenn bis heute nur in einzelnen Fällen die Analyse der Belastung des Trinkwassers durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finanziert wurde, und bis wann können alle Wasserversorgungsanlagen in den neuen Ländern in bezug auf gesundheitlich bedenkliche Grenzwertüberschreitungen kontrolliert werden? Welche Angaben liegen der Bundesregierung über die Belastung des Trinkwassers in einzelnen Wasserwerken in den neuen Ländern mit Nitrat und mit Pflanzenschutzmitteln vor, und ist sie bereit, die ihr vorliegenden Ergebnisse über entsprechende Trinkwasseranalysen in bezug auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel zu veröffentlichen und notwendige Maßnahmen zur Sanierung der entsprechenden Wasserversorgungsanlagen finanziell zu fördern? Zu Frage 43: Für die in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiete gilt nach der EG-Rechts-Überleitungsverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2915) die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2612) mit den folgenden Angaben: 1. Abweichend von § 5 in Verbindung mit Anlage 3 der Verordnung darf Trinkwasser noch bis zum 31. Dezember 1992 aufbereitet und in den Verkehr gebracht werden, sofern dies dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bisher geltenden Recht entspricht. 2. Von den Parametern der Anlage 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 tritt der Grenzwert für Cadmium am 1. Oktober 1993 in Kraft. Des weiteren treten die Grenzwerte für Arsen, Blei, Nitrat, Quecksilber, Pflanzenschutzmittel und polychlorierte Biphenyle am 1. Oktober 1995 in Kraft. 3. Von den Parametern der Anlage 4 in Verbindung mit § 3 treten die Grenzwerte für Färbung, Trübung und Geruchsschwellenwert sowie für Eisen und Mangan ebenfalls am 1. Oktober 1995 in Kraft. Für diese Parameter sind deshalb keine Zulassungen von Grenzwertüberschreitungen erforderlich. Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorssicherheit, mit 2,7 Millionen DM finanzierte Sofortprogramm Trinkwasser 1990 erfaßte etwa 840 Anlagen in 625 Orten der neuen Länder. Dies entspricht etwa 10 Prozent aller vorhandenen zentralen Wasserversorgungsanlagen, die nach Angaben der betroffenen Wasserwerke zu den vermutlich am stärksten belasteten gehörten. Aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Gesundheit in Höhe von maximal 5 Millionen DM 1604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 können unter Leitung der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser im Jahre 1991 weitere ca. 1 000 Wasserwerke untersucht werden. Insgesamt wären damit 22 Prozent aller vorhandenen Wasserwerke auf Beanstandungen untersucht. Die Vertreter der neuen Länder in der Fachkommission haben zugesagt, alle Anstrengungen zu unternehmen, möglichst bald alle Wasserversorgungsanlagen der neuen Länder zu kontrollieren. Zu Frage 44: Der Bundesregierung liegt der Jahresbericht 1989 der ehemaligen Staatlichen Hygieneinspektion der Deutschen Demokratischen Republik über die Situation auf dem Gebiet der Wasserhygiene vor. Danach waren ca. 1,2 Millionen Einwohner von Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat betroffen. Außerdem liegen der Bundesregierung die Unterlagen der als „Weisung 1/89" bezeichneten Erhebung über Grenzwertüberschreitungen aller zentralen Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der üblichen Parameter der gültigen Trinkwasser-Güteleitlinie der Deutschen Demokratischen Republik von 1971 vor. Diese Unterlagen werden von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser ausgewertet und in Kürze als Materialienband veröffentlicht. Angaben zu Kontaminationen von Pflanzenschutzmitteln liegen der Bundesregierung noch nicht vor, da die im Rahmen des „Sofortprogramms Trinkwasser 1990" erstmals auf diese Stoffe durchgeführten