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    Plenarprotokoll 12/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Föderalversammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, Herrn Dubcek 1305A Begrüßung des Vizepräsidenten des litauischen Parlaments und einer Delegation 1305 B Erweiterung der Tagesordnung 1305 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Dritten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (Drucksache 12/336) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksache 12/193) 1305 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Drucksache 12/288) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR — Drucksache 12/283 — c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Regelung von Sicherheitsüberprüfungen sowie künftiger beruflicher Einsatzmöglichkeiten von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (Drucksache 12/284) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 1306 C Dr. Willfried Penner SPD 1307 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 1308B, 1314 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 1310 C Dr. Jürgen Schmieder FDP 1312 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 1313 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 1314 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1315B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1316D Dr. Eberhard Brecht SPD 1317 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1317 C Johannes Gerster CDU/CSU 1317 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Rolf Schwanitz SPD 1319C Dr. Burkhard Hirsch FDP 1321 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1322 C Dr. Rudolf Krause (Bonese) CDU/CSU 1323 A Dorle Marx SPD 1324 C Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1326A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 1327 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksache 11/4893) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — Anlage: Neufassung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vom 24. Februar 1986 — Frauenförderungs-Richtlinie —- Kabinettsbeschluß vom 25. September 1990 (Drucksache 11/8129) Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 1328D Dr. Marliese Dobberthien SPD 1331 A Ilse Frank CDU/CSU 1333 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1335 A Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1336 B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 1337 D Dr. Konrad Elmer SPD 1340 C Hanna Wolf SPD 1340 D Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1342 B Renate Rennebach SPD 1344 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 1344 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . . 1346A, 1347 C Elke Ferner SPD 1347 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einrichtung eines Versicherungsausschusses (Drucksachen 12/152 Nr. 1, 12/270) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/91 (Drucksache 12/378) 1348A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 7 zu Petitionen (Drucksache 12/173) . . 1348A Tagesordnungspunkt 3 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/351 vom 12. April 1991 — Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder und den Gesundheitsgefahren bei Abtreibungen MdlAnfr 7, 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSn Roswitha Verhülsdonk BMFuS 1348 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 1349 A ZusFr Hubert Wilhelm Hüppe CDU/CSU . 1349 D ZusFr Uta Würfel FDP 1350B Konsequenzen aus der Ankündigung deutscher Ärzte zur Verweigerung der Behandlung amerikanischer Soldaten im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 9 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSn Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1350D Schicksal der bisherigen Mitarbeiter der Herder-Institute der früheren DDR MdlAnfr 14 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw StMn Ursula Seiler-Albring AA . . 1351A ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . . 1351 B Entscheidung des BMV gegen die Einführung des Halbpreispasses bei der Bundesbahn MdlAnfr 40 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1351 C Vorgaben der Bundesregierung für die Tarifgestaltung der Bundesbahn MdlAnfr 41 Lydia Westrich SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 1351 D ZusFr Lydia Westrich SPD 1351 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 III Auftragsstopp für die Bundesbahn-Ausbesserungswerke Saarbrücken und Kaiserslautern; Vergabe der Aufträge an die Ausbesserungswerke der Reichsbahn; Beurteilung der Vorteile der Standorte im Saarland gegenüber Standorten in Ballungsgebieten MdlAnfr 42, 43 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 1352A, C ZusFr Elke Ferner SPD 1352A, C Vereinbarkeit des beschleunigten Ausbaus des Straßenverkehrsnetzes in den neuen Bundesländern mit den Zielen des Klimaschutzprogramms; Schutz der Straßenalleen MdlAnfr 44, 45 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 1352D, 1354 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 1353A, 1354 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1353 C Einfuhrgenehmigung für den Handel mit geschützten Tierarten MdlAnfr 46 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1354 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1354 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Geheime Einstufung des Berichts der Bundesregierung zu den Irak-Rüstungsexportgeschäften unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Waffenstillstandsbedingungen im Irak Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1355 A Peter Kittelmann CDU/CSU 1356 B Hermann Bachmaier SPD 1357 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1358 A Ursula Jelpke PDS/Linke Liste 1359 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1360A Horst Eylmann CDU/CSU 1362 B Uta Zapf SPD 1363 B Ernst Hinsken CDU/CSU 1364 A Ernst Schwanhold SPD 1365 B Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 1366B Günter Verheugen SPD 1367 A Rainer Haungs CDU/CSU 1368 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/192) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 12/376) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 1369 C Hermann Bachmaier SPD 1371 B Cornelia Yzer CDU/CSU 1373 A Jörg van Essen FDP 1375 B Jutta Braband PDS/Linke Liste 1376 B Dietmar Schütz SPD 1377 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Gruppenbetriebe in der Landwirtschaft (GBLG) (Drucksache 12/314) Karl-Heinz Schröter SPD 1379 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 1381 D Jan Oostergetelo SPD . . . . 1383D, 1386A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1384 B Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1385 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 1387 C Gudrun Weyel SPD 1389 A Dr. Gerald Thalheim SPD . . 1389 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP . . . . 1390A Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 1391 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 1392 C Horst Sielaff SPD 1393 A Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/ CSU 1394 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksache 12/335) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 1395 D Barbara Weiler SPD 1396 B Dr. Eva Pohl FDP 1397 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1398 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 1398 D Dieter Heistermann SPD 1399 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Abgeordneten Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Belebung des Neubaues und der Modernisierung von Wohnungen in den alten und neuen Bundesländern (Drucksache 12/338) Achim Großmann SPD 1399D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 1401 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 1403 B Dr. Walter Hitschler FDP 1404 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1405 B Dr. Walter Hitschler FDP 1405 C Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 1406A Siegfried Scheffler SPD 1407 B Peter Götz CDU/CSU 1409 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1411B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/303) Gerhard Scheu CDU/CSU 1411D Günther Heyenn SPD 1412 D Dr. Gisela Babel FDP 1414 B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA . 1415B Nächste Sitzung 1416C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1417* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) 1417* B Anlage 3 Betreibung eines Geheimdienstes in Angola mit Hilfe von Staatsangehörigen der ehemaligen DDR MdlAnfr 13 — Drs 12/351 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* C Anlage 4 Intervention zum Schutz der von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden; humanitäre Hilfe für die aus dem Irak in die Türkei flüchtenden Kurden MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/351 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1417* D Anlage 5 Korrektur des Truppenstatuts zur Herstellung der Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den verbündeten Streitkräften mit den Bediensteten der Bundeswehr MdlAnfr 17 — Drs 12/351 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMn Ursula Seiler-Albring AA 1418* D Anlage 6 Einrichtung einer Untertagedeponie in den Kali-Stollen bei Bernburg (Sachsen-Anhalt); alternative Standorte MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/351 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1419* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1305 21. Sitzung Bonn, den 18. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 18.04.91 Wolfgang Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18.04.91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 18.04.91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 18.04.91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 18.04.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18.04.91 Dr. Glotz, Peter SPD 18.04.91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Ibrügger, Lothar SPD 18.04.91 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 18.04.91 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.04.91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 18.04.91 Hans-Ulrich Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 18.04.91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18.04.91 Elke Lintner, Eduard CDU/CSU 18.04.91 Meckel, Markus SPD 18.04.91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18.04.91 * Pützhofen, Dieter CDU/CSU 18.04.91 Reuschenbach, Peter W. SPD 18.04.91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 18.04.91 Erich Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 18.04.91 Schmidt-Zadel, Regina SPD 18.04.91 Seehofer, Horst CDU/CSU 18.04.91 Skowron, Werner H. CDU/CSU 18.04.91 Dr. Sperling, Dietrich SPD 18.04.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 18.04.91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 18.04.91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 18.04.91 Wimmer (Neuötting), SPD 18.04.91 Hermann * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit) Andrea Lederer (PDS): Zum vorliegenden Gesetzentwurf hat die Abgeordnetengruppe der PDS/Linke Liste keine prinzipiellen Einwände, zumal er sich mit Konsequenz aus dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über soziale Sicherheit ergibt. Das jetzige Abkommen betrifft die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung bei kürzerem und längerem Aufenthalt von Bürgern im jeweils anderen Land und löst Anlagen zum Stenographischen Bericht damit die Abkommen mit Polen aus der Zeit der Existenz zweier deutscher Staaten ab. Der Kernpunkt ist die Ersetzung des Eingliederungsprinzips durch das Leistungsexportprinzip im Bereich der Rentenversicherung. Auch wenn damit - bezogen auf die polnischen Bürger - neue Unterschiede zwischen Ost und West aufgemacht und manifestiert werden, halten wir - mit Blick auf das gemeinsame Haus Europa - eine Vereinheitlichung von Regelungen zwischen den Staaten im EG-Raum und darüber hinaus für einen sicherlich kleinen, jedoch unerläßlichen Baustein. Wir halten es auch für richtig, daß mit dem Gesetzentwurf zugleich eine Wanderung ins Gebiet der Altbundesländer wegen günstigerer Rentenberechnung verhindert wird. Diesen Effekt lesen wir aus der Regelung, daß die sich in den neuen Bundesländern aufhaltenden Polen nicht anders behandelt werden als die ehemaligen DDR-Bürger. Bekanntlich erfolgt für diese die Überleitung der Renten erst zum 1. Januar 1992. Der vorgeschlagenen Überweisung in den Ausschuß stimmen wir zu. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/351 Frage 13): Treffen Mitteilungen des Bonner General-Anzeigers vom 14. März 1991 zu, wonach „600 Deutsche, Überreste der Honecker'schen ,Angola-Hilfe, für einen funktionierenden MPLA-Geheimdienst und für die notwendigen Kommunikationswege " sorgen, und ist die Bundesregierung ggf. bereit, dem angesichts der Notwendigkeit einer friedlichen Lösung des Angola-Konflikts ein Ende zu bereiten? Die Bundesregierung hat keine Informationen, die auf einen Aufenthalt von mehreren Hundert Deutschen in Angola hindeuten. Der unbekannte und subversive Aufenthalt einer derart großen Personengruppe erscheint mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unmöglich. Sie würde vermutlich bereits nach kurzer Zeit erkannt werden, zumal sich Europäer aufgrund der Bürgerkriegslage lediglich in städtischen Zentren aufhalten könnten. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 15 und 16) : Welche konkreten Schritte - außer der Einbestellung des irakischen Botschafters und Vortragen eines Protestes - hat die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit unternommen, um wirksame Schutzmaßnahmen für die von der irakischen Soldateska verfolgten Kurden einzuleiten? 1418* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bilateral sowie über die Gremien des Europarates und der NATO eingeleitet, um die Türkei aufzufordern, den vor den Brutalitäten der irakischen Soldateska fliehenden Kurden in der Türkei den humanitären Schutz und Beistand zu gewähren, wie dieses im Rahmen der „Wertegemeinschaft" des Europarates und der NATO notwendig und geboten ist? Der Bundesminister des Auswärtigen hat in seinen Schreiben vom 2./3. und 5. April 1991 die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ersucht, — den Irak zur Respektierung der Menschenrechte auch gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen, insbesondere der Rechte der kurdischen Minderheit, aufzufordern, — sich für den uneingeschränkten Schutz der Minderheitenrechte in Irak einzusetzen, — den Irak dringend aufzufordern, die Verfolgungsmaßnahmen gegen die kurdische Minderheit und andere Bevölkerungsteile sofort einzustellen und deren Rückkehr in ihre Wohngebiete unter Aufsicht von Beobachtern der Vereinten Nationen sicherzustellen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat auf seiner 2982. Sitzung am 5. April 1991 hierzu Resolution 688 (1991) verabschiedet. Den Anliegen der Bundesregierung wurde Rechnung getragen. Der Irak wird vom Sicherheitsrat in dieser Resolution unter anderem dazu aufgefordert, die Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere in den kurdischen Siedlungsgebieten, sofort einzustellen. Aufgrund des Beschlusses der EG-Außenminister vom 15. April 1991, der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht, hat der amtierende EG-Ratspräsident, der Außenminister Luxemburgs, Jacques Poos, in einem Schreiben am 16. April an den Generalsekretär der Vereinten Nationen festgestellt, daß die Brutalität der Verfolgung und das noch nie dagewesene Ausmaß der Flüchtlingswelle von uns erfordern, es bei der Verurteilung des irakischen Regimes nicht bei Erklärungen zu belassen. Der Ratspräsident ersuchte den Generalsekretär in seinem Schreiben, die Frage der persönlichen Verantwortung der irakischen Führung insbesondere im Hinblick auf die' Konvention gegen Völkermord und die Möglichkeit, die Verantwortlichen vor ein internationales Gericht zu stellen, zu überprüfen. Der Europäische Rat hat zusätzlich bei seiner Sondersitzung am 8. April in Luxemburg vorgeschlagen, Schutzzonen in Irak einzurichten, in denen die Menschen vor Verfolgung sicher sind. Von hier aus könnte sich dann die Rückkehr der geflüchteten Menschen in ihre Siedlungsgebiete unter internationaler Aufsicht vollziehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht der Alliierten, in Übereinstimmung mit Resolution 688 (1991) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, im Norden des Iraks Lager einzurichten und den Schutz dieser Lager militärisch zu sichern. Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Namen der Bundesregierung in der Erklärung am 17. April 1991 vor dem Deutschen Bundestag über „Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden" an die Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen appelliert, diese Absicht zu unterstützen. Die Türkei hat den irakisch-kurdischen Flüchtlingen von Anfang an substantielle humanitäre Hilfe gewährt. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung am 4. April gebeten, die Grenze für die Flüchtlinge vollständig zu öffnen. Der Bundesminister des Auswärtigen hat außerdem unmittelbar Kontakt mit seinem türkischen Amtskollegen aufgenommen und ihn gebeten, die Flüchtlinge in die Täler herabsteigen zu lassen. Sie können die Höhenlagen nunmehr verlassen. Wie bekannt ist, befinden sich derzeit bereits mehr als 500 000 irakische Flüchtlinge auf türkischem Boden. Bundesminister Genscher wird am 19. April 1991 zu einem Arbeitsbesuch in die Türkei reisen, u. a. um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation zu machen und mit der türkischen Regierung die aktuellen Probleme zu besprechen. Die Bundesregierung hat im übrigen am 17. April 1991 beschlossen, zusätzlich zu den bereitgestellten 29 Millionen DM weitere Finanzmittel in Höhe von 415 Millionen DM als humanitäre Soforthilfe, vor allem für die verfolgten Kurden, zur Verfügung zu stellen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/351 Frage 17): Wie weit sind die Verhandlungen über die Korrektur von Truppenstatut und Zusatzabkommen, die im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag notwendig sind und die zum Beispiel die Gleichbehandlung der deutschen Zivilbeschäftigten bei den alliierten Streitkräften mit den Beschäftigten bei der Bundeswehr herstellen sollen? Die von der Bundesregierung beabsichtigten Revisionsverhandlungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) sollen in Kürze eingeleitet werden. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung der Verhandlungen die Bundesländer um Mitwirkung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen deutschen Verhandlungsposition gebeten. Seit kurzem liegen die Stellungnahmen der Bundesländer vollständig vor; damit können die deutschen Interessenschwerpunkte und Verhandlungsziele abschließend definiert werden, so daß der Antrag zur Überprüfung des ZA-NTS nach Artikel 82 ZA-NTS gestellt werden kann. Im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen wird die Bundesregierung auch auf die Gleichbehandlung der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer mit den Beschäftigten der Bundeswehr hinwirken. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. April 1991 1419* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/351 Fragen 47 und 48): Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, in den Kali-Stollen bei Bernburg/Sachsen-Anhalt eine Untertagdeponie einzurichten? Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für die von ihr im „Aktionsprogramm Ökologischer Aufbau" des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für erforderlich gehaltenen zwei bis drei Untertagdeponien in Frage? Zu Frage 47: Der Bundesregierung sind Überlegungen der Kaliindustrie in den neuen Ländern bekannt, die Eignung von Kalibergwerken für eine Ablagerung von Abfällen zu prüfen. Ihr ist nicht bekannt, ob und inwieweit die Pläne für den Standort Bernburg weiterverfolgt werden. Zu Frage 48: Die Entscheidung der Standorte für Abfallentsorgungsanlagen, auch für Untertagedeponien, ist ausschließlich von Landesbehörden zu treffen. Die Bundesregierung hat hierbei keine Zuständigkeiten; sie hat im übrigen keine belastbaren Informationen über die Eignung von Grubenräumen für die Errichtung von Untertagedeponien.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn sich die Verhältnisse ändern, muß das Recht reagieren, sonst wird Sinn zu Unsinn und Vernunft zur Plage.
    Im Bereich der Rentengesetzgebung und der zwischenstaatlichen Sozialversicherungsbeziehungen auf dem Gebiet des DPSVA gilt dies insbesondere. Das Abkommen hat seinen ursprünglichen Sinn erfüllt. Die Verhältnisse haben sich seit seinem Abschluß grundlegend verändert, so daß beide Seiten im eigenen Interesse gut daran tun, eine Neuregelung



    Gerhard Scheu
    ihrer sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen vorzunehmen.
    Ich will auch nicht verhehlen, daß das Abkommen in seiner praktischen Auswirkung zu Problemen geführt hat, die möglicherweise absehbar waren und die es als im Interesse beider Seiten liegend erscheinen lassen, daß wir zu neuen Regelungen kommen.
    Das ursprüngliche deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen hatte auch andere als rentenrechtliche Gründe. Ich darf nur daran erinnern, daß ein guter Kenner aus dem Außenministerium, Benno Zündorf, über die Ostverträge ganz unschuldig darauf hingewiesen hat, daß über die vereinbarte Rechts- und Amtshilfe die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates gegeben war, womit seinerzeit ganz zufällig eine Zerreißprobe der Opposition im Bundesrat stattgefunden hat. Für solche Zwecke sollte internationales Sozialversicherungsrecht nicht instrumentalisiert werden.
    In diesem Sinn ist das uns vorliegende Abkommen und das Zustimmungsgesetz hierzu zu begrüßen. Es enthält in umfassender Weise Regelungen, die den normalen Verhältnissen westeuropäischer Standards entsprechen, die Abstand nehmen von aus der Vergangenheit herrührenden, damals begründeten Besonderheiten und die die Verhältnisse zwischen Deutschland und Polen auf dem Gebiet der Sozialversicherung in gleicher Weise und auf gleich hohem Standard regeln, wie sie zwischen westeuropäischen Staaten möglich und natürlich sind.
    In diesem Sinn kann das Abkommen in seiner Ausführung einen Beitrag zu mehr Freizügigkeit leisten — denn das Exportprinzip ist die Normalität —, kann es ein Einstieg in weitere Ergänzungen insonderheit im Bereich der Arbeitnehmer und der Grenzgänger sein. In diesem Sinne ist das Abkommen gut, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, daß es Bereiche gibt, die das Abkommen selber nicht regeln kann und auch nicht regeln soll, nämlich die überfällige Reform des deutschen Fremdrentenrechts.