Untersuchungen derzeit noch ausgewertet werden. Alle Untersuchungsergebnisse werden so rasch wie möglich veröffentlicht. Für die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung von Wasservorkommen sind die Länder zuständig. Dies trifft insbesondere auf die Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln zu. Die in den früheren landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften geführten sogenannten Schlagkarteien über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln versucht die Fachkommission sicherzustellen und mit deren Hilfe die neuen Länder zu beraten. Modellprojekte im Bereich der Wasseraufbereitung können aus den oben erwähnten Haushaltsmitteln des Gesundheitsministers bei Beteiligung der neuen Länder bis zu 50 Prozent bezuschußt werden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, Schulungsprogramme für das Personal von Wasserwerken, Gesundheitsbehörden und Wasserbehörden finanziell zu unterstützen, um den Vollzug der Trinkwasserverordnung in den neuen Bundesländern möglichst bald sicherzustellen, und welche Mittel sollten ggf. 1991 dafür zur Verfügung stehen? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß in den neuen Bundesländern bei den Gesundheitsbehörden, Wasserbehörden und Wasserwerken die personellen Voraussetzungen und die notwendigen Analysegeräte vorhanden sind, um eine notwendige flächendeckende Kontrolle der Trinkwasser- und Rohwasserbelastung mit Schadstoffen durchzuführen, und welche Finanzierungshilfen aus dem Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" oder aus dem Treuhandvermögen sind für die Ausstattung der Behörden und Wasserwerke für diesen Zweck für 1991 vorgesehen? Zu Frage 45: Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung bereits 2 Seminare zur Qualifizierung von Mitarbeitern sowohl der Gesundheits- und Wasserbehörden als auch von Wasserwerken finanziell in Höhe von 70 000 DM unterstützt. Für 1991 ist im Rahmen des Qualifizierungsprogramms des Gesundheitsministers erneut die Förderung von Seminaren mit 70 000 DM vorgesehen. Für ein umfassendes Qualifizierungsprogramm wären Mittel in Höhe von mindestens 400 000 DM erforderlich, um 500 bis 600 Personen in dreitägigen Seminaren entsprechend weiterzubilden. Neben diesen, durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Schulungsveranstaltungen, werden auch von den Verbänden der Wasserwirtschaft Fortbildungen angeboten, so daß die erforderlichen Kenntnisse kurzfristig vermittelt werden können. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Arbeit werden erhebliche Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit können sowohl Gesundheits- und Wasserbehörden als auch Wasserwerke die personellen Voraussetzungen schaffen, um eine notwendige flächendeckende Kontrolle von Trink- und Rohwasser zu ermöglichen. Mit dem Sofortprogramm Trinkwasser 1990 wurden den Wasserwerken vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Mittel für Analysengeräte zur Verfügung gestellt, um die Eigenkontrolle des abgegebenen Trinkwassers auf alle Parameter zu sichern. Für die Gesundheitsbehörden können im Rahmen der Mittel, die der Fachkommission des Gesundheitsministers 1991 in Höhe von maximal 5 Millionen DM zur Durchführung von Trinkwasseranalysen zur Verfügung stehen, gegebenenfalls auch die dazu erforderlichen Analysengeräte beschafft werden. Entsprechende Anfragen liegen der Fachkommission bereits vor. Für ein kommunales Investitionsprogramm werden im Rahmen des Gemeinschaftswerks „Aufschwung Ost" 5 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Die Investitionen sollen der Instandsetzung von Gebäuden und Anlagen, insbesondere von Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen dienen. Für den Umweltbereich stehen 1991 und 1992 jeweils 400 Millionen DM zusätzlich bereit. Es geht hier in erster Linie um Investitionen für Abwasser, Trinkwasser und Deponien. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1991 1605* Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) (Drucksache 12/396 Fragen 47 und 48): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß — obwohl es im Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit vom Januar 1991 heißt: „Die Immunschwächekrankheit AIDS stellt weiterhin ein in ihrer Bedrohlichkeit nicht zu unterschätzendes gesundheits- und sozialpolitisches Problem dar, das nur durch ausdauernde und langfristige Maßnahmen bewältigt werden kann" — trotzdem die Haushaltsmittel für Ausgaben des Bundes im Zusammenhang mit der AIDS-Bekämpfung von 154,6 Mio. DM im Haushalt 1990 um ca. 14 Mio. DM auf 140,4 Mio. DM im Haushalt 1991 gekürzt werden sollen, davon insbesondere die für die AIDS-Beratung an staatlichen Gesundheitsämtern vorgesehenen Mittel um über 10 Mio. DM? Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei diesem geringeren Haushaltsansatz auch in den neuen Bundesländern die dringend notwendige Aufklärung, Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit AIDS erfolgen kann? Zu Frage 47: Es trifft zu, daß die Bundesregierung die Immunschwächekrankheit AIDS weiterhin als ein in ihrer Bedrohlichkeit nicht zu unterschätzendes gesundheits- und sozialpolitisches Problem sieht, das nur durch ausdauernde und langfristige Maßnahmen bewältigt werden kann. Solche langfristigen Maßnahmen können jedoch — schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Finanzierungskompetenz des Bundes) — von seiten der Regierung nicht durchgeführt werden. Es trifft weiterhin zu, daß im Jahre 1990 154,6 Millionen DM zur Verfügung standen. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 1991 (Regierungsvorlage) wurden insgesamt für die Ressorts lediglich 140,4 Millionen DM ausdrücklich zur AIDS-Bekämpfung ausgewiesen. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Entwurf. Wie bereits die Ministerin in einer Presseerklärung vom 10. 4. 1991 erklärt hat, waren die im März 1987 beschlossenen Modellprogramme der Bundesregierung im Rahmen des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS von Anfang an bis 1991 befristet. Dieses war allen Beteiligten bekannt. Insofern trifft die öffentliche Kritik einiger Länder nicht zu. Auch 1991 wird das finanzielle Engagement der Bundesregierung im Kampf gegen AIDS beträchtlich sein. Gleichwohl habe ich Verständnis für die einsetzende Besorgnis wegen der Weiterführung der Beratungs- und Betreuungsprojekte. Deshalb hatten wir uns weiterhin im Rahmen der laufenden Haushaltsberatung für die Erhöhung der Finanzmittel eingesetzt. Für die Modellmaßnahmen des Sofortprogramms sieht die Etatplanung 1991 Mittel in Höhe von insgesamt 40 Millionen DM vor. Diesem Ansatz liegt zugrunde, daß die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Modellprogramme zur Bekämpfung von AIDS mit Ablauf ihrer von vornherein bis 1991 befristeten jeweiligen Laufzeit enden. Die Laufzeit des Großmodells Gesundheitsämter endet regulär zum 30. Juni 1991. Die für dieses Modellprogramm veranschlagten Ausgaben in Höhe von rund 10,2 Millionen DM decken deshalb nur diesen Förderungszeitraum. Eine Kürzung liegt insofern nicht vor. Der Ansatz berücksichtigt, daß mit Ablauf der programmgemäßen Laufzeiten die Länder nunmehr aufgefordert sind zu entscheiden, welche der modellhaft erprobten Maßnahmen sie weiterführen wollen. Es laufen Bemühungen um eine Mittelaufstockung für den Modellprogrammtitel im Rahmen des Sofortprogramms — Kap. 1502 Tit. 684 14 — , damit insbesondere das Großmodell Gesundheitsämter über den 30. 6. 