    In § 2 des Fremdrentengesetzes war bisher festgelegt, daß dieses Gesetz nicht für Zeiten gilt, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen in der Rentenversicherung eines anderen Staates anrechnungsfähig sind. Das Fremdrentengesetz war ein Vertreibungsgesetz, wie Minister Blüm im Februar 1990 in einem Interview gesagt hat:
    Das Fremdrentengesetz war ein Vertreibungsgesetz. Fremdrenten brauchen wir nur dort, wo sozialistische Unterdrückung herrscht. Wenn es keine Vertreibung mehr gibt, dann muß die Gesetzgebung angepaßt werden.
    In diesem Sinne steht der Deutsche Bundestag — die Begründung der Denkschrift zum Abkommen weist darauf hin, daß das eine Folge sein wird — vor einer konzeptionellen Neuordnung des Fremdrentenrechtes.
    Weg von der Eingliederung wegen kriegsfolgebedingter Vertreibung hin zur Lebensstandardsicherung für Zuwanderer — es ist eine Frage, ob das in Zukunft noch eine Aufgabe der Rentenversicherung
    ist. Dieser Umstand wird in der Öffentlichkeit viel zu wenig diskutiert.
    Es ist an sich widersprüchlich, einen Fremdrentengesetztatbestand zu konstruieren, wenn der Herkunftsstaat nicht nur nicht vertreibt, sondern die Rente sogar noch exportiert, wie es normal ist. Daß die Rente eines Staates, in D-Mark umgetauscht, nicht ausreicht, ist an sich kein Grund für Rentenleistungen und keine konzeptionelle Aufgabe der Rentenversicherung, sondern anderer sozialrechtlicher Institutionen.

    (Dr. Gisela Babel [FDP]: Sehr wahr!)

    — Ich bedanke mich für diese Zustimmung, Frau Kollegin.
    Das Fremdrentengesetz setzt die positive Feststellung eines kriegsfolgebedingten speziell gegen die Deutschen gerichteten Drucks als wesentliche Ursache der Ausreise voraus. Diese Ursachen treten heute in den Hintergrund. Statt des Unrechtsgefälles zwischen Ost und West gibt es ein Wohlstands- und Leistungsgefälle. Außerdem muß es sich um Personen handeln, die sich dem deutschen und keinem anderen Volkstum zugehörig betrachten, was in objektiven Merkmalen seine Bestätigung findet.
    Meine Damen und Herren, in diesem Sinne wird die Zustimmung zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen dem deutschen Gesetzgeber und beiden Seiten den Weg in eine Zeit rentenrechtlicher Normalität, in eine Gesetzgebung öffnen, die in diesem Bereich wieder Normalität ermöglicht und die berechtigte Sorgen von Bürgern ausräumt, sich durch staatliche Regelungen betroffen zu fühlen. Die Besserstellungen von Aussiedlern gegenüber Einheimischen vermeiden.
    Das wird eine Aufgabe der Zukunft sein. Um diese Aufgabe lösen zu können, brauchen wir die Zustimmung zu diesem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen. Die CDU/CSU-Fraktion bittet das Hohe Haus, dem Zustimmungsgesetz zuzustimmen. Wir verbinden das mit einem Dank an die Verhandlungsführer der beiden Seiten. Beide Seiten haben in fairer Weise miteinander verhandelt. Keine Seite mutet der anderen zu, was sie nicht selbst zugemutet haben möchte. Diese goldene Regel in zwischenstaatlichen Beziehungen zu beachten, dafür ist dieses neu ausgehandelte Abkommen ein gutes Beispiel.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Heyenn, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben seit November 1989, Herr Kollege Scheu, den Standpunkt vertreten, daß das bisher bestehende Sozialversicherungsabkommen mit Polen aus dem Jahre 1975 von der geschichtlichen Entwicklung überholt ist. Deshalb haben wir die Regierung zu Verhandlungen mit Polen gedrängt. Die Regierung hat wegen ihrer unklaren Haltung zur Oder-Neiße-Grenze lange Zeit gebraucht, bevor sie mit Polen ins Gespräch gekommen ist. Nun liegt das Verhandlungsergebnis vor, und wir



    Günther Heyenn
    Sozialdemokraten stimmen diesem Verhandlungsergebnis zu.