1991 hinaus gefördert und ab 1. Januar 1992 in eine Regelfinanzierung der Länder bzw. Kommunen überführt werden kann. Eine eventuelle Weiterförderung über den 30. Juni hinaus kommt allerdings nur für solche Stellen in Betracht, für die von den zuständigen Ländern bzw. Kommunen eine Anschlußfinanzierung ab Januar 1992 zugesichert wird. Zu Frage 48: Im Rahmen des gegenwärtigen Haushaltsansatzes für 1991 sind für die Aufklärung und Beratung der Menschen in den neuen Bundesländern folgende Maßnahmen geplant: 1. Ausweitung der massenmedialen Aufklärungsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Print- und audiovisuelle Medien) auf die neuen Bundesländer. Maßnahmen dieser Art laufen bereits seit 1990. Es wird in Zukunft darauf ankommen, insbesondere die Verteilungswege im Zusammenwirken mit den Verwaltungen der neuen Länder auszubauen und zu verfeinern. In diese Bemühungen werden auch die Rundfunkanstalten in den neuen Ländern mit einbezogen. 2. Ebenfalls vorgesehen ist der Einsatz der personalen Kommunikation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung insbesondere im Bereich der Multiplikatorenqualifizierung (z. B. Schulen, Verbände, Journalisten) in den neuen Ländern. Es wird angestrebt, etwa 1/3 der Einsätze der hierfür besonders qualifizierten Gesprächspartner im Rahmen von Aufklärungsveranstaltungen in den neuen Ländern zu realisieren. 3. Mit positiver Tendenz wird gegenwärtig ein Projektantrag der Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e. V. geprüft, der vorsieht, ebenfalls durch Multiplikatorenschulung insbesondere im verbandlichen Bereich die AIDS-Prävention in den neuen Ländern zu intensivieren und insbesondere die Infrastruktur der Gesundheitserziehung „von unten" zu stärken. Diesen Bemühungen um eine Bedarfsformulierung vom einzelnen Bürger/ der einzelnen Bürgerin wird besondere Bedeutung beigemessen. 4. Es ist beabsichtigt, über die Aufklärungsarbeit in Schulen hinaus für Jugendliche im Freizeitbereich (z. B. Aufklärung in Diskotheken, bei Rock-Konzerten) spezielle zielgruppenorientierte Angebote zu entwickeln. 5. Analog zu dem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln verfügbaren Angebot 1606* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, cien 25. April 1991 einer qualifizierten AIDS-Telefonberatung wird gegenwärtig nach Möglichkeiten gesucht, ein entsprechendes Angebot auch in den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen, um die noch bestehenden technischen Schwierigkeiten und Kostenbelastungen des Telefonverkehrs von den neuen Ländern nach Köln zu verringern. Das Bundesministerium für Gesundheit trägt bereits seit Anfang 1990 dazu bei, daß AIDS-Beratungsangebote auch in den neuen Bundesländern initiiert und fortentwickelt werden. So fördert es seit gut einem Jahr zwei Personalstellen bei der Berliner Arbeitsgruppe AIDS mit dem Ziel, AIDS-Prävention im Ostteil der Stadt zu organisieren und aufzubauen. Zugeordnet zu der Deutschen AIDS-Hilfe nehmen in Kürze 5 Fachkräfte für aufsuchende Sozialarbeit in der AIDS-Prävention ihre Arbeit in den neuen Bundesländern auf. Das Bundesministerium für Gesundheit trägt auch hier die Personal- und Sachkosten. Überlegungen zu weiteren Modellmaßnahmen in den neuen Bundesländern sind vor kurzem (18. 4. 1991) mit den Vertretern der Gesundheitsministerien dieser Länder erörtert worden. Anträge der Länder sind im Laufe des kommenden Monats zu erwarten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/396 Fragen 49 und 50) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn vom Fahrplanwechsel am 2. Juni 1991 an die Zahl der Gepäckwagen in ihren Fernzügen von 307 auf 217, im Saisonbetrieb von 43 auf 24 Wagen verringern wird, und wie beurteilt die Bundesregierung diese besonders für die Fahrradmitnahme deutliche Angebotsverschlechterung? Ab wann wird die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn beschlossene Neueinführung der Fahrradmitnahme in den InterRegio-Zügen in die Tat umgesetzt? Zu Frage 49: Die Deutsche Bundesbahn bestätigt eine Verringerung der Zahl der Schnellzüge (FD- und D-Züge) mit persönlicher Fahrradmitnahme in der genannten Größenordnung. Die Deutsche Bundesbahn entwickelt jedoch ein neues Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern in Fernreisezügen, das einerseits den Bedürfnissen der Kunden entsprechen soll und andererseits wirtschaftlichen Aspekten gerecht wird. Lösungen hierzu werden in enger Zusammenarbeit zwischen Deutscher Bundesbahn und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club abgestimmt. Die Deutsche Bundesbahn stellt ihr Interesse am wachsenden Fahrradmarkt durch Anpassung und Umrüstung ihrer Fahrzeuge unter Beweis: In allen InterRegio-Zügen werden nach und nach Einrichtungen für die Mitnahme von Fahrrädern geschaffen. Soweit es in einer Übergangszeit bis zur Einführung auf dem gesamten InterRegio-Netz auf bestimmten Strecken zeitweise zu Engpässen kommen sollte, verweist die Deutsche Bundesbahn auf die vielen Möglichkeiten, Fahrräder in Zügen des Nah- und Regionalverkehrs mitzunehmen. Außerdem können die Kunden der Deutschen Bundesbahn ihr Fahrrad als Reisegepäck aufgeben, so daß stets die Möglichkeit besteht, ein Fahrrad auf die Reise mitzunehmen. Zu Frage 50: Die Deutsche Bundesbahn plant den Einsatz der ersten für die Mitnahme von Fahrrädern umgebauten InterRegio-Wagen zum Jahresende 1991. Bis Ende 1992 soll bei allen im Einsatz befindlichen InterRegio-Zügen die Fahrradmitnahme ermöglicht werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 12/396 Frage 51) : Wieviel Alleebäume sind in den fünf neuen Bundesländern, seit die Bundesregierung die Verantwortung für Gesamtdeutschland trägt, gefällt worden, und wieviel Alleebäume werden nach Schätzung der Bundesregierung im Zuge des Ausbaus und der Instandsetzung von Straßen in den neuen fünf Bundesländern abgeholzt werden? Die Bundesregierung hat sich bereits Ende letzten Jahres für Maßnahmen zum Schutz der Alleebäume in den neuen Ländern eingesetzt. Zuständig für diese Aufgabe sind in erster Linie aber die Länder und Gemeinden. Zahlen über die seit dem 3. Oktober 1990 gefällten Alleebäume liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr hat aber die Obersten Straßenbaubehörden der neuen Länder gebeten, bei Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen jede Möglichkeit zu prüfen, wertvolle Alleen zu erhalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gudrun Schaich-Walch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Am Schluß meiner Rede; er hat vielleicht noch mehr zu fragen.
    Diese Finanzierungslücke kann nur aus Steuermitteln gedeckt werden, es sei denn, die Bundesregierung löst sich vom Einigungsvertrag und stimmt Beitragserhöhungen zu. Für diesen Fall kündige ich Ihnen schon jetzt den entschiedenen Widerstand meiner Fraktion an.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    Die finanzielle Belastung der Menschen in den neuen Bundesländern ist sozial kaum noch zu vertreten. Wir haben das vorhin schon im Rahmen der Wohnungsdebatte gehört. Wir sind der Meinung, daß diese Belastung in keinem Fall weiter erhöht werden darf. Die im PDS-Antrag vorgeschlagenen Instrumentarien werden diesem Anliegen allerdings — wie ich schon sagte — nicht gerecht. Nach unserer Auffassung könnte das Gefälle zwischen Ost und West und den verschiedenen Kassenarten durch einen bundesweiten Finanzausgleich zwischen den Kassen abgebaut werden. Der Einigungsvertrag mußte dann allerdings schnellstens korrigiert werden, es sei denn, der Bund ist bereit, die Mittel bereitzustellen und die Kassendefizite auszugleichen.
    Zu Punkt 2 des Antrags: Der Antrag wirkt erstens der Bestrebung entgegen, die Krankenkassen in Ost-