    Wenn ich sage, daß das alte deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen von der geschichtlichen Entwicklung überholt ist, so bedeutet das keineswegs, daß dieser von der sozial-liberalen Regierung Mitte der 70er Jahre ausgehandelte Vertrag rückwirkend schlechtgemacht werden darf. Sein Sinn bestand darin, sozialpolitisch den Schlußstrich unter ein düsteres Kapitel der deutsch-polnischen Geschichte zu ziehen, insbesondere unter die NS-Zeit und den Zweiten Weltkrieg, in dessen Folge Millionen von Menschen auch ihre Sozialversicherungsansprüche verloren haben oder ohne sozialversicherungsrechtlichen Schutz arbeiten mußten.
    Ich erinnere nur an die Beschäftigung polnischer Wanderarbeiter in Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg, knapp 200 000 Betroffene, hauptsächlich im Bergbau und in der Landwirtschaft. Ich erinnere an die Okkupation von Ostoberschlesien, Westpreußen und Posen durch das Deutsche Reich und die Übernahme der polnischen Sozialversicherung für diese Gebiete durch Deutschland im Jahre 1940. Ich erinnere an die Zwangsarbeit von mehr als 2 Millionen Polen in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs. Ich erinnere an die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten, darunter auch solchen, die Beiträge zur polnischen Sozialversicherung gezahlt hatten. Ich erinnere an den Verlust der deutschen Rentenanwartschaften für Deutsche, die nach dem Krieg in Polen geblieben waren. Dieser Personenkreis wird auf 100 000 bis 180 000 Menschen geschätzt.
    All diese schwierigen Probleme hat das Abkommen von 1975 zufriedenstellend gelöst, nicht zuletzt durch die Ausgleichzahlung, die die Bundesrepublik damals an Polen geleistet hat. Die Frage der Renten künftiger Aussiedler aus Polen spielte Mitte der 70er Jahre noch keine Rolle und brauchte auch keine Rolle zu spielen, weil es damals keine liberale polnische Ausreisepraxis gab und daher mit einer solchen Entwicklung nicht gerechnet werden konnte. Die Grenzen waren damals geschlossen.
    Vor allem aber hat das Vertragswerk von 1975 über seine sozialpolitische Bedeutung hinaus eine wichtige Funktion in der Friedens- und Ostpolitik der sozialliberalen Regierung erfüllt und zur deutsch-polnischen Aussöhnung beigetragen.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Sehr richtig!) — Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dreßler.

    Man kann sagen, daß es ein Teil jenes Prozesses war, der schließlich zur grundlegenden Umgestaltung in Osteuropa, zur deutschen Einheit und schließlich auch zu der Situation geführt hat, die heute die Revision eben dieses Vertrages nötig und möglich macht.
    Mit dem Fall der deutschen Mauer am 9. November 1989 ist zunächst in bezug auf die Übersiedler aus der DDR das rentenrechtliche Integrationsprinzip unhaltbar geworden. Zwischen Ländern mit hohem Wohlstandsgefälle und offenen Grenzen kann eine rentenrechtliche Konstruktion nicht funktionieren, die auf ein System geschlossener Grenzen zugeschnitten
    ist. Konsequenterweise wurde deshalb auch, noch bevor die staatliche Einheit Deutschlands realisiert werden konnte, für DDR-Übersiedler das Fremdrentengesetz im Zusammenhang mit der Sozialunion zum 1. Juli des vergangenen Jahres abgeschafft und statt dessen das sogenannte Exportprinzip eingeführt.
    Heute ist die Sozialunion bereits Geschichte, und in Kürze werden wir uns in diesem Parlament mit der Gesetzgebung zur völligen Vereinheitlichung des ost- und des westdeutschen Rentenrechts befassen; nächste Woche wird es soweit sein.