    Gudrun Schaich-Walch
    deutschland nicht weiter zu belasten. Die Forderung begünstigt zweitens in unberechtigter Weise die Ärzteschaft. Auch andere Anbieter im Gesundheitswesen haben hohe Niederlassungskosten zu tragen.
    Die Tendenz, den Einigungsvertragsabschlag nach und nach, je nach Stärke der Lobby, aufzuweichen, ist mit dem Prinzip sozialer Gerechtigkeit unserer Meinung nach nicht zu vereinbaren.

    (Beifall bei der SPD)

    Leider, muß ich sagen, hat die Bundesregierung damit begonnen: Zunächst wurde die Pharmaindustrie aus der Verantwortung entlassen, die Ärzte bekommen inzwischen 61 %, während z. B. die Hebammen immer noch mit nur 45 % der derzeit gültigen Gebührenordnung auskommen müssen und damit tatsächlich keine Existenzgrundlage haben, im Gegensatz zu anderen. Wir wollen keine Besserstellung der Ärzteschaft gegenüber den anderen Anbietern im Gesundheitswesen und den Beschäftigten in Ostdeutschland, deren Gehälter schließlich auch eingefroren worden sind.
    Jetzt zum dritten Punkt und damit zum Anliegen, Frau Kollegin Fischer, daß Sie ganz unbedingt die Polikliniken retten wollen. Ich bin der Meinung, mit diesem Antrag wird die Zerschlagung der Polikliniken gefördert, weil weitere Niederlassungsanreize geschaffen werden, obwohl es keine wirtschaftliche Sicherstellung auch für ihre Kolleginnen und Kollegen gibt. Wir halten dies für falsch. Nach unserer Auffassung ist die Weiterführung der Polikliniken auch über das Jahr 1995 hinaus laut Einigungsvertrag möglich, und im Gegensatz zur Regierung halten wir das auch für ein wünschenswertes Ergänzungsangebot.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Wir sind uns natürlich darüber im klaren, daß vorhandene Mängel durch Umstrukturierungen beseitigt werden müssen, und es ist notwendig, kleinere Einrichtungen in ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen umzuwandeln. Es wird sicher auch notwendig sein, bei größeren Einrichtungen Kosten und Leistungsangebot zu überprüfen, bevor man z. B. ein Modell wie das der Gesundheitszentren angeht.
    Träger dieser Zentren — damit komme ich zu Ihrer Frage der Kosten — könnten die Arbeiter der ehemaligen Polikliniken sein, die Kommunen oder karitative Einrichtungen. Ich bin der Meinung, wir sollten die Chance nutzen, durch die Verbesserung und Weiterentwicklung der Polikliniken Modelle für die Integration im Gesundheitswesen zu schaffen, die durchaus auch Anreiz und Innovation für uns in Westdeutschland sein könnten. Ich meine, daß wir hier alle die Verantwortung dafür tragen, daß es zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen Chancengleichheit gibt, d. h. für mich auch finanzielle Gleichbehandlung von allen, und daß das, was in den neuen Bundesländern erhaltenswert sein könnte, von uns nicht einfach zur Seite geschoben werden darf.
    Jetzt würde ich gern zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen.


Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, wollen Sie noch zwischenfragen?

(Dr. Hans-Joachim Sopart [CDU/CSU]: Danke schön!)

— Er will nicht mehr.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich darf der Kollegin Schaich-Walch herzlich zu Ihrer Jungfernrede gratulieren.

(Beifall)

Nun hat der Kollege Bruno Menzel das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bruno Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der PDS/Linke Liste vor, in dem Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Gesundheitswesen in den neuen Bundesländern angefordert werden. Ich gehe mal davon aus, daß in diesem Haus unbestritten ist, daß wir alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen müssen, um ein leistungsfähiges ambulantes und stationäres Gesundheitswesen in den neuen Bundesländern so schnell wie möglich zu gewährleisten. Dies entspricht auch dem wichtigen innenpolitischen Ziel, in allen Bundesländern gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, und die Gesundheitspolitik wie auch die soziale Sicherheit nehmen dabei nach unserem Verständnis eine Schlüsselposition ein.
    Ich denke aber auch, es ist nur legitim, daß wir, wenn wir hier über einen solchen Antrag sprechen, zumindest kurz auf die eingeleiteten Maßnahmen eingehen, die zur Verbesserung des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern bereits von der Bundesregierung vollzogen worden sind.

    (Vorsitz : Vizepräsident Helmuth Becker)

    Es sei mir daher gestattet, darauf hinzuweisen, daß bereits wesentliche Schritte zur Erreichung dieses Zieles, wie allen bekannt ist, unternommen wurden, z. B. in einem Soforthilfeprogramm die Behandlungsmöglichkeiten der Dialyse-Patienten in den neuen Bundesländern betreffend.
    Konnten z. B., Frau Kollegin, bis 1989 nur 40 % der Neuzugänge einer ordnungsgemäßen Behandlung zugeführt werden, so ist es durch die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums und des Kuratoriums für Dialyse nun gelungen, die Behandlung aller Neuzugänge bis Mitte 1992 durch die neu etablierten Dialyseeinrichtungen in den neuen Bundesländern zu sichern.

    (Beifall des Abg. Werner Zywietz [FDP])

    Für das Dialyseprogramm stellte das Bundesgesundheitsministerium 23 Millionen DM zur Verfügung.
    Erinnert sei hier auch an das bereits Ende 1989 aufgelegte medizinische Soforthilfeprogramm, für das 1990 insgesamt 520 Millionen DM verausgabt wurden. Hinzuweisen ist, denke ich, auch noch einmal auf das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost, durch das für Länder und Kommunen 5 Milliarden DM bereitstehen, die vorrangig für die Instandsetzung medizinischer Einrichtungen genutzt werden sollen. Auch das 15 Milliarden DM umfassende Gemeindekreditprogramm sei erwähnt, das neben den Mitteln aus dem Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums sofort



    Dr. Bruno Menzel
    zur Verfügung steht, um Investitionen für den Krankenhausneubau und die Sanierung zu ermöglichen.

    (Zuruf von der FDP: Sehr gut! So macht man Politik!)