    Der Fall der Mauer und die Herstellung der deutschen Einheit hat aber nicht nur die innerdeutsche Rentenlandschaft total verändert, sondern auch sämtlichen rentenrechtlichen Regelungen im Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten den Boden entzogen. Wenn im Verhältnis zwischen den alten und neuen Bundesländern das Integrationsprinzip nicht mehr besteht, dann kann es auch im Verhältnis zu Polen, zu Rumänien, zur Sowjetunion und zu anderen nicht mehr aufrechterhalten werden, denn es ist unmöglich, Menschen, die innerhalb des vereinigten Deutschlands ihren Wohnsitz wechseln, rentenrechtlich schlechterzustellen als Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    — Vielen Dank. Beifall von allen Seiten wie ich feststelle.
    Dazu kommen die politischen Veränderungen in den osteuropäischen Ländern. Von Flucht und Vertreibung kann nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr generell die Rede sein. Folglich ist der Übergang vom rentenrechtlichen Eingliederungsprinzip zum Exportprinzip zwingend.
    In diesem Zusammenhang kommt der Änderung des Sozialversicherungsabkommens mit Polen aus dem Jahre von 1975 eine Schlüsselfunktion zu. Erst die Klärung, daß gegenüber Polen das Exportprinzip praktiziert wird, macht den Weg für uns frei für eine grundsätzliche Neuordnung des Rentenrechts für Aussiedler, ohne daß es zu ungerechten Ungleichbehandlungen dieser Menschen je nach ihrem Herkunftsland kommt.
    Dabei begrüße ich ausdrücklich die Haltung der Regierung Polens zu diesem Vertrag, die auch darin begründet ist, daß sich Polen vor einer Assoziierung bei der EG bemüht, eine Annäherung an westeuropäische Standards in der Sozialpolitik vorzunehmen.
    Der nun vorliegende neue Sozialversicherungsvertrag entspricht den Forderungen der Sozialdemokraten. Ich möchte allerdings anmerken, daß dies keineswegs die generelle Zustimmung zur Politik der Bundesregierung bezüglich der Aussiedlerrenten bedeutet. Im Gegenteil!
    Wir sind der Meinung, daß das Fremdrentengesetz historisch überholt ist und daß es zumindest mittelfristig und für künftige Zuzüge gänzlich auslaufen muß. Die diesbezüglichen Bestimmungen in dem Entwurf der Bundesregierung für das Rentenüberleitungsgesetz, die von einer Fortexistenz des Fremdrentengesetzes ausgehen, können wir deshalb nicht billigen. Ebensowenig sind wir damit einverstanden, daß mit



    Günther Heyenn
    dem Rentenüberleitungsgesetz die haarsträubenden Ungerechtigkeiten verewigt werden sollen, die im Verhältnis zwischen Aussiedlern aus den osteuropäischen Ländern und den Umzüglern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

    Wir halten es für einen völlig unmöglichen Zustand, daß Deutsche aus Chemnitz oder Cottbus, die nach Köln ziehen, rentenrechtlich schlechtergestellt werden als solche, die aus Kattowitz oder aus Kasachstan kommen.

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Sehr wahr!)

    Über diese Dinge wird jedoch bei der parlamentarischen Beratung des Rentenüberleitungsgesetzes zu sprechen sein.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [FDP]: Wer es zahlt, ist Ihnen wie immer egal!)

    Wir beabsichtigen nicht, diese Fragen mit dem Ratifikationsgesetz zum neuen Sozialversicherungsabkommen mit Polen zu verknüpfen, zumal in diesem Ratifikationsgesetz keine Bestimmungen enthalten sind, die aus unserer Sicht problematisch wären.
    Die Fraktion der SPD — und damit komme ich zu meinem letzten Satz — wird dem Sozialversicherungsabkommen zustimmen und spricht sich für eine möglichst zügige parlamentarische Beratung aus, damit dieser für den weiteren deutsch-polnischen Verständigungsprozeß wichtige Vertrag so bald wie möglich ratifiziert werden kann.
    Ich danke dafür, daß Sie zugehört haben.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)