    Ebenso ist die Entscheidung über die Finanzierung der sich in Ausbildung befindlichen Ärzte in diesem Zusammenhang wichtig, für die immerhin 10 Millionen DM in den Haushalt eingestellt wurden. Auch für die Absicherung der zum großen Teil in den Polikliniken angesiedelten nichtärztlichen bzw. sozialen Dienste stehen 1991 und 1992 umfangreiche Mittel aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung. Ich denke, wenn man über dieses Thema spricht, sollte man auch dies hier in diesem Hause deutlich sagen; denn das sind, so meine ich, entscheidende Schritte hin zur Angleichung der Verhältnisse in den neuen Bundesländern an den Standard der alten Bundesländer.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Jedoch kann man auch damit noch nicht die ungeheuren Defizite, die aus den vergangenen 40 Jahren resultieren, restlos beseitigen. Man muß sich darüber im klaren sein, daß trotz der großzügig zur Verfügung gestellten Mittel die Umstrukturierung speziell im ambulanten Bereich — da gebe ich Ihnen völlig recht — von einem zentralistisch geleiteten in ein freiheitlich-pluralistisches und bedarfsangepaßtes Gesundheitswesen mit vielen Problemen sowohl subjektiver als auch objektiver Art einhergeht. Denn nicht nur die Rahmenbedingungen für ein solches Versorgungssystem sind zu schaffen, sondern die darin agierenden Personen müssen die Rahmenbedingungen auch verstehen und annehmen.
    Dabei sollte man nicht versäumen, genau zu prüfen, welche Formen und welche Konzepte der gesundheitlichen Versorgung, die in der ehemaligen DDR vorhanden sind, übernommen werden bzw. als gleichwertige Konkurrenz am Markt auftreten können. Wir sprechen immer wieder davon, daß wir die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern hoch anerkennen. Es ist die beste Anerkennung, wenn wir uns die Mühe machen, darüber nachzudenken, ob diese Formen Bestand haben können und es verdienen, in das geeinte Deutschland hinübergenommen zu werden.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Dies betrifft natürlich und vor allem die Polikliniken, die, wenn privatwirtschaftlich organisiert — das darf ich betonen — , einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten könnten. Es sollte sich im Wettbwerb herausstellen, wo die kostengünstigsten Angebote gemacht werden können. Auch sei noch einmal daran erinnert, daß von der Konzeption her Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Fürsorge hier in idealer Weise miteinander verbunden werden.
    Wir dürfen auch nicht übersehen, daß bei der schnellen Umstrukturierung und dem Auseinanderfallen vieler Polikliniken wesentliche fürsorgliche Bereiche, die in Zeiten sozialer Spannung besondere
    Bedeutung haben, wegfallen, ohne daß sich bereits neue Strukturen ausgebildet haben. Eine begleitende psychosoziale Betreuung jener Menschen, die durch den schmerzlichen, aber unvermeidlichen Umstrukturierungsprozeß in allen Bereichen der neuen Bundesländer in soziale Schwierigkeiten geraten, wird eine unabdingbare Forderung für ein funktionierendes Gesundheitswesen sein.
    Wie immer man sich entscheidet: Die ökonomische Sicherung muß — ob in freier Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis bzw. Ärztehaus — gegeben sein. Diese finanzielle Absicherung wiederum vollzieht sich in einem freiheitlichen Gesundheitssystem nicht per Verordnung, sondern in freier Absprache zwischen Leistungserbringern und Leistungsanbietern bzw. deren Spitzenverbänden. Die Aufgabe des Staates kann es nur sein, die entsprechenden Rahmenbedingungen und die ordnungspolitischen Richtlinien zu geben.
    Unbeschadet dessen ist der vorliegende Antrag — das unterstelle ich einmal — aus echter Sorge um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in den neuen Bundesländern gestellt worden und der Prüfung durchaus wert. Allerdings erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die hier dargelegten detaillierten Forderungen wie etwa die Erhöhung des Punktwertes noch verfrüht. Dafür gibt es mehrere Gründe:
    Erstens kann man innerhalb eines so kurzen Zeitraumes noch nicht beurteilen, wie sich die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Ärzte darstellen wird, da wir bisher nur wissen, daß im ersten Quartal Abschlagszahlungen in Höhe von 450 Millionen DM für niedergelassene Ärzte und Polikliniken gezahlt wurden, eine endgültige Quartalsabrechnung aber noch aussteht.
    Zweitens bedarf es, um einer sachgerechten Beurteilung näherzukommen, eines Beobachtungszeitraums von mindestens zwei Quartalen.
    Drittens muß es uns auch ein ganz besonders wichtiges Anliegen sein, die festgesetzte Beitragshöhe von 12,8 % für die Versicherungsträger für mindestens ein Jahr stabilzuhalten.
    Viertens ist der Punktwert von 6,1 ein Resultat aus der gesamtwirtschaftlichen Situation, der nicht ohne Kenntnis vorliegender Informationen über Abrechnungsmodalitäten und der daraus resultierenden Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit der Arztpraxen verändert werden kann. Dabei ist es selbstverständlich, daß wir in engem Kontakt mit den entsprechenden Verbänden die Situation aufmerksam verfolgen müssen, um bei Bedarf entsprechend reagieren zu können.
    Trotzdem sind auch wir davon überzeugt, daß eine schnelle Angleichung des Punktwertes an die Verhältnisse in den alten Bundesländern notwendig ist. Es muß aber darauf hingewiesen werden, Frau Kollegin, daß ein gewisser Ausgleich dadurch stattfindet — das halte ich für sehr wesentlich — , daß es in den neuen Bundesländern zur Zeit keine Mengenbegrenzung gibt.



    Dr. Bruno Menzel
    Ich möchte auch nicht versäumen, an dieser Stelle den Mitarbeitern der KBV noch einmal dafür Dank zu sagen, daß sie mit unendlicher Mühe versucht haben, die vielen Einzelprobleme, die sich aus dem neuen Abrechnungsmodus ergeben haben, nach ihren Möglichkeiten großzügig und unbürokratisch zu überbrücken.
    Aus dem bereits Dargelegten ergibt sich, daß auch eine sofortige Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitspendler mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern nicht getroffen werden kann, sondern daß es einer sorgfältigen Überprüfung bedarf, wobei die angeregte Zuführung der Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkassen der neuen Bundesländer ein überdenkenswerter Ansatz ist und aus unserer Sicht eine Möglichkeit darstellt, auftretende Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Bundesländern zu mildern.
    Aus all diesen Gründen empfehlen wir, den Antrag der PDS/Linke Liste an den Gesundheitsaussschuß zu überweisen.
    Danke.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)